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IiilialtsYerzeichiiiss.
Heft 1 : Die Textüberlieferung der Bücher des Origenes gegen Celsus, Pro-
legomena zu einer kritischen Ausgabe, von Paul Kötschau.
■ 2: Der Paulinismus des Irenäus von Johannes Werner.
- 3 : Die gnostischen Quellen Hippoly ts in seiner Hauptschrift gegen die
Haeretiker von H. Staehelin. Sieben neue Bruchstücke der
Syllogismen des Apelles. Die Gwynn'schen Cajus- und Hippoly tus-
fragmente. Zwei Abhandlungen von A. Harnack.
- 4: Die ältesten Quellen des orientalischen Kirchenrechtes. Erstes
Buch: Die Canones Hippolyti von Hans Achelis.
TEXTE UND riNTERSÜCHUNGEN
ZUR GESCHICHTE DER
ALTCHRISTLICHEN LITERATUR
VON
OSCAE VON &EBHAEDT und ADOLF HAMACK.
VI. BAXD. HEFT 1.
DIE TEXTÜBERLIEFERUNG
DER BÜCHER DES ORIGENES GEGEN CELSÜS
IN DEN
HANDSCHRIFTEN DIESES WERKES UND DER PHILOKÄLIA.
PROLEGOMENA ZU EINER KRITISCHEN AUSGABE
VON
DR PHIL. PAUL KOETSCHAU,
GYMXASIALLEHKER IX JEXA.
h^f^.,
LEIPZIG
J. C. HINEICHS'SCHE BUCHHANDLUNG
1889.
Verlag der J. C. HINRICHS'scben Buchhandlung in Leipzig.
Texte lind üntersucliuiigen zur Geschichte der
Altchristlichen Literatur
von Oscar yoii Grebliardt und Adolf Hariiaek.
I, 1. 2. Die Uebeilieferung der griecliisclien Apologeten des zweiten Jalivhundeits in
der alten Kirche und im Mittelalter, von Adolf Harnack. 308 S. 1882. 9 M.
I, 3. 1. Die Altercatio Simonis ludaei et TheopLili Cliristiani nebst Untersuchungen
über die antijüdische Polemik in der alten Kirche. Von Adolf Harnaolc. 2. Die
Acta Archelai.. und das Diatessaron Tatians. Von Adolf Harnack. 3. Zur hand-
schriftlichen Übei'lieferung der griechischen Apologeten. I. Der Arethascodex,
Paris. Gr. 451. Von Oscar v. Gebhardt. III, 19G S. 1883. 6 M.
I, 4. Die Evangelien des Matthäus und des Marcus aus dem Codex purpureus
Rossanensis, herausgegeben von Oscar v. Gebhardt. Der angebliche Evangelien-
commentar des Theophilus von Autiochien, von Adolf Harnack. LIV, 176 S. 1883.
7 M. 50.
II, 1. 2. Lehre der zwölf Apostel, nebst Untersuchungen zur ältesten Geschichte der
Kirchenverfassung und des Kirchenrechts von Adolf Harnack. Nebst einem An-
hang: Ein übersehenes Fragment der Juiaxn in alter lateinischer Uebersetzung.
Mitgetheilt von Oscar v. Gebhardt. 70 u. 204 S. 1884. 10 M.
(Nicht nu'hr einzeln zn haben.)
II, 3. Die Oflfenbarung' Johannis, eine jüdische Apokalypse in christlicher Be-
arbeitung von Eberh. Vischer. Mit einem Nacliwort von Adolf Harnack. 137 S.
1886. 5 M.
II, 4. Des heil. Eustathius, Erzbischofs von Antiocliien, Beurtheilung des Origenes
betr. die Auffassung der Wahrsagerin 1. Könige [Sam.] 28 und die diesbezüg-
liche Homilie des Origenes, aus der Müncbener Hds. 331 ergänzt u. verb., mit
kritischen u. exegetischen Anmerkungen von Alb. Jahn. XXVII, 75 S. 1886. 3 M. 50;
Einzelpr. 4 M. 50.
II, 5. Die Quelle der sogenannten apostolischen Kirchenordnung, nebst einer Unter-
suchung über den Ursprung des Lectorats und der anderen niederen Weihen
von Adolf Harnack. 106 8. 1886. 4 M.
III, 1. 2. Leontius v. Byzanz und die gleichnamigen Schriftsteller der griechischen
Kirche v. Prof. Lic. Dr. Friedr. Loofs. l. Buch: Das Leben und die polem. Werke
des Leontius v. Byzanz. VIII, 318 S. 1887. 10 M.
III, 3. 4. Aphrahat's des persischen Weisen Homilien aus dem Syrischen übersetzt
und erläutert von Pfarrer Dr. Georg Bert. — Die Acten des Papylus xmd der
Agathonike. Eine Urkunde aus der Zeit M. Aureis von Ad. Harnack. II, 466 S.
1888. 16 M.
IV, 1. Tatiani oratio ad Graecos rec. Ed. Schwartz. (X, 105 S) 3 M. 60.
V, 1. Der pseudocyprianische Tractat de aleatoribus, die älteste lateinische, christ-
liche Schrift, ein Werk des römischen Bischofs Victor I. (saec. IL), von Adolf
Harnack. 1888. VI, 151 S. 4 M. 50.
V, 2. Die Abfassungszeit der Schriften TertuUians von Ernst Noeldechen. Fragmente
d. Papias, Hegesippus u. Pierius von C. de Boor. 1888. 184 S. 6 M.
V, 3. Das Hebräerevangelium von Lic. Rud. Handmann. 13G S. 1888. 4 M. 50.
VI, 1. Die Textüberlieferung der Bücher des Origenes gegen Celsus in den Hand-
schriften dieses Werkes u. der Pbilokalia. Prolegomena zu einer kritische»
Ausgabe von Dr. P. Kötschau. VIII, 157 S. m. e. Stammtafel. 1889. 5 M. 50.
Harnack, Prof. Dr. Adf., die Zeit des Ignatius und die Chronologie
der Antiochenischen Bischöfe his Tyrannns nach Julius Africanus
und den späteren Historikern. Nebst einer Untersuchung über die
Verbreitung der Passio S. Polycarpi ini Abendlande. DI, 92 S.
1878. 3 M.
DIE
TEXTÜBERLIEFERUNG
DER BÜCHER
DES OßlGENES GEGEX CELSÜS
IN DEN
HANDSCHRIFTEN DIESES WERKES
UND DER PHILOKALIA.
PEOLEGOMENA ZU EINER KRITISCHEN AUSGABE
Dr PHIL PAUL KOETSCHAU,
GYMXASIALI.EHEER IX JENA.
LEIPZIG
J. C. HINRICHS'SCHE BUCHHANDLUNG.
1889.
SEP 3 0 1357
Vorwort.
Die Notwendigkeit einer neuen, auf gesicherter handschrift-
licher Grundlage ruhenden Ausgabe der erhaltenen Werke des
Origenes ist längst empfunden und öffentlich ausgesprochen wor-
den, neuerdings zugleich mit ^Vorschlägen für ihre praktische
Gestaltung von berufenster Seite, durch Paul de Lagarde '). Wenn
freilich de Lagarde die Ausführung als nicht eben schwierig be-
zeichnet hat, so mag sie das für einen Mann von so umfassen-
der Gelehrsamkeit und unerschrockener Arbeitskraft vielleicht
nicht sein; aber auch ein solcher würde bei der bekannten Zer-
splitterung und dem grossen Umfang des handschriftlichen Ma-
terials lange Jahre dazu gebrauchen.
Der Verfasser der vorliegenden Abhandlung kann nicht daran
denken, ein so grosses Unternehmen zu beginnen, das zu rascher
Förderung weiter und zusammenhängender Reisen bedürfte; doch
glaubte er wenigstens durch Vorbereitung einer neuen dringend
gewünschten -) kritischen Ausgabe der Bücher gegen Celsus an
seinem Teil zur Herstellung einer künftigen Gesamtausgabe des
Origenes beitragen zu sollen.
Die erste Anregung zu meinen Origenes-Studien gab mein
Freund Karl Johannes Neumann, der für die Wiederherstellung
der Streitschrift des Celsus in seinen ,Scriptores Graeci qui Chri-
stianam impugnaverunt religionem' meine Mitarbeit wünschte.
Eine Reconstruction des .wahren Wortes' muss auf dem Grunde
1) Vgl. ,novae psalterii graeci editionis specimen' p. 0 (in den Abb.
der K. Ges. d. Wiss. zu Göttingen bist. phil. Klasse XXXIII, 6. 1S87).
2) Vgl. Overbecks Worte (in Scbürers theol. L.-Z. 1S77. 2. Sp. 477) .Unter
den unzäbligen Desiderien der gegenwärtigen Leser der patristiscben Lit-
teratur nimmt das einer kritiscben Ausgabe der Streitscbrift des Origenes
gegen Celsus nicht die letzte Stelle ein'.
IV Vorwort.
einer kritischen Kecensiou der Bücher des Origenes gegen Celsus
ruhen. A'on der Besorgung einer neuen Ausgabe dieses Buches
^ah sich aber Neumann durch litterarische Arbeiten anderer Art
abgehalten: so habe ich im Jahre lS83 die Lösung dieser Auf-
gabe übernommen und die Vorarbeiten begonnen. Dieselben
mussten sicli zugleich auf die Überlieferung der Philokalia er-
strecken, da ich nur durch Sichtung und Prüfung des gesamten
handschriftlichen Materials derselben einen sichern Massstab zur
Beurteilung des überlieferten Textes der Bücher gegen Celsus
gewinnen konnte. Mit einer kritischen Ausgabe der Bücher gegen
Celsus hoffe ich also die Grundlage für eine Wiederherstellunsr
des ^aXrjd-rjg Xoyog^ zu schaffen und zugleich einen Beitrag zu
der Gesamtausgabe des Origenes zu liefern.
Ich veröffentliche zunächst an dieser Stelle eine drei Capitel
umfassende Untersuchung über die Handschriften ') der Bücher
gegen Celsus, über die Handschriften der Philokalia und über den
Text der in die Philokalia aufgenommenen Stücke jenes Werkes
und hoffe, aus dem Urteil meiner Fachgenossen über diese Vor-
arbeit erwünschten Nutzen für die Herstellung meiner Ausgabe
ziehen zu können. Ich werde dankbar sein für jede Nachriclit
über handschriftliches Material, welches mir unzugänglich ge-
blieben ist oder entgangen sein sollte.
Die Zahl der von mir besprochenen Philokalienhandschriften
wird, wie ich bestimmt glaube, leicht um einige Nummern ver-
grössert werden können; indessen hoffe ich hier wenigstens keine
wichtige Handschrift übersehen zu haben. Dies zeigt auch die
Vergleichung meines zweiten Capitels mit dem Artikel des Herrn
J. Armitage Robinson ,0n the text of the Philocalia of Origen'
(im Journal of Philology, vol. XVIII, p. 36—68)-). Da.ss un-
sere beiderseitigen, unabhängig von einander gewonnenen Re-
sultate in den Hauptsachen übereinstimmen, ist ein gewiclitiger
Beweis für die Richtigkeit derselben; und wenn wir in Einzel-
heiten, vornehmlich in der Klassifizierung der zu der III. Gruppe
1) Die Verwertung der patristischen Citate aus den Büchern gegen
Celsus habe ich mir noch vorbehalten.
2) Da Herr Robinson die Güte gehabt hat, mir bereits Mitte Februar
einen Abzug seiner Abhandlung zuzusenden, so war es mir möglich, die-
selbe noch an einzelnen Stellen meines zweiten Capitels zu berücksichtigen.
Vgl. unten S. 82 f.
Vorwort. V
(x) gehöreuden Hanclsclirifteu, verschieden urteilen, so wird man
dies aus den Schwierigkeiten, die mit der Gruppierung von
Handschriften auf Grund von Probecollationen und kurzen No-
tizen verbunden sind, erklären und etwaige Versehen um so
entschuldbarer finden, als durch dieselben die flauptresultate
nicht im mindesten beeinträchtigt werden. Meine Ansichten über
die Verwandtschaftsverhältnisse der Codices der III. Gruppe
würde ich vielleicht in einzelnen Punkten geändert haben, wenn
ich den Cod. Par. 940, über welchen Herr Robinson a. a. 0.
p. 55 f. eingehender handelt, selbst hätte einsehen und prüfen
können: eine vollständige Collation dieser Handschrift wird
wohl manches jetzt noch vorhandene Rätsel in den Beziehungen
einzelner Handschriften der III. Gruppe zu einander lösen. Da-
gegen glaube ich meine im ersten Capitel gewonnenen Ergeb-
nisse als im ganzen sicher bezeichnen zu dürfen, da mir zur
Klassifizierung der die Bücher gegen Celsus enthaltenden Hand-
schritten ausreichendes Material zu Gebote stand. Ich muss des-
halb entgegen der von Herrn Robinson a. a. 0. p. 66 f. aus-
gesprochenen Annahme, dass dem Cod. Ven. 45 eine selbständige
Stellung neben Cod. Vat. 386 und Cod. Par. S. Gr. 616 anzu-
weisen sei, an meiner Ansicht, dass Ven. 45 unzweifelhaft von
Vat. 386 abgeschrieben ist. festhalten. Abgesehen von dieser
erheblicheren Abweichung stimmen die kurzen Aufstellungen
des Herrn Robinson a. a. 0. p. 62 — 68 im ganzen mit den mei-
nigen im ersten Capitel überein.
Da ich durch amtliche Thätigkeit in meiner Zeit beschränkt
und an weitereu Reisen verhindert bin, so wäre die vorliegende
Arbeit noch nicht so weit vorgeschritten, wenn ich nicht von
den verschiedensten Seiten freundliche Hilfe und Unterstützung
erhalten hätte. Vor allem fühle ich mich dem hohen Staats-
ministerium in Weimar und der hiesigen Gymnasialdirektion
dafür dankbarst verpflichtet, dass mir zum Zweck handschrift-
licher Untersuchungen im Mai 1SS8 ein dreiwöchentlicher Ur-
laub für eine Reise nach Italien gewährt worden ist. Nicht
geringeren Dank schulde ich der Verwaltung der hiesigen Uni-
versitätsbibliothek, welche jederzeit meinen Wünschen in freund-
lichster Weise entsprochen hat; dem Präfecten der Vaticanischen
Bibliothek, Herrn P. Johannes Bollig, und dem Bibliothekar der
^Marcus-Bibliothek in Venedig, Herrn Grafen Soranzo, die meine
VI Vorwort.
haiidschril'tlicheu Untersuchungen liebenswürdig unterstützten;
den Leitern der Bibliotheken in Basel, Göttingen, Leiden, Mün-
chen, Paris und Venedig, welche mir. teils direkt, teils durch
Vermittelung der Grossherzogl. Regiening in Weimar, Hand-
schriften zur Benutzung auf hiesiger UniversitätsbibKothek über-
sendet haben. Endlich spreche ich auch an dieser Stelle meinem
Freunde Karl Johannes Neumann, sowie den Herren Gundermann,
Liebenam, Margoliouth, Mau und Robinson für die Förderung
meiner Arbeit durch Probecollationen und Mitteilungen meinen
aufrichtigsten und wärmsten Dank aus.
Jena, den 7. April 1889.
Dr. Paul Kot'tschau.
Inlialt.
Seite
Erstes Capitel: Die Handschriften der Bücher des ürigenes gegen
Celsus 1
Zweites Capitel: Die Handschriften der Philokalia des Origenes . 78
Drittes Capitel: Die direkte und indirekte handschriftliche Über-
lieferung der Bücher des Drigenes gegen Celsus 131
Anhang : Verzeichnis aller erwähnten Handschriften 156
Beigegeben ist ein Stammbaum der Handschriften:
a) der Bücher des Origenes gegen Celsus,
b) der Philokalia.
Erstes Capitel.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen
Celsus.
Von den bisher erschienenen Ausgaben*) der acht Bücher
des Origenes gegen Celsus verdienen nur zwei als selbständige
Leistungen hervorgehoben zu werden:
1. die editio princeps des griechischen Textes von D.
Hoeschel, Augsburg 1605 ,ex bibliothecis Elect. Palat. Boica
et Aug.', und
2. die bis jetzt noch massgebende Ausgabe des Benedictiners
C. Delarue in dem I. tomus der. von seinem Neffen C. V. Delarue
vollendeten Gesamtausgabe des Origenes p. 310 — 799. Die Aus-
gabe von Spencer dagegen -) ist nur em Abdruck der Hoeschel-
schen, wie Spencer selbst in der U. praef. p. 3 angiebt. Eine
Prüfung hat mir gezeigt, dass Spencer im I Buche 55 am
Rand der Hoeschelschen Ausgabe stehende Varianten auf den
Rand seiner Ausgabe herübergenommen, 4S andere aber in
seinen Text gesetzt und nur 5 Bibelstellen geändert hat. Diese
Art und Weise der Benutzung der H.'schen Ausgabe ist wohl
auch für die übrigen 7 BB. anzunehmen. Die neueste Ausgabe,
die von Lommatzsch (= tom. 18. 19. 20 seiner Gesamtausgabe
des Origenes) aus den Jahren 1845. 1846, ist bekaunthch ebenso
wie die von Migne in der patrol. gr. nichts anderes als eine
Wiederholung derjenigen von Delarue. Lommatzsch hat nicht
1) Sie finden sich aufgezählt bei Fabric.-Harless vol. VII p. 207 ff.
219 f., und bei Delarue, Orig. opera omnia tom. I, Paris 1733, p. IX ff.
2) Origenis contra Celsum libri octo, eiusdem Philocalia Guilelmus
Spencerus Cantabrigiensis etc. etc. recognovit etc. Cantabrigiae 1658,
zweite Aufl. 1677.
Texte und Untersuchungen VI, i. 1
2 Erstes Capitel.
nur den kritischen Apparat, sondern sogar die Vorreden von De-
larue in seine Ausgabe übertragen und im einzelnen sehr wenig
geändert •).
Das vorhandene handschriftliche Material ist w^eder von
Hoeschel noch von Delarue vollständig herangezogen v^rorden.
Hoeschel hat für seine Ausgabe nur drei Handschriften benutzt:
1. den Codex Augustanus Hoeschelii No. 43 (517), jetzt in Mün-
chen, als Druckexemplar, 2. den Codex Monacensis No, 64, 3.
(und zwar nur in den Noten) den Codex Palatino-Vaticanus
No. 309. Diese drei Handschriften gehen aber, wie unsere Unter-
suchung zeigen wird, auf einen Archetypus, den noch vorhandenen
Codex Vaticanus No. 386 zurück, so dass dieser in letzter Linie
als Grundlage des Hoeschelschen Textes gelten kann. Delarue
dagegen hat seiner Ausgabe die Collationen von acht Hand-
schriften zugrunde gelegt 2):
1. des Codex Regius Par. No. 945,
2. „ „ Basil. A. HI 9,
3. „ „ Jolianus Par. Suppl. Gr. No. 293,
4. „ „ Vaticanus No. 386,
1) Deshalb ist der von Aube (Histoire des persecutions de l'eglise
Xlle ed., Paris 1878, p. 277 Anm. 1) erhobene Vorwurf: ,Le dernier editeur
allemand d'ürigene, ä n'en pas douter, ne l'a pas eu sous les yeux (sc.
den Codex Regius 945) et allegue souvent ä tort son autorite pour plu-
sieurs leQons' hinfällig, weil Lommatzsch eben nur den Text, den Apparat
und die Noten Delarue's abgedruckt und dies stets durch ein hinzu-
gesetztes R. angedeutet hat. Aube selbst sind übrigens bei Mitteilung
von Lesarten des Codex Regius hie und da Fehler untergelaufen. So muss
es (um von Kleinigkeiten, wie falschen Accenten u. dgl. abzusehen) p. 292
A. 4 des 0. gen. Buches heissen statt Fol. 96 verso: Fol. 96 recto; — p. 294
A. 1 statt Fol. 98 rect.: Fol. 98 verso; — p. 316 A. 2 statt fol. 166, recto:
fol. 165 verso; — p. 328 A. 5 a. E. statt txaoxov: kxäaxov; ibid. A. 6 a. E.
statt ahßovzeg: oeßovxai; — p. 333 A. 1 statt dnoxmioavxoq (als Lesart des
Cod. Reg.): -aovxoq; — ibidem statt fa anavxa eavxxw (was der Cod.
Reg. ,tres-clairement' bieten soll): elx' unavxü tccvxw; — p. 335 A. 1 statt
fol. 209, verso: fol. 219, verso; — p. 337 A. 1 statt Fol. 323, recto: Fol.
223 r. ; — p. 349 A. 1 fehlt zwischen xat und t^iv das im Cod. Reg. stehende
öixTjv xal; — p. 370 A. 1 muss es heissen statt övaaQeoxaxa: övaay^oxaxa;
— endlich p. 382 A. 1, Z. 1 schreibt Lommatzsch nicht xovxo sondern
xovxoiq.
2) Er zählt dieselben in der praefatio (tom. I, p. 315 Anm. a der Ge-
samtausgabe) auf.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 3
5. des Codex Vaticanus No. 387,
6. „ ,, Angl. Bodleianus No. 21,
7. „ „ Angl. Oxou. Novi Colleg. No. 146,
8. „ „ Angl. Bodleianus No. 36.
Davon werden No. 6. 7. 8 von Delarue als Anglicanus I.
II. III. bezeichnet.
Aber auch von diesen acht Codices sind, wie wir sehen
werden, fünf, nämlich No. 3. 5. 6. 7. 8. indirekt auf den Codex
Vaticanus No. 386 zurückzuführen, und nur der Codex Regius
Par. No. 945 und der Codex Basil. bilden mit ihrem, von De-
larue nicht gekannten gemeinsamen Archetypus, Codex Par.
Suppl. Gr. No. 616, eine selbständige Handschriftengruppe neben
dem Cod. Vatic. No. 386 und dessen Abschriften. Darin, dass
Delarue diese beiden Handschriftengruppen, allerdings ohne
Kenntnis ihres Verwandtschaftsverhältnisses, benutzt hat, liegt
bei ihm ein Fortschritt im Vergleich zu Hoeschel. Freilich legt
Delarue, wie Aube,^) dem Codex Regius, ferner auch dem
Cod. Basil. und Cod. Jolianus zu grossen Wert bei und über-
sieht die Wichtigkeit des Cod. Vat. 386, von dem er, ausser im
I. Buche, auffällig wenig Lesarten anmerkt. Wenn auch von
einem Gelehrten aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
weder eingehende Untersuchungen über das Abhängigkeitsver-
hältnis der Handschriften, noch über den Wert der abweichenden
Lesarten in denselben zu erwarten sind, so muss mau doch
bedauern, dass Delarue seine Collationen allzu unvollständig
mitgeteilt, bezüglich angefertigt hat. Aber selbst das Mitgeteilte
dürfen wir nur mit Vorsicht verwenden, da sich hie und da
Fehler und Ungenauigkeiten schon bei flüchtiger Durchsicht
nachweisen lassen '^), deren Zahl durch eine genaue Nachprüfung
erheblich vermehrt werden würde.
1) Histoire des pers. de l'egl. p. 277 A. 1 ,Ce manuscrit, — , est de
gi"ande valeur'.
2) Zum Beispiel mögen folgende Stellen dienen, welche mir gelegent-
lich aufgefallen sind:
B. I Cap. 5, Delarue I, p. 324 Anm. b, liest Regius nicht rw u).).u)v
sondern tw uD.q). —
B. I Cap. 24, Del. I, p. 341 A. e, liest Bas. nicht tiqüjxov raiv dvS-^ai-
Ticav sondern TtQCüZwi' v. d. —
B. I Cap. 25, Del. I, p. 343 A. f, lesen Reg. und Bas. nicht snel tnl
(piXrjßov sondern tTCil (fihjßov. —
1*
4 Erstes Capitel.
Da seitdem niemand das gesamte bandschriftliche Material
für die Bücher des Origenes gegen Celsus durchmustert hat, so
war es meine nächste Aufgabe, diese Untersuchung zu führen.
Die Zahl der meines Wissens vorhandenen, bezüglich iu
Handschrifteukatalogen verzeichneten Codices, welche die acht
Bücher des Origenes gegen Celsus vollständig enthalten, beläuft
sich auf 18, während Bruchstücke des Werkes in 7 Hand-
schriften vorliegen. Von diesen 25 Handschriften befinden sich
5 in Rom (Vaticana), 3 in Venedig (Marciana), 4 in Mailand
(Ambrosiana), 3 in Oxford (2 in der Bodleiana, 1 in der Bibl.
des New College), 2 in München (der Monacensis und der
Augustanus Hoeschels), 1 in Leiden, 3 in Paris, 1 in Basel, 1 in
Madrid und 2 sind in den von R. Foerster herausgegebenen
Katalogen^) als in Konstantinopel und in Rhaedeste (= Bisan-
the) befindlich erwähnt.
Abgesehen von den beiden letzten, über deren Vorhanden-
sein mir nichts bekannt ist^), enthalten 7 Codd. nur Bruchstücke
B. I Cap. 2G, Del. I, p. 345 A. a, lesen Reg. und Bas. nicht (pi'ioaL xiq
äv ovx d&SEt sondern (fi'jaai zig, ovx tld-esl. —
B. I Cap. 51, Del. I, p. 367 A. a, lesen Reg. und Bas. nicht /lera zi^v
xov Mixaiov sondern fx. z. zov //.ixaicc. —
B, I Cap. 63, Del. I, p. 378 A. b, liest der ältere Vatic. nicht ix<pai-
vo[itvi]v sondern i//.(paivof/,iv7]v. —
B. III Cap. 45, Del. I, p. 477 A. a, ist die Lesart des Reg. nicht viovq
MaöL sondern lovafiäö. —
B. VI Cap. 8, Del. I, p. 635 A. b, sollen Reg. Bas. Vat. [wohl I , d. h.
Nr. 386] lesen iv zw nXüziüvoq ßUo xavz elQrixaoi, aber die 3 codd. lesen
iv zw Tc).. ß. xoiairr' tLQtjXaai. —
B. YI Cap. 43, Del. 1, p. 665 A. h, ,a mss. codd. recte abest xaza^
aber xazu findet sich nicht nur im Vat, 386, sondern auch im Reg. Bas. —
B. VII Cap. 4, Del. I, p. 696 A. c, soll nur Bas. nQoanikavov haben,
Bas. liest aber wie Reg. Vat. .386 und alle übrigen codd. nQOuntXaßov,
und nur Par. 616 (den Delarue nicht kannte) hat nQoansXavov [v in ras.]. —
B. VII Cap. 31, Del. I, p. 715 A. c, sollen Vatic. [wohl I] und Bas. lesen
zov naQu nXüzwvi, beide haben aber, ebenso wie Reg. Ven. 44. 45, zw
naQu 7tX. — Andere Fehler werden sich später durch eine Vergleichung
meiner Ausgabe mit derjenigen Delarue's leicht nachweisen lassen.
1) In dem Rostocker Univ.-Gratulationsprogramm zum Tübinger Univ.-
Jubilävim 1877. 4^. Die Kataloge sind nach Foerster zwischen 1565 und
1575 geschrieben.
2) [Herr Professor F. Blass aus Kiel, der im Frühjahr 18S7 in Kon-
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 5
(die 4 Ambros., 2 Ottobon.- Vatic, 1 Bodl.), die übrigen 16 das
Werk vollständig. Von diesen 16 Handschriften habe ich
selbst 10 vollständig oder teilweise in Jena verglichen,^) nämlich:
1. Codex Reg. Par. No. 945 (vollständig),
2. „ Par. Suppl. Gr. No. 616 (vollständig),
3. „ Basil. A III 9 (vollständig),
4. „ Venetiis Marc. No. 44 (vollständig),
5. „ Venetus Marc. No. 45 (vollständig),
6. „ Venetus Marc. No. 46 (Stellen aus B. I— VIII),
7. „ Jolianus Par. Suppl. Gr. No. 293 (B. VII und wich-
tige Stellen aus B. I— VI u. VIII),
8. „ Leidensis No. 17 (B. VII und wichtige Stellen aus
B. I-VI u. VIII),
9. „ Monacensis No. 64 (B. VII und wichtige Stellen aus
B. I-VI u. vni).
10. „ Augustanus No. 43 (517) (einzelne wichtige Stellen
aus B. I-Vm),
von den übrigen 5 habe ich durch die Güte der Herren Dr.
Gundermann, Liebenam, Margoliouth, Mau Probecollationen er-
halten, nämlich von:
1. Codex Vaticaims No. 386,
2. „ Vaticanus No. 387,
3. „ Palatino- Vatic. No. 309,
4. „ Bodleianus No. 21,
5. „ Oxon. Nov. Coli. No. 146;
stantinopel war und im Hermes 23, 3 (1888) S. 219 S. Mittheilungen über
„die griechischen und lateinischen Handschriften im alten Serail zu Kon-
stantinopel" gemacht hat, hatte die Güte, mir am 13. April 1888 Folgen-
des zu schreiben : „Wo die Bibliotheken hingekommen sind, die nach der
von Ihnen angeführten Schrift" (von Foerster) „in Konstantinopel und
Umgegend im 16. Jahrh. vorhanden waren, davon weiss niemand etwas zu
sagen; im Serail hat sich jedenfalls nichts davon gezeigt. In Rodosto ist
in den letzten Jahren jemand gewesen, um nachzuspüren und hat den
Bescheid bekommen, dass die Bibliothek vor einigen Decennien verbrannt
wäre. Ich halte das für eine (ganz übliche) Ausflucht, um das Nicht-
wissen zu verbergen und den Frager loszuwerden. Selbst bin ich in R.,
nachdem ich dies gehört, nicht gewesen; denn ohne türkisch zu können,
mochte ich nicht in dem fremden Orte herumirren, sicher, doch nichts
machen zu können." K. J. Neumann.]
1) Als Collationsexemplar habe ich die Ausgabe von Lommatzsch be-
nutzt und führe vol. XVIIl als I, vol. XIX als II, vol. XX als III an.
g Erstes Capitcl.
eudÜLh war es mir selbst im Mai 18SS vergöuut, die 3 Codd. der
Vaticaua, Ko. 386. 387. 309 in Rom einsehen und von der wich-
tigsten Hdschr., No. 386 wenigstens B. 1—3 und 7—8 ziemlicli
vollständig, von B. 4—6 die entscheidendsten Stellen vergleichen
zu können. Mein Freund K. J. Neumann hat sich bereit erklärt,
die Vergleichung des Cod. Vat. 386 in Kürze zu vervollständigen,
bez. nochmals zu prüfen.
Nur von dem Codex Matritensis P. 6 fehlt mir leider jede
genauere Nachricht.
Wir beginnen unsere Untersuchung mit einer grösseren
Handschriftengruppe, an deren Spitze die zwei Codd. Veneti
No. 45 u. 44 stehen, welche mit Cod. Yen. 46 ehemals im Be-
sitz des Cardinais Bessarion gewesen sind. Sämtliche zu dieser
Gruppe gehörenden Handschriften lassen sich entweder als di-
rekte oder indirekte Abschriften des Ven. 44 oder des Ven. 45
erweisen. Die Zugehörigkeit zu Ven. 45 ergiebt sich teils aus
einer Dittographie im YH. B. Cap. 6 *), teils aus dem Yorhanden-
sein einer Textesverwirrung im Y. Buch, welche durch Yerhef-
tung eines Quaternio im Archet\ pus des Cod. Yen. 45 verursacht
worden ist, endlich auch aus gemeinsamen Lücken und Fehlern
im Yen. 45 und seineu Abschriften.
Demnach ist als Apographon von Yen. 45 zu betrachten:
1. Codex Veiietiis Mareisiims -) No. 46^), saec. XY. in 4"
(28 cm. X 19 cm.). Er enthält auf 265 beschriebenen Perga-
mentblättern nur die acht Bücher gegen Celsus; Fol. la beginnt
mit o fisv öcaTTJQ . . . Fol. 265^ endigt mit . . . fiaQrvQf'/oco-
fi£v. Die Handschrift ist mit grosser Sorgfalt vor Bessarions
Tode (19. Nov. 1472), wahrscheinlich in der Mitte des XY. saec.
von einem geschickten Schreiber, wohl einem jener Graeculi
1) = Lom, III, p. 8 Z. 19, wo im Ven. 45 hinter avzov fälschlich aus
Z. 17 f. xaxÖQi^Möiv x<äv dvwv wiederholt ist. Dieser Fehler findet sich
weder im Archetypus des Ven. 45 noch in irgend einer andern von Ven.
45 unabhängigen Handschrift.
2) S. Montfaucou, bibl. bibl. I, p. 475 B unter 17 T. Zanetti, Gr. D.
Marci bibl. p. 30.
3) In Bessarions Bibliothek: Nr. 52, wie aus der Notiz auf dem
2. Pergament-Vorstossblatt" ersichtlich ist.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 7
esurientes' in Bessarions Umgebung, die durch. Abschreiben von
Codices ihren Unterhalt erwarben ^). mit schwarzer Tinte auf
rotgezogene Linien, deren sich 28 auf jeder Seite befinden, ge-
schrieben und mit schönen Ornamenten und Initialen in Rot
ausgeschmückt worden. Auf Fol. 1^ unten ist Bessarions Wappen
in Blau und Rot, umgeben von einem grün-goldnen Kranz, ge-
malt, ein Umstand, welcher nach Gardthausen -) auf abendlän-
dischen Ursprung des Codex hindeutet.
So schön auch diese, in braunrotes Leder gebundene Hand-
schrift geschrieben und erhalten ist, so wenig Wert besitzt sie
für uns, da sie mit Sicherheit als Abschrift des Cod. Yen. 45 be-
zeichnet werden muss. Zwar findet sich hier nicht die oben er-
wähnte Textesverwirrung im V. Buch, da der Schreiber des
Ven. 46 den Zeichen und hinweisenden Noten des Correctors von
Ven. 45 gefolgt ist und dadurch die richtige Blätterfolge herge-
stellt hat; dagegen fällt uns
1. die oben erwähnte Dittographie im 6. Cap. des VlI. Buches
(= Lom. in, p. 8 Z. 19 xaroQi^cooiv rcöv avcov hinter avxov un-
richtig wiederholt) auf, und, um den Beweis evident zu machen,
kann ich
2. mehrere Stelleu im Ven. 46 anführen, die nur dann ver-
ständlich werden, wenn man die Vorlage — eben Ven. 45 —
zur Vergleichuug heranzieht. Wie sollte z. B. wohl der Schreiber
von Ven. 46 auf folgende Schreibung (^Buch I. Cap. 37 = Lom. I,
p. 74 Z. 11) verfallen sein:
yvjcdocöv, wenn ilmi nicht seine Vorlage die Lesart:
yvjtcov geboten hätte? So steht aber im Ven. 45^) von
erster Hand. Oder wie sollten wir uns den folgenden Unsinn in
Ven. 46 (Buch IV, Cap. 17 = Lom. H, p. 22, Z. 5):
oix, ai\ £0v 0VT03 öiEQS TOP erklären können, wenn wir
nicht aus der Lesart des Ven. 45:
1) Die Namen der von Bessarion beschäftigten Abschreiber s. u. a.
im Serapeum 1841, II, p. 96 (in dem Aufsatz von Vogel über Bessarions
Stiftung).
2) Griech. Pal. S. 65 u. 93.
3) und im Vat. 386; dieser kann aber der genannten Dittographie
und der folgenden Stelle wegen nicht Archetypus von Yen. 46 sein.
g Erstes Capitel.
^ ^ ^^ ;.. r.. [1. m.]
ovx ai', 'iov I QS TOP (in mg. IL ni. zii't) deu Ursprung der
Verwirrung in Ven. 46 mit der wünschenswertesten Deutlichkeit
zu erkennen vermöchten? Ebenso sklavisch ist der Schreiber von
Ven. 40 auch an folgenden Stelleu verfahren:
Buch IV, Cap. 47 (= Lom. II, p. 74, Z. 6) schreibt er fc|/)g,
wo Ven. 45
f^^V? (^0 corr. aus t$.i]g) hat, und Buch IV, Cap. 43 (=
Lora. II, p. 68, Z. 15) giebt er die Correctur des Ven. 45:
ajtoöi](iia folgendermassen wieder:
kjioö'qfila.
Ausser deu angeführten Stellen Hessen sich noch viele an-
dere beibringen, an denen die Abhängigkeit des Ven. 46 von
Ven. 45 deutlich hervortritt; ferner kehren die Randnotizen von
Ven. 45, die teils von L. teils von IL Hand (letztere ist wohl
die des Bessarion selbst) herrühren, mit ganz wenigen Ausnahmen
im Ven. 46 wieder, und endlich findet sich — abgesehen von
unbedeutenden Schreibfehlern — keine Stelle, wo Ven. 46 von
Ven. 45 abwiche oder eine kleinere oder grössere Lücke des
Ven. 45 ausfüllte.
Wenn demnach die Abhängigkeit des Ven. 46 von Ven. 45 ^)
bewiesen ist, so lässt sich ferner leicht zeigen, dass Ven. 46 als
Vorlage des sogen. Codex Johanns gedient hat.
2. Codex Par. SuppL Grec Xo. 293 saec. XVI. exeunt. in
Fol. (345 X 24U mm,), chart., der, zuerst im Besitz des Gelehrten
Claude Joly, wde die Notiz auf Fol. 2 beweist "-), dann in die Biblio-
thek der Notre-Dame-Kirche und von da a. 1756 in die Bibliotheque
1) Bekanntlich ist Bessarions Bibliothek auch sonst durch Abschriften
der ursprünglich vorhandenen, aus Byzanz nach Italien herübergebrachten
oder von daher erworbenen Codd. erweitert und vermehrt worden. Z. B.
hat K. J. Neumann (Juliani imp. libror. contra Christ, quae supers. p. 144 f.)
Cod. Ven. Marc. 124 als Abschrift des Cod. Ven. Marc. 123 nachgewiesen.
Dieser ist, wie Ven. 45, alt und am Anfang verstümmelt und bombyc,
jener, wie Ven. 46, neu (s. XV) und auf Pergam. geschrieben. Vgl. auch
Jac. Morellii bibl. ms. gr. et lat. Bassani 1802, tom. I an mehreren
Stellen.
2) C Joly M Aug KiüG; vgl. Allg. Encykl. von Ersch und Gruber 2. Sec-
tion 22. T. S. 362 f.
Die Handschriften der Bücher des Ongenes gegen Celsus. 9
Rojale 1) übergegangen ist, enthält auf 304 Blättern mit schwarzer
Tinte ohne Linien geschrieben nur die 8 Bß. des Origenes gegen
Celsus: Anfang: Fol. la o fisr ofjQ xal xg rj[imv . . . Ende:
Fol. 304^ . . . iiaQxvQriCo^n^v. TiXot;. Am Anfang des 11. Bu-
ches sind zwei Blätter (Foll. 43. 44) etwa 3 cm. am Rand einge-
schlagen, und auf dem Rand hat der Schreiber je eine (ausgelassene)
Seite nachgetragen. Die Schrift, jüngste Minuskel, meist sehr
nach rechts geneigt, ist anfangs sorgfältig, später recht flüchtig,
die Initialen sind plump ausgeführt, die Accente und Interpunk-
tionszeichen sehr jung, das Iota subscr. ist reichlich vorhanden.
Verbesserungen und Randbemerkungen von I. und 11. Hand, teils
rot, teils schwarz, finden sich häufig. Am Rand sind vielfach
Varianten der Philokalia beigeschrieben.
Dass dieser Codex von I. Hand von dem Codex Venetus
Ko. 46 abgeschrieben und nach dem Cod. Ven. 44 und einer
Philokalienhandschrift von IL Hand verbessert ist, geht aus fol-
genden Stellen hervor:
Buch IV, Cap. IT (= Lom. H, p. 22, Z. 5) hat der Codex
Jolianus genau dieselbe Lesart wie Ven. 46, nämlich: ov'x, ai\
lov ovTco ö'ibQsxov -). Diesen Unsinn konnte der Schreiber nur
aus dem Cod. Ven. 46, nicht aber aus dessen Archetypus, dem Cod.
Ven. 45, abgeschrieben haben. Oder ist es denkbar, dass zwei
Abschreiber die Correcturen des Ven. 45 genau in derselben
falschen Reihenfolge aufgenommen hätten? Übrigens hat der
Cod. JoL die Randbemerkung: öitovQero (d. h. öieovQtTO ver-
bessert zu öuOvQE, was V^en. 44 im Text hat).
Ebensowenig darf man annehmen, dass in der Randnotiz des
Cod. Ven. 45 zu Buch IV, Cap. 63 (= Lom. II, p. 98):
jc [== jcegl. £ ist undeutlich geschrieben] jcoqv
sich sowohl Veu. 46 wie Jol. in gleicher Weise verlesen hätten,
wenn sie übereinstimmend dafür
jc [sie] JcoQVcöv bieten.
Dass ferner der Cod. Jol. nach Ven. 44 verbessert ist. wird
1) S. Inventaire Sommaire des Mss. du Suppl. Gr. de la Bibl. Na-
tionale par Henri Omont. Paris 1883, p. VHI zu a. 1756.
2) S. 0. Seite 7.
10 Erstes Capitel.
aus folgenden Stellen ersichtlich. Buch VII, Cap. 58 {= Lom. III,
p. 90, Z. \) lesen Ven. 45 u. 46:
jtaQ avTcöv, Ven. 44 dagegen:
i-.l'
jtaQ aiTcöv, Joliauus:
Vit'
jcagi' avrcäv. Ferner:
Buch Yll, Cap. 40 (= Lom. III, p. 63, Z. 16) hat Jol. zu-
erst die Lesart des Ven. 46 (= Ven. 45) zSv xarsiXeyfitvojv
fehlerhaft abgeschrieben und dann nach Ven. 44, welcher rcov
jcQoxarsiXsyfiEvcov liest, so verbessert:
Trpo iL
rSv . xareXsyfitvcov.
Ausserdem sind im Joliauus Lücken der Vorlage nachträg-
lich uach Ven. 44 ausgefüllt; z. B. finden sich Buch VII, Cap. 22
(= Lom. III, p. 36, Z. 15 — 18) die in Ven. 46 (und 45) ausge-
lassenen Worte: xal jiavTcov — ^oXefiioig am Rand mit blasser
Tinte ergänzt; diese Worte stehen aber in Ven. 44 im Text.
Dasselbe gilt von den Auslassungen, welche Buch VII, Cap. 43
(= Lom. 111, p. 67, Z. 20 bis p. 68, Z 1) und Buch VII, Cap. 29
(= Lom. III, p. 46, Z. 7 f.), sowie Buch VIII, Cap. 62 (= Lom. III,
p. 202, Z. 5) in Ven. 45 und 46, aber nicht in Ven. 44 vor-
handen sind. Mit derselben blassen Tinte hat der Corrector auch
die, wegen Unlesbarkeit des Archetypus in Ven. 45 (also auch
in Ven. 46) leergelassenen Stellen im Codex Joliauus nach dem
vollständigeren Ven. 44 ausgefüllt, z. B. Buch VIII, Cap. 71 (=
Lom. in, p. 216, Z. 9 f.) haben Ven. 45 u. 46 die lückenhafte
Lesart: Ocog:QoOvvTjg .... xai, dagegen Ven. 44: OcotpQOvriöaoa
[jv/'öaöa in ras.] xal, und danach Joliauus:
V
öco(pQo^iil>^i]gaaa, y-OLi [sie].
Dass diese Verbesserungen nach Ven. 44 erst, nachdem Cod
Jol. von Ven. 46 vollständig abgeschrieben war, vom Corrector
angebracht worden sind, beweist recht deutlich eine Stelle im
45. Cap. des VII. Buches (= Lom. III, p. 72, Z. 15), wo Cod. Jol.
ebensoviel Raum wie Ven, 45 und 46 nach xdi ,« und
vor avxog (nämlich für etwa 5 litt.) freigelassen, aber aus der
Lesart des Ven, 44 {xdi (i-^ [sie] avxog) später so verbessert hat:
xal fi'. .... avTog u. s. w. Andererseits sind die aus Ven. 45
durch Ven. 46 in Folge von Dittographie in jenem Codex her-
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 11
tibergenommenen Worte xaroQ&cooiv rcöv dvmv ^) zwar aucli
im Jol. vorhanden, aber nach Ven. 44 expungiert.
Die am Rand des Jol. später beigeschriebenen Lesarten der
Philokalia stimmen meist mit dem Druck des Tarinus überein.
Da eine genauere Untersuchung des Ursprungs derselben bei der
grossen Zahl der Philokalienhandschriften sehr zeitraubend und
von geringem Nutzen sein würde, so glaube ich hier von einem
näheren Eingehen auf diese Frage absehen zu dürfen und füge
nur die Yermutimg hinzu, dass die Philokalien-Lesarten wahr-
scheinlich aus einem der zahlreichen Pariser Mss. der Philokalia
geflossen sind.
Wir müssen demnach die hohe Wertschätzung, welche diese
junge, fehlerhafte und an Verbesserungen und Varianten über-
reiche Handschrift bei Delarue erfahren hat, als einen Irrtum be-
zeichnen und dürfen dem Codex Jolianus ebensowenig wie seinem
Archetypus, dem Cod. Ven. 46, einen Platz in dem kritischen
Apparat anweisen.
Etwas später als Ven. 46. aber vielleicht noch am Ausgang
des XV. saec. ist
3. der Codex Vaticanus Ottoboiiiauiis >o. 387-), bei
Delarue ^V^aticauus secuudus' genannt, von dem Codex Ven. 45
abgeschrieben worden. Dieser jüngere Codex Vaticanus in 4"
(335 X 230 mm., Schriftbreite 150 und 122 mm.) partim membr.
partim, chart. ^) enthält nur die 8 BB. des Origenes c. Cels. auf
177 Blättern (mit 35 Zeilen auf jeder Seite) und ist von einer
Hand am Ausgang des XV. oder Anfang des XVI. saec. zwar
etwas flüchtig, aber gut und lesbar geschrieben. Das Iota subscr.
fehlt, die Interpunktion besteht aus Komma, Kolon, Punkt und
Fragezeichen. Subski'iptionen. Überschriften und Initialen (ausser
dem Initial 0 auf Fol. la) fehlen, doch ist überall für die Rubra
I
1) S. 0. Seite 6.
2) Wohl = Nr. 280 des im Serapeum XII, 1S51, p. 189 von Prof.
Haase in Bi-eslau mitgeteilten alten Verzeichnisses der griech. MSS. in
der Yaticana. Vgl. Montfaucon bibl. bibl. I, p. 186 B. Bevor ich selbst
Gelegenheit hatte, diesen Codex in Rom einzusehen, habe ich über den-
selben dankenswerte Mitteiliingen von den HeiTen Mau und Liebenam
erhalten.
3) Foll. 1.51 — 177 sind von Papier, ebenso einige wenige vorher, die
übrigen von Pergament.
12 Erstes Capitel.
Platz (4 — 7 Zeilen freigelassen. Fol. 1^^ beginnt: 'O (itv dijQ xal
xg tßtwv .... Fol. 177a scliliesst mit: ... coq xaXcög eiQTjfJtvoo
fiaQTVQf}oo7i/fr : -j- reo ß^em x^Q^? '• H Die Handschrift hat
eiuen neuen Pergamenteinband, auf dessen Rücken das Wap])en
eines Papstes und darunter das eines Cardinais (wohl des Car-
dinais Ottoboni) ') eingepresst ist.
Die naheliegende Vermutung, dass Vat. 387 eine direkte Ab-
schrift des älteren Cod. Vat. 386 sei, ist deshalb unstatthaft, weil
der Cod. Vat. 387 die Pantherastellen im I. Buch^} (1. Cap. 32 =
Lom. I, p. 65, Z. 20 f. 2. ibid. = Lom. 1, p. 66, Z. 1. 3. Cap. 69
= Lom. I, p. 130, Z. 1—3), welche jetzt im Vat. 386 durch Aus-
kratzen getilgt sind, sowie die Worte döcööiv (Bucli V, Cap. 7
= Lom. 11, p. 176, Z. 17) und xal tri fBuch V, Cap. 10 =
Lom. II, p. 180 Z. 24) , an deren Stelle sich jetzt im Vat. 386
ein Loch befindet, ebenso vollständig wie Ven. 45 und dessen
Abschriften •^) aufweist. Da diese fünf Stellen in dem, wie unten
gezeigt werden wird, gleichfalls von Vat. 386 abgeschriebenen
Cod. Ven. 44 saec. XIV. exeunt. fehlen, so würden wir bei obiger
Vermutung zu dem widersinnigen Schluss genötigt, dass der,
frühestens am Ausgang des XV. saec entstandene Cod. Vat. 387
älter sei, als Cod. Ven. 44 saec. XIV. exeunt. Vielmehr lässt
sich die Abhängigkeit des jüngeren Vaticanus von dem Cod.
Ven. 45 dadurch sicher nachweisen, dass im Vat. 387 genau die-
selben Lücken wie im Ven. 45 vorhanden sind:
1. Buch VII, Cap. 45 (= Lom. 111, p. 72, Z. 15)
ylvsod^aL avTog
2. Buch VIII, Cap. 2 (= Lom. III, p. 113, Z. 4 f.)
rmV . . . d^BQaJCEVELV
3. Buch VIII, Cap. 62 (= Lom. III, p. 202, Z. 5)
jioieiv Xoyog
1) Ein Heraldiker würde hierüber genaueren Aufschluss geben können.
2) Über dieselben wird unten bei Besprechung der Codd. Ven. 44 u.
45 und des Cod. Vat. 386 ausführlicher gehandelt werden. Delarue's An-
gaben sind übrigens auch hier fehlerhaft; vgl. tom. I, p. 350 A. a, und
p. 384 A. b.
3) und Cod. Par. GIG mit seinen Abschriften. Aber an die Zugehörig-
keit des Cod. Vat. 387 zu dieser Hdschr.-Gruppe kann der unten ange-
führten Stellen wegen nicht gedacht werden.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 13
Ausserdem begegnen wir im Cod. Vat. 387 einer Reihe von
Marginalien, welche nur Ven. 45 (mit seinen Abschriften) hat i),
z. B.
Buch I, Cap. 11 (= Lom. I, p. 32, Z. 5 u. 18)
: llmL,cov rj jiioxevmv und ev6oy.ri[oarri]
Buch I, Cap. 48 (= Lom. I, p. 89, Z. 20 f.)
: yQ dvTiZaf^ßavof/tvtjg
Buch I, Cap. 68 (= Lom. I, p. 127, Z. 17 f.)
ßXsjcofisva.
Den Hauptbeweis für die Abstammung des Cod. Yat. 387
von Ven. 45 haben wir aber wieder, wie bei Ven. 46, an der
Dittographie im 6. Cap. des VIT. Buches 2) (:= Lom. 111, p. 8,
Z. 19), welche der Schreiber des Vat. 387 ebensowenig wie der
von Ven. 46 anderswoher als aus Ven. 45 übernommen haben
kann. Vielleicht ist aber Vat. 387 wie Cod. Jol. eine Ab-
schrift des Ven. 46. Gegen diese Vermutung spricht erstens
das Alter der beiden Handschriften, denn Vat. 387 ist nur wenig
jünger anzusetzen, als Ven. 46, ferner dieThatsache, dass im Ven. 46
die Randnoten des Ven. 45 meistens in den Text aufgenommen
sind (z. B. die oben erwähnten Varianten : lljiiCmv i] jiLöxEvmv
und £v6oyJi[oavTL\), wälirend der Schreiber des Vat. 387 die-
selben in engerem Anschluss an die Vorlage ebenfalls auf den
Rand verwiesen hat.
Der Codex Vat. 387 ist, vielleicht aus der Erbschaft des
Papstes Alexander VIIL (1689—1691) stammend, später in den
Besitz des Cardinais Pietro Ottoboni (Cardinal von 1689—1740)
gelangt und nach dessen Tode mit den übrigen Codd. Ottoboni-
ani der Vatikanischen Bibliothek einverleibt worden.
Etwas später als Vat. 387 scheint von Ven. 45 abgeschrieben
worden zu sein:
4. Codex Leidensis No.17, saec.XVI inFol. (330x235 mm.),
chart., in rotem Ledereinband, welcher auf 335 ^) Blättern nur
die acht Bücher des Origenes gegen Celsus enthält. Anfang
1) Einige sind von Ven. 45 aus Vat. 386 übeniommen , finden sich
aber nicht in dem gleichfalls von Vat. 386 abgeschriebenen Ven. 44.
2j S. oben Seite 6.
3) Ein Fol. vor Fol. 191 und ein Fol. vor Fol. 175 ist nicht numeriert
sodass die Zahl der Blätter thatsächlich 337 beträgt.
14 Erstes Capitel.
Fol. 1^ 0 fihv ot/Q xai xg tjficöv . . . Ende: Fol. '6'iö^ . . . fiag-
TVQ7](j(of{ei'. Der Schreiber hat ungleichmässig, mitunter flüchtig
geschrieben: die Schrift, besonders das Endsigma (g) und Tau (7),
die Hiinfigkeit des Iota snbscr., die unverbundenen Accente, die
reichliche Interpunktion und die ziemlich schwarze Tinte weisen
auf das XVI. saec. hin. Aus dem Wasserzeichen, welches einen,
von einem Kreis umgebenen Anker darstellt, darf man auf flan-
drischen Ursprung des Papiers schliessen ^). Geschrieben ist der
Codex wahrscheinlich in Venedig, da seine Vorlage wie für Ven. 46
und Vat. 387 der Cod. Ven. 45 gewesen ist. Letzteres ergiebt
sich schon aus folgender Stelle:
Buch IV, Cap. 39 (= Lom. II, p. 6t, Z. 12) hat Leid, die
Variaute im Ven. 45:
jtcoQog
in den Text gesetzt und liest:
jtcooQog,
während Ven. 46 anfangs dasselbe abgeschrieben, dann aber so
verbessert hat:
jtml' Qog.
Zugleich liefert diese Stelle den Beweis, dass nicht Ven. 46,
sondern dessen Archetypus dem Schreiber des Leid, vorgelegen
hat. ßandnoteu in Ven. 45 hat der Schreiber des Leid, bald auf
den Band herübergenommen, z. ß. Buch VII, Cap. 3 (= Lom. III,
p. 5, Z. 1) die zu dem im Text stehenden ovjico gehörige Rand-
note ovTco, bald hat er nach den Randnoten seiner Vorlage
den eigenen Text verändert. Sehr deutlich tritt ferner die Ab-
hängigkeit des Leid, von dem Cod. Ven. 45 an Stellen zu Tage,
wo dieser lückenhaft ist. Zum Beispiel diene folgende Lesart
im 30. Cap. des IL Buchs (= Lom. I, p. 183 Z. 11):
1) Vgl. Serapeum VII, 1846, p. 102 (Sotzmann, über Papierzeichen).
In dem kürzlich erschienenen Buch von C. M. Briquet (Papiers et Fili-
granes des Archives de Genes 1154 ä 1700, Geneve 1888) findet sich das-
selbe Zeichen unter Nr. 5 der Abbildungen und aus dem Jahr 1572 datiert.
Über das so bezeichnete Papier wird von Briquet Cap. II [, § 4, S. 04
gehandelt. Dasselbe Wasserzeichen ist im Cod. Palatino-Vaticanus Nr. 300
(s. unten) und in der Philokalienhandschrift Cod. I^eid. Voss. Nr. 44 vor-
handen.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 15
xa jtaQaxo\\i^;\naxa^) Veu. 45, xa jiagaxö .... [xaxa Leid.,
während der Schreiber des Ven. 46 aus Vorsicht nur: xa jraga
aufgenommen hat. Da diese Lücke nicht in dem
Archetypus des Ven. 45, dem Vat. 386, und ebensowenig in
Ven. 44 vorhanden ist, so bleibt als Vorlage für Cod. Leid, nur
Ven. 45 übrig. Den Hauptbeweis für diese Annahme liefert uns
aber wiederum die mehrfach erwähnte Dittographie im 6. Cap.
des \ll. Buches (= Lom. III, p. 8, Z. 19), durch deren Her-
überuahme der Schreiber des Leid, seine Vorlage aufs deut-
lichste verraten hat. Dazu kommt ein zweiter ebenso evidenter
Beweis, Im V. Buch ist em Quaternio des Archetypus von
Ven. 45 (des Vat. 386) derart verheftet, dass die acht Blätter
der Lage jetzt nicht in der ursprünglichen Reihenfolge, wie
1 2 3 4, 5 6 7 8, sondern so aufeinanderfolgen: 5 6 7 8, 1234.
Ohne diese Verwirrung zu ahnen, hat der Schreiber von Ven. 45
die acht Blätter m der falschen Reihenfolge abgeschrieben, jedoch
hat später ein Corrector durch Zeichen und Randnotizen die
richtige Folge wiederhergestellt. Während nun die Schreiber
des Ven. 46 und des Vat. 387 die Bemerkungen des Correctors
im Ven. 45 verstanden und die Textesverwirrung vermieden haben,
zog es der Schreiber des Leid, vor, den Text seiner Vorlage,
verwirrt wie er war, nebst den dazu gehörigen Randbemerkungen
getreulich abzuschreiben. So wenig Klugheit und Einsicht auch
dieses Verfahren verrät, so müssen wir doch immerhin die Genauig-
keit jenes Abschreibers bei der Wiedergabe seines Originals aner-
kennen, um so mehr, als er uns damit den schlagendsten Beweis für
die Abstammung des Leid, von Ven. 45 an die Hand gegeben hat.
Übrigens finden sich jene Zeichen und Randbemerkungen des Cor-
rectors von Ven. 45 nicht ganz vollständig imLeid. vor-). Vielleicht
verstand der Abschreiber manches nicht und liess es deshalb weg.
Aus demselben Grunde scheint er auch Buch IV, Cap. 17 {=
Lom. II, p. 22, Z. 5 das im Ven. 45 übergeschriebene ovxco und
das dort am Rand stehende öit'^), sowie Buch IV, Cap. 3 (=
Lom. II, p. 4, Z. 21) die Variante ov über txaoxtjg im Ven. 45,
1) Von dem .« vor ava ist jetzt nur noch der zweite Grundstrich sicht-
bar, während der erste nebst dem Aufstrich durch die Rasur zerstört ist.
2) Die geringfügigen Abweichungen sind unten bei der Bespi-echung
des Cod. Ven. 45 angegeben.
3) S, 0. S. 8.
16 Erstes Capitel.
welche Ven. 46 in den Text aufgenommen hat, übergangen zu
haben. Solche Auslassungen von nicht verstandenen Silben und
Worten können uns um so weniger befremden, als jener Ab-
schreiber seine Vorlage sogar an Stellen, wo augenfällige Fehler
vorlagen, verbessert hat. So schreibt er z. B. Buch 1, Cap. 49
(= Lom. I, p. 93, Z. 4) für das fehlerhafte üiQoöcojcoua des
Ven. 45 (und 46) richtig: jcQoöcojiojioua.
Derselbe Ursprung wie für Ven. 45, Vat. 387 und Leidensis
ist weiter auch
5. bei dem ,Co(lex Moiiaceiisis No. 64')? vel Hoesclielii',
nachzuweisen, dessen genaue Beschreibung wir bei Hardt (cat. codd.
mss. bibl. reg. Bav. vol. I, p. 376) finden. Diese Handschrift, von dem
bekannten Vielabschreiber Andreas Tarmarius laut Unterschrift auf
Fol. 461 geschrieben^;, also dem letzten Drittel des XVI. saec. an-
gehörig, in Fol. (325 mm x 235 mm.), enthält 461 beschriebene
Papier blätter; au erster Stelle von Fol. 1 bis 327 stehen die 8 BB.
gegen Celsus, Anfang und Ende wie in den vorhergenannten Hand-
schriften. Dieser Codex Mon. ist, worauf Hardt a. a. 0. hinweist,
von Hoeschel für seine Ausgabe a. 1605 benutzt worden 3). Die
Schriftzüge sind klar und deutlich, anfangs etwas nach rechts
geneigt, von Fol. 327 ab steiler, auch werden die Ornamente und
Initialen von Fol. 327a ab reichlicher, als vorher; dennoch ist offen-
bar alles von einer Hand, also von Tarmarius, geschrieben. Dass
auch dieser Codex von Ven. 45 abzuleiten ist, ergiebt sich aus
folgenden Erwäsfunsjen. Wenn auch Tarmarius die Textesverwir-
rung im V. Buch an der Hand der Randbemerkungen in seiner
Vorlage zu vermeiden gewusst hat, so weist er uns andererseits
durch die Herübernahme der bekannten Dittographie im Cap. 6
des VII. Buches (= Lom. III, p. S, Z. 19) den Ven. 45 als seinen
Archetypus absichtslos, aber sicher nach. Ferner hat Cod. Mon.
dieselben Lücken wie Ven. 45 mit seinen obengenannten Ab-
schriften, z. B. Buch VIII, cap. 2 (= Lom. III, p. 113, Z. 4 f.)
jtXdovag xwv d-eQajceveiv.^) Endlich ist, um nur eine
1) Erwähnt u. a. schon bei Montfaucon bibl. bibl. I, p. 589 A.
2) Vgl. über diesen: Gardthausen, Griech. Pal. p. 312 f.
3) Am Rand des Mon. sind auch Seitenzahlen der Hoeschelschen Aus-
gabe — aber nicht von Hoeschels Hand — angemerkt.
4) Ebenso Buch Vlll, Cap. Ü2 (= Lom. 111, p. 202 Z. b) tcoihv
).(\ynQ und Cap. 71 (= Lom. 111. p. 21'i Z. 9 f.) ocu(f:(»oavv?jg .... xfü.
Die Handscliriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 17
Stelle aus vielen herauszugreifen, die Abhängigkeit des Mon. von
Veu. 45 ganz offenbar aus folgender Stelle zu erkennen. Buch \T1,
Cap. 42 (=^ Lora. III, p. 65, Z. 11) ist nämlich die Lesart des Ven. 45:
oöoTg
im Mon. wie im Leid, fälschlich so wiedergegeben:
oö'oig
da beide Schreiber das klein und undeutlich geschriebene 6c als
Accent mit Spiritus ansahen.
Von dem Cod. Mon. soll nach der Angabe bei Hardt ')
abgeschrieben sein:
0. Codex Augnstaims nunc Mouaceiisis No. 517, chartac,
saec. XVI. extr., in 4» (21 V3 cm x 16 cm), Foll. 342 (bez. 683 Seiten),
dessen 43 Quaternionen früher in einen dünnen Pergament-
deckel eingeheftet waren, jetzt aber mit zerschnittenen Heftfaden
lose darin liegen. Man sieht auf den ersten Blick an den Rand-
bemerkungen, wie ein neu Zeil' oder ein klein sp[atium]' —
Notizen, welchen der Setzer gewissenhaft nachgekommen ist —
und an verschiedenen Zeichen im Text, dass dieser Codex das Hand-
und Druckexemplar Hoeschels gewesen, also im ganzen identisch
mit seiner Ausgabe ist 2). Die Handschrift ist ferner nicht lange
vor der Drucklegung, etwa im letzten Jahrzehnt des XVI. saec,
und wohl im Auftrag Hoeschels •'; geschrieben worden.
Nun darf man Hoeschel nicht für so thöricht halten, dass
er den Cod. Mon. für seine Ausgabe habe abschreiben lassen und
dann aus demselben Codex Mon. noch Varianten angeführt hätte.
Ausserdem lässt sich klar beweisen, dass als Archetypus des
August, wiederum kein anderer Codex gedient hat, als der
so viel benutzte Ven. 45. Denn dieselben Umstellungszeichen,
1) Catal. oodd. mss. bibl. reg. Bav. V, p. 275 ,Dav. Hoeschel primum
gr. ex cod. Bav. et Palat. edidit [sc. ^!^Qiyn>ovq xccvu Ke/.aov] Aug. Vind.
1605. 40. Hie ergo codex Augustanus apographuin est ex cod. Boico.'
Über den von Hoeschel mit benutzten Cod. Palat. s. u. S. 18 ff. Cod. Pa-
latino-Vatic. Nr, 309.
2) Eine Vcrgleichung des Druckes mit der Handschrift hinsichtlich
der Lesarten, Kandnoten, Bibelcitate u. s. w. lässt nicht den geringsten
Zweifel hieran bestehen.
:]) Dass H. die Handschrift nicht selbst abgeschrieben hat. beweist
die Verschiedenheit der Schriftcharaktere in den Randnoten, die sicher
von H. herrühren, und im Text des Codex.
Texte uud Untersuchuugeii VI, 1. 2
18 Erstes Ciipitel.
die uns schon beim Cod. Leid, eiidgiltig dessen Al\stamniun<ij von
Ven. 45 nachgewiesen haben, linden sicli auch im Cod. August.
Der Abschreiber hat also ebenso sklavisch wie derjenige des Cod.
Leid, den Text, verwirrt wie er war, samt den Randnoten des
Correctors von Ven. 45, welcher die richtige Textfolge herstellen
wollte, in den Cod. Aug. übertragen, dabei aber von p, ^) 384 ab
bis p. 390 die betreffenden Seiten leer gelassen, um vielleicht später
die richtige Textfolge herzustellen. So fehlen an dieser Stelle
pp. 249 — 2()0 der H.'schen Ausgabe. Ausser den aus Ven. 45
stammenden Randnotizen und Zeichen findet sich p. 416 des Cod.
Aug. auch folgende Notiz Iloeschels: Sucht oben d. 390 blat'.
Dass ausser diesem Druckexemplar noch zwei Codd. von Hoe-
schel herangezogen worden sind, zeigt das Titelblatt der Ausgabe
(Ex bibliothecis Elect. Palat. Hoica et Aug.) und u. a. die Bemer-
kung Hoeschels auf p. 668 des August. (= p. 432 Z. 5 v. o. der
H'schen Ausgabe) zu ooiro^ welches von Hoeschel im Text des
August, aus ooQ zo eorr. ist, ,M.S. uterq. h. 1, coc ro vitiose pro
(pExo.' Also ist neben dem unzweifelhaft benutzten Cod. Mon. -)
noch ein anderer Codex von Hoeschel verglichen worden. Der-
selbe ist ofi'enbar mit
7. dem Codex Palaüiio-Vilticainis No. J]09 identisch, wel-
cher, ebenso wie Cod. Oxon. No. 14(), nuchweislicli von Ven. 44
abgeschrieben ist. So bilden diese drei Handschriften die zweite
Unterabteilung der Gruppe ,Codices Veneti', deren erste, sechs
Handschriften ausser dem Archetypus Ven. 45 umfassende Ab-
teilung wir im Vorhergehenden ])ehandelt haben. Der Nachweis
der Abhängigkeit des Cod. Pal.-Vat. No. 309 und des Cod. Oxon.
No. 146 von Ven. 44 wird uns ebenfalls dadurch erleichtert, dass
ein Fehler des Ven. 44, d. h. eine Auslassung von 19 Zeilen in
Buch II, Cap. 20 (= Lom. 1, p. 171, Z. 8 bis p. 172, Z. 11), welche
keine andere Handschrift ausser diesen dreien aufweist, vom
Archetypus Ven. 44 auf seine Abschriften übergegangen ist.
Der Codex Palatino-Vaticanus No. 309 wird von H. Steven-
son 3) folgendermassen beschrieben: ,No. 309 Codex chartaceus
1) Die Seiten des Codex, nicht die Blätter sind numeriert.
2) welchen Hoeschel Cod. B 'Boieus] nennt, s. p. 495 zu p. 416 Note
und p. 484 zu p. 243.
3) Codd. MSS. Palatini graeci bibliothecae Vaticanae descripti prae-
side 1. B. Cardinali Pitra — rec. et dig. Henricus Stevenson Senior Romae
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 19
in fol. Exaravit nitidissime Joaimes Mauromates *) die XXIV
Januarii a. 1545; fol. 321. S. Gregorii Thaumaturgi in Ori-
genem jcQoOcpcovrjtixog: Sermo, quem in Caesarea Palaestina
habuit, quum post diuturnam apud eum cioxt/otv reditum in pa-
triani pararet. Inc. Ayai^öv n XQf/fici '/ Oiojjifj fol. 1. Origenes
contra Celsi ccXr/^y löyov libri VIII f. 18^'. Inscriptioni libri
secundi subiiciuntur haec: iiertßh'id^}! y.di di'TeßX/jS-?] fcg dvxi-
■/Qcccpcop Tcöv avTOV i.lQLyivov^ ßißUcov. Ad calcem subscriptio
librarii: dog« öo<, o i9^£oc ?jficör, öo^a Ooi agy^/s iarovagiov xÖ
+ iTeXtiod-r) [sie] xo jtaQov ßiß)uoi> ex xeiqoc sfiov lco[ari>]ov
imvQoi-täztj.' Zu dieser Beschreibung kann icli nach eigener
flüchtiger Durchsicht des Codex hinzufügen, dass das dicke ge-
glättete Papier als Wasserzeichen ebenso wie der Codex Leidensis
einen Anker hat: auf dem Rand sind von anderer Hand Zahlen
beigeschrieben, welche genau mit den Seitenzahlen der Hoeschel-
schen Ausgabe ül)ereinstimmeu und wahrscheinlich von Hoeschel
selbst herrühren. Jedenfalls hat Hoeschel diesen Codex neben
dem Cod. Monacensis benutzt, freilich nur stellenweise und wohl
erst während des Druckes. Dies beweist die geringe Zahl der
Anführungen des Cod. Pal. in den Noten ^) und der Umstand,
1885. p. 174. Vgl. Serapeum XI, 18.50, p. 180, und [Mieg] Monumenta pie-
tatis et literai-ia Virorum in re publ. et literaria illustr., selecta. Frankf.
ad M. 1701. 1. Catalog. codd. Graec. MSS. Bibl. Palat. conf. a Friderico
S3'lburgio Veterano iussu Electoris Palatini p. 9] Nr. 309. Der Codex ist
wahrscheinlich unter Otto Heinrich (1.'302 — 1.Ö59), welcher die Heidelberger
Bibl. durch ital. und franz. MSS. reich vermehrte, nach Heidelberg ge-
kommen. Aus dem, auf das Vorstossblatt aufgeklebten Zettel ergiebt sich,
dass der Codex mit den übrigen Codd. Palatini von Maximilian von
Baiern a. MDCXXlll als .trophaeum' an den Papst Gregor XV. geschickt
worden ist.
1) Vgl. Gardthausen, Gr. Pal. S. 327. Hier ist dieser datierte Codex
Pal.-Vat. einzufügen.
2) In den Noten zu seiner Ausgabe hat Hoeschel folgende Lesarten
des Cod. Pal. angeführt:
1., p. 477 zu p. 140 v. ,j ,i}e6TijTog Ph[ilocalia] et Cod. Pal.' = Lom.
1, p. 305 Z. 10.
2., p. 481 zu p. 225 v. 19 wird eine Randnotiz des Cod. Pal. erwähnt,
welche sich im Cod. Ven. 44 und 45 (in letzterem durchstrichen) findet
(= Lom. n, p. 130 f. n. 11).
3.. p. 494 zu p. 391 v. 25 (= Lom. 111, p. 112 Z. 19) ,6ov/.evui'Ti'< rni
ii)j crtvlöyiog ncd a).).o/ Cod. Pal. = Ven. 44. 45.
2* •
•20 Erste« Capitol.
da.ss die 5 von der Haud Hoescliels am Raud des Cod. Augusta-
nus eiiiu;etrasjeneii Lesarten des Cod. T'al. /.um Teil in der Aus-
gabe fehlen.
Von diesen Varianten des Cod. Pal. stimmen die folgenden
nur mit den Lesarten des Cod. Ven. 44 und nicht mit denjenigen
des Ven. 45 überein:
1. *xoXiTfvtrai 7A\ IfutoXtravexai des Textes (= Lom. II, p. 31.
Z. 13); die Variaute fehlt in der Ausgabe H.'s.
2. *r(y£X,ua rcöv zu ay/tX^iarojv und "^aytliiaxa zu ayyäX^ara
des Textes (= Lom. 111, p. 166, Z. 18 u. 19).
Einen ferneren Beweis für die Abhängigkeit des Cod. Pal.
von Cod. Ven. 44 liefert die von Stevenson angeführte wich-
tige Notiz im Cod. Pal. zwischen B. 1 u. 11, welche sich nur
in Ven. 44, dessen Archetypus und Abschriften findet. Der
Archetypus des Cod. Yen, 44 (Cod. Vat. 386, wie wir unten
nachweisen werden) kann aber deshalb nicht die Vorlage für
Cod. Pal. gewesen sein, weil er den Anfang des jrQoocfjcorf/rixdg
des Gregorios Thaumaturgos in dieser verstümmelten Form auf-
weist: jjjlljlll fi XQVfta, während Cod. Pal. übereinstimmend mit
Ven. 44 liest:
'Ayad^ov xl IQW^ [P'^^'- S- ^^'- ^^- ^^^* • ^W^^k '^'^ JiQÜyna,
also ganz verschieden].
Auch die Überschrift über dem 111. Buch: Xöyog ') xqLxoq
kann Cod. Pal. (wie Cod. Oxon. 146) nur aus Ven. 44 haben, da
dieselbe sich in keinem einzigen der übrigen Codices vorfindet.
Zur Evidenz wird endlich unser Beweis durch die That-
sache erhoben, dass die grosse oben erwähnte Auslassung von
19 Zeilen, deren sich der Schreiber von Ven. 44 schuldig ge-
macht hat 2), ausser im Oxon. 146, nur im" Cod. Pal. wiederkehrt.
Schon dieser eine Umstand dürfte hinreichend erscheinen,
um auch
8. den Codex Oxoniensis Novi Collegii No. 146 mit Sicher-
4., p. 479 zu p. 179 v. 17 ,dXw}:i6(üv\ Cod. Pal.' (= Lom. II, p. 28
Z. 5 f.) und V. 13 ,xwv AXwtwq viviv] Cod. Pal.' (= Lom. II, p. 27 Z. 20 f.).
Beide Lesarten des Cod. Pal. stimmen nur mit Ven. 44 überein.
1) Vgl. über löyoq = Buch: Th. Birt, das antike Buchwesen u. s. w.,
Berlin 1SS2, S. 28 f.
2) Vgl. oben S. 18.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 21
heit als Abschrift des Cod. Ven. 44 zu bezeichnen. Codex Oxon.
146 Avird bei Coxe ^) so beschrieben:
,Collegii novi cod. No. CXLYI (146). Codex chartaceus, in
folio, ff. 224, sec. XVI., ex dono Reginaldi Poli cardinaKs MDL VII
(1557)-). Origenis Alexandriui contra Celsum opus, libris octo
comprehensum, praevia Gregorii Thaumaturgi in Origenis lau-
dem oratione, Graece. Tit. orat. rov ajiov rQ?]yoQlov rov
&ai\uaTovQ-/ov dg ilQr/ivy]v jrQoOrfcovtjTixog ov sljisv Iv Kai-
OaQsia Ttjg IlaZaiOTivr/g [letä rrjv xag avxro xolv^xrj aay.7/oiv
(itXXmv ajüaXkarrsGd-ai tjcl ri^v jtazQiöa. Exstat ed. Hoeschel
Aug. VindeL 1605 et alibi. In fronte codicis ,Donum Reginaldi
Pool, cardinahs et episcopi Cantuar[i]ensis.'
Diese von Coxe richtig beschriebene Handschrift muss vor
1557, dem Jahr, in welchem sie nach Oxford gekommen ist,
entstanden sein. Der Charakter der Schriftzüge macht es wahr-
scheinlich, dass ihr Entstehen kurz vor 1557 anzusetzen ist ^).
Die Schriftzüge sind steil und deutlich, das Iota subscr. mit-
unter weggelassen, die gebräuchlichen Abkürzungen häufig an-
gewendet. Verbesserungen sind selten, gelegentlich ist von
I. Hand ein falsches Wort im Text expungiert und am Rand
durch das richtige ersetzt. Auf dem Rand stehen ausserdem
Noten und eine teilweise Collation mit einem andern Ms., letztere
von sehr junger Hand. Auf jeder Seite befinden sich 37 Zeilen.
Auf Fol. la beginnt der Text nach der bei Coxe erwähnten
Überschrift mit 'Aya&ov tl ygriia: die erste Übereinstimmung
mit Ven. 44 und dessen Apographon, dem Cod. Pal. 309. Fol. 14*
beginnt: '0Qr/tv7]g^) y.atd y.tXoov. — 'O [iev Otjq xal xg rjficöv . . .
1) Catalog. codd. mss. , qui in coUegiis aulisque Oxoniensibus hodie
adservantur, toni. I, p. 55. Vgl. Montfaucon. bibl. bibl. I, p. 6G5D unter
1110 und Bernardus, Catal. codd. Angl. et Hibern. p. 39 a, Codices mss. col-
legii novi' Nr. 1110. 14r3.
2) Vielleicht in demselben Jahr ist dem New College von Cardinal
Pool auch die Philokalienhdschr. Nr. 1111 geschenkt worden.
3) Durch die grosse Liebenswürdigkeit des Herrn D. S. Margoliouth
erhielt ich , ausser verschiedenen anderen wichtigen Mitteilungen . über
den Cod. Oxon. so genaue und erschöpfende Auskunft, dass es mir da-
durch möglich geworden ist, ein fast ebenso sicheres urteil als nach
Autopsie zu fällen. Auch an dieser Stelle sei Herrn Margoliouth der
wännste Dank ausgesprochen.
4) 0 ist mit schwarzer Tinte von junger Hand zu i2 corr.
22 Erstes Capitel.
Ende: Fol. 22 1-' .... ojq xcdmg tiQrjfitvm, (iaQzvQi^OOfiev: ^
Das letzte Wort liefert uns den zweiten Beweis für die Ab-
hängigkeit des Cod. Oxon. vom Cod. Veu. 44, weil nur dieser
den Fehler -oofitr statt -ocoftev aufweist. Ferner findet sich
iin Cod. Oxon. wie im Cod. Pal. das Rubrum zwischen B. I u.
II (s. o. S. 20) und ebenso die Überschrift ?,6yog zgitog über
dem III. Buch. Entscheidend für die Beurteilung des Abhängig-
keitsverhältnisses ist aber wieder das Vorhandensein der grossen
Lücke zwischen a^iojv und ti t'i[ua()rai ooi [s. o. S. 18). Dieselbe
ist von junger Hand im Text mit dem Zeichen /\ und am Rand
mit den Worten angedeutet: ^2.tl^\{:i] xoXXa nde tu an ex i)hilo-
calia suppleri possit." und gleich darauf: .ita vero, nam pag. BSQ»' ')
plena et integra haec habentur, unde deduximus xal jcqoc 'EXItj-
rag 61 ovTcog o Xoyog/ Ausserdem fehlen im Cod. Oxon.
genau wie im Ven. 44 die Pantherastellon im I. Buch, Cap. 152
u. 69, über welche unten ausführlicher zu sprechen ist, und an
allen den Stellen, wo der Schreiber des Ven. 44 wegen Unles-
barkeit seiner Vorlage Lücken gelassen hat, ist ihm der Schreiber
des Cod. Oxon. ganz sklavisch hinsichtlich des Umfangs der Lücke
gefolgt: z.B. liest (Lom. 11, p. 176, Z. 16f.) Cod. Oxon. wie Ven. 44
lovöaloi, Tcav fo/dlv . . . wön-, nur dass eine junge Hand die
Conjektur övvrjdmöiv an den Rand des Cod. Oxon. gesetzt hat:
ebenso finden wir bei Cod. Ven. 44 und Oxon. folgende Stelle
in der gleichen lückenhaften Form (B. V, Cap. 10 = Lom. II,
p. 180, Z. 24): dg xovg almvag .... oQ^ev xal 6 JiavXog. Etwa
noch vorhandene Zweifel an der Richtigkeit des behaupteten
Verwandtschaftsverhältnisses dürften endlich bei der Wahrneh-
mung schwinden, dass der Schreiber des Oxon. sich — anfangs
wenigstens — auch in der Ökonomie des zu beschreibenden
Haumes genau an seine Vorlage, den Cod. Ven. 44 angeschlossen
hat. Die Foll. 1 — 50 enthalten in beiden Handschriften fast
1) nämlich in einer mir unbekannten Philokalienhandschrift. Die
Phil.-Hclschr. Cod. Oxon. Coli. Novi Nr. IUI kann deshalb nicht gemeint
sein, weil sie nur 244 foll. enthält. Die Zahl 889 a lässt darauf schliessen,
ilass in dem betr. Codex der Philo kalia eine andere Schrift vorausging.
Dies würde der Fall sein bei Cod. Bodl. XVI. Cl. Nr. 0558, wo vor der
Phil. .Aeliani Tactica' stehen (vgl. Montfaucon. bibl. bibl. I, p. (359 C). In
der Au.sgabe des Tarinus finden sich die Worte Cap. XXII, p. 354 f., in
derjenigen von Lomniatzsch Cap. XXIII, vol. 2') p. 21 5 f.
Die HaDclschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 23
genau das Gleiclie, später jedoch drängt der Schreiber des Cod.
Oxon. seine Schrift enger zusammen, wohl um Papier zu sparen,
so dass z. B. Fol. 129^ des Oxon. dem Fol. 135b des Ven. 44 ent-
spricht. Zuletzt beträgt der Unterschied der Blätterzahl im Ven. 44
und Oxon. 10 Foll.
Wenn wir also bis jetzt das Verwandt-schaftsverhältnis der
Codd. Ven. 45. 44 und ihrer Apographa, der Codd. Ven. 46 (mit
Cod. Jolianus), Vatic. 3S7. Leid., Monac. 64, Angustanus, Pal. 309
und Oxon. 146 mit ausreichender Sicherheit festgestellt zu haben
glauben, so können wir leider bei einer Handschrift nur die
Vermutung aussprechen, dass sie ebenfalls zu der Gruppe der
Codd. Veneti gehört: es ist dies:
9. Codex Matritensis 0 6. Über denselben heisst es in
den ,Notices et Extraits des Mss. etc. XXXI, Paris 1886' p. 59 *)
(über Mss. in Madrid, bibl. nacional): .0 6 In folio, en papier.
de 688 feuillets, et du XVle siecle,
Fol. 1. Tov fiaxagiov Kvq'lXXov aQ/isjtiox. 4X. rrQoOfpcö-
}'7/ua JtQog — ßaoi/Ja SeoSdoior.
. Fol. S>'. Saint Cjrille d'Alexandrie tcqo:; tu tov Iv ad^toig
iovXiavov^ en dix livres 2).
Fol. 237v. Saint C}Tille d'Alexandrie .-t()6? xaXooiQior ejiio-
xojtov TOV l4QOevoiTf]v xara ca'i9Q0j:T0U0Qq:iTcöv.
Fol. 2o9i'. D'une autre ecriture: 'Avaoraoiov iXayJorov
fwi'ayov Jt6v7]fia jtegl jtioreojg
Fol. . . . Syuodicum de Sophronius [sicj.
Fol. 382v. Extraits de saint Gregoire sur la Foi.
Fol. 385. Les huit livres d'Origene contre Celse.
A la fin on lit cette souscription, dont une partie est crjpto-
graphique: u(pvt. äjiQÜ). u] . L,£(i% ^^'jOipO W l^yd^.v. C'est ä
dire le 18 avril 1555. par George Tryphon. FeojQyUo rm Tqv-
ffmvog' ^}.
Da Tryphon nachweisbar eine Handschrift (Cod. Monac. 55,
1) Diese und ähnliche literarische Nachweise verdanke icli der Güte
des Herrn Prof. Y. Gardthausen.
2) Dieser Codex ist also aus dem a. Ib^f) publicierten Cataloge den
a. 18&0 von C. J. Neumann in seinen ,Juliani imper. libror. contra Christi-
anos quae supersunt' p. 13s ff. besprochenen Codd. hinzuzufügen.
3) Hier wird verwiesen auf Graux, Essai p. 78.
24 Erstes Capitel.
in Venedig abgeschrieben hat '), so liisst sich vermuten, dass auch
die Vorlage des Codex Matrit. aus der Bibliothek zu S. Marco
stammte. Unsere Vermutung würde fast zur Gewissheit er-
hoben werden, wenn man nachweisen könnte, dass Tryphon noch
a. 1555 in Venedig gelebt hat.
Dazu kommt eine zweite Erwägung. Da der Code* Matrit.
im ganzen 688 Blätter zählt, so nehmen die Bücher gegen Celsus
;i03 Foll. ein. Diesen Umfang der Schrift finden wir fast genau
so nur noch im Cod. Jol., dem Apographon des Ven. 46, wieder,
da derselbe aus 304 Blättern besteht. Vielleicht deutet die
trrosse Ähnlichkeit der beiden Codd. hinsichtlich ihres Alters
(s. XVI.) und der Grösse und Weite der Schrift auf Zugehörig-
keit des Cod. Matrit. zu der Gruppe der Veneti hin.
Leider können wir aus der Verwandtschaft der ersten Hälfte
des Cod. Matrit. mit Cod. Venetus Marc. 122, Cod. Mon. 65 und
Cod. Cheltenham. 1444 = Meerm. 85 -) keine Schlüsse für die
Entstehung der zweiten Hälfte ziehen, da beide von verschiedenen
Händen herrühren und vielleicht erst später zu dem vorliegenden
Sammeloodex verbunden worden sind. Doch dürfte soviel mit
Sicherheit behauptet werden können, dass Tryphon für die BB.
ofeo-en Celsus eine noch vorhandene Handschrift als Vorlage be-
nutzt hat, und dass also der Cod. Matrit. ruhig bei Seite ge-
lassen werden kann.
Nachdem wir nun — abgesehen von dem später zu behan-
delnden Cod. Oxon, Bodl. Auct. E 1. 7 — die zu den Codd. Veneti
No. 44 u. 45 gehörigen beiden Handschriftengruppen im einzelnen
geprüft haben, ist es an der Zeit, die beiden Häupter derselben
und ihr Verhältnis zu einander einer genauen Untersuchung zu
unterwerfen. Unscheinbarer, aber älter als Ven. 44 ist:
10. Codex Venetus Marciamis No. 45 ^), in 4 " (30 cm x
22 cm), chartac, saec. XIV. extr., in braunem Leder-Tiepolo-Ein-
1) Gardthausen, Griech. Pal. S. 322 unten.
2) Zu diesen .% von Neumann a. a. 0. p. 151 besprochenen Codd. tritt
nun als 4. der Cod. Matrit hinzu, welcher des gleichen Inhalts (der
I. Hälfte) und der gleichen Reihenfolge der Schriften wegen offenbar
enger mit Cod. Cheltenham. U44 als mit Cod. Ven. 122 oder Cod. Mon. ü5
zusammenhängt. Ich vennute deshalb, dass die I. Hälfte des Cod. Matrit.
von dem Cod. Cheltenham. 1444 saec. XV. abgeschrieben ist.
:5) S. Montfaucon, bibl. bibl. I [). 474 E. und Zanetti, Graeca Divi
Marci bibl. p. .30.
Die Handschriften der Bücher des Hrigenes geg-en Celsus. 95
band. Der Codex enthält auf 337 numerierten ^) Blättern 1) auf
Foll. 1 — 5 (von denen Fol. 1 verstümmelt und beschmutzt ist) ein
Stück von dem jcQoO(pcov?jTix6g des Gregorios Thaumaturgos -),
2) von Fol. 6 — 311a die 8 BB. des Origeues gegen Celsus voll-
ständig 3), 3) nach den leeren Foll. 312. 313. 314 von Fol. 315»
bis 334a Excerpte aus dem 22. Cap. des V. Buches der K.Gr. des
Eusebius. Endlich finden sich auf Foll. 334b bis 335^- von der
Hand desjenigen, welcher die Mehrzahl der Randnoten, sowie
die Angabe des Besitzers auf Fol. 6^ geschrieben hat^), d. h.
wohl von dem Besitzer Bessarion selbst, eine Anzahl vielfach
unlesbarer Zeilen, deren Inhalt eine Lobpreisung des Origenes
zu sein scheint. Daraus, dass von Fol. 6a ab Quaternionenzahlen
bis zum Ende des Codex angegeben sind, muss man schliessen,
dass die, wahrscheinlich 10 Blätter im ganzen umfassende Schrift
des Gregorius Thaum. dem Codex später vorgesetzt worden ist,
nämlich als die Notizen über den Eigentümer bereits auf Fol. 6a
niedergeschrieben waren. Trotzdem scheint Fol. 1 — 334 von einer
Hand geschrieben zu sein, und zwar am Ausgang des XIV, saec.
Eine zweite Hand hat die Handschrift durchcorrigiert und am
Rand Varianten beigefügt ■'). Von einer dritten Hand, wohl der
des Besitzers Bessarion, rühren Inhaltsangaben und Conjekturen
her. Allerdings sind die zweite und dritte Hand oft schwer zu
scheiden, und die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, dass oft
da, wo man wegen Verschiedenheit der Schrift eine dritte Hand
1) Zwischen Fol. 198 und 1U9 ist ein Fol. nicht numeriert.
2) Anfang: roiro xal ovx drayxalov [.läd-rjucc üD.u xovzo . . . ==
Lom. vol. 25 p. 3G1, Z. 9 v. u. Das ist also die kleinere Hälfte (= 559 Zeilen
bei Lom.), die grössere erste (= 022 Zeilen bei Lom.) fehlt infolge des
Verlustes von ca. 5 Foll.
3) Dieselben sind von mir Ende 1884 hier verglichen worden.
4) Dieselbe lautet (in 2 Zeilen): To;T[og] ).ß' [durchstrichen, darüber:
[xi] + oigiysvTjg accra xsXaov: iv zöfioig )]': xxijfjia ßTjOOaQlcjvog xugöijva-
?.8a}q Tov Tojv röox/Mv: [sie] Darunter die lateinische Version:
locus 32 [durchstrichen, darunter: 4.5] horigenes contra celsum: liber
B[essarionis] Car[dinalis] Tusculani.
5) Dass Notizen von mindestens 2 verschiedenen Händen am Rande
stehen, beweist z. B. die Notiz (Buch II, Cap. 25 = Lom. I, p. 179,
Z. 21 ff.): 6ia yug tov O^avürov tov iv xctT7]}J.üyt} »/ (pvaiq zdiv diojv x(ö
dtü: — (ü. m.). Daneben von einer andern (III.) Hand: Cr[ ov xcc?.(ög
olfiai 8§rjyi]9-tv Deshalb fehlt auch die erste Notiz in Ven. 40.
2(3 ?]istes Capitel.
anzunehmen geni'iu:t ist, ebenfalls die zweite Hand, aber vielleicht
aus etwas späterer Zeit,, vorliegt.
Während dieser Codex dem Cardinal Bessariou als viel ge-
brauchtes Handexemplar gedient zu haben scheint, ist
11. Codex Venetus Marciaims No. 44 ^) eine viel weniger
benutzte, besser erhaltene und schöner geschriebene Handschrift,
aber jünger als jene. Sie besteht aus 234-) Papier- Blättern in
Fol. (41 cm X 29 cm), von denen Fol. 1 — 13 den jtQOO^ovfjri-
x6c des Gregorios Th. vollständig bieten. Dann folgen von Fol.
l.[a — 234^ (numeriert als 224^) die 8 BB. des Origenes gegen
Celsus ■^). Der sehr sorgfältige und geschickte Schreiber, von
welchem auch die Philokalienhandschrift Cod. Ven. No. 48 her-
rührt, hat. dem Schriftcharakter nach zu urteilen, den Codex am
Anfang des XV. saec. geschrieben, als Yen. 45 schon vorhanden
war. Ven. 44 ist mit Ven. 45 von Bessarion wohl erst in Italien
erworben worden, da in beiden Codices dem Besitzer der Titel
Cardinal (in Ven. 45: ß. xaQÖ?]väl8cog xov xcöv roOxXmv^)^ in
Ven. 44: ß. xaQÖ7]va?.E(ng vixaiag rov oaßlvcov) beigelegt wird.
Jedenfalls sind beide Codd. Veneti nach 1439, in welchem Jahr
Bessarion den Cardinalshut empfing, dessen Eigentum gewesen.
Die Zahl der Varianten und Correcturen im Ven. 44 ist im Ver-
gleich mit Ven. 45 auffällig gering, auch findet sich nur eine
grössere Randbemerkung.
Diese beiden Codices Bessarionei erscheinen, im ganzen be-
trachtet, einander so ähnlich, wie zwei Söhne desselben Vaters.
Denn wenn sie auch in vielen Einzelheiten abweichen, so stimmen
sie doch an wichtigen Stellen so offenbar überein, dass an ihrem
gemeinsamen Ursprung niclit zu zweifeln ist. Die vielen Über-
einstimmungen aber durch Abhängigkeit des jüngeren Ven. 44
von dem älteren Ven. 45 erklären zu wollen, ist deswegen un-
1) S. Montfaucon, bibl. bibl. I, [i. 475B, LjA. und Zanetti, Gr. D. M.
Bibl. p. 29, wo fälschlich .inembranaceus' statt ,chartaceus' steht. Auch
gehört das Specimen auf Fol. XVI bei Zanetti nicht, wie es dort heisst, zu
Ven. 44, sondern zu Ven. 4'.>.
2) Es sind nur 224 infolge der fehlerhaften Wiederholung der Zahlen
130—1:^9 numeriert.
3) Diese sind von mir im Jahre ISSö vollständig hier verglichen
worden.
4) Siehe die oben Seite 2.") angeführte Bibliotheksnotiz im Ven. 4J.
I
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 27
möglich, weil Ven. 44 an zahlreichen Stellen den vollständigen
Text bietet, wo Ven. 45 lückenhaft ist. Andererseits sind auch
die weniger häufigen Auslassungen des Ven. 44 meist ^) nicht
im Ven. 45 vorhanden "-). Wenn schon dieses Verhältnis bei son-
stigen Übereinstimmungen die Annahme eines gemeinsamen Arche-
typus nahe legt, so bilden die Abweichungen der beiden Codd.
hierfür kein Hindernis, da sich dieselben teils auf Varianten
des Originals zurückführen, teils aus Conjekturen und Ver-
besserungen des Schreibers und Correctors von Ven. 45 erklären
lassen. Die Stellen der letzteren Art sind ausserordentlich zahl-
reich ; bei den meisten kann man aber aus der Grösse der Rasur
erkennen, und bei den übrigen mit Grund vermuten, dass die
getilgte Lesart der I. Hand im Ven. 45 derjenigen des Ven. 44
gleich war. So bietet Cod. Ven. 45 zugleich ein lehrreiches Bei-
spiel dafür, wie Vermutungen eines Correctors, an Stelle der
ursprünglichen Lesart eingesetzt, später in die Abschriften über-
gehen und als hdschr. Lesarten Geltung gewinnen können.
Den positiven Beweis, dass Ven. 44 und 45 gleichsam Kin-
der desselben Vaters sind, liefert uns eine Reihe von Stellen,
an welchen die gleiche fehlerhafte Lesart oder Lücke in den
beiden Codd. Veneti sich nur durch Annahme eines gemeinsamen
Archetypus erklären lässt. Z. B.
1) Buch V, Cap. 36 (= Lom. H, p. 230, Z. 13) außojv (aber
corr. zu ccfificDp) Ven. 44, a/ißcov Ven. 45. Im Archetypus war
das fi undeutlich geschrieben und konnte als u (= ß) gelesen
werden.
2) Buch V, Cap. 56 (= Lom. 11, p. 275, Z. 6) ev'ioroQfj-
x£vat Ven. 44 und 45, aber, in letzterem von IL Hand richtig
zu £va löTOQfjxsvaL corrigiert.
3) Buch VII, Cap. 52 (= Lom. III, p. 82, Z. 12) 6^ //t€ Ven.
44. 45 (für ahj zs).
Noch deutlicher tritt das Verwandtschafts Verhältnis zwi-
1) Nur im Buch IV, Cap. 4 (= Lom. II, p. 7, Z. 3 f.) haben beide
Veneti die Worte // — enccvoQO^ol, welche im Vat. 386 vorhanden sind,
des Homoioteleuton wegen ausgelassen.
■J) Im I. Buch, das ich daraufhin genauer durchgesehen habe, er-
scheinen in meiner Collation im Ven. 45: 21 Auslassungen, im Ven, 44;
14. Später werden aber die Auslassungen in Ven. 45 viel häufiger. Der
Schreiber des Ven. 44 hat also sorgfältiger copiert, als der des Ven. 45.
Os. Erstes Capitel.
sclion Ven. 44 uiul 45 an t'oli^eudi'ii Stellen zu Tage, wo Va-
rianten des Archetypus in die beiden Abschriften herüberge-
nommeu worden sind. Z. B.
•iv [I. m.]
4) Bucli W, Cap. 13 {= Lom. II, p. 17, Z. 9) xmvsvGov
Ven. 44. 45.
5) Buch IV, Cap. m (= Lom. II, p. 101, Z. 10) jtqoq jiZtj&og
Veu. 44. 45, doch hat Ven. 44 noch genauer die Lesart des Arche-
^ « [I. m.]
typus so wiedergegeben: orlrjd-ri.
6) Buch VII, Cap. 3 (= Lom. III, p. 3, Z. 1) haben l)eide
,1'
A'eneti für iv ßQayyJöaig: ev ßgayi ; natürlich stammt diese Ab-
kürzung aus einem gemeinsamen Archetypus.
Der Vollständigkeit wegen führe ich noch die gemeinsamen
Lücken von Ven. 44 und 45 an.
7) Buch III, Cap. 72 (= Lom. I, p. 348, Z. 22) fehlt vjitg und
8) Buch III, Cap. 73 (= Lom. I, p. 350, Z. 16) fehlt o d^soq
in beiden Veueti.
Einige andere Stelleu, au welchen die beiden Veneti mit
ihrem Archetypus weniger bieten, als der, dort auf der Philo-
kalia ruliende Text von Delarue-Lommatzsch, kommen hier uicht
in Betracht, sondern sind unten in Cap. III in anderem Zu-
sammenhang zu besprechen.
Wo ist nun das Original der zwei Veneti zu suchen? Ist es
noch vorhanden, oder muss es aus den zwei Abschriften wieder-
hergestellt werden? Glücklicherweise sind wir dieser Mühe über-
hoben, denn der Archetypus von Ven. 44 und 45 ist kein anderer,
als Cod. Vat. 386. An den sämtlichen soeben angeführten fehler-
haften Stellen bietet nämlich nur d«r Vat. 386 die dort jedesmal
vorauszusetzende Lesart des gemeinsamen Archetypus.
Ausserdem haben wir einen zwingenden und unwiderleg-
lichen Beweis, wenigstens für die Abstammung des Ven. 45 von
Vat. 386, in folgendem Umstand. Der QuaterniofC (= Foll.
124 — 131) des Vat. 386 ist vom Buchbinder derartig falsch ein-
geheftet worden, dass jetzt, da die Foliierung erst nach dem
Einbinden gemacht ist. Foll. 124—127. 128-131 statt: 128-131.
124 — 127 aufeinander folgen. Da, wo der Quateruio iL, ursprüng-
lich endigte, d. h. Fol. 127 b unten, steht richtig (wie am Ende
i
der meisten Quaternionen) die Zahlangabe: iCy. Erst nach der
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 29
falschen Heftung. vielleicht hei der Foliierimg, ist auch Fol. 131^
unten, d. h. am jetzigen falschen Ende des Quateruio. die Zahl
i^ von IL Hand hinzugefügt worden. Diesen Fehler des Büch-
er
binders hat nun der Schreiber von Yen. 45 übersehen und nach
Beendigung des Quaternio i^', dessen letzte Worte im Vat. 3SG
lauten^) .... jcaQsXevöovTaf ß-eXofisr -/ag, mit der Abschrift
des 5. statt des 1. Blattes der verkehrt gehefteten Papierlage
fortgefahren, nämlich mit den Anfangsworten von Fol. 124a-):
öoxtovTiz dvai Ztßvtg .... bis Fol. 127 h (nach jetziger Zählung^
. . . . tjrl Tcöv d/ /jj'6/]JtoT& alxiav^), und dann erst die 4 Blätter,
welche vor Fol. 124^ hätten stehen sollen, d. h. Fol. 128^ ay.ovsLV
Tov eijrovTog . . . . ^) bis Fol. 131^ . . . . r« jTQooovQa hßv?/, avroi
rh'') nachgeholt, so dass sich in Yen. 45 an diese Worte die
ersten von Fol. 132 a c'.vag)tQofii7'cor tjil ra dsiov ovofw.rcov
. . . /') unmittelbar anschliessen.
Im Yat. 386 hat später ein Corrector (die 11. Hand) zu
Fol. 124a und Foh 127b hinzugeschrieben: C^'iTtt efiJCQOoß^ev fiszä
(fvXXa 6\ ebenso zu Fol. 131 b g?}T£« 6jiiod-£v jcqo (fvXXcov fj.
Diese Notizen waren für jeden verständigen Leser und Ab-
schreiber, so für denjenigen des Yen. 44, ausreichend, imi die
richtige Reihenfolge wiederherzustellen. Yiel schwerfälliger und
umständlicher sind dagegen die Zeichen und Bemerkungen, durch
welche der Corrector von Yen. 45 auf die richtige Textfolge hinge-
wiesen hat. Auf Fol. ISla hat er Fol. 123^ des Archetypus mit
dem Worte JtaQE).£voovTca<^ beendigt {ß-tXo^usv yag ist hier aus-
gelassen und Fol. 186 13 übergeschrieben') und fährt fort mit den
Worten: öoy.iovng dvau Xißvsg . . . (= Fol. 124a statt 128a).
Der Corrector, vielleicht Bessarion selbst, hat Fol. 181a dazu die
Randnotiz geschrieben: L,/]Tai x6 tjiofievov {/Ezä 9' cpvXX.. o:jtov
Ofjfisiov a^ [dies findet sich FoL 186^] (f^ rovzo tJisrcu rotg
1) Buch V, Cap. 22 = Lom. II, p. 204, Z. 14.
2) Nach jetziger falscher Zählung, richtig würde Fol. 12Sa sein, =
Buch V, Cap. 34 (Lom. II, p. 225, Z. 18.).
3) Buch V, Cap. 45 (= Lom. H, p. 249, Z. 12 f.).
4) Buch V, Cap. 22 (= Lom. II, p. 204, Z. 14).
.5) Buch Y, Cap. 34 (= Lom. II, p. 225, Z. 17 f.).
(i) Buch \, Cap. 45 (= Lom. II, p. 249, Z. 13).
3Ö Erstes Capitel.
fitra /,/ <f {/.).. <'):7oc otjfttiov tf^ avroi rl [stellt Fol. 192 b]'),
feruer auf Fol. ISßb zu airiav- dxoveiv .... gehörig: roiro
tjrerai rote jiqo t^ (pvXXmiK vofiiC,(» cog ro tjiofievor tot) /ara
jtti'Tt (pvXZa, Öjcov or}[iBiov, '*P und unten am Rand:
i{ tJtl rwr &i tjr öfjjcore aitlav ava^SQOfitvcor tjil tu
dtlov ovofidrcov g/; (/trd (pvXXa j;', oxov OTj/ielov C
Dann steht noch am Rand von Fol. 192 b im Ven. 45:
C?j ro Ijtofitrop jiqo iß' (fvXloji' [d. h. auf Fol. 181^ des Ven.
45j ojtov otjfiHor (f^ öoxtoi'ng tivai 'P' und unten am Rand:
(L JtQO (pvXXcov t^ ro //yov^uevov öjiov ori^tlov C hjcl zcör
öi //vÖTJjiore airlav dva^pbQOfievcov tJii ro dtlov; endlieh Fol.
186'^ im Ven. 45: aitiav dxovsw tov (diese Worte hat Leid,
in einer Linie).
Man sieht sofort, dass alle diese Notizen im Ven. 45 unab-
hängig von den inhaltlich gleichen des Vat. 386 (s. oben S. 29)
und nachträglich von 11. Hand, von einem Corrector hinzugefügt
worden sind, welcher die Textesverwirrung und die Ursache der-
selben erkannt hatte. Der Corrector des Vat. 386 (II. Hand) ist
also jünger als der Schreiber des Ven. 45, aber älter als der-
jenige des Ven. 44 anzusetzen, da dieser mit Hilfe jener Hin-
weise im Vat. 386 die Textes Verwirrung vermieden hat.
Nun könnte man aus folgenden sechs Stellen zu schliessen
geneigt sein. Ven. 44 sei trotz dem Gesagten früher als Ven. 45
entstanden.
1) Buch 111, Cup. 10 (= Lom. 1, p. 264, Z. 1)
jiQog ro, td^EXr/öai Ven. 45,
jcQog zo^ (i?) dv Id^eXijoac Ven. 44.
2) Buch IV, Cap. 91 (= Lom. H, p. 148, Z. 5)
Xm . , ttQya)v Ven. 45,
Xdovai ItQymv Ven. 44.
3j Buch VlI. Cap. 45 (= Lom. UI, p. 72, Z. 15)
y.al [i avxog Yen. 45,
xdi //',' avtog Ven. 44.
1) Ven. 4ü undVat.:JS7 haben nach diesen Angaben die richtige Abfolge
des Textes hergestellt, dagegen hat Leid, die falsche Reihenfolge der Text-
stücke mit fast denselben Notizen mechanisch übernommen. Nur die erste
Notiz auf Fol. ISüIj des Ven. 4.5 ist im Leid, weggelassen. S. oben Seite l.j.
Die Handsc-hriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 31
4) Buch VllI, Cap. 2 = Loni. 111, p. 113, Z. 4 f.)
jiXelorag rmv {^tQajrtveir Yen. 45.
jt?.tiovag Tcöfi Ev rijjjiTmi' Tov fiEyäP.ovdtQajrtv&ipYeu.A-i.
5) Buch VIIL Cap. 62 (= Lom. Ill, p. 202, Z. 5;
jtoulv . . Xoyog Yen. 45,
jtouiv ov. egal, loyoc, Yen. 44.
6) Buch YIII. Cap. 71 (= Lom. 111. p. 216, Z. 9 f.)
CoD(f)QoovvrjO .... y.al Yen. 45,
ocoffQovt'iOaoa [v/jOaöa in ras.J xal Yen. 44.
Indessen ist hier anzunehmen, dass der Schreiber von Yen. 45
es vorzog, fehlerhafte oder undeutlich geschriebene Buchstaben
und Worte der Yorlage auszulassen, während der sorgfältigere
Schreiber des Yen. 44 auch Unverstandenes genau copiert hat.
Denn den spätem Ursprung von Yen. 44 beweisen einmal schla-
gend folgende zwei Stellen, welche für den Schreiber des Yen. 45
im Archet}Tius noch lesbar, für denjenigen des Ven. 44 aber
schon lückenhaft waren, nämlich:
1; Buch \, Cap. 7 y= Lom. 11. p. 176, Z. 17)
eIömOlv Ven. 45.
.... mOLV Yen. 44. ') und
2) Buch Y, Cap. 10 (= Lom. IL p. 180, Z. 24)
cdcövaq '/.cd In od^ev Yen. 45,
ahövac 6&£v Yen. 44.
Da, wo Yen. 44 eine Lücke angedeutet hat, befindet sich
jetzt im Vat. 3S6 (Fol. 1 IS^ und Fol. 1 19^ 2) je ein Loch, welches,
wie es scheint, durch Feuer, nach der Abschrift des Yen. 45
und vor derjenigen des Yen. 44 entstanden ist. Damit haben
wir zugleich einen unwiderleglichen Beweis dafür, dass als Ori-
ginal des Ven. 44 ebenso wie des Ven. 45 der Codex Vat. 3S6
angesehen werden muss.
Ein nicht minder sicherer Beweis liegt zweitens in dem
Fehlen der Pantherastellen im Ven. 44. Im Vat. 3S6 sind näm-
lich jetzt folgende Worte:
1) Hier las schon Persona iwaiv, denn er übersetzt ,patiantur ad-
mittere'; im Vat. .386 steht nämlich: ^Qojo'iv. Also ist dies Loch jedenfalls
vor 1481 vorhanden gewesen.
2) Auf Fol. Il8t> und 119^ sind durch das Loch nur wenige und leicht
zu ergänzende Buchstaben vernichtet worden.
32 Kiytos Capilel.
1) liiu'h I, Cap. ;V2 (= Lom. 1, p 65, Z. 20 f.)
'xai rixTOVöa axö tivoc OTQaTuöxov HavO^ijQa rovrof/a
2) Ebenda (= Lom. I. p. 66, Z. 1)
xa) Tov IJarO^yQa
;\) Buch 1, Cap. 09 (= Lom. I, p. 130, Z. 1—3)
xai jiiOTSvei avrdv vjro rcroc IJavi^riga (pd-ulgarroc r^/r
üiaQfi^tvov kOJtciQd^ai'
wohl von einem Leser, der an dem Inhalt Anstoss nahm, aus
frommem Eifer völlig ausgekratzt worden '). Dass die oben an-
geführten Worte fri\her an Stelle der Rasuren gestanden haben,
beweist nicht nur ihr Vorhandensein im Ven. 45, sondern auch
der Umfang der drei Rasuren. Da nun jene drei Stellen im
Ven. 44, und zwar ohne Angabe einer Lücke fehlen, so vermute
ich, dass der Schreiber von Ven. 44 selbst jene anstössigen
Worte, um sie nicht abschreiben zu müssen, vernichtet hat.
Ebenso scheint er bei folgender Randbemerkung '^) des Vat. 386
(Fol. lila = Buch IV, cap. 83, Lom. II, p. 130, Z. 11 f.) ver-
fahren zu sein:
C.7]' Ötl diaßdXXtrai 6^:i,i,„ coQiytvfjg cog xav roTg aXZoig
xai sig rijv f/srefitpvycoOiv,
denn Ven. 45 weist an Stelle der Rasur O^eioTarog auf, ein Bei-
wort, welches jener rechtgläubige Absclireiber nicht nur nicht auf-
genommen, sondern sogar im Original tilgen zu müssen geglaubt
hat. Im übrigen ist derselbe seiner Vorlage auch hinsichtlich
der Bücher-Über- und Unterschriften gefolgt. Während die
Rubra im Ven. 45 fehlen, stehen dieselben im Ven. 44 fast genau
so, wie im Vat. 386; vor allem die wichtige Notiz zwischen
Buch I und II ^), welche nun geeignet ist, den Lesarten des
Vat. 386 ganz besonderes Gewicht zu verleihen, nämlich: jcQog
TOV eJctyeyQafifispov xtXoov aXr/ihrj Xoyov ojQiytvovg, z6/wg a: - ^).
1) Persona kennt in seiner a. 1481 erschienenen lat. tiliersetzung diese
Stellen nicht; ihre Entfernung muss also vor 1481 stattgefunden haben.
2) Da dieselbe von II. Hand im Ven. 4.5 durchgestrichen ist, hat sie
der Schreiber von Ven. 4<j (und Jol.) weggelassen, der Schreiber des Pala-
tino-Vatic. 309 (= des Hoeschelschen Palatinus, s. Lom. II, p. I.'JO, Note 11)
dagegen aus Ven. 44 übernommen.
3) S. oben Seite 19.
4) So hat natürlich der wirkliche Titel der Schrift des Origenes ge-
lautet.
Die Himd.'^^chi-ii'ten der Bücher des Origenes gegen Celsus. 33
fitztßX/jif^tj xal avTtßXrjd-)} es avTr/Qa^cov rmv avrov ojQiyt-
vovQ ßiß?Jcov: - |rot, von I. HaudJ. Ebenso haben beide Co-
dices nach dem IL Buch: jtQog ror tJciy&yQafifiti'or yJXoov
aXr(9-ri Xoyov, rö^oq ß: ~, nach dem III. Buch: toitoq /"", nach
dem IV. Buch: reXoq rov d' rofiov [nur hat Ven. 44 rExctQTOV
für d"], nach dem V. Buch: jiqoq rov L x. d. X. röfiog £ , nach
dem VI.Buch: ttXog rov txzov To//ot;, endlich nach demVII.Buch:
TtXog rov ^ röfiov.
Gegen meinen Nachweis dürfte sich schwerlich ein Einwand
erheben lassen, um so weniger, als an einer grossen Zahl von
Stelleu — wie die Vergieichung des Vat. 386 ergeben hat —
die Abhängigkeit des Ven. 44 von Vat. 386 offenbar ist. Dem-
nach müssen wir sowohl Ven. 45 als auch Ven. 44 nebst ihren
Abschriften aus dem kritischen Apparat streichen ^) und dafür
einsetzen :
12. den Codex Vaticanus No. 386. Von demselben giebt
mir Herr Professor Mau in Rom folgende Beschreibung 2) : ,Cod.
Vat. 386 bombycin. saec. XIII— XIV, hoch M. 0,305, breit 0,215,
eingebunden in rotes Leder, hinten auf dem Einband ein Wappen,
33 Zeilen auf der Seite.
Fol. la Ruhr.: /,/ yiov yQrjy rov davfiarovQyov dg ojqi-
Orv'
yevr/v jcgoöcpcovririxog ov si'jtsp tv xaiOaQda jiaXca [lara tj/i'
xaQ avxcö jcoXvexrj aoxtjöw, fitXXcov djiaXXc(.xTE.od-aL lütl x?/r
jiaxQida. (in mg. atram. dwömQOv rov öog)iavov) '■■). Anfang:
1) Nur für das fehlende Fol. 41 des Vat. (an dessen Stelle sich jetzt
ein leeres Blatt mit einem Wasserzeichen befindet, welches einen Herd-
kessel darstellt und von Briquet a. a. 0. nicht erwähnt wird) sind die
Lesarten der beiden Codd. Ven. heranzuziehen. Sonst haben manche Va-
rianten derselben nur als Conjekturen einigen Wert.
2) Meine eigenen Beobachtungen füge ich in Klammern [— ] l»ei.
3) Über diesen Besitzer des Vat. 386 vgl. Fabric. Harl. bibl. gr. vol.
XI, p. 382 No. 54 (unter den Schriften des Gennadios), wo angeführt wird:
j'ETTnäifioq nö fxuxaQuo OtoSojQo) xm So(fiav(p iv xTj legr: ßovy Bccxo-
jttölov xaiptvn, ov fiTtsv iS vnoyvlov b S-sToc avxov rewäöing /uova/bc
IV xw xaifho atnxo) xt], ,?7!icf' sxnvc' [= p. Chr. 1457]. Theodoros So-
phianos scheint, da sein Oheim Gennadios die Leichenrede gehalten
hat, jung gestorben zu sein. Noch vor seinem Tode aber ist wohl
Vat. .386 durch Kauf in den Besitz des Papstes Nicolaus übergegangen
(S. unten.) , ..
Texte luid Uiitersnclmngen VI, 1. 3
;; j Erstes Capitel.
j, II, T/" YX^'l!'^^ 'I 0((i)JT// tojv Tt aXXmv xoXXoic JtoXXayuc ....
bis Fol. 12;» .... '/mX xovtÖ yt näXioxa jccwtcop fiövor tjf/äg
ütaQaiivx^ijOtxai. Fol. 12l> weiss. Fol. 13a [obeu Oruamentleiste,
rot, dann| ix xaxa xtXoov: 'v? (adscr. m. recentior (aQiyivijc o
/a//.T()oc Anfang: 'O //t'r ö//(> y.ai xö /)f(cör .... bis Fol. 21 6^^
(letztes Blatt) .... xocxoj ^ dqi'J.ordxax; wg xa?.ojc tiQ^/fth'Oj
lucnrvQf'jOOJfitv. xtXoc xov JI xöftov.
[Dann sofort, ohne Zwisclienriinm, von einer 111.. Jüngern
Hand, welche vorher einige IJanduoten geschrieben hat, in dicker
plumper Schrift ein Stück aus Galen'); Ueberschrift: [jteg'^L xöiv
xax' hidoc ajiZcür I^aXrjvov: — Anfang: ^ißQoxovor Ü^SQfW}' toxi
xui ^fjQOi' xf)2' dvrun'ir . . . bis letzte Zeile von Fol. 2l()^ . • .
sijQabei ÖS xai Xsjixvrti xal diacpoQtV xui yaQ dXojJcexiag Öa-
Ovr&i xcii yoiQudag xcä «jroor^///«T[a| Öi'arp , also mitten im
Wort abgebrochen.
Der Codex ist trotz vieler Benutzung -) im ganzen gut er-
halten. Freilich ist das Bombycinpapier oft recht weich und
mürbe geworden. In Folge davon scheinen die Blätter, beson-
ders an den Rändern, beim Gebrauch teilweise be.schädigt zu
sein. Derselbe Buchbinder, welcher den Qüaternio iC,' verkehrt
eingeheftet hat ;s. oben), dürfte wohl auch die schadhaften
Stellen ausgebessert und lose liegende Blätter durch Falze be-
festigt haben — freilich oft so ungeschickt^), dass ein Teil der
Schrift verklebt worden ist. An den Rändern des Codex be-
finden sich Wasserflecke, und die Foll. 117. 118. 119 haben
jetzt in der Mitte ein wohl durch Feuer entstandenes kleineres
Loch*), Fol. 194 dagegen zeigt ein längliches, wahrscheinlich
ebenfalls eingebranntes grösseres Loch. Fol. 197 ist durch einen
Schnitt in zwei Teile geteilt, Fol. 188 teilweise von Würmern
zerfressen und Fol. 186^» mit Tinte befleckt. Fol. 101 ist völlig
leer, es fehlt aber nichts im Text, während Fol. 41 verloren
1) Vgl. die edit. Asulana a. 1525 in Fol., vol. II, nfQi zrjg zcüv unXöJv
(fic(}fia>{u)v SvvüfjiBojq Buch VI über das ußgöxorov xexavfxivov , und die
Galen- Ausgabe von C. ü. Kühn, vol. XI, Lipsiae 1S2G, p. 799 Z. 10 ff. und
p. .SOG.
2) Worauf u. a. Spuren von Fingernägeln am Rande hindeuten.
'■'>) Besonders liei Fol. 210a und 211; auf Fol. HTb sind die Randnoten
z. T. verdeckt.
4) welches, wie wir oben gezeigt haben, schon vor l-JM vorlumden war.
Die Handschrifteu der Bücher des Origeues gegen Celsus. 35
gegangen^) und durch eiu leeres Blatt ersetzt worden ist. End-
lich siud — wahrscheinlich erst nachdem die beiden Codd. Ve-
neti abgeschrieben waren — zwischen Fol 214 und 216 fälsch-
lich die mit 211 und 215 bezeichneten Blätter eingeklebt worden,
Fol. 211 ist nämlich vor 212 und Fol. 215 vor 204 einzureihen-).]
Die Quaternionen sind teilweise numeriert, so steht Fol. 5 1 b
unten (Ende des Quat.): ^'. Fol. 59 ^ unten: //. Fol. 67 ^ unten: U
Fol. 75 b unten: i u. s. w., endlich Fol. 211 ^ unten: xZ . lAus der
Gesamtzahl der Lagen ^= 27 müsste sich bis Fol. 211^ eine
Gesamtzahl von 216 Blättern ergeben, oder, da mit Fol. 51^ der
7. Quaternio zu Ende ist, so sollte man bis dahin 56 und nicht
51 Blätter erwarten. Demnach fehlen 5 Foll., sei es, dass sie
vor Fol. la ausgefallen, oder zwischen Fol. 1 — 51 herausge-
schnitten worden sind.
Die Tinte ist teils verblasst und gelbbraun geworden, teils,
vor allem gegen die iVlitte, schwarz und gut lesbar geblieben :
auf Fol. 170^ sind viele Buchstaben durch Reibung abgebröckelt.
Die Verschiedenheit der Tinte erklärt sich zum grossen Teil
daraus, dass die Handschrift von 2 Schreibern geschrieben ist,
nämlich Fol. 13— 14la und Fol. 2 15a med. bis 216^ von dem L,
das übrige von dem II. (gleichzeitigen) Schreiber. Der I. schreibt
eine feinere, kleinere und zierlichere Hand als der H., dessen
Schrift oft recht dick und plump aussieht. Auch verschnörkelt
der I. im Gegensatz zu dem IL Schreiber die Buchstaben der
letzten Zeile nach unten und lässt, anfangs häufiger, später
seltener, Gedankenlücken im Text, während der IL die Seiten
fast ohne Unterbrechung schreibt.
Beide Schreiber scheinen abwechselnd das Geschriebene
corrigiert zu haben, doch so, dass der I. Schreiber hierbei das
meiste gethan hat. Bei dieser, während des Abschreibens und
offenbar nach dem Original vorgenommenen Revision sind nun
1) Fol. 41 war noch Anfaiig des XV. saec, als Ven. 44 abgeschrieben
wurde , vorhanden. Auch dem Persona hat es noch vorgelegen . es ist
also erst nach 1481 verloren gegangen.
2) Fol. 21.5 war wohl beim Numerieren übergangen worden. Das lose
gewordene Blatt konnte um so leichter die Nummer 215 erhalten und
vor 21ij eingefügt werden, da bei der Numerierung die Zahl 2l.j aus-
gelassen worden war. Demnach ist die Gesamtzahl der Blätter mit 21<)
richtig angegeben, wenn mau das leere Fol. 101 mitrechnet.
3(^) Erstes Capitcl.
nicht nur säintliclie kleineren und grösseren Auslassungen ciuf dem
Hand nachgetragen, sondern auch Schreibfehler im Text ver-
bessert worden, so dass man behaupten darf, an dem Cod. Vat. 386
ein ziemlich getreues Abbild von dessen Archetypus zu besitzen.
Von dieser 1. Hand der beiden Schreiber ist eine IL, wohl dem
XIV.— XV. saec. angehörende ' Hand zu unterscheiden, welche
mit blasser Tinte plump und eilig Bemerkungen auf den Rand
gesetzt hat (z. B. das unten Seite 41 f. erwähnte Scholion). End-
lich findet sich eine III. noch jüngere Hand (XV. saec.}, welche
in ausserordentlich feinen Zügen Vermutungen zu Textstellen
anfügt. Die Schriftcharaktere gleichen ganz auffällig denjenigen
im Ven. 45, welche wir vermutungsweise dem Cardinal Bessa-
riou zugewiesen haben: vielleicht hat also Bessarion den Arche-
typus seiner drei Codd. in Haiiden gehabt. Endlich findet sieh
gelegentlich mit blasser Tinte und feinen Schriftzügen C,)]t£l am
Rand; ob von I. oder IL Hand, ist ungewiss.
Auf jeder Seite stehen 33 gezogene Linien, von denen die
Buchstaben nach unten herab hängen, doch so, dass manche von
der Linie noch durchschnitten werden. Die Schriftzüge weisen
den Codex der Mitte des XIII. saec. zu, denn sie stimmen am
meisten mit der Columne a. 1255 auf Taf. 9 in Gardthausens
Gr. Pal. überein. Die Interpunktion besteht aus Komma, Kolon
und Punkt. Das Iota subscriptum (z. B. h) ist selten, häufiger
zeigt sich das Iota inscriptum (meist in co) und adscriptum (z. B.
neben tj). lotacismus kommt gelegentlich vor, z. B. ßsß'iXovg
XtQVLTLÖoq yivcopi. Im ganzen sind wenig Abkürzungen , und
diese meist nur am Ende der Zeile angewendet.)
Dieser Codex, von welchem alle bisher erwähnten Hand-
schriften direkt oder indirekt abstammen, ist derselbe, nach wel-
chem a. 1481 Christopliorus Persona, der bekannte dritte Biblio-
thekar der Vatikanischen Bibliothek, die erste lateinische Über-
setzung der 8 BB. des Origenes gegen Celsus herausgegeben
hat'-). Dies beweist der (von Delarue in seiner praefatio wieder
1) Dass die von der II. Hand geschriebenen Kandnoten älter sind, als
Ven. 44, beweist u. a. die Randnote Buch IV, Cap. 22 (= Lom. II, p. 32,
Z. 22) YQ yvTifg [zu yßVTieg], welche genau so in Ven. 44 wiederkehrt.
2) Von diesem jetzt sehr seltenen Euche habe ich das Göttinger Univ.-
Dibl. -Exemplar hier benutzen können. Persona's Übersetzung ist fast un-
verändert von Merlin übernoniuifn, später sind beide durch die Über-
Die Handschriften der Büohei- de? Origenes gegen Celsus. 37
abgedruckte) der Ausgabe vorausgeschickte Brief des Theodorus
von Gaza. Wicbtig ist daraus folgende Stelle: ,ut in spem
venerim: posse te et Origenem adversus Celsum traducere: Quem
librü: quia elegätissimus est: et in fidei xpianae defensione con-
scriptus: Nicolaus pötifex: etsi de se erat novorum operü: et
graecorum pcipue cupit^tissimns : meo liortatu Constantinopolini
misit g. ad se coemptn deferret: delatumque mox mihi ostedit:
dixitque velle se ei quidvis premii polliceri: qui latinü hnc faceret.
Et sane ipse id opus aggressus essem ac lubens: nisi me tnc
alia gravis traductio poccupasset. Restat igit~ adliuc liber iste
in pötificis bibliotheca iutactus: et ut arbitror tibi servatus' —
(es folgt noch die Aufforderung, das Werk zu übersetzen, wenn
auch nicht so grosse Belohnung wie durch Papst Xicolaus in
Aussicht stünde).
Dieser Brief ist also nach 1455 (f des Nicolaus V.) und vor
1478 (t des Theodorus von Gaza) geschrieben. Der erwähnte
Codex ist natürlich Vat. 386, dessen byzantinischer Ursprung
durch den Brief aufs beste bezeugt wird. Wann ist aber der
("odex durch den Abgesandten des Papstes Nicolaus nach Rom
nebracht worden? Wahrscheinlich in den Jahren 145U — 1455,
denn Theodorus von Gaza wurde 1450 von Nicolaus nach Rom
berufen ^). Ist diese Zeitbestimmung richtig, so folgt, dass die
beiden Codd. Veneti 44 und 45 bereits in Konstantinopel von
dem, noch im Besitz des Theodoros Sophianos befindlichen
Vat. 386 abgeschrieben und später nach Italien und in den Be-
sitz des Bessarion gelangt sind. Der Vat. 386 konnte aber in
Konstantinopel leicht entbehrt werden, wenn ausser den Codd.
Veneti noch andere Abschriften vorhanden waren, welche die
entstandene Lücke der Bibliothek ausfüllten.
Von solchen Abschriften fehlt uns freilich jede Spur. Im
Abendland scheint dann der Cod. Vat. 386 keinem Abschreiber
Setzung des Gelenius verdrängt worden, welcher nach dem Codex Reg.
Par. 945 übersetzt hat (vgl. Delarue zu B. V, Cap. 8, tom. I, p. 583,
Note a). Allerdings ist Persona nicht genau verfahren und hat sich
mancher Härten im Ausdruck schuldig gemacht, Schwieriges weggelassen
u. s. w. ; aber seine Übersetzung hat doch insofern Wert, als sie sich auf
den Archetypus derjenigen Codd. gründet, welche für Hoeschel und De-
larue allein oder in hohem Grade massgebend gewesen sind.
1) S. (t. Voigt. Wiederbelebung des klass. Alterth. u. s. w. II 2, p. 145 f.
33 Erstes Capitel.
als Vorliiiie gedient zu liaben ' ; wie immer, so sind auch hier
die Abschritten des Vat. 386 diesem selbst, der vielleicht auch
zu wenig zugänglich war, von den Schreibern vorgezogen worden.
Nur eine einzige Handschrift könnte man geneigt sein, direkt
von dem Vat. I3SG abzuleiten, ich meine den
13. Codex Oxoniensis Bodleianus Aiict. E 1. 7 (olim
2275)-) ,chartaceus, ex charta laevigata, in folio, ff. 813, saec.
XV.' Von demselben haben mir die Herren Dr. Gundermann
und D. S. Margoliouth gütigst folgende Nachrichten gegeben:
,Die Hs., 343 mm. x 245 mm. gross, hat 29 Zeilen auf der
Seite und breite Ränder-'), die Blätter sind nicht numeriert.
Sie ist in der zweiten Hälfte des XV. saec. von einem Schreiber
gut geschrieben. Verschiedene nicht sehr zahlreiche, aber saubere
Correcturen einer zweiten gleichzeitigen Hand finden sich am
Rand und im Text, selten hier Rasuren. Die zweite Hand giebt
auch Variauten , z. B. Anfang des 11. Buches ^) txäd-fjQt am
Rand zu dem txa^«()f(Jf des Textes, später '•) Ota/fj- zu OoxpQovi-
Zöfit&a. Die Initialen der Bücher sind mit braunroter Farbe
gemalt, ebenso das Band über dem Anfange jedes Buches, aber
ziemlich kunstlos. Ein Wappen ist nicht vorhanden. Über-
schrift: ojQr/tvovg xard 7Ct?Mov: 'v« h^ rofwic h. Fol. 1. An-
fang: 0 fdv ar/Q xai xg rj^öJv .... bis Ende .... fmQzvQtj-
OcofiEv: fv. Auf dem letzten Blatte steht, von einer Hand aus dem
Ende des XV. saec. -Constitit pro descriptione et coUatione fl ^)
23V,." Sonst keine Notiz weiter.'
Dieser Codex stimmt nun an einigen von den für mich nach-
gesehenen Stellen mit Cod. Ven. 44, an andern aber mit Cod.
1) Vielleicht stammen die beiden, am Ende dieses T. Cap. erwähnten
Bruchstücke in den Codd. Ottoboniano -Vatic. No. 35 und No. 75 vom
Vat. 38n ab; s. unten.
2) Bernardus a. a. 0. p. 11 Sa: ,classis sexta E 2 2275. 1. Origenis
contra Celsum libri S Graece'. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 056 A. Coxe,
catal. codd. mss bibl. Bodl. pars I, p. 631 unter ,Codice8 miscellanei'
No. 21. Bei Delarue-Lommatzsch ist der Codex ,Anglicanus primus' ge-
nannt.
3) In diesem Punkte würde sie dem Cod. Vat. 387 ähnlich sein.
4) Buch II, Cap. 2 (= Lom. I. p. 138, Z. 9 f.).
5) Buch II, Cap. 6 (= Lom. I, p. 143, Z. 4).
6) Soll wohl fl[oi"inis] = Goldgulden heissen.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen ©elsus. 39
Ven. 45 überein. Die Folgerung liegt nahe, duss er von dem
Archetypus der beiden Veneti, dem Ynt. 3S6 abzuleiten sei. Dies
ist jedocli deshalb unmöglich, weil der Cod. Bodl. an folgenden
Stellen Lücken und Lesarten aufweist, Avelche dem Vat. 3S6
völlig fremd und nur dem Ven. 45 eigentümlich sind.
1. Buch VlI, Cap. 29 (= Lom. III, p. 46, Z. 7 £) haben
Cod. Ven. 45 und Bodl. genau dieselbe Lücke zwischen y/jv (Z. 7)
und y.al '/caraaxrjvcooovoii' (Z. S). Im Cod. Ven. 44 ist die Aus-
lassung zwar grösser (Z. 5 — 8 xal — yijv sind ausgelassen), aber
sämtliche Worte sind am Rand von L Hand, offenbar nach der
Vorlage (Vat. 386), welche die Stelle vollständig bietet, nach-
getragen. Sollte diese Stelle als Bibelcitat nicht für beweisend
angesehen werden, so ist die Übereinstimmung zwischen Ven. 45
und Bodl.
2. Buch VlI, Cap. 6 (== Lom. III, p. 8, Z. IS f.) um so augen-
scheinlicher. Denn hier hat der Schreiber des Bodl. die nur
Ven. 45 und seinen Abschriften eigentümliche fehlerhafte Wieder-
holung der Worte: xazoQ&moiv xmv ävojv^) ahnungslos über-
nommen. Endlich findet sich
3. Buch VIII, Cap. 62 (= Lom. III, p. 202, Z. 5) kn Bodl.
dieselbe Lücke wie im Ven. 45 (freüich dort ohne spatium)
zwischen jioiscv und Xöyog. während im Vat. 386 ovxIqeT und
im Ven. 44 ov . egsi • zwischen den beiden Worten steht. Sollte
der Schreiber des Bodl. so ungenau und flüchtig verfahren sein,
dass er zwar das ihm (wie dem Schreiber des Ven. 45) unver-
ständliche ovxeQti ausgelassen, aber die Auslassung nicht durch
ein spatium angedeutet hätte? Wie viel leichter konnte er aber
den leeren Raum im Ven. 45, da er dessen Bedeutung nicht be-
griff, m der Abschrift übergehen!
Wir schliessen aus den angeführten drei Stellen, dass dem
Schreiber des Bodl. für die Bücher VII und VIII der Cod.
Ven. 45 vorgelegen haben muss. Dagegen stimmen die mir
mitgeteilten Lesarten des Bodl. aus den BB. I — IV auffällig mit
Ven. 44 überein. Es sind folgende.
1. fehlen die drei Pantherastellen -)
1) S. oben Seite G.
2) S. oben Seite 32. Die Note Delarue's über diese Stellen in den
Anglicani (I, jj. 350, Anm. a.) ist durchaus unrichtig.
40 Erstes Capitel.
a) xai TixTovOa — rorvoiia
b) rov Jtaj'ih'/Qa xcd
c) xal jtLOrevH — tOji/xQ^^ai
im Bodl. ebenso wie im Ven. 44, doch sind b) und c) am Rand
von einer zweiten, gleichzeitigen Hand ergänzt. Dem Corrector
hig also ein zweiter Codex vor, welcher jene Stellen unversehrt
enthielt. Dies kann nur Ven. 45 gewesen sein'); aus Flüchtigkeit
ist bei der Vergleichung die erste Stelle übersehen und nicht
nachgetragen worden.
2. steht im Bodl. zwischen B. I und II genau dasselbe
Rubrum wie im Ven. 44 -), nur dass die 11. Hand im Bodl. (nach
Ven. 45) to,moc öevrsQog hinzugefügt hat.
3. Das H. Buch beginnt im Bodl. wie im Ven. 44 mit ,??/,
allerdings hat dies die H. Hand nach Ven. 45 verbessert zu ,6m^
4. Buch I, Cap. 32 (= Lom. 1, p. 65, Z. 19) hat Bodl.
xvovoa (was von H. Hand am Rand von Vat. 386, Ven. 44 und
45 steht) im Text, dann aber vxo wie Ven. 44, wofür Vat. 386
und Ven. 45 djco lesen. Endlich
5. Buch IV, Cap. 17 ( Lora. II, p. 22, Z. 5 f.) stimmt Bodl.
mit Ven. 44 in der Lesart: ovx av ovrcoi^ 6i8Gvq£ top {top in ras.J
ai^ararov eig ^vtjrdv (ohne Randnote) überein, während im
Ven. 45 hier der Text in Verwirrung geraten ist •') und kaum
die Vorlage des Bodl. gewesen sein kann.
Demnach hat der Schreiber des Bodl. für die Bücher I — IV
den Cod. Ven. 44 benutzt. Diese aus Ven. 44 abgeschriebenen
Bücher sind aber, wie die oben unter No. 1 und 3 angeführten
Correcturen zeigen ^), mit Ven. 45 verglichen und nach diesem
corrigiert worden. Ebenso hat wohl auch der aus Ven. 45
stammende II. Teil des Codex an einigen Stellen durch Ver-
gleichung mit Ven. 44 eine Verbesserung erfahren.
Bei der geringen Zahl der mir bekannten Lesarten des Bodl.
halte ich es, um meine Behauptung ausführlicher zu begründen,
1) Im Vat. 38() waren ja die Pantherastellen in der II. Hälfte des
XV. saec. bereits getilgt, s. oben S. 32 Anm. 1.
2) S. oben Seite 32 f.
3) S. oben Seite 7 f.
4) Auch die oben angeführten Varianten {aurptj- zu rsü)(pQoriC.öi^af^a
und kxüf^jjoi zu hnaiyÜQiob) sind Varianten des Ven. 45 und durch den Cor-
rector von diesem übernommen.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 41
diesmal für augebracht, auch die Bemerkungen von Delarue über
Lesarteu des , Codex Auglicanus primus' heranzuziehen, ohne je-
doch zu vergessen, wie wenig zuverlässig im grossen ganzen
jene Angaben sind. Dieselben liefern uns folgentles, allerdings
nur mit Vorsicht aufzunehmendes Resultat:
Anglic. I = Ven. 44: I. Buch 22 Stellen,
II.
ij
9
11
IIL
11
4
1»
IV.
5)
4
11
V.
2
11
VI— VIII.
!?
0
iglic. I
= Ven. 45: I.
II.
Buch
1
1
Stelle,
IIL
.,
l
11
IV.
V
0
11
V.
V
1
11
VI.
11
9
Stellen,
VII.
11
2
11
VIII.
?1
4
11
Wenn mau nun auch das unkritische Verfahren Delarue's
und die Ungleichmässigkeit im Citieren der Varianten in Rech-
nung zieht, so muss mau doch bedenken, das.s diese Fehler in
allen 8 BB. hervortreten und das Resultat im ganzen zwar un-
sicher, aber in Bezug auf das Verhältnis der einzelnen Bücher
zu einander doch annehmbar erscheinen lassen. Ich vermute des-
halb, dass der Schreiber des Bodl. für ß. I — V den Ven. 44 und
für ß. VI — VIII den Ven. 45 als Vorlage benutzt hat.
Unsere Beweisführung, dass Cod. Bodl. von Ven, 44 und 45
abstammt, dürfte wohl sicher und überzeugend genug sein. Kur
ein Umstand lässt uns nicht zu völliger Gewissheit gelangen.
Zu Buch V, Cap. 12 (= Lom. II, p. 186, Z. 10 f. vgl. Note 1)
macht Delarue (I, p. 587, Anm. a) folgende Bemerkung :
,voce öiaxovov ofFensum fuisse posteriorum Christianorum vulgus
indicat scholion quod in margine libb. editorum et codicis Angli-
cani primi legitur: ///} Ityt öiaxoj^ov o yccQ rov jiaxQog Xoyoq,
avd-evzrjg [av Vat.J rcov tavzov BQymv, aXX ov öiäxovog. rj yaQ
öTjfiaoia avTf/ [avrrj Vat.] rasig öovXixij, hVJ ovx avdtvxixtj.^
Dieses Scholion steht, abgesehen von den angemerkten geringen
12 Erstes Capitel.
Abweiclmiitit'ii. u;t'uau so nur') im Vat. 386 Fol. \2{)^. Zwei
Fälle sind möglich. Entweder liegt ein Fehler bei Delarue vor.
und es mu.ss statt ,Anglicauus' ,Vaticanus' heissen; oder das
Scholion .'steht wirklich im Cod. Bodl. In diesem Fall bleibt
nur die Annahme übrig, dass der Schreiber oder Corrector des-
.selben nachträglich auch den Cod. Vat. 386 eingesehen und aus
ihm die Kandnote entnommen hat. In ähnlicher Weise lässt
sich auch das Vorhandensein des Scholions in Hoeschels Aus-
gabe (p. 246 am Rand, von da hat es Spencer in seine Ausgabe,
p. 230. übernommen) erklären. Der Schreiber des Aug. oder
ein Bekannter Hoeschels hat wohl das Scholion aus dem Vat. 386
(oder aus dem Cod. Bodl.?) nachträglich abgeschrieben, und
Hoeschel hat es an den Rand seiner Ausgabe gesetzt.
Um endlich die Eutstehungszeit des Cod. Bodl. etwas ge-
jiauer zu bestimmen, müssen wir uns erinnern, dass die 48 von
Bessarion der Republik Venedig vermachten Handschriftenkisteu
erst a. 1469 in Venedig angelangt, und die Codices einer beschränk-
ten Benutzung zugänglich gemacht worden sind -). Da auch die
Schriftzüge des Codex auf das Ende des XV. saec. deuten, so
ist der Codex Bodl. wohl in der Zeit zwischen 1469 und 1500
entstanden.
Eine weit selbständigere Stellung als alle bisher besprochenen
direkten oder indirekten Abschriften des Vat. 386 nehmen diesem
gegenüber die zwei Pariser Handschriften No. 945 und Suppl.
Grec No. 616 nebst dem Cod. Basih ein, welche wir unter dem
Namen der zweiten Handschriftenfamilie zusammenfassen
1) Der Schreiber (oder Corrector?) des Ven. 44 hat dieses Scholion
und ein ähnliches, welches auf Fol. 121b des Vat. 38G steht, übergangen.
An die Stelle des ersteren hat er folgende Randbemerkung gesetzt, welche
im Vat. 8S(J viel später, auf Fol. I2()a steht und zu Buch V, Cap. 30
(= Lom. II, p. 241. Z. 3 ff.) gehört. Sie lautet im Vat.: d! dl [cd' ui Ven.]
xriq aF/g [otjg ofjq Ven.] ao<fiaq. olöfihvoq yuQ htsQü) dvuox£vü'C,eiv, avxoq
zf/g avToaXrjd-elag ixTi£7iTa}x[ag]' iv olg yccQ rw xe).ai(o [xeXaw Ven.] ccvzi-
xHoe [-xsiaai Ven.] Si'a tijv 7io?.kv&etc(v [nof.v- Ven.], layvong [lox^-
()tög Ven.] ^v airrj x^xQUXTjae [-(Tat Ven.]. rot' b/noov[Giov] ynQ xüj ngi ölt-
rffi[(-c] {du'nixec Ven.] JfvTfp^v dvoiiüaug.
2) Vgl. E. G. Vogel, ,Bessarions Stiftung oder die Anfänge der 8.
Marcusbibliothek in Venedig' (Serapeuni 1S41. II, p. 9(» ff).
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 43
und jetzt hinsichtlich ihres Verwandtschaftsverhältnisses prüfen
wollen.
Wir beginnen unsere Untersuchung mit
14. dem Codex Basileensis A III 9 •,. saec. XVI. in Folio,
Foll. 472. Derselbe enthält auf starkem geglätteten Papier
1. die Philokalia-) von Fol. la bis Fol. 14la mit folgender Unter-
schrift auf Fol. 141^: tTsXsicö&^f/ zo jiuqov ßißXlor, ovi'tQyda
y.cä ß^eov ^^orfO^da- jiaQO. zov svrtXovq KvgiXXov fiovaxov') xara
TG, |o/3' trog IvöiXTiovog 7/ [muss vielmehr C heissenj, d. h.
a. 1564 in der 7. Indiktion.
2. nach zwei leeren Blättern (142. 143) folgt von Fol. Ul'i-
bis 452a Origenes gegen Celsus, doch fehlt am Anfang ein Stück,
welches ungefähr dem Umfang eines Quaternio entspricht, denn
die ersten Worte lauten: y.al yi'/v 6jieiQ0fitrr]v (Buch I, Cap. 1 1
= Lom. L p. 32, Z. 14): darüber steht von ganz junger Hand:
Origenes contra Celsum. Der Schluss des S. Buches ist voll-
ständig, das letzte Wort (Fol. 454a) ist ... fmQrvQt]OOJfiEv'^).
Dann schliesst sich
3., nur durch eine Ornamentleiste getrennt, von Fol. 452»
bis 472b an: ojQiytrovg th [^uqtvqlov jcQOTQSjirixog: [rot]. An-
fang: Ol ajtoysyaXaxTiOf/troi .... Ende: xai vjcEQEyovTmv
jtccoav ävlvTiv (fvoir löycoi' xai oocpiag &v: ~ No. 2 und 3 sind
von derselben Hand geschrieben, welche, nach den Schriftzügen
und der Tinte zu urteilen, einige Jahrzehute früher als diejenige
des Schreibers von No. 1 (a. 1564), also um die Mitte des
XVL saec. angesetzt werden muss.
1) Haenel, (Jatal. libror. etc. Leipz. 1830, p. 640 sq.
2) Die Lesarten derselben stimmen, wie später gezeigt werden wird,
mit denjenigen des Cod. Par. Suppl. Gr. 615 auffällig überein.
3) Vgl. Gardthausen, Gr. Pal. p, 319, wo ein Cyrillus aus Naupaktus
angeführt ist. Vielleicht ist der Schreiber der Philokalia im Ba.s. mit die-
sem identisch.
4) In Basel befindet sich unter der Signatur A Vll 47 eine von dem
Prof. S. Battier (1667 — 1744) angefertigte und wahrscheinlich von J. L.
Mosheim in seiner deutschen Übersetzung des Orig. c. Gels, vom Jahre
1745 benutzte (vgl. Vorrede zu der Übersetzung S. 2) Collation der Foll.
144 — 452 des Basil. auf 126 Blättern. Dieselbe ist aber so flüchtig und
unleserlich geschrieben, dass ich der Benutzung derselben eine vollständige
Neuvergleichung des Cod. Bas. (i. J. 1SS3) vorgezogen habe.
.11 Erstes Capitel.
Die Philokalia einerseits und Origcnes gegen Celsus und der
TTQOTQfJtTixoQ andererseits sind später zusanuuengebunden worden,
als von den BB. gegen Celsus schon der Anfang — vielleicht
auch noch der JTQOOcfojv/jxixdg des Gregorios Th.? — fehlte.
Wenn nun auch der Schreiber der Philokalia, der Mönch Kyril-
los, die BB. gegen Celsus und den jiQOTQtJirmoQ nicht geschrie-
ben zu haben scheint, so ist der Schreiber jedenfalls ein nicht
ungelehrter griechischer Mönch gewesen. Letzteres deutet an
eine, auf Fol. 299'^ (Buch V, Cap. 1 = Lom. II, p. 166, Z. 1—3)
befindliche, nach griechischem Ritus segnende Hand, welche der
Schreiber selbst gezeichnet hat, ersteres die unten angeführte
Randbemerkung desselben über Origenes, worin er einem andern
Schreiber das A^erständnis des Origenes abspricht. Der griechisch-
morgenländische Ursprung des Codex wird nun durch den Um-
stand bestätigt, dass der nachweisbare Archetypus des Bas., der
Cod. Par. S. Gr. 616, sich im XVI. saec. noch im Morgenlande
befunden hat. Der Codex Basil. stimmt nämlich sowohl mit dem
Cod. Reg. 945 als auch mit Cod. Par. S. Gr. 616 an so vielen
wichtigen Stellen überein, dass der Codex Basil., als der jüngste
der drei Codd., die Abschrift eines der beiden sein muss. Vom
Cod. Regius kann aber Cod. Basil. deshalb nicht herstammen,
weil verschiedene kleinere und grössere Lücken des Regius im
Basil. nicht wiederkehren. Die auffallige Übereinstimmung, die
an jeder dieser Stellen zwischen Bas. und Par. 616 obwaltet,
sowie die Thatsache, dass Bas. an keiner Stelle mehr Worte
bietet, als jener, machen im Gegenteil die Abstammung des Bas.
von Par. 616 sehr wahrscheinlich. Überzeugend wird dieselbe
bewiesen durch Stellen wie:
1) Buch IV, Cap. 46 (= Lom. II, p. 73, Z. 7) n'iaod^d()i]c,
Par., fuaad-iio?]g Bas. Bas. hat hier das n {== ß) der Vor-
lage mit // verwechselt.
' .. [I. m.l
2) Buch VI, Cap. 4 (= Lom. II, p. 305, Z. 2) köoTsg Par.,
tiCöorzEg Bas.
■ [I. m ]
3) Buch VIII, Cap. 55 (= Lom. IlL p. 191, Z. 5) aiQtl Par.
iaiQei Bas.
Der Schreiber des Bas. hat also in Ko. 2 und 3 die Vari-
anten des Par. 616 in ganz sinnloser Weise in seinen Text ein-
gefügt.
Die Hiindschrit'ten der Bücher des Origenes gegen Celsus. 45
Zur uuumstössliclien Gewissbeit wird aber unsere Aunabme
dadurcb. dass uns im Par. 616 von der Hand des Scbreibers des
Bas. sowohl Conjekturen im Text, als auch Randnoten begegnen.
So hatte Par. 616 ursprünglich: j
I., Buch IV, Cap. 35 (,= Lom. II, p. 53 Z. 4:) iovdauor, :rQ . .
vyiojQ und
2., Buch VI. Cap. 23 (= Lom. II, p. 340 Z. 15 f.) üjio .t^^oo'Jr
Tj XaßörTEg.
Aus der ersten Stelle hat der Schreiber des Bas. mit Hilfe
von Rasur gemacht: lovÖcucov , jtQog rovg und an der zweiten
die Lücke durch seine eigene (hier sehr naheliegende) Vermutung
so ausgefüllt: djco JctQOcöv ?} Dj.tjvcov Äat^ovreg. Beidemale hat
er den so verbesserten Text des Par. 616 in seine Abschrift
übertragen.
Ferner rühren zwei Randnoteu im Par. 616, welche genau
so im Bas. wiederkehren, augenfällig vom Schreiber des Bas.
her. Die eine Note (zu Buch IV, Cap. 83 = Lom. II, p. 131
Z. 1 — 12), welche neben der von I. Hand geschriebenen imd von
IL Hand ausgestrichenen Xotiz: Ciy ori diaßc'ü.XEzai 6 oo(f6g ojqi-
yivriQ coq xdv roig aXXoig xal sig r^jv ftsrefiipvycoOLv: im Par. 616
steht, lautet: oy.aiog rcoorri rig t/g y.al rcöv inQUfjXcov acfvtOra-
Qog 6 Tov dvaiTiov xciTr/yogcöi' xal to t//c ^itrii.(xpvycoouog ava-
xQtjcovTog 007] övvdfisi öoyfia xal ovrcog djieiv ixQiCcöoai ojtsv-
öovrog: öoxtig itoi o Is'^uricöfarog cogr/tri/i' fo) Irvotiv avrdi".
Diese Worte sind an den Verfasser der oben angeführten Rand-
note der I.Hand^) gerichtet. Die zweite Randnote finden wir Buch
IV. Cap. 91 u. 92 (= Lom. II, p. 149 Z. 1—19), sie heisst:
C)j 0001 Tcdg xoQc'jvaig (og jiQOffiiXLOL jcQootyext xal 610Q-
Endlich hat an zwei Stellen (Buch VI, Cap. 2 = Lom. II, p. 301
Z. 4 f. und Buch V, Cap. 41 = Lora. II. p. 242 Z. 16) der Schreiber
des Bas. aus Unachtsamkeit genau eine Zeile des Par. 616 aus-
gelassen. Wir können also diesen, von Delarue viel benutzten
Codex als Apographon des vorhandenen Par. 616 ruhig bei Seite
lassen und nun zur Untersuchung des Verwandtschaftsverhält-
nisses zwischen Par. S. Gr. 616 und Par. 945 übergehn.
1) welche der Schreiber des Bas. augenscheinlich missverstanden hat.
2) Ein interessantes Beispiel für die Correctur der betrettenden Bibel-
^ teilen nach der xuivi',.
46 Erstes Capitel.
Letzterer ist der von Delarue so viel, uiul von Aube') teil-
weise benutzte
15. Codex Regius Parisiuus Gr. 945, alte Signatur: 872
(durchstrichen, darunter: 052) 297G, chartaceus, in 4^ minor. ■^)
21U mm. X 145 mm.), in braunem gepresstem Ledereiubaud mit
Goldschnitt. Er enthält auf 326 Blättern
1., ein Stück der Philokalia von Fol. 1 * {IxXoyiiv tj jtaQovoa
jiSQLkxet . . .) bis Fol. 47 b (. . . dvca 6ox)j, ösT^ai = Philo
kalia Cap. XV. Lom. vol. 25, p. 81 Z. 7),
2., die 8 Bücher gegen Celsus, aber mit der abweichenden
Überschrift''): -|- ojQiytPovc. tov oo(fcoTdTov ßißXiov xcnu
xtXoov xov d{^£coTc'(Toiy. — von Fol. 48 ^ bis 314 b ( . . .
fiaQTVQ1]ÖCOfl8V) ;
3., eine Reihe von Fragmeuten,
a) Fol 315 a — 315 b 2 Bruchstücke aus dem jiqotqi^üitixoj:
dq fiagrvQiop;
hj Fol. 315 b— 324 b Stücke aus der 2. Hälfte der Philo-
kalia, nämlich:
a) aus Cap. XXIU Fol. 315b— 319b (= Lom. vol.
25, p. 202—214)
ß) Cap XXIV Fol. 320a— 323b (= Lom. vol. 25,
p. 228-246),
y) aus Cap XXVIl Fol. 324 a (= Lom. vol. 25,
p. 274 Z. 4 — 275 Z. 5 v. u.) und FoL 324 a—
324 b (= Lom. vol. 25, p. 277 Z. 10—278 Z. 6,
bis Ende der Philokalia . . . xßt rcov yrihor
c) Fol. 324 b — 325 a de, ryv ß'iß?.ov xov y.Xifiaxog, tv reo
\) Aulie (bist, des pers de l'egl. u. s. w. p. 277) sagt über diesen
Codex: ,Manuscrit petit in 4" relie aux armes de Francjois lei" No. 945 du
fond grec de la i5ibl. Nationale, sur parlier de provenance Orientale, ä ce
qu'il semble, et datant, comme on croit; du quatorzieme siecle.' — Codex
Regius ist von mir 1883/1884 hier genau verglichen worden.
2) Vgl. Catal. Codd. mss. bibl. Regiae Par. tom. II (Paris 1740 fol.)
pag. 184. Hier fehlt die Angabe der Philokalienfragmente auf Fol. 315b
bis 324b des Cod. Reg.
3) Die Abweichungen rühren natürlich von dem Schreiber her, der
seiner Verehrung für Origenes und seinem Abscheu gegen den Christen-
l'eind Celsus Ausdruck verleihen wollte.
Die Hcindscilnften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 47
avTOv riico: xcu tTj i/tr ^evireia — aT£ '//oql~ tovtov
?Jy£iv HC ccjtar ovx i'/j'K —
Die Scliriftzüge des Codex zeigen, dass Fol. 1 — 47 und Fol.
48 bis Ende mindestens von zwei, eher dem Ende als der Mitte
des XIV. saec. angehörenden Schreibern herrühren. Während
die Foll. 1 — 47 mit ziemlicher Sorgfalt und unter Verwendung
von zahlreichen Initialen und augenscheinlich mit sklavischer
Nachahmung der Vorlage '; geschrieben sind, weisen die Bücher
gegen Celsus zahlreiche Flüchtigkeitsfehler, besonders Auslassungen
auf, und die meist plumpen und ungeschickten Buchstaben scheinen
auf einen wenig geübten Schreiber oder auf grosse Eile desselben
hinzudeuten. Ein Mangel an Regelmässigkeit findet sich schon
in der schwankenden Zeilenzahl: es kommen bald 26. bald 28,
gelegentlich sogar 20 Zeilen auf die Seite.
Für die Beurteilung der Herkunft und des Wertes dieser
Handschrift ist zunächst die subscriptio auf Fol. 325 a wichtig.
Dieselbe ist von jüngerer Hand und mit schwärzerer Tinte als die
BB. gegen Celsus geschrieben und vielleicht als gleichzeitig mit
der Philokalia auf Fol. 1 — 47 anzusetzen. Sie lautet:
— to JiuQor ßiß'/lov. vjcccQytL sjiov xmi avaxid^rjUL tovro, dz
Tf)v d^dav jJOVTjv Tov jiafjjir/ioTOV fiov ra^iaQyov^ vjceq ipvyji-
y.jjg ÖQg zcöv tficöv yoi'tcov y.al tiiov, tov aiiaQT03/.ov: — lojaxda
tsQoiiovayog: — Darunter steht eine zweite subscriptio von jün-
gerer Hand:
doi dh rä yga/jf^axa tov }i£yaX[ov] gtjTOOQOO: — -)
Danach ist der Codex im Besitze eines zum Priester geweih-
ten '■') Mönches Joachim gewesen, welcher sein Eigentum der Bib-
1) Dass das Frgm. der Philokalia Fol. 1—47 nicht älter, als das übrige
ist, wie man aus den, dem 14., ja dem 13 Jhrh. angehörenden Schrift-
charakteren folgern könnte, beweist schon der Umstand, dass die Tinte
in der Philokalia viel schwärzer und weniger verblasst, also jünger ist,
als diejenige in den BB. gegen Celsus. Der wahrscheinliche Archetypus
dieses Philokalien-Bi-uchstücks ist Par. S. Gr. 615, welcher im II. Cap.
unserer Abhandlung besprochen werden wird.
2) Für die Erklärung dieser subscriptiones. sowie derjenigen im Cod.
Par. S. Gr. G16 verdanke ich wertvolle Winke und Nachweise der Güte
meines hochverehrten Freundes Prof. H. Geizer hier.
3) Vgl. Goar, Eucholog. Graec. p. 11 u. 29S die Noten.
4S Erstes Gapitel.
liotlu'k eines Si. Micli!iels-Klu.sters ') veniiaclit liat. Dage<j;'eii i^elit
aus der subscriptio nicht hervor, dass .Joachim auch den Codex
geschrieben habe, wie die Notiz im CataL codd. mss. bibl Reg.
Par. (Paris 1740 in Fol.) p. 184 besagt: ,1s codex manu Joaehimi
Hieromonachi decimo quarto, ut videtur, saeculo exaratus est',
wennschon den Schriftzeichen nach, trotz der schwärzeren Tinte,
die Möglichkeit zugegeben werden kann. Welchem Michaels-
Kloster in Konstantinopel (denn an eine andere Stadt ist kaum
zu denken) der Codex von Joachim geschenkt worden ist, lässt
sich nicht nachweisen, da dieser eine nähere Bezeichnung seines
Klosters für überflüssig gehalten hat'-^j.
Der spätere Besitzer nennt sich in der zweiten subscriptio
,0 [liyaa ()f'/rcoQ\ Wahrscheinlich glaubte er durch diesen Titel
hinreichend genau bezeichnet zu sein, um von Nennung seines
eigentlichen Namens absehen zu können. ■')
Bei der Besprechung des Cod. Par. S. Gr. 6 IG werde ich
zu erweisen suchen, dass unter dem ^ityag q/'/tojq' Manuel von
1) Vgl C. S. Hist. Byz. ed Bonn, zu Codinus Gretseri et Goari Com-
ment. p. 283 f. (zu p. 48 a.QyiGXQäx7jyoq) ,nam S. Michael ai'chistrategus
a Graecis appellatur . . .' und p. 284 ,Michael d(jyiaxQÜxi^yoq. a niilitibus,
a vulgo (hoc enim solo nomine plebeculae notus est) xaSiaQ/Tjg salutatus'.
Der Mönch Joachim war also wohl von niederer Herkunft, da er sich hier
des volkstümlichen Ausdrucks bediente.
2) Bei Banduri (Imperium Orientale, Paris 1711) sind folgende zwei
Michaelsklöster in Konstantinopel erwähnt:
1. tom. I, p. 59 A 105 nepl xov SwaUtviov. ri/r f)t ixovijv xov Soja-
&tviov xov uQyiaxQäxijyov exxiaev 6 fiiyaq h'coi'oxavxTvog (Nikephor.
Kallisti, VII L. Procop. de Aedif. VIII. Du Gange, Cp. Christ. IV, p. 187).
2. I, p. 24 C 64 n8Ql xrjq vmg. tijv fil vlav txxiaf xal xov cpÖQOv xi/r
vTiiQayiuv Otoxöxov xa) t« TL.t'jQov xai xov c'.yiov Jtofit'jdijr BaoiXfioc
6 MaxidcJv. Dazu II, p. 599 Note ,Huius Ecclesiae novae crebrae mentio
occurrit apud Scr. Hist. Byz. sub S. Michaelis et 'AQyiax()ax>iyov appel-
latione' u. s. w. Ferner spricht Du Gange, Cp. Christ, tom. IV, p. 187,
von ,XXXI S. Michaelis, xov 'AQyiaxQaxt/yov <p()ovxiax>j()ior ittQi nov xb
xov TlövTov Gxö/xa eig xönov xiva Kaxaaxtnrjv Xsyöfxtvov* u. s. w. Vgl.
p. 187 XXXII .... ,et Nicephorus Gregoras [meminit] lib. V, p. 90 xfig
nfQc xov BöanoQOv xov 'AQyioxQaTi'iyov i^iovTjg' . . . Eines von den ge-
nannten Klöstern dürfte wohl die Handschrift besessen haben.
'■>) Vgl. C. S. Hist. Byz. ed. Bonn. Codinus Guropalates de ofticiis p. 5
P. 3 C }j xexc((JXTj TTfvxäg. An letzter Stelle wird genannt: ,o l>rjxv)Q slg
xü tgjutjvtvtiv xi\g y^uifdg'. Dazu ]i. 1-14 Gretseri und Goari notae.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 49
Korinth, der Besitzer des Cod. Par. 616 zu verstehen ist, und
gelie nun zur Klarstellung des Verwandtschaftsverhältnisses
zwischen Cod. Reg. Par. 945 und Cod. Par. S. Gr. 616 über.
Dass beide Handschriften eng verwandt sind, zeigen z. ß.
folgende Stellen, an welchen Cod. Reg. mit Par. gegen Yat. 386
und dessen Handschriftenfamilie übereinstimmt:
1., Buch IV, Cap. 35 (= Lom. II, p. 53 Z. 4 f.:) :7:() vg
[itv Par. jiQ (äc fihv Reg.
2., Buch VI, Cap. 8 (= Lom. II, p. 314 Z. 4f.:) tjcl z?/
. . Tov veaviöxov Par. und Reg.
3., Buch VI, Cap. 23 (= Lom. II, p. 340 Z. 15 f.:) ajco jtsQOwv
rj XaßovTsg Par. (I. m.) und Reg.
i V
4., Buch VI, Cap. 4 (= Lom. II, p. 305 Z. 2:) adoTfg Par.
uöorec Reg.
Besonders aufiallig ist:
5., Buch V. Cap. 32 (= Lom. II, p. 221 Z. 19 f.:), wo Reg.
genau wie Par. \) liest: 017 vjroxti rm y.tloco für: or/
vxoxsiooi/sd-a TW yJZoco.
Hieraus ist zu folgern, dass Reg. und Par. entweder dieselbe
Vorlage gehabt haben, oder dass der eine Codex von dem andern
abgeschrieben ist. Die bei der Untersuchung der Handschrifteu-
familie des Vat. 386 gewonnenen Resultate lassen die letztere
Annahme von vornherein als wahrscheinlicher erscheinen. Durch
eine genauere Prüfung lässt sich dieselbe aber sicher beweisen.
Denn während der Schreiber von Reg. an sehr vielen Stellen
ein Wort oder mehrere ausgelassen hat, welche sich jedesmal
im Par. vorfinden, bietet Reg., abgesehen von etwa 18 Stellen,
wo ein im Par. fehlender Artikel, eine Conjunktion, Praeposition
u. dgl. im Reg. vorhanden ist, au keiner einzigen Stelle mehr,
als Par. Im Gegenteil finden sich die Lücken des Par., nur
meistens etwas grösser, im Regius wieder -), dazu auch alle Mar-
ginalien des Par. von I. Hand.
1) Im Par. GIG bildet vnoy.ei das letzte Wort einer Seite. Der Schreiber
vergass beim Umwenden, dass er das Wort noch nicht fertig geschrieben
hatte.
2) Z. B. Buch IV, Cap. 35 = Lom. II, p. 53, Z. 4; Buch VI, Cap. S
= Lom. II, p. 314, Z. 4; Buch VI, Cap. 23 = Lom. II, p. .340, Z. 15 f.;
Buch VIII, Cap. 2 = Lom. III, p. 11.3, Z. 4 f.
Texte und Untersuchungen VI, 1. 4.
f,(» Erstes Capitcl.
Wer also die Abstammung des Reg. von Par. leugnen wollte,
müsste erst die Möglielikeit einer, im Verhältnis zu dem grossen
Umfang des Weriies geradezu unglaublichen Genauigkeit des
Schreibers des Par. erweisen. Par. würde ja dem unbekannten
gemeinsamen Archetypus fast genau so gleichen, Avie z. B. der
Text von Lommatzsch dem von Dolarue.
Ferner würden wir bei der Hypothese einer gemeinsamen
Vorlage genötigt sein anzunehmen, dass der Schreiber des Par.
dieselbe nicht nur getreulich Wort für Wort abgeschrieben,
sondern auch so sklavisch nachgeahmt habe, dass jede Zeile und
jede Seite der Vorlage und der Abschrift sich hinsichtlich des
Umfauges genau deckten. Denn wie kiamte man anders den
Umstand erklären, dass Buch VI, Cap. 3(i (^ Lom. II, p. 366
Z. 21 f.) Cod. Regius die Worte: vvv — o.i'ccöraoiv im Text aus-
gelassen (und später am Rand nachgetragen) hat, welche im Par.
genau eine Zeile, mit demselben Anfang und Ende bilden? Im
Gegenteil dient uns gerade dies Versehen des Schreibers des Reg.
zum sichersten Beweis für die Abstammung des Reg. vom Par.
In ähnlicher Weise ist auch Buch IV, Cap. 13 (= Lom. 11, p. 17
Z. 15) der Schreiber des Regius fast genau um eine Zeile seiner
Vorlage — eben des Par. — abgeirrt.
Man könnte einwenden, dass im Regius gelegentlich Vari-
anten erscheinen, welche der Par. nicht kennt. Dies ist an un-
gefähr 11 Stellen der Fall, z. B. Buch 111, Cap. 33 (= Lom. I,
p. 292 Z. 10; hat Reg. rv/j/, Par. dagegen nur: fio'iQa. Indessen
wird dieser Einwand durch die Beobachtung beseitigt, dass .sich
jedesmal die mit jq versehene übergeschriebene Variante des Reg.
im Par. als alleinige Lesart vorfindet. Diese Thatsache lässt
keine andere Deutung zu, als dass der Schreiber des Reg, bei
seiner auch sonst nachweisbaren Flüchtigkeit ein falsches oder
ähnliches Wort geschrieben hatte und durch die übergeschriebene
Lesart der Vorlage verbessern wollte. Sonst hat er einfsich das
Falsche ausgestrichen imd das Richtige dar übergesetzt, z. B.
Buch IV, Cap. 99 (= Lom, II, p. 163 Z. 12) iitXsi yaQ \yi\>
durchstrichen, darüber: df], wo Par. fJtXei öh liest. An jenen
11 Stellen dagegen wollte vielleicht der Schreiber seine eigene
Vermutung, da sie ihm gut gefiel, nicht wieder tilgen.
Dass er überhaupt Gefallen an eigenen Conjektnren ge-
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 51
fanden hat, beweist schlagend die Stelle in Buch III, Cap. 41
(= Lom. I, p. 305 Z. 14 f.), wo Reg. das diKfioxofiit'tjg des Par.
mit dem Vermerk: yeyQaßfiEvoi' 7]v am ßand, im Texle aber
seine Verbessenmg dfHpioßt/xofiti'fjg hat. Ahnlich begegnet uns
Buch V, Cap. 38 (= Lom. II, p. 240 Z. 3) zu dem x/jXoi\utvcor
des Textes (so Par. u. Reg.) am Rand des Reg. von I. Hand:
&eXoviitvo}v und darunter: x/jXovfisrov:
offenbare Conjekturen des Schreibers.
Es erübrigt noch, diejenigen Stellen zu betrachten, an denen
Reg. von Par. abweicht '). Dieselben lassen sich in folgende
Gruppen zerlegen:
I, 1., Buch II, Cap. 30 (= Lom. I, p. 183 Z. 20) eUoi fihv R.
HJtOlflSV P.
2., Buch IV, Cap. 12 (= Lom. II, p. 14 Z. 18) jtsQioöovg
R. JCSQIOÖOI P.
3.. Buch IV, Cap. 16 (= Lom. II, p. 21 Z. 5) ysvo^ävov
R. yirofievov P.
4., Buch IV, Cap. 24 (= Lom. II, p. 32 Z. 25) yäg R. av P.
5., Buch IV, Cap. 66 (= Lom. II, p. 101 Z. 13) 'ixoftsv R.
r/cov ^uhr P.
6, Buch V, Cap. 60 (= Lom. II, p. 281 Z. 20) dojta^o-
iitvoig R. döjraoa[iivoLg P.
IL. 1.. Buch IV, Cap. 18 (= Lom. II, p. 22 Z 17) Xtls^/iikvmv
R. Xtyoiitvcov P.
2., Buch IV, Cap. 26 (= Lora. II, p. 35 Z. 17) xivövvcor
R. xivövvov P.
3., Buch V, Cap. 19 (= Lom. II, p. 196 Z. 3 f.) ojöTtsQ xal
Iv R. cog yccQ iv P. [und V.J
4., Buch V, Cap. 24 (= Lom. 11, p. 206 Z. 14) Ivoixy'joaoav
R. tvoLxrjOav P.
5., Buch V, Cap. 25 (= Lom. IL p. 208 Z. IP^ g)t]Ooiisv R.
(pT]Ol P.
6., Buch VI, Cap. 41 (= Lom. II, p. 372 Z. 27 f) dgipävai
R. svQJjxäi'at P.
1) Hier schliesse ich alle diejenigen Stellen aus, wo die Abweichung
auf einem nachweisbaren Schreibfehler des Schreibers des Reg. beruht^
oder wo derselbe sich die Hinzusetzung des Artikels, einer Präposition
u. dgl. gestattet hat.
4*
52 Erstes Capitel.
7., Buch VI, Cap. 81 (= Lom. II. p. 436 Z. 10 f.) jiqohq?/-
xivai R. HQtjxevai P.
8„ Buch VIII, Cap. 65 (= Lom. 111, p. 206 Z. 19) voi/i^ö-
ftEVOV R. V0fll^0f/€V P.
111., 1., Buch I, Cap. 13 (= Lom. I, p. 37 Z. 16) Uhjoi U.
l&VEGl P.
2., Buch V, Cap. 12 (= Lom. II, p. 185 Z. 23) t\uv7]Ttov
R. oxejtTtov [sie] P.
3., Buch VII, Cap. 10 (= Lom. III, p. 15 Z. 25 f.) rovg
jtQog:tjrag R. tovg rmv 3tQO(p7]Twv roiovTOvg 1
Zoyovg P.
4., Buch VII, Cap. 13 (= Lom. III, p. 19 Z. 16) axoXov-
Mag R. dX)/&-SLag P.
5., Buch VIII, Cap. 53 (= Lom. Hl, p. 187 Z. 21) tm
XQtOTiaviöfiü) R. reo XQKjziavojv Xoyco P.
Von diesen 19 Stellen sind zunächst diejenigen zu übergehen,
welche durch Flüchtigkeit des Abschreibers verschuldet sind, d. h.
Gruppe I. Die Gruppe II dagegen umfasst Änderungen und Ver-
besserungen der Vorlage durch den Abschreiber und ist wie die
oben besprochene Stelle im Buch III, Cap. 41 (= Lom, I, p. 305
Z. 14) zu beurteilen. Die 111. Gruppe endlich enthält die er-
heblicheren Abweichungen zwischen Reg. und Par. Indessen ist
einmal ihre Zahl im Vergleich mit dem grossen Umfang der 8
Bücher gegen Celsus verschwindend klein, und dann lassen sich
wenigstens No. 1 und 3 — 5 ebenfalls entweder als Flüchtig-
keitsfehler oder als Conjekturen des Schreibers des Regius an-
sehen. Scliwierigkeiten bereitet allein No. 2. Während hier der
Schreiber des Cod. Bas. aus der Lesart des Par. ö£ oxsjcrtoi' ge-
macht hat, liest Regius vuvrjxiov. Werden wir nun durch diese
eine Stelle zur Annahme eines gemeinsamen Archetypus für Reg.
und Par. genötigt? Keineswegs. Eine Stelle kann einer grossen
Zahl von solchen gegenüber, welche für Abhängigkeit des Reg.
von Par. sprechen, nicht ins Gewicht fallen, um so weniger als
wir uns die Entstehung der Lesart des Reg. folgendermassen
denken können: der Abschreiber verstand das übergeschriebene
Ofc nicht und setzte deshalb für die vermeintliche Corruptel eine
Conjektur ein, welche sich aus dem vorhergehenden jcqoöxvvt}-
rtov leicht genug ergab.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 53
So ist denn auch dieser, von Delarue so viel citierte Codex
aus dem kritischen Apparat zu entfernen und dafür der Arche-
typus des Reg. und ßas. einzusetzen, nämlich:
16., Codex Parisiiius, Supplement Grrec, Xo. 616 a.
1339, ^) membran., in 4*^ maior. (290 mm. x 215 mm., während
der Schriftraum 195 mm. x 125 mm. beträgt). Die Handschrift
enthält auf 3ö7 Blättern 1., von Fol. 2 a bis 18 ^ den jtQoOfpco-
vijTixoQ des Gregorios Thaum. Überschrift [rot]: rov iv äyloiq
jTQc 7jfi(öv YQoyoQiov [sic] rov d^avi^iarovQyov- tjcioxojtov vw-
xaioagdac' dq coQiylvrß' :KQO(jff^oyvi]xiy.bz ov Eijctv u. s. w. bis:
ejcl rrjv jcargiÖa: — — Anfang: ['AjocpaZtg r'i jcQäyfia ?) Oiojjirj
u. s. w. Ende : . . . y.cd tovto ys f/aP.iOxa jiai'TCOv, liövov i^fiäg
jcaQCCfzv&Jjöercu: — . Fol. 19 ist leer. 2., Fol. 20 a bis 344 b ent-
halten die 8 Bücher des Origenes gegen Celsus-). Überschrift
[rot]: -; JtQog rov s-riysyQaf/favop xiXoov aX7jO-r/ Xoyov coql-
yivovq röfioq jTQmroq: Anfang: (O] fihv G7jq xal xo ij^cäv to yb u.
s. w. Ende: . . . ^laQrvQYjcoutr: — 3., Auf Fol. 345a bis 367b
steht die Cohortatio ad martyrium. Überschrift [rot]: ooQiytvovq
dg fiaQrtQior TCQorQejtrtxog: Anfang: . . djtoysya/.axriOfitvoL
('ijio ya.lax.rog u. s. w. Ende [spitzzulaufend]: . . . ;rtl(J«i^ avlvi]v
(fvotv Xoycoi' xal Go<jpiag Ov: --
Die Handschrift in rotem Ledereinband mit Goldpressdruck
ist sehr gut erhalten und von einem Schreiber auf bald feineres
bald stärkeres Pergament mit grosser Sorgfalt geschrieben. Die
Überschriften sind rot, am Anfang des U. Buches findet sich ein
künstlerisch ausgeführter Initial, sonst ist jedesmal Platz für den-
selben gelassen. Jede Seite enthält 27 gezogene Linien und
ebensoviel Zeilen, eine Seite entspricht 37 Zeilen der Ausgabe von
Lom. Von I. und H. Hand finden sich nijr wenig Randnotizen,
und nur selten Correctm-en und Rasuren. Quaternionenzahlen sind
für Fol. 1—19 und Fol. 20—367 besonders mit roter Tinte an-
gegeben. Die Schrift, jüngere Minuskel, ist nur wenig nach
rechts geneigt, das Iota subscr. fehlt meistens, die Accente sind
rund und mit dem Spiritus nicht verbunden, Ligaturen und Ab-
kürzungen sind meist nur am Ende der Zeilen angewendet.
1) Die erste Kunde von dieser Hs. verdanke ich Herrn Dr. Gunder-
mann. Bei Gardthausen, Gr. Pal. S. 354 Z. 16 v. o. ist der Inhalt des
Codex unvollständig angegeben, auch ist ,a. 1339' zu schreiben (s. u. |.
2) Dieselben habe ich lS85/188(j hier vollständig verglichen.
54 Erstes Capitel.
Auf Fol. 3137 l' steht unter den letzten Worten de.s ji^or^nji-
Tixog von I. Hand folgende subscriptio: ! IreXtLcäd-ri (irivl dtxe-
IftßQico] ia . N II. etovg ^^cofit]. x^'^Q'- i ^-ovxä fiovaxov xov a9^?Jov
yMl IXmvov: OQiOfioj xov \ Ursprünglich haben dann noch zwei
Zeilen hier gestanden, welche jetzt völlig ausgekratzt sind. Nach
der Unterschrift ist also der Codex am 11. Dezember des Jahres
1339 n. Chr. in der 8. Indiction von dem Schreiber, einem Mönch
Lucas, über den nichts weiter bekannt ist'), vollendet worden.
Ferner findet sich auf Fol. 1 a med. mit schwarz-rötlicher Tinte
geschrieben folgende Notiz von IL Hand vor:
To jtaQov lygacf/t] y,axa x6 ^^o^p] £xog l'/xot axxr/ \ -) öia
XSiQog Xovxä fiovaxov OQiOfico dh xov Avxo \ xgaxogog 'Avöovixov
|sic] jtaXaiolöyov xov vtov xvgiog ö'ijitixa xovxo [.sie] ytyovvjg
Mavovi)X o (n'jxojQ \ xijg f/fyäXr/g Ixxhjoiag djtrjXsaps xovvofia
xov I AvÖQovixov: —
Hieraus lernen wir nicht nur den Zerstörer der beiden letzten
Zeilen der subscriptio Fol. 367 b , sondern auch den spätem Be-
sitzer der Handschrift kennen. Wer ist aber dieser ,Mavovf/X
6 Qi'ixwQ xKjg (ityä/Jig ixxXtjoiag^? Auf Fol. 237 a steht (zu Lom.
n, p. 344''— 34(ii-' = B. VL C. 25— 2ü) folgende ßandnote:
fiai'ovTjX xov QtjXOQog: (f8v ooi xccXmv ojQ'iysvsg xaxcög, vjtsio-
äyovxi xo xadagxliQLOV üivq' Ivxtv^tv yao C)0l, xdi o. dg ov
vöxtQOV xaxtxQ7]fiviodrig coQvyßrj ßö&-Qog. ovx eoxi yag oX.co^
jiQoyaxTjQiov [sicj tivq ovx toxi, xov xv f/ficöv Gatpojc sv svayyt-
Xioig ajtotpaivofitvov xal ajttXevoovxai ovxoi dg xöX.aniv
1) Vgl. Gardthauseu, Gr. Pal. S. 82!J.
2) Diese Zahl würde = 1328 n. Chr. sein und dem 1. Regierungsjahro
des Andronikos III. entsprechen, während die richtige, von Lukas ange-
gebene Zahl looli mit dem vorletzten Jahre des Andronikos zusammenfällt.
Entweder hat Manuel eine Verbesserung anbringen wollen, indem er einen
Irrtum des Schreibers Lukas annahm, oder er hat sich — was im Hinblick
auf die oben i. T. bezeichneten Schreibfehler wahrscheinlicher ist — bei
der Umsetzung der Zahl in die der christl. Ära geirrt , er hat vielleicht
schreiben wollen: atn>i = 1348; x und /n konnten ja leicht verwechselt
werden. Natürlich ist sein Jahr n. Chr. 1348 nach byzant. Rechnung be-
stimmt ((3848—5500), und entspricht unserem Jahre n. Chr. 1339/40 (üS48
—5509). Letzteres ist die mir privatim mitgeteilte Ansicht von Herrn
Prof. Geizer hier. So würde es mit dieser Zahl eine ähnliche Bewandtnis
haben, wie mit derjenigen des Cod. Vat. Gr. 341 , vgl. (iardthausen, Gr.
Pal. S. 3.88 f.
alvjviüv Ol dt Öiy.aioi tu ^coijr auöriov: y.ai lu] fwi avxtjitrty-
x?jg cog zovTO ölä (fößov )jt.iöjv xcö xä si^j^/xai. ß/.aö(ff/fi/ioeig
yaQ xal tri' aV. avroa/./j&tia cov o xg ?/ficöv, tf/v cJj'/d-tiai'
tiQ/'/xtv:
Diese Worte hat offenbar Manuel, der Besitzer der Hand-
schrift, mit eigener Hand geschrieben. Sind aber wohl nur die
Worte des Origenes — der sich dort recht vorsichtig über das
Fegefeuer ausdrückt — die Veranlassung für Manuel gewesen,
seiner Entrüstung einen so deutlichen Ausdruck zu verleihen?
Gewiss nicht; vielmehr deutet die Note auf eine Zeit, in der über
die Lehre von dem Fegefeuer lebhaft verhandelt wurde. Wir
werden nicht irren, wenn wir an das Florentiner Concil a. 1439
denken, auf welchem bekanntlich die griech.-kathol. Kirche an
der Verneinung dieses Dogmas festhielt. In den damaligen Strei-
tigkeiten begegnet uns auch der Name Manuels, als eines Geg-
ners des vermittelnden und den Lateinern zugeneigten Cardinais
Bessarion '). Unsere Vermutung würde noch wahrscheinlicher
werden, wenn wir den Besitzer des Cod. Par. 610 mit jenem
Manuel von Korinth identificieren könnten, Avelcher in einer
Gegenschrift ausser andern Dogmen der Lateiner auch das vom
Fegefeuer bestritten hat. In den von Richard Foerster kritisch
herausgegebenen alten Katalogen von Konstantinopel aus saec.
XVL-) findet sich nämlich unter No. 13 {rd jiaQÖira ßtßXia alol
rov ivöosorärov ccQ'/ovxog xi\>ov f^aiovijl zov tvytrixov) mit
xy' bezeichnet eine Reihe von polemischen Briefen des ,g)()ä
(fQavxC,tOxov zov JiQtöixaxoQOV xTjg ntyaloütöltojg QOi^rjg jtQog
xvij jiavov)]l rov xoQivdiov^ xöv fttyar (}//xo()a xJjg ittyc'chjg
IxxXrjOiag xyg avaroXixrjg xojvoxavTLi'ovjio^.tcog' ■^], von denen
1) Vgl. Fabric. Harl. bibl. gr. XI, p. tjüt) f. ,Manuel rhetor magnae
ecclesiae . . . contra Gemistum ac ßessarionem' u. s. w.
2) De antiquitatibus et libris mss. Constantinopolitanis comm. (in
dem Rostocker (_Tratulationsprogramm zu dem 4O0jähr. Jubiläum der üni-
vers. Tübingen, 1877) p. 26.
3) Förtters sehr verdienstliche Publikation des Cod. Palat. Vindob.
No. XCVIII, welcher die Konst. Kataloge enthält, macht die altern fehler-
haften Abdrücke der Kataloge (latein. durch Härtung 1570, Verderius 1585
und teilweise im Serapeum, Anzeigebl. XVII, p. 105 ff. nach dem Druck
i von Thomas Phillips) entbehrlich. Übrigens vgl. auch Fabric. Harl. bibl.
graec. XI, p. WU f., wo Cod. Oliv. Cromwell CXV o f. No. 2U4 (cat. Mss.
56 Erstes Ciipitel.
iler 4. ,^f(H Tov xa{^aQT}jQlov jivqo^, oti jivq y.aihaQr )iqiov tOri
TÖ)r ifmymv' handelt. Unter den Gegenschriften des Manuel tritt
uns an 4. Stelle entgegen:
,T£TC(QT/j, OTI OVX lOXl XaücCQTfJQlOV JIVQ XÖJV IpU/^OJV, (0^
Ol Xarlvoi (pQorovöi''. Dieser Manuel ist offenbar mit dem unter
X (8. ,Tavrc'c doi tu ßißXia tov tprifforärov xal {heootßt-
ararov jiajcä xvqov Kcoorai'Tivov tov BaQr/vov xal fieyaXov
OaxsXXaQiov TTJg fttyäXtjc exxXrjOiag.' [Poerster a. a. 0. p. IGf.J) er-
wähnten identisch, von dem es dort lieisst: .fmvovr/X tov xoQir-
{hiov xal fityaXov q/jtoqoc xi/g fisyaX7]g sxxXi^olag xmvOTavTi-
vovjcöXsojg ajtoXoylai ÖExaTtOOaQai jTQog Tt/v iv rpXmQiVTLo. 6y-
öörjv ovvoöov xal jisqI Tag ccTOjciag Tmv XaTLVcov xetpäXaia Iß-
öo/it'jxovTa TtooaQa.
Daraus würde folgen, dass jener Manuel von Korinth zur
Zeit des Florentiner Concils gelebt hat und Zeitgenosse des Bes-
sarion gewesen ist ^).
Jedenfalls hat der Cod. Par. 616 einem griechischen Rhetor
Manuel gehört, welcher sich, nach den von ihm herrührenden
Randnoten zu urteilen, ebenso eifrig mit dem Studium der B13.
des Origenes gegen Celsus beschäftigt hat, wie sein grosser
Gegner Bessarion. Hat er doch ausser dem Cod. Par. 616 auch
den Cod. Regius Par. 945 besessen; denn in diesem steht Fol. 232=1'
genau zu derselben Stelle, wie die oben angeführte Note des
Manuel im Par. 616, nämlich zu Buch VI, Cap. 25—26 = Lom. II,
p. 344, Z. 5 bis p. 346. Z. 13 folgende Randbemerkung:
CS/ TTjv £lcaya}yi]v tov jiQoyaxoQLOv [sie] jtvQog:. Die
Schriftcharaktere, besonders in dem Wort jiQoyaTOQiov, stimmen
so augenfällig mit der Schrift Manuels im Par. 616 überein, dass
mit völliger Sicherheit Manuel auch als Verfasser der Note im
Reg. bezeichnet werden muss. Hieraus folgt weiter, dass mit
der 2. subscriptio des Regius: ,dal öi rä yQdf/fiaxa tov (iEyäXov
Angliae etc. vol. I) mit folgendem Inhalt erwähnt wird: ,Fratris Francisci
conclusiones theologicae et orthodoxae decem, quas per litteras misit ad
Manuelem, magnum rhetorem magnae ecclesiae, cum eiusd. Manuelis re-
sponso.'
1) Unsere Ansicht müsste fallen, wenn die Angabe von Lambecius
richtig wäre, dass der in dem Cod. Caes. Vindob. CXXXVI (130) No. ."3
enthaltene Brief des Rhetors Manuel an den Frater Franciscus a. 1.^2;!
geschrieben sei. Vermutlich liegt bei Lambecius ein Irrtum vor.
Die Handschriften der Bücher des Origencs gegen Celsus. 57
QtjrcoQog' niemand anders, als derselbe Rhetor Manuel gemeint
sein kann, um so mehr, als auch diese Worte, wie die Schrift-
vergleichnug lehrt, von der Hand des Manuel herrühren.
Während nun der Codex Reg. etwa 70 — SO Jahre nach dem
Tode seines Eigentümers Manuel in das Abendland gelangt ist,
hat sich der Codex Par. S. Gr. 616 bis in unser Jahrhundert im
Morgenland Ijefunden und ist erst durch den bekannten Hand-
schriftensammler Minoides Mynas '), wie der, Fol. 2a von ihm
eingeschriebene Name zeigt, erworben und nach Paris gebracht
worden. Zugleich mit dem Philokaliencodex No. 615, welcher
ebenfalls den Namen des Mynas und verschiedene Randnoten des-
selben trägt, ist Cod. Par. S. Gr. 616 in die kaiserliche Bibliothek
gekommen, deren Stempel auf Fol. 1^ und 2^^ steht. Was den Wert
dieser Handschrift betrifft, so ist klar, dass dieselbe schon des-
wegen die sorgfältigste Beachtung verdient, weil sie auf kaiser-
lichen Befehl und wohl für die kaiserliche Bibliothek in Kon-
stantinopel geschrieben worden ist.
Ferner wird sie dem Alter nach (a. 1339 geschrieben) nur
von dem Cod. Vat. 3S6 saec. XIH. med. übertroffen; indessen ist
der Altersunterschied nicht sehr erheblich und würde kaum in
Betracht kommen, wenn nachgewiesen werden könnte, dass
Par. 616 von einem altern Archetypus abstammt, als Vat. 386.
Zur Entscheidung der Frage nach der Bedeutung des Par. 616
für die Kritik ist deshalb eine eingehende Unters uchuncr über
die Yerwandtschaftsbeziehungeu des Par. 616 zu Vat. 386 un-
bedingt notwendig. Haben wir erst das Verwandtschaftsverhältnis
dieser beiden aus Konstantinopel stammenden ältesten und wich-
tigsten Vertreter der zwei vorhandenen Handschriftenfamilien
klargelegt, so ist zugleich die erste Grundlage für die Herstellung
des Textes auf Grund der besten Überlieferung gewonnen. Aus
1 1 Vgl. Serapeuni V, 1844, p. 86 ff. Danach befand sich Mynas a. 1841
auf dem Athos. Vgl. femer: Miller, Melanges de litterature grecque.
Paris 1868, preface (Journal des Savants, Mars 1868 p. 171) und: Inventaire
Sommaire des Manuscrits du Supple'ment Grec de la Bibl. Nationale par
H. Omont, Paris 188.3, Index s. n. Übrigens fehlen No. 615 u. 616 in der
Reihe der durch Mynas in die kaiserl. Bibl. gebrachten Codd. Wahr-
scheinlich sind jene beiden erst aus dem Nachlass des Mynas, also später
als die übrigen, der Bibliothek einverleibt worden. Die letzteren litterari-
schen Nachweise verdanke ich ebenfalls Herrn Prof. V. Gardthausen.
ab Erstes Ca])itel.
der IVüruiii»- cU-r Lesarten des Vat, 3Sü und des Pur. GJG er-
halten wir nun folgende Resultate.
Da6s entweder Par. 61(3 vom Vat. 386 ahge.seli rieben ist,
oder dass beide als Apograplia eines Arelietyijus anzusehen sind,
dies ergiebt sich aus folgenden gemeinsamen Fehlern bez. Über-
einstimmungen:
1. Buch 111. Cap. 3*) (= Loni. 1, p. 302, Z. 15 f.) :xXäoai
ToloL i)aap P. V.
2. Buch IlT, Cap. 61 (= Lom. I, p. 337. Z. 1 u 2) h/OTfa:
[sie. d. h. die Variante 7jq über ag] P. V.
3. Buch y, Cap. 8 (= Lora. Ü, p. 177, Z. 4) evQfjöEu [für
tVQf'iüsig] P. V.
4. Buch \\ Cap. 33 (= Lom. IL p. 223. Z. 14) Ö(K'j (n'r riva
[für oQcö//f:V Tiva] P. V.
5. Buch VI, Cap. 34 (= Lom. II. p. 363. Z. 17 f.; xa&oXov
[für xad-oöo7'\ P. V.
(). Buch VI. Cap. 42 (= Lom. II, p. 376, Z. 3) (/lovict [für
Offiovta] P. V.
7. Buch VI, Cap. 42 ( = Lom. II, p. 377, Z. 16) yXäötQeov P. V.
S. Buch VI, Cap. 44 (-= Lom. II, p. 382, Z. 7) onoio^q tcog
[für oitOLföotcoQ] P, V.
9. Buch VI, Cap. 49 (= Lom. II, p. 390, Z. 10) f/zy/a [für
exTsivs] P. V.
10. Buch VII, Cap. 32 (= Lom. III. p. 49, Z. 17) xoQior P. V.
11. Buch VII, Cap. 45 (= Lom. III, p. 72, Z. ^5) Lücke:
y.al avxoq P.
y.ul II . . avTog V.
12. Buch VII, Cap. 63 (= Lom. lll, p. 99, Z. S) oQcöfitv ot P. V.
13. Buch VII, Cap. 63 (= Lom. III, p. 100, Z. 11) htivat
[für tv eivai] P. V.
Die Abhängigkeit des Par. 616 von Vat. 386 scheint nun auf
den ersten Blick daraus hervorzugehen, dass im ersteren eine grosse
Anzahl von Auslassungen vorhanden ist, während der Vat. 386
nur an verhältnismässig sehr wenigen Stellen kleine Textlücken
dem Par. gegenüber aufweist.
Eine genauere Untersuchung führt zu folgendem Ergebnis.
In allen 8 Büchern finden sich im Par. nach meiner Zählung 583
Auslassunccen vor. Dieselben sind aber zu scheiden in kleinere:
Die Handschiii'ten der Bücher des Origencs gegen Celsus. 59
Auslassung des Artikels, einer Conjunktion, Praepositiou u. dgl.,
und grössere: Übergehen von ein, zwei und mehr Wörtern oder
Zeilen. Zu der ersteren Art gehören die weitaus meisten Stellen.
nämlich 486, zu der zweiten nur 97. Hiervon sind wieder nur
-lo grössere Auslassungen, von I3 bis 7^2 Zeilen, die übrigen
54 sind kleiner als \:j Zeile. Wie lässt sich nun jene grosse
Zahl der kleinsten Lücken (486) erklären? Offenbar aus einer
geringeren Sorgfalt des Abschreibers, aber auch daraus, dass im
Par. 616 weder die I. noch eine IL Hand den Codex nach seiner
Vorlage oder nach einer andern Handschrift durch gehends ver-
bessert hat. Giebt es doch im ganzen — abgesehen von seltenen
Veränderungen im Text — nur 2 Nachträge und 5 Varianten
von I. Hand im Par.I Kein Wunder, dass die Vergleichung mit
Vat. 3S6 hierin zu Ungunsten des Par. 616 ausfallen muss, da
jener Codex ausserordentlich viel Correcturen und Xachträge
zeigt; Die Zahl der Verbesserungen von solchen kleinen Ver-
sehen, deren Par. im ganzen 486 und für Buch I — III 191 auf-
weist, beträgt im Vat. für diese Bücher ') etwa 84: doch ist da-
bei zu bedenken, dass viele Verbesserungen von der I. und IL Hand
im Text so geschickt ausgeführt sind, das.s sie dem Auge nicht
auffallen. Nehmen wir ferner an, dass der Schreiber des Vat.
sorgfältiger copiert hat, als derjenige des Par., so dürfte jene
grössere Anzahl von kleinen Auslassungen im Par. nicht be-
fremden.
Hinsichtlich der Anzahl der grösseren Lücken ist das Ver-
hältnis für Par. viel weniger ungünstig. Denn während Par. in
allen 8 Büchern 97 solcher Stellen hat, zählen wir im Vai 67,
welche hier aber sämtlich von I. oder II. Hand-) am Rand er-
gänzt sind-'). So erklärt es sich also auf das einfachste, dass
Vat. mit seinen Abschriften einen fast vollständigen Text den
vielen Auslassungen des Par. gegenüber aufweist, und der Haupt-
beweis für die Abhängigkeit des Par. vom Vat. ist hinfällig ^).
Ij Nur für Buch I — III ist meine CoUation des Vat. 38<i zur Zeit genau
genug, um eine solche Vergleichung anstellen zu können.
2) Die weitaus meisten Nachträge rühren von der IL Hand her, von
der I. nur 8.
;j) Die Lücken schwanken zwischen 2 — 3 Worten und l'J Zeilen.
4) Dass Par. von Vat. nicht abgeschrieben sein kann, geht m. E.
deutlich aus Buch IV, Cap. 70 (= Lom. II, p. 107, Z. 13 f.) hervor. Hier
G() Erstes Capitel.
Par. Gl (3 würck', wenn die 1. udcr 11. ILuid die durch Flüchtig-
keit des Schreibers entstandenen Lücken ausgefüllt hätte, nicht
nur einen im grossen ganzen gleichen Text wie Vat. 3S(5 zeigen,
sondern diesen Codex an Vollständigkeit sogar überbieten. Denn
auch in seiner jetzigen Gestalt hat Par. gelegentlich 1 — 3 Worte
mein-, als Vat. Wenn auch an manchen Stellen der Schreil)er des
Par. einen Artikel oder ein öl, y.al, yccQ u. dgl. selbst hinzu-
gesetzt haben mag, so ist doch die Zahl dieser Stellen zu gross, als
dass wir sie alle auf Mangel an Genauigkeit des Schreibers Lukas
zurückführen dürften. Vielmehr liefern uns diese Stellen einen
wichtigen Beweis dafür, dass Par. nicht von Vat. abgeschrieben
ist. Solcher Stellen, wo Par. mehr im Text hat, als Vat., finden
sich im I. Buch vor: 26, im IL Buch 17, im III. Buch 10, im
IV. Buch 26, im V. Buch 20, im VL Buch 26, im VII. Buch 31,
im VIII. Buch 36, im ganzen demnach lfJ2.
Dazu kommt ferner eine noch Aveit grössere Anzahl von
solchen Stellen, wo die Lesart des Par. von derjenigen des Vat.,
wenn auch oft nur in Kleinigkeiten, abweicht. Auf das I. Buch
entfallen 105 solcher Stellen, darunter 10 wichtigere, auf das
IL 115, darunter 14 wichtigere, auf das III. 126, darunter
20 wichtigere, auf das IV. 164 (V), darunter 39 (?) wichtigere,
auf das V. 112 (?), darunter 37 (?) wichtigere, auf das VI. 164 (?),
darunter 38 (?) wichtigere, auf das VII. 136, darunter 55 wich-
tigere, auf das VIII. 145. darunter 46 wichtigere; die Gesamt-
zahl der Abweichungen beträgt also ca. lOb'7 '), und davon sind
2Ö0 etwas erheblicherer Art, also eine recht stattliche Anzahl.
liat die I. Hand im Vat. die Worte: ir xoii; uTtivy.iolq' /Qtjaificjzüzovq
(feoeori^ai des Gleichklangs von taead^ai wegen ausgelassen, und die
II. Hand hat die Worte am Rand nachgetragen. In Par. sind dagegen
nur die Worte: /Qiiaifj.ctixärovq ä'taead^ai ausgelassen. Wenn der Schreiber
des Par. die Worte: iv rolq dnevxxolq vom Rand des Vat. entnommen
hätte, so wäre es völlig unverständlich, weshalb er die Worte /q. rf'ttJ.,
die ja auch am Rand des Vat. stehen, übergangen haben sollte. Die Aus-
lassung in Pai-. und A'at. ist vielmehr nur so zu erklären, dass die Les-
art der gemeinsamen Vorlage an dieser Stelle Gelegenheit zum Abirren bot.
1) Die Zahl ist natürlich nicht absolut sicher, da vorläufig meine
Collation des Vat. 38ß nur zu annähernden Bestimmungen solcher Zahlen-
verhältnisse ausreicht. Deshalb auch die Fragezeichen hinter einzelnen
Zahlen.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. (31
Ich greife aus dieser Zahl die bemerkenswertesteu Stellen als
Beispiele heraus.
1. Buch II, Cap. 4 (= Loin. I, p. 141, Z. 7) Iv t/Oa'ia r(Z
jtQog)}/Tr] V. tv roZq XQO(pi]Taiq P.
2. Buch II, Cap. 49 (= Lom. I, p. 205, Z. 14) ajcoßc'aXHV
dv&QODJtcov V. djt^ dvd-QOJjtcov ExßdXXeir P.
3. Buch III, Cap. 29 (= Lom. I, p. 288, Z. 15 f.) tjcfOvQs-
(plaq V. sjtiOrQog)t]g P.
4. Buch III, Cap. 46 (= Lom. I, p. 314, Z. 17) tJti6ixaCof/t-
vovg Y. ejiid^vfiovvxag P.
5. Buch III, Cap. 50 (= Lom. I, p. 321, Z. 15) xd dvayvma-
fiaza V. avrd P.
6. Buch m, Cap. 63 (= Lom. I, p. 339, Z. 4) öiyM^st V.
xoXäC,H P.
7. Buch III, Cap. 68 (= Lom. I, p. 344, Z. 24) dXXo ?} nUov V.
dllo üilr^v P.
8. Buch IV, Cap. 26 (= Lom. II, p. 36, Z. 5) olxovfisvov V.
oixovoiiovuevov P.
9. Buch IV, Cap. 47 (= Lom. II, p. 75, Z. 5) x£?.tvo9^hv V.
sxeXsvod-t] P.
10. Buch IV, Cap. 84 (= Lom II, p. 131, Z. 1.")) xoOft//oar-
Tog V. xrioavTog P.
11. Buch IV, Cap. 93 (= Lom. II, p. 151, Z. 16) djiäT7p' V.
dücdvrrjOLV P.
12. Buch IV, Cap. 98 (= Lom. II, p. 160, Z. 2) iutrsQov V.
7JU8QOV P.
13. Buch V. Cap. 7 (= Lom. II, p. 175. Z. 8) oXov V. ijXiov P.
14. Buch V, Cap. 20 (= Lom. II, p. 199, Z. 9 f.) ro jcQcr/-
//« ys V. reo jcgayfiati ye P.
15. Buch V, Cap. 24 (= Lom. II, p. 206, Z. 6) fpvoecog V.
y.Qiüscog P.
16. Buch V, Cap. 28 (= Lom. II, p. 214, Z. 10) dzojtcov V.
dvd^Qcöjicov P.
17. Buch V, Cap. 41 (= Lom. II, p. 242, Z. 16) oQaouov V.
OQtCOV P.
18. Buch V, Cap. 63 (= Lom. II, p. 291, Z. 2) ^laQcoriQor V.
ßaQVTBQOV P.
19. Buch VI, Cap. 12 (= Lom. II, p. 321. Z. 18) tiöojXcor V.
lX?jjrcov P.
(^2 Erstes Capitel.
20. Buch VI, Oap. 2S (^ Loni. 11, p. 351, Z. 8) axtfjftoavvtj? V.
tcdcxifwovrtjg P.
21. Buch VI, Cap. 67 (= Loni. II, p. 414. Z. D) xcd jrh/xTi-
xov V. /} aXrjd-ec, P.
22. Buch VI, Cap. 70 (= Lom. 11, p. 419, Z. 1) (og ö'lar V.
ojq OVO tav r.
23. Buch VI, Cap. 77 (= Lom. II, p. 431, Z. 5) ol tT/q V.
vlol T/jg P.
24. Buch VI, Cup. 78 (=Lom. II, p. 432, Z. '^)i:JiixXi/()(')OavTay.
[{■jci iu ras.| xXriQooavza P.
25. Buch VII. Cap. 9 (= Loin. 111, p. 14, Z. 11) -/roj[ta V.
yvcÖQLOfia P.
26. Buch VII, Cap. 11 (= Lora. III, p. 17, Z. 1) djcoXwr/ V.
ajroöo}7] P.
27. Buch VII, Cap. 16 (= Lom. III, p. 26, Z. 21) IcpaGxofiti^ V.
kXtyo[isv P.
28. Buch VII, Cap. 40 (= Lom. III, p. 62, Z. 8 f.) ßXaocpy-
fiovrzkg V. ßX^aOcpr/ffslze P.
29. Buch VII, Cap. 52 (= Lom. IIT, p. 82, Z. 12) d ?) rl
zolg V. a oiog zs zolg P.
30. Buch VII, Cap. 60 (= Lom. 111. p. 95, Z. 9) fih' wc V.
f/tVWV P.
31. Buch VII, Cap. 64 (= Lom. 111, p. 101, Z. 9 f.) cpoß/pr/jö?/ V.
JtQOOXVV7]6£ig P.
32. Buch VII, Cap. 65 (= Lom. 111, p. 102, Z. 17) xal //// in}r
xal öslv V. ov (iTjv P.
33. Buch VIII, Cap. 38 (= Lom. III, p. 163, Z. 9 f.) öyS . .
ßXaogj^fim |sic] V. dr/ jtozi xivog ßXaü(ff/^i()j P.
34. Buch VIII, Cap. 40 (= Lom. 111, p. 165, Z. 4) 08. aXtovoi
[sie] V. d-eon' dXtovoi P.
35. Buch VIII, Cap. 45 (= Lom. III, p. 173, Z. 22) Ditto-
graphie V. nicht in P.
36. Buch VlIT, Cap. 49 (= Lora. III, p. 179, Z. 19) Z7J özicgh
ovn'voöovvzeg V. zag ozdöeig voöovvztg P.
37. Buch VIII, Cap. 63 (= Lom. III, p. 203, Z. 5) sxQtjö'slzovzo
ojg zo dvtti dX.tjdhg V. lyQtjV d\i rovro ipf aXrjdig P.
38. Buch VIII, Cap. 64 (= Loni. III. p. 204, Z. 14) '(Xf.o} f:vx-
zaior V. /'7.to3 (ytir ivxztov P.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsns. 63
39. Buch VIII, Cap. 68 (= Lom. Ill, p. 212, Z. 12) ßovl^G-
&ai V. jtQ(XTTOi'Ttg P.
40. Buch VIII. Cap. 74 (= Lom. lU, p. 223, Z. 8) dg rov
Jtohaia dsor V. dq rov xvn^ ölcav &s6v P.
Wenn nun auch von den angeführten Varianten nicht wenige
auf den ersten Blick als Fehler des Schreibers des Par. 616 er-
kannt werden, so ist doch bei einer solchen Fülle von bedeuten-
deren Abweichungen zwischen Par. und Vat. die Vermutung, dass
Par. ein Apographon des Vat. sei, völlig unhaltbar, und es bleibt
andererseits zur Erklärung der oben angeführten auffälligen
Übereinstimmungen zwischen Par. und Vat. nur die Annahme
eines gemeinsamen Archetypus für diese beiden Handschriften
übriff.
Auf diese unbekannte und — wie man wohl mit Sicherheit
aussprechen darf — nicht mehr vorhandene Handschrift, welche
wir mit A bezeichnen wollen, geht nun die gesamte Überliefe-
rung der 8 Bücher des Origenes gegen Celsus zurück. Dem-
nach muss als Grundlage für eine neue Ausgabe der S Bücher
gegen Celsus dieser, aus Vat. 386 und Par. S. Gr. 616 herzu-
stellende Archetypus A gelten. Freilich ist derselbe ebensowenig
als seine beiden Abschriften fehlerfrei gewesen, denn er hat die
gemeinsamen Fehler von Vat. und Par., welche ich oben auf-
gezählt habe, bereits enthalten. Am Rand und im Text von A
haben Varianten gestanden, welche Vat. meist als Varianten (mit
dem Vermerk yg -xal) wiedergegeben, Par. aber mit wenigen
Ausnahmen in seinen Text aufgenommen hat ^). Xur selten
bieten beide Apographa an derselben Stelle die Vai'iante ihres
Archetypus, z. B. Buch V, Cap. ol (= Lom. II, p. 276, Z. 13)
, ° ■->■
hyoVT n n ;,r„vt
slöoreq V. idovreg P. Hier stand wahrscheinlich in A: eiöozeg,
Par. giebt die Lesart richtig wieder, während der Schreiber des
Vat. V [= £c] als o [= og] gelesen hat. Ahnlich Buch IV,
Cap. 38 (= Lom. II, p. 58, Z. 13) zu Ix d'htXeOüs im Text:
YQ y.al kxösytXaos V. /(> Ixö'aytXaos P.
1) Dabei ist oft das ;iul (= auch) unrichtig vom Rand in den Text
herübergenouimen worden.
64 Erstes Capitel.
Ferner befanden sich in A diejeuig(Mi Marginalien, welche
sowohl in Yat. als in Par. vorhanden sind, uämlicli:
1. Buch 1, Cap. 8 (= Lom. I, p. 27, Z. 11) ori dro oi •/.{!-
ooi: — V. P. [P. om. oi\.
2. Ihich I, Cap. 55 (= Lora. 1, p. 102, Z. 1 ff.) fivr^oc lovdaixog-
y.al t§ijq r/ avazQOJc?) avTOv: — V. P. [in P. verwischt].
3. Buch III, Cap. 2ö (= Lom. I, p. 281, Z. 12) yQoöörov: — V. P.
4. Buch III, Cap. 75 {= Lom. I, p. 354, Z. 1 — 3) Cf/ xara
rtjq (ieT£vOo}fiaTojö8a>g V. P. [P. om. T?]g].
5. Buch IV, Cap. 38 (= Lom. II, p. 58, Z. 6 ff.) yoioöov V. P.
6. Buch IV, Cap. 39 (= Lom. II, p. 61, Z. 8) jtXarojvog V. P.
7. Buch IV, Cap. 83 (= Lom. II, p. 130, Z. 11 f.) das oben
Seite 45 besprochene Scholion Ct] öri ÖLaßäXXsrai
u. s. w. V. P.
8. Buch VI, Cap. 30 (= Lom. II, p. 355, Z. 1 ff.) Cfj giva
ay/eXcov 6voy.aTa V. P,
9. Buch VIII, Cap. 37 (= Lom. III, p. 162, Z. 14) m V. P.
Der Codex A war im ganzen gut erhalten, als der Vat. 386
abgeschrieljen wurde, denn hier begegnet uns nur eine Lücke,
die auf eine Beschädigung (Rasur, Fleck, Loch o. dgl.) in A
hindeutet, nämlich Buch VII, Cap. 45 (= Lom. Ill, p. 72, Z. 15),
wo Vat. liest:
y,dL [i . . avTOQ.
Der Schreiber des Par. lässt hier auch das ^ weg. In der Zeit
zwischen saec. XIII. med. und a. 1339 scheint A noch mehr be-
,schädigt worden zu sein, denn an drei Stellen:
1 . Buch V, Cap. 24 (= Lom. D. p. 206, Z. 7; -Aal .... t/n^z/c P.
Tcal aXXo x'i ipvx^jg V.
2. Buch VI, Cap. 8 (= Lora. II, p. 314, Z. 4 f.) tjil t/7 ... .
.... Tov P. sjil ri] ovOraosi rov V.
3. Buch VI, Cap. 23 (= Lom. II, p. 340, Z. 15 f.) jcsQOcZr
Tj XaßovTsg P. jceqocöv /; 'AaßdQmv Xaßövteg V.
deutet der Schreiber des Par. eine Lücke an, wo derjenige des
Vat. den vollständigen und richtigen Text bietet ^). Wahrscheiu-
1) Diese 3 Stellen beweisen übrigens ebenfalls die Unabhängigkeit
des Par. von Vat. Denn aus welchem Grunde hätte der Schreiber des Par.
hier Lücken andeuten sollen, wo der Text des Vat. an Deutlichkeit nichts
zu wünschen übrig lässt?
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 55
lieh waren im Laufe der Zeit (wenu meine Vermutung, dass
Codex A ein Bombyciuus gewesen, richtig ist) in A ähnliche
Löcher entstanden, wie Anfang des XV. saec, im Vat. 386 (s.
oben Seite 31) Vielleicht darf man auch annehmen, dass solche
und ähnliche Mängel von A den Kaiser Audronikos mit be-
stinmit haben, zum Ersatz jener beschädigten Handschrift eine
neue und dauerhaftere auf Pergament für die kaiserliche Biblio-
thek anfertigen zu lassen.
Zur Beurteilung des Schriftcharakters von A lässt sich aus
der Vergleichung von Par. und Vat. nicht viel sicheres Ma-
terial gewinnen. Nur dies ergiebt sich aus Stellen, wie:
1) Buch I, Cap. 30 (= Lom. I, p. 62, Z. 18) JtMor jiccTtp^ V.
I. m. [für jtXslov ctfia rrjv, was P. hat].
2) Buch V, Cap. 33 (= Lom II, p. 223, Z. 14) oQcofitv riva
[für OQmfisr riva] V. P.
3) Buch VI, Cap. 44 (= Lom. IL p. 382, Z. 7) ofioimg tcog
[für oiiouocsoyg] V. P.
4) Buch VIL Cap. 63 (= Lom. III, p. 100, Z. 11) hsivca [für
tv Sii'ai] V. P.
5) Buch VIII, Cap. 2 (= Lom. III, p. 113, Z. 4 f.) rcöi' spti
rmv Tov V. P.,
dass einerseits in A die Accente gelegeutHch gefehlt haben (No. 5)
und von den Abschreibern ergänzt werden mussteu (No. 1), und
dass andererseits Accentfehler, wie die unter No. 2. 3. 4. auf-
gezählten, bereits in A vorhanden waren. Mögen die falschen
Accente erst von dem Schreiber des A gesetzt, oder bereits
aus dessen Vorlage übernommen worden sein: jedenfalls ist A
oder sein Archetypus jener Übergangszeit zuzuweisen, welcher
z. B. der Philokaliencodex Ven. Marc. No. 47 saec. XI. angehört,
einer Zeit, in der man nur etwa •^/^ der Accente setzte und Vt
überging. Auch ohne diese Erwägung dürften wir, da Vat. 386
dem XIII. saec. angehört, seinen Archetypus mindestens ein Jahr-
hundert früher ansetzen.
Immerhin würden, auch wenn die Voi'lage von A oder A
selbst im XL saec. geschrie1)en wäre, noch mehrere Jahrhunderte
zwischen dem Original und dem Archetypus aller vorhandenen
Codd. des Orig. c. Cels. liegen.
Ist es nun wahrscheinlich, dass sich viele Mittelglieder
Texte und Untersuchungen VI, 1. 5
(50 Erstes Capitel.
zwischen A und dem Original, hoz. der Kecension des Ensebios ^)
befunden haben? Gewiss nicht. Hier kommt als wichtiges
Moment die Verketzernng des Origeues durch Justinian a. 543
in Betracht. Da durch die Massregel in erster Linie natürlich
die Schriften des Origenes betroffen wurden, so dürfen wir uns
nicht wundern, dass nur geringe Reste der .6000 ßißUa^-) ge-
rettet sind; andererseits können wir aber behaupten, dass gerade
deswegen, weil die Vervielfältigung der ketzerischen Schriften
auf lange hinaus gehemmt wai-, das Gerettete auf verhältnis-
mässig alte Codices zurückgeht und deshalb in recht guter und
einheitlicher Textesgestalt überliefert ist.
DieYortreft'lichkeitund Ursprünglichkeit der handschriftlichen
Überlieferung der BB. des Origenes gegen Celsus bezeugt ferner
die wichtige, im Cod. Vat. 386 ^) zwischen Buch I und II stehende
Kotiz [rot]: j-iEXBßh'jd-r] y.al ai'xtßXrid-jj ig clmyQäcpcor t(~jv avrov
coQiyivovQ ßLßUojv: - Diese Worte beweisen, dass A in letzter
Linie auf eine Handschrift zurückgeht, welche aus einem Exem-
plar der Originalausgabe des Origenes selbst (die wir 0 nennen
wollen) abgeschrieben {fisrsßh'jdrj) und mit demselben verglichen
war (avT8ßXi/-ß-i]). Wir dürften wohl nicht fehlgehen, wenn wir
in dieser ürhaildschrift X ein Exemplar der Recension des
Eusebios erkennen, welcher bekanntlich mit Pamphilos die
Schriften des Origenes kritisch bearbeitet und neu herausgegeben
hat^). Später wurde der Name des Eusebios in der subscriptio
1) Bei der Bearbeitung des Textes von Orig. c. Cels. darf man eben-
sowenig wie bei den andern AVerken des Origenes hoften, bis zu der
Originalausgabe vermutungsweise vordringen zu können; man muss sich
liegnügen. möglichst den Text, wie er durch die kritische Arbeit des
pjusebios und Pamphilos festgesetzt worden war, wieder herzustellen. Vgl.
unten die Ausführungen über Codex s.
2) welche der Fleiss der Abschreiber sonst leicht bewältigt haben
würde; man denke nur an die vielen Abschriften der ebenfalls recht um-
fangreichen Werke eines Chrysostomos u. a.
3) Im Par. S. Gr. 016 fehlt das Rubrum, doch ist der Raum dafür
freigelassen.
4) Vgl. Notitia edit. cod. bibl. Sinait. etc. ed. Const. Tischendorf, Li]!-
siae 1860 in 40 p. 122, wo T. folgende subscriptio unter den Schoben zu
den Proverbia Salomonis, in dem von T. dort erwähnten, aber leider nicht
beschriebenen Codex Patmius saec. X. befindlich, mitteilt: nfxf'/.tjtp^tjaav
Ulf' wr fviiontv i-^an/.öir, xcd nühv aira y_m>l llüiuft/Mq itu) Evat-ßioq
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 67
weggelassen und so der Schein erweckt, als ob die jedesmalige
Abschrift, und nicht die Urhandschrift (X), von der Originalaus-
gabe des Origenes abstammte.
Unsere Annahme stützt sich auf folgende Erwägungen. Zu-
nächst ist aus der auffälHgen Stellung jenes Recensionsvermerks
hinter dem I. Buch (und nicht am Anfang oder am Ende des
ganzen Werkes) der wichtige Schluss zu ziehen ^), dass A in
letzter Linie auf ein , aus acht Rollen {toiiol) '^) bestehendes
Papyros-Exemplar zurückgeführt werden muss. Dasselbe ist
aber spätestens dem IV. saec. zuzuweisen, weil von da ab das
billigere Pergament die teure ^) charta, besonders bei Schriften
theologischen Inhalts und grösseren Umfangs, zu ersetzen
pflegte ^) und gehörte deshalb, wie wir mit grosser Wahrschein-
lichkeit vermuten dürfen, der Recension des Eusebios an.
Dies wird m. E. ferner durch den Umstand bestätigt, dass
uns in Vat. und Par. ausser den Überschriften der einzelnen
Bücher — wenigstens teilweise — auch Unterschriften unter
denselben vorliegen, welche mit den Überschriften völlig gleich-
lauten. Kein Zweifel, dass dieselben schon in K vorhanden ge-
wesen sind, und zwar zu allen 8 BB.; denn wie sollten die Ab-
schreiber darauf verfallen sein, bei einem und dem andern Buch
öioQd^waavTO. Ygl. auch Gardthausen, Griech. Palaeogr. S. 145. .374, und
Birt, das antike Buch-«'-esen S. 100 f. lOß. 109 mit den dort angeführten
Belegstellen.
1) nach Birt, das antike Buch-n-esen, p. 124. , Diese Subscriptionen
finden sich nun nicht blos am Schluss eines Werkes, sondern pflegen
hinter jedem Einzelbuche wiederholt zu wei'den, ein Verfahren, das
innerhalb des Codex gar keinen Sinn hatte. Allerdings aber hatte es
Sinn bei der Rollenform. Hier war es nötig gewesen, jedes einzelne Buch
mit dem Abzeichen der Recension besonders zu versehen, und dieser usus
hat sich hernach nur mechanisch auf die Codices übertragen." Dass in
unserer hdschr. Überlieferung sich die subscriptio nur hinter dem I. Buch
erhalten hat, braucht uns nicht Wunder zu nehmen: die Abschreiber
hielten es natürlich nicht für nötig, die einmal gesetzte Notiz noch sieben-
mal zu wiederholen. Dass dieselbe aber überhaupt ihren Platz hinter
dem I. Buche behauptet hat und nicht an den Schluss des Werkes ge-
setzt worden ist, zeugt ebenfalls von der Güte unsei-er hdschr. Cber-
liefei-ung.
2) Birt a. a. 0. S. 25 f. 28.
?>) Birt a. a. O. S. 109 A. 2.
4) Birt a. a. 0. S. 100 f. 109. .312 f.
68
Erstes Capitel.
die Überschrift desselben am Schluss willkürlich zu wiederholen,
bei den übrigen Büchern aber nicht? Vielmehr haben sich jene
gleichlautenden Unterschriften nur durch Zufall bis auf A er-
halten, während die jetzt nicht vorhandenen in den zwischen K
und A liegenden Codices nach und nach ans Unachtsamkeit über-
s^anffen worden sind.
Haben doch auch die Schreiber von Par. und Vat. die Ü ber-
und Unterschriften nicht gleichmässig von A übernommen, wie
folgende Zusammenstellung zeigt:
B.
1.
B.
IL
Vat. 386.
ü y.ara yAXoov: —
71Q0C, xbv kjiiytYQaiiiiivov
xtXoov dXtjd^rj Xoyoi' ojqi-
ytvovc, To//og ä: ~
fitT£ßhjd-?j xal avT8ßXii{ht]
fc'l avxiyQäcpcov xSv avrov
ojQtyti'ovc ßLßllcor: ~
i
jtQog Tor ejiiyeyQafi^utvor
xtXdov aXr/f>7j löyuv. toiioc.
B. )
m« 1 JCQog Tov ejriye-yQafffitvov
xbXaov ahjd-y loyov rofiog
r.
B.
IV.
Ttlog TOV Ö TOflOV.
Par. S. Gr. ß]ß.
+ jtQoq TOV EJiLyEyQafifitvor
xD.Gov ahjOfj Xöyov coqi-
ytvovg TOffOQ jiqojtoc: —
TtXoc TOV ü Touov:
jcQog TOV tJiiysyQafjfttvor
xtXoov dXjj&TJ Xoyov coqi-
ysvovg TOfiog ß:
TtXMC OVV ihco TOV ß TOflOV.
jcQog TOV txiysyQafifitvop
xiXöov äXrjO-fj Xoyov, röfiog
T: —
[Schlussnotiz fehlt.]
, J
:;cQog tov tJtiyEyQaftfitvov 1
xtXoov dXrjfh// Xoyov., coql-
yh'ovg. TOfiog TtxaQTog'. —
I Schlussnotiz fehlt.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. ßg
Vat. 386. I Par. Ä Gr. 616.
I xeXoov dX?]&r/ Xoyor, tofzo^
B.
V.
e
jiQog Tov tjrr/tyQaiifitPOv
Tov xtXöov dXij&ij Xoyov.
TOfiog £:
B.
VI.
XüyoQ txToc
Tkh)^ tov ty.TOV TOUOV
B.
VII.
B.
VIII.
jcQoc TOV tJityty(tafii{[.voi'
TOV xtXoov dXt]{yij Xöyov,
r6,Mog tßöofiog: —
S
' rü.oq rov C' rof/ov: —
jtQog rov IjiLytyQann'cVov
xtXoov aXyjd^Tj XMyov\ rö-
f/og H ttttt
TtXoc rov H zöuov
jiQog rov ajnytyoaf/ittvov
XtXoov dXiji^ri Xöyor.^ coql-
yivovg rofiog c
rtXog rov jitiiJirov to-
uov. —
jiQog rov bjiLyeyQamitvov
xD.oov dXtjd-?] Xoyov rooi-
yivovg ro^iog exrog: —
[Sclilussnotiz fehlt.]
jtQog rov tJiiytyQa^a/itvov
rov XtXoov dhii)"?! Xoyov,
coQLyivovg rofzog g: —
[Schlussnotiz fehlt.]
jTQog rov t.-TiytyQcciffxivov
xiXMov dXrii)^?! Xöyov, ojqi-
yevovg röiiog oyöoog:
iSehlussnotiz felilt.]
IVlan sieht zunächst, dass die Überschriften im Par. sämt-
lich gleichmässig so lauten: jrQog rov sjiiysyQaiiffti'ov xtXoov
dXrjd-Tj Xoyov coQiytvovg rofwg d ß' y u, s. w., nur in der Über-
schrift des III. Buches ist aus Versehen ojQiytvovg ausgelassen.
Es unterliegt nun keinem Zweifel, dass dies die wirkliche, von
Origenes selbst herrührende Überschrift jedes einzelnen Buches
ist. Denn dass der Schreiber des Vat. nur aus Bequemlichkeit
oder der gleichlautenden Unterschriften wegen über B. I. II. III.
IV. und VI die Zahlbuchstaben (bez. mit [B. I] xard xtXoov und
70 Erstes Capitel.
[ß. VI] Xöyoc. verbunden statt der in A vürliimdeuL'n vollstän-
digen Buchtitel gesetzt hat, beweisen die Überschriften über
Buch V. VII. VIIL welche denjenigen im Par. entsprechen, nur
dass im Vat coQiyhwvg fehlt. Dagegen hat der Schreiber iles
Par. die vollständigen Unterschriften übergangen (allerdings
jedesmal etwa 7 Zeilen für das Rubrum freigelassen) und dafür nur
unter B. I. IL V Tt?.og xov ä (bez. /9' t) röf/ov geschrieben. Die-
selbe Schlussnotiz wie Par. hat auch Vat., aber gerade unter
andern Büchern (IV. VI. VII. VIII), unter welchen im Par. nichts
steht. Daraus darf man wohl folgern, dass schon in A die Schluss-
notizen unter B. IV. VI. Vll. VIll gefehlt hal)en und vom Schreiber
des Vat. in jener kürzeren Form ergänzt worden sind. Erhalten
geblieben ist die vollständige und ursprüngliche Unterschrift im
Vat. unter B. I. 11. 111. und V. Dieselbe stimmt mit der Über-
schrift jedesmal wörtlich überein, und so konnte es leicht ge-
scheheUj dass anstatt derselben gelegentlich das einfachere: TbXo<:
Tov a TOfiov u. s. w. gesetzt wurde. Nur ein Buch, das V., wei.^t
noch jetzt im Vat. sowohl die Über- als auch die Unterschrift (nur
mit Weglassung von coQiytvovg) in der ursprünglichen und rich-
tigen Form. d. li. in derjenigen Form auf, wie sie in dem Papyros-
Exemplar X für alle Bücher bestand. Nur war mit der Unter-
schrift am Ende jeder Papyrosrolle jener Recensions -Vermerk
verbunden, welchen uns ein günstiges Geschick wenigstens am
Ende des I. Buches im Vat. bewahrt hat
Dürfen wir also den Archetypus von Vat. und Par. wegen
der hier noch vorliegenden Reste der ursprünglich vollständigen
Rubra: der Über- und Unterschriften nebst dem buch weise wie-
derkehrenden Recensions- Vermerk mit hiin-eichender AVahrschein-
lichkeit von einem Papyros-Exemplar der Eusebianischen Recen-
sion ableiten, so haben wir andererseits, da diese Rubra in ziem-
licher Vollständigkeit bis zu A überliefert worden sind, ge-
nügenden Grund zu glauben, dass der Zwischenglieder zwischen
X, d. h. einem Exemplar der massgebenden Recension des Euse-
bios, und A nicht allzu viele gewesen sein mögen.
Wenn demnach der Text der Bücher gegen Celsus im ganzen
auf rec.'ht sicherer Grundlage zu ruhen scheint, so lässt sich an-
dererseits der Mangel, welcher in so einheitlicher Überlieferung
begründet ist, nicht verkennen. Nyben Vat. und Par. haben wir
Die HandscLiriften der Uücher des Origenes gegen Celsus. 71^
keinen einzigen selbständigen Vertreter einer andern Haud-
schriftenfamilie, an welchem wir den Wert jener prüfen könnten,
und sind deshalb für die Beurteilung unserer Textüberlieferuug
grösstenteils auf die innere Kritik hingewiesen. Indessen bietet
uns, wie Avir im II. Cap. unserer Abhandlung (vgl. unten S. 79)
darlegen werden, die Philokalia wenigstens für etwa den siebenten
Teil des ganzen Werkes die Möglichkeit, unsere hdschr. Überliefe-
rung einer Prüfung zu unterziehen.
Etwas besser würde es vielleicht um dieselbe bestellt sein,
Avenn jene zwei orientalischen Handschriften noch vorhanden
wären, von deren Vorhandensein vor dem Jahre 1570 wir aus
Katalogen Kunde haben.
Richard Foerster erwähnt p. 20 der genannten Rostocker
Gratulationsschrift zum Jubiläum der Tübinger Universität 1877
unter xg' (26) des Katalogs No. ] 1, welcher keine Überschrift
trägt, coQiyii'Ovc: qjiZoxa/Aa xal rov xarcc^) zsXaov (in
unserer Zählung der 18. Codex), und p. 29 in dem Katalog von
Rhaedeste- {ravta ra xccrcoOer ßißXla tiolv Iv reo QaiÖsoTfö'):
coQiyivovq (piloxaXia xal xaza xt?.oov. (19. Codex.) Daran,
dass die bei Foerster angeführten Codd. in Konstantinopel und in
Rhaedeste vorhanden gewesen sind'^), ist mit dem Heransgeber
der Kataloge (Foerster a. a. 0. p. 5 Mitte) wohl nicht zu zwei-
feln, eher an der Richtigkeit der überlieferten Titel. Bei
den zwei hierher gehörigen Codd. aber scheint auch dieser
Zweifel ausgeschlossen. Höchstens könnte man sich die Philo-
kalia als unvollständig denken, etwa wie im Cod. Reg. 945. Ja,
man könnte vielleicht meinen, dass von jenen zwei Codd. die
eine mit Cod. Par. 945 und die andere mit Cod. Bas. identisch
wäre. Denn nur in diesen beiden Codd. findet sich die Philo-
kalia mit den BB gegen Celsus zu einem Band vereinigt. In-
1) Zu rov y.axa fügt Foerster in Note 10 die Vermutung bei ,xaxv. ro??'
Aber xara y.tkoov ist, wie z. B. Vat. 88ü beweist, der geläufige Ausdruck
gewesen. Eher könnte man daran denken: aul rov avzov xaxa xü.oov
zu schreiben.
2) Foerster a. a. 0. p. 10, Anm. 1.
;-j) Zwischen löü5 u. 157") sind nach Foerster (a. a. 0. p. 7) die Kata-
loge entstanden. Die Codd. sind also bis 15(J5 sicher vorhanden gewesen,
wenn nicht, was unwahrscheinlich, die Kataloge von älteren Exemplaren
abgeschrieben sind.
72 Erstes Capitcl.
dessen ist die Philokalia des Cod. Bas. erst a. 1564 geschrieben
und offenbar ert^t später mit den BB. gegen Celsus zusammen-
gebunden worden, und Par. 945 scheint sehr früh in das Abend-
hind gekommen zu sein, nach Aube ') schon unter Franz I.
(1515 — 1547), jedenfalls wohl vor 1565.
Vielleicht handelt es sich aber bei den zwei Codd. gar nicht
um Handschriften des Origenes c, Cel.'^.. wenigstens muss die
Möglichkeit eines Irrtums hi der Titelangabe des Katalogs zu-
gegeben werden, wenn wir folgendes erwägen. Am Ende einiger
Philokalienhandscliriften (so z. B. des Cod. Leid. No. 61 , Cod.
Kegiu. Pii II 3, Cod. Laur. plut. IV Cod. XV und des Cod. Am-
bros. A 165 Sup.) stehen folgende V\''orte: rsXog ßißXov rcov xara
xtXoov, i) lEyoiikV)! cpiloxaXia, deren Berechtigung sich aus der
weitaus überwiegenden Anzahl von Stücken aus den BB. des
Origenes gegen Celsus in der Philokalia herleitet. Sollte etwa
der (oder die?) Verfasser jener alten Kataloge aus ähnlichen
Schlussnotizen in zwei Philokalienhandschrifteu die Angabe: coqi-
yivovQ qiXoyalia xai rov xara xiXoov entnommen haben?
Jedenfalls bleibt uns nur geringe Hoifnung, die beiden Codd.
könnten bei genauerer Durchforschung der noch ,ungehobenen
morgenländischen Bücherschätze' (Foerster a. a. 0. p. 4) von einem
so glücklichen Entdecker, wie z. B. Bryennios, wieder aufge-
funden werden. Vielleicht weist sich dann die eine oder die
andere Handschrift als Archetypus des Vat. 386 oder als Ver-
treter einer dritten Handschriftenfamilie aus.
Es erübrigt zum Schluss noch diejenigen Handschriften auf-
zuzählen, welche nur Bruchstücke der BB. gegen Celsus enthal-
ten. Je 1 ' 4 BB. bietet jede der 4 Mailänder Handschriften, von
denen mir mein Freund Prof K. Joh. Neumann folgende Be-
schreibung gegeben hat.
1. ,Co(lex Ambrosiall US J WS) P. Inf. (= ]iarte inferiore)
saec. XVI. Fol. l a (rot) i cjQiytvovq, ^ iöatiavriov xara xil-
oov. Dann eine rote Ornamentlinie, dann rot: i jrQog rov tJii-
1) Hist. des pers. de l'eglise etc. p. 277 ,relie aux armes de Fran^ois
ler'. Vgl. auch Vogel über ,Janus Laskaris- (Serapeum X, 1849, No. 5. (3.),
welcher zweimal nach Griechenland ging, vom Athos 200 Codd. nach
Florenz brachte und seit a. LUH mit Budaeus die Bil)l. Regia in Paris
gründen half (a. a. ü. p. 750 f.).
I
Die Handschriften der Bücher des Ürigenes gegen Celsus. 73
yr/(^iafifitrov y.D.oov a?jj{^fj Xöyov^ oQiyt'i'ovg: röfiog jiqojtoj:.
Ausserdem moclernei' Titel: .Origenis opuscula'. Fol. 38 ^ rot)
xiXoq rov a tÖiiov, Fol. 39 ^ rote Ornamentlinie, dann: jtQOQ ror
IjiLyi^fQannivov xtXöov dX?]&7j Xoyov, coQiyti'ocg. zofiog ,:/: ['E]r
TCO jiQo'jTcp TOfiqo u. s. w. Scliluss der Handschrift auf Fol.
AS'-^i noch 2V2 Zeile Schrift: xal ra t^tjq. xcd aväßa [iov xm
Xoyco sjcl TOP Ip liyopxa xaxna. y.al oga fi7i6tJtco yepofiepa, jiqo-
ffi/TBv6ft£pa' si fit) g:/ia£ig djiiOTcöp fitp avrrö, (Buch U, Cap. 13,
Loni. I, p. 160 Z. 4 = Ende des 1. Viertels des IL Buchs). Genau
dasselbe enthält:
3. Codex Ambrosiauus R 117 au letzter Stelle (von Fol.
277 a ab) und
3. Codex Ambrosianus Q 121 A von Fol. 203 a ab, sowie
endlich
4. Codex Ambrosianns Q 121 B (d. h. Fortsetzung des
Q 121 A) von Fol. 250—297.
Alle diese Handschriften stammen, wie der erstgenannte Cod.
Ambros., aus saec. XVI. und sind, da sie au derselben Stelle des
IL Buches abbrechen, oft'enbar aufs engste miteinander verwandt.
Dass zunächst Q 121 A (also wohl auch Q 121 B als Wie-
derholung jenes) direkt von R 1 1 7 abgeschrieben ist, ergiebt sich
aus folgendem L^mstand.
Während beide Codd. sonst in Bezug auf Lücken im Text und
lianduoten völlig übereinstimmen, liest Q 121 A auf Fol. 244 'j
im Text'): jioiov yaQ t&-pog necpvyoydtrca und am Rand von
anderer Hand: yädevrat als Verbesserung; R. 117 hat dagegen auf
Fol. 319'^ im Text richtig: Jitcpv/dötvxaL, aber so geschrieben,
dass es sehr leicht für jt£(fvyo)d£Tat verlesen werden konnte.
Codex R 117 aber ist aus folgenden Gründen als Abschrift
von J 119 anzusehen. Beide Codd. stimmen hinsichtlich des Um-
fangs, der Texteslückeu und der Randnoten auffällig überein. So
haben beide folgende interessante Randnote auf dem ersten Fol.:
ovTog o y.D.ooQ VütjP töi", £yQa\p£ y.axd xov yQioriapLO-
iiov fiäXXop 6h l<f,XvaQV0£v. :jiQooojjiojiopjOag lovöaiov //yovp,
xivag ap tiötoi Xoyovg lo vdalog y.axic yQioxiapov. Und gleich
darauf ähnlich: jrtQi xov coQiykPOvg xovxov ol (ikp övTixol Öi-
öaoxaXoi XiyovOiP ovxcjg. roQiy£i'rjg ojtov xaXcög £ijt£P, ovöe)
1) Buch II, Cap. S (= Loni. I, p. UO, Z. 20 f.).
7 j Erstes C'a[)itel.
xaXhor y.al ojtov xaxcäg^ ovötlg ;f£?()or' ol öt yfitri()Oi uöiann.
:!tov fjhi', coQiytrtjg i) navxcov tjfjcöv axnvtj' jcov Jf, ojQiytrt/c:
tj rojv i^oXtQcäv Öoy^iäxmv jr/;//}. 'x.di ahjdojg Xtyovoiv äfiqx)-
T£Qoi :jiirQi avTOv. T/j filv yccQ jttQi xov i/jOov jxioxti övi^toxy.
ti'jie(> xlc aZXog. xal xov [sie] ^) ayiav yQa^r/v avt^xv^s {^ai\ua-
o'icog. atx'ici) toxi xal agslo) xal xolg akXoig aiQtrixotg xag «(>-
yag ötdcoxe xon^ aiQtoeojj'' mv aiQtosojj' avrov {.de. y.al ytiQioxfj.
öxi xal xtlog xid^7jOi xrjg xoXaOtcog: —
Den letzten 30 Worten parallel steht in R 117 folgende
Notiz, welche in J 119 bis auf wenige Spuren weggeschnitten ist:
xoxs Iv xij aQyJi xal JtQOtXQSips JioXXovg dg fiaQxvQiov. Aru
wichtigsten ist aber die gleiche Schlussnotiz in R 117 und J 119:
ajto xov dvxiyQa(fiov ^äXXov öt, jrQcoxoxvjtov JiQog xo jiaQm%
(fvXXov tvog IxXojiivxog jsicj^), eXsijct xooovxov, oöop, aQxovvxojg
jtXjt]Qc6o8iv xoöl xo Xvxaöiov, t:s(^yy€Xxai [von 1. Hand unter-
strichenj jiqoixoxvjiov ei tvoefhelrj txyQacprjüousvov' ov ycnQiv xal
a(pei&rj "*) Xvxaötov. Darunter steht in beiden Codd., und zwar
in J 119 von entschieden anderer, in R 117 aber von derselben
Hand, die das Vorhergehende geschrieben, die Bemerkung:
/. [d. h. fortasse] ei tsaXd^t/ xov uel
£| aveXXiJiovg
welche natürlich auf das unterstrichene fehlerhafte e^ayyeX.xai
zu beziehen ist. Daraus folgt, dass in der Vorlage des R 117
sowohl jene Notiz als auch diese Doppelconjektur schon stand:
da aber in J 119 die Doppelconjektur von II. Hand hinzugefügt,
also nicht von der Vorlage übernommen ist, so muss J 119 als
Vorlage von R 117 augesehen werden'.
Endlich ist es mir nach Einsichtnahme des Vat. 386 möglich
geworden, auch den Ursprung des J 1 1 9 sicher nachweisen zu
können. Der Schreiber desselben hat mit djciOxaJv (lev avxo)
abgebrochen, weil in seiner Vorlage ein Blatt fehlte (exxojier-
xog). Nun bricht aber, wenn auch nicht mit avxoj, so doch nach
weiteren 6 Worten, der Cod. Vat. 386 ebenfalls hier ab, und
es folgt das an Stelle des fehlenden Blattes ') eingesetzte Fol. 4 1 .
1) Den Fehler rov hat R 117 ebenfalls.
2) R 117 hat, wohl richtig, Ixxonivxoq, verbessert.
3) R 117 liest mfL'yh].
4) welches im Anfang des XV. saec, zur Zeit, als Ven. 44 abge-
schrieben worden ist, und auch a. 1481 noch vorhanden war (S. oben S. 34 f.).
Die Handschiit'ten der Bücher des Origenes gegen Celsus. 75
welches völlig leer ist. Damit liegt der Beweis vor, dass ent-
weder Cod. J 119 selbst oder seine Vorlage von Vat. 38G abge-
schrieben sein muss. Wir entscheiden uns für das letztere aus
folgenden Gründen. Die oben angeführte Notiz über den Grund
des Abbrechens (das Fehlen eines Blattes im Archetypus) scheint
mir deshalb aus der Vorlage mit herübergenommeu zu sein, weil
der Schreiber des J 119, wenn er die Randnote selbst verfasst
hätte, wohl kaum kurz nacheinander zwei Schreibfehler {exXo-
jitvTog und e^ay/tXtai) gemacht haben würde, welche nur
durch die äusserste Flüchtigkeit erklärt werden könnten. Viel-
mehr hat der Schreiber des J 119 wohl die Randnote in seiner
Vorlage nicht gut lesen können und sie so gut wiedergegeben,
als es ihm möglich war. Wenn wirklich der Strich unter dem
fehlerhaften Iscr/ytiruL von I. Hand herrühren sollte, so hat
dieselbe hierdurch andeuten wollen, dass sie das Wort für cor-
rupt hielte. Ein zweiter Grund ist aber völlig entscheidend. Fol.
17b Z. 12 ff. V. o. bietet J 119 (genau wie die drei übrigen Codd.
Ambros.) nach Neumann's Mitteilung folgende lückenhafte Zeilen
(Buchl, Cap. 32 =- Lom. I, p. 65, Z. 18 ff.):
Z. 12. IV [uiQ, o)Q IsojOd^tiOa djto rov fiv?]öTtvoafitvov avTf/7'
Ttzrovog
13 yM)
14. LÖojfitp, d fi cpXcöq oi iiva^ojionjoavrtc.
15 xavTcc jiävTa avtJiXa
u. s. w. Dazu von I. Hand die Randbemerkung: raura ijv ovxm
Ivxäöia Iv xoj üiQOJxoxvjico //// dvaoyo{itvov xov yQa<ftcog xoxs
cug toixev, ovo' ojg djio xov dosßovg xtAoov xdg xaxä xr/g ')
jTiOxtojg d-sivai (plvaQiag xalg tavxov yeQöiv xal Oyeöop ovdh'
))d'ixriO£ xo ßißXioyp [siel -) xoig owr/fifisvoig 8fig)aivo{/ii'on'.
Danach ist anzunehmen, dass schon die Vorlage des J 1 19
dieselben Lücken zeigte, welche der sorgfältige Schreiber des
Cod. J 119 genau wiederzugeben sich bestrebt hat, nicht aber, dass
die fehlenden Worte in der Vorlage ursprünglich vorhanden ge-
wesen und dann vom Schreiber oder Corrector getilgt seien. In
Daraus folgt, dass der Archetypus von J Uli erst nach Ven. 44 und nach
1481, vielleicht an der Wende des XV. und XVI. saec , geschrieben ist.
1) R. 117 hat fehlerhaft abgeschrieben xtjp.
2) R. 117 hat den Fehler verbessert und liest: ßißUor.
7(5 Erstes Capitol.
diesem Falle würde anstatt des ,w// dvaüyo^utrov toi ytjuffiojc —
ihnvai in der Randnotiz etwa: ciQavxoq {aXHipavxoc) rov yQa-
(fi(og vOTSQOV a eyQaipsv gestanden haben. Schon ans diesem
Grunde ist Cod. J 1 19 nicht direkt anf Vat. 386 ') zurückzuführen,
zweitens aber auch deshalb nicht, weil in J 119 (also auch in
dessen Vorlage) viel mehr Worte ausgelassen, als in Vat. 3Sö
ausgekratzt sind. Also müssen wir zwischen Vat. 380 und
Cod. J 119 ein Mittelglied (x) annehmen, in welchem der
Schreiber zwar noch gründlicher verfahren war, als jener unbe-
kannte Corrector des Vat. 3S6, aber andererseits doch Avenigstens
so viel Raum frei gelassen hatte, als die ausgelasseneu Worte
betrugen. Man könnte vermuten, dass dies unbekannte Mittel-
glied mit dem uns leider auch fast unbekannten Cod. Matrit. ü 6
identisch sei, wenn nicht dessen Abstammung von einem der
3 Codd. Veneti wahrscheinlicher wäre. Vielleicht findet sich jener
Codex X gelegentlich in irgend einer italienischen Bibliothek:
jedenfalls ist er als Abschrift des Vat. 386 ebenso wertlos, wie
die auf ihn zurückgehenden Codd. Ambrosiani.
Ein noch kürzeres Bruchstück der BB. gegen Celsus ist uns
aufbewahrt in
5. dem Codex Bodleianus Auct, E. 2. 8, chartaceus, mis-
cellaneus, in Folio, Foll. 276, saec. XVI. olim 3037) '^), welcher an
7. Stelle enthält: ,Origenis contra Celsum liber primus et se-
cundi initium'; Fol. 273 Tit. 'ilQijtrovq xarä TceXoov ro^iog xqoj-
tOQ. Ende mit den Worten: avaoraq IJtzQE d-voov xal cpayt
xcu ißd-E jiQoq avTov = Buch II, Cap. 2 (Lom. I, p. 138, Z. 4f.).
Nach den gütigen Mitteilungen der Herren Dr. Gundermann
und D. S. Marsjoliouth enthält der Codex weder Marginalien noch
eine subscriptio noch sonstige Anhaltspunkte, um seine Ab-
stammung festzustellen. Daraus, dass die zwischen Buch I und II
im Vat. 386, Bodl. Auct. E 1. 7 und Ven. 4-1 befindhche Notiz
in diesem Codex Bodl. fehlt, könnte geschlossen werden, dass
derselbe entweder von Ven. 45 oder von Par. 616 direkt oder
indirekt abzuleiten wäre. Da aber Ven. 45 das IL Buch mit:
\^E]jci T(ö jiQcorw^ dagegen Par. 616 und Bodl. Auct. E 2. 8 mit:
'Ev TW jiQOJTco beginnt, so scheint entweder Par. S. Gr. 61.6 oder
eine seiner Abschriften die Vorlage dieses Bruchstücks gebildet
1) S. 0. Seite 31 f.
2) Vgl. Coxe, Cat. Budl. I, p. 041 = Beniaidus a. a. 0. p. 154b.
Die Handschriften der Bücher des Origenes gegen Celsus. 77
zu haben. Diese Vermutung muss uns zunächst genügen, bis
einmal durch gelegentliche Einsichtnahme der Ursprung dieses
an sich ganz wertlosen Fragments festgestellt werden kann.
Endlich seien zwei noch kleinere Bruchstücke, von denen
mir Herr Prof. Mau Nachricht gegeben hat, hier kurz erwähnt.
6. Codex Ottoboiiiano-Yaticamis ]So. 75, chartaceus saec.
XVI., enthält auf Fol. 101 — lUS den Anfang des I. Buches von
0 fihv ocorr/Q . . . bis . . . jcavra yaQ oiöa cuX «c hS, loov {j=
Buch I, Cap. 12, Lom. I, p. 33, Z. 10). Die Seite ist hier zu Ende,
das Folgende fehlt. Und:
7. Codex Ottobouiaiio-A^aticaims No. 85. Derselbe hat
von Fol. 179 — 187 ebenfalls den Anfang des I. Buches von (J
itei' GcoxrjQ . . . bis . . . g:?jol öt rivac to] de ßovP.outi-ovg {=B\\ch
I, Cap. 9, Lom. 1. p. 28, Z. 5). Hier ist die Seite zu Ende, das
Folgende fehlt. Vielleicht sind die beiden kleinen Bruchstücke
von einem der beiden Codd. Vaticani abgesehrieben: jedenfalls
haben sie für uns nicht den geringsten Wert
Abgesehen von einigen wenigen unwichtigen oder nur Bruch-
stücke enthaltenden Handschriften konnten wir die Verwandt-
schaftsverhältnisse aller Handschriften der Bücher gegen Celsus
mit Sicherheit feststellen. Zur Übersicht der bisher gewonnenen
Ergebnisse möge ein am Schluss der Abhandlung beigegebener
Stammbaum sämtlicher Handschriften dienen, welche die Bücher
sesen Celsus oder die Philokalia enthalten.
Zweites Capitel.
Die Handschriften der Pliilokalia des Origenes.
Aus der Untersuchung der direkten Überlieferung der Bücher
Segen Celsus haben wir bereits wichtige Argumente für die Ein-
lieitlichkeit und Güte derselben gewonnen; es ist nun unsere
Aufgabe, die indirekte handschriftliche Tcxtüberlieferung, wie
sie sich in etwa, dem dritten Teil der Pliilokalia ') darstellt, einer
genaueren Prüfung zu unterziehen.
1) Für unsere Zwecke kommen in Betracht: Cap. XV — XX incl., XXI [
und ein Stück von XXIII. Diese Capp. machen aber mehr als den dritten
Teil der Philokalia aus, wenn wir bedenken, dass in der Ausgabe von
Lom. die ganze Philokalia 277 Seiten, die Stücke aus ürig. c. Geis, aber
105'/2 Seiten einnehmen. Ich benutze und citiere die Ausgabe der Philo-
kalia von Lommatzsch (vol. XXV der Gesamtausgabe des Origenes). Meinen
Collationen habe ich dagegen, des leichteren Überblicks wegen, die betr.
Stücke der BB. gegen Celsus nach der Ausgabe von Lommatzsch zu Grunde
gelegt. Zur Vergleichung diene folgende Tabelle:
Cap. XV.
= c. Geis. VI (Lom. II, 297—300) I (Lom. I, 21—22) VI (Lom. II, 300-302)
VII (Lom. III, 7.3) VI (Lom. II, 302-309) VII (Lom. III, 89-97) VI
(Lom. II, 425-429) I (Lom. I, 80-81) I (Lom. I, 115— HG) II (Lom.
I. 1G.3) VI (Lom. II, 429 — 431) Excurs X (Lom. JTI. .357 — 3591 VI
(Lom. II, 431).
Cap. XVI.
= c. Gels. UI (Lom. I, 265—268) V (Lom. II, 282-283) V (Lom. 11.291—292).
Cap. XV IT.
= c. Gels. I (Lom. I, 49—5.5) V (Lom. II, 247—254) IV (Lom. 11, 77).
Cap. XVIIL
= c. Gels. I (Lom. I, 27—33) I (Lom. I, 44- 4ß) I (Lom. I, 33-37) I (Lom.
I, 112-120) I (Lom. I, 122—125 [mit Lücken]) I (Lom. I. 120—121)
III (Lom. I, 309— .327) III (Lom. I. 349—352).
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 79
Wir sind in der glücklichen Lage, in dieser, nach Art der
Florilegien aus den Schriften des Origenes von Basilios dem
Grossen und Gregorios dem Theologen zusammengestellten Ex-
cerptensammlung einen Text zw besitzen, welcher, unabhängig
von dem Text von A, aber auf dieselbe Quelle, d. h. das Ori-
ginal des Origenes zurückgehend, zu etwa dem siebenten Teil ')
der Schrift des Origenes gegen Celsus das beste Kriterium für
die Beschaffenheit unserer direkten Textüberlieferung darbietet.
Das o-rosse Ansehn, welches die beiden rechtgläubigen Ex-
cei-ptoren bei den Späteren genossen, hat bewirkt, dass die Philo-
kalia sehr viel gelesen und oft abgeschrieben wurde: musste
doch ein Buch, selbst wenn es aus den Schriften des Ketzers
Origenes zusamraeno-estellt war. über allen Verdacht, Ketzerisches
zu enthalten, erhaben sein, da es Basilios und Gregorios als
Herausgeber aufwies. Und in der That sind selbst Ansichten des
Origenes, die später als ketzerisch angesehen wurden, imbean-
standet mit abgeschrieben worden-): die Kamen der Schüler und
Verehrer deckten schützend den Namen ihres grossen Meisters.
Andererseits freilich hat die weite Verbreitung der Philokalia
sicherlich nicht am wenigsten zur Verdrängung der Originalwerke
des Origenes mit beigetragen.
Während die meisten derselben verloren sind oder in dürf-
tigen Bruchstücken vorliegen, und die Überlieferung der Bücher
gesjen Celsus nur auf Vat. 386 und Par. 016 beruht, haben wir
Cap. XIX.
= c. Cels. III (Lom. I, .300—307).
Cap. XX.
= c. Cels. IV (Lom. II, 111— 1G5).
Cap. XXII.
= c. Cels. Y (Lom. IL 207—214. 228—230. 214—222).
Caj). XXIH. [2. Teil].
= c. Cels. II (Lom. L 169-174).
1) nach der Ausgabe von Spencer berechnet. Hier umfasst Orig. c.
Cels. ca. 423 Seiten, wenn man den leeren Raum bei Buchanfängen imd
-Schlüssen unberücksichtigt lässt, der Paralleltext der Philokalia aber ca.
liO Seiten, also ca. den siebenten Teil.
2) Dies betrifit besonders Cap. XXII. Hier hat der Schreiber des
Archetypus vom Codex Yen. 47, wie der lange Prolog zeigt, Anstoss ge-
nommen und einzelne Stücke für untergeschoben erklärt.
gO Zweites Capitel.
an Philokalieuliandschriften ') einen fast erdrückenden Überfluss;
lind sehen wir auch von den jüngeren und fehlerhaften Codices
ab, so ist docli die Zahl der älteren und wichtigen Handschriften
mindestens dreimal so gross, als bei der Schrift gegen Celsns.
Dementsprechend sind aber auch die Verschiedenheiten nicht
nur hinsichtlich des Textes , sondern auch der Kapitelüber-
schriften und anderer Ausserlichkeiten in der Philokalia weit
zahlreicher. Kein Wunder, dass sich der Mangel einer Fest-
stellung und Sichtung des gesamten handschriftlichen Materials,
sowie einer neuen auf kritischer Grundlage ruhenden Ausgabe
hier ebenso empfindlich geltend macht, wie dort. Denn die vor-
handenen Ausgaben genügen den Anforderungen, die wir jetzt
/u stellen pflegen, keineswegs.
Die editio princeps der Philokalia ist die von Jo. Tarinus,
Paris 1619, ,ex Bibliotheca Regia' und, wie der Herausgeber selbst
sagt, eilig gemaclite Ausgabe. Nach seinen Angaben (in der H.
praefatio und p. 681 am Anfang der Noten) hat Tarinus besonders
einen Codex Regius und die beiden Codices Thuanei = Cod.
Reg. Par. 942 und 943, ausserdem aber Hoeschels Ausgabe des
Origeues c, Cels. mit dessen Noten benutzt. In den beiden Codd.
Thuanei fehlen Cap. 15 — 19'-); für diese Capitel hat Tarinus be-
sonders Hoeschels Ausgabe des Orig. c. Cels. sowie die dort an-
geführten Varianten aus der Philokalienhaudschrift Codex Mon.
(olim August.) No. 523 zu Rate gezogen. Welche Handschrift
ist aber unter dem Codex Regius des Tarinus zu verstehen?
Dass derselbe eng mit Par. 456 und Ven. 4S zusammenhängt,
zeigen Stellen wie Buch I, Cap. 20 (= Lom. I, p. 46 Z. 1), wo die
Lesart av&svrixrjv [für fjv&LXtji'] nur in den genannten zwei Hand-
schriften und deren Abschriften vorliegt, auch das Scholion über
Ambrosius (p. 685 der Noten des Tarinus zu p. 67 v. 8) weist auf
dasselbe Verwandtschaftsverhältnis hin. Ferner gehört der Codex
Regius des Tarinus zu derjenigen Gnippe von Handschriften,
1) Im allgemeinen vgl. die Aufzählung bei Fabricius-Harl. vol. VII.
pag. 221 f., wo aber kaum die Hälfte der vorhandenen Codd. verzeichnet ist.
2) Das erste Citat aus diesen Codd. begegnet uns in den Noten des
Tarinus wieder auf p. 699 (zu p. 264 v. 16). Danach scheint ein Stück
von Cap. 19 vorhanden zu sein. Die Anführungen aus den Codd. Thuanei
gehen dann weiter bis p. 418, fehlen aber von da bis zum Ende (p. 452)
wieder. Vgl. Tarinus in den Noten p. f»S8 (zu ]). 115 v. 26).
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. §1
welche Buch 111, Cap. 12 (= Lora. I, p. 266, Z. 21 f.^ die Worte:
ovrmq ov6e öiä xac h' lovöaioig aiQBOBig auslassen. Es sind
dies, abgesehen von anderen, die Codd. Regii Par. 456. 457. 458-
459 und 941. Da aber endlich der Codex des Tarinus an einer
zweiten wichtigen Stelle (^Buch III. Cap. 13 = Lom. I, p. 268,
Z. 1) fcg aXXojv für t5 6Xo)7' liest, so kann er nur mit Par. 457
oder 458 identisch sein, welche beide ebenfalls die erwähnte
Lücke und diese Lesart aufweisen. Wahrscheinlich ist Par. 458
die Vorlage des Tarinus gewesen, da dieser Codex auch .Zacha-
riae Scholastici disputatio contra Philosophos' enthält, eine
Schrift, welche Tarinus hinter der Philokalia in demselben Band
veröffentlicht hat. Jedenfalls ist der Codex Regius Tarini einer
der jüngsten und unwichtigsten, und die darauf beruhende Aus-
gabe ') kann — auch abgesehen von der Eile, mit der sie her-
gestellt ist — unmöglich den Text der alten und echten Pliilo-
kalieuüberlieferung enthalten.
Ebensowenig brauchbar für unsere Zwecke ist die Philo-
kalienausgahe von H. Spencer (hinter seiner Ausgabe des Orig.
c. Cels. Cantabrigiae 1658), denn dieselbe ist. wie der Heraus-
geber in der II. praefatio selbst sagt, nur ein Abdruck derjenigen
des Tarinus, mit Verbesserungen von seiteu Spencers. Ja, die
aus Orig. c. Cels. entnommenen Capitel hat Spencer für unnötig
gefunden wieder abzudrucken, da sie nach seiner Meinung einen
dem Text jener Schrift völlig gleichen Text bieten. Hier be-
gegnen wir also zuerst dem Bestreben, die Abweichungen der
beiden Texte zu übersehen und den einen aus dem andern zu
verliessern, ein Verfahren, welches uns deutlich in Delarue's Aus-
gabe der Bücher gegen Celsus und in der Philokalienausgabe von
Lommatzsch (vol. 25 der Gesamtausgabe des Origenes a. 1848)
entgegentritt. In Delarue's Gesamtausgabe des Origenes findet
sich die Philokalia nicht; Lommatzsch gründet deshalb seinen
Text auf die Ausgaben von Tarinus und Spencer, zieht aber, wo er
einen vonDelarue bearbeiteten Text vorfand (wie in der Schrift jtegi
agyrnv-) und contra Celsum) auch dessen Lesarten heran. Und
1) Die Zahl der aus dem Hoeschelschen Codex Mon. (olim August.)
No. 52o entnommenen Lesarten ist sehr gering, und auch dieser Codex
gehört, wie wir zeigen werden, zu den jüngsten, wenn auch zu einer an-
dern Handschi-iftengruppe, als der Codex Regius Tarini.
2) Für diese Schrift führt Delarue auch Lesarten der Philokalien-
Texte und Untersuchungen VI, i. G
S2 Zweitps Capifpl.
so liegt uns in dfi- I'liilokalien-Ausgabe von Lojiuiuitzsch ein
Text vor, welcher für die hier in Betracht kommenden Capitel
fast V(')llio- mit Delariie's Text der Bücher des Origenes gegen
< 'elsns gleiclilautet. Von Lommatzsch ist niclit nur die Frage nach
dem Zustand, Charakter und Wert der Philokalienüberlieferung
nicht gestellt oder gar gelöst, sondern die Sachlage sogar verwirrt
worden, da der Leser weder von den Abweichungen des Textes
der Schrift gegen Celsus von demjenigen der Philokalia, noch
auch von der Beschafif'enheit des letzteren eine klare Anschauung
erhält.
So dringend also das Bedürfnis einer neuen kritischen Aus-
gabe der Philokalia ist, so wenig darf man sich die Schwierig-
keiten verhehlen, welche sich bei der Bearbeitung eines so um-
fangreichen handschriftlichen Materials ergeben müssen. Der
Verfasser der vorliegenden Abhandlung beabsichtigt nicht, sich
dieser Aufgal)e zu unterziehen, um so weniger, als die L«")sung
derselben durch einen englischen Gelehrten, Herrn Joseph
Armitage Robinson, erwartet werden darf. Da dessen Aus-
gabe zur Zeit noch nicht vorliegt, so war ich für meine Zwecke
genötigt, selbst das handschriftliche Material zu sammeln') und
zu sichten, und den auf Grund dieser Untersuchungen hergestell-
ten Text zur Prüfung desjenigen von Origenes c. Gels, zu ver-
wenden. Meine Kenntnis einiger Handschriften und ihres Ver-
wandtschaftsverhältnisses würde unvollständig und lückenhaft ge-
blieben sein, wenn mir nicht Herr Robinson mit der liebens-
würdigsten Bereitwilligkeit aus seinen Notizen das mir fehlende
Material dargeboten hätte -). Hierfür sei Herrn Robinson auch an
dieser Stelle mein wärmster Dank ausgesprochen. Ich füge hinzu,
dass Herr Robinson und ich vollständig unabhängig von einander
handschriften Cod. Reg. 2877 (= Par. 940) und Cod. Reg. 2274 (= Vnr.
4.öi)) an. Vgl. die Anm. * bei Delanie tom. I, p. !.")().
11 Bei der Sammhuig der Philokalienhdschr. aus Katalogen bin ich
besonders von den Herren (J. (lundermann, A. Mau und Karl Job. Neumanu
und von meinem Bruder Adolf aufs beste unier.stützt worden.
2) Während des Druckes dieser Abluindlung ist im .Journal of Philo -
logy (vol. XVIII, ]). 30— ()S) ein Artikel des Herrn Robinson ,()n the text
of the Philocalia of Origen' gedruckt worden, von welchem mir der
Verfasser schon jetzt freundlichst einen Abzug zugeschickt hat.. Es ist
mir dadurch ermöglicht worden, bereits in vorliegender .\ibeit auf jenen
Arlikcl l{('zu^ ni^linwu zu können.
Die Handschriften der Philokalia des Oiigenes. 83
im ganzen zu denselben Ergebnissen, vor allem zu der Scheidung
der vorhandenen Handschriften in drei grosse Gruppen gelangt
sind. Ohne Zweifel gewinnt durch solche Übereinstimmung jedes
Resultat an Sicherheit.
Zur besseren Übersicht schicke ich meiner Untersuchung
über die handschriftliche T'berlieferung der Philokalia eine, nach
Ländern und Städten geordnete Zusammenstellung aller mir be-
kannten Philokalienhandschriften voraus.
I. Türkei und Griechenland.
1. Codex Patmius No. 270 saec. X. exeunt. [Kotizen von Herrn
Robinson].
"2. Codex Constautinopolitanus No. 543 saec. XV. exeunt. [No-
tizen von Herrn Robinsonj.
3. Codex Atheniensis No. 191 saec. XV. [Notizen von Herrn
Robinsonj.
II. Italien.
4. Codex Venetus Marcianus No. 47 saec. XI. [CollationiertJ.
5. Codex Venetus Marcianus No. 122 a. 1343 |Collationiert|.
0. Codex Venetus Marcianus No. 48 saec. XIV. exeunt. | Col-
lationiertJ.
7. Codex Vaticanu.s No. 385 saec. XIV. [ProbecollatiouJ.
8. Codex Vaticanus No. 389 saec. XIV. [ProbecollationJ.
9. Codex Vaticanus No. 429 .saec. XIV. [ProbecollationJ.
10. Codex Vaticanus No. 388 saec. XV. exeunt. [Probecollation|.
11. Codex Vaticanus No. 1454 saec. XV. exeunt. [Probecol-
latiouJ.
12. Codex Vaticanus No. 1565 saec. XV. exeunt. [Probecol-
lationJ.
13. Codex Ottoboniano- Vaticanus No. (J7 a. 1436.1 [Notizen von
14. Codex Ottoboniano- Vaticanus No. 410 a. 1578. Herrn G.
15. Codex Vaticanus Regln. Pii II. 3 saec. XV.) Gundermann [.
16. Codex Florentinus Laurentianus plut. IV. Cod. XV. saec. XV.
17. Codex Florentinus Riccardianus K. 1 No. Xlll. saec. XVI.
[Notizen von Herrn Robinsonj.
18. Codex Taurinensis VIb. IV 6 saec XVI.
19. Codex Taurinensis CCLVl c. 1 10 saec. XVI.
ß'
84
Zweites Capitel.
y [ProbecoUation von
Sup. I Karl .loh. Neumaiiiil.
tioiieu von
Herrn G.
(lunder-
maiinl.
20. Codex Ambrosiauus A 1(35 Sup
saec. XVXVI.
21. Codex Ambrosiamis H 1
saec. XVI.
III. Frankreich.
22. Codex Parisinus Suppl. Grec No. (VI 5 saec. XJll. |Col-
lationiertj.
23. Codex ilegius Parisiuus No. 45(> a. 1426 [CollationiertJ.
24. Codex Regius Parisinus No. 940 saec. XIV XV.|
25. Codex Regius Pari.sinus No. 459 saec. XV. ! jProbecolla-
26. Codex Regius Parisinus No. 941 saec. XVI.
27. Codex Regius Parisinus No. 457 saec. XVI.
28. Codex Regius Parisinus No. 458 saec. XVI.
29. Codex Regius Parisinus No. 942 saec. XVI.
30. Codex Regius Parisinus No. 943 saec. XVI.
31. Codex Coislinianus Parisinns No. 226 saec?
32. Codex Parisinus de Sainte Genevieve saec. XVI.
33. Codex Regius Parisinus No. 944 saec. XVI. [Notizen von
Herrn G. Gundermann].
34. Codex Regius Parisinus No. 945 saec. XIV. exennt. [Col-
lationiertj.
IV. Schweiz.
35. Codex Basileensis A 111 9 a. 1564 [z. T. coUationiertJ.
V. Spanien.
36. Codex Matritensis Bibl. pari, de S. M. No. 34 a. 1570.
VI. Holland.
37. Codex Leidensis Vnlcanii No. 61 saec. XV. [z. T. colla-
tioniert].
38. Codex Leidensis J. Vossii No. 44 saec. XV. [z. T. col-
lationiert].
39. Codex Leidensis J. Vossii No. 67 saec. XVI. exeunt. |Probe-
coUation].
VH. England.
40. Codex Oxoniensis Novi Collegii No. 147 saec. XVI. [Probc-
collation von Herrn Margolionthj.
41. Codex Oxoniensis Bodleiamis 11. Cl. No. 254 a. 1622 [Probe-
coUation von Herrn Margoliouth|.
42. Codex Oxoniensis Bodleianus XVI. Cl. No. 6558. saec?
Die Handschriften der Philokalia des Urigenes. 85
43. Codex Chelteulicimensis No. 1423 (Meermau. 58) saec. XVI.
[Notizen von den Herren Gundermann u. Robinson],
U. Codex Cantabrigiensis Triu. Coli. 0. 1. In. u. 1604. [No-
tizen von Herrn RobinsonJ.
45. Codex Thomae Gale No. 5909 saec?
Vni. Russland.
46. Codex Mosquensis No. 12 saec. XV.
47. Codex Mosquensis No. 326 saec. XV,
IX. Osterreich.
4b. Codex Caesareus Vindobouensis No. 246 saer. XIV. [No-
tizen von Herrn Prof. StowasserJ.
X. Deutschland.
49. Codex Monacensis (Augustanus) No. 523 saec. XV. exeuut.
[CoUationiert].
50. Codex Mouacensis No. 52 saec. XVI. [z. T. collatiouiert].
Unsicher, ob noch vorhanden:
I. Türkei.
51. Codex Constantinopülitanus, vor 1565 vorhanden, ob = Cod.
Const. 543?
52. Codex Rhaedestinus, vor 1565 vorhanden.
II. Spanien.
53. Codex Scorialensis No. 40S (X — 1—16) saec? | vor 1671
54. Codex Scorialensis No. 731 (X— I — 16 saec? J vorhanden.
Eine Sichtung und Beurteilung aller vorhandenen Philo-
kalienhandschriften würde fast überflüssig erscheinen, wenn man
die Angal)e des Schreibers einer der jüngsten Handschriften für
wahr halten könnte. Ich meine die Angabe in dem
1. Codex Oxouieiisis Bodleiauus II. Cl. No. 254'),
chartaceus, a. 1622 scr.. Foll. 152, in 4°. Derselbe enthält ehi
Bruchstück der Philokalia. Anfang: IxXoyriv }) jraoovoa jrtQi-
r/tt ßißXoc — tyovoa ovtoj^. Ende: — djitQiy.aO^äQTOvg tav-
1) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 046 B, No. 2'A. Coxe, catal. Bodl.
unter der Rubrik: , Catal. eodd. mss., qui — ex dono Thomae Roe militis'
\). 463, No. 8. HeiT D. S. Margoliouth hat die grosse Güte gehabt, fiir
mich eine Probecollation (Cap. XVI) von diesem Codex anzufertigen; auch
hier spreche ich dafür meinen besten Dank aus.
gg Zweitos Capitcl.
TOVQ jtaQuSnvrac = Cap. XXI (Lom. vol. 25 p. 187 Z. 4 v. u.).
Voi-ausgescliickt ist der von Coxe abgedruckte Brief des Schrei-
bers Georgios Kontis, Sohn des Kypriers Franciscus Kontis, an
Thomas Roe. Die Überschritt lautet: to5 txXafiJiQor ferro xcu
(piXoitaf^tOTi'cTfo (a/d^tprij xcqüo (-Jojfiü Poe, jcQioßei /leyaXo-
jtQEjiH T//(.' (i6yä?.f/g BQSxaviaq, rttö^r/Log Kovrig, o q/jtcoq ttJc
iniT{toji6).itOQ Ai'vor. y.cä i'xÖixol: tT/j: f^eyicXr/c txxXqoiaq. Am
Ende heisst es: 'Ey(o rto'j{>yio^ - fy(jcnpa Idia yiiQi rr/v ßlßXov
ravTf/v, /]g to avriy{)U(pov bvqov tr rrö ayioj oqsi, t6 löiov Ixtiro
ßißXiov, öjctQ HjTtOxtlXi |sic| J\)//y()Qtog o i\ccCiarCov reo &6o-
do'jQoj Tvc'a'oj)'. svqov dt tovtü tv ri/ otßaofnä xal ßaoü.ixii
[iovi] Tov ßaTOJttÖLov tv erei ayxß' [= 1622 p. Chr. | /jr/iA Nosfi-
ßQLfo Ivd. :;' . Darauf: — tyQcapa idia ytiQl to ßißXlov Ix tot
avroyQU(f)ov äo<paXcög xal äjiafjaXXaxtojg, tr dt reo ayxc | =
1626 p. Chr.| tvtytiQioa reo IxXaitJtQOxäro jial viptjXoräxr')
rrQtoßti r//c ,utjc(X?/g BQtrariag xvQio) Scuitä Pöt.
Danach ist der Codex nicht erst 1626, wie Coxe meint, son-
dern wolil schon 1622 oder l)ald darauf geschriebdi. Wenn
nun die Vorlage wirkUch das Originalexemplar des Gregorios
gewesen wäre, so könnten wir aus dieser Abschrift, nach Abzug
der Schreibfeliler, leicht den Urtext für Cap. 1 — XXI herstellen.
Indessen hat sich der Grieche Kontis entweder in seiner Ent-
deckerfreude einer starken Selbsttäuschung hingegeben, oder,
wie der bekannte Simonides, zu betrügen versucht, indem er
seiner Vorlage das höchstmögliche Alter andichtete, um die
xlbschrift desto wertvoller erscheinen zu lassen. Wie hätte sich
denn eine Papyrosrolle — an eine solche ist doch wohl bei dem
von Gregorios dem Bischof von Tyana überreichten Pracht-
exemplar zu denken ') — von dem IV. bis zum X Vll. saec. erhalten
können! Und war auch das Original auf Pergament geschrieben,
so konnte dasselbe doch unmöglich den Prologos mit dem Brief-
fragment genau in derselben Form enthalten, wie alle übrigen
1) Das ,iv nvxTtw' im Pi-olog spricht allerdings dagegen, denn nvxziov
kann hiev nur so viel wie rsvyoc (code.x) sein (s. Stephanus, thes. gr.
ling. s. V.). Aber die Recension, welcher der jetzt vorliegende Prolog seine
Entstehung verdankt, stammt, wie ich später wahrscheinlich machen werde,
aus dem VI. saec. ; und es ist fraglich, ob der Verfasser des Prologs die
Worte fv nvxiiio auf Grund direkter Überlieferung, oder nicht vielmehr
aus seinem Kopf hinzugefügt hat.
j
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. ST
späteren Handschriften; vielmehr gehört der Codex Athous des
Koutis mit allen übrigen Codd. einer späteren Recension an,
welche von dem Brief des Greo'orios nur den Anfangf aufnahm.
Immerhin könnte der Codex Athous aus dem Kloster Wato-
pedion reclit alt und wertvoll gewesen sein. Auf hohes Alter
scheint wenigstens das Fehlen der letzten Capp. hinzudeuten. In-
dessen hat im XV. saec. jener Athous noch sämtliche Capp. voll-
ständig enthalten, denn neben dem Codex Roe liegt uns eine
zweite vollständige Abschrift vor in dem
2. Codex 3Iouacensis Xo. 528 (olim Augustanus p. 38
Xo. 49)^), chartaceus, saec. XV. exeunt.. Foll. 2lU, in 4" (ca.
222 X 160 ram.^), Schriftraum: 140 x 90 mm.). Der Codex ent-
hält nur die Philokalia: Überschrift auf Fol. 1 a IxXoytiv t)
jtaQOvoa jiirQiiyti (iißXoq — r/ovoa ovtwc . toQxrj y.al tu YQccji-
f/ara — ßo7j&oi\utvog. Dann der Elenchus. Anfang des 1. Cap.
Fol. 4 a tjceiöf] ji£Qi Tf/Xixovzmv — Ende Fol. 210 ^ — xca rcov
yifCvmv jiou^toyr: — rtXo^ xmv fpiXoxaXicöv ^) coQiytvovQ. xal
reo d^fp öosci. Dann folgen noch 5 leere Blätter. Der nur mit
einem Leinwandrücken versehene Codex enthält rote Quatemionen-
zahlen und — auf gezogenen Linien — 19 Zeilen auf jeder Seite.
Ornamente und Initialen sind mit ziemlicher Kunstfertigkeit in
Rot ausgeführt, die Tinte ist noch recht schwarz. Die feinen
und deutlichen Schriftzüge sind zwar nicht gleichmässig fest
und sicher, aber rund und schwungvoll und nur wenig nach
rechts geneigt. Die Accente sind meist mit den Buchstaben
verljunden. Der Schreiber gehört dem Schriftcharakter nach
wohl dem Ausgang des XV. saec. an. Er hat nur wenige Nach-
träge am Rand gemacht, dagegen finden sich häufigere Notizen
von der Hand Hoeschels, welcher nicht nur Varianten, sondern
auch Seitenzahlen^) seiner Ausgabe des Orig. c. Cels. ange-
merkt hat.
Da.ss diese Handschrift mit dem Codex Roe auf das enjjste
1) Vgl. Hardt's Cat. codd. mss. hibl. reg. Bav. vol. V, p. "JSti.
2) Die stark geglätteten Blätter sind nicht beschnitten.
3) Dieser Fehler scheint darauf hinzudeuten, dass die — von den
sonst vorhandenen abweichende — Unterschrift vom Schreiber der Hand-
schrift, bez. des Archetypus derselben herrührt.
4) Vgl. z. B. Fol. 'wa, wo es heisst ,Orig. 3S1 üb. 7 contra Celsum'.
Sg Zweite« Capitel.
verwandt ist. beweisen folgende Fehler im XVI. Cap. der l^liilt)-
kalia. welche sieh nur in diesen beiden Handschriften vorfinden.
1) {f^avfiärwr für davfiaoävrcor B. III, Cap. 12 (Loni. 1.
p. 266, Z. 15)').
2) (■vavTWTfjTcoi'' für jiittavorrjtwr B. 111, Cap. 12 (Loiu I.
p. 266, Z. 16 f.).
3) TQiJcXeiova füi- zor jiXtiova B. 111, Cap. 13 (Loni. 1,
p. 267, Z. 9 f.).
4) jiaga (lEv — iaxQixfi om. H. ill, Cap. 12 (Lum. 1, j». 265.
Z. 15—18).
Dass aber Cod. Mun. nicht der Archetypus des Cod. lloe
gewesen sein kann, beweist die Auslassung von aiQtöacov (B. Ill,
Cap. 12 = Lom. I, p. 266, Z. 5) im Cod. Mon., aber nicht im
Codex Roe. Auch wäre es unverständlich, wie der Schreiber
Kontis aus den deutlich geschriebenen Wehrten des Mon. tjt)
ö8fiv6T7jTL (B. III. Cap. 12 = Lom. 1, p. 266, Z. 6 f.) hätte machen
können: ajtsl osfivÖTtQov.
Dagegen ist, wie mir Herr Robinson mitgeteilt hat 2), als Ab-
schrift des Mon. 523 anzusehen:
3. Codex Cantabrigieiisis, Trin. Coli. 0. 1. 10., a. 1604,
welcher von Hoeschel dem Sir Henry Wotton gewidmet ist und
die Kotiz enthält ,ex codice Cyprio descripta manuGraecae linguae
studiosi'.
Eine zweite Absclirift des Mon. .t23 ist m. E.
4. Codex Ottoboiiiauo-Vaticamis Xo. 41(1, chartaceus.
a. 1578 scr., Foll. 282, Grösse: 15 X 21 cm. Inhalt: 1. die Philo-
kalia, Fol. l'i — 102b. Nach den Schlussworteii . . . yii'ivov jiQa-
gfccor folgt eine subscriptio [rot]: LvtavQ^a xt^ac, tiXrj(piv /; ßi-
ßZog o)QiyivovQ. x^lqI ygafpaloa yaßQLtjX is cc&^vvcöv rov ytvovg.
ayQctq)?/ de xara ro j^ji:; Iroa lv6\LXTicövog\ <^, oaxTtßQio^ li .
2. i'JhOipävovq ly/itLQidiov xaru iovdalcov (Fol. 103). 3. rov
avTOV Xoyog yevofievoc jiqoc rivag eXXoyif/ovg tcöv lovöaiojr
1) Es sei mir gestattet, der leichteren L'berbichl wegen auch die aus
der Philokalia angeführten Stellen nach Origenes c. Celsus zu citieren.
Denn meine Collationen sind sämtlich nach Orig. c. Geis., Ausgabe von
Lommatzsch, angefertigt, bez. übertragen. Eine Gegenüberstellung der
Stücke, aus denen die betr. Philokaliencapitel zusammengesetzt sind, und
der Parallelstellen in Orig. c. Gels. s. oben Seite TS f.
2) S. auch dessen Artikel im .Journal of Philology, vol. XVIII, p. 47 f.
Die Hamlschrit'ten der riiiloktilici des Origenes. 89
üiaQaxvyövxaQ Iv inidtic. (Fol. 110). 4. xov avtor ccjtoxQioig
.TQog Tovc. Xöyovg zcöv kßQalcov i'Fol. 12U). ö. xov avxov txtQoi
xirtg Xoyoi xaxd lovdaicov (Fol. 123). 6. Imoyfp fiova/ov. qj
ßtvtvviOQ t) tjKovviäa ofiiXiai didq:oQOi Fol. 163). 7. Mr/af/X
xov yXvijä lOxoQia yQovr/.i] (Fol. 192). Die einzelnen Stücke
rühren von verschiedenen Händen her. Da dieser Codex an zwei
Stellen (B. VII, Cap. 60 = Lom. III, p. 95, Z. 8 twi^ AiyvjcxUov
und ebenda p. 96, Z. 3 jiQooyMXiOi/xai) mit Mon. ö23 gegen alle
übrigen Codd. übereinstimmt, so halte ich ihn für eine Abschrift
desselben ').
In engster Beziehung zu Mon. 523 steht ferner nach einer
Mitteilung des Herrn Robinson:
5. Codex Constantinopolitaiius iiiouasterii 8. Scpulcliri
No. 543-), saec. XY. exennt., welcher nur die Philokalia enthält.
Herr Robinson schreibt mir, dass dieser Codex .,is written by the
saiue band as Monac. 523, and from the same original. It has
the same close: xiXoq xmv ffiXoxaXi&v coQiytvovg /.al xcö &^£qj
do^a". Danach stammt neben Mon. 523 und Cod. Roe auch Codex
Constant. von dem Codex des Atlios-Klosters Watopedion — den
wir Athous a nennen wollen — ab.
Athous a gehört nun, wie die Lesarten des Mon. 523 be-
weisen, der dem Alter nach zweiten Hau ds ehr iftengru ppe an,
als deren ältester Vertreter erscheint:
6. Codex Parisinus Supplement (xrec No. Glo, mem-
brauaceus, saec. XIIL, Füll. 204 -\- 2, davon Fol. Jl — 19S (ab-
gesehen von den verlorenen Blättern, an deren Stelle weisse '•) ein-
gesetzt sind) beschrieben^). Format: 276 x 195 mm., Scliriftraum
180 X 120 mm., bez. 50 mm. für jede der beiden Columnen.
1) Vgl. Robinson a. a. U. Seite 49.
2) Vgl. Sathas, in der ufacuoniicri ßi^D.iD'h'i^fii 1. p. 285 — 3)4 =Kloster-
bibl. des heil. Grabes in Konstantinoiiel (xazcu.oyog /tiQoy()ü<pojr zfjq
i^iß?.io(h'iiit]g xov iv KojvoxuvxivovTCo'/.ti utxor/lov xov navayiov xü(fov),
p. 312 inf. und Robinson, Journal of Phil. vol. XVIII, p. 48.
3) Weiss sind die Foll. 2—10. 12. 14. 17. 19. 105. 138.
4) Fol. 11 beginnt am Ende des 2. Drittels des V. Cap. (= Lom. vol.
25, p. 46 Z. KJ). Da nun eine Seite des Codex ungefähr = 10 Zeilen der
Ausgabe von Lommatzsch ist, so ergiebt die Rechnung (wobei die Capitel-
überschriften gebührend berücksiclitigt worden sind), dass vor Fol. 11
noch mindestens 34 Foll. gestanden haben müssen. Ferner würden noch
etwa 3 — 4 Foll. für den Frologus und Elenchus zu rechnen sein. Von den
*)() Zweites Ciipitel.
Dtn- Codex enthält nur dir Philukalia. Aniiuig: Fol. 11« ojri-
ötVfr öh öia Tt)v ctvay.r/coQtjXvtav xdi jivixt'iv (= Cap. V, Ende
des 2. Drittels. Lom. vol. 25, p. 4(5, Z. 16) oder vielmehr: xolc
jtoXXoig fii) sv()f}o{)-ai (= Cap. I, Lom. vol. 25, p. 9, Z. 22^)).
Ende: Fol. 198» — aX?. icjco Jif/Xov xccl tojp yt/ivojv jcQCc^scor.
Auf die leereu Pergamentidiitter 19ü und 200 folgen noch
4 weisse numerierte Papierblätter: 201. 202. 20;i 204. Die
vor Fol. 11 verlorenen Blättern sind aber noch einige erhalten, die im gebun-
denen Codex an falscher Stelle stehen. Nämlich Fol. 15 beginnt mit rou
:io?.).oIq (X)i ti\)>ia0^ai und Fol. 10 schliesst mit tai)^ ort ('noTrlmovreg (=
Lom. vol. 25, p. ü, Z. 22 bis p. 12, Z. (5); Fol. liJ beginnt mit: /utvac /rj^fvov-
öcfc dl, xdi fi7jöi 710} und schliesst mit dxovtiv ,«?/ övvuf^üvovq xov c.viöv nw^
lyovoi ya (= Lom. vol. 25, p. J4, Z. lü bis p. 15, Z. 22), Also folgen Fol.
15. Ki. 13. 11 aufeinander. Aber auch Fol. IS ist unrichtig eingesetzt.
Es beginnt: aXöywq nioxtvovxaq luxifuyviJXULq xul rsfjaaxoxönoic und
schliesst: aX/.ä fxevovoiv iv /tuxloxio ßio) rw xwr dvcjr (= Lom. vol. 25,
p. 102, Z. 21 bis p. 104. Z. 2). Also muss Fol. 18 vor Fol. 5ö gestellt
werden, welches mit den Worten: tl'TisQ ovv üU.öxi anschliesst. Vordem
Fol. IS fehlt dann noch 1 Fol. (= Lom. vol. 25, p. 101, Z. 14 bis p. 102,
Z. 21). Ferner fehlen zwischen Fol. 11 und 20 6 Folia, welche dem Ab-
schnitt bei Lommatzsch vol. 25, p. 47, Z. l'J bis p. 55, Z. 19 entsprechen.
Auf Fol. I04b mitten in der 2. Columne bricht die Handschrift ab bei
den Worten: uq xo iax/.i'iQvvt xq xyv xagöiar ipa^aw: es fehlen 10 Zeilen
von den 24 Zeilen der Columne {= Lom. vol. 25, p. 163, Überschrift des
Cap. XXVII, welche nebst den Überschriften der Capp. XXI — XXVI hinter
Cap. XX in dem Codex eingeschoben ist); Fol. lOG beginnt mit den Worten:
7T(^)OXC(/'.oi\utV7jg x(d ordtiuq äXXov v= Lom. vol. 25, p. Kij, Z. (i), also fehlt
hier ein Fol., wie durch das eingesetzte weisse Blatt richtig angedeutet
ist. Ebenso ist das Fehlen eines Fol. zwischen Fol. 187 u. 13'J richtig an-
gezeigt, dasselbe enthielt das Stück bei Lom. vol. 25. p. 201, Z. 11 bis
p. 202, Z. 21. Das Schema für die richtige Folge der Blätter würde also
so lauten: Fol. 1*— 9* fehlen; dann Fol. 15. 1(3, Fol. 10* 11* Fol. 13 Fol.
12*— 34*. Fol. 11. Fol. 35*— 4(r. FoL 20. 21. 22 u. s. w. Fol. 55. FoL 41'' .
Fol. 18. 50. 57 u. 8. w^ Hieraus folgt, dass 183 beschriebene und 2 leere
Pergamentblätter erhalten und mindestens 41 -f- 2 verloren gegangen sind.
Dies würde eine Gesamtsumme von 220 -\- 2 Blättern ergeben. Rechnen
wir noch 4 Foll. für den Prologus und Elenchus, so erhalten wir im
ganzen 232 Foll. = 29 Quaternionen. Dass aber sämtliche Quaternionen
vollzählig waren, scheint daraus geschlossen werden zu dürfen, dass vom
letzten Quaternio 2 Blätter leer geblieben sind; dies wäre wohl nicht der
Fall gewesen, wenn der Schreiber im Hinblick auf den kleinen noch zu
schreibenden liest zuletzt nur eine Lage von 4 oder 0 Blättern ge-
nommen hätte.
1) Vgl. S. 89 Anm. 4.
Die Handschriften der Philokulia des; Origenes. 91
Füll. 33ti — löl'j, welche die Abschuitte aus Orig. c. Geis, ent-
halten, smd von mir Aug. 1887 hier verglichen worden. Das
Schreibmaterial ist bald feineres, bald stärkeres Pergament. Qua-
ternionenzahlen sind links unten von dem Besitzer der Hand-
schrift, dem bekannten Griechen Minoides Mynas angegeben •).
Die Schrift ist iu zwei Columnen augeordnet. Die Zahl der
Zeilen betrügt 24, die Zahl der Buchstaben jeder Columnenzeile
durchschnittlich 15. Die Buchsttiben werden von den gezogenen
Linien meist am oberen Rand durchschnitten. Die Tinte erscheint
jetzt rotbraun und ziemlich verblasst. Auf jeder Columne sind
— in der Regel 2 — Initialen etwas herausgerückt und. wie die
Tapitelüberschriften und die Anführungsstriche am Rand, sehr
sauber und schön mit Goldtinte ausgefülirt. Die Schriftzüge
verraten einen geschickten, die vielen Flüchtigkeitsfehler und
Auslassungen aber einen wenig sorgsamen Schreiber, dem das
schöne Aussehen seiner ( 'opie mehr am Herzen lag als die
genaue Wiedergabe seines Originals. Auch finden sich nur
wenig Verbesserungen von I. Hand, und diese sind sehr fein und
sauber gemacht. Nur auf Fol. 173 a ist ein grösserer ausgelassener
Abschnitt von I. Hand nachgetragen. Ausserdem begegnen uns
Notizen des Besitzers Mvnas, welcher diese Handschrift mit Par.
616") verglichen und Varianten angemerkt hat.
Die Schrift ist Minuskel aus der II. Hälfte des Xlll. saec,
sie ist nur wenig geneigt, rund und mit wenig AI)kürzungen
und Ligaturen versehen. Iota subscr. ist nur beim Inf. praes.
der Verba contracta auf -äco und einigemal beim Conjunctiv
gesetzt. Die Accente sind stets vom Spiritus getrennt, dieser
ist, wie der Circumflex. rund. Die Interpunktion besteht aus:
1) So Fol. 21a unten links 4,
Fol. 29a „ „ 5,
Fol. 37a „ ,, (i^
Fol. 4öa „ „ 7.
Quaternio 8 (Fol. .")3— ."iS) enthält nur 6 Blätter, es fehlen zwei, nämlich
dasjenige, an dessen Stelle jetzt ein weisses steht, und Fol. 18, welches
vor 5üa einzusetzen ist. Quaternio 20 enthält 4 Blätter (Fol. 105—198)
Q. 27 nur 2 (Fol. 199 u. 200). Auf dem ersten der 4 weissen Nachsetz-
blätter (Fol. 201a) steht unten noch 28. Vor Fol. 21a hen-scht ärgere Ver-
wirrung: auf Fol. IIa steht 3, auf Fol. 7a steht 2, auf Fol. la steht 1.
'Jiienbar hat Mj'nas damit die Zahl der fehlenden Blätter andeuten wollen.
2) welche ebenfalls in seinem Besitz war, s. oben S. 57.
92 Zweites Caiiitel.
Komma, Kolon. Punkt, Fraijfext'iclieu. Die Handsclirift si-licint
aus ilem Privathesit/ des Mynas direkt in die kaixerliehe Biblio-
thek übergegangen und erst dort in gelbbraunes Leder ein-
gebunden 7A\ sein. Denn dass dieselbe frülier des Eiubaiides
entbehrt hat, beweisen die durcii Selimutz, Nässe und Wurm-
stiche stark beschädigten Foll. am Anfang uud Ende und der
Verlust zahlreicher Blätter: dass die Handschrift aber in Form
einzelner Blätter bez. Quaternionen in die kaiserliche Bibliothek
gelaugt ist, zeigt die Häutigkeit des Bibliotheksstempels (Fol.
1a IIa 13a 21a \{)[h i29b 139» 197^1 und 198»).
Da Mynas in den 40er Jahren dieses Jahrh. den Berg Athos
nach Handschriften durchforscht hat. so darf man vermuten,
dass auch dieser Codex daher stammt. Unsere Annahme gewinnt
durch die Thatsache au Wahrscheinlichkeit, dass Codex Par. ßlo
auf das engste verwandt ist mit dem. oben als Archetypus von
Cod. Roe und Mon. 023 bezeichneten Atlious a. Au allen den
Stellen nämlich, wo Par. G15 hinsichtlich einer Auslassung.
Wortstellung oder Variante sich von der IlL, jüngsten Hand-
schriftengruppe, welche besonders durch Par. 156 uud Ven. 48
vertreten Avird, scharf unterscheidet, geht Mon. 523 (also auch
sein Archetypus a) stets mit Par. 615. Wenn auch kleine
Abweichungen (wie Auslassungen uud Schreibfehler) bei Mon.
523 vorliegen, so sind dieselben im Hinblick auf die sonstige
andauernde Übereinstimmung doch so unbedeutend, dass wir nicht
nur nicht genötigt werden, von einer Ableitung des a direkt aus
Par. 615, als derselbe noch vollständig war, abzusehen, sondern
sogar die Möglichkeit der Identität von a und Par. 615 erwägen
müssen. Wir verneinen dieselbe, da die oben Seite SS ange-
führten auffälligen Übereinstimmungen zwischen Mon. und Roe
auf einen gemeinsamen, von Par. (515 verschiedenen Archetypus
liinweisen. Als Abschriften von Par. 615 sind mit Sicherheit
ausser a noch zu bezeichnen:
7. Codex Reg:ias Parisiiius No. *.»4:5, chartaceus, saec. XI \'.
exeunt, welcher ausser den 8 Büchern gegen Celsus auch Bruch-
stücke aus der Philokalia enthält '), und
8. Codex Basileeiisis A III, 9, chartaceus, a. 1561. in
J) Vgl. Gajj. J, Seite 40 f. unserer Abhandlung, wo dieser Codex genau
beschrieben worden ist.
Die Hamlschriften <ler Philokalia des Origenes. 93
welchem, wie wir oben gesehen haben'), die Philokalia den
Büchern gegen Celsus voraufgeht-). Wenn auch, wie gesagt,
die Vereinigung dieser beiden Sr-hriften 7ai einem Band nicht
als ursprünglich angesehen werden kann, so ist doch die Ab-
stammung der ersten von Par. 615 und der zweiten von Par. 616
meines Erachtens ein deutlicher Hinweis darauf, dass Par. 615
und 616 früher an demselben Orte und wohl auch in der Hand
desselben Besitzers gewesen sind. Man könnte vermuten, dass
beide Handschriften (von denen ja Par. 616 wahrscheinlich in
Konstantinopel a. 1339 entstanden ist") nach a. 1453 von flüch-
tigen Mönchen auf den Berg Athos gerettet und uns dadurch
erhalten worden sind.
Etwas ferner als die genannten Handschriften steht dem
Par. 615:
9. Codex Mouacensis No. 52'^), ehartaceus, saec. XVI.
[nicht XV, wie Hardt angiebt], Foll. 243'), in Folio (346 x
240 mm., Schriftraum: 245 x 140 mm.). Inhalt: 1. Fol. la nacli
einem Ornament: 7] ffiXoxalia tov coqljevovc. Dann: k/J.oyiir
i) jiaQovOa jctQityet ßißXog — r/ßvoa ovrcog. Ioqt/j xal xa
ygaftfiata — ßorj&ov(iivoq. Darauf: räös löriv er Tfjds t//
ßißXoj und der Elenchus. Darauf Cap. I — Ende Fol. 114'^ mit —
xal röjv yrj'Cvow j:Qä^£cor.
2. Nach einem leeren Blatt auf Fol. 115 — 124a von anderer
Hand: ffcorlov dQyujxiGxöjtov xmvotavTivovjtöZecog xtgl röir
yixo[iLxmv d^thinäxcor Im yv Xöyog.
3. Ohne Zwischenraum anschliessend: Fol. 124a — I30b i-jci-
OtoX'f] JteQityovOa rt/p ogfli/i' xal aficofif/vor jtiöTir jttiKpduöa
jcagd TOV fiaxagiov näüiüia d^o^ä jcQiaQ/ov hgoooXi^ucor jiqoj:
Tovg xard t7]v agfieviai' aiQsriC,ovTug dgaßiOrl ^uhv vjio {)^eo-
1) Vgl. oben Seite 4:!.
2) Codex Basil.. Reg. 045, und der aus Mon. .")23 und Codex Roe wieder
herzustellende Codex Athous c: sind nur insofern für uns von Wichtigkeit,
als aus denselben die Lesarten der jetzt nicht mehr vorhandenen Blätter
des Par. 615 erschlossen weixlen können.
3) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 5S9B. Hardt, Catal. codd. uiss.
bibl. reg. Bav. tom. I. p. 287 f.
4) Da zwei Blätter nicht numeriert sind , so beträgt die Zahl der-
selben eigentlich 245.
04 Zweites Capitel.
d(''j{)or Tov T() tjiixÄf/i' äßovxaQa zov xa(tcöi' ijiioxojtov vjrcx-
ynQ^vdHOa x. t. 1.
I. Von Fol. KUa — IST'^ von iMuer III. Hand: ////|?v| ro(f/ß(nfo
xi TOV ayiov h()Of/a(iTVQo>^ xXt'j^itVTO^ tjriüxöjrov (lo'jfojc ifaD/jrov
tov ayiov ajtoOTÖ/.ov jtitQov, jtqoq laxoyßov tov döeXcpöf^eof
di//y/jGic tJTiüza^.&iioa djto (K6fi7/c: Dann
ö. Nach einem leeren Blatt auf Fol. J8S'^— 243^^ von eine)-
W. Hand: tJcioroXui tov f^nydXov ßaoiXsiov. Der von einem
starken, lederiiberzogenen Holzband umgebene Codex ist gut er-
halten. Quaternioneuzahlen sind beim Einbinden weggeschnitten
worden. Zahl der Zeilen: 30 auf jeder Seite. Initialen und
Überschriften sind rot, die Tinte ist recht schwarz. Die aufrecht
stehende, etwas steife aber klare Schrift gehr>rt dem saec. XVI.
an und erinnert vielfach an den im I. Cap. besprochenen Codex
Monac. No. 64. Die Accente sind meistens mit den Buchstaben
Yer])nnden. Lücken hat teils die I., teils die II. Hand am Rand
ergänzt, der Text selbst zeigt sehr wenig Verbesserungen.
Diese zweite Münchener Handschrift stimmt zwar an einer
ganzen Reihe von Stellen mit der erstgenannten und also mit
I'ar. 615 den andern Codd. gegenüber zusammen (z. B. Buch I,
Cai). 2 = Lom. I, p. 22 Z. 1 und Buch VI, Cap. 1 = Lom. II,
p. 297 Z. 8 und sonst hinsichtlich der Wortstellung, und Buch VI,
Cap. 1 =Lom.n, p. 297 Z. 9 in der Auslassung von rira), anderer-
seits aber haben Par. 615 und Mon. 523 viele Fehler gemein-
sam, welche in Mon. 52 nicht wiederkehren. Z. B. ji7'j(h^i((
Bnch VI, Cap. 3 (Lom. II, p. 302 Z. 2) (pmroc tov f/axaglov Buch VI,
Ca]). 5 (Lom. II, p. 309 Z. 7) TrjVixavTa^') Buch VI, Cap. 4 (Lom.
II, p. 303 Z. 12) und die Auslassung von xm — xQi{h//r)Of/t'rovQ
in Buch V, Cap. 63 (= Lom. H, ]). 292 Z. 2 f.). Demnach ist
anzunehmen, dass Mon. 52 aus dem Archetypus des Par. 615 ent-
weder direkt oder indirekt abgeschriel)en ist. Auf letzteres führt
uns die Beobachtung, dass Buch VII, Cap. 60 (= Lom. III, p. 95
Z. 5) Mon. für vytici liest: vyido'i. Das f konnte aber nur
dami leicht mit « verwechselt wenhMi, wenn es in der Vorlage
links (j])en zurückliegend geschrieben Avar. Diese Form des t
begegnet uns in den Jahren 1273 — 1426"^) am häufigsten, also
1) Für rij'/.ixaltu, der Schreiber liat / -^ ). mit. // = v verwechselt.
2) Vgl. (Jardthaiisen. Grioch. Pal. Tafel 10. 11 und S. 201.
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 95
wird der Archetypus des Mou. eher jünger als Par. 615, denn
älter anzusetzen sein. In der That ist derselbe im Jahr 1343
entstanden, denn es ist:
10. Codex Yeiietus Marciaiins No. 122 ' . V)omb\ ciuus,
a. 1343 scr., Foll. 377, in 4" maior. f290 X 210 mm., Schrift-
raum: 220 X löO mm.). Auf jeder Seite hefindeu sich 30 Zeilen
auf ffezogeneu Linien. Inhalt des Codex: nach den BB. 1 — 5
des Cyrill gegen Julian, dem Buch gegen die Anthropomor-
phiten und einer Schrift des Photios, nebst dem Brief des
Patriarchen Thomas an die Armenischen Ketzer (vgl. oben Mon
52, No. 2 und 3) folgt die Philokalia"^) von Fol. 289a bis 377^^
Der Codex rührt (abgesehen von Fol. 192^ — 201b, welche
von einer Hand des XV. saec. geschrieben sind) von einem
Schreiber her, welcher die Philokalia mit folgender su]>scriptio
beschlossen hat: rtXoc £D.?/c/()' aioiov )j fhavfiaoia ßiß?.oc rfjc
rfi/oxM/Jag rov ''S2Qiytvorg 6i' ißinQcör lz,, Wfß^t] 7C(Q t// xu
Tor JijTQÜUov y.al D.aße tkXoc xrj iß' rov Md'iov, tv Irti
z,mva. Deamuch ist die Philokalia in 16 Tagen geschrieben.
Dieser kurzen Zeit entspricht die sehr flüchtige, oft schwer les-
l)are und an Abkürzungen aller Art überreiche Schrift. Auf-
fallend ist der häufige Gebrauch des Fragezeichens anstatt des
Kolon oder Komma. Randbemerkungen von I. Hand und einer
II. aus dem XV. saec. sind selten. Die Handschrift gehörte früher
dem Cardinal Bessarion. Dass nun dieser Codex die Vorlage fi'ir
Mon. 52 gebildet hat, lässt sich aus einer grossen Zahl von
Stellen mit Sicherheit erkennen. Z. B. Buch III. Cap. 12 (=
Lom. I, p. 266 Z. 13) lesen nur Ven. 122 und Mon. 52 für h.öe-
sccfnvcor: Ixötlatiivco. Buch III, Cap. 13 (= Lom. I, p. 267 Z. 5)
für v^ilv. })fitr. Ganz evident wird aber die Abliängigkeit des
Mou. 52 vom Veu. 122 durch foltrende zwei Stellen bewiesen:
1) Vgl. Fabricius-HarL, Bibl. gr. vol. VII, p. 122. Zanetti, Gr. D. M.
bibl, p. 70. Gardthausen, Gr. Pal. p. 308. 354. C. J. Neumann. Script.
Gr. qui Christ, irap. rel. qnae supersunt III, p. 142. Beschrieben ist der
Codex richtig in den Exempla codd. gr. v. Wattenbach n. Velsen \). 7, nur
dass dort zweimal der Fehler: Fol. 2!»2i-3(ilv für: Fol. Ul2r-201v steht.
Kbendort (tab. 23) findet sich ein Specimen des Codex.
2) Ich habe die C'oUation dieser Handschrift, welche ich im Mai 1888
in Venedig nur flüchtig liatte iuisehen können . in diesem Winter hier
vollendet.
90 Zweites Capitel.
liuch \'ll. Ciii». 00 (= Lom. 111. p. '.)('. Z. S) hietot Moii. ]'y<n-
für f/ar niid Buch VII. Cap. 61 (= Lom. III. p. 97 Z. 2 f.)
//oöi'c für iiöfLc.: beidemal ist das Wort im Veu. so geschrieben,
dass es von einem mechanischen Abschreiber in der angegebenen
Weise verlesen werden rausste. Ich bemerke noch, dass Herr
Ivobinson auf Grund anderer Stellen /u demselben Resultat ge-
hiugt ist.
Mit Veu. 122 hängen ferner die beiden Codd. Vaticani No. 429
und 385 ') eng zusammen, und wenigstens der letztere ist vielleicht
wie Mon. 52 eine Absclirift des Ven. 122.
11. Codex Yaticaiiiis No. 385'-), bombycinus, saec. XIV.
exeuni. in 4'* min., Foll. 243 (c — g und 1 — 238 luimeriert). In-
halt: 1. Fol. g — 141: hxXoyal /{ttjoifwi öia<pÖQcoi' jcoujtcöp ovvtf-
S-siOai jTa()a rov fia^ifiov. 2. Fol. 144 beginnt die Philokalia:
r/i?u)yf}r >/ xagovoa — lyovoa ovrmg. tOQty xai — ßor/i}ov-
{ttvoq. Rubrum: raÖE toriv Iv zTJöe xTj ßißXoj. jisqI rov üto-
jtvsvoTov — bis Fol. 1451^ — xagöiav fpagaw. Dann das erste
Capitel, Anfang: tjtu jcsq) — Ende: Fol. 235 — yt/ivoji' ji()dc.tco}'.
Auf Fol. 235l> folgt eine schwer lesbare und sehr fehlerhafte
subscriptio: sraiZeoi)^?] ro xaQmv ß?/ß?.//o öia yjQOg y.ai xojtov
ifiov oövvog xai xavay'ivüQ xöijrai, öia rov Ov . . . Dann
folgt noch ,de libero arbitrio' von Basilius und Gregorius. Auf
dem 6. Blatt steht ferner, ausser dem Stempel: icoccvt^ov rov
ßtfißov b.vtrov'^) izX rmv svjiurQ'iöcör lor\ ro ßißXioi> von einer
Hand des XVII. saec. Auf dem 7. Blatt folgt ein Inhaltsver-
zeichnis des Codex, das S. ist als 1 bezeichnet; oben steht:
iia^tpov ^lora/ov mit schwarzer Tinte. Die Schrift ist klein,
lein und sauber und gehört wolil dem Ende des XIV. saec. an.
Etwas älter als 385 scheint zu sein:
12. Codex Vaticaniis No. 429, chartaceus, saec. XIV., in
l^'ol. min., Füll. 341. Inhalt: 1. Fol. l — 18^^ des Basilios jr(>oio7o^'
dox/jrixog und jcsqI ßaxriOfiarog. Fol. 69t> steht: ro fiiv ßißXiov
1) Über diese und die übrigen Codd. Vaticani haben mir Hei-r Prof.
Mau und Herr Dr. Gundermann einige Notizen gegeben. Ich selbst habe
<J von den 9 rhilokalienhandschriften in Rom flüchtig einsehen können.
2) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 5—14 und Serajjeum XII, 18.')!
p. 12!) tt'., wo ,ein altes Verzeichnis der griech. Mss. in der Vaficana' von
Prof. Haase in Breslau aus einem Codex Hehdigeranus mitgeteilt wird.
3) Wahrscheinlich .Toann. Bembo, welcher KilH in Venedig gestorben ist.
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 97
io}[avv}>]g YtYQa(p£ fiopayog dfiova'/og og rov öffoSQov \T\ o 60 vg
de zovTco JiQog yQaq}i]v xo ßißXioi', xo^uvtjvog IjiijiQodQo^uov ')
xXijOip (ptQcov.
2. folgen ca. 43 Verse, Anfang: fwi^aöToyvconouyjjfiog Iv
(.lovoTQÖjtoig coQiytvovg 6e jtv^iov ro jcvsiov letzte Zeile; Tt/v
uvxlXr/ipiv Ttjg ay'iag xQiaöog jiäliv a^iiiv (Fol. 70^).
3. Fol. 71^ beginnt die Philokalia mit: txXoy)]v // jiaQovöa —
tyovöa ovTCog. ioQZf) xal — ßorjd-ovj-avog; Fol. 71^ rödt tvsOTiv
tv rijös xTj ßlßXo). Es folgt der Elenchus bis Fol. 74a. Dann
das I. Cap., Anfang: tjcel jte{H — Ende: Fol. 2G7a — yifivmv
4. bis Fol. 267^ einige Verse, Anfang: coQiyivovg 'ivxavd^a
xaXXiöTcov TtXog a zig ovvTj^tv ov xaXor jcc.Xir yQäg)£ir. Ende:
Tfjg 0//C dxtiQOv g)(aTOfiuQ<pov Xafijcäöog: —
5. Fol. 268^ — 282^: xdrwvog Qcoficäov yvojfiai jcaQuivExi-
xal diörr/OL ag fisr/'jVtyxev Ix zT/g Xazlvcov (powtjg dg t//J' IXXäÖa
ÖLaXtxzov (jdsi^uog 0 JcXavov6r]g: —
6. Fol. 2833- — 3 14b ovvzay^a xov Gog)03Tdzov xpeXXov xazd
özoLyßov lxXiX£Yi.dvov ajto zcör iaitßixwv ßißXicop jisqI övvd-
ffnojg zQO(fcöv xal ojqjtXdag xdi t/}c zoltojv ßXdßr/g jiQog zoi'
ßaöiXm ZOP (lovoficcyov.
7. Fol. 315a — Ende: zov ccxzovaQiov xvqov ho zov C^ayuQiov
IjtLözoXrj üiQog zov xvq'Cv, uoo/](p zor cfiP.oOocpov. ji^Qityovoa
iazQixd &£coQ7iuaza xal jt£Ql öiaizrjg.
Die Zusammengehörigkeit dieser beiden Codd. Vaticani und
des Ven. 122 wird schon in dem von mir zuer.st verglichenen
Cap. XVI durch zwei wichtige Stellen bestätigt. So lesen Ivöi-
66vza zalg Buch III, Cap. 13 (= Lom. I, p. 267 Z. 12) nur Ven.
122 mit Mon. 52 und Vat. 385. 429. Dasselbe gilt von der Les-
art xal zizov TL xal jtQog Buch V, Cap. 61 (= Lom. II, p.
2S3, Z. 3). Um zu bestimmen, ob die beiden Codd. Vaticani Ali-
schriften des Ven. 122, oder mit diesem aus einer gemeinsamen
Quelle entsprungen sind, würde die Heranziehung einer grösseren
Anzahl von Stellen nötig sein, als mir z. Z. zu Gebote stehen.
So viel aber ist sicher, dass Ven. 122 als die älteste Handschrift
unter den drei genannten von vornherein eher als Archetypus
der beiden Vaticani, jedenfalls aber als die Avichtigste Hand-
1) Über diesen Konmenos Prodromos ist mir nichts bekannt.
Texte uud Untersuchungen VI, 1. 7
98 Zweites Capitel.
Schrift dieser Gruppe anzusehen ist. Endlich gehört noch hier-
her eine Handschrift, von deren Vorhandensein icli durch Herrn
Robinson Kunde erhalten habe, nämlich:
13. Codex Atlieniensis No. 191, saec. ca. XV. Ueber den-
selben schreibt mir Herr Robinson: „Ath. 191 is probably from
the same original as Vat. 385. It presents a composite text and
is of no special value". Vgl. Journal of Phil. vol. XVHI, ]). 50.
In welchem Verwandtschaftsverhältnis steht nun Ven. 122
zu Par. 615? Wir haben oben gefunden, dass Cod. Mon. 52
indirekt, d. h. durch Vermitteluug von Ven. 122, auf den Arche-
typus des Par. 615, nicht aber auf diesen selbst zurückgeht.
Ebensowenig kann also der Archetypus von Mon. 52, Ven. 122,
eine Abschrift des Par. 615 sein. Dies zeigen ausserdem deutlich
folgende Stellen: 1) Buch lU, Cap. 12 (= Lom. I, p. 205, Z. 16)
fehlt ofioXoyovfievmg nur im Par. 615 und nicht im Ven. 122.
Dasselbe gilt 2) Buch HI, Cap. 12 (= Lom. I, p. 266, Z. 21)
von öia, 3) Buch V, Cap. 61 (= Lom. H, p. 283, Z. 11) von
tjtsioayayovTsg^ endlich 4) Buch V, Cap. 63 (= Lom. H, p. 292,
Z. 2 f.) von den Worten xal jcavra — xQid^rjöofztvovg. Anderer-
seits ist aber die Übereinstimmung zwischen Ven. 122 und Par.
615 den übrigen Codd. gegenüber so augenscheinlich '), dass wir
diese beiden Handschriften demselben Archetypus zuweisen
müssen.
Aus dieser gemeinsamen Quelle ist endlich auch geflossen:
14. Codex Vaticanus No. 388, chartaeeus, saec. XV. exeuut.,
Foll. 206, in 4<J min. Inhalt: 1) Die Capp. 1—20 der Philokalia,
mit folgender Überschrift: cpiXoxakia ix rcöv coQiytvovg ßißklcov
dg TLva rcöv ccjro^QOJV [corr. zu ajioQCOv] ryg dsiag yQacpf/g' övX-
XsyeiOa JcaQcc rcöv ayicov nartgcoi^ 7j(icöv xal öiöaOxd).o}V, ßaöiXdov
xov fieyäXov xal yQrjyoQiov zov ihfoXoyov: xerßaZ[aiov\ xqcotov,
Jt£Ql xov {hsojcvtvOTov — (OQiytvovg. Anfang: kxH Jttgl — Fol. 89
xt(paX\aLOv\ x"": — jcQog rovg Xtyovrag fit) did top arov — rofiov
6' xov xaxd xtXoov: — (lexd xavxa fpi]Oi — Fol. 108^ — ^pvyj/v
ijiiö?jf/iag xaXcög [= Ende des Cap. XX, Lom. vol. 25 p. 163].
Dann folgen 2 weisse, nicht numerierte Blätter. 2) Fol. 109 —
150Asterii homiliae. 3) Fol. 151 — 202 Nicetae confutatio epistolae
1) So lesen beide Codd. Buch V, Cap. 03 (= Lom. 11, p. 291 Z. 19 f.)
für tioq' « vnei?.7'i<pafi£v: nago v7iei?a'j<pa/uev gegen alle übrigen Hss.
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 99
regis Armeuiorum. 4) Fol. 203 — 204 G^olia jcsqI tov aQi&ftov.
5) Fol. 205 — 206 ex rcöv vTrofim/ficcTiOfiöjv ßaOiXeiov elg ro
jiQmrov Tcov <jt?]hTevTixo3v: — Aus dem Umstand, dass der
Schreiber mit dem Schluss des Cap. XX abgebrochen hat, ob-
schon ihm noch genug leeres Papier zur Verfügimg stand, ist
wohl zu folgern, dass bereits die Vorlage unvollständig war. Nun
schliesst nur noch ein Codex mit denselben Worten wie Vat.
388, nämlich:
15. Codex Caesareus Yhidobonensis No. 246 '), bomby-
cinus, saec. ca. XIV., Foll. 129, in 4'\ Der Codex enthält nur
die ersten 20 Capp. der Philokalia. Ueber Beschaffenheit und
Inhalt des Codex hat mir Herr Prof. Stowasser Folgendes ge-
schrieben: „Von den 129 Blättern des Codex ist Fol. 1 und 2 von
einer ganz jungen Hand und, wenn mich nicht alles täuscht,
erst in Wien auf der Bibliothek (nach dem Papier zn urtheilen)
ergänzt. Diese Hand schrieb auf Fol. l^a folgende Verse:
avxi] rvyyavH rov vsöroQiov yaQTr)
TOV oocpov [sie] 2) TS xal liav evrovorärov
d^Hoq yag vovg vxtJQXS t^ lZX?]vi6on'
cpsv XTjq sxeivov xal ösiinjg algeöiag
aX7. CO d^earä rcöv xalc'jv aocpiCfiarmr
övyyvcod-'i avxS avÖQi d{^?ucoTCiToy [sie].
JVIit Fol. 2a beginnt der Text von ganz junger Hand, Fol. 3«'
die alte Hs., welche ich nach Papier und Schrift wohl dem
XIV. saec. zuweisen möchte. Die Hs. ist sehr compendiös ge-
schrieben, die inneren Blatthälften durch Nässe schwer lesbar,
1) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I. p. 540 D. Lambecius, Comm. Aug.
Bibl. Caes. Vind. Liber III (a. 1670), p. 73 unter Nr. 53 (olim 202). Daniel
de Nessel, Catal. — omnium codd. mss. Graec. — August. Bibl. Caes.
Vind. a. 1690, p. 346. Hier ist der Codex ausführlich beschrieben. Einige
Ergänzungen hat mir gütigst Herr Prof. Dr. Stowasser in Wien gegeben.
2) Herr Prof. Stowasser vermutet für das falsche aoipov: navaorfov,
was ich für richtig halte. Wer ist aber jener Nestorios? Aus dem 5. Verse
ergiebt sich, wie ich glaube, dass der Verfasser der Verse den bekannten
Ketzer Nestorios (f ca. 440) als Urheber der xaku oocpla/nara, d. h. der
Philokalia, angesehen hat. Demnach hat jener ,Dichter' entweder den
Prolog der Philokalia nicht gekannt, oder als untergeschoben angesehen.
Dass der Schreiber jener 6 Verse nicht zugleich ihr Verfasser ist, beweist
m. E. das Versehen ao(pov (für navoucpov), was dem Verfasser bei noch-
maligem Durchlesen nicht entgangen sein würde.
100 Zweites Capitel.
stellenweise gar nicht zn entziffern; die äusseren Blattliälften
gegen den untern Rand sind durcli Wuriufrass in ganz aus-
gedehntem Masse mitgenommen, so dass die Blätter oft in Stücke
gefallen sind, und diese inliegen. Auch ist vieles vom Texte
durch die Wurmgünge endgültig zerstört. Mit Fol. \29^ med.
bricht der Text ab, es ist also nicht weiter geschrieben worden,
was sieh aus Nessels Darstellung nicht ergiebt".
Aus der Thatsache, dass Cod. Vat. 388 und Vindob. 24G mit
denselben Worten abbrechen, muss man schliessen, dass entweder
beide denselben unvollständigen Archetypus gehabt haben, oder
dass der jüngere Cod. Vat. von dem älteren Cod. Vindob. ab-
geschrieben ist. Bevor durch eine genauere Vergleichuug beider
Handschriften nicht das Gegenteil erwiesen ist, möchte ich
letztere Vermutung für wahrscheinlicher halten.
Jedenfalls ist Vat. 388 (oder seine Vorlage) mit Ven. 122
und Par. 615 auf denselben Archetypus zurückzuführen. Denn
schon im Cap. XVI ergiebt sich die Zugehörigkeit des Vat. 388
zu der Gruppe Par. 615 — Ven. 122 aus folgenden Stellen:
1) Buch III, Cap. 12 (Lom. I, p. 265 Z. 7) lesen e/'/e xal für
dys) Par. 615. Ven. 122 (nebst den Abschriften) und Vat. 388
gegenüber allen anderen Codd. Ebenso stehen 2) bald darauf
Z. 9 in der Lesart: 6h aXXoL aXlajpv Par. 615, Ven. 122 und
Vat. 388 im Gegensatz zu den übrigen Handschriften. Dasselbe
Verhältnis findet 3) bei der Stellung der Worte: xaxriyoQiixioi
üiaQU. TovTo statt (Buch V, Cap, 61 = Lom. II, p. 282 Z. 16),
und 4) Buch V, Cap. 61 (= Lom. II, p. 283 Z. 1) in der Lesart
TS für rivag. Da die Vermutung, Vat. 388 sei direkt aus Par.
615 abzuleiten, wegen der 4 oben angeführten Auslassungen des
Par. 615, die im Vat. 388 nicht wiederkehren, hinfällig ist, und
Vat. 388 auch dem Ven. 122 ferner steht, als Vat. 385 und 420,
so bleibt, um die oben angeführten Übereinstimmungen er-
klären zu können, nur die Annahme einer gemeinsamen Quelle
übrig.
Der gemeinsame Archetypus aller bisher genannten Codices,
den wir X nennen, kann also mit Hilfe des Par. 615, Ven. 122
und Vat, 388 wiederhergestellt werden. Zur Ergänzung des
lückenhaften Par. 615 dient, ausser Reg. 945 und Bas., Codex
Roe und Mon. .')23. Da sich nun der Archetypus der l)eiden
letztgeuHtiutfMi Codd.. wjÜAiui' tii» — Liyj:- 615 abgeschrieben ist,
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 101
im Atlioskloster Watopedion befand, so dürfen wir vermuten, dass
auch zwei andere von dem Athosberg stammende Philokalieu-
handscbriften zu der Gruppe Par. 615— Ven. 122 gehören, ich
meine :
16. Codex Mosqneiisis No. 12 '), olim Athous, chartaceusi
saec. XV., Foll. 185. Inhalt: die Philokalia, welche nach Matthaei
völlig mit Spencers Ausgabe hinsichtlich der .argumenta' über-
einstimmt. Auf dem letzten Folium steht: i] jtaQovöa ßißXog
Tvyydret zf/g jiiovP/g rov ^7]QOjCOTCcf/ov, jtQa&etoa ix trjg ftovfjg
Tov §Evofpc5i'Tog övv IrtQOig jzIhoOi ßißXloig. Und:
17. Codex Mosqueiisis Xo. 326, oHm Athous, chartaceus,
saec. XV., Foll. 3S0, eine Miscellanhandschrift. Sie enthält an
9. Stelle: .Varia capita ex sie dicta Philocalia Origenis' und
stammt aus dem Athoskloster rov Soxsiagiov. Also ist weder
dieser Codex noch No. 12 identisch mit dem, aus Watopedion
stammenden Archetypus des Codex Roe und Mon. 523, vielleicht
aber näher oder ferner mit ihm verwandt. Leider stehen mir,
ausser Matthaei's Angaben, keine Notizen über die lieiden Codd.
Mosquenses zu Gebote.
Der Archetypus dieser IL Handschriftengruppe {X) dürfte,
da Par. 615 dem XIII. saec. angehört, wohl im XII. oder XL saec.
entstanden sein.
Von dieser zweiten Gruppe hebt sich nun eine dritte jün-
gere Gruppe scharf ab, deren Text durchweg beträchtliche Ab-
weichungen gegenüber der IL Gruppe aufweist. Wir bezeichnen
den, etwa in dem XIII. saec. entstandenen Archetypus dieser
IIL Gruppe mit x. Es kann nicht meine x4ufgabe sein, die Ver-
wandtschaftsgrade aller zu dieser IIL Gruppe gehörenden, aus
dem XV. und XVI. saec. stammenden Handschriften im einzelnen
genau festzustellen: für meine Zwecke genügt es, die Unter-
abteilungen der Gruppe x im ganzen zu bestimmen und von
einander abzugrenzen. Aus x sind nun erstens Par. 456 und die
näher mit demselben verwandten Codd. hervorgegangen.
18. Codex Regiiis Parisiiius N o. 456, bombycinus, a. 1 426
(nicht 1326] geschrieben, Foll. 250 (davon ist Fol. 97 unbeschrie-
1) Vgl. C. Fr. Matthaei, Accurata codd. gr. bibl. Mosquens. S. Synodi
notitia et recensio, Leipz. 1805, p. 28.
\0'2 Zweites Capitcl.
ben), iu 4 ^ (290x203 mm., Schriftramn: 200x130 mm.). Inhalt:
1) Philükalia, Fol. 2^^ Ornament und Ivubmiu: i:xXoy>)v f)
.ragovoa — f;i^ovö« ovtcoc. Darauf: loQtf] xal xa ygä^inara —
liot]{^ot\uf2'o>^. Dann Ru1)rum: r«df Ivtöriv tr tTjÖe r/y ßißZco:
Hierauf der Elenclius bis Fol. 3* tin. Anfang der Philokalia
Fol. 3b jtegl ror> ^eojivsvötov — toQiytvovg. sjceiöf) jieqI rrjXi-
xovTcov — Ende Fol. 96^ — ccXk' djco mjXov xal rojv yifCvoiv
jtQa^satv: Fol. 97 ist leer. 2) 'Aqiccvov ah^cci'ÖQOV avaßäoEOJc.
loxoQiäjv jiQchxi]. Anfang: xxoXsfiaiog o Xcr/ov xal agioxo-
ßovXog o aQiiJToßovXov — Ende: Fol. 246 — (ptgow xal avxoq
Iq 'AXt^avÖQOv xov (piXijiJtov xor (laxeöova: — xaXog xmv agiav
\ov] dXssavÖQOv dvaßäaecog loxoQicov [rot] ^). 3) unmittelbar an-
schliessend: /JioöcoQov xa(pal dXtsävÖQOv: — frot] Anfang: nv{ha-
yogaq o oafiiog xal xivsg ixiQoi tcöv üiaXauov (pvoixcöi' — Ende
Fol. 247b med. — xal dycöoi (ityaXojtQSJctoi xifitjOag xaxtf^sxo:
Fol. 247b steht die subscriptio von 1. Hand: — :• Iv kxei,
(^'"Tti '" Xö"' . xal ivöixTco ö":- — |sic] = p. Chr. 1426 in der
4. Indiktion "-). Fol. 248a ist leer. 4) auf Fol. 248b stehen, wohl
von I. Hand, aber .später als das Vorhergehende, und mit anderer
Tinte geschriebeu: oxr/oi ia^ßLXol tJtixvfißioi, txl xtj facxagiriöY
xal üoiölfio} xvQia //fi(Jöv ßaOiXioor], xvgä d-toöajga t// jcaXaio-
?.oyh]^'). Jioitj&ivxtg jiaQct ßfjOOagiojvog hgo/^orcr/ov: — - Es sind
26 sechsfüssige Jam])eu. Anfang: . r dp xig hjiol (ifjdaf^cög IrÖoi-
aoac — Ende: jio&oZoa jiavxojg xal t^avgovOa oxerpovg. 5) Fol.
249»' oben folgt: ooa lyivovxo jtagl xov d-giafjßov jtoiiJC7jiov
xov fidyrov: — Anfang: xovSs &gi.dijßov xc'j fteyt&ei — Ende —
1) Der Schreiber rechnet nämlich die, Fol. 22.';'J beginnende Historia
Indica als ,toü avtov uQQiavov Ioxoqicöv oyöorj tj tvöixt'j: — ■'
2) Ich berichtige hiermit einen Irrtum Montfaucons, bibl. bibl. 11,
p. 1031 ,Codex — scriptus anno mundi GS.34 [muss ()934 heis.sen] Christi
1326' [vielmehr 142G]. Der Fehler M.'s ist auch in Gardthausens Griech.
Pal. übergegangen (s. Taf. 10 und p. 203. 204. 207. 209 u. 353). Ferner
ist hiernach die anschliessende Bemerkung M.'s über die Jamben des Uqo-
fiora/og ßtjaaaQivjv hinfällig: ,Bessarion cardinalis posterioris aevi fuit'.
Im Gegenteil liegt kein Hinderungsgrund vor, den Vei-fasser der Jamben
mit dem Cardinal Bessarion zu identificieren. Wahrscheinlicher ist aber
in dem leQO/xövcc/og ßrioauQiiuv jener Mönch dieses Namens zai erkennen,
an welchen der Cardinal Bessarion Briefe gerichtet hat (vgl. Fabrie.-Harl.
vol. XI, p. 530 Note n.).
3) Wohl die Gemahlin des Palaeologen Constantin XIT. (14 18— 1452).
Die Handschriften der Philokalia dos Origenes. 1()3
)jv dh Tora Izcöv xeüöaQdxovta (= Plutarcli, vita Pompei
Cap. 45). Dann noch '[2 Zeilen auf Fol. 249^. Anfang: dza 6
eig rcöv rifir/rcji' — Ende — o jctiQarixog avro) dvtzeß^?] %oXa-
lioc. (= Plutarcli, vita Pompei Cap. 22 ff.'. Auf dem von Wür-
mern zerfressenen Fol. 250 steht J543 und zweimal ii'r/arjX, auf
der Innenseite des hintern Einbanddeckels u. a. der Name ^fivQV?]g.
Diese Miscellanhandschrift ist gut erhalten, obwohl Spuren am
Rand von einer ausgedehnten Benutzung zeugen. Von mir sind
im August 1887 die aus den Büchern gegen Celsus entnommenen
Abschnitte collationiert worden. Das Schreibmaterial ist starkes
glattes Papier — ob Bombycin, oder nicht, ist zweifelhaft.
Quaternionenzahlen befinden sich rechts unten in der Philokalia,
dagegen in der Mitte unten in Arrians Anabasis. Die Buchstaben
hängen fast stets ganz von den gezogenen Linien herab. Jede
Seite enthält 36 Zeilen. Die schon anfangs blasse Tinte wird
gegen Ende fast blassrötlich, zu Ornamenten und Initialen ist
rote Farbe verwendet. Von 1. Hand rühren nur wenig Varianten
und Notizen her, z. B. Fol. 10^ zu Cap. I, 16 (= Lom. vol. 25,
p. 2U, Z. 8): fj TOiavT?/ jvwf/7/ xartXQi&rj jtaQu. r/jg dyiag
olxovfiEvixrjg e ovvoöov. ojg ötj^.ovrca Iv roig JiQuxrixoig av-
rrjg, Fol. 16b über Ambrosios eine, für Bestimmung des Hand-
schriftenverhältnisses wichtige Notiz (Cap. V = Lom. vol. 25p. 42
Z. 10 ff.), Fol. 17b eine theologische Bemerkung über den Xöyog
Tov d^sov (zu Cap. V = Lom. vol. 25 p. 44 Z. 27) und zu Cap.
VIII flu. (= Lom. vol. 25 p. 54 Z. 26) über den Hirten des
Hermas. Ausserdem hat eine junge Hand (vielleicht die des
Demetrios Julianos?) auf Fol. 119^ einen Nachtrag zum Text
gemacht und auf Fol. 1* unter einem griech. Alphabet zwei
Stücke aus der Philokalia (1. aus Cap. XV [= Lom. vol. 25,
p.77 Z. 8—11]; 2. aus Cap. XX [= Lom. voL 25, p. 138 Z. 4— 7j)
und Fol. Ib 12 sechsfüssige Jamben geschrieben, deren Anfang
und Schluss lauten: h [ilv dO.sig ccvÜQcojn l)ai\ucCiir ßiov —
Qaviöig dyi%ä /ivoriXMg Evojöiag. Endlich hat dieselbe junge
Hand Fol. 17^ zu Cap. V (= Lom. vol. 25, p. 45 Z. 11 f.) fol-
gende interessante Bemerkung gemacht: C/y yQTjOdai dl e^eori
rovTO xal jrQog rovg dyß^of^itvovg tjd Tt)v txxh/OiaOTixtji' aco-
Xovd^iav \c>.xo- coni. 0. v. Gebhardt] ßarroloyiav dfmücög tyxa-
Xovvrag.
Auf Fol. 2a oben steht die Angabe des frühereu Besitzers:
j[Q4 Zweites Capitel.
1% Tcöv ßißXicor 6t]ii7]TQiov xov lovXiavov '). Die Handschrift
ist, wie Montfaucon "^) angiebt, unter den Codices ,a Seuino (f 1741)
ex Oriente adlatos' nacli Paris gekommen imd stammt, da sie im
Besitz des if/in'jTQioc lovharog. HvL,äi'tiog war, aus Koustanti-
uopel. Die Zalil 1543 auf der Innenseite des starken, mit Leder
überzogenen Holzbaudes beweist die Entstehung desselben späte-
stens im XVI. saec. Der Stempel der Bibliotheca Regia befindet
sich auf Fol. 2a und 240b.
Dieser Codex Regius hat Buch III, Cap. 12 (= Lom. I, p.
266 Z. 21 f.) die Worte ovrcog ovdh dia rag tv lovöcdoLq aiQ^oeig
ausgelassen, indem der Schreiber von dem vor ovzojg stehende
aiQeOfig zu dem zweiten aiQeOug abgeirrt ist. Da diese Aus-
lassung in andern zu der III. Gruppe gehörigen, aber von Par.
456 unabhängigen Handschriften nicht vorkommt, so dient sie
zum sichern Nacliweis der von Par. 456 direkt oder indirekt ab-
hängigen Codices '•). Demnach sind, natürlicli noch in Konstanti-
uopel, von Par. 456 abgeschrieben worden:
19. Codex Parisiims No. 459 (Regius 2274 "), chartaceus,
saec. XV., Foll. 178, in Fol. min., (170 x 235 mm.). Inhalt:
Origenis Philocalia. Ferner:
20. Codex Parisimis No. 941 (Coll)ert. 3905, Regius
2S77, 5) -M, cliartaceus, saec. XVI., Foll. 192, in 4" (142 x 195mm.).
Inhalt: Origenis Philocalia.
Aus demselben Grund gelit auf Par. 456 zurück:
21. Codex Oxonieiisis Novi Collegii No. 147 (olim 1111)'),
1) Vgl. Fabric.-Harl. vol. XI, p. 544. (Demetrius Procop. in: .virorum
doctorum qui praesenti tempore [seil. saec. XVIII] in Graecia florent,
recensio' Nr. 78 [7U im Index ist Druckfehler]) ,d>][xy]x(tioq lovliavbq Bv'Qüv-
xiOQ t| evysvdiv TtQoyövcav xazayöfxevoq, fdyaq loyoS-htjg rijq iv 1\o)v-
axciVtivovnö).fi ayiaq ixxkrjaiaq, dvijQ DJ.oyiftog xal 7to).vfJiaQ-tiq, f-LÖrj/xcüi'
tTjg '^E)liiviy.T(q xal Aarivixijq y?.(tjaa7]q'. Demetrius Jul. lebte danach An-
fang des XVIII. saec.
2) Bibl. bibl. Mss. II, p. 10.31 A.
.'}) Die zur Bestimmung des Verwandtschaftsverhältnisses der folgen-
den Codd. Parisini nötigen ProbecoUationen verdanke ich der bereitwilligen
Hilfe des Herrn Dr. G. Gundermann.
■1) Vgl. Delarue's Gesamtausgabe des Origenes tom. I, p. 150 Anm. *,
und Montfaucon, bibl. bibl. II, p. 730 D/E.
5) Vgl. Delarue a. a. 0. und Montfaucon, bibl. bibl. II, p. 98058.
6) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 005 D. Bernard, Catal. p. 44 a.
Coxe, Catal. codd. mss., qui in collegiis aulisque Oxon. hodie adservantur,
I
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 105
chai'taceus, saec. XVI., Foll. 244, in 4 *^, ex dono Reginaldi Poli
cardinalis MDLVIL Inhalt: Philokalia: Ixloytiv y) jtaQovöa jisqi-
tyji ßiß).oq — tyovöa ovrog. ■ — Ende: — löov eyco ajcoxrevcö xa
mqcotÖxo'/m öov (= Cap. XXVII = Lom. vol. 25, p. 265 letzte
Zeile). Dann folgt noch ein Bruchstück aus dem Schluss des
Cap. XXVII, beginnend mit den Worten : rmv fisza ta tsqücotm
ov jtejciöTevxoTcov avzcö (= Lom. vol. 25, p. 275 Z. 13 f.).
Mit diesem Codex Oxon. hängt wiederum aufs engste zu-
sammen :
22. Codex Ambrosiauiis H. 101 Sup.'j (Ambros.-), char-
taceus, saec. XVL, Foll. 149, in Fol., von einer Hand geschrieben.
Inhalt: Philokalia. Schluss, wie bei Cod. Oxon., mitten im Cap.
XXVI (nach der Zählung des Tarinus, Cap. XXVII nach Lom.
vol. 25, p. 265 inf.) mit den Worten: ra jcqcototoxcc 6ov.
Darauf noch: ctQu yaQ 6 öxXtjqvvcop OxXt/qov OxXtjqvvh. Oacplq
6" ort To OxXrjQov ov OxXrjQvvsrcu , aXXd djco ajtaXozrjTog: —
(= Lom. vol. 25, p. 270 med.). Damit ist der Codex ohne Ru-
brum zu Ende. Oxon. und Ambros."- brechen also an derselben
Stelle ab, und sind deshalb entweder in dem Verwandtschafts-
verhältnis von Brüdern oder in dem des Vaters zum Sohn stehend
zudenken. Wahrscheinlich ist Ambros. ^ von Oxon. abgeschrieben;
und wenn nachher im Ambros.^ noch einige Worte mehr, als
im Oxon. folgen, so beruht dies wohl auf einer Willkür des
Schreibers des Ambros.-, welcher eine eigene Bemerkung an Stelle
des kleinen Bruchstücks seiner Vorlage setzte.
Zu Par. 456 gehört weiter des gleichen Inhalts wegen:
23. Codex Scorialensis No. '408-^) (X-I-16). Inhalt:
,Les Philocalia d'Origene. Vers iambiques de Bessarion et autres
ecrivains. Vers de la sibylle Erythree. — Nicephore Calliste,
jteQl rrjg vjtaxotjg x. x. X^ Die Verse des Bessarion finden sich
meines Wissens ausser in diesem Codex nur noch im Par. 456.
Oxford 1852, tom. I, p. 55 unter Nr. 147. Dieser Codex ist wohl zugleich
mit Nr. 146 (s. oben S. 21) der Bibliothek vom Cardinal Pool a. 1557 ge-
schenkt worden. Herr D. S. Margoliouth hat die Güte gehabt, mir auch
von diesem Codex eine ProbecoUation des Cap. XVI anzufertigen.
1) Die Beschreibung und die Probecollationen der beiden Codd. Am-
brosiani verdanke ich meinem Freund Karl Joh. Neumann.
2) Vgl. Catalogue des Manuscrits Grecs de la Bibliotheque de FEscu-
rial par E. Miller, Paris 1848, p. .358, in dem von Nicolas de la Torre
vor dem Brand von 1671 angefertigten Verzeichnis.
lOG Zweites Capitcl.
Leider fehlt jede Angabe über das Alter des Codex Soor. Der
Vollständigkeit wegen füge ich hier die zweite Philokalienhand-
schrift des Escnrial ein:
'U, Codex Scorialensis No. 731 (X— I— IG) Miller a. a. 0.
p. 380. Der Inhalt ist: ,Philocalia d'Origene'. Ob diese beiden
Handschriften des Escurial jetzt noch vorhanden sind, weiss ich
nicht.
Anf Par. 456 geht ferner der Anslassung von ovrmg — aiQt-
ötiq wegen zurück eine Gruppe von fünf Handschriften : Leid. 41,
Par. 457, Par. 458, Leid, 67, Vat. 1565, die deshalb enger
zusammengehören, weil sie statt des fehlerhaften tc^coXcov [für
fcS oXcov] Buch in, Cap. 13 (= Lom. I, p. 268 Z. 1) in Par. 456,
Ven. 48 u. a., durch Conjectur IB, aXXcov lesen. Der älteste Codex
dieser Gruppe ist:
25. Codex Leidensis J. Vossii No. 44 '), chartaceus, saec.
XV., Foll. 148, in Fol. min. (306 x 212 mm. Schriftraum: 205 x
110 mm.). Inhalt: Fol. la nach einem roten Ornament 7} (fiXo-
y.aXia rov 'Sigiytrovc. Dann Elenchus bis Fol. 3a. Darauf:
jiQod^tcoQia [rot] txXoyijv ?] ciaQovoa — txovoa ovrcog. Dann tjri-
oroXy. loQTTj xal ra jq. — ßo7]0ovfi6vog. Hierauf Überschrift
und Anfang des I. Cap. Ende: Fol. 148^ — ovYy.ararid^ei'rai
reo ÖLÖaoxovTi (=i Ende des Cap. XXVI, Lom. vol. 25, p. 263
Z. 12). Dann noch ein leeres Blatt: also hat der Schreiber
nicht aus Papiermangel früher abgebrochen. Die Handschrift,
in gelblich weissem Schweinsledereinband, ist sehr gut erhalten,
nur in der Mitte befinden sich einige Wasserflecke. Ich habe
Ende 1887 die Capp, XV. und XVI. hier verglichen. Quater-
nionenzahlen sind angegeben, die letzte auf Fol. 142»- = n^' . Auf
jede Seite kommen 29 gezogene Linien und Zeilen. Die zuerst
dunklere Tinte wird später blässer und ist kaum von den Rubra
zu unterscheiden. Die anfangs sehr schöne und gleichmässige
Schrift des XV. saec. 2) verschlechtert sich später, besonders von
Fol. 90a ab; der Schreiber musste sich wohl beeilen. Während
von I. Hand fast keine Correcturen begegnen, sind von der Hand
des Vulcanius (oder des Beza?) Varianten des Codex Leid. Vul-
1) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. 1, p. G7öD und Catal. Bibl. Fubl. Uni-
vers. Lugd. Bat. 1710 ]). 393.
2) Die Schriftcharaktere stimmen am meisten zu denjenigen des Geor-
gios Gregoropulos (in H. Omonts Schriftproben, Paris 1887, Nr. 21).
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 107
canii No. 61 und sonstige Bemerkungen auf den Rand gesetzt
worden. Das Wasserzeichen — ein von einem Kreis umgebener
Anker — ist dasselbe wie im Codex Leid, No. 17 und Palatino-
Vaticanus No. 309 und deutet auf flandrische Herkunft des Papiers
(S. oben Seite 14). Auf Fol. 148t) unten steht: .Collatus cum alio
codice manuscripto B. Vulcanii Brugensis Genevae, Anno ultimi
temporis MDLXXV ^) M. Sept.' Aus der Notiz im Codex Leid.
Vulcanii No, 61 (S. unten S, 113) ergiebt sich, dass dieser Codex,
bevor er Eigentum des J. Vossius geworden ist, in den Händen
des Th. Beza war. Von Vulcanius Avird dieser Codex als ,vetus'
bezeichnet, und ist es wohl auch im Vergleich mit Leid. No. 61,
wennschon jener im Abendland, dieser im Morgenland entstanden
zu sein scheint.
Abschriften des Cod. Leid. 44 sind wahrscheinlich zwei
Pariser Handschriften, nämlich:
26. Codex Parisinus No. 457 (Telleriano-Remensis 2,
Regius 1897, 2), chartaceus, saec. XVI., Foll. 224, in Fol. (220 x
320 mm.). LTngenau erwähnt bei Montfaucon ; bibl. bibl. H, p.
726 A. Inhalt: Origeuis Philocalia. Und:
27. Codex Parisimis No. 458 2) (olim 1246, Regius 2273),
chartaceus, saec. XVI., Foll. 295, in Fol. (205 X 305 nim.\ Inhalt
nach Montfaucon (bibl. bibl. II, p. 730 DE.) ,2273. Origeuis
Philocalia. Zachariae Scholastici disputatio contra Philosophos.'
Weiter gehört hierher:
38. Codex Leidensis J. A'ossii No. 67 '•^), chartaceus, saec.
XVI. exeuni, Foll. 316 ^), in Folio (ca. •^) 282 x 200 mm. Schrift-
raum: 210 X 120 mm.). Inhalt:
1. Fol. 2 a — 9b d^boXoyiy.ä, eine Art von Bücherverzeichnis.
2. Fol. 10 '^— 23^3 Mixa/jXov rov ipeV.ov x6 jisqI tveQyEiag
öainovcov, öudoyog u. s. w. — Ende: xav £X?.rjvi6a xav ovQav
xav T7jv aXhjV ßagßaQOV.
1) MerkwürdigeiTv-eise stimmt die Zahl nicht mit 1574 (im Cod. Leid.
Vulcanii Nr. 61). Ob Beza diese subscriptio später geschrieben hat?
L*) Wahrscheinlich die Handschrift, welche Tarinus seiner Ausgabe zu
Grunde gelegt hat, s. oben Seite 81.
3) Vgl. Catal. Bibl. Publ. Univ. Lugd. Bat. 1716 p. 394. Die Angaben
sind nicht ganz genau.
4) Die Foll. 36. 37. 38. 169. 309. 313—316 sind leer.
5) Die Blätter sind nicht beschnitten.
lOS Zweites Capitel.
3. Fol. 24'»^— 30^ Tov ooiov jtQg 7/fiC'jp ßlaxaQiov tov cdyvjt-
riov o/iiUai Jivsvfiarixal x. z. X.
4. Fol. 40''' — 51'» jr£()fc rmv ccjtoixo^itvcov von Gregor von
Nyssa.
5. Fol. 51 ^ — r)4lj ovx oiöa jcmg to) Xoyco yQr/(jofiai: derselbe
tig novXxsQiav.
6. Fol. 55» — Gib xoi. avTOv koyog xaztjyj/tixog. Ende: —
jTQog 6t TO Ifft^t^g 8X [sie].
7. Fol. 62 a — 63» tXtyxog xf/g tov ojQiytvovg cpiXoxaXiag.
Fol. 61»: 8xXoyr)v tJ jcaQOvöa — Ende Fol. 167 b — dXXa djco
xfjlov xal TQJv yt/iv(op jiQÜst(X)V. TtXog. Dann folgen:
8. sig TTjV TOV o^Qiyavovg ßißXov lafißoi. ei fiev d-lXug
avQ^QcojiE d^aviiäC^uv ßlov — Qavlöeg ayral fcvOTixTJg svmöiag:
also dieselben Verse wie im Par. 456 und Vat. 1565.
9. Von Fol. 170 ab (169 ist leer) folgt anderes, dünneres
Papier jüngeren Datums; darauf steht die latein. Uebersetzung
der Philokalia, welche vielleicht von J. Vossius selbst herrührt.
Dieselbe bricht ab mit den Worten: Nunquid ergo qui indurat
durum indurabit (= Cap. XXVII, Lom. vol. 25, p. 270 Z. 19. vgl.
oben Ende des Cod. Ambros.^).
10. Fol. 254» Epistola scripta — ad Epiphanium Palaestinum
Eleutheropolitanum — ab Acacio et Paulo Presbyteris et Archi-
mandritis — ut scriberet contra omnes haereses —
11. Fol. 255» — 259b Responsum Epiphanii Acacio et Paulo
presbyteris —
12. Fol. 260»— 312b (Fol. 309 ist leer) Epiphanii Episcopi
Constantiae Cypri contra octoginta haereses, opus quod appella-
tum est panarium seu Capsula. Ende: — Hos autem maxime
Tiberiade et Diocaesareae et Sepphurim.
Die Stücke 1 — 7 scheinen von III Händen geschrieben zu
sein (I =^ 1. 2. 4. 5. 6. II = 3. III = 7), welche sich im ganzen
sehr ähnlich sind. Die Philokalia ist wohl am Ausgang des
XVI. saec. entstanden, die Schrift ist ungleich, flüchtig und
fehlerhaft, etwa wie ein Concept; am Rand befinden sich Varian-
ten von I. Hand (wohl Lesarten einer andern Handschrift) und
Verbesserungen von jüngerer Hand. Das Ganze macht den Ein-
druck, als ob es von einem Gelehrten zum Zweck einer Ausgabe
geschrieben sei.
Dass dieser Miscellancodex eine cfanze Reihe verschieden-
Die Handschriften der Pliilokalia des ürigenes. 109
artiger Vorlagen gehabt hat, ist klar; ich vermute, dass sogar
für die Philokalia nicht nur eine Handschrift benutzt worden ist.
Zunächst gehört dieser Codex Voss, wegen der Auslassung ovTCog
— aiQtOsig zu der Gruppe des Par. 456; der engere Zusammenhang
mit Leid. 44 wird u. a. durch fc^ al7xov für l^cölcov Buch III,
Cap. 13 (= Lom. I, p. 26S Z. 1) und durch aur/y für avxmv
Buch VII, Cap. 59 (= Lom. III, p. 90 Z. 15) bewiesen, weil die
Lesart avxli] hier sonst nirgends erscheint. Der Schluss der Philo-
kalia freilich müsste aus einem andern Codex entnommen sein,
vielleicht aus Vat. 1555, aus welchem wahrscheinlich die Verse
ü {jer d^tXsic, y,. x. 1. abgeschrieben sind ').
29. Codex Vaticanus No. 1565, chartaceus, saec. XV. exeunt.,
FoU, 150, Form. 4" min. Inhalt: die Philokalia. Fol. 1^ JitQi xov
ß-sojcvtvöxov — Fol. 2^ — xaQÖiai' (paQacö: Fol. 3^ jiQod-t(0{na.
8xXoy^v r/ jcagovoa — tyovoa ovxcog. tJiiöxoX?}. toQXi] xal r«
YQaf/fiaxa — ßorjß-ovfttvog. xetfdXaiov cc jisqI xov &eoJcv£v<jxov
— ovvxayfiäxcov. tjcsiöf} jisql — Fol. 149^ — jr/ivcov jtQa-
^scov. xtXoQ. xüj &S öo^a. dfiyv: Fol. 150^ lafißoi slg xr/v rov
ojQiytvovg ß'ißXov: d [ilv 9fc7//c — avcodiag, dieselben 12 Verse,
welche im Voss. G7 und Par. 45G (hier von junger Hand) auf-
gezeichnet sind. Dann die subscriptio: xtkog rov xaQOVxog
ßißXiov YQafplv vxo laQtojg VLXt'ixa xoQoyöra: Uljer diesen
Schreiber ist sonst nichts bekannt. Ausserdem befindet sich auf
der Innenseite des Vorstossblattes die Notiz: ,Grecor. Coli Rome
Gasp. Viuianus Urbinas Gpus Anagninus "-) douo dedit Bibl'
Diesen Codex habe ich in Rom nur flüchtig einsehen können,
sodass mir die Mittel zu seiner genaueren Bestimmung fehlen.
Indessen ist die Verwandtschaft dieses Cod. Vat. sowohl mit Leid.
44 hinsichtlich der erwähnten Lücke, der Lesart Ig dlXow und der
Voranstellung des Elenchus, gefolgt von den Worten: jiQodi^coQia
[= Prolog] und sjciOxoX?), als auch mit Voss. 67 hinsichtlich der
Jamben ei [iav d-tXeig — so augenscheinlich, dass wir den Cod.
Vat. 1565 unzweifelhaft zu der Gruppe Leid. 44 und Leid. 67 rech-
nen müssen; ja man könnte vermuten, dass Vat. 1565 der Arche-
typus dieser beiden Codd. Leid. ist.
1) Dieselben Verse in Par. ATtO können deshalb nicht die Vorlage für
Cod. Voss, gewesen sein, weil sie s[Ȋter geschrieben sind als Cod. Voss.
2) 1579 von Gregor XII. zum Bischof gemacht, 1GU3 gestorben.
HO Zweites Capitel.
Sehr eng sind auch die Beziehungen zwischen Vat. 1565 und:
:{0. Codex Floroiitimis Rieeardianus K I No. XIII'),
chartaceus, wahrscheinlich saec. XVI., in 4". Inhalt: Philocalia
Origenis. Herr Robinson schreibt mir über diesen Codex:
-The Kiccardian MS. is deficient at the commencement. It con-
tains the iambics (reading el filv d-thjQ) and has many other
sets of verses as well at the end. It is probably of the XVI.
Century and goes with Leyden 44 and Vat. 1565."
Die auffällige Umstellung des Elenchus und des Prologs,
wie sie sich im Leid. 44 und Vat. 1565 vorfindet, begegnet uns
auch in den beiden Codd. Thuanei.
31. Codex Parisiims No. 94-2 2) (Colbert. 4008, Regius
2S77, 3), früher mit No. 943 Eigentum des Jac. Aug. Thuanns.
chartaceus, saec. XVI., FoU. 232, in 4*^' (150 x 210 mm.), enthält
auf Fol. 94a — 159* die ersten 14 Capp. der Philokalia; dann fol-
gen 3 Capp. ^üieQL rov xax' sixova xal ofioiojOiv rrji^ zov vjco
&iov öX8v/jg. — eri dq to y.aT sixova u. s. w. — jieqI tÖjv r/jg
ipv/Jjg öos(»i^ u. a. mehr. Auf Fol. 3a ff. steht Cap. XXI als a be-
zeichnet, die folgenden Capp. stimmen aber nicht mit Cap. XXII —
XXVII bei Lommatzsch. Dessen Cap. XXIV ist hier als /', Cap.
XXVI als ö' bezeichnet. Fol. 92* schliesst dieser I. Teil mit fial-
lov XQrjaxiov = Cap. XXVII (Lom. vol. 25, p. 273 Z. 4). Auf
Fol. 2 steht: coQr/tvovg :jiQodsojQia. Ixloyiiv /y jcaQovoa — und
iJiLöro).)). toQxij y.ai xa yQamiaxa — ßor/d^ovfisvog. Und:
32. Codex Parisiims No. 943-'') (Colbert. 4007, Regius
2876, 3), chartaceus, saec. XVI., Foll. 257, in 4^ (150 x 210 mm.),
Genau dieselbe Grösse und derselbe Inhalt wie in No. 942.
Wir haben in den beiden Thuanei das erste Beispiel einer
Umstellung und Neuordnung der Capp. der Philokalia, welche bei
dieser Excerptensammlung natürlich sehr leicht m()glich war. Der
Gesichtspunkt, nach welchem die Neuordnung vorgenommen ist,
scheint in der Beseitigung aller aus Orig. c. Cels. entnommenen
Abschnitte ') und in der Voranstellung des ans der Schrift jri(>]
1) Vgl. Lami, Catalog. Codd. luss. bibliothecae Riccardianae, Livorno
1756 p. 308, und Robinson, Journal of Phil., vol. XVIII, p. 57.
2) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. II, p. 9SGE unter den Codd. Colbert.
3) Ob mit dem von Montfaucon, bibl. bibl. II, p. 7137 B unter Nr. 2S7ü
erwähnten Philokaliencodex identisch?
4) Dieselben hat der Redaktor vielleicht deshalb weggelassen, weil er
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. m
aQymv entnommenen Stückes der Philokalia zu bestehen. Jeden-
falls endigen die beiden Codd. Thuanei mit den Worten: näX-
Xov XQTjöxiov und stimmen hierin nur mit einem Codex über-
ein, der wegen tgcoloji' ebenfalls zu x gehört, dem:
33. Codex Yaticanus No. 1454, chartaceus, saec. XV.
exeunt., Foll. 217 num., in 4", angekauft ,ex libris Card[ina]lis
Sirleti' ^). Inhalt: Philokalia. Fol. la IxXoyrjv y jiagovöa —
t'/ovoa ovTog. loQZfj xal ru yg. — ßorjd^ovfitvoq. xads ireotiv
iv xTjöe r// ßißZa>. ä jcegl rov d-sojcvsvOxov — Fol. 4^ —
xaQÖlav ^aQacö. Fol. 5* x^qX xov d-sojtj^svOxov — cogiytrovg.
xs(palaLov ä. tjcsiöt) jisql — bis Fol. 208^ ixi sig x6 sOxZijqvvs
— g)aQa(D x£[g)aXaL\ov övoxaiöexaxov. söxX/jqvvs de — bis Fol.
216b — Exsivoig (lallov ygtjGxtov: — (= Cap. XXVII, Lom.
vol. 25, p. 273 Z. 4). Wenn nun auch dieser Codex für die
letzten Capp. (von XXI ab) die Vorlage der Codd. Thuanei ge-
bildet haben mag, so stammt doch die Umstellung des Elenchus
und Prologs in diesen beiden Codd. anderswoher, vielleicht aus
Vat. 1565.
Wir haben gefunden, dass aus verschiedenen Gründen an
die Gruppe Leid. 44, Par. 457, Par. 458 und Leid. 67 noch an-
zuschliessen, also der III. Gruppe (x) zuzuweisen sind: Cod. Vat.
1565, Vat. 1454 und die beiden Codd. Thuanei. In welchem Ver-
wandtschaftsverhältnis Vat. 1454 und die übrigen Codd. der
Gruppe X zu einander stehen, kann vorläufig nicht entschieden
werden, vielleicht geht Vat. 1454 direkt auf x oder auf Ven. 48
zurück. Sicher können wir dagegen nachweisen, dass Par. 456
und Ven. 48 einer gemeinsamen Quelle entsprungen sind.
34. Codex Venetus Marcianus No. 48 '-), chartaceus, saec.
XIV;XV, Foll. 220, in 4^^ (300 x 210 mm.). Inhalt: Philokalia.
Auf Fol. la folgt nach einer Ornamentleiste: txXoyijv ?/ utagovöa
— exovöa ovxcog. kOQXt) xal xa yg. — ßof/O^ovf/si'og. — Fol. 1^
rdös svsöxiv Iv x/jds x/j ßißkm. Dann der Elenchus bis Fol.
4a, darauf Cap. I jiEgl xov Osojo'evOxov — logiytvovg. Anfang:
exEiöt) jisgl xTjlixovxcop — Fol. 2 16a — xal xcov yij'Cvcov Jiga-
einen Codex der Bücher gegen Celsus besass. Vgl. die Ausgabe der Philo-
kalia von H. Spencer.
1) Cardinal Sirlet ist geboren l.")14. gestorben 15(55.
2) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I,. p. 475 A. Zanetti, Gr. D. M. bibl.
p. 29-30.
112 Zweites Capitel.
gfcör: — Fol. 216b— 220a sind leer; auf Fol. 220^ steht von IL,
aber nicht viel jüngerer Hand (vielleicht von Bes.sarion selbst?):
covi/oäftfjv rovzi ro ßißXiov trog yQvöivov xal ))^iotcog: — Die
in braunrotes Leder gebundene Handschrift gehörte früher dem
Cardinal Bessarion und ist sehr gut erhalten. Der Schreiber
hat — wohl mit Rohrfeder — ausserordentlich deutlich und
gleichmässig gross geschrieben; die Schrift gleicht derjenigen
des Cod. Ven. -14 so sehr, dass wir für beide Codd, denselben
Schreiber annehmen müssen. Das Iota subscr. ist sehr selten,
Accente und Spiritus sind unverbunden und rund. Neben Komma,
Kolon, Funkt erscheint auch das Fragezeichen. Jede Seite ent-
hält anfangs 23, später — wohl der Raumersparnis wegen —
25 Zeilen. Auf jeder Seite sind etwa 4 Initialen in Rot aus der
Zeile herausgerückt und auf Rasur geschrieben. Im Text be-
finden sich fast keine Rasuren, ebensowenig Varianten und nur
sehr selten Schoben am Rand. Quaternionenzahlen sind überall
rechts unten am Anfang und ebenso links unten am Ende einer
jeden Lage augegeben. Die Tinte ist etwas verblasst und röt-
lich geworden, aber noch sehr gut lesbar. Zeichen und Finger-
nägelspuren am Rand deuten auf Benutzung des Codex durch
Abschreiber hin. Ich habe von diesem Codex die für mich in
Betracht kommenden Abschnitte Nov. 1887 — Jan. 1888 hier
verglichen.
Aus der Collation des Par. 456 und des Ven. 48 ergiebt
sich der engste Zusammenhang dieser beiden Handscliriften.
Dieselben haben z. B. gegenüber den andern Handschriften, die
nicht von diesen beiden abhängig sind, folgende Fehler ge-
meinsam :
xtXöov für xtXöov Buch IV, Cap. 89 (= Lom. II, p. 143, Z. 7)
ye für as verlesen Buch IV, Cap. 97 (= Lom. II, p. 157, Z. 18)
y.aTud^oirtÖTaL für xara&oivärai Buch V, Cap. 28 (= Lom. II,
p. 213, Z. 5) und die folgenden Auslassungen: oXlya rs jtsQl Buch
III, Cap. 40 (= Lom. I, p. 304, Z. 8) und xal ov xaxiav fiiv Buch
IV, Cap. 92 (= Lom. II, p. 150, Z. 1 1 f.), nur dass hier fiiv über-
haupt im Philokalientext vermisst wird. Wenn es nun an sich
unwahrscheinlich ist, dass die eine dieser beiden, ziemlich gleich-
zeitig entstandenen Handschriften die Vorlage der andern ge-
bildet habe, so wird diese Annahme deshalb ganz unmöglich,
weil sowohl Ven. 4S Worte auslässt, welche im Par. 456 stehen,
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. Ij3
z. B. [ilv (BuchV, Cap. 45, Lom. II, p. 251, Z. 4), :!iaQa (Buch I,
Cap. 19, Lom. I, p. 44, Z. 17), xäXiv (Buch I, Cap. 65, Lom. I, p.
120, Z. 11), jtäoy,^ (BuchV, Cap. 29, Lom. II, p. 216, Z. 14), als
auch Par. 456 einige Lücken zeigt, welche im Ven. 48 nicht vor-
handen sind, z. B. od-n' (Buch I, Cap. 63, Lom. I, p. 116, Z. 7),
vjcBQ jtäoav Aiyvjtxicov 6o(fjiav (Buch III, Cap. 46, Lom. I, p, 316,
Z. 1 f.) und ovxcoq — algtOtig (Buch III. Cap. 12, Lom. I, p. 266,
Z. 21 f.).
Der gemeinsame Archetypus von Par. 456 und Ven. 48
scheint flüchtig geschrieben gewesen zu sein, denn dort war für
eg oZcov (Buch III, Cap. 13, Lom. I, p. 268, Z. 1) bereits das
fehlerhafte l^cöXojv vorhanden, ein Fehler, welcher sich einfach
aus flüchtiger Schreibung des o erklärt. Alle Codices, welche
diesen Fehler aufweisen, gehören demnach zu Ven. 48 oder zu dem
Archetypus desselben, und nur, wenn sie zugleich die Lücke des
Par. 456 ovxcaq — aiQeotig haben, zu dessen Familie. Danach
hängt entweder von Ven. 48 oder von dessen Archetypus ab:
35. Codex Parisimis No. 94-0 (olhn 2246, Regius 2877 \),
bombycinus, saec. XIV XV. feher XV.l, Foll. 178, in 4 ^ (140 x 250
mm.), gekauft ,ex bibliotheca J. Huralti Boistallerii' -). Inhalt:
Philocalia Origenis. Dieser Codex hat den Fehler coXcov, aber
nicht die erwähnte Auslassung und stimmt im übrigen so offen-
bar mit Ven. 48 überein, dass er mit Wahrscheinlichkeit als Ab-
schrift desselben anzusehen ist.
Mit Par. 456 und Ven. 48 ist endlich eine durch die gleiche
subscriptio gekennzeichnete Handschriftengruppe eng verwandt,
aus der mir näher bekannt ist:
36. Codex Leidensis B. Vuleaiiii Xo. 61, chartaceus, saec.
XV., Foll. 174, in 4« (235 x 160 mm. Schriftraum: 155 x90 mm.).
Inhalt: 'SlQiyevovg (filoxaX'ia, darunter steht: CoIIata cum alio
exemplari manuscripto ■'), cuius mihi Genevae copiam fecit Th.
Beza, jjer me Bon. Vulcanium Anno MDLXXIV. Dann Anfang
der Philokalia (Goldschrift) tx/o//);' /} jtagovoa — i^ovöa ovzcog.
loQZf] xcä zd YQ. — ßojj&oi\ut)'og. Dann (Goldschrift) züöe tvtoziv
1) VgL-Delarue, Gesamtausgabe des Origenes, tom. I, p. 156 Anm. *.
2) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. II, p. 737 B. Serapeum 1S58, XIX In-
tell.-Bl. p. 1(31 ft'. (Katalog der griech. Bibl. von Boistalle, welcher lj(J4
franz. Gesandter in Venedig war. Der Katalog enthält 24ö Nummern).
3) Dies ist Codex Leid. Nr. 44.
Texte und Uuteisuchungen VI, 1. 8
1 14 Zweites Capitel.
tr Tfjöf: rii ßißXcp: — Darauf der Eleiichus bis Fol. 3^^ med.
Auf Fol. 1'^ begiuut, nach Ornament, Capitelübt'rselirift und
Initial in Goldtinte, das I. Cap. mit kJitidtj jteQi rtjkixovrcor —
Ende Fol. 174 med. — xal rcvv 'pflvcov jcQa^ecov. — rekoq
ßißZov rcör xara xiXoov i] Xsyo^bV)] (fiXoxaXia. xm d-co öo^a.
Dann noch 2 leere Blätter. Der in dunkles gepresstes Leder
gebundene Codex ist gut erhalten, nur Fol. 98* und 97b sind be-
schmutzt, und in der Mitte zeigt der Codex Wasserüecken. Ich
habe Cap. XV und XVI Ende 18S7 hier verglichen. Das Schreib-
material ist starkes, an den Räudern mürbe gewordenes Papier,
dessen Wasserzeichen ein von einem Kreis umschlossenes und
mit 5 Halbmonden geziertes Kreuz darstellt, auf dessen Spitze
ein sechszackiger Stern steht '). Das Papier stammt danach aus
der Türkei, bez. aus Griechenland. Quaternionenzahlen sind unten
auf den Blättern verzeichnet. Auf jeder Seite befinden sich 24
gezogene Linien und Zeilen. Die Tinte ist schwärzlich, Über-
schriften und Initialen sind anfangs in Goldtinte, später in blass-
roter Tinte ausgeführt. Die runde und zierliche Schrift verrät
einen gewandten Schreiber und weist auf Mitte oder Ausgang des
XV. saec. hin. Das Iota subscr., die volle Interpunktion und die
zwei Punkte über i sind immer vorhanden. Am Rand stehen von
der Hand des Vulcanius Noten, nämlich a) Varianten des Codex
Leid. No. 44, b) Varianten aus dem Codex Monacensis (olim Augus-
tanus) No, 523, welcher in seinem Äussern manches Verwandte mit
Leid. 61 hat, c) eigene Vermutungen und Verweisungen des Be-
sitzers Vulcanius. Derselbe hat auch das zwischen den Worten:
Gmfiarixov toxi xi sd-vog (Cap. I, 21 = Lom. vol. 25, p. 20,
Z. 27) und: JcoXecov xyc ayiag ytjg, vo?/xtoi> (Cap. I, 22 = Lom.
vol. 25, p. 2S, Z. 21) im Codex fehlende Blatt durch ein mit
eigener Hand von Leid. 44"^) abgeschriebenes ergänzt.
Der Codex ist im Besitz des Vulcanius gewesen, wie die
Notiz auf Fol. V<^: ix xwi' f/g)uioxicorog''^) anzeigt. Aus dessen
Nachlassenschaft ist er dann in die Leidener Universitätsbiblio-
thek übergegangen.
1) In dem oben erwähnten Buche von Briquet wird weder dieses nocli
ein ähnliches Zeichen angeführt.
2) Tn diesem Codex findet sich nämlich ein, von der Hand des Vul-
canius herrührender Strich am Ende der Auslassung vor rro'/fwr.
y,) Vgl. Fabric.-Harl. bibl. gr. vol. VI, p. 303.
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 115
In diesem Codex Leid. 61 findet sich nun ebenfalls das
fehlerhafte colmv für öZcov: ausserdem ergiebt sich die Zuge-
hörigkeit zu der Gruppe Par. 45ö und Yen. 48 aus so vielen wich-
tigen Stellen, dass mit Sicherheit der Ursprung des Leid. 61 aus
dem Archetypus der beiden genannten Codd. angenommen wer-
den kann. Dagegen ist direkt aus Leid. 61 abzuleiten:
37. Codex Ambrosianiis A 165 Siip. (Ambros.'), charta-
ceus, saec. XV 'XVI. Foll. 120, in Fol. Der Inhalt ist: Origenis
Philocalia. Auf Fol. la beginnt die Handschrift nach einer Orna-
mentlinie mit: txÄoyt)v t) jtaQovoa — t-/ovOa ovzcog — Schluss:
Fol. 120^ — y.al rcä/' yr/tvcov jiga^scop: — xtXog ßißXov vcöv
xata 'AtlGov 7j ?.£yo{iivii g:i?.oxaZia. Die Handschrift ist, wie
mir mein Freund Karl Joh. Neumann mitgeteilt hat, an der
Wende des XV. und XVI. saec. von drei verschiedenen Schreibern,
welche sich ablösten, geschrieben. Kämlich Fol. 1 — 49^^ vom L,
Fol. 50 a — 67^ vom IL, der Rest vom III. Schreiber.
Die Abhängigkeit dieses Codex Ambros. von Leid. 61 wird,
abgesehen von der gleichen Unterschrift, durch eine Stelle ziem-
lich sicher bewiesen: Buch VI, Cap. 1 (= Lom. U, p. 298, Z. 1)
lesen nämlich beide fehlerhaft flu* jigooccysiv] JtQoOayov.
Ferner müssen wir der gleichen Unterschrift wegen an-
nehmen, dass noch zwei Handschriften in näherer Beziehung zu
Leid. 61 stehen, nämlich:
38. Codex Florentiims Laureiitianus plut. IV eod, XV 0,
membran.. saec. XV., Foll. ISl, in 4'^ maior. ,nitidissimus , cum
duabus initialibus litteris auro minioque afiFabre elaboratis'. Also
wohl eine schöne, in Italien selbst entstandene Renaissance-Hand-
schrift. Der Codex enthält: 1. die Philokalia. Fol. 1 txÄoyf'/i' /}
jiuQovöa — tyovöa ovxwg. toQVfj xal xa yg. — ßotjd-ovftei'og.
Dann Elenchus, in 2 BB. geteilt. Anfang des I. Cap. tjCtiSf)
j[8q\ xtßtxovxcop — Fol. 130 — y.cu xcöv yr/ircor ji^taS^^cov. xtXog
ßißXov xcöv xaxa xtXöov fj Xsyofievt] (piXoxaVia. Am Rand sind
die Schriften des Origenes angegeben, aus denen die Excerptoren
die betreuenden Stücke entnommen haben. 2. von Fol. 131 —
181 xXij^tvxng x(~jr jctxQov tjctö/jfiuöv xcä x//Qvyfidxon' ejci-
xofiij. Und:
1) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 234 B. Bandini, Catal. Codd. mss.
Bibl. Medicen-Laurent. codd graeci p. 540.
116 Zweites Capitel.
39. Codex Yatioaniis Regiuoiisis Pii II. No. 3 '), charta-
ceus, saec. XV., Foll. ;iG l, in Fol. Inhalt: Fol. 1—215 Basilius in
Jesaiam. Fol. 210 txXoytjj' y jraQovOa — ovzcog. toQzy xal za
YQ. — ßotjOovfieroc. raöe fvECXLV Ir tijÖb r/j ßißXco. Dann
der Elencbus — Fol. 21 7^ — cpaQüco. Fol. 21 8a jrsQl rov fhto-
Jci^evOTov — coQiysvovc. Anfang: ijteiö?) jcsq! rtjXixovrcov —
Schluss Fol. 364b — xal roJr yifhHor jt{faB,8wr. rtXoQ ßißXov
TÖJp xarti xtXoov ij keyoin'rtj (filaxaXia. Wenn schon dieso
.subscriptio auf nahe Verwandtschaft zwischen Cod. Regin. und
den drei vorher genannten Codd. hinweist, .so glaube ich sogar
unter den mir von Herrn Dr. Gundermann zur Verfügung ge-
stellten Notizen einen sichern Anhalt zu haben, um den Regin.
direkt auf Leid. 61 zurückführen zu können. Buch III, Cap. 13
(= Lom. I, p. 267, Z. 6 f.) lesen nämlich um- diese beiden Codd.
gegen alle übrigen: dta rov yvf/vcc^sOi^M. Die Kraft dieses Be-
weises wird dadurch nicht abgeschwächt, dass Regin. für das
fehlerhafte ls(öloJV des Leid. 61 t^vXcov bietet; denn lB,c6XoJV
konnte leicht so verlesen werden, da hier co mit dem Accent ver-
bunden ist.
Endlich müssen wir der Lesart tg wXcor |sic] und sonstiger
Übereinstimnmngen wegen noch zu der Gruppe des Par. 456 —
Ven. 48 — Leid. 61 rechnen:
40. Codex Otlol)oiiiano-Taticaiuis No. 67, chartaceus,
a. 1436 Script., Foll. 92 num., in 4" maior. Inhalt: 1. Fol. Ia_l2b
vdXov novayov da r7jV aimigtöiv |?| rmv sv Civä — ayicor
jTQmv. 2. Fol. 13a— 92b Origenis Philocalia. Der Brief geht hier
auffölligerweise dem Index, welchem die Zahlzeichen fehlen, vor-
aus, denn die Philokalia beginnt mit: logn) xal ra y^df/fiara —
dann der Index: jrfc(>t rov d^to:nvtv(iTOV — Fol. 14a rijv xa()öiav
(pagam. hjcuöij xeqI T7jXLxovx(or — Ende Fol. 92b — ^al
röjv yrjivan' Jigä^Ecov. Hierauf die subscriptio: tyeycorsi to
jcagoi' jivxTiov öia Ovrögofit/g rov öEßaOrov xal jiavoeßaotov
Xoyicoxäxov^ ayai^b(f)Qow\oq\ xal yXafpvQoräzov, jtegixoihfjrov
iG,a6iX(pov rov xQaraiov xal ayiov /jfimv avd^t^'rov xal ßaoi-
Xkcoq, Tjfitr^gov dh avtHvrov xal evsQytrov xvqLov ytcogyiov
jiaXaioXoyov rov xavraxovC,rjvov. xal nömi^a a^iov jitrgov
1) Der neueste Katalog der Codd. lieginenses ist mir nicht zugäng-
lich gewesen.
'^1
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 1 [7
Tov [ijiova. Im trovq ^q"' %.'" fiö" iv lö: — Der Codex ist also
1436 p. Chr. in der 14. Indiktion geschrieben Avorden; über den
Schreiber ist meines Wissens sonst nichts bekannt. Leider reicht
das mir jetzt zu Gebote stehende Material nicht ans, um die Her-
kunft dieser Handschrift genauer zu bestimmen, vielleicht geht
dieselbe direkt auf x zurück.
Der gemeinsame Archetypus der III. Gruppe, x, enthielt
also Avahrscheinlich die in Leid. 61 (Ambros.i), Regln. Pii IL 3
und Laurentianus erhaltene Schlussnotiz, und Ig oXmv war so
geschrieben, dass es als l^ cölmv verlesen werden konnte. Da
Ven. 48 an der Wende des XIV. und XV. saec. entstanden ist,
so dürfen wir x wohl dem XIII. saec. zuweisen.
In welchem Verhältnis steht nun x zu A? Sind beide aus
derselben Quelle geflossen oder ist x von ). abhängig? Die Ant-
wort auf diese Fragen kann erst dann gegeben werden, wenn wir
die zu der I. und ältesten Gruppe {jt) gehörenden Handschriften
untersucht und die Beziehungen derselben zu der IL und IIL
Gruppe festgestellt haben. Die beiden ältesten Vertreter der
ersten Gruppe sind: Codex Venetus No. 47 saec. XL und Codex
Patmius No. 270, saec. XXI. Wir beginnen mit dem ersteren.
J:l. Codex Venetus Mareiaiius No. 47 ^), membran., saec.
XL, Foll. 156 num., in 4'^ (ca. 260 mm. x 200 mm., Schriftraum:
180 mm. X 105 — 110 mm.). Inhalt: Origenis Philocalia. Nach
2 vom Buchbinder herrührenden Vorstossblättern beginnt auf
FoL la -|- jiQoXoyoq: Ixloyiv r] jtaQovda jtEQLty^ti ß'ißXoc yQcufi-
xo3v Cp]xrjnaTcov xcd tjiiXvoecov Ix öicufOQCov ßißXcov reo cocn-
yivu jcov/j&eiocöv ?}d-QOL<jfievi]P. Bis hierher stimmt Ven. 47 mit
der IL und III. Gruppe hinsichtlich des Prologs überein. Von
da an aber beginnt sich bei dem Schreiber (des Archetypus von
Ven. 47, vne wir sehen werden,) der Zweifel zu regen, ob die
Philokalia wirklich ein Werk der beiden rechtgläubigen Kirchen-
lehrer Basilios und Gregorios sei, und er fährt fort: cpaöl öe
ravTfjv Tivhg 'in de xal ry)v stg xecpdXMia ravtrjq öia'iQBölv re
1) Montfaucon, bibl. bibl. I, p. 475 B (aus Cod. ms. bibl. Colbert.
2145, welcher einen Katalog der Bibliothek Bessarions enthält). Zanetti,
Gr. D. M. Bibl. p. 20.
"Ilg Zweites Capitel.
xai Ti'c^iv. xal fU/V xcu rdc y.aO' ixaötov Ixtivcov tJciyQarpag
tQfor Twv ta dEuc ooffcöv ßaGiXsiov xal yQrp/oQiov ytvtoihai'
tv jivxrico TF jtaQa dattQov rovrcov -yQTjyoQlov tov &EoX6yoi\
ütoöojQco löTcOMai töj n/v {ii'tjfiyv ooico zf/i'ixavTcc tJiiOxo-
jrocvTi T« Tvava' ojitQ coq tv jcQoXoyoj, xal /j [iißXoq a(f/jg |sic|
Tfji' iifTayQaffTJv Jtsjioitj/ie&a^ jca?MioTaT?j ya. ovöa, xaTaox£vaL,tiv
fjßov^ETO. Jto&^sv öh rovTO öiiöyvQi^ovzai. 1$, IjiLOtoXyg örjdEV
TOV avTOv deiov at'ÖQog jrQog tov fivf/f/ovevOtvTa yQa(fdö7]g
ßsoÖMQOv xal TOJ (>?]OtvTi xvxt'ko ovvsxjisfiq)&tio?/g. Hierauf
stellt der Schreiber fest, dass ,jco?.la — tcöv oqOcöv djtaöovza
öoyfiiXTOJV' in der Philokalia vorlianden seien. Da solche, beson-
ders im Cap. XXII eingestreute doyiiaza unmöglich von Gre-
gorios und Basilios mit aufgenommen sein könnten, so löst der
Schreiber die Schwierigkeit folgendermassen: töJv Tag oöovg xv
öiaöTQ8<p6vT03v Tiveg — TOJ 7jfiST£Q0} OiTO) TU a^vQa övvavtf^i^av.
Um aber die Spreu vom Weizen zu sondern: Toig vjtoßoXifiaioig
xal vöd^oig' tJtl fiETOJJcov Or/fisla jcaQaTaOtixaftev Tavza' alQs-
TLxa. xpEXTa. 6t ojv txelva ODg aiQerixa, <og xpsxza, xaxa Tovg
lölovg bxaüTa Tojiovg e<jTt]XiTivuaii£v: — (Fol. 3a) Es folgt nun
nach einer Ornamentleiste: ejnOToX/j tov ayiov yQi/yoQiov toZ
d^soX.oyov jiQog &s6öo3Qov txioxojcov Tvävcov. — toQzi xal t«
yQaiifiaTa — ßof]&oi\U8vog: — Darauf, nach einer Ornamentleiste,
auf Fol. 3^ Tccöe tveOTiv ev t76e Trj ßlßXco. txXoyt) xtepa-
Xa'icov ex öiacpoQcov ovyyQaf/ffaTOJV tov övöosßovg [dieses Wort
ist von jüngerer Hand durchstrichen] ojQiytvovg: - ä JceQi tov
{hwjcravOTOv — Fol. 5* med. — x^" dg to toxX/'/QVVs xg Tf]v
xttQÖiav (paQaco: — Wieder eine Ornameutlinie und darauf Über-
schrift und Anfang des I. Cap. IjibI jceqI t)jXixovtodv — .
Ende: Fol. 156^^, 4. Zeile v. u. — xal t(~)v y/jtvojv JiQasecov:
— Auf Fol. 1561^ endlich stehen 27 \., Zeilen von der Hand
des Correctors (Tl. Hand); die Schrift ist teilweise völlig un-
lesbar geworden, da die Buchstaben durch Reibung abgebröckelt
sind. Anfang: TavTa jtaQEs^ßX/jO-rj djto Ttjg ovvaycoyfjg tcöv [?\
TCO X.oyio^TccTO} jiaTQiccQxo) ffO}T[ioj] [dva] j yvcoöfttvcov ßißXicov
[?J xal avEyvo'jo[aii8v\ xal vjieq c»''' . xal tojv avTOv öoy-
fidT[mv\ I — Ende: — jioXXd öl tojv oj^' ts?jyti08CQV dg Tcig
d-dag yQaffidg löla yEiQi \ XtytTaL ytyQatptvai avTOV -\- , näm-
lich jiäiirpLXov oder tvOkßiov^ denn diese beiden Namen finden
sich vorher zu wiederholten Malen. Das ganze Stück scheint
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. \\()
über Origenes und sein Verhältnis zu Paraphilos und Eusebios
zu handeln'}. Dann folgen noch 6 — 7 Zeilen, deren Schrift völlig
verblagst ist.
Der Codex ist, von mehreren Wurmstichen auf den letzten
beiden Blättern abgesehen, sehr gut erhalten. Ich habe die Orige-
nes c. Geis, betreffenden Capitel Ende Mai 1888 in Venedig col-
lationiert.
Das Pergament ist meist stark, aber von guter Beschaffen-
heit; nur erscheinen die Ränder oft ungleich breit. Die Blätter
sind nach Quaternioneu geordnet, deren Zalilen rechts oben auf
der Aversseite jedes Blattes angegeben sind. Der letzte Qua-
ternio {x) beginnt mit Pol. 153^ und ist unvollständig. Jede
Seite enthält anfangs 33, später 31 Zeilen. Linien sind gezogen,
und die Schrift ist so angeordnet, dass der obere Rand der Buch-
staben von den Linien durchschnitten wird. Die Tinte ist zwar
rötlich und verblasst, aber noch gut lesbar. Dieselbe ist auch
zu den Ornamenten imd Initialen verwendet.
Die Schriftcharaktere deuten auf einen sehr geübten und
geschickten Schreiber. Die Buchstaben, fast überall mit einem
Anfangshäkchen versehen, sehen zierlich und doch energisch
aus. Abkürzungen sind nicht oft angewendet. Das Iota subscr.
ist sehr selten, dafür findet sich gelegentlich Iota adscriptum'-).
Accente und Spiritus sind unverbunden und mehr eckig als
rund. Wenn v am Anfang eines Wortes mit zwei Punkten
versehen ist, so fehlen stets Spiritus und Accent. Letzterer
ist auch sonst nicht selten weggelassen, besonders l)ei Praepo-
sitionen, und häufig sind 2 Wörter wie in scriptura continua
aneinander gereiht, auch wenn sie dem Inhalt nach getrennt
werden müssen. Ausser Komma, Kolon, Punkt habe ich nur
einmal ein Fragezeichen gefunden. Auf jeder Seite sind gewöhn-
lich 2 Buchstaben als Initialen aus der Zeile herausgerückt und
etwas grösser geschrieben und verziert. Anfangs finden wir
einige Randbemerkungen von I. Hand, später nur sehr selten.
Von der I. ist eine IL Hand, wohl saec. XIIL, zu unterscheiden;
von dieser rühren sowohl Correcturen als auch Randnoten her;
1) Dieses Bruchstück ist, wie Robinson a. a. ü. p. 39 angiebt, aus
§ IIT und 118 der Bibliothek des Photios entnommen.
2) Vgl. Gardthausen, Griech. Fal. S. 193.
120 Zweites Capitel.
inid eine III. Hand des XV. saec, welche sich durch schwärzere
Tinte von der II. abliebt. Die Randnoten derselben sind meist
vom Buchbinder weggeschnitten worden, z. B. Fol. 93a und 73^.
Der Codex war früher, wie Ven. 48, im Besitz des Cardinais
Bessarion. Die bezügliche Notiz auf Fol. la am Rand lautet: to-
jt[og] Xß (in ras.] coQiytvovg g)iXoxaXia xxTJfia ßijOOaQicovog xaQÖij-
vaXtcoc Tov T(~jp rovox?.03J', darunter .steht die lateinische Über-
setzung. Auf Fol. la unten und Fol. 156^^ befindet sich neben dem
Stempel der Marciana der Stempel der Pariser Bibliotheque
Nationale: der Codex war also mit andern wertvollen a. 1788
unter Napoleon I. nach Paris gebracht worden.
Der Schriftcharakter weist den Codex dem XL saec. zu. Die
Zeit, in der der Schreiber gelebt hat, scheint, wie schon Jacob
Morelli ') bemerkte, durch das Scholion von I. Hand auf Fol.
16b (= Lom. vol. 25, Cap. I, 17, p. 22 Z. 1) näher bestimmt
werden zu können. Das Scholion lautet: uk?.' t/fJtlg nöofjtv
TQaytXacpov djto (-jQaxfjg iXdövra dg top oixoi? rov xaiöaQog
ßaQÖ[a\' ov IxaXovv C^öfißQov. og El^tv lXa(pov [sie] filv jcqo-
TOfitjV yh'HOV öe rqayov. c,av{^ov ro xQo^ff<^' f^tytd-og ßo6g'
tl Ö8 xal ygvjia ajiiGrov vjioyHQior avoig ysrt'oß^af ojiSxt xal
ÖQCcxorreg yeyovaoi x^i^QOfj&^ig' dg fitys&og tQiäxovra jcr/xtcov
re2.oivt£g' ovg // t(dv jcxoXüiicdcov tv aiyvjtTOj (fiXoTifila Ixxij-
Oaro. oig ai sjti vovv tjxev, txr/jOavTO av xal ygvjiag jiX>)v
d firj fivd^aiöag trpaöav aXä^avÖQov rov fiaxsöova aQfiari CiSvsavra
yQVjrag ejiiJtoXv faTtcoQiO&ijpai rrj jcrt'/ösi tovtcop tov asQog: —
Über den xaiOaQ BciQÖag schreil)t Morelli (p 60) .Bardam Caesaris
dignitatem obtinuisse ab an. 860 ad an. 866, Fabricius denotat
in Conspectu chronologico Historiae Constantinopolitanae (Bibl.
Gr. tom. VI, p. 275); ex quo reprehensor ille Origenis qua
scripserit aetate colligere licet'. Allerdings sagt Cedren (tom. II,
p. 165 ed. Bonn.) ,Movcoߣlg dt o BccQÖag [Oheim Michaels III.]
//ys xal tcfjBQb xdpta^ xal rag tx ßaOiXtcog f'jfieißs avpay^wg nudg,
dvriu ÖE xal eig xyv KaiöaQog öosap rs xal rcfitjv, tov 3hyat)X
[iTjötvog tTfQOv (fQ0PTiC,0PT0g TcjiP jioXirixoJp aXX^ // ü^adzQcop
xal 'ltjccop afiiXXfjg^, und wenn auch aus dieser Stelle noch nicht
hervorgeht, dass Bardas den ^Titel' KalöaQ gehabt habe, so zeugt
eine von Du Gange im I. Teil der Historia Bvzantiua p, 134
1) Bibhotheca Ms. Graeca et Latina, tom. I. Basani a. 1802, p. 58—60.
Die Handscbriften der Philokalia des Origenes. ] 2 1
med. erwähnte Thatsache selbst dafür. Die Worte Du Caiige's
lauten: [Michael III. liess sogar zu] ,ut in diplomatibus anni
Caesareae Bardae dignitatis una cum imperii sui annis adscribe-
rentur, ut colligitur ex charta data anno XXIV. imperii Michaelis
[= a. 865], et IL Bardae Caesaris, XV. Januar. Indict. XIV,
ex qua tempus Bardae collatae Caesaris dignitatis etiam docemur'.
Wenn also der Schreiber des Codex — vielleicht als Knabe
— den rQaybXa(poq a. 864 — 866 gesehen hätte, so müsste er
den Codex spätestens in der I. Hälfte des X., wahrscheinlicher
aber noch am Ende des IX. saec. geschrieben haben. Diese
Annahme ist aber, im Hinblick auf die Schriftcharaktere des
XL saec. in dem Codex, vollständig unhaltbar. Wie lässt sich
die Schwierigkeit beseitigen? Nur dadurch, dass wir annehmen,
die L Hand habe jenes Scholion aus dem Archetypus (saec. IX.)
mit abgeschrieben. Dann ist freilich weiter zu folgern, dass
auch der Prolog, der so unzweifelhaft das Machwerk des
Schreibers von Ven. 47 zu sein scheint, aus dem Archetypus des-
selben stammt. Diese Vermutung wird aber zur Gewissheit er-
hoben, wenn wir die älteste aller vorhandenen Philokalienhand-
schriften zum Vergleich heranziehen, nämlich:
42. Codex Patmiiis Xo. 270 '), „membran., saec. X. exeunt.,
Foll 435, in 4" (215 x 155 mm., Schriftraum: 160 x 100 mm.X
Inhalt: l. Origenis Philocalia Fol. 1 — 185^. Von Fol. 1 fehlt
oben ein Stück. Die ersten zum Teil lesbaren Worte sind:
ysvtod^ai p) (cf/cfißaXXovrmv x. r. X. (18 Linien): auf Fol. 1^
fehlen ebenfalls die oberen Zeilen, dann folgen drei lesbare: [isxoj-
jcov — röxovq iört/XiTevöccfisv. Dann nach einer sehr einfachen
Ümamentlinie: ajtiOtoXj) rov aytov ynif/oQiov rov OtoXoyov jiQog
SeoöcoQOv ejiioxojtov xvctvcor. loQxr) xal xa ygamiaxa /.. x. X.
14 Linien). Nach einem andern Ornament folgt von einer viel
1) Die hier gegebenen Notizen hat mir Herr J. Armitage Robinson,
welcher diese Handschrift a. 1887 auf Patmos verglichen hat, in freund-
lichster Weise aus seinem Manuscript zur Verfügung gestellt. Vgl. jetzt
auch Journal of Phil.; vol. XV HI, p. 40 ff. Der Codex ist zuerst von
V. Guerin (Description de Tile de Patmos et de l'ile de Samos. Paris ISÖO,
p. 107 u. 114, Nr. 53 u. 166), dann von H. 0. Coxe (Report to Her Ma-
.jesty's government on the Greek Mss. yet remaining in libraries of the
Levant, London a 1858. 8". p. 61. 67) erwähnt, und endlich von Tischen-
dorf (Notitia editionis cod. bibl. Sinaitici etc. Lips. 18(30, in 4») benutzt,
aber leider nicht beschrieben worden.
122 Zweifes Capitel.
spätem Hand: .tqojtov iihr ivi'o&i rag dyytXixag: — örn^tHontov,
ort y.n) .too :!tca'T6g rov OQcofievov tovtov xSöfiov rag ayytli-
xag (ftjöiv ajioori'ivat övvdfieig. Fol. 2» taöe evsötiv h' rtjöe
T?j ßißXoD. ä jt£(u TOXI X. r. X. Danu folgt der Index. Auf Fol. :ja
befindet sich hinter ajtaxi]g eine andere Ornamcntlinie. Dann
folgt: jteQi avTS^ovöiov xdl x, t. X. — eöti ravza. a dg to
toxXrjQvvev x. r. X. und so weiter die secbs Unterabteilungen des
Cap. XXI hindurch, welche als besondere Capitel gezählt sind,
?o dass wir 7Ailetzt auf der fünften Linie von Fol. 4* haben:
tfi dg TO taxhjQvvtv x. r. X. Hier folgt ein anderes Ornament,
und es beginnt die Überschrift von Cap. I uieqI rov Stojcvsv-
Orov X. r. X. Ein Blatt ist verloren gegangen hinter (päöxcov
[Lom. p. 4], denn die nächste Seite beginnt mit xvQievcov [Loni.
p. 6]. Die Philokalia endigt auf Fol. 185 b Z. 6 mit — yrftvcov
jcQa$,eoDv und einem Ornament. Dann folgen sogleich und von
derselben Hand gesehrieben: 2. C>xöX(a dg rag xaQoi/ilag [Vgl.
Tischendorf, Notit. Cod. Sin. p. 7Ü|, welche mit einem einfachen
Ornament auf Fol. 230*, nahe am untern Rand, endigen; hierauf
diesubscriptio: f/EreXf^cpdfjoav d(pwv svQOftsi' l^ajtXcöv xal jtcdiv
avTa/eiQi jcäficfiX.og xal tvOeßiog öioQO^coöajno: — Ein anderes
Ornament beschliesst die Seite. 3. Foll. 231 sqq. geben ein Ver-
zeichnis einiger Werke des heiligen Gregorios, Avaran sich Scho-
llen zu einigen seiner Xoyoi anschliessen. Die Handschrift bricht
ab auf Fol. 435b niit den Worten: xara&i/isj^og' rovro xal ßov-
X.erai xal övvarai.
Das Schreibmaterial ist Pergament, auf jeder Seite befinden
sich 29, selten 30 Zeilen. Die Schrift hängt entweder von den
gezogenen Linien herab oder wird von ihnen durchschnitten. Die
Tinte ist ])räunlich. Die Schrift gleicht — nach der mir von
Herrn Robinson j^ezeigten Probe zu urteilen — derjenigen des
Ven. 47. Die Überschriften und Initialen sind in kleiner Unciale
geschrieben. Correcturen sind sehr selten, dagegen die Ab-
kürzungen anfangs sehr zahlreich; von Fol. 143* ab beginnen sie
zu fehlen und treten gegen Ende wieder häufiger auf Accente
(Acut und Gravis) sind sehr schrägliegend geschrieben, der Circum-
flex ist bald rund, bald spitz. Der Spiritus zeigt noch die von
Gardthausen (Griech. Pal. Seite 285 f ) besprochene älteste Form
eines halbierten //. Die Praepositionen in den Compositis behalten
oft ihren Accent; ausgelassen wird der Spiritus hinter ovx, ov/,
Die Handschiilten der Philokalia des Oiigenes. 123
c(p etc. Weder Iota subscriptum noch adscriptuin ist vorhan-
den". Tischeudorfs Urteil, dass der Codex dem X. saec. angehört,
ist wahrscheinlich richtig ; doch möchte Herr Robinson ihn dem
Ausgang desselljen zuweisen, und ich stimme nach Prüfung der
Schriftprobe bei.
Der Codex ist — abo'eseheu von dem verstümmelten Anfang
— gut erhalten. Das erste Stück, welches einen fortlaufenden
Text liietet, ist der Widmungsbrief des Gregorios. ludessen ge-
nügen schon die wenigen vorhergehenden, noch erkennbaren Worte:
xara — rojiovq t(jTf]hTEvOaiav, um den engsten Zusammenhang
zwischen Codex Patmius und Codex Yen. 47 erkennen zu lassen.
Dieses Verhältnis wird durch die Collation beider Codd. bestätigt.
Nun ist es bemerkenswert, dass alle Randbemerkungen des Yen.
47, sowie die in der Yorrede versprochenen Bezeichnungen der
ketzerischen Ansichten im Cod. Patmius fehlen. Herr Robinson
erklärt dies damit, dass der Schreiber — wie die vielen Abkür-
zungen und Auslassungen in der ersten Hälfte der Philokalia
bewiesen — anfangs befürchtet habe, das Pergament werde nicht
ausreichen; später, als diese Befürchtung grundlos geworden,
habe er be(:[uemer und ohne die zahlreichen Abkürzungen ge-
schrieben. Mir scheint dieses Yerfahren des Schreibers vor allem
auf Eile und Flüchtigkeit hinzudeuten; und so finden auch die
vielen Auslassungen infolge Abirrens zu gleichen oder ähnlich
aussehenden Worten der nächsten Zeile die einfachste Erklärung.
Man könnte nun meinen, Yen. 47 sei von dem offenbar
etwas älteren Codex Patmius abgeschrieben. Diese Annahme ist
aber deshall) unmöglich, weil eine Yergleichung der Yarianten
ergiebt, dass bald der eine, bald der andere Codex mehr bietet
als sein naher Verwandter, sodass also keiner von beiden die
Yorlage des andern gewesen sein kann. Da diese beiden Co-
dices aber die einzigen sind, welche jenen langen Prolog ent-
halten, und da sie auch sonst eng zusammengehen, so müssen
wir für beide eine gemeinsame Quelle annehmen. Wenn nun
der Prolog aus diesem Archetypus (jc) geflossen ist, so dür-
fen wir weiter schliessen, dass der Schreiber des Yen. 47 auch
das Scholion über den TQay^'Xaffoq daher entnommen hat, wäh-
rend der Schreiber des Codex Patmius dasselbe aus Raum- oder
Zeitmangel überging. Oder könnte man jenem mechanischen
Abschreiber des fjanz individuell crefärbten Prologs wohl zU'
1 24 Zweites Capitel.
trauen, dass er eine so interessante Randbemerkung an den Text
angeknüpft, also diesen beim Abschreiben auch inhaltlich ver-
standen habe? Nehmen wir aber an, dass das Scholion schon
im Arclietv}iu8 .t stand, so lösen sich auch die oben berührten
Schwierigkeiten, die Zeit des Bardas betreuend. Wir dürfen
demnach vermuten, dass der Schreiber von jc am Ende des
IX. saec. gelebt hat, und dass jr wahrscheinlich am Ende des
IX. saec. entstanden ist. Ja, wir können noch einen Schritt
weiter gehen. In dem Prolog wird die ,ßißkog d^rjg zfjv fisra-
YQaqrjV Jiejcoii'/fit&a^ ,jcaXaiOTccTfj^ genannt. Da dieses Praedi-
kat schon der Vorlage von jt beigelegt ist, so gewinnt es ausser-
ordentlich an Wert. Wenn Schreiber von Handschriften des
XIV., XV., oder gar des XVII. saec. ilire Vorlagen ,sehr alt'
nennen, so will dies nicht viel besagen; spricht aber ein Schreiber
des IX. saec. so von seiner Vorlage, so sind wir berechtigt, der-
selben auch wirklich ein hohes Alter beizulegen. Mit gutem
Grund werden wir demnach den Archetypus von jr, den wir mit
<? bezeichnen, in das VII. saec. setzen dürfen. Damit kommen wir
der Eusebiauischen Origenes-Recension des IV. saec. sowie der
Eutstehungszeit der Philokalia schon recht nahe und dürfen
hojffen, wenn wir den Text der I. Gruppe zu Grunde legen,
einen dem Original ziemlich gleichen Text herstellen zu können.
Auffälligerweise gehören zu dieser I. Gruppe ausser Cod.
Ven. 47 und Cod. Patmius nur noch 2 Handschriften, zunächst:
43. Codex Vaticamis No. 389, chartaceus, saec. XIV.,
form. S" (die einzelnen Blätter sind, da sie auseinandergefalleu
waren, in Quartblätter eingeklebt), Foll. 143 num., Inhalt: Ori-
genis Philocalia. Fol. 1 steht: coQiyivovg cfi/LoxaXia; auf Fol. 1 ''
folgt: ejiiOTO?j/ — ßo/j&ov/iti'og, Fol. 2''^^ i-Aloyi)r ;y xaQOvOa —
Fol. [^ xaru xojiovQ torfjXiTtvöafiEv. Fol. 5^ beginnt der Text
des I. Cap. mit ijttl jttQL Trj?uxovtcov — Scliluss Fol. 1431^ —
xal Tojv yr/lrcor jiQcc^icor. zt'Xog. Die Schrift ist klein, fein und
zierlich; die Tinte ist stellenweise so verblasst, dass die Buch-
staben unlesbar geworden sind. Überschriften und Initialen fehlen.
Schon die letzten Worte des Prologs (Fol. 4^) ,x«r« to-
Jtovg tOzt/hztvOafiBv' weisen diesen Codex der I. Gruppe zu.
Ferner stimmt Vat. 389 an folgenden drei Stellen des Cap. XVI
1) Buch HI, Cap. 12 (= Lom. 1, p. 265 Z. 18) dl für rt; 2) Buch
III, Cap. ]2(= Lom. I, p. 266 Z. 18) (fvyoi für <pevyor, 3) Buch
Die Hanclschrifcen der Pliilokalia des Origenes. 125
111, Cap. 13 '= Lom. 1, p. 267 Z. S) yMi om. so auffällig mit
Ven. 47 überein, dass er mit Sicherheit als Abschrift desselben
zu bezeichnen ist.
Von Cod. Tat. 3S9 ist wiederum abgeschrieben:
44. Codex Chelteuliameiisis No. 1423 ^) (Meerman. 58, alte
Bezeichnung: Colleg. Ciarom. Paris. Soc. Jesu 74\ chartaceus,
saec. XYI. Die Handschrift ist gut geschrieben. Herr Robinson
hat mir mitgeteilt, dass die Vorlage derselben Codex Vat. 389
gewesen ist, und zwar deshalb, weil der Prolog im Codex Chelt.
lückenhaft ist und die Lücken den unleserlich gewordenen Stellen
im Vat. 389 entsprechen.
Ich erwähne schliesslich der Vollständigkeit wegen noch
eine Reihe von Jungen und Avohl ziemlich wertlosen Handschriften,
von denen die grössere Hälfte mutmasslich zu der Gruppe x ge-
hört. Ausser dürftigen Katalognotizen stehen mir keine Nach-
richten über dieselben zu Gebote.
45. Codex TaiiriiieiisisVI, h. IV, 6 -), chartaceus, saec. XVI.
Foll. 247, in Folio. Inhalt:
1. Fol. 1—109 die Philokalia, in XXVll Capitel geteilt.
2. Fol. 110 JlOVtjfja Iv OVVÖlpEl JIEqI (fVOtOJC. avd-QOJJlOV
e^6Qavio&£V y.al ovvri&^ev ütaga MeXstlov Movcc/ov Ix tcöv tx-
xX9]oiag srdöSojv xal tcöv I'^cö loyäöcov xal (pi^.ooöq^cov; Anfang:
Tß JT8QI Tfjg rov avd^QOjtov [sie] xaTaox&vfjg x.r.X.
3. Fol. 184 variae observationes Astronomicae, et de terape-
statibus et diebus anni, et de phlebotomia, et de structura hu-
mani corporis.
4. Fol. 191 FaXrjvov jiQOoifiiov tcsql rgocpcöv öwafiscog
xaxu OTor/tlojf [sie]. Anfang: jioXZmv xal XoyUoi' co [tsyiore
1) Von dieser Handschrift hat mir Herr Di*. Gundermann die erste
Nachricht gegeben; vgl. jetzt auch Robinson a. a. 0. p. 40.
•2) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. H, p. 14(X), und Cocüces Mss. Bibl.
Reg. Taurin. Athenaei 1749, p. 70. Vielleicht ist dieser Codex identisch
mit dem von Montfaucon, bibl. bibL I, p. "JOl D beschriebenen, welcher ent-
hält: ,Origenis Philosophumena et Philocalia et Meletius de natura ho-
minis et Galenus de facultate alimentoi-um". Montf. führt ihn auf unter
den Mss. Gr. in aliqua Bibl. Romana, cuius nomen excidit. Vgl. auch die
Ausführungen vun Robinson, a. a. 0. j). öO. Hier wird der mit B. 1. 0
signierte Cod. Taurin. als Abschrift des Ven. 122 nachgewiesen.
j26 Zweites Capitel.
ßaöiXtv x.T.X. ,Adduntnr in line pauca quaedam de variis mor]>is
ex eodem forte Galeno desunita'.
46. Codex Taurineiisis CCLVI e. 1, 10, chartaceus, saec.
XVI., Foll. 165, früher Eigentum eines Metropoliten von Phila-
delphia in Lydien Namens Gal)riel ^). Der Codex enthält nur
die Philokalia, welche hier in XXX VII Capitel geteilt ist. Diese
Zählung findet sich — neben der gewöhnliehen — in Par. 45(),
sonst aber meines Wissens nicht. Daher möchte ich diesen
Codex Taurin. vermutungsweise der Gruppe des Par. 456 zu-
weisen.
47. Codex Coisliiiiaims No. 226 -) (olim 336), chartaceus,
saec. XVL (?), Foll. 268. Die Philokalia beginnt Fol. 2 mit ex-
Xoyiiv t) jiaQOvOa — t/ovOa ovTcog. loQrt) xcd xä YQan^iara
— Fol. 3 JiiQL rov {hsojii'BVOzov — Anfang des I. Cap. tjcei&i)
jtSQL TOVTWV l^Eta^ovTtg JiQayftdTcov — Am Anfang des Codex
steht von junger Hand: — — ,Latine vero convertit [seil. Philo-
caliam, ob nach diesem Codex?] Gilbertus Genebrardus' — . Der
Codex ist von Delarue benutzt worden. Die von ihm p. 342 F
Is'ote e angeführte Lesart t&rog scheint den Codex der Gruppe ?.
zuzuweisen, da x für l'ihiwg: idvtj aufweist.
48. Codex >o. 39 der Bibliotheque de Saiiite Geiie-
Tl&ve^), chartaceus, saec. XVL, geschrieben von Constantin Pa-
laeocappa^) für den Kardinal Karl von Lothringen (1547 — 1574).
Inhalt: Fol. 1—26 Hieroclis de Providentia; Fol. 27—33 Maximi
Tyrii oratio, quid deus sit ex Platonis sententia; Fol. 34 — 38'i
— an liceat eum ulcisci qui nobis iniuriam intulerit; Fol. 38^ —
42 — quo discrimine adulator ab amico separetur; Fol. 43 ^ —
1) Vgl. Allgern. Encycl. von Ersch u. (Jruljer Teil f)!*, p. 71 f. Gabriel
war 1.577 Erzbischof von Ph. und reiste bald darauf nach Venedig.
2) Vgl. Montfaucon, bibl. Coisl., olim Segueriaua Paris. 1715, p. 1279.
Die Bibl. Coisl., früher dem Bischof v. Metz, Herzog von Coislin gehörig,
wurde als dessen Geschenk 1732 mit der Bibl. von Saint-Germain-des Pres
\ereinigt (s. Wattenbach, das Schriftw. im Mittelalter, Leipzig 1871, S. 30).
3) Vgl. Inventaire Sommaire des Manuscrits Grecs conserves dans les
bibliotheques pnbliques de Paris autres que la bibliothequo Nationale
par H. Omont, Paris 1883. p. 3 u. 7, und E. G. Vogels Referat über das
Werk von Alfred de Bougy (Paris 1847. 8») im Serapeum 1H48, IX, p. 120 tf.
J) Vgl. Pulch, über das Violarium der Eudocia (Hermes XVII, p. 18.") ff.
101). Pulch nimmt die Beziehungen des Palaeocappa zu Karl von Lothr.
von \'}'i\) ab an.
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 127
131a Origeuis excerpta varia d. li. Capp. 25, 20, 22, 13 — 15,
19 der Philokalia; Fol. 131^ — Ende Xeinesii excerpta varia,
Cap. 39—41, 29—34, 42, 44, 35, 38. Dieser Codex ist vermut-
lich die Abschrift eines der Codd. Regii iu Paris.
49. Codex ßegiiis Parisinus No. 944: Colbert. 4900, Re-
gius 2987, 3), chartaceus, saec. XVL, Foll. 21, iu Fol. min. (170 x
230 mm.), enthält nur ein Bruchstück der Philokalia Anfang
Fol. la IxXoyriQ [sicj // JiaQovöu jttQityti ßißXoz) und kommt
deshalb für uns nicht in Betracht.
50. Codex Matritensis Bibl. part. S. M. Xo. 34 \ ent-
hält die Philokalia und ist im Jahre 1570 von dem bekannten
Tarmarius geschrieben.
51. Codex Oxonieiisis Bodleiaiius XYI. CI. >o. 6558 -),
enthält ,Aeliani Tactica Grraece' und .Origeuis Philocalia'.
52. Codex Thomae Galei No. 5909, enthält nach Mont-
faucon-^ ) ,Origenis Philocalia coUata cum aliis MSS.' Dieser Codex
war ofPenbar Gale's Handexemplar für die von ihm vorbereitete
Philokalienausgabe und soll nach Harless*) früher Eigentum
Hoeschels gewesen sein.
53. Codex Constautiiiopolitauus, vor 1565 vorhanden,
vielleicht identisch mit dem unter No. 4, oben S. S9 erwähnten
Cod. Const. No. 543. und
54. Codex Rhaedestiims, ebenfalls vor 15G5 vorhanden.
Über diese beiden Handschriften vgl. das oben Cap. 1, Seite 71 f.
Gesagte.
Wir wenden uns jetzt zur Prüfung des Verwandtschafts-
verhältnisses zwischen den drei Gruppen. Die Scheidung der
beiden letzten von einander ergiebt sich aus einer grossen An-
1) Den Hinweis auf diese Handscbrift verdanke ich Hen-n Prof.
V. Gardthausen. Ob der Codex mit dem unter Nr. 34, p. 312 in dessen
Griech. Pal. erwähnten Codex der Privatbibl. des Königs identisch ist?
Über Tarmarius vgl. oben Seite 10.
2) Vgl. Montfaucon, bibl. bibl. I, p. G59C, und oben S. 22 Anm.
3) bibl. bibl. I, p. 083 A. Vgl. auch Bemard, Cat. Codd. Angl. et Hib.
tom. II, Nr. .5909.
4) Vgl. Fabric.-Harl. vol. VII, p. 221. Vielleicht ist dieser Codex
identisch mit dem oben unter No. 3 angeführten Codex Cantabrig. Trin.
Coli. 0. 1. IU; vgl Robinson, a a. 0. p. 17 f.
12S Zweites Capitel.
zahl von Stellen; die Verschiedenheit liegt sowohl in der Wort-
stellung als auch in einzelnen Lesarti-n. Stellen der letzteren
Art sind z. B. folgende: ]) Buch VI, Cap. 4 (= Lom. II, p. 307
Z. 4 f.) o(p&Hl; ov toTq rov öo)(iaroq iiftcör orpO^aXfiotg] X 6(pd^.
Ol- Toiq rov 0. avxmr 6(fi).] x. Aus der Lesart des Ven. 47
(o. ov TOig rov o. avroTq o.), verglichen mit der des Par. 616,
welcher avxolg vor ov roic. stellt, ergiebt sich, das y. dem Rich-
tigen (Par. 616) näher konnnt, als X. Ahnlich ist 2) Buch VI,
Cap. 5 (Lom. II, p. 309 Z. 8) jisqI avrov] X 3tt(H rov avrov] x
jr£(H rovrov] Ven. 47. Par. 616. Offenbar sollte durch das in
X hinzugesetzte rov die Correctur des avrov zu rovrov ange-
deutet werden. Andererseits finden sich in x gegenüber X Fehler,
z. ß. 3) Buch VI, Cap. 75 (Lom. II, p. 426 Z. 2) rovg iW avrcrv
|t'ür ra ciji avrmv] nur x. 4) Buch VU, Cap. 59 (Lom. III, p.
90 Z. 17) rdös [für roiavra] nur x. Ja, wenn man die ab-
weichenden Lesarten von X und x im ganzen betrachtet, so ent-
deckt man in x weit mehr willkürliche Abweichungen und
Fehler, als in /. Dagegen weist die, vor allem durch Par. 615
vertretene Gruppe X zwar eine beträchtliche Zahl von Aus-
lassungen, welche Flüchtigkeit des Abschreibers veranlasst hat,
auf, steht aber andererseits dem Text der ersten, ältesten Gruppe
ji an etwa 34 wichtigeren Stellen näher, als x. Wir müssen dem-
nach eine engere Verwandtschaft zwischen der I. und II. gegen-
über der III. Gruppe feststellen. Dieselbe könnte sogar in einer
Abhängigkeit des X von jc bestehen. Indessen weist doch
auch Ven. 47 — die Lesarten des Codex Patmius sind mir nicht
bekannt — an nicht wenig Stellen Fehler und besonders Lücken
der IL (und III.) Gruppe gegenüber auf, so dass eine Ableitung
von X (und x) aus jc unstatthaft erscheint. Vielmehr müssen wir
annehmen, dass jt und X (mit x) in letzter Linie auf einen ge-
meinsamen Archetypus zurückgehen, wahrscheinlich auf die, oben
dem Vll. saec. zugewiesene und mit (p bezeichnete Vorlage von jr.
Ist nun weiter die Gruppe x als abhängig oder unabhängig
von X zu denken? Wir haben oben einige Proben der ab-
weichenden Lesarten gegeben, deren Zahl im ganzen nicht
gering ist. Indessen stimmen X und x öfters gegen jt zu-
sammen, und die Verschiedenheiten an sich würden die AIj-
hängigkeit der Gruppe x von X nicht ausschliessen. Die Ent-
scheidung giebt uns das Verhältnis der 1. zu der 11 1. Gruppe.
Die Handschriften der Philokalia des Origenes. 129
Wenn y, niemals mit x gegenüber 1 zusammenginge, so wäre x
als unselbständig und abhängig von X zu betracliteu. Aber y.
hat mit Jt die ursprüngliche Lesart an einer Anzahl von Stellen
bewahrt, wo der Text von 7. verderbt erscheint. So bleibt nur
die Folgerung, dass 1 und x aus derselben Quelle geflossen sind.
Von diesem gemeinsamen Ausgangspunkt hat sich der Text der
älteren Gruppe 1 nicht so erheblich entfernt, wie der Text der
jüngeren Gruppe x, welcher nicht nur der Zeit, sondern auch
der Güte nach eine Stufe tiefer steht, als jener. Um aber die
durchgehende Verschiedenheit des Textes von 1 und x zu er-
klären, genügt die Vermutung, der Text von x sei durch Flüch-
tigkeit entstellt worden, m. E. nicht; vielmehr ist anzunehmen,
dass sich zwischen x und dem gemeinsamen Archetypus mindestens
noch ein Mittelglied (//) befunden hat, welches der Zeit nach
(saec. XL; dem Archetypus der Gruppe 7. entsprechen würde.
Endlich müssen wir uns fragen, ob der gemeinsame Arche-
typus von 1 und x identisch ist mit dem Archetypus von üt (^),
oder ob die gemeinsame Quelle von 7. und x ihrerseits wieder
aus ^ geflossen ist. Ich möchte die letztere Annahme deshalb
für wahrscheinlicher halten, weil die Zahl der Stellen, wo der
ursprünglichere Text von % dem abgeleiteten und fehlerhafteren
gemeinsamen Text von 1 und x gegenübersteht, weit grösser ist,
als die Zahl derjenigen Stelleu, wo n entweder mit 1 gegen x
oder mit x gegen 7. zusammenstimmt. Ich setze deshalb einen
gemeinsamen Archetypus von 7. und x ^= (f an, welcher, ungefähr
gleichzeitig mit jr, zugleich mit diesem Codex auf <P zurückgeht.
Da aber *P wahrscheinlich demVII. saec. angehört, so dürften
der Mittelglieder zwischen <P und E, d. h. dem Origenesexemplar
der Excerptoren, nur sehr wenige sein. Eins mindestens würden
wir in dem Fall anzunehmen haben, wenn die U2is jetzt vor-
liegende Philokalia-Recension (mit dem Prolog, dem Brieffragment
und dem Index) als nicht identisch mit der Originalausgabe der
Philokalia anzusehen ist. Nun haben Gregorios und Basilios
sich ihrer Arbeit gewiss nicht nur in der Absicht unterzogen,
dass Gregorios das gemeinsame Werk dem Bischof Theodor von
Tyana als Geschenk übersenden sollte, vielmehr haben sie selbst
eine Ausgabe veranstaltet und Grec^orios hat dem Theodor von
Tyana ein Prachtexemplar (wohl in Gestalt einer Papyrusrolle)
nebst Widmungsbrief übermittelt. Der Index ist vermutlich ein
Texte und UiiteisucLuugeu VI, 1. U
130 Zweites Capitel.
ursprünglicher Bestandteil der Originalausgabe gewesen, wenn
auch die Möglichkeit, dass derselbe von dem Redaktor aus den
einzelnen Capitelüberschriften zusammengesetzt worden ist, un-
zweifelhaft zugestanden werden muss'); dagegen trägt der Pro-
log (bez. die Überschrift mit kurzer Inhaltsangabe) das Gepräge
späterer Abfassung an der Stirn und hängt zudem aufs innigste
mit dem Brieffragment zusammen. Aus welchem Grunde ist
dies hinzugefügt worden ? Offenbar, um durch ein unantastbares
Zeugnis die Urheberschaft des Gregorios und Basilios zu erhärten.
Dies konnte aber nur dann nötig erscheinen, wenn Zweifel an
der Abfassung eines, Origenistische Ketzereien enthaltenden
Buches durch die beiden rechtgläubigen Kirchenlehrer laut ge-
worden waren, oder bei den veränderten Verhältnissen laut wer-
den konnten. Somit werden wir, um die Form der überlieferten
Philokalia - Recension mit einiger Wahrscheinlickeit erklären zu
können, in die Zeit der heftigsten Verfolgungen der Anhänger
und der Schriften des Origenes, in die Regierungszeit des Kaisers
Justinian geführt. Damals ist wahrscheinlich die jetzt vor-
liegende Recension (R) der Philokalia, welcher sämtliche Hand-
schriften angehören, entstanden; und wie R auf die Originalaus-
gabe bez. die Eusebianische Origenesrecension zurückgeht, so ist
</* durch Vermittelung von R aus dieser geflossen.
Um also bis zu dem Text von R — E vordringen zu können,
müssen wir ^ aus 7C und g) wiederherzustellen versuchen. ^
würde demnach den Consensus sämtlicher vorhandenen Philo-
kalienhaudschriften darstellen und uns denjenigen Philokalien-
text liefern, dessen wir zu der nun folgenden Prüfung der
direkten Überlieferung von Origenes c. Geis, bedürfen.
1) Die Einteilung des Index in zwei Bücher (I. B. = Cap. I— XX,
II. B. = Cap. XXI — XXVII), welche sich im Par. 615 (s. o. Seite 90
Mitte) und im Ven. 122 vorfindet und vielleicht auch für die Vorlage
der beiden Codd. Thuanei (s. o. S. 110 f.) vorausgesetzt werden darf, ist,
weil sie der I. und III. Gruppe fehlt, nicht ursprünglich, sondern rührt
wohl von dem Schreiber des Archetypus der II. Gruppe her.
Drittes Capitel.
Die direkte und indirekte handschriftliche Über-
lieferung der Bücher des Origenes gegen Celsus.
Bevor wir zu dem letzten Teil unserer Untersuchung über-
gehen, müssen wir das Verfahren der beiden Excerptoren bei
Zusammenstellung der Philokalia ins Auge fassen. Denn der
Wert der Philokalien-Überlieferung für Prüfung und Verbesse-
rung des Textes der Bücher gegen Celsus hängt natürlich davon
ab, wie Gregorios und Basilios ihre Aufgabe verstanden haben:
ob sie es vorzogen, die Worte ihres grossen Lehrers unverändert
und ohne eigene Zuthaten aufzunehmen, oder ob sie eigenen An-
sichten auf Kosten des Originaltextes kleineren oder grösseren
Spielraum Hessen. Ein nach der Methode des Rufiuus umgestalteter
und mit Interpolationen durchsetzter Text würde eher Verwirrung
stiften, als Nutzen bringen. Glücklicherweise ist bei der Philo-
kalia kein Grund zu der Annahme vorhanden, dass der Originaltext
starke Umänderungen erfahren habe, im Gegenteil erkennen wir an
einzelnen Stellen deutlich die Pietät und Sorgfalt — um nicht zu
sagen Bequemlichkeit — mit der die Excerptoren verfahren sind.
Offenbar haben sie in einem Exemplar der Eusebianischen oder
der Originalausgabe des Origenes die auszuwählenden Stücke be-
zeichnet und auf Pergamentstreifen abgeschrieben; darauf haben
sie die Excerpte nach gewissen Gesichtspunkten geordnet, die
Capitelüberschriften und einige Verbindungsglieder verfasst und
das Ganze abschreiben und vervielfältigen lassen. Wie getreulich
bei diesem Verfahren selbst Unnötiges und Störendes mit auf-
genommen worden ist, zeigt z. B. sehr deutlich der Anfang des
Cap. XV der Philokalia, welcher mit dem Anfang des VI. Buches
c. Cels. völlig übereinstimmt, also auch die Eingangsworte: ^kxrov
9*
132 Drittes Capitel.
rovTor tviOTäiiLvoi Xoyor^ x.t.1. enthält, und der Schluss des
Cap. XX ,«AAß /«() xm Tov TtTagrov roftov avräQxrj JceQiyQag^rjv
HXijCföroQ^ y.. T. /., Worte, welche nur am Schluss des IV. Buches
gegen Celsus Sinn hatten, hier aber vollständig zwecklos und
störend sind. Diesem Bestre])en, die Worte des Originaltextes
möglichst unverändert aufzunehmen, entspricht die grosse Spar-
samkeit in der Hinzufügung der notwendigen Bindeglieder. So
wird meistens das folgende Excerpt an das vorhergehende nur
durch: ffi]Oi 61 y.cä ort oder: tri ds xcä tovto cfr/olv angeschlossen
und nur der Deutlichkeit wegen das Subjekt z. B. durch: o xtX-
aog örjXovoTi genauer bezeichnet. Selten begegnet uns ein zur
Verstärkung des Gedankens dienendes eingeschobenes Gaffojc.
(Buch II, Cap. 20 = Lom. I, p. 171, Z. 16) oder aXrj^ojg (Buch II,
Cap. 20 = Lom. I, p. 173, Z. 22). Dagegen sind Auslassungen
von kleineren Stücken des Originaltextes in dem Verlauf eines
grösseren herübergenommenen Abschnittes fast immer mit: xai
rä t^TJg angedeutet. Selten fehlt eine solche Notiz; so sind Buch I,
Cap. 12 (Lom. I, p. 33, Z. 10—14) die Worte: cdX' ok Ig 'iöov
— £QQV7]X8 ausgelassen, aber im Text des Origenes selbst folgt
hier sofort: xal rä t^rjg, und jene Worte sind wohl deshalb über-
gangen worden, weil der unmittelbare Anschluss an: ,jr«rr« yap
oiÖa' mit: Xsxttov de jcqoc to ,7tcwra yag oiöa!" bequemer und
besser erschien. Ferner fehlen Buch I, Cap. 20 (Lom. I, p. 45,
Z. 1 — 5 f.) die Worte: jtlrji^ xai axcov — djrofir7/fiOV£vovOir.
Diese unrichtige und ziemlich sophistische Widerlegung des Celsus
haben die Excerptoren wohl als störend übergangen. Schwieriger
ist es, den Grund der Auslassung Buch I, Cap. 42 (Lom. I, p. 80,
Z. 19 bis p. 81, Z. 1) ovTco 6h xal — i] üttgl uXXojv ,uvqicov zu fin-
den. Vielleicht liegt er in der Abschwächung der Beweisführung
durch die Worte ,xdv fi7]6£v toiovtov sjrijr^ji/.syf/h'ov fi top
?.6yqy; vielleicht ist aber die Stelle aus Flüchtigkeit übersehen
worden. Buch III, Cap. 52 (Lom. I, p. 324, Z. 6—9) sind die
Worte: oQa 6/) (lEtd ravra — jiaQaßi(ih]tai wohl als einfache
Zusammenfassung des Vorhergehenden nicht mit aufgenommen.
Eine ähnliche Verkürzung dürfte auch Buch I, Cap. 2 (== Lom.
I, p. 21, Z. 17) vorliegen, wo für ravrriv 6e rrjv d^eiortQar wohl
schon von den Excerptoren der einfachere Anschluss an das Vor-
hergehende: djt66£i§ig TOV XÖyoi\ ^9tiortQa — durch ?]v gewählt
worden ist Endlich fehlen Buch V, Cap. 35 (Lom. II, p. 230,
Die dir. u. indir. hdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 1 33
Z. 1 — 5) die ^^ orte: xcu ov .ico — drf(Mj00ffa rtQÜTTfjr, viel-
leicht weil die Excerptoren an dem Inhalt Austoss nahmen, oder
sich schon dmxh ,ov .tc? Ätyor berechtigt glaubten, diese Worte
zu übergehen. Sonst ist mir keine Stelle in den aus Ongenes
gegen Celsus entnommenen Abschnitten bekannt, wo die Excerp-
toren stillschweigend etwas übergangen hätten.
Andererseits scheinen Gregorios und Basilios auch sehr selten
eigene Zuthaten in den Text eingefügt zu haben. Xur an
zwei Stellen kann man mit grösserer \^'ahr^cheiulichkeit mut-
massen, dass die betr. Stücke Zuthaten der Excerptoren, als dass
sie später entstandene Glosseme sind. 1 ) Buch III, Cap. 49 (Lom. I.
p. 320, Z. 12 = Philoc. Cap. XMII = Lom. vol. 25, p. 124,
Z. 9 — 13) stehen hinter ff/jOov<jt in der Philokalia (^) nocli fol-
gende Worte: xcu y.ara rov ^jC/ersooi' öh löyov ovx eöri oocfla
:xorfjQia^ i.~nOTfjtjrj' crorfjQia^ 6e. iv ovzcog övotidoco, l:rior)]ini
iozli' Iv T012 rptvdodoc,ovoi. xcu vrro oorfioiidrov ijjtaT?/tayoi^.
Aid TOVTO diiad^iai' ei'sioiia licc/.Äor. /; oocftccv, er tou toiov-
TOtg. Die Vermutung, dass an dieser Stelle eine Lücke im Text
des Orig. c. Cels. vorliege, ist deshalb unstatthaft, weil eine Aus-
einandersetzung über den Begriff .6o<ficr hier vollständig über-
flüssig wäre und den Gedaukenzusammenhang störend unter-
brechen würde. Vielmehr sind diese Worte entweder als Scho-
lion, oder mit grösserer Wahrscheinlichkeit als Zusatz der
Excerptoren aufzufassen, denen es nicht genügte, dass die .locfcü-
iitva ööyiiara eyovrsg^ selbst nicht von den griechischen Weisen
unter die Gelehrten gerechnet würden. 2) Buch VI, Cap. 77
(Lom. IL p. 431. Z. 5) folgt hinter ßgorrf/^ [sivca fehlt] in der
Philokalia (Cap. XV. Lom. vol. 25, p. 89—91) ein längerer Ab-
schnitt, Anfang: xcu rd ificWia de airov xcctoj cüXa Iotiv —
Ende: xcTjv Öixcucov avrov, welcher von Lom. hinter Buch VIII
als Excursus X (Lom. III, p. 357 — 359) abgedruckt ist. Der
Inhalt besteht in einer längeren Ausführung über den verklärten
Leib Christi im Gegensatz zu dem irdischen, welche in der Pole-
mik gegen Celsus unmöglich gestanden haben kann. Auch hier
bleibt die Frage unentschieden, ob ein altes Scholion oder eine
Zuthat der Excerptoren vorliegt: letzteres ist aber wahrschein-
licher. Dagegen sind wohl folgende Zuthaten mit ziemlicher
Sicherheit als Glosseme zu bezeichnen:
1) die Worte reo tgji' droh' hinter er xcrxloico ßico (^Buch I,
j34 Drittes Capitel.
Cap. 9 = Lom. I, p. 29, Z. 13); 2) jtttQov hinter aQvt}6a[iivov
(Buch II, Cap. 20 = Lom. I, p. 174, Z. 1); 3) die Inhaltsangabe
TW vjrtQ Tov ayajr?jToc zu h' Ji^ ipaXfim (Buch VI, Cap. 75 =
Lom. II, p. 427, Z. 3 f.).
Abgesehen von solchen leicht erkennbareii Zusätzen und den
oben erwähnten Auslassungen stimmte also der Text der Ex-
cerpte genau mit dem Originaltext des Origenes überein. Im
Lauf der Jahrhunderte musste aber unter den Händen der Ab-
schreiber aus dem ursprünglich gleichen Paralleltext der Philo-
kalia ein mehr oder weniger von jenem verschiedener Text
werden, und die Zahl der Abweichungen musste wachsen, je
mehr sich auch der Text der BB. gegen Celsus im Lauf der
Zeit von der ursprünglichen Gestalt entfernte. Es lag nahe, die
beiden Texte — wie es in den Ausgaben von Delarue, Spencer
und Lommatzsch geschehen ist — miteinander zu vergleichen
und den einen aus dem andern zu verbessern, um so nielir, als die
Philokalia wenigstens später (vgl. Codex Reg. 945 und Codex
Basil. A III, 9) zugleich mit Orig. c. Cels. abgeschrieben wurde.
Liegt nun eine solche Textmischung schon in unserer hand-
schriftlichen Überlieferung vor? Glücklicherweise nicht, wenig-
stens nicht im Vat. 386 und Par. 616. Auch der Philokalientext
der Gruppen X und x ist von dieser Mischung verschont geblie-
ben; nur Yen. 47 trägt m. E. deutliche Spuren einer durchgehen-
den Verbesserung nach einer Handschrift c. Cels. durch IL Hand
(wohl saec. XII. — XIII.) an sich. Dass dieselbe nicht nach einer
andern Philokalienhandschrift, sondern nach einer die Bücher
gegen Celsus enthaltenden den Codex durchcorrigiert hat, scheint
mir, ausser sonstigen sehr zahlreichen Übereinstimmungen mit
dem Text von A (contra Celsum), vor allem die von 11. Hand
im Ven. 47 über lliyyißLv geschriebene Variante ejtiöTOfd^siv
(Buch III, Cap. 48 == Lom. I, p. 319, Z. 4) zu beweisen. Denn
die Lesart IjtLOroniC^uv — sicher die ursprüngliche — findet
sich nur in A (contra Celsum), aber in keiner Philokalienhand-
schrift von I. Hand '). Wenn auch die IL Hand ihre Lesarten
öfters auf Rasur geschrieben hat, so lässt sich fast immer das,
was die I. Hand geschrieben hatte, mit Sicherheit feststellen.
1) Eine Anzahl ähnlicher Varianten der II. Hand wird unten bei der
Besprechung einzelner Stellen angeführt werden.
Die dii-. u. indir. hdschr. ULerlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 135
Wichtig ist nun die Übereinstimmung der Varianten dieser IL alten
Hand mit den Lesarten von A: man könnte sogar vermuten,
dass A selbst der IL Hand vorgelegen habe; wenn aber auch
nicht A, so doch jedenfalls eine mit A sehr nahe verwandte
Handschrift.
Da ausser Ven. 47 alle übrigen Philokalienhandschriften,
imd auch cp und jr, von Verbesserungen nach Handschriften des
Orig. c. Cels. verschont geblieben sind, so ist es erklärlich, dass
die Überlieferung der Philokalia von derjenigen der Bücher
gegen Celsus an vielen Stellen und mitunter recht erheblich ab-
weicht. Die Abweichungen werden seltener und unbedeutender,
je weiter wir in der Überlieferung hinaufgehen. So zeigt Ven. 47
in seinen Lesarten I. Hand viel engere Verwandtschaft mit A
als rp *), ein Beweis, dass wir in jt eine bessere und reinere Text-
gestalt vor uns haben, als in (p (bez. 1. x), aber auch dafüi", dass
<? und A auf eine gemeinsame Quelle, d. h. auf die Recension des
Eusebios zurückgehen. Gewisse Eigentümlichkeiten des Textes,
welche sich durch eine Vergleichung als gemeinsamer Besitz von
<P und A ergeben, sind u. a. folgende: Buch IV, Cap. 95 (= Lom.
II, p. 153, Z. 14) Tcöv jtSQi (für jtsQt tcäv) in A und Ven. 47,
also wohl auch in jr und <P. Ahnlich ist: Buch VI, Cap. 5 (=
Lom. II, p. 308, Z. 18) TTJg ajto (für ajio xriq) in ^ und Vat. 386.
Buch VII, Cajj. 60 (= Lom. III, p. 94, Z. 1) xaTag:Qov7]öavTcov
(für das richtige xaracpQovrjOaoiv , welches der Archetyjius der
Gruppe X hergestellt hat) in jr, x und A. Und: Buch VII, Cap. 60
(= Lom. III, p. 94, Z. 5 f.) an'iood/itvoi'-) (für das richtige cdvio-
Oofiirr], was im Ven. 47 aus jenem verbessert ist) lesen A, Ven. 47
I. m. (also wohl jt) und die Gruppe X (also wohl auch rp und <?).
Die Abweichungen 3) selbst lassen sich in drei Gruppen zer-
legen, denn sie können sich beziehen 1) auf die Wortstellung,
1) z. B. lesen A und Ven. 47 das ursprüngliche alviy/xäiv für aiviy/.cü-
Tüjv Buch I, Cap. 2U (Lom. I, p. 4(3, Z. 6).
2) Der Fehler ist aus einer falschen Auflösung der abgekürzten Schrei-
bung hei-vorgegangen. Zahlreiche Fehler des Philokalientextes lassen sich
auf dieselbe Ursache zuräckführen.
3) Als Grundlage für die folgenden Untersuchungen habe ich meine
Collationen, nicht aber den Text von Delarue oder Lommatzsch, heran-
gezogen.
136 Drittes Capitel.
2) auf Lücken uud Auslassungen und 3) auf einzelne Phrasen,
Wörter oder Varianten.
Dass besonders die Wortstellung starken Umänderungen
im Lauf der Jahrhunderte unterliegen musste, ist natürlich. Auch
der gewissenliafteste Abschreiber konnte gelegentlich zwei Wort»»
seiner Vorlage umstellen, ohne eine Correctur für nötig zu hal-
ten, falls beide Wortstellungen gleich geläufig waren. Und
selbst wenn er durch darübergesetzte Buchstaben die Textfolge
seiner Vorlage wiederhergestellt hatte, konnten nicht die Zahl-
zeichen von den Späteren sehr leicht übersehen werden? Für
unsere beiden Texte können wir Verschiedenheit der Wort-
stellungen an etwa 6'J Stellen nachweisen. Wenn nun auch der
Text der Philokalia, da er mit besonderer Vorliebe abgeschrieben
wurde, hinsichtlich der Wortstellung naturgemäss dem (Jriginal-
text unähnlicher werden musste, als der Text der Bücher gegen
Celsus, so dürfen wir diesem doch wenigstens den dritten Teil
der 65 Abweichungen, also etwa 22 als Fehler zuweisen. Wenn
wir bedenken, dass die beiden Abschriften von Vat. 8S6, Ven.
44 und Ven. 45 in dem ersten Buche gegen Celsus an 13 Stellen
hinsichtlich der Wortfolge auseinandergehen ^), so erscheint jene
Zahl für den siebenten Teil der Bücher gegen Celsus nicht zu
gross. Nehmen wir nun für die übrigen 6 Teile der Schrift
gegen Celsus dasselbe Verhältnis bezüglich felilerhafter Wort-
stellung an, so würde sich als Gesamtzahl etwa 154 ergeben:
ein Resultat, welches im Vergleich mit jener für Ven. 44 und
Ven. 45 zu erschliessenden Zahl 104 als recht günstig erscheint.
Die Entscheidung, welche Wortstellung in jedem einzelnen Fall,
falls beide möglich sind, vorzuziehen sei, muss uns der Sprach-
gebrauch des Origenes an die Hand geben; trotzdem wird noch
eine Anzahl zweifelhafter Stellen übrig bleiben.
Indessen sind solche Versehen von geringerer Bedeutung
und können ohne Schaden ertragen werden. Weit bedenklicher
würde es sein, wenn wir ein zahlreiches Vorkommen von Lücken
im Text der Bücher gegen Celsus gegenüber dem Philokalien-
text feststellen müssten; denn dies würde entweder lückenhafte
Origiualexemplare, oder grosse Flüchtigkeit der Abschreiber und
fehlende Collation, oder auch absichtlicheVerkürzung des Textes 2)
1) Vgl. oben Cap. I, Seite 27.
2) wie im Vat. 386 bei den Pantherastellen; s. oben Seite 31 f.
Die dir. u. indir. bdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 137
zur Voraussetzung haben. Indessen ist die Zahl der mit Hilfe
des Philokalientextes nachzuweisenden erheblicheren Auslas-
sungen im Text der Schrift gegen Celsus verhältnismässig gering,
wie folgende Zusammenstellung beweist.
1) Buch IV, Cap. 78 (= Lom. II, p. 119, Z. 14—16) fehlen
in A die Worte: t^^jq öe rovroig — Ö86?jfiiovQy7]Tai. Dass die-
selben in der Pliilokalia, etwa wegen des Überblicks über das
Folgende, hinzugesetzt seien, haben wir kernen Grund anzu-
nehmen. Vielmehr scheint hier in dem Archetypus von A, oder
noch früher, eine ganze Zeile der Vorlage übersehen worden
zu sein.
2) Buch IV, Cap. 87 {= Lom. II, p. 137, Z. 3 ff.) liest A:
TtööaQa ö* eöxiv llaxiöra im zyg y/jg, ravra öa Iotl ooipcoreQa
Tcöv ootpcöv Ol fzvQfif/xEg^ oig fi?) töTti' lö'/vg' xccl ol xoiQoyQvl-
Xioi, td-vog ov'/c ioy^vQov, oi Iroifiä^ovro Iv jitzgaig xovg tavzmv
oixovg [dann noch axQig und uoxaXaßcöx tjg erwähnt]. Die Philo-
kalia dagegen bietet — wie der Text der Prov. XXX, 25 —
hinter iO'/^vg noch: ol tTOinaL,ovTca [ol tToifi<xC,ovTeg Ven. 47]
SV &8QSI T7JV TQotpyv. Dicsc Worte sind nicht erst später in
den Philokalientext der Vollständigkeit wegen eingefügt worden,
sondern haben offenbar schon im Original des Origenes gestan-
den; denn sie sind, ebenso wie der Relativsatz: o't i:ToifiaC,ovzo
[ljiou]öavzo <P\ hv TitzQaig x.z.X.^ nötig, um die vorausgeschickte
Behauptung zu beweisen,
3) Buch IV, Cap. 90 (= Lom. II, p. 144, Z. 1—3) hest A:
6i6 ovöe xaQaövveßhjd^ri [üiaQ£6vvsß)Ji{>^i] Ven. 47 I. m.] zolg
oQviöL xal zolg aXXoig C,(6oig, oig vof^iQei elrat [lavzixolg. Die
Philokalia hat für OQViöc ^) — wohl richtiger, weil der hier benutz-
ten Psalmstelle entsprechend — xztjrsöi und bietet hinter aXloig
noch aXoyoig. Die Annahme, dass dieses Wort in dem Philo-
kalientext (etwa aus dem folgenden aXöyoig C,moLg) hier fälsch-
lich eingeschoben oder aus Dittographie von aXXoig entstanden
sei, ist unwahrscheinlicher, als der Ausfall des cÜMyoig in Orig.
c. Cels. hinter dem ähnlichen aXXoig, besonders wenn aXoyoig
abgekürzt {aX'' ) geschrieben war. Dazu ist aXoyoig hier voll-
ständig am Platze; denn da Origenes bestrebt ist, die Thorheit
1) Dies ist vielleicht als Glossem zu xal xolo, — fiavuxoig an Stelle
von xrtjveoi in den Text gedrungen.
J38 Drittes Capitel.
des Celsus recht deutlicli darzulegen, so musste er hier schon
betonen, dass sich Celsus, seiner menschli(;hen Würde iiueinge-
denk, nicht einmal mit den .unvernünftigen' Tieren habe ver-
gleichen wollen. Auch entspricht das aXoyoig dem dvo/'/zoig der
Psalmstelle, welche Origenes hier im Auge hat. Wenn aXoyoiQ
fehlte, so könnten ja unter den äXXa ^65a (= alia animalia) auch
Menschen verstanden werden, wenn schon dann der Relativsatz
nicht recht passen würde.
1) Buch IV, Cap. 98 (= Lom. 11, p. 160, Z. 5—8) ,a yaQ
OjiavImQ, aXX om^ ys löroQtjTai, ori (isra t?]v doxovoav ijfitQÖ-
T?jTa i^7jyQio)&9]Oav tZt^avtsq xata t(Öv dpd^Qcojccov , xal öid
rovTO xattör/cdod^ijöav avaiQeO^yvai^ ojg ovxtZL yQf'/aiiioi\ So A.
Die Philokalia lässt ye aus, fügt aber vor OJiarUog noch xal und
hinter dv&Qcojtoov die Worte: xal q)6vovg kjio'upav ein. Beides
mit Recht; denn dvaiQeO/jvai. würde durcli das t^ayQicoO^ijvai
allein nicht genügend begründet sein; hatten die Elephanten aber
Menschen getötet, so mussten sie es mit dem Leben büssen.
5) Buch V, Cap. 27 (= Lom. II, p. 210, Z. 12 — p. 211, Z. 2)
,xal ei oQ&cog exovoi, cptQ djisiv, ol 2xv9ojv jitgl dvaiQtOtmg
jcaT6Qa)P vofioi // ol IltQödjv, fiij xojXvovzsg yafitlod^ai rotg
jtaiol rag (if/rtQag, f/rjöe vjio zmv JcazeQcor zag lavzcöv &vya-
ztQag'' liest A. Die Philokalia weist vor jiaiol noch oixsloig auf.
Wenn dieses Beiwort auch nicht unbedingt nötig erscheint, so
dürfte es doch von Origenes deshalb hinzugefügt sein, damit das
Frevelhafte solcher Ehe desto deutlicher hervorträte. Auch ent-
spricht es dann sehr gut dem folgenden tavzcöi>, welches ja auch
nur zur Verstärkung von zag &vyazEQag hinzugesetzt ist.
6) Buch VI, Cap. 77 (= Lom. II, p. 430, Z. 15 ff.) fehlt das
in der Philokalia erhaltene ix zov zwischen: zolg fievzoi und:
dxoXovihtlv avzäj övrafiiv dvuXtjcpoOi JtQÖg z6 tjceodai xal dva-
ßaivovzi avzcö dg z6 mpjjXov ogog, d^sioztQav ^oq^tjv tyßi. Da
övvafiiv dvtiX7j(p6oL offenbar zum Folgenden gehört, so würde
dxoXovihsii^ ohne tx zov des syntaktischen Zusammenhangs ent-
behren. Die drei ersten Silben des folgenden Wortes axoXovO^tlv
haben wohl verursacht, dass der Schreiber das ähulichfe tx zov
übersah.
7) Buch VII, Cap. 60 (= Lom. III, p. 94, Z. 13— p. 95, Z. 4)
fj[(äg ov ßiXzLov Ovveoxtvaöfitvog sit] av Xoyog o jiXtj&rj avtc,i-
xdxoivxal jiQaov xazaoxtvd^cop, r) jtQoxojtzovzow ys tjcl zavzag
Die dir. u. iudir. hdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsns. 139
tag dgaraq jr«()a rov jcävv oXiyovg xal svaQi&firjrovg, iva öo&rj,
avssixaxovg xal jtQc'covg jcoiovvra^. So der Text vou A. Die
Philokalia hat vor öoß-tj noch xal tovto. offenbar richtig. Deim
Origenes meint: Avenn man auch das einräumen wollte, dass die
Worte des Plato und anderer griechischer Philosophen einige
wenige zu avesixaxoi und Jigäoc machten, so müsse doch die
Redeweise der Apostel besser sein, da sie derartige Erfolge in
viel weiteren Kreisen und in viel grösserer Zahl aufzuweisen habe,
8) Buch VII, Cap. 60 (= Lom. IIL p. 96, Z. 7—12) liest A:
xal zdi xvyövxi -/uq ÖtjXor ravxag di'ayivcöoxovTi^ ort jcoXvv
rov avTo^ev ifKfairofisvov ßa&vrsQov [jtoXXd ßa&vrsQov rov
avTod^sv Ificp. Philokalia] eyeiv Öüvarai vovv roig dvari&^siotv
avzovg [lavzovg Ven. 47] zfj Is^zäoei zov Xoyov rpavtQov^evov
xard Z7jv dvdloyov [draXoyiav Ph.] zTJg dg zov Xoyov öyoXrjg xal
dg zrjv döxr/On> avzov jtQo9-v(/iag. Wenn wir mit Lommatzsch
vor (favtQoviitror ein Komma setzen, also das Wort zum Folgen-
den ziehen, so bleiben die Worte: zolg dvazid^üoiv avzovg zij
esBzäoei zov Xöyov unverständlich, oder erscheinen wenigstens
als übei*flüssige Wiederholung der Worte: xdi zcö xvyövzi —
dvayLvdiöxovzi. Offenbar schloss Origenes an den Gedanken:
,wer die Schrift liest, findet darin tieferen Sinn, als äusserlich
scheint', den andern au: ,dieser tiefere Sinn wird aber nur offenbar
denen, welche sich dem Studium der Schrift mit Eifer widmen-.
Demnach gehöi*t als notwendige Ergänzung zu den Worten: zolg —
zov Xöyov das sich an rovv anschliessende g)av£QOV(fEvov. Da
dieser Begriff' aber auch für die Worte: xazd — :iiQo9-viiiag nicht
entliehrt werden kann, so müssen wir die Lesart der Philokalia:
g)av£Qovf/evov, xal cfareQoviai'Ov xazd z?]v a. x.z.X. für richtig
halten. Dass aber das eine (fav£QOi\U£Vov als scheinbare Ditto-
graphie sehr leicht ausgelassen werden konnte, liegt auf der Hand.
9) Buch I, Cap. 24 (= Lom. I, p. 50, Z. 2) weist der Philo-
kalientext zwei Worte mehr auf als A, nämlich : ev zolg zwischen
xal und ts^ig dt (fj7]6L. Es ist fraglich, ob hier eine Auslassung
von A, oder nicht vielmehr eine Zuthat der Philokalia vorliegt.
Denselben Zweifel muss man
10) Buch VI, Cap. 4 (= Lom. U, p. 306, Z. 16) in Betreff
des Zusatzes der Philokalia: q)tQ djtstv vor reo aßgadfi hegen.
Zieht man auch diese beiden letzten Stellen mit in Betracht,
so ersclieint doch die Gesamtzahl: 10 nicht gross, um so weniger,
140 Drittes Capitel.
da mir Nc». 1. 1. i. G. 8, also die Hälfte, schwerer ius Gewicht
fallen.
Ausserdem findet sich im Text von A, verglichen mit dem-
jenigen der Philokalia, noch an 7 Stellen scheinbar eine Aus-
lassung; jedoch ist hier der jedesmalige Überschuss nicht als
Eigentum des Origenes, sondern entweder als Zuthat der Ex-
t-erptoren anzusehen, oder als altes, in den Philokalientext ein-
gedrungenes Glossem. Die Stellen sind bereits oben (Seite 132
und 133 f.) besprochen.
Abgesehen von diesen Stellen können wir im ganzen noch
etwa 6'/y ') aufzählen, wo der Text der Philokalia ein Wort mehr
aufweist, was für den Zusammenhang teils passend und not-
wendig, teils nicht unbedingt erforderlich und mitunter sogar
überflüssig erscheint. So findet sich oft ein xal oder der Ar-
tikel hinzugesetzt, oder eine Conjunction oder Negation oder
Praeposition wiederholt u. dgl. m. An etwa 31 Stellen ist es
wahrscheinlicher, dass solche kleine Wörtchen von den Verfassern
der Philokalia oder von den Abschreibern hinzugesetzt, an etwa
33 anderen Stellen dagegen, dass sie von der Überlieferung der
Bücher gegen Celsus ausgelassen worden sind; an 5 Stellen end-
lich (Buch I, Cap. 42 = Lom. I, p. 80, Z. 5: h om. A, Buch I,
Cap. 42 = Lom. I, p. 80, Z. 8 : Gtriöog om. A, Buch I, Cap. 6G
= Lom. I, p. 124, Z. 4: 7/v om. A, Buch III, Cap. 13 = Lom. I,
p. 267, Z. 5 f.: av v^iv [Bibelstelle] om. A, Buch III, Cap. 40 =
Lom. I, p. 303, Z. 18: Jif^Ql [vor d-scov] om. A) scheinen die in
A fehlenden Wörter mit ziemlicher Sicherheit als Zuthaten der
Philokalia bezeichnet werden zu können. Wie wir uns in einzelnen
zweifelhaften Fällen zu entscheiden haben, muss wiederum der
Sprachgebrauch des Origenes lehren.
Es sind also im ganzen etwa 79 Stellen, wo der Text der
Philokalia reichhaltiger ist; dieser Zahl steht aber eine fast ebenso
grosse, nämlich 71 gegenüber von solchen Stellen, wo der Text
von A mehr Ijietet, als der Philokalientext. Ja, unter dieser Zahl
befinden sich sogar weit mehr grössere oder bedeutendere Aus-
lassungen als dort, nämlich 18.
1) Buch 1, Cap. 25 (= Lom. 1, p. 53, Z. 1) fehlen in der
I
I
1) Die Gesamtzahlen sind nicht ganz sicher, solange meine Collation
des Vat. .380 noch teilweise unvollständig ist.
tt
Die dir. u. indir. hdscbr. Übeilieferung der BB. des Oiig. gegen Celsus. 141
Philokalia die Worte: i) ro ovoiia tov dyad^ov. Dieselben siud
von den Excerptoren gewiss mit aufgenommen worden, da der
Zusammenliang sie fordert. Die Ursache der Auslassung durch
einen Abschreiber ist offenbar in der Ähnlichkeit der vorher-
gehenden Worte: ro orofia tov d^£Ov zu suchen. Ebenso lassen
sich noch sechs andere Auslassungen erklären, nämlich:
2) Buch I, Cap. 25 (= Lom. I, p. 53, Z. 10 f.), wo einen
Abschreiber das gleiche Wort dÖ£X(f:dg zur Auslassung von y.al
'Eq^ov ofiojiäzQiog dösXg^og verleitet hat. Ferner:
3) Buch IL Cap. 20 f= Lom. L p. 173, Z. 9) fehlt y.al
äövrarov in der Philokalia; wahrscheinlich ist es wegen der
gleichen Endung von dfi/f/arov übersehen w^orden.
4) Buch IV, Cap. 76 (= Lom. II, p. 1 17, Z. 8 f.) fehlen die
Worte : dftjr&kovQytxt/r , tovto de wegen des vorausgehenden
TOVTO Ö£. Dasselbe gilt:
5) Buch lY. Cap. 84 (= Lom. II, p. 131, Z. 14) von Ccocoi',
welches hinter dXoyow sehr leicht ausfallen konnte.
6) Buch IV, Cap. 89 (= Lom. II, p. 142, Z. 8) treffen wir
genau denselben Fehler bei ^coa (hinter rd dXoya). Endlich:
7) Buch VII, Cap. 60 (= Lom. III, p. 95, Z. 12 f.) fehlen
wegen des vorausgehenden tlh'jvcor die Worte: aXXd y.al rcov
ÄoiJKÖv '^EXXrivcov. Bei den übrigen Auslassungen der Philokalia
ist die Entstehungsursache des Fehlers eine andere.
8 ) Buch L Cap. 1 1 (= Lom. I, p. 33, Z. 5) fehlt jcdvrmv
(in Ven. 47 von IL Hand nachgetragen), welches hier völlig un-
entbehrlich ist. Vielleicht ist der Schreiber von jcdvrcov zu xiv-
ömnov der gleichen Endung -cov wegen abgeirrt.
9j Buch I, Cap. 25 (= Lom. I, p. 54, Z. 17 f.) vermissen
wir in ^ die Worte: öid rcov roiovrcor, welche der Gedanke
verlangt, ohne dass die Ursache der Auslassung so klar Aväre,
wie bei Xo. 1 — 7.
10) Buch III, Cap. 39 (= Lom. 1, p. 303, Z. 8) fehlt jtoÄv
im Text der Philokalia (die IL Hand im Ven. 47 hat es nach-
getragen); dasselbe ist aber der Verstärkung wegen notwendig.
11) Buch III, Cap. 40 (= Lom. L p. 304, Z. 6) hat ein Ab-
schreiber der Philokalia die Worte: öri ovx eiol d^eol ebenfalls
wohl nur aus Flüchtigkeit weggelassen. Dass dieselben notwendig
sind, zeigt schon ihre Einfügung (auf Rasur) durch die IL Hand
im Ven 47.
142 Drittes Capitel.
12) Buch IV, Cap. 70 (= Loni. II, p. 122, Z. 8) ist das zwar
nicht unbedingt erforderliche, aber doch sehr gut passende avco-
TtQco in der Philokalia ausgelassen.
13) Buch IV, Cap. 83 {= Lom. II, p. 129, Z. 11 f.) hat die
Philokalia die Worte: 6ia ro (ptQttv ßaQvrcaa (fOQx'ia nicht (in
Ven. 47 sind dieselben von II. Hand ergänzt); ein Grund zur
Auslassung ist nicht ersichtlich.
14) Buch IV, Cap. 86 (= Lom. II, p. 134, Z. 13) gilt das-
selbe von a)S, dessen Fehlen den Gegensatz nicht scharf genug
hervortreten lässt.
15) Buch IV, Cap. 87 (=Lom. II, p. 13G, Z. 13) ist (lovovmxdi
16) Buch V, Cap. 46 (= Lom. II, p. 253, Z. 6) {lovm im
Philokalientext ausgelassen; beides ist aber nicht gut zu entbehren.
17) Buch V, Cap. 27 (= Lom. II, p. 212, Z. 2) fehlt das
ebenso notwendige iovöaloig in der Philokalia (in Ven, 47 ist es
von IL Hand übergeschrieben). Endlich:
18) Buch V, Cap. 30 (= Lom. II, p. 219, Z. 4) gilt dasselbe
von den Worten: xara rijv lavrcov a^iav, welche ebenfalls in
Ven. 47 von IL Hand nachgetragen sind.
Was die Zahl der kleineren Lücken betrifft, so ist dieselbe
allerdings geringer, als in der direkten Überlieferung der Bücher
gegen Celsus; sie beträgt in der Philokalia ö^j, dort aber 67A
Dagegen sind unter den 53 Stellen 36, wo mit ziemlicher Ge-
wissheit fehlerhafte Auslassung im Philokalientext angenommen
werden kann, und nur 15, wo die Sache zweifelhaft ist. End-
lich scheint nur an zwei von den hierher gehörigen Stellen, in
der Auslassung des, in A wohl durch Dittographie entstandenen
av (hinter avdig, Buch III, Cap. 12 = Lom. I, p. 265, Z. 3) und
in der Auslassung des dh (wofür in der von Origenes citierten
Bibelstelle yaQ steht, Buch III, Cap. 48 = Lom. L p. 317, Z. 20)
der Text der Philokalia das Richtige zu bieten.
Unsere Kesultate hinsichtlich der Lücken in beiden Texten
sind also folgende. Während in A höchstens bei dXoyoig (Buch IV,
Cap. 90 = Lom. II, p. 144, Z. 2) und bei tx rov (Buch VI,
Cap. 77 = Lom. II, p. 430, Z. 15 f.) das Homoioteleuton als
Grund der Auslassung zu bezeichnen war, sind in dem Philokalien-
text sieben Auslassungen durch Abirren des Schreibers zu ähn-
lichen Worten verursacht worden; während in A nur JO, und
davon die Hälfte minder erhebliche Auslassungen vorliegen,
Die dir. u. indir. hdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 143
können wir in der Philokalia deren 18 aufzählen, selbst wenn alle
diejenigen Stellen abgerechnet werden, wo die Auslassung schon
von den Excerptoren herrührt. Wir gelangen also zu dem über-
raschenden Ergebnis, dass der, nach der vorliegenden handschrift-
lichen Überlieferung ältere und also dem Original zeitlich näher
stehende Text der Philokalia weniger treu und zuverlässig über-
liefert ist, als der Texl von A; oder umgekehrt, dass, wenn sich
in der Pliilokalienüberlieferung , die wahrscheinlich auf einen
Archetypus des VII. saec. (^) zurückgeht, fast doppelt so viele
bedeutendere Lücken vorfinden, als in A, die im I. Capitel aus
andern Momenten gewonnene Schlussfolgerung auch hier zu
ziehen ist: dass der Text der Bücher gegen Celsus ohne
viele Mittelglieder auf das Original zurückgeht und
deshalb jetzt noch in einem' ziemlich ursprünglichen
und lückenlosen Zustand vorliegt. Wie viele Lücken aber
überhaupt in dem Text der Bücher gegen Celsus angenommen
werden können, ergiebt sich aus der Berechnung, dass, wenn im
7. Teil etwa 10 erheblichere Auslassungen vorliegen, in dem
ganzen Werk höchstens 7Ö, wahrscheinlich aber weniger erwartet
werden dürfen, eine Zahl, die keineswegs bedeutend erscheint.
Grösser ist die denkbar höchste Zahl der nach derselben Berech-
nung zu erschliessenden kleineren Lücken in Orig, c. Cels., näm-
lich 483; doch dürfen wir hier nicht ausser Acht lassen, dass
erstens diese Zahl nur die oberste Grenze bezeichnet, und dass
zweitens derartige Auslassungen zu unbedeutend sind, als dass
sie, falls sie nicht entdeckt werden sollten, den Text wesentlich
beeinträchtigen könnten.
Wir kommen jetzt zu der dritten Gruppe der Abweichungen:
den abweichenden Lesarten, bez. Varianten in beiden Texten.
Kleinere Abweichungen liegen im Ganzen an etwa 300 Stellen
vor. Davon entfallen allein auf Vermeidung, beziehungsweise An-
wendung der Elision 123 Stellen. Im allgemeinen ist der Hiatus
im Philokalientext besonders im Ven. 47 zugelassen, in der direkten
Überlieferung gegen Celsus aber möglichst vermieden; aber weder
hier noch dort ist das eine oder das andere Prinzip gleichmässig
durchgeführt. Eine genauere Untersuchung der Frage, ob Ori-
genes (und Celsus) selbst den Hiatus zugelassen oder beseitigt
144 Drittes Capitel.
haben, ist nur auf Grundlage vollständiger und genauer Col-
lationen und durch Vergleichung der übrigen Schriften des Ori-
genes möglich.
An den übrigen 177 Stellen besteht die Verschiedenheit
zwischen A und ^ ebenfalls meist in unwesentlicheren Dingen:
in verschiedenem Accent, anderem Tempus (Praes. für Aorist
und umgekehrt), oder anderen aber gleichwertigen Woi-t-Formen
(ß-ihl — IdkXij, (icooTjq — ficoüöTJg, avxovq, — lavxovq u. ä. m.),
oder in Vertauschung des Sing, mit dem Plur., wo beides zu-
lässig ist. Dazu kommen dann offenbare Versehen entweder in
A oder in ^, z. B. falsches Augment, Vertauschen der wahr-
scheinlich tachygraphisch geschriebenen Endungen -ov -coc. -odv
-ag -aic u. s. w., oder auch falsche Auflösung von Abkürzungen.
Fälle letzterer Art sind selten, obwohl ^ und A (oder deren
Quellen) an Abkürzungen recht reich gewesen zu sein scheinen.
Für die Wertbestimmung unserer handschriftlichen Überlieferung
sind fast nur die beiden zuletzt erwähnten Fehlergruppen, Ver-
tauschen der Endungen und falsche Auflösungen, von einiger
Bedeutung. Hier stellt sich das Verhältnis für die beiden Texte
so, dass von etwa 73 Stellen dieser Art 28 auf die Philokalia.
und nur 19 auf Orig. c. Geis, entfallen, während 26 zweifelhaft
sind. Wenn man nun auch bei der grösseren Hälfte der zweifel-
haften Stellen sich zu Ungunsten des Textes von Orig. c. Gels,
entscheiden würde, so wäre doch mindestens dieser Text ebenso
gut oder schlecht wie der andere überliefert.
Viel wichtiger und entscheidender für die Beurteilung der
Beschaffenheit beider Texte sind aber die grösseren und er-
heblicheren Abweichungen, welchen wir jetzt eine eingehende
Betrachtung widmen wollen. Wir beginnen mit denjenigen
Stellen, an denen die Lesarten von A fehlerhaft oder schlechter
sind, als die Lesarten der Philokalia.
1) Buch Jll, Cap. 39 (= Lom. I, p. 302, Z. 2 tf.) oga dt,
f ? //?} avTod^sv // möTig avrrj ro sxaij'Etov jt£QU0T7]0iv ' 6ts jci-
OTtvofifv lavTovg rw tjil jiäoi dscö, x.r.X. So A. Die Philo-
kalia dagegen hat an Stelle von jTEQiiöxrjOiv cte'. jcaQioTtjOii'
ort. Zunächst ist ort nötig, da durch ort — {facö das voraus-
gehende avToOtv weiter ausgeführt wird; dann aber scheint auch
TragiorijOL bes.ser als jttQiiOr?/Oi zu passen, da von einem „Heruni-
stellen" in irgend welcher Hinsicht hier nicht die Rede sein kann,
Die dir. u. indir. hdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 1 45
wohl aber von eiuem „Darstellen", „Darbieten-, des Ijtcavttov
nämlicli.
2) Buch 111, Cap. 74 (= Lom. I, p. 351, Z. 20 — p. 352,
Z. 3) L,rixo) '/ciQ {.icü.Xov xovq tvTQiy^^örtQovq y-al o^vrtQovg, mg
övvafisvovg jiaQa%o?.ov&7jOai rrj oag)r}vda xcöv alvL'/närcov, xal
rcov fjez' sJiixQvipEcog siQrjfih'cov ev vof/co, xal jrQocfyjTaig, xal
svayyelioic x.z.L Origenes meint, er ziehe die gewandten und
scharfsinnigen Christen den unverständigen vor, da nur jene im
Stande seien, beim Studium der heil. Schi'iften auch die dunkeln
Stellen zu ergründen. Letztere zerfallen in aiviyfiara und t«
fiBT^ sjicxQvpscog dQ7jfieva, demnach kann weder hier noch dort
von Oa(p7]vsia (== Deutlichkeit, Klarheit, Wahrheit) die Rede sein:
sonst könnten ja auch die drötjzoi zum sofortigen Verständnis
gelangen. Anstatt <ja<p?ji'8ia fordert der Zusammenhang den Be-
gritf : „Dunkelheit", welcher uns durch die Lesart der Philokalia
doa^sia geboten wird.
3) Buch IV, Cap. 74 (= Lom. II, p. 113, Z. 2 f.) y.cä öoxel
fioi öfwiöv XL djtüv xolg öiä x6 TCQog xovg fjioovfiävovg ix&og
xaxr/joQOvoLP avxcöv, 8(p oig ol <f.ü,xaxoi avxojv ejiaivovvxat.
Voraus creht, dass Celsus nachweisen wolle, die Welt sei keines-
wegs mehr der Menschen als der Tiere wegen geschaffen. Ori-
genes beginnt seine Widerlegung mit dem allgemeinen Urteil,
Celsus mache es gerade so, wie diejenigen, welche an ihren Fein-
den das tadelten, was an ihren Freunden gelobt würde, er messe
also mit ungleichem Masse. Offenbar will Origenes seinem Gegner
ungerechte „Handlungsweise" im allgemeinen vorwerfen, zu diesem
Zweck würde aber eijtetv (das nur auf jene einzelne Äusserung
des Celsus geht) zu schwach und farblos sein, dagegen jioielp
sehr gut passen. Dies ist aber die Lesart der Philokalia.
4) Buch IV, Cap. 85 (= Lom. IL p. 133, Z. 20— p. 134, Z. 4)
ev 6h xolg XoyiTColg [oipsxai ist zu ergänzen] Xöyov xov xolvov
dvd-QOJjtcov JtQog XU d^eia xal tjcovQcci'ia, xdya öt xal avxov xov
Im, jiäoL d^aov, Öi ov xax' sixöva yeyovivai covöuaoxat xov
&tov' slxcov yccQ xov ejtl jcäoi ^sov o Xoyog soxlv avxov. Wegen
des folgenden xov d^sov ist die Beziehung des d/ ov auf xov
tjcl jtäot {^eov unmöglich; die Beziehung des dt ov auf löyov ist
zwar möglich aber unwahrscheinlich. Der Gedankenzusammen-
hang ist: der vom Himmel Herabschauende wird bei den vernünf-
tigen Wesen den, den Menschen mit dem Göttlichen, ja mit dem
Texte und üntersuchungeu YI, 1. 10
146 Drittes Capitel.
allmächtigen Gott selbst gemeinsamen löyoq erblicken; weshalb
[wegen dieser Vereinigung des Xöyoq. mit dem Menschen] es heisst
[im A.T. nämlich], dass [der Mensch] nach dem Bilde Gottes ge-
schaften sei, denn das Bild des höchsten Gottes ist der Xoyoa.
So wird für 6l ov ein ,weshalb' = 6l6 erfordert, was wir in
der Philokalia finden.
Im Anschluss an die obigen Worte lesen wir in A:
5) Buch IV, Cap. 86 (= Lom. II, p. 134, Z. 5) t^z/g de
TovroLc. coOjtsQH tjtl üiluöi'cov xaraßLßaöai aymvi^öfievog t6
rcöv uvd^Qomcov ytvoq^ xal t^onoicöoaL rolg aXoyoLg tc.t.Z. Das
in A überlieferte sjtl jiXelÖihov xaraßißaoai ist deshalb unrichtig,
weil Celsus nach der Ansicht des Orisjenes nicht eine möo-lichst
grosse Zahl von Menschen, sondern das ganze Menschengeschlecht
zu erniedrigen strebt, indem er es mit den unvernünftigen Wesen
auf gleiche Stufe stellt. Wir erwarten vielmehr, dass der Grad
der Erniedrigung angegeben werde, wie es im Text der Philo-
kalia durch die Lesart ejil jiXstov geschieht (vgl. ejtI roöovrov
Buch IV, Cap. 89 = Lom. II, p. 142, Z. 16).
6) Buch IV, Cap. 86 (= Lom. II, p. 135, Z. 2—6) xal jtQcö-
Tov ys ovx olö' öjtog trjv rmv C,c6a)v jisqX ra (pvoixa dXe^KpccQ-
Hay.u eirs IfiJtHQiav^ strs (pvOix?^7' riva xaraXuipiiK yoi]rdav
covofiaOEV eji aXJ.ov yag rtxQLJiraL ro rfjg yotjrsiag tosod-ai
ovofja. Die Lesart von A: söso&ai ist ein offenbarer Fehler;
richtig ist diejenige der Philokalia: raootöd^ai.
7) Buch IV, Cap. 87 (= Lom. II, p. 137, Z. 6 ff.) xal ol
yoiQoyQvXXioi, s&vog ovx löyvQov, ot troific(L,ovro ev jctzgaig
Tovg lavxojv orxovg. Die Lesart sroifiä^ovro ist in jedem Fall
unrichtig, eher wäre Praes. oder Aorist möglich. Aber die Les-
art der Philokalia: tjtoirjoavzo^) ist vorzuziehen, nicht nur weil
dieselbe zugleich die Lesart der LXX ist und genau dem hebräi-
schen Texte entspricht, sondern auch deshalb, weil troifiäC^ovrat
vorher, mit ttjv tQorpfjv verbunden, in etwas anderem Sinn ge-
braucht ist.
8) Buch IV, Cap. S9 (= Lom. II, p. 143, Z. 10—14) xeXoo)
fisv ovv axoXovd-sl, rc5 6ia(ptQHv riyov^iivoo rcöv av9-Q0ijc(ov
TOvg oQvidag, öiSaoxaXoig avrov xQr/Od-cu rolg OQViOi, xal (irj-
Ötvl ovTcog TO)V fpiXoOO(frjOavTcov jiaQ EXXtjölv. Das Wort
1) Vgl. oben Seite 137 No. 2. '
Die dir. u. indir. hdschr. Überlieferung der BB. des ürig. gegen Celsus. 147
ovxcoq könnte nur so erklärt werden, dass es für öiöaOxäXoig
[bez. ötöaoxaÄco] ;f()?7öi9-«t gesetzt wäre, oder auf diese Worte
hinwiese; indessen ist ovtodq ganz unnötig, da die beiden Worte
öiöaoxalco iQrjO&ai auch ohnedies ergänzt werden können. Sehr
passend ist dagegen die Lesart der Philokalia: alXrjo (für ovrcog).
9) Buch IV, Cap. 91 (= Lom. II, p. 149, Z. 1—3) xal aUa
ö'av fivQia TOiavra svQot rig jcagaöer/ftara , JtaQi6Tca>Ta, ozi
ov xa ^cöa [liv eoriv kv savrolg eyovza fiavzixtjv xpvx^v Für
jtaQiöravxa bietet die Philokalia die bei den Späteren gebräuch-
lichere Form: jtaQLöxavovxa^ welche deshalb hier vorzuziehen
ist. Dagegen ist die Wortstellung der Philokalia: töxiv exovxa
kv lavxolg nicht die ursprüngliche; durch die fehlerhafte Herauf-
nahme des v/ovxa scheint in der Philokalia der Ausfall von
jM£V (hinter ^o5a) verursacht zu sein, welches wegen des folgen-
den clDm nicht gut entbehrt werden kann.
10) Buch IV, Cap. 97 (= Lom. II, p. 157, Z. 6—9) xdi x'ig
ovx av djcoxgajtsh], iiQoöiycov dvO^Qojjtco liyovxi ögäxovxa^ xal
aXcöjttxa, xal Xvxov. xal derov^ xal uQaxa xfjg xmv dvd^QcojKDV
(pvOBcog üvai d^socpLltoxega. Die Lesart jigoot^oiP würde ein
jiQoöt'/etv von Seiten des Zuhörers des Celsus voraussetzen. Aber
Origenes will sagen, dass man die gottlosen Worte des Celsus
aus Abscheu gar nicht anhören könne; dieser Gedanke wird
durch die Lesart der Philokalia: XQOOtx^n' ausgedrückt. Hier
steht auch, ausser in x, djcooxQacpHrj [in Ven. 47 hat die I. Hand
über öt: x und über (p: jt geschrieben], eine Lesart, welche im
Hinblick auf Stellen, wie Buch VII, Cap. 60 (= Lom. HI, p. 94,
Z. 10), den Vorzug verdienen dürfte.
11) Buch IV, Cap. 99 (= Lom. II, p. 162, Z. 5 f.) ovxovv
dvff-Qcojcco jiejcoh]xai xavxa, cÖojibq ovöe ItovxL^ ovös dsxöj,
ovöe dslfpivL. Die Philokalia hat für xavxa: xd xdvxa. Die
Entscheidung ist hier schwieriger, weil man nicht weiss, was dem
angeführten Celsusfragment vorausgegangen ist. Indessen ist es
doch wahrscheinlicher, dass Celsus alles Gesagte zusammenfassend
xd jtdvxa (oder sogar xavxa xd xdvxd) geschrieben hat, als
bloss xavxa, ebenso wie oben (Cap. 74 = Lom. II, p. 113, Z. 2)
xd Tcdvxa steht. Dasselbe ist aus der Entgegnung des Origenes
(Lom. II, p. 163, Z. 3 f.) zu schliessen, wo jene Worte des Celsus
nochmals angeführt werden; auch konnte xavxa leichter aus xd
jcdvxa, als umgekehrt dies aus jenem entstehen.
10*
148 Drittes Capitel.
12) Buch TIT. Cap. 60 (= Lom. III, p. 94, Z. 1 ff.) ol de
er iovöaioi^ Jigocft/rai. xal ol ror it/ooc //ai^//Tat, ol fiaxQcw yai-
Q£iv djcovTsq TTJ jioiyJXr] rmv Xs§ecov Cvv&aoei, y.al t?j, mg ojvo-
fiaösr t) yQCifff], Ooffia dvO^Qojjicov. xcä üocpia xara OtxQxa, Ttji>
yZcöooav alriooöiitroi [richtig ist vielmehr auiooofitv?/, s. oben
S. 135] bfioiojd^elOav rolc Ttjv avzfjv xmv ßgcofiarojv Jiotoxi^ra
vyisirorarfjr jrgoi'OfjOafitJ'oiQ Ovrd^tosi ^J^tcov oxsväGat y..T.),.
Augenscheinlich ist oiioimd^Eioav falsch und aus der richtigen
Lesart, welche die Philokalia bietet: oftoicodElsv av verderbt.
An andern Stellen beruht die Verschiedenheit der beiden
Texte auf Varianten, die in A falsch aufgefasst vrorden sind.
13) Buch I, Cap. 64 (= Lora. I, p. 118, Z. 1—3) ejid, mg r/
lorogia g)7]oiv, ajco olxt/fiarog Itf^iov ^avrdr [so Vat. 386,
0 ist von IL m. so durchstrichen] fierrjyaysv sig [tjcl ttjv Ph.j
(piXöooffov ötargiß/jv 6 Smy.gäxt^g [den Phaidon nämlich]. Den
Ursprung der Corruptel art'iovg [so Par. 616] verrät uns die Les-
art der Philokalia: Grtyovg Ven. 47, xiyovg X und x: offenbar
stand im Archetypus von A: c^tyovg und wurde als kxsiovg ver-
lesen (vgl. Gardthausen, Gr. Pal. Taf. 6, Col. 7 c,s und ers). Wie
kommt aber Oxtyovg neben olxj'/fiaxog in den Text? V\^ahrscheiu-
lich als Variante, die zur Erklärung des hier in der besonderen
Bedeutung ,öffentliches Haus' gebrauchten olxrjimxog diente.
14) Buch IV, Cap. 88 (= Lom. II, p. 140, Z. 4 f.) xdi
avxoi Jtov yvojgi^eiv xa yLVOjisva, xal tgyco öeixvveiv, öxi yvco-
giCovaip x.x.X. So lesen wir in A, während die Philokalia für
yivoiieva: leyoiieva hat, eine Lesart, welche durch Vergleichung
mit der zweiten Erwähnung derselben Worte des Celsus im Cap. 97
(Lom. II, p. 158, Z. 7 f.; sicher gestellt wird. Übrigens findet sich
X£y6[icva an der 1. Stelle als Variante am Rand des Vat. 386
von I. Hand, vielleicht nachträglich nach der 2. Stelle hinzuge-
fügt; im Par. 616 fehlt die Randnotiz.
15) Buch V, Cap. 45 (== Lom. II, p. 250, Z. 4—8) xal Ich
fj£V o xa7.cöv rj o ogxcöv ovojiCiCi] fheov jißgaaii xal d^sov loaax
xal &86v 'laxojß, xa öe xi (so Par. 616, xöös x'C [über o ist a
von I. Hand geschrieben] Ven. 44, xä 6i xiva [in ras.] Ven. 45,
xoöe XI, bez. x6 6t xt Ph.) :irou'i(jai av, rjxoi öiä xTJv xovxa>v
rpvöLV, Tj xal övvafiiv avxrZv x.x.l. Für xa 6t xl oder für das
daraus entstandene xa 6t xiva ist gewiss mit der Philokalia z66£
xl zu schreiben. Ferner ist xovxcov auffällig: nicht um die ge-
Die dir. u. inclii-, hdschr. Überlieferung der BB. des Oi-ig. gegen Celsus. j49
nannten Erzväter selbst oder deren cfvoig handelt es sicli hier,
sondern um die zauberkräftige Wirkung ihrer Namen in Ver-
bindung mit d^eog (o xaXcöv i) o OQiccäv opotjccytj). Die bessere
Lesart findet sich wieder in der Philokalia: r/zot öici t?jv rwv
ovofiaxcov g)vöiv; jedoch fehlt hier noch die Beziehung der 6v6-
fiara auf die drei genannten Erzväter. Wir werden also mit
Hinzunahme der Lesart von A schreiben: Öia rrji' rovxcov rcöv
ovonäxcov (pVOiV X.T.l.
Wenn wir also an lö Stellen in dem 7. Teil der Bücher
gegen Celsus nur mit Hilfe der Philokalia die richtige oder
wenigstens eine bessere Lesart herstellen konnten, so würden in
den übrigen 6 Teilen von Orig. c. Cels. noch etwa 90 Stellen
der bessernden Hand bedürfen. Das Verhältnis der Gesamtzahl
der erheblicheren Corruptelen: lOö zu dem grossen Umfang der
Bücher gegen Celsus ist keineswegs ungünstig, sondern spricht
ebenfalls für die Güte unserer direkten Überlieferung. Dagegen
steht der Philokalientext auch in Hinblick auf die erheblicher
verdorbenen Stellen hinter der direkten Überlieferung an Wert
zurück. Dies zeigt die weit grössere Zahl von solchen Stellen,
wo der Text von $ aus dem Text von A verbessert werden
kann. Ich zähle nur die bemerkenswertesten auf.
1) Buch I, Cap. 9 (= Lom. I, p. 29, Z. 10 — 13) (pavsQcog
yccQ ol JtavTsg 3taQ llayioxovg ovöe xovxo Xri^ovxai, ojtsQ
eihjcpaöiv , sx zov ccjtZcög JtejCiOxsvxevaf dZXä fisvovOLV Iv
xaxioxco ßico. Da ccjiZcög jtsjt. dem }isxa tpiZijg jtioxecog (a. a. 0.
Z. 9) sehr gut entspricht, so ist diese Lesart als die richtige gegen-
über derjenigen von <P: avxovg Jisjt. anzusehen. Da das Subjekt
zu jrejr. sehr leicht zu ergänzen war, ist avxovg überflüssig; das-
selbe ist wohl aus dem flüchtig geschriebenen djcXcög verlesen
worden.
2) Buch I, Cap. 10 (= Lom. I, p. 31, Z. 4—6) xal [lüXlov
xcöv loLJiöiv atQtoscov avyi'oji/ovcog oftoXoyovvxa xd dvd-Qco-
jciva dyad-d. Für das richtige svyvaifiovcog liest die Philokalia
civd-Qcojtlvcog, das natürlich schon des vorausgehenden dvd^Qco-
jtixcöxsQov wegen zu verwerfen ist. Au Stelle von uv&-Qcojtivcog
ist deshalb im Ven. 47 evyvo^fiovog auf Rasur gesetzt.
3) Buch I, Cap. 24 (= Lom. I, p. 51, Z. 14 — p. 52, Z. 2)
Jio xcd övvaxaL xavxa xd ovofcaxcc, X.syofisva fiexd xivog xov
150 Drittes Capitel.
Ovvicpoi^c: avToTc eiQfiOv' IcXXa ös xara Aiyvjtriav ffEQOfisva
g)corijv, ejti rivojv öatfiövcov rojv räöt fidra öuvafjtvcov. Für
räös fiova liest 4* rä daifiovia, eine offenbare Corruptel aus dem
richtigen tuÖe fwva, das im Gegensatz zu dem folgenden allow
steht. Weiter oben hat (p das seltene, aber schon deshalb echte
Cvvvrpovc. durch das gebräuchlichere övjKpvovq ersetzt. Auch
sonst tritt uns in dem Philokalientext das Bestreben entgegen,
weniger geläufige Ausdrücke mit geläufigen zu vertauschen; z. B.
4) Buch III, Cap. 41 (= Lom. I, p. 305, Z. 11 ff.) tav 6t
riQ jTQO(Jx6jtT7] ^) xal jieQi rov oojfjaroc: avrov ravd-^ rjficöv Xe-
y/n'Tcov kJttOTfjoäzo) rolq vjto EXXrjVotv Ityofiivoig JtiQi ttj^
reo löico Inym djtoiov vXrjg, jcoiörtjTag dfifpLOxof/ti'fjg, ojioiaq
o öf/fiiovQyog ßovXerai avzy jitQirtß^tvai, x.z.X. Die Philokalia
liest anscheinend richtig: dfijiioyouiri]g (von df/jcioxco = dfi-
jctyco), denn von der vXr] soll ausgesagt werden, dass sie der
Weltschöpfer mit denjenigen Eigenschaften „umkleidet", mit
welchen er immer will. Indessen ist ohne Zweifel hier die das-
selbe besagende Lesart von A: ctficpioxoiiivrjg vorzuziehen, da das
Verbum dficpioxco (s. Stephanus, thes. gr. ling. s. v.) durch eine
Glosse des Hesychios (vol. I, p. 165 ed. M. Schmidt) ,ui/g)ioxoi'-
rsg' svövofisvoi'^ sichergestellt wird. So hat uns also auch hier
A eine wertvolle alte Lesart erhalten.
5) Buch I, Cap. 64 (= Lom. I, p. 120, Z. 3 f.) co [seil, ro)
X6yoi\ tösi avyovvrag avrovg ro xolvcovlxov x^giraq ofioXoyslv,
x.r.X. Die Lesart von <? : c6 tösi avrovg evxvyovrag [bez. kvrvy-
Xccvovzag] zöj xoivcovtxöj y. o(i. ist unverständlich und sinnlos;
Ivxvyovzag konnte leicht aus dem flüchtig geschriebenen avyovv-
rag verlesen werden.
6) Buch III, Cap. 45 (= Lom. I, p. 310, Z. 21— p. 311, Z. 1)
xdi ooXo^ojv 6h, 8JtH aocplav r/rtjoev, d:ii£6kyßtj. Im Text der
Philokalia steht: i^r/ztjOev für 7]zrjOtv. Aber Salomo bat Gott
um Weisheit und erhielt sie von Gott ohne sein Zuthun; dem
würde C7/zslv nicht entsprechen, da es die subjektive Bemühung
des Salomo bezeichnen würde, aus eigener Kraft zur Weisheit
1) Die Note S) bei Lom. über die Lesart der ,Philoc.' [d. li. meistens
der Philokalienausgabe von Tarinus, oder auch der von Delarue benutzten
Pariser Philokalienhandschriften] ist, wie alle übrigen Angaben gleicher
Art bei Lom., als unrichtig bei Seite zu lassen.
Die dir. u. indir. hdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. X51
zu gelangen. Vielleicht ist durcli Combinatiou Ijeider Lesarten
t^llX7jöiv zu lesen.
7) Buch IlL Cap. 46 {= Lom. I, p. 314, Z. 14 f.) xovq öl
fia&r/Tag xar iÖiav xmv JiaQaßoXcäv fiavd^ävovrac rag 6i7]yf/Otic.
Die Philokalia weicht von A ab, indem sie für [lavd^ctvovxaq:
jtciQaXai/ßai'orTag bietet (doch hat die II. Hand in Yen. 47 ersteres
übergeschrieben). Nun ist die Entstehung von jtaQcüafißävovrag
aus fiavd^ävovraq des vorhergehenden jiaQaßoXmv wegen viel
wahrscheinlicher, als das Umgekehrte; auch passt [xavQ^ävovrag
noch besser als jtaQa).. zu (lad^rjräg, ist also diesem vorzuziehen.
8) Buch IV, Cap. 75 (= Lom. II, p. 114, Z. 11 f.; r,dii
oacfiOrsQOV bjny.ovQiC,cov, nämlich als vorher; das oacfojq der
Philokalia würde iu sich schliessen, dass Celsus sich vorher nicht
als Anhänger des Epikur gezeigt habe, was mit der Ansicht des
Origenes im Widerspruch steht: vgl. z. B. Buch IV, Cap. 54.
9) Buch IV, Cap. 7S = Lom. 11, p. 119. Z. 16 — p. 120 Z. 1)
H xiQ rjfiäg XiyoL [Xtysi ^, wohl richtiger] aQ'/ovxag xmv Cojmv,
tjrel rjUBig xä aXla Ccoa 0^}jQ(äfiev xe y.al 6aivi\ue&a. Für Cojov
liest <P aXbycov und für a/J.cc. uloya. Letzteres wohl richtig, da
unter aXla ^cöa auch Menschen verstanden werden könnten; aber
ist dXoyojv der Lesart: Cojow vorzuziehen? Wir würden doch
nach dem voraufgehenden xa aXoya ^ma (Z. 15 f.) mindestens
rcöv aXöyoiv t^cöcov, oder, da xa aXoya C^ma dann sofort noch
einmal folgt, das allgemeinere xäv Codoiv eher erwarten müssen,
als das specielle xö5v dXoycov. Daher ist dXöycov wohl als Zu-
satz von ^ oder seiner Quelle zu betrachten.
10) Buch IV, Cap. 83 (= Lom. II, p. 129, Z. 13—16) y.al oi
HSV }ivQ[iri7CEg. äxs dXoya ^cöa xvyydvovrsg, ovx dv ijiaQ&üsv
üCQog xo (.liya (fQoi'rjOai. öict x6 jiaQa^iäXXeo^^ai avd-Qcojioig rd
SQya avxdöv. In der Philokalia steht an Stelle der letzten Worte:
tjcdv JiaQaßdXXcovxai d. xa L av. Es liegt hier aber kein tempo-
rales, sondern ein causales Verhältnis vor, deshalb ist die Lesart
von A richtig.
11) Buch IV, Cap. 83 (= Lom. II, p. 129, Z. 19— p. 130,
Z. 1) ovx löövxL [seil. y.iXooj], 6xi yQioxiaviOfiov djioxQtrpai
d^iXow xovg bvxvyydvqvxag avxov xrj ygatpf/, djcoxQtJiei xal xöiv
ov> XQtoxiavcöv xo JtQog xovg (psQOvxag xd ßagvxaxa x(ov g:0Q-
xiojv Gi\Ujia&tg. Für iöövxi liest ^ eiööxi. Die Verwechslung
dieser beiden Worte ist gerade iu den Büchern gegen Celsus sehr
152 Drittes Capitel.
häufig; hier aber ist die Philokalienlesart ebenfalls zurückzu-
weisen, denn nicht der Begriff ,wissen', sondern ,merken', ,sehen'
wird hier gefordert.
12) Buch IV. Cap. 85 (= Lom. II, p. 132, Z. 19 f.) (ptQ ovv,
ei riQ aüi ovQai'ov Ixl ti)v yJjr tjcißXtJtoi x. r. X. Die Riclitig-
keit der Lesart von A {kjil rrjv y^iv) ergiebt sich aus der Wieder-
holung dieser Worte von Origenes kurz darauf (p. 133, Z. 2 f.).
Deshalb ist die Lesart der Philokalia: ra tjil yrjc, als unrichtig
zu bezeichnen.
13) Buch IV. Cap. 85 (= Lom. II, p. 133, Z. 20 — p. 134,
Z, 1) Iv dt Totg Xoyixolg [seil, orpstai], loyov xov xoivov av-
d^Qmjicov JiQOq ra d^üa xal axovQavia x. r. X. Hierfür bietet ^:
Iv 6\ Tolg Xoyixoig L,c6oig t6 xolvov x. x. X. Aber Xoyov ist
nicht nur des allgemeinen Zusammenhangs, sondern auch des
vorhergehenden aXoyiav wegen notwendig; dagegen ist C,030Lg
offenbar überflüssig, da die Worte ev öe rolg XoyixoTg den vor-
ausgehenden Iv fiEv TOlg aXöyoig aufs beste entsprechen.
14) Buch IV, Cap. 87 (= Lom. II, p. 137, Z. 8 f.) dßaoi-
XsvTog [-6v Ven. 47] tOzLv ij axglg, xal öTgarevei aito Ivog
xEXEvOfiarog svraxTcog. In der Philokalia lesen wir das fehler-
hafte oxQazojitÖtvEL für orgarEvei, welches hier allein passt und
sich auch an der von Origenes citierten Stelle der LXX (Prov,
XXX 27 [XXIV]) findet.
15) Buch IV, Cap. 88 (= Lom. II, p. 140, Z. 6) otl t<paoav
ol ögvid^sg cog djclaol jcoi liest A. Des folgenden dji^Xd-ovrag
txEi wegen ist die Lesart der Philokalia: otl äjiiaöl jtov zu ver-
werfen. Gleich darauf:
16) Buch IV, Cap. 88 (= Lom. II, p. 140, Z. 7 f.) liest A
richtig: öeixviJcoöiv djteXd-ovrag Ixü^ als abhängig von dem vor-
hergehenden öxav, die Lesart der Philokalia: ösixrvovoiv ist ein
syntaktischer Fehler, und djitövrag für djcsXd-ovzag deshalb nicht
anzunehmen, weil Origenes hier offenbar der Abwechslung wegen
das gleichbedeutende djtsX&ovzag vorgezogen hat.
17) Buch IV, Cap. 98 (= Lom. II, p. 161, Z. 2 — 4) tzt 6s,
cog vjcEQ EVOEßtiag rcöv dXöycov l^cocov nayöpiEvog o xtXoog, x. r.X.
Für fiayofJEVog liest fp löräfiEvog. Dies ist aber als viel zu farb-
los und unbestimmt zu verwerfen. Vielleicht war die ursprüng-
liche Lesart (idyjt]v lördfiEvog, und die verschiedenen Lesarten von
Die dir. u. indir. hdschr. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 153
A und 'P sind so entstanden zu denken, dass aus dem über loxa-
(lEVog geschriebenen fic'cx herausgelesen wiu-de: (layofievog.
18) Buch Y, Cap. 45 (= Lom. II, p. 252, Z." 3 — 8) to (f
ofioiop sQovfisr xal jcsqI z/jg JEaßacod- (poyvT]g^ — , 6xl fisra-
Xafißavofisv ro 6iW,ua dg xo ,'/,VQtog rcöi' öwccfiscov' — , ovöhv
üioirjOo[i£v. In der Überlieferung von A fehlt die syntaktische
Verbindung von fieza?Mi/ßi'a'ousv mit dem Hauptverbum jtoirjoo-
fiev. Dieselbe ist bereits im Ven. 45 durch ein von IL Hand
darübergeschriebenes el hergestellt worden, und dies sl ist in die
Texte von Delarue-Lommatzsch übergegangen. Für f/6Ta?.afißa-
vofisv bietet die PhilokaKa: fisraXafißavofisvov fisv und zeigt uns
den Weg zur Verljesserung der Stelle. Ursprünglich stand fisra-
lafißccvof/ij'oi, als dieses zu fieraXafißavöfievov verschrieben war,
wurde es dm'ch ein darübergesetztes fisv zu ueraXafißavofier cor-
rigiert, wozu natürlich noch sl treten musste.
19) Buch V, Cap. 61 (= Lom. II, p. 283, Z. 3) xca ri zovro
jcQog f)ficcg, zovg ccjio zr/g sxxZ7joiag, x. z. X. ist die richtige Les-
art von A. Die Philokalia hat infolge fehlerhafter Dittographie
hier folgenden Text: xal zizov zi jrQog zovg ajid zijg axxXrjOiag
^,uc(g. So würde, wenn wir nicht den Text von A daneben hätten,
ein sonst unbekannter Titus neben Yalentinus treten. Auch die
Wortstellung in A ist besser als in <f.
20) Buch V, Cap. 63 (= Lom. II, p. 292, Z. 3—5) sl öh fit)
üidd^oivzo Ol IzeqÖöosol, zr/Qov\usr zov jiQO(izv.z,avxa avzolg
Xoyov zoiavza' x. z. X. Für ztjQovfiev bietet ^* dvxtQovfisv, was
hier des Objekts Xöyov wegen unhaltbar ist. Sollte es vielleicht
aus av x?]QOif{ev entstanden sein? Wenn nicht, so ist jedenfalls
xtjQovfisv diejenige Lesart, welche am einfachsten und passend-
sten erscheint.
21) Buch VI, Cap. 75 (= Lom. II, p. 425, Z. 14—16) ccfi/j-
Xavov yccQ öxco d-f.lov xi jtXiov xcov aXXcov jtQoo/jv, fir/dsv aX-
Xov öiarftQuv xovxo öh ovöhv aXXov öiäcfsgev x. x. X. In der
Philokalia findet sich, wohl infolge fehlerhafter Umsetzung,
für das richtige öxco: oj x6. Dies ist deshalb falsch, weil
TO notwendig mit d^slov verbunden werden müsste, mit dem
aber schon durch die Stellung das xi eng zusammenhängt; xl
schliesst die Beziehung des xo auf d^üov aus. Femer sind ^
imd A darin verschieden, dass <? für zovzo 6b: zö dt ys bietet.
Aber da als Acc. der Hinsicht zu öitrfSQSV das vorhergehende
154 Drittes Capitel.
d^sioi' wieder aufgeuommen werden muss, so ist nur xovxo am
Platz.
22) Buch VI, Cap. 76 (= Lom. II, p. 428, Z. 3—6) xal ovx
OQcöv, OTi ^iyahj xaraoxsv?'/ toxi xov zdv u(.ioQ(pov dvai do-
xovvxa h]()Ovv vlov iirai &eov x6 jzqo xoXXwv IxöJv xt/g ytvt-
0€(og avxov MSJiQocprjX svod^at xal jtSQi xov eiöovg avxov. Ganz
fehlerhaft steht in der Philokalia statt fisyahj: fitya x?/ und für
xov xov a[ioQ<por: x6 xov a/ioQtpov, (während xo vor jcqo
jioXXSv fehlt), wodurch der ganze syntaktische Zusammenhang
gestört wird.
23) Buch VI, Cap. 77 (= Lom. II, p. 431, Z. 3—5) xai d
rivig sioiv ex X6yo)v xi]v ysvsoiv Xaßovxeq (isyaXofpcovoi xivtg,
ovösv ctjcoöiovOLV Ol xrjQ ßQovxrjg' dXXa Jto^sv x. x. X. So Vat.
386. Par. 616 unterscheidet sich davon in den letzten Worten,
welche hier lauten: vlol xtjg ßQovxijg sivai' nXXa jco&ev x. x. X.
Die Philokalia liest: ntyaXo(pc6t>mv^ oi xivsg ovösv axoötovoi
vo7]x?jg ßQovxTjg- aXXa jcödsv x. x. X. Der Anfang ist also rich-
tiger, als in A, aber der Schluss um so verderbter. Natürlich ist
die Lesart des Par. 616 als richtig anzuerkennen.
Ein Glossem scheint mir ferner in der Philokalia an folgen-
der Stelle vorzuliegen.
24) Buch I, Cap. 10 (= Lom. I, p. 30, Z. 11 — 15) bietet A:
xig yccQ xQOXQajitlg sjtl (piXooog)iav, xal axoxX?jQcoxix(äg tJti
Tiva aiQSOtv tavxov cfiXooofpcov QLipag, y tc5 svütoQrjxivaL xoi-
ovös öiöaoxaXov, aXXcog sjcl xovxo tQ/Exai, T/ xcö jiiOxevsiv
T^v ttLQsöiv Ixdvrjv XQHxxova sivai. Ein Abschreiber der Philo-
kalia hat nach ?] — ötöaoxäXov das zweite Glied mit ?^ vermisst
und deshalb hinter ÖiöaOxaXov eingesetzt: // ovx. Dieser Zu-
satz ist aber unnötig und sinnstörend, da der Gegensatz zu ?/
— öidaöxälov schon in dem vorausgehenden Glied: xal ajio-
xXfjQtoxixcög — tavxov — ()L0ag vorhanden ist.
Lückenhaft ist dagegen die Philokalia:
25) Buch IV, Cap. 83 (= Lom. II, p. 130, Z. 13—15), wo
A richtig liest: sl fi?) aga öm xovxcov XsXy^d^oxcDg ßovXtxai o
xtXoog' {xal yaQ iv jtoXXolg üiXaxwvlC^eiv d-iXtf) ofioeidrj dvai
jcäoav yjvyjiv, x. x. X., während in <P gestanden hat: d ,«?} aga
Ölte xovxcov XsXrjd-oxmg o xiXoog Lv jcoXXorg JiXaxo3ViC,HV &tX€i
xcu ßovXtxaL of/osiöij eivai jiüoav ipvx^jv, x. x. X. Die Ab-
weichung der Philokalia ist so zu erklären, dass zunächst ßovXe-
Die dir. u. indir. hdsclir. Überlieferung der BB. des Orig. gegen Celsus. 15.5
tai im Text ausgefallen war und an den Rand gesetzt wurde;
nach Tilgung des nun unverständlichen xal yag wurde ßovXEzai
falschlich hinter f^tXsi einffefügt.
Ausser diesen 25 Stellen, welche fehlerhafte Lesarten der
Philokalia enthalten, könnte ich noch etwa 12 erheblichere Ab-
weichungen von dem Text der Bücher gegen Celsus anführen,
wo es mindestens wahrscheinlicher ist, dass das Richtige in A,
das Unrichtige in <P vorKegt. Indessen sehe ich hier von der
Besprechung dieser Stellen ab, da eine sichere Entscheidung im
einzelnen nur nach vollständiger Vergleichung des Yat. 386 ab-
gegeben werden kann.
Ist doch auch schon die Zahl der besprochenen Stellen aus-
reichend, um aufs neue unsere oben aufgestellte Behauptung zu
bestätigen. Wenn A, im Vergleich mit ^, an 23 von 40 Stellen
das Richtige und nur an 13 das Unrichtige darbietet, wenn, wie
wir oben gesehen haben, von 28 fehlerhaften Auslassungen 18
auf die Philokalien- und nur 10 auf die direkte Überlieferung
entfallen, so müssen wir urteilen, dass die indirekte Überliefe-
rung der direkten an Wert erheblich nachsteht. Die mannig-
faltigen Versehen im Philokalientext lassen sich am einfachsten
durch Annahme mehrerer Zwischenglieder zwischen R (oder E)
und <P erklären, die relative Reinheit und Ursprünglichkeit des
Textes von A dagegen durch ziemlich direkte Abstammung des
A (vielleicht nur vermittelst 2 — 3 ^Mittelglieder) von X. Vermut-
lich ist die uns jetzt vorliegende Phüokalien-Recension etwas
flüchtig gemacht worden, oder das Exemplar der Excerptoren
selbst ist schon nicht mehr ganz fehlerfrei gewesen.
Fassen wir also das Resultat, welches wir aus der Ver-
gleichung der beiden Texte für die textkritische Behandlung der
Bücher gegen Celsus gewonnen haben, kurz zusammen, so müssen
wir einerseits bedauern, dass die Phüokalia uns nicht in dem er-
wünschten Masse zur Verbesserung unseres Textes dienen kann,
dürfen aber andererseits nicht übersehen, dass die Wertschätzung
imserer direkten Überlieferung der Bücher gegen Celsus durch
den Vergleich mit dem Philokalientext nur grösser geworden
ist. Mit Grund dürfen wir also hoffen, durch kritische Behand-
156
Drittes Capitel.
luug eiuen, dem ursprünglichen ziemlich nahe kommenden Text
der acht Bücher des Origeues gegen Celsus wiederherstellen zu
können.
Yerzeiclmis aller erwähnten Handscliriften.
(\g\. die Aufzählung der Codd. vou Orig. c. Cels. Seite -l ff. und der Codd.
Philokalia Seite 83 ff.)
der
X (Urhandschrift, der Recension des
Eusebios angehörig) S. 66 ff. 155.
A (Archetypus von Vat. 386 und
Par. 616) S. 63 ff. 143.
a (Athous) S. 87. 89.
Ambros. A 165 Sup. S. 115.
Ambros. H 101 Sup. S. 105.
Ambros. J. 119 P. Inf. S. 72 ff.
Ambros. R 117 S. 73 ff.
Ambros. Q 121 A S. 73.
Ambros. Q 121 B S. 73.
Athen. 191 S. 98.
Basil. A III 9 S. 43 ff. 92 f.
Cantabr. (Trin. Coli.) 0 1. 10 S. 88.
Cheltenham. 1423 S. 125.
Constant. (aus Foerster's Katalog)
S. 71 f. 127.
Constant. (S. Sepulchr.) 543 S. 89.
E (Exemplar der Excerptoren)S. 129 f.
155.
Florent. (Laur.) plut. IV. Cod. XV
S. 115.
Florent. (Riccard.) K I No. XIII S. 110.
Galei, Thomae, 5909 S. 127.
X (Archetypus der III. Gruppe der
Philokalienhss.) S. 101. 117. 127 ti'.
/. (Archetypus der II. Gruppe der
Philokalienhss.) S. 100 f. 127 ff.
Leid. 17 S. 13 ff.
Leid. (Vulc.) 61 S. 113 ff.
Leid. (J. Voss.) 44 S. 106 f.
Leid. (J. Voss.) 67 S. 107 ff.
fi (Mittelglied zwischen (p und x)
S. 129.
Matrit. 0 6 S. 23 f.
Matrit.(Bibl. part. de S.M.) 34 S. 127.
Monac. 52 S. 93 ff.
Monac. 64 S. 16 f.
Monac. 517 (August.) S.
Monac. 523 (August.) S.
Mosquens. 12 S. 101.
Mosquens. 32(3 S. 101.
Oxon. (Bodl.) Auct. E 1.
Oxon. (Bodl.) Auct. E 2.
Oxon. (Bodl.) II. Cl. 254
17 f.
87 f.
S. 38 ff.
S. 76 f.
85 ff.
Oxon. (Bodl.) XVI. Cl. 6558 S. 127.
Oxon. (Novi Coli.) 146 S. 20 ff'.
Oxon. (Novi Coli.) 147 S. 104 f.
71 (Archetypus von Ven.47 und Patm.
270) S. 121. 123 f. 128 f.
Par. (Reg.) 456 S. 101 ff". 106.
Par. (Reg.) 457 S. 107.
Par. (Reg.) 458 S. 107.
Par. (Reg.) 459 S. 104.
Par. (Reg.) 940 S. 113.
Par. (Reg.) 941 S. 104
Par. (Reg.) 942 S. 110.
Par. (Reg.) 943 S. 110 f.
Par. (Reg.) 944 S. 127.
Par. (Reg.) 945 S. 46 ff. 92.
Par. (Coisl.) 226 S. 126.
Par. (S. Gr.) 293 (Jol.) S. 8 ff.
Par. (S. Gr.) 615 S. 89 ff.
Par. (S. Gr.) 616 S. 53 ff'. 67 ff.
Par. (de S. Genevieve) 39 S. 126 f.
Patm. 270 S. 121 ff.
R (Recension der Philokalia mit Pro-
logos und Brieffragment) S. 130.
155.
Rhaedest. (aus Foerster's Katalog)
S. 71 f. 127.
Scorial. 408 (?) S. 105 f.
I
Verzeichnis aller erwähnten Handschriften.
157
Scorial. 731 (?) S. 106.
Taur. VI b. IV 6 S. 125 f.
Taur. CCLVI c. I 10 S. 120.
Vatic. 385 S. 96.
Vatic. 386 S. 28 ff. 33 ff. 57 ff 07 ff.
Vatic. 388 S. 98 f.
Vatic. 389 S. 124 f.
Vatic. 429 S. 90 ff.
Vatic. 1454 S. 111.
Vatic. 1505 S. 109.
Vatic. (Ottob.) 85 S. 77.
Vatic. (Ottob.) 67 ö. 116 f.
Vatic. (Ottob.) 75 S. 77.
Vatic. (Ottob.) 387 S. 11 ff".
Vatic. (Ottob.) 410 S. 88 f.
Vatic. (Palat.) 309 S. 18 ff.
Vatic. (Regln.) 3 S. 110.
Venet. 44 S. 26 ff.
Venet. 45 S. 24 ff.
Venet. 46 S. 6 ff .
Venet. 47 S. 117 ff.
Venet. 48 S. 111 ff.
Venet. 122 S. 95 f.
Vindob. 246 S. 99 f.
<P (Archetypus aller vorhandenen
Philokalienhss.) S. 124. 128 ff. 143.
155.
<f (Archetypus von A und ?:) S. 129.
X (Archetypus des Ambros. J. 119)
S. 76.
s.
2
Anm. 1)
Z
s.
6,
Z. 8 V.
0
s.
53,
Z. 7 V.
u
s.
55,
Z. 2 V.
0
s.
vi,
Z. 17 V.
0
s.
"1,
Z. 19 V.
0
s.
104,
Z. 11 V.
0
s.
117,
Z. 20 V.
0.
s.
141,
Z. 14 V.
0.
Druckfehlerberiehtigung.
2 V. 0. lies statt XII e; He.
lies statt P6: 0 6.
lies: ,die Spiritus sind rund und mit den Accenten nicht
verbunden'.
lies statt xä: xW.
lies statt 18: 17.
lies statt 19: 18.
lies statt stehende: stehenden.
lies statt saec. X,XI. : saec. X. exeunt.
ist das Häkchen hinter d/xTie/.ovQyixrjv zu tilgen.
Stammbaum
der Handsclirirt«u a) der Bilclier des Orig:encs gegen Celaus b) der Pblloknila,
0 (Originalausgabe des Origeaea, saec, III.]
R (Recension mit Prolog und BrieffragmeDt, ca. saec. VI.}
^ [ca. saec. Tu. ^Archetypus aller vorhandenen PhilokalienhandBcbriftea.j
ratmins, saec. X. exeunt.
Ven. 47, siiec. XI.
AmbroB. J. 111).
Ambros. R. 117,
Vat. 3Se, saec. XIII.
1. it Bodl. E 1
'>tEi>b.387.
Mon. M. Mtttrit ü,ß. [f]
Mon. Aug. 517. ,^
Jol. Par. S (
Vat, 389. Vindob. 246.
y [? ca. saec. XUI. ?] Par. 8. Gr. 016, eaec. XUI.
122 ' '
l. 1843."' '
Vat. 429.
Reg . Par. t
Vat. 388.
Oxon. N.C.UO. Bae.i
Ten. 122
a. 1S43.
Vat. 429.
Yat. 385.
i
Athen. 191.
Mon. 52.
:. XV.] /Ten. 48 [iu;.i»i', ohne Lüike] P«r. 466 [ul.m; LOckel
,OüOn. N. C. Ul
Taurin. CCLVI c. I 10. |?|
H. 101. .Snp. (p„^ jä.
Vat. 1S05. V
Leid. U [äUm]
Riccard. K. 1. XIII.
Par. 4.57.
Par. 45S. li
\\
Uid 67.
Leid. 61 [itiAwf.]
Laurent. nl.lV "
Regio Pifll. :
Laurent, pl. IV cod. XV.
ÄmbrOB. A. ll).i. Sup
Verlag der J. C. HINRICHS'schen Buchhandlung in Leipzig.
NOVUM TESTAMENTUM GRAECE.
Ad antiqnissiraos testes deuuo recensiüt
apparatum criticiim omui studio perfeetimi apposuit
commentationem isagogicam praetexuit
Constantinus Tischendorf.
Klditio octava critica niaior.
Vol. I. et II. 1869.-1872. 2012 S. 38 M.
Volumeu III Prolegoii^ena
scripsit Casparus Renatus Gregory, additis curis f Ezrae Abbot.
Pars prior. 1SS4. (IV. 440 p. S.) 10 M.
Das letzte Heft des zAveiten Bandes dieser Ausgabe erschien am Ende
des Jahres 1S72 kurz vor der Erkrankung des Verfassers. Da keine Vor-
arbeiten sich unter den Papieren Tischendorfs befanden, so sah sich
Herr Dr. Gregory, welcher die Bearbeitung der Prolegomena im Jahre 1ST6
übernommen hatte, genöthigt. dieselben ganz unabhängig auszuführen; nur
wenige Seiten konnten aus den Prolegomenis zu der editio septima ent-
nommen werden.
Herr Professor Ezra Abbot, der auf diesem Gebiete eine Autorität war.
hatte die Güte, den Herrn Herausgeber mit Eath und That zu unterstützen.
Die zweite Hälfte mit den Minuskeln, den Versionen und den kirch-
lichen SchriftsteUem ist bereits längst zum grössten Theil fertig geschrieben,
und Avii-d im Laufe des nächsten Jahres erscheinen.
Die Prolegomena zur Editio minor können erst nach der Vollendung
der zweiten Hälfte erscheinen.
NOVUM TESTAMENTUM GRAECE.
Ad antiquissimos testes denuo recensnit
(lelectiiqne critico ac prolegomenis iustrnxit
Constant. Tischendorf.
Editio critica minor ex Till, inaiore desnmpta.
1877. 1060 S. gebunden 10 M. SO.
Um den Anforderungen der älteren Studenten und der angehenden
Pfarrer entgegenzukommen, hat Tischendorf sich entschlossen, wie bei der
siebenten, so auch bei der achten Auflage, denselben Text in einem kleineren
Format wiederzugeben. Diese editio minor bietet dann auch demgemäss
einen Auszug aus dem kritischen Apparat der grösseren Ausgabe. Die
ausführlichen Citate aus den kirchlichen SchriftsteUem fallen weg. Doch
werden die Versionen so wie zum Theüe die Minuskeln berücksichtigt. Die
hauptsächlichsten Lesarten der Unzialhandschi-iften werden aber, und das
ist das Wichtigste, ziemlich ausführlich mitgetheilt. Es ist auch erfreulich
zu sehen, dass diese Ausgabe lobende Anerkennung gefunden hat, nicht nur
in Deutschland, sondern auch in England und Amerika. Die Prolegomena
werden ebenfalls einen der Natur der Ausgabe entsprechenden Auszug aus
den grösseren enthalten und sofort nach A'oUendung derjenigen zur editio
major erscheinen.
A^erlag der J. C. HlNKlOHS'schen Buchhiindlung in Leipzig.
Patrum apostolicorum opera
Textnm ad fidem codicuui et gniecormu et latinoruui adhibitis prae-
stantissimis editionibus recensuerunt, commentario exegetico et historico
illustraverunt, apparatu critico, versione latina passim correcta,
prolegomenis, indicibus instruxerunt
Oscar «le Gebhardt Adolfus llarnack Theodorus Zahn.
Editio post Dresselianam alteram tertia.
1S7() — 78. 3 Bände in 4 Abtheilungen. =: Erinässigter Preis M. 16.— :=
Fasciculi I. partis I. £ditio secuuda.
Clemcntis Romani epistulae. Textum ad fidem codicum et Alexandrini
et Constantinopolitani nuper inventi recensuerunt et illustraverunt
Oscar de Gebliardt et Adolfus llarnack. 187G. 238 S. M. 4. .50.
Fascicnli 1. partis II. Editio secunda.
Barnabae epistulae graece et latine, recensuerunt atque illustraverunt,
Papiae quae supersunt, Presbyterorum reliquias ab Irenaeo servatas,
vetus ecclesia romanae symboluni. epistolam ad Diognetum adjeeerunt
Oscar de Gebhardt et Adolfus Harnack. 1878. 272 S. M. 5.—
Fasciculus II.
Ignatii et Polycarpi epistulae martyria fragmenta, recensuit et illustravit
Theodorus Zahn. 1870. 4f)4 Seiten. 'M. s.—
Fasciculus III.
Hermae pastor graece addita versione latina recenfiore e codice Palatino
recensuerunt et illustraverunt Oscar de Oebhardt et Adolfus Harnack.
1877. 372 S. M. 7.—
Die Kirche Ciiristi und ihre Zeugen
oder die
Kircliengescliichte in Biograplüeii
von Friedrich Böhringer.
Neue Au.-^gabe in 24 Bänden. Herabgesetzter Preis M. 06. —
Inhalt: 1. Ignatius, Polykarpus, Perpetua. — II. Irenäus. — III.
1. 2. Tertullianus. — IV. Cyprianus. — V. Origenes und Klemens. —
VI. 1. 2. Athanasius und Arius. — VII. Basilius. — VIII. Gregor von
Nyssa, Gregor von Nazianz. — IX. Chrysostomus und ülympias. —
X. Ambrosius. — XI. 1. 2. Augustinus. — XII. Leo, Gregor der Grosse. —
XIII. Kolumban und St. Gall, Bonifazius, Ansgar. — XIV. Anselm von
Kanterbury, Bernhard von Clairvaux. Arnold von Brescia. — XV. Peter
Abaelard. — XVI. Heloise, Innozenz III., Franziskus von Assisi, Elisabeth
von Thüringen. — XVII. Johannes Tauler. — XVIII. Heinrich Suso,
Johannes Rusbroek, Gerhard Groot. — XIX. Florentius Radevynzoon,
Thomas von Kempen. — XX. 1. 2. Johannes von Wykliffe. — XXI. Konrad
Waldhauser, Mibe von Kremsier, Matthias von Janow. — XXII. 1. 2.
Johann Hus. — XXIII. Hieronymus von Prag, Das Conzil von Kon-
stanz. — XXIV. Hieronymus Savonarola.
Druck von August Pries in Leipzig.
TEXTE UND UNTERSUCHUNGEN
ZUR GESCHICHTE DER
ALTCHRISTLICHEN LITERATUR
VON
OSCAE VON G-EBHAEÜT und ADOLE HARI ACK.
VL BAND. REFT 2.
DER
PAULINISMUS DES IRENAEUS.
EINE KIRCHEN- UND DOGMENGESCHICHTLICHE UNTERSUCHUNG
ÜBER DAS \TERHALTNIS DES IRENAEUS ZU DER
PAULINISCHEN BRIEFSAIkIMLUNG LTsD THEOLOGIE.
VON
Lic. Dr. JOHANNES WERNER,
PRn'ATDOCEXT AN DER ÜXI\'ERSITÄT MAEBUKG.
|Y^
LEIPZIG
J. C. HINEICHS'SCHE BUCHHANDLUNG
1889.
Yoilag der J. C. HINRICHS'schen Buchhamlliing in Leipzig.
Texte und Untersiiclmugeii zur Gescliichte der
Altchristlichen Literatur
von Oscar von Oebliardt und Adolf* Hnriiack.
I, 1. 2. Die üeberlieferung der griechischen Apologeten des zweiten Jahrhunderts in
der alten Kirche und im Mittelalter, von Adolf Harnack. 308 S. 1882. 9 M.
I, 3. a. Die Altercatio Simonis ludaci et Theophili Cliristiaui nebst Untersuchungen
über die antijiidische Polemik in der alten Kirclie. Von Adolf Harnack. b. Die
Acta Arclielai und das Diatessaron Tatiaus. Von Adolf Harnack. c. Zur hand-
schriftlichen Üeberlieferung der griechischen Apologeten. I. Der Arethascodex,
Paris. Gr. 451. Von Oscar v. Gebhardt. III, 1% S. 1883. 6 M.
I, 4. Die Evangelien des Matthäus und des Marcus aus dem Codex purpureus
Rossanensis, herausgegeben von Oscar v. Gebhardt. Der angebliche Evangelien-
commentar des Theophilus von Antiochien, von Adolf Harnack. LIV, 176 S. 1883.
7 M. 50.
II, 1. 2. Lehre der zwölf Apostel, nebst Untersuchungen zur ältesten Geschichte der
Kirchenverfassung und des Kirchenrechts von Adolf Harnack. Nebst einem An-
hang: Ein übersehenes Fragment der Juluxi) in alter lateinischer Uebersetzung.
Mitgetheilt von Oscar v. Gebhardt. 70 u. 204 S. 1884. 10 M.
(Nicht mehr eiiixeln zu ]iaben.)
II, 3. Die Offenliarung Johaunis, eine jüdische Apokalypse in christlicher Be-
arbeitung von Eberh. VIscher. Mit Nachwort von Adolf Harnack. 137 S. 1886.
5 M.
II, 4. Des heil. Eustathius, Erzbischofs von Antiochien, Beurtheiluug des Origenes
betr. die Auffassung der Wahrsagerin i. Könige [Sam.] 28 und die diesbezüg-
liche Homilie des Origenes, aus der Münchener Hds. 331 ergänzt u. verb., mit
kritischen u. exegetischen Anmerkungen von Alb. Jahn. XXVII, 75 S. 1886. 3M. 50;
Einzelpr. 4 M. 50.
II, 5. Die Quelle der sogenannten apostolischen Kirchenordnuug , nebst einer Unter-
suchung über den Ursprung des Lectorats und der anderen niederen Weihen
von Adolf Harnack. 106 8. 1886. 4 M.
III, 1. 2. Leontius v. Byzanz und die gleichnamigen Schriftsteller der griechischen
Kirche v. Prof. Lic. Dr. Friedr. Loofs. 1. Buch: Das Leben und die polem. Werke
des Leontius v. Byzanz. VIII, 318 S. 1887. 10 M.
III, 3. 4. Aphrahat's des persischen Weisen Homilien, aus dem Syrischen übersetzt
und erläutert von Pfarrer Dr. Georg Bert. — Die Acten des Papylus und der
Agathonike. Eine Urkunde aus der Zeit M. Aureis von Ad. Harnack. II, 466 S.
1888. 16 M.
IV, 1. Tatiani oratio ad Graecos rec. Ed. Schwartz. X, 105 S. 1888. 3 M. 60.
V, 1. Der pseudocyprianische Tractat de aleatoribus, die älteste lateinische, christ-
liche Schrift, ein Werk des römischen Bischofs Victor I. (saec. IL), von Adolf
Harnack. VI, 151 S. 1888. 4 M. öO.
V, 2. Die Abfassungszeit der Schriften TertuUians von Ernst Noeldeohen. Fragmente
d. Papias, Hegesippus u. Pierius von C. de Boor. 184 S. 1888. 6 M.
V, 3. Das Hebräerevangelium von Lic. Rud. Handmann. 136 S. 1888. 4 M. 50.
V, 4. Agrapha. Aussercauonische Evangelienfragmente, gesammelt u. untersucht
von Kirchenrath Alfred Resch. — Anhang: Das Evangelienfragment von Fajjum
von Adolf Harnack. XIII, .520 S. 1889. 17 M.
VI, 1. Die Textüberlieferuug der Bücher des Origenes gegen Celsus in den Hand-
schriften dieses Werkes und der Philokalia. Prolegomena zu einer kritischen
Ausgabe von Dr. phil. Paul Kötschau, Gj'mnasiallehrer in Jena. VII. 157 S.
1889. 5 M. 50.
VI. 2. Der Paulinismus des Irenaeus. Eine Kii'chen- und dogmengeschichtliche Unter-
suchung über das Verhältnis des Irenaeus zu der Paulinischen Briefsammlung
und Theologie von Lic. Dr. Johs. Werner. 224 S. 1889. 7 M.
DER
PAULINISMUS
DES IRENAEUS.
EINE KIRCHEN- UND DOGMNGESCHICHTLICHE ÜNTERSUCHÜNÖ
ÜBER DAS VERHÄLTNIS DES IRENAEUS ZU DER
PAULINISCHEN BR1EFSA3DILUNG UND THEOLOGIE.
VON
Lic Dr JOHANNES WERNER,
PRrVATDOCENT AX DER UNIVERSITÄT MARBURG.
1^1^^
LEIPZIG,
J. C. HINRICHS'SCHE BÜCHHANDLUNG
1889.
Sß. EXCELLENZ
HERRN GEH. RAT PROF. D. CARL VON HASE
IN JENA
IN DANKBARSTER VEREHRUNG
ZUGEEIGNET
VOM VERFASSER.
Inhalt.
Seite
Einleitung: Gegeustaiul und Plan der Untersuchung .... 1 — ö
Erster, kircliengeschiclitliclier Teil:
Irenaeus Stellung zu Paulus, gemessen an seinem Verhältnis zur
paulinischeu Briefsammlung.
A. Das Äussere der Berufung des Irenaeus auf die paull-
uischen Briefe.
1) Umfang und Form der Citate 7 — 16
2) Die äussere Anwendung der Citate und die daraus sich
ergebende Schätzung der paulinischen Briefsammlung: Kj — 46
«) Das Praedicat ., Apostolisch'- 21 — 29
ß) Der Inspü'ationsbegriff 29 — 35
y) Das Praedicat yQCjfi] 35—45
Excurs : Die vermutliche Genesis der Canonisierung der
paulinischeu Briefe: der Gebrauch derselben seitens
der Gnostiker 46 — 58
B. Des Irenaeus Auffassung und Schätzung der Person
und des Werkes Pauli 58 — 78
C. Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate
durch Irenaeus, seine Absicht u sein Verständnis bei
derselben 78—103
Zusammenfassung des historischen Teils in Thesen und begründende
Überleitung zum systematischen TeUe 103—108
Zweiter, dogmengescliiclitliclier Teil:
Systematische Darstellung der irenaeischen Heilslehre und Beur-
teilung derselben nach dem Massstabe der paulinischen Theologie.
A. Prolegomena 109—120
B. Das Heilsbedürfnis des Menschen 120—138
C. Die Beschaifenheit des Heilsgutes 138—155
D. Die objectire Darbietung des Heils: die Heilswirlt-
samkeit Christi.
1) Die Begründung derselben in Person und Werk Christi. 155 — 179
2) Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi
in der Reihe der göttlichen Heilsveranstaltungen. . 179 — 202
E. i)ie subjective Aneignung d. Heils seitens des Meuschen. 202 — 210
Zusammenfassung des dogmengeschichtlichen Teüs 210 — 213
Schluss: Würdigung des Irenaeu.« auf Grund des Resultats der
Abhandlung 213—218
Eiiileitung.
Gegenstand und Plan der Untersuchung.
Irenaeus citiert in seinem ketzerbestreitenden Hauptwerk die
paulinischen Briefe in häufigster Weise und beruft sich wieder-
holt auf die Autorität des Apostels; seine Theologie bewegt sich
^^elfach in paulinischen Ausdrücken und ihr Inhalt scheint von
paulinischem Geiste belebt zu sein. Diese Erscheinungen ver-
anlassen und berechtigen zu einer genaueren Untersuchung des
Masses der Abhängigkeit des Iren, von Paulus.
Letzteres festzustellen, ist einerseits für die Entstehungs-
geschichte des Canons und der altkatholischen Kirche überhaupt,
andererseits für die Beurteilung der altkatholischen Theologie
von Wichtigkeit.
Iren, ist der erste kirchliche Schriftsteller, der die paulini-
schen Briefe in ausgedehntem Masse wie canonische Schriften
gebraucht. So erhebt sich die Frage nach Motiv und Tendenz
dieser Benutzung: ist sie durch äussere Einwh'kung oder durch
Sympathie für den Inhalt der Briefe veranlasst? Zeigt sich eine
Vertiefung in den letzteren oder eine nur äusserliche Anwendung ?
Eine zuverlässige Anwort hierauf ist nur dann zu erwarten,
wenn sich die Untersuchung auf das von Iren, selbst als pauli-
nisch Gekennzeichnete beschränkt, hingegen von allen imsicheren
Anklängen im Ausdruck und allen nicht direct als paulinisch be-
zeichneten Berührungen im Inhalt absieht, da im einzelnen Falle
nicht zu entscheiden ist, ob diese wirklich auf einer Abhängig-
keit von Paulus beruhen oder nur zufällig mit ihm überein-
stimmen. Es gilt demnach, alle Aussagen des Iren, über
Paulus und seine Briefe, sowie Alles, was er für pauli-
nisch ausgiebt, also namentlich die Citate. darauf hin
zu untersuchen, welche Absicht und welches Mass von
Texte und Untersucliungen VI, 2. 1
2 Einleitung.
Verständnis für den wirklichen Sachverhalt und In-
halt jener Anführungen sich in ihrer Anwendung zu
erkennen giebt. Aus dem trotz jener Beschränkung reich-
haltigen Material wird sich feststellen lassen, 1) welcher Art die
Autorität der paulinischen Briefe und des Apostels Paulus für
Iren, gewesen ist, 2) welche Gedanken er vorzugsweise den Briefen
entnommen und zu welchem Zweck und in welchem Sinne er
sie angewendet hat, welcher Art also sein Interesse an denselben
ist. Nebenbei wird von hier aus einiges Licht auf den dunklen
Weg fallen, auf dem die paulinischen Briefe überhaupt zur
Canonicität gelangt sind.
Die gleiche Frage nach dem Masse der Abhängigkeit des
Iren, von Paulus soll dann zweitens hinsichtlich sehier Theologie
untersucht werden. Dies kann nur, wie später im Zusammenhang
begründet wird, in der Form einer Vergleichung der irenäischen
und paulinischen Gesamtauffassuug geschehen. Wir versuchen
deshalb, eine durchsichtigeDarstellung der irenäischen
Lehre mit Klarlegung ihrer verschiedenen Elemente
und Gedaukenreihen zu geben, und lassen auf diesem
Untergrunde durch möglichst immanente Kritik die Be-
rührungen und Abweichungen von den paulinischen An-
sichten hervortreten. So wird sich das Urteil über das Mass
des Paulinischen im Iren, dem Leser gewissermassen von selbst
ergeben. An dem Beispiele dieses ersten Zeugen der altkatholi-
schen Theologie wird sich zugleich erweisen, inwiefern der Pauli-
nismus überhaupt als ein Factor derselben zu gelten hat: eine
Probe auf die Stichhaltigkeit der Behauptung, dass jene Theologie
im wesentlichen aus einer Abstumpfung neutestamentlicher Gegen-
sätze entstanden sei.
Für unsere Abhandlung ergeben sich somit zwei Teile, deren
erster mehr kirchen geschichtlich, deren anderer dogmen-
geschichtlicher Art ist. Während dort nur das nachweisbar
von Iren, für paulinisch Gehaltene in den Kreis der Untersuchung
crezoeren wird, sehen wir hier gänzlich davon ab, ob Iren, direct
aus Paulus geschöpft hat, und erforschen nur, wie sie sich in-
haltlich zu einander verhalten. Lautet dort die Frage: „was hat
Iren, dem Paulus entnommen?", so ist sie hier dahin ge-
wendet: „inwieweit stimmt Iren, mit Paulus überein, resp.
weicht er von ihm ab?" Diese anscheinend gleichbedeutenden
Gegenstand und Plan der Untersuchung. 3
Fragestellungen sind trotzdem verschieden, da Iren. 's tatsächliche
Berührungen mit Paulus sehr wol das Mass des absichtlich von
ihm Entlehnten überschreiten können, jedenfalls aber diese beiden
Bereiche sich keineswegs decken; denn Iren, steht, unbewusst und
zum Teil unfreiwillig, unter dem Einfluss des christlich-kirch-
lichen common sense und der gnostischen Theologie, in welchen
beiden paulinische Elemente enthalten waren. Der kirchen-
geschichtliche Teil behandelt die Stellung des Iren, zur
paulinischen Briefsammlung, der dogmenhistorische die
zur paulinischen Theologie; jener versteht unter Paulinis-
mus den Complex der Briefe, die Iren, für paulinisch hielt, dieser
die paulinische Lehre, vde sie die Wissenschaft aus den echten
Briefen erschliesst; jener verfährt iuductiv, dieser syste-
matisch. Wie ihre Methode verschieden ist, so ist auch der
Gang der Untersuchung in jedem unabhängig von den Resultaten
des anderen; trotzdem controllieren sie sich, indem beide von ver-
schiedenen Gesichtspunkten aus und auf verschiedenem Wege den-
selben Gegenstand behandeln. Die Congruenz der Resultate
beider Teile würde somit ihre Richtigkeit versichern.
Die Lren.-Literatur habe ich zur Erleichterung der mühsamen
Sammlung für spätere Arbeiten im Folgenden zusammengestellt;
ein nicht geringer Teil derselben ist mir indess nicht zugänglich
gewesen.
Die Prolegomena der Herausgeber Feuardent, Massuet, Grabe und Stieren.
Die Artikel „Irenaeus" in
Diction. of christ. biogr. von R. A. Lipsius.
Ersch und Gruber II Section XXIII, 357—386 von A. Stieren.
Herzog's Real-Encl. : von Th. Zahn.
Beaven, an account of the life and writings of S. Irenaeus. London 1841.
Do d well, diss. in Iren. Oxon. 1089.
Duncker, L., Des h. Irenäus Christologie im Zshge. mit dess. theol. und
anthropolog. Grundl. Göttingen 1843.
Erb kam, de S. Irenaei principiis ethicis. Königsberg 1856.
Feuerlein, de sententia Iren, de div. spir. scto. Göttingen 1738.
Feuerlein, de nostra ignorantia aetern. generat. Chr. in loc. Iren. Göt-
tingen 1750.
Gouilloud, St. Irenee et son temps. Lyon 1876.
Graul, K., Die christliche Kirche an der Schwelle des irenäischen Zeit-
alters. Leipzig 1800.
Hackenschmidt, C, S. Irenaei de opere et beneficiis J. Christi sen-
tentia. Argent. 1869.
1*
4 Einleitung.
Höfling, die Lehre des Irenäus vom Opfer im cliristliclien Cultua.
Erlangen 1S49.
V. Hoevell, Irenaei dogma de eccles. unitate expon. et compar. cum ideis
et notionibus Paulo post ipsum et ante ipsum obviis. Groningae 1S36.
Hopfenmüller, L., S. Irenaeus de eucharistia. Bamberg 1867.
Koerber, J., Iren, de gratia sanctificante. Würzburg 1865.
Loofs, F., Irenäushandschriften. Leipzig 1888.
Molwitz, de caaxe(fu?MuöaecuQ in L-enaei theologia potestate. Dres-
den 1874.
Prat, histoire de St. Irenee, second eveque de Lyon. Lyon et Paris 1843.
Schneemann, G., Irenaei de ecclesiae romanae principatu testimonium.
Freiburg 1870.
Stieren, A., de Irenaei adv. haeres. operis fontibus, indole, doctrina et
dignitate. Gottingae 1836. (Preisschrift.)
Ziegler, H., Irenäus, der Bischof von Lyon. Berlin 1871.
Ziegler, H., Des Irenäus Lehre von der Autorität der Schrift, der Tra-
dition und der Kirche. Berlin 1868.
In Zeitschriften:
Kayser, A., Topinion d'Irenee sur le siecle apostolique. (Revue de theoL
et de phil. chretienne, 1853 VI, 321—344.)
Kirchner, M., Die Eschatologie des Irenäus. (Stud. u. Krit. 1863, Bd. 36,
S. 315-358.)
Leimbach, C, Wann ist Irenäus geboren? (Ztsclift. f. luth. Theol. und
Ki. XXXIV, 1873, 614 ff.)
Lipsius, R. A., Die Zeit des Irenäus von Lyon und die Entstehung der
altkath. Kirche. (Hist. Ztschft. 1872, XXVIII, 263 ff.)
Thiersch, Iren. Lehre von der Eucharistie. (Ztschft. f. luth. Theol. u. Ki.
1841, Heft 4, S. 40—76.)
Wulff, L., Die Lehre des Irenaeus von der Tradition und der Natur des
Menschen. (Ztschft. f. luth. Theol. u. Ki. 1842, Heft 4, S. 1—28.)
Zahn, Th., Auslegung und Textkritik zu Iren. III, 11, 9. (Ztschft. f. hist.
Theol. [Kahnis] 1875, S. 72.)
Zahn, Th., Der griech. Iren, im 16. Jahrhundert. (Ztschft. f. Ki. Gesch.
[Brieger] II. 1878, S. 288-291.)
In anderen Werken:
Baumgarten, Untersuchung theol. Streitigkeiten. 11, 86. 104. 130.
Baur, F. Chr., Die christL Lehre von der Versöhnung. Tübingen 1838,
S. 20-43.
Histoire litt^raire de la France par des religieux Benedi ctins de la con-
gregat. de St. Maur. T. I, partie T, p. 324 ff.
Böhringer, F., Die Kirchengesch. der 3 ersten Jahrhunderte in Biogra-
phieen. Zürich 1861. Bd. 1.
Dom Remy Ceillier, hist. generale des auteurs sacres et ecciesiastiques.
T. II, 135 ft'.
Gegenstand und Plan tler Untersuchung. 5
Dorner, J. A., Entwicklungsgesch. der Lehre von der Person Christi.
lSi5. 11. Aufl. S. 465—496.
Hackenschmidt, Die Anfänge des kathol. Kirchenbegrifis. Strassburg
1874. S. 83-132.
Halloix. P., illustr. eccles. Orient, script. vitae et docunienta. Duaci 1636.
Harnack. A., Lehrbuch der Dogmengesch. Freiburg 1S88.
Lump er, hist. theologico-critica de vita, scriptis atque doctrina ss. pa-
tnim. m. ISS ff.
Michaelis, Chr. Ben., tractatus criticus de variis Novi Testament! lectioni-
bus dijudicandis. Halle 1749. § 14—18.
Möller, W., Gesch. der Kosmologie in der griech. Kirche. Halle 1860.
S. 474—506. _
Overbeck, F., über die Auffassung des Streits des Petrus und Paulus in
Antiochien. Baseler Programm 1877. S. 8 ff.
Ritschi, A., Die Entstehung dsr altkatholischen Kirche. Bonn 1858.
Schultz, H.. Die Lehre von der Gottheit Christi. Gotha 1881. S. 72 ff.
Seeberg, Studien zur Gesch. des Begriffs der Kirche. Erlangen 1885.
S. 16 ff.
Semler, diss. I in Tertull. adjecta, Yol. V, § 12 p. 30(J (greift die Echt-
heit von adv. haer. an; widerlegt durch Wal ch, de authentia libro-
rum Lrenaei in comment. societ. regiae scient. Gotting. T. V, ad
an. 1774).
Soeder, Der Begi-iff der Katholicität der Kirche und des Glaubens. Würz-
burg 18S1. S. 51 ff.
Tillemont, memoires pour servir etc. III, pag. 34 — 44.
Wendt, H., Die christliche Lehre von der menschlichen Vollkommen-
heit. Göttingen 1S82. S. 20 ff.
Zahn, Th., Marceil von AncjTa. S. 234-245.
Wie diese Literatursammlung zeigt, ist in jüngerer Zeit dem
Bischof von Lyon in der kirchen- und dogmeugeschiclitliclien
Einzelarbeit nicht die Beachtung zu Teil geworden, die ihm ge-
mäss seiner Bedeutung gebührt; an wirklich wissenschaftlich
brauchbaren Arbeiten fehlt es, abgesehen von einigen kleineren
Aufsätzen und den Darstellungen in zusammenhängenden Wer-
ken, fast ganz. Die jüngste Monographie von Ziegler enthält im
Einzelnen manches Tüchtige, hat aber, in den Fusstapfen Baur's,
die ganze Fragestellung, welcher die vorliegende Abhandlung
gilt, verkannt ^). Wirkliche Förderung in meiner Arbeit habe ich
1) Lipsius urteilt hierüber mit Recht [hist. Ztschft. XXVIII, 250]:
,je weniger diese Wendung (der Kirche zu den tieferen religiösen Grund-
gedanken der paulinischen Theologie) als ein unmittelbares Ergebnis der
nächst vorangegangenen Entwicklung begriffen werden kann, desto grössere
6 Einleitung.
eigentlich nur durch Lipsius' Aufsatz in der hist. Ztschft. 1872
Bd. XXVIII, durch Kitschl's altkatholische Kirche und Harnack's
Dogmengeschichte erfahren; zumal in dogmengeschichtlicher Hin-
sicht ist mir nur möglich gewesen, die Ausführungen Ritschl's
und Harnack's im Einzelnen zu erweitern und zu begründen.
Auch der Aufsatz von Kayser in der Revue de theologie 1853
VI enthält Treffliches. In seiner Ansicht von der Entstehung
des Canons bekennt sich Verf. von B. Weiss' Einl. in das N. T.
und gelegentlichen Ausführungen Overbeck's ') , in seiner Auf-
fassung des Pauliuismus namentlich von Heinrici, Pfleiderer,
Ritschi und Weizsäcker abhängig.
Iren, wird nach der Capiteleinteilung von Massuet, als der
gebräuchlichsten, citiert. Der Text ist der Harvey 'sehen Ausgabe
(Cantabrigiae 1857) entnommen, nur in der bei Harvey bisweilen
sinnlosen Interpunction habe ich mir Änderungen erlaubt; bis-
weilen ist eine andere als die von Harvey bevorzugte Lesart
gewälilt worden, aber nur in solchen Fällen, wo sie den un-
zweifelhaften Sinn der Stelle präciser ausdrückt. Soweit der
griechische Text erhalten ist, sind die Citate nach demselben an-
geführt; für die im lateinischen Text vorkommenden grammati-
schen Eigentümlichkeiten und Fehler ist nicht Verf., sondern die
Übersetzung verantwortlich.
Bedenken erregt eine Anordnung des Stoffs, die, wie die vorliegende (Zieg-
ler's), das was von dem Paulinismus des Iren, zu sagen ist, mit einem ein-
fachen Rückblick auf die urchristlichen Gegensätze des Paulinismus und
Judentums einleitet".
1) bist. Ztschft., N. F., XII, 417—472: über die Anfänge der patristi-
schen Literatur.
Erster Teil.
Irenaeus' Stellung zu Paulus, gemessen an seinem
Verhältnis zur paulinischen Briefsammlung.
A. Das Äussere der Berufima des Irenaeus auf die
pauliuiselien Briefe.
1) Umfang uud Form der Citate.
Xacli Harvey's Iudex stehen den 629 A.T. liehen Citaten
in Iren.'s Hauptwerk'} 1065 X.T. liehe gegenüber, von denen
626 auf die Evangelien, 53 auf die Ap.-Gesch., 324 auf die pau-
linischen Briefe excl. Hebräerbrief, 62 auf die anderen X.T.lichen
Schriften entfallen. Von den paulinischen Citaten Aviederum sind
dem Römerbrief S4, I Corinthier 102, H Corinthier 18, Galater
27, Ephesier 37, Philipper 13, Colosser 18, I Thessalonicher 2,
II Thessalonicher 9, I Timotheus 5, II Timotheus 5, Titus 4
entnommen. Harvey hat dabei aber nicht nur die Citate, sondern
auch oft recht ungewisse und gesuchte Anklänge und Berührungen
gezählt; dessen ist er sich selbst bewusst, denn er führt z. B.
im Index für den Hebräerbrief 10 Irenaeusst eilen an und gesteht
doch selbst in seiner Vorrede -) : the main work of Iren, contaius
no clear quotation from this epistle, that may certainly be referred
to it. Diese Berechnung wurde nur mitgeteilt, um überhaupt
1) Die Abhandlung nimmt von einer Berücksichtigung der Fragmente
Abstand. Das Ergebnis der Untersuchung könnte dadurch nicht beein-
flusst -werden, da sich in sämtlichen von Harvey abgedruckten Fragmenten
nur 9 Citate resp. Anklänge an Paulus und unter diesen nur 4 von Iren,
selbst als paulinisch gekennzeichnete finden; wol aber würde bei der
Mehrheit der Fragmente zuvor eine Untersuchung ihrer Echtheit erforder-
lich sein.
2) 1, pag. CLXVIII.
8 Erster Teil.
einen Überblick über Iren.'s Benutzung der h. Schriften zu geben;
für die folgende Untersuchung hingegen kommen, wie eiuleitungs-
weise betont wurde, nur die von Iren, selbst als pauliuisch oder
als Citate gekennzeichneten Stellen in Betracht. Denn von allen
anderen ist nicht festzustellen, ob sie wirklich als bewusst pauli-
nische Reminiscenzen und Citate zu schätzen oder aber dem
christlichen Gemeinbesitz, gleichsam als geflügelte Worte oder
Kirchensprache, entnommen sind. Infolgedessen musste allerdings
auch eine Anzahl von Stellen, die durch ihre Form sich deutlich
als paulinischen Ursprungs charakterisieren, um der Cousequenz
willen unberücksichtigt bleiben, da sonst eine feste Grenze nicht
zu ziehen wäre.
Von Harvey's 324 Stellen sind nach unserer Zählung in
206 Fällen die Citate resp. Ansichten von Iren, selbst als pauli-
nische angeführt (und zwar Rom.: 54, I Cor.: 68, II Cor.: 13,
Gal.: 24, Ephes.: 16, Col.: 7, Phil: 7, I Thess.: 2, II Thess.: 9,
I Tim.: 2, II Tim.: 2, Tit.: 2). Dazu treten noch weitere 18 pauli-
nische und als solche gekennzeichnete Citate, welche die Gnostiker
für ihre Ansichten geltend machten; da sie nur aus diesem An-
lass von Iren, erwähnt werden, müssen sie bei der Erforschung
der Tendenz seiner eigenen Pauluscitate ausser Betracht bleiben;
sie sind, so viel ich sehe, nur den 4 grossen Briefen und denen
an die Ephesier und Colosser entnommen.
Mit Angabe ihrer Adresse und unter Erwähnung ihrer pauli-
nischen Abfassung werden citiert: der Römerbrief: z. B. III,
16, 3 hoc ipsum interpretatus est Paulus scribens ad Romanos;
der Galaterbrief: 111, 7, 2 apostolus . . . in ea quae est ad Gala-
tas sie ait (diese Auslassung von epistola ist häufig), IV, 21, 1
plenissime apostolus docuit in ea epistola quae est ad Galatas
dicens; der Ephesierbrief : V, 2, 3 xad-cog o fiaxägiog IlavXog
(f)7]0LV Iv rfi jtQoq ^Efptolovq IjciOtoXii; der Colosserbrief: V,
12, 3 sicut apostolus in epistola quae est ad Colossenses ait;
der Philipperbrief: IV, 18, 4 quemadmodum et Paulus Phi-
lippensibus ait, V, 13, 4 apostolus in ea quae est ad Philippenses
ait; der I Thessalonich erbrief : V, 6, 1 apostolus ... in prima
epistola ad Tliessalouicenses dicens; der II T hessalonich er-
brief: V, 25, 3 apostolus Paulus in secunda ad Thessalonicenses . . .
sie ait, ebenso auch III, 7, 1; IV,29, 1; V, 25, 1; I und II Timo-
theusbrief III, 3, 3 tovtov tov Aivov IlavXoc tv ralc xQoq
Umfang und Form der Citate. 9
Tifi6&£0v ajtiGToXaig fitfir7]Tai. Der Titiisbrief wird zwar
uiclit als solcher citiert, doch ist die Bekanntschaft mit dem-
selben nnd die Voraussetzung seiner paulinischen Abfassung sicher
anzunehmen nach III, 3, 4, wo Tit 3^*^-^^ mit cog xal IlavXog
tg)7]0sv angefahrt wird. Die beiden Corinthierbrief e sind dem
Iren, nach Verfasser und Adresse bekannt; aus dem ersten
entnimmt er sogar mehr Citate, als aus irgend einem anderen
Brief, während der zweite allerdings verhältnismässig wenig
gebraucht wird. Es muss unentschieden bleiben, ob letzteres
zufällig oder noch eine Nachwirkung seiner Vernachlässigung
im nachapostolischen Zeitalter ist, über die B. Weiss sagt ^) :
„man sollte meinen, wo der I Corintherbrief bekannt war, müsste
auch der IL bekannt gewesen sein, und doch zeigt sich von ihm,
abgesehen von einem zweifelhaften Anklang bei Polycarp, nirgends
eine Spur. Er scheint in der Tat bis zu der Zeit, wo man ge-
flissentlich die Schriftdenkmäler der apostohschen Zeit sammelte,
Privatbesitz der Adressaten geblieben zu sein." Die Adresse der
Corinthierb riefe wird zumeist ohne Unterscheidung ihrer Zweizahl
genannt, so IV, 38, 2 xal öiä rovro IlavZog EoQiv&ioig gjjjoh,
IV, 37, 7 Paulus apostolus ait Corinthiis, III, 18, 2 et iterum-)
ad Corinthios scribens ait, V, 11, 1 quemadmodum rursus ipse
apostolus testificatur dicens Corinthiis, mit Stellen aus I Cor.;
IV, 26, 4 ovTco UcwXog ajisloyüro KoQivd^ioig mit einer solchen
aus II Cor.; dicht nebeneinander V, 13, 3 zum Schluss und § 4 zu
Anfang mit Corinthiis ait dort I Co 6^°, hier 11 Co 4^° ein-
geführt. Noch auffälliger ist III, 11, 9 in ea enim epistola quae
est ad Corinthios, ebenso III, 13, 1; IV, 27, 3 u. ö., als ob es nur
einen Brief gäbe. Andererseits findet sich freilich auch die
Bezeichnung prima ad Corinthios, so I, 8, 2 und V, 7, 2, und se-
cunda ad Corinthios, so III, 6, 5; IV, 28, 3; 29, 1; V, 3, 1; 13, 3.
Aber diese Angabe der Zahl fehlt im griechischen Text, soweit
derselbe erhalten ist, nämlich in I, 8, 2 Paulum dicunt dixisse
in prima ad Corinthios epistola = xov UavXov ItyovGi siQrjxtvai
ev Ttj JtQog KoQiv&iovg ; V, 3, 1 apostolus ostendit ... in secunda
quae est ad Corinthios dicens = IlavXog ctjttöiLssv . . . sljicov]
V, 13, 3 et propter hoc ait in secunda ad Corinthios = xal öia
1) Einltg. i. d. N. T. S. 39.
2) bezieht sich nicht auf die Adresse, sondern dient der Verbindung
mit vorhergehenden Pauluscitaten.
10 Erster Teil.
TOVTO (f)/<ju\ Das dürfte kaimi zufällig sein, sondern darauf
hinweisen, dass erst der Übersetzer die Zahlen hinzugefügt, Iren,
selbst aber die Briefe nicht durch solche unterschieden hat. Bei
den Thessalouicherbriefen ist diese Frage nicht mehr zu con-
trollieren, da die oben für die Unterscheidung der beiden Briefe
angeführten Stellen nur lateinisch erhalten sind: wohl aber findet
sich IV, 27, 4 das auffällige apostolo in ea, quae est ad Thessa-
lonicenses epistola, ista praedicante. Weder die Corinthier- noch
die Thessalonicherbriefe werden im Plural genannt, wie dies bei
den Timotheusbriefen der Fall ist. Unterscheidet also Iren, an-
scheinend noch nicht die gleichnamigen Briefe, so weist dies
darauf hin, dass sie ihm nicht in einer derartigen Sammlung
vorlagen, die eine solche Unterscheidung gefordert hätte J)
Aus obigen Anführungen, die zugleich die Weise, in der
Iren, die paulinischen Stellen einleitet, veranschaulichen, ergiebt
sich, dass von den 14 paulinischen Briefen, ausser dem Philemon-
und dem Hebräerbrief, sämtliche anderen von ihm als pauli-
nisch citiert werden. Zu bemerken ist, dass kein Citat aus den
beiden letzten Capitelu des Römerbriefs vorkommt.
Vom Philemonbrief findet sich keine Spur; es muss un-
entschieden bleiben, ob Iren, ihn nicht gekannt oder nur keine
Gelegenheit gehabt hat, ihn zu eitleren. In Anbetracht seines
Inhalts wäre dies leicht erklärlich ; auch bietet sich die Analogie
Tertullian's an, der den Philemonbrief niemals citiert, aber, wie
adv. Marc. 5, 21 beweist, sehr wol kannte.
Den Hebräerbrief scheint Iren, nicht für paulinisch er-
achtet zu haben. Schon Stephanus Gobarus bei Photius, Bibl. 232
(pag. 291 Bekker) behauptet dies. Ein Citat aus dem Hebräerbrief
als Pauluswort findet sich nur in dem II. der sogen. PfafTschen
Fragmente [Harvey II, 501], das eben deshalb stark verdächtig
ist. In dem Hauptwerk ist der Brief nirgends citiert noch ge-
1) Dabei sei an die Verwechselung der Johannesbriefe in III, 16, 5
und 8 erinnert: in der ersten Stelle heisst es: (Johannes) in epistola sua
sie testificatus est nobis mit I Jo 2'sf., in der zweiten: Johannes in prae-
dicta epistola fugere eos praecepit dicens mit II Jo 7^, und gleich an diese
sich anschliessend : et rursus in epistola ait mit I Jo 4 • ff- und wiederum
im gleichen §: 6io näXiv tr tj/ ^Ttioro?.f} iptjalv mit I Jo ö*. Iren, hält
also auch die beiden ihm bekannten Johannesbriefe nicht auseinander,
sondern (vielleicht freilich nur durch ein Versehen) für einen.
Umfang und Form der Citate. \1
nannt, die von HarveT gesuchten Anklänge und Berührungen
sind sehr unsicher und beweisen bestenfalls nur, dass er ihn
gekannt, aber nicht, dass er ihn für paulinisch gehalten hat.
Eusebius h. e. V, 26 spricht von einem verlorenen irenäischen
ßißXiov XI öiaXe§eon' öiacfOQcov, Iv co rr/q jcqo^ '^EßQalovg ijci-
OroZr/g y.cd rfjg Ä£yoiitv7jg oog:iag ^aZof/cörog itvrjuov&vu. Dass
Iren, den Hebräerbrief für paulinisch gehalten habe, ist damit
nicht gesagt; im Gegenteil lässt der Umstand, dass Euseb die
Erwähnung des Briefes bei Iren, ausdrücklich betont, darauf
schliessen, dass ihm dieselbe als etwas besonders Bemerkens-
wertes erschienen ist. Hätte Iren, den Brief den Paulinen gleich-
geschätzt, so wäre kaum denkbar, dass er sich diese für seine
Ansichten sehr verwertbare Urkimde in seinem grossen Werke
ganz hätte entgehen lassen.
Die Menge der Citate wächst mit dem Fortschreiten des
Buches: der Grund ist aber wol nur in der Anordnung des
Stoffs zu finden. Da der Process der Canonisienmg der Paulus-
briefe in die Zeit des Lebens des Iren, fällt, und die einzelnen
Bücher seines Werkes nicht nm- getrennt abgefasst, sondern auch
dem Adressaten nacheinander zugesandt worden sind ^J, also wohl
ein grösserer Zeitraum zwischen Anfang und Abschluss des Ganzen
gelegen hat, wäre es ja möglich, dass die einzelnen Bücher Ab-
weichungen und Entwicklungsstufen in der Stelkmg zu den
Paulinen verraten könnten. Die darauf gerichtete Beobachtung
hat kein Resultat ergeben: denn der Umstand, dass im ersten
Buche eine grössere Anzahl von Paulusstellen mit Paulum dicunt
dixisse als gnostische Citate angeführt, aber entgegen dem in
den späteren Büchern beliebten Brauche, au Stelle der fal-
schen gnostischen Auslegung den wahren Sinn ans Licht zu
stellen, nicht widerlegt werden, erklärt sich daraus, dass
jenes Buch lediglich die Darstellung der Irrlehren zu geben
beabsichtigt.
Die Mehrzahl der Citate ist in directer Rede angeführt;
bald einzelne Ausdrücke, wie IL 14, 7 et bene Paulus ait vocum
novitates falsae agnitionis aus I Tim G-*^, bald Sätze, bald Verse,
auch Complexe von solchen; das längste paulinische Citat ist
1) cf. IV praef. : hunc quartum librum transmittens tibi, queraadmodum
promisimus, per domini sermones ea quae praediximus confinuabimus.
12 Erster Teil.
meines Wissens IV, 27, 3 der Passus I Co 10 ^~'^^. Bisweilen sind
sie in indirecter Rede angeführt; die in diesem Teile nicht be-
rücksichtigten Berührungen ohne Hinweis auf ihren paulinischen
Ursprung sind zumeist mosaikartig in den Text verflochten und
eben deshalb grossenteils nicht sicher als paulinisch zu recog-
noscieren.
Die Form der Citate entspricht im griechischen Texte zu-
meist in wörtlicher Treue dem Originale; der lateinische Text
lässt ebenfalls die wörtliche Übereinstimmung der Citate mit
ihrer Quelle erkennen; gerade hierbei ist die sclavische Über-
tragungsweise des Übersetzers leicht zu constatieren. Iren, muss
also die paulinischen Briefe im wesentlichen in unserer Recension
gekannt haben. Deutliche Abweichungen im Gegensatz zu der
sonstigen Treue seiner Citate weisen besonders die den Pastoral-
briefen entnommenen auf). Von den 6 denselben entnommenen
directen Citierungen entspricht keine treu unserem Text. Gleich
das erste Bibelcitat in der zweiten Zeile des ganzen Werkes ist I Tim
1 ^ in I, praef. 1 : „Da Einige falsche Lehren aufbringen xal jEvsa-
Xoyiag ftarcdag, cutiveq C^]T7'jOeig [läXlov ütaQtyovOL, xaß^cog o
ajcoOToXög (prjöLV^ 1] olyioöoiirjv d-sov rrjv kv JciOT6i^\ während
unser Text statt (.laxaiag vielmehr ajiEQavroLg, ferner die Stellung
jiagtxovoi [läXlov und oixoöofi^v nur als vereinzelte Variante
neben olxovofiiav bietet. II, 14, 7 bene Paulus ait vocum novi-
tates falsae agnitionis aus I Tim 6 -'^, wo Iren, offenbar xaivo-
(pcoviag statt xevocpcovlag gelesen und rag dvri&toetg ausgelassen
hat. III, 14, 1 wird aus II Tim 4^*^' ayaüirfiag xov vvv aicöva
gestrichen. I, 16, 3 ovg o UavXog ayxsXevsrai Jjfxlv fiera fiiav
xal öevTSQav vov&eolav jtaQcursiO&ai aus Tit 3 ^" statt des ge-
wölmlichen fiEza fiiav vov&Eoiav xal ÖEVzEQav mag in indirecter
Rede nicht so schwer wiegen; aber III, 3, 4 wird Tit 3 i^- '^ mit
derselben Versetzung in directer Anführung citiert. Auffallender
Weise weicht hier der lateinische Text von dem durch Euseb. h. e.
IV, 14 erhaltenen griechischen ab, der das Citat, abgesehen von
1) Harvey I, 2, Anm. 4 will diese und andere Varianten daraus er-
klären, dass Iren, von seiner Jugend und Heimat her nähere Bekannt-
schaft mit der syrischen Übersetzung des N. T.'s gehabt habe, und nach
ihr citiere; wir sind nicht im Stande, die Richtigkeit dieser nicht sehr
wahrscheinlichen Ansicht zu prüfen.
Umfang und Form der Citate. 13
der erwähnten Umsetzung, unserem X. T. entsprechend brmgt,
während die lateinische Übersetzung in Tit 3 ^^ statt des slöcog
öri IstOTQajtxca 6 roiovrog xcä ai/agrarsc 03V avToxarc'cxQiTo:;
vielmehr sciens quoniam perversus est qui est talis et est a se-
metipso damnatus hat: angesichts der sonstigen scla vischen Treue
des Übersetzers bin ich geneigt, die Abweichung, statt durch eine
Verderbung des lateinischen Textes, als eine Verbesserung des
griechischen seitens des Euseb zu erklären. Die sechste Stelle
kommt nicht in Betracht , da in ihr II Tim 4 - ^ nur dem Inhalt,
nicht dem Wortlaut nach citiert ist: III, 3, 3. Die Pastoralbriefe
scheinen also noch nicht, vde die anderen Paulineu. dem Iren,
in unserer Recension vorgelegen zu haben: denn es dürfte kaum
zufällig sein, dass gerade von den Citaten aus denjenigen Briefen.
die dem Iren, inhaltlich und jedenfalls doch auch zeitlich am
nächsten stehen, keines unserer Lesart treu entspricht. Freilich
schaltet Iren, auch sonst des öfteren mit dem AVortlaut der Briefe
recht frei. Sein Gewichtlegen auf den Buchstaben der Citate
bindert ihn nicht, Worte und Sätze innerhalb der Citate aus-
zulassen, Getrenntes aneinander zuschieben und ineinanderzu-
schachteln. Dass diese Manipulationen zum Teil wenigstens
nicht zufällig, sondern in bestimmter Tendenz beabsichtigt sind,
um den Sinn der Citate zu einer für Iren.'s Gebrauch genehmen
Auslegung umzubiegen, ist später zu zeigen. Hier seien nur als
Beleg für die Tatsache folgende angeführt: IV, 20, 2 apostolus
ait: unus deus, inquit, pater, qui super omnes et in omnibus
nobis ist Eph 4 ^ aber mit Auslassung des jiavrcov nach jiari'iQ
und des xal 6lu jiävxcov. IV, 21, 2 wird Ro 9 i"-i2 citiert, in
V. 10 statt 6s ^voq xoirrjv eyovoa ex uno concubitu habens ge-
sagt, in V. 11 fi/jjro) bis g:avZov ausgelassen und dafür a verbo
responsum accepit eingeschoben. IV. 27, 3 fehlt in dem langen,
sonst wörtlich übereinstimmenden Citat I Co 10 ^~^"- in v. 1 das
xal rrarrfc Öia rrjg d^aXccOOtjg öctj/.&oi'. In den Citationen von
I Co 6^^ ist IV, 27, 4 wie IV, 37, 4 das cü.Xa lötxaiojß-t/re
zwischen sanctificati estis und nomine ausgelassen, hingegen V,
11, 1 durch sed justificati estis richtig wiedergegeben. IV, 37. 1
wird Ro 2 *" durch gloria autem et honor . . . omni operanti
bonum wiedergegeben, also ohne HQtjVfj. IV, 38, 2 setzt Iren,
in dem Citat I Co 3 ^ zu ijövraoOe ein ßaoräZsir hinzu, um
den Gedanken zu vervoUständigen. V, 13, 3 ist in Phil 3^''
14 Erster Teil.
Christus hinter domiiius Jesus entgegen dem paulinischen Texte
ausgelassen, während umgekehrt V, 13, 4 in 11 Co 4 "* Christus
zu Jesus Avillkürlicli hinzugefügt ist. In dem Citat Phil 3 -"*• - ',
das im übrigen wörtlich mit dem Originale stimmt, ist die
zweite Hälfte von v. 21 y.axa x^v IvtQyuav rov övvaodat avrov
xcä v:JtOTaS.ai avrcö tu :xävxa nur durch ita ut possit secundum
operationem virtutis suae wiedergegeben. Sowol V, 1 0, 1 wie IV,
27, 2 socius pinguedinis olivae factus est ist in Ro 11 '' das T//g
o/C//c x«l ausgelassen.
Mögen diese Abweichungen sich auch teilweise aus anderen
Lesarten erklären, so bezeugen doch folgende Erscheinungen
direct seine Rücksichtslosigkeit gegen den Context der Briefe.
Deutliche Beispiele der Zusammenstellung verschiedener
Stellen zu einem Citat, das dann als einheitliches Pauluswort
angeführt wird, sind häufig. Das frappanteste ist vielleicht in
IV, 37, 4 aus Eph 5^, Ro 13^'' und I Co 6": eratis enim ali-
quando tenebrae, nunc autem lumen in domino, quasi filii lucis
honeste ambulate: non in comessationibus et ebrietatibus , non
in cubilibus et in libidinibus, non in ira et zelo. et haec quidem
fuistis, sed abluti estis, sed sanctificati estis in nomine doraini
nostri: hier ist noch erkennbar, wie sich dem Iren, diese Citate
aneinandergereiht haben: nach der Anführung von Eph h'^
verschwimmt ihm der Anfang von 5'' mq, xixva cpcozdg jceql-
jcaxEixe mit der Stelle Ro 13 ^^ cog ev yfitQcc svöyr/fiövojg jtsgi-
jcaxtjOcofisv, (i)] xcöfiaig xal fit&aig u. s. w. zu seinem quasi filii
lucis honeste ambulate, und er fährt dann in der Römerstelle fort
non in comessationibus etc. In IV, 12, 2 wird das Citat mit
Ro 13 ^^ angefangen und eine unregelmässige Zusammenstellung
verschiedener Verse aus I Co 13 in indirecter Rede angereiht.
Ähnlich ist in V, 7,2 ein Citat aus I Co 13'-' und 13 ^■- zusammengefügt.
In welcher Weise Iren. Paulusworte zu scheinbar einem Citat zu-
sammenschweisst, zeigt auch IV, 9, 2 et Paulus ait: non quod jam
acceperim aut quod justificatus sim aut jam perfectus sim: ex parte
enim scimus etexparteprophetamus. cum autem venerit quod per-
fectum est, quae sunt ex parte, destruentur; die erste Hälfte des Citats
ist aus Phil 3 ^^ ovx ^'^^ ^i^V 'i^Xaßov ?/ 7;d?/ xtxeXdcofiat, ÖKaxco
de ... , dazwischen ist das quod justificatus sim aus I Co 4 ■*
ovölv yccQ lfiavx(a ovvoiöa. cOJ.a ov-k av rovxco öeöixaiojf/ai ein-
geschoben, die zweite Hälfte aus I Co 13''- "^. In IV, 27, 2 et
Umfang und Form der Citate. 15
ideo Pallium dixisse: si enim naturalibus ramis non pepercit, ne
forte nee tibi parcat, qui cum esses oleaster, insertus es iu pin-
guedinem olivae et socius factus es pinguedinis eius ist bis parcat
wörtliches Citat aus Ro 11'-', das folgende ist aus Ro 11 '' frei
hergestellt. Als ein Citat wird Y, 13, 4 mit C[uemadmodum ipse
ait eingeführt: I Co 15 '^^ si secundum hominem cum bestiis
Ephesi pugnavi, Cjuid mihi prodest, si mortui non resurgunt?
Die den Rest des Verses bildende dialectische Antwort des
Paulus wird ausgelassen und statt dessen in y. 13 übergegangen
und bis v. 21, abgesehen von der Auslassung in v. 15 siJtsQ aga
vexQol ovx eysigovrai, wörtlich fortgefahren, nur dass v. 13 nicht
dem Texte et 6s avaoraoiz i'exqojv ovx Iotlv gemäss, sondern
ebenso, wie derselbe Gedanke in v. 16, mit si '/ag vexgol ovx
lyelgovrat eingeleitet wird. Die Beispiele lassen sich häufen:
in YV, 37, 4 ist ein Citat aus Eph 4-'^ und 5\ in V, 10, 1 aus
Rom 11 '" und 11'-^, in V, 15, 3 aus Gal 1 '-^ und 1 "' zusammen-
gesetzt.
Vorstehende Anführungen zeigen sowol die wörtliche Treue
der meisten Citate wie andrerseits das freie und willkürliche
Gestalten des paiüinischen Textes bei Iren. Das führt auf die
Frage, ob Iren, lediglich aus dem Gedächtnis citiert habe. HarveT
nimmt dies aa und hat dann freilich eine bequeme Erklärung
der Textabweichungen. Die soeben mit Beispielen belegte Er-
scheinung, dass Iren, aus einem Citat in ein am Berühi'ungspunkt
gleich oder ähnlich lautendes übergeht, würde allerdings für
Reproduction aus dem Gedächtnis sprechen: der Umstand, dass
sich öfters Complexe von Paulusstellen aus demselben Briefe und
Capitel finden, nicht notwendig für das Gegenteil; andererseits
erscheint die wörtliche Übereinstimmung z. B. in den Aufzählungen
der guten und schlechten Werke V, 11, 1, die als Citate aus Gal
519—23 ;j]2(j \Qo 6^~^^ eingeführt werden, bei blossem Citieren
aus dem Gedächtnis kaum möglich. Die Frage ist für die Be-
urteilung des Verhältnisses des Iren, zum Text der paulinischen
Briefe wichtig, aber wol kaum stringent zu entscheiden.
Schliesslich würde die nächstliegende Auskunft sein, dass L-en.
zumeist aus der Erinnerung niedergeschrieben, bisweilen aber
auch den Text verglichen hat. Dann würden diese Beobach-
tungen keinen weiteren Schluss gestatten, als dass es dem Iren,
unbedenklich erschienen ist, die paulinischen Citate öfters nicht
16 Erster Teil.
genau auzuführen, sich auch Zusätze und Streichungen innerhalb
derselben zu gestatten. Wie verträgt sich das mit seiner Drohung
V, 30, 1 ejceira xov jtQoo^tvzog i) a^slövroQ ri rrjg YQaq)ijg,
ijtiTifJiav ov rrjp zvyovoav (non modicam) eyovrog^ sie avrt/r
tfijcsOsTv dväyx?] röv roiovrov? Die zunächst folgende Unter-
suchung wird darauf antworten.
2) Die äussere Anwendung der Citate und die sich
daraus ergebende Schätzung der paulinischen Brief-
sammlung.
Die bisherigen Beobachtungen würden an sich zwar eine
höchst auffällige Zunahme der Berufung auf paulinische Brief-
stellen ergeben, aber somit doch nur ein quantitatives und kein
priucipielles novum gegenüber den Vorgängern bedeuten. Denn
wenn die paulinischen Briefe auch zunächst nur als Eigentum
der einzelnen Gemeinde galten (I Clem. 47) und an eine regel-
mässige kirchliche Lesung derselben im vorjustinischeu Zeit-
alter nicht zu denken ist, so sind sie doch wolbekanut und
hochverehrt gewesen. Polycarp z. B. nennt 9 Paulusbriefe und
führt seine Citate vielfach mit sIöoteq öxi (so ad Phil. 1. 4. 5)
ein, setzt also die Bekanntschaft mit denselben voraus. Andrer-
seits beweist das an die Klage in II Petr 3 ^^ erinnernde Wort
Polycarp's (ad Phil. 3'^), dass diese Hochschätzung keineswegs
auch die Benutzung verlangt: ovxe yuQ ayco, ovrs aXZog öfioiog
tfiol övvarat xaraxoXovB^fjoai rfj 60(pia xov ftaxaglov xal tvöö-
B,ov IlavXov, og yst'Ofisvog sv vfitv xaxa jcQ6oo:>jtov xmv xoxe
uvd^QcöjKav aölöa^ev dxQLßmg xal ßsßaioog xov jteQi cO.yjd^dag
Xoyov^ og xal dxcov vyXv eyQatpsv iTcioxoXdg^ dg dg, hdv ey-
xvjix7]X£, övi'f]d-t/Oso9-8 olxoöofistöd^ai etg xi/v öod-tioav i\uti'
jiioxLv. Es ist natürlich^ dass man die persönlichen Reliquien
der Apostel hoch und wert hielt, aber von einer Schätzung der-
selben als heiliger Kundgebungen ist keine Rede. Justin scheint
sogar fast einen Schritt rückwärts zu bedeuten, da bei seinen
Berührungen mit den paulinischen Briefen jegliche Bezeichnung
der Quelle und des Verfassers vermisst wird.
Dem gegenüber ist Irenaeus der Erste, bei dem das novum
in der Anwendung der paulinischen Briefe zu Tage tritt, dass er
die Citate völlig gleichmässig und gleichgewichtig mit denjenigen
Die äussere Anwendung der Citate. 17
anwendet, die er zum Beleg seiner Behauptungen aus den
heiligen Schriften entnimmt: ein Unterschied in der Taxierung
ihrer Beweiskraft ist nicht zu finden. Belege für diese Er-
scheinung anzuführen, ist kaum nötig ; jeder Blick in Iren.'s Werk
hestätigt dieselbe:
11, 22, 2 et dies nominatur et a propheta et a Paulo;
IV, 32, 1 quemamodum et Moses ait (Gen 1 •^) et in evangelio
legimus (Jo 1 '■^) et apostolus Paulus similiter (Eph 4'^); IV, 33, 11
adventus domini, de quo ipse ait (Luc 18*), de quo et Paulus
ait (II Thess 1*'), und ebenda: increduli, de quibus et ipse
dominus ait (Mt 25^') et apostolus autem similiter ait (II Thess 1 ^):
IV, 27, 4 domino quidem dicente (Lc IS") et apostolo in ea quae
est ad Thessalonicenses epistola ista praedicante (U Thess 1 ^);
in IV, 8, 3 stehen Mt 3 "^ und I Co 3 ^', nur durch ein et ver-
bunden, dicht neben einander; ebenso IV, 9, 2: Jo 1 •^'^, Phil 3^-.
Neben der feierlichen Emfährung per Salomonem ait verbum
steht V, 24, 1 et Paulus autem apostolus in hoc ipsum ait;
V, 15, 3 verbum dei ait Hieremiae . . . sed et Paulus similiter
ait; IV, 8, 3 de quibus iterum Moyses (Deut 10^ 18^) . . .
propter hoc et Paulus (Phil 4'';; III, 16, 7 quemadmodum et
Abacuc propheta ait (3-), sed et Paulus ait (Gal 4^); IV, 13, 4
Jesaias ait . . . hoc enim est quod et a Paulo dicitur de istis.
Das den Briefen entnommene Pauluswort steht also bei
Iren, ohne erkennbaren Rangunterschied zwischen und neben den
Kundgebungen des Logos in den h. Schriften des A. T.'s und
neben den Worten des Herrn. Sein Inhalt gilt als Norm: IV,
27, 4 et habemus praeceptum I Co 5^^; der Apostel hat das
Treiben der Gnostiker vorausgewusst III, 16, 9 praevidens enim
et ipse per spiritum subdivisiones malorum magistrorum et om-
nem ipsorum occasionem dissensionis volens abscindere ait quae
praedicta sunt: Ro 8 '^ Dass er den paulinischen Citaten mass-
gebendes Ansehen und Beweiskraft zuschreibt, zeigt die weit-
läufige und mühsame L'^mdeutung von I Co 15^*^ in V, 9 — 14,
welcher Stelle er den Widerspruch gegen seine Ansicht von der
Auferstehung des fleischlichen Leibes zu entwinden sucht. „Iren. ')
beweist nicht mehr blos aus dem A. T. wie die christlichen
Schriftsteller des ersten und der ersten Hälfte des zweiten Jahr-
1) H. Ziegler, Irenaeus, der Bischof v. Lyon S. 99.
Texte und Untersuchungen VI, 2.
1 8 Erster Teil.
hunderts, er stellt auch nicht mehr, wie Justin bei der Citation
der ajrofi7'7]fio2^£VfiaTa tcöv ajtoOToXmv pflegt, um die Be-
weiskraft der betr. Citate zu erhöhen, l)estätigende Stelleu aus
dem A. T. daneben, sondern schreibt den neutestamentlichen
Stellen selbständige Beweiskraft zu."
Auch auf den Buchstaben des paulinischen Citats baut er
seine Beweise auf. Seinen Grundsatz für die Auslegung des
A. T.'s: nihil enim otiosum est eorum quaeeunque inaccusabilia
posita sunt in scripturis wendet er tatsächlich auch auf die pau-
linischen Briefe an. Will er überhaupt festen Boden unter den
Füssen haben, so muss er sich an den Buchstaben halten und
die von ihm an den Gnostikern getadelte Auslegungsmethode
selbst befolgen, weil er in den einmal gebrauchten Autoritäten
nichts Anderes finden darf und will, als die ihm von vornherein
feststehende kirchliche Lehrtradition. Zu welchen Gewalttätig-
keiten ihn dieses exponere apostolum, wie er es nennt, gegen-
über den paulinischen Briefen zwingt, wird gelegentlich der
Würdigung seines Verständnisses für den wirklichen Inhalt der
Citate zu zeigen sein. Hier nur drei Belege für die Betonung
des Buchstabens unddieAusserlichkeit seines Verfahrens: III, 16, 9
beruft er sich gegenüber der gnostischen Trennung zwischen dem
himmlischen Aeon Christus und dem Menschen Jesus für die
Einheit der Erscheinung desselben auf Ro 5 ''^: regnabunt per
unum Jesum Christum, das unum auf die Einheit der beiden
Namen beziehend, während es im Römerbrief den Gegensatz zu
dem einen Adam bildet, um dessen Sünde willen der Tod ge-
herrscht hat; III, 18, 3 beruht die ganze Beweiskraft, dass
Christus und nicht nur Jesus gelitten hat, auf der Betonung, dass
Paulus jtavraxov sjci rov jiadovc. rov xvq'lov 7jnc~n> xal tTjq
dvii^Qcojtöttixoq avTov xal rrjg vsxQcoOecog rmrov XqiOtov
xtx()r/Tai ovönaxL cog txl Ro 14 '"\ Eph 2'-', Gal3''* u. s. w.,
significans quoniam non Christus impassibilis descendit in Jesum,
sed ipse, Jesus Christus cum esset, passus est pro nobis; in
IV, 5, 3 endlich knüpft er an die Weissagung an Abraham, sein
Samen werde coq aöTQCt rov ovQarov sein, die Bemerkung
TOVTtöTi ro vjio rov IJavXov EiQ/jftti'ov cog (pmOriJQsg tv xoOf/rp
aus Phil 2^-', welche Stelle mit jenem Gedanken offenbar gar
nichts zu thun hat.
Iren, wendet also die paulinischen Briefe ebenso au, wie die
Die äussere Anwendung der Citate. 19
bis dahin allein für heilig geltenden Schriften. Es fragt sich
nun, ob diesem tatsächlichen Gebrauch auch die ent-
sprechende Wertschätzung der Paulinen als heiliger,
den anderen Autoritäten gleichwertiger Schriften zur
Seite geht. Unsere Antwort lautet dahin, dass dies noch nicht
deutlich der Fall ist, dass Iren, also die paulinischen Briefe zwar
wie canonisch verwendet, aber der Consequenz dieses Verfahrens,
dass sie als massgebende und indiscutable Instanz ebenbürtig den
heiligen Schriften zur Seite stehen, sich noch nicht klar bewusst
ist. Iren, würde demnach als ein Zeuge der in Vollzug
begriffenen Canonisierung der paulinischen Briefe,
nicht aber des vollendeten Abschlusses dieses Processes
zu gelten haben.
Die folgende Untersuchung, die vorstehendes Urteil zu be-
gründen unternimmt, erfordert zunächst einen Rückblick auf die
Geschichte des Canons.
Die Christen haben das A. T. von Anfang an als christlichen
Charakters und christlicher Bestimmung für sich in Anspruch
genommen und aus ihm ihr Existenzrecht und ihren göttlichen
Ursprung bewiesen. Es war als h. Schrift ihre Rechtsurkunde;
ihre religiöse Kraft hingegen schöpften sie nicht aus ihr, son-
dern aus dem Quell des Lebens, den jene Schrift nur vorbereitet
hatte und den sie nun in der Gabe des Geistes selbst besassen.
Da dieses übersinnliche religiöse Priucip des Geistesbesitzes aber
auf der natürlichen Vermittlung der Überlieferung beruhte, drohte
es mit dem Schwinden der Sicherheit und Kraft der letzteren
ebenfalls zu verwildern und zu erlahmen. Die Unsicherheit der
Überlieferung (die dadurch stieg, dass die historischen und localen
Entstehungs Verhältnisse des Christentums, auf anderen Boden
übertragen, exotisch erschienen), veranlasste ihre mannigfachen
Aufzeichnungen, aus denen sich durch den Gebrauch als kirch-
liche, die mündliche Verkündigung ersetzende Leseschriften, eine
Anzahl heraushoben. Das mag etwa der status zu Justin's Zeit
gewesen sein, der dem Anschein nach bereits nur die vier canoni-
schen Evangelien gebraucht, aber auch noch nicht als heilige
Schriften, sondern als zuverlässige Berichte über die heilige Ge-
schichte, als Geschichtsurkunden. Das Diatessaron Tatian's zeigt,
dass weder die Vierzahl, noch die Gestalt der Evangelien bereits
geheiligtes Ansehen besass.
2*
20 Erster Teil.
Iren, ist über diese Saclilage weit hinaus und verrät keine
Spur des Bewusstseins dieser Entwicklung mehr. Die Vierzahl
der Evangelien gilt ihm als eine von Gott gewollte und von
Gott bestimmte, so naturnotwendig, wie es vier Weltgegenden
und vier Hauptwinde giebt ^); sie sind die Säulen und Stützen
der Kirche -).
Bedeutet nun diese Praedicierung neuer Schriften zu heiligen
Urkunden die Gleichstellung derselben mit denen des alten Bundes?
Man wird mit „ja" antworten und so die Tatsache einer
N.T. liehen Sammlung gegenüber und neben der A.T. liehen
anerkennen müssen. Der christocentrische dogmatische Stand-
punkt des Iren, beherrscht und erklärt seine Haltung. Die Er-
scheinung Christi ist ihm der Mittelpunkt der Geschichte und
aller Veranstaltungen Gottes: Alles vor Christus zielt auf diesen
Mittelpunkt hin und bereitet ihn vor; Alles nach ihm zehrt von
ihm und hat nur Wert in der Rückbeziehung auf ihn. Die
Schriften des alten Bundes sind, wie alles Vorchristliche, Träger
der Offenbarung auf Christus hin; die des neuen Bundes geben
Zeugnis von dem Ende und Ziele der göttlichen Offenbarung in
der Erscheinung Christi. Streng genommen stehen letztere also
unter den Schriften A. T.'s : diese sind selbst Offenbarung Gottes,
jene nur Berichte von derselben; denn nachdem in Christus alles
offenbar geworden ist, bedarf es im Grunde keiner objectiven Offen-
barung mehr. Dass Iren, trotzdem den Evangelien die oben
gekennzeichnete Autorität einräumt, mag vornehmlich darauf
beruhen, dass die stets dem A. T. gleichgeschätzten Herrenworte
ihren Kern bildeten und ihre Autorität allmählich ihrer Um-
gebung mitgeteilt haben. Völlig klar scheint sich allerdings
Iren, über den Wert der Evangelien im Vergleich zu dem des
A. T.'s nicht gewesen zu sein: inhaltlich stehen jene höher als
dieses, um so viel, wie der neue Bund, von dem sie zeugen, über
dem alten; formal unter dem A. T., denn Zukünftiges voraus-
1) cf. III, 11, 8 neque autem plura iiumero quae haec sunt neque
rursus pauciora capit esse evangelia.
2) ibid.: oxvkoq 6h xal axrjQiyfia ixxkfjalag ro evuyyshov xatnvsv/xa
'C,(vfjg' tlxormq xiaoaQuq t/siv avrrjv axvkovq, navxaxoS-sv nvsovxaq xr/v
u<p0^u(>alav xai uvuC,o)7ivQOvvxaq Tovg uvQ^Qcinovq' tS. d)v (puvsQov, oxi o
Xüjv uTiüvTOJV X{yyiT7jq .... tJcuxer rjfxTv xevQcc/iOQtpm' xo fiuyyi'Xiov, h'i
TTVn'juuTi avyixöfitrov.
Die äussere Anwendung der Citate. 21
sagen und sachgemäss vorbereiten, kann nur Gott, Geschehenes
richtig überliefern, mit Gottes Hilfe auch der Mensch. Es kann
im Rahmen dieser Untersuchung nicht festgestellt werden, ob
Iren, nicht doch noch einen gewissen Wertunterschied zwischen
beiden Gruppen macht; die auffällige Proclamation der Heilig-
keit der Vierzahl schliesst das nicht notwendig aus, könnte
vielmehr gerade den Verdacht erregen, dass es sich dabei um
eine historisch noch nicht feststehende, sondern dogmatische Be-
hauptung handele; jedenfalls aber ist die möglicherweise vorhan-
dene Differenz in der Wertschätzung des A. T.'s und der Evangelien
nur eine unbedeutende, und die Tatsache des canonischen
Ansehens der Evangelien bei Iren, nicht zu beanstanden.
Das charakteristische Merkmal der Canonicität, dass jedes Wort
der betr. Schrift als indiscutables göttliches Orakel gilt, ist auf
die Evangelien angewendet.
Haben nun die paulinischen Briefe an dieser
Schätzung der Evangelien Teil?
Die Antwort ist aus der Untersuchung folgender Punkte zu
entnehmen :
1) Was bedeutet bei Iren, das Praedicat „apostolisch"
und inwiefern gilt es von den paulinischen Briefen ?
2) Wie verhält sich der Inspirationsbegriff der pauli-
nischen Briefe zu dem des A. T.'s und der Evangelien?
3) Werden die paulinischen Briefe mit dem officiellen Prae-
dicat yQaqjt] beehrt?
1.
Es ist zunächst festzustellen, was bei Iren, das Praedicat
„apostolisch" in Ausdrücken wie apostolische Überlieferung,
apostolische Schriften u. ähnl. bedeutet und woher diese Benen-
nung stammt. Sind etwa die apostolischen, also besonders pauli-
nischen Briefe die Veranlassung zu dieser Bezeichnung gewesen?
inwiefern findet letztere überhaupt auf sie Anwendung ?
Der christocentrische Standpunkt der irenäischen Geschichts-
auffassung ist der Schlüssel zu diesen Fragen. Chiistus gilt als
der gemeinsame Inhalt des alten wie des neuen Bundes. Mit
Nachdruck betont Iren, die von den Gnostikern bedrohte Einheit
der Heilsgeschichte: IV, 34, 3 non de altero sed de domino, in
quem conciu-rerunt omuia praedicta signa, dicebant prophetae:
22 Erster Teil.
IV, 20, 4: prophetae ab eodem verbo (seil: Logos) propheticum
accipieiites charisma praedicaveruiit cius secuiidum carnem ad-
veutiim; V, 26, 2: quae enim a demiurgo praedicta sunt similiter
per omnes prophetas, haec Christus in fiue perfecit; IV, 34, 2:
omuia euim ipse adimplevit venieiis et adhuc implet . . . a lege
praedictum novum testamentum ; IV, 20, 5: prophetia est prae-
dicatio futurorum, id est eorum quae post eruut praesignificatio.
Christus ist der Inhalt des alten Bundes, insofern Alles in dem-
selben auf ihn hinzielt und lediglich der Vorbereitung seiner
Ankunft dient. In diesem Sinne überträgt Iren, auf die gesamten,
den neuen Bund vorl^ereitenden A. T. liehen Schriften das Prae-
dieat „Prophetisch", so dass also auch das Gesetz mit zu den
Propheten gehört; cf. IV, 2, 3: Moysi et reliquorum sine dubio
prophetarum sermones; II, 30, 6: reliuquentes nos eloquia domini
et Moysem et reliquos prophetas; IV, 5, 5: propheta cum esset
Abraham et videret in spiritu diem adventus domini; I, 18, 1
sind unter jtQoq)t]TCxa die Bücher Mosis gemeint. Ganz analog,
wie der gesamte alte Bund prophetischen Charakter trägt, ge-
bührt nun dem neuen das Praedicat „Apostolisch". Gelten dort die
Propheten und der j)rophetische Geist als die Medien der vor-
bereitenden Ofi"enl)arung Gottes, so erscheinen hier die Apostel
als die Zeugen und zuverlässigen Berichterstatter des Eintritts
derselben: III, 12, 15 apostoli, quos universi actus et universae doc-
trinae dominus testes fecit; IV, 20, 12 id quod a propheta typice
per operationem factum est, osteudit apostolus vere factum in
ecclesia a Christo. Die Apostel garantieren die Echtheit des
Heilsbesitzes der Kirche : III, 4, 1 apostoli quasi in deposituriuni
dives planissime in ecclesiam contulerunt omnia quae sint veri-
tatis; II;, 9, 1 ecclesia hanc accepit ab apostolis traditionem; 1,
10, I der Glaube der Kirche ist durch ol ajioCroXoL xcu ol Ixti-
vcov fia{^fjTcd vermittelt; 111, 24, 1 die ecclesia hat für ihre prae-
dicatio das testimonium a prophetis et ab apostolis et ab omnibus
discipulis, indem jene den Herzpunkt der Kirche vorbereiten,
diese verkünden. Wenn darum Iren, die ganze Kette der
Vorbereitung, Erfüllung und Überlieferung der Offen-
barung bezeichnen will, beruft er sich auf die Prophe-
ten, den Herrn und die Apostel: III, 17, 4 mg avtdg o xvQiog
(laQTVQtl xai ol djcoOtoXoi ofioXoyovöi xal ol 7CQ0(pTiTai xt]-
Qvtrovoi; V praef. : praeconium ecclesiae, quod prophetae quidem
Die äussere Anwendung der Citate. 23
praecouaveruut, perfecit autem Christus, apostoli vero tradideruut;
I, 8, 1 die Gnostiker verdrelien deu Inhalt der jcaQaßoXal zv-
Qiaxal, Q?'j08ig jiQoqtjzixal, Xoyoi ccjcooroZixor, II, 2,6 quäle euim
est, prophetarum et domiui et apostolorum relinquentes nos voces,
atteudere his üiliil saue discentibus? II, 30, V) hie deus quem et
lex anuuutiat, quem prophetae praecouaut, quem Christus revelat,
quem apostoli tradunt, quem ecclesia credit; I, 8, 1 jiQog^Fjzcu
txfjQVsav, o xvQiog aölöassv, axoöroXoL jtaQtöcoxav.
Das ist der Beweisapparat des Iren, für die Einheitlichkeit
und Wahrheit der im Besitze der Kirche befindlichen rechten
Lehre: der Herr im Mittelpunkt, die Propheten ihn vorbereitend,
die Apostel ihn überliefernd. Das Lehramt, die Verkündi-
gung und Bewahrung der Überlieferung gilt ihm also
als die charakteristische Bestimmung der Apostel; sie
sind die Bürgen für die Wahrheit und Echtheit der Kirchen-
lehre.
Diese apostolische Autorität ist eine dogmatische
und keine historische Grösse. Gewiss haben die historischen
Erinnerungen, noch mehr freilich die Verdunkelung derselben
die Schöpfung dieses dogmatischen BegriflFs erst ermöglicht; aber
seine Entstehung verdankt er nicht ihnen, sondern dem Bedürf-
nisse des Traditionsbeweises. Es handelt sich zunächst gar nicht
um tatsächlich vorhandene Überreste der apostolischen Zeit,
sondern die dogmatische Grösse steht unabhängig von denselben
zweifellos fest. Der Stoff, aus dem dieser „apostolische" Mass-
stab gebildet ist, sind nicht die Reminiscenzeu an die wirklichen
Apostel, sondern die Lehre und der Standpunkt der Kirche, den
man als apostolisch erweisen wollte; in III, 12, 13 verrät sich
z. B. diese Constructiou noch: quoniam autem et apostoli et dis-
centes ipsorum sie docebant quemadmodum ecclesia praedicat et
sie docentes perfecti fuerunt. Das also ist die apostolische
Autorität des Iren.: nicht die Kirche richtet sich in
ihrer Lehre nach den Aposteln, sondern die Apostel
müssen so gelehrt haben, wie die Kirche lehrt. Demnach
sind die apostolischen Schriften, insonderheit die paulinischeu
Briefe keineswegs die Veranlassung zur Bildung dieser Instanz,
ja sie fallen gar nicht eo ipso unter jenen Begriff, sondern nur,
soweit sie den durch jenes Praedicat gestellten Forderungen ent-
sprechen. Denn sehen wir zunächst auch ganz von der weiteren
24 Erster Teil.
Frage ab, ob die Briete zu den „apostoliselieu Schriften" gehören,
so ist doch jedenfalls hervorzuheben, dass die „apostolische Über-
liefenmg" der primäre Begriff ist und die Schriften nur als ein
Kiedersehlag derselben gelten, der unter dem Schutze dieser
Autorität steht, aber dieselbe keineswegs vollständig repräsen-
tiert. Aus diesem Grunde versteht Iren, noch nicht unter Tra-
dition nur die mündliche Überlieferung im Gegensatz zu der
iu den heiligen Schriften fixierten, vielmehr fallen für ihn die
N.T.lichen Schriften mit unter den Begriff der Tradition. So
111, 5, 1 : traditioue igitur quae est ab apostolis sie se habente in
ecclesia et permanente apud nos, revertamur ad eam quae est ex
scripturis ostensionem eorum qui et evaiigelium conscripserunt
apostolorum. Das qui e t conscripserunt kann nach dem ganzen
Zusammenhang nicht etwa besagen, dass die Apostel ausser
anderen Schriften die Evangelien verfasst hätten, sondern dass
sie ausser der Überlieferung der mündlichen Tradition diese auch
noch als Evangelium aufgezeichnet haben. Dieser Schriftbeweis
schliesst III, 11, 9 ab: examinata igitur sententia eorum qui nobis
tradiderunt evangelium ex ipsis principiis ipsorum, veniamus et
ad reliquos apostolos et perqniramus sententiam eorum de deo;
dieses perquirere geht aber zunächst keineswegs auf die aposto-
lischen Briefe, sondern geschieht im Gegenteil an der Hand der Ap.-
Gesch., z. B. auch betr. Philippus 111, 12, 8, der doch keinen Brief
und keine Schrift hinterlassen hat. Unter der Überlieferung
der Apostel ist also in erster Linie die dogmatische
Instanz der apostolischen Garantie gemeint; erst im
Schatten derselben haben die h. Schriften ihren Wert;
cf. IV, 32, 1 scripturas diligenter legere apud eos qui in ecclesia
sunt presbyteri, apud quos et apostolica doctrina.
Wenn dies noch zweifelhaft wäre, so wird es durch 111, 4, 1
vollends dargetan: quid autem, si neque ajiostoli quidem scrip-
turas reliquissent nobis, nonne oportebat ordinem sequi tradi-
tionis, quam tradiderunt iis quibus committebant ecclesias? cf
111, 4,2: hanc fidem qui sine litteris crediderunt .... Iren, rechnet
also nicht nur mit der Möglichkeit, sondern sogar mit der an
einzelnen Orten noch vorhandenen Tatsache, dass die Tradition
der Apostel auch ohne die Kenntnis ihrer hinterlassenen Schriften
besteht. Also muss jene von diesen unabhängig sein. Was ver-
steht nun Iren, überhaupt unter apostolischen Schriften? Sind damit
Die äussere Anwendung der Citate. 25
die apostolischen Briefe gemeint ? In erster Linie jedenfalls nicht
sie, sondern die Evangelien.
Wie das Gesetz unter den Gesichtspunkt des Prophetischen,
so werden die Evangelien unter den des Apostolischen gestellt: ihr
Wert ist der, dass sie das vom Herrn den Aposteln anvertraute
Evangelium treu berichten: 111 praef.: dominus dedit apostolis
suis potestatem evangelii, per quos et veritatem, hoc est dei filii
doctrinam cognovimus; I, 27, 2 hi qui evangelium tradiderunt
apostoli; III, 1, 1 non enim per alios dispositionem salutis nostrae
cognovimus quam per eos, per quos evangelium pervenit ad nos:
quod quidem tuuc praeconaverunt, postea vero per dei volunta-
tem in scripturis uobis tradiderunt, fundamentum et columnam
fidei nostrae futurum. Da sie aus der apostolischen Tradition
stammen, sind die cauonischen Evangelien wahrhaftig und zu-
verlässig: die Apostolicität ist ihr Rechtstitel. Aber wie wird
dieselbe begründet?
Die Apostolicität der Evangelien wird zwar auf
historische Apostel zurückgeführt, aber sie beruht nicht auf
der Abfassung seitens dieser Apostel, sondern darauf,
dass sie das Evangelium derselben enthalten. III, 1, 1
MccQxoq o iia&ijTTiq xal tQiirjVEvrrig ütxQOV xal avrog r« vjio
IlbXQOv xr/QvOOÖ/java tyygärl'ag ?j(üv jcaQaötöojxs. xal Aovxag Sh
6 axöXovd^og IlavXov ro vx' ixeivov xTjQvöOOfisvov avayy&Xtov
av ßißlirp xaTt&tro. sjctita ^lomvv7]g o fia{^7]Tr/g rov xvqIov,
6 xal Im x6 OTTJd^og avrov avaxaöcov, xal avrog istöcoxs to
tuayytXiov; ebenso werden die Verfasser der Evangelien: Matthaeus
enim apostolus III, 9, 1, Lucas sectator et discipulus apostolorum
III, 10, 1, Marcus interpres et sectator Petri III, 10, 6, Johannes
domini discipulus 111, 1 1, 1 genannt. Also nicht apostolische Ver-
fasserschaft, denn Lucas und Marcus sind nicht Apostel, sondern nur
Begleiter derselben, sondern der apostolische Inhalt, dass sie das
Evangelium des Paulus resp. des Petrus überliefern, begründet
ihre Canonicität. Nicht weil Apostel sie verfasst hätten,
sondern weil sie die Garantie für ihren Inhalt tragen,
gelten die Evangelien als apostolisch. Was canonisch
sein will, muss demnach apostolisch sein.
Damit ist aber noch nicht gesagt, dass, was apo-
stolisch ist, auch canonisch sein müsse. Das würde not-
wendig die Folge sein, wenn der Begriff des Apostolischen eine
26 Erster Teil.
historische und nicht eine theoretische Grösse wäre; so aber
braucht sich der Umlaug des officiell als apostolisch Geltenden
mit dem des historisch Apostolischen keineswegs zu decken.
Dieser Zwiespalt ist bei Iren, noch nicht überwunden, wenn-
gleich schon Spuren der naturgemässen Entwicklung, dass unter
Abschleit'ung des Unterschieds zwischen dem officiell und dem
historisch Apostolischen die officielle Wertschätzung auch auf
die tatsächlichen Reliquien der Apostel erweitert wurde, Ijemerk-
bar zu sein scheinen. Aber es sind doch höchstens Spuren, die
den bereits vorliegenden officiellen Gebrauch der pauliuischeu
Briefe noch nicht begründen.
Denn deutlich und unwiderleglich erhellt nur das eine, dass
Iren, unter apostolischen Schriften die Evangelien versteht. II, 27, 2
spricht er von den universae scripturae, et prophetiae et evangelia.
Hier tritt also für die sonst übliche Gegenüberstellung der pro-
phetischen und apostolischen Instanz für letztere die Bezeichnung
„Evangelien" ein; so auch III, 10, 6 unus et idem deus et pater,
qui a prophetis quidem annuntiatus, ab evangelio vero traditus;
IV, 34, 1 ergeht an die Marcioniten die Aufforderung: legite di-
ligentius id quod ab apostolis est evangeliuni uobis datum et
legite diligeutius prophetas. Iren, stellt also nicht etwa, wie die
Propheten und Apostel, so auch Gesetz und Evangelium einander
gegenüber, sondern Propheten und Evangelium. „Apostolische
Schriften" und „Evangelien" werden demnach als gleich-
bedeutend gebraucht. Das Gegenüber, das er in der Tradition
im allgemeinen Prophetisch und Apostolisch nennt, bezeichnet
er in der schriftlich fixierten Tradition auch als prophetische und
evangelische Schriften.
Unter den letzteren ist nun keineswegs ohne weiteres die
Summe unserer neutestamentlichen Schriften zu verstehen. Es ist
eine unerwiesene und meines Erachtens unerweisbare Annahme,
wenn Ziegler ^) meint, dass „das N. T. a potiore nach seinem
Hauptbestandteil genannt wird, Avie das A. T. nach den prophe-
tischen Büchern; sonst bezeichnet ja Iren., wie schon der Guo-
stiker Marcion, wie Clemens Alexandrinus nnd TertuUian, ge-
wöhnlich 0!) als die beiden Hauptbestandteile des N. T.'s xa
tvayyüuxa xal xu ajioOxoXixä.^'' Die einzige Stelle, mit der
1) a. a. 0. 8. 100.
Die äussere Anwendung der Citate. 27
Ziegler sein „gewöliulich" belegt und überhaupt belegen kann,
steht I, (3, 3, wo es von den Gnostikeru heisst ov (iövov Ix rcöv
svayyshxcöv xcd rcöv djtoöroXixcöv nuQcövzca xaq ajtnöeis^cg
jioiHOi^^ai . . . dXXa xal ix vofiov xcd jcQocptjrcSv. Diese Stelle
erscheint allerdings auf den ersten Blick durchschlagend und
es ist zuzugeben, dass sie nicht strict widerlegt Averdeu kann,
Avenugleich auch ihre Beweiskraft keineswegs unantastbar ist.
Denn während die Zusammenstellung lex et prophetae zwar nicht
häufig, aber doch öfters vorkommt (III, 1, 2; 1, 27, 1 . 2). ist die frag-
liche der beiden Hauptteile des X. T.'s sonst nicht zu finden. A'Vill
man aber die Parallele ziehen, so entspricht der Tatsache, dass
lex meistens als prophetisch bezeichnet wird, nicht, wie Ziegler an-
nimmt, dass für gewöhnlich unter tvcqythov der ajioOzoXog mit-
zuverstehen sei, sondern, dass die Evangelien mit unter den Be-
griff des Apostolischen fallen. Das ist aber nichts anderes, als
eine von uns wiederholte Behauptung, die freilich keineswegs
einschliesst, dass ausser den Evangelien noch andere apostolische
Schriften vorausgesetzt wären. Es wäre ja möglich, dass Iren,
in der fraglichen Stelle einmal die sonst abwechselnden Be-
zeichnungen der Evangelien als „apostolische Schriften" (gemäss
ihrer Garantie) und als „Evangeliiun" (gemäss ihrem Inhalt) ver-
einigt hätte, in dem Sinne, wie er IV, 34, 1 legite diligentius id
quod ab apostolis est evangeliimi nobis datum sagt. Wahrschein-
licher ist mir aber, dass Iren, hier von dem Standpunkt der
Gnostiker, welche tvayytZixd xcd ccjtoOzoXixcc besassen, aus spricht;
denn der Ausdruck ist von dem Verfahren der Gnostiker gebraucht,
von denen ja z. B. Marcion um vieles früher bereits eine Samm-
lung paulinisclier Briefe kennt und dieselbe neben das Evangelium
gestellt hat cf. III, 12, 12; I, 27, 2. Wir verhehlen uns nicht,
dass diese Erklärungsversuche nicht durchschlagend sind; eben-
sowenig aber können wir uns durch diese eine imd nicht einmal
sichere Stelle veranlasst fühlen, unsere aus dem ganzen Werke
geschöpfte Ansicht aufzugeben.
Denn abgesehen von dieser einen Stelle erhellt nicht, woher
Ziegler das Recht nimmt, wenn Iren, von den Evangelien spricht,
darunter die gesamten neutestamentlichen Schriften zu verstehen.
Iren, erwähnt sonst meines Wissens in seinem ganzen Werke nie
eine der Evangeliensammlung zur Seite stehende Sammlung apo-
stolischer Briefe. Zwar spricht er einmal V praef. von apostolicis
28 Erster Teil.
epistolis; aber damit ist nicht ihre Schätzung als heilige Ur-
kunden apostolischen Wertes ausgesagt, sondern nur, dass sie
Producte des Apostels Paulus sind. Zwischen apostolisch und
apostolisch ist eben ein grosser Unterschied: dort handelt es sich
um das dogmatische Postulat einer Garantie für die Tradition,
hier um ein Urteil über des Apostels persönliche Hinterhissen-
schaft. Dass die Einführung der Citate mit o ajcoöroXog g)?j6i
und dergl. nicht von einer Sammlung apostolischer Briefe ge-
meint ist, wird in anderem Zusammenhang (S. 39) nachgewiesen.
Iren, kennt also noch keine Sammlung apostolischer
resp. pauliuischer Briefe als zweiten gleichwertigen Be-
standteil des N. T.'s neben den Evangelien.
Damit ist nicht geleugnet, dass er die apostolischen Briefe
gleichmässig mit dieser heiligen Sammlung gebraucht, sondern
nur betont, dass er sich der Consequenz seines Verhaltens für die
principielle Wertschätzung der Briefe noch nicht bewusst ist.
Die Pauliuen erheben sich bei ihm zu canonischem Ansehen,
aber haben es noch nicht erreicht. In der Tat sind bei einer
Anzahl von Stellen unter dem apostolischen Zeugnis auch die
paulinischen Brief citate mitgemeint; so ist z. B. III, 8, 1 mani-
feste ostensum est, quoniam nunquam neque prophetae neque
apostoli alium deum nominaverunt, das Zeugnis der apostoli
auch auf die paulinischen Briefe zu beziehen, die in den vorher-
gehenden Capiteln zahlreich citiert sind. Dabei handelt es sich
aber nur um eine stillschweigende Aufnahme in den Be-
reich einer Autorität, deren Kraft und Ansehen aus
ganz anderer Wurzel stammte.
Dass dies Ansehen der aus dem dogmatischen Be-
dürfnis des Traditionsbeweises hervorgegangenen apo-
stolischen Autorität, die zunächst nur die Evangelien
besassen, sichallmählich auchauf diepersönliche Hinter-
lassenschaft des Apostels übertrug, ist gar nicht anders
zu erwarten, Avenn die Briefe erst einmal nach Ana-
logie des Schriftbeweises benutzt und citiert wurden;
dieser Process ist bei Iren, im Gange, aber ihm bewusst
geworden und abgeschlossen ist er noch nicht. Wodurch
die Kirche zu dieser Benutzung wahrscheinlich veranlasst worden
ist, wird später ausgeführt Averden. Hier ist nur festzustellen,
dass die Benutzung der Briefe nach Analogie der heiligen
Die äussere Anwendung der Citate. 29
Schriften ihrer Wertschätzung als solche vorangegangen ist;
also kann die Benutzung der Briefe nicht eine Folge ihres An-
sehens sein.
Die Untersuchung des irenäischen InspirationsbegriflFs ergiebt,
dass er die prophetischen wie apostolischen Schriften auf das-
selbe göttliche Offen barungsprincip zurückführt, wenngleich sich
in der Anwendung des Inspirationsbegriffs auf das A. und X. T.
noch Schattierungen zu verraten scheinen. Es gilt festzustellen,
wie weit die paulinischen Briefe an jenem den heiligen Schriften
gemeinsamen Offenbarungsprincip teilhaben.
Die Schriften sind vollkommen und somit heilig, weil sie
Kundgebungen des „Geistes" sind; III, 21, 4 unus et idem Spiri-
tus dei, qui in prophetis quidem praeconavit, quis et qualis esset
adventus domini, in senioribus autem (seil, die Übersetzer der
LXX) interpretatus est bene quae bene prophetata fuerant; ipse et
in apostolis annuntiavit, plenitudinem temporum adoptionis venisse.
Derselbe Geist Gottes inspiriert also das A. T., dessen Über-
setzung, sowie die Apostel. Unter letzteren ist zunächst aber
nur das von ihnen garantierte Evangelium zu verstehen, wie die
Stelle fortfahrend zeigt: quemadmodum ipsi testificantur, worauf
Mt 1 1^, Lc 1 3\ Mc 1 ■--, aber keine epistolische Stelle folgt.
Diese Einheitlichkeit des göttlichen Offenbarungsprincips ent-
spricht der antignostischen Geschichtsauffassung des Iren., nach
der alles Vorchristliche die Erscheinung Christi vorbereitet und
diese eine geradlinige Fortsetzung der A^orgeschichte ist. Des-
halb i.st der Geist nicht eine Eigentümlichkeit des neuen Bundes,
sondern wirkt auch im alten: IV, 20, 8 spiritus dei per prophe-
tas futura significavit . . . non solum sermone prophetabant pro-
phetae, sed et visione et conversatione et actibus, quos faciebant,
secundum id quod suggerebat spiritus.
Die alttestamentlichen Schriftsteller kommen eigentlich nur
als die Vermittler der göttlichen Prophezeiung, als deren Organe,
nicht aber als Besitzer des Geistes in Betracht: darauf weist die
sehr gewöhnliche Einführungsform spiritus dicit per aliquem hin,
wie IV, 2, 4 per Esaiam dixit .spiritus: III, 10, 4 manifeste prae-
nuntians spiritus .sanctus per David; III, 21, 4 diligenter signi-
ficavit spiritus sanctus per ea quae dicta sunt: Jes. 7 '^ geuera-
30 Erster Teil.
tiouem eins, quae est ex virgine. Derselbe Geist Gottes inspiriert
im neuen ßuucle, cf. 111,21, 5 Elisabeth impleta spiritu sancto testi-
ficata est: Lc. 1 '-, significaute spiritu sancto audire volentibus;
III, 16, 2 ceterum potuerat dicere Matthaeus: Jesu vero gene-
ratio sie erat, sed praevidens spiritus sanctus depravatores et
praeniuniens contra fraudulentiam eorum per Matthaeum ait:
Christi autem generatio sie erat, eine Stelle, die zugleich zeigt,
welches GcAvicht Iren, auf den Buchstaben der Schrift legt.
Auch Paulus besitzt auf Grund seines apostolischen Berufes
diesen Geist Gottes: 111, 16, 9 praevidens enim et ipse (seil.
Paulus) per spiritum subdivisiones malorum magistrorum ait . .;
IV, 8, 1 Abraham, cui spiritus per multos jam autem et per
Paulum testimonium dedit quoniam . . . Ro 4^*. Aber das be-
weist noch keineswegs, dass man den dem Apostel anhaftenden
Charakter des Geistesbesitzes auch auf seine Schriften als solche über-
trug; das einzelne Wort gilt als inspiriert, weil der Apostel es
aus dem autoritativen Gottesgeist heraus gesprochen resp. geschrie-
ben hat, aber nicht weil es einer Schrift entstammt, die als
solche den Stempel der Heiligkeit an sich trägt. Gerade in der
letztangeführten Stelle aus 111, 16, 9 ist dies klar, da Iren, fort-
fährt: unum quod non exclamat ad eos qui volunt audire, quo-
niam nolite errare; er bedauert also das Fehlen eines bei Paulus
vermissten Gedankens, während er die Sufficienz der heiligen
Schriften V, 30, 3 in der Weise betont, dass er auf die Er-
forschung der Bedeutung der Zahl 666 verzichtet, weil, wenn es
nötig wäre, den Namen zu wissen, er 6l txeivov av tQQtfhr/ rov
xal ryv ujioxäXvxpLV tcoQaxötog. Die Autorität des einzelnen
Apostel Wortes musste sich allerdings allmählich auch auf die
Schätzung ihrer Gesamtheit, d. h. der Briefe, ausdehnen; bei
Iren, ist dieser Process im Werden, aber noch nicht vollzogen;
im Gegenteil ist noch ein deutlicher Abstand in der Taxierung
der Paulusbriefe und der heiligen Schriften, zumal des A. T.'s,
zu bemerken.
Für das letztere ist der Inspirationsbegrilf bereits zu einem
völlig mechanischen geworden. Iren, berichtet 111, 21, 2 die
Legende von der Übersetzung der LXX als einer Grosstat Gottes,
da durch die Übereinstimmung der Übersetzer al yQaqjal nrrojc
&^£tai tyvojo{)7]0av, so dass auch die Heiden erkannten, öri xar
emjtvoiav (aspirationem dei) rov Oeov eiolv 7jQ(i7jvtvfJtrai al
Die äussere Anwendung der Citate. 31
ygagjal. Ebenso habe Gott, als die Schriften in der Gefangen-
schaft verloren gegangen waren, nach der Heimkehr tjttjti'svoei^
EöÖQa, rovg rcov jrQoysyovormv xQocpfjxcöv jcavrag dvarccsccod^ai
koyovg xal d^ioxaraorijöai reo Xaco r7]v öid Mcoolcog vofiod^eolav.
Während also hier die Inspiration zu einer ganz äusserlich-
mechanischen Eingebung geworden ist, bei der die Individualität
des Verfassers so weit zurücktritt, dass Esra die Schriften des
Moses unbeschadet dessen Verfasserschaft schreiben darf, tritt bei
den paulinischen Briefen das Bewusstsein ihrer gelegentlichen
und privaten Entstehung deutlich hervor. Es ist vor allem
Overbeck's ^) Verdienst, die Bedeutung der Formen in der christ-
lichen Literaturgeschichte betont zu haben. Die Briefform war
eine moderne und profane Literaturform; schon deshalb konnten
die paulinischen Briefe auf das Prädieat der Heiligkeit keinen
Anspruch erheben. Während die Kundgebungen des Geistes sich
an die ganze Christenheit richten, auch die Evangelien sich an ein
weites ideales Publicum wenden, tritt in den paulinischen Briefen
der Charakter der Gelegenheitsschrift, die aus besonderer Veran-
lassung als Ersatz der mündlichen Rede an einen bestimmten
Leserkreis gerichtet war, stark hervor und dadurch die Person
des Verfassers ganz anders in den Vordergrund, als bei den an-
deren Schriften. Dieses Hervortreten des privaten Cha-
rakters beeinträchtigte den officiell-apostolischen, die
Adresse schloss das Prädieat der Katholicität aus.
Dementsprechend werden die paulinischen Briefe bis zu der durch
Iren, markierten Entwicklung um ihres Verfassers willen und bei
der Seltenheit schriftlicher Zeugen aus der apostolischen Zeit
hochgeschätzt gewesen und gelesen, als kostbare Andenken und
persönliche Vermächtnisse in den betr. Gemeinden wertgehalten,
gelegentlich auch anderen mitgeteilt worden sein — aber für
heilig (im eminenten Sinne) konnte man sie ihres nicht officiellen
Ursprungs halber nicht erachten. Charakteristisch für diese
Situation ist eine Stelle in den aus dem ersten Jahre des Commo-
dus stammenden act. martyr. Scillit., in denen auf die Frage nach
den dort gebräuchlichen Schriften geantwortet wird al xad-'
"Tjuaq ßißXoi x(ä cd t:jiiOroXcä rov oßiov djrodToXnv UavXov:
die zwar o-ekannten und gelesenen Paulusbriefe werden also nicht
1) a. a. 0. S. 42.3 ff.
32 Erster Teil.
zu „unseren Büchern", d. h. den christlichen heiligen, gezählt.
Dieselbe Beurteilung, aber doch schon die tatsächliche Heilig-
schätzung bietet das Muratorische Fragment. Für diese Frage
ist es unwichtig, ob dasselbe vor oder nach Iren. 's Hauptwerk
anzusetzen ist, ob dieser also die Rechtfertigung des Murat. still-
schweigend voraussetzt oder ob das Murat. die nachträgliche
theoretische Verteidigung eines Verfahrens bringt, zu dem man
durch den Zwang der Verhältnisse schon vorher geschritten war.
Das Fragment verrät noch deutlich das Bedenken, das man gegen
die Heiligsprechung der pauliuischen Briefe gehegt hat. „Der
Verfasser fühlt noch das Bedürfnis, ihre Stellung im Canon zu
rechtfertigen und wir haben bereits oben gesehen, dass er die
Auskunft, sie seien canonisch, weil sie apostolisch seien, noch
nicht kennt." ') Weshalb sie ihm nicht als apostolisch galten,
zeigt seine Verteidigung ihrer Canonicität: Paulus habe an
7 Gemeinden geschrieben (Z. 47 — 57), woraus una tarnen per
omnem orbem terrae ecclesia diffusa esse dinoscitur {öiayu'ojo-
xsrai); „Paulus hat nicht ausdrücklich an die gesamte Kirche
geschrieben, das ist der Rede Sinn, sondern lediglich an bestimmte
Gemeinden. Aber er hat an 7 Gemeinden geschrieben, die
Siebeuzahl ist die ökumenische Zahl, also hat Paulus doch au die
Gesamtkirche, die eine katholische Kirche, seine Briefe
adressiert". Der nicht officiell- apostolische und nicht
katholische, sondern private und gelegentliche Ursprung
der Briefe war das Bedenken gegen ihre Heilig-
sprechung, das der Fragmentist zu beseitigen hatte.
Bei Iren, tritt der private und gelegentliche Charakter der pau-
linischeu Briefe noch viel zu stark hervor, als dass man sie für
von ihm als heilig geachtet halten könnte. Wie canonisch ge-
braucht und doch nicht für heilig gehalten nehmen sie eine Mittel-
stellung zwischen profanen und heiligen Schriften ein, die sich
allerdings schon den letzteren nähert: der Process ist im Werden.
So schnell wie um die Evangelien, mit ihrer andersartigen Form
und der Unsicherheit der Kunde über ihre Entstehungsverhält-
nisse, vermochte sich der Schleier der Heiligkeit freilich nicht um
die paulinischen Briefe zu hüllen, deren nicht katholischen Ur-
1) A. Harnack über d. murat. Fr. in Ztschrft. f. Ki.Gesch. (Brieger)
Ul, 1879, p. .377.
Die äussere Anwendung der Citate. 33
Sprung man nicht so rasch vergessen konnte, zumal sie selbst
immer wieder an denselben erinnerten. Die panlinischen Citate
werden bei Iren, zimaeist als persönliche Äusserungen des Apostels
eingeführt; so: Paulus docens ait IV, 26, 5; oatfiorara 6\ Ilav-
/oc djitöei^ev djcch' V. 3. 1; exclamavit I, 10, 3; ait. dixit, docuit,
confessus est V. 12, 4: 36, 3; ostendit IV, 27, 4 u. dgl., während
die alttestamentlicheu und evangelisch - apostolischen Citate als
Äusserungen des Logos Ckristus oder auch direct als Worte Gottes
selbst gelten. Darin zeigt sich vielleicht am deutlichsten ihre
Minderwertigkeit, dass diese Inspirationsautorität auf die panlini-
schen Briefe nicht anzuwenden war. Sie hängt mit dem christo-
centrischen Standpunkt des Iren, zusammen, nach dem der als
Christus erscheinende Logos zugleich die Offenbarungshypostase
Gottes überhaupt ist. Daraus ergiebt sich, dass im A. T. der
Logos, d. h. Christus selbst, spricht. Nicht nur in Fällen, wo
Gott, das Wort, der Engel Gottes etc. reden, werden diese Stellen
als Kundgebungen des Logos bezeichnet, sondern ganz im Allge-
meinen ist das verbum dei = ).6yoq = filius dei = Christus das
Offenbarungsprincip des A. T.'s. So heisst es V, 24, 1 per Salo-
monem ait verbum: IV, 20, 9 verbum locpiebatur Moysi apparens
in conspectu, cpiemadmodum si quis loquatur ad amicum suum;
111, IS, 3 per Esaiam ait sermo (= .?v070c= verbum cf. III, 12, 14);.
die als prophetische Schrift zimi A. T. gerechnete Apok. wird
I, 26, 3 ebenfalls mit sermo ait citiert, die Psalmstelle 82'^ in
III, 19, 1 mit verbum ait; V, 15, 3 verbum dei ait Hiereraiae
gleichbedeutend mit IV, 17, 3 per Hieremiam dicit deus; V, 22, 1
plus autem potest super omnia verbum dei, qui in lege quidem
vociferatur Deut 6 ^ ... in evangelio autem per has easdem sen-
t^ntias destruens apostasiam . . . dicens Mt. 4"; aus dem häufigen
Gebrauch von verbum als mascul. generis ergiebt sich schon, dass
dabei an die seine eigene Erscheinung vorbereitende Tätigkeit
des Sohnes Gottes gedacht ist. wie Iren. IV. lii. 1 selbst sagt:
inseminatus est ubic^ue in scx'ipturis filius dei, aliquando quidem
cum Abraham loqueus, cum eodem comesurus; ahquando cum
Noe, dans ei mensuras; aliquando quaerens Adam ... et de rubo
loquitur cum Moyse. et non est numerum dicere in quibus a
Moyse ostenditur filius dei, cuius et diem passionis non ignoravit,
sed figuratim praenuntiavit , eum pascha nominans. So kann er
IV, 2, 3 direct sagen: quoniam Moysi litterae verba sint Christi,
Texte und Untersuchungen VI, 2. ?>
34 Erster Teil.
ipse ait (seil. Christus) Jo 5'*^ manifestissime significaus, Moysi
litteras suas esse sermones: was Moses geschrieben hat, schrieb er
im Namen und Auftrage Christi; darum konnte Esra, da die Auf-
zeichnung verloren gegangen war, dieselbe wiederholen, als ihm
der Aufti'ag dazu geworden war.
Der Abstand dieses Inspirationsbegrifts von dem der paulini-
scheu Briefe ist offenbar. Was den der Evangelien betrifft, so
bilden die Worte des Herrn den eigentlichen Kern derselben, bei
deren Aufzeichnung die das Evangelium schreibenden Apostel
natürlich lediglich referierend tätig waren; wie dieser Charakter
sich auf die Umgebung und den ganzen Zusammenhang dieser
Herrenworte ausdehnen konnte, gehört in eine besondere Unter-
suchung. Jedenfalls sind für Iren, die Schriftsteller sowol des
A. T.'s wie des Evangeliums nur die selbstlosen Organe der In-
.»^piration, als causae instrumentales. So kann jedes ihrer Worte
als heiliges Orakel gelten, dessen Buchstabe göttliche Autorität
besitzt; dem entspricht es, wenn, wie oben von der LXX erwähnt
wurde, die mechanisch-wörtliche Eingebung sich nicht auf die
Abfassung beschränkt, sondern auch auf die Übersetzung und
Wiederherstellung erstreckt; HI, 21, 1 wird die Übersetzung des
Theodotion und Aquilas durch frustrantes prophetarum testi-
monium, quod operatus est deus, bezeichnet.
Von einer derartigen Inspiration ist für die paulinischen
Briefe nicht die Rede. Denn es muss offenbar ein anderer Be-
griff von Heiligkeit des Textes und von Inspiration sein, welcher
gestattet, dem Paulus willkürliche Undeutlichkeit in seinem Texte
vorzuwerfen und seine hyperbata selbst zu erklären, wie Ii'en.
III, 7, 1 ff. getan hat. Ebensowenig würde er in der Weise, wie
er sich mit dem Inhalte der paulinischen Briefe auseinander-
zusetzen — exponere nennt er es — bestrebt, von der Notwendig-
keit einer Erklärung des Sinnes der anderen Schriften gesprochen
haben. Die Übereinstimmung der heiligen Schriften ist ihm
Axiom; auch für die paulinischen Briefe wird sie behauptet, aber
um so verräterischer erscheint es, dass er sich dann mit dem
Nachweis der Übereinstimmung der Paulusbriefe und der Ap.-
Gesch. noch so viel Mühe giebt; im Grunde will er aber nicht
einmal die Übereinstimmung beider unter einander dartun. son-
dern nur die der Briefe mit dem als richtig feststehenden Inhalt
der Ap.-Gesch. cf. 111, 12, 9. Auf die Analogie der allegorischen
Die äussere Anwendung der Citate. 35
Deutung des A. T.'s und der Evangelien wird man sich nicht be-
rufen können; vielmehr offenbart sich gerade darin, dass Iren,
seine allegorische Methode auf die Briefe nicht anwendet, dass
diese ihm nicht wie jene als göttliche Schriften galten; denn die
au und mit jenen vorgenommenen expositiones tragen einen ganz
anderen Charakter, als die parabolische und allegorische Aus-
legung der heiligen Schriften. Die Experimente, die er sich mit
den Paulusbriefen erlaubt, würde er am A. T. oder am Evan-
gelium nie gewagt haben.
So ergiebt sich auch von hier aus, dass der factischen Gleich-
anwendung der heiligen Schriften und der paulinischen Briefe
keineswegs eine Gleichschätzung ihrer Autorität entspricht, dass
die letzteren vielmehr die Höhe der Canonicität im Sinne der
vollen Gleichstellung mit den anderen heiligen Schriften noch
nicht erreicht haben. Die heiligen Schriften des alten und
neuen Bundes sind im Ganzen und in jedem ihrer Teile
göttliches Orakel, die paulinischen Briefe nur imEinzel-
nen als Zeugnis des göttlichen Geistes von Beweiskraft.
Die gebräuchlichste zusammenfassende Bezeichnung der
heiligen Bücher ist die als ygag^ai = scripturae; sie findet in
gleicher Weise auf das einzelne Buch, wie auf die einzelne
Schriftstelle Anwendung. Des öfteren mit dem Zusatz divinae,
sanctae, dominicae, verleiht sie die Bedeutung als heilige Schrif-
ten göttlichen Ursprungs, aus denen der autoritative Beweis für
die heiligen Lehren zu entnehmen ist; aber auch ohne erw^ähnte
Zusätze hat das blosse yQaq)i'] diesen solennen Sinn, wieV, 30, 1
beweist: rov jiQoo&tvTog fj dcpskovrog zi TTJg yQag)fjg, Ixl-
Tifiiav ov xTjv Tv/ovoav eyorzoc de avxfjv efijtsüsiv dvayzrj xov
TOiovrov. Es ist zu untersuchen, ob und wie weit die paulini-
schen Briefe mit diesem solennen Prädicat belegt werden.
Zuvor ist das Gewicht dieser Bezeichnung bei Iren, näher
festzustellen.
Es ergiebt sich nämlich deutlich, dass man keineswegs überall,
wo von /pa^:/} == scriptura die Rede ist, die bezeichnete Schrift als
heilig und canonisch anzusehen hat. Die wiederholt zu consta-
tierende Bezeichnung profaner Schriften als ygctcf// erklärt sich
3ß Erster Teil.
nicht etAva aus dem Mangel einer besonderen Bezeichnung für
solche; Iren.'s Sprachschatz enthält z. B. das Wort ovyjQaf^fia =
conscriptio.
Nun scheint es zunächst allerdings, als ob die Bezeichnung
y()a<p/) für die h. Schriften reserviert sei. Es hat einen etwas
verächtlichen Beigeschmack, wenn er die gnostischen Bücher V
praef. als conscripta bezeichnet, I, 25, 4 scripta eorum, d. h. der
Karpokratianer; I, 25, 5 övyyQafif/ara avzmv; die Schriften Mar-
cions nennt er 1,27,4 scripta, die der Kainiten 1, 31, 2 con-
scriptiones, ebenso seine eigene schriftstellerische Tätigkeit IV,
41. 4, 111, 12, 12, wo er die Widerlegung des Marcion in altera
eonscriptione verspricht. InIII,21,2 berichtet Iren, über die LXX-
Übersetzung, dass Ptolemaeus seine Bibhothek mit rote jrävtov
av&Qomwv ovyyQccfifiaöi (conscriptionibus) schmücken und des-
halb auch von den Jerusalemiten rag ygar^ag (scripturas) über-
setzt haben wollte, weshalb die 70 bfiJttiQoraroi rmv yQacpmv
zu ihm geschickt w^urden. Zumal aus der letzten Stelle scheint
sich evident zu ergeben, dass Iren, die Bezeichnungen 6vyyQan(ia
und yQaffrj unterscheidet, und jene für profane, diese für die
heilio-en Schriften anwendet.
Allein I, 20, 1 zeigt das gerade Gegenteil: JiQoq ot xovxoiq
d(iv&t]rov jtXrjd-og ujioocQVfpmi' xal vöd^mv yQacpmv (scripturarum )
«c avxol (seil.: die Gnostiker) sjcXaöav, jcaQsio<ptQOvoi ek
yMTC'.jchjsiv roDV avor]Tcov xal ra ri/g äXr/d-elag //?} ejitOtafitvoiv
ygäniiata (litteras). Hier werden also gerade umgekehrt die fal-
schen Schriften, die die Gnostiker selbst zurecht gemacht haben,
ygacfai und die wahrhaften, heiligen ygänytaxa genannt. Ebenso
giebt Iren, weiterhin Schriftstücken den Namen ygacpii, denen er
keineswegs Canonicität, ja nicht einmal irgend welche Hervor-
hebung aus der Reihe anderer Schriften dadurch einzuräumen
beabsichtigt. So geschieht dies deutlich mit dem 1 Clemens-
brief HI, 3, 3 hüll Tovxov xov KXr/fievxog sJteöXEiXev t) kv 'Pojfit,}
txxhjOta Ixaimxäxiiv ygatpip xolg KoQiv&iotg ... ex ipsa scrip-
tura qui velint discere possunt . . . cf. Hl, 3, 4 toxi 61 xal tJit-
oxoXi) UoXvxaQjcov jiQog <PiXijiJti]oiovg yeyQa/ifJtvtj. Schliesslich
belegt Iren, unbeschadet seiner mehrfach hervorgehobenen schrift-
stellerischen Bescheidenheit sein eigenes Buch adv. haer. mit der
Bezeichnung scriptura, so III, 6, 4 omni legenti hanc scripturam
III, 17, 4 omnes qui intendunt huic scripturae, V praef.: omnes
Die äussere Anwendung der Citate. 37
lecturi hanc scripturam. Er beobachtet also in der Anwendung
des Wortes yqa^y'] kein consequentes Verfahren, sondern ge-
braucht dasselbe, wie wir das Wort „Schrift", bald im solennen,
bald im profanen Sinne. Dann liegt aber kein Grund vor, aus
dem blossen Prädicate ygafft) auf die canonische Geltung einer
Schrift zu schliessen.
Dagegen scheint allerdings die Einführung eines Citats mit
/} YQatprj liyu u. ähnl. die Canonicität des citierten Buches zu
involvieren. Ausgeschlossen ist es ja an sich nicht, dass Iren,
bei seiner soeben dargetanen Inconsequenz im Gebrauche des
Wortes ygafpri auch einmal eine Stelle aus einem nichtcanoni-
schen Buche so einführen könnte. Indessen liegt doch in der
Auslassung jeglicher näheren Angabe der Quelle des betr. Citats
der Hinweis, dass es der Schrift -/tax esoyj'/p und nicht einem
beliebigen anderen Schriftwerk entnommen sei. Diese Formel
scheint allerdings nur im solennen Sinne für biblische Citate an-
gewendet zu werden. Demgemäss untersuchen wir im Folgenden:
1 ) ob die solenne Einführung mit scriptura ait u. dgl. auf die
paulinischen Citate Anwendung findet:
2) ob und wieweit die paulinischen Briefe als scriptura und
scripturae bezeichnet werden.
Scriptura ait ist die gebräuchlichste Einführungsformel für die
A.T .liehen Citate; bisweilen mit dem Zusatz des besonderen
Buches, z. B. V, 28, 3 propter hoc ait scriptura Geneseos (im
griechischen Text fehlt der Zusatz!), 11, 2, 5 sicut scriptura Gene-
seos ait: zumeist ohne den Zusatz, sodass man imter scriptura
entweder die Sammlung der A.T.lichen Bücher oder die einzelne
Schriftstelle zu verstehen hat, z. B. IV, 40, 3 xad-coq ^ yQC^ph
fprfiiv mit Gen. -Stelle, IV, 16, 4 et propter hoc scriptura ait mit
Deut., IV, 27, 1 mit II Samuehs, IV, 30, 2 mit Exod., V. 5, 2 mit
Daniel, I, 22, 1 mit i/' 32 ''.
In gleicher Weise wird III. 12, 5 Ap.-Gesch. 4"-'^ mit inquit
scriptura eingeführt, ferner IV, 20, 2 mit xaXcög ovv djtev fjyQCt^f)
ij Xtyovoa ein Hermascitat; dem letzteren gegenüber könnte man
sich ja auf den schwankenden Gebrauch von ygcifff] berufen, in-
dessen erscheint die Heiligkeit des Hirten gar nicht besonders
auffallend, da er als eme Schrift prophetischen Charakters diesen
Anspruch erheben konnte.
Anscheinend gleichwertig ist die Einführung: quod scriptum
38 Erster Teil.
est; z. B. IV, 23, 2 eiiiuiclius reginae Aetiiiopum legens ea quae
scripta sunt: Jes 53 "; II, 22, 5 wird mit id quod scriptum est auf das
iu § 1 desselben Capitels ebenso eingeführte Citat Jes 61 - Bezug
genommen. Dieselbe Einführung findet auch auf die Evangelien
Anwendung, z. B. IV, 20, 6 quemadmodum in evangelio scriptum
est mit Je 1 i*^: IL 22, 3 quando et scriptum est Jo 2''''; ebenda:
Je 11 ^^ scribitur. Dagegen ist mir nur ein und noch dazu nur
unsicheres Beispiel erinnerlich, dass ein Evangeliencitat mit scrip-
tura ait eingeführt wäre: I, 22, 1 quemadmodum scriptura ait . . .
(folgt y) 32'') et iterum: Jo 1 '\ Also sind nicht einmal die Evan-
gelien zu den ygafpai im solennesten Sinne zu zählen?
Erst recht; nur bezeichnet Iren, die Evangeliencitate zumeist
nicht als der scriptura, sondern als dem Evangelium entnommen.
Der Process der Canonisierung der Evangelien ist bereits ein so
klar und längst abgeschlossener, dass Iren, die Sammlung der-
selben als „das Evangelium" bezeichnet und somit den solenneu
Namen des A. T.'s für die Evangeliencitate nicht mehr zu ent-
lehnen braucht, sondern der Titel ihrer eigenen Quelle als gleich-
wertig neben jenem Titel des A. T.'s steht, das Praedicat
evangelium also hinsichtlich des N. T.'s für scriptura
eintritt; cf. quemadmodum in evangelio legimus IV, 32, 1; quod
dictum est in evangelio II, 26, 2; evangelium monstrat III, 10, 2;
testimonium perhibet his et Johannes domini discipulus in evan-
gelio dicens sie V, 18, 2; substantia plasmatis nostri per evan-
gelium ostensa est manifeste V, 16, 1 ; duodecim denominati apo-
stoli in evangelio II, 20, A\ xä kv xm svayyEXicp xsifisva I, 20, 2.
Während also die A.T.lichen Citate solenn mit scriptura ait
eingeführt werden, auch solche aus Schriften des neuen Bundes
mit diesen und ähnlichen Formeln, bei den Evangelien dieselben
bereits durch den gleich solennen Titel evangelium verdrängt sind,
findet sich nicht ein einziges Pauluscitat in solenner
Einführungsform. Keines dieser 206 Citate ist als scriptura
ait oder ähnlich eingeleitet. Das kann nicht zufällig, sonderii
es muss Iren.'s Maxime gewesen sein, dass er die Briefe nicht in
einer solennen, den Charakter einer privaten Kundgebung über-
schreitenden Form angeführt hat.
Ein Einwand ist zu widerlegen Wie bei den Evangeliencitaten
für die Bezeichnung als scriptura die als evangelium eintritt, so,
könnte man meinen, erkläre sich auch das Fehlen jener A.T.lichen
Die äussere Anwendung der Citate. 39
Einführungsform bei den paulinischen Briefen dadurcli, dass die
Stellen derselben als aus dem Apostolos entlehnt angeführt werden.
Die Voraussetzung dabei ist, dass Iren, unter der Formel „apostolus
ait" bereits eine Sammlung apostolischer Briefe als anderen Haupt-
teil des K. T.s neben dem Evangelium annehme, in der Weise, wie
es schon früher von Marcion geschehen ist. Dass Iren, unter den
apostolischen Schriften in erster Linie die Evangelien versteht und
höchstens secundär die Briefe, ist oben belegt worden. Hier han-
delt es sich darum, ob jene Einführungsformel apostolus
ait auf die Quelle oder auf den Verfasser zielt. Der
sonstigen Wertschätzung der Briefe gemäss kann das apostolus
nur von der Person, nicht von einer Sammlung gemeint sein.
Eine Beobachtung des Gebrauchs dieser Einführungsform selbst
ergiebt die gleiche Antwort.
Wie das erste biblische Citat im Iren, überhaupt I Tim 1 ^
in I praef. 1 mit xa&^mq o ajioozoXog cprjoiv = quemadmodum
apostolus ait eingeführt wird, so weiterhin ein grosser Procent-
satz derselben. Die Deutung dieser Fonnel als auf eine Samm-
limg bezüglich empfiehlt sich deshalb, weil man im anderen Falle
genötigt ist, zu erklären, wie Paulus als der Apostel xar^ ^oxi]v
erscheinen kann. Weiss ^J sagt darüber: „Wenn, besonders bei
Clemens, so oft mit o ajtooroZog Xtysi citiert wird, so hat das
seinen Grund einfach darin, dass es doch hauptsächlich der Apostel
Paulus war, dessen zahlreiche Schriften benutzt wurden und der
darum der Apostel schlechthin heisst (ström. 83), während ge-
legentlich auch mit -xara xov ajtooxolov auf Jo 1 ^' verwiesen
wird (quis dives salvus 8.)*. In der Tat ist auch beilreu. dieser
Gebrauch nur als eine Weglassung des Namens zu erklären, die
sich auch ausser bei dieser Eiaführungsformel häufiger findet,
z. B. gentes quidem primo catechisabat apcstolus IV, 24, 1; non
enim sunt (die Gnostiker) meliores apostolo U,, 30, 7; ipse enim
apostolus ex sua persona diffinitive templum illud dixit dei V.
25, 2; ebenso steht I, 9, 2 auf das Johannesevangelium bezogen
die Wendung ort de ov jibqX rmv ovL.vyicov avroZv 6 djiooroZog
siQrjxEv, (favsQov. Die Weglassung des Namens zu gunsten des
Aposteltitels findet also nicht nur bei Paulus statt, sondern z. B.
hier auch bei Johannes. In der letztan geführten Stelle hat Iren.
1) Einl. i. d. N. T., S. 6G, Anmkg.
40 Erster Teil.
iiber uielit die Briefe, souderu das Evangelium Jobannes' im Auge;
das o ajioöxoXoq ist also nicht von einer apostolischen Brief-
samralung gesagt.
Vor allem aber zeigt der Context, dass, wenn auch bei
einigen Stellen die Möglichkeit vorliegt, «jroöro/log im Sinne
der Briet'sammlung zu nehmen, Iren, im Allgemeinen nicht diese,
sondern die Persönlichkeit Pauli damit meint. Am deutlichsten
tritt dies V, 2, 2 hervor : (dominus) sanguine suo redemit nos, quemad-
modum et apostolus eins ait. Die Form, in der die Äusserung des
Apostels durch Angabe der Adressaten der Briefe näher bestimmt
wird, weist ebenfalls darauf hin, dass es sich dabei nicht um die
Teile einer Sammlung handelt: V, 11, 1 quemadmodum rursus
ipse apostolus testificatur . . . dicens Corinthiis; V, 6, 1 apostolus
se ipsum exponens in prima epistola ad Thess. ; würde Iren, die
Sammlung meinen, so müsste es V, 35, 2 statt hoc autem est quod
ab apostolo dictum est doch wol heissen in apostolo; III, 16, 9
quoniam unum Jesum Christum novit apostolus in eadem epistola
iterum dicit; IV, 20, 6 apostolus autem id ipsum exposuit dicens.
Dass die Person des Apostels gemeint ist, zeigt auch II, 22, 2
apostolus memor scriptiu-ae [tp 44 "^-j in epistola quae est ad Ro-
manos ait (S-"'); von der apostolischen Sammlung könnte er das
schwerlich sagen. Im übrigen wird aber diese Formel apostolus
ait ganz ohne Unterschied und aljwechselnd mit Paulus ait und
apostolus Paulus ait gebraucht, z. B. V, 25, 3 de quo apostolus
Paulus in secunda ad Thess. sie ait; V, 24, 4 quemadmodum
Paulus apostolus in ea quae est ad Ephesios mauifestavit; III,
16, 9 Paulus Romanos alloquens ait. Dieser Gebrauch weist aber
deutlich auf den ebenfalls persönlichen Charakter jener Ein-
führungsform hin. Neben einander steht IV, 38, 2 UavXoq Ko-
(Hvi^ioLg g,7joiv . . I Co 3 ^ . . cog ovv o ajiöoroXoq 6 war dg fjv
öidovai t6 ^^Qcofia . . .
Demnach liegt keine Veranlassung vor, das ajtöoroXoq in
solchen Stellen, die für die gegenteilige Ansicht sprechen könn-
ten, nicht in diesem persönlichen Sinne zu verstehen; auch III,
12, 9 quoniam autem liis annuntiationibus eins omnes epistolae
consonant, ex ipsis epistolis ostendemus apto in loco, exponentes
apostolum, lässt unsere Auffas.sung zu; ebenso 1, 26, 2 Ebionaei
solo autem eo quod est secunduni Matthaeum evangelio utuntur
et apostolum Paulum recusaut, apostatam eum legis diceutes, wo
Die äussere Anwendung der Citate, 41
die Nebeneinanderstellimg des Mattliaeusevangeliums und des
Paulus zu der Annahme verleiten könnte, dass damit seine Briefe
gemeint seien, aber durch die Apposition deutlich wird, dass Iren,
die Person und Autorität des Apostels im Auge hat. In IV, 41, 4
verspricht er den apostolum exponere und giebt als Absicht dieser
expositio an, mauifestare, illos (Guostiker) quidem mendaces, aposto-
lum vero praedicatorem esse veritatis, woraus hervorgeht, dass
es sich um die richtige Auffassung der Lehre des Apostels han-
delt; in dem folgenden Teile über die Auffassung der Persönlich-
keit Pauli bei Iren, wird sich aber zeigen, dass diese in erster
Linie nicht aus den paulinischen Briefen geschöpft wird.
Das apostolus (ait) ist also bei Iren, noch nicht im
Sinne einer Sammlung apostolischer Briefe, sondern
von der Person des Apostels zu verstehen. Es ist zu-
zugeben, dass diese elliptische Einführungsformel den Weg be-
zeichnen mag, auf dem man alsbald zu der Zusammenfassung
der Briefe unter dem Titel apostolus gelangen konnte. Die
Analogie legte dies nahe, z. B. V, 35, 2 Hierusalem, de qua ait
propheta Esaias ... et apostolus autem scribens ad Galatas simi-
liter ait ; es ist in der Tat von hier nur ein Schritt, um, wie von
einer Sammlung der prophetischen Bücher, so auch von einer
solchen apostolischer Briefe zu sprechen. Aber es ist eben doch
ein Schritt, den Iren, noch nicht getan hat. Sein Verfahren zeigt
den Weg, auf dem die Grosskirche, wie schon vorher die Gno-
stiker, zur Gleichsetzung des apostolus neben das evangelium ge-
langte: aber bis zum Ziel durchmessen ist dieser Weg noch nicht.
Iren, wendet also bei der Citation der paulinischen
Briefe weder die solenne Einführungsformel als scrip-
tura an, noch besitzt er für dieselben eine entsprechende
andere, wie für die Herrenschriften die officielle Benennung
evangelium.
Ebenso wenig werden die paulinischen Briefe sonst als scrip-
tura bezeichnet. In dieser Singularform findet sich der Ausdruck
scriptura, abgesehen von dem soeben erörterten Gebrauch als Ci-
tationsformel, als zusammenfassende Bezeichnung des gauzen A.T.'s,
so III, 6, 3 scriptura ostendit . . . quemadmodum apud Da\-id (tp) . .
et Esaias .... hoc autem ipsum et Jeremias; als Bezeichnung
des einzehien Buchs, .so II, 27, 2 in nulla omnino dictum est
scriptura; auch von der einzelnen Stelle, so III, 21, 1 Jes 7 '^ als
42 Erster Teil.
YQafpty, V, 21, 2 ,,mit.te te deorsum" de eo nullu dicebat scriptura.
Die Apokalypse wird V, 30, 2 so genannt, das Evangelium III, 1,1:
Maxd^aToQ yQa(f>})v a^/jrsyxsi^ evayysXiov. Hingegen werden
weder die i)aulinischen Briefe als Ganzes, noch ein ein-
zelner Brief, noch ein einzelnes Citat ans ihnen je mit
scriptura bezeichnet.
Auch die Plural form scripturae ist direct nie von ihnen ge-
braucht, abgesehen von einem einzigen, aber nicht sicheren Fall.
Eine weitere Frage ist es, ob Iren., wenn er einen Beweis ex
scripturis antritt, innerhalb desselben unter den Belegstellen auch
solche aus den paulinischen Briefen stillschweigend mit anfühi-t.
Gesetzt, dass dies der Fall ist, so wäre diese Erscheinung doch
streng von der Frage zu trennen, ob die Briefe als solche, wenn
sie allein, ausser Zusammenhang mit anderen heiligen Schriften,
genannt werden, das Praedicat scripturae erhalten.
Unter scripturae versteht Iren, keineswegs immer die Ge-
samtheit der alt- und neutestamentlichen Schriften, sondern oft-
mals das A. T. allein; so IV, 26, 1 si quis intentus legat scrip-
turas inveniet in iisdem de Christo sermouem et novae vocationis
praefiguratiouem ; ferner III, 21, 3, wo er nach der Erzählung von
der LXX-Ubersetzung fortfährt: firma est autem quae secundum
nos est fides, manifestam ostensionem habens ex his scripturis,
quae interpretatae sunt illo modo, quo praediximus; III, 21, 1
Judaei si cognovissent, nos futuros et usuros his testimoniis quae
sunt ex scripturis, nunquam dubitassent ipsi suas comburere
scripturas; cf. III, 16, 4; IV, 10, 1; 11, 1; 23, 1. 2; 24, 1; 31, 1;
V, 5, 1. Ebenso versteht Iren, unter scripturae bisweilen die
apostolischen Schriften allein; dass diese Bezeichnung im officiellen
Sinne des Wortes yQacpt) zu nehmen ist, geht aus II, 35, 4 hervor,
wo für das nächste Buch ein Beweis aus den scripturae dominicae
angekündigt wird, der in III praef. schlechthin ostensiones ex
scripturis heisst, die dann in III, 1, 1 näher als die Evangelien
definiert werden; ebenso V, 20, 2 dominicis scripturis enutriri; II,
30, 6 primo quidem ex dominicis scripturis ostendimus . . .
Wie Iren, unter scripturae bald die alttestamentlichen, bald
die evangelisch-apostolischen Schriften allein versteht, so fasst er
beide natürlich auch unter diesem gemeinsamen Praedicat zu-
sammen; so IV, 33, S die Kirche besitzt die custodita sine fictione
scripturarum tractatio plenissima neque additamentum neque ab-
Die äussere Anwendung der Citate. 43
lationem recipieus et lectio siue falsatione et secundum scripturas
expositio legitima et diligens.
Aber wenn auch die Schriften des alten und des neuen Bundes
zusammen ihm als die heiligen Schriften der Kirche ein Begriif
waren, so scheint er sich doch noch nicht klar gemacht zu haben,
dass dann der altehrwürdigen Sammlung des A. T.'s eine gleich-
wertige von neutestamentlichen Schriften gegenübergetreten ist.
B. Weiss ^) ist zwar der Ansicht, dass wenn ihm die neutestament-
liche Sammlung auch noch sozusagen eine unbestimmte Grösse war,
sie doch schon als ein Ganzes gegenüber der alttestamentlichen
betrachtet wurde. Das Vorhandensein dieses Begriffs des neu-
testamentlichen Canons ist bei Iren, nicht ausgeschlossen, da der
Begriff' ja keineswegs eine feste Bestiiamuug über den umfang
des Canons voraussetzt; indessen ist mir eine Stelle, die direct
auf den Vollzug dieser Reflexion hinwiese, nicht bekannt. Weiss
beruft sich für seine Annahme auf III, 19, 2 utracjue scriptura
divina. Aber die Stelle beweist nichts; denn
1) lese ich scripturae divinae und finde die von W. gewählte
Lesart nirgends erwähnt; selbst wenn dieselbe aber berechtigt
wäre, geht doch
2) aus dem Zusammenhang hervor, dass utracjue sich nicht
auf Script, div., sondern auf den vorhergehenden Satz bezieht,
welcher lautet: sed C{uoniam praeclaram praeter omnes habuit
in se eam quae est ab altissimo patre geuituram, praeclare autem
functus est et ea quae est ex virgine generatione, utraque scrip-
turae divinae de eo testificantur: ich glaube also nicht, dass Iren,
den Begriff eines neutestamentlichen Canons besessen hat; jene
Gegenüberstellung würde auch nicht mit seiner Geschichtsauf-
fassung stimmen, die im neuen Bunde eigentlich doch nur eine
Fortsetzung des alten zu sehen vermag. Tatsächlich aber besteht
die Gesamtheit der heiligen Schriften für ihn aus denen beider
Bünde: II, 27, 2 universae scripturae, et prophetiae et evangelia.
Gehören nun die paulinischen Briefe zu den letzteren?
Im ganzen Werke des Iren, findet sich meines Wissens nur
eine Stelle, in der dieselben direct als scripturae bezeichnet zu sein
scheinen: I, 6, 3 (die Gnostiker) jtQaxrovOL, Jisgl ojv al ygacpai
diaßtßaiovvrai rovg Troiovvzag avrä ßaOiXslav d^eov fir/ xXfjQovo-
.1) Einl. i. d. N. T. S. 65.
44 Erster Teil.
ft/jO£ir. Eiue Stelle in den für Iren, vollgiltigen Sclirifteu, die er
hier im Sinne haben könnte, steht mir zwar nicht zur Verfügung;
da das Citat (Gal 5 2') aber in iudirecter Rede angeführt und
nicht direct als paulinisch bezeichnet ist, wäre immerhin möglich,
dass auf Seiten des Iren, eine Verwechselung der Art vorgelegen
habe, dass er das ihm vorscliAvebende Paulnswort für aus irgend
einer anderen heiligen Schrift stammend hielt. Ferner ist
auch möglich, dass Iren, sich hier, wie er öfters tut, auf den
Standpunkt der Bekämpften stellt und diese mit ihren eigenen
Waffen schlägt, indem er in diesem Falle das Verhalten der
Gnostiker, die ja die Paulusbriefe als Schriftquelle gebrauchten,
durch ihre eigene Autorität verurteilt werden lässt; das ygacpai
wäre dann also nur aus dem Sinne der Gnostiker gesagt. Diese
Einwürfe widerlegen zwar die Beweiskraft jener Stelle nicht
völlig: aber noch weniger vermag ich in diesem einen, nicht
einmal unbedenklichen Belege den Gegenbeweis gegen das beredte
Schweigen zu sehen, dass ausser in dieser Stelle die Paulasbriefe
nirgends direct als scripturae bezeichnet werden, geschweige, dass
ihnen jemals das Praedicat divinae, sanctae oder dergl. beigelegt
würde. Wol aber scheint umgekehrt II, 30, 7 quoniam enim
sunt in coelis spiritales conditiones universaeclamant scrip-
turae et Paulus autem testimonium perhibet, quoniam sunt
spiritalia, dafür zu sprechen, dass die Paulusbriefe eine ausser-
halb der Summe der universae scripturae stehende Instanz sind,
die Iren, zu Belegen mitverwendet.
Dass Letzteres geschieht, die Paulusbriefe also canonartig
behandelt werden, haben wir von Anfang an behauptet. Eben auf
diesem Wege konnten sie aber, zumal angesichts des schwanken-
den Gebrauchs von ygacpi^, das im profanen Sinne ihnen doch
mindestens ebenso gut wie dem Clemensbrief gebührte, alsbald
mit unter den Gesamtbegriff der scripturae gefasst werden. Es
entspricht nur unserer Behauptung, dass sie factisch als canonisch
behandelt worden sind, wenn Iren, in einem aus den h. Schriften
anzutretenden Beweise auch Citate aus den paulinischen Briefen
anführt. Dass dieser Zustand noch ein novum ist, geht daraus
hervor, dass Iren, sich durch ihn nicht veranlasst fühlt, auch im
Einzelnen den Briefen jenes officielle Praedicat beizulegen.
Aber selbst aus den Partieen, in denen die Paulusstellen im
Rahmen eines Schriftbeweises mit angeführt werden, scheint mir
Die äussere Anwendung der Citate. 45
liervorziüeuchten , dass dies nicht gesclieheu ist, weil die Briefe
ein organischer Teil der heiligen Quellen wären, sondern weil
Iren, die apostolische Autorität und Orthodoxie des Paulus, als
des Apostels , der das Lucasevangelium garantierte , erweisen
musste, nachdem die Häretiker den Paulus auf Grund des Inhalts
seiner Briefe zu ihrem Gewährsmann erklärt hatten. Dann sind
die paulinischen Briefe eigentlich nur secundäre Qu eilen
seines Schriftbeweises, die selbst erst durch denselben
als mit den Schriften übereinstimmend dargetan werden
sollten. So tritt Iren. III, 6, 1 einen ausfühiiichen Schrift-
beweis an, der sich zunächst in alttestamentlichen Stellen bewegt,
in § 5 aber auf paulinische übergeht, deren erste mit et aposto-
lus autem Paulus dicens eingeleitet wird; III, 7, i zeigt dann,
dass der hier widerlegte Missbrauch der paulinischen Briefe
für Iren, die Veranlassung gewesen ist, deren richtigen Sinn fest-
zustellen; und das daselbst stehende hi qui quae super deum
simt mysteria scire se dicuut, ue qui dem legere Paul um sciunt
klingt nicht, als ob er damit h. Schriften meine. Dass bis dahin
die Briefe nur in der geschilderten gelegentlichen Weise benutzt
sind, geht aus III, 12, 9 hervor: quoniam autem his annuntia-
tionibus eins omnes epistolae consonant, ex ipsis epistolis osteu-
demus apto in loco. exponentes apostolum; das folgende nobis
autem collaljorantibus his ostensionibus cjuae ex scriptm'is sunt
bezieht sich nicht auf die Briefe, sondern den ganzen Schrift-
beweis. Im eigentlichen Sinne kommt Iren, erst im V. Buche
auf die paulinischen Briefe zu sprechen, was er IV, 41, 4 an-
kündigt: necessarium est autem, conscriptioni huic insequentipost
domini sermones s üb jüngere Pauli quoque doctrinam et exami-
nare sententiam eins et apostolum exponere, y\'ie er dann V praef.
sagt: in hoc libro quinto ex reliquis doctrinae domini nostri et
ex apostolicis epistolis conabimur ostensioues facere. Von hier
ab, wo die Auseinandersetzung lediglich den paulinischen Brie-
fen gilt, findet sich die Bezeichnung als Beweis ex scriptm'is
meines Wissens nicht wieder.
Es ergiebt sich also, dass die paulinischen Briefe
zwar in der Reihe der scripturae, ohne erkennbaren
Unterschied von diesen, mitgebraucht werden, das Prae-
dicat der scriptura im solennen Sinne sich aber nir-
gends deutlich auf dieselben übertragen findet.
46 Erster Teil.
Damit wäre die Untersuclumg der drei Punkte, aus deueu wir
die Stellung des Iren, zur Canouicität der paulinischen Briefe er-
schliessen zu können glaubten, beendigt. Ihr Resultat ist die
Constatierung einer Abweichung zwischen der Wertschätzung der
heiligen Schriften und der Paulinen, sowie z"\vischen dem tat-
sächlichen Gebrauche und der bewussten Wertschätzung der letz-
teren. Es handelt sich dabei um feine Nuancen, aber wir hoffen,
dass dieselben nicht als gesucht erscheinen werden. Sie sind in
der Tat von Wichtigkeit; denn sie zeigen und beweisen, was wir
auf die Frage nach der Gleichschätzung der h. Schriften und
der paulinischen Briefe Eingangs antworteten, dass Iren, die letz-
teren factisch wie canonisch verwendet, aber noch nicht deutlich
die durch diesen Gebrauch verlangte Wertschätzung für sie hegt.
Demnach hat der neutestamentliche Canon in sehr wesentlicher
Hinsicht für Iren, als noch nicht vollendet zu gelten; die Lage
würde vielmehr ungefähr an das erinnern, was Harnack vom
Canon des alexandrinischen Clemens sagt \): , strenggenommen
sind es, wenn nicht alles trügt, die 4 Evangelien allein, die er
als dem A. T. völlig gleichwertig angesehen und behandelt hat
bereits die paulinischen Briefe sind ihm nicht in derselben Weise
Instanz, wie die Evangelien, obschon er sie gelegentlich als
ygcKfai bezeichnet".
Kach alledem hat Iren, als ein Zeuge der im Voll-
zug begriffenen Canonisierung der paulinischen Briefe
zu gelten, nicht aber des vollendeten Abschlusses dieses
Processes.
Excurs.
Das Resultat der vorstehenden Beobachtungen ist auch in
weiterer Beziehung von Wichtigkeit. Denn es ergiebt den für
die Geschichte der Canonisierung der Paulinen bedeutsamen
Hinweis, dass der canongleiche Gebrauch derselben ihrer
officiellen Wertschätzung vorangegangen ist; der Verlauf
der Entwicklung wäre also gerade umgekehrt, als bei den Evan-
1) DognL-Gesch. 1. Aufl. I. 2S6 ff.
Excm-s. 47
gelien, die augenscheinlich in Folge ihrer wachsenden kirchlichen
Verehrung zu officiellem Ansehen gelangt und erst dann nach
Art des A. T.'s zum Schriftbeweise verwendet worden sind. Es
fragt sich nun, aus welcher Veranlassung man von den
paulinischen Briefen einen canongleichen Gebrauch zu
einer Zeit gemacht hat, in der man sie noch nicht als
canonisch schätzte.
Der natürliche Process würde der gewesen sein, dass man
sich, wie bei den Evangelien, von dem apostolischen Werte der
paulinischen Briefe überzeugt und sie dann als heilige Schriften
gebraucht hätte. Diese Überzeugung kounte Ii-en. noch nicht
gewinnen, da er sich noch zu deutlich des privaten und nicht
katholischen Charakters der Briefe bewusst war. Der tatsäch-
liche Gebrauch der letzteren, der jenem natürhchen Processe vor-
greift, muss also eine ausserhalb desselben liegende Veranlassung
besitzen, welche die natürliche Entwicklung sozusagen gewaltsam
beschleunigt hat.
Wir vermuten nun, dass die Benutzung der paulini-
schen Briefe seitens der Gnostiker als Berufungsinstanz
und Beleg für ihren Standpunkt diese äussere Veran-
lassung gewesen ist, welche die Grosskirche gezwungen
hat, diesem Vorgange folgend, die Briefe für sich mit
Beschlag zu belegen.
Durch das Vorgehen der Gnostiker war die Kirche vor die
Alternative gestellt, diesen Briefen entweder die Beweiskraft ab-
zusprechen, also auf sie völlig Verzicht zu leisten, oder aber den
Gnostikern das Recht zu entziehen, sich auf jene zu berufen, in-
dem man den Charakter der Apostolicität (im officiellen Sinne)
auf sie übertrug, den die Kirche nach ihrer Überzeugung ja
allein verwaltete. Um den ersteren Schritt tliun zu können, war
die natürliche Wertschätzung dieser Hinterlassenschaft des grossen
Apostels doch schon zu weit vorgeschritten; auch konnte man
nicht diüden, dass Schriftstücke des Apostels Paulus, selbst wenn
es keine heiligen waren, ketzerischen Interessen dienten. So war
man gezwungen, die paulinischen Briefe, ungeachtet der noch
nicht völlig beseitigten Bedenken gegen ihre profane Literatur-
form imd ihren gelegentlichen Charakter, unter die Zahl der
h. Schriften aufzunehmen. Verlaufen ist dieser Process in der
Weise, dass die Grosskirche, den falschen gnostischen Auslegungen
48 Erster Teil.
der Briete gegenüber, diese zunächst im Sinne der Kirche zu
erklären veranlasst war, dadurch zu einem canonai-tigen Gebrauch
derselben und erst von hier aus zu der entsprechenden Schätzung
gelaugt ist. Diesen letzten Schritt zeigt unseres Erachtens Iren,
noch nicht deutlich, sondern erst im Ansätze.
Ein Excurs über die vermutliche Genesis der Canonisierung
der pauliuischen Briefe erscheint in dieser Untersuchung gestattet.
da, wenn überhaupt von irgend einer Quelle, gerade von Iren,
in dieser Beziehung einiger Aufschluss zu erwarten ist. Es kann
sich hier nur darum handeln, das auf die oben aufgestellte Ver-
mutung bezügliche Material des Iren, zu sammeln und zu sichten ;
zu einem Resultat würde diese Vermutung erst dann Averden,
wenn sie sich auch bei der Untersuchung anderer Zeugen dieser
Zeit hinsichtlich dieser Frage bestätigen würde. Nur auf diesem
hypothetischen Wege dürfte es überhaupt möglich sein, zu einiger-
massen greifl^aren Resultaten in der Erforschimg dieser dunklen
und doch so überaus wichtigen Periode zu gelangen, die Over-
beck die wolumschriebene schwarze Provinz auf der Karte des
Kirchenhistorikers dieser Zeit, in welcher die Anfange aller Grund-
institutionen der Kirche liegen, nennt.
Was aus Iren, darzutun ist, ist allein dies, dass 1) die
Gnostiker sich auf Paulus berufen haben, und dass 2) die Aus-
legung der pauliuischen Briefe bei Iren, die Signatur trägt, dass
sie im Gegensatz und in Gegenüberstellung zu der gnostischen
Auslegung geschieht.
Man könnte, ohne deswegen diesen Nachweis anzugreifen,
einwenden, daraus folge noch keineswegs, dass der gnostische
Gebrauch den der Grosskirche veranlasst habe, sondern nur, dass
die Gnostiker den Paulus so, Iren, in seinem antignostischen Werk
natürlich entgegengesetzt verwendet und ausgelegt habe. Aller-
dings ist unsere Vermutung nur aus der Gesamtauffassung der
Zeit und zumal des Gnosticismus zu entnehmen. Diese ergiebt
aber, dass die Gnostiker nicht nur, bevor sich in der Kirche ein
Anzeichen dafür findet, den pauliuischen Canon gebraucht, son-
dern auch tatsächlich dem Paulinismus viel entnommen haben
und eine innere, wenn auch degenerierte, Verwandtschaft mit dem-
selben zeigen. Das aber ist das Ausschlaggebende, dass, wenn
nicht alles trügt, der Paulinismus auf den Gnosticismus in reli-
giöser Beziehung von Einfluss gewesen ist, während z. B. die
Excurs. 49
ganze folgende Abhandlung zeigen wird, dass es dem Iren, völlig
an Verständnis und auch an Interesse fiir die religiöse Grund-
position des Paulus fehlt und er vielmehr mit dieser lebens-
warmen Gestalt wie mit einem toten Object operiert. Tritt also
bei den Guostikern ein inneres, sachliches, inhaltliches Interesse
für die paulinischen Briefe hervor, bei Iren, lediglich ein äusser-
liches, nivellierendes Bemühen, ihren Inhalt der Kircheulehre an-
zupassen, und auch dies erst später, als die Hinwendung der
Gnostiker zu Paulus, so ist der Schluss zum mindesten wahr-
scheinlich, dass letztere, von dem religiösen Inhalt der Briefe er-
wärmt, sich dieser Quelle zuerst zugewendet haben, und die Gross-
kirche, die dem Inhalt innerlich fremd gegenübersteht, nur da-
durch veranlasst worden ist, sich überhaupt mit dem Inhalte der
Briefe auseinanderzusetzen, d. h. sie nach dem feststehenden
kirchlichen Massstabe zu interpretieren.
Dass die Gnostiker, zeitlich betrachtet, sich früher auf die
paulinischen Briefe als normative Lehrautorität für ihre An-
schauungen berufen haben, als die Kirche, darf als erwiesen
gelten. Für Marcion liegt die Tatsache des Briefcanons offen
vor; aber auch andere Gnostiker sind alsbald auf die Schrift-
denkmäler der apostolischen Zeit zurückgegangen, „sie waren die
Ersten, welche das N. T. in derselben Weise, in der die Kirchen-
väter bisher nur das Alte gebraucht hatten, citierten". ^) Das ist
zu einer Zeit geschehen, wo in der Grosskirche kaum der Anfang
dazu gemacht wurde, für die Briefe noch gar nicht versucht war;
denn Weiss 2) sagt mit Recht: „je klarer man erkennt, unter
welchen Verhältnissen sich im dritten Viertel des zweiten Jahr-
hunderts die Sammlung der Evangelien kirchliche Geltung er-
rang, um so weniger ist daran zu denken, dass in dieser Zeit
schon eine Sammlung neutestamentlicher Briefe mit gleichem
kirchlichen Ansehen existierte." Die andere Voraussetzung, dass
nämlich der Gnosticismus ein inneres, sachliches Interesse für den
Inhalt der paulinischen Briefe empfunden habe, ruht auf einer
Auffassung seines Wesens, die in demselben nicht eine unchrist-
liche Secte, sondeiTi eine christliche Richtung sieht. Es ist in
1) 6. Heinrici, Die Valentin. Gnosis und die h. Schrift. Berlin 1871.
p. 18G.
2) Einl. i. d. N. T. p. 52.
Texte und Untersuchungen VI, 2. 4
50
Erster Teil.
dieser Hinsicht von Interesse, dass die Gnostiker, wenigstens ihre
edleren Vertreter, selbst gar nicht als Schnle oder Secte gelten
wollten, sondern sich zu der christlichen Gemeinschaft rechneten
und nur von der exclusiven Grosskirche zurückgewiesen wurden, wie
adv. haer. 111, 15, 2 verrät: (Valentiniaui) qui et jam quaeruntur
de nobis, qnod cum similia nobiscum sentiant, sine causa
abstiueamus uos a communicatione eorum, et cum eadem dicant
et eandem habeant doctrinam, vocemus illos haereticos.
Der Gnosticismus ist die wissenschaftliche Theologie gewesen im
Gegensatz zur kirchlichen, welch' letztere von den Errungen-
schaften jener zehrte. Zumal im dogmeugeschichtlichen Teile
dieser Abhandlung wird hervortreten, wie sehr auch die Theologie
eines Iren, vom Gnosticismus beeinfiusst ist. Die Schwierigkeit
des Studiums des Gnosticismus liegt vor allem darin, dass die
Systeme innerhalb dieser wissenschaftlichen Theologie jedenfalls
noch w-eiter auseinander gegangen sind, als z. B. die Abweichungen
innerhalb unserer heutigen wissenschaftlichen Theologie. Da nun
aber die Kirchenväter, zum Teil ohne alles Verständnis für die
religiös- sittlichen Grundideen und die eigentlichen Bestrebungen der
Gnostiker, in ihrer Bestreitung derselben die verschiedenen Systeme
durcheinanderwarfen, entstand jenes bunte Gemisch, das uns auf
den ersten Blick wie ein unverständliches Rätsel entgegenstarrt.
Die von den KV. vorzugsweise berücksichtigten und leicht als
absurd hinzustellenden Aeonen- u. dgl. Speculatiouen sind un-
seres Erachtens der speculative, durch das Bedürfnis des philo-
sophisch-hellenischen Geistes nach einheitlicher Weltanschauung
geforderte Abschluss der Systeme gewesen, aber keineswegs ihr
Kern. Sonst ständen wir ja vor dem allergrössten Rätsel, wie
jene Phantasieen je die Menge so mächtig hätten ergreifen und
überhaupt der Kirche gefährlich werden können. Der Kern
des Gnosticismus ist vielmehr eine idealistische Theo-
logie gewesen, die voll freudiger Begeisterung Alles,
was die reiche antike Cultur Grosses und Erhabenes an
geistigen Errungenschaften besass, herbeitrug und dem
Christentum, das ihm die ersehnte Botschaft von der
Erlösung brachte, als Gegengabe bot. In der Gewissheit,
die volle Wahrheit zu besitzen, wollte man diese Behauptung auch
vor der ganzen gebildeten Welt theoretisch legitimieren. Zweifellos
lag darin für das Evangelium die Gefahr der Verweltlichung und
Excurs. 5 1
Helleuisierimg. Al^er andrerseits zeigt der (juosticismus doch, wenn
auch in falscher Auffassung, das Bestreben, dem Wesen der christ-
lichen Religion gerecht zu werden. Er hat das Problem der Er-
lösungsreligion erkannt, an dem die altkatholische Kirche fast blind
vorüberging; es geht ein Zug der Souveränität des Glau-
bens gegenüber allen moralistischen Bestrebungen, und
der Innerlichkeit der Religion gegenüber aller Werk-
gerechtigkeit durch den besseren Gnosticismus, Darum
fanden seine Vertreter in den paulinischen Briefen verwandte
Gedanken, darum konnten sie gerade aus ihnen ihre Ideen schöpfen.
Gewiss haben auch sie den Paulus missverstanden, indem sie
seine religiös-sittliche Erlösungsidee in das Gebiet des Erkenneus
übersetzten: sie übertrugen die soteriologischen Gedanken auf das
historische Gebiet und ins Transcendentale, und gelangten so zum
historischen und philosophischen Dualismus. Aber eben deshalb
hat z. B. die Verwerfung des A. T.'s und des alttestamentlichen
Gottes kein anderes Motiv, als das tief religiöse: das absolut und
eminent Neue des christlichen Heils in seiner Einzigartigkeit
gegenüber jeder anderen Religion, die Kluft zwischen allem Vor-
und Ausserchristlichen und dem Heil in Christo zu betonen.
Mögen die Gnostiker also auch Paulus missverstanden und miss-
braucht haben, so haben sie sich doch wenigstens durch den
Paulinismus religiös erwärmt und innerlich angezogen gefühlt.
Deshalb haben sie den paulinischen Briefen ihre Aufmerksamkeit
zugewendet, während dieselben den gesetzlichen und kirchlichen
Bestrebungen der Grosskirche keine besondere Nahrung bieten
konnten.
Es ist im Rahmen dieses Excurses unmöglich, die Begründung
dieser Auffassung des Gnosticismus oder auch nur eine Skizze
der religiösen und ethischen Grundgedanken der Gnostiker zu
geben, wie sich dieselben z. B. aus der irenäischen Bestreitung
noch vielfach deutlich erschliessen lassen.
Wenn aber diese Auffassung des Gnosticismus richtig ist,
so berechtigen die Tatsachen, dass die Gnostiker sich auf die
Paulusbriefe berufen, und dass die denselben zunächst fremd
gegenüberstehende Grosskirche aus ihnen den Gegenbeweis an-
treten muss, zu dem Schlüsse, dass dieser Umstand für die Kirche
die Veranlassung gewesen ist, die paulinischen Briefe der Kette
ihres Schriftbeweises einzugliedern.
52 Erster Teil.
Dadurch wäre zugleich erklärt, dass die paulinischen Briefe
1) so rasch in canonischem Gebrauche auftreten,
2) früher in canonischem Gebrauche auftreten, als ihnen die
entsprechende Schätzung zu Teil wird,
3) z. B. bei Iren, so häufig citiert werden, ohne dass ein sacli-
liches Interesse für ihren Inhalt und Standpunkt bemerkbar
wäre. Letztere Behauptung ist als Resultat dieser ganzen
Abhandlung in diesem Excurs bereits vorausgesetzt.
Stellen wir nunmehr das diesbezügliche Material aus Iren,
zusammen. Daraus geht deutlich hervor, dass die Gnostiker sich
auf die paulinischen Briefe berufen haben; der irenäischen Dar-
stellungsweise des Gnosticismus entsprechend beweist die Mehr-
zahl der gnostischen Pauluscitate allerdings nur, dass sie dieselben
für ihre Speculationen verwertet haben; indessen erhellt doch auch
dass sie in religiöser Beziehung aus Paulus geschöpft haben.
Von den in der Darstellung des Gnosticismus im I. Buche
seines Werkes zahlreich erwähnten Citationen der Gnostiker aus
den Briefen sagt Iren. I, 3, 6: xoiavxa XtyovöLV ecfa()fioC,£tr
ßLa^öfisvoi T« xaXo3g siQ7]fiei'a xotg xaxäjq sjcivsvorjfievoig vjc
avTcöv. Als Beispiele seien angeführt: I, 3, 1 xal toj' JlavXov
cpavsQOjrara XtyovOi xovgöe aimvag ovofiaCiSiv jcoXXaxig, tri
Ö£ xal Tr}r rä^iv avxcöp rsT7]Q7]X£vai ovrog djtovxa' dg jtaoag
rag ysvsag rcöv alcovmv xov alcövog (Eph 3-*); I, 3, 4 xo 6h,
öooxijQa xov Ix ütavxow ovxa x6 jcav dvai . . . xal vjto xov
IlavXov öh (pavsQcög 6ia xovxo elgr/oO^ai Xsyovoi: Col 3^^
Ro 11^6 Col 2'* Eph 1 1". Ihre ogog-lehre belegen die Gnostiker
nach I, 3, 5 ausser mit einem Herren- und einem Johannes wort
durch Paulus: IlavXov 6s xov ajtoöxoXov xal avxov sjtifiifi-
v/jöxto&^ai xovxov xov oxavQov Xiyovoiv ovxcog 1 Co 1 ^^
Gal 6 ' ^ ; I, 8, 3 xal xov IlavXov 6iaQQ^6rjv dQ7]X£pai ■^^oixovgy
ipvxixovg, jcvevfiaxixovg I Co 15'® 2'-^- '"'; ibidem: oxi 6e, cov
rjfjsXXs öo)C^£iv o OwxtjQ, xovxcov xäg axaQiag avtXaßsv, xov
llavXov dQrjXtvai Ro 11 ^^; I, 8, 4 xal xäg ov^vyiag 6h xäg
tvxog jrX7/QOJftaxog xov IlavXov slQtjxtvai rpäoxovOi: Eph 5''"^;
V, 24, 1 quouiam haec (Ro 13 • ^) autem non de angelicis po-
testatibus nee de invisibilibus principiis dixit, quomodo quidam
audent exponere, sed . . . Diese Beispiele zeigen zugleich, dass
Iren.'s Zorn auf die Methode der gnostischen Schriftverwendnng,
die er I, 9, 1: tjc?jQ£äC,ovx£g xäg ygatpäg x6 jiXäofia avxöJv h^
Excurs. 53
avrcöv (jvrioravsiv jtEiQcofisvoi, schildert, nicht imgerechtfertigt
war; auffallend ist nur, dass seine eigene Schriftverwendung trotz-
dem an Willkürlichkeit hinter der gnostischen kaum zurücksteht,
wie die weitere Abhandlung hinsichtlich der Pauluscitate er-
geben wird.
Indessen gilt die gnostische Verwendung des Paulus keines-
wegs nur diesen phantastischen Speculationen, sondern auch reli-
giös-theologischen Gesichtspunkten: I, 21, 2 xal top IlavXov
Qrjrmg (päoxovöi zrjv iv Xqiötcö %]Oov ajtoXvxQcooiv jioXXaxLq
(i6fiV7]X6vat. Von den interessanten gnostischen Bekenntnis-
formeln, mit denen nach Iren, die Würdigen zur Erlösung ein-
geweiht werden, beginnt I, 21, 5 die eine mit öxevög dfii evxL-
[lov, anklingend an Ro 9 - '. Nach III, 7, 1 folgern die Gnostiker
aus 11 Co 4 ^, dass es ausser und über dem Gott dieser Welt noch
einen anderen geben müsse, der jenem als der über alle Herr-
schaft, Hoheit und Macht Erhabene gegenüberstände. Der her-
vortretendste Gegensatz der Gnostiker gegen die Grosskirche war
ihre spiritualistische Auffassung der Auferstehung, die das Fleisch
von der Teilnahme am Heil ausschliesst; gerade dafür stützten
sie sich auf Paulus, besonders auf I Co 15'", von welcher Stelle
Iren. V, 9, 1 sagt: id est quod ab omnibus haereticis profertnr in
amentiam suam, ex quo et nos retardare et osteudere couantur,
non salvari plasmationem dei; auf Grund dieses Pauluswortes be-
streiten sie auch die leibliche Auferstehung Jesu cf. I, 30, 13:
hunc maximum errorem inter discipulos eins (seil. Jesu) fuisse
dicunt (seil, die Gnostiker), quoniam putarent, eum in corpore
mundiali resurrexisse, ignorantes quoniam caro et sanguis regnum
dei non apprehendunt. Zur Widerlegung der gnostischen Auf-
fassung dieser Stelle braucht Iren, nicht weniger als den dritten
Teil seines V. Buches; V, 13, 2: Wie ein ungeübter Ringkämpfer
dadurch zu Fall kommt, dass er einen Teil des feindlichen Leibes
hartnäckig festhält, und trotzdem im Fallen zu siegen wähnt,
ovrco yaQ ol aiQsrixol ro .,OaQ£ xal alfia ßccOiZdav &eov xXtjqo-
vofitjoca ov övravrai^', ovo Hs&lq aQuvxtq ajio IlavXov, ovzs
Tov djcoOToXov xaretöov (perspexerunt), ovzs zr/v övvafiiv zcov
Xsyofievcov JtQOSQevi^/jöavzeg, ipiXaq 61 tavzoiq fiovov zag Xes£ig
djcaQziCovzeg xsqI avzdg djto&vyoxovüi. So ganz ist Iren,
seines Sieges aber doch nicht sicher, wenigstens giebt er die
voraussichtlichen Gegenargumente der Gnostiker Y, 13, 5 selbst
54 Erster Teil.
au: aut contraria seiitientem sibimetipsi apostolum dicent . . . aut
iterum maliguas et extortas cogentur omnium dictorum facere
expositioues ad trausverteudam et immutandam senteiitiani dic-
torum. Ferner zeigt V, 31, 2, dass sie, im Interesse ihrer Lehre
vom sofortigen Hinaufsteigen des geistigen Menschen nach dem
Tode zumA^ater, Epli 4 '^ folgendermassen ausgelegt ha])en: inferos
(= iuferiora terrae cf. V, 31, 1) quidem esse hunc mundum, qui
sit secundum nos; interiorem autem hominem ipsorum derelin-
quentem hic(!) corpus, in supercoelestem ascendere locum.
Die GuGstiker haben sich aber nicht nur auf Pauhisstelleu
berufen, sondern, namentlich Marcion, aber auch Andere den
Paulus für die allein zuverlässige Autorität erklärt, Aveil III, 2, 2
apostolos enim admiscuisse ea quae sunt legalia Salvatoris verbis
und III, 12, 12 et apostolos quidem adhuc quae sunt Judaeorum
seutieutes annuutiasse evangelium. Demgegenüber bestreitet Iren,
dieses Übergewicht des Paulus uud reiht ihn in die Linie der
anderen Apostel ein, cf. 111, 13, 1 eos autem qui dicunt, solum
Paulum veritatem cognovisse, .... ipse convincat . . .
Die Stichhaltigkeit ihres Schriftbeweises scheinen die Gnos-
tiker nicht auf die Autorität der h. Schrift als solcher, sondern
auf die der Urheber der dort enthaltenen Ansichten zu gründen;
der Wert uud die Kraft eines Schriftwortes ist für sie nicht in
dem Buchstaben, sondern in dem Geist und der Gesinnung seines
Schreibers bestimmt; Avenu es dem letzteren nicht entspricht, so
halten sie es uicht für verbindlich, cf. 111, 2, 2 et uon solum apo-
stolos sed etiam ipsum dominum modo quidem a demiurgo, modo
autem e medietate, interdum a summitate fecisse sermones. Diese
Freiheit des eigenen Urteils darüber, was vou dem Überlieferten
heilig uud normativ sei und was nicht, scheinen sie, im Gegen-
satz zu der staiTcn Ausserlich keit der Autorität des Schriftworts,
in ihrer Aunahme einer mündlichen Geheim-Tradition betont zu
haben. Dafür berufen sie sich in III, 2, 1 auf I Co 2'': nou enim
per litteras traditam illam (seil, traditionem), sed per vivam vocem,
ob quam causam et Paulum dixisse . . . Dass Paulus der Kirche
als Instanz eutgegengestellt wurde, geht auch aus III, 14, 1 her-
vor: quemadmodum hi qui uunquam Paulo adjuncti fuerunt, glori-
antiu- abscoudita et ineuarrabilia didicisse sacramenta? cf. IV,
41,4.. Paulus, ex quo nobis quaestiones inferunt.
Auf Ireu. musste dieser Gebrauch pauliuischer Briefstellen den
J
Excurs. 55
Eindruck des Scliriftbe weises machen, da die Gnostiker sich auf
Paulus in der Weise beriefen, wie die Kirche mit den heiligen
Schriften verfuhr. Mir scheint zwar, dass in Wirklichkeit das
gnostische Verfahren nicht sowol auf einer Erhebung der Paulinen
zu dem Range der YQacfcd im Sinne der Grosskirche beruht, als
vielmehr auf dem, den strengen Begrifl' der Schriftautorität eigent-
lich aufhebenden Gedanken, dass das Wort eines Apostels ebenso
viel wert sei, wie eine Stelle des A. T.'s: es würde sich also auf
gnostischer Seite mehr um eine Profanierung der heiligen Schriften,
als um eine Erhöhung der paulinischen Briefe ]iandeln. Dem Iren,
aber musste es scheinen, als ob die Gnostiker die letzteren nicht niu-
gleich wie, sondern als wirklich heilige Schriften verwendeten. Es
ist hier einzufügen, dass diejenigen Stelleu, welche die Paulinen im
Zusammenhang und Schutze heiliger Schriften vielleicht mit unter
das Praedicat ygarfcd subsumieren, zumeist aus dem Sinne resp.
von dem Verfahren der Gnostiker gesagt sind; so in der oben be-
handelten Stelle I, 6, 3, ferner I, 8, 1, wo Iren, die ütagaßolaq xvgia-
xag ?j Q7'/(j8ig jtQog^fjTixag i] Xoyovg aMoOroXixovg zusammenstellt
imd dann von den den Text der yQag)ai Verderbenden spricht;
ähnlich I, 8. 2; 111, 12, 12 (Marcionitae) ad intercidendas conversi
simt scripturas, quasdam quidem in totum non cognoscentes, se-
cundum Lucam autem evangelium et epistolas Pauli decurtantes.
Sollte also in diesen und ähnlichen Stellen Iren, die Paulinen als
scripturae bezeichnen, so beweist das noch nicht, dass er sie selbst
dafür achtete und hielt, sondern nur, dass er von dem Verfahren
der Gnostiker diesen Eindruck empfing. Hat nun Iren, in dem
Verfahren der Gnostiker einen Gebrauch der paulinischen Briefe
als heiliger Schriften gesehen, wollte er ferner demselben ent-
gegentreten, so war ihm dies nicht anders möglich, als wenn er
die Briefe selbst nach Analogie seines Schriftgebrauchs behandelte.
Zu der Widerlegung des vermeintlichen gnostischen Miss-
brauchs der paulinischen Briefe war Iren, aber gezwungen. Wie
konnte er ihre Beweise anders entkräften, als wenn er sich auf
dieselben eiuliess! Denn so lange er nicht in eine Prüfung und
Auseinandersetzung mit den gnostischen Instanzen eintrat, fühlte
sich der Feind selbst durch alle seine Angriffe nicht getroffen.
Iren, musste also dem Gegner auf sein Terrain folgen, musste
den falschen Auslegungen des Paulus richtige entgegensetzen,
musste die Angriffs waffe, die gegen die Kirche gerichtet war, den
56 Erster Teil.
Händen der Gegner entwinden und gegen diese selbst, richten.
Wie er dies tut, zeigt IV, 41, 4: necessarium est autem . . .
quaecunque ab haereticis in totum non intelligentibus , quae a
Paulo dicta sunt, alias acceperunt interpretatioues, explanare et
dementiam insensationis eorum ostendere, et ab eodem Paulo,
ex quo nobis quaestiones inferunt, manifestare, illos
quidem mendaces, apostolum vero praedieatorem esse veri-
tatis et omnia consonantia praeconio docuisse. Wie er
sich im Interesse der Bestreitung der gnostischeu Theorien im
IL Buche auf das Gebiet des ihm an und für sich fernliegenden
Vernunftbeweises begiebt, so ist er hier zu einer Auseinander-
setzung und canongleichen Behandlung der paulinischen Briefe
veranlasst; cf. I, 22, 2 nobis propositum est omnibus iis (seil,
haereticis) secundum ipsorum characterem contradicere; I, 27, 4:
ex iis sermonibus qui apud cum (seil. Marcionem) observati sunt
domini et apostoli, quibus ipse utitur, eversionem eins faciemus.
So wird Iren, ohne eigenes directes Interesse für die paulinischen
Briefe zu einem Anwalt und Sachwalter derselben. Denn er
kann nicht dulden, dass Schriftstücke, die von der Person des
heiligen Apostels Paulus stammen, guostischen Interessen dienen.
Er musste der Willkür entgegentreten, mit der sie verstümmelt
wurden, cf. I, 27, 2 Marcion apostoli Pauli epistolas abscidit,
auferens quaecunque manifeste dicta sunt ab apostolo de eo deo,
qui mundum fecit, quoniam hie pater domini nostri Jesu Christi,
et quaecunque ex propheticis memorans apostolus docuit prae-
nuntiantibus adventum domini; dem gegenüber musste Iren, den
unversehrten Text der Briefe verteidigen und deren Vollständig-
keit in Schutz nehmen. Wie er in der Consequenz seines Ver-
fahrens dazu veranlasst wurde, der gnostischen Auslegung eine
kirchliche entgegenzustellen, zeigt z. B. II, 23, 8: Tatianus . . .
affectaus magister haberi, tentans et subinde uti huius modi a
Paulo assidue dictis, quoniam „in Adam omnes morimur", igno-
rans autem quoniam „ubi abundavit peccatum, superabundavit
gratia"; ferner II, 26, 1 Paulus clamavit I Co 8 S non quia veram
scientiam de deo culparet, alioquin seipsum primum accusaret)
sed quia sciebat, quosdam sub occasione scientiae elatos excidere
a dilectione dei. Hier ist z. ß. der Spiess bereits umgedreht und
Paulus zum Angriff benutzt; cf. III, 6, 5 quod autem „sive in
coelo, sive in terra" (I Co 8'), non quemadmodum exponunt hi.
Excurs. 57
dicere eum muudi fabricatores, sed . . . Um gnostischeu Ein-
würfen vorzubeugen, wird Paulus aus Paulus erklärt: V, 11, 1
et ipse semetipsum exponeus, ne relinqueretur quaestio bis, qui
infideliter retractant de eo, in ea epistola quae est ad Galatas
dicens. Da sieb nach 1, 8, 3 die Gnostiker für die Einteilung der
Menscbbeit in 3 Rangstufen auf Paulus stützen, wird V, 6, 1 der
richtige pauliniscbe Begrifl' vom bomo spiritalis dabin erläutert,
dass die Menseben secundum participationem spiritus existentes
spiritales . . . propter boc apostolus seipsum exponeus explanavit
perfectum et spiritalem salutis bominem in prima epistola ad
Thessalonicenses dicens sie: 5^'^.
Von hier aus ergab sich von selbst, dass Iren, auch
bei seinen positiven Ausführungen gegenüber der
gnostischen Ausprägung des Christentums seine Posi-
tion durch Paulusstellen belegte, da nur diese Belege
von den Gnostikern nicht anzufechten waren. Aus die-
sem Grunde fügt er pauliniscbe Briefstellen in seine Schrift-
beweise ein.
Wenn die ausgesprochene Vermutung über die Veranlassung
zu dieser Praxis richtig ist, so erklärt sich auch, wie die letztere
bereits bei Iren, ausgeübt werden konnte, während die principielle
Wertschätzung dieser Briefe noch nicht eine derartige war, dass
sie jenen Gebrauch verursachen musste und allein erklären könnte.
Wir wollen nicht behaupten, dass die von uns vermutete Ur-
sache die einzige Veranlassung zu der auffallenden Bescbleuni-
gung der Canonisierung der paulinischen Briefe gewesen ist, wie
es nach diesem Excurs, der die für diese Ansicht sprechenden
Gründe hervorheben sollte, avoI scheinen könnte, aber der Haupt-
factor dürfte sie bei derselben allerdings gewesen sein.
Ziuu Scbluss sei ein Hinweis auf das muratorische Fragment
gestattet, welches bestätigt, dass die paulinischen Briefe als AVaffen
im Kampfe zu canonischem Ansehen gelangt sind. Abweichend
von seinem Verbalten bei den anderen angeführten Schriften
fühlt der Fragmentist bei den paulinischen Briefen noch das
Bedürfnis, ihre Anführung unter den canoniscben Schriften zu
rechtfertigen. Er verweist zwar betreffs des Zwecks der Briefe
auf ihre Leetüre, giebt aber trotzdem, wenigstens für die 4 Haupt-
briefe, denselben noch ausdrücklich an: Zeile 42 ff. primum om-
nium Corinthiis schisma et baereses interdicens, deinceps Galatis
58 Erster Teil.
circumcisiouem , Romauis autein ordiuem scripturarum sed et
priucipium eorum esse Christum intimans (Paulus) prolixius scripsit,
de quibus singulis necesse est a nobis disputari: der
Kauipl" gegen die Hiiresieen, die Abgreuzung der Kirche gegen-
über den beiden Extremen des jüdischen Brauchs und der Ver-
wertung des christlichen Charakters des A. T.'s, also die Einheit
der Kirche ist die Tendenz der Briefe: „Das aber sind alles Punkte,
über welche wir Katholiken zu streiten haben". Mit anderen
Worten: diese Briete sind wichtig, um in der Gegenwart zu be-
stimmen, was christlich sei, und die häretischen Meinungen der
Irrlehrer abzuweisen ').
Die paulinischen Briefe wären also in erster Linie
wegen ihrer Brauchbarkeit als Streitwaffen für die
Kirche zu deren heiligen Schriften hinzugezogen wor-
den, nicht etwa, weil die Kirche sich von ihrem reli-
giösen oder theologischen Inhalt sympathisch berührt
gefühlt hätte.
B. AiitTassung und Schätzung der Person und des Werkes
Pauli.
Bevor die Untersuchung an die aus der Behandlung der
Citate selbst zu entnehmende Erforschung der den Iren, bei seiner
Verwendung der paulinischen Briefe leitenden Absicht und des
dabei bewiesenen Verständnisses herantritt, gilt es festzustellen,
wie er sich in den diesbezüglichen directen Aussagen über die
Persönlichkeit, die Apostelwürde und die Wirksamkeit Pauli
äussert.
F. Barth meint in seinem Aufsatz-) über „Tertulliau's Auf-
fassung des Apostels Paulus und seines Verhältnisses zu den
Uraposteln", dass die bei Tertullian bemerkte Gleichstellung der
Xll Apostel mit Paulus notwendig zu einer Degradierung der
Apostelwürde des Letzteren habe führen müssen. Für die Lage
1) Harnack, a. a. O.. Ztschft. f. Ki.Gesch. 111, 377.
2) Jahrbücher f. pr. Theol. 1882. VIII, 70(i f.
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 59
bei Iren, trifft dieses Urteil jedeufulls nicht unbedingt, wenn
auch in gewissem Sinne zu.
Man kann nicht sagen, dass bei ihm die Apostelwürde des
Paulus degradiert sei; sie ist ihm im Gegenteil über allem
Zweifel erhaben und wird gegen Angriffe energisch verteidigt.
Was bei Iren, zu kurz kommt, ist die Individualität des
Apostels; aber auch dies geschieht nicht, weil er etwa gerade
an ihr Anstoss nahm, sondern weil ihm ein Interesse für die
historischen Erscheinungen überhaupt abgeht; ebensowenig wie
für Paulus zeigt er für Petrus und die Anderen persönliches In-
teresse: die Apostel interessieren ihn nicht als histo-
rische Individualitäten, sondern als dogmatische Auto-
ritäten. Da nun Paulus als Persönlichkeit der alle Anderen
überragende Apostel ist, wird seine Individualität durch diese
dogmatische Uuiformierung der Apostel allerdings beeinträch-
tigt; aber umgekehrt enthält die Gleichstellung der XII und des
Paulus auch eine Herabwürdigung der zwölf vom Herrn Beauf-
tragten zu Gunsten des nachberufenen Apostels. Bei dieser Gleich-
stellimff lag der Verlust für tHe XII also auf dem Gebiete ihrer
bisher einzigartigen dogmatischen Autoiität als Uberlieferungs-
instanz, für Paulus in der Nivellierung seiner überragenden Per-
sönlichkeit; der Gewinn für Paulus in der ihm nunmehr zuge-
sprochenen Teilnahme an der officiellen dogmatischen Autorität
der Apostel, für die XII darin, dass sie an der ruhmvollen Er-
innerung der Wirksamkeit Pauli teilnehmen und mitzehren
konnten. So beruht die Schöpfung der katholischen Petrus-
und Paulus-Autorität (d. h. Petrus als Repräsentant der XH)
auf einem nivellierenden Vergleich: Paulus musste auf
den Alleinbesitz seines historischen Ruhms verzichten
und empfing dafür dogmatisches Ansehen, das ihm bis
dahin fehlte; Petrus resp. die XII mussten dem Paulus
die Teilnahme au ilirer officiellen Autorität einräumen
und empfingen dafür die Übertragung des historisch
nur dem Paulus gebührenden Ruhmes seiner frucht-
baren Missionstätigkeit. Geschaffen worden ist diese Petrus-
und Paulusiustanz nicht im Interesse eines historischen Ausgleichs,
sondern aus dem Bedürfnis nach einer festen Autorität, die so-
wol die Überlieferungsgarantie für die kirchliche Lehre sein sollte,
als auch der Massstab , an dem sich Alles , was als kirchlich
60 Erster Teil.
gelten will, legitimieren musste. Da also das Interesse des Iren,
kein historisches, sondern ein dogmatisches ist, so wird, wenn
man bei jener Gleichstellung überhaupt jemand im Vorteil glaubt,
dies von Paulus zu gelten haben, der zwar in historischer Be-
ziehung verliert, aber in dogmatischer Hinsicht, was eben für
Iren, das bei weitem Wichtigere ist, gewinnt.
Wir haben im Folgenden diese Ausführungen zu begründen.
Während der dogmatische Apostelbegriff dem Iren, als fun-
damental und unantastbar feststeht, besitzt er in historischer Hin-
sicht keine feste Norm für die Erteilung des Apostelpraedicats.
Die Zwölfzahl gilt ihm zunächst noch als die ursprüngliche:
III, 12, 1 Petrus apostoJus post resurrectionem domini et assum-
tionem in coelos volens adimplere duodecim apostolorum nume-
rum et allegere pro Juda alterum. qui electus esset a deo, dixit
. . . Daneben gebührt dem Paulus zweifellos der Name eines
Apostels, cf. II, 21, 2 wo Iren, gegen die gnostische Zahlen-
spielerei, dass duodecim apostoli propter hoc electi sunt, ut per
eos numerus duodecim aeonum significetur, den Einwurf erhebt:
sed neque de Paulo quidem tacendum est, sed exigendum ab his,
in cuius aeouis typum apostolus nobis traditus est. Weiterhin
kennt Iren, ein Siebzig-Collegium von Aposteln, das II, 21, 1: post
enim duodecim apostolos septuagiiita alios dominus noster ante
se misisse invenitur, und HI, 13, 2 erwähnt wird. Ganz merk-
würdig ist der Gebrauch der Bezeichnung Apostel in IV, 8, 3:
omnes enim justi sacerdotalem habent ordiuem ; sacerdotes autem
sunt omnes domini apostoli, qui neque agros neque domus haere-
ditant hie, sed semper altari et deo serviunt. Das gemeinsame
Charakteristicum aller Apostel — hier geht der Begriff ins Dog-
matische über — ist der Gegensatz zu den Propheten, die nur
ankündigten, was jene verkündigen können; das zeigt sich in
III, 11, 4, nach welcher Stelle Johannes der Täufer mehr als
ein Prophet gewesen, nämlich auch Apostel: reliqui enim omnes
prophetae annuntiaverunt adventum paterni luminis, concupierunt
autem digni e.sse videre eum quem praedicabant: Johannes autem
et praeuuntiavit sicut alii et advenientem vidit et demonstravit
et credere in eum suasit multis, ita ut ipse et prophetae et apo-
stoli locum habuerit. Die Tätigkeit der Apostel besteht also darin,
dass sie die Kunde von der Offenbarung verkünden und ver-
breiten und die Reinheit und .Sicherheit dieses Kerygma's garan-
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. ß]
tieren: diese Garantie beruht auf der sicheren Fortpflanzung von
den dx aQXf^c avxöjtraig xal vjtrjQeraig xov Xöyov her und
liegt nunmehr in den Händen der Kirche, die das xtjQvy[ia recht-
mässig und allein richtig besitzt: das garantierende Mittel-
glied zwischen dem Träger der Offenbarung und der
Übernahme ihrer Überlieferung durch die Kirche sind
Apostel. In diesem Sinne sagt Iren. III, 12, 7: ecclesia vero
per universimi mundum ab apostolis firmum habens initinm, in
una et eadem de deo et de filio eins perseverat sententia, und
Tertullian hat diese apostolische Ülierlieferungstheorie classisch
formuliert: de praescr. haeret. 21: constat omnem doctrinam quae
cum ecclesiis matricibus et originalibus fidei conspiret. veri-
tati deputandum, id sine dubio tenentem, quod ecclesiae ab apo-
stolis , apostoli a Christo , Christus a deo accepit. Alle, welche
die apostolische Tradition übermitteln, sind im weiteren Sinne
Apostel; die, welche sie zuerst empfingen und ihre Wahrheit in
erster Linie verbürgen, sind die eigentlichen Apostel im officiell-
dogmatischen Sinne.
Dem Paulus giebt Iren, nun keineswegs nur das Praedicat
im weiteren Sinne, sondern jener hat an dem officiellen Apostolat
im primären Sinne Teil. Er ist nicht ein Apostel nach oder
neben dem solennen Collegium der XII Urapostel, sondern mit
denselben zusammen bildet er die officielle katholische Instanz.
Die Geistesausrüstung der Apostel III, 1. 1: induti sunt super-
venientis spiritus sancti virtutem ex alto, de omnibus adimpleti
sunt et habuerunt perfectam agnitionem, exierunt in fines terrae
ea quae a deo nobis bona sunt evangelisantes et coelestem pacem
hominibus annuntiantes , qui quidem et omnes pa riter et
singuli eorum habentes evangelium dei, bezieht sich, wie
die gleich darauf folgende Zusammenstellung der Missionstätig-
keit des Petrus und Paulus in Rom zeigt, in gleicher Weise auf
Paulus wie auf die Jünger. Petrus und Paulus werden oft zu-
sammen genannt, so I, 13, 6: litjö' av Ilavlov, firjö" av IltxQov
djtit]q, fitiö" aXlov xivä xmi' djtoöxoXcov 1, 25, 2: einige Gno-
stiker behaupten, sie seien öiatpoQojxsQoi xcöv sxsivov (seil.
Jesu) fia0^rjX(Di\ olov IltxQov xal IlavXov xal xmv XoiütSv djto-
OxoXo^v IV, 35, 2: Petrus et Paulus et reliqui apostoli. Die
römische Kirche gilt als Schöpfung ihrer gemeinsamen Arbeit
III, 1, 1: xov IltxQov xal xov IlavXov Iv 'Pmp] evayyeXi^Ofii-
62 Erster Teil.
Vior xai ih(a'/dovvTcov ri/)' lxxX//oiai>^ ct. 111, 3, 3: o'i jjaxa-
Qioi axoOToXoi. lu 111, 3, 2 ist von der maxima et autiquissiina et
Omnibus cognita, a gloriosissimis duobus apostolis Petro
et Paulo Koniae fundata et constituta ecciesia die Rede: ad
hanc eniui eccle.siam propter potentioreni principalitatem necesse
est omneni convenire ecclesiam, . . in qua seniper ab bis, qui sunt
uudique, conservata est ea quae est ab apostolis traditio. Die
für die apostolische Tradition massgebende Kirchenbildung beruht
also auf der gemeinsamen Autorität des Petrus und Paulus.
Wie diese beiden für Rom, so bürgen für Ephesus gemeinsam
Paulus und Johannes: III, 3, 4 aXXd xai Iv 'Ecpaom exxXrjoia
v:jt6 IJavlov [iev rsda/iiXicofitp?/, 'Jcoäi'pov 6s jiaQafisivavroc
avrolg /ityQi rcöv TQaiavov XQOVow, ficcQtvg dXrj&-rjg Ion t//c
Tcöv djcoOröXmv jiaQaöoosmg. Paulus wird III, 21, 3 unter den
Hauptaposteln mitgenanut: Petrus et Johannes et Matthaeus et
Paulus et reliqui deinceps et horum assectatores . . . Von irgend
welcher Zurückhaltung Paulus gegenüber — man beachte den
Fortschritt seit Justin — ist nichts mehr zu spüren. Iren,
spricht V, 2, 3 von dem fiaxägiog IlavXog, IV, 41, 4 von den
epistolae beati apostoli und II, 30, 7 von denen, qui similiter ut
apostolus valde sunt perfecti in dilectione dei; IV, 26, 5: Paulus
apostolus, cum esset bonae conscientiae, dicebat ad Corinthios:
non enim suraus sicut plurimi, adulterantes verbum dei, sed ex
sinceritate, sicut ex deo, coram deo in Christo loquimur. Iren,
betont IV, 41, 4 und will ausdrücklich beweisen: apostolum vero
praedicatorem esse veritatis et omnia consonantia veritatis prae-
conio docuisse.
Wäre es noch zweifelhaft, ob die Apostelautorität Pauli
bei Iren, wirklich eine der der XII Apostel völlig gleichwiegende
ist, so wird dies dadurch unbestreitbar dargetan, dass das eine
der 4 Evangelien, d. h. der heiligen schriftlichen Fixierung der
apostolischen Tradition, auf der Autorität und Garantie des Paulus
beruht. Während Matthaeus und Johannes als Apostel ihr Evan-
gelium selbst garantieren , ist dies bei Lucas und Marcus nicht
möglich ; sie gelten vielmehr als die Vertreter des Paulus und
Petrus, deren Evangelien und nicht ihr eigenes sie aufgezeichnet
haben, und die somit natürlich auch die Garantie für dasselbe
tragen; cf. 111 , 1 , 1 . . xai Aovxag de 6 dxoXovihog IJavXov
ro vjc' Ixdvov xrjQvöOofisvov tvayyiXiov Iv ßißXim xart&ero
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 63
, . . quibüs si qiiis uon asseutit, spernit quidem particii^es domini.
Bekanntlich hat schon Marcion das Lucasevaugelium für am
meisten paulinisch erachtet; wie wenig aber für Iren, innere
Gründe, also etAva die Yermutmig paulinischer Auffassung im
Lucasevangelium, massgebend sind, erhellt aus 111, 11, 8, wonach
dieses als priesterlichen Charakters gilt: to ds xaza Aov-
xav are hQarixov yagaxTrjQoq vjcägxov. ccjio tov Zcr/aoiov rov
isQscog d^viumvToq reo {^scö fjQ^aro. Jedenfalls aber ist auf
Grund der Tatsache, dass die vermeintliche paulinische Version
des Evangeliums zu den Säulen der Kirche, Avie Iren, die Vier-
zahl der Evangelien nennt, gehört, an der officielleu Apo-
stelwürde des Paulus nicht zu zweifeln.
Im Interese der Harmonie und Solidarität des
Petrus-Paulus-Apostolats hat Iren, sowol die Über-
schätzung des Paulus, wie die Verwerfung seiner Auto-
rität zu bekämpfen.
Denen gegenüber, die unter Missachtung der Urapostel nur
den Paulus als rechten Apostel gelten lassen wollen, betont er
dessen Übereinstimmung mit dem Standpunkte jener und sucht
seine Schätzung von dieser hervorgehobenen Stellung auf das
dem dogmatischen Apostelbegriffe entsprechende gemeinsame
Niveau herabzustimmen : III, 13, 1: eos autem, qui dicunt, solum
Paulum veritatem cognovisse, cui per revelationem manifestatum
est mysterium, ipse Paulus convincat eos. dicens, unum et ipsum
deum operatum Petro in apostolatum circumcisionis et sibi in
gentes; ipsius ergo dei Petrus erat apostolus, cuius et Paulus,
et quem Petrus in circumcisione annuntiabat deum et dei filium.
huuc et Paulus in gentes. neque enim, ut solum Paulum sal-
varet, venit dominus noster, nee sie pauper deus, ut unum solum
haberet apostolum, qui dispositionem filii sui cognosceret. et
Paulus autem dicens: Ro 1(M'\ manifestum tacit, quoniam non
unus, sed plures erant, qui veritatem evangelisabant. et rursus . .
I Co 15^^ . . unam et eandem praedicationem confitens omnium
eorum qui deum viderunt post resurrectionem a mortuis. Keines-
wegs Paulus allein hat die revelatio von Gott empfangen, son-
dern auch Petrus, cui (III, 13, 2) dominus testimonium dedit,
quoniam caro et sanguis non revelaA'it ei, sed pater qui in coelis
est, der also ebenso wie Paulus nicht ein apostolus ab hominibus
neque per hominem, sed per Jesum Christum et deum patrem ist.
64 Purster Teil.
^\'ie Iren, tlieseu einseitigen Lobredneru des Paulus gegen-
über die Anderen beschützt, so tritt er denen, die den Paulus
nicht als Apostel anerkennen wollen, entgegen. I, '2ü, 1 werden
in der Reihe der Häretiker auch die Ebionaei mitgenanut und
ihnen vorgeworfen, dass sie apostolum Pauluni recusant, aposta-
tam eum legis dicentes. Den extremen Anti-Enthusiasten, die den
montanistischen Missbrauch der Geistesgaben dadurch bekämpf-
ten, dass sie gänzlich das donum spiritus frustrantur^), und des-
halb das Johannesevangelium mit seinem Parakleten nicht aner-
kannten 111, 11, 9, wird weiter Schuld gegeben, quod huiusmodi
neque apostolum Paulum recipiant; in ea enim epistola quae est
ad Corinthios de propheticis charisniatibus diligenter locutus est
et seit viros et mulieres in ecclesia i)rophetantes. per haec igitur
omnia peccantes in spiritum dei in irremissibile incidunt pecca-
tum. Alle, die den Apostel Paulus nicht anerkeimen, qui Paulum
apostolum non coguoscunt, verurteilt er III, 15, 1 aufs schärfste:
qui igitur non recipiunt eum, qui sit electus a deo ad hoc, ut
fiducialiter portet nomen eins, quod sit missus ad quas praedixi-
mus gentes, electionem domini contemnunt et seipsos se-
gregant ab apostolorum conventu.
Die Aberkennung der Apostelwürde Pauli ist also ebenso
falsch, wie die Überschätzung derselben auf Kosten seiner Mit-
apostel: Paulus ist vielmehr ein Apostel wie die anderen,
harmonisch und solidarisch mit ihnen verbunden, der
gleichgesinnte College der XII.
Iren.'s Auffassung der Person und des Werkes Pauli steht
unter dem Einfluss dieses uniformen Apostelbegriifs. Was Paulus
spricht und tut, muss, so fordert die Theorie a priori von der
Geschichte, so sein, dass es auch von Petrus geschehen köimte.
Man mag über das Mass der Übereinstimmung zwischen dem
historischen Petrus und Paulus urteilen, wie man will, so viel
steht fest, dass auf dem irenäischen Standpunkt die Individualität
des Paulus zu kurz kommt und nivelliert wird. Das Bild, das
sich unter diesem Sehwinkel ergiebt, nennen wir zum Unterschied
von der historischen Individualität des Apostels den dogma-
tischen Paulus, weil seine Züge in der Hauptsache
I
1) Dies scheint mir der einzig richtige Sinn der umstrittenen Stelle
zu sein.
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 65
nicht historischer Erinnerung und Bemühung, sondern
dem dogmatischen Apostelbegriff entstammen. Die ge-
schichtlichen Bemühungen des Iren, gelten nicht der Frage: was
sagen die Quellen? sondern: wie muss man die Quellen verstehen,
um das kirchlich feststehende Resultat zu finden? Damit soll ihm
keineswegs bewusste Geschichtstalschung vorgeworfen werden,
er hat gewiss bona fide gehandelt; aber sein tatsächliches Ver-
fahren lässt sich nicht anders charakterisieren. Sein Interesse
war eben ein dogmatisches in practisch-kirchlicher Abzweckuug
und kein historisches, der objectiven Wahrheit geltendes.
Mit unserer Unterscheidung des historischen und dogma-
tischen Paulus soll nicht iu Abrede gestellt werden, dass das
Bild und der Ruhm jenes ziur Bildung des letzteren viel beige-
tragen, ja geradezu den Stoff hergegeben hat; es soll dadurch
nur betont werden, dass Iren, sich bei der Ausführung seines
Paulusbildes nicht von dem vorurteilsfreien Ergebnis historischer
Nachforschungen, sondern von der fertigen Vorlage seines dog-
matischen uniformen Apostelbegriffs hat bestimmen lassen. Durch
diese BriUe sehend verkannte er aber notwendigerweise die In-
dividualität des historischen Paulus; man kauu darum doch sagen,
dass bei Iren, das Bild des dogmatischen Paulus im
wesentlichen von dem des historischen unabhängig ist,
dieses vielmehr nach jenem ausgeführt und umgedeutet
wird.
Über die Wirksamkeit Pauli berichtet Iren, an mehreren
Stellen gelegentlich, und besonders im Zusammenhang eines zu-
meist der Ap.-Gesch. entnommenen Berichts über die Apostel,
den er im Interesse der schon vorher aus den EvangeHen be-
wiesenen Einheit Gottes unternimmt, um sententiam eorimi de
deo perquirere III. 11, 9.
AVas die Quellen seiner Nachrichten über Paulus betrifft,
so bietet er ausser dem unseren N.T.lichen Büchern zu entnehmen-
den Materiale keine historischen Erinnerungen an Pauli Leben.
Overbeck constatiert mit Recht das erstaunlich geringe Mass
der urchristlichen Erinnerungen bei den Vätern. Auch für die
anderen Apostel ist das von Iren, über den Inhalt der evange-
lischen und N.T.lichen Berichte hinaus beigebrachte Material ein
ausserordentlich geringes. „Man spricht gerne von der „klein-
asiatischen Theologie des Iren., vindiciert dieselbe bereits den
Texte und Untersuchungen VI, i. 5
66 Erster Teil.
Lehrern desselben, Polycarp und den Presbytern, steigt nun bis
zum Apostel Johannes hinauf und vollzieht, wenn auch schüch-
tern, die Gleichung: Johannes-lrenacus."') Wie wenig man dazu
berechtigt ist, zeigt meines Erachtcns schon dieser Mangel an
historischen Reminiscenzen ; wenigstens wirft derselbe auf die
tatsächliche Lebendigkeit der apostolischen Tradition ein sehr
bedenkliches Licht; hat eine solche aber nicht stattgehabt, so ist
eine etwaige Beziehung des Iren, zu den Apostelkreisen historisch
ohne Belang. Dass das wenige Überlieferte ausserdem keines-
wegs zuverlässig ist, lehrt folgendes Beispiel. Gewichtiger kann
man etwas nicht versichern, als Iren. V, 33, 3 das bekannte chi-
liastische Citat von der Fruchtbarkeit der Erde als Herrenwort
bezeugt: quemadmodum presbyteri niemineruut, qui Johannein
discipulum domini viderunt, audisse se ab eo, quemadmodum de
temporibus illis docebat dominus et dicebat .... ravra öe xal
Ilajilag ^latävvov ^tsv axavörr/g, UoXvxaQjiov öh ixalQoc, yeyo-
vcog, aQXCtlog avi]Q^ lyyQä<p(x>q ejiinaQtvQEl iv rfl rsrägrij rmv
avTov ßißXicov — und sicherer wird man auf Grund innerer
Kritik kaum etwas behaupten können, als dass dieses sinnlich-
phantastische Citat, bei dem, wie vielfach in den chiliastischen
Stellen, Essen und Trinken eine grosse Rolle spielen, zum min-
desten in der vorliegenden Fassung kein Herren wort sein kann.
Kayser -) bemerkt über die Paulusbehandlung bei Iren, mit Recht:
son livre ne contient pas un mot sur un seul des nombreux
evenements auxquels l'apötre fait allusion dans ses ecrits, pas
une indication qui permette de fixer l'epoque et le Heu de la re-
daction de ses epitres, ou l'ordre precis et la direction de ses
voyages. Au lieu de renseignements puises ä des sources autlien-
tiques et abondantes nous ne rencoutrons que certaines modi-
fications apportees a l'histoire documentee de l'apötre et qui sont
en liaison trop intime avec les opinions dogmatiques d'Irenee pour
meriter confiance. Auch von hieraus bestätigt sich also, dass
Iren.'s Interesse für die apostolische Zeit und insbesondere für
Paulus kein sachliches, dem Gegenstaude selbst geltendes ge-
wesen ist.
Die paulinischen Briefe dienen ihm selbstverständlich als
1) Harnack, D.-G. I. Aufl. I, 429 Anmkg. 1.
2) a. a. 0. (Rev. de Theol.) p. 339.
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 67
Nachrichtsquelle über Pauli Persönlichkeit; deswegen brauchen
sie ihm aber noch nicht als heilige Schriften zu gelten. Dass
dies noch nicht der Fall ist, war bereits in anderem Zusammen-
hange auszuführen. Es sei hier nochmals daran erinnert, dass
alle Einführungen und Ehrenprädicate, wie V, 10, 2 bene aposto-
lus ait und mirabiliter igitur apostolus naturam ostendit nostram
et universam dispositionem dei, ferner IV, 27, 4 et habemus prae-
ceptum: ICo5^^; IV, 37, 4 apostolus consilium dat, quaedam
quidem facere, a quibusdam vero abstinere, zu keinem weiter-
gehenden Schlüsse berechtigen, als dass Iren, in den Briefen des
grossen Apostels Paulus hochgeschätzte Schriftstücke zu besitzen
sich bewusst war. Da dieselben ihrer litterarischen Form nach
privat-persönlichen, nicht ofticiell-katholischeu Charakter trugen,
konnten sie auf die Eigenschaft einer heiligen, göttlichen Schrift
gar keinen Anspruch erheben. Eine Behandlung des Textes der
Paulusbriefe, wie sie L-en, III, 7, 1 f. unternimmt, schliesst schon
allein die Möglichkeit aus, dass sie dem in jedem Buchstaben
als göttliches Orakel behandelten A. T. gleich gelten könnten:
quoniam autem hyperbatis frequenter utitur apostolus propter
velocitatem sermonum suorum, ist es nötig, seinen Text nicht
immer Wort für Wort zu verstehen, sondern dem Sinne gemäss
umzustellen und aufzufassen: si ergo non attendat aliquis lectioni,
et intervalla aspirationis manifestet, in quo dicitur, erunt non
tamen iucongruentia , sed et blasphema legens . . . Mit einem
Worte: um den von dem katholischen Apostel zu verlangenden
Sinn in den Paulusbriefen zu finden, muss man sich Mühe geben,
sie richtig, d. h. jenem Sinne entsprechend, zu verstehen. Iren,
verrät selbst, wie grosse SchAvierigkeiteu ihm die Briefe in dieser
Beziehung bereitet haben.
In stärkerem Masse, als die Briefe, dient die Ap.-Gesch. dem
Iren, als Quelle seiner Nachrichten über Paulus; ja man kann
sagen, dass die Briefe gewissermassen im Sinne der Ap.-Gesch.
gelesen werden. Es ist richtig 0, dass die Ap.-Gesch. gleichsam
die Glosse zu den paulinischen Briefen gewesen zu sein scheint, und
dass letztere zunächst allein im Schatten jener im Canon ge-
standen haben. Es ist ferner richtig, dass die Ap.-Gesch. tatsäch-
lich die „Klammer" der neuen Sammlung (d. h. der Evang. und
1) Overbeck. a. a. 0., Baseler Programm 1877, S. 8.
5'
6g Erster Teil.
der Briete) gewesen ist. Hingegen darf man daraus nicht
schliesseu, dass die Ap.-Gesch. die Canonisierung der Paulinen
veranlasst oder wesentlich gefordert habe. Denn, was sie be-
legen konnte, war der solenne Apostelcharakter des Paulus; der-
selbe stand aber der Kirche bereits fest, als man die Briefe dem
N.T.lichen Canon beizuordnen begann; von dieser Seite hätte
ihrer vollen Erhebung zur heiligen Schrift kein Hindernis im
Wege gestanden. Woran man vielmehr Anstoss nahm, war nicht
ihre paulinische Herkunft, sondern ihre profane litterarische Form
und ihr privater Charakter. Nicht weil die Briefe pauli-
nische Schriften waren, trug man Bedenken, sie zu
heiligen Schriften zu prädicieren, sondern weil die
pauliuischen Schriften Briefe waren. Diesen Anstoss
konnte aber auch die Ap.-Gesch. nicht beseitigen; wie die Kirche
über denselben hinweggeschoben worden ist, haben wir oben ver-
mutungsweise ausgeführt.
Wir sagten, es sei richtig, dass die Ap.-Gesch. gleich-
sam die Glosse zu den pauliuischen Briefen gewesen zu
sein scheine. Wir gewinnen allerdings diesen Eindruck; trotz-
dem hat für Iren, selbst die Ap.-Gesch. nur bis zu einem ge-
wissen Grade diese Bedeutung gehabt. Er behauptet in naiver
Weise die völlige Harmonie der Berichte der Briefe und der Ap.-
Gesch.; das ist ihm deshalb möglich, weil er beide Berichte über-
haupt nicht als historische Quellen las, sondern unter dem Ge-
sichtspunkt seines dogmatisch vorausgesetzten Resultats. Er hat
aber keineswegs die Absicht, die Nivellierung der Individualität
des Paulus in der Richtung der Ap.-Gesch. fortzusetzen. An
und für sich ist ihm das historische Paulusbild, das die Ap.-
Gesch. ergiebt, ebensowenig massgebend, als das der Briefe. Uns
erscheint es nur zumeist so, als ob die Ap.-Gesch. den Briefen
übergeordnet sei, weil er in jener eine Auffassung des Paulus
fand, die dem uniformen Apostelbegriff, nach welchem er den
Paulus modellierte, am nächsten kommt. Wo die Ap.-Gesch.
diesem aber nicht entspricht, trägt Iren, kein Bedenken, auch
ihren Bericht in jener Tendenz umzugestalten. Über den histori-
schen Nachrichten sowol der Ap.-Gesch. wie der Briefe
steht ihm also als Norm des Verständnisses derselben
die dogmatische katholische Forderung der Harmonie
und der Solidarität der Apostel.
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. ßQ
Wie fern es aber Iren, gelegen hat, in seinem Verfahren
eine Verkürzung des historischen Paulus zu erblicken, beweist
der Umstand, dass er die Ap.-Gesch. selbst für eine paulinistische
Urkunde hält. Er betont wiederholt die freundschaftliche Ab-
hängigkeit des Lucas von Paulus, gemäss der Analogie, dass
Marcus der interpres et sectator Petri ist III, 10, 6; er sieht in
Lucas den Schreiber des paulinischen Evangeliums (III, 1, 1.);
ferner UI, 14, 1 quoniam autem is Lucas inseparabilis fuit a Paulo
et cooperarius eins in evangelio, ipse facit manifestum, non
glorians, sed ab ipsa productus veritate . . . omnibus his (der
Reisebericht der Ap.-Gesch.) cum adesset Lucas diligenter con-
scripsit ea , . . quoniam non solum prosecutor (dx6Xoi>0-og), sed
et cooperarius fuerit apostolorum, maxime autem Pauli, et ipse
autem Paulus manifestavit in epistolis, dicens U Tim 4 ^"^ . . .
Lucas quidem, qui semper cum Paulo praedicavit et dilectus ab
eo est dictus et cum eo evangelisavit . . In der vom Freunde des
Paulus geschriebenen Ap.-Gesch. kann aber unmöglich der pauli-
nische Standpunkt verkannt oder verkürzt sein. Daraus ergiebt
sich der Grundsatz der irenäischen Geschichtsforschung: III, 13, 3
sie et consonans et velut eadem tarn Pauli annuntiatio quam et
Lucae de apostolis testificatio (cf III, 12, 9); diese Theorie
ist ihm redliche Überzeugung. Die Solidarität der Apostel
wird auch dadurch illustriert, dass Lucas, der besondere Freund
und Mitarbeiter des Paulus, I, 23, 1 discipulus et sectator aposto-
lorum und III, 10, 1 sectator et discipulus apostolorum ge-
nannt wird. Das Verfahren des Iren, ist nicht anders denn als
ein naives zu bezeichnen. Overbeck \) hat die Situation richtig
gekennzeichnet: „Iren, steht noch auf dem mit Rücksicht auf
Späteres antik zu nennenden Standpunkt, welchen auch die Ap.-
Gesch. und Justin repräsentieren und auf welchem das paulinische
Evangelium in seiner Eigentümlichkeit so gut wie nicht existiert.
Allerdings sind inzwischen die Briefe des Paulus zur Anerken-
nung (?) als canonische Schriften gelangt, aber sie sind noch so
sehr ein unverstandener und unbedachter, oder durch die Ap.-
Gesch. noch verhüllter Buchstabe, dass sie für sich noch gar
nicht reden".
Ist also die Harmonie der Apostel dem Iren, ein dogmatisches
1) a. a. 0. pag. 9.
70 Erster Teil.
Postulat, dem die Geschichte sich einfüo-en ninss, so ist von ihm
eine Würdigung der Eigentümlichkeit und Individualität des
Apostels niclit zu erwarten. So werden in der Tat die Diffe-
renzen zwischen Paulus und den Ura]iosteln zwar nicht
übergangen, aber auch nicht als solche empfunden.
Sie werden dem Gel)iete des Persönlichen entrückt und
nicht als aus sachlich abweichender Auffassung, son-
dern als aus kluger formaler Accommodation an die Ver-
hältnisse, gemäss weisem lT))ereinkommen zwischen den Aposteln,
entsprungen erklärt.
Dass Paulus in specifischem Sinne der Heidenapostel war,
die Zwölf in Israel das Evangelium verkündeten, ist Iren, be-
kannt: 111, 13, 2: dominus duodecim apostolos ad oves quae peri-
erant domus Israel mittebat; III, 13, 1 ipsius ergo dei Petrus erat
apostolus, cuius et Paulus, et quem Petrus in circumcisione an-
nuntiabat deum et dei filium, hunc et Paulus in gentes; IV, 24, 2
quapropter plus laborabat qui in gentes apostolatum acceperat,
quam qui in circumcisione praeconabant filium dei. Iren, sieht
darin einfach eine Geschäftsteilung. Keine Spur führt auf die
Erinnerung, dass die Heiden mission je eine streitige Frage
gewesen ist. Sie gilt so w^enig als eigentliches Werk des Paulus,
dass er nicht einmal der Erste ist, der sie betreibt; sein Werk
ist sie nur insofern, als er persönlich im Auftrage und
nnter der Autorität der Gesamtheit der Apostel für sie
wirkt. Aber derjenige, der die Praxis der Heidenniission eröff-
net, ist nach III, 12, 7 Petrus gewesen; man kann darin eben-
sowol eine Beeinträchtigung der Priorität des ]iaulinisclien Uni-
versalismus, als umgekehrt eine Anpassung des Petrus an denselben
finden: die Absicht ist jedenfalls, ihre Übereinstimmung in diesem
wichtigen Punkte von vornherein ausser Frage zu stellen. So
wird ni, 12, 8 als zweite Heidenbekehrung die des Kämmerers
aus dem Morgenlande durch Philippus berichtet und § 9 Paulus
zuerst als in den Synagogen von Damascus und dann erst auf
dem Areopag predigend eingeführt. Die Stelle III, 12, 9: in Areo-
pago, ubi Judaeis non assistentibus licebat ei cum fiducia verum
praedicare deura. dixit . . . scheint auf den ersten Blick auf einen
Gegensatz zwischen Paulus und den Juden Christen liinzu weisen,
als ob er sich sonst vor diesen mit seiner freimütigen Predigt
scheuen müsste; Iren, will aber hier vielmehr betonen, dass Paulus
Auffassunor und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 71
auch in der ausschliesslich an Heiden gerichteten Predigt den
A.T.lichen Gott als den allein wahren Gott verkünde, gegenüber
der gnostischen Behauptung, Paulus habe nur. sich den Juden
accommodiereud, an den A.T.lichen Gottesbegritf angeknüpft, meine
aber in Wirklichkeit einen anderen Gott. Die Versicherung, dass
die Apostel mit der Kirchenlelire, also doch auch unter einander
übereinstimmen, 111. 12, 13: quoniam aiitem et apostoli et discentes
eorum sie docebant, quemadmodimi ecclesia praedicat, hindert
Iren, nicht, zu Schluss dessell>en § von einer bei Juden und
Heiden verschiedenen Missionspraxis zu berichten: manifestum
est ergo, quoniam non derelinquebant veritatem, sed cum omni
fiducia Judaeis et Graecis praedicabant: Judaeis quidem Jesum
eum, qui ab ipsis crucifixus est. esse iilium dei. judicem vivorum
et mortuorum, a patre accepisse aeternum regnum in Israel, quem-
admodum ostendimus; Graecis vero unum deum, qui omnia fecit,
et huius filium Jesum Christum annuntiantes. Aber diese ab-
weichende Praxis in der Juden- und Heidenpredigt ist nicht eine
persönliche, die auf einer Meinungsverschiedenheit ZAvischen den
die Judenmission treibenden Aposteln und dem Heidenapostel be-
ruhte, sondern eine formale, die lediglich dem Motiv der Accom-
modation entspringt und von allen Aposteln gegenseitig ge-
billigt wird.
Iren, weiss, dass Paulus kein persönlicher Schüler des Herrn ist.
dass er nicht zu denen gehört, von welchen gilt : ubique simul cum
eo (domino) assistentes inveniuutur Petrus et Jacobus et Johannes
(UI, 12, 15), aber deswegen gilt er ihm nicht geringer als die Zwölf.
Iren, rechnet sich selbst zu den Heidenchristen gegenüber den
Judenchristen (111, 12. 15: hi autem qui circa Jacobum apostoli
gentibus quidem libere agere permittebant, concedentes nos spiri-
tui dei), er sieht also die Grosskirehe als Fortsetzung der Heiden-
mission an; er nennt den Glauben der Heiden generosior (IV.
24, 2: generosior autem rursus fides gentium ostenditur, sermonem
dei assequentium sine instructione scripturarum [seil. A. T.]). aber
trotzdem gilt ihm der Heidenapostel, der mehr als die anderen
alle gearbeitet hat, nicht grösser als diese. An dem Dogma
der Solidarität der Apostel vermag ihn keine liis/torische
Reminiscenz irre zu machen. Deshalb hat auch das :7rf-
QiGOÖreQOv avrcöv jtävrcor exojrlaoa für ihn nicht den Sinn,
dass Paulus positiv an tatsächlichen Erfolgen mehr geleistet,
72 Erster Teil.
sondern dass ihm subjectiv seine Tätigkeit mehr Mülie bereitet
habe (IV, 24, 1. 2): das liegt im Wesen der Heidenmission, die
nicht wie die Mission bei den Juden an den Monotheismus, den
Begriff des Sitteugesetzes und vor allem an das A. T. anknüpfen
konnte, sondern die religiöse und sittliche Unterweisung von vorn
anfangen mnss: quapropter (IV, 24, 2) plus laborabat qui in gentes
apostolatum acceperat, quam qui in circumcisione praeconabaut
filium dei: illos enim adiuvabant scripturae, quas confirmavit do-
minus et adimplevit, talis veniens qualis et praedicabatur; hie
vero peregrina eruditio et nova doctrina, deos gentium non solum
non esse deos, sed et idola esse daemoniormn ... et liaec ser-
mone praedicabantur gentibus sine scripturis, quapropter et plus
laborabant qui in gentes praedicabaut. Dem entsprechend heisst
es IV, 23, 2 von der Bekehrung des Kämmerers, weil derselbe
schon in den Propheten gelesen hatte: non multum laboravit
circa eum Philippus, quoniam erat in timore dei praeaptatus a
prophetis. Also auch hier bestätigt sich der Unterschied zwischen
der Juden- und Heidenpredigt als ein rein practischer, die Me-
thode betreffender, den Verhältnissen sich accommodierender, nicht
aber principieller und inhaltlicher. Auch die Heidenmission
beruht auf der Autorität aller Apostel, Paulus ist nur
das Organ des Collegiums in dieser Richtung. Dass Iren,
bei dieser Auffassung der apostolischen Verkündigung nicht ge-
nügend gegen den Einwurf Marcion's: III, 12, 12 et apostolos
quidem, adhuc quae sunt Judaeorum sentientes, annuntiasse evan-
gelium, geschützt ist, liegt auf der Hand; aber derselbe Gedanke
klingt bei ihm nicht in dem Vorwurf der mangelnden Einsicht,
sondern in der Bewunderung der sich anpassenden Weisheit der
Apostel aus.
Dass die Differenz zwischen der Juden- und Heidenpredigt
nur in der sich accommodiereuden Praxis der Apostel liegt, im
übrigen aber beide den gleichen Inhalt haben, schliesst Iren, auch
aus den Verhandlungen des Apostel-Convents, 111, 12, 14 ad fin.:
manifestum est ex his omnibus, quoniam non alterimi patrem esse
docebant, . . . ipsi autem ex eo quod quaerebant, an oporteret
circuracidi adhuc discipulos necne, manifeste ostenderunt non
habuisse se alterius dei contemplatiouem. Die Verhandlung über
die Notwendigkeit der Beschneidung ist ihm so wenig das Zeichen
einer vorliegenden Differenz, dass er ihr vielmehr den Hinweis
Auffassuncf und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 73
auf die Pietät der Apostel gegen den alten Bund entnimmt. Die
Beschreibung des Apostel-Convents in 111, 12, 14 hält sich an die
Darstellung der Ap.- Gesch., schleift aber an derselben noch alle
Züge ab, die dem Convent den Charakter einer streitbaren Dis-
putation oder sachlichen Auseinandersetzung geben könnten. Die
Darstellung der Ap.-Gesch. ist also dem Iren, noch nicht unio-
nistisch genug, — zugleich ein schlagender Beweis, dass nicht
der Bericht der Ap.-Gesch., sondern der dogmatische Apostel-
begriff für Iren, in der Auffassung des Werkes Pauli das mass-
gebende Kriterium ist, unter Umständen auch, wie hier, gegen
das Zeugnis der Ap.-Gesch.
Nach dem Bericht der Ap.-Gesch. werden Paulus und Bar-
nabas, nachdem durch die Predigt der rivhg xazeXB^ovreg djro
rr/g 'lovöaiag zwischen diesen und jenen y£vofi£V7jg oraoemg xai
C,7jr/jOecog ovx 6Xlyi/g, nach Jerusalem JiQog rovg djtooröXovg
xai XQsOßvTtQovg JceQi rov C,t/T7/f(arog rovzov abgeordnet —
Iren, schweigt von dem heftigen Streite in Antiochien ganz und
nimmt jener Darstellung den Anschein, dass Paulus sich in Jerusa-
lem Entscheidung holen wolle, dadurch, dass er Paulus nicht als
Abgeordneten zu der jerusalemischen Gemeinde, sondern als
Apostel zu den anderen Aposteln gehen lässt: cum ascendissent
Paulus et Barnabas Hierosolymam ad alteros apostolos propter
haue quaestionem. Die Stelle act. 15''""|, dass rivhg djro t%
aiQtOscog rcöv <PaQiOakov jisjiiörsvxoTsg Beschueidung und Ge-
setzeserfüllung fordern und dass in der Gemeindeversammlung-
Petrus erst das Wort ergreift, nachdem infolge jener Forderung
grosser Streit entstanden ist (jtoXXyg ös <jvr^rjT?'jOtcog Y£rofitp?jg),
übergeht Iren, völlig und beginnt sofort, (cum) universa ecclesia
convenisset in unum, Petrus dixit eis . . . An Petri Rede, die act.
15'''^^^ entspricht, schliesst er sofort mit post quem Jacobus dixit
dessen Rede act. 15 i3— 20 ^^^^ während er v. 12 toiytjoe de jzär ro
jiXtjd^og und die Erwähnung des Berichts des Barnabas und Paulus
über ihre Wirksamkeit unter den Heiden, der den Anschein er-
wecken könnte, als 0I3 diese sich liätten rechtfertigen müssen,
auslässt. Zu Beginn der Rede des Jacobus bleibt das dxovöazE
fiov weg, das den Verdacht erregen könnte, als ob er sich erst
Gehör verschaffen müsste; im übrigen stimmt seine Rede wört-
lich mit der Überlieferung derselben in der Ap.-Gesch., nur dass
V. 21 von dem Mosesstudium in allen Städten und Schulen, das
74 Erster Teil.
dem Iren, zu jüdisch klingen moclite, durch die moralistische Er-
mahnung ersetzt wird: et quaeeunque nolunt sibi fieri, aliis ne
faciant. Den v. 22 des 15. Capitels der Ap.-Gesch. ersetzt er durch
die Versielierung: et cum haec dicta essent et omnes consensis-
sent, scripserunt eis sie. Dieselbe katholisierende Veränderung
der Rede des Jacobus kehrt auch in dem sich sonst an die
Fassung der Ap.-Gesch. haltenden Decret als Einschiebung wieder.
Diese Änderungen des Iren, an der Darstellung der Ap.-Gesch.
wird mau kaum für znföllig und absichtslos halten können ; ihre
Tendenz geht vielmehr offenbar dahin, dem ganzen Conveut den
Charakter einer sachlichen Auseinandersetzung zu nehmen und
ihn als eine officielle Anerkennung und Zustimmung der ..ande-
ren" Apostel zur Wirksamkeit des Paulus darzustellen.
Ebensowenig sieht Iren, in den Vorgängen in Autiochien
einen Conflict zwischen Paulus und Petrus; ja er weiss dieselben
so zu gestalten, dass das Verhalten des Petrus indirect von Paulus
sogar sanctioniert erseheint III, 12, 15. Das Benehmen des Petrus
zeigt die Ehrfurcht der Apostel circa primura testamentum; nur
auf directeu Befehl des Geistes habe Petrus mit Heiden verkehrt
und sie sogar getauft; hi autem qui circa Jacobum apostoli genti-
bus quidem libere agere permittebant, concedentes nos spiritui
dei: ipsi vero euudem scientes deuni perseverabant iu pristinis
observationibus; ita ut et Petrus quoque timens, ne culparetur ab
ipsis, ante nianducans cum gentibus propter visionem et propter
spiritum qui requieverat super eos, cum tamen advenissent qui-
dam ab Jacobo, separavit se et non manducavit cum eis. Der
Wechsel im Verhalten des Petrus ist also bekannt, aber er wird,
trotzdem die liücksicht auf die Jacol)nspartei als Veranlassung
genannt wird, im letzten Grunde doch nicht als Furcht und In-
consequenz. sondern als Treue gegen den alten Bund gedeutet.
Das Naivste dabei ist aber, dass Iren, die Bemerkung anschliesst:
hoc ipsum autem dixit Paulus et Barnabam fecisse; er hat also
hier Gal 2'"^ im Auge, aber an den Vorwurf der v:jr6xQiGi^, den
Paulus dort dem Barnabas macht, denkt er so wenig, dass viel-
mehr jene Stelle das Verhalten des Petrus gleichsam unter Pauli
Zustimmung stellt, indem es durch das gleiche Verhalten des
Freundes und Genossen des Paulus sanctioniert oder wenigstens
gemildert erscheint.
Wie kritiklos Iren, mit den Tatsachen umgeht und sie ganz
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 75
nach dem jedesmaligen Zweck gestaltet, wird durch III, 13, 3
recht drastisch illustriert. Daselbst kommt er nochmals auf den
Apostelconvent zu sprechen. Während es sich in der soeben von
demselben gegebenen Dar.stellung III, 12, 14 um die Harmonie
aller Apostel und die Gleichberechtigung des Paulus neben den
anderen handelte, liegt hier in der Bestreitung derer qui dicunt,
solum Paulum veritatem coguovisse. die Tendenz vor, den Paulus
der Zahl der anderen Apostel einzuordnen und vor Überschätzung
zu bewahren. Deshalb heisst es III, 13, 3: cjuoniara autem his
qui ad apostolos voeaverunt eum de quaestione, acquievit
Paulus et ascendit ad eos cum Bamaba in Hierosolymam non
sine causa, sed ut ab ipsis libertas gentilium confirraaretur . . .
et iterum ait: ad horam cessimus subjectioni etc.: Gal 2^. Dort
zieht Paulus zu den anderen Aposteln, hier wird er zu den
Aposteln gerufen, befohlen: dort Zustimmung derselben zur
Praxis des Paulus, hier muss sich dieser jenen anbequemen; dort
der Charakter einer einmütigen Beschlussfassung, hier Unter-
werfung des Paulus! Und das Alles, weil dort Paulus verteidigt.
hier zurückgedrängt werden soll. Derselbe Gegenstand wird also
kurz nach einander in widerspruchsvoller, entgegengesetzter Weise
dargestellt, weil er einmal diesem, das andere Mal dem entgegen-
gesetzten Zwecke dienen soll. Noch dazu: der Bericht, der den
Paulus verteidigt, schöpft aus der Ap.-Gesch., die gerade den
historischen Paulus nivelliert; der, welcher den Paulus nivellieren
soll, schöpft aus seineu Briefen, die gerade seine Eigenart her-
vortreten lassen. Der Gipfel der Naivetät ist aber, dass Iren,
jene widerspruchsvolle Dai-stellung mit der Versicherung ihrer
Übereinstimmung abschliesst: zunächst zwar nur von der Zeit
des Ereignisses: si quis igitur diligenter ex actibus apostolorum
scrutetur tempus. de quo scriptum est, ascendisse Hierosolymam
propter praedictam quaestionem, inveniet eos qui praedicti sunt
a Paulo annos concurrentes , dann aber, wenn auch vorsichtig
mit velut eadem, auch auf das Ganze erweitert: sie et consonans
et velut eadem tam Pauli annuntiatio, quam et Lucae de apostolis
testificatio.
Die weitere Lebensgeschichte des Paulus, soweit sie noch in
III, 14 angeführt wird, giebt Iren, nach dem Reisebericht des
Lucas; aber auch dies geschieht nicht aus historischem Interesse
an des Apostels Leben, sondern um aus dem Berichte des steten
76 Erster Teil.
Begleiters des Paulus zu beweisen, dass dieser keine Gelieim-
lelire hinterlassen, sondern Alles offen verkündet habe, da andern-
falls Lucas, der doch in seinen Schriften nichts der Art erwähnt,
etwas von jenen Geheimnissen hätte wissen müssen.
Es kann nach alledem wol als dargetan gelten, dass Iren,
für den historischen Paulus weder Interesse noch Verständnis
besitzt und dessen Eigenart niclit gerecht wird. Ist nun aber
auch Pauli Person und Wirksamkeit unter dem Einfluss des
dogmatischen Apostelbegriffs in der dargetanen Weise nivelliert,
so wäre doch möglich, dass in Iren.'s Auffassung der paulinischen
Predigt die echt ])aulinischen Gesichtspunkte noch hervortraten.
Soweit diese Frage sich aus der Behandlung der paulinischen
Citate beantworten lässt, wird sie im nächsten Teil genau unter-
sucht werden. Hier fragt sich nur, ob Iren, in seinen diesbezüg-
lichen directen Äusserungen ein Verständnis der Eigentümlich-
keit der paulinischen Predigt verrät.
Es fehlt nicht an Stellen, die den Anschein erregen können.
Es könnte wie eine Reminiscenz der paulinischen Gnosis über
den Ki-euzestod klingen, wenn Iren. z. B. V, 12, 5 sagt: idem ille
qui ante ignorabat et persequebatur ecclesiam, revelatione ei de
coelo facta et coUoquente cum eo domino, evangelisabat filium
dei Christum Jesum, qui sub Pontio Pilato crucifixus est, praete-
rita ignorantia exterminata a posteriore agnitione; 111, 12, 9
UavXoc, fisza x6 tx rov ovgavov XaXJjoai avrS top xvqiov . . .
txfjQvOös fiBTa jcäotjc jca(>()t]aiag rov 'hjoovr, oxl ovrog tonv
6 vlog rov d^eov Xqlötoq. TovTtöri to fworygioi^ o Xtyti xara
djtoxaXvipiv tyvco^doS^ai avxm o jiaO^mv tjil IJovriov üiXarov
ovTog 6 xvQLog tojv jtavxmv xal ßaöiXsvg xal d-sog xal x^irtjg
löTir, ab eo qui est omnium deus accipiens potestatem, quoniam
(Phil 2^) subjectus factus est usque ad mortem, mortem autem
crucis. Indessen in dieser Allgemeinheit sind diese Gedanken
doch keineswegs paulinischer Alleinbesitz. Zu dem gekreuzigten
Christus bekehrt nach IV, 23, 2 auch Philippus den Kämmerer
aus dem Mohreulande: facile suasit ei credere, eum esse Christum
Jesum, qui sul) Pontio Pilato crucifixus est et passus est, quae-
cunque praedixit propheta, eumque esse filium dei, qui aeternam
vitara hominibus dat. Wie wenig aber die specifisch paulinische
Predigt bei Iren, dem Paulus reserviert bleibt, zeigt sich deut-
lich in IV, 24. 1, wo bei Gegenüberstellung der urapostolischen
Auffassung und Schätzung der Person und des Werkes Pauli. 77
Judenpredigt uud der paulinischeu Heideupredigt die Rechtfer-
tigung durch den Glauben in jener verkündet wird, während die
paulinische Verkündigung au die Heiden stark hellenistisch ge-
halten ist. Die Juden facile recipiebant primogenitum mortuo-
rum et principem vitae dei, eum qui per extensionem maimum
dissolvebat Amalech et vivificabat hominem de serpentis plaga
per fidem quae erat in eum: die Heiden dagegen mussten zu-
nächst vom Götzendienst zum Monotheismus bekehrt, und ihnen
Gott als Schöpfer Himmels uud der Erde nahe gebracht wer-
den: esse autem huius filium verbum eins, per quem constituit
omnia et hunc in novissimo tempore hominem in hominibus
factum reformasse quidem humanum genus, destruxisse autem et
vicisse inimicum hominis et donasse suo plasmati adversus re-
luctantem victoriam. Die paulinischeu Ausdrücke und Gedanken
vom Erstgeborenen von den Toten, von der Befreiung durch das
Kreuz und von dem Lebeu in Sündenbefreiung durch den Glauben
an Christus, werden also gerade den Uraposteln in ihrer Judeu-
predigt beigelegt; dem Heidenprediger dagegen eine Theologie
zudictiert, die just der katholischen des Iren, entspricht. Weil
Paulus der Heidenapostel war, und die Grosskirche die
Fortsetzung der Heidenmission ist, muss Paulus, so
scheint Iren, rückwärts zu schliessen , auch das gepredigt
haben, was jetzt die Grosskirche lehrt.
Welches sein Verständnis der paulinischeu Predigt ist, zeigt
schliesslich noch IV, 41, 4, wo er den Inhalt des augekündigten
Beweises aus den Briefen, dass Paulus omnia consonantia veri-
tatis praeconio docuisse, folgendermassen angiebt: unum deum
patrem, eimi qui locutus sit ad Abraham, qui legis dationem fe-
cerit, qui prophetas praemiserit, qui novissimis temporibus filium
suum misit et salutem suo plasmati donat, quod est carnis sub-
stantia. Die Einheit Gottes, die Einheit der Heilsgeschichte und
die Fleischesauferstehung als Gegenstand der paulinischen Pre-
digt — das sind die Punkte, wo Iren, wirklich ein Interesse für
sie hat: eine Waffe gegen den dualistischen und spiritualistischen
Gnosticismus.
Iren, zeigt also weder ein Verständnis für die historische
Erscheinung, die mächtige Persönlichkeit, die charakteristische
Individualität des Paulus, noch scheint er den Nerv seiner reli-
giösen Position erkannt zu haben. Dafür ist dem Paulus die
78 Erster Teil.
Teilnahme uud eine Steile in dem dogmatischen Postulat des
ApostelcoUegiums als Traditionsinstauz eingeräumt, seine Auto-
rität auf unangreifbare Hölie gestellt uud durch die seiner Mit-
apostel gedeckt. Die brüderliche einträchtige Autorität des Petrus
und Paulus ist für Iren, die über jeden Zweifel erhabene Gruud-
stütze der Kirche und seines ganzen antignostischen Beweis-
baues. —
C. Die inhaltliche Aneignimg der panlinisehen Citate
durch Irenaeus, seine Ahsichl und sein Verständnis für
dieselben.
Nach der Behandlung der directen Aussagen über Paulus
wenden wir uns wieder der Untersuchung der pauliuischen Citate
des Iren. zu. Während es sich im ersten Unterteile um die Form
ihrer Anführung und die sich aus derselben ergebende äussere
Wertschätzung der pauliuischen Briefe gehandelt hat, gehen wir
nun zu der Besichtigung der Citate hinsichtlich ihres Inhalts über.
Bei derselben ist vornehmlich darauf zu achten:
1) welche Seiten und Gedanken der pauliuischen Briefe Iren,
bei der Auswahl seiner Citate bevorzugt,
2) zu welchem Zwecke und in welchem Sinne er dieselben
anwendet,
3) ob der von Iren, den Stellen gegebene Sinn dem genuinen
entspricht.
Daraus wird sich ein Urteil über das Mass der inneren An-
eignung der paulinischen Briefe bei Iren, ergeben und sich zeigen,
welches Interesse ihn bei der häufigen Benutzung derselben ge-
leitet hat; ob er sich ihnen aus Sympathie für ihren Inhalt zu-
gewendet, oder aber sie in anderweitiger Tendenz gebraucht hat,
die ihi-em Inhalt fern liegt.
Man könnte gegen die Folgerichtigkeit dieses Schlusses (aus
dem Gebrauch der paulinischen Citate seitens des Iren, auf dessen
innere Stellung zu den paulinischen Briefen) einwenden, dass bei
dem polemischen, antignostischen Charakter des irenäischen Buches
gar nicht anders zu erwarten sei, als dass er auch die Briefe in
dieser Richtung verwende. Indessen enthält das Werk doch auch
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 79
echt zahlreiche positive und nicht lediglich polemische Aus-
führungen, aus denen wir sein wirkliches Verhältnis zu den pau-
linischen Briefen wol erkennen können. Wir werden aber, zu-
mal die Einteilung der Untersuchung nach den oben genannten
Gesichtspunkten zu unvermeidlichen Wiederholungen führen
würde, jenem Einwand, dass man von Iren, nichts Anderes er-
warten dürfe, als was er selbst gewollt, also nicht eine Dar-
stellung und Berücksichtigung des Paulinismus, sondern eine
Bekämpfung und Auseinandersetzung mit den Gnostikern, inso-
fern gerecht, als wir zunächst fragen, in wie weit Iren, die frag-
lichen Citate in antignostischem Interesse und in dem seines
persönlichen Christentums (moralistisch und eschatologisch) ver-
wendet, und dann erst, wie weit in echt paulinischem Sinne. An
diesem letzten Punkte kann seine innere Verwandtschaft mit den
paulinischen Briefen eventuell voll zur Geltung kommen; somit
wird man dieser Einteilung nicht vorwerfen können, dass sie
das Resultat der Untersuchung anticipiere. Der Einzelbespre-
chung können natürlich nicht sämtliche Citate, sondern nur die
charakteristischen unterzogen werden. Um aber den Schein der
Willkür bei dieser Auswahl zu vermeiden, geben wir derselben
eine Aufzählung der Citate nach ihrer Tendenz als ControUe
bei. Dieser Statistik gegenüber kommt es dann nicht in Be-
tracht, ob man bei der Constatierung der Tendenz dieses oder
jenes Citats verschiedener Ansicht sein könnte.
Welches sind die Gedankenreihen, die Iren.'s Ausführimgen
durchziehen, und die wir zunächst in seiner Anwendung der
paulinischen Citate vertreten zu finden erwarten dürfen?
Iren.'s Theologie ist eine fragmentarische. Einen religiösen
Centralgedauken, der alles Einzelne zu einer systematischen Ein-
heit verknüpfte , sucht man vergebens. Am Ersten würde der-
selbe noch in dem: deus homo ut homo deus, zu finden sein,
aber manche Grundzüge seiner Theologie stehen doch damit nur
in sehr losem Zusammenhang. Dennoch zieht sich durch das
ketzerbestreitende Werk des Iren. , diese fragmentarische Dar-
stellung einer fragmentarischen Theologie, ein roter Faden, ein
practisches Ziel , das er nie aus dem Auge verliert, zu dessen
Verfolgung ihm alle wissenschaftlichen Mittel recht sind: die
Einheit der Kirche. Die Einheit der Christenheit ist der
Gegenstand seiner Verteidigung und die Kraft seines Angriffs.
80 Erster Teil.
Die Form der Polemik erinnert (ct. III, 12, 7 variae sententiae
sunt uniuscuiusque eorum . . . ecciesia in una et eadem perse-
verat sententia) oft an den Staudpunkt der Apologeten, die der
Zerrissenheit und Unsiclierheit der hellenisch -philosophischen
Weltanschauung die strafte und sichere Einheitlichkeit der christ-
lichen entgegensetzten. Inhaltlich bedeutet Iren, gegen-
über den Apologeten doch schon einen Schritt bergab
zur Säcularisierung des Christentums: er kämpft nicht
mehr, wie jene, für die Einheitlichkeit der christlichen
Weltanschauung, sondern für die der christlichen
Kirche; aber andererseits noch nicht, wie die Späteren,
für die äussere Einheit der Weltkirche, sondern für die
innere Einheit des Glaubens in der Kirche. Er fasst selbst
V, 19, 2 die Punkte, die er an den Häretikern zu bekämpfen
hat, zusammen und fixiert V, 20, 1 dem gegenüber als die Basis
des Kirchenglaubens: eorum autem, qui ab ecclesia sunt, semita
circumiens mundum Universum, quippe firmam babens ab apo-
stolis traditionem, et videre nobis donans omnium unam et
eandem esse fidem, oranibus unum et euudera deum patrem
praecipientibus, et eandem dispositionem incarnationis filii dei
credentibus et eandem donationem spiritus scientibus et eadem
meditantibus praecepta et eandem figuram eins quae est erga
ecclesiam ordinationis custodientibus et eundem expectantibus
adventum domini et eandem salutem totius hominis, id est ani-
mae et corporis sustinentes. Daraus ergeben sich als Gegen-
stände des Interesses des Iren.:
1) die Einheit der Kirche; 2) die Einheit Gottes; 3) die
Einheit der Heilsgeschichte; 4) die Einheit der Person Jesu
Christi; 5j die Einheit des Menschengeschlechts und die Teil-
nahme des Fleisches am Heil; 6) moralistische Bestrebungen;
7) eschatologische Neigungen.
Fragen wir nunmehr bei jedem dieser Punkte, was,
wie oft und in welcher Weise für denselben aus den
paulinischen Briefen citiert wird.
Das allgemeinste der antihäretischen Interessen des Iren, ist
die Einheit der Kirche, d. h. ihr Alleinbesitz des Heils. In
dieser Tendenz zählen Avir 31 paulinische Citate.
Dass allein die Kirche ein Anrecht auf die Apostel habe,
wird zweimal III, 24, 1 und IV, 26, 5 aus I Co 12^^ bewiesen,
Die inhaltliche Aneignunor der paulinischen Citale durch Iren, gj
indem Iren, den Nachdruck auf das Iv rTj Ixxh/oia legt und
unter der letzteren natürlich nicht die Gemeinde im paulinischen
Sinne, sondern die Grosskirche im Gegensatz zu den Häretikern
versteht. Xur die Darbringung der Kirche ist ein reines Opfer
bei Gott: Phil A^^ in lY, 18, 4. Die Jünger, die am Sabbat
Ähren raufen, sind entschuldigt als Priester, denen die Opfer-
fillchte des Herrn zukommen, wie auch Paulus sagt Phil 4'" ,ich
verlange kein Geschenk, aber Frucht" IV, 8, 3. Paulus gedenkt
des Linus, des ersten römischen Bischofs H Tim 4 ^ ^ in Hl, 3, 3.
Im Interesse der Harmonie der Apostel werden Gal 2^-^ (III,
12, 15), Gal 2^, Ro 10^'^ (svayytXi^ofiei'Oi als Apostel verstanden),
I Co 1511 (lU, 13, 1), Gal 21- 2 2^ (III, 13, 3) angeführt; dass
er ein treuer Apostel und Diener der Überlieferung ist, bezeugt
Paulus selbst II Co 2'' 7- in IV, 26, 4: dass er keine Geheim-
lehre besass , verbürgt Lucas , dessen Freundschaft mit Paulus
aus n Tim 4i"- i' und Col 4'^ (III, 14, 1) belegt wird. Um
auch den Verdacht einer Differenz zwischen den Aposteln zu
vermeiden, wird IV, 24, 2 das I Co 15^^ plus eis omnibus labo-
ravi so verstanden, dass es nicht eine positive Mehrleistung, son-
dern nur eine relativ grössere Mühwaltung bedeutet. Den Sinn
derer, die nicht den Glauben der Kirche teilen, verblendet Gott :
U Co 44 Ro 12^ n Thess 2"- '^ (IV, 29, 1). Als Freund der
Kirche und Gegner der Gnostiker warnt Paulus vor der Berüh-
rung mit den letzteren und vor der falschen Gnosis selbst: Tit
3'*^ wird sowol I, 16, 3 gegen die 6001 öe dg^ioravTai rr/g ex-
xX7]oLag wie HI, 3, 4 gegen die jtaQayagäooo weg xrjv dXt/d-siav
citiert; gegen die wissensstolze, aufgeblähte Gnosis sei Ro 12'^
(V, 20, 2), I Co gl (II, 26, 1), I Tim 1^ (I praef. 1), I Tim. 6 "^'^
(U, 14, 7) gesagt und in I Co 13 ^ (II, 28, 9) an die Grenzen
unserer Erkenntnis gemahnt. Dem gegenüber gilt Paulus als
Vertreter der besonnenen Gnosis I Co 2"' 12^-^ 13^ iU, 28, 7),
Ro 11^'^ (I, 10, 3). Es ist auch wol nicht zufällig, dass in
I, 10, 3, wo die Probleme der wahren kirchlichen Gnosis auf-
gestellt werden, dies mehrfach mit paulinischen Formeln und
Sätzen geschieht. Die paulinischen Briefe dienen hier also dem
Nachweis des Rechts der apostolischen Kirche gegenüber allen
Abweichungen von der Gemeinschaft und Norm derselben: Paulus
gilt als Anwalt der Grosskirche gegen die Häretiker. Dabei war
Iren, der Meinung , den Paulus correet zu verstehen, denn nach
Texte und Untersuchungen VI, 2 (J
g2 Erster Teil.
seiner Auffassung wussten die Apostel die kommenden Irrlehrer
voraus und präcisierten die Wahrheit ihnen gegenüber cf. 111,
14, 2 deindo significans malos doctores dixit (Pauhis): act. 20"'^^- •**',
und Öfters.
Das Hauptstück seiner christlich -kirchlichen Überzeugung,
der Punkt, mit dem er das Gefecht eröffnet und auf den er
immer wieder zurückkommt, ist die Verteidigung und Betoniuig
der Einheit Gottes. Hier ist der Gegensatz gegen den gno-
stischeu Dualismus principiell. Das Grundmotiv des letzteren
war offenbar die Überzeugung, dass das neue Heilsgut der christ-
lichen Religion in diametralem Gegensatz zur Welt stehe: die
Welt kann es nicht geben, es ist weit über die Welt und ihre
Güter erhaben, es ist ja gerade die Erlösung von der Gefangen-
schaft in den Banden dieser Welt. Dann kann aber, so schlössen
sie weiter, der christliche Gott, der dieses Heil schenkt, nicht
derselbe Gott sein, der jene Welt geschaffen hat, sondern muss
ein höheres Wesen als der Weltscliöpfer sein. Dem entgegen
vertritt Iren, die Einheit des Schöpfer- und Erlösergottes; für
seine Methode und seinen Staudpunkt ist es zugleich charak-
teristisch, dass er nicht philosophische Ausführungen darüber,
dass der höchste Gott zugleich der Schöpfer der Welt sein müsse,
bringt, sondern dass er von dem festen Begriff des Weltschöpfers
ausgeht und nachweist, dass es über diesem keinen höheren
Gott gebe.
Die paulinischen Briefe werden in dieser Tendenz in 17 Fällen
citiert. Dass es nur einen Gott gebe, die, welche man sonst so
nenne, aber nur fälschlich dafür gelten, sage Paulus Gal 4'-*,
II Thess 2^ 1 Co 8 ^ '' (111, 0, 5); 111, 7, 1 entkräftet Iren, das
entgegenzustellende II Co 4 ^, indem er durch Umsetzung der
Worte erst den richtigen Sinn: „Gott hat verblendet die Herzen
der Ungläubigen dieser Welt" gewonnen zu haben meint: non
enim deum huius saeculi dicit Paulus, quasi super illum alterum
aliquem sciens, sed deum quidem deum confessus est. Mehrfach
wird Eph 4'" ^', dessen „über, durch und in uns Allen" V, 18, 2
auf Vater, Logos und Geist gedeutet wird, angeführt, so II, 2, 6,
IV, 32, 1, IV, 20, 2. Die Entrückung Pauli in den Himmel (11 Co
12'-""^) dient 11, 30, 7 zmn Beleg, dass es auch im Gebiete des
Demiurgen „geistige" Schöpfungen gebe. Dass Gott der Allein-
herrscher ist und dass er den Christus gesandt habe, wird 111, 7, 2
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 83
mit II Thess 2^ betont; Ro 13' 13^ 13'- dienen V, 24, 1 zum Be-
leg, dass alle weltliche Obrigkeit von Gott ist; dieselbe Stelle
Ro 13 1-' in IV, 36, 6 für die Einzigkeit Gottes; V, 15, 3 Gal
1 15. 16. der Demiurg, der den Menschen geschaffen hat, ist iden-
tisch mit dem höchsten Gott. Auch wenn die Gestalt der Welt
verdreht I Co 7-^'. bleibt Gott doch unveränderlich IV, 3, 1: in
der Mannigfaltigkeit der Geistesgaben I Co 12^~" wirkt der-
selbe eine Gott IV, 20, 6. Dass der Gott des A. und des N.
Bundes derselbe ist, zeigt in IV, 27, 3 I Co 10'~^-: die Über-
tretungen des Volkes Israel sind zu unserer Zurechtweisung auf-
geschrieben, ut sciremus ununi et eundem deum, in quem illi
delinquebant et in quem nunc delinquunt quidam ex his qui
credidisse se dicunt.
Mit der Einheit Gottes hängt für Iren, die Einheit seiner
Heilsanordnungen eng zusammen. In dem Bestreben, die abso-
lute Neuheit des christlichen Heilsgutes zu betonen, schlössen die
Gnostiker consequent alles Vorchristliche von der Teilnahme an
demselben aus und befestigten so eine Kluft zwischen allem Vor-
christlichen und Christlichen; IV, 6, 1 wird ihr Verhalten cha-
rakterisiert: interpretantur Mt 11-' qiiasi a nullo cognitus sit
Veras deus ante domini nostri adventum et eum deum, qui a pro-
phetis sit annuntiatus, dicunt non esse patrem Christi. Dem
gegenüber vertritt Iren, die Continuität der Heilsveran-
staltungen Gottes und die Identität des Heilsprincips in beiden
Bünden. Theologische Bemühungen des Paulus, wie z. B. der
Gedanke von dem rechtfertigenden Glauben Abrahams, boten
ihm in dieser Hinsicht Beweismaterial; wie weit er in seiner
ganzen Auffassung mit den paulinischen Gedanken übereinstimmt,
kann erst im dogmengeschichtlichen Teile constatiert werden;
hier handelt es sich nur um die Constatierung der Absicht der
von Iren, beigebrachten paulinischen Citate, deren wir 32 zählen.
IV, 21, 2 sagt er nach Anführuug von Ro 91 "-12 manifestum est
... et partus Rebeccae prophetiam fuisse duorum populorum:
alterum quidem sub servitio, alterum autem liberum; unius autem
et eiusdera patris: unus et idem deus noster et illorum. Die
omnis legis deservitio ist nach IV, 14, 3 gegeben, um per typica
ad vera, per temporalia ad aeterna zu führen, quemadmodum et
Paulus ait: I Co 10^ 10". Ebenso wird Christus in IV, 2, 4 zum
Princip des Gesetzes gestempelt, wo Ro 10^- ^ so gedeutet wird,
6*
84 Erster Teil.
dass unter dem durch Christus abgetanen Gesetz nicht das
mosaische, sondern das pharisäische, d. h. die selbstgemachten
Überlieferungen der Priester, verstanden wird. In IV, 15, 2 wird
zur Beleuchtung des pädagogischen Charakters des Gesetzes aus
den 4 Stellen 1 Co 7'-- ''• -•''• •''' dargetau, dass auch im N. T.
manche Gebote eine nur pädagogische und nicht absolute J3e-
deutuug haben: quaedam praecepta secundum ignoscentiam apo-
stoli concedeutes inveniuntur propter quorundam incontinentiam;
in IV, 6, 1 wird an Col 2" und Ro S'"^ gezeigt, dass die A.T.-
lichen Ceremonien für die rrömuiigkeit des neuen Bundes typisch
waren, dass wir die Herzensbesclmeidung erfahren und die ganze
Zeit unseres Glaubens unser Sabbat sei. Der Samen des Weibes,
dem die Feindschaft gegen den Samen der Schlange verkündet
ist, ist nach V, 21, l derselbe, von dem der Apostel Gal 3'^ 4^
spricht, demnach Christus der, welcher die alte Feindschaft auf-
hebt. Der dem Abraham verheissene Same sind die an Christus
Glaubenden, wofür in V, 32, 2 Gal 4^8 3"' 3''-« citiert werden.
Ebenso wird IV, 7, 2 auf Ro 4 ' '' in diesem Sinne Bezug genom-
men, nach IV, 5, 3 nennt Paulus jenen Samen die „Himmels-
lichter in der Welt" Phil 2 '^ Weil durch Christus das Cere-
monialgesetz abgetan ist, kann Iren, in IV, 34, 2 Ro3'-' und 1''
eitleren, aber er geht nicht auf das Wesen der Gerechtigkeit ohne
Gesetz aus dem Glauben ein, sondern benutzt sie nur zum Be-
lege, dass Christus so gekommeu sei, wie ihn die Propheten ver-
kündet haben: hoc autem, quoniam iustns ex fide vivet, per pro-
phetas praedictum fuerat: dieser Centralpunkt des neuen Bundes
wird also gerade für seine Contiuuität mit dem alten citiert. In
111, 22, 3 wird Adam unter Berufung auf Ro 5'^ tjpus futuri ge-
nannt; in III, 7, 2 Gal 3''-* so gewendet, dass das Gesetz der Werke
uiclit als Strafe, sondern als Verheissung erscheint; IV, 21, 1 aus
Gal 3''^- entnommen, ob quae non solum prophetam eum (seil.
Abraham) dixit fidei, sed et patrem eorum qui ex gentibus cre-
dunt in Christum Jesum, eo quod una et eadem illius et nostra
sit lides; in IV, 8, 1 dient Ro 4'^ ebenfalls dem Beweise, dass
Abraham am Heile Teil hat. So ist auch ganz Israel des christ-
lichen Heiles teilhaftig: IV, 2, 7 Paulus ait: sie omnis Israel sal-
vabitur (Ro 11"-''). Aus sed et legem paedagogum nostrum (Gal
3-'j in Jesum Christum dixit folgert Iren.: non igitur quorundam
infidelitatem legi adscribant, non enim lex prohil)ebat eos credere
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. §5
iu filium dei sed et adhortabatur: so fern stellt er der paulinischen
Kritik des Wesens der A.T.lichen Religion! Er eignet sich ferner
die Ausführungen des Presbyters an, der IV, 27, 2 auf Grund von
Ro. 11-'- '" ermahnt, den Juden ihrer Vergehungen wegen nicht
das Heil abzusprechen. In dieser Absicht ist das Dogma von
der Höllenfahrt Christi ausgeprägt (IV, 27, 2 III, 19, 3), durch
welche Christus die vorchristlichen Froramen befreite; Iren, be-
legt dasselbe in V, 31, 1 durch Eph 4-'. Auch der Stammvater
der Sünde ist vom Heile nicht ausgeschlossen III, 23, 8, denn.
wenn wir auch, worauf sich Tatian berief, alle in Adam sterben,
so müsse man doch auch Ro 5-'^ berücksichtigen. Dass Alles
von demselben Gott zur rechten Zeit geschieht, wird aus Gal 4^
in III, 16, 7 gezeigt: so hat Gott auch bei dem Unglauben der
Juden seinen Erziehungsplan gehabt, wie Paulus sagt Ro 1 1 ''"- iu
111,20,2; bereits durch die Propheten ist die Ausdehnung des
Heils auf die Heiden, wie sie Paulus in I Co 7 ' und Ro 9"-^- -*' an-
giebt, geweissagt IV, 20, 12. Zweifellos knüpft Iren, in diesen
Citaten vielfach an paulinische Gedankengänge an: aber der pri-
märe Zweck liegt stets in der Richtung des oben angegebeneu
antignostischen Interesses und nicht in der Aneignung der pauli-
nischen Gedanken, die vielmehr zum Teil direct missverstan-
den sind.
Der Angelpunkt der irenäischen Ansicht von der Einheit der
Geschichte ist die ava/CscpaZaicoaig durch Christus; aber dieser
Ausdruck wird nur einmal direct auf Paulus zurückgeführt,
I, 3, 3 auf Eph 1 "', und zwar hier als von den Gnostikern ge-
braucht. Auf diesem Theologumen beruht die irenäische Auf-
fassung der Person Christi. Christus ist der Mittel- und Wende-
punkt der Geschichte, der Zielpunkt aller vorherigen Entwicklung,
der Ausgangspunkt des neuen Lebens. Für diese zweifellos pau-
linische Idee bietet Iren, keine paulinischen Citate, die ausdrück-
lich der Betonung derselben gelten. Freilich war sie auch von
den Gegnern anerkannt: der Trennungs- und Streitpunkt diesen
gegenüber war nicht die Behauptung des alleinigen Heils durch
Christus, sondern die Frage nach der Beschaffenheit des dieses
Heil schafienden Wesens und Wirkens Christi. Die Gnostiker
schieden die Person in den himmlischen Aeon Christus und den
Menschen Jesus, also etwa in einen idealen Erlöser und seinen
zufälligen historischen Träger. Im Einzelnen gestaltete sich dieser
gß Erster Teil.
Standpunkt zu mannigfachen Ausprägungen (cf. 111, 10, 1), denen
allen der Contrast zwischen der ewigen Bedeutung der Erschei-
nung Christi und seiner niedrigen, jener himmlischen Bedeutung
nicht entsprechenden, irdischen Erscheinung als Motiv zu Grunde
lag. Bald riss man den „oberen" Christus und den Menschen
Jesus ganz auseinander, bald bestritt man seine wahre Mensch-
heit, indem man die Wirklichkeit seiner menschlichen Geburt,
seines menschlichen Leidens und Sterbens angriff; die Einen
leugneten diese Ereignisse ganz, die Anderen Hessen sie nur an
dem leidensfähigen Jesus sich vollzogen haben, während der
himmlische Christus seiner Natur nach leidensunfähig sei: der
leidende Jesus nur das Gefäss des Christus, dieser aber der Er-
löser des Menschengeschlechts, vgl. z. B. I, 24, 4 non oportere
eonfiteri eum qui sit crucifixus, sed eum qui in hominis forma
venerit et putatus sit crucifixus. Dem gegenüber verteidigt Iren,
die volle unzertrennliche Einheit der Person Jesu
Christi. Er hat demgemäss zu beweisen, einmal, dass Christus
derselbe ist, der geboren wird, leidet, gekreuzigt wird
und stirbt, also voller Mensch ist, zweitens, dass der Lei-
dende etc. derselbe ist, der die Menschen erlöst.
In beiden Punkten fand Iren, reiche Ausbeute in den paulini-
schen Briefen, die 22mal m dieser Richtung citiert werden.
Zum Beleg, dass Christus wirklich menschliches Fleisch von
Maria angenommen habe, werden III, 22, 1 Gal 4 ^ und Ro 1 ^- ^
und III, 16, 3 Ro 1 '^^ 9 '' Gal 4 *" •' citiert, wodurch (Paulus) mani-
feste significans, unum Jesum Christum dominum nostrum, qui
de semine David secundum eam generationem quae est ex Maria.
Die Betonung der Geburt Christi nach Menschenweise ist vor-
nehmlich Iren.'s Interesse an der Jungfrauengeburt; gewiss kam
es ihm auch auf das Praedicat der Jungfrau an: aus diesen bei-
den Momenten, dass Christus wunderbar von einer Jungfrau und
doch ganz in menschlicher Weise geboren sei, liess sich ja eben
sein christologisches Postulat: voller Gott und zugleich voller
Mensch, beweisen; da sich aber die gnostischen Angrijffe nicht so wol
gegen das übernatürliche Wesen Christi richteten, als dagegen,
dass dieser zugleich wirklicher Mensch gewesen sei, so hat Iren,
besonders die Menschheit des Herrn zu verteidigen und legt des-
halb auf die Tatsache der Geburt mehr Nachdruck als auf die Jung-
fräulichkeit. In 111, 1(), 9 vermag Iren., da er das per unum Jesum
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citatc durch Iren. §7
Christum dem Zusammenhang entgegen auf die beiden Namen
bezieilt, dem Citate Ro 5 '' zu entnehmen: nescit ergo (Paulus)
eum qui evolavit Christum a Jesu; neque eum novit salvatorem
qui sursum est, quem impassibilem dicunt. si enim alter quidem
passus est, alter autem impassibilis mansit; et alter quidem natus
est, descendit et rursus reliquit eum, non unus sed duo mon-
strantur. quoniam autem unum eum et qui natus est et qui passus
est, Jesum Christum novit apostolus, in eadem epistola iterum
dicit: Ro 6 •'' ^; zu einem Weiteren dient diese tiefsinnige paulini-
sche Stelle über das neue Leben des Gläubigen mit Christus dem
Iren, ebenso wenig, wie Ro 56-8—10^ ^[q gj. j^[i ^qy Einleitung
rursus autem significans Christum passum et ipsum esse filium
dei, qui pro nobis mortuus est et sauguiue suo redemit nos
in praefinito tempore, ait . . anführt. Ebenfalls in III, 16, 9 dienen
ferner Ro S^^e^'S^^ lediglich diesem Nachweis der Einheit der
Person Christi, wie er es selbst zusammenfasst : (Paulus) hunc
eundem qui apprehensus et passus est et effudit sanguinem suum
pro nobis, hunc Christum, hunc filium dei manifestissime annun-
tians, qui etiam surrexit et assumtus est in coelos. Auch der
Auferstehung Christi wird nur in diesem Zusammenhang mit
Paulusworten gedacht: so III, 18, 3 mit I Co 15 '- 15^- ^; was liest
Iren, aus der Stelle heraus? (pavtQOV ovv ort IlavXog aXXov
Xqiotov ovx oiötv^ aXX rj rovxov xov üiad^övxa xal xatpivra
xal avaoxavxa xal yevvrjO^tvxa, ov xal av&Qcojiov Xtysi. Ebenda
wird Ro 14 1^ Eph 2 '-^ Gal 3 '•* und I Co 8 i' mit dem Hinweis
citiert, dass (Paulus) ubique in passione domini nostri et humani-
tate et mortificatione eins Christi usus est nomine. Diese rein
äusserliche Verwendung der Pauluscitate ist frappant. Des öfteren
wähnen wir uns mitten in paulinischen Gedankenreihen, bis wir
schliesslich zu unserer Überraschung erfahren, dass Iren, an ihren
genuinen Sinn gar nicht gedacht hat. So operiert er oft mit dem
Gedanken unserer Erlösung durch Christi Blut, aber ihn interes-
siert dabei nur seine Folgerung, dass, wenn Christus uns durch
sein Blut erlöst habe, auch unser Blut, d. h. unser Fleisch und
Leib mit erlöst werden müsse. V, 2, 2 wird z. B. Col 1 ^^ citiert,
aber die Stelle selbst verrät das Motiv: si autem non salvetur
haec (seil, caro), videlicet nee dominus sanguine suo redemit
nos . . . sanguis autem non est nisi a venis et caruibus et a reliqua
quae est secundum hominem substantia. Noch deutlicher ent-
gg Erster Teil.
hüllt er diese dem Paulus angedichtete Tendenz selbst V, 1 4, 1 :
ubique idem apostolus in domino Jesu Christo usus est carnis et
sanguinis nomine: aliquid quidem, uti homiuem eins statneret . . .
aliquid autem, uti salutem carnis nustrae confirmaret;
in diesem Sinne wird V, 14, 2 Col l2i'^2 citiert, in § 3 ferner
Eph 1 ' 2 ' ■*, Eph 2 • ^ wozu Iren, noch die Versicherung hinzu-
fügt: et in omni autem epistola manifeste testificatur apostolus,
quoniam per carnem domini nostri et sanguinem eins nos salvati
sumus. si igitur caro et sanguis sunt, quae faciunt nobis vitam,
non proprie de carne dictum est et sanguine, non posse ea possi-
dere regnum dei. Die Absicht des Iren, bei der Anführung der
Citate über unsere Erlösung durch Christi Fleisch und Blut ist
also der Nachweis der Menschheit Christi und der Teilnahme des
Fleisches am Heil.
In dieser letzten Tendenz zielt die grösste Zahl paulinischer
Citate : Paulus habe nicht eine blos geistige Auferstehung , son-
dern die dieses unseres irdischen Leibes und dessen Teilnahme
am Heil verkündet. Im Gegensatz zu dem Spiritualismus der
Gnostiker ist Iren, hier von einem ausgeprägten Realismus be-
stimmt. Jene sagten, das Fleisch sei naturgemäss von der Teil-
nahme an dem geistigen Heile ausgeschlossen und nur der gött-
liche Geist im Menschen sei des Heils fähig und teilhaftig,
cf. I, 21, 4 ytal (ir/rs Oo){/aTix7jv vjtaQj^Eiv ajioXvxQOJöiv^ cp&aQxov
yciQ TO Ocöfia . . . fir'jre y^vxi'ycrjv, ijitl // ^)vp) tg vöTSQf/fiarog . .
jtvsvjjaTixi^v ovr ösl xal xtjv IvxQcaöiv vjcaQysiv . . . XvrQovoO^ai
yaQ dia yvo^öscoq rov söra avO^()0)jcov, rov jcvevi/arixov . . .
xal tavtrjv tivai XvtqcoOip ah]0^rj. Dieser Ansicht gegenüber
betont Iren, die Identität des irdischen und des Aufer-
stehungsleibes; von ihren Vertretern sagt er I, 22, 1: plasma
autem dei contemnunt, contradicentes suae saluti. In Wirklich-
keit entfernen sich beide Ansichten in entgegengesetzter Richtung
gleichweit von Pauli eigentlicher Meinung, der nicht eine blos
geistige Auferstehung annahm, aber ebenso klar die des irdischen
Leibes ausschliesst, sondern die allerdings unvollziehbare Vor-
stellung des pneumatischen Leibes vertritt. Iren, verfolgt gerade
diesen Punkt mit besonderem Nachdruck, einmal, weil die
Gnostiker sich für ihre rein geistige Auffassung des Wesens des
Heils besonders auf Paulus beriefen, also aus ihm widerlegt
werden mussten, sodann weil diese Frage für Iren.'s mystisch-
A
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 89
naturalistische und moralistische Weltanschauung allerdings von
centraler Bedeutung war. Weil nach seiner Ansicht (deus) salu-
tem suo plasmati donat, quod est carnis substantia (IV, 41, 4)>
sind ihm vani autem omnimodo qui . . . camis salutem negant et
regenerationem eins spernunt, dicentes non eam capacem esse
incorruptihilitatis (V, 2, 2).
Der Gegensatz geht allerdings auf das Mark der beider-
seitigen Weltanschauungen zurück. Bei den Gnostikern die Über-
zeugung, dass die Erlösung in einer Trennung und Befreiung
des widernatürlich Verbundenen bestehe, dass das Göttliche im
Menschen von dem ihm anhaftenden und es umhüllenden Irdi-
schen freigemacht werden müsse; bei Iren., dass die wahre Durch-
dringung und Vereinigung des Göttlichen und Irdischen, des
Geistlichen und Fleischlichen das Heil sei und die Erlösung in
der Vollendung dieses Zustandes bestehe. Nach dieser irenäischen
Ansicht ist das Schlechte und Tadelnswerte nicht die Substanz,
das Wesen des Fleisches, sondern die dem Wesen des Menschen
noch inadäquate Beschaffenheit, die fleischliche Gesinnung. Dem-
gemäss hat er gegenüber der gnostischen Teilung der Mensch-
heit in drei naturbestimmte Qualitätsclassen den Universalis-
mus des Heils in dem Sinne zu verteidigen, dass jeder Mensch
seiner Substanz nach zum Heile befähigt sei.
Nach I, 7, 5 unterschieden die Gnostiker ZQia /tV/y dvO^Qco-
jtcov, jcvivtiarixov, yoiy.ov. ipvyixoi' und haben sich, wie Iren.
I, 8, 3 selbst angiebt, dafür auf Paulus berufen: 7ccä xov IIuvXov
diaQQrjörjV dQ7]xivcu yo'ixovg^ ipvyixovg^ jtv£Vfiatixovg: I Co 15 *^
214 2 i\ Iren, betont III, 12, 9 in der Predigt des Paulus in
Athen, quoniam unum genus hominum fecit inhabitare super
omnem terram. Der Unterschied zwischen geistigen, seelischen
und fleischlichen Menschen ist ihm nicht ein substantieller, der,
naturhaft über den Menschen verhängt, diesen zu einem bestimm-
ten Loose prädestiniert, sondern ein historischer, insofern der
Mensch zunächst seelisch und fleischlich ist und von da aus die
freie Entscheidung hat, durch die Annahme des Geistes Gottes
zum geistigen Menschen zu werden, oder, wenn er jenen ver-
schmäht und seiner nicht würdig ist, ganz dem Fleische anheim-
zufallen : das Seelische im Menschen ist also gewissermassen das
Indifferente, von dem aus der Mensch die freie Wahl hat: er-
greift er das dargebotene Geschenk des Geistes Gottes, so hat
90 Erster Teil.
sein Fleisch am Heile Teil, ja das Heil besteht eben in der Ver-
geistigung und Heiligung des Fleisches.
Paulus dient l)ei Iren, in 52 Fällen den in dieser Richtung
zielenden Ausführungen.
In II, 19, 7 wird I Co 1 2ö~2S gegen die Behauptung ange-
führt, däss manche Seelen von Natur besser und zum Empfange
des Heils geeigneter seien, als andere. Vor Allem sieht sich Iren,
genötigt, den wahren Sinn des lionio spiritalis et perfectus zu
definieren, worunter die Gnostiker ihre Pueumatiker verstanden.
I Co 2 '\ das nach III, 2, l die Gnostiker für ihre Geheimtradition
usurpierten, erklärt er V, 6^ 1: perfectos dicens eos qui perceperuut
spiritum dei et in omnibus unguis loquuntur per spiritum dei . . .
quos et spiritales apostolus vocat, secundum participationem
Spiritus existentes spiritales, sed non secundum defraudationem et
iuterceptionem carnis. In demselben § heisst es: apostolus seip-
sum exponens explanavit perfectum et spiritalem salutis hominem:
I Thess 5^^, et quam utique causam habebat his tribus, id est
animae et corpori et spiritui, integram et perfectam perseveratio-
nem precari in adventura domiui, nisi redintegrationem et aduni-
tionem trium et unam et eandem ipsorum sciebat salutem? Die
gottgeistliche oder fleischliche Gesinnung ist das, was den Men-
schen je nachdem zum spiritalis oder carnalis macht. V, 8, 1
Ro 8'': wer den Geist Gottes in sich hat, ist auch im Fleische
geistig, während die, welche in Glaubenslosigkeit und Genuss-
sucht den göttlichen Geist nicht empfangen, vom Apostel I Co 2 '^
und 3 * carnales et animales genannt werden V, 8, 3. Deshalb
kann Iren, mit Paulus den menschlichen Leib als einen Tempel
Gottes bezeichnen, V, (3, 2 : I Co 3 ' ^' ' ' manifeste templum dicens
corpus, in quo habitat spiritus ... et non tantum templum, sed
et templum Christi seit (Paulus) corpora uostra, Corinthiis dicens
sie I Co 6 ' '. Femer V, 2, 3 jccög öexrixtjv fit) dvca Xtyovöt tijv
OccQxa TT/g dcoQBÜq rov &tov, i]xig sotl L,mrj alcöviog, vfjv ajco
Tov Oo^fiarog xal cuf/azog rov xvq'lov TQ8cpofiev7iv xal [liXog
avTOv vjcccQXOvoav, xaß-cog o [laxccQiog IlavXog (p7]öiv . .
Eph 5 •^'^ . . . ov jrtQi jcvtvfiarixov xivog xal aogätov di'&Qo:)Jtov
Xtyojv ravxa . . dXXa jrtQL tf/g xara rov dXri&ivov avf^QOjjiov
olxovo/dag, rrjg ex oa(/x6g xal vtvQcov xal oortmv ovi'EOT(jüö?]g:
besonders tief hat sich Iren, die paulinische mystische Idee also
jiicht gerade angeeignet.
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 91
Auf dieser allgemeineu Grundlage ist erder festen Überzeugung,
dass apostolus (Paulus) manifeste et clare resurrectionem et in-
corruptelem carnis praedicat (V, 13, 5 belegt durch I Co 15'' und
II Co 4 ^ ' ). Freilich nicht aus eigener Naturbeschaffenheit, sondern
diurch Gottes Tat auferstehen die Leiber : quoniam autem corpora
nostra non ex sua substantia, sed ex dei virtute suscitantur,
Corinthiis dicit I Co 6 '''• ^Mn V, 6, 2. Das Fleisch selbst ist aller-
dings schwach: V, 3, l 11 Co 12 '"^'^ damit der Mensch sich be-
wusst bleibe, dass er das Heil nur durch Gott erhalte. Aber der
Apostel selbst bekannte, als er noch im Fleische lebte, dass dieses
durch die Kraft des Geistes am Heile Teil habe V, 12, 4 ^):
Phil 1 "^■^, indem Iren, diese Stelle zu dem Gedanken umdreht:
fructus autem operis Spiritus est carnis salus. Auch nach Gal 1 ^^* ^*'
befand sich ja der den Geist Gottes besitzende Apostel im Fleische
V, 12, 5. Gott ist die Kraft, die das Fleisch erweckt: dafür wird
in V, 7, 1 Ro S ^ ^ citiert und daraus geschlossen : sterblich ist am
Menschen nur das Fleisch, folglich muss Paulus mit der Aufer-
weckung des toten Körpers das Fleisch gemeint haben, ebenso
wie mit I Co 15 ^- und 15 '"'. Wie Christus in seinem Leibe aufer-
stand, so wird er auch ims in unserem Fleische erwecken I Co 6 ^^.
In V, 7, 2 wird der Beweis aus I Co 15^-^ 13^- *'- fortgesetzt;
charakteristisch ist dabei der Gebrauch von 15^^ seminatur cor-
pus animale, surgit corpus spiritale, das Iren, vermöge der Be-
tonung des corpus für sich verwendet, indem er die Unterschei-
dung von animale und spiritale gänzlich ignoriert. Erst durch
die Auferstehung des Fleisches erhält der Mensch das volle Heil,
vorher hier in diesem Leben hat er nur ein piguus haereditatis
V, 8, 1 Eph !'■'• 1'.
Das Hauptkampfobject ist die Stelle I Co IS"""; die Aus-
legung derselben beginnt V, 9, 1 mit der Bemerkung: id est cpiod
ab Omnibus haereticis profertur in amentiam suam, ex c[uo et nos
retardare et ostendere conautur, non salvari plasmationem dei,
und wird mit Aufwand vieler Mühe bis cap. 14 fortgeführt, na-
]) Der Text dieser Stelle ist offenbar verderbt, aber weder durch
Massuet noch durch den Kemptener Übersetzer verbessert; auch Grabe's
Umsetzungsvorschlag erscheint willkürlich. Ich fasse das ille existens bis
scribebat des Harvey 'sehen Textes (nach Analogie von V, 12, 2 bei I Co
15^^) als Parenthese und finde dann nur noch eine Versetzung des Wortes
epistola nötig.
92 Erster Teil.
mentlich in dem Bestreben, ilie irenäische Auffassung dieser Stelle
durch andere Paulusstellen als die genuine erscheinen zu lassen:
V, 13, 5 in liis omnibus, quemadmodum praediximus, aut con-
traria seutientem sibimetipsi a])ostolum dicent . . aut cogentur
haec tanta male interpretari, (pii unum nolunt bene intellegere.
Wie Iren, die Stelle versteht, zeigt V, 9, 3: ejtsl avev jcvevfta-
Tog üsov öm&^TJvcu ov Övvaf/£{>a JtQOTQSJtofisvog rjfiäg 6 djcoöro-
Xog öia tT/g jtiOTecog xcä rfjg ayvr/g avaötQocfijg ovvrrjQtlv ro
jtvtvfia rov ^eov, i'va ^rj afioiQoi rov 9-eiov jtvsvfiaTog yevo-
(isj'oi ajcoTvyojfiEP rrjg ßaOiXdag roZv ovqavcöv, ißötjöE fir/
dvi'ao&ai n/v oäQxaxa&-^ tavTrjv Iv xm ainaxi ßaöiXelav xh/Qovo-
fif/oca {^eov. In dieser Tendenz wird V, 9, 3 I Co 15"*** 15 ••* an-
geführt, in V, 10, 1 Ro 11 '' mit dem Zusatz: mirabiliter igitur
apostolus naturam ostendit nostram et universam dispositionem
dei in eo sermone, qui est de carne et sanguine et oleastro, denn
durch die Einpfropfung des Geistes homo substantiam quidem
carnis non amittit, qualitatem autem fructus operis imrautat (V,
10, 2); bene igitur apostolus ait I Co 15 •'^', woran er als homo-
gene Stellen anschliesst Ro 8^ I Co 15'^'' Ro 8'' 8'" 8^=^ 8 i^. In V,
11, 1 zählt Iren, in Anschluss an Gal 5i9-2i 5 ■.'■2. 23 i Co 6'' die
Werke auf, die den Verlust oder die Erbschaft des Reiclies Gottes
nach sich ziehen; deshalb habe Paulus I Co 15 '''• ^^' und 6 ^' aus-
gerufen V, 11,2. In V, 12 wird der Beweis, und namentlich der
Gedanke von dem neuen Leben im Geiste ausgeführt mit I Co 15 ^'^
Col 3 •'• Col 3'' 3'^, aber die innere Erneuerung des Menschen
wird stets nur als spoliatio pristinae nostrae conversationis ge-
fasst, also nicht im paulinischen Sinne als religiöse Neuschaffung,
sondern im moralistischen als selbstgewollte Tat. In V, 13, 3
werden zum Beweis, dass die Gnostiker sich mit ihrer Auslegung
im Widerspruch mit dem Apostel selbst befinden I Co 1553-55
Phil 3'^0- -1 II Co 5 4-51 Co 6-^"' citiert; als Beispiel für sein Ver-
fahren mag die Auslegung von Phil 3 -"• - ' dienen : quod igitur
est humilitatis corpus, quod transfigurabit dominus conformatum
corpori gloriae suae? manifestum e.st, quoniam corpus, quod est
caro, quae et humiliatur cadens in terram: also, der Leib der
Niedrigkeit ist derselbe, der in das Grab erniedrigt und dann von
Gott herrlich gemacht wird. In V, 13, 4 erscheinen II Co 4 '"• ^'
II Co 3'^ Phil 3'0-ii I Co 15 ^^-^ 15 '^-^i^ in V, 14, 4 Ro b '2- i3
9,1s Glieder jenes Beweises.
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 93
Zumal bei diesem letzten der antiguostischeu Gesichtspunkte
zeigte sich bereits als positives Interesse des Iren, neben der
Heilsauffassung als einer naturhaft-mystischen Umschaffung und
Yergottung des Menschen eine starke moralistische Tendenz.
Darin besteht im Grunde sein persönliches Christentum: ernste
strenge Moral, der gemäss man sich des Geschenkes des Heils
erst würdig machen resp. es verdienen muss, und lebendige
Hoffnung auf das zukünftige Geschenk, dessen Vorgeschmack
man in der Gegenwart erst besitzt.
Nächst jenen kirchlichen Einheitsinteressen dienen dem Iren,
die paulinischen Briefe namentlich in dieser moralistischen
und eschatologischen Richtung.
Das altkatholische Christentum wird bekanntlich mit Recht
als der Standpunkt eines „neuen Gesetzes" charakterisiert; d. h.
das Christentum gestaltete sich immer mehr zu einer neuen sitt-
lichen Lebensordnung aus, zwar nicht ausschliesslich nach dem
Vorbilde, wol aber nach Analogie des alten Bundes. Wenn nun
auch in der practischen Bewährung seiner Doctrin die Haupt-
anziehungskraft des Christentums in der Propaganda bestehen
mochte, so ist doch gewiss, dass durch jene Betonung der central-
christliche Gedanke, dass das Leben des Christen auf einer neuen
religiösen und nicht einer sittlichen Position beruhen müsse, wie
ihn namentlich Paulus ausgeprägt hat, gefährdet war. Das hin-
dert Iren, aber nicht, den Paulus in jenem moralistischen Sinne
zu eitleren; er beweist damit, dass er den Kern der paulinischen
Doctrin, in der sich solche Gedanken nur in secundärer Reihe
finden, nicht erkannt hat.
Es ist nicht zu übersehen, dass sich Iren, auch mit seinen
auf eine kräftige Sittlichkeit zielenden Bestrebungen im Gegen-
satze zu den Gnostikern befand, gegenüber sittlichem Libertiuis-
mus, wie ascetischer Weltverneinimg und -Verachtung. Man
scheint daselbst die Souveränetät des Glaubens gegenüber den
Werken, des inneren Zustandes des Menschen gegenüber seinen
äusseren Verhältnissen betont zu haben, cf. I, 25, 5 rfm jitOTEcog
yaQ xal ayc'aitjg ooj^80&ai' ra ö\ XoiJtd aöiCKpoga ovra xat rrjv
öo^av rmv avd^QOJxmv xij ^ilr ayad^a^ jctj 6h xaxä vofji^sG&at,
ovösvog (f)VOEi xaxov vjtaQ/ovxoq: d. h. an sich giebt es keine
böse Handlung; nur durch die Absicht der Menschen sind die
einen schlecht, die anderen gut. Gegenüber dieser theoretisch
94 Erster Teil.
lioclistelieiuk'n, pructisch getulirlicheii Aussicht hebt Iren, beson-
ders die christliche Vertiefung des Sittengesetzes im Sinne der
Bergpredigt und seine Ausübung als Vorbedingung der Teilnahme
am Heil hervor. So wird auch Paulus sowol für die Mösjlich-
keit, aus eigener Kraft gute Werke zu thun, als für die Not-
wendigkeit derselben citiert.
Aus dem Römerbrief weiss Iren, die volle Freiheit der Ent-
scheidung des Menschen zum Guten oder Bösen herauszulesen:
IV, 37, 1 dedit deus bonum, quemadmodum et apostolus testi-
ficatur in eadem epistola, et qui operantur (|uidem illud, gloriam et
honorem percipient, quoniam operati sunt bonum, cum possint non
operari illud; hi autem, qui illud uon operantur, iudicium iustum
excipieut dei, quoniam non sunt operati bonum, cum possint ope-
rari illud; dafür wird Ro 2^- '• angeführt. Besonders in IV, 37, 4
erscheint Paulus als Zeuge der Willensfreiheit: I Co lO"-'' Eph A'^^
4-y 5^ 5^ Ro 13'-' 1 Co 61', woran Iren, den Schluss knüpft: si
igitur non in nobis esset, facere haec aut non facere, quam cau-
sam habebat apostolus, ut multo prius ipse dominus, consilium
dare, quaedam quidem facere, a quibusdam vero abstinere? Nun
will ja Paulus zweifellos die Selbstverantwortlichkeit des Men-
schen keineswegs in Frage stellen; aber bei Iren, handelt es sich
nicht darum allein, sondern geradezu um die Initiative im Er-
greifen des Heils, wie IV, 37, 5 beweist: et non tantum in operi-
bus, sed etiam in fide liberum et suae potestatis arbitrium
hominis servavit dominus. In diesem Sinne wird IV, 37, 7
I Co 92^-2^ citiert, mit dem Zusätze: bonus igitur agonista ad
incorruptelae agonem adhortatur nos (Paulus), uti coronemur.
Eine solche Verwendung ist nur bei gänzlicher innerer Unbe-
kann tschaft mit Ro 9 möglich, aus welchem Capitel Iren, denn
in der Tat nur die obei-flächlichen Citate 9^ in III, 16, 2, 9^ in
IV, 1, 2, 9">-'-^ in IV, 21, 2 und 9'^'' in IV, 10, 12 bringt. —
Der Geist wird nur dem zu Teil^ der sich seiner würdig gemacht
hat: IV, 38, 2 I Co 3 2 und 3-*: hoc est quoniam nondum spiritus
patris erat cum ipsis propter imperfectionem eorimi et infinni-
tatem conversationis. Die ganze, in der vorigen Rubrik mitge-
teilte Benutzung des Paulus zum Beweis, dass der Ausschluss von
der Heilsteilnaluue nicht auf der Substanz des Fleisches, sondern
auf der fleischlichen Gesinnung und ihren Werken beruht, könnte
auch hier angeführt werden. Dass kein Sünder das Reich Gottes
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 95
erwerben kann, belegt Iren, auch IV, 27, 4 durch 1 Co 6'^ 6' ', er
warnt vor dem Verkehr mit ihnen I Co 5^^ Eph 5**~^; der Zorn
Gottes wird sie treffen, gemäss Ro 1 '^ und II Thess i*^— '^ Kach
IV, 27, 3 sind, wie Paulus I Co 10'^'- sage, die Übertretungen
des Volkes Israel zu unserer Zurechtweisung und Warnung auf-
gezeichnet. In gleicher Weise, wie die Initiative zum Heil in
dem Selbstbemühen des Menschen liegt, ist es auch erforderlich,
nos cum vocatione (^ fiera rrjv xXrjöLv) et iustitiae operibus
adornari, uti requiescat super nos spiritus dei; hoc est enim in-
dumentum nuptiarum, de quo et apostolus ait: II Co 5^ (IV, 36, ü).
Über den tieferen Zusammenhang dieser Ansichten in der
irenäischen Theologie hat der zweite Teil zu handeln; entschei-
dend ist dabei der ganz abweichende :Ti^£i;//a-Begriff', sodass Iren.
V, 9, 3 sagen kann: jtQOTQejtöfisvog 7jfiäg 6 ujcootoXoq öia rijg
jiiöteoog xal t% ayrf/g draorQog)rjg Ovvti/qsiv xo :;mvfia rov
&-SOV. Hier galt es zunächst nur. das Mass der directen Verwen-
dung der paulinischen Briefe in dieser Richtung zu constatieren ;
■uär fanden dies in 19 Fällen geschehen.
Mit dieser moralistischen Richtung hängt die Eschatologrie
des Iren, eng zusammen. Die Betonung des bevorstehenden stren-
gen Gerichts und der gerechten Vergeltung war das notwendige
Correlat der strengen moralischen Forderungen. Trotzdem Iren,
in eschatologischer Hinsicht seiner Phantasie in sehr besonnener
Weise Zügel anlegt \), bringt er doch noch, zumal am Schlüsse
seines Werkes, eine solche Menge chiliastischer Details, die durch
die Aufgabe seines Werks ebensowenig gefordert, als mit seiner
philosophischen Theologie in Einklang zu bringen ist, dass man
den Eindruck gewinnt, er müsse an denselben ein reges persön-
liches Interesse gehabt haben. Nur so sind diese Gedanken, die
seiner Theologie gegenüber rudimentär erscheinen, zu erklären.
Dass Iren, den Paulus, der ja selbst aus diesen urchristlichen
Gedankenkreisen entstammte, in dieser Hinsicht verwertet hat,
kann nicht verwundern; es lassen sich dafür 15 Fälle zählen.
1) cf. I, 10, 3 TifQi rot- xD-oig xal ruiv fieD.örrwv 00 u re xsTzat
iv xalq yQacpuTg tcvanrvaasiv; ferner V, 30, 3 betr. die Deutung der
apokalyptischen Zahl CCG: do(pa).iareQOv oiv xal tlxirövvüx^QOv xb nsQi-
fiiifiv xr/v txßuaiv xijq ngocpt/Ttlaq >} xb xaxaaxoxäL,ea&ui xal xaxa-
fiavxeiea&ai uv6,uaxog.
96 Erster Teil.
Für das jüngste Gericht wird IV, 33, 11 11 Thess 1^- ' und
I ■'■ ' " citiert, das Unerwartete des Greuels der Verwüstung V, 30, 2
mit I Thess ö-^ betont. Für das 1000jährige Reich citiert Iren.
Ro S>9--' in V, 32, 1 und nimmt er V, 36, 3 auf Ro 8'-' Bezug:
apostolus liberam futuram creaturam a Servitute corruptelae in
libertatem gloriae filiorum dei confessus est. In V, 24, 4 beruft
er sich auf Eph 2- für die Herrschaft des Teufels in der Luft,
in V, 25, 1 für seine Ausführungen über den Antichrist auf
II Thess 2-^- *: manifeste igitur apostolus ostendit apostasiam eins
et quoniam extollitur super omue quod dicitur deus; in V, 25, 3
auf II Thess 2^~*-: apostolus Paulus simul et causam adventus
eins annuntiaus; V, 28, 2 wird durch 11 Thess 2^^^^^ bestätigt,
dass bei dem Gericht die zur Linken ins ewige Feuer müssen.
Von der Herrlichkeit des oberen Jerusalem handelt V, 35, 2
Gal A-^ und I Co T-'^; von der des neuen Reichs V, 36, 2: I Co
15-^- -^ und 15-'- '^% als Abschluss, dass Gott dann Alles in
Allem sein wird. Hierher sind auch die urchristlich-enthus'iasti-
schen Reminiscenzen zu rechnen, 111, 11, 9 hinsichtlich 1 Co 11^- ^
und V, 5, 1 hinsichtlich II Co 12^.
Aus dieser ganzen Statistik ergiebt sich, dass in diesen dem
Paulus mehr oder weniger fremden, bei ihm höchstens secun-
dären Abz weckungen 188 der in Betracht kommenden 206 Ci-
tate gebraucht sind. Daraus erhellt deutlich, dass das Interesse,
welches Iren, an den paulinischen Briefen nahm, primär wenig-
stens nicht ein paulinisierendes, sondern antignostisches war, dass
er in erster Linie also nicht beabsichtigt, aus Paulus zu lernen,
sondern durch ihn seine von Paulus unabhängige und ihm teil-
weise fremdartige Position zu stützen.
Sehen wir nun, ob wenigstens der Rest der Citate im eigent-
lichen paulinischen Sinne verwendet ist.
Iren, citiert Paulus zum Beleg, dass der der Sünde verfallene
Mensch das Heil sich nicht selbst bereiten könne III, 20, 3:
propter hoc Paulus infirmitatem hominis annuntiaus ait Ro 7'^,
significans, quoniam non a nobis sed a deo est bonum salutis
nostrae; et iterum Ro 7-^, deinde infert liberatorem: (Ro 7 2^)
gratia Jesu Christi domini nostri. Letzteres Citat schafft er
sich dadurch, dass er aus dem Text yßQig rm {^em öiä ^h}6ov
Xqiötov tov xvQiov 7jfiö)v das to5 ^soj öia auslässt und so den
paulinischen Ausruf zu einer Antwort macht. Dass unser Heil
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen C'itate durch Iren. ((7
durch Christus bereitet ist, belegt er auch 111, IS, 2 mit Paulinis-
men, so dass man hier wirklich ganz in dieser Sphäre zu sein
glaubt; aber von einem Hinweis, wieso Christus durch seinen
Tod unser Heil begründet, ist nicht die Rede, und schliesslich
erstreckt sich das Interesse auch nur auf die Realität des Lebens
Christi: (salutem) operatus est filius, verbum dei existens, a patre
descendens, et incarnatus et usque ad mortem descendens et dis-
pensationem consummans salutis nostrae, cui credere nos indubi-
tate adhortans iterum dicit: Ro 10'"' 10''; et rationem reddidit,
propter quam causam haec fecit verbum dei, dicens Ro 14',
femer I Co 1 -•' 10^''. In IV, 28, 3 heisst es: mors domini eormn
quidem, qui cruci eum fixerunt et non credideruut eins adven-
tum, damnatio est, salvatio vero eorum qui credunt in eum, nam
et apostolus ait in secunda ad Corinthios H Co 2 ' "'• ^ '', cf. I Co 15-'
in III, 18, 3; aber worin das Heil, das Christus uns geschaffen
hat, besteht, wird mit paulinischen Gedanken nirgends gesagt.
Iren, spricht zwar des öfteren von Wiedergeburt und citiert dafür
Paulus, aber diese Citate treiBFen den paulinischen Gedanken nicht:
sie waren, da sie zum Beweise der Auferstehung des Fleisches
dienen, bereits oben zu erwähnen. Dass Gott seinen Hausgenossen
bei Zunahme ihrer Liebe zu ihm noch Grösseres verleiht, wird
IV, 9, 2 mit Phil 3 »M Co4M3-'- 1" belegt: es ist derselbe Geist,
den der Gläubige gegenw^ärtig als Unterpfand besitzt und mit
dem er im zukünftigen Leben völlig überkleidet wird. So wenig
Iren, den paulinischen Gedanken des Glaubens übernimmt, so
verwandt ist ihm andrerseits der der Liebe, die den Menschen
vollkommen macht, wofür Ro 13'*^ I Co 13'-^ 13- in IV, 12, 2
angeführt Averden; so ermahnt er V, 22, 2 mit Ro 12 "^ zur De-
mut in der Gesinnung und warnt vor Uberhebung. Indifferenten
Charakters sind Ro 8 '^•^' in II, 22, 2 und I Co 13 '^' in II, 28, 3.
Mit diesen 18 Citaten ist die Musterung der paulinischen
Citate abgeschlossen. Selbst unter ihnen findet sich, wenn auch
einige sich dem Paulus nähern, kein Citat, das wirklich dem Be-
streben diente, einem tieferen paulinischen Gedanken Ausdruck
zu verleihen. Es fehlt nicht au der Citation solcher Stellen aus
Paulu.s, aber sie sind dann niemals im genuinen Sinne verwendet.
Wie sehr und wie oft Iren, unter den paulinischen Ausdrücken
einen ihnen ganz fremden Sinn verbirgt, resp. mit ihnen verbindet,
kann im vollen Masse er.st der dogmengeschichtliche Teil zeigen.
Texte und Unteisucliuiigeii VI, 2. 7
98 Erster Teil.
Zusammenfassend können wir uns demnach dem Urteile Kaysers ')
anschliessen: las passages des epitres de Paul qui forment
les points de sa doctrine sont ou passes completeraent
sous silence ou interpretes contrairement ä l'intention
de l'ecrivain.
Wollen wir nunmehr den ersten der für diesen Unterteil
aufgestellten (cf. S. 78) Gesichtspunkte beantworten, so lässt
sich nur sagen: Es bietet sich kein Anhalt, dass Iren, be-
stimmte Seiten der paulinischen Briefe bei der Auswahl
seiner Citate bevorzugt habe; er hat sich vielmehr nicht
einmal auf die Entnahme solcher Stellen beschränkt, in denen
Paulus wenigstens äusserlich oder in secundärer Beziehung den-
selben Gedanken meint, für den Iren, das Citat verwendet. Würde
er nur die indifferenten Partieen oder secundären Gedankenreihen
verwertet haben, so wäre noch die Meinung statthaft, Iren, habe
sich bestrebt, den Paulus zu verstehen, habe aber nur in die ihm
näherstehenden Partieen, nicht bis zum Kernpunkt eindringen
können. Da er aber, wie die vorstehende Classificierung der
paulinischen Citate deutlich zeigt, in gleicher Weise echt und tief
Paulinisches verwendet, ergiebt sich, dass er weit davon ent-
fernt ist, die Briefe auf ihren Inhalt hin zu würdigen,
und dass ihm nur daran lag, seine eigene Position durch
ihre Belege um jeden Preis zu stützen.
Denn das ist das Ergebnis betr. den zweiten Gesichtspunkt:
in welchem Sinne und zu welchem Zwecke er die Citate ge-
braucht, dass er sie fast nur in der Richtung seiner antignosti-
schen, realistischen Einheitsbestrebungen und seiner moralistisch-
eschatologischen Interessen verwendet; dass sich kein Citat findet,
das die Absicht, einem specifisch paulinischen Gedanken Ausdruck
zu geben, verriete; die Tendenz solcher Stellen ist vielmehr in
die Richtung des Iren, umgebogen. Man kann demnach sagen:
Was und wie Iren, den paulinischen Briefen entnommen
hat, entspricht der Tendenz seines W^erkes und seinem
Standpunkte; aber sein Standpunkt und die Tendenz
seines Werkes sind durch die Briefcitate nicht wesent-
lich beeinflusst. Die paulinischen Briefe sind dem Iren, nicht
Quelle seüier Ansichten, sondern Beleg für dieselben; er schöpft
1) Rev. de Theol. p. 321 f.
Die inhaltliche Aneignung der paulinischen Citate durch Iren. 99
uiclit aus iliueu, sondern er deckt mit ihueu. Demnach
hat Ziegler i) nicht Recht, wenn er sagt: „ist es schon von Torn-
herein auffällig, dass Iren, die paulinischen Briefe so ganz be-
sonders häufig citiert und gegen die Häretiker benutzt, so
führen uns diese Citate auch wirklich meist auf Ge-
danken, die wir nur paulinischen Einflüssen zuschrei-
ben können; ich meine namentlich die tiefe Erfassung der Be-
deutung der Person und des Todes Jesu als eines Sühnopfers
und Lösegeldes, sowie der Erlösung als einer Neugeburt; auch
lässt sich in der geistvollen und kühnen Auffassung des Bösen
imd seiner relativen, von Gott selbst gesetzten Notwendigkeit nur
eine Einwirkung der Gedanken des Römerbriefs erkennen". Ob
und inwiefern man von einer „energischen Reproduction eigen-
tümlich paulinischer Gedanken" in der Theologie des Iren, reden
darf, wird unser zweiter Teil untersuchen; was aber die Citate
anlangt, so entspricht Ziegler's „auch wirklich meist" nicht der
Sachlage; seine Behauptung ist nur bei einer nicht tief gehenden
Beobachtung der Citate erklärlich; man darf sich aber durch die
Häufigkeit derselben eben nicht verführen lassen, deshalb auch
iliren Inhalt bei Iren, aufgenommen zu glauben.
Sollte noch ein Zweifel bestehen, ob unser Urteil, dass Iren,
sich nicht aus Sympathie und innerer Verwandtschaft den paulini-
schen Briefen zugewendet hat, berechtigt ist, so wird das Ergebnis
des dritten der oben aufgestellten Gesichtspunkte: der Frage nach
dem bei den Citaten bewiesenen Verständnis ihres Sinnes, ihn
beseitigen.
Bereits in der bisherigen Untersuchung sind uns eine Menge
von Umdeutungen, Missverständnissen, ja gewaltsamen Ver-
drehimgen des genuinen Sinnes der Citate begegnet. Im Folgen-
den werden einige derselben zusammengestellt zum Beweis, dass
dem Iren, ein wirkliches Verständnis des eigentlichen Inhalts der
paulinischen Briefe völlig abgeht.
Man kann dagegen einwenden, dass Iren, den formalen
Voraussetzungen der paulinischen Theologie entwachsen und somit
ihres Verständnisses nicht fähig gewesen sei. Das ist gewiss;
aber die Erfassimg der paulinischen Theologie als theoretischen Ge-
dankencomplexes verlangt man auch nicht von ihm; wol aber hätte
1) a. a. O. S. 31 ff.
100 Erster Teil.
er die religiöse Grundposition des Paulus erkennen können, wenn
anders sein Auge für dieselbe ofien gewesen wäre. Es hätte das
freilich eine Emancipation von der gesamten theologischen und
religiösen Richtung seiner Zeit bedeutet, es konnte nur die Tat
eines grossen Geistes und religiösen Genius sein — aber unmög-
lich Avar es nicht für den, dessen Sinn nach religiöser Verinner-
lichuug gedürstet hätte. Hat Iren, das nicht getan, so trifft ihn
darum kein Vorwurf; aber es gebührt ihm auch nicht das Lob,
das man ihm in dieser Beziehung unberechtigtei^A^eise noch vielfach
spendet. Gerade deshalb erscheint diese Untersuchung des Pauli-
nismus des Iren, von Wichtigkeit, um seiner unverdienten Hervor-
hebung zu begegnen und ihn als das zu cliarakterisieren, was er
ist: ein wackerer Repräsentant seiner Zeit, aber in religiöser
Beziehung nicht über dieselbe hinausragend und deshalb dem
Paulinismus innerlich fremd.
Als Beleg im Folgenden einige Verstösse des Iren, gegen
Text und Sinn der paulinischen Citate,
III, 7, 2 hat er die ausgesprochene Absicht, Lesart und Sinn
von Gal 3 '■' richtig zu stellen; dabei lässt er die eigentliche Ant-
wort ra)V jcttQaßaascov ycnQiv aus und legt sich die Stelle im
übrigen so zurecht: quid ergo lex factorum? disposita per angelos
in manu mediatoris posita est, usquedum veniat semen cui pro-
missum est; dadurch erreicht er, dass 1) der Schwerpunkt der
Vermittlung der Gesetzgebung nicht mehr auf den Engeln ruht,
und dass 2) das Gesetz dem Samen verheissen zu sein scheint,
während nach Paulus (cf. Gal. 3'^) das Erbe gerade durch die
Verheissung und nicht durch das Gesetz gegeben wird, cf. V, 21, 1.
In III, 16, 9 wird Ro 5^' im Zusammenhang des Nachweises der
Einlieit Jesu und Christi citiert; die Beweiskraft der Stelle im
Sinne des Iren, liegt auf dem 6l Ivoq 'hjOov Xqiütov, das er
auf die beiden Namen bezieht, während es bei Paulus dem öi
tvog gegenübersteht, durch dessen Übertretung der Tod herrscht.
In IV, 43, 2 vermag er Ro 3^1 und 1^', die Centralstellen des
neuen Heilsprincipes , als Beleg für Mth5''- ^^ anzuführen; der
Beweis der Einheit und Continuität der alt- und neutestament-
lichen Geschichte liegt für ihn darin: hoc autem, quoniam iustus
ex fide vivet, per prophetas praedictum fuerat. Das frapjjanteste
Beispiel ist wol der Missbrauch von Ro 10 '• ' in IV. 12, 4: Iren,
führt Mth 23- ' an und folgert daraus, dass der Herr nicht das
Die inhaltliche Aneignung der panlinischen Citate durch Iren. J01
Gesetz Moses, das er vielmehr, so lange Jerusalem stehe, zu
halten empfahl, sondern jene Menschen anklagte, die die Worte
des Gesetzes verkündeten, aber ohne Liebe wären; ebenso sei
Jes 29''', dass das Volk den Herrn mit seinen Menschengeboten
vergeblich ehre, in diesem Sinne gemeint: non per Moysem datam
legem dicens praecepta hominum, sed traditiones presbyterorum
ipsorum, quas finxerant . . . hoc enim est quod et a Paulo dici-
tur in istis: Ro 10^* ^; aus v. 4: xtXoq yaQ vöjiov XQtordg dq
öixaioövvTjv jcavrl rm jciOxsvovtl folgert er weiter: et c[uomodo
finis legis Christus, si non et initium eius esset? qui enim finem
intulit, hie et initium operatus est. So wird der paulinische
Gegensatz der Gottes- und Selbstgerechtigkeit zu einer Unter-
scheidung zwischen mosaischem und pharisäischein Gesetz ge-
deutet, Paulus erscheint als Fürsprecher der Geltung des ersteren,
der paulinische Christus als Princip des Gesetzes: „Paul l'adver-
saire du legalisme devient de la sorte un predicateur de la loi;
une pareille interpretation n'est possible qu'avec une
unintelligence complete du paulinisme" '). Ungefähr auf
demselben Niveau steht Iren.'s Auffassung des mystischen Ge-
dankens vom Leibe Christi in V, 2, 3, wo er nach Citation von
Eph 5^** sagt {IlavXog) ov jcsqI jcvsvfiarixov rivoq xal äoQazov
dv&Qcojiov liymv ravra . . . aXXa jcsqI rr/g xara xov cc?.7]&irdv
avd-Qcojtov olxovofdag, r^jg ex Oagxog xal vevQOiv xal ootecov
OvvsorcoGrjg. Die unmissverständliche Stelle Phil P- dient ihm,
indem er et vivere in carne fructus operis citiert, V, 12, 4 zum
Zeugnis dafür, dass das Fleischesheil die Folge der Geisteswirk-
samkeit sei: fructus autem operis spiritus est carnis salus. Aus
I Co 15^^: seminatur corpus animale, surgit corpus spiritale, fol-
gert Iren. V, 7, 2, dass beides derselbe corpus mit derselben caro
sei: indubitate docuit, quoniam neque de anima neque de spiritu
sermo est ei, sed de mortificatis corporibus. haec enim sunt Cor-
pora animalia, id ist participantia animae, quam cum amiserint,
mortificantur: deinde per spiritum semper permanentem habeant
vitam. In V, 12, 5 wird Gal 1'^- *'' angeführt zum Beleg, dass
Paulus in der Fleischessubstanz Apostel gewesen, diese also des
Heues fähig sei; aber der dem Iren, unbequeme zweite Teil des
V. 16: £V&£cog ov jtQ0(javs&^t}i7]v oagxl xal aifiari nach ut
1) Kayser a. a. 0. p. 332.
■102 Erster Teil.
evangelisareni eum in gentibus wird wohveislicli weggelassen. V,
32, 2 schliesslich zeigt, wie wenig er den Gedanken vom Glauben
Abrahams verstanden hat. indem er aus Gal 4^^^ 3'*'"'' '•', ohne
weiter auf den Herzpunkt der Frage einzugehen, schliesst: neque
Abraham, neque semen eins, hoc est qui ex fide iustificantur, nunc
sumunt in ea terra haereditatem : accipient autem eam in resur-
rectione iustorum.
Hier waren zunächst nur offenbare Missverstäudnisse zu er-
Avähnen; in ganz anderer Weise würden dieselben hervortreten,
wenn wir hier bereits den Sinn der irenaeisclien Ausdrücke vor-
aussetzen dürften. Denn Iren, operiert viel mit paulinischen Aus-
drücken, legt ihnen aber einen ganz anderen Sinn bei. Das wird
erst der zweite Teil zu zeigen haben, aber es war schon hier
darauf hinzuweisen, weil infolgedessen die Zahl der Stellen, in
denen Iren, den genuinen Sinn derselben verletzt oder umbiegt,
stark anwächst.
"Wir haben in diesem ganzen Teile nur diejenigen Citate in
den Kreis unserer Untersuchung gezogen, die von Iren, deutlich
dahin gekennzeichnet waren, dasser sich bei ihnen der Anknüpfung
und Entlehnung von Paulus bewusst war; eine beträchtliche An-
zahl von paulinischen Citaten, die, ohne weiteren Hinweis auf
ihre Quelle, mosaikartig in den irenaeisclien Text verflochten sind,
wurde nicht als Beobachtungsmaterial benutzt. Denn, da (die
letztere Kategorie betreffend) einerseits die Grenze, wo Citat und
wo nur Anklang, schwer zu ziehen, andrerseits nicht wol zu
entscheiden ist, ob Iren, sich im einzelnen Fall des paulinischen
Ursprungs der Stelle bewusst gewesen ist oder ob ihm dieselbe, als
geflügeltes, allgemein gebräuchliches Wort, ohne klares Bewusst-
sein ihres Ursprungs vorgeschwebt hat, so ist eine einigermassen
sichere Beweisführung für die Beurteilung der Stellung des Iren,
zu dem Inhalt der Paulusbriefe nur möglich, wenn mau sich auf
das von Iren, deutlich für paulinisch Erachtete beschränkt.
Anhangsweise ist aber zu sagen, dass die gelegentlich unter
gleichen Gesichtspunkten mit jenen Citaten (im weiteren Sinne)
angestellte Beobachtung das gleiche Resultat ergeben hat. Bis-
weilen scheint es sogar, als ob Iren, hier, wo ihm dann der pauli-
nische Text nicht entgegen gehalten werden kann, noch kühner
mit demselben und seiner Auslegung sclialtet, als bei den directen
Citaten. Als Beispiele mögen dienen: In V, 1, 1 wird Ro IP^
Zusammenfassung des ersten Teils in Thesen. 103
wörtlich gebranclit; der Gedankengang des Iren, ist, dass Gott
nur durch seinen Logos zu erkennen sei, derjenige der paulini-
schen Stelle, dass Gottes Weisheit überhaujit unergründlich sei;
trotzdem niinmt Iren, den Wortlaut derselben, weiss sich aber
durch Einfügung eines alius zu helfen, so dass die paulinische
Stelle den ganz veränderten Sinn erhält: quis enim alius cogno-
vit sensum domini? aut quis alius eins consiliarius factus est?
II, 20, 3 wird in dem Zusammenhang, dass Christus durch sein
Leiden das Heil gebracht, Eph 4^ wörtlich angeführt, aber der
gewünschte Sinn der Stelle erst durch die willkürliche, den genuinen
Sinn entstellende. Hineinschieb ung eines per passionem gegeben.
Die Stelle Ro 3'"'. die den Abschluss der tiefsinnigen Ausführungen
über die Notwendigkeit der Glaubensgerechtigkeit bildet, benützt
er dreimal III, 10, 2, IV, 22, 1, V, 22, 1 ledigHch zu dem Nach-
weise der Einheit Gottes: durch die Ankunft des Logos ist alles
neu, propter quod et nove deum colere docebantur, sed non alium
deum, quoniam quidem unus deus, qui iustificat circumcisionem
ex fide et praeputium per fidem.
Aus dieser Untersuchung der Stellung des Iren, zu dem In-
halt der von ihm gebrachten paulinischen Gtate tritt also an den
Tag, dass ihm keinerlei Sympathie und innere Verwandt-
schaft mit den paulinischen Briefen anzumerken ist,
dass er dieselben vielmehr wie ein lebloses Object behandelt. So
bestätigt sich auch von hier aus das Ergebnis der vorigen Teile,
dass Iren, sich nicht aus Interesse für den historischen
Paulus und seinen Standpunkt den paulinischen Briefen
zugewendet hat. Man wird also nicht von einem „be-
Avussten Zurückgehen auf Paulus" ^) reden dürfen, sofern
man darunter eine absichtliche Annäherimg des Iren, an den Pauli-
nismus versteht.
Wir schliessen diesen historischen Teil mit einer Zusammen
fassung seiner Ergebnisse in Thesen ab:
1.
Bei Iren, liegt zum ersten Male in der Kirche ein umfassen-
der und canonartiger Gel>rauch der paulinischen Briefe vor, die
bis dahin zwar als private Schriftstücke des Paulus hochgeschätzt,
1) Ziegler, a. a. 0. S. 35.
104 Erster Teil.
abiT zu (leu heiligen Sclirifteu nicht gerechnet wui'deu, weil ihre
litterarische Form ihren gelegentlichen und im Verhältnis zu den
Kundgebungen des Geistes profanen Ursprung verriet. Im Kampfe
gegen den Gnosticismus erst, der die paulinischen Briefe wie
heilige Schriften verwendete und sich der Kirche gegenüber auf
ihr massgebendes Zeugnis berief, war diese gezwungen, den
Gnostikern das Recht dieser Verwertung abzusprechen und die
Briefe für sich mit Beschlag zu belegen. Denn vor die Alter-
native gestellt, entweder aus ihnen den antignostischen Gegen-
beweis anzutreten, oder selbst auf sie Verzicht zu leisten, war ihr
doch letztere Möglichkeit dadurch abgeschnitten, dass der natür-
liche Process der stetig wachsenden Pietät und Verehrung gegen
die Briefe als paulinische Reliquien bereits soweit gediehen war,
dass man sie nicht mehr preisgeben konnte. Indem also die
Kirche genötigt war, aus den paulinischen Briefen den anti-
gnostischen Gegenbeweis anzutreten, musste sie dieselben nach
Analogie der heiligen Schriften behandeln, obgleich die Pietät
gegen dieselben den Anstoss an ihrem profanen Ursprung noch
nicht völlig überwunden hatte. Demnach haben die paulinischen
Briefe canonische Wertschätzung erst erreicht, nachdem man sie
bereits canongleich verwendet hatte. So gebraucht Iren, die
paulinischen Briefe völlig nach Analogie der heiligen Schriften,
aber die dem entsprechende Wertschätzung derselben ist bei ihm
noch nicht deutlich zu bemerken, wenngleich im Werden begriffen:
er hat demnach als ein Zeuge der im Vollzug begriffenen Canoni-
sierung der paulinischen Briefe, nicht aber des vollendeten Ab-
schlusses dieses Processes zu gelten.
Die apostolische Autorität des Paulus, als der des Petrus
gleichwertig, steht für Iren, aus dogmatisch-kirchlicher Rücksicht
auf das Bedürfnis des katholischen Traditionsbeweises zweifellos
fest. Diese apostolische Autorität beruht auf der Nivellierung
der Individualitäten der Apostel zwecks ihrer Harmonie und Uni-
formität, durch die sie die Sicherheit der von ihnen stammenden
kirchlichen Überlieferung garantieren. Sie ist als solche unab-
hängig von dem Bilde des historischen Paulus, wie er in den
Briefen der Kirche vor Augen trat. Das Interesse des Iren, an
Zusammen fassiinjTf des ersten Teils in Thesen. 105
Paulus ist in erster Liuie dies dogmatische und kein historisches,
so dass er für die Individualität Pauli und seines Standpunktes
kein Verständnis besitzt. Soweit das Bild des historischen Paulus
jenem Postulat des dogmatischen Paulus nicht entspricht, Avird
es nach letzterem, wie er etwa in der canonischeu Ap. -Gesch.
gezeichnet ist, verstanden und erklärt. In diesem Lichte liest
und deutet Iren, auch die panlinischen Briefe.
3.
Es ist nicht berechtigt, aus der Menge der paulinisehen Ci-
tate bei Iren, auf eine innere Durchdringung desselben mit pauli-
nisehen Elementen zu schliesseu. Die Untersuchung der Citate
ergiebt vielmehr, dass Iren, nicht aus Sympathie für ihren Inhalt
zu der häufigen Verwertung der paulinisehen Briefe geschritten
ist. Sie dienen zumeist den antignostischen Einheitsinteressen,
soAvie den mystischen und raoralistischen Bestrebungen und
eschatologischen Neigungen des Iren.; in dieser Tendenz wer-
den echt paulinische Gedanken citiert, gedeutet und missver-
standen. Hingegen berühren die Citate die specifisch paulinisehen
Gedanken über den Weg zum Heil und das Wesen desselben so
gut wie gar nicht: das Mass des richtig verstandenen echt Pauli-
nischen in der Fülle seiner paulinisehen Citate ist ein verschwin-
dendes. Was Iren, den paulinisehen Briefen entnommen hat, und
die Art, wie er es gethan, entspricht der Tendenz seines Werkes
und seinem Standpunkte; aber sein Standpunkt und die Tendenz
seines Werkes sind durch seine paulinisehen Citate wesentlich
nicht beeinflusst.
Historisch betrachtet, liegt also weder das Recht, noch die
Veranlassung vor, für Iren, eine bewusste und absichtliche Hin-
wendung zu dem historischen Paulus und seiner Theologie an-
zunehmen.
Zum dogmengeschichtlichen Teile überleitend, ist noch auf
eine Reihe von Erscheinungen hinzuweisen, deren Nichtberück-
sichtigung man andernfalls dieser Untersuchung als Mangel vor-
werfen könnte; wü- haben indessen absichtlich von einem Ein-
gehen auf dieselben Abstand genommen.
Neben den Citaten findet sich nämlich bei Iren, eine Menge
106 Erster Teil.
You sitraclilicheii und iuhaltlicheu Berührungen und augenschein-
liclien Abweiclinugen gegenüber den paulinisclien Briefen, die in
dem folgenden systematischen Teile direct ebensowenig zur Gel-
tung kommen, als in dem abgeschlossenen historischen. Als Bei-
spiele mögen dienen: das paulinisierende : sicut igitur sine spiritu
coelesti conversati sumus aliquando in vetustate carnis in V, 9, 3;
die Bezeichnung der: qui ex gentibus credunt in IV, 7, 3 nach
Phil 2'"' als luminaria in mundo; wenn Iren. IV, 33, 7 von dem
Gericht über die //?} rrjv svcoöiv rfjg hxxXipiaq Oxojcovvrsg xal
öid fnxQccQ xal zvyovoag alz tag ro fitya xcä svöo^ov öcofia rov
Xqiotov rtfivovreg xal diaiQovvrsg spricht, so erinnert dies un-
Avillkürlich an das Theologumen der Gefangenschaftsbriefe; ebenso
IV, 33, S die Kirche besitze praecipuum dilectionis munus quod
est pretiosius quam agnitio, an I Co 13. Trotzdem nach Iren, der
Vater nur durch den Sohn zu erkennen ist, berührt sich II, 6, 1
und III, 25, 1 mit dem weiteren Offenbarungsbegriff von Ro 1'-"^:
tamen hoc ipsum omnia (= omnes) cognoscunt, quando ratio
mentibus infixa moveat ea et revelet eis, quoniam est unus deus,
omnium dominus, und: ethnicorum quidam . . . Providentia eins
moti licet tenuiter tamen conversi sunt, ut dicant fabricatorem
huius universitatis patrem omnium providentem. Andrerseits be-
kämpft Iren, im Widerspruch mit Gal 3^^ die Lehre, dass das
Gesetz von den Engeln gegeben sei, und lässt deshalb V, 21, 1
bei der Citierung dieser Stelle den diesbezüglichen Schlusspassus
des Verses aus, während er ihm III, 7, 2 den gewünschten Sinn
giebt. Wenn es IV, 25, 3 von den beiden Bünden heisst: quem-
admodum alter quidem est qui plantat et alter qui adäquat, unus
autem qui dat iucremeutum deus, so erinnert dies offenbar an
I Co 3", wo es nach der Stelle: ich habe gepflanzt, Apollos hat
begossen, Gott aber hat das Gedeihen gegeben, heisst: (oOte ovts
6 q)VTiVO)V löTLV TL OVTS O JtOTL^COV, all O aV^^VCDV d^EOg.
Wir haben aber absichtlich von einer Untersuchung dieser
und ähnlicher Berülu'ungen und Abweichungen abgesehen, da
wir eine solche für überflüssig und unzuverlässig erachten.
Aus diesen ungewissen Beziehungen ergiebt sich im besten
Falle weiter nichts, als dass Iren, mit dem Wortlaut der paulini-
schen Briefe sehr bekannt gewesen ist. Für Justin ist eine solche
Betrachtungsweise noch von Wert, da man bei ihm das Mass
seiner directen Al)hängigkeit von Paulus, wenn überhaupt, nur
Überleitung zum zweiten Teil. 107
hieraus feststellen könnte. Für Treu, aber ist diese Untersuchung
völlig überflüssig, da die Tatsache seiner lebhaften Bekanntschaft
mit den Paulinen, sowie Form und Motiv seiner Berufung auf
dieselben aus dem behandelten Material hinlänglich feststehen.
Vor allem aber würde sich für die Frage nach der directen
Stellimg des Iren, zu Paulus ans einer solchen Beobachtung nie-
mals ein zuverlässiges Resultat ergeben, da nicht zu sagen wäre,
ob Iren, sich im einzelnen Fall der Berührung mit Paulus be-
wusst gewesen ist, oder ob diese Paiüinismen der ansteckenden
Berührung mit den paulinisierenden Gnostikem entstammen, oder
aber in der für uns dunklen vorirenaeischen Zeit bereits Gemein-
gut der Christenheit geworden waren, dem er sie somit gleich-
sam als geflügelte Worte entnommen hätte: denn der Umstand,
dass die paulinischen Briefe in jener Zeit noch keine heiligen
Schriften waren, schliesst nicht aus, dass ihre Worte und Theolo-
gumene bald in den christlichen common sense eingedrungen
sind. Es ist also im einzelnen Fall nicht möglich zu bestimmen,
ob Iren, bei solchen Berührungen an die paulinischen Briefe an-
zuknüpfen beabsichtigt hat, oder ob sie nur zufällig oder unbe-
wusst sind. Dann ist aber aus ihnen ein Schluss auf die Stellung
des Iren, zum Inhalt der Paulusbriefe nicht zu ziehen. Das Be-
denken gegen die Behandlung dieser Bemhrungen ist somit das-
selbe, wie das gegen die Berücksichtigung der mosaikartig in
den irenaeischen Text eingefügten, nicht sicher als solche ge-
kennzeichneten Citate.
Jene Schwierigkeit liegt z. B. bei dem irenaeischen Theo-
logumen der drccy.erfa/.aicooig vor, welches der gnostischen
dualistischen Weltanschauung gegenüber, die die Erlösung in
einer Scheidung des widernatürlich in der Welt verbimdenen
Geistigen und Irdischen sah, den optimistischen Gedanken aus-
druckt, dass die Erlösung vielmehr eine Versöhnung des seiner
höheren Bestimmung entgegen in der gegenwärtigen Welt in
Feindschaft Stehenden sei. Iren, kann die Anregung zm- Aus-
führung dieses Gedankens aiis Eph 1 '"^ geschöpft haben; er kann
ihn aber auch bereits vorgefimden haben, da nach seinem eige-
nen Zeugnis Justin den Ausdruck schon in gleichem Sinne be-
sitzt (IV, 6, 2), wobei wieder die Frage offen bleiben müsste,
woher denn Justin ihn geschöpft hat; schliesslich ist aber auch
möglich, dass Iren, erst durch die Gnostiker, die sich nach I, 3, 3
lOS Erster Teil.
auf diesen pauliui.scheu Gedanken beriefen, zu seiner kircliliclien
Ausprägung jenen gegenüber veranlasst worden ist. Die Frage,
ob dieses Tlieologumen dem Panlus entnommen ist, ist also nicht
exact zu beantworten, sondern nur die, wie weit es in der irenaei-
schen Auffassung der paulinischen entspricht.
Wir glauben also, dass die Frage nach der paulini-
schen Herkunft paulinisiereuder Ausführungen und
Ausdrücke in der irenaeischen Theologie, abgesehen von
dem deutlich von Iren, selbst als paulinisch Gekennzeichneten,
nicht zu lösen ist. Demgemäss haben wir uns, unter Ab-
sehen von der Frage, ob die Berührungen tatsächlich
aus Paulus entnommen sind, auf eine Vergleichung der
irenaeischen und paulinischen Gedanken zu beschränken.
Dies soll im dogmengeschichtlichen Teile in der Weise geschehen,
dass eine , systematische Darstellung der irenaeischen Heilslehre,
gemessen an dem kritischen Massstabe des echten Faulinismus,
gegeben wird. Daraus wird sich das Mass der sachlichen Über-
einstimmung des Iren, mit Paulus, auf einem anderen Wege als
bisher, erschliessen lassen. Die Untersuchung wird zugleich ein
Bild zeichnen, inwieweit der Standpunkt der entstehenden
katholischen Kirche gegen Ende des 2. Jahrhunderts
in dem Momente, wo sie auf die schriftlichen Zeugen des
Urchristentums, also auch auf die paulinischen Briefe zurück-
greift, dem Inhalte der letzteren noch entspricht, resp.
sich von demselben bereits entfernt hat.
Zweiter Teil.
Systematische Darstellung und Beurteilung der
irenaeischen Heilslehre nach dem Massstabe der
paulinischen Theologie.
Prolegomena.
Die Untersuchung tritt in ihren dogmengeschichtlichen Teil
ein, ohne sich von dem Ergebnis des vorhergehenden beeinflussen
oder voreinnehmen zu lassen. Ist auch der Gegenstand in beiden
Teilen derselbe, so ist doch der Weg der Untersuchung ver-
schieden. Während wir bisher festzustellen suchten: was hat
Iren, dem Paulus entnommen, resp. wie hat er ihn auf-
gefasst? ist im Folgenden die Frage zu beantworten: inwie-
weit stimmt Iren, mit Paulus überein, resp. weicht er
von ihm ab? Die beiden Fragestellungen .sind neben einander
berechtigt, weil das Mass der tatsächlichen Verwandtschaft des
Iren, mit Paulus sehr wol das des absichtlich aus ibm Entlehnten
überschreiten kann. Es ist sogar anzunehmen, dass die sachlichen
Berührungen mit Paulus weiter reichen werden, als seine persön-
liche Anlehnung an denselben, da in jener Hinsicht alle die
Paulinismen mitzählen, die einerseits als Gemeingut der Christen-
heit ihm ohne Rücksicht auf ihre Quelle in Fleisch und Blut
übergegangen, andrerseits durch die Berührung mit den Gnostikern
in seinen eigenen Gedankenkreis eingedrungen waren.
Es würde zunächst liegen, die für diesen Teil beabsichtigte
Confrontierung der irenaeischen und paulinischen Theologie in der
Weise zu unternehmen, dass wir die theologischen Hauptbegrifife
in ihrer beiderseitigen Ausprägung einander gegenüberstellten
und aus ihrer Vergleich ung unsere Schlüsse zögen. Dieser Me-
1 1 0 Zweiter Teil.
tliode stellt indess eine doppelte Schwierigkeit entgegen, von
Seiten der irenaeischen und von Seiten der paulinischen Theologie.
Einmal ist nämlich, wie sich bald zeigen wird, die Theologie des
Iren, keine einheitliche und fest geschlossene, sondern von ver-
schiedenen Gesichtspunkten geleitete und in widerstrebenden
Richtungen verlaufende; infolgedessen will es nicht gelingen,
seine theologischen Begriffe und Vorstellungen auf einen klaren
Ausdruck zu bringen, wie ihn eine Gegenüberstellung mit den
paulinischen Begriffen erheischen würde; dem Historiker ist nur
möglich, an den entscheidenden Stellen die Widersprüche und
Inconsequenzen, die eben von dem Einfluss verschiedener Rich-
tungen herrühren, aufzudecken. In gleicher Weise sind die De-
tails der paulinischen Theologie weder unter sich selbst so wider-
spruchsfrei, noch in ihrer Ausprägung so deutlich, dass eine
übereinstimmende Ansicht über sie vorausgesetzt werden dürfte;
dadurch würde Verf aber genötigt sein, seiner Auffassung der
paulinischen Begriffe eine Rechtfertigung derselben vorauszu-
schicken, die doch im besten Falle nichts weiter, als die Aner-
kennung ihrer subjectiven Berechtigung erlangen würde. Die einzel-
nen Ausführungen einer so machtvollen Persönlichkeit wie Paulus,
die schliesslich doch nicht systematisch, sondern practisch-religiös
bestimmt und interessiert war, sind überhaupt nicht in einer Ge-
dankenreihe erschöpfend unterzubringen. Es ist auch gar nicht
zu erwarten, dass ein Kirchenmann wie Iren, die theologischen
Details der paulinischen Theologie hätte begreifen und sich an-
eignen können. Holtzmann^) sagt mit Recht: ,ein kirchliches
Gemeindebewusstsein auszufüllen, zumal in den Zeiten der katholi-
schen Kirchenbildung, dazu war der Paulinismus zu sehr aus
individueller Lebenserfahrung eingegeben, aus Verarbeitung hetero-
gener Elemente zu kunstvoll gebildet, überhaupt zu geistvoll an-
gelegt und durchgeführt". Ein innerlich verständliches Bild
dessen, was Paulus bewegt und was er gewollt, ergiebt sich nicht
sowol aus einer Betonung der unter bestimmter AbzAveckung
ausgeführten Einzelheiten, sondern vielmehr aus einer Beachtung
der Lebensadern seiner Überzeugung, von wo aus alle jene Einzel-
heiten erst ihre Bedeutung erhalten und zu verstehen sind.
Paulus ist nicht aus einer Summierung seiner Details,
1) Einl. i. d. N. T. S. lu;j.
Prolegomena. \\i
sondern seine Details nur aus der Individualität des
Paulus zu verstehen.
Wir sehen deshalb von einer Gegenüberstellung der ein-
zelnen Begriffe in ihrer paulinischen und irenaeischen Ausprägung
ab und kleiden unsere Untersuchung vielmehr in die Form, dass
wir ein auf ihre Elemente hin durchsichtiges, knappes Bild
der irenaeischen Theologie geben und dieses in der Be-
leuchtung der paulinischen religiösen Grundgedanken
erscheinen lassen. Dadurch wird sich Licht und Schatten von
selbst verteilen. Wird Iren, mit diesen Grundgedanken des
Paulus übereinstimmen, so würden wir ilm, ungeachtet aller
etwaigen Abweichungen im Einzelnen, für einen paulinischen
Theologen zu halten haben; steht er ihnen hingegen fern, so
wird er trotz aller Berührungen und Anknüpfungen im Einzel-
nen als ein Fremdling in der religiösen Gedankenwelt des Paulus
zu bezeichnen sein.
Dass der Versuch einer objectiven Darstellung der irenaei-
schen Theologie nicht überflüssig- ist, beweist die verschiedene
Beurteilung, die sie erfährt. Die katholische Theologie nimmt
ihren HeiHgen selbstverständlich als rechtgläubigen Vater für
sich in Anspruch: nur in Bezug auf den Chiliasmus legt man sich
Restrictionen auf; im übrigen aber findet man in ilim die katholi-
sche Theologie nicht nur (was ja tatsächlich der Fall ist) vor-
bereitet, sondern bereits ausgeführt. Auffallender erscheint schon
die Versicherung des englischen Herausgebers Harvey^): upon
the doctrine of Iren, it is not necessary to say many words.
with few exceptions and those not at all dependent upon doc-
trinal discrepancies, the Articles of the church of England
might be illustrated singly from the statement of Ire-
na eus . . . the subject of the Holy Eucharist alone has given rise
to expressions that need a few words of explanation". Auf pro-
testantischer Seite schliesslich hält man Iren, oft füi- einen quasi
evancrelischen Theolocjen oder doch wenigstens für den Vertreter
eines „abgeschwächten Paulinismus". Es würde ja in der Tat nicht
schwer halten, aus Iren., ohne den einzelnen Sätzen besonderen
Zwang anzutun, die paulinische Lehre zusammenzustellen; dass
mau aber nicht berechtigt ist, daraus auf eine wirkliche Durch-
1) b pag. CLXXllI.
j [2 Zweiter Teil.
dringung mit paulinischen Gedanken zu scliliessen, wird sich bald
zeigen. Kayser ') hat das wiederum richtig erkannt: quand on
compare la formule catholique reputee paulinienne avec le pau-
liuisme authentique, on se convainc aisement, qu'elle ne s'en
eloigue pas moins que la theorie de Marcion . . . on pourrait le
(seil. Iren.) croire un simple continuateur de la doctrine de Saint
Paul. Mais cette resemblance n'est qu'exterieure et provient
uniquement de Temploi de la terminologie de Paul pour
designer des idees en realite fort differentes.
Wegen der Mehrdeutigkeit der irenaeischen Ausführungen sind
in diesem Teile die angeführten Citate nicht als Beweis und
Beleg unserer Auffassung, sondern als Beispiel seiner Ge-
dankenführung und seiner Weise, sich auszudrücken, gemeint;
unsere Auffassung seiner Theologie hingegen ist nicht aus dem
Wortlaut des Einzelnen, sondern dem Zusammenhang des Ganzen
geschöpft.
Die Möglichkeit, den Iren, so verschieden aufzufassen, liegt
zum Teil in der Beschaifenheit seiner Theologie selbst. Die
Einheit derselben ist keine systematische, sondern practische:
Alles dient in derselben dem einen Gesichtspunkte der Einheit
der Kirche, aber die einzelnen durch diese gemeinsame practische
Abzweckung veranlassten und zusammengehaltenen Ausführungen
laufen nicht in einer Linie, sondern entstammen verschiedenen,
zum Teil widerstrebenden Richtungen. Darin liegt für Iren, kein
Vorwurf: theoretische Geschlossenheit uud Einheitlichkeit des
Standpunkts darf man überhaupt nur von dem systematischen
Werke eines systematischen Kopfes erwarten, nicht aber von den
gelegentlichen, zufälligen Überresten der Ansichten einer in
Kampfesstellung befindlichen Persönlichkeit: Iren, ist aber weder
als Theologe systematisch interessiert, noch beabsichtigt er in
seinem hinterlassenen Werke eine systematische Darlegung.
Seine ganze Theologie ist eine ihm in der Auseinander-
setzung mit seinen Gegnern abgedrungene Reflexion
über das religiöse Leben, das ihn erfüllte. Zum ersten
Male in der Lage, darüber ex officio reilectieren zu müssen und
sein practisches Christentum zwecks seiner Verteidigung in wissen-
schaftliche Form zu bringen, ist er über die Formen nicht Herr
1) a. a. Ü. p. 32! I.
Prolegomena. 113
und verwendet als solche — trotzdem mit bewundernswertem
Geschick angesichts der Neuheit des Unternehmens — die zur
Zeit gebräuchlichen Gedankengänge, obgleich diese zum Teil
gerade aus der Richtung stammen, der seine Bestreitung gilt.
Iren.'s persönliches Christentum ist im wesentlichen noch alt-
christlich bestimmt: sein Glaube ist noch zusammenzufassen als
lyxQcnsia xal avccoraöig, strengsittliche Lebensführung als Pflicht
und Charakteristicum des Christen, die feste Hoffnung auf das
Heil als den Lohn für jene. Mit dieser persönlichen Position
vereinigte er, durchsetzte und verwirrte er in dem Bestreben, ihr
einen theoretischen theologischen Unterbau zu geben, die Ele-
mente der (einzigen damals als kirchlich geltenden) wissenschaft-
lichen Theologie der Apologeten, ferner die der philosophischen
idealistischen Theologie der Gnostiker, sowie die als Gemein-
besitz der Christenheit anzusehenden historischen Erinnerungen
an ihre Urgeschichte: dem Ganzen wurde der Charakter des
Kirchlich-Christlichen durch den Alles verbindenden Beweis aus
den heiligen Schriften aufgedrückt.
Am besten wird man drei Höhenlagen in der irenaeischen
Theologie unterscheiden: die altchristlich-eschatologische,
die rationalistisch-moralistische und die mystisch-rea-
listische. Diese Unterscheidung ist aber nicht so zu verstehen,
als ob die Summe seiner theologischen Erkenntnisse sich gänz-
lich in diese Richtungen verteilen und rubricieren Hesse, oder
als ob jene Linien stets, deutlich und reinlich zu unterscheiden,
nebeneinander lägen. Sie greifen vielmehr in einander ein, sie
sind einander auch nicht gleichberechtigt und gleichwiegend.
Die altchristliche ist in Anbetracht der Persönlichkeit des Iren,
die genuinste; trotzdem dient sie den beiden anderen: der mo-
ralistischen Richtung boten sich in ihr natürliche Anknüpfungs-
punkte, und in der mystischen findet das urchristliche Material
ebensowol Verwendung, wie andrerseits die verblassende Escha-
tologie durch die Vergottungsidee ersetzt wurde. Wiederum:
consequent denkt Iren, eigentlich nur im Schema der Apolo-
geten, der moralistischen Gedanken; trotzdem ist seine eigentliche
Theologie in den mystischen Ausführungen niedergelegt. Beide
entsprachen dem practischen Bedürfnisse der Zeit: jene dem
Streben nach heiliger Lebensführung, diese dem Verlangen der
sterbenden Antike nach Gott und Teilnahme am Göttlichen, wie
Texte und Untersuchungen VI, 2. 8
114 Zweiter Teil.
es zumal im Mysterienwesen sicli ausprägte. Von jenen drei
Höhenlagen war die erste historische Beigabe des Christentums,
die zweite die Philosophie der Apologeten, die dritte die Umge-
staltung der christlichen Heilslehre nach antik-classischem Ver-
stände; die erste biblisch, die zweite stoisch, die dritte platonisch
bestimmt; die Richtungen: enthusiastisch, raoralistisch, mystisch;
dem entsprechend ihr Herzpunkt: Hofiuung auf Heil; Streben
nach Heil und kräftige Betätigung dieses Strebens; Besitz des
Heilsgeschenks in der Umschalfung der menschlichen zu gött-
licher Natur. Aber auch die Hoffnung nicht ohne Betätigunsj,
auch die Kraft zur Betätigung nur als Geschenk Gottes, auch
die Umschaffung auf Erden nur als Hoffnung.
So viel zur vorläufigen Charakteristik der irenaeischen Theo-
logie. Als Ganzes betrachtet bedeutet sie, zumal gegenüber
Justin, doch einen entschiedenen Fortschritt in der Entwicklung
des Christentums auf antik-classischem Boden. Hier eine christo-
ceutrische Theologie, dort eine logocentrische- Welt-
anschauung. Der Standpunkt der Apologeten war im Grunde
der einer monotheistischen, moralistischen Philosophie; dem spe-
cifischen Christentum entnahmen sie eigentlich nur die formale
Versicherung für ihre philosophischen Ansichten, die dadurch auf
den Felsengrund religiöser Überzeugungen gestellt, aber in ihrem
Inhalt wenig modifi eiert wurden. Diese Versicherung fand man
in der Einfachheit und Einheitlichkeit, sowie in dem hohen Alter
der christlichen Lehren gegenüber der Zerrissenheit und Unzu-
verlässigkeit der philosophischen Schulen, vor allem aber in der
practischen Bewährung der christlichen Weltanschauung in dem
sittenstrengen Leben der Christen gegenüber heidnischer Un-
sittlichkeit und der Zügellosigkeit solcher, die die höchsten Lehren
vortrugen. Aber das specifisch Christliche, zumal der Gedanke
der Erlösung, trat so gut wie völlig zurück. Dem gegenüber
hat Iren, als der Repräsentant einer christocentrischen
Soteriologie zu gelten. Die Frage: was ist eigentlich das
specifisch Christliche?, die bei den Apologeten kaum auftauchte,
steht bei ihm in der Mitte aller Betrachtungen : der Gedanke des
göttlichen Heilsgeschenks, das den Menschen durch Christus zu
Teil geworden, ist der Angelpunkt seiner Theologie.
Iren, ist Theologe und nicht Philosoph; er ist in erster
Linie nicht kosmologisch , sondern religiös interessiert; er will
i
Prolegomena. 115
nicht eine verständliche, glaubhafte Welterklärung geben, son-
dern Beschrei])ung und Anweisung, wie Gott mit den Menschen
verkehrt und wie diese zu ihm gelangen. Im Gegensatz zu den
falschen Philosophen ^) will er zwar selbst die wahre christliche
Philosophie geben; aber seine Ausführungen gehen nicht von der
Speculation, sondern von der christlichen Erfahrung aus. Das
ist der Punkt, in dem Iren, den Apologeten wie den Gnostikern
gegenüber der bessere Christ und der christlichere Theologe ist.
Darauf zielt jedenfalls auch Th. Zahn's"-) Behauptung: „Iren,
ist der erste Kirchenlehrer, der den Gedanken einer selbständigen
Wissenschaft vom Christentum, einer bei aller Weite und Grösse
von anderen Zweigen des Wissens sich unterscheidenden Theologie
gefasst und derselben Bahnen gewiesen hat". In der Tat ver-
zichtet ja Iren, auf Welterklärung und beschränkt sich auf Heils-
lehre; damit ist aber doch nm* die Selbständigkeit der Religion
gegenüber der Wissenschaft erkannt, nicht aber der Unterschied
ihrer theoretischen Behandlung — dieser allein gebührt bei der
Rehgion das Praedicat Wissenschaft, denn sie selbst ist keine —
von ihrer lebendigen Wirklichkeit im Herzen des Gläubigen;
viehnehr ist für Iren, die fides qua creditur mit der fides quae
creditur wesentlich identisch, Glaubensleben und interpretierte
Glaubensregel nichts verschiedenes. Er vertritt also zwar die
Selbständigkeit des christlichen Glaubens, nicht aber die der
Theologie als Wissenschaft vom Christentum.
Iren.'s Theologie ist christocentrisch. Für die Apolo-
geten war der philosophische Gedanke des Logos, als des alter ego
Gottes und der Idee seiner in der Welt wirksamen Vernunft, der
Angelpunkt ihrer Weltanschauung und der Schlüssel ihrer Welter-
klärung. Für Iren, ist die Person Christi nicht nur der historische,
sondern der logische, substantielle Mittelpunkt der Welt und der Ge-
schichte; nicht nur Centrum, sondern Centralkraft des Weltpro-
cesses. W^ährend man dort in der Erscheinung Christi nur die ein-
drucksvollste Oifenbarungsform des Logos sah, gilt für Iren, der
Logos als in Christus Mensch geworden, voll und ganz offenbart.
Dort ging man von der philosophischen Überlegung, dass die Gott-
1) II, 14, 2 qui deum Ignorant et qui dicuntur philosophi; II, 27, 1
gentilium philosophorum quaestiones; huius mundi philosophi.
2) Marcell von Ancyra, S. 23.5.
IIQ Zweiter Teil.
heit nicht ihre ganze Fülle in einem Exemplare offenbare, aus; hier
von der religiösen Erfahrung des Heilswertes der Person Christi.
In dem Bestreben, den einzigartigen Wert derselben hervorzu-
heben und sicherzustellen, übertrug man die höchste Aussage,
die die Zeit kannte, auf ihn und identificierte ihn so mit dem
göttlichen Logos. Iren, gebraucht die Ausdrücke: filius dei, ver-
bum dei {Xoyog d^sov), Jesus Christus, als völlig gleichbedeutend,
cf. 1, 9, 3: Jfjoovg 6 jia&cop vjieq rjfimv, o xaraoxrjvojoag Iv i^fitv,
ovTog loziv 6 Xoyog xov d^sov . . . o rov (lorov x^tov fiovo-
yavijg vlog xara rrjv rov jtaxQog svöoxiav oaQxmd^tlg vjttQ
avd^QOjjtojv und III, 8, 2: non quidquam ex his quae consti-
tuta sunt et in subiectione sunt, comparabitur verbo dei, per
quem (seil. Xoyov) facta sunt omnia, qui est dominus noster
Jesus Christus. Durch diese Identificierung des Logos mit der
Person Christi war zugleich dem Bedürfnis der Zeit nach einer
Vermittlung zwischen der fernen Gottheit und der unwürdigen
Menschheit genügt, andrerseits doch aber der Einführung wei-
terer Mittelglieder, wie Aeonen u. dgl., vorgebeugt *). Vor allem
aber ist dadurch das W^erturteil ausgesprochen, dass der Christus,
der dem Menschen das Heil vermittelt, Anfang, Mitte und Ende
der Welt, das alldurchwaltende und beherrschende Princip ist.
Denn der Logosgedanke ist bei Iren, nichts Anderes, als die
Offenbarungshypostase Gottes: die ganze Tätigkeit desselben,
Weltschöpfung, Weltleitung und Weltvollendung geschieht durch
seinen Logos. Ohne diesen würde Gott nicht offenbar sein, nur
durch ihn offenbart er sich; andrerseits ist der Logos an sich
keine Kraft, sondern ohne Gott undenkbar, nur der Träger eines
Höheren. So ist der Vater der offenbarende Gott, der Logos
(oder Sohn) der offenbare Gott: invisibile enim filii pater, visibile
autem patris filius (IV, 6, 6). Christus ist also der Vermittler
und das Princip sowol der Schöpfung wie der Erlösung, welche
beiden Sphären somit nicht in dem Verhältnis des Gegensatzes,
sondern der Continuität stehen; cf. III, 11, 1 per verbum, per
quod deus perfecit conditionem, in hoc et salutem his qui in
conditione sunt, praestitit hominibus; V, 18, 3 mundi enim
]) 11.2,5: proprium est enim hoc dei supereminentiae, non indigere
aliis organis ad conditionem eorum qui fiunt: et idoneua est sufficiens ad
formationem omnium proprium eius verbum.
Prolegomena. 117
fabricator vere verbnm dei est: hie autem est dominus
noster, qui in novissimis temporibus homo factus est, in hoc
mundo existens et secundum invisibilitatem continet quae facta
sunt omnia et in universa conditione infixus. quoniara verbum
dei gubernans et disponens omnia; et propter hoc in sua invisi-
biliter venit et caro factum est et pependit super lignum, uti
universa in semetipsum recapitularetur; hier zeigt sich sowol die
Einheit des Weltschöpfers und des Erlösergottes, wie das ernst-
hafte Bestreben, mit der Wertschätzung der Person Christi als
des Logos die Aussagen über sein historisches Leben zu vereinigen
und diese für jene zu verwerten.
Christus ist also wie bei Justin und Tertullian der Logos,
aber Iren, geht nicht von diesem Begriffe aus, sondern von der
Person Christi, die er nicht sowol diu'ch die Übertragung jenes
Praedicats ehren und erheben vnW, sondern deren anerkannten
Wert er dadurch begrifflich ausdrückt.
Andrerseits ist Iren.'s Standpunkt anthropocen-
trisch. Darin zeigt sich besonders, wie wenig Iren, kosmo-
logisch interessiert ist. Fern von allen Speculationen und Theo-
rieen setzt er an dem Punkte ein, wo er auf dem Boden der
christlichen Erfahrung steht. Die Welt ist geschaffen und dazu
bestimmt, dass der Mensch in ihr das göttliche Heil gewinne
und dass sie ihm zu diesem Ziele als Mittel diene, cf. IV, 5, 1
deus . . . qui temporalia fecit propter hominem, ut maturescens
in eis fructificet immortalitatem. Der Mensch ist die Krone imd
der Mittelpunkt der Schöpfung; Wolwollen gegen die Menschen
war Gottes Absicht bei der Weltschöpfung: IV, 14, 1 initio non
quasi indigens deus hominis plasmavit Adam, sed ut haberet, in
quem collocaret sua beneficia; III, 20, 2: gloria enim hominis
deus, operationis vero dei et omnis sapientiae eins et virtutis
receptaculum homo; V, 29, 1: et propter hoc conditio insumitur
homini, non enim homo propter illam, sed conditio facta
est propter hominem. Hierin erschöpft sich Iren.'s Betrach-
tung der Welt; nur soweit sie für das Heil der Menschheit in
Betracht kommt, ist sie ihm von Bedeutung. Was also Iren.
vorschwebt, kann man am kürzesten als eine christocentrische
Soteriologie bezeichnen. Wir können somit unsere Dar-
stellung der irenaeischen Theologie auf die seiner
Heilslehre beschränken, in welcher der Schwerpunkt seiner
\ ) S Zweiter Teil.
Bestrebungen liegt. Da auch die paulinische Theologie in dieser
Ri(;htung zielt, so wird gerade in dieser Beschränkung die Con-
troUe des Iren, durch Paulus möglich und statthaft sein.
Iren.'s Heilsauft'assung steht in directem Gegensatz zu der
gnostischen. Während die Gnostiker, von einem ursprüng-
lichen Dualismus zwischen Gott und Welt ausgehend, den
priucipiellen Gegensatz des Natürlichen und Göttlichen, der
Sphäre der Schöpfung und der Erlösung behaupteten, ist Iren.,
von religiösem Optimismus bestimmt, der Überzeugung, dass
der Gegensatz zwischen beiden nicht ein principieller, sondern
geschichtlich gewordener sei. Iren, wie die Gnostiker sehen in
der Tatsache der Gefangenschaft des Menschen in den Banden
der Welt, in dem Zwiespalt, in dem das Göttliche im Menschen
mit dem Fleische lebt, einen seiner Bestimmung widersprechen-
den Zustand, der durch Gottes Gnade aufgehoben wird. Aber
ihrem principiellen Ausgangspunkte gemäss sehen die Gnostiker
in jenem empirischen Zustand des Menschen eine widernatür-
liche Verbindung zweier an sich entgegengesetzter
Elemente und infolgedessen in dem in der Aufhebung jenes
Zustaudes bestehenden Heil die Trennung dieser Elemente
und ihre Befreiung von einander: die Erlösung des Höheren,
Göttlichen, Geistigen im Menschen von dem ihm anhaftenden
Niederen, Natürlichen, Fleischlichen; denn nur jenes ist gemäss
ihrer principiellen Ansicht des Heils fähig und teilhaftig. Iren,
dagegen sah in dem empirischen Zustand des Menschen den
widernatürlichen Conflict zweier eigentlich zusammen-
gehöriger Momente, und demgemäss galt ihm als Heil die
Beseitigung dieser Spannung, die Versöhnung der getrenn-
ten Momente: die Durchdringung und Heiligung des Irdischen,
Fleischlichen durch das Göttliche, Geistige; denn gerade in der
Veredelung und Verklärung des Fleisches durch den Geist Gottes
besteht nach seiner i)rincipiellen Ansicht das Heil. Letzteres ist
also — im strengen Sinne der Worte — dort vorwiegend als
Erlösung, hier als Versöhnung gefasst; dort Erlösung des
Geistigen vom Fleischlichen, hier Versölmung des Fleischlichen
mit dem Geistigen. Dem gemäss ist die Grundbestimmung betr.
die Wertschätzung des Weltlichen dort Weltverachtung und
Weltvernichtung, hier Weltbeherrschung und Weltver-
edelung. Der empirische Zustand des Menschen erscheint dort
Prolegomena. 119
als ein naturhaft gegebener, den erst die Erlösung aufhebt, hier
als ein geschichtlich gewordener, sodass die Erlösung eigentlich
nur die Schöpfung zu restituieren braucht. Das Unheil wird dort
vorwiegend als Last, hier als Verlust empfunden.
Gerade ihr Dualismus mag die Gnostiker zu der tieferen
Einsicht in das Wesen des soteriologischen Problems befähigt
haben, die ihrer Position anscheinend zu Grunde liegt. Sie
haben den Zwiespalt zwischen den beiden Seelen, die in des
strebenden Menschen Brust wohnen, empfunden und den abso-
luten Gegensatz zwischen Sündenlast und Gottesfreiheit erkannt,
sie haben sich bestrebt, der Unvergleichbarkeit des rehgiösen
Lebens eines Erlösten mit einem Dasein, dessen Interesse auf
die Sphäre der Schöpfung beschränkt ist, gerecht zu werden. Sie
wissen, dass die Erlösung ein Gnadengeschenk Gottes ist, das die
Welt nicht geben kann, das wertvoller ist und köstlicher als alle
Güter und Herrlichkeit dieser Welt, dass es ja gerade in der
Erhebung über die Sphäre derselben besteht. Diesen, soterio-
logisch berechtigten. Dualismus übertrugen die Gnostiker nun
aber auch auf das kosmologische und historische Gebiet; sie
führten den Zwiespalt der Sphären der Schöpfung und der Er-
lösung auf zwei verschiedene Principien zurück und sahen in
der Geschichte eine Kluft zwischen allem Vorchristlichen und
Christlichen. Dadurch war aber der einfachste und tiefste Aus-
druck christlicher Gesinnung gefährdet: das Vertrauen auf die
stete gnädige Vorsehung Gottes. Dem entgegen betont Iren, in
seinem religiösen Optimismus die Einheit Gottes als des Welt-
schöpfers und Erlösergottes, soA^^e die Einheit seiner Geschichts-
leitung, die Continuität der historischen Entwicklung im alten
und neuen Bunde. Es wird sich fragen, ob er dadurch etwa in
den entgegengesetzten Fehler verföllt, die soteriologische Eigen-
tümlichkeit des christlichen Heilsgutes zu verkümmern.
Wir geben die Heilslehre in folgender Gedankenentwicklung:
das Bedürfnis nach Heil, das Wesen des Heilsgutes, die
objective Ermöglichung und Beschaffung desselben,
sowie seine subjective Aneignung seitens des Menschen.
Im ersten Teüe ist die Anlage und Bestimmung des Menschen,
sowie seine tatsächliche Beschaffenheit im Zustande der Sünde
und das daraus sich ergebende Verlangen nach göttlicher Er-
lösung, im zweiten die nähere Beschaffenheit derselben zu behau-
120 Zweiter Teil.
dein; im dritten Teil wird die Heilswirksamkeit Christi nach den
zwei Gesichtspunkten: worauf beruht dieselbe? und welche Stel-
lung gebührt ihr in der Reihe der göttlichen Heils Veranstaltungen?
untersucht, im letzten schliesslich sind die Bedingungen für die
Aneignung des dargebotenen Heilsgutes seitens des Menschen zu
erörtern.
Das Heilsbeclürfnis des Menschen.
Abgesehen von näheren Bestimmungen liegt jedem Heils-
begriff die Annahme zu Grunde, dass der Mensch durch das Heil
aus einem seiner Bestimmung inadäquaten Zustand in den der-
selben entsprechenden versetzt werde. Worin besteht für
Iren, jener inadäquate Zustand des Menschen und worauf
beruht derselbe?
Wie schon einleitend gesagt, dient nach Iren, die gesamte
Schöpfung dem Zwecke, dass der Mensch in ihr das Heil erstrebe
und erwerbe. Der Mensch ist zu Gott hin geschaffen; dieser Ge-
danke ist öfters mit einer an das augustinische: ad te nos fecisti
erinnernden und bis dahin nicht wiederkehrenden Innigkeit aus-
geführt ^). Diese directe Beziehung des Menschen zu Gott, seine
Bestimmung zur Teilnahme an dessen Herrlichkeit, ist der Unter-
schied und Vorzug des Menschen vor aller Creatur, und der
Grund, weshalb die Schöpfung seinem Zwecke dient. Nur für
den Menschen offenbart sich Gott; auch alle anderen Geschöpfe
sind dessen Creatur, durch die er sich zwar offenbart, aber nicht
für sie. Dieser Vorzug des Menschen liegt in seiner vernünf-
tigen Anlage; als vernünftiges We.sen besitzt er ein natürliches
Auffassungsvermögen für den göttlichen Geist. Seiner empirischen
1) IV, 20, 7 gloria dei vivens homo, vita autem hominis visio dei;
IV, 14, 1 igitur initio, non quasi indigens deus hominis, plasmavit Adam,
sed ut haberet, in quem collocaret sua beneficia ... in quantum enim
deus nullius indiget, in tantum homo indiget dei communione. haec enim
gloria hominis perseverare ac permanere in dei Servitute . . . dominus
formavit et ad hoc praeparavit nos, ut dum sumus cum eo, participemus
gloria eius.
Das Heilsbedürfnis des Menschen. 121
Natur nach bestellt der Mensch aus Fleisch und Seele. Letztere
ist an sich nicht göttlich, sondern sozusagen indifferent; sie hat
die Anlage und Bestimmung, sich dem Geist Gottes zuzuwenden,
sich von ihm ergreifen und mitsamt dem Fleische durchdringen
zu lassen, der Mensch ist capax incorruptelae. Diese Anlage, in
der eben die vernünftige Ausstattung des Menschen besteht, nennt
Iren, mit biblischem Ausdruck das elxcov d^aov = imago dei.
Benützt der Mensch seine Fähigkeit, verwirklicht er diese An-
lage, so gelangt er in den Zustand des ofioUofia {)-eov = simili-
tudo dei, in welchem er aus Fleisch, Seele und Geist besteht.
Wenn er aber jene Anlage und Fähigkeit brach liegen lässt, so
büsst er sie mehr und mehr ein, indem die Seele von dem Fleisch
und seinen Zwecken absorbiert wird cf. V, 6, 1 : homo carnalis,
imperfectus, imaginem quidem habens in plasmate, similitudinem
vero non assumens per spiritum . , . perfectus autem homo com-
mixtio et adunitio est animae assumentis spiritum patris et ad-
mixta ei carni, quae est plasmata secundum imaginem dei.
Der Mensch soll Gott ähnlich werden; dass er ihm nicht
bereits ähnlich geschaffen ist, macht seinen Unterschied von
Gott aus: IV, 11, 2 et hoc deus ab homine differt, quoniam deus
quidem perfectus in omnibus . . . homo vero perfectum perci-
piens et augmentum ad deum. Der Mensch steht in der Mitte
zwischen Creatur und Gott, er soll sich vom Zustande jener zu
diesem erheben und in stetem Wachstum zur Gottähnlichkeit
heranreifen: IV, 38, 4 oportet autem primo naturam apparere, post
deinde vinci et absorbi mortale ab immortalitate et corruptibile
ab incorraptibilitate , et fieri hominem secundum imaginem et
similitudinem dei, agnitione accepta boni et mali. Als natürliche
Ausstattung würde die Gottähnlichkeit für den Menschen ohne
besonderen Wert sein, weil sie nicht selbst erworben wäre und
der Mensch sich nicht frei für das Gute entschieden hätte. Nur
das mit freiem Willen erstrebte Gute ist wertvoll: IV, 37, 6 sie
autem nee suave esset eis quod est bonum ueque pretiosa com-
municatio dei neque magnopere appetendum bonum, quod sine
proprio motu et cura et studio pervenisset, sed nitro et otiose
insitum: ita ut essent nullius momenti boni, eo quod natura
magis quam voluntate tales existerunt et ultroneum haberent
bonum, sed non, ^ecundum electionem .... quae autem gloria
his qui non studuerunt illud? Deshalb dringt Iren, dem von den
^22 Zweiter Teil.
Gnostikeru iu das Naturhafte hiuabgezogeiieu Prädestiiiatious-
gedaukeu gegenüber auf die sittliche Selbständigkeit und
Verantwortlichkeit des Menschen^). Mit der vernünftigen
Anlage desselben hängt für Iren, die Freiheit des Willens
aufs Engste zusammen: IV, 4, 3 homo vero rationabilis et
secundum hoc similis dei, liber in arbitrio factus et suae
potestatis, ipse siln causa est, ut aliquando quidem frumentum,
aliquando autem palea fiat. Der Mensch ist in seiner Entschei-
dung für Gut oder Böse, ob er seine vernünftige Anlage ver-
wirklichen oder verkümmern lassen will, vöUig frei; Gott zwingt
niemand zu sich hin, nur freundlichen Rat erteilt er: IV, 37, 1
liberum deus fecit ab initio hominem, habentem suam potestatem
ad utendum sententia dei voluutarie et non coactum a deo. ßia
d-£(p ov jtQoöeOxiv. ayad^rj öl yvc6(i7] jtccvTors övfiJc<xQ£Oriv
avzqy. et propter hoc consilium quidem bonum dat omnilius. Denn
nur wenn der Mensch frei in seiner Entscheidung ist, kann er
für dieselbe verantwortlich gemacht werden: a. a. 0. posuit
autem in homine potestatem electionis, uti hi quidem qui
obedissent iuste bonum sint possidentes, datum quidem a deo,
servatum vero ab ipsis. qui autem non obedierunt, iuste non in-
venientur cum bono et meritam poenam percipient, quoniam
deus ([uidem dedit benigne bonum, ipsi vero non custodierunt
diligenter illud neque pretiosum arbitrati sunt, sed supereminen-
tiam bonitatis contemserunt. Je nachdem der in seiner Ent-
scheidung freie Mensch seine vernünftige Anlage an-
wendet, wird ihm Lohn oder Strafe zu Teil: als Lohn eben
die Verwirklichung der Anlage der Gottähnlichkeit, als Strafe
das Gericht: IV, 37, 1 dedit deus bonum et qui operantur qui-
dem illud, gloriam et honorem percipient, quoniam operati
sunt bonum, cum possint non operari illud; hi autem qui illud
non operantur, iudicium iustum excipient dei, quoniam non
sunt operati bonum, cum possint operari illud.
Diese Gedaukenreihe ist klar und straff geschlossen: der
Mensch hat es iu seiner Macht, dem Guten oder Bösen sich zuzu-
1) IV, 37, 2 tl (pvaeL o\ fxi v (fccvXoi, ol dh aya&ol yeyövuoiv, ovO^
ovxoL iiiaivsTol ovzeg uyal^ol, roiovzoi yuQ xazeaxevclai^tjaav ovz' ixHvoi
fif//:izol ovzax; ysynvozeg. d?X ineiöi] ol nävzeg r//? avzrjg elal (pvaecog,
ÖwäiitvoL rt üCizaayelv xal nQÜ^cti zb ilya^ov xul övvüfxivoi nähv uno-
ßuÄtlv avzo y.al fxtj Tioifjaai . . .
Das Heilsbedürfhis des Menschen. 123
wenden, und empfängt die seiner Wahl entsprechende Vergeltung.
Es ist das ein mannhafter, hoher sittlicher Standpunkt, wol ge-
eignet, zu ernster Sittlichkeit zu erziehen: aber er ist eben doch
lediglich moralistisch und nicht religiös. Der einzige
Punkt, an dem ein religiöser Ton die moralistisch-rationalistische
Ausführung durchklingt, ist der, dass Gott den Menschen stetig
den Rat zum Guten erteilt; das ist dieselbe Stelle, an der bereits
die Apologeten ihrer rationalen Sittenlehre ein religiöses Moment
eingefügt hatten. Aber abgesehen davon, ist nicht zu ersehen,
wie an die angeführten Gedanken sich ein Bedürfnis
nach göttlicher Erlösung und Hilfe anschliessen kann.
Es ist hier weder von einem Defect des Menschen die Rede, noch
wird die Notwendigkeit der Beseitigung eines solchen empfunden:
das religiöse Problem ist gänzlich übersehen: vielmehr: wer das
Gute tut, braucht keine Erlösung: wer es nicht tut, vrird nicht
erlöst, sondern bestraft. In dem letzteren Falle wäre Gelegen-
heit gewesen, die Ausführungen in religiösem Sinne ausmünden
zu lassen, wenn nämlich Iren, für diejenigen, die das Gute aus
eigener Kraft nicht erreichen, eine göttliche Unterstützung und
Kachsicht betr. ihren Defect angenommen hätte; aber er ist von
dieser Wendung weit entfernt, die in dieser moralistischen Ge-
dankenreihe freilich gerade das Moment aufheben würde, welches
ihm vor allem wertvoll war: die strafende Vergeltung.
Der einzige Punkt, in dem der Mensch seiner hohen Be-
stimmung zunächst noch inadäcjuat ist, ist der Mangel der Voll-
kommenheit: IV, 18, l xad^o Ö8 u/j löTiv dytvvijTa, xara rovxo
xcd vorsQovvTCu rov ZEÄelov' . . . y.a&o de vscoreQa, iieraxovTO xal
i'/'/jiia, xaxa rovxo xal aovvy'id^r] xal ayviiraoxa jcqo:: x^v
xsXdav dycoytjv. Aber diese Unvollkommenheit ist weder
persönlich verschuldet, noch hindert sie den Menschen an der
Realisierung seiner wahren Bestimmung. Vielmehr ist sie von
Gott selbst so gewollt und ihre allmähliche Aufhebung durch die
Selbsttätigkeit des Menschen ist eben der Weg, auf dem dieser
zu Gott gelangen soll. Der Mensch soll sich die Vollkommen-
heit erst erringen und erkämpfen; die Unvollk ommenheit ist
nicht ein Defect, der im Menschen die Kraft zum Guten
lähmt und ihn von Gott trennt, sondern Gottes päda-
gogische Absicht und weiser Wille. Wie eine Mutter
ihrem Kinde nicht, wie sie wol könnte, schwere Xahrung reicht.
124 Zweiter Teil.
sondern Milch, so liätte Gott dem Menschen ja auch ursprünglich
Vollkommenheit schenken können, er hat es aber wolweislich
nicht getan, weil jener ihrem vollen Besitze noch nicht gewachsen
war'). Also nicht Schuld des Menschen, sondern von Gott an-
geordnete Einrichtung ist diese Unvollkommenheit; sie schliesst
nicht von Gott aus, sondern gerade von ihrem Boden aus soll
und kann sich der Mensch diu:ch seine eigene Kraft zu Gott er-
heben; cf. IV, 38, 3. Auch dieser Gesichtspunkt führt also nicht
auf ein Bedürfnis des Menschen nach göttlicher Aushilfe.
Iren, hat die Incongruenz dieser von den Apologeten in
moralistischem Interesse entnommenen rationalistischen Gedanken-
reihe mit seinen sonstigen religiösen Ansichten vom Heil wol
empfunden. Er durchbricht daher die straffe Geschlossenheit
jener Gedankenführung durch die Einschaltung der Annahme
des allgemeinen Ungehorsams gegen Gott. Dass ein Teil
der Menschen seine Anlage zum Höheren nicht verwirklicht und
infolgedessen dem Gericht verfallt, sagten ja auch jene Aus-
führungen; hier aber dehnt Iren, seine Behauptung der Tatsache
des Ungehorsams gegen Gottes Gebot auf alle Menschen aus.
Gewiss trifft Iren, damit das religiöse Phänomen der allgemeinen
tatsächlichen Sündhaftigkeit und der Unfähigkeit der Menschen,
sich selbst zu erlösen; aber dieser Gedanke des allgemeinen Unge-
horsams steht im Widerspruch mit jener anderen moralistisclien
Gedankenreihe. Es widerspricht seiner Behauptung der unzerstör-
baren Willensfreiheit 2), wenn der Ungehorsam von dem Streben
nach der vorgesteckten Vollkommenheit ausschliesst. Wenn
Alle ungehorsam sind, also Keiner zur Vollkommenheit gelangen
kann, so ist jene rationalistische Behauptung der dem Menschen
gegebenen Freiheit der Entscheidung und Kraft zum Guten oder
Bösen entweder eine Illusion oder eine Abstraction über die ideale
Bestimmung des Menschen abgesehen von seiner empirischen
Wirklichkeit. Das letztere ist sie aber nicht, denn aus Iren.'s
1) IV, .38, 2 ovxcoQ xal ztjv aQ/Jjr b fif^v &e6g dvvarog ijv diSSvai xo
xiXtiov xäj dvd-Qcino)' exHvog dh, uqxi ytyovwq, ddvvaxog ijv Xaßslv avto
ri xal ?Mßu>v '/(DQfioai rj xcd yo)Qi]aac, xaxaay^Xv.
2) IV, .^, 2 et id, quod erat semper liberum et suae potestatis in
homine semper servasse deum ut iuste iudicentur. qui non
obediunt ei, quoniam non obedierunt, et qui obedienmt et crediderunt
ei, honorentur incorruptibilitate.
Das Heüsbedürfnis des Menschen. 125
Betonimg jener Gedankenreihe geht deutlich hervor, dass sie ihm
eine practisch sehr wertvolle Sittenlehre ist. Demnach handelt
es sich hier nm einen religiösen Einschlag in jene mora-
listische Gedankenreihe, der mit dieser in Widerspruch
steht. Entweder der Mensch vermag sich die Vollkonunenheit
selbst zu erwerben, oder Christus erlöst den Menschen von dem
die Unfähigkeit zum selbständigen Ergreifen des Heils ein-
schliessenden Ungehorsam. In jenem Falle ist die Erlösung über-
flüssig; in diesem die sittliche Selbständigkeit und Freiheit Illu-
sion. Bei Iren, stehen jenes moralistische und dieses religiöse
Interesse, innerlich unvermittelt, nebeneinander.
Den allgemeinen Ungehorsam, dass also alle Menschen ihre
Freiheit tatsächlich zur Hingabe an das Böse gemissbraucht
haben, führt Iren, als Tatsache ein. Seiner Methode gemäss ist
eine Erklärung des Wesens des Ungehorsams nicht zu erwarten:
11, 2S, 7 ipsam autem causam naturae transgredientium necjue
scriptura aliqua retulit nee apostolus dixit nee dominus doeuit —
also hat unser Wissen hier seine Grenze. Wol aber führt er
den Ungehorsam auf eine Veranlassung zurück, die er darin sieht,
dass der Teufel aus Neid gegen den Mensehen diesen verführt
und somit Gott entfremdet habe • ). Denn indem der Mensch
dem Verführer folgt, vergisst imd verliert er das ihm als Ziel
und Vorbild eingepflanzte Bild Gottes: V, 16, 2 Iv rolg :xq6o-
O^ev '/Qoroig . . . dSgccTog 7)v o Xoyog, ov xar dxova o äv&Qoy-
jtOQ l'/työvif. . . did tovTO öf] xal ttjv ofwlcooii' QCiöicog djttßaXtr.
Mit dem Verlust des Bildes büsst also der Mensch zugleich die
Möglichkeit der Verwii'klichung seiner Anlage ein; erst durch
die Menschwerdung des Logos -wird sie ihm wieder zu Teil, als
der Logos ri/v sixova eöeiger dX?]d-c5g, avrdg rovro yBv6[i£vog
(d. h. ein auf Gott hin veranlagtes Wesen = Mensch), ojisq ijV
Tj elxcov avTov.
So widersprechend diese Behauptung des Verlustes des gött-
lichen Ebenbildes bis auf die Zeit der Menschwerdung des Logos
derjenigen von der steten Freiheit des Menschen und ihrer all-
1) V, 24, 1 diabolus, quippe apostata existens angelus. hoc tantum
potest, quod et egit in principio, seducere et abstrahere mentem hominis
ad transgredienda praecepta dei et paulatim obcaecare corda eoram, qui
conarentur servire ei, ad obliviscendum quidem verum deum, ipsum autem
quasi deum adorare; cf. IV praef. 4; V, 24, 4.
126 Zweiter Teil.
mählichen Erziehung zu Gott gegenübersteht, wird sie doch mit
diesem rationahstischeu Gedanken der Erziehung des Menschen-
geschlechts fülgendermasseu in Beziehung gesetzt ^). Der Unge-
horsam des Menschen ist unter Gottes Zulassung geschehen, damit
er seine Entscheidung für Gut oder Böse mit voller Über-
legung trifft. Denn um sich mit freiem, sittlich wertvollem
Willensentschluss dem Guten zuwenden zu können, bedarf der
Mensch der agnitio boui et mali; die aguitio mali besitzt aber nur
derjenige, der selbst den Ungehorsam geschmeckt und den Druck
des Bösen gefühlt hat. So ist es die reine Grossmut von Gott,
dass er den Ungehorsam der Menschen zugelassen hat, um ihrer
Entscheidung für Gut oder Böse den Charakter eines nicht blos
zufälligen, sondern klaren, sachbewussten und darum erst sittlich
wertvollen Entschlusses zu geben: IV, 39, 1 magnanimitatem igitur
praestante deo cognovit homo et bonum obedientiae et malum
inobedientiae, uti oculus mentis, utrorumque accipiens experimen-
tum, electionem meliorum cum iudicio faciat ... et id quod aufert
ab eo vitam, id est: non obedire deo; experimento dicens, quoniam
malum est neque tentet quidem illud unquam; quod autem conser-
vatorium vitae eins est: obedire deo, sciens quoniam bonum est,
cum omni intentione diligenter custodiat . . . disciplinam autem
boni quemadmodum habere potuisset, ignorans quod est con-
tra rium? Durch die Erfahrung des Bösen gewinnt das Gute
für den Menschen erst recht seinen Wert, wie nur der die Ge-
sundheit zu schätzen weiss, der krank gelegen hat cf. IV, 37, 7.
Wie Jonas zu seinem Heile von dem Walfisch verschlungen
wurde III, 20, 1, so der Mensch a magno ceto, qui fuit auctor
praevaricationis ^ damit er immer dankbar gegen Gott sei, der
dadurch sein Heil vorbereitet, und nie sieh einbilde, dass dieses
ein selbstverständliches Accidenz seiner menschlichen Natur sei
(quasi naturaliter similis esset deo).
In diesen Ausführungen bleibt aber unklar: hat der Mensch,
nachdem er die Erkenntnis des Guten und Bösen erlangt
hat, die Kraft, sich dem Guten frei zuzuwenden? Nur in
dieser Voraussetzung ist der Gedanke von der agnitio boni et
1) IV, .38, 4: deus secundum benignitatem suam bene dedit bonum
et similes sibi suae potestatis homines fecit: secundum autem providentiam
scivit hominum infirmitatem et quae Ventura essent ex ea.
Das Heilsbedürfnis des Menschen. 127
mali eiDgeführt; andrerseits: sowie der Mensch das Böse kennen
gelernt hat. dem Ungehorsam einmal gefolgt ist, hat er ja damit
das Ebenbild Gottes als das ihm vorgesteckte Ziel verloren und
die Möglichkeit, dieses zu erreichen, eingebüsst. Wird obige Frage
bejaht, dann bedarf es keiner Erlösung; wird sie verneint, dann
hat der Mensch eben keine Willensfreiheit. In jenem Falle ist
das religiöse Moment übersehen, in diesem die rationale Gedanken-
reihe durchbrochen. Iren, antwortet mit: ja und nein. Das er-
klärt sich daher, Aveil in dieser durch einen religiösen Einschlag
beeinflussten Gedankenführung sich das Streben nach dem Guten
und das Tun desselben nicht mehr mit der Verwirklichung der
Gottebenbildlichkeit deckt; der Mensch kann das Gute tun trotz
seines früheren Ungehorsams: darin ist Iren, moralistisch: aber
die Gottebenbildlichkeit kann er erst erreichen, wenn Christus
das slxcöv wiedergebracht hat, das der Mensch durch seinen Un-
gehorsam verloren hat: darin ist Iren, religiös bestimmt. Zur
Consequenz kommt es nicht: die Erkenntnis des Guten und Bösen
ist nötig, um sich dem Guten frei und selbständig zuwenden zu
können: aber durch den Ungehorsam, der doch zur Erkenntnis
des Bösen nötig war, ist die Anlage des Menschen zum Guten
verloren, die selbsttätig nicht wieder zu erlangen ist.
Jener religiöse Einschlag entstammt der christocentrischen
Stellung des Iren. Er will hier nicht sowol das Wesen des
Menschen, das er im wesentlichen in jener moralistischen Reihe
ausgedrückt findet, feststellen, als vielmehr der erlösenden Tätig-
keit Christi ein Object verschaffen. Deshalb führt er die Kate-
gorie des allgemeinen Ungehorsams ein; aber indem er sich be-
müht, dieselbe mit seinen rationalistischen Gedanken in Beziehung
zu setzen, indem er den Ungehorsam unter den Gesichtspunkt
der göttlichen Erziehung des Menschengeschlechts stellt, nimmt
er dem Begriffe gerade das, was religiös von Bedeutung und zu-
mal im Anschluss an die moralistischen Gedanken wol zu be-
tonen gewesen wäre: die persönliche Verantwortlichkeit resp.
Schuld am Ungehorsam; er sieht in demselben vielmehr eine
generelle Schwäche des Menschengeschlechts, die es nach Gottes
Willen durchmachen musste. Während er, man möchte sagen in
geschichtsphilosophischer Tendenz, im Interesse der Continuität
der Entwicklung die Bedeutung feststellen will, welche die im
Zeichen des Ungehorsams lebende Menschheit für das Christen-
12S Zweiter Teil.
tum hatte, übersieht er die religiöse Bedeutung des Ungehorsams
als einer den einzelnen Menschen von Gott trennenden Macht.
Sowol dieser Mangel, als die Berührung mit pauliuischen
Sätzen tritt in noch deutlicherem Masse in den Ausführungen au
den Tag, in denen Iren, die Adam-Christusspeculationen verwertet.
Im Grunde ist die Zurückführung der allgemeinen Sünde auf den
Fall Adams eigentlich nur eine Episode im Rahmen des bisher
Angeführten; denn der Teufel ist allen Folgenden die Ursache
des Abfalls, Adams Verführung also nichts Besonderes. Gleich-
wol gilt Adam als Repräsentant der vorchristlichen Menschheit,
der gesammten Entwicklungsreihe bis auf Christus hin. Als der
erste Mensch ist er in mystischer Weise das Gegenbild des zweiten
Menschen, Christus. Inhaltlich gehen diese Ausführungen freilich
wiederum nicht von einer Erwägung der Bedeutung des ersten
Menschen, sondern von der des zweiten aus, nicht von der Er-
kenntnis des Verlangens nach Heil, sondern von der Absicht, das
christliche Heilsprincip in Beziehung zur vorchristlichen Mensch-
heit zu setzen. „Man kann nicht sagen, dass Iren., indem er
Adams Tun und Leiden das des gesamten Menschengeschlechts
sein lässt, ausgegangen wäre von einer inneren, unmittelbaren
Erfahrung menschlicher Sündhaftigkeit und einem darauf be-
gründeten Gefühl der Erlösungsbedürftigkeit". ')
Christus giebt der Menschheit wieder, was sie in Adam ver-
loren hat: V, 16, 3 deus, quem Ir ^uev yccQ rqj jiQmro) Aöafi
jtQoöexotpafiev fi?) xoirpavreq avrov rrjv tVToX?)v, tv de xm
ÖEVxtQcp äödfi ajcoxaTT]XXayt]{i£i>, vxtjxool (ityQL d^avaxov yevo-
itsvoi: UI, 18, 1 in compendio nobis salutem praestans, ut quod
perdideramus in Adam, id est, secundum imagiuem et siniilitu-
dinem esse dei, hoc in Christo Jesu reciperemus. Durch Einen
ist der Menschheit das Leben bereitet, quemadmodum per in-
obedientiam unius hominis introitimi peccatum habuit et per pecca-
tum mors obtinuit. Durch Adams Fall stehen alle seine Nach-
kommen unter dem Fluche der Sünde und sind, einmal dem
Ungehorsam verfallen^), unfähig, sich aus eigener Kraft dem
Guten zuzuwenden: III, 18, 2 quia enim non erat possibile eum
hominem qui semel victus fuerat et elisus propter inobedientiam,
1) Böhringer, K.G. in Biogr. I, 1; 2. Hälfte S. 484.
2) V, 34, 2 homo initio in Adam inobediens.
Das Heilsbedürfnis des Menschen, 129
replasmare et obtinere bravium victoriae, iterum auteni impossi-
bile erat, iit salutem perciperet, qui sub peccato ceciderat, ntra-
que operatus est filius (Widersprach gegenüber der steten Willens-
freiheit!); y, 15, 3 quoniani in illa plasmatione , quae secundmn
Adam fuit, in transgressioue homo factus indigebat lavacro regene-
rationis. Der Teufel überredete den Adam ziu* Sünde des Unge-
horsams gegen Gottes Gebot; indem Adam dieser Verführung
folgt, fällt er von Gott ab und ist fortan, weil er nicht dessen,
sondern des Teufels Verlangen erfüllt hat, nicht mehr ein Kind
Gottes, sondern des Teufels und dessen Untertan: IV, 41, 2 secun-
dum igitur natm*am . . . omnes filii dei sumus, propter quod a
deo omnes facti sumus; secundum autem dicto audientiam non
omnes filii dei sunt, sed qui credimt ei et faciimt eins volunta-
tem; qui autem non credunt et non faciunt eins voluntatem, filii
et angeli sunt diaboli, secundum id quod opera diaboli faciimt;
V, 21, 3 quoniam enim in initio homini suasit transgredi prae-
ceptum factoris, ideo eum habuit in sua potestate : potestas autem
eins est transgressio et apostasia et his colligavit hominem.
Durch seinen Ungehorsam gegen Gott hat sich Adam in des
Teufels Macht begeben; aus den Banden dieser Gefangenschaft
kann weder er, noch irgend einer seiner Nachkommen sich be-
freien; sondern dazu war nötig, dass ein Stärkerer als der Teufel
kam, der diesen besiegte und die Menschen aus seiner Knecht-
schaft auslöste: III, 8, 2 non enim adversus eum (seil. Christus),
qui se(I) alligabat et domum eins diiipiebat, fortis erat (seil, dia-
bolus), sed adversus eos, qui in usu eius erant homines, quoniam
abscedere fecerat sententiam eorum a deo, quos eripuit dominus;
V, 21, 3 der Logos fesselte den Teufel et diripuit eius vasa, eos,
qui ab eo detinebantur homines, quibus ipse iniuste utebatur.
Die Herrschaft, die der Teufel über den Menschen besitzt
und ausübt, ist eine unrechtmässige, indem er die Menschen
wider deren eigentliche Bestimmung imter seine Machtbefugnis
gebracht hat: V, 1, 1 et quoniam iniuste dominabatur nobis
apostasia et, cum natura essemus dei omnipotentis , alienavit
nos contra naturam, suos proprios nos faciens discipulos. Da
der Mensch sieh aber nun einmal in des Teufels Macht begeben
hat, ist diese tatsächlich, als formal unangreifbar, zu Recht be-
stehend. Der Sündenzustand ist also für den Menschen ein sei-
nem Wesen tmd seiner Bestimmung inadäquates, aber von ihm
Texte und Untersuchungen YI, 2. 9
130 Zweiter Teil.
selbst verschuldetes und deshalb aus seiner Kraft nicht zu ändern-
des Geschick. Befindet sich aber auch der Teufel dem Menschen
gegenüber im Recht und ist dieser deshalb gegen ihn ohnmächtig,
so hat er doch Gott gegenüber Unrecht, da er diesem sein Eigen-
tum entrissen hat; deshalb wird er durch diesen resp. dessen
Abgesandten auf rechtmässige Weise besiegt: III, 23, 1 . . . unde
et iuste a deo recapitulatus est qui hominem captivum duxerat.
Nach diesen Ausführungen erscheint die Sünde als ein Zu-
stand, in den der Mensch sich durch seine eigene Schuld begeben
hat, der seinem Wesen nicht entsprechend, ihm also eine Last
ist, von dem er sich durch eigene Kraft nicht befreien kann und
der erst durch Gottes Güte von ihm genommen wird. Zumal in
dem Gewände der Adam-Christusspeculation scheint dies die pau-
linischeu Gedanken zu treffen. Bei näherer Betrachtung zeigt
sich aber, dass der entscheidende Punkt in denselben verkannt
ist, indem Iren, die Bedeutung der Sünde hinter die Betonung
ihrer Folgen zurücktreten lässt und durch seine Behandlung des
Sündenfalls selbst das Moment der Sündenschuld als einer den
Menschen von Gott trennenden Macht verkürzt.
Welches ist, so fragen wir zunächst, das Gut, das die Mensch-
heit in Adam verloren hat, in dessen Entbehrung also der Druck
der Sünde besteht?
Durch den Ungehorsam hat der Mensch das Am-echt auf
das göttliche Gnadengeschenk der Erbschaft verloren; wie ver-
stossene Kinder nicht die Erben ihrer Eltern sind IV, 41, 3,
eodem modo apud deum qui non obedierunt ei, abdicati ab eo
desierunt filii eins esse, unde nee haereditatem eins percipere
possunt. Diese Anwartschaft auf die Erbschaft besagt dasselbe,
wie die Anlage zur Gottebenbildlichkeit: der Mensch hat die
Möglichkeit, Gott ähnlich zu werden, an seinem Leben Teil zu
haben, durch seinen Ungehorsam eingebüsst. Dieser Ausschluss
vom göttlichen Leben ist der Tod, den Iren, gewöhnlich als die
Folge und Strafe des Sündenfalls nennt: UI, 23, 7 victus erat
Adam ablata ab eo omni vita; propter hoc victo rursus inimico
recepit vitam Adam . . . illius enim salus evacuatio est mortis;
V, 23, 1 morte subsecuta eos qui mandueaverunt . . . inobedientia
autem dei mortem infert.
Der Tod ist also der Sünde Sold. Was bedeutet nun der
Tod für Iren.? Das Absterben der Gemeinschaft mit Gott oder
Das Heilsbedürfnis des Menschen. 13J^
den leiblichen Tod als äusseiiiche Strafe? Man wird antworten
müssen: Beides; denn für beide Auffassungen sprechen zweifel-
lose Stellen ^). Das entspricht völlig dem correspondierenden -)
Begriff des Lebens, unter dem Iren, ebensowohl die ewige Fort-
existenz des irdischen verewigten Leibes, wie die geistige Ge-
meinschaft mit Gott versteht. Demgemäss ist der Tod als Folcje
des Ungehorsams gegen Gott einmal als ein Aufhören der leib-
lichen Existenz des Menschen, andrerseits als Ausschluss von der
Teilnahme an Gottes Herrlichkeit gemeint.
Was bedeutet nun dieser Ausschluss vom Leben im Sinne
der Teilnahme an der Herrlichkeit Gottes des Näheren? Iren,
erhebt sich bisweilen bis an die Grenze der religiösen Auffassung,
dass es sich um die innere Entfremdung des Menschen von Gott
handele, um die Unmöglichkeit, ihm zu vertrauen, die sich bis
zu dem Wunsche steigert, dass Gott nicht sein möge, z. B. IH, 10, l
conversi ad eum, a quo propter peccata et transgressionem erant
abalienati; V, 14, 3 reconciliatum est deo, quod per transgressio-
nem factimi fuerat inimicum; IV, IS, 3 das äussere Opfer ist
wertlos, wenn man es ohne die entsprechende Herzensstimmung,
intus habens peccatum, darbringt. Aber völlig erreicht ist diese
religiöse Position nirgends. Die Entfremdung, mn die es sich
handelt, ist nicht der Art, dass sie auf dem Menschen als ein
Druck lastet, der ihn vom Guten abzieht; sondern lediglich
darauf bezieht sie sich, dass sie die Möglichkeit der Realisierung
seiner Gottebenbildlichkeit abschneidet. Das Gute kann der
Mensch trotzdem erstreben imd vollbringen, nur des Lohnes, den
er eigentlich dafür erhalten soUte: des Lebens mit Gott, wird er
1) V, 27, 2 separatio autem dei mors ... et amissio omnium quae
sunt apud eum bonorum ; IV, 39, 1 bonum est autem, obedire deo et cre-
dere ei et custodire eius praeceptum: et hoc est vita hominis, quemad-
modum non obedire malum: et hoc est mors eius; dagegen V, 7, 1 mors
enim est vitalem amittere habilitatem et . . . inanimabilem et immobilem
fieri et deperire {y.cau'/.ieaQ^cu) in illa, ex quibus et initium substantiae
habuit; III, 23.6 die carnis resolutio des Adam, quae fieret in terra, ord-
nete Gott infolge des Falls Adams an, damit dieser nicht immer fort
weiter sündigen könne; V, 12, 3 xi oiv to aTcod-vfjaxov; nüvx(oq ij rTJg
aagxoq bnoaraoig aal rj unoßcO.ovou rrjv nvotjv xtjq L,wfjg anvovg xal
vexQu yevofzsvt].
2) III, 23, 1 qui factus fuerat a deo homo ut viveret, hie amittens
vitam laesus est a serpente.
9*
132 Zweiter Teil.
nicht teilhaftig. Die suhjective Gerechtigkeit vor Gott kann sich
auch der im Zustande des Ungehorsams und der Sünde befind-
liche Mensch erwerben, nur das der Gerechtigkeit entsprechende
Geschenk der Gottälmlichkeit Avird ihm vorenthalten. So be-
deuten die Folgen der Sünde nicht sowol eine innere Unfähig-
keit des Menschen zum Guten und Feindschaft mit Gott, als viel-
mehr ein Vorenthalten eines in Aussicht gestellten Geschenkes
und verdienten Lohnes.
Noch deutlicher tritt dies in der irenaeischen Behandlungs-
weise des Sündenfalls hervor. Bei dem näheren Eingehen auf
denselben sucht Iren, den Fall Adams nach Möglichkeit zu ent-
schuldigen. Nicht in selbstsüchtigem Verlangen, sondern im
Streben nach dem göttlichen Leben, das ihm der Teufel vorspie-
gelte, aber freilich zu geben nicht im Stande war, ist er in die
Netze desselben verstrickt worden: III, 23, 1 primum enim pos-
sessionis eins (seil, diaboli) vas Adam factus est, quem et tenebat
sub sua potestate, hoc est, praevaricationem inique inferens ei
et per occasionem immortalitatis mortificationem faciens
in eum; etenim promittens, futuros eos tanquam deos, quod est
ei non omnino possibile, mortem fecit in eis. Während in der
anderen Gedankenreihe der Ungehorsam als ein von Gott ge-
wolltes Durchgangsstadium erschien, geschieht hier die Verführung
zum Ungehorsam heimlich und gegen Gottes Willen: IV praef. 4:
tunc quidem apostata angelus per serpentem inobedientiam homi-
num operatus existimavit latere se dominum. Auf listige Weise
ist Adam verführt worden: hingegen davon, dass er mit Absicht,
mit Bewusstsein seiner Verantwortlichkeit das Gebot Gottes über-
treten habe, ist nicht die Rede: demnach kann die Sünde aber
nicht eigentlich als freie Tat des Menschen gelten. Nicht durch
seinen bösen Willen, sondern durch ein tragisches Missgeschick
ist der Mensch gefallen. Die Schuld, die auf ihm lastet, ist also
nicht eigentlich eine solche, für die er die sittliche Verantwort-
lichkeit trägt, sondern die ihn als ein widriges Schicksal be-
troffen hat. Darum ist der Mensch bemitleidens- und nicht ver-
dammenswert. Sachlich ist der Teufel im unrechtmässigen Besitze,
wenngleich er rechtlich nicht zu fassen ist und der Mensch des-
halb sein Schicksal über sich ergehen lassen muss. Die ganze
Auffassiuig gerät so in das Gebiet eines ßechtsfalls; aber der
Gegensatz besteht nicht zwischen dem Menschen und Gott,
J
Das Heilsbedürfnis des Menschen. 133
der Streit spielt sich aucli nicht eigentlich zwischen dem
Teufel und dem Menschen ah, sondern zwischen Gott
und dem Teufel. So ist schliesslich der Mensch durch die
Sünde Gott so wenig entfremdet, dass dieser ihm im Kampfe
nicht nur als Bundesgenosse beisteht, sondern dass er geradezu
für ihn als seinen Verbündeten eintritt: III, 23, 1 wenn Adam
nicht schliesslich gerettet würde, victus esset deus et superasset
serpentis nequitia voluntatem dei; sed quoniam deus invictus et
magnanimis est, magnanimem se exhibuit ad correptionem homi-
nis .. . per secundum autem hominem alligavit fortem et diri-
puit eins vasa et evacuavit mortem vivificans eum hominem qui
fuerat mortificatus. Gott und Teufel stehen sich hier wie zwei selb-
ständige Principien gegenüber; man sieht, dass Iren, sich bisweilen
stark dem von ihm bekämpften gnostischen Dualismus nähert.
Dieser ganzen Auffassung gemäss lastet der Zorn Gottes nicht
sowol auf dem ^Menschen, als auf der Schlange, die den Menschen
verführt hat; nicht den Sünder, sondern den Verführer trifft der
Fluch: III, 23, 3 in initio transgressionis Adae non ipsum male-
dixit Adam deus, sed terram in operibus suis; der Mensch erhält
als condemnatio transgressionis Mühseligkeiten und Plagen aufer-
legt, omnis autem maledictio decurrit in serpentem qui
seduxit eos; das ewige Feuer ist in erster Linie ei qui seduxit et
offendere fecit hominem, bereitet, so^äe denen, die sine poeni-
tentia et sine regressu in malitiae perseverant operibus, nicht aber
dem Sünder als solchen. Sofort nach seiner Verführung fühlte
Adam bittere Reue; deshalb und weil er sich Gottes imwürdig
wusste, versteckte er sich vor diesem: III, 23, 5 ab altero seduc-
tus sub occasione immortalitatis statim timore compitur et ab-
sconditur, non quasi possit effugere deuni, sed confusus, quoniam
transgressus praeceptum eins indignus est venire in conspectum
et colloquimn dei. Auch durch den Schurz, den er anlegte, be-
wies Adam seine Reue; er hätte andere Blätter, die ihn weniger
belästigten, wählen können, aber er nahm die unbequemen Feigen-
blätter, um ein seinem Ungehorsam entsprechendes Gewand zu
tragen. Die fleischliche Sinnlichkeit, deren Erweckung Iren, im
Sündenfall sieht i), zügeln Adam und Eva in asketischer Furcht
1) cf. III, 22, 4 in paradiso . . . non intellectum habebant filiorum
geneiationis.
]34 Zweiter Teil.
und Keue. So wird jeder Einzelheit ein den Adam entschuldigen-
der Zug abgewonnen.
Wie der Fluch Gottes nicht dem reuigen Adam, sondern dem
Verführer gilt, so schleudert Gott die Feindschaft, die dieser
zwischen Gott und dem Menschen stiften wollte, auf den Ver-
führer zurück, dem Verführten aber schenkt er sein Mitleid:
IV, 40, 3 den rrji^ Jtagäßaoiv elosveyxöza, der ro jiXao^a xov
^sov lyßQOJiOLrjOaL jtQog zov &i6v tJisih'iQrjös, schloss Gott des-
halb von seiner Gemeinschaft aus, rov de dfisXcog {ihr, aZXä xaxmg
jiuQaöe^a^iEvov (negiigenter, sed male) ttjv JtaQaxoi]v av&Qcojcov
tX87]öe, xal avxtöTQtips ri)v Ix^^av, rjv sx^^QOJcohjOs , jcqoq
Tov avTOV ... axcooccj/tvog (lev acp tavrov ri/v JiQog avzov tyß^Qav.,
araxXccoag 6e avzijv xal mmjct^iipag jiQog rov o^iv. Gottes
Mitleid und Barmherzigkeit zeigt sich schon darin, dass er
(misericors) den Menschen Fellgewänder statt der Feigenblätter
gab III, 23, 5. Die Schuld der Übertretung wird vom Manne
auf das Weib, vom Weibe auf die Schlange geschoben: serpen-
tem vero non interrogavit (deus); sciebat enim eum priucipem
transgressionis factum; sed maledictum primum immisit in eum,
uti seeunda increpatione veniret in hominem. eum enim odivit
deus, qui seduxit hominem, ei vero, qui seductus est,
sensim paulatimque misertus est. Lediglich aus Mitleid ist
es geschehen, dass Adam aus dem Paradies Verstössen wurde
III, 23, 6; das tat Gott nicht etwa, weil er ihm das Leben miss-
gönnte, non invidens ei lignum vitae, quemadmodum audent qui-
dam dicere, sed miserans eins, ut non perseveraret semper
transgressor . . . prohibuit autem eins transgressionem, inter-
ponens mortem et cessare faciens peccatum, finem ei inferens per
carnis resolutionem, quae fieret in terra. Sogar der Tod Adams
erscheint hier nicht als Strafe, sondern als Woltat.
Es ist augenscheinlich, dass Iren, zu diesen auffallenden Ent-
schuldiguugsversuchen für Adam dadurch veranlasst worden ist,
dass er sich im Gegensatz zu den auch im letzten Citat erwähnten
(quemadmodum audent cpiidam dicere) Guostikern befindet, die
teils der gesamten vorchristlichen Menschheit das Heil absprachen,
teils wenigstens dem Adam, als dem Stammvater der Sünde. Aber
trotz dieser bestimmten Abzweckung und trotzdem er bei den
eben dargestellten Ausführungen nicht die Absicht haben mag,
das Wesen der Sünde zu fixieren, ist doch der Umstand, dass er
Das Heilsbeclürfnis des Menschen. 135
sie überhaupt hat schreiben können, dafür beweisend, dass er die
Bedeutung der Sünde im christlichen Heilsgedanken nicht erfasst
hat. Der Gedanke einer persönlichen Schuld des Sün-
ders und einer Trennung und Entfremdung desselben
von Gott, tritt bei ihm ganz zurück; was hingegen be-
tont wird und den Brennpunkt der Betrachtung bildet, ist der
Gedanke eines auf der gesamten Menschheit lastenden
Druckes und Verlustes. Das ist aber im Grunde nichts An-
deres, als der Schicksalsgedanke der Antike, dass ein schweres
Missgeschick naturhaft gegeben imd nicht zu beseitigen, aber
eigentlich unverschuldet, auf der Menschheit laste. In diesem
Sinne ist der christliche Gedanke des Schuldbewusstseins umge-
deutet und missverstanden.
Demgemäss ist gerade das Moment der anscheinend von Iren,
vertretenen Erbsündentheorie übersehen , welches an derselben
nicht nur berechtigt, sondern religiös notwendig ist; hingegen
tritt diejenige Seite der Theorie hervor, die nicht nur unberech-
tigt, sondern religiös gefährlich und falsch ist. Der Gedanke der
Erbsünde, dass ein jeder mit seiner Geburt in ein Reich der
Sünde eintritt, das ihn zum eigenen Sündigen notwendig ver-
leitet, tritt zurück, hingegen der der Erbschuld hervor, nach
welcher dem Menschen die Sünde, für die er nicht verantwort-
lich ist, als Schuld angerechnet wird.
Darüber, inwiefern die gesamte Menschheit mit Adam soli-
darisch verbunden ist, lässt sich Iren, des Näheren nicht aus;
doch führt seine Gesamtauffassung zu dem Urteil, dass er in dem
Geschick Adams nicht sowol die Ursache der allgemeinen Sünd-
haftigkeit, als den Gedanken des generellen Schicksals der Mensch-
heit hat ausdrücken wollen.
Durch die Ausführungen des Iren, über den Sünden-
fall wird bestätigt, was schon aus den Erwägungen über
den dem Ungehorsam der Menschen folgenden Zustand
des Todes hervorging, dass der Mensch im Zustande
der Sünde keineswegs von der Liebe Gottes ausge-
schlossen ist. Nicht nur, dass Gott ihm seine liebevolle Füh-
rung und sein Mitleid nicht entzieht, auch der Mensch selbst ist
im Stande, das Gute zu tun und so sich Gerechtigkeit vor Gott
zu erwerben. Auch in der Periode der allgemeinen Teufelsknecht-
schaft giebt es trotzdem Jünger des Herrn cf. IV, 22, 1 : quem-
136 Zweiter Teil.
admodnm iu initio per primos, omues in servitutem redacti su-
mus debito mortis, sie in ultimo per novissimum omnes qui
ab initio discipuli, emnndati et abluti qnae sunt mortis, in
vitam veniaut dei; also trotz des anhaftenden Makels des Todes
kann man ein Jünger sein; nicht in einen neuen inneren Zustand
braucht der Mensch versetzt, sondern nur von dem äusserlich
anhaftenden Makel befreit zu werden, um zum Leben zu gelangen.
Ebenso wird später anzuführen sein, dass die A.T.lichen From-
men infolge der Erscheinung Christi am Heil Teil haben; wäre
jene Adamspeculation in religiösem Sinne straff durchgeführt, so
gäbe es in der Zeit der Herrschaft der Sünde, die bis zu Christus
währt, überhaupt keine Frommen. Die Erklärung liegt darin,
dass Iren, von der Hinwendung zu Gott und dem Erfüllen seiner
Gebote das dafür verheissene Lohngeschenk der Teilnahme am
göttlichen Leben als ein Zweites trennt. Von letzterem waren
die Menschen, die sich einmal aus dem Kindesstande bei Gott in
das üntertanverhältnis zum Teufel begeben hatten, ausgeschlossen,
bis sie durch höhere Kraft aus diesem befreit wurden. Aber sub-
jective Gerechtigkeit vor Gott sich zu erwerben, waren sie wol
im Stande; das Unheil, die Strafe für die Sünde besteht nur
darin, dass sie den entsprechenden Lohn nicht erhalten, der ihnen
jedoch, wie sich zeigen wird, bis zu ihrer Befreiung durch Christus
ge Wissermassen gutgeschrieben wird. Der Angelpunkt der
Sündenlehre, dass der Mensch durch die Sünde von Gott
getrennt wird, ist von Iren, nur insoweit getroffen, dass
der Mensch im Zustande der Sündenschuld nicht mit
Gott leben kann, nicht aber, dass er Gottes Willen
nicht tun könne. Was ihm also fehlt, ist ein donum super-
additum, nicht der Friede der Seele mit Gott. Demnach ist jener
Ausschluss vom Leben mit Gott nicht so wol eine Trennung von
Gott, als der Verlust einer für die Einheit mit Gott in Aussicht
gestellten Belohnung. Damit ist aber das Wesen der Sünde ver-
kannt. Nach Iren, hindert die Sünde nicht, dass Gott
dem Menschen auch ferner gnädig sei; sie hindertauch
nicht, dass der Mensch sich Gerechtigkeit vor Gott er-
werbe, also subjectiv in Frieden mit Gott lebe; was sie
hindert, ist allein die objective Friedeuserklärung zwi-
schen beiden. Das Sündenbewusstsein drückt sich für Iren,
nicht in dem Schrei der sündigen Seele nach Erlösung
Das Heilsbedürfnis des Menschen. 137
von ihrer Last zum Frieden mit Gott, sondern in der Klage
um das verschwundene Paradies aus.
Dem entspricht es, dass nach Iren, nicht sowol der
Mensch der Erlösung bedarf, als die Menschheit. Nicht
darum handelt es sich, dass der Mensch, der sich durch die
Sünde von Gott getrennt weiss, wieder Vertrauen zu dessen Gnade
gewinnt, sondern darum, dass die generelle Schuldenlast der
Teufelsknechtschaft von der Menschheit genommen wird; sobald
dies geschehen ist, vermag der Einzelne den Lohn für sein Ver-
halten in Empfang zu nehmen und, wenn er es verdient hat, an
den Geschenken Gottes Teil zu haben. Die Feindschaft, die der
Verführer zwischen Gott und dem Menschen stiften wollte und
die jener auf den Verführer zurückschleuderte, sodass sie nun
zwischen diesem und dem Menschen als ein Knechtschaftsver-
hältnis, in dem der Mensch sich widerwillig befand, aus dem er
sich aber selbst nicht befreien konnte, bestand, hebt Christus
auf: IV, 40, 1 xcd n)v syßgav ravri^v slq lavrov dvexe^aXaico-
Oaro tx yvvaiy.oz arfhQoyjtog xal jiciT/'/Oag avrov t?)v xtcpah'/v
(seil, der Schlange), indem er gewissermassen für den iMenschen
in dessen Stellung gegenüber dem Verführer eintritt. Christus
hebt also die gemeinsame Schuld des Menschengeschlechts von
Adam her auf; aber che einzelne Seele braucht er nicht zu Gott
zu führen, denn diese ist von Gott nicht getrennt und ent-
fremdet.
So stellt sich heraus, dass diese so vielfach an Paulus
erinnernden Ausführungen im Kern durchweg pseudo-
pauliiliscll sind. Statt Verantwortlichkeit Überlistung,
statt Selbstsucht Verführung, statt des Zornes Gottes
Mitleid desselben, statt der Trennung von Gott Ver-
lust seiner Geschenke. Nicht die Sünde als persön-
liche Schuld, sondern die Folge der Sünde als gene-
reller Verlust, ist der Mittelpunkt der irenaeischen Auffassung.
Vergleichen wir schliesslich jenen religiösen Einschlag in
die moralistische Gedankenreihe und diese mystisch-dra-
matisch-soteriologischen Ausführungen, so ergiebt sich, dass
sie einander berühren, diese auch wol an jene direct anknüpfen,
dass sie sich aber nicht innerlich, sondern nur äusserlich er-
gänzen. Dort war der Ungehorsam persönliche Tat, aber keine
drückende Schuld, sondern notwendiger Durchgaugspunkt nach
1^38 Zweiter Teil.
Gottes Absicht; hier lasten die Folgen der Übertretung auf der
Menschheit, aber nicht als persönliche Schuld, sondern als gene-
reller Druck und Verlust. Dort fehlt dem Ungehorsam der
Charakter der Sünde, hier der Sünde der Charakter des
Ungehorsams.
Was also nach Iren, im unerlösteu Zustande des Menschen
des göttlichen Ausgleichs bedarf, ist die Befreiung aus dem Zu-
stande der Knechtschaft unter der Herrschaft des Teufels, durch
die dem Menschen das Gnadengeschenk Gottes noch vorenthalten
wird, und die Wiederherstellung des verlorenen Bildes der Gott-
ähnlichkeit.
Die Bescliaffenlieit des Heilsgutes.
Aus dem Gewirr der verschiedenen Bedeutungen, die Iren.
den theologischen Begriffen je nach dem Bedürfnisse des Zusam-
menhangs seiner Ausführungen giebt, hebt sich ein Theologumen
heraus, mit dem er sich nicht nur, wie mit den anderen, abge-
funden, sondern das er mit persönlichem Interesse ausgeprägt
hat: der Gedanke der dvaxcrpaXaicoöig, unter dem er die alles
Defecte wiederherstellende und alles Unvollkommene vollendende
Zusammenfassung und Vereinigung aller Dinge durch Christus
versteht. Dieses Theologumen war dem Iren, so willkommen,
weil es sowol den Wert der Erscheinung Christi, als die posi-
tive Beziehung derselben zu der Zeit ihrer Vorbereitung aus-
drückte, ihn also nicht zwang, die Betonung der Bedeutung
Christi mit dem Verzicht auf die Continuität der Geschichte er-
kaufen zu jnüssen.
In dem Gedanken der ävaxeq)aXaia)Oig ist ein Doppeltes aus-
gesagt, wie auch das entsprechende Verbum, abgesehen von
seinem landläufigen Sinne, eine doppelte Bedeutung hat. ava-
xtf/aXaiovod-ai == recapitulari heisst nach Iren.:
1) etwas zu seinem Ausgangspunkte zurückführen, in seiner
ursprünglichen Beschaffenheit wiederherstellen,
2) etwas seiner Bestimmung entgegenführen, vollenden.
Damit sind die beiden Beziehungen, in denen bei Iren, das
Heilsgut erscheint, bezeichnet: einmal die Befreiung des Men-
Die Beschaffenheit des Heilsgutes. 139
sehen aus dem seinem eigentlichen Wesen inadäquaten tatsäch-
lichen Zustande; zweitens die Vollendung des also zu seiner ur-
sprünglichen Beschaffenheit Wiederhergestellten zu seiner wahren
Bestimmung. Jenes bedeutet die Aufhebung eines minus, dieses
die Zugabe eines plus gegenüber dem ursprünglichen Zustande
des Menschen. Letzterer besteht nun, wie der vorige Teil zeigte,
in der Anlage zu Gott hin, die dem Menschen durch den Unge-
horsam gegen Gott verloren gegangen ist. Das Heil bedeutet
also für Iren, sowol die Wiederherstellung als die Reali-
sierung dieser Anlage. Zunächst ganz allgemein ausgedrückt,
vollzieht sich erstere in der Aufhebung der Sündenlast, diese in
der Erhebung zu göttlichem Leben und göttlicher Vollkom-
menheit.
Iren, stellt diese beiden Seiten des Heilsgutes oft zusammen:
111, 18, 7 verbum dei . . . hominis antiquam plasmationem in se
recapitulans, ut occideret quidem peccatmn, evacuaret autem mor-
tem et vivificaret hominem; V, 21, 2 dominus et destruens ad-
versarium nostrum et perficiens hominem secundum imaginem et
similitudinem dei; IV, 8, 2 vindicabat semen Abrahae dominus
solvens a vinculis et advocans ad salutem; V, 13, 1 (domino) o.sten-
dente, quoniam ipse est, qni et curationem plasmati suo et
vi tarn praestare potest. Es wird im Folgenden besonders zu
beachten sein, in welches Verhältnis Iren, diese beiden Seiten des
Heilsguts zu einander setzt, re.sp. wie er sie mit einander ver-
knüpft.
Dem im vorigen Teile beobachteten Heilsbedürfnis ent-
sprechend besteht das Heilsgut zunächst in der Beseitigung der
Herrschaft der Sünde, unter der sich der Mensch seinem eigent-
lichen Wesen und seiner höheren Bestimmung entgegen befindet.
Die Wunden, die der Verführer dem Menschen geschlagen hat,
werden geheilt, die Gewaltherrschaft, in der der Teufel die ver-
führte Menschheit, als von Gott abgeschnitten, gefesselt hält,
wird gebrochen: III, IS, 6 per obedientiam inobedientiam per-
solvens alligavit enim fortem et solvit infinuos et salutem donavit
plasmati suo, destruens peccatum; V, 21, 3 qui ante captivus
ductus fuerat homo, extractus est a possessoris potestate secun-
dum misericordiam dei patris. Die Trennung der Menschen von
Gott, die mit ihrem Eintritt in das Abhängigkeitsverhältnis vom
Teufel entstand, wird beseitigt und das alte Verhältnis wieder-
140 Zweiter Teil.
hergestellt: V, 17, 1 in novissimis temporibus in amicitiam resti-
tuit nos dominus per suam incarnationem, propitians qnidem pro
nobis patrem, in quem peccaveramus et nostrara inobedientiam
per suam obedientiam consolatus. War der Mensch im Zustande
des Todesverhängnisses, als der Folge der Sünde, vom Leben mit
Gott ausgeschlossen, so ist er nach der Vernichtung des Todes
durch die Aufhebung der Sündenschuld wieder im Stande, das
göttliche Heil zu ergreifen.
Der irenaeische Gedanke der Sündenvergebung, der oft mit
paulinischen Worten und Sätzen ausgedrückt wird, entspricht
indessen bei näherer Betrachtung dem paulinischen nur sehr
wenig. Er ist von diesem eben so weit entfernt, wie die irenaeische
Auffassung von der Sünde von der paulinischen. Wie diese als
genereller Verlust gilt, nicht als persönliche Schuld, die das
einzelne Menschenherz von Gott entfremdet, so ist auch die
Sündenvergebung nicht sowol die Erlösung der Seele von der
in ihr wirksamen Macht der Sünde, sondern die Abwaschung
eines Makels, der der Menschheit seit Adam anhaftet. Die Sün-
denvergebi] ng ist nicht individuell, sondern generell.
Nicht die Kluft zwischen dem Menschenherz und Gott wird auf-
gehoben, sondern der Rechtshandel zwischen Gott und dem
Teufel zu Ende geführt. Indem Letzterer auf rechtmässige Weise
besiegt wird, ist das juristische Recht, das er auf den Besitz des
Menschen infolge des von diesem ihm geleisteten Gehorsams
hatte, aufgehoben; und da er ein sachliches, principielles Recht
auf den Menschen nie besessen hat, ist dieser damit befreit. Die
Sündenvergebung betrifft also mehr einen äusseren
Zustand des Menschen^ als seine innere Beschaffen-
heit. Denn auch unter der Herrschaft des Teufels war der
Mensch ja im Stande, das Gute zu tun; nur den dementsprechen-
den Lohn zu empfangen, machte ihn sein Gefaugenschaftszustand
unfähig. Nachdem dieser nun aufgehoben ist, findet diese Ent-
ziehung des verdienten Lohnes nicht mehr statt. Das ursprüng-
liche Verhältnis ist wiederhergestellt, wie es vor dem Fall be-
stand: der Mensch ist wieder frei in seiner Entscheidung für Gut
oder Böse, er ist im Stande, seiner Entscheidung gemäss zu
handeln, und wird die dementsprechende Vergeltung eiupfangen.
Es ist deutlich, wie hier die moralistische Gedankenreihe wieder
zur Geltung gelangt; der Sündenfall, der Zustand der Menschheit
Die Beschaifenheit des Heilsgutes. 141
unter der Sünde und die Vergebung derselben, sind, streng ge-
nommen, nur eine mythologische Episode, ein religiöser Einschlag
in die rationalistische Gedankenreihe.
Die moralistischen Gedanken mussten notwendig an dieser
Stelle wieder in Kraft treten, weil Iren, die Sündenvergebung
(gemäss seiner Auffassung von der Sünde) lediglich als Aufhebung
des Verlustes der ursprünglichen Anlage, nicht aber als Heilung
des von der Sünde im Menschen veranlassten inneren Zwiespaltes
und als Aufhebung der Entfremdung des Herzens von Gott ver-
steht. Denn nach jener äusserlicheu Auffassung ist mit der
Sündenvergebung freilich nichts weiter erreicht, als die Wieder-
herstellung des ursprünglichen Zustandes durch die Beseitigung
des eingetreteneu Defectes; dagegen ist mit dieser durch Paulus
vertretenen innerlich religiösen Ansicht das positive Heil zugleich
gegeben: die Seele, deren Entfremdung und Trennung von Gott
aufgehoben ist, lebt dadurch eo ipso in dem Genüsse der Selig-
keit bei Gott; die Befreiung des Herzens von der dasselbe von
Gott abziehenden, wirksamen Macht der Sünde ist zugleich eine
völlige Erneuerung des inneren Menschen. „Wo Vergebung der
Sünden ist, da ist auch Leben und Seligkeit". Während mit
dieser in der Sündenvergebung sich vollziehenden Wiedergeburt
des Menschen das rechte sittliche Verhalten als innerlich not-
wendige Folge mitgesetzt ist, ist nach Iren.'s Auffassung ledig-
lich der alte Zustand der durch die Sünde zerstörten vernünftigen
Anlage und Willensfreiheit Aviederhergestellt; bereichert ist der
Mensch nur insofern, als er in jenem Process die erfahrungs-
mässige Erkenntnis des Guten und Bösen gewonnen hat; die
Fähigkeit, sich mit vollem Bewusstsein und verantwortlicher Frei-
heit für eines derselben entscheiden zu können, ist ihm durch die
Sündenvergebung zu Teil geAVorden. Während also in dieser
nach Paulus das plus der Seligkeit in Gott eo ipso mitgegeben
ist, ist nach Iren, durch dieselbe lediglich das minus aufgehoben,
und dadurch ein Zustand der Indifferenz eingetreten, von dem
aus nun der Mensch mit Wahlfreiheit (die er eben erst durch
die Sündenvergebung erhalten hat) sich dem Heü zuwenden oder
es verschmähen kann. Die Sündenvergebung gehört somit
eigentlich gar nicht zum W^esen des Heils, sondern ist
nur eine conditio sine qua non für dessen Erwerb. Die
ursprüngliche Anlage der Gottebenbildlichkeit, die der ^lensch
142 Zweiter Teil.
durch den Ungehorsam verloren, ist Aviederhergestellt, aber er
kann sie ebenso gut fruchtbar machen wie brach liegen lassen.
Mit der Vernichtung des Todes, als der Folge der Sünde, ist das
Leben noch nicht gegeben, sondern nur die Anwartschaft darauf,
die Möglichkeit, es zu gewinnen.
Iren, hat also das Wesen der Sündenvergebung als des Cen-
tralgedankens des christlichen Heils verkannt, indem er sie als
äussere, generelle Entlastimg des Menschen und nicht als innere,
persönliche religiös-sittliche Erneuerung des Herzens aufgefasst
hat. Demgemäss erreicht er auch nicht die paulinische Ver-
knüpfung der das minus aufhebenden und der das plus verleihen-
den Seite des Heilsgutes. V^ährend für Paulus Sündenver-
gebung und Gotteskindschaft die beiden Seiten einer
Münze sind, die notwendig und unzertrennlich zu einan-
der gehören und eins sind, sind sie für Iren, zwei ge-
trennte Vorgänge, die nur insofern mit einander zu-
sammenhängen, als erstere die Vorbedingung für die
zweite ist; nicht aber ist bei ihm, wie bei Paulus, die
zweite die organische Folge der ersten.
An diesem Urteil, auf das der Zusammenhang des Ganzen
mit Notwendigkeit führt, ist durch anscheinend andersartige, oft
paulinisch klingende Aussagen i) Nichts zu ändern. Das falsche
Bild, das man sich vielfach von der irenaeischen Theologie macht,
stammt eben daher, dass man die uns im biblischen Sinne ge-
wohnten Ausdrücke für baare Münze nimmt, während Iren, mit
ihnen oft einen ganz anderen Sinn verbindet oder sie nur als
biblische Reminiscenzen phrasenhaft verwendet. Iren.'s Theologie
ist nicht aus seinen einzelnen terminis, sondern der Inhalt seiner
termini aus seiner Theologie festzustellen. Diese verläuft aber
in obigen Gedankengängen.
Strenggenommen giebt es bei Iren. Sündenvergebung eigent-
lich nur für die vorchristlichen Gerechten. Diesen ist durch
Christus die Last, die seit Adam auf der Menschheit lag und die
sie unverdient mittragen mussten, abgenommen, sodass sie nun
den Lohn für ihr gerechtes Leben empfangen und in den Genuss
der von Christus als belohnendes Gnadengeschenk dargebotenen
1) IV, 32, 2 pater vitale semen, id est spiritum remissionis pecca-
torum, per quem viviücamur, effudit in humanum genus u. ähnl.
Die Beschaffenheit des Heilsgutes. 143
Güter eintreten können: IV, 31, l nos oportere gratias agere pro
illis (seil. Patriarchen und Propheten) deo, quoniam in adventu
domini nostri remissa sunt eis peccata. Deshalb steigt Christus
in die Unterwelt hinab, um sie zu erlösen; sie sind die Einzigen,
die mit der Vergebung der Sünden auch sofort den Lohn er-
halten, weil ihnen derselbe eigentlich nur durch das widrige
Sündeuverhängnis vorenthalten und von Gott gutgeschrieben war:
IV, 27, 2 propter hoc dominum in ea quae sunt sub terra descen-
disse, evangelisantem et illis adventmn suum, remissione pecca-
torum existente his qui credunt in eum; crediderunt autem in
eum omnes qui sperabant in eum, id est, qui adventum eins prae-
nuntiaverunt et dispositionibus eins servierunt, iusti et prophetae
et patriarchae: quibus similiter ut nobis remisit peccata. Dieses
ut nobis ist aber in ganz bestimmtem Sinne zu verstehen; eigent-
lich giebt es für den Christen keine Sündenvergebung. In dem
Moment, in dem der Mensch durch die Taufe Christ wird, erhält
er in derselben die Abwaschung von aller Sündenlast, die Frei-
heit; damit ist ihm die Verpflichtung, diese Freiheit zum Guten
anzuwenden, auferlegt; er kann sie aber auch zum Schlechten
anwenden und weiter sündigen, dann erfährt er aber keine Sünden-
vergebung mehr, sondern geht der Gnade verlustig und verfällt
dem Gericht. Nur die Sünden, die der Christ vor der
Taufe, also solange er eigentlich noch nicht Christ ist,
getan hat, werden ihm vergeben; für diejenigen, welche
er eventuell nach der Taufe als Christ begeht, ist
Christus nicht gestorben, sie fallen also nicht in das
Bereich der Vergebung: IV, 27, 2 et illis quidem curatio et
remissio peccatorum mors domini fuit; propter eos vero, qui
nunc peccant, Christus non iam morietur, iam enim mors
non dominabitur eins (seil, zum zweiten Male); sed veniet filius
in gloria patris, exquireus ab actoribus et dispensatoribus suis
pecuniam quam eis credidit, cum usuris : et quibus plurimum dedit,
plurimum ab eis exiget. Für den Christen also keine Ver-
gebung, sondern Vergeltung seiner Sünden, nicht Gnade,
sondern Gericht: ibid.: nos debemus timere, ne forte post agni-
tionem Christi agentes aliquid qnod non placeat deo, remissionem
ultra non habeamus delictorum, sed excludamur a regno eins.
Hier tritt der Abstand jener äusserlichen Auffassung der Sünden-
vergebung, nach der lediglich die Freiheit durch dieselbe wieder-
14-1 Zweiter Teil.
liersjostellt Avird imd keiue innere Veränderung^ und Erneuerung
durch sie geg-eben ist, von der paulinisclien besonders deutlich
hervor, die in ihrer religiösen Innerlichkeit gewiss ist, dass selbst
Sünde, Tod und Teufel den Erlösten von der Liebe Gottes nicht
trennen können. Diese Souveränetiit des Kindschaftsbewusstseins,
diese Höhe des religiösen Standpunkts, dass selbst die Sünde,
soweit sie äusseres Verhalten ist, die innere Stellung des Erlösten
zu Gott nicht verändern kann, sondern von der lebendigen Macht
der letzteren absorbiert wird, war für die moralistische Welt-
anschauung des Iren, unerreichbar. Die Sündenvergebung
ist bei Iren, aus einer religiösen Tatsache zu einem
historischen Ereignis im Leben des Menschen gewor-
den; sie ist ein einmaliger Act, den der Mensch erleidet,
nicht eine stete Gottestat, die er immer von Neuem in
ihrer beseligenden Kraft Avieder erfährt. So ist infolge
der Betonung des moralischen Moments das religiöse Phänomen
in seinem Herzpunkt verkannt; das sittliche Verhalten des Men-
schen zu Gott überwiegt das von Gott gesetzte religiöse Ver-
hältnis. Zwischen beiden fehlt das Mittelglied der Idee der
Wiedergeburt, durch die allein das rechte Gleichgewicht zwischen
ihnen hergestellt wird.
Die positive Seite des Heilsgutes, das plus gegenüber dem
ursprünglichen Zustande des Menschen, Avelches ihm durch jenes
gewährt wird, besteht in der Teilnahme des Menschen am gött-
lichen Leben. Nachdem sich herausgestellt hat, dass Iren, das
Wesen der ersten Seite des Heilsgutes und ihren Einfluss auf die
zweite verkannt hat, ist kaum zu erwarten, dass die Beschaffen-
heit der letzteren richtig zur Geltung gelange. Von dem bei
Iren. ZAvischen beiden liegenden Zustand der Indifferenz ist hier
nicht ZU handeln, sondern gelegentlich der Besprechung der
irenaeischen Ansichten über die subjective Aneignung des Heils.
Hier ist nur zu untersuchen, worin des Näheren diese Teilnahme
des Menschen am göttlichen Leben besteht.
So oft auch dieses Leben mit Gott von Iren, in paulinischeu
Ausdrücken dargestellt wird, so fern steht es dem genuinen In-
halt der paulinisclien Auffassung; es erscheint vielmehr als die
Umsetzung desselben in die hellenisch - mystische Vorstellungs-
weise. Mit einem Worte: wie es sich bei der Sündenvergebung
nicht um eine innere Herzensveränderuug handelte, so auch hier
i
Die Beschaffenheit des Heilsgutes. 145
nicht um einen Verkehr der Seele mit Gott, um religiöse Ge-
meinschaft mit ihm, sondern um eine übernatürliche Umschaffung
der menschlichen Natur zu göttlicher Existenzweise. Das Lehen
mit Gott ist in seinem Kernpunkt für Iren, kein inneres
Gut, sondern ein hyperphysischer Process. Der Mensch
wird nicht Gottes, sondern Gott. Der paulinische Gedanke
der religiösen Erneuerung, Umschaffung und gänzlichen Ver-
änderung des Innenlebens des Menschen und der Rückwirkung
dieser religiösen Erneuerung auf sein in dem Verhalten des Leibes
sich zeigendes sittliches Leben, ist von Iren., der antiken Sehn-
sucht nach Teilnahme am Wesen Gottes entsprechend, so ver-
standen, dass der Mensch durch den Geist Gottes vergeistigt und
vergottet wird, die Qualität seines irdischen vergänglichen Leibes
verliert und dieser selbe Leib zu ewiger göttlicher Fortdauer
mystisch umgeschaffen wird.
Nach Paulus ist der positive Inhalt des Heils in der Kind-
schaft bei Gott ausgedrückt. Sich als ein Kind des Vaters im
Himmel wissen, sich in der selbstlosen, hingebenden Vertrauens-
stellung zu Gott befinden, ist der Inbegriff der göttlichen Güter,
dem gegenüber alles Andere von secundärem Werte ist. Für
Iren, ist die Annahme zum Sohne Gottes i) dagegen die allmähliche
Realisierung der göttlichen Anlage im Menschen bis zu seiner
völligen Aufnahme in die göttliche Existenzweise. Die Ver-
wandlung, die der Mensch durch das Heil erföhrt, besteht nicht
in der inneren Herzenserneuerung und der religiös -sittlichen
Wiedergeburt, sondern in der Umschaffung seiner natürlichen
Beschaffenheit, in der Uberkleidung des irdischen Menschen mit
göttlicher Unsterblichkeit. Das ist für Iren, der eigentliche Heils-
begriff, den er zumeist mit acpO-agoia, d&avaala, incorruptela
u. dgl. bezeichnet: V, II, 2 ro öe jtvEVfia xsQiXaßdv tvdo&sv xal
Isfod-tv Tov av&^Qoyjiov, azs asl jcaga^iovifiov (quippe semper
perseverans) ovöexors xaraXsijcsi avrov. V, 2, 3 {)-edg ovrcog
T(p &^vrjT(p Tr)v ad-araoiav jcsQijcoist xal reo (pd-aQxm xrjv
1) Der Ausdruck vlo&eolu = adoptio ist ihm ein sehr gebräuchlicher
Terminus: IV, 1, 1 ei qui adoptionis spiritum accipiunt, hoc est ei, qui
credunt in unum et verum deum et Christum Jesum filium dei; III, 19, 1
ilq toizo yr.Q 6 ?.ÖYog avd^Qwnoq, 'Iva o (cvd^Qconog xbv ).6yov •/c^Qi'joag
(commixtus) xcd ttjv vioO^fOiav Xaßojv vlog yivi^xai d^eov; II, 11, 1 ea quae
est ad patrem adoptio, quae est aeterna vita.
Texte und Untersuchungen VI, 2. 10
146 Zweiter Teil.
agy&aQOlar jtQoxaQlC^rai. Im letzten Grunde ist der irenaei-
sclie Heilsgedanke nichts Anderes, als eine mystisch-
realistische Form des Unsterblichkeitsglaubens. Der
irdische, sterbliche Leib des Menschen wird, wenn er sich der
irdischen Gelüste enthalten und dem Geiste Gottes gemäss gelebt
hat, von diesem in geheimnisvoller Weise ergriffen, das Sterb-
liche an ihm allmählich vom göttlichen Geiste verzehrt und ver-
gottet, und als solcher lebt er nach Abwertung der Sterblichkeit in
ewiger Fortdauer: V, 11, 2 in quibus igitur periebamus membris
operantes ea quae sunt corrujitelae, in iisdem ipsis vivificamur,
operantes ea quae sunt Spiritus; V, 9, 4 rl toxlv xo t,öJv\ ro
jcvsvfta Tov d^sov' rlra 6h xa vjcccQxovxa xov x8X£Xevx9jx6xog;
xa (ith] xov avdQcoütov (pd^tiQoi^im'cc er xTi yT}. xavxa 6h xXtjqovo-
liEtxai vjio xov jcj'svfiaxog fiexaipeQOfiEra dg xijv ßaöLldav xcöv
ovQarmv. IV, 20, 2 verbum caro factum est . . . ut in carnem
domini nostri occurrat paterna lux et a carne eins rutila veuiat
in nos et sie homo deveniat in iucorruptelam, circumdatus pa-
terno lumin e; V, 9, 3 caro sine spiritu dei mortua est non habens
vitam . . . caro a spiritu possessa oblita quidem sui, cpialitatem
autem spiritus assumens conformis facta verbo dei. Das Leben
mit Gott ist aus dem Gebiet des Religiös-Sittlichen in die Sphäre
des Substantiell-Naturhaften übertragen. Der Mensch wird in ge-
heimnisvoller Weise Gott gleich, anstatt dass er in religiöser
Hinsicht Eigentum Gottes wird; IV, 38, 4 non ab initio dei facti
sumus, sed primo quidem homines, tunc demum dei . . . opor-
tuerat autem primo naturam apparere, post deinde vinci et ab-
sorbi mortale ab immortalitate et corruptibile ab incorruptibili-
tate et fieri hominem secundum imaginem et similitudinem dei
agnitioue accepta boni et mali. Der der Gemeinschaft mit Gott
Teilhaftige ist überhaupt nicht mehr Mensch, sondern Gott ^j.
Der Schwerpunkt des irenaeischen Heilsgedankens ist die Teil-
nahme an der Beschaffenheit des Ungewordenen, die Unvergäug-
lichkeit: V, 3, 3 ouqS, fisxsx^i xrjg ag)&aQ0iaQ, tjxig eoxl fiaxaQia
xal axtXtvxrjxoc ^of] vjio \9eov 6t6o(JtP7]' IV, 38, 3 durch
Gottes Güte erhalten die vergänglichen Geschöpfe av^i]Oiv jiqoo-
Xaßovxa die 66C,a dytvnjxov, indem ihnen Gott verleiht jcaga-
1) rV praef. 4 manifestavimus neminem aliiim deum appellaii a
scripturis nisi patrem omnium et filium et eos qui adoptionem habent.
Die Beschaffenheit des Heilsgutes. 147
fi£V£iv avra iiay.Qolq cdcöof vjiOTayt) öh d-sov a^&aQoiu xai
jcaf^tafioi'}} d(f&aQöiag doga ayevvrjvoc.
Nicht das Herz wird umgeschaffen, sondern der Leib; darauf
liegt aller Xachdruck. Die ganze Heilsvorstellung mündet
schliesslich in die realistische Fleischesauferstehung aus. Wieder-
holt betont Iren., dass mit der Frage nach der Teilnahme des
Fleisches am Heil der ganze Heilsgedanke stehe und falle: das
Fleisch ist das eigentliche Object des Heilsprocesses:
V, 2, 2 vani . . . qui universam dispositionem dei contemnunt et
carnis salutem negant et regenerationem eius spernunt, dicentes
non eam esse capacem incorruptibilitatis; IV praef. 4: haeretici
contradicunt saluti plasmatis dei, quod quidem est caro: propter
quam omnem dispositionem fecisse filium dei multis modis osten-
dimus: V, 14, 1 si enim non h aber et caro salvari, nequaquam
verbum dei caro factum esset; die Gnostiker, die das Heil des
Fleisches leugnen, bestreiten damit eine Grundtatsache, avaxQt-
jtovvtg Tijv äjtaoav oly^ovojitav xov d-tov V, 13, 2. Das zeigt
schon, wie das Heil einseitig naturalistisch und nicht geistig ver-
standen ist. Nun fasst ja auch Paulus das Heil nicht rein spiri-
tualistisch auf, sondern der Umfang desselben erstreckt sich auch
auf die Auferstehung des Individuums. Aber ebenso gewiss ist,
dass er diu^ch seinen ,.pneumatischen Leib" nicht sowol die Iden-
tität, als die Verschiedenheit des Auferstehungsleibes vom fleisch-
lichen betonen wollte. Während bei Paulus, dem das Heil in
der Versöhnung des durch die Sünde von Gott entfremdeten
Herzens zu gläubigem Vertrauen auf denselben besteht, die Teil-
nahme des menschlichen Leibes an demselben aber etwas ganz
Secundäres ist, steht und fällt für Iren, mit derselben der ganze
Begriff' des Heils. Während bei Paulus trotz der Erneuerung des
Geistes der Leib zunächst sein Fleisch behält, aber von jenem
beherrscht wird, ist bei Iren, die Absorbierung des Fleischlichen
durch den Geist nicht im religiösen, sondern im naturhaften
Sinne gemeint.
Welches ist nun Iren.'s Vorstellung vom Geiste, die in dieser
ganzen Gedankenreihe offenbar von ausschlaggebender Bedeutung
ist? Die diesbezüglichen Aussagen auf einen klaren einheitlichen
Begriff' zurückzuführen , i.st wol nicht möglich; aber das ist
deutlich hervortretend, dass das jcvsvfia nicht als die religiös-
sittlich erneuernde Gotteskraft, sondern als eine hjperphysische
lU*
148 Zweiter Teil.
Geheimkraft verstanden ist. Der Geist ist nicht das Priucip des
neuen Lebens, das von dem geschichtlichen Christus auf die
Gläubigen ausgeht, die Kraftmitteilung Gottes zum Zweck der
Erhebung des süudenbedrückten mutlosen Herzens zu Gott, deren
Wirkung sich vornehmlich in der Sphäre des Willens vollzieht,
sondern ein mystisches^ durch die Menschwerdung des Logos der
Menschheit eingeimpftes Princip, das in geheimnisvoller Weise die
natürliche Beschaifenheit des Menschen in die Sphäre des Gött-
lichen erhebt. Der Geist wirkt nicht auf religiöse Weise im Herzen
des Menschen, sondern in hyperphysischer auf seine ganze Natur.
Dadurch erscheint seine Wirkung nicht als ein Geisteswunder,
sondern als Zauberwunder.
Als Princip der Menschheit eingeimpft, tritt der Geist doch
nur in denen in Kraft, die aus eigener Entscheidung ihm zu-
streben; nur diejenigen erhalten ihn, die den rechten Glauben
haben: V, 18, 2 spiritus . . est aqua viva, quam praestat domi-
nus in se recte credentibus. Lisofern der Glaube als die Be-
dingung für die Aneignung des Heils erscheint, ist er in dem
diesbezüglichen Teile eingehender zu behandeln. Aber das ist
schon hier zu betonen, dass der Glaube bei Iren, niemals
die Summe der Frömmigkeit ist, sondern nur ihre Vor-
aussetzung. Der Glaube ist nicht selbst das Vertrauen auf
Gott, sondern dessen Veranlassung; die Hingabe an Gott ist seine
Folge. Was Iren. Glauben nennt, ist lediglich ein Wissen von
Gott und Tun seines Willens. Das religiöse Phänomen ist intellectu-
alistisch und moralistisch bestimmt und durch beide Einflüsse
in seiner Eigenart verkümmert. Der Glaube an Gott ist nichts
weiter, als die Erkenntnis und Gewissheit, dass Gott der Schöpfer
und Richter der Welt sei, und dass er tun könne und werde,
was er versprochen und durch Christus kundgetan hat. Der
Glaube an Christus erschöpft sich für Iren, in der durch Be-
lehrung gewirkten Anerkennung und Überzeugung, dass Christus
als der Logos Gottes für die Menschheit von jener centralen
Bedeutung sei und ihr das Heil gebracht habe. Dieser Glaube
ist für den Menschen die Veranlassung, ein den Forderungen
Gottes und Christi entsprechendes Leben zu führen und durch
dieses Verhalten sich des göttlichen Geistes würdig zu machen.
Zu Grunde liegt die intellectualistische Annahme, dass Tugend
lehrbar sei, d. h. dass die Erkenntnis des Guten zugleich die
Die Beschaffenheit des Heilsgutes. 149
zwingende Veranlassung sei, es zu tun; so kann Iren. V, 12, 4
sagen: agnitio enim dei renovat. Dieser intellectualistische Opti-
mismus ist nur möglicli, weil er die Sünde nicht als eine im
Menschen wirksame Kraft, sondern als Folge der Unwissenheit
auffasst; dementsprechend ist ihm der Glaube nicht eine Kraft
Gottes, sondern wesentlich Erkenntnis: III, 5, 2 ignorantia autem
mater horum omnium (seil, multorum peccatorum) per agniti-
onem evacuatur. agnitionem ergo faciebat dominus suis discipulis,
per quam et curabat laborantes et peccatores a peccato coercebat.
Der Glaube ist also für Iren, die Voraussetzung für
den Empfang des Geistes, nicht dessen Wirkung: IV,
39, 2 si igitur tradideris ei (seil. Gott) quod est tuum, id est
fidem in eum et subiectionem , recipies eins artem et eris per-
fectum opus dei. Der Glaube ist eine Leistung des Menschen,
nicht aber eine schaifende Macht göttlichen Lebens.
Indem so Iren, den Begriff des Geistes mystisch - naturhaft,
den des Glaubens intellectualistisch-moralistisch wendet, kann es
ihm nicht gelingen, dem religiösen Phänomen gerecht zu wer-
den, das sich in der durch den Geist Gottes im Menschen ge-
weckten Herzenserneuerung zum Kindschaftsverhältnis bei Gott
ausprägt, und vom Apostel Paulus gleich scharf und innig in
seiner Eigenart erfasst worden ist.
Seinem Heilsbegrifi' gemäss gilt dem Iren, das Heilsgut nicht
als gegenwärtiges, sondern zukünftiges. Der volle Heilsbesitz
ist nicht dem Gläubigen eigen, sondern erst von der Vollendung
nach dem Tode zu erwarten: V, 32, 2 neque Abraham neque
semen eins, hoc est qui ex fide iustificantur, nunc sumunt
in ea (seil, terra) haereditatem, accipient autem eam in resurrec-
tione iustorum. Auf Erden hat der Mensch nur ein Unterj^fand
des Heils, dessen Besitz sich in ihm aiif geheimisvolle Weise
anbahnt; aber dies Unterpfand ist nur ein Stück des Ganzen:
V, 8, l nunc autem p artem aliquam a spiritu sumimus, ad per-
fectionem et praeparationem incorruptelae paulatim assuescentes
capere et portare deum: quod et pignus dixit apostolus, hoc
est pars eins honoris qui a deo nobis promissus est . . . si
enim pignus complectens hominem in semetipsum iam facit di-
cere: abba pater, quid faciet universa spiritus gratia quae homi-
nibus dabitur a deo? similes nos ei efficiet et perficiet voluntate
patris: efficiet enim hominem secundum imaginem et similitu-
|f)0 Zweiter Teil.
dinem dei. Das Heil ist also noch ein Grösseres, als die Kindschaft
bei Gott; das „Abba, lieber Vater!" ist nur ein Teil, ein Stück
A^on dem, was unserer harrt. Da Iren, das Heil wesentlich in
der Fleischesauferstehung sieht und einen Unterschied zwischen
dem im Besitze des Heils befindlichen Menschen und Gott eigent-
lich nicht kennt, muss er den Vollbesitz desselben notwendig
aus der Gegenwart hinausverlegen. Insofern aber der Mensch
andrerseits die sichere Erwartung des Heils hat und im Abend-
mahl in geheimnisvoller Weise bereits den Besitz des Geistes
einverleibt erliält, betrachtet Iren, das Heil doch auch als gegen-
wärtig : den der Unsterblichkeit sicheren Menschen kann man schon
vor seinem Tode unsterblich nennen: IV, 18, 5 üicög ryv öaQxa
XtyovOi dg cpüoQav y^üDQElv xal f/ij f/srtx^iv tijg L,coijq xrjv ajcn
Tov ocöfiarog zov xvqiov xal rov aifiazog avrov TQsg)0fih'7]v;
wie das Brod nach der ljüxX7j6ig rov &£ov nicht mehr gewöhn-
liches Brod, sondern svxccQiOzia ist, ovzcog xal za Oojf^aza
?)fj,Sv fiszaXafißavovza zyg svxccQiCzlag firjxszi sivai <pd-aQza,
zrjv sXjiiöa zJjg dg aidörag dvaözaöscog t^orza. Auch sagt
Iren. IV, 12, 2: qui diligit deum, esse perfectum et in hoc aevo
et in futuro. Aber mit der subjectiven Vollkommenheit ist eben
für Iren, das Heil selbst noch nicht gegeben, sondern es besteht
erst in dem Lohn für dieselbe. Weil das Heil ihm nicht der
Frieden der Seele mit Gott ist, sondern die Umschaff'ung des
Menschen zu übermenschlicher Existenzweise, muss er den unge-
teilten Besitz desselben in die Zukunft verlegen. Dass dies dem
paulinischen Standpunkt, demgemäss der Frieden der Seele mit
Gott das höchste und grösste Gut ist, widerstreitet, liegt auf der
Hand. Auch Paulus lebte freilich in der freudigen Hoffnung
auf das zukünftige Heil, aber dieses galt ihm doch nur als eine
secundäre Folge des gegenwärtigen Heilsbesitzes; er war der
Hoffnung, dass das neue Leben einst auch noch am Leibe sich
bewähren werde; hat Gott das Grössere gegeben, so wird er auch
das Geringere geben. Beiden, Paulus wie Irenaeus, ist das Heil
in gewissem Sinne sowohl gegenwärtig wie zukünftig. Aber
während jenem der gegenwärtige Heilsbesitz das Pri-
märe ist und der zukünftige nur die selbstverständliche
Folge, gilt für Iren, der Heilsbesitz primär als zukünf-
tig und noch ausstehend, und das gegenwärtige Heil
ist nur ein Vorgeschmack und Unterpfand des Grösse-
Die Beschaffenheit des Heilsgutes. 15 [
reu, das kommen soll. Damit ist aber der Schwerpunkt der
Betrachtung aus dem religiösen Gebiet bereits in das Drama-
tische verlegt. Iren.'s Standpunkt bedeutet etwa die Mitte zwischen
den enthusiastischen urchristlichen Erwartungen uud der reli-
giös-paulinischen Auffassung, weicht also von dieser ab.
Damit hängt das Andere eng zusammen, dass Iren. Stufen
des Heils annimmt, während nach paulinischer Auffassung es
ein Grösseres, als das Kindesverhältnis zu Gott, nicht giebt. Ein
wertvolleres Gut, als der Zustand der Seligkeit des Lebens in
Gott, in das der Mensch durch die Sündenvergebung eintritt,
liegt ausser dem Gesichtskreis der paulinischen rein religiösen
Position. Dem entgegen vertritt Iren, die allmähliche, zuneh-
mende Vergottung der menschlichen Natur, die erst in der Auf-
erstehung vollendet ist. Er stellt die Heilserfahrung unter den
Gesichtspunkt der Erziehung und Angewöhnung, wie dies bei
seiner Auffassung vom Wesen des Heilsguts als einer wunder-
baren Umschaffung natürlich ist: II, 25, 3 (liomo) qui ex parte
acceperit gratiam et c[ui nondum aequaKs vel similis sit fac-
tori . . sed nunc initium facturae accipiens sensim discit a verbo
dispositiones dei; II, 2S, 7 als adhuc in terra conversantes non-
dum assidentes tkrono sind wir nm* ex parte accipientes gra-
tiam; III, 20, 2 manens in dilectione eins et subiectione et gra-
tiarum actione maiorem ab eo gloriam percipiet provectus,
accipiens, dum consimilis hat eins qui pro eo mortuus est.
Da Iren, die Verwandlung des Menschen nicht als Erneuerung
des Herzens fasst, kann er sie nicht in einem einmaligen Act,
sondern um* in einem fortschreitenden Process sich vollziehen
sehen. Dadurch wird aber notwendig der Wandel im Geist, die
Summe der einzelneu Fälle, in denen der Erlöste den Zustand
seiner inneren Erneuerung erfährt, für L'en. zu einem fortlau-
fenden Bemühen, sich des zunehmenden Besitzes des Geistes
würdig zu machen; das Erdenleben des Erlösten ist also nicht
eigentlich ein Genuss der Seligkeit des Friedens mit Gott, son-
dern eiiie stete Anstrengung, die Gemeinschaft mit Gott zu er-
reichen. Allmählich wird dem Menschen die Einbildung des
jcvevfia in seine menschliche Natur zu Teil: IV, 3S, 1 wie den
Kindern die Nahrung in leicht verdaulicher Form gereicht wh'd,
so erhalten wir das Brod des vollkommenen Vaters zuerst in
der Milch der Menschwerdung des Logos, damit wir durch solche
152 Zweiter Teil.
Milchreichung gewöhnt werden XQcöyEiv xal jtivEiv xov Xöyov
Tov {>sov, To Tjjg a&avaoiag ccqtop, ojcsq sötIv t6 jivevfia tov
jiaTQog, SV rjfüv avroTq xaTaCx^iV övvfjfhojfisv. IV, 38, 3 6ia
ravTr/g rTjg ra^smg xal rcoi' roiovxcov qvQ-^cöv xal rr/g zoi-
avzrjg aycoytjg o yevvrjzog xal jtsjtXaOfih^og avd^Qcojiog xar si-
xova xal ofiolmoiv rov dysrvf'jrov ylvevai O^eov . . . xov öh
jij'evftaxog XQk(povxog xal avS^ainog, xov öh dvd-Qcojcov t^Qtfia
jcQOxojixovxog (paulatim proficiente) xal jcQog xeksiov ccveqxo-
l^iivov, xovxtoxip, jth]OLov xov dyevv))xov yirofievov. Mit die-
ser Annahme einer stufenweisen Erhebung des Menschen ist die
Souveränetät des Glaubens verkannt; denn es giebt Nichts, was
den Zustand des gläubigen Vertrauens auf Gott überbieten
konnte; ein rechter Glaube besitzt Gott ganz, nicht stückweise
und allmählich. Aber diesen Glauben im paulinischen Sinne be-
rührt Iren, überhaupt nur in rhetorischer Weise, ohne dabei sei-
nem Inhalte näher zu treten. Es ist bezeichnend, dass er meines
Wissens in seinem ganzen Werke des Gebetes nicht gedacht
hat '): und doch ist der offene Zugang des Gebetes das Cha-
rakteristicum der Sohnschaft bei Gott. Bei seinem Heilsbegrifi'
konnte naturgemass nicht von einem Verkehr der Seele mit Gott
im gegenwärtigen Leben die Rede sein, sondern nur von einem
vorläufigen Schauen der Herrlichkeit Gottes. Die Ansicht, dass
das Heil vom Menschen stufenweise erreicht wird, war auch in-
sofern für Iren, von Bedeutung, als sich dadurch seine eschato-
logischen Interessen in den mystischen Heilsbegriff einschieben
Hessen; zur Klarheit kann es freilich bei dieser Verbindung
fremdartiger Elemente nicht kommen, innerlich bleiben die en-
thusiastischen Gedanken ein rudimentärer Rest in seiner Theo-
logie; äusserlich aber Avaren sie deshalb leicht einzuschalten^ weil
sie mit der mystischen Vorstellungsweise die Eigenschaft des
phantastisch Geheimnisvollen teilten. So sagt Iren, auch, dass
die Gerechten im 1000jährigen Reich sich an die Gemeinschaft
mit Gott gewöhnen: V, 32, 1 per quod regnum qui digni fuerint
paulatim assuescunt capere deum; V, 5, 1 dixaioig yaQ dvi>Q(6-
jcoig xal jtv£Vfiaxog)6Qoig r/xoifido^7j 6 jtaQdÖEiOog, . . . xdxEl
fiEVEiv xovg fiExaxid-EVxag kojg OvvxEZEiag, jcQooifitaC,ofiEVOvg
1) Genannt wird es V, 17, 1, aber lediglich in der Anführung: qua-
propter et in oratione dicere nos docuit (seil, dominus): Mt G'^.
Die Beschaffenheit des Heilsgutes, 153
T^v acp&a(^olar; V, 31, 2 at if)vyal aitiiQyovxai sig röv {ao-
Qatov) TOJiov Tov coQiOfievov avzaig djto zov &sov, xaxel
fitXQt T/jg avaoxaoecog cpoizmoi, jtSQifitvovöai rrjv dvdöraoiv.
ejtena ccjtoXaßovOai xd ocojiaxa xal oXoxX//QG)g dvaoxäoai,
xovztöxi Ocofiaxixcüg, xad-ojg xal o xvgiog drioxtj, ovxojg IXev-
öovxat sig xrp> 6y)iv xov d-sov (conspectum dei).
Der Abschluss und Vollbesitz des Heils, den der Mensch
erfahrt, wenn alle Stufen seiner Entwicklung durchlaufen sind,
ist die ewige Anschauung Gottes. In diesem Gedanken gipfelt
der irenaeische Begriff des Lebens mit Gott. Nachdem sich die
Menschen allmählich an den Anblick Gottes gewöhnt haben,
gehen sie am Ende ganz in seiner Anschauung auf: IV, 20, 5
visus quidem tunc per spiritum prophetice, visus autem et per
filium adoptive, videbitur autem in regno coelorum paternaliter,
spiritu quidem praeparante hominem in filium dei, filio autem
adducente ad patrem, patre autem incorruptatam donante in
aeternam vitam, quae unicuique evenit ex eo quod videat deum
.... quoniam vivere sine vita impossibile est: subsistentia vitae
autem de dei participatione evenit: fCExoyj) t^£ &tov toxi x6
yivmoxsiv d^EOV xal djtoXaveiv rijg yQt]Ox6x?]xog avxov, et ho-
mines igitur videbunt deum, ut vivant, per visionem immortales
facti et pertingentes nsque in deum. In diesen die mystische
Gedankenreihe abschliessenden Betrachtungen erhebt sich Iren,
zuweilen in seinen Ausdrücken zu einer religiösen Innigkeit, wie
wir sie erst bei Augustin wieder finden: 111, 18, 7 haerere itaque
fecit et 7]V(J0ö£V ovv xov av&Qcojtov xcö d^Ecö' ei (itj övvrjvojd-rj
6 dv&Qcojtog xcö d-Em ovx dv ijövvf'jd-rj fiszadyeiv xfjg dcp&^aQ-
öiag' sösi ydQ xov fieoixtjv &sov xs xal dv&^Qcoxmv ötd xrjg
iöiag JtQog txaxsQOvg olx£i6xt]xog eig (piXlav xal ofiovoiav xovg
d(i<pox£QOvg om'ayayetv IV, 39, 4 subiectio autem dei est re-
quietio aeterna; IV, 13, 4 amicitia dei immortalitatis condonatrix
his qui aggrediuntur eam; IV, 20, 7 gloria enim dei vivens homo,
vita autem hominis visio dei. Aber im letzten Grunde sind alle
diese Gedanken nicht rein religiös, als inneres Herzensverhältnis
zu Gott, sondern mit einer Färbung in das Moralistische und
Mystische verstanden, sodass die Freundschaft mit Gott entweder
nur das Erfüllen seines Willens bedeutet, oder aber in dem un-
bestimmten Gedanken einer inhaltlosen Anschauung Gottes ver-
schwimmt. Iren, sticht dadurch scharf von den Apologeten ab,
154 Zweiter Teil.
dass bei ihm der Rationalismus durch die Mystik balanciert ist;
aber diese Mystik ist nicht die kraftvolle religiöse Innigkeit des
Paulus, sondern die phantastische Sehnsucht der sterbenden An-
tike nach Teilnahme am Wesen der Gottheit.
Weil dem Verhältnis des Menschen zu Gott das
Mark fehlt, kann es auch nicht die Quelle des sitt-
lichen Lebens sein. Die Verknüpfung des Sittlichen mit dem
Religiösen ist die Probe auf den Wert eines jedeu Heilsbegriffs;
für Iren, ergiebt sich aus dieser Probe die Minderwertigkeit und
Fremdartigkeit seiner Auffassung gegenüber der puulinischen.
Nach Paulus ist es unmöglich, dass ein Mensch, der den Gottes-
geist der religiösen Erneuerung besitzt, schlecht handelt; nach
Iren, ist das rechte sittliche Verhalten die Vorbedingung für die
Umscbafifung des Menschen durch den Geist. Während nach
Paulus das rechte äussere Verhalten nur aus der rechten inneren
Stellung zu Gott hervorgeht, das sittlich Gute nur der Freude
an einem Gut entspringt, kennt Iren, eine selbsttätige Moral.
Damit ist aber der Kern des Verhältnisses zwischen Religion
und Sittlichkeit, Glauben und Werken verkannt; denn nicht gute
Früchte machen einen guten Baum, sondern nur ein guter Baum
bringt gute Früchte.
Iren.'s Heilsbegriff, so vielfach er auch mit paulinischen
Ausdrücken ausgestattet erscheint, weicht also in allen ent-
scheidenden Punkten von Paulus ab. Die Sündenvergebung
ist nicht Aufhebung der Entfremdung des einzelnen Herzeus
von Gott, sondern Ausgleich eines generellen Verlustes und Ab-
waschung eines auf der Menschheit lastenden Makels. Die
Sündenvergebung schliesst Leben und Seligkeit nicht in sich,
sondern ist eigentlich nur eine Vorbedingung des Heils; während
Paulus nichts von einer Lehre weiss, dass der Mensch erst von
der Schuld der Sünde befreit werden müsse und dann erst ein
Anderer werden könne, ist für Iren, durch die Aufhebung der
Schuld lediglich ein Zustand der Indifferenz herbeigeführt, von
dem aus der Mensch sich erst für das Heil oder Verderben zu
entscheiden hat. Das positive Heil ist nicht religiöse Erneuerung,
Veränderung der Stellung des Herzens zu Gott, sondern mystische
Vergottung des Leibes und naturhafte Umschaffung der mensch-
lichen Natur zu göttlicher Existenzweise. Nach Paulus wird
<ier Mensch ein Kind Gottes, nach Iren, selbst Gott;
Die objective Ermöglichung des Heils. 155
dort ist das Heil gegenwärtig, hier zukünftig, dort
Vollbesitz, hier allmählich zunehmend und reifend,
dort Quell der Sittlichkeit, hier Frucht derselben. Dem-
nach charakterisiert sich der Standpunkt des Iren, nicht als ab-
geschwächter Paulinismus, sondern als eine fundamentale Ver-
kennung der paulinischen Position und durchgreifende Ab-
weichung von ihrem Inhalt.
Von dieser Untersuchung des Wesens des Heilsgutes aus
eröffnen sich zwei weitere Fragen: einmal, worauf beruht und
wem verdankt die Menschheit das Vorhandensein dieses Heils-
gutes? sodann, auf Avelche Weise wird der einzelne Mensch dieses
objectiv vorhandenen Heilsgutes teilhaftig? Die Antwort geben
die beiden folgenden Teile über die objective Darbietung und
die subjective Aneignung des Heils.
Die objective Ermöi^lieliuiig des Heils: die Heils-
wirksamkeit Christi.
1) Die Begründung derselben in Person und Werk Christi.
Das Heilsgut ist nach Iren., gleichsam als der Schatz im
Acker, ein objectives Besitztum, das gemäss der apostolischen
Tradition von Rechtswegen allein der Kirche gehört und nur
von dieser rechtmässig verwaltet wird. Es ist factisch und ein
für alle Mal erworben und vorhanden und wird von der Kirche
den Einzelnen zur Aneignung dargeboten. Wodurch, so fragt
sich, ist nun das Heilsgut für die Menschheit beschafft
und erworben?
Die Antwort ist unzweifelhaft; es ist die centrale Be-
stimmung der irenaeischen Theologie, dass dies allein durch
Christus, den Logos und Sohn Gottes, geschehen ist'). Von
1) m, 20, 3 ipse dominus erat qui salvabat eos qui per semetipsos
non habebant salvari; III, 10, 3 agnitio salutis erat agnitio filii dei, qui
et Salus et salvator et salutare vere et clicitur et est. Durch Christus ist
sowol das minus im natürlichen Zustande des Menschen aufgehoben, wie
das plus gegeben: III, ö, 3 dominus qui libertatem hominibus restauraverit
156 Zweiter Teil.
hier aus erhebt sich sach gemäss die weitere Frage, wodurch
denn Christus der Menschheit das Heil verschafft hat,
auf welcher Beschaffenheit seiner Person oder seines
Lebenswerkes jene Heilswirksamkeit beruht?
Das Heil bestand für Iren, in der Erlösung der Menschheit
von der Teufelsknechtschaft und dem Todesverhängnis, sowie
in der Vollendung des Menschen zu seiner göttlichen Bestimmung,
in seiner Vergottung. Im Allgemeinen ist mni zu sagen, dass
er die negativ-aufliebende, erlösende Seite des Heilsguts zumeist
auf die im Lebenswerk Christi für die Menschheit geschehene
Leistung zurückführt, die positiv- verleihende, vollendende da-
gegen auf die Constitution des menschgewordenen Sohnes Gottes.
In jener Hinsicht steht der in der Versuchung, im Leiden und
Tod bewährte Gehorsam im Mittelpunkt der Betrachtung, in
dieser die Menschwerdung des Logos-Christus und seine An-
kunft im Fleische: V, 14, 4 memor . . quoniam carne domini
nostri redemtus es et sanguine eins redhibitus — et tenens
caput, ex quo Universum corpus ecclesiae compaginatum auges-
cit, hoc est carnalem adventum filii dei . . . ; V, 1, l
(1) rS löifp ovv a'i'ßari kvzQcoGafitvov r/fiag rov xvqIov
'Aal öovTog T/jv ipvxt)v vjchg rcov tjfiersQOJV ipvxüJv xal ztjv
öagxa rrjv tavrov dvrl rcov rjfisrsQov öaQxöJv et (2) effun-
dente spiritum patris in adunitionem et communionem
dei et hominis, ad homines quidem deponente deum per spiri-
tum, ad deum autem rursus imponente hominem per suam in-
carnationem et firme et vere in adventu suo donante nobis
incorruptelam . . . ; V, 18, 3 verbum dei gubernans et disponens
omnia et propter hoc in sua invisibiliter venit et caro factum
est et pependit super lignum, uti universa in semetipsum
recapituletur. Iren.'s Bemühen bei seiner Würdigung der Heils-
bedeutung Christi zielte darauf, den beiden Grundgedanken: filius
dei passus est propter nos, und filius dei filius hominis factus
est propter nos, von denen der erste der christlichen Gemein-
überzeugung, der zweite der hellenistischen philosophischen
Theologie entstammte, in gleicher Weise gerecht zu werden und
et attribuerit incoiTuptelae liaereditatem ; V, 21, 2 dominus et destruens
adversarium nostrum et perficiens hominem secundum imaginem et simili-
tudinem dei.
Die objective Ermöglichung des Heils. 157
sie miteinander auszi^gleichen. Dass ihm dies nur sehr annähernd
gelungen ist, wird das Folgende zeigen: da in. der Mensch-
werdung das Heilswerk im Grunde schon vollzogen war, blieb
für das Weitere keine rechte Bedeutung übrig. Trotzdem mag
in der vielfachen Betonung des Heilswertes des Todes Christi,
dessen Beurteilung ja auch bei Paulus schliesslich auf dem Ge-
danken der Erniedrigung des himmlischen Menschen beruhte,
die vornehmlichste Veranlassung liegen, bei Iren, von einem ver-
meintlichen Paulinismus zu reden; und es ist so viel zuzugeben,
dass er, soweit dies überhaupt der Fall ist, in diesem Punkte
dem Paulus am nächsten kommt; aber es ist weder gerecht-
fertigt, sein Bestreben, dem Leiden und Sterben Christi eine ent-
scheidende Stellung im Heilswerke einzuräumen, lediglich oder
auch nur vorzugsweise auf den Einfluss der paulinischen Briefe
zurückzuführen, noch, in seinen Ausführungen die paulinischen
Gedanken wirklich getroffen zu glauben.
Den unter Beachtung ihrer soteriologischen Abzweckung
zu gebenden Abriss der irenaeischen Christologie gewinnen wir
derart, dass zunächst die Begründung der einzelnen Seiten des
Heilsgutes auf die betreö'enden Momente der Erscheinung Christi
näher untersucht und hieraus seine Gesamtauffassung vom Heils-
werte derselben erschlossen wird. Dabei ist von vornherein zu
sagen, dass Iren, jene Trennung in der Begründung der beiden
Seiten des Heilsgutes auf besondere Momente der Erscheinung
Christi, nicht stets so deutlich vollzieht, wie es unsere Dar-
stellung im Interesse der Klarstellung des Sachverhalts versucht;
vielmehr lässt er bisweilen auch das ganze Heilsgut entweder
durch den Tod oder durch die Menschwerdung erworben sein;
im Folgenden wird sich übrigens eine Erklärung für diese Er-
scheinung darbieten. Im Ganzen betrachtet ergiebt sich aber
die Richtigkeit unserer Auffassung und Unterscheidung.
Als die erste Seite des Heilsguts, resp. als Vorbedingung
des Heilsbesitzes, erschien uns die Aufliebung der Folgen der
Sünde. Diese Heilung der Menschheit von den Folgen des Un-
gehorsams geschieht nach Iren, durch die von Christus voll-
brachte Leistung des vollkommenen Gehorsams. Wie die Mensch-
heit in ihrer Gesamtheit seit Adams Ungehorsamstat unter der
Herrschaft des Teufels und dem Flache des Todesverhängnisses
stand, so ist durch Christi Gehorsamsbewährung die IMacht des
15S Zweiter Teil.
Satans gebrochen, der Mensch aus dem Zustande der Knecht-
schaft und des Todesverhängnisses erlöst. Christus steht somit
in seiner Bedeutung und Wirkung für die Menschheit als der
zweite Adam, als das volle Gegenbild, dem ersten Adam gegen-
über; er macht wieder gut, was jener verschuldet hat; er lebt
als der vollkommene Mensch ein so beschaffenes Menschenleben,
wie Adam es eigentlich hätte führen sollen. Da der erlösungs-
bedürftige Zustand der Menschheit eine Folge des Schicksals
Adams ist, so gilt es vor Allem, dessen Schicksal, seinen Fall
und die Folgen desselben aufzuheben, wodurch dann die Aus-
dehnung derselben auf seine sämtlichen Descendenten von selbst
aufhört. Wenn hingegen Adam nicht gerettet wäre, adhuc possi-
detur in perditione omnis hominis generatio III, 23, 8; cf. III,
23, 1 necesse fuit, dominum . . . illum ipsum hominem salvare,
qui factus fuerat secundum imaginem et similitudinem eins, id
est Adam; denn III, 23, 7: illius enim salus evacuatio est mortis;
domino igitur vivificante hominem, id est Adam, evacuata
est mors.
Infolge dessen gestaltet sich das erlösende Werk Christi
zur Fortsetzung und Zuendeführung des zwischen Gott und dem
Teufel um Adam und die Menschheit schwebenden Rechtshandels
und Dramas. Die Waffe, mit der Christus kämpft, ist der voll-
kommene Gehorsam gegen Gott, in dem er alle die einzelnen
Schritte rückwärts tut, die Adam zu seinem und seiner Nach-
kommen Unheil in seinem Ungehorsam fehl getan hat, die Knoten
lösend, die dieser geknüpft hatte: 111, 21^ 10 antiquam plasma-
tionem in se recapitulatus est, quia, quemadmodum per inobedien-
tiam unins hominis introitum peccatum habuit et per peccatum
mors obtinuit, sie et per obedientiam unius hominis iustitia in-
troducta vitam fructificet his, qui olira mortui erant, hominibus;
in, 1 8, 6 erat enim homo pro patribus certans et per obedientiam
inobedientiam persolvens, alligavit autem fortem et solvit infirmos
et salutem donavit plasmati suo, destruens peccatum.
Inwiefern bewirkt aber der Gehorsam Christi die Befreiung
Adams? Während Iren, im Allgemeinen nicht über die blosse
Behauptung der das Leben Adams recapitulierenden Bedeutung
des Lebens Christi hinauskommt, concentriert sich ihm das er-
lösende GehorsamsAverk Christi speciell in zwei Pimkten,
in der Überwindung der Versuchung und in dem Tode.
Die objective Ermöglichung des Heils. 159
Die Versuchungsgeschichte ist nach der Bedeutung, die ihr
Iren, einräumt, unter die Heilstatsachen zu rechnen. In ihr ist
die Erlösung der Menschheit von der Last der Sünde Adams
und deren Folgen vollzogen, indem der Teufel in derselben be-
siegt, entwaffnet und aus seiner Herrscherstellung gestürzt wird.
Die Versuchung Christi ist in allen Stücken das Gegenbild der
Versuchung Adams; Beide sucht der Satan zu verführen; aber
während Adam, der Aufforderung des Teufels folgend, das Gebot
Gottes übertritt, widersteht Christus den Verlockungen, indem er
gerade aus dem Gesetz Gottes den Widerspruch, in dem die Auf-
forderungen des Teufels zu diesem stehen, nachweist; der Ver-
letzung des Gebotes Gottes durch Adam entspricht also in re-
capitulierender Weise die Treue Christi gegen das Gesetz. Wie
Adam durch den Gehorsam, den er freiwillig dem Satan geleistet
hat, unter dessen Botmässigkeit trat und durch seinen Ungehor-
sam gegen Gott diesem entfremdet war, so wird umgekehrt durch
den Widerstand, den Christus der Aufforderung des Satans im
Gehorsam gegen Gottes Gesetz leistet, der Anspruch des Teufels
auf den Besitz der Menschheit getilgt und diese in ihr ursprüng-
liches Verhältnis zu Gott zurückversetzt. Die Gegenüberstellung
ist bis ins Einzelnste durchgeführt. Die Überwindung der ersten
Versuchung Christi, aus den Steinen Brot werden zu lassen, ent-
spricht dem Essen der verbotenen Frucht im Paradies, sodass
durch das freiwillige Erdulden des Hungers jene Übertretung
rückgängig gemacht wird: V, 2t, 2 quae ergo fuit in paradiso
repletio hominis per duplicem gustationem, dissoluta est per eam
quae fuit in hoc mundo indigentiam; in gleicher Weise steht die
Demut, in der Christus durch den Sturz vom Temjiel Gott nicht
versuchen wollte, in Parallele zum Hochmut der Schlange (wol
von dem Streben nach der Erkenntnis des Guten und Bösen zu
verstehen): ibidem: elatioitaque sensus, quae fuit iuserpente, disso-
luta est per eam quae fuit in homine (seil. Christus) humilitas.
Bei der dritten Versuchung, die der Satan mit Zusammenfassung
seiner ganzen Lügenkraft an Christus richtet, entlarvt ihn dieser
durch seine Antwort (Mth4'") als einen Lügner und Übertreter
des Gesetzes Gottes: ibid.: et tertio itaque vincens eum, in reli-
quum repulit a semetipso quasi legitime victum: et soluta est ea
quae fuerat in Adam praecepti dei praevaricatio per praeceptum
legis, quod servavit filius bominis non transgrediens praeceptum
1(30 Zweiter Teil.
dei. Dadurch ist nun aber des Teufels Macht gebrochen: V^ 19, 1
protoplasti peccatum per correptionem primogeniti emendationem
accipieus et serpentis prudentia devicta in cohimbae simplicitate,
vinculis autem illis resolutis, per quae alligati eramus morti. Mit
denselben Fesseln der Übertretung des Gesetzes Gottes, mit denen
der Satan den Adam und die Menschheit gebunden hatte, wird
er nun selbst gefesselt: V, 21, 3 per hominem ipsum iterum
oportebat victum eum contrario colligari iisdem vinculis, quibus
alligavit hominem, ut homo solutus revertatur ad suum domi-
num . , . verbum diripuit eius vasa, id est, eos qui ab eo detine-
bantur homines, quibus ipse iniuste utebatur. et captivus quidem
ductus est iuste is qui hominem iniuste captivum duxerat; qui
autem ante captivus ductus fuerat homo, extractus est a posses-
soris potestate.
Durch Christi bei seiner Versuchung bewiesenen
Gehorsam ist also die Menschheit erlöst. Wie war es aber
möglich, dass Christus diesen Gehorsam hat leisten können? Denn,
wenn das grösste Gewicht darauf gelegt wird, dass ein Mensch,
ein aus der alten Adamsreihe Stammender, den Teufel überwinden
müsse und nicht ein höheres Wesen, so müsste ja der Mensch
Christus eigentlich auch unter dem unentrinnbaren Fluche des
Ungehorsams, der seit Adam auf der Menschheit lastet, stehen
und zur Leistung des Gehorsams unfähig sein. Dass Christus,
trotzdem er zu dem Adamsgeschlechte gehört, ihn doch zu leisten
vermochte, beruht auf seiner göttlichen Natur; nur weil in dem
Menschen Christus der Logos Mensch geworden war, konnte er
dem Teufel widerstehen. Aber Wert hat dieser Widerstand nur,
wenn er von einem wirklichen Menschen geleistet ist; wenn Gott
oder irgend ein Stärkerer als der Teufel diesen besiegt und ihm
sein Besitztum, die Menschheit, entrissen hätte, so wäre das ein
gewaltsamer, aber nicht rechtmässiger Abschluss des Rechts-
handels, der seit Adam zwischen Gott und Teufel schwebt, ge-
wesen: 111, 18, 7 sl yag fiij uvQ-QOütoq hHxr]ö£V tov avrijtaXov
Tov dv&Qcöjiov, ovx av öixaicog tvixtjßf] 6 Ij^OQoq. ') Weil also
1) cf. V, 21, 1 neque enim iuste victus fuisset inimicus,
nisi ex muliere homo esset, qui vicit eum. per mulierem enim
homini clominatus est, ab initio semetipsum contrarium statuens homiui;
propter hoc et dominus semetipsum filium hominis confitetur, principalem
Die objective Ermöglichung des Heils. 161
einerseits die Verführung Adaras nur durch einen ihm gleichartigen
Menschen rückgängig gemacht werden kann und der Überwinder
des Teufels ein Mensch sein muss, weil andrerseits der Teufel
nicht von einem unter seiner Gewaltherrschaft stehenden Menschen
besiegt werden kann, ist in Christus Gott Mensch geworden:
111, 18,7 oportebat enim eum qui inciperet occidere peccatum et
mortis reum redimere hominem, id ipsum fieri quod ille erat,
id est hominem: qui a peccato quidem in servitium tractus fuerat,
a morte vero tenebatur, ut peccatum ab homine interficeretur et
homo exiret a morte; V, 24,4 omnium autem artifex verbura dei
per hominem eum vincens et apostatam ostendens e contrario
subiecit eum homini . . . ut quemadmodum dominatus est homini
per apostasiam, sie iterum per hominem recurrentem ad deum
evacuetur apostasia eins. Der Gehorsam Christi, die Emancipation
von der Herrschaft des Teufels, durch welche Christus die Mensch-
heit befreit, ist also für Iren, nicht eigentlich eine sittliche
Leistung, sondern basiert auf der Constitution seiner Person.
Nicht der Mensch Christus widersteht dem Teufel, sondern der
Gott im Menschen; der Logos ist das eigentlich Primäre in der
Person Christi und die Menschheit nur ein Accidenz. Christus
erlöst die Menschheit durch das, was er als Mensch tut; aber,
was er als Mensch tut, vermag er nicht als solcher, sondern nur,
weil er Gott ist. So ist die Menschheit doch schliesslich nur die
Maske, hinter der der Logos sein Werk vollbringt. Die mensch-
liche Existenzweise ist die Form, in der er den Inhalt seines
göttlichen Werks vollzieht; die göttliche Natur giebt ihm die
Kraft zm" Leistung und die menschliche giebt dieser ihren juristi-
schen W^ert. Die Voraussetzung der soteriologischen
Verwertung der Versuchungsgeschichte bei Iren, ist
also, dass Christus wahrer Gott und zugleich wahrer
Mensch ist.
Über das Verhältnis der Wirksamkeit dieser beiden Naturen
in Christus hat Iren, nicht weiter speculiert; verfolgt man seine
Auffassung in ihre Consequenzen, so ist allerdings die Annahme
hominem illum, ex quo ea quae secundum mulierem est plasniatio, facta
est, in semetipsum recapitulans : uti quemadmodum per hominem victum
descendit in mortem genus nostrum , sie iterum per hominem victorem
ascendamus in vitam.
Texte und Untersuchungen VI, 2. H
162 Zweiter Teil.
einer Täuschung des Teufels bei seiner Besiegung nicht zu um-
gehen; denn dieser versucht Christus nur, weil er ihn für einen
Menschen hält; und rechtmässig geschlagen wäre er nur, wenn
ein Mensch ihm Widerstand geleistet hätte; aber im Grunde hat
das gar nicht der Mensch^ sondern Gott getan, der Abschluss
findet aber dennoch derart statt, als habe es der Mensch getan.
Aber diese Consequenzen, an die Iren, nicht gedacht hat, wird
man ihm darum auch nicht imputieren dürfen; dass er nicht au
sie gedacht hat, erklärt sich daher, dass er nicht zwei Naturen
in Christus annahm, sondern die freilich unvollziehbare Vor-
stellung einer realen Einheit der Gottheit und Menschheit im
Gottmenschen mit aller Energie vertreten hat. Nur ein Auf-
dämmern der Einsicht des grossen Problems, das der Dogmatik
von hier aus gestellt war, verrät sich in einigen Stellen, in denen
Iren, das Verhältnis der beiden Naturen als ein Nebeneinander
andeutet, allerdings nur in dem Bestreben, ihre beiderseitige volle
Realität zu betonen: V, 21, 3 fugitivum eum (seil, den Teufel)
homo eins (seil. Christi) et legis transgressorem et apostatam
dei ostendens; postea iam verbum constanter eum colligavit,
quasi suum fugitivum, et diripuit eins vasa; III, 19,3 coOjtSQ yccQ
ijV avd-Qcoxoq tva jiSLQaOt^-t^i , outco xal Xnjog Iva öo^aad-f/.
rjGv')iäC,ovroQ {ihr rov loyov Iv reo jteiQCi^eodai xal örav-
Qovodcu xcd djio{^i'f'/Ox£iv 6vyYLro!.itrov 6e to> av\)-Qa)xro tv rrö
vLxäv xal vjtofiti'tij' xal XQtjörsvsoü^ai xal cwziozaG&ai xal ava-
jLafjßavso&^ai. Diese Beobachtungen führen indess bereits über den
Rahmen dieser Abhandlung hinaus, für die es nur von Wichtigkeit
ist, zu constatieren, dass der Gehorsam Christi, durch den er
in der Versuchung den Teufel überwindet, für Iren, nicht als
eine sittliche Leistung des Menschen Christus gilt, son-
dern auf der Constitution des Gottmenschen beruht.
Im letztangeführten, den avd^Qcojtog und Xoyog in Christus
unterscheidenden, Citate ist bereits die andere Concentration der
erlösenden Tätigkeit Christi berührt: sein Leiden und Sterben.
Nach den vorhergehenden Ausführungen erhebt sich naturgemäss
hier die Frage: wozu noch eine Erlösung von der Herrschaft des
Teufels durch den Tod Christi, nachdem jene durch den Aus-
gang der Versuchung Christi bereits gebrochen und der Rechts-
handel mit der Niederlage des Satans, der Befreiung seiner Ge-
fangenen und seiner eijienen Fesseluns; schon beendi<jt ist? Um
Die objective Ermöglichung des Heils. 163
dieser Schwierigkeit zu entgehen, könnte man geneigt sein, an-
zunehmen, dass durch die Überwindung der Versuchung Christus
nur erst in die Lage gekommen sei, mit dem Teufel überhaupt
in den Wettstreit einzutreten, und dass erst durch den siegreichen
Ausgang desselben im Gehorsam gegen Gott bis zum Tode die
Erlösung vollzogen sei. SoBaur^): „der vollkommene Gehorsam
ist aber noch nicht das zureichende Mittel zur Befreiung des
Menschen aus der Gewalt des Teufels, sondern nur die notwen-
dige Bedingung, unter welcher der Erlöser dem Teufel als ein
Mensch, über den er keine Gewalt hat, gegenübertreteu konnte;
die wirkliche Erlösung wurde nur dadurch vollbracht, dass Jesus
für die Menschen starb und sein Blut für sie vergoss". Aber
dieser Teilung des Erlösungswerkes Christi in zwei Acte stehen
die deutlichen Aussagen entgegen, gemäss denen die Befreiung
bereits durch den Sieg über die Versuchung vollbracht ist. So
ist zunächst die doppelte historische Begründung der Befreiungs-
tat Christi nur einfach zu constatieren; im Folgenden wird sich
aber eine Erklärung dieses Pleonasmus bieten.
Der Heilswert des Leidens und Sterbens Christi für die Er-
lösung der Menschheit wird in mannigfacher Weise von Iren,
oftmals hervorgehoben: III, 12, 4 6 d-toq ovrog exaihaQios rä
ti^vi] ölo. rov ai'fiarog rov jcaiöoq avrov ' II, 26, 1 Jesus Christus
filius dei qai pro nobis crucifixus est; III, 5, 3 Christus qui re-
demit nos de apostasia sanguine suo; IV, 8, 2 ipse moriens, ut
exiliatus homo exiret de condemnatione et reverteretur intrepide
ad suam haereditatem; IV, 28, 3 si quidem mors domini eorum
quidem qui cruci eum fixerunt et non crediderunt eius adven-
tum damnatio est, salvatio vero eorum qui credunt in eum.
So betont er V, 1, 1 direct, dass die Menschheit durch das Blut
Christi aus der Gefangenschaft des Teufels erlöst sei: verbuni
potens et homo verus sanguine suo rationabiliter redimens nos,
redemtionem semetipsum dedit pro his, qui in captivitatem ducti
sunt. Durch Christi Tod ist das Todesverhängnis, das seit Adam
auf der Menschheit lastet, aufgehoben: IV, 33, 12 alii auteni di-
centes: rememoratus est dominus sanctus mortuorum suorum, qui
praedormierunt in terra limi, et descendit ad eos uti erigeret ad
salvandum illos, causam reddiderunt, propter quam passus est
1) Lehre von der Versöhnung, S. 34.
11'
I(j4 Zweiter Teil.
haec omnia. Der Uugeliorsam, der vom ersten Menschen am
Holze begangen ist, wird dm'ch den Gehorsam des „zweiten Men-
schen", der sich am Holze bewährt, wieder gut gemacht: so gilt
auch hier das Schicksal Christi als das recapitulierende Gegen-
bild des ersten Adam: V, 16, 3 dissolvens enim eam quae ab
initio in ligno fuerat facta hominis inobedientiam, obediens factns
est usque ad mortem, mortem autem crucis, eam quae in ligno
facta fuerat inobedientiam per eam quae in ligno fuerat obe-
dientiam sanans . . . h^ fjtv yaQ rm jcQcöxm lldäfi jcQooexotpafisv
(»*^f«!), ///} Jion'ioavTSc avtov rrjv hvroXrjV Iv rm ötvrtQCO 'Aöafi
ajto/iaTi]XXäytjHbv vxt'jxoot fitxQt i^avärov yevö^f^voi' V, 17, 4
verbum dei, quod per lignum negligenter amiseramus nee in-
veniebamus, recepturi essemus iterum per ligni dispositionem;
V, 17, 3 uti quemadmodum per lignum facti sumus debitores dei,
per lignum accipiamus nostri debiti remissionem.
In so mannigfacher Weise nun aber Iren, auch das Dulden
Christi im Leiden und sein Blutvergiessen am Kreuze als eine
Leistung für die Menschheit hinstellt, so kommt er doch eigent-
lich nicht dazu, über die blosse Behauptung hinaus eine Er-
klärung zu geben, worauf denn der Heilswert gerade dieser Er-
eignisse beruhe. Mit der Erklärung, dass sie der Höhepunkt
seines den Ungehorsam des ersten Menschen recapitulierenden
Gehorsams seien, erschöpft sich seine Begründung. Dieser Man-
gel einer zureichenden Erklärung der oft behaupteten Tatsache
scheint uns ein Hinweis zu sein, dass diese Gedankenreihe im
Grunde ein fremdes, nur angeeignetes Stück seiner Theologie, zum
mindesten nicht aus seinen eigenen soteriologischen Erwägungen
entsprungen ist. Sieht man von dem Gedanken, dass Christus
durch die Hingabe seines Fleisches und Blutes unser Fleisch und
Blut erlöst und wiedergewonnen habe, ab, durch den die irenaeische
Schätzung dieses Ereignisses des Lebens Christi doch weniger
objectiv begründet, als vielmehr subjectiv erklärt wird, insofern
Iren, hier für seinen die fleischliche Auferstehung betonenden
Heilsbegriif willkommene Anknüpfung fand, so bleibt eigentlich
nur eine Auslegung der Heilsbedeutung des Todes Christi übrig,
die Iren, nicht einmal selbst ausgesprochen hat. Er betont des
öfteren, z, B, V, 1, 1, dass die Befreiung der Menschheit aus der
Gefangenschaft des Teufels durch das Blut Christi nicht gewalt-
sam, sondern rechtmässigf geschehen sei. Der sachlich zu
Die objective Ermöglichuug des Heils. 165
Unrecht, juristisch aber rechtmässig" besteheude Besitz des Teufels
wird ihm trotzdem vou Gott nicht mit Gewalt entrissen, sondern
auf dem Wege des Rechts abgenommen. Gott hätte das Seine
mit Gewalt au sich nehmen köuueu, wenn er gewollt hätte; er
ist aber vielmehr Mensch geworden, um den Teufel rechtmässig,
als ein ihm nicht eo ipso überlegener Gegner, zu besiegen. In-
dem nämlich der Teufel über Christus, der in seinem Gehorsam
gegen Gott von dem Schicksal der adamitischeu Desceudeuteu
emancipiert und dem Tode nicht verfallen ist, dennoch den Tod
verhängte, hat er sein Recht überschritten. Christus aber ist da-
dm-ch, dass er ohne eigenes Verschulden vom Teufel den Tod
erlitt, in die Lage gekommen, als Entgelt für sein unschuldiges,
vom Teufel ihm unrechtmässig zugefügtes Leiden, Diejenigen
zurückzunehmen, die infolge der Übertretung Adams in der Ge-
fangenschaft des Teufels sich befanden. Indem der Teufel seine
Machtbefugnis in der Veranlassung des Todes Christi über-
schreitet, ist das bisherige Rechtsverhältnis von seiner Seite ver-
letzt und sein Anspruch auf die Menschheit nicht mehr rechts-
kräftig vorhanden, da er ja nur ein juristisches, aber kein
objectives Anrecht auf dieselbe hatte. Im Zusammenhang des
Ganzen darf man diese, ähnlich wie die Versuchungsgeschichte
nach dem Leitmotiv der recapitulierenden Bedeutung des Lebens
Christi ausgeführten, Erwägungen freilich nicht betrachten. Denn
erstens muss man hier gänzlich von der ii-enaeischen Verwertung
der Versuchungsgeschichte absehen, aus der ja der Teufel bereits
wissen müsste, dass er auf den Gott gehorsamen und dem Ver-
führer widerstehenden Christus keinen Anspruch hat. Ferner
würde man zu der Consequenz der von den späteren Kirchen-
vätern wirklich vollzogenen Aimahme eines Betruges des Teufels
gelangen; denn die ganze Befreiung der Menschheit beruht
schliesslich darauf dass der Teufel sich in seinem Anrecht auf
Christus getäuscht hat, indem er ihn als blossen Menschen be-
handelte, während er der menschgewordene Logos ist. Die Mensch-
heit wird in Bezug auf den Rechtshaudel mit dem Teufel auch
hier schliesshch zu der Maske, hinter der die Gottheit den Sieg
der Befreiung erwirbt. Denn dass Christus von dem Todesver-
hängnis emancipiert ist, geschieht nicht vermöge seiner mensch-
lichen Natur, der gemäss er zur alten adamitischeu Bildung ge-
hört, sondern beruht auf seiner Gottheit, vermöge deren er
16ß Zweiter Teil.
sündlus war und nicht der sclnildbelasteten Meuschheitsreihe an-
geliörte.
So ist Christi Tod allerdings von Iren, als eine für die
Menschheit gescheliene Leistung bezeichnet; aber die Auffassung,
dass er eine persönliche sittliche Gehorsamstat Christi ist, tritt
auch hier zurück, und den Ausschlag giebt vielmehr die Consti-
tution des Gottmenschen. Der Erlöser niusste Gott und Mensch
sein. Nur weil er Mensch war, ist seine Leistung überhaupt von
Wert: III, 22, 1 si hoc (filius hominis) non factus est quod nos
eramus, non magnum faciebat quod passus est et sustinuit; nur
so konnte der Teufel seinen Tod veranlassen, nur so ist die
Menschheit rechtmässig befreit. Andrerseits, nur weil er Gott
war, ist sein Tod nicht ein natürliches Schicksal und Recht des
Teufels, sondern hat er jene erlösende Wirkung. Die Gott-
menschheit Christi, die Menschwerdung des Logos ist
die Voraussetzung des Heilswertes seines Leidens und
Sterbens: V, 2, 1 non vere nos redemit sanguiue suo, si non
vere homo factus est, restaurans suo plasmati quod dictum
est in principio, factum esse hominem secundum imaginem et
similitudinem dei; non aliena in dolo diripiens, sed sua propria
iuste et benigne assumens: quantum attinet quidem ad apostasiam
iuste suo sanguine redimeus nos ab ea; quantum autem ad nos
cjui redemti sumus benigne. Durch diese Betonung der Con-
stitution des Erlösers ist dessen Leistung aus demLichte
der paulinischen Betrachtung, die in derselben eine
persönliche Tat sieht, herausgerückt. Aber auch im Übrigen
hat der Tod Christi, so oft er auch erwähnt und sein Wert be-
tont wird, in der Christologie des Iren, nicht entfernt die centrale
Bedeutung, Avie bei Paulus; das wird sich zumal zeigen, wenn
wir den Heilswert desselben in die irenaeische Gesamtaufifassung
der Erscheinung Christi einzugliedern haben werden.
Die durch die Gehorsamstat Christi auf Grund seiner gott-
menschlichen Natur der Menschheit bereitete Heilung gewährt der-
selben noch nicht das Heil selbst, d. h. die positive Vollendung,
sondern mu* die Möglichkeit, derselben teilhaftig zu werden. Die
Menschheit ist imr Avieder zu ihrem ursprünglichen Zustand
zurückgebracht, durch dessen Verlust ihr das Heil unerreichbar
geworden war, da durch denselben sowol das Ziel, wie die Frei-
heit , sich demselben zuwenden zu können , abhandengekommen
Die objective Ermöglich ung des Heils. \Q'j
war. Niiu durch Christus ist das Ziel der Vollendung nicht nur
als ein erreichbares, sondern als ein bereits verwirklichtes hin-
gestellt. Christus ist das, was wir werden sollen; darum ist er
der Lehrer, das Vorbild, dem wir nachzueifern haben: V, 1, 1
ueque rursus nos aliter discere poteramus, nisi magistrum nos-
trum videntes et per auditum vocem eins percipientes, uti imita-
tores quidem operum, factores autem sermonum eius facti, com-
munionem habeamus cum ipso, a perfecto et eo, qui est ante
omnem conditionem, augmentum accipientes. Christus ist in voll-
kommener Weise das, was wir allmählich durch Gottes Gnade
werden sollen. Er ist und war Gott, wii* sollen es werden; Avas
uns als Anlage mitgeteilt ist, besitzt er von jeher verwirklicht.
Darauf beruht die einzigartige Bedeutung seiner Person, die als
das Ideal, als die Norm dessen zu gelten hat, was der Mensch
werden soll; einzigartig und übermenschlich ist er deshalb, weil
das Ideal von allen Anderen in Wirklichkeit immer nur approxi-
mativ zu erreichen ist, während in Christus die ganze Fülle der
Gottheit innewohnt.
Dieser zunächst moralistisch gefärbte Gedanke, dass die
Menschen Christus nacheifern sollen, w^eil er das ist, was sie wer-
den sollen, ist nun aber von Iren, auch in das Mystisch-Drama-
tische übersetzt worden. Die Vereinigung der Gottheit und
Menschheit ist in Christus nicht nur subjectiv verwirklicht und
als Vorbild der Menschheit vorgestellt, sondern sie ist in mysti-
scher Weise objectiv vollzogen. Indem Gott Mensch, das W^ort
Fleisch geworden ist, ist das Menschengeschlecht vergottet wor-
den. Die positive Seite des irenaeischen Heilsbegriffs, die Vol-
lendung des Menschen zu ewiger gottgleicher Existenz,
ist durch Christus in seiner Menschwerdung erworben:
V praef : verbum dei, Jesus Christus dominus noster, qui propter
immensam suam dilectionem factus est quod sumus nos, uti nos
perficeret, esse quod est ipse ; IV, 33, 4 quemadmodum homo trans-
iet in deum, si non deus in hominem? Der Sohn Gottes ist
Mensch geworden, damit die Menschen Söhne Gottes
werden; durch Christi Menschwerdung ist die adoptio der Men-
schen durch Gott tatsächlich vollzogen: III, 19. 1 de tovto yaQ
o Xoyoq avd-Qcojioq, i'va o avdQcojioq rov Xöyov ycoQr'jöag xal xfjv
vio&Boiav Xaßmv, vi 6g yivrixai O^eoi. III, 16, 3 filius dei homi-
nis filius factus, ut per eum adoptionem percipiamu,s, portante
1(38 Zweiter Teil.
liomiue et capieute et complecteute filiiim dei. Indem iiilmlich
der Sülm Gottes sich in die menscblicbe Duseinsweise beliebt,
bildet er der Menscbbeit von sieb aus das göttliche jcvtvfia ein
und diese gewöhnt sich daran, Gott in sich zu fassen und zu be-
wahren: III, 20, 2 verbuni dei quod habitavit in honiine et filius
hominis factus est, ut assuesceret bominem percipere deum et
assuesceret deum habitare in homine; V, 20, 2 adunans bomi-
nem spiritui et spiritum collocans in homine; V, 1(5, 2
ojtOTE öe OüQ^ tytvero o Xoyog rov d^sov . . . rrjv ofioimOtv ßt-
ßaimg xaztOTtjOe, OvvE^ofioiojOaq rov avd^Qomov rm aoQarrp
jiaxQi. Diese Gemeinschaft der Menschheit mit Gott durch die
Vermittlung Christi ist aber nicht wie bei Paulus die Lebensge-
meinschaft der Gemeinde mit Christus, sondern die geheimnisvolle
Einimpfung der göttlichen Qualität unsterblichen Lebens in die
Heischliche, vergängliche Natur des Menschen : sie ist nicht religiös-
sittlich, sondern mystisch-realistisch gefasst.
Das Heilsgut der allmählichen Vergottung des Menschen
beruht also objectiv auf der Menschwerdung Christi: III, 18, 7
qua enim ratioue filiorura adoptionis eins participes esse posse-
mus . . . nisi per filium eam quae est ad ipsum recepissemus ab
eo communionem, nisi verbum eins commuuicasset nobis caro
factum? III, 19,2 quemadmodum autem adunari possemus
incorruptelae et immortalitati, nisi prius incorruptela
et immortalitas facta fuisset id quod et nos, ut absor-
beretur quod erat corruptibile ab incorruptela et quod
erat mortale ab immortalitate, ut filiorum adoptionem
perciperemus? V, 36, 3 sapientia dei, per quam plasma eins
conformatum et concorporatum filio perficitur: ut progenies eius
primogenitus verbum descendat in facturam, hoc est in plasma,
et capiatur ab eo; et factura iterum capiat verlium et ascendat
ad eum, supergrediens angelos, et fiet secundum iniaginem et
similitudinem dei. Das Heil beruht also auf der Vermischung
und Durchdringung der menschlichen Natur durch den göttlichen
Geist, der im Logos der Menschheit fassbar ist. Dann ist das-
selbe im Grunde also schon durch die Ankunft Christi
auf Erden, durch die Erscheinung des Logos in der
Menschennatur, bewirkt und erworben; denn die Ver-
mischung, die adunitio dei ad plasma, ist bereits hierin vollzogen:
IV, 20, 4 est autem hie verbum eius dominus noster Jesus Christus,
Die nbjective Ermöglichung des Heils. 169
qui novissimis tempuribus homo iu huniinibus factus est, ut fiuem
coniimgeret prineipio, id est homiuem deo. et propterea proplie-
tae ab eodem verbo propheticum accipientes charisrua, praedica-
verunt eins secundum carnem adventum, per quem com-
rnixtio et commuuio dei et bomiuis secuudum placitum
patris facta est. Das entscheidende Moment ist dies, dass
Gott sich einmal mit der Menschheit und dadurch diese mit sich
vereinigt hat; demgemäss tritt aber hier der Heilswert des
Lebens Christi gänzlich hinter die Heilsbedeutung
seiner Constitution zurück. Das Interesse des Iren, an der
Menschwerdung Christi ist nicht, wie bei Paulus, die Betonung
des persönlichen Actes der Erniedrigung, sondern das substantielle
Eingehen der Gottheit in die Sphäre der Menschheit; die reli-
giöse Bedeutung Christi wird nicht an seiner Gesinnung,
sondern an seiner Substanz festgestellt. Dass er wirk-
lich Gott und /Aigleich wirklich Mensch gewesen ist. ist das
Au.sschlaggebende an seiner Erscheinung. Als Beleg dafür ist die
Geburt Christi aus der Jungfrau für Iren, von grosser Be-
deutung und insofern ihre Anerkennung eine Vorbedingung des
Heils; cf. III, 19,3 filius dei existens verbum patris . . . quoniam
ex Maria, quae ex hominibus habebat genus, quae et ipse erat
homo, habuit secundum hominera generationem, factus est
filius hominis; V, 1, 3 vani Ebionaei . . . neque intellegere vo-
lentes, quoniam spiritus sanctus advenit in Mariam et virtus al-
tissirai obumbravit eam: quapropter et quod generatum e.st,
sanctum est et filius altissimi dei patris omnium, qui operatus
est incarnationem eins et novam ostendit generationem, uti
queraadmodum per priorem generationem mortem haereditavimus,
sie per generationem hanc haereditaremus vitam. Durch diese
Heilstatsache der Jungfrauengeburt ist sowol die göttliche wie
die menschliche Qualität Christi, als auch ihre Einheit mit Nach-
druck ausgesagt. Da Christus nicht aus Mannessamen, sondern
vom Geiste Gottes gezeugt ist, ist er nicht ein Mensch, sondern
Gott; da er aus Maria 'wirkliches menschliches Fleisch, nicht
nur scheinbar, sondern in realer Weise, angenommen hat, ist er
er nicht mehr nur ein Gott, sondern tatsächlich in die mensch-
liche Existenzweise eingegangen. Da er nicht nach Menschen-
weise gezeugt ist, ist er Gott; da er wirklich nach Menschen-
weise geboren ist, ist er Mensch. Die Jungfrauengeburt ist also
170 Zweiter Teil.
für Iren, eine ^rundlegeude Ileilsttitsuche, weil durch sie die
richtige lieschaltenheit der Coustitution Christi angezeigt und
garantiert ist. Wer darum jene bestreitet, streitet damit gegen sein
eigenes Heil; denn wenn Christus niclit wirklich das Fleisch des
Menschen besass, so hat er dieses nicht vergottet: 111, 22, 1 si enim
uon accepit ab homine substantiam carnis neque homo factus est
ueque fiHus hominis, cf. IV, 38, 1; andrerseits, wenn Christus
nicht das Wort Gottes, sondern blosser Mensch gewesen wäre,
würde durch ihn der Geist Gottes der Menschheit nicht einge-
impft sein, sondern diese in der alten adamitischen Existeuzweise
verharren: III, 19, 1 rursus autem qui uude tantum {ipiXcug fiovov)
hominem eum dicunt ex Joseph generatum, perseverantes in Ser-
vitute pristinae inohedientiae moriuntur, nondum commixti
verbo dei patris, neque per filium percipientes libertatem . . .
ignorantes autem eum qui ex virgine est Emanuel, privantur
munere eius, quod est vita aeterna . . . {ir/ ös^ocfitvoi rtjv öcoQsav
X7^q vlod^bölaq, aXX arifiäL^ovzeg Tt)v Oc'cqxcoGlv r^g xad^aQug
yevvrjOsojg xov Xöyov rov {}^sov xal d:n:oOTtQOvvTsg top av&Qco-
jtov zr/g dg dsw dvööov xal dxaQiOrovvzsg zfö vjtsQ avzmv
öaQxm&^avzi Xoyco zov &£ov.
Wie äusserlich realistisch Iren, die Mitteilung der göttlichen
Qualität an die Menschheit, die insertio Spiritus, auffasst, zeigt
sich darin, dass er auf Grund von JoS"*" annimmt, Jesus sei
annähernd 50 Jahre alt geworden, weil er jedes Lebensalter vom
Kind bis zum Greise erlebt haben müsse, um ihm den Geist ein-
zubilden und es zu vergotten: III, 18, 7 quapropter per omnem
venit aetatem, omnibus restituens eam quae est ad deum com-
munionem ').
Man wird trotzdem das Urteil nicht zurücknehmen dürfen,
dass das Heil im Principe allein auf der Menschwerdung, auf
der Ankunft Christi im Fleische und nicht auf seinem Leben im
Fleische beruht. Dieses hat nicht sowol den Wert einer das
1) II, 2"2, 4 omnes enim venit per scnietipsum salvare: omnes inquani
qui per eum renascuntur in deum, infantes et parvulos et pueros et iu-
venes et seniores. icleo per omnem venit aetatem et infantibus infans
factus, sanctificans infantes : in parvulis parvulus, sanctificans hanc ipsam
habentes aetatem simul et exemplum illis pietatis effectus et iustitiae et
subicctionis : in iuvenibus iuvenis, exemplum iuvcnibus fiens et sancti-
ficans ilomino. sie et senior in senioribus . . .
Die objective Ermöglichung des Heils. 171
Heil begrün deudeu Leistung, sondern seine Betonung ist eigent-
lich nur eine belegende Ausführung des Gedankens, dass er
wirklich Mensch gewesen ist. Um die Realität der mensch-
lichen Natur Christi sicherzustellen, durfte Iren, sich nicht da-
mit begnügen, die menschhche Geburt und Ankunft im Fleisch
hervorzuheben, sondern er musste darauf dringen, dass Christus
ein wirkliches ganzes Menschenleben nach der Weise der alten
adamitischen Bildung durchlebt habe; stand er davon ab und
beschränkte er sich auf die Betonung der Fleischesannahme, an
der ihm allerdings im Grunde allein gelegen war , so war
er immer wieder dem gnostischen Einwurfe ausgesetzt, dass
diese nur scheinbar geschehen sei. Deshalb betont er, dass
Christus die volle menschliche Existenzweise nicht verschmäht
und sich über das Gesetz des menschlichen Geschlechts nicht
hinweggesetzt habe: II, 22, 4 non reprobans nee supergrediens
hominem, neque solvens legem in se generis humaui, sed om-
nem aetatem sanctificans per illam quae ad ipsum erat simili-
tudinem. Deshalb unterzog Christus, wie er jedes Menschen-
alter durchmachte, sich am Ende auch dem Tode, der ein Be-
standteil des Schicksals der alten adamitischen Bildung war:
V, 31, 2 sie ergo dominus legem mortuorum servavit, ut fieret
primogeuitus a mortuis ; V, 22, 4 deinde et uscjue ad mortem
pervenit, ut sit primogenitus ex mortuis, ipse primatum tenens
in Omnibus, princeps vitae, prior omnium et praecedeus omnes.
Was sein Schicksal von der alten adamitischen Bildung äusser-
lich unterscheidet, ist allein seine fleischliche Auf ersteh unfj und
Himmelfahrt, in der das Heil, das er durch seine Annahme der
Menschennatur derselben gebracht hat, zum ersten Male darge-
stellt ist. Trotzdem aber die fleischliche Auferstehung der Ziel-
punkt des ganzen irenaeischen Heilsbegriffs ist, wird die densel-
ben vorbildende Auferstehung Christi doch nur selten erwähnt;
ein Hinweis, dass dieses Heilsgut bereits in dem Herabsteigen
des Logos gebracht ist, während das Hinaufsteigen nur gelegent-
lich als Abschluss der Episode seines Menschendaseins'), aber
nicht als Ursache des entsprechenden Heilsgutes berührt wird.
1) cf. III, 6, 2 ipse est enim qui descendit et ascendit propter sa-
lutem hominum; IV, 38, 13 durch Christi Aufnahme in den Himmel wird
gezeigt, quoniam illuc assumtus est, unde et descendit.
172 Zweiter Teil.
Dient aber auch die Betonung von Christi Leben und Tod
bei Iren, zunächst nur dem Zwecke, die Realität der mensch-
lichen Seite seiner Constitution zu versichern, so eröffnet sich
doch von hier aus die Möglichkeit, in ihnen eine für uns ge-
schehene Leistung zu erkennen. Das Gewicht bei der Mensch-
werdungstheorie liegt nämlich auf dem Momente, dass Christus
ein substantiell ebenso beschaffenes Menschenleben geführt habe,
wie es die Nachkommen Adams führen, deren natürliche Exi-
stenz ja eben durch die Menschwerdung des Logos veredelt wer-
den soll; jenes substantiell der adamitischen Bildung gleich-
artige Leben hat Christus aber natürlich in qualitativ anderer
Weise geführt, nämlich so, wie es ein göttliches Wesen konnte
und musste, als Vorbild und Ideal eines Menschenlebens. Daraus
ersiebt sich der weitere Gedanke, dass Christus ein solches Leben
geführt hat, wie es Adam hätte führen sollen, dass es das ge-
leistet hat, was Adam und seine Nachkommen nicht geleistet
haben. Da nun durch den menschgewordenen Gott die adami-
tische Bildung vergottet wird, gewinnt Christi Leistung
dessen, was Adam in seinem Leben hätte leisten sollen
und nicht geleistet hat, die Bedeutung, dass er wieder
gut gemacht, was jener gefehlt hat. Hier scheint uns der
Zusammenhang des Recapitulationsgedankens mit dem
der Menschwerdung zu liegen. Nicht durch sein Leben, son-
dern durch seine Menschwerdung bringt Christus das Heil; aber
indem die Menschwerdung auch sein Menschsein fordert,
steht die Qualität desselben in heilender Weise der Qualität der
substantiell gleichen Lebensgeschichte Adaras gegenüber. Wenn
also auch der Recapitulationsgedanke des Iren, in seiner Mensch-
werdungstheorie wurzelt und dieselbe zu stützen bestimmt ist,
so war doch immerhin von hier aus ein gewisser Anschluss an
diejenigen Ausführungen möglich, die das Heil auf die Leistung
Christi für uns gründen, also namentlich auch an die paulini-
schen; das Vorhandensein des Heils beruht ihm aber deshalb
keineswegs auf der Leistung, sondern trotzdem auf der Consti-
tution Christi.
So bedeutsam es ist, dass Iren., gegenüber der gnostischen
Verflüchtigung der Geschichte Jesu zu einer blossen Illustration
seiner idealen Heilstätigkeit, die Realität derselben behauptet
und ihr zum Heilswerke eine Beziehung gegeben hat, so ist
Die objective Ermöglichimg des Heils. 173
doch das urteil festzuhalten, dass die irenäische Behandlung der
Geschichte Christi nur eine ausführliche Betonung seiner mensch-
lichen Katur ist. lusoferu ist das Schema des apologetischen
Weissagungsbeweises, trotzdem es durch den vom alten auf den
neuen Bund verlegten Nachdruck erheblich modificiert ist, in-
dem nicht mehr die N.T.lichen Tatsachen als Erfüllung die A.T.-
lichen Prophezeiungen bewähren, sondern umgekeln-t diese als
Verkündigung jener gelten, doch nur in die andere Richtung
srewendet, dass die Geschichte Christi die Ziffern des Bew^eis-
apparats für die Beschaffenheit seiner Natur hergiebt. Straff
denkt Iren, nur in der Gegenüberstellung der Menschwerdung
Gottes und der Vergottung des Menschen; alles Andere dient
nicht eigentlich der Begründung des Heils, sondern ist gelegent-
liche Detailausmalung der Bedeutung und des Vollzugs des-
selben. Indem er menschliches Fleisch annahm, hat Christus
die bisherige menschliche Existenzweise in ihrer ganzen Aus-
breitung in sich zusammengefasst; durch diese Zusammenfassung
hat er das Getrennte vereinigt, indem er das Irdische mit seiner
göttlichen Qualität veredelte; dadurch hat er die Wiederherstellung
und Vollendung bewirkt. Dieser Heilsgedanke lie.ss .sich nun
vermittelst der Recapitulationstheorie nach Belieben im Einzel-
nen ausführen: V, 21 , 1 omnia ergo recapitulans recapitulatus
est et adversus inimicum nostrum bellum provocans et eli-
dens cum qui in initio in Adam captivos duxerat eos; V, 23, 2
dominus recapitulatus Universum hominem in se ab initio usque
ad finem recapitulatus est et mortem. So erklärt sich nun
auch, dass Iren, denselben Erfolg der Befreiung von der Herr-
schaft des Teufels auf zwei verschiedene Ereignisse, die Über-
windung der Versuchung und den Tod, zurückführen konnte,
leicht daraus, dass beide ihm eigentlich nur episodische Aus-
führungen gegenüber der centralen Bedeutung der gottmensch-
lichen Natur des Erlösers sind.
Der bedeutsame Fortschritt des Iren, über die Apologeten
hinaus liegt also darin, dass er mit dem Gedanken der Mensch-
werdung des Logos Ernst gemacht und durch die Betonung des
Menschseins mit Hilfe des Recapitulationsgedankens dem
Leben Christi eine gewisse Bedeutung neben seiner Präexistenz
und Incarnation eingeräumt hat; aljer eine besondere Verwandt-
schaft mit Paulus ist in seiner Position nicht zu erkennen. Auch
174 Zweiter Teil.
bei Paulus stehen ja Präexistenz und Leistung Cliristi in dem
sein Leben krönenden Tode neben einander; aber während bei
ihm die Präexistenz nur dazu dient, das Werk Christi in
Leben und Sterben in die rechte Beleuclitung als eine sittliche
Tat der persönlichen Erniedrigung zu setzen, ist die Präexistenz
resp. die durch diese ausgesagte Beschaffenheit der Person Christi
bei Iren, das Primäre, und Leben und Sterben sind nur ein
Accidenz zu jeuer.
Wenn dieser als ein Bild der irenaeischen Gesamtauffassung
gezeichnete Abriss seiner Christologie richtig ist, so ist damit
das Urteil gesprochen, dass dem Tode Christi bei Iren, nicht
entfernt die centrale Stellung zukommt, die er bei
Paulus einnimmt. Wie lässt sich aber mit diesem Urteile
über die innere Bedeutung desselben in der irenaeischen Theologie
die Erscheinung vereinbaren, dass Iren, häufig auf das Leiden und
Sterben Christi Bezug nimmt, jedenfalls in ausgedehnterem
Masse, als ihre Bedeutung im Zusammenhang des Systems es
erwarten lässt und rechtfertigt? Um diese Frage zu beantworten,
braucht man keineswegs zu der Annahme einer beabsichtigten,
aber nicht gelungenen und nicht durchdringenden Annäherung des
Iren, an die paulinische soteriologische Verwertung des Leidens
und Sterbens Christi seine Zuflucht zu nehmen; vielmehr will
es uns scheinen, als ob die neu testamentliche und speciell
paulinische Betonung der erwähnten Tatsachen des Lebens
Christi dem Iren,, ganz abgesehen von der soteriologi-
schen Schätzung, die ihnen dort gegeben ist, vnll-
kommenes Material geboten hat, um aus ihnen seine wichtigsten
antignostischen Thesen zu beweisen. Mit ihrer Verwendung
war nämlich einmal die gerade in der Frage des Leidens
Christi am härtesten von den Gnostikern angegriffene Einheit
der Person des Erlösers Christus zu betonen, und zwei-
tens liess sich ihnen eine plausible Begründung seiner Ansicht
von der fleischlichen Auferstehung resp, der Teilnahme des
Fleisches am Heil entnehmen.
Kein Punkt der evangelischen Geschichte musste den Gnosti-
kern anstössiger erscheinen, als dass Christus, der Erlöser, den
Tod und die Qualen der Kreuzigung erlitten habe. Diese Er-
niedrigung zu dem tiefsten menschlichen Geschick reimte sich
nicht mit ihren Vorstellungen von dem Christus, der als ein
Die objective Ermöglichung des Heils. 175
göttliches Wesen vom Himmel herabstieg, um die Menschheit
von der Welt zu erlösen und mit Gott zu vereinigen. Allein
in dieser idealen Vermittlung zwischen den beiden, einander
inadäquaten und ohne diese Vermittlung unnahbaren Factoren
des Heilsprocesses bestand ihnen das Heilswerk Christi. Den
historischen Aussagen über das Leiden Christi gegenüber halten
sie sich infolgedessen auf verschiedene Weise durch die Unter-
scheidung des Himmlischen und Irdischen in Christus: in jedem
Falle aber hielten sie fest, dass der Erlöser nicht gelitten habe ').
Dieser Trennung des idealen vom historischen Christus, dieser
Teilung der Person Christi in den Menschen Jesus, der geboren
ist, gelitten u. s. w. hat, und den Christus, der als himmlisches
Wesen die Erlösung vollbracht hat, entgegenzutreten, war Iren.'s
ernsteste Pflicht; denn seine ganze Heilslehre berulite ja eben
auf der Einheit der realen Gottheit imd der realen Menschheit
Christi. Es galt zu beweisen, dass nicht der himmlische Aeon,
sondern der historische Jesus, in dem der Logos ein wirklicher,
leideu.sfähiger und den Leiden des Todes ausgesetzt gewesener
Mensch geworden war, der Erlöser sei: IH, 16, 9 significans
Christum passura et ipsum esse filium dei, qui pro nobis mor-
tuus est et sauguine suo redemit nos ... unus et idem est
Christus Jesus filius dei, qui per passiouem reconciliavit
nos deo et resurrexit a mortuis, qui est in dextera patris et
perfectus in omnibus, hunc eundem qui apprehensus et passus
est et effudit sanguinem pro nobis, hunc Christum, hunc
filium dei manifestissime annuntians, qui etiam surrexit et assum-
tus est in coelos -). Zum Beleg dieser Einheit der Person Christi
1) III, 11, 3 secundum autem nullam sententiam haereticoi-um ver-
bum dei caro factum est. si enim quis regulas ipsorum perscrutetur. in-
veniet quoniam sine carne et impassibilis ab omnibus inducitur dei
verbum. alii enim putant manifestatum eum quemadmodum hominem
transfiguratum, neque autem natum neque incarnatum dicunt illuni : alii
vero neque figuvam eum assumsisse hominis, sed quemadmodum colum-
bani descendisse in eum Jesum, qui natus est ex Maria; III, IG, 1 alii
vero putative eum passum naturaliter impassibilem existentem; 11,
20, 1 conantur ostendere. quod salvatoris passio a duodecimo apostolorum
facta sit.
2) cf. I, !t. 3 'hjoovq o naO^wv iTihg 7'jfnvv, b xcaaoxrjvojGaq tv Tjfdr,
oitog airoQ iariv 6 ?.öyog rov Qeov. III. 10, 8 unum et eundem sciens
Jesum Christum, cui apertae sunt portae coeli propter caraalem eius as-
J76 Zweiter Teil.
bot aber die ueuerilings zum Schrittbeweis dem A.T. gleich ver-
wendete N.T.liche Sammlung die beste Gelegenheit in ihren
zahlreichen Aussagen, dass Jesus uns durch sein Leiden und
Blut erlöst habe. Zieht Iren, diese letzteren also vielfach heran
und bewegt er sich in ihren Ausdrücken, so ist damit nicht ge-
sagt, dass er damit habe betonen wollen, dass Christus gerade
durch sein Leiden das Heil erworben habe, sondern nur,
dass der Christus, der uns das Heil gebracht hat, das-
selbe Wesen ist, das als Mensch gelitten hat, ge-
kreuzigt und gestorben ist.
Bei der Untersuchung des HeilsbegriÖs ist ferner bereits
darauf hingcAviesen worden, dass derselbe mit Nachdruck die
Teilnahme des Fleisches am Heil verlangt. Mit der gleichen
Entschiedenheit ward dieser Realismus von den spiritualistischen
Gnostikern bestritten. Iren, fand in den biblischen Aussagen,
dass Christus durch die Hingabe seines Fleisches und die Ver-
giessung seines Blutes die Menschheit erlöst habe, eine will-
kommene Unterstützung bei der Entkrüftung der gnostischen
Auslegung des paulinischen: „Fleisch und Blut können das Reich
Gottes nicht ererben", indem er argumentierte, dass Christus
sein Fleisch und Blut nicht hätte zu opfern brauchen, wenn
unser Fleisch und Blut nicht erlöst werden sollte; da nun jenes
nach dem Zeugnis der biblischen Aussagen geschehen ist, kann
dem Fleische nicht mehr das Heil abgesprochen werden: V, 2, 2
si autem uon salvetur caro videlicet, nee dominus sanguine suo
redemit nos . . .; wenn aber, schliesst Iren, weiter, Christus, wie
der Apostel Col J '^ sagt, sanguine suo redemit nos und wenn
sanguis enim non est nisi a venis et carnibus et a reliqua quae
est secundum hominem substantia, so muss auch diese des Heils
teilhaftig sein; V, 14, 1 non autem exquireretur hoc (sanguis),
nisi et salvari haberet. Dass dies das Interesse des Iren, an
jenen Aussagen ist, giebt er selbst ganz unverhohlen an V, 14, 1 :
ubique apostolus in domino Jesu Christo usus est carnis et
sanguinis nomine, ahquid quidem, ut hominem eins statueret . . .
sumtionem, qui etiam in eadem carne, in qua passus est, veniet, gloriam
revelans patris; III, IG, 5 non ergo alterum filiuni hominis novit evan-
gelium nisi hunc ex Maria, qui et passus est, sed neque Christum avo-
lantem ante passionem ab Jesu; sed hunc qui natus est Jesum Christum
novit dei filium et eundem hunc passum rcsurrexisse.
Die objective Ermöglichung des Heils. 177
aliquid autem, nt salntem carnis nostrae confirmaret.
In diesem Falle will also Iren, durch die Hervorhebung der
Hingabe des Fleisches und Blutes Christi nicht sowol
die Ursache, als vielmehr das Object der Erlösung fest-
stellen; es liegt demnach keine Veranlassung vor, in den zahl-
reichen diesbezüglichen Aussagen eine Aneignung der paulinischen
Schätzung des Heilswertes des Blutes Christi zu vermuten. Der
eigentliche Grund der Heilsteilnahme des Fleisches ist nicht
die Aufopferung, sondern die Fleischwerdung Christi: V, 14, 1
si enim non haberet caro salvari, nequaquam verbum dei caro
factum esset . . .; V, 14. 3 si quis alteram substantiam carnis
domino affingit, iam non constabit illi reconciliationis sermo ....
nunc autem per eam quae est ad se communicatiouem reconcili-
avit dominus hominem deo patri, reconcilians nos sibi per
corpus carnis suae et sanguine suo redimens nos ... et
in omni epistola manifeste testificatur apostolus, quoniam per
carnem domini nostri et sanguinem eins nos salvati sumus;
d. h. nicht dadurch, dass er sie für uns dahingab, son-
dern weil er sie besass; nicht seine Leistung, sondern
seine Constitution ist das Entscheidende. Auch ganz
abgesehen von der Hingabe seines Fleisches, ist durch dessen
blosses Vorhandensein die Menschheit des Heils teilhaftig: V,
14, 2 in corpore reconciliati carnis eius, hoc est, iusta caro
reconciliavit eam carnem, quae in peccato detinebatur et in ami-
citiam adduxit deo.
Diese beiden Punkte zeigen, dass Iren. Interessen besass, die
ihn zu der Aneigmmg der paulinischen Betonung des Leidens
und Sterbens Christi veranlassten, ohne dass inhaltlich dadurch
der Schwerpaukt seiner Auffassung der Heilsvermittelung von
der Menschwerdung Christi auf dessen Leistung im Leben ver-
legt würde.
Schliesslich sei noch auf einige andere Gesichtspunkte hin-
gewiesen, welche die häufige Erwähnung des Leidens und Ster-
bens Christi erklären. Der apologetische Weissagungsbeweis
war, wie schon oben betont, bei Iren, insofern überwunden, als
er nicht mehr in der Art verwendet wurde, dass man aus ihm
das Christentum als legitime Fortsetzung der A.T.lichen Reli-
gionsoffenbarung erweisen wollte; dieses Beweises der Berech-
tigung der christlichen Religion bedurfte es nicht mehr; aber
Texte und Uuteisuchuugen VI. 2. 12
178 Zweiter Teil.
insofern erschien jener Beweis nur modificiert waeder, als es galt,
die Einheit der geschichtlichen Entwicklung im alten und neuen
Bunde darzutun; das geschah jetzt nicht mehr zu Gunsten des
neuen, sondern zur Verteidigung des alten Bvmdes. Da nun
dieses Interesse an der geschichtlichen Continuität bei Iren,
im Vordergrunde steht, im A. T. aber prophetische Verkündi-
gungen über das Leiden des Gerechten, das Dulden des Mes-
sias u. s. w. vorlagen, resp. von der urchristlichen Theologie
festgestellt worden waren, war Iren, veranlasst, auch im neuen
Bund diese Gedanken als erfüllt unterzubringen: IV, 25, 2 passio
iusti ab initio praefigurata in Abel et descripta a prophetis,
perfecta vero in novissimis temporibus in filio dei; III, 23, 4
subiiciente deo iustum iniusto (Cain), ut ille quidem ex iis quae
passus est iustus ostendatur; IV, 33, 12 quidam (Proph.) eum
qui secundum hominem est adventum eins, sicut intravit Hiero-
solymam in qua et passus et crucifixus sustinuit, omnia
quae sunt praedicta, prophetabant; IV, 10, 2 (Moses) significans
quoniam qui ab initio condidit et fecit eos verbum, et in novissi-
mis temporibus redimens nos et vivificans, ostenditur pendens in
ligno et non credent ei (cf. Deut. 28 '''').
Auch als Vorbild der Standhaftigkeit im Martyrium,
überhaupt als Antrieb zur Energie in der Askese empfahl sich
die Betonung des Leidens und Sterbens Christi: IV, 12, 10 Ste-
phanus qui et primus ex omnibus homiuibus sectatus est vestigia
martyrii domini, propter Christi professionem primus interfectus ;
III, 18, 5 einige Gnostiker verachten gar die Märtyrer, die co-
nantur vestigia assequi passionis domini, passibilis (Genitiv) mar-
tyres facti; wäre sein Leiden ihm nicht wirklich widerfahren,
so wäre Christi Aufforderung, ihm nachzufolgen und das Kreuz
auf sich zu nehmen, eine Täuschung: III, 18, 6 si enim non vere
passus est, nulla gratia ei, cum nulla fuerit passio; et nos cum
incipiemus vere pati, seducens videbitur, adhortans nos vapu-
lare et alteram praebere maxillam, si ipse illud non prior in
veritate passus est.
Schliesslich wird auch das Mysterium der Kreuzform,
das bei Justin eine so bedeutende Rolle spielt, auf Iren, nicht
ohne Einfluss gewesen sein; umsomehr da es scheint, als ol) die
Gemeintheologie jener Zeit, der die Erinnerung an die ursprüng-
liche Wertschätzung des Todes Christi historisch übermittelt war,
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. J79
während sich duch die Begründung jener Wertschätzung ver-
dunkelt hatte, sich betr. die Bedeutung des Todes bei jener
geheimnisvollen Anschauung beruhigt und durch dieselbe das
mangelnde Verständnis ersetzt habe.
Indessen diese Einzelheiten fuhren zu weit ab; es galt aber,
nach Möglichkeit darzutuu, dass trotz allem Anschein auch hier
kein Recht vorliegt, im eigentlichen Sinne von Pauliuismus zu
reden, dass das scheinbar Paulinisierende vielmehr zumeist in
einer ihm fremden Tendenz gebraucht, also pseudopaulinisch ist.
So häufig auch der Heilswert des Leidens und Sterbens Christi
in paulinischer Weise und mit paulinischen Ausdrücken erwähnt
wird, so ist doch im Ganzen betrachtet, die irenaeische Cbristo-
logie, zumal insofern sie auf die Soteriologie zielt, weit von
der paulinischen entfernt: ihr Centrum ist vielmehr die gott-
menschliche Constitution des Erlösers. Auf dieser beruht das
Heilswerk desselben.
2) Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi
in der Reihe der göttlichen Heilsveranstaltungen.
Mit der gleichen Bestimmtheit, mit der Iren, behauptet, dass
das Heil einzig und allein in der Erscheinung Christi erworben
und dargeboten sei, vertritt er gegenüber der gnostischen Er-
weiterung und Übertragung des soteriologischen Gegensatzes
zwischen altem und neuem Bund auf das historische Gebiet, seine
Überzeugung von der Continuität der historischen Entwicklung
in der vorchristlichen und christlichen Zeit. Aus dieser gleich-
zeitigen Behauptung der einzigartigen centralen Be-
deutung Christi und der einheitlich verlaufenden Ent-
wicklung der Heilsgeschichte entsteht das Problem: in-
wiefern ist das Heilswerk Christi im alten Bunde vor-
bereitet, resp. was bringt es über diesen hinaus Neues?
in welcher Beziehung stimmt das Heilsgut, das Chri-
stus gebracht hat, mit den Heilszuständen der vorbe-
reitenden Zeit überein und worin besteht das specifisch
Neue des christlichen Heilsgutes?
Die Auseinandersetzung mit dieser Frage ist wol derjenige
Punkt, in dem Iren, die stärkste Abhihigigkeit von den paulini-
12*
180 Zweiter Teil.
scheu Aiisfüliningen , zugleich aber ihre ärgsten Missverständ-
nisse und Uradeutnngeu zeigt. —
Während die Gnostiker die Heilswirksamkeit des christlichen
Gottes zumeist erst mit seiner Oifenbarung durch Christus be-
ginnen liessen, also alles Vorhergeheude als nicht zu seinem
Bereich gehörig betrachteten, betont Iren, die stetige Wirksam-
keit desselben einen Gottes, der eben darum sowol der Schöpfer
wie der Erlöser ist: 111, 12, 13 (apostoli) unum et eundem
deum ab initio usque ad finem variis dispositionibus assistentem
humano generi sciebant. Damit ist ausgesagt, dass die Sphären
der Schöpfung und Erlösung keinen Gegensatz bilden, dass viel-
mehr bereits die ganze Schöpfung auf die Erlösung hinzielt und
sie vorbereitet; die Schöpfung leitet den Weltprocess ein, der
durch die Erlösung gekrönt und abgeschlossen wird und zwischen
diesen beiden Momenten unter einer einheitlichen Leitung verläuft.
Iren, nimmt darum an, dass der Heilsbund zwischen dem
Christengott und der Menschheit nicht zum ersten Male durch
die Ankunft Christi geschlossen sei, sondern dass melirere
Bünde Gottes mit der Menschheit die letztere stufenweise bis
zum Christentum emporgeführt haben. Die Untersuchung des
Verhältnisses derselben zu einander nennt Iren. I, 10, 3 als einen
der legitimen Gegenstände der kirchlich berechtigten Gnosis:
ölÜ XI dia&^TJxai jiXeiovq jsyovaoi xTi av{hQcojcoT9]Ti fjfjvv8ii\ xal
riq IxäoTTjg rcov öia&r/xmv o x^^QaxTr/Q, öiöaoxsiv. Aus dieser
Gegenüberstellung mehrerer Bünde folgt, dass zwischen ihnen
sowol Übereinstimmung wie Differenz besteht: 111, 12, 12 nos
autem et causam differentiae testamentorum et rursus unitatem
et consonantiam eorum referemus; ihr Unterschied kann nicht
ein absoluter, sondern nur ein relativer sein: IV, 9, 2 i)lus
autem (in Bezug auf Mth 12'') et minus non in liis dicitur, quae
inter se communionem non habent et sunt contrariae naturae et
pugnant adversus se, sed in his, quae sunt eins dem sub-
stantiae et communicant secum, solum autem multitudine et
magnitudine differunt.
Eine von so klarer Erkenntnis des Problems geleitete Be-
trachtung der Heilsgeschichte findet sich bei Iren, zum ersten
Male; selbst wenn ihm dieselbe in der Ausführung nicht gelungen
wäre, ist doch das Unternehmen allein als ein bedeutsamer
Fortschritt anzuerkennen. Das Urteil darüber, ob ihm die Aus-
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 181
fülirung gelungen ist, wird davon abhängen, ob Einheit und
Differenz zwischen den Bünden so verteilt ist, dass weder
der geschichtliche Zusammenhang durch die Betonung
des Wertes des Neuen zerrissen, noch der Fortschritt
des Neuen durch die Hervorhebung seiner geschicht-
lichen Bedingtheit in der Vergangenheit verkannt und
seine Bedeutung verkümmert werde. Vor jenem Fehler war
Iren, dadurch geschützt, dass er ihn gerade an den Gnostikern
zu bekämpfen hatte; es fragt sich nun, ob er nicht selbst etwa
in den entgegengesetzten verfallen ist.
Zumeist unterscheidet Iren, nm* zwei Bünde, den alten und
den neuen, Gesetz und Evangelium: IV, 9. l paterfamilias domi-
nus est qui universae domui paternae domiuatur: et servis qui-
dem et adhuc indisciplinatis condignam tradens legem, liberis
autem et fide iustificatis congruentia dans praecepta et filiis ada-
periens suam haereditatem ... sie itaque quae de thesauro pro-
feruutur uova et veter a, sine contradictione duo testamenta
dicit: vetus quidem quod ante fuerat legisdatio, novum
autem, quae secundum evangelium est conversatio; IV, 32, 2
apostoli omnes duo quidem testamenta in duobus populis
fuisse docueruut: uuum autem et eundeni esse deum, qui disposuerit
utraque ad utilitatem hominum; III, 12, 11 cognoscens et eam
quae est ad secundum Moysem legem, et gratiam novi testa-
menti, utraque apta temporiluis, ad utilitatem humani generis ab
uno et eodem praestita deo. Während Iren, hier und in zahl-
reichen anderen Stellen nur die zwei Bünde kennt, führt er
III, 11, S deren vier an: der griechische Text nennt Noah,
Abraham, Moses, Christus, der lateinische hingegen Adam, Xoah,
iVIoses, Evangelium. Der Zusammenhang führt deutlich darauf,
dass die Tendenz der Stelle die Vierzahl zunächst veranlasst hat;
es handelt sich um den Beweis der Viergestaltigkeit des Evan-
geliums, für die Iren, die vier Weltgegenden und Hauptwinde
als Parallele anführt und fortfährt: ztTQäfiogg^ovxal xotvayyü.ioi^
xal // jtQayfiaTHcc tov xvqiov xcd öia xovzo TtooaQeg tö6&t]0ap
xa&oXixal öia&rjxai xii av&QcojtoztjTi. Trotz dieser äusseren
Veranlassung hat die Auffassung einer Vierzahl der Bünde das
innere Recht, dass durch dieselbe auch die vormosaische Zeit
unter diesen Gesichtspunkt gestellt wird, während bei der ge-
wöhnlichen Annahme von nur zwei Bünden die Gescliichtsbe-
Ig2 Zweiter Teil.
traclitung eigentlich erst bei Moses anfängt. So zweifellos die
vormosaische Zeit, d. h. die Periode von der Schöpfung bis zur
Gesetzgebung, für Iren, in derselben Richtung unter derselben
Leitung des einen Gottes verläuft und auf die Erlösung zielt, so
versteht er unter dem alten Bunde doch eigentlich nur die Periode
des Gesetzes von Moses bis Christus und stellt somit jene nicht
unter den Gesichtspunkt eines Bundesverhältnisses zu Gott, wenn
er, wie gewöhnlich, nur von zwei Bünden redet. Denn dass die
vorhergehende Zeit nicht zu dem Bunde der legisdatio gehört,
geht unter Anderem aus IV, 16, 3 deutlich hervor: quare igitur
patribus non disposuit dominus testamentum? quia lex uon est
posita iustis; iusti autem patres virtutem decalogi conscriptam
habentes in cordibus . . . propter quod non fuit necesse admoneri
eos correptoriis literis. Weil Iren, die vormosaische Periode
als die Zeit des natürlichen Gesetzes und sozusagen der natür-
lichen Religion betrachtet, stellt er sie meistens nicht unter
den Gesichtspunkt eines Bundesverhältnisses zu Gott: aber kei-
nesfalls ist daraus zu schliessen, dass sie nach seiner Ansicht
ausserhalb der Reihe der göttlichen Heilsveranstaltungen liege;
vielmehr vermag Iren., wie obige Stelle zeigt, die Zeit von Adam
bis auf Moses ebenfalls (wenn diese Seite auch zumeist hinter
der Auffassung als natürliche Religion zurücktritt) unter den Ge-
sichtspunkt eines Bundes zu stellen, weil natürliche und Er-
lösungsreligion ihm (gemäss seiner Ansicht von Schöpfung und
Erlösung) keine Gegensätze sind, sondern diese die geradlinige
Fortsetzung von jener bildet.
Aber die eigentliche Bewegung in seiner Geschichtsbetrach-
tung datiert allerdings erst von der Gesetzgebung Mosis her; erst
in dieser trifft Gott besondere Veranstaltungen für das Heil der
Menschheit, während dieselben bis dahin natürlich, d. h. schöpfungs-
mässig gegeben waren. Daher erklärt es sich, dass sich seine Be-
trachtung der vorchristlichen Geschichte wesentlich im Rahmen
des Geschickes des jüdischen Volkes hält, indem dieses als Re-
präsentant der Menschheit, soweit sie für das Heil in Betracht
kommt, erscheint. Die Heiden sind nur der Halm, der zum
Wach.stura des Weizens und dessen Spreu zur Verbrennung bei
der Bearbeitung des Goldes dient V, 29, 1. Nur an einer ein-
zigen Stelle wirft Iren, meines Wissens einen Seitenblick auf die
Heiden: V, 24, 2, wo der profanen Gesetzgebung der weltlichen
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 153
Obrigkeit eine ähnliche erzieherische \\'irkung auf die Heiden
zugeschrieben wird, wie dem mosaischen Gesetz auf die Juden:
weil die Heiden die Gottesfurcht nicht besassen, imposuit illis
deus humanum timorem, ut potestati hominum subiecti et lege
eorum adstricti, ad aliquid assequerentur iustitiae ... ad utili-
tatem ergo gentilium terrenum regnum positum est a deo . . .
ut timentes regnum hominum non se alterutrum homines via
piscium consumant, sed per legiun positiones repercutiant multi-
plicem gentilium iniustitiam.
Angesichts dieser alleinigen Berücksichtigung des jüdischen
Volkes in der irenaeischen Betrachtung der Heilsgeschichte er-
hebt sich die Frage, ob er etwa dem jüdischen Volke als
solchem eine bevorzugte Stellung in Bezug auf das Heil
einräumt oder ihm auch im neuen Bunde eine besondere Be-
deutung beimisst.
Es ist mit einem rückhaltlosen: nein! zu antworten. Iren,
weiss nichts von einer Prärogative des jüdischen Volkes in Bezug
auf das christliche Heil; im Gegenteil finden wir bei ihm Ausfüh-
rungen des Sinnes, dass das jüdische Volk gegenüber seiner frühe-
ren Bevorzugung nunmehr eine gewisse Zurücksetzung erfahre.
Es versteht sich für Iren, von selbst, dass die Juden, die am
christlichen Heil Teil haben wollen, zu diesem Zwecke Christen
werden müssen. Das jüdische Volk als solches ist im neuen
Bunde ohne alle positive Bedeutung; es erscheint lediglich als
der Rebzweig, der, nachdem er die Frucht hervorgebracht hat,
ohne weiteren Wert ist. Dieselbe Betrachtung, die Iren, in Be-
zug auf die Bedeutung der Heiden für den alten Bund anstellt,
wendet er auf die Juden hinsichtlich des neuen Bundes an: sie
sind der Halm, auf dem der Weizen gewachsen ist: IV, 4, 1 wie
der Strohhalm und der Rebzweig non propter se principalia facta
sunt, sed propter crescentem in eis fructimi, quo maturo facto et
ablato derelinqmmtur et e medio auferuntm*, quae iam non sunt
utilia ad fructificationem : sie et Hierosolyma quae iugum in se
servitutis portaverat . . . adveniente fructu libertatis ... in universa
enim terra fructu disseminato, merito derelictaestetde medio
ablata est, quae aliquando c|uidem fructificaverat bene, nunc
autem iam utilis non est ad fructificationem. Zwar em-
pfahl der Herr, das jüdische Gesetz noch bis zur Zerstörung
Jerusalems zu halten, er und seine Jünger erfüllten es selbst,
184
Zweiter Teil.
aber nickt, weil es im neuen Bunde noch eine Bedeutung hätte,
sondern um darzutuu, dass es nicht ungöttlich, sondern von
pädagogischem Werte gewesen sei; aber principiell gilt es nur
von Moses bis auf Johannes (cf. IV, 4, 2) und ist mit diesem, resp.
durch Christus abgetan.
Das ist für Iren, gerade der Unterschied des alten und neuen
Bundes, dass letzterer nicht mehr mit einem einzelnen Volke,
sondern mit der ganzen Menschheit geschlossen ist: IV, 9, 2
maior est legisdatio in libertatem, quam quae data est in ser-
vitutem, et ideo non in unam gentem, sed in totum mun-
dum diffusa est. Der unbedingte Universalismus liegt für Iren,
schon in dem Gedanken der avaTCBfpaXalajöiq. zäv jtavrcov durch
Christus, in der alle vorhandenen Spannungen und Gegensätze:
Jude und Grieche, Knecht und Freier, aufgehoben sind: III, 22,3
ipse est qui omnes gentes exinde ab Adam dispersas et universas
linguas et generationem hominum cum ipso Adam in semetipso
recapitulatus est: III, 5, 3 hie in novissimis temporibus apparens
lapis summus angularis in unum collegit et univit eos, qui longe,
et eos, qui prope, hoc est: circuincisionem et praeputium, dilatans
Japhet et constituens eum in domo Sem.
Über diese Ansicht, dass im Christentum das Heil von dem
jüdischen Volke auf die ganze Menschheit ausgedehnt sei, hinaus
geht der Gedanke, dass durch Christus die Rollen der Juden und
Heiden hinsichtlich der Heilsteilnahme vertauscht seien. So sieht
Gideon voraus III, 17, 3, dass auf dem ganzen Erdball der Tau
des Geistes Gottes sein werde, aber über das zuvor allein betaute
Israel werde Dürre kommen, hoc est, non iam habituros eos a
deo spiritum sanctum. Eine Zurückstellung Israels sieht Iren,
auch IV, 36, 7 in den Erzählungen vom verlorenen Sohn und
von den Arbeitern im Weinberg: ein und derselbe Vater gewährte
dem ersten Sohne nicht einmal ein Böcklein, während er den
verloren Gewesenen feiert; bei den letzteingetretenen Arbeitern
beginnt die Lohnausteilung. Ausführlich behandelt er diesen
Centralpunkt der Heilsgeschichte im Anschluss an Mt 21"^"' ff. in
IV, 3(5, 2: plantavit deus vineam humani geueris primo quidem per
plasmationem Adae et electionem patrum ; tradidit autem colonis
per eam legisdationem, quae est per Moysem; er umgiebt den
Weinberg mit einem Zaune, d. i. die Erwählung Jerusalems , und
sandte die Propheten, die die Frucht der Gerechtigkeit verlang-
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. j[85
ten; da sie kein Gehör fanden, sandte er seinen Sohn, den aber
die bösen Banlente töteten und dann zum Weinberg hinauswarfen:
quapropter et tradidit eam dominus deus non iam circumval-
latam sed expansam in Universum mundum aliis colonis
reddentibus fructus temporibus suis . . . quoniam enim filium dei
reprobaverunt et proiecerunt eum, cum eum occidissent, extra
vineam, iuste reprobavit eos deus et extra vineam exi-
stentibus gentibus dedit fructificationem culturae. Der
Zaun, durch den die Ausdehnung des Heils auf Israel beschränkt
war, ist seit Christus abgebrochen und die Ausbreitung des Heils
in alle Welt freigegeben; die alten Bauleute sind durch neue
ersetzt. Es unterliegt keinem Zweifel, dass Iren, den Universalis-
mus des Heils in unbeschränkter Weise vertritt; er stimmt darin,
wie teilweise in der Beurteilung des jüdischen Volkes, mit Paulus
überein; aber man wird in dieser Übereinstimmung keine be-
sondere Verwandtschaft mit Paulus erblicken können, denn die
christliche Idee des Universalismus des Heils, die zum ersten
Mal von Paulus energisch betont worden ist, war so schnell und
intensiv in das Bewusstsein der Christenheit übergegangen, dass
sich die Erinnerung, dass ihre erstmalige Hervorhebung die ge-
schichtliche Tat des Paulus war, längst verloren hatte.
Verfolgen wir im W^eiteren zunächst die irenaeische Auf-
fassung der Entwicklung der göttlichen Heilsveranstaltimgen im
Einzelnen. Im weiteren Sinne beginnen dieselben mit der
Schöpfung; durch dieselbe und von ihr ab ist der Menschheit das
Sittengebot als natürliches Gesetz ins Herz geschrieben; sein
Inhalt sind die sittlichen Forderungen des Dekalogs, von dem
es nur dadurch unterschieden ist, dass es nicht in der Form eines
Gesetzes, nicht als eine besondere Heilsveranstaltung gegeben
ist: IV, 15, 1 nam deus primo quidem per naturalia praecepta
quae ab initio infixa dedit hominibus, admoneus eos, id est per
decalogum, (quae si quis non fecerit, non habet salutem) nihil
plus ab eis exquisivit. Ohne anderweitige Leistungen an Gott
wird der Mensch durch die Erfüllung dieses ihm ins Herz ge-
borenen Sitteugesetzes gerecht; indem die Patriarchen dasselbe
hielten, besassen sie die rechte Gottesfurcht und den Glauben
an Gott: IV, 16, 3 iusti autem patres virtutem decalogi con-
scriptam habentes in cordibus et animabus suis, diligentes scili-
cet deum qui fecit eos et abstinentes erga proximum ab iniu-
186 Zweiter Teil.
stitia. propter quod non fuit necesse adraoneri eos correctoriis
litteris, qui habebant in semetipsis iustitiam legis; IV, 1(3, 2 nicht
nur Lot und Noah, sed et reliqua omnis multitudo eorum, qui
ante Abraham fuerunt iusti, et eorum patriarcharum , qui ante
Moysem fueruut, sine his quae praedicta sunt (seil. Beschnei-
duug u. s. w.) et sine lege Moysi iustificabautur.
Wenn nun die Menschheit — diese Frage erhebt sich unwill-
kürlich — in der Erfüllung jener naturalia praecepta, durch die
der Mensch gerecht wird, geblieben wäre, würde dann Christi
Ankunft überhaupt noch nötig gewesen sein ? Trotzdem : ja.
Denn erst durch seine Erscheinung wdrd das Lohngeschenk der
Vergottuug für jene Gerechtigkeit der Menschheit gebracht, in
dem für L-en. das christliche Heilsgut besteht. Weil er letzteres
nicht in der Gerechtigkeit vor Gott sieht, die auch im A. T. zu
erlangen ist, ist trotz der Erfüllung jenes natürlichen Gesetzes
die Erscheinung Christi nötig, um eben das specifisch christliche
Heil zu bringen. Gerecht wird der Mensch im alten wie
im neuen Bund, aber erst im neuen Bund erhält man
den Lohn dafür. Nur um die Vorenthaltung desselben im
A. T. zu erklären, kommt eigentlich für L*eu. die Sünde in Be-
tracht, von der er in dieser ganzen Gedankeureihe im Übrigen
absehen kann, weil durch die Folgen der Sünde Adams nach
seiner Auffassung das innere Verhältnis des Menschen zu Gott
nicht berührt wird, weil der Tod nicht den Ausschluss von dem
Leben der Seele in Gott, sondern die Entbehrung des Lohnes
des ewigen Lebens bedeutet.
Das natürliche ins Herz geschriebene Gesetz haben aber nicht
nur die Heiden, die dafür das bürgerliche Gesetz und die welt-
liche Obrigkeit als Erziehungsmittel erhielten, vergessen, sondern
auch Israel selbst während seines Aufenthaltes in Aegypten; da-
rum wurde es von dort weggeführt und ihm das Naturgesetz,
als Dekalog aufgezeichnet, von Moses wieder in die Erinnei'ung
zurückgerufen: IV, 16, 3 cum autem haec iustitia et dilectio,
quae erat erga deum, cessisset in oblivionem et extincta esset in
Aegypto, necessario deus propter multam suam erga homines
benevolentiam semetipsum ostendebat per vocem et eduxit de
Aegypto populum in virtute, uti rursus fieret homo discipulus et
sectator dei ... et erga deum dilectionem praecipiebat et eam
quae ad proximum est iustitiam insinuabat, ut nee iniu.stus nee
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 187
indignus sit deo, praestruens bominem per decalogum iu suam
amicitiam et eam quae circa proxinium est coucordiam. Mit
dieser Fixierung und Auffrischung des natürlichen Sittengesetzes
in der Form des Dekalogs beginnt die Reibe der besonderen
Heilsveranstaltungen Gottes im Interesse der Menschheit; dass
dieselben nur zu letzterem Zwecke, nicht aber, weil Gott be-
sondere Dienstleistungen vom Menschen haben wollte, getrofiFen
seien, kann Iren, nicht oft genug betonen.
Aber bald nach der Einsetzung des Dekalogs zeigte sich
Israel der Freiheit, in der es Gottes Gebot erfüllen sollte, nicht
gewachsen und würdig; es fiel vielmehr von Gott ab, indem es
ein goldenes Kalb bildete und verehrte; dadurch zeigte es deut-
lich, dass es nicht flihig war, in Selbständigkeit Gott gegenüber-
zustehen, sondern dass es noch der Erziehung bedürfe: IV, 15, 1
at ubi conversi sunt in vituli factionem et reversi sunt animis
suis in Aegyptum, servi pro liberis concupiscentes esse,
aptam concupiscentiae suae acceperunt reliquam servitutem, a
deo quidem non abscindentem, in servitutis autem iugo domi-
nantem. Da also Israel selbst es vorgezogen hatte, ein Knecht
statt ein Freier, ein Sclave statt ein Sohn Gottes zu sein, wurde
ihm die Last des Ceremonialgesetzes auferlegt. Diese
Last ist aber nicht als eine ^ällkürliche Strafverfügimg Gottes
anzusehen, sondern sie entspricht dem Zustande der Menschheit;
das Gesetz schneidet nicht von Gott ab, sondern es ist von die-
sem in wolwollender Absicht gegeben. Es ist zur Erziehung
gegeben, damit der Mensch auf dem Wege des Zwanges über-
haupt erst lerne, sich Gott unterzuordnen, ihn zu fürchten und
ihm zu gehorchen, da er dies im Zustande der Freiheit nicht
mehr getan hat: IV, 16, 5 servitutis praecepta separatim per
Moysem praecepit populo apta illorum eruditioni. Da der Mensch
die inneren Gebote, die ihm ins Herz geschrieben und durch
den Dekalog in die Erinnerung zurückgerufen sind, dm'ch deren
Erfüllung der Mensch allein gerecht wird, nicht gehalten hat,
muss er sich durch die Erfüllung äusserer Vorschriften und Ge-
bräuche an den Gehorsam gewöhnen und zu der freien Leistung
jener innerlichen Gebote vorbereiten: IV. 18, 6 ipsum verbum
dedit populo praeceptum faciendarum oblationum, quamvis non
indigeret eis, ut disceret deo servire; das Ceremonialgesetz er-
zieht den Menschen zum Sittengesetz: IV, 15, 2 ersteres ist von
188 Zweiter Teil.
Moses gegeben propter duritiam illorum et quod nollent esse
subiecti . , . pro utilitate popiili, illicieus eos per praedictas
observatioues, ut per eas salutem decalogi observantes,
niunera dent ei et detenti ab eo, nou reverterentur ad idolola-
triam nee apostatae fierent a deo, sed toto corde discerent dili-
gere eum. Das Ceremonialgesetz ist sowol Erziehungs-
mittel, als Typus des Sittengesetzes, des Zukünftigen:
IV, 15, 1 itaque lex et disciplina erat Ulis et prophetia futuro-
rum. Der Gehorsam gegen die äusserliclien Observanzen, die das
Ceremonialgesetz fordert, hat also nicht nur den formalen Wert,
dass der Mensch überhaupt gehorchen lernt, sondern seine Ge-
genstände sind zugleich der Schattenriss der Forderungen des
Sittengesetzes, so dass auch der Inhalt jenes Zwangsgehorsams
auf den Inhalt des freien, innerlichen Gehorsams vorbereitet:
IV, 14, 3 facile ad idola revertentem populum erudiebat per
multas vocationes, praestruens eos perseverare et servire deo, per
ea, quae erant secunda, ad prima vocans, hoc est per typica ad
Vera, per carnalia ad spiritalia; per typos enim discebant timere
deum et perseverare in ohsequiis eins; IV, 11, 4 exteriores mun-
ditiae in figuram futurorum traditae erant, velut umbrae cuius-
dam descriptionem (Schattenriss) facieute lege atque deliniante
de temporalibus aeterna. So weist z. B. der Gebrauch der äusse-
ren Beschneidung auf die des Herzens hin, die von dem be-
freiten Menschen gefordert wird: IV, 1(3, 1 secundum carnem
circumcisio praesignificabat spiritalem (cordis).
Wenn also das Ceremonialgesetz auch keineswegs als blosse
Strafe, sondern zur Vorbereitung und Erziehung, gegeben ist,
also eine positive Bedeutung für die Entwicklung der Heilsge-
schichte hat, so ist dieser Wert doch nur ein relativer. Denn
gerecht wird niemand durch die Erfüllung des Ceremonialge-
setzes als solches: IV, 16, 2 et quia non per haec iustificabatur
homo, sed in signo data sunt populo, ostendit, quod ipse Abra-
ham sine circumcisione et sine observatione sabbatorum credidit
deo et reputatum est illi ad iustitiam et amicus dei vocatus est;
insofern allerdings zur Zeit der Herrschaft des Ceremonialge-
setzes diejenigen, die es erfüllen, implicite, in typischer Weise
in demselben das Sittengesetz halten, sind auch sie gerechtfer-
tigt; aber das beruht dann ebeu nicht auf der Bedeutung des
Ceremonialgesetzes, sondern auf der des Sittengesetzes, welches sie
Die geschiclitliche Stellung des Heilswerkes Christi. 189
in jenem secundum snum genus erfüllten. Die Bedeutung des
Ceremouialgesetzes ist eine liistoriselie und keine absolute; wenn
das Joch der Knechtschaft gewirkt hat, ist der Mensch zur Frei-
heit bereitet: IV, 4, 1 iugum servitutis, in quo domitus est homo
qui antea non subiiciebatur deo, cum mors regnabat, et domitus
habilis factus est ad libertatem; die Zeit der sclavischen Gesetz-
gebung ist dann vorbei und die Zeit der Kindschaft bricht an:
IV, 36, 2 qui priores sive primum per servilem legisdati-
onem vocaverat deus, hie posteriores sive po.stea per adop-
tionem assumsit.
Als das Volk durch das Erziehungsmittel des Ceremouial-
gesetzes bis zu diesem Punkte herangereift und für die Freiheit
hinreichend vorbereitet war, brachte Christus das neue Testament.
Durch und in demselben ist das Gesetz der Knechtschaft auf-
gehoben und das Ewige, was in seinen typischen Formen an-
gedeutet und vorgebildet war, tritt als das allein Wertvolle an
den Tag: IV, 16, 5 haec, quae in servitutem et in signum data
sunt illis, circumscripsit novo libertatis testamento, quae autem
naturalia et liberalia (opp. servilia) et communia omnium auxit
et dilatavit, sine invidia largiter donans hominibus per adoptio-
nem; IV, 13, 2 quo facto necesse fuit auferri quidem vincula
servitutis, quibus iam homo assueverat et sine vinculis sequi
deum, superextendi vero decreta libertatis et augeri sub-
iectionem . . . Dieses Gesetz der Freiheit ist aber nichts Anderes,
als was die Menschheit bereits vor der knechtischen Gesetz-
gebung in dem natürlichen Sittengesetz und dem Dekalog be-
sass: IV, 12, 3 consummatae vitae praecepta in utroque testa-
mento cum sint eadem, eundem ostenderunt deum qui parti-
cularia quidem praecepta apta utrisque praecepit. Es handelt
sich aber nicht nur um eiue Wiederherstellung der alten
naturalia legis, sondern auch um eine Erweiterung und
Verschärfung derselben: der von Christus wieder ans Licht
gestellte Dekalog wird von ihm zugleich vergeistigt, seine For-
derungen werden verinnerlicht und insofern verschärft: IV, 13, l
dominus naturalia legis, per quae homo iustificatur, quae etiam
ante legisdationem custodiebant qui fide iustificabautur et place-
bant deo, non dissolvit, sed extendit et implevit; sein Verfahren
ist nicht das eines solventis legem, sed adimplentis et exten-
dentis et dilatantis.
190 Zweiter Teil.
Mit der Aufhebung des kneclitisclien Gesetzes durch Christus
ist also der Weg der Gerechtigkeit, der vor der Gesetzgebung
galt — die Erfüllung des natürlichen Sitteugesetzes — im neuen
Bunde wiederhergestellt, und infolgedessen erscheint die Er-
ziehungsperiode des Ceremonialgesetzes lediglich als eine Unter-
brechung desselben. So kann Iren, seine Geschichtsbetrachtung
in den paulinischen Ausspruch zusammenfassen: das Gesetz ist
dazwischen hinein gekommen: IV, 25, 1 in unam fidem Abrahae
colligens eos, qui ex utroque testamento apti sunt in aedificatio-
nem dei; sed haec quidem quae est in praeputio fides, utpote
finem coniungens principio, prima et novissima facta est.
etenim ante circumcisionem erat in Abraha et in reliquis
iustis qui placuerunt deo ... et rursus in novissimis tempori-
bus orta est in humano genere per domini adventum. circum-
cisio vero et lex operationum media obtinuerunt
tempora.
Die formale Verwandtschaft dieser ganzen Auf-
fassung mit der paulinischen ist offenbar; trotzdem
ist ihre Differenz eine durchgreifende.
Die irenaeischen Ausführungen erscheinen auf den ersten
Blick den paulinischen deshalb so verwandt, weil sie wie diese
das Gesetz unter den Gesichtspunkt eines Erziehungs-
mittels auf die Freiheit in Christus stellen. Aber während
Paulus diese Beurteilung auf das gesamte Gesetz an-
wendet, unterscheidet Iren, zwischen dem Sitten- und Cere-
monialgesetz, dem Dekalog und der eigentlichen mosaischen
Gesetzgebung, und erstreckt jene Betrachtung nur auf das
letztere, während ihm jenes nicht nur historische, sondern
bleibende Berechtigung, nicht nur relative, pädagogische, sondern
absolute, soteriologische Bedeutung hat.
Das Ceremonialgesetz hat für Iren, allerdings nur zeitweilige
Berechtigung: IV, 4, 2 quoniam a Moyse lex inchoavit, con-
sequenter in Johannem desivit, ad adimpletionem eius advenerat
Christus; omnia enim mensura et ordine deus fecit; tempora-
lis erat illorum administratio; aber während dieser Periode
seiner zeitweiligen Berechtigung hat es nicht, wie bei Paulus,
negativ, sondern vielmehr positiv pädagogische Be-
deutung. Für Paulus hat das Gesetz erzieherischen Wert, weil
es die Sünde in der Gestalt der Übertretung hervortreibt, und
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 191
in der Kneclitung des widerstrebenden Willens durch das Ge-
setz die SehnsucM nach der Freiheit der Erlösung weckt. Da-
von ist bei Iren, keine Rede: er sieht im Ceremonialgesetz viel-
mehr deshalb ein Erziehungsmittel, weil es auf die Erfüllung
des Sittengesetzes vorbereitet. Das ganze Gesetz dient nach
Paulus dazu, die Fruchtlosigkeit aller Bemühungen, auf dem
Wege des Gesetzes, d. h. der Selbstanstrengung, gerecht zu
werden, an den Tag zu bringen : nach Iren, dient das Ceremonial-
gesetz dazu, die richtige Erfüllung des Gesetzes in der Mensch-
heit anzubahnen. Das Ziel der Erziehung durch das Ge-
setz ist nach Paulus die Freiheit vom Gesetz, nach
Iren, das Gesetz der Freiheit. Der Gegenstand der pauli-
nischen Kritik ist das Gesetz überhaupt zu Gunsten der Freiheit
vom Gesetz: der der irenaeischen das Ceremonialgesetz zu Gunsten
des Sittengesetzes.
Der der ganzen irenaeischen Position zu Grunde liegende
und dieselbe zugleich von der paulinischen principiell trennende
Gedanke ist der, dass das Gesetz gerecht mache und seine
Erfüllung das Leben bewirke. Während Pauli ganze Ge-
setzesbetrachtung dahin zielt, dass es unmöglich sei, durch die
Erfüllung des Gesetzes gerecht zu werden, nicht deshalb, weil
der Mensch es nicht völhg erfüllen könne (das ist ihm nur ein
Beweis, aber nicht der Grund seiner Ausführungen), sondern weil
der Frieden mit Gott überhaupt nur von diesem, nicht aber vom
Menschen durch dessen Bemühen ausgehen könne, ist es dem
Iren, nicht nur möglich, sondern der Ausdruck seiner grund-
legenden Ansicht, von einer vivificatrix lex zu reden: IV,
34, 4 ea lege, quae per Moysem data est, utebatur usque ad ad-
ventum domini; a domini autem adventu novum test amen tum
ad pacem reconcilians et vivificatrix lex in universam exivit
terram. Das Gesetz der Freiheit, von dem dies behauptet wird,
durch dessen Erfüllung der Mensch gerecht vsdrd ^), wird ja nun
allerdings in freiem und nicht in knechtischem Gehorsam er-
füllt; aber dadurch ist der Punkt, dass es eine Leistung des
Mensehen als Vorbedingung für sein Heil ist, nicht beseitigt,
dessen Bekämpfung ja gerade die gesamte paulinische Kritik
1) IV. l.j. 1 naturalia legis per quae homo iustificatur; IV, 15. 1 natu-
ralia praecepta. quae si quis non fecerit, non habet salutem.
192 Zweiter Teil.
der A.T.liclien Religion gilt. Denn diese zielt nicht auf das
mosaische Gesetz speciell, sondern auf den Gesetzesweg überhaupt;
Paulus will nachweisen, dass die Gesetzlichkeit als solche ein
falscher Weg ist; nicht die Unvollkommenheit der Werke,
sondern das Trachten nach eigener Gerechtigkeit schliesst nach
seiner Autfassung vom Heile aus. So erhebt sich Iren, nicht
über den Standpunkt der vergeistigten Gesetzesreligion; und der
Kern der paulinischen Ausführungen, der jenem principiell ent-
gegengesetzte Standpunkt der Gottesgerechtigkeit allein durch
das auf alles eigene Verdienst verzichtende, selbstlos sich hin-
gebende Vertrauen, bleibt ihm verschlossen.
Den dieser Ansicht von dem positiven Heilswerte des Ge-
setzes entgegenstehenden Consequenzen der von Jesus wie Paulus
am Gesetze geübten Kritik entgeht Iren, dadurch, dass er als den
Gegenstand derselben den neuen Begriff des pharisäischen
Gesetzes einführt. Unter diesem versteht er die Entstellungen
und Verdrehungen, die das mosaische Gesetz durch die Aus-
legungen der jüdischen Altesten, Schriftgelehrten und Pharisäer
erlitten habe. Diesen Entstellungen allein gelte der Tadel Christi
und gerade ihrer Aufdeckung, Beseitigung und der Befreiung des
Gesetzes von diesen ungehörigen Beimischungen sein Bestreben:
IV, 12, 1 seniorum (seil. Judaeorum) traditio, cjuam ex lege obser-
vare finge baut, contraria erat legi datae per Moysem . . . non so-
lum autem per praevaricationem frustrati sunt legem dei. miscentes
vinum aqua, sed et suam legem e contrario statu erunt, quaeusque
adhuc pharisaica vocatur; IV, 12, 4: dominus non eam legem,
quae per Moysem data, incusabat, quam adhuc salvis Hierosolymis
suadebat fieri, sed illos redarguebat, quod verba quidem legis an-
nuntiarent, essent autem sine dilectioue . . . Die traditiones presby-
terorum ipsorum, quas finxerant, ciuas vindicantes frustrabautur
legem dei, sind die praecepta hominum, die Jesaias tadelt, aber
nicht das Gesetz Mosis; V, 2, 6 Christus trieb die Wechsler aus
dem Tempel, ut ostenderet transgressores paternae legis; neque
enim domum (Tempel) incusabat neque legem reprehendebat
quam venerat adimplere, sed eos qui non bene utebantur domo
et eos, qui legem transgrediebantur, arguebat. An diese Ent-
stellungen hat sich Christus natürlich nicht gekehrt, aber das Ge-
setz selbst hat er, wde seine Apostel, gehalten V, 21, 3. Auf
Grund ihres Gesetzes beschuldigten die Pharisäer Christus der
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 193
Übertretung desselben, weil er am Sabbat geheilt habe, während
doch Christus nihil extra legem tat, curans in die sabbatorum;
non enim jirohibebat lex curari homiues sabbatis . . . coutinere
se enim iubebat eos lex ab omni opere servili, id est ab omni
avaritia, quae est per negotiationem et reliquo terreno motu agi-
tatur; animae autem opera quae fiunt per sententiam et sermones
bonos in auxilium eorum, qui proximi sunt, adhortabatur fieri
(IV, S, 2). Auf die verschiedenste Weise betont Iren, die positive
Heilsbedeutung des Gesetzes; so führt er V, 22, 1 aus, dass das
Gesetz deshalb nicht schlecht sein könne, weil nicht ein Fehler
durch den anderen getilgt werden könne, Christus aber den Teufel
gerade durch die Beobachtung des Gesetzes besiegt habe: si igi-
tur lex ex ignorantia et labe est, quomodo sententiae quae in
ea sunt diabolicam iguorantiam solvere poterant et fortem vin-
cere? So beruft sich Iren, schliesslich noch auf Paulus zum Be-
weis, dass das Gesetz zum Heile nicht hinderlich, sondern förder-
lich sei: IV, 2, 7 Paulus legem paedagogum nostrum in Jesum
Christum dixit. non ergo quorundam infidelitatem legi adscribant:
non enim lex prohibebat eos credere in filium dei, sed et adhor-
tabatur. Gerade diese Berufung auf Paulus zeigt, dass er den
Kern der Ausführungen desselben nicht im Entferntesten er-
fasst hat.
Um so frappanter muss es uns erscheinen, dass Iren, nicht
nur die paulinischen Ausdrücke im Allgemeinen, sondern ganz
besonders dessen Theorie vom rechtfertigenden Glauben Abrahams
sich dienstbar gemacht hat: IV, 8, 1 Abraham et semen eins
quod est ecclesia, cui et adoptio redditur et haereditas, quae
Abrahae promissa est; IV, 8, 2 dominus eos, qui similiter ut
Abraham credebant ei, solvit et vivificavit; IV, 24, 1 quoniam in
Abraha praefigurabatur fides nostra, apostolus docuit . . , ob quae
non solimi prophetam eum dixit fidei, sed et patrem eorum, qui
ex gentibus credunt in Jesum Christum, eo quod una et eadem
est illius et nostra fides; V, 32, 2 Abrahae semen, hoc est qui ex
fide iustificantur; IV, 5, 5 Abraham hat den Vater durch das
Wort kennen gelernt et credidit ei, quapropter et deputatum ei
est ad iustitiam a domiuo; fides enim quae est ad deum iustificat
hominem. Es ist ofi'enbar, dass ihn bei diesem Gedanken die
Absicht geleitet hat, die Übereinstimmung der Situation Abra-
hams und der unsrigen, und damit die Einheit und den Zusam-
Texte und Untersuchungen VI, 2. l.^
194
Zweiter Teil.
menhaug der gescliiclitliclieu Entwicklung zu betonen. Das Rät-
sel, dass er eben diesen, seiner Überzeugung, dass der Mensch
durch die Erfüllung des Gesetzes gerecht werde , geradezu
widerstrebenden Gedanken zu diesem Zwecke verwendet hat,
klärt sich auf, sobald wir beachten, was Iren, unter dem Glauben
Abrahams versteht. Nach IV, 5, 3 besteht derselbe in der
Überzeugung, otl avxoq eOriv o jcoi7jTrjg ovQavov xal yrjg fiovog
d^Eog' ejiEira de, ort jtoif'/Osi ro oxtQ^a avzov cog za aütQa
Tov ovQüvov, und nach IV, 21, 1 ist A])rahams und unser Glaube
una et eadem: illo quidem credente futuris quasi iam factis
propter repromissionem dei; nobis quoque similiter per fidem
speculantibus eam quae est in regno haereditatem propter repro-
missionem dei. Das tertium comparatiouis und das Charakter! sti-
cum des Glaubens besteht also in der Gemütsrichtung auf das
zukünftige Erbe; seine positive Äusserung aber besteht in der
Erfüllung der naturalia legis; dass Abraham mit freiem Sinne
diese erfüllt hat, ist sein Glaube, der ihn gerecht macht. Mass-
gebend ist dabei, dass er den ungeschriebenen Dekalog als ein
freier Mann ohne den Zwang des Gesetzes allein, weil er Gott
glaubte, d. h. in der Zuversicht, dass Gott seine Lohnverheissung
wahr machen werde, erfüllte; dadurch ist sein Glaube dem unseren
ähnlich, die wir das Gesetz ebenfalls nicht mehr in Knechtschaft,
sondern in Freiheit und allein in der Hoffnung auf das zukünftige
Erbe erfüllen. Dieser Weg, auf dem Abraham das Heil erreichte,
wurde aufgehoben und gesperrt, als das Ceremonialgesetz kam,
unter dessen Herrschaft der Mensch das Gesetz nicht mehr frei,
sondern als Sclave hielt; insofern konnte Iren, sagen, dass der
Glaube zu Anfang und zuletzt sei, in der Mitte aber das Gesetz,
d. h. die Zeit der Zwangserziehung. Das, worin Abraham und
der neue Bund übereinstimmen, ist das Princip der Liebe gegen
Gott und den Nächsten, in welchem beiden die Erfüllung des Ge-
setzes besteht: IV, 12, 3 in lege et in evangelio prinium et maxi-
mum praeceptum, diligere dominum deum ex toto corde, dehinc
simile illi, diligere proximum sicut seipsum; IV, 12, 2 totam
legem et prophetas pendere dicens ex ipsis praeceptis aliud maius
hoc praecepto non detulit, sed hoc ipsum renovavit suis dis-
cipulis, wie auch Paulus sage, dass die adimpletio legis dilectio
sei. Darin besteht der Glaube Abrahams, das versteht Iren, über-
haupt unter Rechtfertigung aus dem Glauben, die demnach nichts
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 195
Anderes ist, als ein Wechselaiisdruck für die iustificatio per na-
turalia legis.
Der entscheidende Punkt in dem paulinischen Gedanken
vom Glauben Abrahams , dass dieser nicht durch Werke, son-
dern durch Glauben , nicht durch das Bestreljen , sich durch
Erfüllung des Gesetzes das Heil zu erwerben, sondern in ver-
trauender Hingabe an Gott von diesem die Gerechtigkeit em-
pfangen habe, wird also nicht getroffen. Er ist zwar äusserlich
angeeignet in der Behauptung, dass Abraham ohne die Erfüllung
des Ceremonialgesetzes gerecht geworden sei; aber das ist nur
geschehen, um zu betonen, dass man, auch ohne jenes zu er-
füllen, das Sittengesetz halten könne. Beilren. sind die drei
Glieder: Abraham, Gesetz, neuer Bund, so bestimmt:
selbsterworbene Gerechtigkeit 1) allein durch Erfül-
lung des Sittengesetzes, 2) durch Erfüllung des Cere-
monialgesetzes, 3) wiederum allein durch Erfüllung
des Sittengesetzes; bei Paulus hingegen: 1) Gottesge-
rechtigkeit aus Glauben, 2) fruchtloses Bemühen, durch
eigene Kraft gerecht zu werden, 3) Gottesgerechtig-
keit aus Glauben.
Das Theologumen vom rechtfertigenden Glauben Abrahams
hat bei Paulus den Zweck, seine Kritik des Gesetzes dadurch
zu unterstützen, dass er den im neuen Bund allein giltigen Weg
der Gottesgerechtigkeit durch das gläubige Vertrauen auf Gott
im Gegensatz zu dem Bemühen, durch eigene Anstrengung den
Frieden mit Gott zu gewinnen, als bereits im alten Bunde, ehe
es überhaupt das Gesetz gab, vorhanden aufweist; er sucht also
den Heilsgedanken des neuen Bundes schon im alten
auf. Bei Iren, hingegen dient das Theologumen dazu, die Über-
einstimmung der vormosaischen und der christlichen Zeit in dem
in beiden geltenden Heilswege der freien Erfüllung des Sittenge-
setzes zu beweisen; der Heilsgedanke des alten Bundes,
dass der Mensch durch des Gesetzes Werke gerecht werde,
wird also hier unter der Flagge paulinischer Ausdrücke
auf den neuen Bund übertragen, und somit dessen soterio-
logische Eigentümlichkeit verkümmert und verkannnt. Iren,
überträgt in falscher Weise die Einheitlichkeit der geschicht-
lichen Entwicklung auf den Inhalt derselben: indem er die
historische Einheit zwischen altem und neuem Bund be-
13*
196 Zweiter Teil.
tont, verkennt er die soteriologisclie Eigenart des
neuen und verfällt so in den entgegengesetzten Fehler,
wie die Gnostiker, die durch ihre Betonung der absoluten
Neuheit des christlichen Heils sich zu der falschen Zerreis-
sung des geschichtlichen Zusammenhangs zwischen altem und
neuem Testament in zwei zusammenhangslose Abschnitte verleiten
Hessen.
Mit diesem Urteil würde die Frage, die dieser Teil aufwarf,
erledigt sein, wenn Iren, nicht selbst sich gegen dasselbe ener-
gisch auflehnte. Die tadelnde Frage der Gnostiker: IV, 34, 1
quid igitur novi dominus attulit veniens? scheint uns zwar auf
einer consequenten Kritik der irenaeischen Auffassung zu beruhen
und in der Tat den schwachen Punkt derselben zu treffen. Aber
Iren, weist diesen Vorwurf mit Entschlossenheit zurück und ver-
sichert das Gegenteil desselben mit volltönendem Pathos: IV, 34, 1
si autem subit vos huiusmodi sensus ut dicatis: quid igitur novi
dominus attulit veniens? cognoscite quoniam omnem novitatem
attulit semetipsum afferens, qui fuerat annuntiatus; in Christus
ist der angemeldete und erwartete König zum Jubel Aller an-
gekommen . . . semetipsum enim attulit et ea quae praedicta sunt
bona; IV, 13, 4 novi testamenti libertas . . . novum vinum quod
in novos utres mittitur, fides quae est in Christo; IV, 36, 4 in
Christo plus autem, non quod alterius patris agnitionem ostendit,
sed quia maiorem donationem paternae gratiae per suuni
adventum effudit in humanum genus. Infolgedessen haben wir,
obgleich unser obiges aus dem Zusammenhang geschöpftes Ur-
teil dadurch kaum erschüttert werden kann, nochmals zu unter-
suchen, worin denn Iren, nach seinen eigenen Äusse-
rungen den behaupteten Fortschritt des neuen Bundes
über den alten hinaus sieht.
In dieser Beziehung scheint sich Iren, in einer gewissen
Selbsttäuschung zu befinden, zum mindesten in einer Unklar-
heit, die der Beurteilung erhebliche Schwierigkeiten entgegen-
stellt. Es erhellt nämlich nicht deutlich, ob Iren, unter dem
alten Bund nur die Periode des Ceremonialgesetzes oder aber
die ganze Entwicklung der Menschheit bis auf Christus hin ver-
standen hat. Dieses Schwanken stammt daher, weil nach Iren,
sowol der Dekalog d. h, die Fixierung des natürlichen Sittenge-
setzes, wie das Ceremonialgesetz von Moses gegeben ist. Da der
Die creschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 197
alte Bund ihm nun mit der mosaischen Gesetzgebung identisch
ist, so umfasst er, wenn jene erste mosaische Veranstaltung
darunter verstanden ist, die ganze vorchristliche Zeit, da ja auch
die vormosaische Periode keinen anderen Heilsweg kannte, als
den, der im Dekalog fixiert ist; sobald Iren, hingegen unter der
mosaischen Gesetzgebung die zweite mosaische Veranstaltung,
d. h. die Einsetzung des zur Freiheit in Christus erziehenden
Ceremonialgesetzes, versteht, umfasst der alte Bund nur die
Periode von Moses bis auf Christus. Iren, kommt in dieser Frage
nicht über eine schwankende Stellung hinaus, resp. hat sieh über
dieselbe nie principiell ausgelassen. Und doch ist sie für die
hier aufojeworfene Frage, was denn der neue Bund über den
alten hinaus !Neues bringe, von grosser Wichtigkeit.
Wenn Iren, nämlich in seiner W^ertschätzimg des neuen
Bundes von einer Vergleichung desselben mit dem Ceremonial-
gesetz ausgeht, so spricht er mit Fug und Recht von dem Neuen
und Grösseren, das im N. T. eröfihet ist. Zwar der Inhalt beider
ist derselbe: die Gerechtigkeit vor Gott ist auch in diesem alten
Bunde zu erreichen; aber der Weg, auf dem dieselbe im N. T.
erlangt wii'd, ist ein völlig anderer: dort wird das zur notwen-
digen Erziehung gegebene, nur typische und zeitweilige Giltig-
keit habende Gesetz mit dem Gehorsam eines Knechtes erfüllt,
hier das Gesetz der Freiheit mit der Selbständigkeit eines Sohnes.
Aber zugleich ist doch nicht zu verhehlen, dass diese Neuheit
nur eine historische, und nicht principielle ist; denn dieselbe
Situation, durch welche die Neuheit des neuen Bundes gegen-
über der servilen Gesetzgebung bezeichnet ist, ist bereits vor
derselben, unter der Herrschaft des natürlichen Sittengesetzes
des Dekalogs, einmal vorhanden gewesen. Gemessen am Mass-
stabe des alten Bundes als der gesamten vorchristlichen Zeit redu-
ciert sich also die vermeintliche Neuheit des neuen Bundes auf
eine Wiederherstellung der ursprünglich in jenem bestehenden
Verhältnisse.
Da es sich aber bei einer Beurteilung Christi als des Logos
Gottes, der Princip wie Ziel der gesamten Schöpfung und Ge-
schichte ist, dessen Erscheinung als der krönende Schlussstein
der gesamten Entwicklung gilt, um ein absolut, nicht blos relativ
Neues, was durch ihn eröffnet ist, handeln muss. haben wir zu
fragen, was denn Christus nach Iren.'s Auffassung über
198 Zweiter Teil.
deu Bestand der gesamten vorcliristliclieu Entwick-
lung hinaus Neues bringe?
Zunächst nennt Iren., wie schon oben erwähnt, den neuen
Bund deshalb grösser, weil er nicht nur für ein Volk, sondern
für die ganze Menschheit gegeben und giltig ist. Es ist dies
zweifellos ein hervorragender Fortschritt des Christentums, aber
eine Vertiefung oder überhaupt Abänderung des Heilsinhaltes,
des Heilsgutes und -Weges, ist mit dieser Proclamierung des Uni-
versalismus nicht ausgesagt, sondern lediglich eine extensive
Vergrössemng.
Die beiden Punkte, in denen Iren, ein wirkliches Plus im
neuen Bunde über die Wiederherstellung der naturalia legis
hinaus annimmt, fasst er IV, 13, 1 zusammen: quid enim erat
plus? primo quidem non tantum in patrem, sed etiam in filium
eins iam manifestatum credere, hie est enim qui in communio-
nem et unitatem dei hominem ducit; post dein de non solum
dicere, sed et facere, et non tantum abstinere a malis operi-
bus, sed etiam a concupiscentiis eorum. Es ist also einmal
der Glaube an die Ankunft Christi und zweitens die
Verschärfung der Anforderungen an unser sittliches
Leben.
Wenn Iren, behauptet, dass das Object des menschlichen
Glaubens im neuen Bunde dadurch eine Vermehrung erfahren
habe, dass der Glaube an den Sohn Gottes Christus zu dem an
den Vater hinzugekommen sei '), so scheint dies seinen sonstigen
Ausführungen zu widersprechen, dass Christus auch der vorchrist-
lichen Menschheit nicht unbekannt gewesen sei: IV, 5, 5 non in-
cognitus erat dominus Abrahae, cuius diem concupivit videre;
IV, 2, 4 significans, quoniam obedientes Moysi et prophetis, cre-
derent in eum quem ipsi praedicassent dei filium, qui resurrexit
a mortuis et vitam nobis donat et demoustrat ex una substantia
esse omnia, id est Abraham et Moysem et prophetas, etiam ipsum
dominum qui resurrexit a mortuis, in quem credunt et multi
qui sunt ex circumcisione, qui et Moysem et prophetas au-
diunt praedicantes adventum filii dei. Die Juden kennen den
1) IV, 28. 2 quemadmodum enim in novo testamento ea quae est ad
deum fides hominum aucta est, additamentum accipiens filium
dei.
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 1^99
Logos und keimen ihn nicht; würden sie ihn nicht kennen, so
würde ihnen auch der Vater unbekannt sein, der nur durch den
Logos zu erkennen ist; sie kennen ihn aber noch nicht, sonst
würde Iren, die Erkenntnis des Sohnes nicht gerade als das Keue
am Christentum hinstellen; cf. IV, 23, 2 der Kämmerer aus dem
Mohrenlande, der aus dem A. T. unterrichtet war, bedarf noch
der Erkenntnis der Ankunft Christi: nihil enini aliud deerat ei
qui a prophetis fuerat praecatechisatus . . . non deum patrem, non
conversationis dispositionem, sed solum adventum ignorabat filii
dei; ebenso dem zu taufenden Cornelius tXujis 6e avTcö t) xov
vlov yvcöoig III, 12, 7. Das Schwanken löst sich auf, wenn wir
in dem erstcitierten IV, 13, 1: primo quidem non tantum in
patrem, sed in filium eins iam manifestatum credere, den
Nachdruck nicht auf das filium und credere, sondern auf das
manifestatum legen. Die Juden kannten den Log-os, aber
nicht seine Menschwerdung; sie kannten Christus, aber
noch nicht seine Erscheinung. Von diesem Gesichtspunkt
aus ist es auch keine blosse Phrase, wenn Iren. IV, 34, 1 das
Neue , was Christus gebracht hat : semetipsuni enim attulit,
nennt. Auf der Ankunft Christi liegt der Ton: IV, 9, 2
wird das Plus, was er giebt, als sua praesentia et resun-ectio
a mortuis und als adventus filii dei bezeichnet; IV, 11, 3 poste-
rioribus maiorem quam quae foit in vetere testamento munera-
tionem gratiae attribuit uniis et idem deus per adventum suum,
denn dort besteht nur die Hofi'nung und Erwartung auf den
angemeldeten König, hier ist derselbe gegenwärtig, die Menschen
haben seine Geschenke empfangen und sind darum von grösserer
Freude beseelt als jene. Das Geschenk, das erst im neuen Bunde
durch die Menschwerdung des Sohnes Gottes vorhanden ist, ist
aber die Annahme zur Sohnschaft bei Gott, die Vergottimg des
Menschen, die fleischliche Auferstehung zu ewigem Leben. Das
ist der Lohn für die im Leben geübte Gerechtigkeit der Frommen
und erst das eigentliche Heilsgut. Aber wenn dasselbe auch erst
durch Christus erworben und erst in der christlichen Zeit vor-
handen ist, so ist es doch von rückwirkender Kraft imd insofern
nicht specifisch christlicher Besitz. Das Geschenk, das
Christus bringt, ist zwar erst im neuen Bunde erworben,
aber nicht nur für denselben. Im Interesse der geschichtlichen
Einheit betont Iren, vielmehr, dass auch die A.T. liehen Frommen
200 Zweiter Teil.
au dem durch Christi Ankunft bewirkten Lohn-Geschenk teil
haben: IV, 22, 2 uon enim propter eos solos, qui temporibus
Tiberii Caesaris crediderunt ei, venit Christus, nee propter eos
solos qui nunc sunt honiines, providentiam ioeit pater; sed propter
onnies onmino homines, qui ab initio secuudum virtutera suam
in siui generatione et timuerunt et dilexeruut deum et iuste et
pie conversati sunt erga proximos et concupiorunt videre Christum
et audire vocem eins; III, 23, 2 cum autem salvetur homo, oportet
salvari eum, qui prior formatus est homo; denn das wäre keine
Gerechtigkeit, wenn zwar die Kinder der Gefangenen befreit
würden, nicht aber diese selbst. In Anbetracht der rückwirken-
den Kraft des auch den Angehörigen des alten Bundes zu
teil werdenden christlichen Heilsgutes der Auferstehung kann
mau dieses aber nicht als specifisches Eigentum des neuen Bundes
bezeichnen.
So bleibt der andere Punkt übrig: die Verschärfung der sitt-
lichen Anforderungen an die Lebensführung der Christen. Es
ist bereits gesagt, dass Christus nach Iren, die naturalia praecepta,
den Dekalog, nicht nur wieder ans Licht gestellt, sondern auch
vergeistigt, verinn erlicht und insofern erweitert hat: IV, 16, 5
non tantum abstinentes a malis operationibus , sed etiam a con-
cupisceutiis earum, auxit autem etiam timorem; filios enim plus
timere oportet quam servos et maiorem dilectionem habere in
patrem. Furcht und Liebe schliessen nach Iren, einander nicht
aus; jene ist nur im Interesse der sittlichen Verantwortlichkeit
betont, die sich in dieser bewährt. Im Sinne der Bergpredigt
hat er die Erfüllung des Gesetzes in der Gottes- und Nächsten-
liebe gesehen und durch die Betonung des alleinigen religiösen
Wertes der Gesinnung und nicht der äusseren Werke eine innige
Erfassung der practisch-christlichen Religiosität erreicht und so
einen annähernden Ersatz für seine unterchristliche Auffassung
des Glaubens gefunden. Nicht Opfer, sondern die Herzensgesin-
nung ist das Entscheidende für die Annahme des Menschen bei
Gott: IV, 17, 4 ex quibus omnibus manifestum est, quia non sacri-
ficia et holocaustomata quaerebat ex eis deus, sed tidem et obe-
dientiam et iustitiam propter illorum salutem; V, 18, 3 igitur
non sacrificia sanctificant hominera, non enim indiget
sacrificio deus, sed conscientia eins, qui offert, sancti-
ficat sacrificium, pura existens, et praestat acceptare deum
Die geschichtliche Stellung des Heilswerkes Christi. 201
quasi ab amico. Hier liegen die religiösen Höhepunkte der
irenaeischen Theologie. Freilich wird sich im folgenden Teile
zeigen, dass Iren, auch in diesem Punkte nicht bis zum inner-
sten religiösen Kerne durchgedrungen ist, sondern auch diese
Gesinnung noch unter den Gesichtspunkt einer menschlichen
Leistung stellt.
Diesen vermehrten Anforderungen entsprechend ist die Ver-
antAvortlichkeit im neuen Bunde gewachsen: IV, 28, 2 ita et
diligentia conversationis adaucta est, cum non solum a malis
operibus abstinere iubemur, sed etiam ab ipsis malis cogitationi-
bus et otiosis dictionibus et sermonibus vacuis et verbis scurrili-
bus: sie et poena eorum cjui non credunt verbo dei et contem-
nunt eins adventum et convertuntur retrorsum, adampliata est,
non solum temporalis, sed et aeterna facta; IV, 36, 4 quemadmo-
dum enim maiorem gratiam per suum adventum his qui cre-
diderunt ei et faciunt eins voluntatem, sie et maiorem in iudicio
habere poenam eos C[ui non crediderunt ei significans, iustus
existens super omnes aequalis et quibus plus dedit plus ab eis
exacturus. Die Situation ist eine viel ernstere geworden; denn
wer als Christ nochmals dem sündigen Lebenswandel verfallt,
erfährt die Tilgung seiner Sünden nicht wieder, sondern ist un-
widerruflich dem ewigen Gerichte anheimgefallen, während im
alten Bunde das ganze Menschenleben hindurch die Möglichkeit
bestand, sich zur Gerechtigkeit vor Gott zu bekehren, um dann
bei der Ankunft Christi den Lohn dafür zu empfangen. Diese
Betonung der Vermehrung der Furcht und Strafe im neuen
Bunde ist offenbar nur Ijei einer völligen Verkennung der pauli-
nischen Auffassung von der Beschaffenheit des Lebens eines Er-
lösten möglich. Weil das rechte sittliche Verhalten nach Iren,
nicht, wie bei Paulus, als selbstverständliche Folge des neuen
Lebens im Geist zugleich mitgesetzt ist, ist er zu dieser morali-
stischen Ausprägung genötigt.
Obgleich es sich im Grunde auch bei dieser Vermehrung der
sittlichen Anforderungen und Verantwortlichkeit nur um eine
quantitative Erweiterimg des alten Bundes handelt, liegt hier
doch ein tatsächliches Plus des neuen Bundes über jenen hinaus
vor; es ist charakteristisch, dass die einzige von den behaupteten
Neuheiten, die sich wirklich als solche erweist, in der moralisti-
schen Tendenz liegt. Das Neue im neuen Bund betrifft nach
202 Zweiter Teil.
Iren, das zAvar nicht äusserliclie, aber trotz aller Innerlichkeit der
Auflassung infolge des bestimmenden Gesichtspunktes einer
menschlichen Leistung doch äussere Verhalten zu Gott, nicht
das innere Verhältnis zu ihm. Die paulinischen Gedanken,
dass durch das Evangelium zwar kein anderer Gott, aber ein
neuer Heilswille Gottes offenbart, dass in ihm eine specifisch
neue Stellung des Menschen zu Gott als Heilsgut festgestellt
worden sei, dass in ihm der Mensch durch das gläubige, sich
selbstlos hingebende Vertrauen den Frieden des Herzens von Gott
erhält, und dass diesem neuen Heilsgut gegenüber alles Alte, alles
fruchtlose Bemühen, durch eigene Kraft und Anstrengung die
richtige Stellung zu Gott zu finden, abgetan, Alles, was mit
diesem Alten zusammenhängt, der neuen Herrlichkeit der Selig-
keit eines Erlösten gegenüber öxvßaXov (Phil 3 '^) sei, ist dem
Iren, nicht zum Verständnis gekommen und ein verschlossenes Ge-
heimnis geblieben. Seine innere Unfähigkeit, diese Position zu
erfassen, tritt in ein um so helleres Licht, als es ihm möglich
gewesen ist, seine inhaltlich entgegengesetzten Gedanken mit dem
Material der paulinischen Briefe auszustatten. Dieser äussere
Missbrauch giebt kein Recht, aus ihm auf eine innere Verwandt-
schaft zwischen beiden zu schliessen. Treffend hat man auf dieses
Verhältnis des Iren, zu Paulus die Worte angewendet: die Hände
sind Esaus Hände, aber die Stimme ist Jakobs Stimme.
Die sul)jective Aneignung des Heils seitens des
Menschen.
Das Heil ist nach Iren, ein durch Cliristus erworbener, in
der Kirche objectiv vorhandener, zur Aneignung dargebotener
Schatz. So ergiebt sich als letzte Frage: wie eignet sich der
Einzelne das objectiv vorhandene Heilsgut persönlich
an? worauf beruht der subjective Heilsbesitz? Der Gegen-
stand dieses Teiles war der Sache nach schon im Laufe der Ab-
handlung an verschiedenen Stellen zu berühren; es kann sich
hier nur darum handeln, das dort verstreut Gesagte kurz zu-
sammenzufassen.
Die subjective Aneignung des Heils seitens des Menschen. 203
Zunächst scheint es, als ob Iren, die panlinische Auffassung,
dass das Heil dem Einzelnen ohne sein Verdienst und Würdig-
keit von Gott aus Gnaden geschenkt wird, teile. Denn es ist
eine seiner grundlegenden Behauptungen, dass der Mensch das
Heil nicht aus sich selbst besitzt, sondern als Geschenk Gottes
empfängt: V, 15, 1 bonus pater benigne vitam donans bis qui
ex se non habeant vitam; H, 34, 3 non enim ex nobis neque
ex nostra natura vita est, sed secundum gratiam dei
datur; HI, 20, 3 ipse dominus erat qui salvabat eos, quia per
semetipsos non habebant salvari, et propter hoc Paulus iufirmi-
tatem hominis annuntians ait Ro 7 ^^, significans, quoniam non
ex nobis, sed a deo est bonum salutis nostrae; IV, 27, 2 om-
nes enim homines egent gloria dei, iustificantm' autem non a
semetipsis, sed a domini adventu^ qui intendunt lumen eins.
Indessen diese Aussagen gehen nicht über den Gedanken hin-
aus, dass das Heil nicht erst von dem einzelnen Individuum er-
worben werde, sondern bereits durch Christus beschafft sei; sie
führen nur aus, dass es ein für die Menschheit als genereller
Besitz bereitetes Geschenk sei, sagen aber Nichts darüber aus,
wie der Einzelne es sich aneignet. Wenn aber ein Gut einer
Gesamtheit zur Austeilung geschenkt ist, so ist weiter die Be-
stimmung erforderlich, unter welchen Bedingungen die Einzelnen
an demselben Anteil erhalten. Hierauf kommt es aber bei
unserer Fragestellung allein an, die wir genauer so fassen: was
ist dafür entscheidend, dass das generelle Heil dem Einzelnen
zu Teil wird?
Wir erinnern uns, dass das Heil für Iren, einmal in der
Aufhebung eines Minus in der Sündeuabwaschung und zweitens
in dem Geschenk des Plus der Vergottung besteht. Die Sünden-
vergebung empfängt der Mensch infolge des Entschlusses, ein
Christ zu werden, auf geheimnisvolle Weise in der Taufe; von
anderweitigen Bedingungen ist bei derselben nicht die Rede.
Dafür hat sie aber auch nur eine rückwirkende, nicht active
Bedeutung; sie stellt durch die Abwaschung der früheren Sünden
lediglich den Zustand der Freiheit wieder her, aber gewährt
nicht zugleich die innere Erneuerung des Menschen. Während
wir nach Paulus in der Taufe mit Chiistus sterben und aus ihr
als ein neuer Mensch hervorgehen, hat sie bei Iren, im Hinblick
auf die Zukunft wesentlich nur die Bedeutung einer Verpflichtung,
204 Zweiter Teil.
die sie aulerlegt, wenn der Betreffende auch die Güter, zu deren
Erwerb die Taufe befähigt und berechtigt, sich erwerben will.
Tatsächlich gewährt ist dem Menschen durch die Taufe, als den
Act der Sündenvergebung, nur die Freiheit, sich für Heil oder
Verderben entscheiden zu können. Hier zeigt es sich, dass die
Sündenabwaschung eigentlich nur die Vorbedingung des Heils
ist; die Taufe ist das Portal, durch das man in den Vor-
hof des Heils eintritt; hier muss die in des Menschen
Hand liegende Entscheidung fallen, ob er würdig ist,
in das Innere hineinz utreten, oder ob er auch den Vor-
hof als unwürdig wieder verlassen muss: denn der
Aufenthalt im Vorhof ist kein dauernder, sondern nur ein
vorübergehender: die Sündenvergebung allein ist für Iren,
kein positiver Zustand.
Wenn also die Erteilung der Sündenvergebung an
den Menschen auch eine bedingungslose Gabe Gottes
ist, so ist durch dieselbe dem Menschen das Heil doch
noch keineswegs als reine Gnade geschenkt, sondern
eben gerade erst zur Entscheidung und Aneignung an-
geboten. Wir haben also die Frage, was denn auf Seiten des
Menschen dabei das Ausschlaggebende sei, von neuem zu er-
heben mit der Einschränkung, dass es sich dabei allein um das
positive Heilsgut, die Vergottung, handelt.
Wie erlangt der Mensch dasselbe? Durch Gerechtigkeit: II,
11, 1 dominus iustis adoptionem filiorum quae est aeterna vita
attribuit. Und wie wird der Mensch gerecht? Nach Iren,
ist zu antworten: durch Glauben und Werke, d. h. durch
den Gehorsam gegen Gott, der sich im Glauben und in der Er-
füllung des Sittengesetzes äussert: V, 27, 1 verbum venit . . .
in resurrectionem credentium et facientium voluntatem
patris; IV, 16, 4 gloria dei, quam nullo modo poterat percipere
homo, nisi per eam obsequentiam quae est erga deum; IV,
33, 15 qui credunt deo et sequuntur verbum eins, per-
cipient eam quae est ab eo salutem; V, 6, 1 perfecti . . . illam
quae est ad deum fidem servantes et eam quae ad proximum
est iustitiam custodientes; IV, 13, 1 naturalia legis per quae
homo iustificatur; IV, 15, 1 naturalia praecepta quae ab initio
infixa dedit hominibus, id est decalogus, quae si quis non
fecerit, non habet salutem; IV, 8, 6 in se assumsit bonas ope-
Die subjective Aneignung des Heils seitens des Menschen. 205
rationes nostras ad hoc, ut praestet nobis retributionem bono-
rum suorum.
Vom panlinisclien Verständnis der Ausdrücke aus muss von
vornherein die ZusammensteUung von Glauben und Werken
und die Zurückführung der Rechtfertigung auf beide gemeinsam
auffallen. Wenn letztere nämlich auf den Glauben basiert wird,
so haben die Werke eigentlich keine Bedeutung, da sie nicht
als eigenes Verdienst, sondern als Ausfluss des von Gott ge-
schenkten Glaubens gelten; denn bei Paulus ist jtiorig nichts
Anderes, als das auf alles eigene Tun verzichtende, Gott gegen-
über rein empfangende Verhalten des Menschen.
Wenn hingegen den Werken eine begründende Stellung hin-
sichtlich der Gerechtigkeit vor Gott neben dem Glauben ein-
geräumt wird, so ist anzunehmen, dass der Begriff des
Glaubens ein unpaulinischer ist. Das ist denn bei Iren, in
der Tat der Fall, so oft er auch in paulinischer Weise von
Rechtfertigung durch den Glauben u. s. w, spricht. Iren, ver-
steht unter Glauben allerdings nicht lediglich ein Fürwahr-
halten aus nur subjectiv zureichenden Gründen in intellectua-
listischem Sinne; aber noch viel weniger gilt er ihm als Wir-
kung Gottes im Menschen, als das A'ertrauen auf Gott, das
Christus in uns weckt und uns abgewinnt; sondern Glaube ist
ihm die Hoffnung und Erwartung, dass Gott wahrmachen werde,
was er versprochen hat, nämlich die Belohnung der Gerechten, die
Bestrafung der Ungerechten: IV, 21, 1 una et eadem illius et
nostra fides (seil. Abraham): illo quidem credente futuris quasi
iam factis propter repromissionem dei: nobis quoque similiter per
fidem sj)eculantibus eam quae est in regno haereditatem. Inso-
fern ist der Glaube die Voraussetzung des Gehorsams gegen
Gottes Gebot, das, was uns allein zu sittlicher Anstrengung an-
spornt; aber nicht in der inneren Verbindung von Blüte und
Frucht, sondern der äusseren von Leistung und Lohn. Von da
aus tut Iren, noch den Schritt weiter und identificiert — es sei
hier an den oben erläuterten Sinn des Glaubens Abrahams er-
innert — völlig: Gott glauben, und: das Gesetz erfüllen cf. IV,
6, 5 et ad hoc filium revelavit pater, ut per eum omnibus mani-
festetur, ut eos quidem qui credunt ei iusti, in incorruptelam
et aeternum refrigerium r ecipiat ; c r e d e r e a u t e m ei e s t f a c e r e
eins voluutatem.
20Ü Zweiter Teil.
Es ist oben scliou auf die religiöse Vertiefung in der ire-
naeiscben Betonung des alleinigen Wertes der Gesinnung und
nicht der äusseren Werke hingewiesen worden, cf. II, 32, 1 do-
minus cum magna diligentia quaedam iussit fieri quasi bona et
egregia, quibusdam autem abstinere non solum operibus, sed
etiam bis cogitationibus quae ad opera ducunt, quasi malis et
novicis et nequam. In dem den Höhepunkt dieser Auffassung
bildenden Gedanken, dass die Liebe des Gesetzes Erfüllung sei
und gerecht mache, liegt für Iren, das Mittelglied zwischen
Glauben und Gesetzeserfüllung: IV, 12, 2 dilectio quae est erga
deum, quae est adimpletio legis et evangelii, perficit perfectum
hominem. Die Forderung der Gesetzeserfüllung ist dadurch ver-
geistigt, nicht der äussere Werkgehorsam, sondern die innere
Herzensgesiunung ist ausschlaggebend. Damit nähert sich Iren.
allerdings dem religiösen Begriff des Glaubens, aber das Ent-
scheidende in demselben verkennt er auch hier, indem er die
Gesinnung als eine Leistung des Menschen, und nicht als eine
Wirkung des Geistes Gottes behandelt. Als Beispiel, wie er
auch die Herzensgesiunung des Menschen Gott gegenüber nach
dem Massstab äusseren Rechtverhaltens beurteilt, möge seine
Deutung von Mt 21 ^^ff- dienen; dies Gleichnis legt er seinem
echten Sinne entgegen IV, 36, 8 so aus, dass er unter dem ersten
Sohn die Juden, unter dem zweiten die Heiden versteht; er ent-
schuldigt die Nichterfüllung der Zusage des Zweiten mit der
Schwäche des menschlichen Willens und legt Gewicht darauf,
dass er es gewollt habe; den Ersten aber, dessen Sinnesände-
rung und Umkehr Jesus gerade der pharisaeischen Selbstgerech-
tigkeit gegenüber als das Löbliche hinstellen will, tadelt er als
schlecht: qui postea poenitetur, quando nihil profuit ei poeni-
tentia. So wird auch die Gesinnung des Herzens wie eine äussere
Leistung behandelt.
Dem Allen entspricht es, dass nach Iren, der Glaube
nicht eine Tat Gottes im Menschen ist, sondern als eine
Leistung desselben an Gott gilt: IV, 39, 2 facereenim proprium
est benignitatis dei: fieri autem proprium est hominis naturae. si
igitur tradideris ei quod est tuum, id est fidem et sub-
iectionem, recipies eins artem et eris perfectum opus dei. Es
ist der eigene Entschluss des Menschen, ob er glaubt oder nicht:
V, 27, 1 ex sua sententia credentes faciunt eins voluntatem et
Die subjective Aneignung des Heils seitens des Menschen. 207
ex sua sententia inobedientes non accednnt ad eins doctrinam;
der Mensch ist völlig frei in der Entscheidung für Glauben
oder Nichtglauben : IV, 37, 5 non tantum in operibus, sed
etiam in fide liberum et suae potestatis arbitrium hominis
servavit dominus. Iren, legt sogar grosses Gewicht darauf, dass
das Heil dem Menschen nicht umsonst in den Schoos fällt, son-
dern dass er sich um dasselbe bemühen muss ; IV, 37, 6 neque
magnopere appetendum bonum, quod sine suo proprio motu et
cura et studio provenisset, sed nitro et otiose insitum; IV,37,7
quanto per agonem nobis advenit, tanto est pretiosior: quanto autem
pretiosior, tanto eam semper diligamus . ovx ofioicog dyajtätai za
ex Tov avTOfiarov :wQ06yiv6fie7'a roic fiera öjtovörjq svqiö-
xofitvoig. Die gegenteilige Ansicht, dass der Glaube eine Wir-
kung Gottes im Menschen ohne dessen Zutun sei, ist ihm also
nicht unbekannt; sein Interesse an ihrer Bekämpfimg ist die
Betonung der sittlichen Verantwortlichkeit des Menschen. Da-
durch entfernt er sich aber soweit von der paulinischen Auf-
fassung, dass er V, 9, 3, noch dazu als Ansicht des Paulus selbst,
behaupten kann: sjih avsv JiVEVfiaroq d-eov Oco&tjvai ov övva-
fi£&-a, jcQOTQSJtofievog rjftäg o ajiöoxoXog, ölo, rfjg jtiörsmg
xal TTJg ccyvtjg dvaOTQOfpyg 6vvt?]Q8iv to Jiv'svfia rov
{^£0v. Damit ist nämlich der Herzpunkt der paulinischen Aus-
führungen verkannt. Denn nicht das ist die Frage, ob man
durch die Bemühungen des Glaubens oder durch die
Leistung der Werke der Gesetzeserfüllung gerecht
werde; sobald man überhaupt den Glauben als eine menschliche
Tat betrachtet, ist die ganze Fragestellung verkannt; sondern
darum allein handelt es sich, ob der Mensch durch
eigenes Bemühen und Selbstanstrengung oder gerade
durch den Selbstverzicht in der Hingabe an Gott das Heil
erhält. Letztere Bestimmung ist das Charakteristicimi der Ge-
rechtigkeit aus dem Glauben; dem Nachweis, dass ersterer Weg
vergeblich sei und nie zum Ziele führe, dient Pauli ganze Kritik
der A.T.lichen Gesetzesreligion, die keineswegs gerade gegen
das mosaische Gesetz, sondern überhaupt gegen das Bemühen,
auf dem Gesetzeswege gerecht zu werden, gerichtet ist.
So hat man also zu urteilen, dass Iren, im Grunde den Weg
der Selbsterlösung, dass der Mensch durch eigne Kraft
gerecht werde, proclamiere? Wie lässt sich damit seine.
208 Zweiter Teil.
trotz der Einsicht, dass der Mensch Gott eine Leistung darbringe,
festgehaltene Ansicht, dass das Heil ein Gnadengeschenk
sei, vereinbaren? cf. IV, 14, 1 deus sequentibus et servientibus
ei vitani et incorruptelam et gloriam aeternam attribnit, bene-
ficium praestans servientibus sibi ob id quod sequuntur.
Der Widerspruch löst sich auf folgende Weise. Aller-
dings wird der Mensch nach Iren, durch eigene Kraft
gerecht; aber die Gerechtigkeit vor Gott ist für ihn
gar nicht das Heilsgeschenk, um das es sich handelt;
sie ist vielmehr nur die Bedingung der Zuwendung des-
selben. Hier macht sich geltend, dass nicht die Gerechtigkeit
vor Gott, d. h. der innere Frieden des Herzens in Gott, sondern
die A^ergottung der irdischen Natur zu göttlicher ewiger Exi-
stenzweise ihm als das positive Heilsgut gilt. Gerechtigkeit vor
Gott und Erhebung des Menschen zu göttlichem Wesen sind
für Iren, nicht identisch, sondern jene ist die Voraussetzung und
Bedingung für diese, diese der Lohn für jene. So hat Iren,
seine beiden grundsätzlichen Interessen: das moralistische, dass
der Mensch sich sittlich anstrengen muss, um des Heiles würdig
zu sein, und das religiös -mystische: dass das Heil ein geheim-
nisvolles Geschenk sei, nicht ohne Geschick zu verbinden ge-
wusst. Das Heil ist Geschenk und ist Verdienst: das schliesst
einander ja nicht notwendig aus; es sei nur an das Beispiel einer
Promotion honoris causa erinnert, die nur infolge vorhande-
ner Würdigkeit und wegen bestehender Verdienste erfolgt, und
auf die der Empfänger doch keinen rechtlichen Anspruch hat,
sondern die er rein als Geschenk erhält. Auf diesem Wege
gelangte Iren, zu dem auf den ersten Blick willkürlich erschei-
nenden Resultat seiner Heilsbetrachtuug: für seine Entschei-
dung gegen das Heil ist der Mensch verantwortlich;
empfängt er dagegen das Heil, so erscheint dies rein
als Gnadengeschenk. Dabei ist nur der Zwischeugedanke aus-
gelassen, dass der Mensch auch an seiner Entscheidung für das
Heil schuld ist und sich mit freier verantwortlicher Leistung
die Gerechtigkeit erworben hat, die die Bedingung des Heils-
geschenkes ist; aber eben weil ihm das Heil nicht schon in der
Gerechtigkeit besteht, braucht er, trotzdem letztere als selbster-
worben gilt, jenes nicht auch dafür zu erklären. So verletzt er
weder sein moralistisches, noch sehi mystisches Interesse: die
Die ßubjective Aneignung des Heils seitens des Menschen. 209
Vergeltung im Gericht ist eine gerechte, die Beloh-
nung mit dem Heile eine gütige Veranstaltung Gottes:
IV, 36, 6 gratuito quidem pater donat in quos oportet, se-
cundum autem meritum dignissime distribuit adversus ingratos
et non sentientes benignitatem eins iustissimus retributor; IV,
39, 4 deus eis quidem qui inquirunt lumen incorruptibilitatis
et ad id recurrunt, benigne donans hoc quod concupiscunt
lumen . . . aeternum (Jei qui fugiunt lumen, ipsi sibi causa
sunt, ut aeternas inhabitent tenebras, destituti omnibus bonis. Der
Grund des Heiles des Menschen ist also nicht dieser.
sondern Gott; die Ursache des Verderbens des Men-
schen ist nicht Gott, sondern der Mensch; cf. II, 34, 3
non enim ex nobis, neque ex nostra natura vita est, sed secun-
dum gratiam dei datur , . . qui autem abiecerit eam et in-
gratus exstiterit factori, ob hoc quod factus est et non cogno-
verit eum qui praestat, ipse se privat in saeculum .saeculi per-
severantia.
Wenn nun aber der Mensch nicht der Realgrund seines
Heilsbesitzes ist, sondern dieser in Gott liegt, so ist damit
nicht ausgeschlossen, dass er nicht doch der Causalgrund des-
selben sei. W^enn auch der Lohn für die erworbene Gerechtig-
keit als ein freies Geschenk Gottes betrachtet wird, so ist die
Erteilung desselben, da sie nur infolge der vorhandenen Ge-
rechtigkeit stattfinden kann, doch von der Entscheidung des
Menschen für Heil oder Verderben abhängig; insofern der Mensch
die Ausführung und Betätigung seiner freiwilligen Entscheidung
für das Heil in der Erwerbung der Gerechtigkeit vollbringt, liegt
schliesslich doch sowol die Initiative, wie der eigentliche Heils-
erwerb auf Seiten des Menschen und nicht in dem Gnadenwillen
und der Kraftmitteilung Gottes. Der einzige Punkt, der Iren,
davor bewahrt, das Verhältnis von selbsterworbener Gerechtig-
keit und gottgeschenktem Lohn völlig in dem Schema von Ur-
sache und Wirkung aufgehen zu lassen, ist der, dass die Ge-
rechtigkeit keinen rechtlichen Anspruch auf den Lohn begründe,
dieser also mehr eine Belohnung sei. Einen Grund für diese
stillschweigend angenommene Behauptung führt Iren, nicht an;
aber er hat sich wol gehütet , sie preiszugeben, denn im selben
Momente wäre seine ganze Theologie zu einem rationalistischen
Moralismus zusammengeschrumpft; an Ansätzen zu dieser Causal-
Texte und l'ntersuchuugeu VI, 2. 14
210 Zweiter Teil.
verbiiidunj^f von Verdienst und Heil fehlt es übrigens nicht, cf.
III, 2."), 3 salvat dens quos debet salvare et iudicat dignos
iiidicio. Von einer Aneignung der Gedanken der Prädestination
und Gnadenwahl kann bei dieser Betonung der Freiheit und
Verantwortlichkeit des Menschen natürlich nicht die Rede sein;
Iren, stand im Gegenteil anscheinend gerade einer gnostischen
Betonung des Prädestinatiousgedankens in naturhafter, substan-
tieller Ausprägung gegenüber, c£ II, 29, 1 : wenn die Seelen bei
der consummatio ihrer Substanz wegen ihr Schicksal erhalten,
superfluum est credere, superflua autem et discessio salvatoris;
sie werden aber vielmehr nach ihrer sittlichen Leistung beurteilt:
si propter iustitiam, iam non propter id quod sint animae, sed
quoniam sunt iustae.
Nicht dem Sünder, sondern dem Gerechten schenkt nach
Iren. Gott das Heil; nicht die bedrückte Seele wird in ein neues
Verhältnis zu Gott versetzt, sondern dem Gerechten wird sein
wol verdienter Lohn zu Teil. Weil die Gerechtigkeit nicht die
Folge, resp. das Wesen, sondern die Bedingung des Heils ist,
kann und mnss Iren, auch die unapostolische Forderung auf-
stellen, dass man nach dem Empfang des Unterpfands des Heils
sich noch weiterhin mit guten Werken schmücken und bei
Strafe des Heilsverlustes aller Ungerechtigkeit zu enthalten habe:
IV, 27, 2 debemus timere ne forte post agnitionem Christi agentes
aliquid, quod non placeat deo, remissionem ultra non habeamus
delictorum, sed excludamur a regno eins; IV, 36, 0 durch den,
der nicht im hochzeitlichen Kleide kam Mt 22'-, ist daraufhinge-
wiesen, oportere nos cum vocatione et iustitiae operibus ador-
nari, uti requiescat super nos spiritus dei . . . ({ui autem vocati qui-
dem sunt ad coeuam dei et propter raalam suam conversationem
non perceperunt spiritum sanctum, proiicientur, inquit, in tenebras
exteriores; V, 8, 3 mundi sunt . . qui eloquia dei meditautur die
ac nocte, uti operibus bonis adornentur. Bei einem tieferen
Verständnis der paulinischen Theologie sind diese Gedanken, wie
überhaupt die Position, die wir Iren, in dieser ganzen Frage ein-
nehmen sahen, unmöglich; sie sind nur erklärlich bei einer
völligen Verkennung der paulinischen Auifassung des religiösen
Heilsgutes und des Weges, auf dem der Mensch dasselbe empfangt,
sowie der inneren organischen Verknüpfung desselben mit dem
sittlichen Verhalten des erlösten Individuums.
[
Zusammenfassung des dogmenge.«chichtlichen Teils. 2 1 1
Werfen wir einen Blick auf diesen dogmengeschiclitlichen
Teil zurück, der sich bemühte, eine objeetive Darstellung der
irenaeischen Heilslehre zu geben und diese in der kritischen Be-
leuchtung durch die entsprechenden paulinischen Gedanken er-
scheinen zu lassen, so wird man das Urteil nicht anders zusam-
menfassen können, als dass diese irenaeische Heilslehre,
so häufig sie auch mit Paulinismen durchsetzt erscheint
und ist (deren Mass objectiv historisch festzustellen uns nicht
möglich erscheint, und die hier nur im Grossen hervortreten
konnten), trotzdem ihrem ganzen Charakter nach pseudo-
paulinisch ist. Mau mag über das Mass der Aneignung des
Einzelnen verschiedener Ansicht sein, aber darüber, dass das
Ganze der paulinischen Position, ihr religiöser Kern nicht erfasst
ist, kann kein Zweifel bestehen. Somit hat dem Iren, aber die
Triebfeder gefehlt, die ihn zur Fructificierung gerade dieser
Theologie hätte veranlassen können: die Gründe seiner Benutzung
derselben müssen also äusserer, nicht innerer Natur sein. Der
Grundzug der irenaeischen Theologie ist nicht paulinisch, son-
dern ein durch die mystische Vergottungsidee nur ungenügend
balancierter Moralismus. Jenes religiöse Reis, das auf den letzte-
ren gepfropft ist, hat Iren, dem Culturboden entnommen, auf dem
er lebte: dem antik-hellenischen Geiste. Diese Vergottungsidee
hat vielfach formale Ähnlichkeit mit dem Paulinismus und konnte
darum sowol mit dessen Ausdrücken ausgeführt, wie für seine
genuine Fortsetzung gehalten werden. In "Wii'klichkeit bedeutet
sie aber der reinen paulinischen Religiosität gegenüber eine ma-
gische, hyperphysische Auffassung des Heils.
Die, im Einzelnen diametrale, Abweichung des Iren, von
Paulus trat in jedem beobachteten Punkte zu Tage.
Die Sünde ist nicht das persönliche Schuldgefühl, welches
das Menschenherz der Liebe Gottes entfremdet, sondern ein gene-
reller Druck, der auf dem Einzelnen als Verlust der urspniug-
lichen Freiheit und als Entbehrung des verdienten göttlichen
Lohngeschenkes, aber nicht als wirksame Macht, die ihn vom
Guten abzieht, lastet.
Die Sündenvergebung ist nicht Veränderung der Herzen.s-
stellung zu Gott, sondern Abwaschung des generellen Druckes:
dementsprechend schliesst sie die innere Herzenserneuerung nicht
als Folge ein, sondern stellt lediglich den ursprünglichen Zustand
212 Zweiter Teil.
der Entsclieidungsfreilieit für Heil oder Verderben wieder her;
sie ist also niclit eigentlich das Wesen, sondern nur eine Vor-
bedingung des Heils. Die positive Seite desselben ist nicht die
logisch notwendige Kehrseite jener Aufhebung des Minus, son-
dern ein Zweites, das als die Hauptsache hinzukommt; wo Ver-
gebung der Sünden ist, da ist nicht auch selbstverständlich Leben
und Seligkeit, sondern diese werden nur demjenigen zu Teil, der
sich ihrer würdig gezeigt hat. Das positive Heilsgut besteht
nicht in dem gläubigen Vertrauen des Herzens zu Gott, sondern
in der hyperphysischen Umschaffung der menschlichen Natur als
Vorbereitung zur Unsterblichkeit; wir werden nicht Gottes,
sondern Gott. Das Heil ist demgemäss in der Gegenwart nicht
Vollbesitz, sondern Unterpfand und Vorbereitung für die Voll-
endung in der Zukunft. Der Besitz des Heils ist nicht die
Quelle der Sittlichkeit, sondern gute Werke sind die Vorbedin-
gung des Empfangs des Heilsgeschenks; die Sittlichkeit ist also
nicht eine religiöse, sondern eine selbsttätige.
Erworben ist das Heil nicht durch die Gehorsamsleistung
Christi in seinem Leben und Tod, sondern sein objectiver Be-
stand beruht auf der Constitution der Person Christi.
Das specifisch Neue des christlichen Heilsguts,
die Gottesgerechtigkeit allein aus gläubigem Vertrauen, ist im
Literesse der Continuität der Heilsgeschichte zurückgetreten hinter
die Betonung der Übereinstimmung des Heilsweges in beiden
Bünden, die in der Erfüllung des natürlichen Sittengesetzes besteht.
In seiner Auffassung der Heilsgeschichte stellt L'eu. nicht das
Gesetz überhaupt, sondern nur das Ceremonialgesetz unter den Ge-
sichtspunkt der Erziehung, deren Ziel nicht die Freiheit
vom Gesetz, sondern das Gesetz der Freiheit ist.
Demgemäss wird dem Menschen das Heil nicht infolge
seiuer selbstlosen Hingabe an Gott, sondern seines Verdienstes
in der Leistung des gläubigen Gehorsams zu Teil. Die Ini-
tiative für die Zueignung des objectiv vorhandenen Heils an
das Individuum liegt nicht in demWilJen Gottes, sondern in
der Entscheidung des Menschen. Das Heil wird nicht aus
reiner Gnade, sondern nach Würdigkeit zuerteilt; es gilt zwar
als Geschenk, setzt aber Verdienst voraus. Letzteres ist zwar
nicht der Realgrund des Heils, aber der Causalgrund des
subjectiven Empfangs des Heils.
Zusammenfassung des dogmengeschichtliclien Teils. 213
Die Differenz vou Paulus ist demnach in allen die-
sen Punkten eine durchgreifende.
Insofern aber die Heilslehre der Nerv sowol der paulini-
schen, wie der irenaeischen Theologie ist, wird man darauf zu
verzichten haben, von einer inneren Verwandtschaft
der irenaeischen mit der paulinischen Theologie zu
reden.
Scliluss.
Wir sind am Schlüsse unserer Untersuchung. Dieselbe wurde
in zwei verschiedenen Fragestellungen angestellt, deren Lösung
unabhängig von einander geschehen ist. Die beiden Antworten
controllieren sich und ergänzen einander; ihre Übereinstimmung
bestätigt die Richtigkeit unseres Resultats. Der kirchenge-
schichtliche Teil hat in seiner empiristischen Untersuchung
dessen, was Iren, selbst als paulinisch darbietet, ergeben, dass
dieser weder Sympathie für die machtvolle individuelle Erschei-
nung des historischen Paulus, noch ein tieferes Verständnis seiner
Predigt besitzt; dass er vielmehr den Apostel als eine den anderen
Aposteln uniforme dogmatische Grösse behandelt und demgeraäss,
ohne Bewusstsein von der Eigentümlichkeit des Inhalts der pau-
linischen Briefe, die letzteren als Belege für seine aus anderen
Quellen stammenden und andere Ziele verfolgenden Ansichten
citiert, die in Wirklichkeit den paulinischen Briefen entweder
ganz fremd sind oder doch nur secundär in ihnen vorliegen. Der
dogmengeschichtliche Teil hat in systematischer Darstellung
die irenaeische Heilslehre an dem Massstabe des Paulinismus ge-
messen und ergeben, dass sich zwar im Einzelnen und äusserlich
mannigfache Berührungspunkte finden, die eine, wenn auch nicht
intensive, doch quantitativ bemerkenswerte Beschäftigung mit
den paulinischen Briefen constatieren ; dass es Iren, aber nicht
gelungen ist, die Grundgedanken des Paulus über das Wesen des
Heils zu erfassen, dass er vielmehr von dem Gehalte der pauli-
nischen Ausdrücke, die er im Munde führt, weit entfernt ist.
Demnach ist es falsch, aus der Häufigkeit der paulini-
214 Schluss.
sehen Citate im Werke des Iren, und der paulinischen
Formen und Formeln in seiner Theologie zu schliessen,
dass der Paulinismus zum Fundamente seines Stand-
punktes gehöre. Paulus ist für Iren, so wenig Funda-
ment, dass man ihn kaum als Ferment bezeichnen darf.
Zugleich ergiebt sich hieraus (vorausgesetzt, dass Iren, als
Repräsentant seiner Zeit gelten darf), da bei ihm das erste Bei-
spiel eines canongleichen Gebrauchs der paulinischen Briefe vor-
liegt, dass diese in erster Linie nicht aus inneren Gründen mit
Rücksicht auf ihren positiven Inhalt, sondern aus äusserer, d. h.
von ihrem Wesen unabhängiger, Veranlassung zu diesem offi-
ciellen Gebrauch gelangt sind. Der natürliche Process der
wachsenden Verehrung, die sie infolge ihres Urhebers und
Alters immer mehr erfahren mussten, hätte in der Zeit von Justin
bis Iren, nicht diese Fortschritte machen können; er ist u. E.
durch den Vorgang des Gnosticismus in der Berufung auf die
paulinischen Briefe beschleunigt worden, wenn dieser Umstand
nicht gar überhaupt erst die Veranlassung zu dem gleichen Ge-
brauch seitens der Grosskirche gewesen ist.
Wie hat aber Iren, trotz dieses officiellen Gebrauchs
der Paulusbriefe blind an ihrem offenbaren Inhalt vor-
beigehen und nur die Bestätigung seiner eigenen, dem
Paulus oft widersprechenden Gedanken aus ihnen her-
auslesen können? Weil er — auch hierin ganz ein Kind
seiner Zeit, der Sturm- und Drangperiode der jugendlichen Kirche,
in der ihr Macht und Kraft erstarkte, aber klare Selbstbesin-
nung und bewusste Selbständigkeit noch fehlte — überhaupt
kein principiell-systematisches, sondern lediglich prac-
tisch-kirchliches Interesse besass. Die Frage: was ist
Wahrheit? existiert für ihn nicht; sein Ziel ist das practische
Christentum, wie es die Kirche allein bietet. Dadurch concen-
trierte sich sein Streben auf das, was Not tut, und zumal in jener
Zeit Not tat: feste fromme Sittlichkeit, aber verengerte sich auch
der Kreis dessen, was ihm religiös wertvoll erschien, auf Kosten
seines Verständisses der eigentlichen christlichen Heilslehre.
Jener Mangel an principiellem Interesse rächte sich in seiner
Theologie. Er ist sich selbst nicht bewusst gewesen, dass die-
selbe etwas Anderes sei, als sein Glaube. Von den Gnostikeru
zu dem ihm unbewussten Schritt gezwungen, das theoretische
Schluss. 215
Recht seines practischeu Christentums aufzuweisen, war er darum
nicht fähig, des Stoffes Herr zu werden. Es fehlte ihm das Or-
gan zum Verständnis seines eigenen Unternehmens. Nur so war
es möglich, die widerstrebenden Gedankenreihen aneinander-
zuschieben, nur so konnte er, je nach dem jedesmaligen Ziele
seines Gedankenganges, dasselbe in entgegengesetzter Weise ver-
wenden. Iren, fehlt das wissenschaftliche Gewissen; für uns hat
dieses Verfahren etwas Verletzendes, für ihn ist es kein persön-
licher Vorwurf : war ihm doch alles Theologische nur Mittel zum
Zweck; das Gebot wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit war ihm so
unbekannt, als ihm das Interesse für principielle Wahrheit fern
lag. Er vermochte die Religion, die sich absolut vollkommen
weiss, und die Theologie, die stets nur relative Wahrheit hat,
nicht auseinanderzuhalten und übertrug das Recht jeuer auf diese.
Der Unterschied zwischen Glaube und Theologie ist für ihn ledig-
lich ein quantitativer. Letztere ist ihm gar nicht Wissenschaft,
sondern nur Apologetik, sie will nicht die Wahrheit erforschen
und innerlich begründen, sondern das Feststehende äusserlich be-
legen; nicht der Drang nach Wahrheit, sondern die Für-
sorge für Sicherheit ist ihr Motiv. Erst bei den Alexan-
drinern ist dies anders, sie haben sich auch zuerst an Paulus re-
ligiös erwärmt. Iren, hat mit ihm nur wie mit einem toten Object
operiert und in ihm kein Leben, sondern eine dogmatische Grösse
gesehen; darum konnte er von dort auch kein Leben schöpfen.
Weil sein theologischer Standpunkt ein vorgefasster
und fertiger, nicht lebendiger und wachsender war,
konnte er sich auch mit den paulinischen Briefen ein-
gehend beschäftigen, ohne dass ihm eine Ahnung von
ihrem religiösen Gehalt aufging.
Ihrem Gegenstand gemäss hat unsere Abhandlung mehr und
mehr zu einer fortschreitenden Verurteilung des Iren, werden
müssen. Der Kritik am Massstabe des Faulinismus konnte sein
Verfahren und Standpunkt nicht genügen. Aber der Stein kann
trotzdem ein edler Stein sein, der vor dem Demant zersplittert.
So ist auch Iren, in dem Rahmen des zweiten Jahrhun-
derts eine Lichtgestalt. Das um so mehr am Schlüsse dieser
über ihn absprechenden Abhandlung zu betonen, ist Pflicht der
Gerechtigkeit. Zwar tritt er uns aus seinem Werke nicht als
ein religiöses Genie entgegen, wie ein Paulus oder Augustin aus
216 Schluss.
ihren Worten selbst sprechen; aber immer wieder bricht seine
warme persönliche Religiosität durch, gepaart mit der ehernen
Strenge seiner Forderungen an das sittliche Leben des Christen.
So wenig evangelisch seine Theologie war, so trefflich war sein
practisches Christentum; es ist eine ernste Lehre und kräftig
gegen alle Schwärmerei: Gott glauben ist seinen Willen tun!
Diese strenge Sittlichkeit begründet das historische Existenzrecht
der katholischen Kirche jener Zeit. Hatten wir oben zu rügen,
dass Iren, den Unterschied zwischen Glauben und Theologie zu
Beider Schaden übersieht, so ist andrerseits seine besonnene
Stellung zur Philosophie zu bewundern, die ebensowol das Recht
der Forschung anerkennt, wie die Unabhängigkeit des religiösen
Gebiets von derselben hervorhebt. Die Betonung der Souve-
ränetät der Religion hindert ihn nicht, sich classischer Bildung
zu befleissigen: er ist im Homer und anderen Classikern ebenso
bewandert, wie in der philosophischen Litteratur wol orientiert.
Unbesorgt hat er sein theologisches Werk in den Formen der
Weltlitteratur verfasst. Seine massvolle Stellungnahme zum
Passahstreit wie zum Montanismus leuchtet in ihrer Weisheit und
Freundlichkeit aus den Kämpfen der Zeit hervor. Milde und
freimütige Weitherzigkeit ist ihm überhaupt eigen; streng und
energisch ist er nur gegen die Feinde der Einheit des Kirchen-
glaubens, aber auch hier zumeist ohne persönliche Gehässigkeit.
Begabt mit feinem Witz und treffender Vergleichungskunst, eifert
er mit gesundem Tact für das Heilige. Er ist kein speculativer
oder sj^stematischer Kopf, sondern ein practisch-kirchlicher Mann;
er gleicht auf theolosjischem Gebiete einem trefflichen Verwal-
tungsl)eamten , aber er ist kein genialer Erfinder und Erbauer.
Man gcAvinnt den Eindruck, als ob er als stiller Friedensmann
allein für seine Herde gelebt hätte, wenn er sich nicht von Gott
zum Kampfe gegen die Störenfriede aufgerufen gefühlt hätte. So
erscheint Iren, als einer jener getreuen Diener der Kirche des
Herrn, die in frischer Tatkraft Rom in ihrem Sinne gross ge-
macht haben. Das Ausschlaggebende aber, was seine Persön-
lichkeit zu einer christlichen stempelt, ist die innige Beziehung
alles Lebens und Seins auf Gott, sowie der frohe Mut und ernste
Wille, in gottgemässer Lebensführung der göttlichen Woltaten
würdig zu sein.
Trotzdem erweist sich sein Standpunkt, an dem Evangelium
Schluss. 217
und au Paulus gemessen, als unterchristlicb, sobald er versucht,
sein practisches Christentum theoretisch zu fixieren. Frommes
Leben ist zweifellos eine Forderuno- des Christentums, und s'erade
die Sittenreiuheit der Christen hat ihnen zu jener Zeit ihre
edelsten Genossen zugeführt, die hier eine practische Bewährung
der dargebotenen Weltanschauung fanden, die als Beweis der
Göttlichkeit und Wahrhaftigkeit der letzteren erschien. Aber
trotzdem gefährdete die lehrhafte Betonung der Sittlichkeit die
Grundbestimmung der christlichen Religion, dass die innere Er-
neuerung des Menschen das Primäre sei und nicht die äussere
Rechtschafi'enheit : denn das war Jesu Lehre vom Gottesreich, dass
Alles um seinetwillen geschehen müsse, und der Kern der
paulinischen Doctrin: durch Glauben, nicht durch Werke gerecht.
Diese Gefahr, auf den Standpunkt der Werkgerechtigkeit und
Selbsterlösung zurückzusinken, hat die Zeit selbst gefühlt; Iren,
stellt das Gegengewicht her durch die Betonung der göttlichen
Gnade als eines göttlichen Geschenks. Aber auch das meint
Iren, nicht im rein christlichen Sinne, sondern in dem seiner Zeit.
Die der antiken Heilsidee entsprechende Anschauung von einer
von Gott geschenkten Umschafifung der menschlichen Natur,
durch die in seiner Theologie die Abhängigkeit des Menschen von
Gott sichergestellt war, hat mit ihrem Entgegenkommen gegen-
über den mysterienhaften Neigungen der Zeit vor allem die Welt
gewinnen helfen; sie mag auch auf der Peripherie des Christ-
lichen liegen, und viel Christliches wird man in sie hineingetragen
und so herübergerettet haben: aber indem man diesen Gedanken
in das Centrum rückte, gefährdete mau das Wesen der christ-
hchen Religion, da in demselben die innere Umschafifung des
Menschen statt als religiös-sittliche Wiedergeburt vielmehr als
naturhafte mystische Verwandlung gemeint war.
Beide Lehren, die moralistische und die mystische, sind ge-
wiss der Niederschlag einer practisch-christlichen Gesinnung, aber,
an dem Evangelium gemessen, sind sie demselben fremd und unter-
christlich. Es ist im letzten Grimde der Gegensatz der Erlösungs-
und der GesetzesreKgion, der hier zu Tage tritt, des Gottes-
friedens und der Selbstgerechtigkeit, welche letztere dm'ch jenen
mystischen Gedanken nur ungenügend balanciert ist; es ist der
Weg der Veräusserlichung und der Verzauberung des Evan-
geliums, den Iren, als Sohn der altkatholischen Kirche mitzog.
218 Scliluss.
Beide Lehren widersprechen den paulinischen Ausführungen; wie
denn auch die Geistestat des 10. Jahrhunderts aus diesen die
Kraft schöpfte, die Schranken jener Dogmatik zu zertrümmern
und das schlichte Kleinod des Evangeliums wieder frei erstrahlen
zu lassen. Aber wie noch jetzt im Banne jener katholischen
Dogmatik manch frommes Christenherz lebt, trotzdem sie gegen-
über dem Evangelium nur als Versteinerung gelten kann, so hat
Iren, erst recht als Christ und Held zu gelten, dessen Zeitver-
hältnisse zu dieser Gestaltung des Evangeliums führten. Auch
er hat wahres Christentum, aber in fremdartiger Umhüllung und
falscher Ausprägung. Die Sturm- und Draugzeit, in der er lebte,
entschuldigt ihn; es geziemt auch nicht, mit dem idealen Mass-
stab des Paulinismus andere historische Erscheinungen zu ver-
urteilen, aber es gilt, den Abstand zu messen und zu constatieren.
Iren, ist eine Lichtgestalt, aber im Rahmen einer Zeit, die bereits
den Weg zur Weltkirche einschlug; er trägt mit Recht den
Namen eines Friedensmannes, aber er will den Frieden mit Gott
durch den Frieden mit der Welt gewinnen, während das Evan-
gelium den Frieden mit Gott als das Erste verheisst und den
Frieden mit der Welt als Folge: so ist Iren.'s Richtpunkt nicht
Golgatha, sondern Rom. Darin ist das Urteil über sein Ver-
hältnis zu Paulus enthalten.
Druck von August Pries in Leipzig.
Verlag der J. C. HINEIOHS'sclieii Bucliliandlmig in Leipzig.
NOVUM TESTAMENTUM GRAECE.
Ad antiqnissimos testes denuo recensnit
apparatum criticimi omni studio perfeetuiii apposuit
commentationem isagogicam praetexiüt
Constantinus Tischendorf.
£ditio octava critica niaior.
Vol. I. et II. 1869. 1872. 2012 S. 38 JI.
Volumeu III Prolegoinena
scripsit Casparus Renatus Gregory, additis curis 7 Ezrae Abbot.
Pars prior. 1SS4. (IV, 440 p. 8.) 10 M.
Das letzte Heft des zweiten Bandes dieser Ausgabe erschien am Ende
des Jahres IST 2 kurz vor der Erkrankung des Verfassers. Da keine Vor-
arbeiten sich unter den Papieren Tischendorf "s befanden, so sah sich
Herr Dr. Gregory, Avelcher die Bearbeitung der Prolegomena im Jahre ISTfi
übernommen hatte, genöthigt, dieselben ganz unabhängig auszuführen; nur
wenige Seiten konnten aus den Prolegomenis zu der editio septima ent-
nommen werden.
Herr Professor Ezra Abbot, der auf diesem Gebiete eine Autorität war,
hatte die Güte, den Herrn Herausgeber mit Eath und That zu unterstützen.
Die zweite Hälfte mit den Minuskeln, den Versionen und den kirch-
lichen Schriftstellern ist bereits längst zum grössten Theil fertig geschrieben,
und wird im Laufe des nächsten Jahres erscheinen.
Die Prolegomena zur Editio minor können erst nach der Vollendung
der zweiten Hälfte erscheinen.
NOVUM TESTAMENTUM GRAECE.
Ad autiquissimos testes denuo recensnit
(lelectiique critico ac prolegomenis iustruxit
I Constant. Tisohendorf.
Editio critica minor ex A'III. maiore desumpta.
1ST7. 1060 S. gebunden 10 M. 80.
Um den Anforderungen der älteren Studenten und der angehenden
Pfarrer entgegenzukommen, hat Tischendorf sich entschlossen, wie bei der
siebenten, so auch bei der achten Auflage, denselben Text in einem kleineren
Format wiederzugeben. Diese editio minor bietet dann auch demgemäss
einen Auszug aus dem kritischen Apparat der grösseren Ausgabe. Die
ausführlichen Citate aus den kirchlichen Schriftstellern fallen weg. Doch
werden die Versionen so wie zum Theile die Minuskeln berücksichtigt. Die
hauptsächlichsten Lesarten der Unzialhandschriften Averden aber, und das
ist das Wichtigste, ziemlich ausführlich mitgetheilt. Es ist auch erfreulich
zu sehen, dass diese Ausgabe lobende Anerkennung gefunden hat. nicht nur
in Deutschland, sondern auch in England und Amerika. Die Prolegomena
werden ebenfalls einen der Natur der Aiisgabe entsprechenden Auszug aus
den grösseren enthalten und sofort nach Vollendung derjenigen zur editio
maior erscheinen.
"\'erlap: der J. C. HINRICHS'scben Buchhandlung in Leipzig.
Patrum apostolicorum opera
Textum ad fidem codicum et graecorum et hitinorum adhihitis prae-
stantissimis editionibus recensuenuit, commentario exegetico et historico
illustraverunt, apparatu critico, versione latina passim correcta,
prolegomenis, indicibus instruxerunt
Oscar de (rebliardt Adolfus Harnack Theodorus Zahn.
Editio post Dresselianam alteram tertia.
1876 — 78. 3 Bände in 4 Abtheilungen. =i Ermässigter Preis M. 16.— =
Fascicnli I. partis I. Editio secuiida.
Clementis Romani epistulae. Textum ad fidem codicum et Alexandrini
et Constantinopolitani nuper inventi recensuerunt et illustraverunt
Oscar de Gebhardt et Adolfus Harnack. 1876. 238 S. M. 4.50.
Fascicnli I. partis II. Editio secnnda.
Barnabae epistulae gi-aece et latine, recensuerunt atque illustraverunt,
Papiae quae supersunt, Presbyterorum reliquias ab Irenaeo sei-vatas,
vetus ecclesiae romanae symbolum. epistolam ad Diognetum adjecerunt
Oscar de Gebhardt et Adolfus Harnack. 1S78. 272 S. M. 5.—
Fasciculus II.
Ignatii et Polycarpi epistulae martyria fragmenta, recensuit et illustravit
Theodorus Zahn. 1876. 464 Seiten. M. 8.—
Fasciculus HI.
Hermae pastor graece addita versione latina recentiore e codice Palatino
recensuerunt et illustraverunt Oscar de Gebhardt et Adolfus Harnack.
1877. 372 S. M. 7.—
Die Kirche Christi und ihre Zeugen
oder die
Kirclieugescliiclite in Biograpliien
von Friedrich Böliringer.
Neue Ausgabe in 24 Bänden. Herabgesetzter Preis M. 66. —
Inhalt: 1. Ignatius, Polykarpus , Perpetua. — II. Irenäus. — III
1. 2. Tertullianus. — IV. Cyprianus. — V. Origenes und Klemens. —
VI. 1. 2. Athanasius und Arius. — VII. Basilius. — VIII. Gregor von
Nyssa, Gregor von Nazianz. — IX. Cbrysostomus und Olympias. —
X. Ambrosius. — XL 1. 2. Augustinus. — XII. Leo, Gregor der Grosse. —
Xin. Kolumban und St. Gall, Bonifazius, Ansgar. — XIV. Anselm von
Kanterbury, Bernhard von Clairvaux, Arnold von Brescia. — XV. Peter
Abaelard. — XVI. Heloise, Innozenz III., Franziskus von Assisi, Elisabeth
von Thüringen. — XVII. Johannes Tauler. — XVIII. Heinrich Suso,
Johannes Rusbroek, Gerhard Groot. — XIX. Florentius Radevynzoon,
Thomas von Kempen. — XX. 1. 2. Johannes von WyklifFe. — XXI. Konrad
Waldhauser, Milic von Kremsier, Matthias von Janow. — XXII. 1. 2.
Johann Hus. — XXIII. Hieronymus von Prag, Das Conzil von Kon-
stanz. — XXIV. Hieronymus Savonarola.
Druck von August Pries in Leipzig
TEXTE UND UNTERSUCHUNGEN
ZUR GESCHICHTE DER
ALTCHRISTLICHEN LITERATUR
VON
OSCAR VON &EBHARDT und ADOLF HAMACK.
YI. BAND. HEFT 3.
DIE
GNOSTISCHEN QUELLEN HIPPOLYTS
IN SEINER
HAUPTSCHEIFT GEGEN DLE HißETIKEE
VON
HANS STAEHELIN.
SIEBEN NEUE BRUCHSTÜCKE DER SYLLOGISMEN DES APELLES.
DIE GWYNN'SCHEN CAJUS- UND HIPPOLYTUS-FRAGMENTE.
ZWEI ABHANDLUNGEN
VON
ADOLF HAENACK.
LEIPZIG
J. C. HINßlCHS'SCHE BUCHHANDLUNG
1890.
Verlag der J. C. HLNRICHS'schen Ruchhandlung in Leipzig.
Texte und Uiitersucliiiiigeu zur Geschichte der
Altchristlichen Literatur
von Oscar von Gebhardt und Adolf Hariiack.
I, 1. 2. Die Ueberlieferung der griechisclien Apologeten des zweiten Jahrhunderts
in der alten Kirche und im Mittelalter von Adolf Harnack. 308 S. 1882. 9 M. —
I, 3. a. Die Altercatio Simonis ludaei et Tlieophili Cliristiani nebst Untersuchungen
über die antijüdische Polemik in der alten Kirche. Von Adolf Harnack. b. Die
Acta Arclielai und das Diatessaron Tatians. Von Adolf Harnack. c. Zur hand-
schriftlichen Ueberlieferung der griechischen Apologeten. I. Der Arethascodex,
Paris. Gr. 451. Von Oscar v. Gebhardt. III, 1% S. 188:!. G M. —
I, 4. Die Evangelien des Matthäus und des Marcus aus dem Codex purpureus
Rossanensis, herausgegeben von Oscar v. Gebhardt. Der angebliche Evangelien-
commentar des Theophilus von Antiochien, von Adolf Harnack. LIV, 176 S. 1883.
7 M. 50.
II, 1. 2. Lehre der zwölf Apostel, nebst Untersuchungen zur ältesten Geschichte
der Kirchenverfassung und des Kirchenrechts von Adolf Harnack. Nebst einem
Anhang: Ein übersehenes Fragment der Juhr.xn in alter lateinischer Ueber-
setzung. Mitgetheilt von Oscar v. Gebhardt. 70 u. 204 S. 1884. 10 M. —
(Nicht mehr einzeln zu haben.)
II, 3. Die Offenbarung Johannis , eine jüdische Apokalypse in christlicher Be-
arbeitung von Eberh. VIscher. Mit Nachwort von Adolf Harnack. 137 S. 1886. 5 M. —
II, 4. Des heil. Eustathius, Erzbischofs von Antiochien, Beurtheilung des Origenes
betr. die Auffassung der Wahrsagerin 1. Könige [Sam,] 28 und die diesbezüg-
liche Homilie des Origenes, aus der Münchener Hds. 331 ergänzt \i. verb.,
mit kritischen u. exegetischen Anmerkungen vcn Alb. Jahn. XXVlI, 75 S. 1886.
3 M. 50; Einzelpr. 4 M. 50.
II, 5. Die Quellen der sogenannten apostolischen Kirchenordnung, nebst einer Unter-
suchung über den Ursprung des Lectorats und der anderen niederen "Weihen von
Adolf Harnack. 106 S. 1886. 4 M. —
III, 1. 2 Leoutius v. Byzanz und die gleichnamigen Schriftsteller der griechischen
Kirche v. Prof. Lic. Dr. Frledr. Loofs. 1. Buch: Das Leben und die polem. Werke
des Leontius v. Byzanz. VIII, 318 S. 1887. 10 M. —
III 3. 4. Aphrahat's des persischen Weisen Homilien, aus dem Syrischen über-
setzt und erläutert von Pfarrer Dr. Georg Bert. — Die Acten des Papylus und
der Agathonike. Eine Urkunde aus der Zeit M. Aureis von Ad. Harnack. II,
466 S. 1888. 16 M. ■—
IV, 1. Tatiani oratio ad Graecos rec. Ed. Schwartz. X, 105 S. 1888. 3 M. 60.
V, 1. Der pseudocyprianische Tractat de aleatoribus, die älteste lateinische, christ-
liche Schrift, ein Werk des römischen Bischofs Victor I. (saec. II.), von Adolf
Harnack. VI, 151 S. 1888. 4 M. 50.
V, 2. Die Abfassungszeit der Schriften Tertullians von Ernst Noeldechen. Fragmente
d. Papias, Hegesippus u. Pierius von C. de Boor. 184 S. 1888. 6 M. —
V, 3. Das Hebräerevangelium von Lic. Rud. Handmann. 13G S. 1888. 4 M. 50.
V, 4. Agrapha. Aussercanonische Evangelienfragmente, gesammelt u. untersucht von
Kirchenratli Alfred Resch. — Anhang: Das Evangelienfragmeut von Fajjum von
Adolf Harnack. XIII, 520 S. 1889. 17 M. —
VI, 1. Die Textüberlieferung der Bücher des Origenes gegen Gelsus in den Hand-
schriften dieses Werkes und der Philokalia. Prolegomena zu einer kritischen
Ausgabe von Dr. phil. Paul Kötschau, Gymnasiallehrer in Jena. VII. 157 S. 1889.
5 M. 50.
VI. 2. Der Paulinismus des Irenaeus. Eine kirchen- und dogmengeschichtliche Unter-
suchung über das Verhältnis des Irenaeus zu der Paulinischen Briefsammlung und
Theologie von Privatdoc. Lic. Dr. Jobs. Werner. 224 S. 1889. 7 M. —
VI. 3. Die gnostischen Quellen Hippolyts in seiner Hauptschrift gegen die Häretiker
von H. Staehelln. Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles. Die
Gwynn'schen Cajus- und Hippolytus-Fragmente v. A. Harnack. IV, 133 S. 1890.
4 M. 50.
DIE
GNOSTISCHEN QUELLEN
HIPPOLYTS
IN SEINER
HAÜPTSCHRIFT GEGEN DIE HÄEETIKER
VON
H. STAEHELIN.
SIEBEN NEUE BRUCHSTÜCKE DER SYLLOGIS^IEN DES APELLES.
DIE GWYNN'SCHEN CA JUS- UND HIPPOLYTÜS-FRAGIVIENTE.
ZWEI ABHANDLUNGEN
YOX
A. HARNACK.
if^
LEIPZIG
J. C. HINRICHS'SCHE BÜCHHANDLUNG
1890.
I
Inhalt.
Seite
§ 1. Einleitendes 2—4
§ 2. Die unverdächtigen Stücke der PMlosophumena .... 4 — 7
§ 3. Die verdächtigen Stücke der PMlosophumena. (= ..die dritte
Gruppe" der in den Philosophumena enthaltenen Relationen) 7 — 1(J3
I. Die Verwandtschaft dieser Stücke 11 — 61
Ä. Allgemeine Verwandtschaft 11—40
B. Die Einzeiherührungen, abgesehen von den
Citaten aus der h. Schrift 40— .55
C. Die Schriftcitate 55 — 60
IL Das Alter der Berichte der „dritten Gruppe" . . 62—84
A. Die Schriftcitate in der Bedeutung für das
Alter dieser Berichte 64 — 68
B. Der allgemeine Charakter der Berichte in
seiner Bedeutung für das Alter derselben 68— &4
III. Vergleich der Berichte der „dritten Gruppe" mit den
Angaben der andern kirchlichen Schriftsteller, na-
mentlich des Irenaeus und Clemens Alexandrinus . 84 — 103
§ 4. Schluss. Resultat 103—108
Sieben neue Bruchstücke d er Syllogismen des Apelles . . 109 — 120
Die Gwynn'schen Cajus- und Hippolytus-Fragmente . . . 121-133
Quellen und Litteratur.
Irenaeus: Adv. haereses,
Clemens Alexandrinus: Stromateis.
Origenes: C. Celsum.
F. Jacobi: Artikel „Gnosis" in Herzogs Realencyklopädie (1. Auflage).
R. Volkmar: Die Philosopliuraena und Marcion (Theologische Jahrbücher
von Baur und Zeller. 1854).
A. Hil genfei d: Das System des Gnostikers Basilides (Theologische Jahr-
bücher von Barn* und Zeller. 1856).
F. C. Baur: Das System des Gnostikers Basilides und die neuesten Auf-
fassungen desselben (Theologische Jahrbücher von Baur und Zeller.
1856).
R. A. Lipsius; Der Gnosticismus, sein Wesen, Ursprung und Entwicklungs-
gang (Ersch und Gruber: Allgemeine Encyklopädie, 1. Section, 71. Band.
Leipzig 18601.
W. Möller: Geschichte der Kosmologie in der griechischen Kirche bis auf
Origenes. Halle 1860.
R. Baxmann: Die Philosophumena und die Peraten (Zeitschrift für die
historische Theologie. 1860).
A. Hilgenfeld: Der Gnosticismus und die Philosophumena mit besonderer
Rücksicht auf die neuesten Bearbeitungen von W.Möller und R. A. Lipsius
(Zeitschrift für die wissenschaftliche Theologie. 1862).
R. A, Lipsius: Ueber die ophi tischen Systeme (Zeitschrift für wissen-
schaftliche Theologie. 1864).
(i. Heinrici: Die Yalentinianische Gnosis und die Heilige Schrift. Berlin
1871.
A. Harnack: De Apellis gnosi monarchica. Leipzig 1874.
A. Harnack: Zur Quellenkritik der Geschichte des Gnosticismus (Zeitschrift
für die historische Theologie. 1874).
F. Jacobi: Das ursprüngliche Basilidianische System (Zeitschrift für Kir-
chengeschichte. 1876).
A. Hilgenfeld: Die Ketzergeschichte des Urchristentums. Leipzig 1884.
Salmon: The Cross-References in the Philosophumena (Hennathena 1885).
Texte n. Untersuchungen VI, 3.
n
§ 1. Einleitendes.
Nach der Entdeckung der Refutatio omnium baeresium des
Hippolyt — sie wird jetzt gewöhnlich, zur Unterscheidung von
anderen ketzerbestreitendeu Werken, unter dem nicht korrekten
Titel „Philosophumena" citiert — erhob sich sofort die Frage über
den Wert der in ihr enthaltenen Berichte; denn bekanntlich
weichen diese Berichte von den Kachrichten anderer Häreseologen
ab, resp. enthalten ganz neue Stoffe. Gewichtige Stimmen, wie
die F. C. Baurs und F. Jacobis, sprachen Hippolyt die grössere
Glaubwürdigkeit zu, während andere Gelehrte, z. B. A. Hilgen-
feld, R. A. Lipsius, A. Harnack u. A. für die Darstellung bei
Irenaeus. Clemens von Alexandrien und den älteren kirchlichen
Häreseologen überhaupt eintraten. Eine ganz neue Gestalt er-
hielt das Problem durch Salmon (The Cross-References in the
Philosophumena in der Ztschr. Hermathena 1S85; s. dazu die An-
zeige von A. Harnack in der Theol. Lit.-Ztg. 1885 Col. 506).
Nachdem er die Bedeutung der Philosophumena für unsere
Kenntnis der gnostischen Systeme kurz berührt und der ver-
schiedenen Ansichten über den Wert des Werkes gedacht hat,
wirft er die Frage auf, ob die von Hippolyt citierten Schrif-
ten wirklich von Häretikern stammen, und ob die in
ihnen beschriebenen, bisher unbekannten Sekten über-
haupt existiert haben. Hippolyt selbst sei sicher von ihrer
Echtheit überzeugt gewesen und hal)e auch über einige gnostische
Schriften, z. B. über die des Valentin, richtig geurteilt; doch sei
es unerklärHch, wie Hippolyt diese zum Teil sonst nirgends be-
kannten Werke habe in seinen Besitz bringen können, welche
er zudem mit der Miene eines Mannes beschreibe, der sich be-
wusst sei, sorgfältig behütete Geheimnisse ans Licht zu ziehen.
Ein einzelner, gläubig gewordener Häretiker könne diese Traktate
■dem Hippolyt nicht überliefert haben; denn sie seien zu zahl-
§ 1. Einleitendes. 3
reich imd unter sicli zu versckieden. als dass ein Einzelner sie
in seinen Besitz habe bringen können. Die Sache scheine mit-
hin nur so erklärt werden zu können, dass Hippolyt durch Zu-
fall ein oder mehrere häretische Werke in seine Hände bekom-
men, nun eifrig begonnen habe, nach andern behufs Widerlegung
zn fahnden und so als emsiger Sammler dieser Litteratur bekannt
geworden sei; derjenige, welcher Hippolyt eine wirklich häretische
Schrift verkauft, habe dann wahrscheinlich andere fabriziert und
sie Hippolyt als echte in die Hände gespielt.
Zu dieser Ansicht ist Salmon gedrängt worden durch die
vielen seltsamen Uebereinstimmungen in Ausdruck und Gedanken-
gang, welche die von Hippolyt wiedergegebeuen guostischeu
Schriften aufweisen: denn sie führen zu dem Gedanken, esmüssten,
obschon diese Dokumente dem Anschein nach allen andern kirch-
lichen Schriftstellern ausser Hippolyt unbekannt waren, trotzdem
Häretiker aus sehr verschiedenen Schulen mit den Werken ihrer
Gesinnungsgenossen bekannt gewesen sein. — Salmon bringt nun
eine ziemlich grosse Anzahl dieser Uebereinstimmungen zur Er-
härtung seiner Ansicht bei und stellt auch verschiedene Hypo-
thesen auf, um sie zu erklären, ohne jedoch eine derselben näher
auszuführen.
Er ist nicht der Erste, welcher die Verwandtschaft der von
Hippolyt citierten gnostischen Schriften bemerkt hat. Xeben
Hilgenfeld, der in seiner „Ketzergeschichte des Urchristentums"
einige Fingerzeige giebt und in seinem Artikel: „der Gnosticis-
mus und die Philosophumena" im IS. Bande der „Zeitschrift für
wissenschaftliche Theologie" die Verwandtschaft einiger von
Hippolyt gezeichneter Systeme kurz berührt hat, ist es besonders
Möller in seiner „Geschichte der Kosmologie in der griechischen
Kirche bis auf Origenes" gewesen, der die Verwandtschaft der
in den Philosophumena enthaltenen Berichte über die gnostischen
Systeme näher erörtert und dabei auch verschiedene jener merk-
würdigen Uebereinstimmungen in Ausdruck und Art der Beweis-
führung herangezogen hat.
Was aber noch fehlt, damit die Frage der Verwandtschaft
dieser Schriften untereinander ihrer Lösung näher gebracht werde,
ist eine,speciell auch auf dasEiazelne sich erstrecken de
Vergleichung derselben. Das soll die Hauptaufgabe dieser
Abhandlung bilden. Ausserdem werden wir öfters auch andere
1*
4 § 2. Die unverdächtigen Stücke der Philosophumena.
kirchliche Schriftsteller zur Vergleichung heranziehen müssen.
Um jedoch nicht zu weitläufig zu werden, gestatten wir uns,
meist nur Irenaeus und Clemens Alexandrinus als Vertreter der
occidentalischen und der orientalischen Kirche zu eitleren. —
Unser Urteil in Bezug auf die Philosophumena wird aber in
vielen Fällen sehr erschwert durch den stark korrumpierten Text,
dessen Herstellung auch Duncker und Schneidewin (1859;
nach ihrer Ausgabe werden wir eitleren) mehrfach als hoffnungs-
los haben aufseben müssen.
§ 2. Die unverdächtigen Stücke der Philo-
sophumena.
Sehen wir uns nun Buch V bis X der Philosophumena, worin
die Häretiker bekämpft werden, näher an, so bemerken wir, dass
ihr Verfasser in einzelnen Partien vollständig abhängig ist,
namentlich von Irenaeus, während er in andern wiederum volle
Selbständigkeit an den Tag legt. Der Bericht über Secundus
(Phil. VI, 38) ist fast wörtlich aus Irenaeus' Werke adversus omues
haereses (I, 11, 2) entnommen; der Bericht über Epiphanes (VI,
38) stammt aus Ir. adv. haer, I, 11, 3; der über „Andere" (VI, 3S)
(nämlich Valentiuianer) aus Ir. adv. haer. I, 11, 5; ebenso die
Relation über oi jieql xov TLxol^iialov (VI, 38) aus Ir. adv.
haer. I, 12, 1; ferner folgt Hippolyt dem Irenaeus in seinen An-
gaben über Marcus (VI, 39—55 cf. Ir. adv. haer. I, 13, 21, 14,
15, 16, 17, 18), Saturnilus (VII, 28 cf. Ir. adv. haer. I, 24, 1),
Carpocrates (VII, 32 cf. Ir. adv. haer. I, 25), Cerinth (VII, 33 cf.
Ir. adv. haer. I, 25, 2. 3. 4. 6), die Ebioniten (VII, 34 cf. Ir. adv.
haer. I, 26, 2), Nicolaus (VII, 36 cf. Ir. adv. haer. I, 26, 3) und
Tatian (VIII, 4. 16 cf. Ir. adv. haer. I, 2S, 1). — Etwas anders
steht es 2uit dem, was Hippolyt über Marcion und Cerdo bringt.
Die Angaben über beide Männer im 37. Cap. des 7. Buches fol-
gen dem Berichte des Irenaeus (adv. haer. I, 27, 1. 2); dagegen
fallen bei Hippolyt VII, 10 und X, 19 Cerdo und Marcion hin-
sichtlich der Lehre zusammen, und was im tXtyxog VII, 28—31
über Marcion gesagt wird, ist verschieden von dem in der tjct-
TOfirj X, 19 über ihn Berichteten. — Marcion erkennt nach Vll,
28—31 zwei Principien an: ein gutes und ein schlechtes (Hippolyt
§ 2. Die unverdächtigen Stücke der Philosophumena. 5
will hier eben gewaltsam den impassenden Vergleich der Lehre
Marcions mit dem Dualismus von cpiXia und vslxog des Empe-
dokles durchfuhren), und p. 394, 52 sq. wird von dem Marcioniten
Prepon gesagt, er nehme drei Principien an; die zusammenfassende
Angabe in der ajtLTOfitj dagegen trennt die Lehre Marcions weder
von derjenigen Cerdos (wie dies doch YII, 37 nach Ir. adv. haer.
I, 27, 1. 2 geschieht), noch von der Fortbildung durch Prepon,
da sie Marcion und Cerdo die Lehre zuschreibt: aivai zQStg rag
Tov üiavroq aQyäq' dyad-ov, öiy.aiov, vXr]v.
In zwei weitern Stücken zeigt sich Hippolyt von Tertul-
lian abhängig. Das eine derselben ist ein Bericht über Apelles,
das andere über Hermogenes. Apelles' Lehre wird in den Philo-
sophumena im S. Buche, cap. 17 auseinandergesetzt (in der Epi-
tome: X, 20). Nach A. Harnack (de Apellis gnosi monarchica.
Lips. 1874) folgte Hippolyt in Bezug auf die Christologie des
Apelles seiner eigenen, früher verfassten Schrift: dem Gvvzayfia
xaza jiaOon' aiQtOEOJV^ — in Bezug auf die Lehren von Gott,
den Engeln, der h. Schrift Tertullians verloren gegangenem
Buche contra Apelleiacos. Die Differenzen zwischen TertuUian
und Hyppolyt seien daraus entstanden, dass Apelles selbst seine
Ansichten mehrfach geändert habe; Zeuge für seine früheren An-
schauungen sei Hippolyt, für seine spätem Rhodon und Tertul-
lian. — Die Relation über Hermogenes (Philosophumena VHl. 17.
X, 28) ist in ihrer ersten Hälfte, wo das Verhältnis Gottes zur
Hyle behandelt wird, gleichlautend mit dem in der Schrift Ter-
tullians contra Hermogenem darüber Gesagten: dagegen findet
sich bei Tertullian nicht das Folgende, was die Philosophumena
bringen: die Christologie des Hermogenes und die Schriftstelle,
auf welche sich dieser für seine Lehre vom Leibe Christi beruft
(Psalm 18, 5. 6). Tertullian und Hippolyt gehen hier wahrschein-
lich auf eine gemeinsame Quelle zurück, auf die bei Euseb. er-
wähnte Schrift des Theophilus gegen Hermogenes, oder auf die
Schrift des Hermogenes selbst (cf. über Hermogenes: A. Har-
nack: Zur Quellenkritik der Geschichte des Gnosticismus p. 206 sq.).
Dem Syntagma Justins folgt Hippolyt der Hauptsache
nach in dem zweiten Teile seines Berichts über den Magier Si-
mon (Phil. VI, 19. 20) (cf Hilgenfeld: Ketzergeschichte des Ur-
christentums, a. a. 0. p. 177, 181).
Endlich schreiben die Philosophumena oft fast wörtlich das
(3 5; 2. Die unverdäcbtigen Stücke der Philosophumena.
bellum Judaicum des Flavius Josephus aus (oder eine dem
Josephus zu Grunde liegende Quelle?) in dem, was sie über die
Essener, die Pharisäer und die Sadducäer berichten (Fl. Josephus
de beUo Jud. II, S, 2-14 cf. Phil. IX, IS— 29).
Mit Ausnahme der Angaben über Marciou und Cerdo, in
welchen er sich das eine Mal durch seine Tendenz, die Mei-
nungen seiner Gegner aus ihrer Beeinflussung durch die griechi-
schen Philosophen abzuleiten, zu unrichtiger Darstellung hat
verleiten lassen (VII, 2S — 31), und das andere Mal in gedrängter
Zusammenfassung die Lehrunterschiede verwischt hat (X, 19),
folgt Hippol3't überall hier treu und genau seineu Gewährs-
männern.
Zuverlässig erweist er sich nun auch in einer zweiten
Gruppe von Berichten, welche er, soweit wir sehen können,
unabhängig abgefasst hat: es sind dies seine Nachrichten über
Theodot von Byza^z (VII, 35. X, 23), Theodot den Wechsler (VII,
36. X, 24), über die Quartodecimaner (VIII, 18), die Montanisten
(VIII, 19. X, 25), die Encratiten (VIII, 20), über Noet (IX, 7. 10.
X, 21^, Callist (IX, 11. 12. X, 27). über die Elchasaiten (IX, 13—
17. X, 29) und Juden (IX, 3<»). Meist berichtet er nur kurz und
sachHch über alle diese Häresien und Häretiker, und was er sagt,
klingt durchaus glaubwürdig. Seine Angaben über Theodot von
Byzanz und Theodot den Wechsler werden bestätigt und ergänzt
durch den Verfasser des sogenannten „kleinen Labyrinths" (bei
Euseb. h. e. V, 2S, 6) und durch das Syntagma Hippolyts (cf. Hil-
genfeld: Ketzergeschichte p. 610 sq.). Die Quartodecimaner, die
er ganz kurz bespricht, musste er als wohlunterrichteter Mann,
als Verfasser des Ostercanons, kennen; die montanistische Be-
wegung erstreckte sich noch weit über Hippolyt hinaus. Das
über die Encratiten Bemerkte stimmt mit den Angaben des Cle-
mens Alex. (Strom. VII, 17 p. 900; I, 15 p. 359) und Irenaeus (adv.
haer. I, 28, 1). Das Buch Elchasai hat er vielleicht selbst ein-
gesehen (cf. Phil. IX, 13 p. 464, 79); jedenfalls kam der Mann,
welcher es aus dem Osten brachte, Alcibiades, zur Zeit Hippo-
lyts nach Rom und wurde von ihm dort bekämpft (Phil. p. 464,
71 sq.); endlich sind Noet und Callist Hippolyts persönliche
Feinde.
Bis jetzt haben wir also in den Philosophumena zwei Gruppen
von Berichten unterschieden: die eine, in welcher sich Hippolyt
§ 3. Die verdächtigen Stücke der Philosopliumena. 7
meist genau seiueu Vorgängern angeschlossen hat, die andere,
welche er, soweit wir sehen können, selbständig verfasst hat; beide
Male haben wir mit geringer Ausnahme seine Berichterstattung
als treu und zuverlässig bezeichnen können. Die selbständigen
Notizen sind kurz und klar abgefasst und bewegen sich in ab-
gerundeten präcisen Sätzen, Quellen für seine Angaben nennt er
keine ausser seiner eigenen früheren Ketzerbestreitung (Phil,
prooem. p. 2, 19 sq.) und Irenaeus (Phil. VI, 55 p. 344, 72 sei.).
§ 3. Die verdächtigen Stücke der Pliilosophumena.
Eine dritte Gruppe von Berichten der Philosophumena
bleibt uns noch zur Besprechung übrig, in Vielem bedeutend ab-
weichend von den zwei zuerst behandelten. Die Systeme der be-
kämpften Gegner — lauter guostische Systeme — werden ge-
wöhnlich lang und breit abgehandelt; wir treffen fast keine
kurzen, abgerundeten Sätze mehr, sondern langstielige, ermüdende
Perioden; an Stelle des früheren Maugels an Quellenangaben wird
uns eine ganze Anzahl von Schriften genannt, welche alle aus
dem gegnerischen Lager stammen und bei der Darstellung der
gegnerischen Ansichten zu Gnmde gelegt worden sind. Haben
endhch die bis jetzt behandelten Angaben keine als ganz allge-
meine Berührungen untereinander aufgewiesen, welche sich aus
der Verwandtschaft der in ihnen zur Darstellung kommenden
Lehren der gnostischen Sekten von selbst ergeben, so tritt uns
iu den jetzt zu besprechenden Partien der Philosophumena meist
eine solche Fülle von AhnHchkeiten in Satzbau, Ausdruck imd
Gedankengang entgegen, dass sich der Gedanke naher Verwandt-
schaft derselben untereinander unwillkürlich aufdrängt. Zudem
sind die gnostischen Sekten und Sekteustifter, von welchen Hippolyt
in dieser dritten Gruppe von Schriften handelt, entweder allen
andern kirchlichen Schriftstellern unbekannt, oder die Darstellung
derselben bei unserm Häreseologen weicht von den uns anders-
woher, besonders aus Irenaeus und Clemens Alex, bekannten Dar-
stellungen oft auffällig stark ab. folgende Berichte bilden diese
dritte Gruppe:
1. ein Bericht über die Xaassener (V, 6 — IL X, 9) = A,
2. ein Bericht über den Araber Monoimus (VIII, 12 — 15.
X, 17) = AI,
8 § 3. Die verdächtigen Stücke der Philosoi)humena.
3. ein Bericht über die Peraten (V, 12— IS. X, 10) = B,
4. ein Bericht über die Sethianer (V, 19—22. X, 11) = C,
5. ein Bericht über den Gnostiker Justin (V, 23 — 27. X.
15) = D,
6. ein Bericht über Simon Magus (VI, 7 (9)— 20. X, 12) = E,
7. ein Bericht über das valentinianische System (VI, 20 (29)
-37. X, 13) = F,
8. ein Bericht über das basilidianische System (VII, 14 (20)
—27. X, 14) = G,
9. ein Bericht über die Doketen (VllI, S— 11. X, Ib) = H.
Wir haben behauptet : alle diese Kelationen (oder wenigstens
acht von ihnen, wie sich später ausweisen wird) zeigen nahe Ver-
wandtschaft untereinander. Aber ist das ursprünglich auch so
gewesen? Haben nicht diese Relationen, denen meist schriftliche
Quellen zu Grunde liegen, wie wir gleich sehen werden, lu'sprüng-
lich keine Ähnlichkeit gehabt als eine durchaus allgemeine, aus
der Verwandtschaft der in ihnen behandelten Lehrmeinungen der
verschiedeneu gnostischen Sekten geflossene; aber Hippolyt hat
sich dann nicht genau au diese seine Berichte gehalten, sondern
hat sie miteinander vermischt? — Dann würde unsere Unter-
suchung über die Verwandtschaft dieser Relatiouen unter einander
von vornherein hinfällig werden. Aber es ist sehr unwahrschein-
lich, dass die Sache sich so verhält. Denn in den deutlich von
Hippolyt allein stammenden Stücken, wie z. B. in seineu Wider-
egungen der betreffenden in seinen Quellen geschilderten Sekten,
d. h. in der von ihm versuchten Ableitung ihrer Lehren aus
griechischen Fabeln oder griechischer Philosophie, sind Stil und
Ausdruck im Allgemeinen ganz anders, viel deutlicher und abge-
rundeter als in den Partien, welche er durch das unendlich oft
wiederholte cp?jOiv als die Meinung seiner Gegner angiebt. So
verhält es sich in Bezug auf den ersten Teil seines Buches
(1. I — IV): die griechischen Philosophen etc., und auf die hütirofiy
(1. X); Hippolyts eigene Notizen unterscheiden sich also auch
durch den Stil deutlich von den Angaben, die er aus den Schriften
seiner Gegner bringt; dies ist eine Gewähr dafür, dass er die
letztern richtig wiedergiebt, sonst müsste sich sein Stil in ihnen
finden lassen, und das ist nicht der Fall. Ferner finden sich in
den Berichten Hippolyts der dritten Gruppe sehr oft seltsame
VS^ortableituugen, wie ÜQiajrog vou jtqiojioisTv, i'ao/ von i\'«ac etc.;
§ 3. Die verdächtigen Stücke der Philosophumena. 9
Hippolyt selbst ergeht sich nirgends in solchen Wortspielen.
Endlich zeigt die Genauigkeit seiner Relationen, und dass er die
verschiedenen Einzelberührungen in seinen Berichten nicht selbst
veranlasst hat, eine Stelle aus den Angaben über das sethianische
System (p. 200, 60 sq.), welche lautet: ... coq Iv avd^Qcojtitnj
ipvXlJ Jcäoa rjriooZv öidaoxoatv?/ Teyv)/. olovsI. (pr/oL yevrjOtraL
TOVTO -CO :Tcadiov avh/rfjg, lyyx*ovioav avlnxi], i] ykojuixQr^q,
yeoD^eTQii y.r).., während Hippolyt im Auszug dieselbe Stelle mit
den Worten bringt (jx 506, 40 sq.j: cog Iv dv&Qo:>jriv)j tpvyj]
Tiüoa rjxioovv ÖiÖaOxofJiVf/ rtyv7j, otovu yevoiro :^aidiov av-
li^xfl ysvhO&ai ai-Xstv, r/ yEmfitzQ)] yscoftSTQsTv xrX.: und wenn
in dem Bericht über das peratische System und in dem über das-
jenige des Arabers Monoimus die Stellen Col. 1, 19 und 2, 9 auf
die genau gleiche Weise miteinander verschmolzen sind, was
immögHch bloss zufäUig sein kann, so citiert Hippolyt an dem-
selben Ort im Auszug der Darstellung des peratischen Systems
(p. 504, 26. 27) nur die Stelle Col. 2, 9, diese aber richtig und
ohne Verschmelzung mit Col. 1, 19; folglich schreibt er das erste
Mal genau seine Quellen ab. Danach ist also nicht anzunehmen,
dass Hippolyt selbst die Verwandtschaft seiner Berichte herbei-
geführt hat. Das würde auch schlecht stimmen zu der Treue, mit
welcher er sonst seinen Quellen folgt. Wiederum aber liegen
ilim auch hier nach seinen Aussagen schriftliche Quellen vor für
mehrere seiner Relationen. — Bei der Beschreibung der Naassener
spricht er von Hymnen derselben, von welchen er Etliches citiert
(p. 132, 63 sq., 16S, 52 sq. etc.), und giebt am Ende einen ganzen
Psalm der Sekte wörtlich wieder (V, 10); femer bringt er eben-
falls wörtHch ein sehr schwülstiges und verworrenes Buch: die
jiQoäoxEioi aus der Sekte der Peraten (V, 14); die Sethianer tragen
ilim zufolge ihre Lehren vor ev djttiQOig yQäfi{/aoi (p. 210, 37 sq.),
und er nennt davon ausdrücklich die jcaQd<pQaOig .^//ö- (p. 214,
94); für Justin den Gnostiker benutzt er nach eigener Aussage
(p. 216, 34 sq.) ein Buch, genannt Baruch; Simon Magus' Lehre
führt er das eine Mal mehr nach Irenaeus aus (VI, 19. 20), das
andere Mal nach der Schrift Simons: ?) fisycch] 'Ajiöffaoig (VI,
9 — 18); ebenso muss er die sehr ausführlich behandelten Berichte
über die Systeme Basilides' und Valentins aus schriftlichen
Quellen geschöpft haben; — kurz: überall scheint er in diesen
Berichten der dritten Gruppe auf schriftlichen Dokumenten zu
\{) § 3. Die verdäclitigen Stücke der Philosophumena.
fassen. Dies bezeugt, wie gesagt, auch die genaue Art seiner
Citation.
Wenn es nun aber auch als gewiss erscheinen muss, dass
der Verfasser der Philosophumena für die Beschreibung dieser
gnostischen Sekten schriftlichen Quellen gefolgt ist, giebt er
darüber doch nur sehr dürftigen Aufschluss, auf welche Weise
er in ihren Besitz gelangt ist. Direkt spricht er sich überhaupt
nicht darüber aus; wir können nur aus zwei Stellen indirekt
einen Schluss ziehen. — Ueber die Peraten sagt er (p. 176, 60 sq.):
tan yovv xcd tTtga xig ntgarix/j, cbv jtoZXolg Itbolv tlad-tv 7]
otaxa Xqiotol dvofprj^ia, cov vvv dg (pavsQov aytiv töo^s xa
axÖQQtjxa nvoxrjQur, und über die Ophiten allgemein berichtet
er (p. 2o2, 13 sq.): öoa ^Iv ovv tööxu xoig ano xov ocß^scog xdg
aQX((? jraQ8iX9]^6oi xal xaxd xaZEicaöLV xcöv yqövoiv xdg do^ag
txovouog jiQoevsyxafih'Oig, tv xfj jtQO xavxrjg ßi^S^co iss&tfifjv.
Nach der ersten Stelle scheint es, Hippoljt selbst habe zuerst
das Vorhandensein der peratischen Häresie entdeckt und sie ans
Tageslicht gezogen ; nach der zweiten sollen die Ophiten, zu wel-
chen auch die Peraten gehören, freiwillig in der Endzeit ihre
Lehren kundgethan haben; es braucht jedoch eines das andere
nicht unbedingt auszuschliessen.
Sicher wissen wir also nur: Hippolyt fusst meist auf schritt-
lichen Quellen, die er noch nicht lauge kennt, die er so wieder-
giebt, wie er sie vorfindet, deren seltsame Uebereinstimmungeu
und Ähnlichkeiten nicht erst von ihm eingetragen worden sind.
An wörtliche Uebereinstimmung mit seinen Quellen in allen
Fällen ist natürlich nicht zu denken; Hippolyt wird hie und da
verkürzt und anders geordnet haben ; zudem ist der uns vorliegende
Text sehr oft verderbt. — Die Zeichen der Verwandtschaft
und die Zeichen des Alters der Schriftstücke der „dritten
Gruppe" der Philosophumena zu untersuchen, wird also unsere
Hauptaufgabe sein. Eine Inhaltsangabe der verschiedenen Be-
richte Hippolyts vorauszuschicken unterlassen wir, weil eine solche
sich a. a. 0. schon in Möllers «Kosmologie" und besonders treff-
lich in Hilgenfelds „Ketzergeschichte" findet.
Wir beginnen daher sofort damit, die von uns als verdächtig
bezeichneten Stücke der Philosophumena in Bezug aut ihre Ver-
wandtschaft untereinander zu untersuchen, um unser oben (p. 7)
abgegebenes Urteil, wonach die „dritte Gruppe" der Berichte
§ 3. Allgemeine VerwandtBchaft zwischen A und A'. \l
Hippolyts viel verwandte Züge in Satzban, Ausdruck und Gedan-
kengang aufweist, näher darzulegen und zu erhärten. Zu diesem
Zwecke scheiden wir das, was die Pliüosophumena in ihren Re-
lationen über die Systeme A bis H enthalten, in zwei Haltten.
In der ersten Hälfte werden wir die allgemeine Verwandt-
schaft der Berichte imtersuchen, in der zweiten Hälfte die
Einzelberührungen zwischen ihnen besprechen. Zu diesen ge-
hören auch die Stellen aus der h. Schrift, welche von mehreren
Relationen übereinstimmend citiert werden. Am Schluss dieses
Abschnittes werden wir dann das Ergebnis unserer Xach Weisungen
kurz zusammenfassen.
I. Die Verwandtschaft der Relationen der Philosophumena über die
Systeme der Naassener, des Monoimus, der Peraten, der Sethianer,
Justins des Gnostikers, Simons, Valentins, des Basilides und der
Doketen.
A, Allgemeine Verwandtschaft.
A mid A'.
Wir beginnen mit dem Bericht über das naassenische System
= A und vergleichen ihn mit den Angaben über den Araber
Monoimus = A ^ Beide sind nahe verwandt. Wie in A, so sind
auch in A ' die wichtigsten Figuren die des Urmenschen und des
Menschensohns. Wenn auch in A^ der av&^QCojtog oder Urmensch
nicht ausdräcklich als mannweibhch bezeichnet ist, so heisst es doch
von ihm, fast genau so wie vom Urmenschen in A (cf. Phil. p. 132,
63 — 65): avrrj fifjrr/Q, avx?] jtaxfjQ, xa ovo ad-ävaxa dro,aßTa(p.426,
20. 21). Mensch und Menschensohn gehören in A^ zusammen
wie Feuer und Licht (p. 424, 14. 15), d. h.: Einer ist nicht ohne
den Andern, und das Gleiche gilt vom Verhältnis Beider zu ein-
ander in A, wo es heisst (p. 166, 1 sq.), der ütax^ig rcöv oXcov
sei gleich einer Mandel, welche die vollkommene Frucht in sich
habe, und er habe seinen Busen geritzt imd seinen Sohn geboren.
..Das, was hier ist" {ja evd-äöe p. 426, 46 sq. ) entsteht in A ^ durch
Herabfliessen der fila xegala, des Symbols des Urmenschen, wel-
cher Alles in sich enthält, was auch der Urmensch, imd in A
geht der grosse Strom des Werdens aus von der Mitte des voll-
kommenen Menschen (p. 156, 44); in A und A^ ist also auch das
12 ^ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A und A'.
materielle Princip in den Urmeuschen verlegt. In A' scheint
demnach ein besonderer Weltschöpfer ganz überflüssig zu sein,
doch treffen wir auch hier auf den Namen: o ß^eog t^c xrlüscog
(p. 430, S9), und dieser Gott ist kaum identisch mit dem Ur-
menschen, wenigstens tritt der Ausdruck ganz unvermittelt auf
imd nicht als eine Benennung für jenen. — Ebenso spricht A
vom d-aog jcvqlvoq HoaXdaloc, als vom dtjfiiovQyog ravx7]q rfjg
xrioecoc^ jtarfJQ rov xoOfiov löixov (p. 146^ 63 — 65) und bemerkt,
der xoOfiog iöixog oder die Welt der sichtbaren Dinge sei nicht
vom Urmeuschen aus entstanden, sondern ohne ihn vom „Dritten
und Vierten", — als Vierter an Zahl war aber 'HöaXöatog ge-
nannt worden (p. 146, 64). Dieser Gott stellt sich insofern dem
obersten Gott auch feindlich gegenüber, als er die von oben heral)
kommenden pneumatischen Bestandteile sich dienstbar macht
(p. 146, 63 sq.). Wir schliessen daraus auf eine dem Bericht über
das naassenische System zu Grunde liegende andere Welt-
anschauung, als die ist, welche jetzt vornehmlich darin vertreten
wird. — Der Ausdruck: o ^sog rijg xrioscog in A^ deutet auf
Ähnliches hin; aber um die Sache weiter zu verfolgen, fehlen alle
Anhaltspunkte.
Der Unterschied des Mouoimus von den Naassenern be-
steht nach unsern Berichten hauptsächlich darin, dass die Zahlen-
spekulationen bei ihm einen grossen Raum einnehmen (cf. Phil.
VIII, 14), und dass bei ihm die in A Avichtige Figur der Schlange
nirgends erwähnt wird. Aber auch in A ist der Naas zuletzt nur
ein anderer Name für den Urmenschen oder für den Menschen-
sohn (Beide fliesseu hie und da zusammen), und die Zahlenspeku-
lationeu prägen den gleichen Geist aus, wie wir weiter unten
sehen werden, der in den andersartigen Sj)ekulationen von A
herrscht. — Obwohl der Bericht über Monoimus nur sehr dürftig
gegeben ist, z. B. nichts Genaueres über die Schöpfung der
irdischen Welt sagt, nichts über das Ende des ganzes Prozesses
und das Endschicksal der Menschen, — dürfen wir doch wohl mit
Recht behaupten, dass sich einige Hauptpunkte in der Relation
über die Naassener auch bei ihm finden, und dass der Ver-
fasser von A den Bericht A^ gekannt hat, oder umgekehrt der
Verfasser von A^ den Berieht von A.
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A' und B. ^3
A, A' und B.
Noch viel mehr springt jedoch in die Augen die Verwandt-
schaft z"v\"ischeu A und B. In A finden wir eine Dreiteihmg von
Allem in voegöv, ipvxtxöv und yoixov ip. 132, 65 sq.), welche in
Aktion tritt in den drei g)voeig: der fiaxagia (pvoiq xov fiaxagiov
ai'&Qcojtov Tov avco, xov 'Aöafiavxoq, der dvrjxrj (g:vGig) xaxto
und der dßaolXsvxog ysrsa i] avco ysvoiitvT] (p. 150, 35 sq.);
Alles ist überragt Ton einer höchsten, gleichsam nur angedeuteten
Macht, der ovoia xov öJtigfiaxoq (p. 142, 21), oder dem aya&og
fiovog (p. 142, 26), jiaxTJQ xcöv oloiv (p. 166, 1), d^^ög im abso-
luten Sinn (p. 132, 67 sq.). Ebenso ist in B der eine xoofiog
geteilt (p. 176, 71. 72) in drei Teile (p. 176, 74 sq.): in 1. to
ayad^ov xiXsiov, niysd^og jiaxQixöv, 2. to aya^ov avxoytvig, eine
FüUe selbstgeborener Kräfte, 3. x6 idixov, ytvvrixöv, — oder in
jiaxrjQ, ffoc, vXri (p. 196, 91 sq.). Über AUes aber erhebt sich
die niu cigyr} (p. 176, 72 sq.); doch wiederum ist sie nur so
schwach angegeben, dass man nicht weiss, ob man sie wirkHch
als besonderes Urprincip aufstellen darf, oder ob sie und das //t-
ysd^og :raxQix6v nicht ein und dasselbe Wesen sind, ganz ähnlich
wie in A die ovola xov ojttQiiaxog kaum vom Urmenschen unter-
schieden werden kann. In A und B besteht die Differenz der
beiden obem Teile des xoafiog im weitesten Sinne — und des
dritten in der dcfd-agoia jener, in der (fd^ogä dieses (A p. 14S,
21 sq., 150, 37sq., B p. 17S, 6 sq.); hier wie dort trägt die irdische
Welt den Namen: 6 xöo^og iöixög (A p. 150, 59. 60, B p. 176, 78).
Allerdings scheint die in A so bedeutende Gestalt des Urmenschen
in B sich ganz zu verlieren; aber wenn dort das Verhältnis des
Urmenschen zum höchsten Wesen dm-cli das Verhältnis des aus-
geprägten Menschen zum Gehirn veranschaulicht wird (A p. 154,
3 sq.: xovxop . . . ol jisgi xov Aif/ov olxovvxsg KoQv.jCcvxa xa-
y.ovoi, oxi djto x^g xoQvq:^r/g dvcoB-tv xcd djco xov dxccgaxx?/-
qLoxov iyx£<f:d7.ov xi]v dqyriv xfjg xaxaßdoea>g Äafißdvcov xal
. . . xaxtQysxai . . .; und p. 146, 90 sq.: 'Aöäfiag, oder der Ur-
mensch (zugleich den Diamant bezeichnend) ist o Äi&og dxQo-
ymvLalog dg x8rfa?S/v yeywr/fitvog ycoviag {sv XEcpaXr/ yuQ
sivac xov yaQaxx?jQioxixöv iyxi(f)aÄov x?)g ovoiag, i§
ov :itüoa jtaxQid /a()axx7jf>iZtxai), 02-', (jpTjoiv, ivxdooco dödfiavxa
sig xa ^sfiuua Ziojv dXXr/yoQcov, cprjoi, x6 :tXäoiia xov dv&Qco-
14 § ^- Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A' und B.
jtov Xi'yei), so ynrd auch in B der Vater mit dem grossen, mit
dem kleinen Gehirn der Sohn vergUcheu^ welcher wie dieses ver-
mittelnd dasteht und die vom Vater übergebenen Ideen der Hyle
darreicht (B p. 198, 41 sq.: avzov filv rov lyahtpalov cijtsi-
xoviC.oi'Tsg reo JcazQi dia ro dyJpr]TOV, t?]v öe jtaQsyxicpalida
T(ä vlqj dia TS TO xiveiod^ai xal ÖQaxovroeiörj vjtagxsiv, 7ji'
'^iQQ7]rcog xal aoTjf/ävzmg tjciOjtäoO-at öia rov xcovaQiov (päoxovoi
rriv Ix rov xafiaQiov ajcoQQtovoai^ Jtvtvficcrixt}r xal Ccooyovoi'
ovotar, i]v vjioös^afitvt] rj jcaQeyxecpaXig coOjceq 6 vlog, dXaXmg
fisraöidcoOL rr/ vhj rag iöeag, rovrtoriv am rov vcoriator
uveXov öiaQQtei rd OJctQfiara xal rd yivi] reäv ytvvoy.ii^aiV xard
oaQxa). Also haben wir beide Male ein höchstes Wesen, ferner
neben, besser unter ihm, ein zweites, Adamas oder Sohn genannt,
die Entfaltung des obersten Wesens zur potenziell gesetzten, zur
Idealwelt darstellend, welche dann in der Hyle realisiert wird. —
Das Ziel von Allem ist hier wie dort das ausgeprägte, d. h. zum
Bewusstseiu seiner Göttlichkeit gekommene, Gott wesensgleiche
Geschlecht, cf. A p. 158, 91 sq.: es wü-d hier von denjenigen ge-
sprocheu, welche das Himmelreich zu erwerben würdig sein wer-
den und dafür die Stelle Matth. 21,31 angeführt: „die Zöllner imd
Hiu-en werden eher ins Himmelreich kommen als ihr"; — darauf
wird fortgefahren: rslcövai, /«(), (pijoiv, eiölv ol rd reX?] rmv
oXcov Xafjßdrovrag, ij[i£lg 6t, (pijOiv, eOfiav ol rsXcövat, dg ovg
rd rtZ?/ rcöv aic6va>v xarrjvrTjxa. TtXi] yaQ, (p7]0iv, siol rd
djco rov dya()axr?]Qlorov slg rov xoofioi' xarsöjtaQ^usva
öJitQfiara, 6i cov o Jtäg övvrsXelrai xoouog' öid ydf)
avrmv rjg^aro xal ysvto&at. Ahnlich lautet es in B p. 196,
13 sq.: si yaQ rig, (p')]Ol, iS.iOyvOEi rcöv iv&-dde xaravoi]ß-fjvai
öri bOrl xarQLXog yagaxrrjQ dvatO-sv fiersvrjvsyfitvog tvi^^dÖi
ocoiiaroüioirid^dg . . . ytyovsv ofioovöiog ro} JcarQi rm hv rolg
ovQavotg oXmg, xal kxü dvegyerai. Zwar wird nun in B und
in A^ nicht wie in A (p. 17U, 71 sq.) die Schlange oder der Logos
auch als materielles Princip angeschaut, darum wohl auch nicht
als mannweiblich bezeichnet ; trotzdem ist die Vorstellung wesent-
lich die gleiche; denn es heisst in B vom Logos (p. 194, G2sq.):
iv avrcö ?/ Eva ytyovsv, /} Eva ^coi). Avrr/ de, g)f]Oiv, torlv
■)] Eva, fir'jrrjQ jidvroDV rmv C^mvrwv, xoLvrj (fvöig, rovr-
tori d^scöv, dyytXmv, dd^avdrcov &v7jrcöv, aXoycov Xoy(xcöv,
selbst am Himmel wird sie (als Sternbild) erschaut, und ohne sie
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A^ und B. 15
besteht nichts. — Ganz ähnlieh ist es in A^ wo der avd-Qcojiog
ebenfalls nic-lit als manuweibhch bezeichnet, aber doch so vorge-
stellt ist. weil es von ihm heisst (p. 426, 20. 21): avri] [ii)t7}q^
avxt] JiaxrjQ, ra 6vo a^ävaxa ovöiiara. Urmensch und Men-
schensohn sind el)enso schwer zu trennen wie die gleichen Figuren
in A, und ganz ähnlich dem Menschensohn in A^ welcher Alles
in sich enthält, was auch der Mensch, und aus welchem Alles
entstand durch Herabfliessen der [.äa x£Qaia (p. 426, 45 sq.) des
Menschensohns, ist in B die Figur des Logos oder der Schlange,
des Vermittlers des göttlichen Samens an die Hyle. und in A die-
jenige des Urmenschen, von dessen Mitte der grosse Strom des
Werdens ausgeht (p. 156, 43 sq.). In A ist der Urmensch (oder
der Menschensohn) unter der Gestalt der Schlange angesehen,
die vyQa ovoia (p. 170, 71 sq.), ohne welche nichts bestehen
kann. Ihr ist Alles unterworfen, und sie ist gut und giebt Allen
seine Schönheit und Anmut nach seiner Eigentümlichkeit als
das durch alles Hindurchgehende wie der aus Eden fliessende
Strom, der sich in vier Teile teilt; auch wird sie genannt „das
Wasser über der Yeste" und das Bild noch weiter ausgeführt.
An einer andern Stelle ist der Urmensch als der, dessen ideelles
Sein in der Hyle reell wird, genannt: der die Flut bewohnende
und aus den vielen Wassern heraus den ayaQaxrrJQiOTog avd-Qco-
jTog (welcher als Princip doch noch über der Hyle steht) um
Rettung flehende Gott; — vÖara, (pi]oiv, lörl jioXXa tj jtoXv-
oyjdtjq T03V d^vtjTcov ytvsoig ard^Qcojrmv (p. 154, 15 sq.). — Dies
Gebiet der vergänglichen fleischlichen Entstehung wird anderswo
auch bezeichnet auf allegorische Weise mit dem nach unten ge-
wendeten Strom des Werdens (p. 14S, 10 sq.; 19 sq.), welcher,
wenn aufwärts fliessend, Götterentstehung, wenn abwärts, Men-
schenentstehung ist, — oder mit Ägypten (p. 14S. 19 sq.); ,.denn
Ägypten bedeutet ihnen den Leib", und diesem muss man ent-
fliehen, um über das Rote Meer in die Wüste, d. h. ins obere
Jerusalem zu gelangen. — Ähnlich ist in B die Schlange die
Mutter des Lebens, die fisyä^jj ccQyj'/ (Ev. .Job. 1, 1), ohne welche
nichts besteht (p. 194, 57 sq.). Wenn aber die Peraten sich als
diejenigen betrachten (cf. p. 190, S8 sq.), welche allein die Not-
wendigkeit des Werdens erkannt haben und die Wege, auf wel-
chen der Mensch in die Welt gekommen ist, weshalb auch sie
allein vermögen, riji' Cfd-oQccv xiQaoca, so steht die Welt, obsehon
Iß § 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A' und B.
sie von der Schlange belebt wird, derselben als ursprüngliches
niederes Werden doch gegenüber, — und in diesem Sinn ist sie
auch in B Wasser genannt als das vernichtende Element (190,
92 sq.), oder Kqovoq (p. 190, 94 sq.), die wasserfarbene Macht,
welcher kein Geschaffener entrinnt, — oder der Tod, welcher die
Ägypter im Roten Meer ergriff (p. 190, 7 sq.), — xal rovxö iort,
Xsyovoi, x6 t^eXd-slv fc| Alyvjtrov, ex zov ocöfiarog (p. 190,10. 11).
Also dieselben Gedanken in A und B, und, was noch auffallen-
der: dasselbe Bild! — In A^ fehlt allerdings die Figur der Schlange,
aber auch in A und B ist der Nnas im Grunde ja nur ein andrer
Name für das zweite Princip. Ebenso fehlen die Zahlenspeku-
lationen von A ' in B, wie in A und ülierhaupt in allen Berichten
der dritten Gruppe. Es unterscheidet sich B von A darin,
dass dort der Gegensatz zwischen der Welt im engern Sinne als
Ort der Vergänglichkeit und des Todes und zwischen der grossen
Schlange schärfer hervortritt; denn man muss die Welt durch-
dringen jcegaoac; sie steht Einem also feindlich gegenüber,
und mit dem Wasser oder dem Kronos treten noch weitere Ge-
stalten dem Menschen hier feindlich entgegen: die &£ol ryg
dxmXEiaq (p. 190, 16 sq.) oder die Schlangen, welche die Israeliten,
die das Rote Meer, d. h. das Meer des Verderbens, schon durch-
schritten hatten und damit der Gefahr entronnen zu sein meinten,
in der Wüste ereilten und bissen, — gegen welche Moses dort
das Bild des xad-oXixog ocpig (p. 192, 34) errichtete, welcher alle
die auf ihn Hoffenden rettet. Mit diesen &£ol xTJg ajccoXelag ist
auch wohl identisch der dvd^Qcojioxzövog (p. 196, 22 sq.), der
Gott dieser Welt. — In beiden Relationen ist das über Christus
Gesagte ungefähr gleich. Er steigt beide Male als dreileibiger,
mikrokosmischer Mensch hernieder, die Seelen zu retten (A p. 132,
71 sq., B p. 178, 84 sq., 96 sq.), und die mehr oder weniger ent-
gegengesetzte Anschauung findet sich in Beiden: dass nur der ge-
rettet werden kann, — dann aber ohne dass ein Christus als Er-
löser nötig wäre — der als Pneumatiker geboren ist und sich
als solchen erkannt hat (A p. 154, 95 sq., B p. 196, 13 sq.). In
Beiden wird auch kein eigentlicher Unterschied gemacht zwischen
Christus und der Schlange; Beide vertreten die gleiche Stellung und
Aufgabe. In Beiden finden wir, mehr oder weniger klar ausgedrückt,
zwei Anschauungen über die Anzahl der zu Rettenden, entsprechend
den zwei Vorstellungen von Christus als erstem Pneumatiker oder
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B und C. {~
als Erlöser: die eine, nach welcher nur die pneumatischen Men-
schen selig werden können i^A p. 164, 56 sq.: 174, 24 sq.; B p. 19U,
88 sq.), die andere, welche alle Menschen des Heils für würdig hält,
oder welche doch in allen einen pneumatischen Funken als vor-
handen anerkennt (A p. 156, 57 sq.: 15S, S9 — 91: ß p. 17S, S4sq.:
der dreileibige Christus). — Endlich tritt in Beiden, obwohl in ß
nicht so klar als in A, der in den Menschen ausgebildete und Frucht
der Entwicklung gewordene Mensch selbständig an die Seite des
Urgeistes, ohne mit ihm zusammenzufliessen (cf. A p. 152, 84 sq.;
B p. 196, 16. 17).
A, A', B nnd C.
Während so nach Hippolyt die Xaassener und Peraten sich
fast durchweg zu der gleichen Lehre bekennen, weichen die Se-
thianer, die doch wie sie zu den Ophiten gehören, in vielen
Funkten bedeutend von ihnen ab. Zwar wird auch in C das
All von ch-ei Principien hergeleitet (cf. p. 19S, 57scj[.), deren jedes
zahllose Kräfte in sich birgt, aus Licht, Geist und Finsternis;
aber obgleich auch hier noch das Licht, d. h. der eine Teil des-
selben, gleichsam als oberste ovoia über Allem schweben bleibt
(cf. p. 202, 92 sq.), so stehen sich doch das Licht mit dem un-
gemischten Geist (jivsvfia axtgaiov p. 200, 67. 68 etc.) und die
Finsternis als zwei feindliche Mächte von Anfang an scharf ge-
trennt gegenüber, und die Finsternis wird als jiavTsZcög ^qovl-
[lov und g^oßsQOv bezeichnet (p. 200, 82 imd 85). Das zweite
Princip spielt eine ziemlich untergeordnete Rolle; man würde
seinen Wegfall kaum missen: ohnehin kommen das Licht und
die Finsternis dn'ekt in feindliche Berühnmg miteinander. An
seine Stelle tritt, in etwas dem Sohn, oder der Schlange, oder
dem Menschensohn in A, A^ und B entsprechend, o avco&ev zov
(fcoTog TtXttog Mjyog (p. 206, 66. 67), der sich in Schlangengestalt
verwandelt, um auf hstige Weise den TtÄeiog vovq aus den
Fesseln der dxc'cO^aQxog f/t'jZQcc (p. 206, 66) zu lösen, dadurch dass
er in die fitjTQa jtaQ&-evov eingeht (p. 206, 66 sq.). Der Logos
ist also in keiner Weise materielles Princip. sondern nur Träger
des Lichts und wie in A und B eine christliche Vorstellung in
dem sonst heidnisch- guostischen Gedankenkreise, AAäewohl in
gnostischem Sinn aufgefasst. Denn nach der einen Auffassung,
welche in der Relation hervortritt, ist er im Grunde unnötig, weil
Texte u. Untersuchungen VI, 3. 2
1<^ i^ 3. Allgemeine N'erwandtschaft zwischen A, A', B, C und D.
iu den Pueumatikeru das Liclit sicli selbst aus der Umklammerung
durch die Finsternis zu befreien scheint (p. 212, 69 sq.); nach
der andern, der christlich beeinflussten, haben wir den Logos
einmal als Entfaltung des obern Lichts bei diesem selbst, zum
andern Mal als rtXtiog 7'ovg in den Menschen (p. 204, 32 sei.),
— ein Zusammentreffen des christlichen und des monistischen
Gedankenkreises — dann den Logos als obern von der Jungfrau
geboren werdend und die Genossen seines Geistes erlösend (p. 206,
66 sq.). Also ist die Anschauung über Christus und sein Werk
ganz ähnlich wie in A und B, Avenn das letztere in C auch eigen-
tümUch vorgestellt wird, und wenn auch hier der Name Christus
gar nie erscheint. — Das Licht oder der göttliche Geist wird
nicht wie in A oder B der Materie mitgeteilt, — nicht dadurch,
dass die obere ideale Welt unten real wird, oder durch die Ueber-
tragung der väterlichen Ideen auf die Hyle durch den Logos;
sondern dieses Mal ist es eine wirkliche Mischung der Principien
und eine dadurch bewirkte Trennung des Lichts iu unendlich
viele Teilchen, welche von der Materie festgehalten werden. So
entspricht es dem Dualismus des Systems. — Die Stellung der
Schlange ist dagegen in C noch eine viel niedrigere als nach der
einen Auffassung in A und ß. Hier war sie der Strom des Lebens,
materielles und geistiges Princip, oder Träger und Vermittler der
väterhchen Ideen an die Hyle; in C jedoch ist sie noch weit ent-
fernt, mit dem zweiten Princip identifiziert zu werden, sondern
sie geht als Demiurg aus dem dritten Princip, der Hyle, hervor
(cf. p. 204, 27 sq., p. 206, 57 sq.).
A, A', B, C und D.
Wie A, B und C, so nimmt auch D drei Principien von
Allem an (p. 218, 63 sq.), und das erste derselben, der ayai^og,
ütQoyvo:Kixiy.6q xcov öloiv behauptet eine ähnliche Stellung wie
in A der {/-eog oder die selige, gestaltlose ovoia, wie in B das
aytvv7jTOV, ayad^ov t8Z£ioi\ [iiybihoc jiaxQi'xöv, wie in C der
nicht nach unten gehende Teil des göttlichen Lichtes, d. h. der
aya&^og ist das über Allem schwebende Götthche, welches das All
in sich potenziell trägt, aber nicht eigentlich selbstthätig in den
Weltlauf eingreift. Während nun aber in A und B das oberste
Princip seine Kräfte als Potenzen in das zweite Princip entlässt
§ 3. Allgemeine Verwandtscbaft zwischen A, A', B, C und D, 19
(in C ist dasselbe fast bedeutungslos), steht in D dieses — Eloliim
— (p. 21S, 74) dem ersten von vornherein selbständig gegenüber,
ohne irgend nähere Beziehungen zu ihm aufzuweisen: ..es meinte
selbst Gott zu sein" (p. 222, 46); auch geht es nach kurzem Ver-
weilen, nachdem es mit der Eden die Schöpfung ins Dasein ge-
rufen, zum ayad-oq hinauf, um gleicher SeUgkeit teilhaftig zu
werden, wie dieser sie geniesst vP- 222, 37 sq.). Das dritte Prin-
cip betreffend, durchkreuzen sich in A, wo der Urmensch die
pneumatische, psychische und cboische Substanz enthält, auch
als mannweiblich bezeichnet wird (ähnlich in A^), und in B, wo
dieses Beiwort dem Sohn oder Logos nicht gegeben ist, und wo
die Hyle selbständiger als drittes Princip neben die zwei ersten
gestellt ^^•ird. zwei Anschauungen. Die eine lässt dasselbe gegen
das zweite Princip freundlich gestimmt sein, oder, um es anders
auszudrücken — nach ihr entsteht die Welt gewissermassen erst
dadurch, dass die im zweiten Princip eingeschlossenen, in ihm la-
tenten Potenzen in ein reelles Sein übei'gehen; — nach der andern
wird die Welt im engern Sinn oder die Hyle als von einem be-
sondern Gott geschaffen vorgestellt, der sich den von oben gekom-
menen geistigen Kräften feindlich gegenüberstellt und sie durch
Verleiblichung gefangen zu halten strebt. In C steht die Hyle
von Ewigkeit als selbständige Macht dem Lichte feindlich gegen-
über; und aus ihr geht der Demiurg erst hervor. In D wird
neben dem «/aö-oc oder Priapus (p. 22S, 44) als zweites Princip
Elohim genannt (p. 218, 74), als drittes gleich unabhängig Eden
oder Israel (p. 218, 70). Dieser Elohim nimmt so ziemlich die
gleiche Stellung ein wie die Demiurgen in A und B; er steht
wie sie anfangs weit unter dem höchsten Gotte und erschafft vor
dem Angesichte der Eden (xara jiQOGoijiov r^c ' Eötfi^ p. 220, 88)
das Paradies, worauf seine Engel den Menschen bilden. Dagegen
geht er wirklich zum vollkommenen Gotte liinauf ; aber er muss
sich deshalb zuerst von der Eden scheiden. Wenn in A und B
der Demiurg den Seelen der Menschen Gewalt anthut, so ist er
zwar auch in D die Veranlassung dazu, dass sie gequält wer-
den können, indem er ihnen das jcvsvfia giebt; aber Eden ist
es dann, die den göttlichen Geist durch Verführung der Menschen
zu Ehebruch und Päderastie immer mehr zersplittert und an der
Rückkehr zu ihrem Urquell hindert. Wenn auch Elohim zuerst
zum dya&oc hinaufsteigt, so muss doch zur Erlösung der in der
20 § 3. Allgemeine Yenvandtscliaft zwischen A, A', B, C und D.
Welt gebliebenen pneumatischen Samenkörner der Mensch Christus
sich opfern.
Aber allerdings ist der ganze Charakter der Darstellung D
verschieden von A und B, und wenn dieselbe dort einigei'massen
erlaubt, ein naassenisches und peratisches System aufzustellen, so
macht die Erzählung in D ganz den Eindruck eines hübschen,
farbenreichen orientalischen Märchens.
Das Ziel der ganzen Gott- und Menschheitsgeschichte ist in
A, dass der Menschensohn oder der Urmensch sich selbst aus
seiner Entäusserung zurücknimmt, nachdem er sich in allen Men-
schen ausgeprägt hat, oder nachdem der pneumatische Geist, der
auf Erden verleiblicht worden ist, sich selbst als solchen erkannt
hat (Phil. p. 156, 29 sq. 49 sq.). Mit der Rückkehr aus der Ent-
äusserung zu sich selbst ist also der pneumatische Mensch schon
eingetreten in die Thore des Himmels. — Ahnlich ist es in B,
wo der Ablauf der Entwicklung in denjenigen erreicht wird,
welche „wesensgleich in allem dem Vater im Himmel" geworden
sind, und das sind eben diejenigen, welche sich als auf Erden ver-
leiblichte, väterliche Charaktere erkannt haben (p. 196, 13 sq.).
— Ziemlich übereinstimmend ist die Sache in C dargestellt; auch
hier vollendet sich die ganze Gott- und Weltgeschichte in dem
aus den Banden des Leibes durch den obern Logos befreiten voll-
kommenen Nus, welcher Licht vom göttlichen Licht und Geist
vom ungemischten Geist ist (Phil. V, 19). — Auch in D findet
.sich diese Anschauung (Phil. V, 27), obschon ziemlich verblasst
und undeutlich; denn auch hier ist das Ende die liückkehr der
pneumatischen Samen, der Pneumatiker, ihr Eintritt dorthin, wohin
noch kein Auge gesehen hat, und auch hier geschieht dies, wie
es wohl als sicher anzunehmen ist, dadurch, dass der Geist aus
dem Körper entweicht. — In Bezug aber auf die Zahl der aus
dem Verderben zur Seligkeit Übergehenden, in Bezug auf die
Bedingungen zum Eintritt ins Pleroma treten uns in A deutlich
zwei Ansichten entgegen (s. o. p. 16. 17); die eine, welche in allen
Menschen Göttliches schlummernd erkennt, die andere, welche
die Naassener allein als Pneumatiker ansieht. Das hängt zusam-
men mit einer doppelten Auffassung Christi als Erlösers und
als ersten Pneumatikers. Ahnlich kommt in B Christus das eine
Mal, um alles Dreigeteilte zu retten^ und das andere Mal werden
alle die Gott wesensgleich, welche sich als von oben gekommene
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B, C und D. 21
väterliche Charaktere erkannt haben. In C wird vom göttlichen
Licht gesagt, dass es als vollkommener Nus in die menschliche
Natur herabgekommen sei, also ganz im Allgemeinen, ohne dass
eine bestimmte Menschenklasse davon wäre ausgenommen wor-
den (Phil. p. 206, 66 sq.); dann wird aber von einem Ort der Ent-
mischung gesprochen, o otöst^ ovösig, q)7jöiv, i] (lövoi t]ft£ic, ol
avayevvcofievot jcvevfiarixol ov oaQxixol, wv ton x6 jtoXirsvfia
hv ovQavotc avm (p. 212, 64 sq.). — D spricht hierüber sehr un-
bestimmt. Diese Relation erzählt p. 230, SO sq. von dem Wasser
unterhalb und oberhalb der Veste und sagt, dass in jenem Xov-
ovxcu OL xoixol xal ^pvxL'/^ol av&Qcojtot, in diesem ol Jtvsvfiarixoi
^cövTsg av&Q03jcoi^ — in diesem habe auch Elohim gebadet und
es nicht bereut. Vielleicht soll damit gesagt sein, die Choiker
und Psj'chiker würden durch den Gebrauch ihres Bades den Pneu-
matikern gleich; aber die Kürze der Angabe lässt eine Entschei-
dimg darüber nicht zu. Jeder Mensch bekommt zwar nach D
jcvevfia und ipvxfj (cf. p. 220, 3 sq.), und da die Pneumatiker ge-
rettet werden, gilt dies wohl auch von jedem einzelnen Menschen;
aber zugleich sind die Menschen ja Kinder der Eden, welche Erde
ist und deshalb Elohim nicht hinauffolgen will. — Also finden
sich, auch was diesen Punkt betrifft, in den Relationen A, B, C
und D ähnKche, zum Teil sehr ähnliche, einander "v\ddersprechende
Anschauungen; A^ ist zu kurz behandelt, als dass dieser Bericht
hierüber einigen Aufschluss gewähren könnte. Man gelangt dem-
nach zum herrhchen Ziele der Seligkeit entweder dadurch, dass
man sich als Bestandtheil, als Ausdruck des obersten, alles Seiende
umfassenden göttlichen Wesens erkennt (so in A und B, auch in
C, obwohl hier mehr nur angedeutet), oder, wie es an andern
Stellen heisst (cf. p. 160, 15. 16), dadm-ch, dass man die Welt
überwindet und die Leidenschaften, besonders die fleischlichen
Triebe, durch Askese tötet (so in A) oder überhaupt dadurch
(cf. A p. 148, 27 sq., B p. 190, 10 sq.), dass man den Körper ver-
lässt als eine des Geistes nicht würdige, seine freie Entfaltung
hindernde Behausung (so in A und B) — oder endlich durch die
Wirksamkeit Christi (so in A, B, C und D) oder durch die der
Schlange (so in A und B). Es ist in der That ein etwas selt-
sames Konglomerat von Anschauungen, welches uns hier begegnet,
aber dieses bunte Bild entspricht wirklich den Angaben der ver-
schiedenen Berichte, und man kann nicht sagen, dass der
22 § 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B, C und D.
einen Vorstellung im grossen und ganzen mehr Gewicht zukäme
als der andern.
Die Erwähnung der Schlange führt uns noch dazu, ein kurzes
Wort über diese Figur, wie sie in den vier behandelten Berichten
auftritt, zu sagen. In A ist sie im Grunde dasselbe Wesen mit
dem Urmenschen, der in allem Sein existiert. Sie ist vyQa. ovoia
(p. 170, 71), nichts Bestehendes kann bestehen ohne sie (p. 170,
72 sq.), sie ist gut (p. 170, 75) und enthält Alles in sich; sie ist
hier also allgemeines Lebensprincip. Dann wird sie verglichen
mit dem aus Eden strömenden Paradiesfluss (p. 170, 78 sq.), mit
dem Wasser oberhalb der Veste (p. 172, 3 sq.). Ebenso aber hat
der Urmensch Alles in sich (p. 132, 66 sq.), von ihm geht Alles
aus (p. 156, 44. 45). Man wird nicht klug daraus, welcher Figur
die Ursprünglichkeit gebührt; am Anfang seines Berichtes sagt
Hippolyt (p. 132, 58 sq.): ovroi (sc. ot NaaGOi^voi) xcöv aXXcov
ajiävrcov jiaQcc xov avxöjv Xoyov rifjwoi avd^Qiojiov xal vwv
ai'd^QWJcov, an einer spätem Stelle aber (p. 170, 64 sq.): rificöoi
öh ovx aXXo ri r/ zov Naaq ovroi, Naaoöijvol xaXovfisvoi.
Ndag öe sotiv o og)ic xvX. — Es ist ein ganz ähnliches Schwan-
ken hier zwischen Urmensch und Schlange wie anderwärts in der
gleichen Relation zwischen der Schlange und Christus. Ahnlich
ist die Stellung des ocpig in B. Hier wird er mit dem avToysvtg
identifiziert (cf. p. 1'6, 7S sq., 196, 91 sq.); er ist der Vermittler
der väterlichen Ideen an die Hyle als Sohn oder Logos und führt
dann die zum Bewusstsein des väterlichen Ursprungs Erweckten
zum Vater hinauf (p. 198, 27 sq.). In C nimmt die Schlange
eine bedeutend niedrigere Stellung ein. Hier ist sie der aus der
Hyle hervorgehende jtaxf/Q o xäxcoO^ev (p. 204, 49), indem sie
als Wind die Wellen schwängert und so Urheber aller Geburt wird
(p. 204, 27 sq.; 206, 69 sq.); sie wäre leicht zu entbehren; denn die
Entstehung der Lebewesen wird zuerst auf ganz andere Weise er-
klärt (cf. p. 202, 23 sq.). In C steht also der hcpiq dem Licht
feindlich gegenüber, indem er das von oben gekommene Licht
festhält (p. 204, 35 sq.); im Grunde ist auch in B die Schlange
dasjenige Wesen, welches den Geist ins irdische Leben einführt;
aber hier wird dieses mehr als notwendiger Durchgangspunkt
zum pneumatischen Leben aufgefasst. — Noch tiefer, wenn man
so will, steht die Schlange in D; hier ist sie noch nicht mehr
als ein Engel der Eden, das die Menschen zum Schlechten ver-
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B, C, D und E. 23
führende Priucip, der Satan (cf. p. 21 S, 79 sq., 224, 70 sq.).
C und D stehen also in Bezug auf die Schlange der biblischen
Anschauung näher als B und A; ja in B finden sich Stellen,
welche die biblischen Vorstellungen geradezu auf den Kopf stellen,
indem einmal i p. 192, 36 sq.j der Ophis dem Kaiu, dessen Opfer
der Gott dieser Welt nicht annahm, als Zeichen der Unverletz-
lichkeit gegeben wird und Esau und Nebrod ihm augehören
soUen.
Trotz der verschiedenen Differenzen dieser vier Berichte
dürfen wir doch sagen, dass A mit A^, A mit B sich oft sehr
enge berühren, und dass ebenso A mit C und D und wiederum
B, C und D untereinander viel verwandte Züge aufweisen,
A, A', B, C, D und E.
Die Relation über Simon = E wird namentlich im einzelnen
viel Berührungspunkte mit den bis jetzt besprochenen Relationen
zeigen; im grossen und ganzen weicht sie mehr von ihnen ab, als
diese voneinander abweichen. Zwar ist der Grundgedanke der
\4jt6<faoig fieyah] Simons (aus welcher Hippolyt seinen Bericht
hergenommen zu haben behauptet), der sich durch alles hindurch-
zieht, auch in den Relationen A, B, C und D lebhaft betont,
Avenn auch nicht so ausschliesslich und konsequent durchgeführt.
Wir meinen die Vorstellung vom Geiste der Gottheit, der anfangs,
man möchte sagen: sclilummernd, seiner selbst gleichsam unbe-
wusst existiert, in der endlichen Welt, in der er zuerst auch nur
potenziell vorhanden ist, aktuell wird und zum Bewusstsein seiner
selbst kommt und endlich als ausgeprägten und geformten sich
zurücknimmt. Aber dieser Grundgedanke wird hier doch ziem-
lich anders durchgeführt als dort. Die Figur der Schlange ist
völlig verschwunden, ebenso die Christi; die Entwicklung vom
obersten Wiesen, der djcsQavrog dvvafiiq (p. 236, 74) oder dem
ioxoic, ovdg^ OT7]o6(i6vog (p. 240, 39) bis herab zur Welt geht dieses
Mal syzygienweise vor sich (p. 240, 30 sq.); und diese Syzygien
bestehen aus Potenzen, welche zugleich geistig und materiell
sind (cf. p. 240, 35. 36 und 50 sq.). Die gezeugte Welt entstand
vom uugezeugten Feuer aus (p. 240, 30), d. h. von der obersten
Ursache, welche zugleich Feuer ist; von irgend welcher Selbstän-
digkeit der Materie oder gar einem Demiurgen lesen wir nichts.
— Je mehr sich aber in diesen Stücken die Relation E von den
24 J? 3. Allgemeine ^'t'l•\vandti^chaft zwischen A, A', B, C, D, E und F.
andern Relationen untersclieidet, desto merkwürdiger erscheinen
die vielen einzelnen Berührungspunkte, die wir nachher aufzeigen
werden; sie werden uns den Zusammenhang zwischen A und E
besonders deutlich machen.
A, A', B, C, D, E und F.
Das valentinianische System nach dem Berichte Hippolyts
trifft mit der Relation über Simon Magus darin zusammen, dass
nach ihm Valentin vom obersten Wesen zuerst ebenfalls drei
Syzygien ausgehen lässt (cf. p. 272, 54 sq.), jedoch tragen diese
andere Namen als die Simons (cf. p. 258, 28 sq.), und die Sy-
zygien Simons sind zugleich ideelle und materielle Potenzen,
weshalb sie auch doppelt genannt werden (p. 240, 50 sq.), wäh-
rend die sechs obersten Potenzen in A nur zur Entfaltung des
Göttlichen dienen und der Eintritt des Materiellen viel später
erfolgt. Ferner, das hier über die Entstehung des Endlichen Ge-
sagte ist durchaus verschieden von Allem, was wir bis jetzt den
andern Berichten darüber entnommen haben. Die Grundlage der
irdischen Welt bildet das ausserhalb des Pleroma befindhche
iXTQOjfia (p. 276, 25) der Sophia oder des jüngsten der 28 Äonen,
die £^(D öocpia (p. 278, 56) und zwar dadurch, dass der gemein-
same Spross der Äonen, der Soter Jesus, als der ov^vyog der
6k,co oogjia sie von ihren Affekten reinigte und dieselben zu
hypostatischen Substanzen umschuf (p. 280, 91 sq.). Letzte Ur-
sache der Entstehung der Welt ist also der Fall der Sophia,
w^elche aus Sucht, dem Vater nachzuahmen und, wie er, ohne
ovCvyog zu gebären, um ihm in nichts nachzustehen, nur ein
sxTQOfia gebar (cf. p. 274, 2 sq.). Diesen Fall eines Äons trafen
wir bis jetzt noch nie, und ebenso ist die Figur der Sophia eine
durchaus eigenartige, welche uns nur in F begegnet. Das Gleiche
gilt von der Entstehung des Demiurgen aus dem von der t§0)
oo(f>ia ausgeschiedenen und zur psychischen Substanz gestalteten
jcd&og des (poßoa (Phil. p. 280, 91 sq.). Neben dem Demiurgen
werden (p. 280, 19 — 21) noch zwei andere Gestalten genannt:
o öiaßoXog, o ccQycov rov xöofiov tovtov, und BtiXC^sßovX, o
roäv öai/iovcov; jedoch sind sie ohne jegliche Bedeutung. — Es
unterscheidet sich Hippolyts Relation über Valentinus ferner da-
durch von den andern Berichten, dass in jener drei Christus er-
wiilmt werden (cf. p. 288, 39), während in diesen nur einer
§ 3. Allgemeine Yerwandtscliaft zwischen A, A', B, C, D, E, F und G. 25
jeweilen auftritt; eiidlicli dadurch, dass nicht das eine Mal die
Rettung für alle Menschen möglich zu sein scheint, das andere
Mal nur für die geborenen Pneumatiker, sondern dass von dem
Psychischen als einem Mittlern gesprochen ist, das sterblich oder
unsterblich werden kann, je nachdem es der Hj-le unter ihm
oder der Ogdoas über ihm gleich werden wird (p, 280, 9 sq.);
und da jeder Mensch Psyche hat, muss auch für jeden Gelegen-
heit, zur Seligkeit hindurchzudringen, vorhanden sein.
Das valentinianische System, wie es uns Hippolyt in den
Philosophumena schildert, hat demnach ausser dem allgemeinen
Grundgedanken wenig oder keine Verwandtschaft mit den bis
jetzt besprochenen Berichten, und auch Einzelberührungen wer-
den wir nur wenige finden.
A, A', B, C, D, E, F uud G.
Die allgemein gnostischen Grundzüge im basilidianischen
System nach der Relation Hippolyts lassen sich so wenig ver-
kennen wie in den bis jetzt besprochenen Systemen, welche seine
Feder uns schildert. Schwebt schon in A, B, C, D und E über
Allem eine ovoia, deren Thätigkeit ziemlich in Dunkel gehüllt
war, ist schon in F das Urwesen fast aller positiven Prädikate
entkleidet, als unfassbar, unsichtbar, ungezeugt etc. bezeichnet
(cf. p. 270, 32 sq.), so ist bei dem „Nichtseienden", den Basilides
nach Hippolyts Relation an die Spitze seines Systems stellt, dies
so sehr auf die Spitze getrieben, dass man fast zu glauben ver-
sucht wäre, es solle hier diese Manier der gänzlichen Aufhebung
jeglicher Wirklichkeit der obersten Ursache alles Werdenden ins
Lächerliche gezogen werden; denn wenn zuletzt noch der iiQOOiV
oder der jtarriQ Valentins als yovinoq und ov (pilegr^fio^ be-
zeichnet ist (p. 272, 51. 53), so wird im Bericht über Basilides
das oberste Wesen geschildert als der Nichtseiende, das durch-
aus reine Nichts (p. 35b, 69 sq.) und mit allem Scharfsinn dieses
Nichts auch wirklich und walirhaftig als absolutes Nichts dar-
zustellen gesucht. Damit ist man an der äussersten Grenze der
Abstraktion angelangt, und eine weibliche nichtseiende Gottheit
dieser männlichen an die Seite zu stellen, ging natürlich nicht
an. Immerhin steht der basilidianische nichtseiende Gott mit
der Welt noch näher in Verbindung als der valentinianische
3xaxi'iQ\ denn dieser kommt ja erst im dreissigsten Aon zur Materie;
26 8 3. Allgemeine Veiwaiultscliaft zwischen G und C.
jener aber wirft selbst, zwar nicht die Welt, wohl aber ein Welt-
samenkorn herunter, jedoch: ai^sXrjXcog, dvo^rcog, dvaioi^yrcog
(p. 358, 97. 98). — Dass dieser Weltsame iUles in sich ent-
hält, wie ein Samenkorn in nuce den ganzen Baum, erinnert
lebhaft an den Bericht über Simon Magus (p. 238, 94 sq.), wo
gesagt wird, dass das himmlische Feuer Alles in sich enthalte wie
der Baum, welcher Nebukadnezar im Traum erschien (Daniel 4,
7 — 9), und dass Simon als das Offenbare des Feuers bezeichne:
Stanmi, Zweige, Blätter, Rinde; es erinnert uns auch an die Be-
zeichnung der Pneumatik er in A als xccQjtoi (p. IGO, 18). In der
Anschauung vom Samenkorn der Welt liegt aber zugleich auch
ein bedeutsamer Unterschied von der Art, wie in den andern
Berichten, namentlich in demjenigen über Valentin, die Entstehung
und Entwicklung der Materie gedacht wird. Ging in jenen Be-
richten — besonders ausführlich ist diese Anschauung entwickelt
in F — die Entwicklung der ganzen Gott- und Menschheits-
geschichte von oben nach unten, so haben wir hier in G viel-
mehr eine von unten nach oben. Nicht gelangt das Göttliche
allmählich herunter ins Irdische, sondern, nachdem der Weltsame
heruntergeworfen ist, streben aus ihm die Kräfte auf, erheben
sich aus ihm der grosse und der kleine Archon mit ihren Reichen
und eilen aus ihm die drei Sohnschaften zum ovx rov zurück.
Verschieden von allem Frühern ist auch diese Aufstellung einer
dreifachen Sohnschaft (Phil. p. 362, 50 sq.). — Wie gesagt, hat
jedoch auch G die gleichen Grundgedanken wie alle bisher be-
handelten Berichte: auch bei ihm ist das Ganze die Geschichte
des Geistes, der erst im Urwesen, im Absoluten gleichsam unbe-
wusst ruht, der in der irdischen Welt sich formt und ausgeprägt
sich zurücknimmt. — Das Aufsteigen der ersten und zweiten
Sohnschaft, welches uns an den Elohim in D erinnern kann, Avird
als mehr nebensächlich behandelt und desto länger bei der Ge-
schichte der dritten Sohnschaft verweilt, welche zuletzt als höchst
feine durch sich selbst aufsteigt.
G und C.
Um ihre „Ausscheidung" handelt es sich ganz specieU. Jesus
ist hier djcaQ/?/ rT/g f/vXoxQiv/'iOecog rcov ovjxeyvfitvcov (p. 378,
15 sq.). Ähnlich wird im Bericht über das sethianische System
(= C) als Ziel von Allem bezeichnet: öixdoai xal ycoQiöai ra
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen G und C. 27
ovyxsxQafieva (p. 212, 61 sq.) — und doch sind im allgemeinen
C und G ausserordentlich verschieden — , was dadurch ei'reicht
werde, dass jedes Ding olxsiov 'icogiov xvyyävu (p. 212, 62),
ganz wie in G, wo die ajioy.axaoxaOLq, eben darin besteht, dass
AUes an seinen ursprünglichen Ort gebracht wird (cf. p. 378,
33 sq.: oh] yaq avzcöv fj Vjiö&eoig Qvyyyoiq, oioveI Jiar(j:reQfiiag
xcd g)v?.oxQU'?]Oig xal djcoxaraoraoig xcöv ovyxs/vfievcov elq xä
olxeta). Ferner finden sich in C als die drei Principien angeführt
(p. 200, 66 sq.): (pcög oben, jtvevfia axtgaiov in der Mitte und
Gxöxog unten; das jcvsi\ua axtQCUov wird beschrieben: olovtl
fivQOV xig oOfi?) f} &Vfiic(f/axog . . . Xejix/j, öioöevovoa övvafiig
. . . xQtixxovL 7] Xoyo) eoxlv I^bitibIv ffOQÖ. svcoöiag; — das be-
rührt sich wiederum mit G, wo das jcvevfia äyiov. v^^elches
eine ähnliche unbedeutende Rolle spielt wie das jtvsvna axtQaiov
in C, ein ftsd-ögiov jcvsvfia genannt wird (p. 364, 11), oder das
öxsQtcofia xcöv vxsQxoOfdcoj' xal xov xöof/ov, fisxa^v xsxayfitvov
(p. 364, 7. 8); und wo von ihm ausgesagt wird, dass es wie ein
der Salbe entleertes Gefass immer noch den Geruch der Salbe
in sich trage (exet ev tavxoy fivQov jtaQajilrjoUog xriv övrafiiv^
[xfjg liöxr/xog] oOfii'jv (p. 364, 91. 92). Ferner heisst es in G,
der Spruch: wie Balsam auf dem Haupte, der in den Bart Aarons
herabfliesst (Ps. 132, 2), gelte von: /} ajcd xov jiv£i\uaxog xov
ayiov (pegofitvtj oofi?) ävco&ev xäxco fit'/Qi X7jg dfWQ(flag xxX.
(p. 364, 92 sq.); dazu ist wiederum zu vergleichen, was C vom
Geiste sagt: i] xov jcvsvfiatog evcoöla . . . txxHVBxat xal g:e(>e-
xai JtavxuyJi, cog Im xcöv Iv xvql &v{^iafidxcov xtjv evcoöiav
jiavxaxij qiSQ0[iivriv ajisyvcoxa^Ev (p. 200, 77 — 79). — Endlich
erinnert auch an das „Licht" von C das in G zur Schilderung
der Schöpfungs weise Gottes gebrauchte Wort: „es werde Licht,
und es ward Licht" (p. 360, 32. 33), wobei vom Weltsamenkorn
gesagt wird: Xcif/ßdvEi xcig agyccg ccjco xov OJctQftaxog (dem All-
samen) xal cpcoxiCsxai (p. 360, 40. 41), — ebenso die That-
sache, dass in G über den ovx cov d^sog, dem alle positiven Prä-
dikate genommen sind, wie wir konstatierten, gleichwohl gesagt
wird (p. 362, 60 sq.) : es strebe wegen dessen xc'cXXog und co()ai6x?/g
jedes Wesen zu ihm, — und die Bemerkung über die dritte Sohn-
schaft: sräoccv yaQ ejel xrjv övvctfiiv ovvsoxrjQiy/jevrjv ^voixcög
TCO q)coxl Xd^xpavxi avcod^tv xdxco (p. 374, 68. 69).
Diese Analogien zwischen C und G führen nun zu der An-
28 § 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen G und F.
nähme, es möchten wie in C, so auch in G ursprünglich einander
zwei Priucipien (Licht und Finsternis) gegenüber gestanden
haben — durch deren Vermischung der Weltprozess entstanden
sei — , darauf würde auch die ursprünghche OvyyvOig hinweisen,
deren Lösung das Ziel des Weltlaufs bildet, — jedenfalls dürfen
wir in diesen aus G citierten Stellen die Spuren eines zwar
längst überwundenen, aber noch nicht völlig verschwundenen
Dualismus erkennen.
Nach dem in dem uns vorliegenden weitaus herrschenden
Monismus des Systems hat also der nichtseiende Gott den All-
samen heruntergeworfen, in welchem die dreifache Sohnschaft
beschlossen ist. Damit hat der nichtseiende Gott seine Verwirk-
lichung gefunden; er hat sich mit der Welt verbunden, obschon
er gleichzeitig als über ihr schwebend gedacht ist (cf. auch darin
das „ Licht '• von C), und muss nun daraus entbunden werden, zu
sich zurückkehren. In der Thatsache des Aufsteigens der ersten
und zweiten Sohnschaft ist das Resultat des ganzen Prozesses
vorausgenommen (ähnlich ist es in D). — Auf der irdischen Welt
wiederholt sich nun der Vorgang; aber jetzt kommt der Geist
nur durch lange Anstrengung dazu, mit seinem Urquell sich zu
vereinigen.
G und F.
Merkwürdig ist, dass während sonst in G Alles von unten
nach oben geht, hier nun zuerst der grosse Archon, dann der
viel geringere Archon sich erhebt. So lange diese zwei Gestalten
herrschten (p. 370, 80 sq.), d. h. von Adam bis Christus, herrschte
auch die Sünde, alle Propheten redeten von dorther; demnach
reden wohl auch sie Unvollkommenes. Ahnliches sehen wir in F;
da wird vom Demiurgen gesagt: ovösr oLöev öXcog (p. 282, 22.
23), er wird (imQÖq, und apovg genannt (p. 284, 73); er glaubt
selbst die Welt zu schaffen, während er doch nur das blinde
Werkzeug der Sophia ist (p. 282, 24 sq.); ebenso glaubt in G
der grosse Archon, allein Herr und Meister zu sein (p. 366, 27.
28; 370, 83. 84). — Von der Sophia wird dann der Demiurg in
F belehrt, dass er nicht der einzige Gott sei (p. 286, 22 sq.), und
er spricht: „ich bin der Gott Abrahams, Isaks und Jakobs, und
den Namen Gottes verkündigte (djtf/yyeiZa) ich ihnen nicht''
(Exod. 6, 2. 3). Alle Propheten und das Gesetz sprachen vom
§ 8. Allgemeine Venvandtschaft zwischen G und F. 29
thörichten Gott, dem Demiurgen, iu ihrer Tborheit nichts wissend
(p. 284, 76 sq.). Deswegen sagte der Heiland: ,Alle, die vor mir
gekommen sind, sind Diebe imd Räuber" (Ev. Job. 10, S) etc. —
Auch in G wird (p. 372, 14 sq.) der grosse Archon später von
seinem Sohne belehrt, dass er nicht der einzige Gott sei, und be-
kennt der Archon der Hebdomas: .,ich bin der Gott Abrahams,
Isaaks und Jakobs, und den Namen Gottes offenbarte [sd/jXcooa)
ich ihnen nicht, d. h. den des grossen Archon der Hebdomas
(p. 370, 91. 92). Es erinnei-t uns dies auch an D, wo Elohim
Herr zu sein glaubt, bis er das grössere Licht über sich sieht
und den dyad-og als den höchsten Gott erkennt (p. 222, 43 — 46).
In diesen drei Berichten begegnen wir also der Unterscheidung
des Gottes des Alten Testaments vom höchsten Gott. — Auch
wendet G auf die Furcht des belehrten Archon der Ogdoas Provv.
1, 7 an: aQXV oocplag cpoßoq xvQiov (p. 372, 18) und erläutert
dies (p. 372, 19 sq.): rjQ^axo (sc. o agy^cov rrjq oyöoccöoq) yag
oo<piC£0&ai, xaT/]xovfispog vjio xov :jiaQaxad-?jfi£vov Xqlöxov,
6iöaox6fi£vog rig eoriv 6 ovx cov xzZ.; dasselbe Wort deutet
F (p. 280, 97 sq.) auf den Demiurgen, der aus einem der Affekte
der oog:ia, aus dem (poßog entstand, der von Christus und dem
heiligen Geiste aus der oocpla ausgeschieden wurde nebst den
andern Affekten und mit ihnen zu einer hypostatischen Substanz
gestaltet wurde. — In G muss. nachdem sich die zwei Sohn-
schaften aufgeschwungen haben, noch die in der jtavOJcsQfiia
liegende hinaufgebracht werden. Das wird an zwei Stellen so
gesagt: 1) ajtel ovv edei ajioxaXvrfd^rjvai, (f)7]oiv, rjfiäg ra tsxva
Tov d^sov, jteQi cov iorevasE, (friOiv, )] xrlocg xal coÖwev, djisx-
ösyofisvt] xrjv djtoxdXvipiv (cf. Rom. 8, 19. 22), tjX^s ro svay-
yüuov eig rov xooftov xxh (p. 370, 95 sc[.); — 2) dl}i ajcsi,
(frjöi, xav^^ ovxcog lyävtxo, tösi Xoiütov xal ttjv c(fioQg)iav xaO-^
fjfiäg g^coxioß-r/vca xal rtj vi6xf]xi zfj Iv xjj dfioQcpia xaxaXeXsiu-
l^ev?] olovsl exxQcofiaxt djioxaXvcßd-fjvai ro {.ivOxrjQLOv xr/..
fp. 374, 47 sq.). Weiter heisst es (p. 374, 54 sq.): xaxfjXiJev ovv
ajto xrjg ißöo^döog x6 (pcög, x6 xaxsXd-ov dvcod^sv djco X7]g
oyöoaöog xco vim xrjg tßöofiäöog, ejcI xov 'irjoovv xov viov xrjg
Magiag xal ecf^coxiod^/j owe^acfd-slg xcö <f)Coxl xcö Xäpirpavxi
dg avxov. Tovxo toxi, fpioi, x6 dQ7](iivov jcv£i\ua dyiov tJta-
Xsvosxai ijcl oe . . . xal Övvaiiig viploxov t:xioxido£c ooi xxX.
(Luc. 1, 35). Damit vergleiche man F (p. 284, 83 sq.): oxs ovv
30 § 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B. C, D, E. F und G^
TtXo^ D.aßer // xrioi^. xcä tön koiJiov yevso&ai rip ajtoxäXwpiv
TüJi' luör Tov d^tov . . ., ojiOTS Ol')' Mti (XQihJjjra ro xaXv/jfia
y.al 6g:&fjrai ravxa ra fnürf'iQia. ysytrrfjTat o 'ltjOoi\: dia Magiaq
T/jq :^aQ&tvov xara to eiQ/j^utrov jn'ei\ua ixyiov IjctXevOstai
Im Ob' jtvei\uci loriv ij oocplcr xdi övvafiig vipiorov tjcioxia-
0£i 001' vx^Horöq tOTiv o ötjiJiovQyöq' öio TO yivvcofiavor tx oov
äyiov xXtj&/joeTai. — Die Stelle Exod. G, 2. 3: „ich bin der Gott
Abrahams" etc. wird zwar von G auf den Archon der Hebdomas
von F auf den Demiurgen bezogen, wie wir sahen; aber der
Demiurg in F trägt ja auch den Namen l^36ollccg (p. 2S0, 3), auch
Tojcoc fieooTtjTog (p. 280, 2), und von dem Archon der Hebdo-
mas in G wird gesagt (p. 368, 58 sq.): y.aXtiTai o TOJtog ovzog
tßöofiag y.al jrärrcov xcöv vjtoxsifitvcor ovrög tön öioLy.ijTijg xal
6f]f/iovQy6g.
Das über Bedeutung und Wirksamkeit Christi Gesagte ist so
schwankend und mannigfach wie die Angaben darüber in den
Berichten A, B und C. Das eine Mal wird er auf die gleiche
Linie gestellt mit den Pneumatikern, er erscheint als der Typus
der Sohnschaft, ohne besondere erlösende Bedeutung, und so wird
von ihm gesagt: ovrog eoriv o xat avzovg vevofjfiävog eöo)
av'JQcoxog jrr£i\uaTix6g ev r(ä i}^vyixq) (6 toriv vloxi^g linavO-a
ajioXijiovoa xtjV xpvyt'jV . . ) , iÖiav xöxe jctQißeßXi/favog ipvytjv
(p. 376, 1 sq.). Andere Stellen jedoch streiten dagegen. Obwohl
Christus als in der dritten Sohnschaft und in der jtavoJcsQfjia
befindlich gedacht ist und so von den andern Menschen nicht
unterschieden wird, scheint ihm der Bericht doch die Geburt aus
der Jungfrau (wie A, C, F) beizulegen (p. 374, 56), und sieht in
Leiden und Auferstehung Christi seine specifisch heilsmittlerische,
erlösende Thätigkeit. Durch sie wird er zur djcagy?) xi/g (pvXo-
xQiv?'j08(og xcöv ovyxeyvfitvoov (p. 378, 16. 17). Durch die Schei-
dung der in ihm liegenden verschiedenen Elemente, die er als
Glied der jtavojttQ/iia in sich vereint, beginnt sie nun auch in
den Andern, und dadurch, dass von seiner Person jeder Teil an
den ihm gebührenden Ort gelangt, vollzieht sich auch in ihnen
derselbe Prozess. Durch ihn gereinigt und Gestaltung erhaltend
{öiafioQg:ovjiitvrj) eilt die ganze dritte Sohnschaft als höchst feine
Jesu nach zur seligen ersten hinauf (p. 374, 63 sq., 378, 30 sq.).
Damit ist dann der Abschluss des ganzen Prozesses erreicht.
Gottes Geist ist als ausgestalteter zu seinem Ursprung zurück-
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, BS B, C, D, E, FuudG. 31
gekehrt. — Von einer andern Klasse von Menschen neben den
Pneumatikern, welche nicht gerettet würden, wird nirgends ge-
sprochen, und Jesu Leiden wird scheinbar eine universale Be-
deutung beigelegt, so dass man glauben möchte, jeder Mensch sei
ein GHed der dritten Sohnschaft als eoat av&Qcojzog Jtrsvfiarixöc:.
Aber andrerseits wird doch, nachdem der Spruch Rom. S, 19. 22:
,,und die Kreatur seufzt und erwartet in Wehen die Offenbarung
der Söhne Gottes", — angeführt ist, klar gesagt (p. 36S, 77 sq.):
vlol ÖS, (prjOiv, iofiiv tjfistg 01 jtvevfiariy.oi, tv&aöe xaTa?.£X8ift-
(iivoi xrX.y — also ßasilides und seine Anhänger, aber sonst
Niemand. Auch dies ist ein Zug, den wir schon mehrfach an-
trafen (so in A, B, C und D).
Man sollte nun meinen, nachdem in G die dritte Sohnschaft
zu ihrer seligen Verwandtschaft geeilt und Alles an den ihm zu-
kommenden Ort gelangt ist und die Teilung und Scheidung von
Allem, das Ziel des gesamten Werdens und Geschehens, in er-
wünschter Weise vor sich gegangen ist, so sei damit in jeder
AVeise ein vollauf befriedigender Abschluss erreicht. Hippoljts
Gewährsmann urteilt nicht so; denn als verblüffendes Nachspiel
lässt er (Phil. VII, 27) Gott zu allerletzt eine grossartige Un-
wissenheit [nsyähj ayvoia p. 374, 75) über Alles heraufführen,
damit kein Wesen von den Wesen der hohem Sphären mehr
Nachricht empfangen könne und deshalb, darnach verlangend,
etwas begehren möge, Avas wider seine Natur sei. Denn das Ver-
langen nach dem Höhern würde für die Wesen Verderben {(f&OQCi
p. 376, 84) werden. Diese cr/voia wird sowohl die Wesen in
„unserm 6iä.ox7]^a^^ ergreifen, als auch die Archonten der Heb-
domas und der Ogdoas mit aU ihren Geschöpfen. — Es ist aber
sehr sonderbar, dass nachdem das Evangelium dazu gedient hat,
die beiden Archonten ihrer Unwissenheit Jr/roia p. 372, 17) zu
entreissen und ihnen Kimde zu geben vom ovx wv ^sog
(Phil, VII, 26), dies Licht ihnen soll genommen und sie in das
alte Nichtswissen sollen zurückversetzt werden. Zudem ist eigent-
lich die Annahme widersinnig, als könnten, nachdem die verscliie-
denen Wesen an diejenigen Orte gelangt sind, welche ihnen ihrer
Natur nach zukommen, sie nach etwas Höherem streben, was
A\"ider ihre Natur wäre, weil nach der Darstellung eben in jenem
Gelangen an die ihnen zukommenden Orte ihre Seligkeit besteht;
da haben sie doch gar keine Veranlassung, ja es ist ihnen eigent-
32 § 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A. A', B, C, D, E, F, G und H.
lieh — ihrer Natur nach — gar nicht möglich, ihr sicheres Glück
gegen irgend einen andern Zustand aufzugeben. — Dies letzte
Stück füllt also keinen Ort im Ganzen des Systems aus, und ein
vernünftiger Zweckgedanke liegt ihm kaum zu Grunde.
Unser Urteil über das Verhältnis des Berichtes über Basi-
lides zu den Berichten über die andern Systeme aus der „dritten
Gruppe" der Schriften in den Philosophumena (ausgenommen die
Relation über die Doketen) geht nach Allem dahin, es zeige G
weitere Verwandtschaft mit A und B und berühre sich mit C
oft so nahe, dass wir diese Thatsache kaum anders erklären
können als durch die Annahme, der Verfasser von G habe die
Relation C gekannt. Auch D trägt teilweise die gleichen Lehren
vor wie G; besonders auffallend aber ist dies bei F; trotzdem
sind wir nicht sicher, ob wir auch hier behaupten dürfen, der
Verfasser von G habe F gekannt, oder umgekehrt; auch da wo
z. B. beide Berichte dieselben Schriftstellen citieren, motivieren
sie dieselben doch jeweilen anders, und dass Valentinianer und
Basilidianer wirklich gleiche Ansichten über den Demiurgen
hatten, bezeugt, wie wir später sehen werden, Clemens von
Alexandrien.
A, A', B, C, D, E, F, G and H.
Der Bericht über die Doketen (= H) bringt so klar wie
eigentlich bisher keine andere Relation den Gottweltprozess, die
Geschichte des an sich ewig gleichbleibenden, aber in die Materie
sich bannen lassenden und daraus als Frucht sich zurücknehmen-
den Geistes Gottes unter dem Bilde des Feigensamens und dessen,
was aus ihm erwächst, zur Anschauung (Phil. VIII, 8). Wie oben
(p. 26) bemerkt, haben wir dies Bild schon in A, E und G ge-
funden. Wenn dasselbe auch in allen vier Relationen verschieden
begründet wird, ■ — in A mit dem Gleichnis vom Säemann: Matth.
13, 3—9 u. Parallelen, Phil. p. 160, 98 sq.; in E mit dem Baume,
der Nebukadnezar im Traume erschien: Dan. 4, 7 — 9, cf. p. 238,
96 sq.; in G mit dem Gleichnis vom Senfkorn: Matth. 13, 31. 32
u. Parallelen, cf. p. 358, 2 sq., und in H mit dem von Jesus ver-
fluchten Feigenbaum (eine Vermischung von Matth. 21, 19. 20
[Marc. 11, 13. 14. 20. 21] und Luc. 13, 6. 7, cf. p. 414, 32 sq.), — so
bleibt doch auffallend, dass in vier verschiedenen Berichten ein
Bild 7Axr Charakterisierung der Entwicklungsgeschichte Gottes
I
§ 3. Allgemeine Yerwandtschaft zwischen H und C. 33
und der Welt gebraucht wkd. Und wenn auch das bestimmte
Bild nicht in allen Berichten überhaupt sich findet, so tritt uns
doch in allen der ihm zu Grunde liegende Gedanke entgegen,
wenn auch in etwas modifizierter Gestalt. Und wie wir es früher
gesehen haben, dass Gott, obwohl zum Teil von den Äonen oder
überhaupt von den unter ihnen stehenden Wesen (bis zur Materie
herab) oder durch sie von der kosmischen Entwicklung getrennt,
doch zum andern Teil ihnen wesensgleich ist und in dieser Ent-
wicklung erst sich selbst entfaltet, weshalb auch die Frucht als
wesensgleich dem Samen bezeichnet wird, so heisst es in ganz
ähnhcher Weise hier in H (p. 414, 49 sq.), dass Gott weit von
den Äonen geschieden sei, aber doch wiederum in ihnen oder
in der durch sie eingeleiteten kosmischen Entwicklung wachse,
gross und vollkommen werde; und wie in E die Figur des torcog,
orag, Oxi^oo^tvog diese Einheit von Frucht und Samen ausdrückt,
so hier die des novoyhvl]q, (p. 416, 82). Ferner hat H gemeinsam
mit E, besonders aber mit F, die reiche Ghederuug der Äonen weit.
H und C.
An die Relation C speciell mahnt uns die Weise, wie in H
die Entstehung der lebendigen Wesen geschildert wird. Schon
das ist ähnlich, dass all' die unendlich vielen Äonen in H Licht
genannt werden (p. 416, 85 sq.), das Chaos (p. 416, 90) als Fin-
sternis bezeichnet wird (p. 418, 5). Es scheint auch in H wie
in G ursprünglich eine dualistische Weltanschauung das System
beherrscht zu haben. Wenn auch gesagt war: d^^ov üvai xov
JCQCÖTOV olovd ojceQfia ovxfjg (p. 414, 2S. 29), und der xoofiog
sei durch die Entfaltung des Absoluten in die Äonen etc. ent-
standen (p. 414, 40 sq.; 416, 80), so war damit doch nur der
äonische göttliche xoofiog gemeint, und von der irdischen, end-
lichen Welt war noch nicht die Rede gewesen. Nun heisst es
]dötzlich, dass das Licht y.artXaf/iptv avord-sv dg x6 vjcoxsifztvov
/äog (p. 416; 89. 90). Und wenn nun in C die Finsternis (tö de oxö-
Toc vöcoQ torl (poßtQov p. 200, 82) (foßsQÖv, g^gövifiov jtavxsXiöq
genannt (p. 200, 85) war, dg o xaxio~raoxai . . . f/exa xov jtvtv-
fiaxog x6 ffo'yg (p. 200, 82 — 84), und von ihr gesagt wurde, dass
sie mit aller Macht strebe, das Licht festzuhalten (p. 200, 87 sq.),
während der oben gebliebene Teil des Lichts und des jcvsvfia
dxtoaiov gleich sehr bemüht seien, ihre Teile zu sich herauf-
Texte u. Untersuchungen VI, 3. 3
34 § 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen II und C.
zuzielieu (p. 202, 93 sq.), so will auch in H der dritte Äou,
gleichsam die Coiicentration aller Äonen, da er sieht, dass alle
seine Ideen {xc(QaxT/j()8g p. 4 IS, 94) von der Finsternis, deren
jNlacht {övrafiig p. 4 IS, 95) er wohl kannte, verschlungen und
festgehalten werden, sie nicht mehr heruntergerissen werden
lassen {xaraojtaöd^Tjvai p. 418, 98) und schiebt deshalb ein
oreQtcofia (p. 418, 99: oztQsojoag ovv) zwischen Licht und Fin-
sternis (p, 418, 93 sq.). — Ferner wird nun in C das Entstehen
der Lebewesen durch den Zusammenstoss der drei Principien mit
ihren ajttLQÜxLQ ajtsiQOi övvdfiHg (p. 202, 97. 98) erklärt.
Wenn diese sich nähern, heisst es p. 202, 1 sq., so bewirkt die
Ungleichheit der Nebeneinanderstellung eine Bewegung und eine
von dieser Bewegung aus sich gestaltende Wirksamkeit gemäss
dem Zusammenstoss iowögofirj) der ungleich gestellten, zusam-
men kommenden Potenzen; denn es wird der Zusammenstoss der
Potenzen eine Figur wie ein Siegelabdruck [xvjcog OcpQayiöog
p. 202, 6), und da bei der unendlichen Anzahl von Potenzen un-
endliche Zusammenstösse erfolgen , so werden auch notwendig
unendliche Siegelabdrücke. Diese Abdrücke nun sind die Ideen
der verschiedenen Lebewesen {al zcöv öiacpoQwv ^cöcov lötai
p. 202, 10. 11), und ihnen entsprossten auf Erden unzählige Lebe-
wesen. — In H haben wir die drei Äonen, welche zusammen
mit den aus ihnen hervorgegangenen djtsiQccxig ccjteiQoi
(p. 416, 72) sind; auch sie nehmen eine verschiedene Stellung
ein; aber von einem Zusammentreffen derselben zum Zweck der
Entstehung von lebenden Wesen steht hier nichts ; dies geht hier
viel einfacher vor und ohne diese, auch für C neben der Ent-
stehung der Welt und ihrer Geschöpfe durch Vermischung des
Lichts mit der Finsternis unnötige andere Erklärung (daneben
giebt uns C noch eine dritte Erklärung über denselben Punkt
[Philos. p. 204, 27 sq.j, welche die Welt von dem der Schlange
gleichenden Wind mit dem Wasser erzeugt werden lässt); denn
hier enthält das Licht in sich xara ro jcX7J{hog rcöv ajcsiQaxig
ujTHQcoi' (sc. aicovcov) . . . ajte'iQOvg iötag C,c6cov rcöv txei
jtoXvjcoLxlXcov (p. 416, 87 — 89). Und weiter heisst es (p. 416,
90 sq.): ro de (pmrio&^hv ofiov xdi (lOQfpcoD^sv Ixdvaig ava&ti'
xalg üTolvTioixiXoig Idtaig jitj^ip tXaße xal av£6ic,axo rag iötag
rag avojd^tv ajtdoag djio rov rglrov alojvog rov rQixXaoiaoavrog
avrov. Diese Sätze aus C und H nötigen uns zu der Annahme,
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B, C, D, E, F, G und H. 35
der Verfasser von C habe H gekannt oder umgekehrt, der Autor
von H habe C vor sich gehabt. — Es unterscheidet sich je-
doch C wiederum darin von H, dass dort der DuaHsmus, beson-
ders auch was die Figm* des Demiurgen betrifft, entschieden
stärker betont wird als hier. Dort entsteht derselbe aus dem
Wasser, der Finsternis fp. 204. 27 sq.; 206, 63. 64); hier dagegen
in wenig anderer Weise als die andern Lebewesen, — als Siegel-
abdruck des dritten Aons selbst (p. 41S, 5 sq.), lebendiges Feuer
als vom Licht stammend (p. 4 IS, 20), ohne eigenes selbständiges
Wesen (dvvjtoOTaTog p. 4 IS, 22). Aber seine dem Göttlichen
feindlich gegenüberstehende Natur zeigt sich nun doch darin, dass
er die von oben gekommenen Lichtideen plagt, indem er sie ver-
leiblicht und immer wieder in andere Leiber steckt (p. 41S, 22 sq.).
— Auch hier also das Zusammentreffen einer dualistischen und
einer monistischen Betrachtungsweise ohne rechte Vermittlung!
Auf p. 34 haben wir das oxsQtcoiia erwähnt, welches der
dritte Aon zwischen Licht und Finsternis schob, um den Äonen das
Heruntergerissen werden unmöglich zu machen (cf. Genesis 1, 7;.
— In A wird (p. 172, 99 sq.) der vierte Fluss Euphrat, ein Teil
des Paradiesesstromes, das Sinnbild der Schlange (von den Naas-
senern werde er der Mund genannt, durch welchen das Gebet
ausgehe und die Nahrung eingehe; er erfreue [sv(fQ:äv8i — Ev-
cfQarrjq] und nähre und forme den geistigen vollkommenen Men-
schen), genannt TO v6(OQ x6 VJtEQCCPCO xov öTSQscöuaTog {^. 172,4),
von dem der Herr gesagt habe (cf. Ev. Joh, 4, 10. 14): „wenn
du wüsstest, wer es ist, der dich bittet, du bätest ihn, und er
gäbe dir lebendiges, springendes Wasser". Zu diesem AVasser
komme jede Natur, ihre Substanzen auswählend etc. — Ebenso
spricht D (p. 230, 80 sq.) von dem Wasser unterhalb der Veste,
dem der bösen Schöpfung, und von dem Wasser über der Veste,
dem des Guten, — in jenem baden sich die choischen und
psychischen Menschen, in diesem Elohim und die geistigen, voll-
kommenen Menschen. — Dies untere Wasser kennt auch A
wenn es aus den vielen Wassern, d. h. der vielfachen Geburt der
Sterblichen, den pneumatischen Menschen um Erlösung schreien
lässt (p. 154, 13 sq.). Auch B bezeichnet das Verderben, welches
die nichtpneumatischen Menschen in ihrer Verleiblichung auf
Erden ergreift, mit Wasser (p. 190, 92 sq.). Beide bringen auch
eine Allegorie über das Rote Meer (A: p. 14S, 15sq., B: p. 190, 7 sq.),
3*
36 S-^- Allgemeine Verwandtschaft zwischen A, A', B, C, D, E, F, (1 und H.
ein Sinnbild des Verderbens, weil die Ägypter darin ertranken;
B besitzt also wahrscheinlich dieselbe Anschauung, wenn dieser
Bericht sie auch nicht deutlich hervortreten lasst; ähnlicli ist es
mit C, wo sich aus den „Wassern" der dem Lichte feindhch ge-
sinnte Demiurg in Schlangengestalt erhebt (p. 2U4, 27 sq. 206,
äT sq.). Endlich haben wir die Vorstellung von einer Veste,
eigentümlich gewendet, auch in G. Hier heisst es ;p. 364, 5 sq.):
Nach dem ersten und zweiten Aufschwung der Sohnschaft, und
nachdem der heilige Geist oben geblieben war (unterhalb der
ersten oder zweiten Sohnschaft), geordnet als ortQÜo^a rcöv vjctQ-
xoofdcov y.cä tov xooftov, fisza^v rsTay^utvov, — dnjQtjrai yag
v:xd Baoi/.tidov ra ovza eh 6vo raz :iQOt'/üc xal jtQo'jzag diai-
Qtoei^, y.cä y.a/.tiTcu ro fitv ti xooiwg, x6 Öi n vjtSQy.öonia, x6
dt fiszasv zov xooiiov xal zcov cjcsQxoGfiicov fie&OQiov jtvsvfia
. . . , da entstand der grosse Archon aus der :iai'Oji£Qf/la etc. —
Auch bei Basilides wird das Überweltliche Licht und die W^elt
Finsternis genannt Avie in H: diese ursprüngliche dualistische
Vorstellung tritt uns hier gewissei-massen idealisiert entgegen;
die zwei Teile des Alls verhalten sich wie die höhere und nie-
drigere Stufe zu einander, nicht mehr eigentlich feindlich. In A,
B, C, D, G und H finden wir also eine ähnliche Anschauung
über das obere und das untere Wasser; aber sie ist jedesmal eigen-
tümlich durchgeführt und geht zuletzt wohl überall auf dieselbe
biblische Grundlage (Genes. 1, 4 — 7) zurück; deshalb düi'fen wir
daraus, dass sie in diesen sechs Berichten vorkommt, auch nicht
ohne weiteres einen Schluss auf Kenntnis des einen Berichtes
durch die andern ziehen.
Doch zurück zum Demiurgeu in H! Dieser treibt sein Wesen
bis zur Erscheinung des öcoT?y()(p. 420, 24sq.), welcher zur Rettung
der von oben herabgekommenen Ideen herbeieilt. .,Von da an
wird der Glaube verkündet zur Vergebung der Sünden" (p. 420,
33 — 35). Aber trotzdem können nicht alle Menschen gleicher
Seligkeit teilhaft werden; denn es heisst zum Schluss (p. 422,
83 sq.): .,die, welche aus den untern Orten dieKatur haben, können
die über ihnen liegenden Ideen des Soter nicht sehen; die obern
jedoch (ol avojd^ev), von der mittlem Dekas und der besten Ogdoas,
woher wir sind, kennen den Soter Jesus nicht zum Teil, sondern
ganz". Wir finden also hier einen Kompromis zwischen der christ-
Hchen und der gnostisch-dualistischen Vorstellung (ähnlich wie
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft der besprochenen Relationen. 37
in F); denn es heisst: y.di eiolv avojd^ev rt/.eioi ttoi'oi, oi Ö8
alXoi xavTsg ix f/tgovg p. 424, SS. S9). — Die Anschauungen
endlich über die Person des Soter sind ähnhch denjenigen in den
früher beschriebenen Relationen. Er ist das ytrrfjfia xoivov
jiavxoiv Tcör aicormv (p. 416, 76sci.): im Bericht über das valen-
tinianische System hiess der zweite Christus: o y.oivog rov jr?.?]-
Qcöfiarog xaQjcog. von den dreissig Äonen hervorgebracht (p. 278,
69. 70). Beide Male konzentriert sich also in dieser Gestalt die
ganze Fülle des Pleroma. Und dass sie andererseits, -weil ja jene
Ideen des dritten Aons alle in die Welt heruntergesunken sind
imd dort festgehalten werden, gleichsam als Vereinigung dieser
Ideen erscheint, stellt sie auch mit dem Jesus in A und B zu-
sammen, der in B (p. 17S, S7 sq.) als rniövraijog . . .. djro tcov
TQicöv B'/cop rov xoouov iiiQcöv av Iccvrcö ütävxa ra GvyxQLuara
xal rag övvautig. aus der ay&vi'rjöla zur Rettung der Menschen
herunterkommt, während er in A (p. 132, 71 — 73). allerdings als
Mensch, aber als derjenige, welcher alles Intelligible, Psychische
und Choische, ra rgia yirtj in sich hat. aus der Maria geboren
wird. — Aber doch verlegt H in Christus nicht auch das Choische,
und im ganzen wird seine Erlöserthätigkeit mehr betont als in
A oder B: denn auch die Pneumatiker müssen ja diese Gestalt
erbhcken. um des Heils teilhaftig zu werden.
Eigentümlich der Relation H ist endlich, was dieselbe über
die zwei Leiber Jesu berichtet: den von der Maria gel^orenen
und den, welchen er während der Taufe als Abdruck des von
der Jungfi'au geborenen erhielt (cf. p. 420, 55 sq.).
Wie G, so zeigt sich auch H vielfach verwandt mit ver-
schiedenen der besprochenen Berichte, sowohl dem Grundgedan-
ken nach als hie und da auch im Einzelnen: und wie G, so zeigt
auch H auffallende Berührungen mit C, welche unmöglich als
bloss zufällige beurteilt werden können.
Die allgemeine Vergleichung der Berichte Hippolyts aus der
„dritten Gruppe" hat uns dahin geführt, zu konstatieren, dass
ihnen allen ungefähr dieselben Anschauungen zu Grunde liegen,
und dass einige derselben einander besonders nahe stehen müssen.
Alle wollen uns eine Geschichte der Gott- und Welteutwicklung
geben: deshalb finden wir überall den göttlichen Geist, 1. wie
er an und für sich seit Ewigkeit ist. gewöhnlich in ein geheim-
nisvolles Dunkel sehüUt und schon in den ihm beigelecften
3b § ■^- Allgemeine Verwundtschaft der besprocheneu Relationen.
Prädikaten seine Erhal)enlieit über alles Werdende darthuend
oder von demselben durch zahlreiche Zwischenglieder getrennt,
2. denselben in der Verflechtung mit der Materie, wobei diese
oder ihr Herrscher ihm hie und da feindlich gegenübersteht,
3. den Geist, w^ie er sich aus der Verflechtung gelöst hat und in
den pneumatischen Menschen als geformter zu sich zurückgekehrt
ist. Dieser Allem zu Grunde liegende Gedanke fand sich sowohl
in der Relation über die streng dualistisch gehaltene sethianische,
als in den Berichten über die streng monistisch gehaltene Lehre
der Simonianer, der Naassener und der damit verwandten Dar-
stellungen B und D^ wenn auch natürlich in verschiedener Modi-
fikation; er fand sich endlich ebenso in den Berichten über die-
jenigen Systeme, in welchen eine monistische und eine dualistische
Anschauungsweise sich durchkreuzen, wobei die erstere gewöhn-
lich bedeutend stärker betont war als die letztere, so in den An-
gaben über Basilides und über die Doketen. In den meisten
Berichten trafen wir ferner auf zwei verschiedene Ansichten über
die Bedeutung der Person Jesu: die eine, nach welcher er un-
bedingt nötig war, als Erlöser, und die andere, die ihn gewisser-
massen nur als ersten Pneumatiker kannte, demgemäss, wenn
auch nicht immer gleichmässig hervorgehoben, zwei Anschauungen
über die für die endliche Rettung notwendige Beschaff'enheit der
Menschen: die eine, welche den Pneumatikern, Psychikern und
HA^ikern durch Christus Frieden bringen lässt, und die andere,
nach welchen nur den Pneumatikern der Eintritt durch die Thore
des Himmels gestattet ist. Endlich ist überall das Ziel alles
Werdens und aller Entwicklung damit erreicht, dass der Geist
zu seinem Urquell zurückgekehrt ist, das Werden geht nicht
ewig im Kreislaufe fort; aber auch von irgend welchen eschato-
logischen Ideen ist nirgends etwas zu spüren; der Eintritt ins
Pleroma erfolgt ja dadurch, dass der Mensch sich als pneumati-
schen Samen erkennt; damit ist er auferstanden, eine Auferstehung
im biblischen Sinne giebt es nicht, ebensowenig eine Wieder-
kunft Christi oder ein Endgericht.
Es Hess sich aber nicht nur eine solche allgemeine Ver-
wandtschaft konstatieren: einige Berichte zeigten auch in einzelneu
Zügen auffallende Übereinstimmung. So gehören, wie wir glaubten
annehmen zu müssen, A und A ^ (Naassener und Monoimus) be-
stimmt sehr enge zueinander (s.o. p. 11 u. 12); denn in Beiden sind
§ 3. Allgemeine Verwandtschaft der besprochenen Relationen. 39
der Meuscli und der Menschensolin die Hauptfiguren; dabei macht
es nichts aus, dass in A ^ die Gestalt der Schlange von A fehlt,
ist doch der Inhalt der monoimusschen Gedanken nur sehr kurz,
wahrscheinlich unvollständig vriedergegeben, und ist doch zuletzt
die Schlange nur eines der zahlreichen Bilder für den Urmen-
schen: auch wird in beiden Berichten die Weltentstehung gleich
geschildert. Wohl nicht gleich nahe wie A\ aber ebenfalls sehr
nahe steht B (Peraten) zu A s. o. p. 13 sq.)- Zwar fehlen, wie
^vir bemerkten, in B Urmensch und Menschensohn, aber es fehlen
im Grunde nur die Namen: Vater und Sohn in B drücken das-
selbe Verhältnis aus wie Mensch und Menschensohn in A. Die
Schlange spielt beide Male ziemlich dieselbe Rolle, und die Spe-
kulationen in beiden Berichten sind eines Geistes. — Ebenso
gehören durch die Figur der Schlange mit A näher zusammen
C (Setliianer) (s. o. p. IS) und D (Justin der Gnostiker) (s. o. p. 22
u. 23), obwohl dieselbe hier eine bedeutend niedrigere Stellung
einnimmt als in A oder B; in C geht sie ja als Demiurg aus der
Hyle hervor, in D ist sie der Diener der Eden (als Isaas) und
als solcher Verführer der Menschen. — Älit E (Simon Magus,,
weist A manche Einzelberührungen auf, wie wir bald zeigen wer-
den. In F (Valentin '1 trafen ^vir im ganzen sehr wenig Verwandt-
schaft mit den andern Relationen (s. o. p. 24 u. 25); näher berührte
sich dieser Bericht nur mit G (Basilides) (s. 0. p. 28 sq.). — Mit G
und H 'Doketen , aber auch mit E hat A besonders die Vorstellung
von der Entwicklung der Gottweltgeschichte unter dem Bilde eines
Baumes, wie er aus seinem Samen nach und nach sich entwickelt
und in seinen Früchten gleichsam sich vollendet, gemeinsam (s. o.
p. 32). Demnach berührt sich also A in Bezug auf gewisse
Vorstellungen sehr nahe mit A ^, nahe mit B, C und D. weniger
nahe mit E, G und H.
B zei^ in Bezug auf den Charakter des durch diese Re-
lation wiedergegebenen Systems, abgesehen von A, am meisten
Ähnlichkeit mit C und D, auch mit A^
C, abgesehen von A und B, ist in Bezug auf duahstische
Anschauungen deutHch G ähnlich (s. o. p. 26 sq.) und H (s. o,
p. 33 sij.), letzterem noch besonders betreffs der Erklärung
der Entstehung von Lebewesen aus iliren Ideen (s. 0. ]). 34,,
dem Bericht G auch speciell betreffs des Ziels der ganzen Ent-
wicklung (s. 0. p. 26 sq.).
4() S '^- Dip Einzelberühruugen in den besprochenen Relationen.
D trägt älmlicbe Vorstellungen zur Schau über das Alte
Testament wie F und Gr (s. o. p. 28 sq.).
E hat mit F speciell gemeinsam die Idee der SA'zygien; die
Figur des Iotojq, öxdq, OT7jG6ffevoQ erinnert stark an die der
Schlange in A und B.
F gehört enger mit G zusammen, da Beide, wie gesagt, in
ihren Aussagen über den Gott des Alten Testaments übereinstim-
men (s. o. p. 28 sq.).
H zeigt sich, wie bemerkt, besonders verwandt mit C be-
züglich des Dualismus und der Anschauung über die Entstehung
der lebenden Wesen.
Stehen aber wirklich fast alle Berichte Hippolyts, in welchen
er von den Darstellungen der andern Häreseologen abweicht, in
solch näherer oder weiterer Verbindung miteinander, so dürfen
wir erwarten, wie wir es ja schon zum Teil augetroffen haben,
dass diese Relationen auch in Einzelheiten zusammenstimmen
werden, dass sie einander ähnlich sein werden in Ausdruck und
Wort. — Um uns davon zu überzeugen, müssen wir sie deshalb
auf ihre Einzelberührungen hin untersuchen.
B. Die Einzelberührungen in den besprochenen
Relationen, abgesehen von den Citaten aus der h. Schrift.
Die Einzelberührungen in den erörterten Berichten, abge-
sehen von den gleichen Citaten aus der h. Schrift, sind nun
wirklich auch zahlreich vorhanden und sehr mannigfacher Art
(Salmon hat die frappantesten derselben in seiner Studie zusam-
mengestellt). Entweder bestehen sie darin, dass in zwei oder
auch in mehr Berichten derselbe Satz genau oder doch fast genau
gleich wiederkehrt, oder es wird zur Erläuterung eines That-
bestandes beide Male dasselbe Bild gebraucht, oder es finden
sich gleiche, auffallende Ausdrücke in verschiedenen Relationen
oder sehr ähnliche Spekulationen über dieselben Gegenstände,
oder endlich trifi't man auf grosse Verwandtschaft in der AI3-
leitung von Worten. Ein bestimmtes Princip für die Einteilung
dieser mannigfaltigen Berührungen aufzustellen, scheint uns nicht
möglich; darum werden wir mehr nur im allgemeinen Gleich-
artiges zusammenzustellen suchen. Leider werden wir hier und
da früher Gesagtes wiederholen müssen.
§ 3. Die Einzelberührungeu in den besproclieneu Relationen. 41
Was zunächst die A b 1 e i t n u g e n v o u W o r t e n betrifft, so sind
dieselben besonders ihrer Sinnlosigkeit wegen auffallend. In den-
jenigen Stücken der Philosophumena, welche Hippolyt zum Ver-
fasser haben, finden sich überhaupt keine solche Wortspiele: wir
haben deshalb allen Grund, anzunehmen, dass er diejenigen,
welche er in den Berichten der „dritten Gruppe'' bringt, in seinen
Quellen vorgefunden, nicht aber .selbst fabriziert hat.
A spricht an einer Stelle (p. 15S, 91 sq.) von denjenigen,
welche das Himmelreich zu besitzen würdig sein werden; dafür
wird citiert Matth. 21, 31: ,.die Zöllner und Huren werden eher
ins Himmelreich kommen als ihr"; darauf heisst es (p. 160, 93sq.):
Tslcövai yccQ, (pr^oiv, ttah' 01 za xili] zcöi' öXcov )M[ißä-
vovTEg^ ijfietg öt, cf7/0iv, tousv ol z t?.ö)rai, dg ovg za ztXij
zcöv aicovcov y.azi'irzrizs. Eine andere Stelle lautet (p. 170,
65 sq.): Näag dt lözii^ o og:cg, dfp ov g:tjoi jtavzag eii'ai zovg
vjto ZOP ovgavdv JtQooayoQsvof^tvovg vaovg, aüio zov vaag.
— In ähnlicher Weise werden anderwärts xoQvg)rj und KoQvßag
(p. 154, 3 sq.), dijcolog und an jroZsii' (p. 162, 28 sq.), D.d-Hv
und EXsvöig p. 164, 70 sq.), 'Evg)Qäz/]g und evcpQaivca (p. 172,
99 — 2) etc. zusammengebracht. — In B finden wir nur eine Ab-
leitung dieser Art; hier wü'd (p. 188, 85; 190, 91) der Name
üegäzai abgeleitet von jitgäoat zijv q)d^0Qdv. nachdem vor-
her schon (p. 182, 56. 57) als Stifter der Sekte Euphrates, der
Peratiker, und Kelbes, der Karvstier genannt waren (für Kelbes
wird auch gesetzt Ademes (X, 10 p. 502, 7; oder Akembes IV, 2
p. 50, 16. 17). — Dem entspricht ein Wortspiel in D. Hier heisst
es (p. 228, 44 sq.): o de dya&og iozi ÜQiajiog, 6 jcqiv zi
eivai jtoiTjOag' öid zovzo xa?.itzai ÜQiajcog, ozi tjrQio-
jtoh/os zd üidvza. Ein weiteres Wortspiel, welches uns D
bietet, ist: <Phoojv und rfsiöcoXöv (p. 222, 30. 31). — Ähnliches
treffen wir in G. Hier lautet ein Satz (p. 370, 95 sq.): „als nun
wir, die Kinder Gottes, offenbar werden mussten, .... kam das
Evangelium in die Welt, durch alle Herrschaften und Mächte ....
hindurchgehend; es kam wirklich, obschon nichts von oben
herunterkam, und obschon die selige Sohnschaft, (von der es kam)
sich nicht wegbewegte von jenem unfassbaren und seligen nicht
seienden Gotte". ^AXXd yuQ y.ad^ä.jthQ o vd(pd-ag o Iröixog,
6g)d-Hg fiovov djto jidvv jio).Xov Öiaozrjfiazog, ovi'äjizei jtvg,
ovzco xdzcod^ar .... ön'jy.ovoiv cu öwdi/Eig ftr/Qig dvoj zTJg
42 § •^- Die Einzelberühnmgen in den besprochenen Relationen.
viöx?]Xoq' Ajcrei fiii' yiiQ xal Xafißavsi zä rotif/ara xara xov
väffd-av xov IvöiTcov, oiov äcpO-ag xig cov o xov (ir/aXov xtjc
oydoaöoq ccQ/ovxog vlog ccjid xfjq fisxa xo (Ieü-oqiop /.laxagiag
vioxfjxog. — Endlich begegnet uns auch in H eine Stelle, die in
Bezug auf Wortableitung mit denjenigen von A, B, D und G zu-
sammenstimmt; sie heisst (p. 418, 9 sc].): xovxov (sc. das Abbild
des dritten Aons, den grossen Archon) XiyaL Mmvorjg üivqlvov
d^EOv ajio xov ßaxov XaXrjOavxog., xovxiöxiv ajco xov oxoxsivov
asQog' (ßäxog yc'cQ aoxi Jtcig o oxoxsi vjcoxslfisrog df'/Q) ßäxov,
de, (p?jolv, HQt]xs Mmvorjg, öxi avco&sv xccxco jiäöai 6itßf]0av
xov g:cox6g ai löeai ßaxov s^ovöcu xov dsQcc.
Diese Wortspiele dürfen wir wohl als weitere Zeichen der
nahen Verwandtschaft von A, B, D und H auffassen; denn sie
scheinen einer und derselben Denkweise zu entspringen; jedoch
können sie, fiir sich allein betrachtet, keine grosse Bedeutung
beanspruchen, sind doch auch bei den kirchlichen Schriftstellern
solche Wortspiele sehr beliebt.
Als in hohem Grade wahrscheinlich erweist sich auch die
Bekanntschaft von A mit B, D und E durch die Spekulationen,
welche sich gemeinsam in zwei oder drei von diesen Berichten
oder gar gemeinsam in allen vier vorfinden. — A sagt von dem
Naas oder vielmehr von seinem Bilde, dem Lebensstrom, der Alles
durchfliesst (p. 148, 10 sq.): ovxög Ioxlv coxtavog yevsoig xt
d^€(öi', ytveoig t' dvQ-QojJcoJv; denn wenn er abwärts fliesse, so
bedeute dies Menschenentstehung, wenn aufwärts, Götterent-
stehung (mit andern Worten: der göttliche Geist materialisiert
sich auf Erden und kehrt in den Pneumatikern als ausgeprägter
zu sich zurück). Tovxö soxi, (pr/oi, xo dQijfitvov lyo) eljccc
iHoi loxs xal vlol vipioxov ucävxsg, kav djco xfjg Aiyvjcxov
cpvyelv OTCEvörjxs xal yevrjö^s JitQav xyg ^EgvO^gäg ß-a-
Xdoo?]g sie xtjv SQ7jfiov, xovxtOxLV djio xTjg xccxco n'Lc,£a)g im
xrjv dvco ItQovOaXrjfi^ ißig hoxl Ht'ixrn) l,ojvxcov, tdv de jidXiv
lütLOXQacfjTjXE hjtl xrjv AYyvjtxov, xovxkOxiv tjtl xrjv xaxco
,uisiv, cog avd^QcojiOL djto&-vrjOxsx8 xxX., — und weiter heisst e.s
(p. 148, 27 sq.): ovxog, cp/Oiv, tox\v o fityag 'loQÖdvrjg, ov xdxcj
Qtovxa xal xcoXvovxa is^X{}-eTv xovg viovg loQai/X ix yr/g Ai-
yvjixov {t'jyovv tx xijg xdxco fti^Ecog' Alyvjtxog yäg toxi xo
ocöfia xax" avxovg) avsoxuXev 'J?]Oovg xal sjcohjosv avco geeiv.
— Ägypten wird also mit dem Leib des Menschen verglichen;
§ 3. Die Einzelbeiühi-ungen in den bepsrochenen Relationen. 43
aus Agypteuland fliehen und durch das Rote Meer entkommen
bedeutet so viel als den Leib verlassen (durch Askese oder den
Tod), um zur Seligkeit der Geister sich zu erheben. — Dasselbe
Bild, weiter ausgeführt, bietet B. Hier wird die menschliche
Geburt mit dem Wasser vergHchen (p. 190, 92 sq.), das Wasser
aber bedeutet Verderben; so sage schon Herakht: rpvyjjoi yaQ
d-avarog vÖojq yer&od-ai. Darauf wird fortgefahren (p. 190, 7 sq.);
ovTog, ^TjOiv, 0 ^ävaxoc xaraXafißävsi rovg Aiyvjiriovq
hv ^EQvd-Qa d-aXäöOi] fisra rcov agficncov avzäjv. IlavTsg
de Ol ayvoovvreg, ^tjoiv, elolv AlyvjtTioi. Kai rovro
ton, XtyovGL^ x6 s^sXß^siv 65 Alyvjcrov, Ix rov 0(6-
(larog. Aiyvjcrov yccQ stvai ^ilxqccv xo ocöiia vofil^ovOi,
xal TtEQtiOUL xrjv ii^aXaoouv xijv 'EQvd-Qar, xovxe'öxt xrjg
(pd-OQag xo vöcoQ . . ., xal ysreoßai jitgav xtjg 'EQvd-gäg
d-aläö07]Q, xovxsoxc xr/g yeväotog, xcu eXi^elv slg xi)v
eQtjfiov, xovxioxi ssco xf/g yereoscog ysvto&at, 6:xov
doiv ofiov jiavxeg 01 {^eol xijg djtcoXelag xcu o d-eog xrjg oco-
xrjQiag. — Also fast mit denselben Worten wie in A wird hier
in B Ägypten mit dem Leib verglichen, und der Pneumatiker
muss es verlassen, d. h. den Leib, und die Wasser des Werdens
durchschreiten. Doch ist er hier damit noch nicht erlöst; denn
in der Wüste stehen sich feindlich gegenüber der y.ad-olixog
6(fig und die bösen Sehlangen, welche die Israehten bissen, die
^£o\ xfjg a:jicolEiag, und um von diesen gerettet zu werden, muss
man jenen anschauen. — Wir haben hier also eine selbständige
Weiterbildung der in A gegebenen Spekulation. — Dieselben
Gedanken, anders ausgedrückt, treffen wir auch in E. Es war
gesagt worden fp. 244, 94 sq.), dass Gott den Menschen im Para-
diese gebildet habe, und der aus demselben ausströmende, in vier
Flüsse sich teilende Strom war mit zwei Arterien und zwei Venen
am menschlichen Körper verglichen worden, die vom Nabel aus-
laufen, ebenso mit den Sinneswerkzeugeu vmd den griechischen
Bezeichnungen der fünf Bücher des Pentateuchs. Dabei wird
gesagt (p. 246, 34 sq.): /} sJiLyQa<prj ßtßUov ösvxeQov "Esodog.
EÖEL yccQ xo y8vr?j&6v, xijv ^EgvO-gäv öioösvoav d-ä-
Xaooav, aXd-elv kjtl X7]v eQ//fzov {'EQvd-Qav ös Xeysi,
g)aoi, xo aifca) xmI ysvO£Od-ai jcixqov vÖcoq. üixqov yag, (p7]oiv^
eoxl xo vöojQ xo fiExä xijv 'Eqv&qccv d^äXaooav. Öjisq ioxlv
oöog xijg xaxa xov ßiov yvcooecog xcov sjiiJtövcov o6evofitV7] xai
44 § •^- Die Einzelberührungen in den besprochenen Relationen.
ütixQcöv. 2LTQa(plv dl vjtö McootcoQ, xovrtoxL rov ).6yov, Tf
jiLXQOv txsh'o yivtxaL jXvxv. — Auch hier muss demnach der
Mensch über das Rote Meer in die Wüste zu gelangen suchen
oder den Leib verlassen, und wie in B, so ist auch in E die
Wüste zu Anfang noch nicht das „himmlische Jerusalem", son-
dern es muss noch erst das „bittere Wasser" getrunken werden
und dasselbe durch Moses in süsses verwandelt werden, bis die
Sehgkeit dem Gnostiker sich erschliesst. — E steht also B näher
als A, da in A schon mit dem in die Wüste Gelangen das Ziel
der Menschen erreicht ist, während in B vorher noch die Über-
windung der „bösen Schlangen in der Wüste", in E das Trinken
des „bittern Wassers" vor sich gehen muss; trotzdem kann A
kaum als die Quelle der Vorstellungen in B und E angenommen
werden, da in dieser Relation für die „Schlangen in der Wüste"
so wenig Raum ist als für das „bittere Wasser"; noch weniger
wahrscheinlich aber erscheint die Annahme, B oder E hätte A
zu Grunde gelegen; denn das Kürzere und Einfachere ist doch
gewöhnlich das Ursprünglichere, und gerade in den uns vor-
liegenden Berichten wird gewöhnlich Alles so lang ausgesponnen,
dass wir an eine absichtliche Kürzung nicht glauben mögen. • —
Jedenfalls aber ist es bestimmt eine Denkweise, die sich in diesen
drei Spekulationen kundgiebt.
Gleichen Geistes ist auch eine Spekulation über das Para-
dies, welche wir in A, B, D und E finden. In A wird von dem
Lebensstrom gesagt (p. 170, 71 sq.). ohne ihn könne Nichts be-
stehen, ihm sei Alles unterthau. und er gebe Allem seine Schön-
heit, als der durch Alles hindurchfliessende: mOJtSQ kxjioQev6(iivog
ig EÖEn xal OyiC,6fievoc dq aQ/äg rtOGagag (p. 170, 7S sq.).
Eden bedeutet das Gehirn, das Paradies den menschlichen Kör-
per bis zum Kopfe. Der Strom fliesst also aus Eden aus, d, h.
aus dem Gehirn und teilt sich vierfach; diese seine vier Teüe
werden dann verglichen mit Auge, Gehör, Geruch und Mund am
Menschen. Der vierte dieser Flüsse, der Euphrat, nährt und
bildet den pneumatischen vollkommenen Menschen. — Die-
selbe Anschauung zeigt B, wenn hier von dem xa{^oXixdg otpig
in der Wüste gesagt wird: rovro (sc. o xa&^oXtxog oq>ig cf.
p. 192, 34), körl nvox?jQiov 'Eötfc, rovro jcoraiwg sS. 'Eötfi xrX.
(p. 192, 35. 36). — Dieselbe Spekulation finden wir, bedeutend
weiter ausgeführt, in E. Hier wird (p. 244, 96 sq.) das Para-
§ 3. Die Einzelberührangen in den besprochenen Relationen. 45
dies mit dem Mutterleib verglichen, der Faradiesesstrom mit dem
Nabel, seine vier Teile mit den vom Nabel auslaufenden zwei
Arterien und zwei Venen, ferner mit den Sinneswerkzeugen und
endlich mit den griechischen Bezeichnungen der fünf Bücher des
Pentateuchs. — In D endlich werden die zwölf väterhchen und
die zwölf mütterlichen Engel allegorisch die Bäume des Para-
dieses genannt (p. 220, 90 sq.); die mütt erheben Engel werden
in vier Abteilungen geteilt (p. 220, 20 sq.), und jede derselben
erhielt den Namen eines der vier Paradiesesflüsse; jede herrscht
über einen Teil der Welt und bringt böse Zeiten und Krank-
heiten über ihn. — Auch hier ist es unserer Meinung nach un-
möglich auszumachen, welche und ob überhaupt eine der vier
Spekulationen den andern zu Grunde gelegen hat; denn jede trägt
ihre Gedanken über das Paradies und seine vier Flüsse durchaus
eigenartig vor. — Am ehesten könnte die Bemerkung in B aus
A entlehnt sein, da jene Stelle ohne die Erläuterung, welche A
giebt, unverständlich bleibt; aber wiederum ist eine absichtliche
Kürzung, die zudem das Verständliche ins Unverständliche ver-
kehrt, sehr unwahrscheinhch. Höchst wunderlich aber wäre es
andererseits, anzunehmen, diese Spekulation sei in allen vier Be-
richten durchaus selbständig erdacht worden, ohne dass A von
B oder B von A etc. dabei benützt worden wäre; in allen vier
spiegelt sich derselbe Geist.
Eine fernere Ähnlichkeit besteht zwischen A und C. In C
heisst es, dass der Logos des obern Lichts in Schlangengestalt
in den unreinen Mutterschoss des Kosmos eingehen musste, um
den vollkommenen Nus aus seinen Banden zu lösen; nachdem er
in diese ^voagä fivozf/Qia eingegangen sei, habe er sich ge-
waschen und habe vom Wasser des Lebens getrunken (p. 206,
75 sq.). Mit fivoaQa f/vOT7jQia wird also hier die Menschwerdung
des Logos bezeichnet. — Ganz ähnlich wird in A das Herab-
kommen der Pneumatiker vom LTrmenschen in die Menschenwelt
durch die fleischliche Geburt oder diese selbst genannt: rd fiixQcc
fivOzrJQia (p. 164, 83) oder die ,eleusinischen Mysterien '^ (p. 164,
69 sq.) '^weil die Pneumatiker vom Urmenschen aus herunter-
kamen: 'EXsvolv — ort /'/Xd^oi/EP . . . tXavOEOd^ai /«p, cpr/olv, loxlv
IXd^slv xtX.), das Zurückgelangen derselben zum Urmenschen hin-
auf fivotrjQiov avay.TOQHov (p. 164, 69. 70. 72) {dv£?.d-€tv dvco)
oder rd ^laydXa fivorr/Qia (p. 164, 75. S5), anderwärts auch
46 § 3. Die Einzelberührungen in den besprochenen Relationen.
Wiedergeburt (p. 162, 43. 51). — Die pneumatische Geburt oder
die Wiedergeburt wird iu A auch als diejenige bezeichnet: // 6iä
xTjq jivXtiQ yivofiBvrj rcäv ovgavmv, öl i]q ol fit) siotXO-ovrsg
jiarzeg lavovoi vexQoi (p. 15S, 66 sq.). An einer andern Stelle
ist die Anschauung christlich gewendet; denn da heisst es (p, 156,
47. 48): dia rovxo, <p7]oL 7Ayu o 'b^oovc' eyco slfit rj jcvX?j /j
dX7]&iv?'j (Ev. Joh. 10, 9) und ov övvaxai ovv, (prjol, ao}9-t]vai
6 xslsLOQ ai'{hQcojtog, iccv (ii) ai'ayei^vf^d-fj 6ia zavT?]g eioeX-
d-(DV T?jg xvX7]g (p. 156, 50 — 52). — Der Bericht D spricht
von einem Thor, wie er erzählt, dass Elohim aufgestiegen sei
und ein grösseres Licht als das von ihm geschafiene über sich
erbhckt habe; da lässt er ihn sprechen: „öffnet mir die Thore,
dass ich eintrete und den Herrn anerkenne; denn ich glaubte
Herr zu sein". Da kam eine Stimme vom Licht her: avr7] t)
xvXj] tov xvQiov ölxaioi siötQ/ovrai öi avrtjg' xal uvscüyß-ij
jtaQayQTJfia ?} ütvh] xai EiotjXd-sv o jiaxi]Q xrl. (Ps. 117, 19. 20)
(p. 222, 44 sq.). — In D ist der Spruch: Psalm 117, 19. 20 un-
genau wiedergegeben; in A scheint eine undeutliche Erinnerung
vorzuliegen. Ob ein Zusammenhang zwischen den Relationen A
und D besteht, kann aas diesen Sätzen nicht geschlossen wer-
den, besonders da auch Origeues (c. Celsum VI, 31) bei der Be-
schreibung des Diagramms der Ophianer von „Thoren" redet,
durch welche die Gnostiker in die obere Welt gelangen können
(VI, 2S nennt er einen gewissen Euphrates als Stifter der Ophianer-
sekte); man darf nur sagen, dass in A und D die gleichen Vor-
stellungen wiederkehren.
Betreffs der Sätze endlich, die zwei oder gar drei Berichten
gemeinsam sind, haben wir schon erwähnt (s. o. p. 11), dass in
A und A^ ein Hymnus auf den Urmenschen und in A^ eine
Charakterisierung desselben sich finde, die beidemal fast in den
gleichen Worten abgefasst seien. In A stehen die Worte p. 132,
63 sq.; in A^ p. 426, 20:
A. ^^ AI.
aüib oov jraTtjQ xal öiä oh nr- avzt] fi?jT?jQ, avz?] jtazrjQ, zä
z?/Q, za ovo a&^dvaza orofiaza, ovo di^araza ovoiiaza.
aicöi'wv yovtlg, jcoXlza ovga-
ro€', fJsyaXmvvfis dv&QO)jts.
In einer zweiten Stelle sagen A und A* über den Menschen-
.sohn aus (A p. 166, 19. 20; A^ p. 426, 26. 27):
§ 3. Die Emzelberührungen in den besprochenen Relationen. 4.7
A. AI.
ovTog, (f7jOh, eorlv o jto/.io'j- jio^.vjtQÖoojjtog xal /ivQi<ovvfiog
vvfiog, fivQiofifiazog, clxaTcc- (.da xov L xegaia; — ro öh xaX-
?.f]jCTog, >.og ixsivov . . . jtäoiv ioriv
clxarähjjrrov ai&Qcjjtoig ( p.426,
43. 44;.
Diese Stellen können unsere oben (p. 12^ ausgesprochene
Ansicht nur bestärken, dass der Verfasser von A den Bericht A ^
vor sich gehabt haben muss oder umgekehrt der Verfasser von
A^ den Bericht von A. Wir gehen jetzt noch weiter. Die An-
nahme, A und A^ hätten aus einer gemeinschaftlichen Quelle
geschöpft, klingt unglaubwürdig, sonst wäre die Ähnlichkeit
zwischen beiden gewiss grösser, und sehr wahrscheinlich würde
dann der Verfasser von A^ die Stelle: avz?] fifjT?]Q ... als Aus-
zug aus einem Hymnus au den Urmenschen er^'ähnt haben (denn
das ist sie doch sicherlich, wenn wir den korrespondierenden Satz
in A betrachten); aber ebensowenig sind wohl die Stellen in A
aus A^ genommen oder umgekehrt; denn dann müsste doch die
Abhängigkeit deutlich hervortreten; in der Fassung jedoch, in
welcher uns die Sätze vorliegen, zeigen sie beide dieselbe Unab-
hängigkeit. — Deshalb geht unsere Behauptung dahin: beide Be-
richte müssen von einer Hand redigiert sein (nicht von der
Hippolyts; er hat, wie wir oben p. S u. 9 darzuthun suchten, die
ihm vorhegenden Stücke im Einzelnen nicht geändert, wenn er
sie vielleicht auch im grossen imd ganzen nicht immer vollständig
wiedergegeben hat), wenn sie nicht gar von einer und derselben
Hand verfasst sind.
In A^ erinnert ferner an den ocpig oder viog in B der in A^
als Symbol für den Urmenschen gebrauchte „vielfach sich win-
dende Stab Moses" (p. 42S, 60 sq.): örav ovv, (f7]oi%\ QÜßöov
Xt'yjj MmvOTjg, OTQEcpofievyjv jioixiXcog . . .), weil auch in B eine
Bezeichnung des Solmes heisst: tj Qaßöog fj OToscpofJti'/j dg
o(piv (p. 192, 30. 31).
Der Bericht E drückt die Mann Weiblichkeit des toro^g, Otäg,
OTJ]o6iievog , welcher eine ganz ähnliche Stellung einnimmt wie
die Schlange oder der Menschensohn in A und B (A'), mit den
Worten aus (p. 24S, SS sq.): avzf), cpijoiv, toxi övvafiig [da, öit]-
Q7jfitv?j avco xäxco , aixijv yevvcöoa. avx?)v av§ovöa . . . avxfjg
fiu'jxrjQ ovoa. avx?}g jiaxt'/Q, avti/g aöeXg:)/, avxfjg ovCvyog, aixfjg
4^ § 3. Die Einzelberührungen in den besprochenen Relationen,
0^vyaT//Q. avrij^ viöq, fi/jr/jQ, jtazt^Q, tv, ovoa (n^a tcZv oXcov.
Das ist nicht viel verschieden von den Worten in A: ujio oov
:xaxriQ xcä öia oh fif/tf/Q . . . und von cwn/ fitjzr/Q, avT7/ jcar^jQ
. . . in A ' ; und ähnlich klingt auch noch eine Stelle in B (p. 194,
62 sq.), welche vom Sohn oder der Schlange sagt: tv avxcö de,
cprjöiv, t] Eva ytyorsv, t] Eva ^co?/. Avzrj öt, <prjoiv, soxlv ■))
Eva, (iT]r7]Q xävxcov xätv Ccorxcov, xoivrj (pvoig, xovxtoxt d-scöv,
ayyeXcov, athai'äxcov d^vtixojv xx2..
Die oben angeführte Stelle ist nicht die einzige, in welchen
A und E fast wörtlich übereinstimmen.
So heisst es in A vom Urmenschen, dass Gott in ihn sein
Wort, das Wort der Verkündigung der grossen Macht, nieder-
gelegt habe (oder mit andern Worten, dass das oberste Princip
sich in den Urmenschen entlassen oder in ihm sich offenbart
habe (p. 166, 21 sq.). E wiederum sagt von der ajcegavxog 6v-
vafiiq, sie sei der Anfang, die agx'^j aller Dinge (p. 236, 75 sq.).
Die Sätze, welche dies ausdrücken, sind folgende:
A. E.
xovxo ....xo or/fia xov &SOV, xovxo x6 yQCtfifia ajcocpa-
f' /JVC- } ' y i , y M >
o, <f/jOiv, aöxi orjfia ajio(pa- öscoq xaL ovofiaxog 8§ sjcl-
Oecog xijg (isya2,t]g övvä- voiag xrjg fieyäX7]g övvd-
fiscog' öio eöxai aOcpQayio- fiscog xfjg ajceQc'cvxov. Alo
(lEVOV xal xexQVfintrov xal saxai tO^gayiGfisvop, xe-
xsxaXvfZfitvor, xeifisvov tv xQVfifisvov, xexaXvfifievov,
xrö olxrixijQLO), ov rj Qi^a xsifievov tv xfp otxijxt/Qtcp,
xcöv oXcov ztd^efieXlojxai. ov rj Qi^a xSv öXcov xed^t-
(zsXicoxai. Olxr/z7]Qiov 6s li-
yU XOV Ul'd^QCOJCOV xovxov xcv
e^ alfidxcov yeyevi>?/(/ivov, xal
xaxoLxelv iv avxcö xr^v ajit-
Qavxov övva^iv, tjv (n^av tivai
xcöv öXcov ffj/olv.
A bezieht also die Worte auf den Urmenschen, E auf den
irdischen Menschen. Mit A, welcher Bericht, wie folgt, weiter-
fahrt (p. 168, 25 sq.), vergleiche man E (p. 244, 91 sq.):
A. E.
|arc6 x£]aic6vo3v,övvdfiscov,i:jci- tdv de is^ixovio&^rj (sc. die fis-
voi(äv, ß^ecöv, dyyeXcov, jcvtv- yäXi] dvvay-ig im Menschen) xdi
§ 3. Die Eiiizelbei-ühi-Lmgeu in den besprochenen Relationen. 49
A. E. ^
fiäxmv ajisoraXfitvojv, ovrcov, ytvijrai djto Gny^ijq atta-
fi'^6vra>v,YSVV7]T(JövdY£VV?'/Ta}v, q'lotov, coq yäyQajtTaL ev rfj
dxarah'jjtrcov, xazaXy/jtTcöv, Ajio(fäosi, xo jjixqov fisya
Iviavxcöv , fi7]vcöv , Tjf/SQOJV, ysv?]Oaxai. To öh fitya löxai
coQcöv, oxiyfirjc d[i£Qicxov, sie xov ajcsiQov alcöva xai
Ig ?jc asag/axat x6 alä- djcagäXhcxxoi' x6 lojy.txi yivo-
XtOxov av^rjOai xaxd fiagoc' fiaror.
7j fi7]öav ovoa. (ff]öi, y.ccl ax
fi7j6av6Q övvaoxcöoa oxLyfr)}
dfiaQioxog \ ovoa yavi'joaxat
kavTTj exivoiai', [läyad^oq xi
dxax(x?.7jjixov.
Hier hat nun zweifellos A von E oder E von A abge-
schrieben, sehr wahrscheinlich A von E. Denn, was die erst
eitierte Schriftstelle betrifft, so ist in A die fiaycchj övvafjig
sonst eine durchaus unbekannte Grösse, während sie in E eine
bedeutende Holle s^Dielt; auch von einer Ql^a redet A sonst
nie, während E ausser der ccQy// noch sechs „Wurzeln'- des
Werdens kennt (p. 240, 32). — Ahnlich ist es mit dem zweiten
Citat. Auch hier findet in A die ajth'oia ausser dieser Stelle
nirgendwo Erwähnung, während in dem längern Auszug aus
der ^äjiocpaoig (cf. Phil. VI, 18) (aber nirgends allerdings in
den vorhergehenden oder folgenden Stücken) die aJtivoLa nayäXi]
als weibliches Princip der y.ayäh] övvatXLg zur Seite gestellt wird
(p. 252, 30). — Zudem sagt der Berichterstatter von der zweiten
von uns citierten Stelle aus E ausdrücklich, sie stehe in der
^4ji6(paOiq (p. 244, 92). — Aber den Zweck des Abschreibens be-
greift man nicht; und die zweite Stelle in A ist auch keine wört-
liche Kopie von E, sondern eine selbständige Ausfühnmg des in
E Gegebenen. Ist aber, Avie wir trotzdem annehmen müssen, die
zweite Stelle in A der Apophasis entnommen, dann wohl auch
die erste; denn beide hängen in A enge zusammen. — Es bleibt
uns also nur die Annahme übrig: entweder hat, bevor die Schrif-
ten in Hippolyts Hände kamen, eine zufällige Textvermischung von
A undE stattgefunden, oder der Verfasser von A hat mit Bewusst-
sein einige Sätze aus der ^Ajtög^aOLg fiaydX?] sich angeeignet.
AVeiter zeigen auch E und C in einer Stelle merkwürdige
Übereinstimmung (C p. 200, 60 sq.; E p. 240, 45. 46; 24S. 67. 6S):
Texte u. l.nteisucliuugeu VI, 3. 4
50 § 3. Die Einzelberührungen in den besprochenen Relationen.
rrar oti voi^osi sjtivostg ?j xai
txaQaXs'ijiuq fit) vo?]&iv, rovro
ixdöT?] rcöv aQxcöv jcecpvxs ys-
vic&^ai, cog sv avd-QooüiivTi
ipvxij Jtaoa ^TiOovv öiöa-
oxofievr] rtxi'f]' olovei, cp?]-
oiv, ysvtjösrai rovro ro
jcaiÖLOv avXt^rrjg, syxQOiH-
oav avXfjrJj, y yscofisrQtjg
yscofisrQi], ygafifcarixö)
yQafifiarix6g,rexrcov rsxrovi
xrX.
E.
kav 6e fisivt] ri] övvccfisi fio-
vov SV ralg t^ övvafisoi xal
fiT] a^sixovioß^ij (sc. die djce-
Qavrog övimfiig oder der kor mg),
a<paviC,srai xal djioXXvrai ov-
rcog cog t] övvafiig r] yQafi-
fiarixTJ r/yscofisrQixT] av dv-
O^QOjjtov '^vxi].
jcavra oiv, gjtjOiP, rd dytvvrjrd
eoriv ev fjfitv övvdfisi, ovx kv-
sQysia, cog i] yQa(ifiarixrj i]
yecofierQixri. ^Edv ovv rv^V
xrX.
Ferner gebrauchen C, E und H die sonst nicht vorkommen-
den Ausdrücke: djreiQaxig ajceigoi und djcsigaxig djtsiQo^g (C
p. 202, 97. 98: djtsLQaxig ajcsiQoi, E p. 240, 24: d:;t£iQdxig djtsi-
Qoag, H p. 416, 72. 88: djcsigdxig ajtsigoi); C und E sprechen
von einem OjCLvd^rjQ iXdyiOrog (C p. 204, 43. 44; 210, 43; E p. 250,
14); C meint damit den Strahl des göttlichen Lichtes, welcher
von oben herab in das unten liegende Dunkel leuchtet, E den
göttlichen Logos, welcher övvdfiSL in der Körperwelt liegt. —
Weiter erweist C die Dreigeteiltheit des Alls neben Anderm daraus,
dass gesagt werde (cf. Genes. 1): rgelg tj/iägccg xqo 7jXlov xal
OsXJivrjg yeyovavai (p. 208, 89. 90), und E weiss (p. 242, 69. 70),
dass 6rav ovv XtyovGiv, ort eiol rgslg 7j[itQaL jiqo rjXiov xal oaXi)-
vrig yayavTjiiävai^ — sie (d. h. die Simonianer) damit vovg und
amvoia = Himmel und Erde und die siebeute Macht bezeichnen.
Vielleicht sind auch folgende Sätze in C und E von einer Hand
geschrieben (C p. 200, 68 sq. 76 sq.; 210, 43 sq.; E p. 246, 56 sq.):
C.
ro de jcvevfia . . . ovx sari
jivavfza, ojg . . . dXX^ otovsl [iv-
Qov rig 6ofi7j /} d^vi/idfiarog Ix
ovvd^tösojg xareOxevaOfiävov Xa-
jcrt'/, öioöavovoa övvafiig dvajii-
vo/'/rcp rivl xal xgairrovi y Xoyoy
aorlv asaiütalv cpoga avoöiag.
E.
Öjiov öa aori ß^voia, oGfiy rig
avcoölag djto rrjg O-volag dicc
rcöv &vf/icx}{drcov yivarai ' jcagl
rjV avcadiav oO<pQrjOiv aivai
ö[oxiiiaor7]]Qiov.
§ 3. Die Einzelberühruiigen in den besprochenen Relationen. 51
C. E.
aväxaXiv dh ?] xov jtvsvfiazog
svcoöia . . . (ftQBTCU ütavxayfi,
olc, IjcX t(5v £v jivQi ü^vfiiafia-
rcov T?)v ivcoölav jiavxayfi (ps-
QOfitvTjv ejteyi'cöxccfisv.
xov öJtLvd-TjQa . . . ysyovivai kv
tvl (fVQÜfiaxc, cog juiav oOix?)v
tx :jioXXcöv '/.axanmtyiiivcov Im,
xov jtvQog d^vfiiafic'cxcor, xal öec
xov . . . xr/g öocpQJjOscog h^ovxa
XQLxrjQLOV . . . UTio xT/g fitäg xov
^■vjiLdfiaxog ooiifjg öiaxQivsiv
txaOxov xcöv xaxa^sfir/fisvcov
Im xov xvQog d^v/uiccLiäxcov xxX.
Weiter unten werden wir noch eine C und E, aber zugleich.
auch A ^ und G gemeinsame Stelle anführen und besprechen. Die
bis jetzt citierten Sätze aus C und E zeigen deutlich nahe Ver-
wandtschaft beider Berichte: aber es ist u. E. unmöglich, aus-
zumachen, ob C oder E jeweüen die Priorität gebührt; das sethia-
nische System nach der Relation Hippolyts erscheint allerdings im
grossen und ganzen m'sprünglicher als das simonianische; aber
doch wäre es vorschnell, zu behaupten, die aus E angeführten
Sätze stammten aus C; denn sie erklären sich ohne Zuhilfenahme
des letztern Berichtes, passen vollständig in den Zusammenhang
imd führen denselben Gedanken auf selbständige Weise durch;
dasselbe gilt von den Sätzen aus C, wenn wir sie in Bezug auf
ihre Abhängigkeit von E prüfen.
C zeigt in einzelnen Sätzen auch Verwandtschaft mit ß.
Sie führen gemeinsam den Spruch aus Homer au (Od. 5, 184 sq.):
loxco yiiQ, (frjoi, xöös yala xdi ovQuvog svQvg vjtSQd-EV
xcu x6 xax£i^36jiisvov Sxv/og vÖodq^ ög xs fieyioxog
OQXog ÖELvöxaxog x£ JctXsi fiaxaQeooi &EOtOiv.
B citiert ihn (p. 190, 2 sq.) als Beispiel der Furchtbarkeit
des Kronos oder des Wassers, vor dem selbst die Götter sich
fürchten: C (p. 210, 31 sq.) führt ihn an als beistimmendes Ur-
teil Homers darüber, dass in die unten liegende Finsternis Licht
hinabgesunken sei, und dass dasselbe seine hinabgeeilten Strahlen
selbst wieder heraufholen müsse; in C wird ja die Finsternis
4*
52 § 3- Di<? Einzelberülirungen in den besprochenen Relationen.
auch als das untere Wasser bezeichnet und als furchtbar charak-
terisiert. — Beidemal passt das Citat gleich gut, d. h. vom
guostischen Staudpunkt aus; möglicherweise liegt auch ein Zu-
fall vor.
A und C citieren als Beweis für die Dreigeteiltheit des Uni-
versums eine Stelle aus der Ilias (XV, 189) (A p. 150, 44; C
p. 210, 25. 26):
TQ(yß-ä ÖS jcavra dtöaözai, txaorog (sc. txaGTo) 6* tfifioge
rifirjg.
Auch dies kann Zufall sein, aber für viel wahrscheinlicher
halten wir in beiden Fällen, A habe hier C benützt oder umge-
kehrt; w^elche der beiden Möglichkeiten jedoch der Wirklichkeit
entspricht, dürfte nicht mehr auszumachen sein.
Zufällig ist vielleicht ebenfalls, wenn A^ und H in einer
Stelle sich nahe berühren. In H heisst es (p. 418, 6 sq.): „als
nun alle die unzähligen Ideen des dritten Aons in dies untere
Dunkel verschlungen waren, wurde mit den übrigen auch das
Bild dieses Aons selbst abgedrückt: ivajcsOffiQayiorai . . . ro sx-
xvji(D[ia, :wvQ ^o3v am 6 (pcoroq ysvöfiEi'ov, Avoher der grosse
Archon entstand". — A^ sagt (p. 424, 13 — 15): „es war ein Mensch
und es wurde sein Sohn, wie wenn Einer spräche: ?}?• jtvQ xal
tytvETO (ficög . . . äfia reo üvaL ro jivq.
Weiter oben (p. 34) haben wir schon ausgeführt, dass
H und C gleiche Anschauungen zeigen über die Entstehung
der lebenden Wesen und dabei ungefähr die gleichen Worte
brauchen.
Noch zwei wichtige Stellen bleiben uns zu besprechen übrig,
welche jeweilen deutlich auf einen gemeinsamen Ursprung hin-
weisen, von welchen diejenige, welche war zuerst bringen wollen,
in vier Berichten, wenn auch nicht überall dem Wortlaute nach,
die andere in drei Relationen sich wiederholt.
Die erste findet sich in C (p. 200, 00 sq.), E (p. 238, 90 sq.).
G (p. 358, 16 sq.) und A' (p. 426, 18 sq.). Die entsprechenden
Sätze lauten:
C. E. G. A'.
Tiuv ort voiiOti\y.ui zo [xiv (pa-
iTiivoeig ?j xallviQüv rov tcvqoq
7t(i(ja).ilnf:iqfiJj\nävxa i/ei iv
voij&tv, rovTo \ huvTw , oou In'
nuvxa GvVyoaa
tCttir BLTISIV
xal f'ti fit] sv-
QOVTa 7XaQtt/.l-
(o S\- uvQ^QWiröc
iari) fxia juordg . . .
010V81 TIC ccQf/ovla
/Ltovaixij nävra
§ 3. Die Einzelberührungen in den besprochenen Relationen. 53
E.
TiC eTtivorjOtj 7j
xuD.äO-i^l TiaQa-
?.l7lc6vZ(ÜV OQU-
Tüiv xo 6h xQvn-
Tov Tiäv o XI iv-
voi^aei xiq votj-
xov xul 7lS(pV-
yoq ZT]V ai'ad-Tj-
G LV 7j aal TtuQa-
?.sinei fj,Tj 6ia-
vo7]Q-8ig.
7i£LV . . . ojg vno
T7i?.ixovxov xal
XOIOVTOV &SOV, Ö-
nolov ovx ei-
7t£iv ovös voi'i-\Gaq.
asi övvaxi] ye-
yovs ycDQf] oai Vf
xxiaiq, svvTirJQys
xs9-r]OC(VQiO,uiva
Xiü antQixuxi.
A'.
syovaa iv sav-
rj/) ooa av xiq
£Lny xalnaga-
ksiny /iirj vorj-
C. E. G.
exaoxtj zwv cq-
/cüv 7ti(fvx£ ys-
viod^ai, (vq ev uv-
&Qü)nh'{] il'vyj/
Tiüoci tjxtaovv öi-
(Saoxofxsvrj xsyvtj-
oiovel, (frjol, yzvri-
oixai xovxo xb
TiaiSiov av?.Tjrrjq,
tyyQOvioav uv-
/.rjT/j, // yewiXkXQtjq
ySüJfifitQrj, yQCCfi-
fxaxixijj YQauuaxi-
xöq KZ?..
Dass auch diese Erscheinung eine zufällige sei, wird wohl
Niemand behaupten wollen. Wie aber soll man sie nun erklären?
SoU man annehmen, die Relationen C, G und A' haben ihre
Worte der ^Ajcocpaoig fisyccX?] entliehen? — Aber es ist doch
schwer glaubhch, dass ein solch einfacher Satz dreimal benützt
worden wäre, weil der darin ausgesprochene Gedanke nicht mit
andern Worten hätte selbständig können wiedergegeben werden ;
oder dann müssten die Sätze sich genauer decken, als sie es jetzt-
thun. Sie passen zudem je weilen recht gut m den Zusammen-
hang. Es bleibt uns also wiederum nur die Annahme übrio-;
entweder hat ein Mann die Sätze geschrieben und an ihre ver-
schiedenen Plätze gestellt — dies käme der Behauptung ziem-
iiich nahe: die Berichte sind, wenigstens teilweise, erfunden
— oder: bevor die Relationen in Hippolyts Hände kamen, sind
sie durch so viele Hände gegangen, dass der Inhalt der einen
sich oft auf nun nicht mehr zu lösende Weise mit dem einer
oder mehrerer anderer verwirrt hat.
In gleicher Verlegenheit befinden wir uns auch der zweiten
Stelle gegenüber, welche wir noch besprechen wollten, der letzten
von allen. Sie findet sich übereinstimmend in A (p. 172, 9 sq.)
B (p. 198, 33 sq.) und C (p. 212, 71 sq.); wir vergleichen mit
diesen Salzen noch einen aus G (p. 370, 2 sq.), obschon derselbe
seine Verwindtschaft mit dem Satze aus C vielleicht nur dem
Zufall verdaaJit.
54 §• 3. Die Einzelberührungen in den besprochenen Relationen.
A. B. C. G.
.(xäXkov i] Ol- . . . ojonsQ 6 ndvxa oiv, <pf}al, . . . .xad-änsg 6
ÖTjQog xy''HQtt- väipS^ag zo TCvQlxa&wg 6i'Q7jTai,Ttt vü<pd-ag 6 tvöi-
xXeia Xi&o) xal navxayöd-ev slgiavyxsxQaf^svasyei xög, ocp&elg /xörov
6 ;f()i;ao5 tj7 tavxov inianw- ^ycjQiov l'öiov xal ano nävv noX'/.ov
zov&aXaoalov (levoq, (xäXXov\XQi:X£i UQog xu ÖLaaxrifxaxog ovv-
IsQaxog X£Q- öh wonsQ tj rj^ (x-\ otxHcc, wg alSij- änxsi xb nv()y
xlöiyXaixoäyv- xkela ?.i&ogx6v Qog TiQog xi)v ovxoj xäxwi^ev
Qov xiö 7]Xix- aldrjQOv, äXXo rjfiaxXeiav ).i- aTio xrjgdfzoQcplai
XQü). dhovÖSVfl] ü)07T£Q\d-0V, xal TO XOV 0(t)QOV öa]-
Tj XOV Q-a).aa- äyvQOv i]k^x- xovaiv ai 6vvä-
alov ItQaxog \XQOv TtXijalov, fing fie/Qi ävu)
xsQxlg x6 Y Qv-\ xal xo) xsvxqoj xfjg v'ioxTjxog.
oiov, £X£QOv 6h\xof9-a?.aaoiov
ovdtv 7] (o ansQ ileQaxogxo XQv-
äysxai vTio xovlalov.
7jX£xxQ0v xo
dyvQOv. I
Alle vier Stellen schildern den gleichen Moment: die Rück-
kehr des göttlichen Geistes zu seinem Urquell; aber in aUen
vieren ist der engere Zusammenhang jeweilen ein anderer.
A hatte (p. 172, 99 sq.; 7 sq.) davon gesprochen, dass zum Euplu-at,
einem Teile des Lebensflusses, der aus Eden ausströmt und ein
Büd des allgemeinen Lebensprincips, der Schlange, ist, jede Sub-
stanz hinzukomme, um sich ihre Substanzen auszuwählen, und
dass von diesem Wasser jeder Substanz das ihr Eigentümliche
zufliesse; dazu vs^ar dann der citierte Vergleich angeführt vror-
den. B hatte ihn herangezogen, um zu erklären, -wie das Herauf-
bringen der jcarQixol xccQccxrJJQEg durch die Schlange vor sich
gehe. — In C soUte das Zurücklaufen aller Lichtideen zu ihrem
UrqueU, das Ende des ganzen Prozesses, mit den angeführten Bil-
dern illustriert werden. — G endlich woUte mit dem Beispiel
vom Verhältnis zwischen Naphtha und Feuer es klar machen,
wie das Evangelium, welches zur Erlösung der dritten Sohnschaft
herunter in die Welt kam, im Grunde doch oben blieb und nicht
wirklich herabstieg. — Das Bild vom Naphtha war allerdings
ein allgemein bekanntes, deshalb ist vielleicht das Citat aus G
nicht in eine Reihe mit den andern zu stellen; aber soviel uns
bekannt ist, findet sich der Satz von der Anziehung des Goldes
durch den Stachel des Zitterrochen (?) tov {)a).aooiov ItQaxoq
XEQTÜq, — andere Übersetzung: Schwanz des Meergeiers) sonst
§ 3. Die Schriftcitate in den Relationen der , .dritten Gruppe". 55
nirgends in der ganzen alten Litteratur, und selbst wenn es
anders wäre, ist es doch unmöglich anzunehmen, dass die Zu-
sammenstellung der drei Bilder jedesmal unabhängig entstanden
sei. — Aber ob A oder B oder C den Satz zuerst aufgestellt
hat, ist nicht zu erweisen; die Sätze fügen sich jeweilen sehr glatt
in den Zusammenhang und passen überall gleich gut. — Die
innige Verwandtschaft und Bekanntschaft der Mitteilungen Hip-
polyts über die Naassener, Peraten und Sethianer, trotz ihres
zum Teil bedeutend abweichenden Inhalts, wird auch durch diese
Stellen in ein helles Licht gesetzt.
C. Die Schriftcitate in den Relationen der „dritten
Gruppe" der Philosophumena.
Nicht nur im allgemeinen zeigen sich die von uns besproche-
nen Berichte Hippolyts verwandt, nicht nur in einzelnen Speku-
lationen, in bestimmten Ausdrücken und ganzen Sätzen weisen sie
auffallende Ahnhchkeit auf, — sondern es findet sich in ihnen auch
eine ganze Anzahl gemeinsamer Citate aus der h. Schrift.
Nicht aus ihnen allen kann die Bekanntschaft der verschiedenen
Berichte untereinander, in denen sie augeführt werden, erschlossen
werden, aber doch aus einzelnen, besonders auffallenden.
Zweierlei erregt unsere Aufmerksamkeit, wenn wir die Citate
aus der h. Schrift in den Quellenschriften der „dritten Grruppe"
betrachten: die grosse Zahl der angeführten Schriften des Alten
und Neuen Testaments und die überall ähnliche Art und Weise
der Anführung. Über den letztern Punkt werden wir weiter
unten sprechen, wenn wir unsere Berichte in Bezug auf ihr Alter
prüfen werden; zunächst soll uns die erst angeführte Thatsache
beschäftigen.
Es werden citiert entweder mit Nennung der jeweihgen Schrift
oder ihres Verfassers oder auch ohne dieselbe: aus dem Alten
Testament: Buch 1, 2, 4, 5 des Pentateuchs, Josua, das erste Buch
Samuel, Hiob, Psalmen, Proverbia, Jesaja, Jeremia, Daniel, Ho-
sea, — aus dem Neuen Testament: die vier Evangelien, die Briefe
an die Römer, Corinther (I und II), Galater, Epheser, PhiHpper,
Colosser, der erste Petrusbrief ^). — Einige Bücher werden
1) Das Fehlen von Citaten aus der Apostelgeschichte und den Pastoral-
briefen ist bedeutungsvoll.
56 § 3. Die Schriftcitate in den Relationen der „dritten Gruppe".
bedeutend mehr citiert als andere, besonders oft der Pentateuch^
die Psalmen und die Evangelien. Die Zahl der Anführungen in
den einzelnen Relationen ist eine ziemlich schwankende. Die
grösste zählt der Bericht über die Naassener, — er ist auch der
längste, — aber selbst derjenige über Monoimus, der am kür-
zesten behandelte, weist neun Citate auf. — Die einzelneu Bücher
des Alten und Neuen Testaments werden ziemlich 2;leichmässiir
citiert in den verschiedenen Berichten, fast in jedem stossen wir
z. B. auf Stellen aus dem Pentateuch, aus den Psalmen, aus den
Evangelien und aus den paulinischen Briefen.
Nun zum Einzelnen! — Schon oben (p. 32) haben wir
ausgeführt, dass nach den Philosophumena die Naassener, Si-
mon, Basilides und die Doketen die Geschichte der Entwick-
lung des Alls unter dem Bilde eines aus seinem Samenkorn sich
entwickelnden Baumes betrachten, dessen Frucht wesensgleich
dem Samen ist, sowie dass die Begründung des Bildes immer
wieder eine andere ist. Die Relation A begründet ihre x^nsicht
von den in die Welt gestreuten pneumatischen Samenkörnern
mit dem Gleichnis vom Säemann (Matth. 13, 3— 9 u. Parallelen;
p. 160, 98 sq.) und ihre Vorstellung von den pneumatischen Men-
schen als Früchten mit dem Spruche: „ein jeglicher Baum, der
nicht gute Früchte bringt, wird abgehauen und ins Feuer ge-
worfen" (Matth. 3, 10. Luc. 3, 9; p. 160, 16 sq.); der Bericht E
seine Anschauung vom allgemeinen Werden mit dem Baume,
der Nebukadnezar im Traume erschien (Daniel 4, 7 — 9; p. 238,
96 sq.); G mit dem Bilde vom Senfkorn, welches Alles in sich
enthält (Matth. 13, 31 u. 32 u. Parallelen; p. 358, 2 sq.); H mit der
Erzälilung vom Feigenbaum, welchen Jesus verfluchte, nachdem
er dreimal keine Frucht an demselben gefunden hatte (eine Ver-
mischung von Matth. 21, 19—21 [Marc. 11, 13. 14. 20. 21j und Luc.
13, 6. 7; p. 414, 32 sq.). Wir treffen also eine Ansicht in vier Be-
richten, die zwar jedesmal verschieden und gleich gut motiviert
ist, aber doch in der Ausführung eine so grosse Übereinstimmung
zeigt, wie sie kaum dem blossen Zufall entsprungen sein kann;
ob jedoch einem der vier Berichte überhaupt und welchem dabei
die Priorität zukommt, lässt sich u. E. nicht ermitteln. E bringt
noch eine zweite Motivierung, und diese ist gleich derjenigen in
A, indem E sagt (p. 248. 73 sq.): „wenn aber der Baum bloss
Baum bleibt, ohne Frucht zu bringen, so wird er, da er nicht
$ 3. Die Schiiftcitate in den Relationen der „dritten Gruppe". 57
ausgebildet ist {Is^ixoviofiivov), weggenommen. Denn nahe, sagt
er, ist die Axt an die Wurzeln des Baumes gelegt; ein jeglicher
Baum, der nicht gute Frucht bringt, wird abgehauen und ins
Feuer geworfen*'. — Beidemal, in E und A, passt übrigens die
Stelle gleich gut in den Zusammenhang, und es ist hiernach nicht
zu bestimmen, auf welcher Seite die Abhängigkeit hegt; aber
imsere Ansicht von der genauen Bekanntschaft dieser zwei Quellen-
schriften miteinander wird doch wohl auch durch dies Beiden
gemeinsame Citat bestätigt.
Ferner besprachen wir (p. 35 u. 36) die Vorstellung der
Veste {OTEQtcofia Genes. 1, 6) zwischen der obern und der
untern Welt, welche sich in A, B. C, D und G eher undeutHch,
in H deutlich ausgesprochen findet, und fügten hinzu, dass wir
in diesem Falle doch nicht auf Bekanntschaft der Berichte unter-
einander schliessen dürften, da es ja natürlich ist, dass, wenn
überhaupt die Ansicht vom orsQtcofia bibHsch begründet werden
sollte, man auf die Stelle Genes. 1. 4 — 7 zurückgriff. — Immer-
hin, da wir nun die Einzelberührungen zwischen diesen vier Re-
lationen kennen gelernt haben, muss zugegeben werden, dass auch
in diesem FaUe vielleicht nicht ein blosses Ungefähr die Hand im
Spiel gehabt hat. Dieses Ungefähr ist bestimmt auszuschhessen von
dem folgenden Citate, das uns gemeinsam in A' und B begegnet:
AI. B.
6ti üiäv xo jtXijQco^a 7]vö6xi]Os jcicv x6 Ji/.fjQa)fia svööxrjos xar-
xaroixrjoai astl rov viov rov oixTJoai evavrS Ocofiarixwg.xal
dvi^Qcojcov OcofiazLxcög. stäoa aoriv sv avrcö ?/ d^töxrjg
(xr/g ovxü) StriQrjiitvfjg xQiaöog).
A^ wendet diesen Spruch auf die fiia xegccia, das Bild des
vollkommenen unsichtbaren Menschen an (p. 426, 34 sq.); die
Worte von B (p. 178, 90 sq.) soUen begründen, dass in Jesus
alle Kräfte der drei Welten eingegangen seien. — Sowohl wie A ^
die Stelle anfülirt, als wie B es hat, ist sie eine Verschmelzung
von Col. 1, 19 und 2, 9. — Col. 1, 19 und 2, 9 lauten, wie folgt:
Col. 1, 19. Coh 2, 9.
OXL Iv avxcö £vö6xf]08v Jtäv xo oxt Iv avxcö xaxotxti jtäv x6
x?.7'jQco}ia xaxoixr/üai 'v, 20: xal ji/.i'jQmf/a x/jg d^s.()X7]xog omfia-
61 avxov ccjioxaxaXXa^ca xa xixcög.
xi'vxa sie avx6v\
58 S 3. Die Schriftcitate in den Relationen der „dritten Gruppe".
A ' und B verschmelzen also, wie leicht zu sehen, die Stellen
Col. 1, 19 und 2, 9 in sehr ähnhcher Weise; A^ hat aus Col. 1, 19
das Wort 7jvd6x7jO£, aus Col. 2, 9 das Wort acofiarixojQ; ebenso
hat B aus Col. 1, 19 übernommen ev66x7jOt, ans Col. 2, 9 die
Ausdrücke ocofiarixcog und t//$ &£6T7]T0g.
Welcher Bericht, ob A^ oder B hier original sei, ist nicht
zu entscheiden, da das Citat beidemal gleich gut passt; überhaupt
ist die Annahme nicht möglich, A^ habe aus B oder B habe aus
A^ die Stelle entlehnt, sonst wäre die Abschrift gewiss wörtlich
ausgefallen; das (jleiche gilt auch für die Behauptung, A^ und
B hätten aus derselben Quellenschrift geschöpft; es bleibt uns
also nur noch übrig, zu behaupten: ein und derselbe Mann hat
den Satz in A^ und B geschrieben.
Dass F und G gleiche Ansichten über den Weltschöpfer
(d. h. den Demiurgen) zur Schau tragen, haben wir bereits be-
sprochen (p. 28 u, 29) und dort auch die beiden Berichten gemein-
samen Citate mitgeteilt. Wir haben aber ferner betont (^p. 32),
dass die Valentinianer und Basilidianer auch nach Clemens v.
Alex, dieselben Ansichten über den Demiurgen zur Schau
trugen; deshalb ist es ja auch leicht möglich, dass sie diese
Ansichten mit denselben Schriftstellen belegen wollten; — und
was die zwei andern Citate betrifft, so kann es uns nicht be-
fremden, dass zwei guostische Sekten die Stelle Luc. 1, 35 für
ihre Christologie benutzten; die Römerstelle aber (Rom. 8,
19. 22) wird in beiden Berichten auf ziemlich verschiedene
Weise citiert. — Also dürfen uns auch die gemeinsamen Citate
in F und G nicht zu dem Schlüsse führen, der Verfasser von F
habe den Bericht G benutzt oder umgekehrt.
Die genaue Bekanntschaft aber zwischen A, C und D, welche
wir schon im letzten Abschnitte konstatierten, wird uns voll be-
stätigt dadurch, dass diese drei Relationen in durchaus ent-
sprechender Weise zwei Stellen aus dem Ev. Johannis verschmel-
zen: Ev. Joh. 4, 10 und v. 14. Diese zwei Stellen lauten:
Job. 4, 10. Joh. 4, 14.
. . . xal sd'cüxsv av ooi vöatQ d?.Xd zo vöodq o öwooj avrm
CiCÖv. ytv7'jO£TaL tv avrm ^iriyi] Qföv-
rog vöarog dV.ofisvov eig ^ojt'/v
alcoviov.
§ 3. Die Schriftcitate in den Relationen der „dritten Gmppe"'. 59
. . . si 7jÖ£ig rig aOziv
o aixcöv, Gv av rixrj-
<iaq jcag avzov, xal
iöooxev av ooi jtislv
C,(ÜV VÖCOQ ullö-
lizvov.
Die bezügliclien Sätze iu A, C und D lauten:
A (p. 172, 3 sq.). C (p. 206, 75 sq.). D (p. 230, 79 sq.)-
. . . ajisXovoaxo y.di 1 ■ . . Jc«l jtivsL axo
IjiLn xo ütoxTQiov xov C,öji'xog vdaxog.
C,Svxogvöaxoga?,- Öjcsq toxi Xovxqov
Xofievov, o Ö£t üiav- \ avxolg,cogvoy.iL,ovOi,
xcog Jiitlv xov fitX- :jirjyf] ^mvxog vöa-
Xovxa ajtoöidvoxe- xog dXZofitvov.
od-ai xrjv dovXixrjv
[ioQ<prjv xal ejcevöv-
öao&ai ev6i\ua sjtov-
QaVLOV.
A bezieht das Citat auf den schon mehrfach erwähnten
Lebensstrom (oder das Wasser über dem öxsQtcofia), der den
vollkommenen pneumatischen Menschen bildet und nährt; von
ihm habe der Herr dies Wort gesprochen (cf. p. 172, 99 sq.);
C sagt, der Logos habe sich gewaschen und habe getrunken
vom Wasser des Lebens etc., nachdem er in Schlangengestalt m
die unreine fC7jXQa des xoGfiog eingegangen sei und den gefangen
gehaltenen vovg aus seinen Fesseln erlöst habe (p. 206, 66 sq.,
75 sq.); D leitet die von uns aus jenem Bericht citierte Stelle
ein mit den Worten (p. 230, 76 sq.): „derjenige, welcher diesen
Eid (des Stillschweigens) geschworen hat (beim Eintritt in die
Sekte Justins), geht ein zum Guten und sieht, was kein Auge
gesehen etc., und trinkt von dem lebendigen Wasser" etc. — Es
handelt sich also in allen drei Stellen um das Ende des ganzen
Prozesses; aber in A giebt der Lebensstrom, das Bild für die
Schlange, das lebendige Wasser, in C nimmt er es für sich;
aber jeder pneumatisch gerichtete Mensch muss es thun; in D
trinkt der Pneumatiker dies Wasser beim Eintritt ins Pleroma.
Jedesmal ist also die Begründung eine verschiedene. Und doch
beweisen uns auch diese Stellen die enge Verbindung zwischen
A, C und D; denn dafür zeugt uns die Art und Weise, wie in
ihnen die Stelle Joh. 4, 10. 14 verschmolzen ist. A hat, wie deut-
lich zu sehen ist, aus Joh. 4, 10 genommen vöcoq ^o5v, aus v. 14
aXXofiEvov; ebenso ist in C das ^cövxog aus der ersten Stelle,
aus der zweiten das aXXofitvov entliehen; und zum dritten Male
finden wir dieses Faktum bei D, welche Relation ebenfalls aus
(j(j § 3. Die Schriftcitate in den Relationen der „dritten Gruppe".
V. 10: ZcöPTog und aus v. 14: aX?.oiiivov entnommen hat. —
Hier scheint uns jegliches „zufällig!" ausgeschlossen zusein; da
aber Abhängigkeit zweier Berichte vom dritten nicht nachzu-
weisen war, so bleibt nur übrig anzunehmen, dass eine Hand
in diesen Stellen gewaltet hat, oder auch: dass die uns vorliegen-
den Berichte auf so mannigfache Weise zusammengewürfelt sind,
dass von Abhängigkeit oder Unabhängigkeit überhaupt nicht
mehr zu sprechen ist. — Dasselbe gilt endlich auch von einem
Citat, welches wir gemeinsam in C und H treffen. H führt, um
zu beweisen, dass die Äonen aus der fcia aQyj] hervorgegangen
seien, den Spruch an (p. 414, 46 sq.): ö;coroc, yvo(poc,^ d-velXa xai
ov jtQoot&?]xsv (entweder eine Verschmelzung von Exod. 10, 22
[Deut. 4, 11] mit Deut. 5, 22 oder, was wahrscheinlicher, eine
Verkürzung der letzteren Stelle); C will beweisen, dass es drei
Xoyot gebe, von denen jeder Weltteil einen besitze, — oder über-
haupt die Dreigeteiltheit der Welt, und citiert dafür (p. 206, S5):
oxoTog xal yvocpog y.al O^vaXXa (nach Exod. 10, 22 oder Deut.
4, 11 oder 5, 22). Es ist demnach fraglich, ob C und H das
gleiche Citat benützt haben; aber dass beide Relationen gerade
diese Worte als Beleg ihrer Ansichten nehmen, ist doch sehr
merkwürdig und ein gewichtiges Zeugnis für die Gemeinsamkeit
der Vorstellungen in C und H, welche uns auch sonst schon auf-
gefallen ist.
Wir könnten nun noch eine ganze Reihe von gemeinsamen
Citaten in je zwei Berichten der , dritten Gruppe" zur Ver-
gleichung herbeiziehen ; aber es hätte dies durchaus keinen Zwecke
da dieselben jeweilen auf ganz Verschiedenes angewendet, auch
meist nicht wörtlich übereinstimmen und somit für die Frage:
Abhängigkeit oder Unabhängigkeit, keine Bedeutung haben.
Unsere bisherige Untersuchung hat uns überall dazu gefülirt,,
die enge Verwandtschaft und Bekanntschaft so ziemlich aller
Berichte der „dritten Gruppe" zu konstatieren. Wir prüften zuerst
diese Berichte in Bezug auf ihre allgemeine Verwandtschaft und
wiesen zugleich die Übereinstimmung einzelner derselben in Bezug
auf gewisse Gedankengruppen nach, die diesbezügliche Verwandt-
schaft von A und A^ (p. 11 sq.); A und B (p. 13 sq.); A, B und
C (p. 17 9(|.); A, B, C und D (p. 18 sq.); C und G (p. 26 sq.);
§ 3. Die Scliriftcitate in den Relationen der „dritten C4ruppe". gl
D, F und G (p. 28 sq.); H und C (p. 33 sq.). — Darauf stellten
-vrir fest, dass einige Relationen sich auch im Einzelnen oft sehr
nahe berühren: 1. in Bezug auf Wortspiele (p- 41 sq.), worauf
wir aber nur geringes Gewicht legen, in welcher Hinsicht A, B.
D, G und H zusammenstimmten; 2. in Bezug auf Spekulationen
(p. 42 sq.l, — A, B. D und E zeigten hier genaue Bekanntschaft
miteinander; 3. betreffend ausserge wohnliche Worte und seltene
Ausdrticke (p. 45 sq.), welche A und C, A und D gemeinsam auf-
weisen; 4. betreffend ganze Sätze (p. 46sq.); hier trafen zusam-
men A und A^; A, A^ und B; A^ und B; A und E, C und E;
B und C; A und C; A^, C. E und G: A, B, C und G. — Die
genaue Bekanntschaft einzelner Relationen miteinander erwies
sich 5. als bestehend auch durch gemeinsame Citate aus der
h. Schrift, welchen wir in A' und B und in A, C und D be-
gegneten (p. 56 sq.).
Somit hat uns die weiter oben (p. 40) ausgesprochene Ver-
mutung, die Berichte der , dritten Gruppe" möchten auch m
Einzelheiten übereinstimmen, nicht getäuscht; ja wir haben ge-
funden, dass alle diese Relationen, mit Ausnahme der
Relation F, die merkwürdigsten Einzelberührungen auf-
weisen. — Wie nun diese Thatsache zu erklären sei, davon
sehen wir einstweilen noch ab; positive Resultate werden sich
hierüber überhaupt kaum gewinnen lassen — Thatsache bleibt
der genaue Zusammenhang der von uns besprochenen Relationen
untereinander. Dann aber müssen dieselben — und auf
diese zweite wichtige Thatsache möchten wir jetzt noch die Auf-
merksamkeit richten, — in der Form, in welcher sie uns
Torliegen, ungefähr aus derselben und zwar relativ
späten Zeit stammen. Das führt uns auf die Frage nach
dem Alter, resp. nach der Jugend der uns von Hippolyt mit-
geteilten Berichte (dabei ist natürlich auch F zu berücksichtigen).
Dieselbe wird sich beantworten lassen, wenn wir 1. die Art
nnd Weise der Citation der Stellen aus der h. Schrift
und 2. den allgemeinen Charakter unserer Relationen
vergleichend betrachten. Unser Urteil darüber werden Avir dann
noch an den Angaben der Zeitgenossen Hippolyts unter den
Häreseologen zu erproben haben.
62 § 3. Das Alter der uns vorliegenden Berichte der „dritten Gruppe".
II. Das Alter der uns vorliegenden Berichte der „dritten Gruppe^^
der Philosophumena.
Vergegenwärtigen wir uns zuerst, was Hippolyt über die
Zeit der Entstehung der verscliiedenen Sekten sagt, deren Lehren
er aus seinen Quellenschriften, unabhängig von andern Häreseo-
logen, entwickelt! Vielleicht dass wir daraus einen Schluss ziehen
können auf das Alter der Berichte der „dritten Gruppe"; andere
Anhaltspunkte hierfür sind leider nicht zu finden; denn wie Hip-
polyt uns nicht verrät, woher er seine Quellenschriften hat, so
auch nicht, ob er sie für alt oder jung hält. Nur einmal er-
halten wir von ihm einen Wink hierüber; er fasst nämlich (Phil.
VI, 6 p. 232, 13 sq.) die Naassener, Peraten, Sethianer und den
Gnostiker Justin zusammen als solche, ,die von der Schlange
ihren Ausgang nahmen und gegen das Ende der Zeiten ihre
Lehren {rag öösag) freiwillig an die Offentliclikeit brachten".
Unter die Lehren dürfen wir aber auch die gnostischen Schriften
einbegreifen; denn diese sind ja seine Quellen für jene. — Also
seine ophitischen Quellen sind noch nicht lange bekannt gewor-
den; aber ob ihre Abfassung einer altern oder einer Jüngern Zeit
angehört, sagt er uns nicht. Er scheint aber zu glauben, dass
die von ihm wiedergegebenen Schriften keine Veränderung
durchgemacht haben; denn er spricht nie davon, und über die
vielen Einzelberührungen hat er sich auch keine Gedanken ge-
macht. Demgemäss muss er glauben — das bezeugt wohl auch
die angeführte Stelle aus den Philosophiimena — , dass auch die
Lehren der Häretiker, welche er bekämpft, keine Umbildung
erfahren haben. Kur in seinem Bericht über die Valentinianer
macht er eine Ausnahme (auch darin unterscheidet sich diese Re-
lation vorteilhaft von den andern); er berichtet uns hier uämhch
von Spaltungen innerhalb der valentinianischen Sekte infolge ver-
schiedener Auffassung der Leiblichkeit Jesu (VI, 35) und kennt
verschiedene andere Lehrdifferenzen zwischen den Anhängern
dieser Sekte (cf. VI, 29 p. 270, 36 sq. VI, 30 p. 274, 88 sq. etc.).
— Mit Ausnahme des obigen Citates unterscheiden die Philo-
sophumena nicht zwischen ihren Quellen und deren Verfassern;
darum könnten uns also vielleicht ihre Angaben über das Alter
der Sekten, welchen die betreffenden Schriften entstammen,
§ 3. Das Alter der uns vorliegenden Berichte der „dritten Gruppe". 63
einen Anhaltspunkt geben für das Alter der Abfassung der
letztern? — Sehen wii* deshalb, was sie über diesen Punkt von
jenen zu berichten wissen! Wahrscheinlich hält Hippolyt die
Ophiten für die ältesten gnostischen Häretiker, da er mit ihrer
Schilderung beginnt und nach der angeführten Bemerkung über
sie fortfahrt (p. 232, 16 sq.): »nun werde ich auch der Folgen-
den Ansichten {rcov dxoXovd^cov zag yvojfiag) nicht verschweigen,
und Keinen un widerlegt lassen" etc.; er kann hier wohl nur die
zeitliche Folge im Auge gehabt haben. — Den Anfang einer
neuen Entwicklungsreihe scheint Simon Magus zu bilden; denn
Hippolyt „will zeigen (p. 234, 23 sq.), dass auch die Folgenden
(zovg dxoXovd-ovg) von ihm ihren Anfang genommen und unter
andern Namen das Gleiche versucht haben". Die Ophiten und
Simon Magus betrachtet er vielleicht als Zeitgenossen. — Speciell
von Valentinus behauptet er dann (p. 258, 26 sq.), dass derselbe
von Simon ausgegangen sei; denn die Äonen Valentins: vovg
und dZ7]^sia, Xoyog und ^coij, dvd^Qcoxog und sxxXt]oia seien
offenbar die sechs Wurzeln Simons: vovg und ijtivoia, gxjovrj
und ovofia, XoyiOfiog und svd-v^rjoig; jedoch führt er mit keinem
Worte näher aus, inwiefern Valentin hier dasselbe behaupte wie
Simon. — ßasilides scheint er später anzusetzen als Valentin, da
er zu Anfang des siebenten Buches sagt (p. 348, 45 sq.): „nach-
dem wir in den sechs ersten Büchern das Frühere {rd jcgoxiga)
auseinandergesetzt haben, wollen wir nun auch die Lehre des
Basilides (t« BaoiXslÖov) nicht mit Stillschweigen übergehen".
— Seinen Bericht über die Doketen leitet er (p. 412, 23 sq.) so
ein, er wolle, nachdem er in genügender Weise die Meinungen
der meisten auseiandergesetzt habe, auch rd dxoXov&a nicht ver-
schweigen; doch braucht man dies nicht notwendig von zeit-
licher Folge zu verstehen; Hippolyt könnte damit nur das, was
in seinem Werke folgt, eben die Relation über das doketische
System, bezeichnen wollen ; das Gleiche gilt aber auch von dem,
was er in seinem Bericht über Basilides von zd jcQozsga sagt.
— Den Bericht über Monoimus reiht er demjenigen über die
Doketen ohne Begründung der Stellung an.
Man sieht also, die Angaben Hippolyts über das resp. Alter
der von ihm bekämpften Sekten sind im ganzen sehr allgemein
und unbestimmt gehalten; wo er sich aber etwas näher darüber
auslässt, d. h, wo er über Valentins Verhältnis zu Simon spricht,
(34 S :5. Die Bedeutung der Schriftcitate für das Alter der Berichte.
ist sein Urtheil ebejifiills oberflächlich und vorschnell; denn diese
Äonen dienen bei Valentin nur zur Entfaltung des Göttlichen,
während die Äonen Simons zugleich kosmische Principien vor-
stellen, und die Namen der Äonen sind beide Male fast <janz
verschieden. — Viel mehr liegt uuserm Gewährsmann am Herzen,
die Lehren seiner Gegner aus der Philosophie und Magie abzu-
leiten, und wenn man seine diesbezüglichen Bemerkungen liest,
wäre man versucht zu glauben, jeder der von ihm bekämpften
Ketzer habe nach Hippolyts Ansicht direkt aus jener Quelle ge-
schöpft und stehe mit den Genossen seiner Denkungsart in keiner
andern, als einer rein zeitlichen Verbindung (cf. Buch V, c. 2. 3.
4. 5 [p. 130, 23 sq.]; VI, 2. 3 [p. 232, 3 sq.]; VII, 2 [p. 346, 3 sq.];
VIII, 2. 3 [p. 412, 3 sq.] und die Abschnitte über P34hagoras und
Piaton [VI, 21—29], aus welchen Valentin seine Lehre geschöpft
haben soll, — und diejenigen über Aristoteles [VII, 15 — 19],
welchem Basilides gefolgt sein soll). — Deshalb können uns die
kurzen und gelegentlichen Bemerkungen Hippolyts über das ver-
schiedene Alter der Häresien seiner Gegner rein nichts nützen,
wenn wir etwas über das Alter seiner sie beschreibenden Be-
richte ausmachen wollen, und wir müssen uns deshalb allein
an das in diesen selbst uns vorliegende Material halten, z. B. an
die Art und Weise, in welcher in denselben die h. Schrift ci-
tiert wird.
A. Die Schriftcitate in den Berichten der „dritten
Gruppe" der Philosophumena in ihrer Bedeutung für
das Alter dieser Berichte.
Die Zahl der Beziehungen zum Alten und Neuen Testamente,
miteinbegriffen die eigentlichen, genauen und ungenauen Citate
aus der h. Schrift, beträgt in A 78, in A^ 9, in B 20, in C 8.
in D 17, in E 20, in F 16, in G 19, in H 15; Avahrscheinlich
aber hat Hippolyt in seinen Quellen eine noch grössere Zahl vor-
gefunden. — Die Art der Citation ist verschieden. Sehr oft
Avird ein Spruch gleichsam in Anführungszeichen gebracht; z. B.
sagt die Relation A (p. 146, 89 sq.): ovtoc (der Urmensch), (pjj-
olv, torlv o ^AÖdfiag, o Xi&og o axQoycoi'iaiog dg x8(paX7/v
yeytvtjfitpog yojviag, . . . oj-, g)JjOi, Imäooco uöccfiarra sig xa
■0^£(itXia Zioiv (cf. Jes. 28, 16 und Psalm 118,22); eine ähnliche
§ 3. Die Bedeutung der Schriffccitate für das Alter der Berichte. 65
Stelle in A aus dem Neuen Testament lautet (p. 160, 94. 95):
. . . 7/,«£fc ÖS, (prjo'iv, eOfisv ol xslmvai, slg ovg ra reXt] rcöv aico-
vcov xaT7]vrrjxe (cf. 1. Cor. 10, 11). Ähnlich spielt B auf Ge-
schichten aus der h. Schrift an, z. B. p. 192, 36. 37: rovzo {g)r]-
ölv) xo ö7](iEL0V x6 XEd-hv xS Ed'Cv, iva jcccg o svqIöxcdv avxov
p) ajcoxxsiv}] (cf. Gen. 4, 151; der Bericht C sagt fp. 206, 71)
von dem Logos, der Schlangengestalt angenommen hat: 07]Qiov
avrr], (pipiv, aöxlv i) xov öovXov fioQq)?] (cf. Phil. 2, 7); Stellen
dieser Art treffen wir ferner in D (z. B. p. 222, 50 sq.: cf, 1. Cor.
2, 9), in E (z. ß. p. 248, 70. 71; cf. Jes. 2, 4); in F (p. 280, 15. 16;
cf. Hebr. 12, 22); in G (p. 370, 85. 86; cf. Col. 2, 3 und 1, 26. 27):
in H (p. 414, 32—34; cf. Luc. 13, 6. 7 und Parallelen) und in A>
(p. 428, 61 sq.; cf. Exod. 7 sq.).
Die eigentlichen Citate zerfallen wieder in ungenaue und
genaue; die Ungenauigkeit scheint oft auf Gedächtnisfehlern zu
beruhen; in A, B, und F verhält sich die Zahl der ungenauen
Citate wie 2:1, in C wie 3: l, in D, E. G und H überwiegt je-
weilen die Zahl der ungenauen Citate ungefähr um 2; in A^
treffen wir kein genaues Citat, dagegen drei ungenaue.
Dabei besteht kein Unterschied zwischen dem Alten und
dem Neuen Testament, d. h. es werden aus beiden überall un-
gefähr gleich viel Citate genau und gleich viel ungenau ange-
führt. — Ziemlich mannigfaltig sind die Wendungen, mit wel-
chen ein wirkliches Citat eingeführt wird. Selu' oft heisst es:
eiQipcEV, siütEv — , worauf der Name dessen, dem ein Buch oder
ein Brief zugeschrieben wird, genannt wird. So heisst es in A
(p. 158, 71 sq.): xavxt]v, g:r]Oi, x?]v jtvh]v IlavXog olösv 6 ajto-
OxoXoQ. TtaQavol^ag kv fivOxrjQio) xal eiüicöv (nun folgt 2. Cor.
12, 2 — 4 in freier Reproduktion); ähnlich p. 162, 52: Avxog yovv
0 "hQEii'iag IXEfEV (folgt Jerem. 17, 9); in B lautet eine Stelle
dieser Art (p. 196, 1 sq.): . . . ovxcog mg (prjOi Mmvörjg (dann folgt
in einem Accusativ- cum -Infinitivsatze Genes. 30, 37 sq.). Ebenso
sagt C an einer Stelle (p. 206, 84): XiyovOi ö\ xal MoJCta avxcör
OwaiQSö&ai xcö Xöyop^ Ixav eIüctj (folgt Exod. 10, 22); ähnlich
finden wir es in D (cf p. 220, 86. 87 etc.). E (p. 236, 6S etc.), F
(p. 274, 13 etc.), G (p. 360, 32) und H (p. 420, 29). — Hie und da
wird aber auch ein Spruch nicht Paulus etc. in den Mund ge-
legt, sondern etwa dem Demiurgen oder einer andern gnostischen
Figur (z. B. in D [p. 222, 42 sq.], F [p. 282, 22. 26], G [p. 370,90]).
Texte u. Untersuchungen VI, 3. 5
(56 § 3. Die Bedeutung der Schriftcitate für das Alter der Berichte.
Verschiedene Male begegnet uns die Wendung: x6 XsyonevoVf
To slQfjfitvov vjto Tov ocoT?]Qog (A p. 142, 27; 152,90. 91; B
p. 196, 20; F p. 284, 78; G p. 376, 97; H p. 416, 66. 67). —
Ferner treffen wir auch auf Stellen, welche ein Citat einführen
mit den Worten: o Xoyog Xiyei, zo Xeyöfisvov vjco rov Xoyov
{Xöyog für Christus gesetzt); cf. A p. 138, 64; Dp. 214, 1; E
p. 242, 55 sq.; das erste dieser drei Citate ist aus dem Römer-
brief genommen (Rom. 1, 20 — 26), das zweite aus Matthäus (Matth.
10, 5), das dritte aus Jesaja (Jes. 1, 2). Am häufigsten aber fiinden
wir die Wendung: zo elQ7]fiivov, yiyqaxzai, z6 y^ygafifiivor, zo
XsyofiEvov (cf. in A z. B. p. 146, 7U; 146, 81. 82; p. 148, 14. 15 etc.;
in B p. 178, 90. 2 etc. ; in C p. 212, 59; in D p. 216, 29. 30; 230,
71. 72; in E p. 244, 90; in F p. 282, 49; 286, 89; in G p. 364,
92; 368, 75 etc.); in H findet sich zufälliger Weise keine solche
Wendung; dagegen bietet auch A^ eine (p. 426, 34). — Irgend-
wie wichtig kann es wohl nicht sein, dass von all diesen Wen-
dungen eine etwa in einer Relation häufiger vorkommt als in
einer andern ; es ist ja sehr unwahrscheinlich, dass uns Hippolyt
alle Citate jeweilen überliefert hat; und die einführenden Sätz-
chen könnten zum Teil von ihm selbst stammen statt aus seinen
Quellenschriften.
Endlich werden hie und da Schriftcitate eingeführt mit den
Worten: cog liyu tj y gafft], coq yiygaxzai ev rrj yQcccpTJ, und
dies Faktum ist wichtig, weil es uns zeigt, dass eine bestimmte
Zahl von Büchern bei den gnostischen Sekten, welche Hippolyt
beschreibt, als „die Schrift'' ein autoritatives Ganzes bildeten.
Wendungen dieser Art finden wu- in Ä, A^, B, E, F und G.
A führt zuerst mit: to sigr/f/trov ev zTj yQacpT] (p, 142, 17. 18)
ein an Luc. 17, 4 anklingendes Citat ein, darauf mit t] yqafpi] Hyu
die Stelle Eph. 5, 14 (p. 146, 76. 77); A' schreibt (p. 424, 12sq.):
zovzö tozL, (frjoi^ zo UQ7](itvov Iv zalq yQarpalq' Hv xal eyt-
vszo (eine Anspielung auf den Anfang des Johannesevangeliums V);
B schreibt (p, 178, 6 sq.): ozai> de Xty?], cprjoiv iva (i^ Ovv zcß
y.ooncp xazaxQifhcöftsv (1. Cor. 11, 32) rj ygag^// xzX.; bei Simon
Magus finden wir den Satz (p. 238, 8): zo yty()afifiivoi^ iv zTj
yQag)i], worauf Jesaja 5, 7 citiert wird; ferner treffen wir dort
auf den Ausdruck (p. 244, 97): tj yQag)?} öiöässi (es folgt dann
eine Anspielung auf Jerem. 1, 5); eine dritte Stelle heisst (p. 238,
13 — 15 j: . . . ixavöjg, ^r^oiv, eLQrpcev ?) yQag)rj, xal . . . aQxat . . .
§ 3. Die Bedeutung der Schriftcitate für das Alter der Berichte. 67
To }^yß^iv öxi jtäoa ouqB, x^Qt^oc xtX. (1. Petr. 1, 24. 25). —
In F jöinden wir zwei Sätze dieser Art. — Einmal wird (p. 280,
97. 9S) Psalm 110, 10 (Provv. 1, 7. 9, 10) eingeführt mit den Wor-
ten: Tovreariv o Xtysi^ g)f/olv, ?] "/Qa^pt): das zweite Mal geht
dem Citat Eph. 3, 14. 16— IS voran die Wendung (p. 284, 62):
rovTO ton, (prjoi, x6 ytyqannivov hv rf] yQacpfj. — In G end-
lich heisst e.s (p. 372, 23. 24): jIsq! tjc (sc. rrjq oofpiag), <pj]öiv,
V VQ'^^f^l ^^7^f-^ worauf die Stelle 1. Cor. 2, 13 citiert wird. —
Ob nun aber diese Wendungen von Hippolyt selbst herstammen,
oder ob er sie seinen Quellenschriften entnommen hat. lässt sich
allerdings nicht absolut sicher feststellen, am sichersten scheint
das letztere an zwei Stellen in E erkennbar zu sein (p, 238, 13
— 15 und 244, 97); aber es ist sehr walirscheinlich, dass er auch
hier wie gewöhnlich treu seinen Berichten folgt, und sicher ist,
dass er in diesen Wendungen nichts Auffälliges sieht und im
Sinne seiner Gegner zu schreiben glaubt. — Wie wir sehen, wird
hier in diesen Citaten das Keue Testament so gut wie das Alte
mit yQacfi] bezeichnet; und wenn wir annehmen dürfen, Hippolyt
habe auch hier seine Quellen excerpiert, so haben die von ihm
geschilderteu Häretiker neben dem Alten Testament auch das
Lucas- (in A) und Johannesevangelium (in A^), den 1. Brief an
die Corinther (in B und G), den Brief an die Epheser (in A und
F) und den 1. Petrusbrief (in E) als zum Kanon gehörend be-
trachtet. — C, D und H sprechen, wenn wir recht sehen, nicht
von ri ygarpiy, der Bericht 0 macht allerdings den Eindruck, als
sei er unter den Berichten der dritten Gruppe der älteste; aber
andrerseits ist ja C zum Teil wieder enger mit A, B, D, E, G
und H verbunden; deshalb darf aus der Thatsache, dass die Wen-
dungen: y) yQct.(pi] ItysL, <»^ yiyQaüixaL ev xrj yQafpTj u. s. w. in
C, D und H fehlen, nicht geschlossen werden, diese Berichte
seien älter als die andern, d. h. älter in der Form, in welcher
sie uns vorliegen. — Gewiss ist aber der Gnosticismus erst in
seiner spätem Entwicklung dazu gekommen, die neutestament-
lichen Schriften gleich wie die alttestamentlichen zu citieren, das
Neue Testament gleich wie das Alte als ein autoritatives Ganzes,
— natürlich im gnostischen Sinne autoritativ — zu betrachten.
Deshalb dürfen wir auch unter diesem Gesichtspunkte die Be-
richte der „dritten Gruppe" der Philosophumena in ihrer jetzigen
Gestalt als Erzeugnisse einer relativ spätem Zeit erklären.
5*
68 § o. Die Feststellung des Alters der Berichte.
Dieser kleine Exkurs über die Art und Weise der Citation
aus der li. Schrift in den Berichten der „dritten Gruppe" der
Philosophumena hat uns also dazu geführt, zu konstatieren, dass
unsere Berichte im ganzen übereinstimmend citieren und in ihrer
jetzigen Gestalt aus relativ später Zeit stammen, d. h. ungefähr
aus derselben Zeit, in welcher Hippolyt sein grosses Werk gegen
die Gnostiker schrieb. Ist dieses Ergebnis richtig, so dürfen wir
annehmen, es auch noch in anderer Weise durch unsere Berichte
bestätigt zu finden; es müssen diese auch ihrem allgemeinen
Charakter nach als jung erscheinen und im allgemeinen die
Merkmale der Jugend an sich tragen. Dies möchten wir nun
ebenfalls in Kürze zu zeigen unternehmen.
B. Der allgemeine Charakter der Berichte der „dritten
Gruppe" der Philosophumena in seiner Bedeutung für
die Feststellung des Alters dieser Berichte.
Der Name, den eine Sekte sich beilegt, muss in Verbindung
stehen mit den Lehren, welche sie verbreitet; wenn sich eine
Sekte z. B. Sethianer nennt, so muss sich die Bedeutung dieses
Namens in dem System derselben erkennen lassen; doch wird
das wohl nur dann der Fall sein, wenn sich die betreffende Reli-
gionsgemeinschaft noch bewusst ist, warum sie sich nach diesem
oder jenem Manne genannt hat; dieses Bewusstsein wird im all-
gemeinen um so schwächer und undeuthcher werden, je mehr
sich eine solche Gemeinschaft von der Zeit ihrer Gründung ent-
fernt; und je jünger eine solche Gemeinschaft ist, desto undeut-
licher wird in der Regel auch in ihren Lehrbüchern die Erinne-
rung an die Bedeutung ihres Namens werden. Natürlich steht
der Name einer Sekte nicht überall in solch innerer Verbindung
zu den Lehren, welche sie vertritt, die Basilidianer und Valen-
tinianer nennen sich so nach ihren Stiftern; aber in dem Namen
des Stifters selbst liegt noch kein Hinweis auf die Lehreigentüm-
iichkeit seiner Anhänger. Wollen wir also aus der Art und
Weise, in welcher der Name einer Gemeinschaft mit ihren Lehren
verbunden ist, einen Schluss ziehen auf Alter oder Jugend dieser
Gemeinschaft, so können wir das nur dort thun, wo sich dieselbe
nicht nach dem Namen eines historischen Stifters nennt. — In
unserm Falle ist es uns demnach unmöglich, nach den Namen:
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. 69
Monoimiis der Araber, Justin der Gnostiker, Simon Magus,
Valentin und Basilides das Alter der bei Hippolyt über die
Lehren dieser Männer referierenden Abschnitte zu bestimmen;
hingegen müssten die Berichte über die Naassener, die Peraten,
die Sethianer und die Doketen, wenn sie aus früher Zeit stammen,
deutlich darüber Aufschluss geben, warum die Namen dieser Ge-
meinschaften gerade so lauten und nicht anders, denn diese
Namen bezeichnen keine historischen Stifter. Wie steht es nun
in dieser Beziehung mit unsern Berichten?
Wäre der Bericht über die Naassener in seiner jetzigen
Gestalt ein alter, so müsste die Gestalt des Naas in irgend einer
Weise, als gutes oder böses Prinzip, die Alles beherrschende
sein. Das ist aber nicht der Fall; denn p. 132, 58 sq. wird ge-
sagt: ovToi (sc. die Naassener, welche sich auch Gnostiker
nannten, cf. p. 132, 52 sq.; 130, 23 sq.; 176, 60. 61) rcöi' allow
anävxoDV xaoa xov avTcöv Xoyov rifio^oiv av&QOjjtov xal
vtov dvd-QOjjiov; also nicht die Schlange ist die wichtigste
Figur, sondern der Mensch (d. h. der Urmensch) und der Sohn
des Menschen; dem entsprechend treffen wir auch erst in der
Mitte von c. 9 des 5. Buches der Philosophumena (cc. 6 — 10
dieses Buches handeln von den Naassenern) ^^eder auf den Naas
(cf. p. 170, 64 sq.), und nun wird über ihn gesagt: rifiojOi dh
ovx aX2.o Tj xov väaq ovxot NaaOGrjVol xaZovfisvoi — Worte
nicht viel verschieden von den eben citierten, welche von Ur-
mensch und Menschensohn ungefähr -idasselbe behaupten. Da nun
der Schlange in der Hälfte des 9. Kapitels durchaus dieselbe
Stellung zukommt wie dem Urmenschen oder Menschensohu
oder auch dieselbe Stellung wie Christus, so müssen wir an-
nehmen, der Bericht A identifiziere im Grunde Urmensch oder
Menschensohn, Schlange und Christus; nicht also dominiert die
Schlange in der Relation A, sondern sie steht im gleichen Range
mit Urmensch und Christus, ja eigenthch noch tiefer als diese,
da Hippolyt auf zwei Seiten am Schluss der Relation A Alles
zusammendrängt, was er über die Schlange weiss (p. 170 u. 172),
während das über den Urmenschen und Christus und ihre Schick-
sale Gesagte 20 Seiten einnimmt (p. 130 — 170). Von der Be-
deutung des Ophis als dem bösen Prinzip ist aber in A überhaupt
nichts zu bemerken. Es ist indes auch nicht so, als machte das
von der Schlange speziell handelnde Stück den Eindruck höhern
70 § 3. Die Feststellung des Alters der Berichte.
Alters als die andern Teile dieser Relation; vielmehr treffen wir
gerade in diesem Stücke die meisten Berührungen mit den andern
Berichten; deshalb muss gerade dieses Stück eher jünger sein
als die andern, welche über die Naasseuer handeln. Noch merk-
Avürdiger aber ist, dass Hippolyt in der Recapitulatio (Buch X),
wo er über die Naassener berichtet (c. 9; cf. p. 502), die Naas-
sener wohl die XsirovQyol rov 6<pscoQ nennt (p. 502, 91. 92),
aber kein Wort vom og)ig sagt, sondern nur vom av&^Qcojcog
und vom vlog ai^d^Qcojcov spricht. — Wir sind somit vollkommen
berechtigt, aus der geringen Bedeutung, welche im Bericht über
die iSaassener dem Naas beigelegt wird, zu schliessen, dass die
Relation A einer späteü Zeit angehört.
Das Alter des Berichtes über die Peraten ist schon darum
verdächtig, weil wir hier zwei Erklärungen dieses Namens fin-
den. Einmal wird der Name augenscheinlich zurückgeführt auf
den Stifter {'UQXW^i) ExxpQaTrjg o IIsQaTixog (neben ihm wird
genannt: KtXß7]g; KaQvöriog) (p. 182, 56. 57); das andere Mal
haben die Peraten den Namen davon (p. 188, 85 sq.), dass sie
allein es sind: ot rrjv dvayxrjv rrjg ysvtosmg syvcoxorsg xal rag
odovg, öl o)v sioeh'jXv&ev o avügojjiog eig rov xoofiov, axQi-
ßcog deöiöayf/tvoi öieX&eiv xal jceQaöai z?)v g)d-OQav fiovoi
6vvafj£&a (p. 190, 89—92). — Wenn aber der Name einer Sekte
auf verschiedene Art erklärt wird, so darf man im allgemeinen
urteilen, die Erinnerung an die ursprüngliche und allgemein zu-
treffende Deutung sei im Lauf der Zeiten verloren gegangen.
Am wenigsten Beziehung zu der Lehre hat jedoch der Name
bei den Sethianern. Warum diese Sekte sich gerade mit
diesem Namen schmückt, wird durchaus nicht gesagt; alle Er-
innerung daran ist verschwunden. Einmal finden wir zwar die
Notiz, Moses stimme den Sethianern nach ihrer Aussage zu, wenn
sie TQtrg Xöyoi annähmen (Hippolyt giebt uns über dieselben
keinen genügenden Aufschluss), da er sage: oxörog xal yvörpog
xal d^veXXa (Exod. 10, 22)* ovxoi, cprjöiv, ol xQSlg Xöyoi' rj orar
itjci] SV xaQaöe'iOoj yeyovtvai TQSig, jidccfi, Evav, ocpiv vj örar
liyj;! TQtl-, Kaiv, "AßeX, ^i'jd- xtX. (p. 206, 85 sq.); diese Notiz
soll wohl irgendwie erklären, warum die Sethianer sich nach
Seth nennen; aber irgendwelche Bedeutung hat der Name Seth
in C nicht mehr; also kann auch die Relation C, trotzdem dass
sie mit ihrem kräftig ausgesprochenen Dualismus einen altern
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. 71
Eindruck macht als die andern von uns behandelten Relationen,
nicht viel älter sein als diese: — dies bewiesen uns ja auch die
ihr mit ihnen gemeinsamen Einzelberührungen. Hätte Hippolyt
die Erklärung für den Namen Sethianer in seiner Quellenschrift
gefunden, so würde er sie uns gewiss mitgeteilt haben, so gut
wie diejenige für die Namen Naassener und Peraten.
Der Name Doketen endlich lässt uns vermuten, dass die
Anhänger dieser Sekte mehr als andere den Doketismus in der
Christologie betont haben. Nun heisst es allerdings in der Re-
lation H (p. 420, 54), Christus sei gekommen a(pavi]q^ ayvootog
c'.öo^oq; aber er zieht doch sofort das von der Maria Geborene
an (p. 420, 55 sq.) und empfängt in der Taufe einen Abdruck
des aus der Jungfrau geborenen Leibes (p. 422, 61. 62), damit,
wenn der Archon das eigene Gebilde (den von der Jungfrau ge-
borenen Leib) zum Tode verdamme, jene (d. h. Christi) im Kör-
per genährte Seele nicht nackt erfunden würde, nachdem sie ans
Kreuz geheftet und alle Mächte triumphirend überwunden hat
(cf Col. 2, 11. 14. 15), sondern anzöge den im Wasser bei der
Taufe anstatt jenes Fleisches abgedrückten Leib fp. 422, 62 sq.).
Also selbst nach dem Tode ist Christus nicht leiblos. — Da
wären doch die auatolischen Valentinianer viel eher Doketen zu
nennen, welche Christus schon auf Erden ein jivsvimrixdv öcöfia
gaben (cf Philos. VI, 35 p. 2S6, 12 sq.). Wäre also die Relation
über die Doketen alt, so müsste auch das Charakteristische in
den Lehren dieser Häretiker: der Doketismus in der Christologie,
bestimmter hervortreten.
Die Relationen A, B, C und H dürfen wir demnach schon
deshalb als junge bezeichnen, weil in ihnen die innere Verbin-
dung zwischen Namen und Lehre der Sekte mehr oder weniger
gelöst ist. Daneben aber finden wir noch andere Zeichen der
Jugend dieser und der andern Berichte der .dritten Gruppe" der
in den Philosophumeua vereinigten Schriften, auch abgesehen
davon, wie in den von uns besonders behandelten Stücken die
Sprüche aus der h. Schrift citiert werden. Diese Zeichen betreffen
mehr das Allgemeine; wir finden sie in den Widersprüchen,
denen wir in dieser und jener Relation begegnen, in der Unklar-
heit und Verschwommenheit, mit welcher unsere Berichte hie
und da gezeichnet sind, in den vielen und mannigfaltigen Einzel-
berührungen, von denen unsere Berichte Zeugnis ablegten. Auch
72 § 3. Die Feststellung des Alters der Berichte.
hier kaim ja unser Urteil wiederum nicht ein absolutes sein,
Hippolyt selbst mag hie und da an der Verschwommenheit der
Zeichnung Schuld tragen; aber wir müssen uns eben an That-
sachen halten, nicht an unsere, wenn vielleicht auch berechtisten,
so doch nicht zu beweisenden Vermutungen; und da wir Hip-
polyt im ganzen bis jetzt als treuen Kopisten erkannt haben, der
ja überall auf seine Quellen verweist, aus welchen jeder ihn kon-
trolieren könne, so dürfen Avir auch im allgemeinen versichert
sein, dass, wo seine Berichte hie und da Unklarheiten, ja Wider-
sprüche enthalten, dieselben weniger ihm selbst als seinen Quellen-
schriften ziu- Last fallen.
Der Bericht A führt uns das System der Naassener durch-
aus nicht in logischem Aufbau vor; weiter wird der Person
Christi an verschiedenen Stellen eine verschiedene Stellung einge-
räumt, und auch über die Zahl der zur endgültigen Erlösung ge-
laugenden Menschen herrscht keineswegs nur ein Urteil. Wir
stimmen deshalb Hilgenfeld vollkommen bei, wenn er sich bei
Besprechung des Berichts über die Naassener in den Phüosophu-
mena (Ketzergeschichte, p. 252 sq.) einmal äussert: „Weit ge-
fehlt, dass wir hier eine ursprüngliche Gnosis hätten, schwimmt
vielmehr schon Alles ineinander". — Genau besehen sind es
eigentlich nm- zwei Stücke in A, welche uns in Bezug auf lo-
gischen Bau und Klarheit der Gedanken befriedigen können: in
Buch V. c. 6 (p. 132, 58 sq.), welches uns kurz die Hauptpunkte
der Lehre angiebt (ohne allerdings des Naas zu gedenken), und
die zweite Hälfte von c. 9, welche uns vom Naas berichtet; da-
hin gehört auch c. 10: der naassenische Psalm, welcher von den
Leiden der Seele und ihrem Retter spricht; fast aller übrige In-
halt ist formlos, ein Konglomerat von christlichen und gnosti-
schen Gedanken, Bibelsprüchen, hellenischen und orientalischen
Mythen, aus welchem nun mühsam die eigentlich naassenische
Lehre herausgesucht werden muss. Diese Verschwommenheit ist
vielleicht zum Teil die Schuld Hippolyts; er sagt am Schluss
(p. 174, 30): Tavxa (ihv ovv Ix jioV.iöv coq oXlya jiaQtd^^nad-a;
so kann es etwa an ihm liegen, wenn die Übergänge und die
vermittelnden Gedanken fehlen; aber andrerseits dürfen wir ihm
es doch zutrauen, dass sein Bericht verstäudliclier ausgefallen
wäre, wenn seine Quellen ihm Verständlicheres geboten hätten.
Im einzelnen ist noch folgendes zu bemerken.
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. 73
P. 136, 29 sq. heisst es, die Naassener schwankten, ob die
Seele aus dem jiqocov, oder aus dem avroyevt'jg oder aus dem
£y.'/C£/t\utvop xccog stamme. Eine Erklärung für die Figur des
avToyevfjg finden wir nirgends: wahrscheinlich ist es nur, dass
er mit dem Sohn des Urmenschen zu identifizieren ist, der aus
dem Busen des Vaters hervorgegangen ist (p. 166, 3 sq., 10 sq.).
— Weiter heisst es (p. 166, 12 sq.): ein Pfeifender (^vQixrav)
sei nach den Aussagen der Phrygier das von dorther Geborene
^d. h. der Sohn des Menschen); denn harmonischer Geist {jivsvfia
IvaQfioviov) sei das Geborene. Zum Beweise davon wird frei
die Stelle: Ev. Joh. 4,21 sq. citiert und fortgefahren (p. 166, ISsq.):
To de jivsv^a, (frjolv^ t/cei ojtov y.al o jiarriQ, ovofiaL,6rai xal
0 vtog, tx TovTov xov jiaxQog [i;cff] ysvvojfievog. Von diesem
jiVEVfia wird aber sonst nie gesprochen; die Erwähnung des-
selben hier ist unverständlich. — Darauf folgt eine Stelle aus der
\4jc6(paöLg [isyaX?] Simons; darin wird (p. 168, 25) von aicövsg,
6vvaf/£ig u. s. w. gesprochen; um diese aicövsg brauchten wir
uns also nicht zu bekümmern, wenn von ihnen nicht auch in
dem am Schluss (c. 10, p. 176, 55) mitgeteilten naassenischen
Psalm die Rede wäre, und wenn nicht ein Hymnus auf den Ur-
menschen erhalten wäre, in dem er als cämvcov yovelg (p. 132,
64. 65) angeredet wird; die Naassener müssen also einmal auch
über die Äonen eine Lehre gehabt haben; aber in unserm Be-
richte haben sie keinen Raum mehr; dass die Stelle aus der
Schrift Simons in den Bericht A hinübergenommen werden
konnte, möchte daraus erklärt werden, dass noch eine leise Er-
innerung vorhanden war, wie auch in A einst die Äonen eine
Rolle gespielt hatten, wie dies der Hymnus bezeugt.
Mit dem Bericht über die Naassener ist aber einerseits der
über den Araber Monoimus = A^ und sind andrerseits die
Relationen über die Peraten, Sethianer und Justin den Gnostiker
enge verbunden; wenn wir daher den erstem als jung bezeichnet
haben, so wird dies wohl auch von den letztern gelten. Unter-
scheidet sich gleich A^ von A durch die Zahlenspekulationen^
so zeugt doch gerade die spitzfindige und jedes konkreten Ge-
dankens ermangelnde Art, wie hier aus dem Buchstaben Jota,
dem Bilde des Urmenschen, die h-dische Welt abgeleitet wird,
für den späten Charakter unserer Darstellung. Einen mehr origi-
nalen, wenn auch nicht altern Eindruck macht das von Hippolyt
74 § 3. Die Feststellung des Alters der Bericbto.
am Schlüsse seiües Berichtes gebrachte Stück aus einem Briefe
des Monoimus an Theophrast (Philos, VIII, 15), worin der Adressat
ermahnt wird, niclit nach Gott zu forschen, da er ja in ihm sei
und selbst Alles in ihm thue.
Das Gleiche kann man nicht behaupten von dem perati-
schen Buche: oi jtqoccoteiol. welches uns Hippolyt in c. 14 des
fünften Buches mitteilt. In diesem ganzen Schriftstück finden
wir kaum mehr als zwei Sätze, welche Sinn haben, den einen,
der die Macht des dßvooixog {)o16q von den Peraten OaXaooa
genannt werden lässt, — die ayrcDola nenne sie Kqovoq (p. 1S4,
89 sq., 99. 1), — den andern, welcher die ^d^aQxi] yivEöiq von
den Planeten ableitet (cf. dazu p. 190, 92 sq.; 1S8, 63 sq.); im
übrigen werden in höchst verworrener Weise griechische und
orientalische Heroen als Verwalter der mannigfachen Naturkräfte
genannt. Sonst bietet der Bericht B nicht so viel Ungereimt-
heiten als A; aber man erhält doch keineswegs den Eindruck,
er stamme aus älterer Zeit als dieser; die Farben sind in beiden
gleich matt aufgetragen; wie sind doch die Berichte des Irenäus
so viel lebhafter und lebendiger! In den Philosophumena sind
jene lebensvollen Gestalten zu Begriffen geworden, hat sich die
Geschichte des Weltalls in einen gleichsam mechanisch sich ab-
spielenden Prozess verwandelt. Einen wirklich bedeutenden Unter-
schied zwischen A und B können wir nicht finden; dieselben
Gedanken werden, oft fast in denselben Worten, in beiden ab-
gehandelt; besonders nach dem Gesamtüberblick, Avelchen unser
Häreseolog am Anfang beider Berichte giebt (cf. A V, 6; B V,
12), möchte man die Anschauungen der Naassener und der Pe-
raten als fast identisch bezeichnen. Auch in B fehlt es aber
nicht ganz an Widersprüchen, Was besonders auffällt, ist die
unvermittelte Einführung des Demiurgen, des d-^oq, zovöt rov
xöoftov (p. 192, 38; 196. 23.24), der dji' d:Qyj]g di^&Qcojtoxrövog ist
(p. 196, 23), Er ist augenscheinlich ein Überrest einer andern
AVeltauschauung als der in dem Bericht nun völlig herrschenden
j)anth eistischen, und völlig überflüssig; an einer andern Stelle
sind es die Gestirne, von welchen aus die Welt entsteht, von
welchen sie auch verwaltet -^värd (p. 188, 63 sq.): jcävroyv yag
. . . rmv jEvvrjxwv rrjg ysvtoecog airia vo/u^ovoiv sivai rä
dysvvTjta y.al xd vjisQ'/cainsva^ xal yeyovsvai xard djcoQQOuo'
Tor y.oG(iov rw xad-' rjfiäg . . . y.al rovrovg jidi'xag oi/ov xovj:
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. 75
^öTSQag Tovg &£C0Q0Vfi6V0vg hv rm ovQaim ZTJg ysptöeog al-
riovg ysyovevai. rovös zov xoOfiov . . . ösvtsqov ötj . . . , cog
Ysyovev o xoGfwg axo rrjg djtoQQOtag rrjg ava), ovroyg za av-
d^aÖE ccjio zTjg ajtOQQoiag zmv doztQcov ysvsGiv sysiv xal g)&0Qdv
XiyovOiv xal ÖLOixsiod-ca); endlich nimmt die Schlange als [.isyäh]
uQyJ] (p. 194, 57), als Sohn (p. 198, 27. 28; 196, 91) oder Logos
(p. 194, 57 sq.) oder als Eva (p. 194, 62) die gleiche Stellung
ein; hier wird auch von d-aoi und ayysXoi gesprochen, deren
Mutter sie sein soll (p. 194, 63. 64), ohne dass wir jedoch über
ihr Werden und Wesen irgendwie nähere Kunde erhielten (cf.
auch p. 176, 81). Die Anschauungen über den Logos sind in A
und B sehr stark der spätem katholischen Kirchenlehre ange-
nähert; in Beiden ist er seit undenklicher Zeit bei dem höchsten
Wesen, nicht identisch mit ihm, sondern auf geheimnisvolle un-
begreifliche Weise aus dem „Vater" hervorgegangen, die Fülle
der göttlichen Ideen in sich enthaltend und sie auf die Materie
übertragend. Auch diese Thatsache spricht sehr dafür, dass
imsere Darstellungen einer späten Zeit augehören, in welcher
der Gnosticismus sich wieder fast ganz der zur Herrschaft ge-
kommenen katholischen Theologie anschloss.
Alter als die Berichte A und B scheint die Relation C
(Sethianer) zu sein. Hier bieten die Philosophumena wirklich
ein klares einfaches System, in welchem der Dualismus unverhüllt
und voll zu Tage tritt; die Schlange ist nicht der Lebensstrom
wie in A oder der Vermittler der göttlichen Ideen an die Hyle
wie in B, sondern, etwas mehr der alttestamentlichen Erzähhing
entsprechend, ein böser Dämon, welcher das Licht oder die Seelen
der Menschen wider ihren Willen in der Materie festzuhalten
sucht. Von ihm wird gesagt (cf. p. 204, 28 und dazu p, 206.
57 sq.) unter dem Bilde des Windes, der die Wasser des Chaos
schwängert, er sei Jiäorjg ysvsötcog dlziog, und er sei als Schlange
in die dxdd-agzog (irjZQa (des xööfiog) eingegangen und habe so
den Menschen erzeugt (p. 206, 61 sq.\ In derselben Relation
finden wir aber noch eine andere Vorstellung von der Entstellung
der Welt und der lebendigen Wesen (p. 202, 11 sq.), welche noch
enger mit dem Charakter des ^■on Hippolyt beschriebenen Systems
zusammenzuhängen scheint. Nach ihr entstehen Himmel und
Erde aus dem ersten Zusammenstosse der drei ursprünglichen
Prinzipien: Licht, ungemischter Geist und Finsternis und die
76 § 3. Die Feststellung des Alters der Berichte.
einzeliieu Lebewesen aus den Abdrücken, welche die unendlichen
Zusammenstüsse der unendlichen in den drei Prinzipien ent-
haltenen Kräfte hervorgebracht hatten. Beide Vorstellungen sind
nun in C untereinander gemischt und zwar so, dass es nicht mehr
möglich ist, die eine völlig zu streichen, ohne dass das Ver-
ständnis des Ganzen Schaden litte; aber das kann uns kein Be-
weis sein für die ursprüngliche Zusammengehörigkeit beider in
C, sondern viel eher ein Zeugnis dafür, dass auch der Bericht C,
trotz seines Anscheins von Alter, in der Form, in welcher ihn
unser Referent uns darstellt, einer späten Zeit angehört (so gut
wie A und B), in welcher es nicht mehr möglich ist, ursprüng-
lich Disparates zu scheiden, da es schon so fest verwachsen ist.
In dieser Vermutung bestärkt uns das, was wir oben (p. 70 u. 71)
über den Namen der Sekte, die sich nach Seth nennt, gesagt
haben, und der Name o avw&ev rov (pcoxoq reXsiog Xoyog
(p. 206, 66. 67) für Christus, endlich das weiter oben (p. 51) ge-
fällte Urteil über die Bedeutung der Einzelberührungen in C
und E für die Abhängigkeit der einen Relation von der andern.
So wenig nun die drei ersten Berichte über die ophitischen
Sekten einer frühen Zeit entstammen, so wenig macht der vierte
Bericht, derjenige über den Gnostiker Justinus und seine
Lehre, eine Ausnahme davon. Und wenn R. A. Lipsius in seinem
^Gnosticismus" (p. 74 sq.) in der Elohimgestalt, wie sie uns Hip-
polyt aus dem Buche Baruch vor Augen stellt, die älteste Ge-
stalt des gnostischen Demiurgen finden will, weil derselbe noch
nicht nur den niedrigen Rang eines der weltschöpferischen Engel
einnehme, sondern noch ganz in alttestamentlicher Weise als
Herr und Vater über den Engeln stehe, so stimmen wii- auch hier
völlig Hilgenfeld bei, wenn er in seinem Artikel: „der Gnosticismus
und die Philosophumena" (Zeitschrift für wissenschaftliche Theo-
logie 1862, 4. Heft No. XVIII; cf. ferner A. Hilgenfeld: Ketzer-
geschichte des Urchristentums p. 270 sq.) ihm entgegnet: „Warum
soll Elohim nicht vielmehr erst über jene ursprünglich niedere
Stellung erhoben worden sein?" Ferner macht er darauf aufmerk-
sam, wie Elohim hier dem bekannten Demiurgen der Gnostiker
auch darin ganz gleich sei, dass er ebensowohl Schöpfer einer
Welt sei, als auch tief unter dem vollkommenen Gott und
ausser aller Gemeinschaft mit ihm stehe; wie er allerdings bald
nach der Schöpfung zum Lichtreich des „Guten" sich erhebe.
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. 77
aber nur durcli seine Losreissimg von der ursprünglichen Ver-
bindung mit der halbtierisclien Scblangenfrau, und von vorn-
herein ganz die niedrige und beschränkte Stellung der vrelt-
schöpferischeu Mächte des gewöhnlichen Gnosticismus einnehme;
wie seine vorbildliche Erhebung über den Kosmos schon auf die
endliche Bekehrung des basilidianischen Archon und des valen-
tinianischen Demiurgen hinweise; auch die auffallenden Be-
rührungen im einzelnen zwischen dem Bericht über Justin und den
Berichten über die andern gnostischen Sekten bestätigten seine
Ansicht. Auch wir kamen durch die Betrachtung derselben
(s. o. p. 44 u. 45) zu dem Schluss, dass D enge zu A, B und C
(anderseits zu F und G) gehöre, und dass jedenfalls nicht aus-
zimaachen sei, ob man überhaupt einem dieser Berichte die
Priorität zuerkennen dürfe und welchem.
Wie oben (p. 5) bemerkt, erhalten wir von unserm Häre-
seologen zwei Berichte über die Lehre des Magiers Simon, den
einen abhängig von Justin (Philosophumena YL 7. 19. 20), den
andern aus der 'Ajcöcfaoig fisyah] Simons geschöpft (cf. p. 240.
23; 244, 92; 250, 23; 168, 22); und es ist nicht so, wie es auf
den ersten Blick erscheinen könnte, dass in c. 9 — 18 des sechsten
Buches uns Auskunft über die Dogmen Simons, in c. 7, 19 und
20 solche über sein Leben gegeben würde; c. 19 — 20 enthalten
in den Aussagen über Simon und Helena die Anschauungen des
Urketzers selbst — von einem System darf man noch nicht
sprechen — , welche mit dem ihm zugeschriebenen System, wie
wir es aus den Auszügen aus der jijc6(paOta kennen, hie imd da
durchaus nicht stimmen. — Die schon weiter oben erwähnte Stelle
aus der ^Ajt6<paOig in A (Phil. V, 9 p. 166, 21 sq. cf. VI, 18) spricht
u. A. von &eoi und ayysXoi: in den von Justin abhängigen
Stücken betr. die Lehre Simons berichten die Philosophumena
(p. 254, 70 sq.), übereinstimmend mit Irenäus (adv. haer. I, 23, 2),
von den ayysXoi und den xaroj övvafisig, ol xcä rov xooijov,
(frjoiv, ejcolrjOai', — von ihnen sei die Helena in immer andere
Körper gesteckt worden. Die 'Ajt6g:aOic aber .spricht sonst nir-
gends von Engeln, und zur Weltschöpfimg vollends braucht sie
dieselben durchaus nicht; sondern nach ihr heisst es (p. 240,
32 sq.): die Welt entstand so, „dass sie die sechs Wurzeln des
ll Anfangs, syzygienweise verbunden, vom Urfeuer empfing"'; über-
haupt wird ja hier die ganze Geschichte und Entwicklung des
78 § 3. Die Feststellung des Alteis der Berichte,
Alls verglichen mit dem Baum, der aus seinem Samen sich ent-
wickelt, bis er sein Wachsen und Werden in der Hervorbringung
der Frucht beendet; darnach geht also die sinnliche Welt ohne
äussere Vermittlung aus der geistigen, übersinnlichen hervor;
dies ist ja schon ausgedrückt in der Doppelbezeichnung der sechs
aus der obersten Macht hervorgehenden Äonen (cf. p. 240, 50 sq.).
Wie aber so die Ajiöcpaoig keine Anhaltspunkte giebt zu einer
Erschaffung der Welt durch die Engel, so spricht sie auch nichts
von einer Verschlechterung derselben (cf. dagegen c. 19 p. 254,
87 sq. und Ir. adv. haer. I, 23, 3), um w^elcher willen in Simon
die Urmacht in die W^elt heruntergekommen sei als Vater, Sohn
und heiliger Geist, um die Helena oder hjilvoia zu erlösen. Die
Personen Simon und Helena haben im Grunde überhaupt keine
Bedeutung mehr in der Axöffaöiq; Simon ist nur die Bezeich-
nung für das Pneumatische, welches, wie es Grund und Ursache
von Allem ist, so in der Entwicklung aller Dinge sich entfaltet
und zuletzt als Frucht sich zurücknimmt; der Name Helena
kommt in den Excerpten aus der 'Ajt6g)aoig nirgends mehr vor,
nur von der hjtivoia ist die Rede als der zweiten aus dem Ur-
prinzip sich entwickelnden weibUchen Macht, welche Alles erzeugt
(cf. p. 250, 25 sq.). Alles dies weist darauf hin, dass wir in der
Ajiocßaöig fieyaXr] ein Erzeugnis des späten Simonianismus zu
erblicken haben, der schon öfters in reine Philosophie umschlägt
(cf. z. B. die simonianische Lehre von der ccQxrj, der övvaf^ig
äjtiQavTog mit dem stoischen Urfeuer). Diese Ansicht bestätigt
sich, wenn wir an die vielen Eiuzelberühruugen denken, welche
die ^ÄJiocpaOiq ^iyäh] (aber nicht der Bericht über Simon nach
Justin in c. 19 und 201) mit den andern Berichten der „dritten
Gruppe" der Philosophumeua aufweist (s. o. p. 42 sq. 47 sq.)
und an die Thatsache, dass die Ajcöfpaoiq den Samaritaner
Simon sogar unsere Evangelien (cf p. 238, 5. 6: Matth. 3, 12.
Luc. 3, 17: p. 248, 75—77: Matth. 3, 10. Luc. 3, 9) und Briefe
des Paulus (cf. p. 244, 90. 91: 1. Cor. 11, 32) und Petrus (cf.
p. 238, 15 sq.: 1. Petrus 1, 24. 25) (neben den Propheten des
Alten Testaments) benutzen lässt.
Auch die Relation über Valentin zeigt mit andern Re-
lationen in einzelnen Stücken Gemeinsamkeit der Anschauungen
(s. 0. p. 28 sq.); aber es lässt sich hier direkte Bekanntscliaft
nicht nachweisen. V^on allen Berichten der dritten Gruppe ist
§ 2. Die Feststellung des Alters der Berichte. 79
der über F am klarsten abgefasst und am besten geordnet; des-
halb können wir auch hier nicht, wie bei den bisher besprochenen,
aus der Zerfalu*euheit und aus innern Widersprüchen auf ein
spätes Alter der Abfassung schliessen; die Darstellung des valen-
tinianischen Systems, wie sie uns unser Häreseolog bietet, weicht
zwar ziemlich oft von der Darstellung des Irenäus, auf welche
sie etwa hinweist, ab, ist aber in sich selbst logisch und ohne
Inconcinnitäten. Es sind im Grunde nur zwei Thatsachen, welche
dafür sprechen, dass der Valentinianismus der Philosophumena
spätem Datums ist als der des Irenaeus. Einmal wird in jener
Darstellung der Monotheismus strenger durchgeführt als in dieser;
zwar wird erzählt (p. 270, 39 sq., 294, IS. 19; 512, 34. 35), dass
der eine Teil der Valentinianer dem Urvater die ^lyt] als GvL^vyoq
zur Seite stellte: aber die eigenthche Darstellimg des Systems
lässt die ^^'y^ bei Seite und beginnt mit dem 7iaxi]Q^ der (lövog
ayivvrixoq, und ijQSficöv war (p. 270, 47. 48. 50), und lässt ihn
allein die erste Syzygie hervorbringen (p. 272, 54 sq.). — Zweitens
hat Heinrici (,Die valentinianische Gnosis und die h. Schrift"
p. 36. 37 und 57. 58) nachgewiesen, dass die Terminologie des
Valentinianismus bei Hippolyt der h. Schrift viel mehr angenähert
ist als in der Relation des Irenäus (Hippolyt setzt fiovccg oder
jcart'jQ für o Bv&^ög, Jj £509 oocpia oder 7sQOvoah']fc für 'Ayajimd-
oder E:vß-i\a7jOig etc.), und dass überhaupt die Relation der Philo-
sophumena viel reicher an biblischen Anklängen, besonders an
solchen an die paulinischen Briefe ist als Irenaeus (der psychische
Christus wird p. 286, 95 '/Mivoq av&Qcojtog genannt (Eph. 2, 15.
4, 24), der Psychiker -^ärd p. 282, 53 als toco av&Qcojcog bezeichnet
(Rom. 7, 22. Eph. 3, 16); pauhnisch sind die Ausdrücke xrloig,
ajtoxaXvipig roiv vlcöv xov ß-sov (p. 2S4, 83. 84. Rom. 8, 19sq.) etc.;
aus dem Johannesevangelium stammen die Ausdrücke ciQyojv
xov xooiiov xovxov (p. 280, 19. 20. Joh. 12, 31. 14, 30 und öfter).
Als drittes Moment, welches für die späte Abfassung des uns
vorliegenden Berichtes spricht, können wir auch herbeiziehen,
dass hier nicht mehr wie in den ophitischen Relationen zwei
Ansichten über die JMenschen und ihr Endschicksal uns auf-
stossen, sondern nur noch die eine, vermittelnde, nach welcher
die menschliche Seele ein Mittleres ist;, welches bald gut, bald
schlecht werden kann (cf. p. 284, 55 sq.).
Auch der Bericht über Basilides erweckt bei oberfläch-
so § 3. Die Feststellung des Alters der Berichte.
liclier Betrachtung eineu güustigen Eindruck, insofern aucli er
in logischem Gedankenflüsse breit dahinfliesst, eine Avirkhche
Entwicklung uns vor Augen führt und nicht, wie die Berichte
über die Ophiten, mit verschiedenen AVendnngeu immer wieder
nur einige wenige Sätze vorbringt. Sieht man jedoch näher zu,
so gewahrt man bald in G einzelne Widersprüche, welche uns
darauf schliessen lassen, dass die uns vorliegende Form des basi-
lidianischen Systems nicht die ursprüngliche sein kann, und da
die Differenzen zwischen der jetzigen Gestalt des Basilidianismus
und der ursprünglichen, wie wir sie auf Grund unserer Beob-
achtungen glauben aufstellen zu müssen, sehr gross sind und die
urspiiingliche Form nur noch selten sich zeigt, so muss sie einer
bedeutend frühem Zeit angehören als die jetzige, von unserm
Häreseologeu gezeichnete. Dass dem so ist, hat sich uns be-
stätigt durch die Gemeinsamkeit der Berührungen, welche G mit
andern Berichten eigen war (s. o. p. 52 sq.). Femer bemerkten
wir (s. o. p. 26 sq.), dass die Anzeichen einer frühern Gestalt
unsers Systems viel Ähnlichkeiten mit den Ausführungen von C
besitzen, und schlössen daraus, dass die ursprüngliche Form des
Basilidianismus eine dualistische müsse gewesen sein und nicht
eine pantheistisch-monistische, wie sie uns in den Philosophu-
mena geboten wird. Auch die Spitzfindigkeiten der Bestimmung
der ersten Ursache alles Bestehenden als des absoluten Nichts
und die in Hijipolyts Bericht den Schluss bildende djioxaraöTaöig
mit der grossen ayvoia, welche uns als ein überflüssiges An-
hängsel erschien, sind uns Zeugen für die späte Abfassung unserer
Relation. Der innere Widerspruch aber, welcher G durchzieht,
ist der zwischen der „stoisch pantheistischen Umbildung mit dem
gleich wohl immer noch durchblickenden Dualismus und Emana-
tismus" (cf. Hilgenfeld: der Gnosticismus und die Philosophu-
mena in der Zeitschr. f. wissenschaftl. Theologie 1S62. 4. Heft
No. XVIII und Hilgenfeld: Ketzergeschichte p. 195 sq.). Der
letztere tritt namentlich da zu Tage, wo beim Aufsteigen der
drei Sohnschaften aus dem Weltsamenkorn der rein negative,
allein durch -das Nichts" bezeichnete Gottesbegriff, dem alle
jcQoßoh'i bestimmt abgesprochen war (cf. p. 360, 26. 27), plötzlicli
umschlägt in den positiven des TcaX^.oq und der c6QaiOT7]g indem
es heisst: I'ae'ivov yag (sc. rov ovx ovzog dsov) öi vjcsgßohjv
'/caXXovq y.al wQaiöxrjToq Jiaoa cfvOiq oQiyexaL (p. 362, 59. 60).
\
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. gj
Zudem ist die Emanations Vorstellung gar nicht aufgegeben, son-
dern der Abrasaxname , den bei Irenaeus der ungezeugte Vater
trägt (et adv. haer. I, 24, 7), taucht hier mit den öiaorrjiiaxa,
ccQXcd, övvccfieig und a^ovoiai und mit den 356 Himmeln nur auf
niedrigerer Stufe auf: als Bezeichnung für den fityag agycov der
Ogdoas (cf. p. 372, 40 sq.); — weil eben der umgemodelte Gottes-
begriff des Basilides der Philosophumena diese Entwicklung nicht
mehr vertrug. — Den Dualismus aber findet Hilgenfeld darin,
dass die Scheidung des Allsamens, welche das Wesen der Welt-
entwicklung ausmacht, alsbald in eine grundlose Störung und
Hemmung gerate, indem sich die zweite Sohnschaft nur mühsam
unter Mithilfe des jivev fia ayiov zu dem nicht seienden Gott er-
hebt und die dritte gar erst unter der Herrschaft der beiden, dem
Allsamen entstiegenen Archonten zu ihrer überweltlichen Er-
hebung gelangt. Dass so in den Begriff der ovyyvoig, welche
nur das Xochnichtgeschiedensein des weltlichen Daseins aus-
drücke, ohne das Hineinspielen der ovyyvoig des echten Basili-
dianismus die Vorstellung einer Hemmung des Scheidungspro-
zesses, einer ungehörigen Verbindung des Verschiedenartigen
hineinkommen könne, sei unerklärlich. — Nun haben wir oben
(p. 26 u. 27) gezeigt, dass, wenn in G Jesus die djiaQy?) TTJg cpvXo-
y.QivJ/OEcog Tojv ovyxsyvfisvcov (p. 378, 15 sq.) genannt wird und
die ccjroxarc'cozaoig darin besteht, dass Alles an seinen ursprüng-
lichen Platz gebracht wird (cf. p. 378, 33 sq.: oh] yccQ avTo3v ?)
vjiod^eoig ovyyvoig oiovh jiavöJtEQf/iag xal (pvXoxQivrjOig xal
äjcoxaräoraoig zcöv ovyxeyvfitixov dg xä olxsTa), dies sich sehr
nahe mit den Anschauungen des durchaus dualistisch gehaltenen
Berichtes über das sethianische System berührt, weil auch hier
als Ziel von Allem bezeichnet wird (p. 212, 61 sq.): öiyaoca xal
ycoQioai xa ovyxexQa^itva, was dadurch erreicht wird, dass jedes
Ding oixaiov x^iQ^ov xvyyävu. Xun ist es aber kaum denkbar,
dass G aus C, oder C aus G diese Worte entnommen hat, da die
beiden Berichte sonst so gänzlich von einander abweichen; aber
das darf behauptet werden, dass diese Sätze in G auf einen ähn-
lichen, ursprünglich das System beherrschenden Dualismus hin-
weisen, wie er in C noch unverhüllt sich zeigt. Unsere Beob-
achtungen führen also auf einem etwas andern Wege zu demselben
Resultate, zu welchem Hilgenfeld gekommen ist. Mit diesem
Dualismus lässt sich dann der in der ayvoia bestehende End-
Texte u. Untersuchungen VI, 3. 6
g2 § 3. Die Feststellung des Alters der Berichte.
zustand wohl vereinigen (aber allerdings nicht ganz so, wie wir
sie jetzt in G finden), während dieser Gedanke keinen Ort im
Ganzen der Relation G ausMlt (s. o. p. 31 u. 32).
Wie in F, so besteht auch in H (Bericht über die Do-
keten) kein metaphysischer Gegensatz mehr zwischen Pneu-
matikern, Psychikeru und H^'likeru; ja alle Sekten erkennen den
Soter, jede nach der ihr verständlichen Seite seines Wesens;
völlig jedoch erkennen ihn nur die von der ..mittlem Dekas"
und von der „besten Ogdoas" (dazu zählen sich auch die Do-
keten selbst, cf. p. 422, 78 sq. 85 sq.). Diese Erkenntnis wird in
ganz christlicher Weise vermittelt gedacht durch Verkündigung
des Glaubens {jtiorig xrjQvöOerai) zur Vergebung der Sünden
dq atpeöiv afiaQtiwv p. 420, 34. 35). Die Gnosis, welche uns
hier geboten wird, hat sich also zum Teil schon wieder ganz der
kirchlichen Lehre zugewandt, wie denn auch der Soter als 6 jiaig
6 fiovoysvrjq (p. 416, 82. 420, 51), o (lovoysvrjq vloq (p. 420, 35),
oder als o (lovoysv^g o alojviog (p. 422, 77) bezeichnet wird.
Merkwürdigerweise ist aber andrerseits auch dieser Bericht enge
verwandt mit dem dualistischen Bericht C. Die Entstehung der
lebenden Wesen erklärt er fast mit den gleichen Worten wie
dieser (s. o. p. 34), und ganz unvermutet werden die Licht-
ideen von dem machtvollen '/aog, welches auch axorog heisst,
heruntergerissen und festgehalten (s. o. p. 33 u. 34). Also auch
hier findet sich der unausgeglichene Gegensatz zwischen einer
dualistischen und einer monistischen Auffassung. Aber wenn
auch hier der Dualismus noch deutlicher als anderswo hervor-
tritt, so dürfen wir doch daraus keinen Schluss auf die einer
frühern Zeit angehörende Abfassung unseres Berichtes ziehen;
dagegen spricht die allgemeine Verwandtschaft desselben mit
den andern, die besondere mit C, dagegen sprechen die christ-
lichen Vorstellungen und auch die üppige, ausartende Phantasie
welche Kunststückchen wie eine Selbstverzehnfachuug, -versechs-
fachung und -Verdreifachung des ersten, zweiten und dritten der
aus dem Samenkorn hervorgegangenen Äonen fertig bringt (cf.
p. 416, 59 sq.).
Die Prüfung der Citate aus der h. Schrift in den Berichten
der von uns so genannten dritten Gruppe der in den Philosophu-
mena enthaltenen Schriftstücke und diejenige des allgemeinen
§ 3. Die Feststellung des Alters der Berichte. 83
Charakters dieser Berichte hat uns überzeugt, dass unsere oben
(p. 61) ausgesprochene Behauptung, diese Schriftstücke müssten
ungefähr aus derselben, relativ späten Zeit stammen, dem wirk-
lichen Sachverhalt entspricht. Mehrere derselben Hessen zwar
eine ältere Grundlage deutlich erkennen (so besonders G und H);
aber trotzdem dürfen wir ihre Abfassung nicht früher ansetzen
als die der andern Berichte; neben den Spuren des Alters fanden
sich ebenso zahlreich die der Jugend. Ein Bericht (C), welcher
noch aus älterer Zeit zu stammen schien als die andern, zeigte
doch schon durch die Art, wie der Name der Sekte, deren Lehren
er schilderte, erklärt, vielmehr nicht erklärt wurde, dass er weit
später verfasst war als zur Zeit der Blüte der von ihm beschrie-
benen Häresie. Wo aber eine ältere Grundlage kaum oder gar
nicht zu erkennen war (z. B. in A, B, D und F), da wurde es
in anderer Weise gewiss, dass gleichwohl ein spätes Produkt
vorliege.
Unter dem Gesichtspunkte des Alters oder der Jugend be-
trachtet, sind also unsere Berichte sich ziemlich gleich, ein be-
deutender Unterschied in dieser Beziehung ist nicht zu konsta-
tieren ; dagegen zeigen sich Unterschiede, zum Teil sehr merkbare,
in Bezug auf die Verwandtschaft, in welcher die von uns be-
sprochenen Schriftstücke zu einander stehen. Den allgemein
gnostischen Grundgedanken treffen wir ja in allen; verwandt im
weitern Sinne dürfen wir vielleicht alle neun Relationen nennen
— oder doch wenigstens acht von ihnen, da A^ zu kurz behan-
delt ist; aber diese allgemeine Verwandtschaft ist von keinem
Belang für die Untersuchung der Abhängigkeit der einzelnen
Berichte untereinander. Diese aber ist fast überall festgestellt
worden, indem zwei oder auch mehr Berichte Worte, ja ganze
Sätze gemeinsam aufwiesen. Auf welcher Seite jedoch die Priorität
jeweilen lag, konnten wir höchst selten erweisen; jetzt wo wir
wissen, dass unsere Relationen alle derselben Zeit angehören,
kann uns dies auch nicht mehr so sehr befremden. Der Zusam-
menhang zwischen den einzelnen Relationen ist aber nicht über-
all gleich enge. Am wenigsten Übereinstimmung mit den andern
Berichten zeigt F, hier giebt auch Hippolyt wertvolle Notizen
über die verschiedenen Schulen der Valeutinianer und über die
verschiedene Auffassung einzelner Lehrpunkte bei ihnen, was
er sonst fast nie thut; kurz, diese Relation ist diejenige, welche
6*
g4 § 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeiis u. Clem. Alex.
am ehesten Vertrauen erweckt. Dies gilt auch von einigen andern
Stücken: von dem Satz aus dem Hymnus an den Urmenschen
in A (p. 132, 63 — 65) und von dem 1. V, c. 10 angeführten naas-
senischen Psalm, von dem valentiniauischen Psalm (1. VI, c. 37
p. 290, 80 sq.) und von dem Satz aus einem Briefe des Monoimus
(L VIII, c. 15). Auch G bildet, wie wir schon bemerkten, ein
ziemlich abgerundetes Ganzes, zeigt aber doch viel Überarbeitung
und namentlich viel Einzelberührungen mit den andern Relationen,
das Gleiche gilt von H und E, und vollends in den Berichten
über die naassenischen Systeme gehören einige gemeinsame
Sätze und Gedankengruppen so sehr zum Ganzen der Darstellung,
dass ohne sie ungefähr überhaupt nichts übrig bliebe. Zu allen
diesen Berichten ausser F können wir demnach kein grosses Ver-
trauen hegen, d. h. wir behaupten: die verschiedenen gnostischen
Sekten, deren Lehren sie wiedergeben wollen, haben ilire Theorien
meist in einer von unsern Relationen sehr abweichenden Form
vorgetragen, und von diesen Relationen dürfen wir nur F als
treues Dokument einer spätem Entwicklung der Lehren der
Valentinianer anerkennen; die andern Relationen geben ims
wolil hie und da noch einige richtige Notizen, dürfen aber nicht
mehr als glaubwürdigeQuellen für die Lehren derjenigen
Sekten gelten, mit deren Namen sie sich geschmückt
haben. Die grosse Zahl der gemeinsamen Sätze in unsern Re-
lationen dürfen Avir wohl als Beweis dieser Behauptung an-
führen; der Vollständigkeit halber wollen wir jedoch dies noch
in Kurzem durch die Vergleichung der Berichte der dritten
Gruppe der Philosophumena Hippolyts mit den Angaben der
andern kirchlichen Häreseologen darzuthun versuchen; wir be-
schränken uns dabei meistens auf die Berichte des Irenaeus und
Clemens Alexandrinus.
III. Die Berichte der ..dritten Gruppe" der Schriftstücke der
Philosophumena, verglichen mit den Angaben der andern kirchlichen
Schriftsteller, namentlich des Irenaeus und des Clemens Alexandrinus.
Was zunächst die Relation über die Valentinianer
betrifft, wie Avir sie namentlich in den Philosophumena treffen,
so stammen, wie oben (j). 4) bemerkt, Hippolyts Angaben über
Secundus, Epiphanes, „Andere" (sc. Valentinianer), über ol jieqI
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex. §5
rov IlToXsfiaTov und Marcus oft selbst dem Wortlaut nacli aus
Irenaeus: ganz anders steht es jedoch mit dem Bericht in c. 29
— 36 des sechsten Buches, in welchem er die Lehren des Valentin,
Herakleon, Ptolemäus Tcal jiäoa rj xovrcov O'/oXi) (p. 270, 29. 30)
zusammengefasst wiedergeben will. Hier stimmt nur eine Stelle
wörtlich mit Irenaeus, nämlich diejenige, welche die Namen der
aus vovQ — d?.r/&sia (oder aus löyog — ^cot}) und Xoyog — ^oj?']
(oder av&Qcojtoq ty.xXrjoia) emanierten Äonen angiebt (VI, 30);
etwa wird auch noch auf die Darstellung des Valentinianismus
nach Ptolemaeus bei Irenaeus zurückgewiesen (cf. Phil. VI, 29
p. 270, 37 sq. mit Ii'. I, 11, 5; Phil. VI, 30 p. 274, SS sq. mit Ir. I,
1, 2; Phü. VI, 31 p. 276, 32 sq. mit Ir. I, 1, 2. 3); überhaupt sind
die Grundzüge in beiden Relationen dieselben. Im Einzelnen je-
doch finden wir zahlreiche Differenzen, welche die Selbständigkeit
des Berichtes der Philosophumena klar darthun.
Hippolyt entwickelt die Lehre, indem er von einem Ur-
wesen ausgeht (VI, 29 p. 270, 47^sq.), Irenaeus, indem er diesem
Urwesen als öu^v/og die ^r/// mitgiebt (I, 1, 1); bei jenem liegt
der Grund zur Projizierung von Äonen in der Liebe des Vaters
(VI, 29), bei diesem in seinem Schaffensdrang (I, 1, 1). Hippolyt
lässt zehn Äonen von vovg und dh'j&eia und zwölf von Xoyog
und Ccoi] hervorgebracht werden (VI, 29, 30), Ireuüus die zehn
von Xoyog und Coj?], die zwölf von dv&QOJjtog und iyCxXr/oia
(I, 1, 2). Nach Hippolyt wird die Störung im Pleroma dadurch
veranlasst, dass nachdem die Sophia den Vater erkannt hat, sie
ihn nachahmen und wie er ohne Syzygos gebären will (An[, 30),
nach Irenäus dadurch, dass die Sophia den Vater erkennen woUte
(I, 2, 2); das was sie bei Hippolyt gebiert, ist Folge ihrer ohn-
mächtigen Anmassung (VI, 30), was bei. Irenaeus: Folge der
durch den Horos ihr beigebrachten Überzeugung von der Unfass-
barkeit des Vaters (I, 2, 2, während I, 2, 3 die der Erzählung
Hippolyts entsprechende Angabe enthält). Hippolyt lässt dann
auf die Thränen der Sophia und die Bitte der um ihre eigene
Existenz besorgten Äonen hin durch vovg und dX,r^&eia hervor-
bringen Christus und den heiligen Geist, welche das t'/CTQcof/a
der Sophia von allen Äonen scheiden und projiziert dann selbst
zur völligen Sicherstelluno; des Pleroma den Horos als Wächter
und Schutzmauer der Äonen (VI, 31); — von einer eigentlichen
Wiedervereinigung der Sophia mit dem Pleroma steht dabei
86 § 3- Die Berichte der dritten Ciruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
nichts, obwohl diese nach der ganzen Darstelhmg wahrscheinlich
ist; bei Irenaeus fällt die Aufgabe dem vor Christus und dem
jivevfia ayiov projizierten OQog zu; die Aufgabe des Christus
dagegen ist die Vollendung des Pleroma durch die Belehrung der
Äonen über das Wesen der Syz3^gie (I, 2, 5); Hippolyt weiss
nichts von diesem Lehramt des Christus. Aus Freude über die
wiederhergestellte Harmonie und zur Verherrlichung des Vaters
bringen die 30 Äonen bei Hippolyt den xoivög rov jcX7jQc6f/aTog
y.agjtog, 'l9]Oovg hervor, welcher sich dann zur £^a> ooq)ta gesellt
und sie von ihren Leiden befreit (VI, 32); bei Irenaeus hat die
Ruhe im jtZ/'/Qojf/a das jtvsi\ua ayiov wiederhergestellt, und der
ebenfalls zur Verherrlichung des Vaters hervorgebrachte xiluog
yMQjiog. bpovQ vereinigt sich erst am Ende des ganzen Pro-
zesses als Bräutigam mit der Achamoth, um mit ihr ins Pleroma
einzugehen (I, 7, 1). — Ziemlich übereinstimmend wird nun in
beiden Relationen die Entstehung der irdischen Welt mit ihrem
Herrscher und der Menschen erzählt (Phil. VI, 32, 33; Ir. I, 5);
jedoch trägt der Demiurg beidemal verschiedene Züge. In der
Relation F ist er (icogog und avovg (p. 284, 73), seine Propheten
sind nach dem Spruche des Herrn (Ev. Joh. 10, 8) Diebe und
Räuber (p. 284, 78 sq.), von ihm rührt wohl auch die Decke her,
welche auf dem Herzen des psychisch-pneumatischen Menschen
liegt (p. 284, 86. 87), bei Irenaeus ist er nur arovog (I, 5, 4), er
liebt sogar unbewusst die Pneumatiker und verordnet sie zu Pro-
pheten, Priestern und Königen, weil sie von höherer Natur sind
(I, 7, 3). Beide lehren aber den freudigen Gehorsam des De-
miurgen auf die von der Sophia erhaltene Kunde vom höchsten
Gott hin. — Zuletzt wird bei Hippolyt, nachdem das Pleroma,
die fc'sco oocfia oder Ogdoas und die Hebdomas oder der Demiurg
geordnet waren, durch Maria von der Sophia und dem Demiurgen
der dritte Christus, Jesus gezeugt, damit xa avd-dös (p. 288, 33)
Ordnung erlangen und um öioQO^ojoao&ai xä Jiäßtj xtjg ipvyjjg
(VI, 36 p. 288, 38). Bei Irenaeus kommt einmal (I, 6, 1) der Soter,
um vereint mit den Erstlingen des Psychischen und Pneumati-
schen, vom Demiurgen mit dem psychischen Christus überkleidet,
von der olxovofcia mit einem psychischen Leib ausgestattet, um
die Sophia und den Demiurgen, die psychische Schöpfung zu
retten; ein ander Mal (I, 7, 2) steigt bei der Taufe der aus dem
Pleroma stammende Soter in Taubengestalt auf den Heiland
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex. g7
herab; dieser besteht dann aus vier Bestandteilen: aus Geistigem
von der Achamoth, aus Seelischem vom Demiurgen, aus oixovo-
H'ia und aus dem Soter des jtlriQa)[ia\ danach finden wir also bei
Irenaeus nicht sowohl die scharfe Unterscheidung der drei Christus,
sondern mehr eine vermittelnde Haltung, da der Christus des Ple-
roma auf den menschlichen Heiland sich herablässt und dieser
Christus ja ursprünghch vom Lehrer des Pleroma, dem Spross
des , Eingeborenen- ausgesendet worden war (I, 2, 5). — Von
den Streitigkeiten endlich über den Leib des irdischen Christus,
welche nach Hippolyt eine Trennung der Schule zm' Folge hatte
(VI, 35), berichtet Irenaeus nichts; bei ihm kommt diese Frage
eigenthch gar nicht in Betracht, weil der Soter keinen materiellen
Leib annahm (1, 6, 1).
Die hier gegebene Übersicht der Differenzen zwischen Hip-
polyt und Irenaeus, denen noch andere beizufügen wären, ist jeden-
falls geeignet, um uns die trotz der Gemeinsamkeit der Grund-
züge beider Relationen deutlich hervortretende L'nabhäugigkeit
der Darstellung der Philosophumena von derjenigen des Irenaeus
erkennen zu lassen. Diese bestätigt sich auch durch die stark
verschiedene Terminologie beider Berichte (s. o. p. 79). Und da
der Bericht über die Valentinianer mit den andern Relationen
der „dritten Gruppe" der Schriftstücke aus den Philosophumena
keine irgendwie auffallenden Einzelberührungen aufzuweisen hat,
so ist unser oben ausgesprochenes Zutrauen zu demselben voll-
kommen gerechtfertigt und dürfen wir ihn als eine zwar zeitlich
der Schilderung des Irenäus nachstehende, aber inhaltlich der-
selben gleichwertige Relation bezeichnen.
Wie wir oben (p. 2(3 sq., 52 sq.) bemerkten, zeigt der Be-
richt G auch im Einzelnen enge Berührung mit andern Berichten;
wir mussten annehmen, dass sein Verfasser, der in einem Satze
fast wörtlich mit C, E und A^ übereinstimmt, diese Relationen
vor sich gehabt habe oder umgekehrt: dass G von einem der-
selben benützt worden sei; immerhin sind diese Einzelberührungen
wenig zalilreich, so dass wir glauben dürfen, diese Relation habe
nur wenige fremde Bestandteile angenommen und keine, durch
welche der Charakter des uns durch sie mitgeteilten basilidiani-
schen Systems wesentlich verändert worden sei. Jedenfalls aber
(s. o. p. 79 sq.), entstammt sie einer relativ sehr späten Zeit und
lässt schwach, aber doch deutlich genug eine ältere Darstellung
88 § 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
durchschimmern, nach welcher das basilidianische System einst
nicht, -wie es uns jetzt geschildert wird, einen monistischen und
pantheistischen Charakter an sich trug, sondern einen emana-
tistischen und dualistischen. In dieser Grundlage allein schliesst
dasselbe sich noch an die Berichte der altern Häreseologen,
eines Irenaeus und Clemens Alexandrinus an; alles Andere, haupt-
sächlich die Vorstellung der Evolution des Alls aus dem Samen-
korn, 'welches der ovx cov O-soc hinunterwirft, wird von Nie-
mandem ausser Hippolyt als Lehre des Basilides angegeben;
Irenaeus lässt den Basilides (I, 24, 3), nachdem er ihm mit Sa-
tnrnin aus Antiochien zusammengestellt hat (I, 24, 1), sein System
mit dem ungezeugten Vater beginnen, Hippolyt mit dem nicht-
seienden Gott, — auf jenen aber allein, nicht auf diesen passt
der Begriff der vjisQßoXr/ xallovq xdi cogaLÖrriToa, welcher in
den Philosophumena dem obersten Wesen beigelegt wird (VII,
22 p. 362, 59. 60). Bei Irenaeus entfaltet sich, vom Vater aus-
gehend, eine Fünfzahl von Kräften, — Clemens Alex, rundet sie
zur Ogdoas ab durch Hinzufügung von Jixaioövvt] und EIqtjvtj
(Strom. IV, 25 p. 637); — nach Hippolyt wirft der „Nichtseiende"
ein Weltsamenkorn herunter, welches in nuce die ganze Welt
enthält. Aus diesem erheben sich (neben den drei „ Sohnschaften "
der grosse und der kleine Archon mit ihren Söhnen; jenem wird
der Name lAßgaöaB, beigelegt, bei ihm werden öiaörr.naxa^
aQyal etc. erwähnt, und 365 Himmel sollen von ihm ausgehen,
bei Irenäus ist der mittelbare Schöpfer dieser Himmel der Ur-
vater — der negative Gottesbegriff Hippolyts gestattet dies nicht
— und er heisst 'AßQasccg; unmittelbar werden jene Räume von
den Engeln gemacht, deren Fürst (princeps) der Judengott ist;
nach Irenaeus kennt Basilides also nur einen aQxcav, ebenso nach
Clemens, welcher gleichfalls mit ccqxcov den Judengott bezeichnet
(Strom. II, 8 p. 448). Bei Irenaeus schickt der Vater auf das
unter den Völkern einreissende Verderben hin seinen Erstgebore-
nen, den Novg als Erlöser auf die Erde, damit er die Menschen
von der Gewalt der weltschöpferischen Mächte befreie; — aber
nicht der Erlöser wird gekreuzigt, sondern der in seine Gestalt
verwandelte Simon von Cyrene (Ir. adv. haer. I, 24, 4); — bei
Hippolyt kommt, „als die Kinder Gottes offenbar Averden mussten"
(Phil. VII, 25 p. 370, 1)5 sq.), das Evangelium, obschon es sich
eigentlich von seiner Stelle bei der ersten Sohnschaft nicht weg-
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl, mit Irenaeus u. Clem. Alex. 89
bewegte (p. 370, 99 — 2), zuletzt zu Jesus, dem Sohn der Maria, und
„er leuchtete, ergriffen von dem Lichte, das auf ihn herabstrahlte"
(VlI, 26 p. 374, 56. 57); Clemens t. Alex, lässt den Nus oder
ÖLCcxovoq des höchsten Gottes herabkommen und sich mit dem
Menschen Jesus von der Taufe an bis zum Leiden verbinden
(Excerpta ex scr. Theodoti XVI p. 972).
Die emanatistischen Züge also, welche hie und da in Hip-
polyts Bericht sichtbar werden, finden wir zu einem Gesammt-
bilde vereinigt in den Angaben des Irenaeus und Clemens von
Alexandrien ; hier sind sie an der richtigen Stelle, während sie
dort zu den übrigen Angaben nicht passen wollen und die Dar-
stellung ohne sie einheitlicher wäre; wir sind demgemäss im
Recht, wenn wir diese Züge als Spuren des Gesammtbildes auf-
fassen, welches wir bei den altern Häreseologen antreffen, und
wenn wir dieses Gesammtbüd als das ältere bezeichnen, von wel-
chem eben die jüngere, in den Philosophumena vorhandene Dar-
stellung nur wenige schwache, aber doch noch sichtbare Spuren
bewahrt.
Was nun 2. den Dualismus betrifft, so finden wh' in der
Darstellung der basilidianischen Lehre bei Irenaeus nichts davon;
immerhin whd er nicht so geradezu verleugnet wie in der mo-
nistischen und evolutionistischen Darstellung des Hippolyt, nach
welcher Basilides mit dem reinen Nichts beginnt, dessen Stelle
dann der ovr. mv O^eög einnimmt, welcher den nichtseienden
Kosmos aus dem Weltsamenkorn entstehen lässt. Woher aber
nun die dualistischen Spuren in der Relation G, die „grundlose
Störung und Hemmung in der Scheidung des Allsamens", die
Begriffe der ovyyvöic g)vXoxQiv7]Oig und ajtoxaräoraöig (s. o.
p. 81), welche uns darauf schliessen lassen, dass hinter diesem
monistischen Basilides einst ein dualistischer gestanden hat?
Darauf geben uns wieder einige Notizen Antwort, einige Aus-
sprüche des Basilides, welche uns Clem. Alex, in den Stromateis
aufbehalten hat und die Akten über die Disputation des Arche-
laus mit Manes. Der Verfasser der letztern schreibt (c. 55):
Fuit praedicator apud Persas etiam Basilides cpiidam . . . ., qui
et ipse .... duahtatem istam voluit affirmare, quae etiam apud
Scythianum erat; und weiter: dieser Basilides führe zu Anfang
des 13. seiner Traktate (Agrippa Kastor [Euseb. h. e. IV, 7, 7]
teilt uns mit, dass Basilides 24 Bücher zu „seinem" Evangelium
90 § 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
geschrieben habe) die Parabel vom Reichen und Armen (Luc. IG,
20 sq.) zur Erklärung davon an, „woher die ohne Wurzel und
ohne Ort über die Dinge koimuende Natur entsprossen sei", und
das kann wohl nichts anderes bedeuten, als was Hilgenfeld (Ketzer-
geschichte p. 210) behauptet: Basilides lasse das Böse, welches
anderweitig seine Wurzel habe, als Leiden über die Dinge, wie
über den armen Lazarus kommen, ohne dass es in demselben
Wurzel und Ort habe. — Nach den Akten des Archelaus und
Manes (c. 55) trägt Basilides seine Ansicht über die dualitas mit
Aussprüchen Anderer vor; das Gleiche gilt wohl auch von der
weitern Angabe der Acta: Basilides habe sich von der inanis et
curiosa vanitas weg zu den Barbaren hingewendet, von Avelchen
Einige behaupteten, zwei ungeboreue Prinzipien: Licht und
Finsternis seien die Anfänge von Allem gewesen und hätten
sich später, als sie zur Kenntnis voneinander gelangten, vermischt.
Die inanis et curiosa vanitas geht wahrscheinlich (Hilgenfeld)
auf die griechischen Philosophen; denn nach Agrippa Kastor (bei
Euseb. h. e. IV, 7, 7) hat er Barkabbas und Barkoph und andere
barbarische Prophetennamen im Munde geführt, und Ahnliches
berichtet Clemens AI. (Strom. VI, (5 p. 767) über Isidor, den Sohn
des Basilides, welcher in dem ersten Buche seiner Exegetika zu
dem Propheten Parchor von den Attikern und Aristoteles behauptet,
sie hätten ihre Lehren den Propheten entnommen, und Phere-
kydes habe seine Lehren über Gott der Prophetie des Harn ent-
nommen.
Basihdes wendet sich also den Barbaren zu und behauptet
mit ihren Worten ein Reich des Lichts und eines der Finsternis
als Prinzipien von Allem; diese haben sich dann vermischt. Dazu
stimmt weiter, dass Clemens dem Basilides vorwirft, er vergöttere
den Teufel ({)^udCo3V zov öcaßolov Strom. IV, 12 p. GUI), da er
die Christenverfolgungen auf Gott als ihren Urheber zurückführt,
während sie dem Clemens selbst als Teufelswerk gelten. Auch
wiU dann Clemens die Erörterung der zwei Speziallehren des
Basilides, die über die Seelenwanderuug und über den Teufel
y.arä rovg oixelovg xaiQovg behandeln; Hilgenfeld bemerkt dazu
gewiss mit Recht (Ketzergeschichte p. 221): „Da muss doch die
Lehre des Basilides von dem Teufel ebenso eigentümlich gewesen
sein, wie seine Lehre von der Seelenwanderung. Und worin
kann ihre Eigentümlichkeit anders bestanden ha1)en, als in dem
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex, gj
Dualismus?" — Ximmt aber der echte Basilides eine Vermischung
der zwei ursprünglichen Reiche des Lichts und der Finsternis
an, so passt dazu vollkommen die Angabe des Clemens Alex.
(Strom, n, 20 p. 488), die Anhänger des Basilides nannten die
Leidenschaften | ra jcäü-?/) jcQoöaQT/jfiara oder Geister: Jtvsvfiara,
xara xiva xaQayov y.al övyyvöiv ägyr/aiv jtQOOfjQrrjfiava ry Xo-
yixTJ tpvyjj, und auch andere unechte und ungleichartige Naturen
von Geistern seien der Seele dazu angewachsen, Idiome von
Tieren und Pflanzen; das kann erst seit dem Bestehen der irdischen
Schöpfimg erfolgt sein; deshalb muss die ovyyvoig aQyix?] eben
jene ursprüngliche Vermischung der beiden Reiche bedeuten, von
welcher die Acta des Archelaos reden (Hilgenfeld: der Gnosti-
cismus und die Philo sophumena. Zeitschrift für wissenschafthche
Theologie 1S62, Heft IV, No. XVIU). Auch Isidor spricht in seiner
Schrift: ::r6Ql :;tQOO(fvovQ 'ipvyrjq (Clemens Alex. Strom. II, 20 p. 488)
von jiQooaQri'i^iara der niedern Seele in uns, über welche die
höhere herrschen soU. Aus dieser ursprünglichen Vermischung
stammt auch die Sünde, w^elche (nach Clemens Strom. IV, 12
p. 599 sq. ) Basilides von jedem Menschen auf Erden mitgebracht
werden lässt, von der selbst Jesus nicht frei ist.
Diese Ansicht von dem xäQuyoz und der ovyyyöiq. aQyiyJj
lässt sich nun noch schwach erkennen in dem Begriffe der
ovyyvoig in der Darstellung des basiHdianischen Systems durch
Hippolyt (p. 378, 33. 17). Er bezeichnet hier nur das „Nicht-
geschiedensein des Verschiedenen", wie es der Allsame enthält;
aber da der Allsame in seiner weitem Entwicklung alsbald in
eine „grundlose Störung und Hemmung" gerät, so heisst dies,
dass dieser Begriff der OvyyvoiQ nicht der ursprüngliche war,
Sandern dass ihm zu Grunde liegen muss die Vorstellung einer
Mischung von nicht zusammengehörenden Bestandteilen, d. h. die
Vorstellung von eben jenem ruQuyoc, von welchem der Basilides
des Clemens uns Kunde giebt. Auf diesen Begriff der ovyyvOiq
allein passt dann auch, was die Philosophumena von Jesus sagen,
er sei die djiaQyj) rrjg ffvXoy.QtvijOtcog rcöv ovyxayviiivcov, durch
Leiden und Auferstehung (p. 378, 15sq.J, und in dieser seiner
Thätigkeit stimmt Jesus auch gut zu dem Jesus des Basilides
des Clemens v. Alex., bei welchem ebenfalls mit Jesus die (pvXo-
XQiVTjOig und ajtoxccTaoraoic beginnt (Strom. II, 8 p. 448).
Überblicken Avir noch einmal diese Daten, so ergiebt sich
92 ^ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
uns folgendes Urteil über das Verhältnis der Relation über Basi-
lides beiHippolyt zu den Angaben des Ireuäus und Clemens: die
Relation bei Hippolyt (= G) ist in vielen Punkten sehr ver-
schieden von den Berichten jener andern Häreseologen, der Haupt-
unterschied ist der, dass 1. nach Irenaeus und Clemens Basilides
eine emanatistische Lehre verkündet hat, nach Hippolyt eine
evolutionistische, und dass 2. nach den Angaben des Clemens,
denen Irenaeus wenigstens nicht widerspricht, das System des
Basilides ein duaHstisches war, nach Hippolyt ein monistisches.
Völlis aber hat auch die Relation G den Emanatismus und
Dualismus noch nicht abgestreift; jener tritt zu Tage in den
Attributen des xaXXog und der a>Qai6r7]g, welche dem nichtseien-
den Gott beigelegt und in der Vorstellung von den 365 Him-
meln, welche dem grossen Archon zugeteilt werden; dieser in
den Begriffen der Ovyxvöig, ^vXoxQivt]öig und ajcoxaraoraoig
und in der Thätigkeit, welche dem Erlöser zugeschrieben wird.
Diese emauatistischen und dualistischen Züge passen nicht in das
Ganze der Relation G, sie werden aber erklärlich, wenn man sie
mit den Angaben des Irenaeus und Clemens v. Alex, zusammen-
hält und fügen sich dort gut ein; die Relation G schildert also
einen bedeutend jungem Basilidianismus als Irenaeus und Cle-
mens; Hippolyt ist der Einzige, welcher uns diese Form des
basilidianischeu Systems überliefert hat; ob sein Bericht ein
historisch treues Bild des Systems in späterer Zeit bietet, muss
deshalb dahingestellt bleiben; immerhin sind die direkten Be-
rührungen dieser Relationen mit den andern Relationen der
dritten Gruppe der Philosophumena ein Zeugnis zu Ungunsten
dieser Annahme.
Noch ziemlich mehr direkte Berührungen mit andern Re-
lationen der dritten Gruppe weist die Relation E auf (d. h. die
Darstellung des Simonianismus nach der fisycch/ yljcocpaoig); der
Verfasser von E muss mit A, B, D (s. o. p. 42 sq.), andererseits
mit C, G und mit A^ bekannt gewesen sein (s. o. p. 52 u.
53). Auch hier allerdings sind die Sätze, welche E mit
den andern Relationen gemein hat, meist nicht der Art, dass sie,
wenn in E gestrichen, die Darstellung wesentlich verkürzen oder
entstellen würden; nur die eine Stelle (Phil. VI, 15 p. 246, 35 sq.),
wo es heisst, das Gezeugte müsse das Rote Meer überschreiten
und in die Wüste gelangen etc. (s. o. p. 42 sq.), die ähnlichen
§3. Die Berichte der dritten Grappe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex. 93
Vorstellungen in A, B und D) dürfte nicht wohl fehlen, weil
diese Worte doch das Ziel der ganzen Gott- und Weltgeschichte
darstellen. Zwei andere Stellen, welche ebenfalls wichtig für die
Darstellung des Sinionianisnius in E sind und sich fast gleich in A
finden (s. o. p. 48 u. 49), sind augenscheinlich aus E nach A über-
tragen worden.
Auch hier, wie in G. ist es auffallend, wie sehr die Dar-
stellung der Lehre Simons von den altern Angaben derselben,
wie wir sie bei Irenaeus, TertuUian, Clemens und Pseudo-Clemens
finden, und wie sie auch in den cc. 19 und 20 des sechsten Buches
der Philosophumena gegeben sind, abweicht; der Bericht ist
beidemal ein durchaus verschiedener, und fast nichts in der Dar-
stellung der lljcöcpaoig erinnert an die altern Berichte.
Nach den altem Berichten (cf. bes. Irenaeus adv. haer. I, 23,
1 — 4, Philos. VI, 19. 20) wiU die historische Person des Magiers
Simon aus Gitta für die Offenbarung des Urvaters gegolten, seine
Helena als erste svvoia erklärt haben. Sie gebiert die Engel,
welche die Welt schaffen und wird von ihnen gefangen genom-
men und in die weiblichen menschlichen Körper eingekerkert.
Zur Errettung der von den Engeln schlecht regierten Welt und
der vergewaltigten Ivvoia steigt dann in Simon der Urvater
herab, die ihn erkennenden Menschen werden erlöst. Nach
Pseudo-Clemens (a, a. 0. Homil. 2 cap. 22) erklärte er sich für
den Eoxcöq oder 2^T7/o6fi6Vog.
Nach der 'Aji6g)aotg ist der an die Stelle des einfachen
Eoxcöq getretene '^Eoxcoc, ^rdg. ^xi^ooiavoq bloss noch ein
Prinzip, keine Person mehr, bloss ein Name für das Pneumatische,
welches die Wurzel von AUem bildet, in allem Werdenden wächst
und in den Pneumatikern zu sich als zu dem Urquell zurück-
kehrt (s. o. p. TS); ebenso ist die Iücivolu in keiner Weise mehr Per-
son, sondern seit Ewigkeit ist ein Weibliches in der Urwurzel,
welche einerseits in den männlichen vovg, andrerseits in die weib-
liche tjtivoia auseinandertritt (Phil. VI, IS); aus dieser ersten
Syzygie gehen zwei folgende hervor (VI, 12, 13). Nous und
Epinoia bringen dann den „mittlem Raum" zur Erscheinung,
und in ihm ist der Vater oder der ^Eczcög, Exäg, ^xipö^svoq,
von der Imvoia „Vater" genannt; er ist zugleich identisch
mit der Urmacht und doch ein anderer als sie. — Die
Welt wird nicht von den Engeln gemacht, sondern entsteht,
94 § 3. Die Bericht« der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
iudem die drei Syzygien ihrer materiellen Seite nach reell
■werden.
Kurz, dieser Simonianismiis ist ein vollständig anderer als
der der altern Berichte, ein farbloses Gebilde, zum Teil in reine
Philosophie umschlagend (s. o. p. 78) und nur noch in sehr
schwachen Spuren seine frühere Gestalt erraten lassend.
Gaben uns die altern Häreseologen über Valentin, Basilides
und Simon Notizen in genügender Anzahl, so dass wir in den
Stand gesetzt waren, die diesbezüglichen Angaben der Philosophu-
mena mit jenen zu vergleichen, so sind ihre Aussagen über die
Doketen so wenig zahlreich und aufklärend, dass sie uns fast
nichts nützen, wenn wir die Darstellung der Lehre der Doketen,
wie sie uns in den Philosophumena entgegentritt, in Bezug auf
ihre Treue untersuchen möchten. Wir erfahren aus Clemens v.
Alex. (Strom. VII, 17 p. 900), dass es eine Sekte der AoTciral gab,
und dass der Stifter {a§aQxcop) der d6%?](jig Julius Cassianus hiess
(Strom. III, 13 p. 552); er überliefert uns auch mehrere Aussprüche
dieses Mannes, aus welchen hervorgeht, dass er die Ehe verwarf,
überhaupt den geschlechtlichen Umgang, weil derselbe nicht von
Gott hervorgerufen sei und mit den yLTwvsg öaQfiatirol, den
Röcken von Pell zusammenhänge (Gen. III, 21), also erst nach
dem Falle der Menschheit eingetreten sei (Strom. III, 14 p. 554\
Ebenso leugnen die Doketen die leibliche Geburt des Herrn
(Strom. III, 17 p. 558). Ahnlich berichtet uns Hieronymus (Comm.
in ep. ad Gal. VI, 8 [Opp. VII, 1 p. 526]), Cassian habe die pu-
tativa caro Christi eingeführt.
Von den ethischen Grundsätzen der Doketen spricht Hip-
polyt gar nichts, wie er ja auch z. B. über die von Irenaeus u. A.
hart angefochtene sittliche Lebensführung des Basilides sich kein
Urteil erlaubt. Hingegen weisen vielleicht auf diese Seite der
doketischen Lehre hin die Attribute: yv^vmi' öxtjcrj, aloyvt^tjg
tm-Kälviitia (Gen. 3, 21. Phil. VIII, 8 p. 414, 31. 32), welche Gott
beigelegt werden; vielleicht soll demselben damit ebenfalls die
Verwerfung alles geschlechtlichen Umgangs zugeschoben werden.
— Indessen erscheinen die Doketen der Philosophumena doch
nicht so doketisch wie die des Clemens^ weil der Christus jener
IV ovv xal ro oxorog Ijcfv6v67]rai xo l^mxEQOv {^. 420,55.50).
das von der Maria auf Ankündigung des Engels Geborene anzieht.
— Hippolyt selbst lässt einmal die Sekte ihren Namen von der
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex. 95
vXrj aßarog y.al dxaTaX?]jiTog herleiten (p. 424, 92 sq.j, jedoch
giebt uns seine Darstellung für diese Ableitung des Namens sonst
keine Anhaltspunkte, im Gegenteil: die Hyle fängt die Licht-
strahlen und diese werden vom Demiurgen in immer andere
Körper gesteckt (p. 420, 26 sq.); erst von der Erscheinung des
Soter an hört die Seelenwanderung auf Tp. 420, 33. 34).
Auch die Belation H hat Verwandtschaft mit den andern
Relationen der dritten Gruppe (s. 0. p. 32 sq.); direkt kennt sie sehr
wahrscheinlich die Relation C (s. o. p. 33 sq.); besonders wird die
Entstehimg der Lebewesen fast mit den gleichen Worten und auf
gleich seltsame Weise in H und C geschildert: auf welcher Seite
aber die Priorität liegt, lässt sich u. E. nicht ausmachen. —
Fragen wir aber zuletzt noch einmal: entspricht die Relation H
den sonstigen Berichten über die Lehre der Doketen ? so müssen
wir auch hier, wie leider so oft in unserer Untersuchung, auf
eine bestimmte Antwort verzichten; denn die andern Häreseologen
geben uns viel zu wenig Xotizen dafür. Wir können mu' sagen:
unsere Relation zeigt zwei Bestandteile (s. o. p. 33 sq.). einen
duaKstischen und einen monistischen; jener hat Ähnlichkeit mit
den Angaben von C, jedoch ergiebt sich die direkte Bekannt-
schaft von H und C erst aus einem andern, in Beiden gleich be-
handelten Abschnitte (der Vorstellung über die Entstehung der
lebenden Wesen), leicht möglich ist auch die Bekanntschaft von
H mit A, E und G (s. o. p. 32 u. 33 1; der direkten Berührungen der
Relation H mit den andern Relationen sind wenige, die Relation
H ist also wahrscheinlich ziemlich intakt gebheben: die Christo-
logie z. B. ist doch so eisjentümlich, dass sie kaum anderswoher
entnommen sein kann; das doketische System sieht wohl hier
ziemlich anders aus als einst, die Relation H aber als blosse
Erfindung zu bezeichnen haben wir doch nicht das Recht, so
wenig als die Relation G. die uns einen von den andern Dar-
stellungen dmrchaus verschiedenen Basilides giebt; aber ohne
die Unterstützung durch andere Quellen möchten wir doch auch
nicht die Darstellung der Doketengnosis aLs vollständig treu und
dem wirklichen Thatbestand entsprechend bezeichnen; dagegen
sprechen eben die verschiedenen disharmonierenden Bestand-
teile in derselben Relation imd die mit C übereinstimmenden
Sätze.
Noch bleiben uns die Berichte über die ophitischen
96 § 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
Systeme zur Besprechimg übrig, wir stellen sie ans Ende, weil
jene Relationen am meisten Übereinstimmung unter sich zeigen.
Nahe verwandt mit ihnen, d. h. speziell mit der Relation über
die Naassener, obschon die Schlange selbst nicht erwähnend, ist,
wie wir schon oben gezeigt haben (p. 11 sq., 46 sq., 52 sq.) der kurze
Bericht über die Lehre des Arabers Monoimus. Hier lassen
uns nun die andern Häreseologen vollständig in Stich; nirgends
finden wir auch nur den Namen Monoimus, und Hippolyt selbst
giebt uns ausser der Bezeichnung o Agaip keinerlei Nachrichten
über diesen Mann, nur bringt er eine Stelle aus dessen Brief an
Theophrastus (Phil. VIII, 15), welcher ebenso unbekannt ist. Aber
das ist kaum anzunehmen, dass derjenige, welcher diesen Brief
geschrieben, auch in solche kleinlichen Zahleuspekulationen sich
verirrt hat, wie sie uns die Relation über Monoimus bringt (c. 14).
Ohne diese Zahleuspekulationen finden wir so ziemlich den gan-
zen Inhalt dieser Darstellung in den andern Relationen wieder.
A^ zeigt Bekanntschaft mit A (s. o. p. 11 sq., 46 sq.), mit B (s. o.
p. 13 sq., 42 sq., 57 u. 5S), mit C, E und G (s. o. p. 53 sq.), und wären die
Zahlenspekulationen nicht, so bestände zwischen der Darstellung
der naassenischen Lehre und A^ kein irgendwie nennenswerter
Unterschied. — Die gleiche Hand muss in A, A^ B, C, E und
G gewaltet haben; die Abhängigkeit der in diesen fünf Relationen
gleich lautenden Sätze voneinander kann u. E. nicht nachgewiesen
werden. — Hat also jemand die Relation A^ aus den übrigen
Relationen zusammengesetzt und diesem Stück dann den Namen
Monoimus als Verfasser vorangestellt? Das wird sich wolil nie
entscheiden lassen, wenn nicht etwa noch weitere Schriften dieses
Monoimus auftauchen sollten. Jedenfalls aber sind starke Zweifel
gegen die Echtheit dieses Schriftstücks, das wie ein aus den
andern Relationen zusammengestoppeltes Elaborat aussieht, dessen
Verfasser Niemandem ausser Hippolyt bekannt ist, wohl gerecht-
fertigt, und ehe man Monoimus als neues Glied den Ketzer-
katalogen beifügt, sollten uns erst noch andere Quellen seiner
Existenz gewiss machen.
Was nun die Berichte über diejenigen Häretiker betrifft,
welche in den Philosophumena im fünften Buche zusammen-
gestellt sind als solche, „die von der Schlange aus ihren Anfang
genommen haben" (p. 232, 13. 14), so fliessen auch hier die An-
gaben der Häreseologen merkwürdig spärlich, und einer dieser
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clern. Alex. 97
dieser Schlangenmänner, Justin der Gnostiker, ist seltsamer
Weise wieder Niemandem bekannt ausser Hippolyt. Hippolyt
hat die Darstellung der Lehre dieses Justinus nach eigener Aus-
sage einem Buche dieses Mannes mit dem Titel Baruch entnom-
men (cf. p. 216, 35 sq.). Sonst sagt er uns nichts über seine
Persönlichkeit, so wenig wie über die des Monoimus; auch die
Angabe von dem Eide des Stillschweigens, den Justin seine
Adepten schwören Hess (Phil. V, 24), stammt aus dem Buche
Baruch (V, 27). Auch diese Relation steht in engem Zusammen-
hange mit einigen andern, nämlich mit A, B, C und E (s. o.
p. 18 sq., 44 sq.); verschiedene Sätze, welche wir in zwei, drei
oder vier dieser Relationen fast dem Wortlaut nach übereinstim-
mend gefunden haben, weisen klar darauf hin, dass hier jeweilen
eine Hand gewaltet hat; aber weil die gemeinsamen Sätze je-
weilen verschieden und gut motiviert waren, konnten wir nicht
der einen Relation grössere Ursprünglichkeit vor der andern zu-
gestehen, auch nicht der Relation D (s. o, auch p. 76 u. 77). Die
Einzelberührungen zwischen D und den andern Relationen sind
nicht so zahlreich wie diejenigen von A^; woUten wir die be-
treffenden Sätze aus D streichen, so erlitte doch die Darstellung
keine wesentliche Einbusse. Deshalb kann man diesem Berichte
auch eher Glauben schenken, trotz des vollständigen Mangels an
andern Angaben über den Gnostiker Justin, als der Relation A^.
— Einzelnes aus D erinnert uns an die Darstellung der Lehre
der namenlosen Häretiker bei Lrenaeus (adv. haer. I, 30, 1 — 31, 2),
welche wir nach Hilgenfeld (Ketzergesch. p. 241) ebenfalls als
„Gnostiker" bezeichnen woUen. So erinnert die Eden oder Israel
in D, halb Jungfrau, halb Schlange, an die Sophia-Prunikos
jener Gnostiker iJr. I, 30, 3), welche einen schlangenähnlichen Leib
aus der Hyle angenommen hat (aquatihs corporis tjpumj; ebenso
gleicht der dritte der „mütterlichen" Engel: der Naaq, welcher
die Sünde in die Welt bringt (Phil. V, 26), sehr dem schlangen-
ähnlichen Sohne Jaldabaoths (Ir. I, 30, 5), von welchem Bosheit,
Eifersucht, Neid und Tod hergeleitet werden, und wie endlich
bei Hippolyt (V, 26) der Naas Adam und Eva schändet, so treibt
auch bei Irenaeus (I, 30, 7) Eva Ehebruch. Aber, wie man
sieht: gross ist die Ähnlichkeit der Darstellung der Gnosis
Justins und derjenigen der „Gnostiker" nicht, und auch im
Verhältnis zu A, B und C zeigt D mehrere eigentümliche
Texte u. Untersuchvingeii VI, 3. 7
98 § 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
Züge, welche die grössere Selbständigkeit dieser Relation be-
kunden.
Bedeutend mehr berührt sich mit den Barbelognostikern und
den „Gnostikern" des Irenaeus die Relation der Philosophumena
über die Naassener; Verschiedenes darin wird uns erst aus
Irenaeus klar.
Wie die „Gnostiker" des Irenaeus (I, 30, 1), so verehren auch
die Naassener der Philosophumena (V, 6) den Urmenschen und.
den Menschen söhn , und wie es bei jenen über und hinter dem
Urmenschen noch ein Göttliches giebt: den Bv&6g, so haben
wir bei diesen über und hinter dem Urmenschen den ß-sog ge-
funden (s. o. p. 13 etc.). Wenn dann bei Irenaeus unter dem
Menschensohn der h. Geist erscheint, so wird dadurch die oben
(p. 73) als nach dem Zusammenhang unverständlich bezeichnete
Stelle der Philosophumena erklärlich, wo vom jivsvfia die Rede
ist; nur fliesst in A das Jtvevfm einmal mit dem Menschensohn
zusammen (cf. Phil. V, 9 p. 166, 12. 13), wie ja auch Urmensch
und Menschensohn in A viel mehr ineinander verschwimmen als
bei Irenaeus. Ferner finden wir den Autogenes, dessen Name in
A einmal erwähnt wird bei der Frage nach der Herkunft der
Seele (s. o. p. 73), bei den Barbelognostikern (Ir. adv. haer. I,
29, 2) wieder als Sohn der Eunoia und des Logos, und er bildet
dort mit der. Aletheia die zweite Stamm.syzygie, aus der vier
andere Syzygien hervorgehen. — Die aicovEg der Naassener, die
wir in dem Hymnus an den Urmenschen (V, 6 p. 132, 64. 65)
und in dem am Schlüsse der Darstellung beigefügten naasseni-
schen Psalm (s. o. p. 73) antreffen, ohne dass wir darüber klar
Averden, wie sie zur Entfaltung kommen oder welche Stellung
überhaupt ihnen anzuweisen ist — sie nehmen Gestalt und Namen
an in den aus der Barbelo hervorgehenden Wesen (Ir. adv. haer.
I, 29). — Dem Christus der „Gnostiker" des Irenaeus, dem Sohne
des ersten und zweiten Menschen und des h. Geistes, der zuletzt
auf Jesum herabsteigt, nachdem er durch die sieben Himmel
herabgekommeu ist (Ir. adv. haer. I, 3Ü, 1. 12), entspricht der Jesus
des naassenischen Psahns (Phil. V, lU), welcher den Vater bittet,
ihn zur Rettung der irrenden Seele herabsteigen zu lassen: aicövag
oXovg öioÖEvao}, nvoxrjQia Jiavta 6' avolsco xrX. Hingegen ver-
einigt der Jesus der andern Stücke der naassenischen Relation
das Pneumatische, Psychische und Choische in sich und steigt
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex. 99
nicht ein bestimmtes Mal herab, sondern findet sich in allen
Menschen als der pneumatische Funke (Phil. V, 6 p. 132, 71 sq.;
V, 8 p. 156, 47 sq.).
Bei den „Gnostikern" des Irenaeus (adv. haer. 1, 30, 1) stehen
unter dem Lichtreich von Anfang an die vier Elemente des
Wassers, der Finsternis, des Abgrundes, des Chaos; im naasseni-
schen Psalm dagegen (Phil. V, 10) finden wir rov jcqcototoxov
xo y\)Q\v yäoc, (V, 7 p. 136, 31 auch als lycKv/vnivov bezeichnet).
Wenn dann bei Irenaeus (I, 30, 3. 5) die Sophia Prunikos einen
Sohn erzeugt, den Weltschöpfer Jaldabaoth, von welchem sechs
weitere Emanationen ausgehen, so treffen wir in A (s. o. p. 12)
als Demiurgen den d^wq, jtvQLvoq "lloaldaloc, df^^i&fiov rtragrog,
— eine andere Stelle nennt als Weltschöpfer „den Dritten und
Vierten" (s. 0. p. 12), welcher seine dem obersten Gott feindliche
Natur in der Knechtung der von oben gekommenen pneumati-
schen Bestandteile zeigt. Die Ausdrücke: , der Dritte und Vierte"
(Gott) erklären sich, wenn wir an die sechs Emanationen des
Jaldabaoth bei Irenaeus denken, welche auch das Himmlische und
das Irdische regieren. Bei diesem (I, 30, 6) schaffen die sechs
•Archonten den Menschen, ein ungeheures, kriechendes Gebilde;
darauf deuten wohl dwccfisig al jtoXlal in A hin (V, 7 p. 136, 13),
von welchen aus der Mensch als unbelebtes und unbewegliches
Bild ixELVoxi rov avco, rov vfivovjitvov 'Adäfiavzog av&gmjcov
(p. 136, 12. 13) entsteht. — Mit dem Adamas hängt sehr enge
der 0(fjiQ zusammen; wie im Urmenschen das voegöv, ipv/txdv
und yo'ixöv zusammen vereint ist (Phil. p. 132, 66. 67), so ist der
ISaag die vyQo. ovöla, \md ohne ihn kann nichts bestehen, was
ist (Phil. p. 170, 71 sq.), und wie das Urwesen, mit welchem ja
der Urmensch nahezu verschwimmt, als der „allein Gute" be-
zeichnet wird (p. 142, 26), so wird auch der Naaq (p, 170, 75) als
gut bezeichnet. Dagegen bei den „Gnostikern" des Irenaeus (adv.
haer. I, 30, 5) ist die Schlange der Sohn des yäog, ein böser Geist,
von welchem alles Böse in der Welt herstammt.
Überblicken wir nun die gemeinsamen Berührungen zwischen
A und den „Gnostikern" des Irenaeus, so ist die Anzahl der-
selben eine sehr geringe. Aber es wird doch deutlich, dass die
Naassener der Philosophumena mit jenen „Gnostikern" zusammen-
hängen, dass die Darstellung des naassenischen Systems zum Teil
noch auf der jener „Gnostiker" fusst und auf die weit reichere
1 00 § 3- Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
Gestaltung der Ophitengnosis, wie wir sie eben bei Irenaeus fin-
den, hinweist. Aber wie schwach sind diese Spuren, und wie
unendlich matter und farbloser ist die Darstellung A, gegen die
des Irenaeus gehalten! Jene lässt sich zusammenfassen in die
Sätze: die Naassener verehren Urmenschen und Menschensohn
und Naas. von diesen aus entsteht die Welt, und von ihnen wird
der pneumatische Funke in die Welt gelegt; dieser befreit sich
selbst oder wird von Christus befreit und kehrt zum Urquell
zurück. Aller übrige Inhalt von A besteht aus Illustrationen zu
diesen Sätzen, die aus den entlegensten Gebieten herangezogen
werden. Von dem reichen Inhalte der ophitischen Gnosis bei
Irenaeus finden sich nur wenige, dürftige Überbleibsel, — nichts
wird gesagt von der Sophia Prunikos und der ganzen an sie ge-
knüpften Entwicklung, fast nichts von den sieben Archonten, von
der Bildung des Menschen, nichts von der ganzen Entwicklung
des Menschengeschlechts. Nein, in unendlich vielen Wendungen
werden einige wenige Sätze auf höchst monotone Weise eigent-
lich durchgekaut; die ganz kurz gehaltene Recapitulatio über die
Naassener (X, 9) lehrt uns auf einer Seite ebensoviel als die
22 Seiten (V, 6 — 10), die der Beschreibung der naassenischen'
Lehren dienen. Aber möglich ist es ja, dass das Bild, wie es
uns Hippolyt im fünften Buche der Philosophumena giebt, die
naassenische Lehre seiner Zeit richtig wiedergiebt, wie sie, ihre
ältere Gestalt kaum mehr errathen lassend, vom frühern fest-
gefügten Bau höchstens einige schwache Stützen behaltend, auch
diese schon mannigfachst verändert und verdorben, sie mit allerlei
leichtem und losem Schmuck umwindet, um die Schwäche und
Haltlosigkeit des Baues dem Auge zu entziehen.
Als zweite ophitische Häresie bringt unser Berichterstatter
die Peraten (Phil. V, 12 — 17). Was die andern Häreseologen
über sie berichten, ist ganz unbedeutend. Clemens von Alex.
leitet (Strom. VII, 17 p. 900) ihren Namen ab äjio tojcov, also
von der Landschaft Peräa, und Origenes (c. Celsum VI, 28) lässt
die 'Offiavoi eines gewissen EvrpQazrjg als Urhebers ihrer Lehren
sich rühmen ; das ist Alles, was die andern Häreseologen ausser
Hippolyt wissen. Was Origenes sonst noch über die '0<piavoi sagt,
sie verfluchten Jesum (c. Celsum VI, 28. 40), passt nicht auf
die Peraten Hippolyts. Eher stimmen diese mit den Kainiten des
Irenaeus (I, 31, ]. 2) zusammen, insofern als sie dem Kain, dessen
§ 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex. 10 1
Opfer der Gott dieser Welt nicht annahm, den Ophis als Zeichen
der IJnverletzlichkeit gegeben werden lassen und Esau als von
ihm gesegnet bezeichnen (Phil. V, 16 p. 192, 36 sq.). Davon sagen
die Naassener nichts, wie bei ihnen überhaupt die Beziehungen
auf die alttestamentliche Rehgionsgeschichte, die bei den Peraten
noch deutlich hervortreten, fast völhg verschwunden sind. Ab-
gesehen aber von diesem Unterschiede und abgesehen von dem
andern, nach welchem die Peraten die sichtbare Welt für den
Ausfluss der Gestirne erklären (Phil. V, 15). sind, wie wir oben
(p. 13 sq.) gezeigt haben, die Anschauungen in A und B fast völlig
dieselben; nur die Worte sind andere und auch diese nicht immer.
Einen bedeutend anders gearteten Ophitismus finden wir aus-
gebildet in der sethianischen Lehre nach Hippolyts Dar-
stellung (V, 19 — 22); Origenes kennt die Sethianer ebenfalls und
Hippolyt I (Pseudo-Tert. c. 8, Philaster haer. 2, Epiphanius Haer.
38; cf. Hilgenfeld: Ketzergeschichte p. 251); dieser aber giebt
uns ein anderes Bild von ihnen als die Philosophumena ; Epi-
phanius weiss von Schriften, welche Seths Namen trügen. P. 17 sq.
haben wir die Unterschiede der Relation C von den Relationen
A und B und p. 18 sq. das Verhältnis der vierten Gestalt ophi-
tischer Gnosis zu A, B und C behandelt; hier wollen wir nur
noch sagen, dass obwohl H und C (s. o. p. 33 sq.) viel AhnHch-
keit aufweisen, besonders in ihrer Vorstellung von der Ent-
stehung der lebenden Wesen, die betreffenden Sätze in C doch
nicht aus H entnommen sein können, obschon uns in C auch der
6(piq als uQxrj rrjg ysvvt'jöscog genannt wird (p. 206, 61), weil die-
selben in C mit der ganzen Art der Darstellung in c. 19 doch
gut zusammenstimmen und auch äusserlich völlig ungesucht sich
in den Zusammenhang einfügen; dasselbe aber müssen wir sagen
von den betreffenden Sätzen, wie sie uns in H, in der Schilde-
rung der doketischen Lehre entgegentreten. Ebenso steht es mit
den Sätzen in G und G, welche auf fast wörtlich gleiche Weise
das Ende der ganzen Weltentwicklung erzählen (s. o. p. 26 sq.).
Auffallend aber ist in hohem Grade, dass die Relationen C
und D, welche sowohl voneinander, als von A und B dem Lehr-
charakter nach ziemlich oft abweichen, Aviederum unter sich und
mit A und B zahlreiche Berührungen aufweisen (s. o. p. 42 sq.),
welche meist nicht bloss zufälliger Natur sind und doch auch
meist so selbständig und eigentümlich gefasst in der einzelnen
102 § 3. Die Berichte der dritten Gruppe vergl. mit Irenaeus u. Clem. Alex.
Relation uns entgegentreten, dass man in der Hegel nicht von
ihnen aus auf die Abhängigkeit der einzelnen, sie enthaltenden
Relationen untereinander schliessen darf. A, B und E bringen
eine gleiche Spekulation über Ägypten (s. o. p. 42 sq.); A, B, D
und E eine ebensolche über das Paradies (s. o. p. 44 sq.); A, B, C
und G gebrauchen zur Schilderung der Rückkehr des pneumati-
schen Geistes zu seinem Urquell dieselben Bilder und Worte (s. o.
p. 53 sq.); fernere Berührungen finden statt zwischen A^ und B
(s. 0. p. 57 u. 58), A uudC (s. o. p. 45 u. 52), B und C (s. o. p. 51 u.
52), zwischen A, C und D (s. o. p. 58 sq.). Aber überall fast mussten
wir sagen: die Verfasser der betreffenden Relation müssen die
andern Relationen, mit welchen sie oft satzweise übereinstimmen,
gekannt haben; aber die Sätze sind fast immer gut motiviert
und passen in den Zusammenhang, — die Abhängigkeit der
einzelnen Relationen voneinander ist nicht zu erweisen.
Was hat uns nun die Vergleichuug der Relationen der dritten
Gruppe der in den Philosophumena enthaltenen Schriftstücke mit
den Berichten der andern kirchlichen Häreseologen gelehrt? Auf
welcher Seite ist die grössere Gewähr für die Richtigkeit der
Angaben? Wir müssen sagen: in den meisten Fällen liegt sie
auf Seiten der altern Schriftsteller, auf Seiten des Irenaeus und
Clemens von Alexandrien. Allein die Relation F, die sich ja
überhaupt von den andern Relationen vielfach vorteilhaft ab-
hebt, erweckt in uns das volle Zutrauen, dass das Bild, welches
sie uns vom Valentinianismus giebt, ein richtiges und den That-
sachen entsprechendes ist. In eine Reihe mit den andern von
uns besonders behandelten Relationen Hippolyts ist F nur inso-
fern zu stellen, als auch diese Relation einer spätem Zeit ange-
hört. Zwar weicht dieselbe von der Darstellung des Valentianis-
mus, wie wir sie namentlich bei Irenaeus finden, oft und viel ab;
aber die wichtigen Grundzüge sind gemeinsam, und die Ab-
weichungen enthalten nichts, was nicht aus der Weiterbildung
der valentinianischen Lehre erklärt werden könnte. — Anders
gestaltet sich die Sache bei der Relation über Basilides. Diese
unterscheidet sich von den altern Berichten in sehr bedeutender
Weise. Die alte Darstellung liegt ihr zwar zu Grunde, blickt
auch etwa noch deutlich durch; aber der Hauptsache nach ist
der Basilidianismus Hippolyts ein durchaus anderer als der der
altern Häreseologen. Das Gleiche gilt von der Darstellung des
§ 4. Schluss. Resultat. 103
Simonianismus nach der iityaXrj Ajc6g:aoig und der naassenischen
Lehre. Irgend andere Quellen, welche uns bestätigten, dass diese
Häresien, welche in den Relationen G, E und A beschrieben wer-
den, wirklich sich in einer diesen Schilderungen entsprechenden
Weise fortentwickelt haben, besitzen wir nicht. Was die andern
von uns behandelten Relationen betrifft, so kennen auch die altern
Häreseologen die Sekten der Doketen, Peraten und Sethianer;
jedoch sagen sie uns über die Lehrmeinungeu der erstgenannten
Härese überhaupt nichts aus; das Wenige, was uns Origenes über
die Schüler des Euphrates, die 'Ocpiavoi, sagt, und was Hippolyt I
über die Sethianer berichtet, stimmt nicht zu den betreffenden
Kotizen der Philosophumena. Zwar ist die Bemerkung des
Origenes über die Peraten (sie verfluchten Jesum) in ihrer All-
gemeinheit gewiss unrichtig ; hingegen motiviert Hippolyt I den
Namen der Sekte der Sethianer viel besser als Hippolyt H.
Endlich begegnen wir den Häretikern: Monoimus dem Ai*aber
und Justin dem Gnostiker, welchen die Philosophumena eigene
Lehrmeinungen zuschreiben, die sich jedoch bei Monoimus kaum
von denjenigen der Naassener unterscheiden, nur eben in den
Philosophumena und sonst nirgends. Sind wir nun berechtigt,
die oben (p. S4) ausgesprochene Behauptung zu wiederholen:
die Schriftstücke der „dritten Gruppe*^ der Philosophumena
dürfen, mit Ausnahme von F, nicht mehr als glaubwürdige
Quellen für diejenigen Sekten gelten, mit deren Namen sie sich
schmücken? Bevor wir darauf antworten, müssen wir noch
einen Rückblick auf den ganzen von uns durchlaufenen Weg
richten.
§ 4. Schluss. Resultat.
Nachdem wir eine „dritte Gruppe" von Schriftstücken aus
den Philosophumena ausgesondert hatten, welche nach unserer
Behauptung entweder in sehr starker Weise von den uns er-
haltenen Berichten über die von ihnen beschriebenen Häresien
abwichen, oder die uns Systeme von solchen Männern brachten,
deren Namen nur Hippolyt kennt, untersuchten wir diese Re-
lationen in Bezug auf ihre Verwandtschaft untereinander. Wir
fanden (s. o. p. 37 sq.), dass sie im weitern Sinne alle verwandt
sind, was im Grunde nicht befremdlich ist, da sie alle ja gnostische
104 § -l- Schluss. Resultat.
Häresien beschreiben, — dass aber einige derselben zum Teil
sehr nahe Verwandtschaft aufweisen, nämlich die Relationen A
und AI; A und B; A, E, G und H; C, G und H. Wir unter-
suchten dann die Schriftstücke näher in Bezug auf die vielen,
in ihnen sich findenden Einzelberührungen und kamen zu dem
Schlüsse (s. o. p. 61), dass folgende Relationen besonders auf-
fallende zeigen A, B, D und E ; A und C ; A und D ; A ^ und B ;
A und E; C und E; B und C; A und C; G, C, E und A^; A,
B, C und G; A, C und D; — weiter dass diese Einzelberührungen
meist keinen Schluss auf die gegenseitige Abhängigkeit der sie
enthaltenden Relationen erlauben. — Wir untersuchten dann die
Berichte weiter in Bezug auf ihr Alter und erkannten sie alle
als ungefähr derselben, relativ späten Zeit angehörig (s. o. p. 6S
u. 82 sq.). Endlich verglichen wir sie mit den Nachrichten
anderer kirchHchen Schriftsteller und fanden, dass von ihnen die
Darstellungen der Philosophumena oft in sehr starker Weise ab-
weichen, aber in A, B, E, F, G und H eine ältere Grundlage
deutlich erkennen lassen. F zeigt sich als selbständige Weiter-
entwicklung der Lehre Valentins, wie wir sie bei Irenaeus fin-
den; von den Relationen A, E und G können wir nicht behaupten,
dass sie uns ein treues Bild von dem spätem Ophitismus, Si-
monianismus und Basilidianismus geben, weil sie eine von der
altern Form dieser Lehren bedeutend verschiedene Darstellung
aufweisen und die Philosophumena die einzige Quelle für diese
Weiterentwicklung wären; H und B kennen wir in ihrer altern
Form nicht; hingegen gleicht B sehr stark A, so dass wohl die
ältere Form von A auch B zu Grunde liegt. — Ist es uns aber
nicht trotz des Mangels an andern Angaben doch vielleicht mög-
lich, auszumachen, ob diese Relationen die Weiterentwicklung
der in ihnen behandelten Lehren richtig schildern, und ob D
und A^ andrerseits zuverlässige Quellen sind? Zur Beantwortung
dieser Frage müssen wir die Einzelberührungen noch einmal
ins Auge fassen. Diese sind, wie wir feststellten, meist nicht
zufällig und erwiesen sich meist als von einer und derselben
Hand stammend. Danach lässt sich also dieselbe Hand wahr-
nehmen in A und A*; in A, B, D und E; in A^ und B; in A,
C und D; in A und E; in A, B, C und G; in C und H; also in
allen Relationen der dritten Gruppe mit Ausnahme von F. —
Diese Hand ist aber nicht die Hippolyts (s. o. p. 8 sq.). Nun
§ 4. Schluss. Resultat, 105
will Hippolyt fast jede unserer Relationen aus einer schrift-
lichen Quelle geschöpft haben (s. o. p. 9), nur nicht F, G, H
und A^, d. h. von diesen Darstellungen sagt er es nicht geradezu;
aber es ist dem Charakter der Schilderung nach höchst wahr-
scheinlich, dass er es auch hier gethan hat; von Valentin selbst
theilt er uns einen Psalm mit und von Monoimus ein Bruchstück
eines Briefes. Wie er in den Besitz seiner Quellen gelangt
ist, verrät er nicht (s. o. p. 10); nur fasst er (p. 232, 13 sq.)
die Ophiten zusammen als solche, „die in der Endzeit ihre
Meinungen (rag öosag) freiwillig an die Öffentlichkeit gebracht
haben". — Allerdings wi.ssen wir (cf. Fragm. Murat. v. 81 sq. Clem.
Alex. Strom. VIT, 17 p. S97. Orig., Hom. 34 in Lc. Bardesanes
u. s. w.), dass die Schriften der Gnostiker aus einer Schule in die
andere übergegangen sind. Sind demgemäss die Einzelberührungen
nicht daraus zu erklären, resp. könnten sie nicht infolge davon
entstanden sein, dass die Relationen, die ja in der jetzigen Form
einer späten Zeit angehören, auf die mannigfaltigste Weise durch
ihren Übergang von einer Schule in die andere vermischt wor-
den sind? Wenn dem so wäre, so würde allerdings ein sehr ge-
ringes Gewicht auf die Zuverlässigkeit ihres Inhalts gelegt wer-
den dürfen; die einzelnen Berichte hätten dann jeweilen soviel
voneinander angenommen, dass kaum mehr festzustellen wäre,
was nun wirkUch jeder einzelnen Schule zu eigen gehört. Allein die
Sache ist unwahrscheinlich; denn diese Einzelberührungen sind,
wie wir gezeigt haben, fast immer unabhängig voneinander, und
es gelang uns nur sehr selten, nachzuweisen, dass die eine Re-
lation sie einer andern entnommen habe, — es war dies eigent-
lich nur bei einigen Sätzen von A der Fall, die u. E. aus der
Ajtocpaoig fisyäh] Simons stammen; zudem sind auch diese
gleichen Sätze oft so unbedeutenden Inhalts, dass wir uns nicht
denken können, die einzelnen Schulen hätten sie für wichtig ge-
nug gehalten, um ihre eigene Lehre mit diesen fremden Federn
zu schmücken. Dann bleibt uns aber nur noch die Annahme
übrig (welche Salmon in seiner Studie aufstellt und vor andern
bevorzugt): die Relationen A bis H (mit Ausnahme von F)
sind — wenigstens teilweise — erfunden. Allerdings
stellen sich dieser Annahme viele und sehr schwerwiegende Be-
denken gegenüber: hätte ein Mann eine genügend blühende
Phantasie gehabt, sieben Berichte zu erfinden; wie hätte er sie
106 § 'l- Schluss. Resultat.
Hippolyt als treue Berichte in die Hände spielen können; vor
Allem, wie hätte sich Hippolyt so düpieren lassen können, der
doch gewiss auch seine Gegner kannte, gegen die er schrieb, der
sich sonst als ein wohlunterrichteter Mann zeigt, dessen sonstige
Angaben im allgemeinen recht zuverlässig sind? — Allein die
Relationen sind ja durchaus nicht völlig erfunden; A, B, E, G und
H beruhen auf altern Grundlagen, welche wir bei den andern
kü'chlichen Schriftstellern wiederfinden (ausgenommen H); der
Fälscher kann die alten Formen dieser Systeme gekannt und in
geschickter Weise bei seiner Fabrikation benützt haben, und bei
Hippolyt mochten seine Darstellungen um so besser Glauben
finden, wenn sie wirklich Bestandteile besassen, welche mit den
altern Quellen übereinstimmten; der Fälscher kann sie auch in
verschiedener Weise und zu verschiedener Zeit in die Hände Hip-
polyts gespielt haben. Von einem Menschen, der im Geheimen
die ganze gnostische Bewegung verspottet, würden auch mehrere
Stücke begreiflich, die uns jetzt sehr fremd anmuten: so die
Mischung von dualistischen, monistischen und christlichen Mo-
menten, das in c. 14 des fünften Buches wiedergegebene, so dun-
kel und unverständlich gehaltene Buch der Peraten: die jiQoä-
OT8101, der Anfang des basilidianischen Berichtes mit dem
absoluten Nichts oder dem nichtseienden Gott, der eine nicht-
seiende Welt aus dem Nichtseienden schafft, das Ende dieser
Schrift mit der über Alles ausgegossenen ayvoia als ajtoxarä-
OTaoig, die Charakterisierung Gottes in H (cf. Phü. p. 414, 32
— 34) als Feigenbaum, „zu welchem der Suchende kam, aber
nichts fand und deshalb den Baum verfluchte", und ebendort die
Erzählung von den aus dem Ursamen hervorgegangenen Aouen,
die zehnfach, sechsfach und dreifach sich selbst „messen" (Phil,
p. 416, 59 sq.) u. A. m. — Die „Erfindung" wäre auch nicht so
enorm schwierig gewesen; wir haben ja gesehen, wie der Be-
richt über Monoimus fast als blosse Komposition aus den übrigen
Relationen erscheint und fast die gleiche Lehre aufstellt wie die
Relation über die Naassener, dass wiederum diese sich von B
nicht viel mehr als durch den Wortlaut unterscheidet; dass in C,
G und H der Dualismus auf sehr ähnliche Weise dargestellt
wird, dass C und H dieselbe Lehre in Bezug auf die Entstehung
der lebenden Wesen vortragen, dass in A, E, G und H derWerde-
prozess unter dem Bilde des aus seinem Samenkorn sich ent-
§ 4. Schlues. Resultat. 107
wickelnden Baumes vorgestellt wird, und dass in A, B, C, D, Gr
und H die Anschauung vom oregtoDfia wiederkehrt.
Was nun den Verfasser unserer Relationen betrifft, so
meint D. Salmon in seiner Studie, vielleicht habe der Valentinianer,
der den Bericht F abgefasst habe, auch die andern Relationen
geschrieben. Allein dies ist wenig wahrscheinlich. Xahere Ver-
wandtschaft zeigt F nur mit G und D. G und F stimmen haupt-
sächlich zusammen in dem, was sie über den Demiurgen (der in
G durch die zwei Archonten ersetzt wird) sagen: über seine Er-
hebung und schliessliche Anerkennung des höchsten Gottes (s. o.
p. 28 u. 29); F schliesst sich hier an Irenaeus (I, 5,4. 7, 4) an, und
dass Basilides in diesem Punkte gleiche Ansichten hatte wie
Valentin, sagt uns Clemens von Alexandrien (Strom. II, 8 p. 448);
G hängt also nicht von F ab trotz der Gleichartigkeit der An-
schauungen. Bei D aber sind dieselben Gedanken anders moti-
viert und auf andere Weise wiedergegeben. Besonders aber be-
rührt sich F in einzelnen Ausdrücken gar nicht mit den andern
Relationen. Wenn überhaupt die Frage nach dem Verfasser ge-
stellt werden darf, so möchten wir noch am ehesten dem Autor
von A diese Stellung zuerkennen, weil A wohl die meisten Einzel-
berührungen mit den andern Relationen aufweist und die nahe
Verwandtschaft von A^ und B mit A am leichtesten auf diese
Weise ihre Erklärung findet; jedoch möchten wir nicht andere
Vermutungen als von vornlierein unmöglich zurückweisen. Wahr-
scheinlich ist also die Relation F von einem Andern verfasst
worden als die Relationen A, B, C, D, E, G, H und A^
Wir stehen am Schlüsse unserer Untersuchung. Sie sollte
uns Aufschluss geben über diejenigen in den Philosophumena
enthaltenen Schriftstücke, in welchen Hippolyt uns von seineu
Vorgängern stark abweichende Berichte bringt, und über die
andern, welche die Lehransichten von Männern wiedergeben
wollen, deren Lehren, ja deren Namen uns allein Hippolyt ver-
mittelt. Wir behaupten nun zwar nicht, dass die Hypothese von
der teilweisen Erfindung dieser Schriftstücke zwingend sei; wir
verhehlen uns nicht, wie Vieles zu ihren Ungunsten gesagt wer-
den kann — erweckt es doch z. B. ein gutes Vorurteil für diese
gnostischen Schriften, dass in ihuen weder die Apostelgeschichte
noch die Pastoralbriefe verwertet sind — , aber sie scheint uns
trotzdem besser als andere die nicht wegzuleusnenden Schwierig-
j[Qg § 4. Schluss. Resultat.
keiteu zu heben, welche uns die Relationen über die Naassener,
Peraten, Sethianer, über Justin, Simon und Monoimus, über Basi-
lides und die Doketen bieten. Jedenfalls aber: ob nun diese
Hj^othese richtig ist oder nicht: sind die von uns behandelten
Stücke aus den Philosophumena — mit Ausnahme von F — zu-
letzt, bevor sie Hippolyt erhielt, in einer Hand vereinigt ge-
wesen und durchaus als sekundäre Quellen zu betrachten, und
dass die Weiterentwicklung der betreifenden von den Vorgängern
Hippolyts beschriebenen Häresien in den Philosophumena richtig
gezeichnet ist, darf nach all' dem, was hier darüber gesagt wor-
den ist, mit Fug und Recht sehr zweifelhaft genannt werden.
4
SIEBEN NEUE BRUCHSTÜCKE
DER
SYLLOGISMEN DES APELLES.
I —
DIE tlWYNN'SCHEN
CAJÜS- UND HIPPOLYTUS-FRAGJIMTE.
ZWEI ABHANDLUNGEN
VON
ADOLF HARNACK.
Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen
des Apelles.
über Apelles, seine Schriften und seine Lehre, habe ich vor
16 Jahren in meiner Dissertation „De Apellis gnosi monarchica"
gehandelt '). Das Quellenmaterial, welches ich dort zusammen-
gestellt habe, ist meines Wissens von Niemandem vermehrt worden,
auch nicht von Hilgenfeld, der Ztschr. f. wissensch. TheoL 1S75
H. 1 u. Ketzergeschichte S. 531 ff. über ApeUes geschrieben hat.
Ebensowenig Neues hat Meyboom (Marcion en de Marcionieten
1888 S. 203 ff.) beizubringen vermocht. Jetzt bin ich in der Lage,
einige neue Bruchstücke der „Syllogismen'* des Apelles mitteilen
zn können.
Unsere Kenntnis der Syllogismen, dieses Seitenstücks zu
Marcions „Antithesen", ist sehr gering. Ich stelle im folgenden
das bisher Bekannte zusammen:
Pseudotertullian: „Legem et prophetas repudiat . . . Habet
praeterea suos Hbros, quos inscripsit Syllogismorum , in quibus
probare vult, quod omnia quaecunque Moyses de deo scripserit
Vera non sint, sed falsa sint".
Hippol., Philosoph. VII, 38: Nofiov öh xal jtQocp7]Tag övo-
^Tjfiel, ard-Qcojtiva xal ipEvöfj (faöxcov sivai xa ysYQa[i[itva.
Hippol., Philosoph. X, 20: Ovrojg xara rov röfiov xal xmv
3tQog)Tjrcöv ovvrayfiara ajcohjOe, xaraXvetv avrovg ejcr/EiQcöv
mg ipsvÖTj XsXaXrjxorag xal dsov [irj hyvcoxoxag.
1) Patr. App. Opp. I, 2 (1878) p. 140 habe ich darauf hingewiesen, dass
bei Epiphanius (Hippolyt) die christologische regula fidei des Apelles er-
halten ist, welche mit den Worten schloss: dveTcrrj elg oigarbv o&sv xal
rfXEv. In der Monographie war mir diese Beobachtung entgangen.
j 12 Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles.
Rhodou ap. Euseb., h. e. V, 13: lljceXXFjg e^Tj, rag filv
jiQO^i^TELaQ tavräg hltyyuv^ Ölo. t6 fitjöhi' 'ökcog aXrjd^sg sIqtj-
xtraL' dovfig)covoi yctQ vjr aQyovöt xal rpevötig xal lavxalg av-
rixel/jevai .... AjisX)S}g ^ivQia xara zov Mcovotog rjotßtjos
vofiov, öiä jcXeiopojv ovyyQa^ifiärcov rovg O^eiovg ßXaO^rj^j'/oag
Xoyovg dg eXtyyov rs, cog ye öi} aöoxsi, xal avaTQOJirjv avrcöv
ov fiixQccp jiBJioirji^iivog OJiovöyv.
Was Tertulliau für seine Darstellung des Systems des Apelles
aus den Syllogismen genommen hat, lässt sich nicht mehr ermitteln.
Aber Ambrosius und Origenes bringen uns einige Fragmente.
Jener schreibt (de paradiso V, 28): „Plerique enim, quorum auctor
Apelles, sicut habes in trigesimo et octavo tomo eins,
has quaestiones proponunt: Quomodo lignum vitae plus
operari videtur ad vitam quam insufflatio dei? — Deinde
si hominem non perfectum fecit deus, nnusquisque
autem per industriam propriam perfectionem sibi vir-
tutis adsciscit: nenne videtur plus sibi homo acquirere,
quam ei deus contulif? — Tertium obiciunt: Et si homo
non gustaverat mortem, utique quam non gustaverat,
scire non poterat. Ergo si non gustaverat, nesciebat; si
nesciebat, timere non poterat. Frustra igitur deus mor-
tem pro terrore obiecit, quam homines non timebant."
Origenes hat uns folgendes aufbewahrt (in Genes, hom. II, 2
Lommatzsch VIII p. 134 sq.): „Sed his omnibus tanta arte compo-
sitis, obiciunt quidam quaestiones, et praecipue Apelles, qui fuit
discipulus quidem Marcionis, sed alterius haereseos magis quam
eius, quam a magistro suscepit, inventor. Is ergo dum assignare
cupit, scripta Mosis nihil in se divinae sapientiae nihilque operis
sancti spiritus continere, exaggerat huiusmodi dicta et dicit,
nullo modo fieri potuisse ut tam breve spatium tot ani-
malium genera eorumque cibos, qui per totum annum
sufficerent, capere potuisset. Cum enim bina et bina
ex immundis animalibus, hoc est, bini masculi et binae
feminae — hoc enim indicat sermo repetitus -r-, ex mun-
dis vero septena et septena, quod est paria septena in
arcam dicantur inducta, quomodo, inquit, fieri potuit
istud spatium, quod scriptum est, ut quattuor saltem
solos elephantes capere potuerit? Et posteaquam per sin-
gulas species hoc modo refragatur, addit super omnia his verbis:
Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles. l\^
„constat ergo fictam esse fabulam; qiiod si est, constat,
non esse a deo hanc scripturam" i). Dazu:
Orig. c. Geis. V, 54 (Lomm. XIX p. 268 sq.): 'Ejcel öe (piXa-
X?]&ojg, T« xaza xov xotiov assza^ofiev, cpr/oofisv, 6ti 6 Mag-
y.Uovoq yv(x>QLHoq 'AjC£X?J/g, alQtOscoQ rivog ysvofievog jrarTJQ
xal (ivd^ov rjyov fisvoq sLvaL xa ^lovöaloDv ygafifiara,
cprjaiv, oxi fiovog ovxog (seil. Xqioxoq) ejtiöe6/ifi7pcE xcö yivEt
xcöv av&QOjjiojv-).
Der Geist, in welchem Apelles seine „Syllogismen" geschrieben
hat, lässt sich aus diesen kurzen Mittheilungen und Proben wohl
erkennen. Marcion hatte in seinen „Antithesen" lediglich eine
religiöse Kritik an das Alte Testament angelegt, die Vorstellung,
dass dasselbe überall thatsächliche Wahrheit wiedergebe, streng
festgehalten, aber eben deshalb geschlossen, dass der Gott des
Alten Testamentes ein Anderer sein müsse, als der höch.ste, gute
Gott. Sein Schüler Apelles dagegen hat sich überzeugt, dass
die Bücher Mosis aus Mythen bestehen, d. h. von Menschen
gefälscht seien und daher keinen Anspruch erheben können,
für irgend welche Theologie (sei es für die Erkenntnis des Welt-
schöpfers, sei es für die des höchsten Gottes) ausgebeutet zu
werden. „Omnia, quaecumque Moyses de deo scripserit, vera non
esse, sed falsa" — dv&-Qc6jriva xal ipavör/ eivai xa ysygafZf/tva —
ipEvörj XsXaXrjxoxag xal d-sov firj lyvcoxöxag — ovx c'r/ia xa
McovOecog övyygaiifjaxa — „scripta Mosis nihil in se divinae sa-
pientiae nihilque operis sancti spiritus continere" — }psvö^g aga
6 fivd^og' ovx apa ix d^sov ri yQatprj — fivd^ov 7jyov^uevog sivai
xa 'lovöaicov ygaiiftaxa: das ist das Ergebnis seiner Kritik. Um
sie eindi'ucksvoll Yorzuführen, hat er das grosse Werk der Syl-
logismen geschrieben, eine Leistung, deren Fleiss selbst der zeit-
1) Teilweise griechisch erhalten in Catenen, s. Lommatzsch, 1. c. p. 102sq.:
'EntjTiö^ovv ziveg st övvaxai // xrj'/uxavxTi yußwxbq ywQfjaaL aar xo noX-
Xoaxov (.iÖqlov x(öv stiI yfjg nävxojv l,oj(ov. Kai ixäXioxa ÄTtsDSjq o xov
MuQxiojvoq yvojQif^og xal ysvö/icevog hxsQaq alQeotioq nao" ixelvov nuxrjQ,
cid-eTeZv ßovXöfisvoq (og ovx ''V^^ '^^ Mcovaeojg avyyodfi/iiaza , xoixo hca-
noQriaag ini<fiQU, x6' ipsvörjg uQa b fiv&og' ovx ccQce sx 9-sov tj
yQtt<PV-
2) Was Origeues sonst noch über Apelles beigebracht hat, lässt sich
— 80 ■wenig wie das von Hippolyt im Syntagma Berichtete — nicht mit
irgend welcher Sicherheit auf die Syllogismen zurückführen.
Texte u. Untersuchungen VI, 3. 8
\\4: Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles.
geuössisclie Gegner, Rliodon, widerwillig anerkennen musste.
„Apelles hat gegen das Gesetz Mosis tausendfach gefrevelt,
durch mehrere Schriften die göttlichen Worte gelästert und
sich nicht geringe Mühe gegeben, dieselben, wie er wenigstens
wirklich glaubte, zu widerlegen und gänzlich umzustossen". Jene
„jtXeiova avyyQafjf^ara^^ („habet suos libros, quos inscripsit Syllo-
gismorum") werden illustriert durch die Mitteilung des Ambrosius,
dass sich die Kritik der Sündeufall-Erzälilung in dem 38. Bande
der Syllogismen befunden habe. Wie umfangreich muss das Werk
demnach gewesen sein! Unzweifelhaft muss es die Rüstkammer
für verständige Einwürfe gegen die thatsächliche Wahrheit der
mosaischen Geschichte gebildet haben. Für verständige Ein-
würfe — denn Avie schon der Titel besagt i) und wie die Proben
bei Ambrosius und Origenes beweisen, verfuhr Apelles nach einer
rationalistisch-dialektischen Methode. Um eine wirklich
historische Kritik zu üben, dazu fehlten der Zeit nvch alle Mittel.
Nur in schüchternen Anfängen, und auch da seltsam vermummt,
tritt sie auf, z. B. in dem Brief des Ptolemaeus an die Flora.
Aber die innere, rationale Kritik scheint von Apelles mit grosser,
anerkennenswerter Virtuosität geübt worden zu sein. Was lässt
sich gegen seine Einwürfe in Bezug auf die Arche Noah ein-
wenden? Wie fein ist der mythische Charakter der Urgeschichte
in den drei Fragmenten bei Ambrosius an das Licht gestellt!
Dazu — in den beiden ersten Fragmenten tritt der religiöse,
paulinische Geist der marcioni tischen Schule kräftig und
schlagend hervor. Wie kann der Baum des Lebens in Bezug auf
das Leben mehr bewirken als die göttliche Einhauchung des
Lebensgeistes? Eine Frage, die gewiss den Nagel auf den Kopf
trifft. Aber noch tiefer greift die andere Frage: „Wenn Gott
den Menschen nicht vollkommen geschaffen hat, vielmehr ein
jeder durch eigene Anstrengung sich die Tugendvollendung er-
wirbt, scheint der Mensch sich da nicht Grösseres zu erwerben,
als ihm Gott verliehen hat?" Hier spricht der an der pauli-
nischen Theologie gebildete christliche Lehrer wider die vulgäre
1) „Syllogismen" hat auch der Valentinianer Alexander geschrieben (Tert.,
de carne 17); aber wir wissen nichts Näheres über dieselben. Der Titel
zeigt hier wie dort, dass es sich um ein Werk logisch-dialektischen Inhalts
handelt.
Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles. w^
apologetische Theologie, welche die Freiheit auf Kosten der
Gnade betonte. Man meint Augustin zu hören wider Pelagius
und Julian von Eklanum, und vermag auch aus dieser Stelle
einen Beweis für die bekannte Thatsache zu schöpfen, dass
Marcion den Augustin anticipirt hat. Minder bedeutend, weil
rein formalistisch, ist der dritte Syllogismus, dass Gott nicht mit
dem Tode drohen konnte, weil die Menschen ihn ja gar nicht
kannten ').
Nach dem Mitgeteilten müssen wir es beklagen, dass uns
von dem umfangreichen Werke so wenig erhalten ist. Bedenkt
man, dass derselbe Theologe, der sich durch die kühnste Kritik
ausgezeichnet und zuerst von Mythen im A. T. gesprochen hat,
am Ende seines Lebens resignirt bekannte (s. Rhodon bei Euseb.,
h. e. Y, 13): firj öslv o?,(X)g e^sraCiSLv zov Xoyov, al)^ exactov,
cog jisjcLöTEvxe, öiaitivsiv. Oo39-/]0£09-ca yag rovg sjcl top lörav-
Qcofievov rj^Tcixotag {ccx£(palv£xo), fioiov luv Iv sgyoig dyad-olg
avQiöxcovrai.. x6 61 üiävxcov uoacpiöraTov {sdoyiiariL^sro avzcö)
jiQäy[ia x6 jieqI &£ov. (ßXeys f/ev yag) f/iav ccgy/jp .... rag
fihv jtQO<pf]xeiag lavxag uAyyuv öia xo fi^jöhv öXcog aXr/d-eg
slQTjxavai' aövn(po3Voi yag vjiagyovaL xal tpevöstg xal tavxaZg
avxLxt'iLisvca. xo 6\ jtcög ioxi fda dgyj) fifj yivoDOxsiv (eXEysv),
ovxco de xiVHO&aL fiövov — bedenkt man, dass ein und derselbe
Mann in diesen Kundgebungen sich darstellt -), so darf man wohl
begierig sein, mehr von demselben zu hören.
Wirklich lassen sich aus der Schrift des Ambrosius de pa-
radiso noch sieben weitere Fragmente beibringen. Ich stelle
1) Dieser Einwurf findet sich auch in den pseudojustinischen Quaest.
et Respons. ad Orthodoxes 91 (Otto IV p. 130): El tiqo rfjg nugaßäasay^
b 'A6uß /.oyixov r} dlöyov ov red-eazai d-ävatov, 7t(5; ov ovx siSsv, (og
kwQaxiöq, clnei/.Tj&ivra iSeü.laae &ävarov; Tlöig Si xovvov dyvooifxevov
uvv(5 ü)g iyi'(OGi:itvov ^7tei/.>]asv b 9-fds; Vielleicht ist in jenen Quästionen
noch manches Andere aus den Syllogismen des Apelles geflossen; aber es
lässt sich nicht ausscheiden. Vgl. auch die Quaest. 33 des pseudoaugustini-
echen Dialogus cum Orosio lOpp. Aug. App. V p. 1559 ed. Venet. 1763):
„Quomodo poterat timere mortem Adam, quam nullatenus sciebat"?
2) Darf man vielleicht annehmen, dass Apelles von dem Aristotelismus
beeinflusst gewesen ist, weil er ,, Syllogismen" geschrieben hat und weil so-
wohl das „julu aQ/^" als das „fxr/ yivcöaxsiv ncög iazi fiia uQ/jq, ovro) de
xivsiad-ui növov'' an die peripatetische Philosophie erinnert?
Ilß Sieben neue ßnichstücke der Syllogismen des Apelles.
sie zunächst zusammen und werde sodann ihren Ursprung aus
den Sj'llogismen des Apelles beweisen.
1) De Parad. VI, 30: „Kursus faciuut alias quaestiones hoc
modo: Xon semper malum est non ohedire praeeepto. Si enim
bonum est praeceptum, honesta est obeditio; quod si improbum
praeceptum, non obedire utile. Ergo non semper malum est
non obedire praeeepto, sed bono praeeepto non obedire impro-
bum est. Bonum autem est operatorium coguitionis boni et mali
lignum, quando quidem deus et bonum et malum novit. Denique
ait: „Ecee Adam factus est tamquam unus nostrum". Si igitur
bonum est, scientiam habere boni et mali, bona autem est quam
etiam deus habet, videtur qui interdicit eam hominibus, non recte
interdicere, idque proponunt".
2) L. c. VI, 31: „Alia quaestio: Qui non cognoscit bonum
et malum, nihil a parvulo distat; parvuli autem apud iustum
iudicem nulla est culpa. Justus autem Operator mundi uunquam
parvulum vocasset in culpam, propter quod non cognoverat bonum
et malum, quia parvulus sine uUo est crimine praevaricationis
et culpae".
3) L. c. VI, 32: ..Iterum quaestiones serunt: Qui neseit, in-
quiunt, bonum et malum, ne ipsum quidem novit esse malum
non servare mandatum, nee ipsum bonum novit, quod est obe-
dire mandato. Et ideo quia non noverat, venia, inquiunt, dignus
fuit, qui non obedivit, non condemnatione".
4) L. c. VII, 35: „Iterum alia quaestio subrepit unde mors
accideret Adae, utrum a natura ligni eiusmodi an vero a deo.
Si naturae ligni hoc adscribimus, videtur ligni huius fructus
vivificandi insufflationi dei praestare, siquidem quem vivificaverat
insufflatio, fructus huius ligni traxit ad mortem. Aut si deum
operatorem mortis esse memoramus, dicunt quod gemina eum
opinione accusemus, quod aut ita immitis, ut noluerit ignoscere,
cum posset, aut si ignoscere non potuerit, videatur infirmus".
5) L. c. VIII, 3S: „Iterum quaestio: Sciebat praevaricaturum
deus Adam mandata sua an nesciebat? Si nesciebat, non est ista
divinae potestatis assertio; sie autem sciebat et nihilominus sciens
negligenda mandavit, non est dei aliquid superfluum praecipere;
superfluum autem praeeepit protoplasto illi Adae, quod eum no-
verat minime servatnrum; nihil autem deus superfluum facit; ergo
Sieben neue Bructistücke der Syllogismen des Apelles. 117
non est scriptura ex deo. Hoc enim obiciunt, qui Vetus non
recipiunt Testamentum et has interserimt quaestiones".
6) L. c. YIII, 40: ..Iterum hinc aliam faciunt quaestionem,
ut ad invicem mandati eius, quod diximus in hominis opinione
consistere, hanc ipsam opinionem inipressam a deo nobis tam-
quam praescriptum divinae legis accnsent. Noverat, inquiunt,
lioniinem peccatnrnm, qui creavit eum et bas opiniones boni et
mali impressit, annon noverat? Ut si dixeris quia non noverat,
alienum a maiestate dei sentias: si autem dixeris quia sciens deus
peccaturum bominem, communes tarnen opiniones ei boni et mali
impressit, ut i^ropter admixtionem malorum vitae perpetuitatem
servare non posset, sicut in illo non praesagum futuri, ita in hoc
non bonum deum significare videaris. Atque binc argumentantur
quia non est creatura hominis a deo facta, Xam sicut supra
ostendimus eos dicere quod non est mandatum dei, sie et bic
dicunt: Non ergo creatura hominis a deo, quia deus malum non
fecit. Homo autem opinionem accepit mali, dum a mabs prae-
cipitur abstinere. Hoc autem geuere alium bonum deum, alium
operatorem hominis conantur asserere".
7) L. c. ^T.11, 41: „Dicunt, quomodo bonus deus, qui non
solum passus est introire in himc mundum malitiam. sed etiam
in tantam confusionem venire permisif:"'
Dass diese sieben Stücke sämmtlicli den Syllogismen des
Apelles entnommen sind, ergiebt sich aus folgenden Erwägungen:
a) Die Capp. Y — YIII der Schrift de paradiso, in denen die
3 + 7 Einwürfe enthalten sind, bilden unter den 1 ö Capiteln des
ganzen Tractats eine scharf abgegrenzte Einheit. Hier geht
Ambrosius auf Einwürfe von häretischer Seite ein ^). Da nun
die drei ersten ausdrücklich mit der Formel eingeführt werden:
„Plerique enim, quorum auctor Apelles, sicut habes in XXXVIH.
tomo eius, has quaestiones proponunt", so ist es gewiss, dass
1) Der Einwurf c. IX. 42: „Sunt qui putant nequaquam mandatum
istad (de manducando et non manducando) convenire coeli et terrae atque
omnium creatori, nequaquam dignum incolis paradisi, eo quod illa vita si-
milis angelorum sit", ist anderer Art, als die bisher widerlegten; denn
Ambrosius erkennt ihn wesentlich an, sofern auch er im folgenden die
„Speise" allegorisiert. Also stammt er nicht mehr aus derselben Quelle wie
die vorhergehenden.
1 1 S Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles
auch die folgenden, Avelche durch „Kursus faciunt alias quaestio-
nes, etc." eingeleitet sind, von Apelles stammen.
b) Die sieben Einwürfe sind formell den drei, ausdrücklich
als apellejisch bezeichneten gleichartig; sie haben ebenfalls
syllogistische Form und erweisen sich dadurch als aus den
„Syllogismen" geflossen.
c) Im einzelneu lässt sich noch der marcionitisch-apellejische
Charakter der Einwürfe durch besondere Erwägungen feststellen.
Was den ersten derselben betrifft, so ist der Satz : „Non semper
malum est non obedire praecepto", echt marcionitisch; denn
Marcion und seine Schule haben bekanntlich die nur relative
Bedeutung des Gesetzes und des Gehorsams erkannt. Den
zweiten Syllogismus anlangend, so darf man sich vielleicht
erinnern, dass Marcion, der Lehrer des Apelles, eine Antithese
aus dem Verhalten Christi und des Propheten Elisa zu den Kin-
dern gebildet hat. Der dritte Syllogismus hat nichts Charakte-
ristisches ausser der dialektischen Feinheit, dass der, welcher die
Unterscheidung von Gut und Böse noch nicht kennt, auch das
Schlechte des Ungehorsams und das Gute des Gehorsams noch
nicht zu würdigen vermag. Schlagend aber zeigt der vierte Syllo-
gismus seinen Ursprung von Apelles; denn wenn es hier lieisst,
dass der Baum der Erkenntnis kräftiger wirkte als die Ein-
hauchung Gottes, da er das Leben töten konnte, was aus jener
stammte, so ist das offenbar von demselben erdacht, der geschrieben
hat: „Quomodo lignum vitae plus operari videtur ad vitam quam
insufflatio dei". Dieser Syllogismus ist aber als von Apelles
stammend ausdrücklich bezeichnet (V, 28). Ebenso deutlich zeigt
das fünfte Stück seinen Ursprung von Apelles. Es schliesst mit
den Worten : „Ergo non est scriptura ex deo". Genau so schliesst
aber auch jenes Fragment, welches uns Origenes aufbewahrt hat:
.,constat non esse a deo hanc scripturam". Zum Überfluss fügt
aber Ambrosius noch hinzu: „Hoc enim obiciunt, qui Vetus non
recipiunt Testamentum et has interserunt quaestiones. Verum hi
sua sententia et opinione vinceudi sunt. Cum enim Novi Testa-
menti non refutant fidem, exemplo sunt arguendi ut Vetus cre-
dant". Hier erkennt man die Schule Marcions, und Ambrosius
widerlegt den Apelles im folgenden mit denselben Mitteln, mit
denen Tertullian den Marcion zu widerlegen versucht hat. Er
zeigt nämlich, dass auch Christus den Judas zum Apostel ge-
Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles. j ] 9
maclit hat, obgleich er Avusste, dass er ihn verraten würde.
„Conticescant igitur repugnatores isti Veteris Testamenti". Die
feine Ausführung im sechsten Syllogismus könnte au sich so gut
marcionitisch wie apellejisch sein. Allein die angehängte Wider-
legung des Ambrosius, schliesst den Marcion selbst aus. Er
schreibt: „Quibus respondendum est illico secundum opinionem
suam. Si enim hominem nolunt a deo factum, quia peccator est
homo, et hoc refugiunt, ne bonus deus peccatorem fecisse videatur,
quia non putant bonum, qui fecerit peccatorem, dicant, utrum
operatorem hominis a deo factum putent. Si enim a deo factus
est ille, ut dicunt, Operator hominis, quomodo bonus deus
operatorem mali fecit?" Bekaunthch lehrte Marcion nicht, dass
der Weltschöpfer vom guten Gott geschaffen sei, Apelles aber
lehrte es (s. meine Monographie p. 55 sq.), und auch was bei
Ambrosius weiter folgt, ist seine Lehre: „Quod si dicunt non
esse genitum operatorem mali (d. h. er sei nicht als Urheber
des Bösen erzeugt worden), requireudum utrum bonus deus po-
tuerit inhibere quoquo modo iucipientem malitiam, annon
potuerit?"
Aus diesen Gründen ergiebt sich, dass die sieben Stücke,
ebenso wie die drei voranstehenden, wirkhch den Syllogismen
des Apelles entnommen sind ^). Wir verstehen es jetzt auch, wie
dieses Werk so ungeheuer umfangreich werden musste. Wenn
allein zu einem resp. zu zwei Versen der Genesis zehn Syllo-
gismen gestellt worden sind, konnte die Arbeit leicht 38 und
mehr Bücher umfassen"^).
Wie sind die Syllogismen des Apelles zu Ambrosius gekommen ?
Es ist höchst unwahrscheinlich^ dass er sie selbst in Händen ge-
habt hat. Man braucht nur die Widerlegungen in c. V — VIII
1) Man beachte auch die marcionitisch-apellejische Weltbeurteilung im
siebenten Stück : „non solum passus est introire in hunc mundum malitiam,
sed etiam in tantam confusionem venire pei-misit".
2) Möglicherweise ist auch das, was Grabe (Spicil. I p. 308 sq.) aus
Moses Bar-Cepha Part. III. Comment. de Paradiso c. 1 p. 200 sq. edit. Ant-
verp. 1509 über Simons des Magiers Kritik an der mosaischen Urgeschichte
entnommen hat, auf die Syllogismen zurückzuführen; doch ist eine Ent-
scheidung unmöglich.
120 Sieben neue Bruchstücke der Syllogismen des Apelles.
aufmerksam zu lesen und sie mit dem Tenor der ambrosianisclien
Arbeiten zu vergleichen, um sofort zu erkennen, dass der ganze
Abschnitt übernommen ist. So vermochte Ambrosius selbst nicht
zu schi-eiben. Die Quelle anlangend, so kann man nur zwischen
Hippolyt und Origenes schwanken, die ja auch in dem Hexae-
meron '^) die Gewährsmänner des Amljrosius gewesen sind (s.
Hieron. ep. S4, 7 ad Pammach.)- Ich möchte, ohne mich sicher
zu entscheiden, lieber an Origenes denken (Kommentar zur Genesis),
der uns ja ein grosses Fragment der Syllogismen erhalten hat-
Auf die Nachricht des Praedestinatus freilich (c. 22): „ApelHtas
Origenes ita perfecte superavit, ut eorum causa periodeutes fieret
et per singulas quasque urbes per orientem eundo praedicaret",
darf man nichts geben.
3) Die Sclirift de paradiso hängt mit dem etwas später geschi-iebenen
Hexaemeron ziemlich eng zusammen; s. Ihm, Studia Ambrosiana (1889)
p. 14, wo auch die richtige Datierung erkannt ist.
Die Grwyiiir seilen Ca jus- und Hippolytus-
Fragineiite.
Gwynn, Dr. John, Hippolytus and bis ,.Heads against Caius" — „Hippo-
lytus on St. MattheTT 24, 15 — 22 (Hennathena Yol. VI, p. 397—418,
VII, p. 137—150).
Über die Entdeckung des Dr. Gwvnu habe ich in der Theol.
Lit.-Ztg. ISSS Nr. 26 u. 1SS9 Nr. 21 Bericht erstattet. Ich ent-
.spreche dem von mehreren Seiten an mich gerichteten Wunsche,
wenn ich im folgenden die neuen Fragmente, welche Gwvnn syrisch
und englisch hat abdrucken lassen, in deutscher Übersetzung
vorlege. Die Zuverlässigkeit der Übersetzung Grwynns ist mir
von einem hervorragenden Kenner des Syrischen bestätigt worden.
In dem noch unedierten syrischen Kommentar des Jakobiten
Dionysius Barsalibi zu der Apokalypse, der Apostelgeschichte
und den Briefen — demselben Kommentar, der auch die Existenz
eines Kommentars Ephraems zum Diatessaron Tatians bezeugt
(MS. des Britischen Museums Rieh 7185'), erworben i. J. 1S30,
saec. XIY.) — hat Gwynn fünf Abschnitte entdeckt, in denen
nach Anführung je einer Stelle aus der Apokalypse (8, 8; 8, 12:
9, 2. 3; 9, 15; 20, 2. 3) erst die Meinung eines Cajus kurz ange-
führt wird und dann (viel ausführlicher) die Widerlegung Hip-
polyts. Die fünf Stücke lassen darüber keinen Zweifel, dass
hier Fragmente der „ Capita Hippolyti adv. Caium" vorliegen, die
unter allen Schriftstellern m. W. allein Ebed Jesu (Assem. B. 0.
III p. 15) erwähnt hat (um 1300), s. meinen Artikel „Cajus- in
Herzogs RE.^ S. 63 f. u. IV S. 805 f., Volkmar. Hippolytus u.
1) S. die Beschreibung des Ms. bei G-njnn p. 409 sq.
122 Die Gwyun'schen Cajus- und Hippolytus-Fragmente.
d. röm. Zeitgenossen S. 60 ff., Caspari, Quellen III S. 301 f. 407f.
Die Yon Gwynn eingehend und trefflich besprochenen Fragmente
lauten:
1. „Ein grosser Berg wurde in das Meer geworfen,
und es wurde der dritte Teil des Meeres zu Blut" (Apoc.
S, 8). Hier machte der Häretiker Cajus zu dieser Offenbarung
einen Einwurf und sagte, dass es unmöglich sei, dass dergleichen
geschieht, da ja wie ein Dieb, der in der Nacht kommt, so
das Kommen des Herrn ist (I Thess. 5, 2). Hippolyt von Rom
antwortete ihm und sagte, dass eben solche Zeichen, wie Gott
in Ägypten bewirkt hat, er auch bewirken wird, wenn Christus
erscheint. Und die, welche in Ägypten bewirkt worden sind,
waren partiell, insofern als nur ein Teil des Volkes ihnen unter-
worfen wurde; jene aber werden universell sein — vor dem
jüngsten Gericht — über alle Welt sich erstreckend. Demgemäss
erklärte Johannes in der Offenbarung, dass sie Plagen sein sollten
vor dem Weltgericht — um die Rechtschaffenen zu rächen und
A^ergeltung an den Ungläubigen zu üben — , dass sie aber die
Gläubigen, wenn sie in dieselben verwickelt werden, nicht zu
verwirren vermögen. Ebenso sagte der Herr: Es wird an jenem
Tage eine Trübsal sein, so gross, wie sie nicht gewesen
ist (Mtth.24, 21), und Joel: Ich will Zeichen geben im Him-
mel und auf Erden, nämlich Blut, Feuer und Rauch-
dampf. Die Sonne soll in Finsternis und der Mond in
Blut verwandelt werden, ehe denn der Tag des Herrn
kommt (Joel 3, 3. 4), und Amos: Was soll euch der Tag des
Herrn, denn er ist Finsternis und nicht Licht? Gleich
als wenn du vor dem Löwen flöhest und ein Bär be-
gegnete dir, oder Einer lehnte sich mit der Hand an die
Wand und eine Schlange stäche ihn (Amos 5, 18. 19). Das
Wort, dass der Tag des Herrn kommt wie ein Dieb, be-
deutet im Hinblick auf die Ungläubigen, dass sie Finsternis sind,
da ja die Gläubigen Kinder des Lichts sind, die nicht in der
Nacht wandeln (Job. 11, 10; 12, 35. 36; Eph. 5, 8). Demgemäss
stellte sich in Ägypten der vollendete Typus dar; denn die
Ägypter hatten Finsternis, aber die Hebräer hatten Licht"
(Exod. 10, 22. 23).
2. „Der dritte Teil der Sonne ward geschlagen, und
der dritte Teil des Mondes und der dritte Teil der Sterne,
Die 6-wpm'schen Cajus- und Hippoljtus-Fragmente. j[23
SO dass der dritte Teil derselben verfinstert wurde (Apoc.
8, 12). Hierzu sagte Cajus, dass, ebensowenig wie bei der Sint-
flut die Himmelskörper hinweggenommen und plötzlich versenkt
wurden, dies bei dem Ende eintreten wird, wie geschrieben steht
(Matth. 24, 37?), und Paulus sagt: Wenn sie sagen werden,
es ist Friede und hat keine Gefahr, so wird Verderben
über sie kommen (I Thess. 5, 3). Aber Hippolyt sagt, auf
diesen Einwurf des Häretikers erwidernd: Vor der Flut gab es
keine solche Wunderzeichen, da die Flut partieU war. und die
Himmelskörper wurden nicht hinweggenommen, da das allgemeine
Ende noch nicht gekommen war. Aber wenn Himmel und
Erde im Begriff sind zu vergehen (Mtth. 24, 35), dann kann
es nicht anders sein, als dass ihr Glanz allmähhch abnimmt. Und
dies bezeugt Joel: Vor ihm wird wahrlich die Erde er-
schüttert werden und die Himmel werden zittern, und
die Sonne und der Mond werden finster werden und die
Sterne ihren Schein verlieren (Joel 2, 10). Und unser Herr
sagt in dem Buch des Lucas: Und es werden Zeichen ge-
schehen an der Sonne und Mond und Sternen, und auf
Erden wird den Leuten bange sein, und die Kräfte,
welche im Himmel sind, werden beben iLuc. 21, 25. 261.
Und was das betrifft, dass er ein deutKches Zeichen sendet, so
geschieht es in Hinsicht auf das mangelnde Verständnis der Un-
gläubigen, dass er es anzeigt. Und das Wort anlangend: Wenn
sie sagen werden Frieden, so wird Verderben über sie
kommen, so ist das in Hinsicht auf die Juden gesagt, indem
er anzeigt, dass sie erwarten ihr Land zu besitzen und nun in
Frieden leben zu können, und plötzlich erscheint Christus, imd
sie sind zu schänden gemacht".
3. „Und es kamen aus dem Rauch Heuschrecken auf
die Erde, Und ihnen ward Macht gegeben, wie die
Skorpionen auf Erden Macht haben (Apoc. 9, 2. 3). Hier
machte Cajus den Einwurf, dass nach dieser Stelle die Bösen
durch Heuschrecken vernichtet werden sollen, während doch die
Schrift gesagt hat, dass die Sünder glückselig imd die Ge-
rechten verfolgt sind in der Welt (Ps. 73, 12), und Paulus, dass
die Gläubigen müssen Verfolgung leiden und die Bösen
blühen, verführend und verführt (H Tim. 3, 12.12). Aber
Hippolyt antwortete ihm und sagte, dass die Gläubigen — die,
124 Die Gwynn'schen Cajus- und Hippolytus-Fragmente.
"svelche von der Bosheit verfolgt worden sind — in dieser Zeit
Ruhe haben sollen, weil sie versiegelt worden sind, aber auf
die Gottlosen, welche die Heiligen verfolgt haben, wird die Plage
der Heuschrecken kommen, ganz so wie die Ägypter von den
Plagen vernichtet wurden und die Hebräer frei blieben, obgleich
sie an einem Platz wohnten. Somit sollen die Heiligen in dieser
Zeit in guter Lage sein, wie auch unser Herr gesagt hat: Wenn
aber dieses anfängt zu geschehen, so habet frohen Mut
und hebet eure Häupter auf, darum dass sich- eure Er-
lösung nahet (Luc. 21, 28), d. h. Avenn über die Bösen Plagen
kommen, so haben die Gerechten Ruhe. Und jenes Wort, dass
die Bösen verführen und verführt sind, erfüllt sich in der
gegenwärtigen Zeit: jene verschlagenen Leute, die da die Worte
des Herrn und der Schriften nach ihren bösen Gedanken ver-
ändern — obschon es in der Gegenwart mit ihnen je länger
je ärger wird — werden doch am Ende das Strafgericht er-
halten, so Avie Jannes und Jambres, welche Mosi wider-
standen (II Tim. 3, 8. 9), und werden überwunden und zu schän-
den gemacht werden".
4. „Und die Engel Avurden gelöst, die bereitet waren
auf Zeiten und auf Tage, zu töten den dritten Teil der
Menschen (Apoc. 9, 15). Hierzu sagt Cajus: Es steht nicht ge-
schrieben, dass Engel Krieg machen sollen, auch nicht dass ein
Drittel der Menschen umkommen soll, sondern dass sich Volk
erheben soll wider Volk (Matth. 24, 7). Hippolyt in seiner
Erwiderung (sagt): Nicht von Engeln heisst es, dass sie in den
Krieg ziehen sollen, sondern dass sich vier Völker erheben sollen
aus dem Lande, welches am Euphrat liegt, und dass sie ziehen
soUen wider die Erde und Krieg führen mit den Menschen.
Dass es aber heisst, vier Engel, ist (dem Sprachgebrauch) der
Schrift nicht fremd. Moses sagte: Als Er zerteilte die
Söhne Adams, setzte Er die Grenzen der Völker nach
der Zahl der Engel Gottes (Deut. 32, 8. LXX). Da also die
Völker Engeln zugewiesen worden sind und jedes Volk zu einem
Engel gehört, so behauptete Johannes ganz mit Recht in der
Offenbarung ein Lösen jener vier Engel, nämlich der Perser und
der Meder und der Babylonier und der Assyrer. Da nun jene
Engel, welche über die Völker gesetzt sind, noch nicht den Be-
fehl erhalten haben, die, welche ihnen zugewiesen sind, aufzu-
Die Gwynn'schen Cajus- und Hippoljtus-Fragmente. 125
rühren, so ist damit eine gewisse Fessel der Kraft des Worts
angezeigt, welche sie zurückhält, bis der Tag kommen und der
Herr des Alls Befehl geben soll. Und dies wird dann geschehen,
wenn der Antichrist kommen wird".
5. „Und er griff den Drachen, die alte Schlange,
welche ist der Teufel und der Satan, und band ihn
tausend Jahre, und warf ihn in den Abgrund und ver-
schloss ihn und versiegelte oben darauf, dass er nicht
mehr verführen sollte die Völker, bis dass vollendet
würden tausend Jahre, und darnach muss er los werden
eine kleine Zeit (Apoc. 20, 2. 3). Hier machte der Häretiker
Cajus den Einwurf: dass der Satan gegenwärtig gebunden ist,
geht daraus hervor, dass geschrieben steht, dass Christus in
das Haus des Starken gegangen ist und ihn gebunden
und seiner Güter beraubt hat für uns (Matth. 12,29). Hip-
polyt beantwortete dies und sagte: Wenn der Teufel gebunden
worden ist, wie kann er die Gläubigen verführen luid verfolgen
und die Menschen berauben? Und wenn du sagst, dass er ge-
bunden worden ist in Hinsicht auf die Gläubigen, wie konnte er
sich da an Christus machen, an den, der keine Sünde gethan hat,
nach dem Wort: der Fürst kommt und findet keine Sünde
an mir (Joh. 14, 30)? Und wenn er damals gebunden worden
ist, wie kann uns der Herr zu beten lehren, dass wir erlöst
werden mögen von dem Bösen (Matth. 6, 13)? und wie kann
er begehren, den Simon zu versuchen und die Apostel (Luc.
22, 31)? und wie war ein Gebundener fähig zu sichten die
Jünger und zu verstören (ibid.)? Und sicherlich ist für uns
der Kampf nicht mit Fleisch und Blut, sondern mit Ge-
waltigen und mit den Herrschern der Finsternis dieser
Welt (Ephes. 6, 12). Wenn er gebunden worden ist, so konnte
er nicht den Kampf ausführen oder das Wort wegnehmen,
welches da gesäet war (Mtth. 13, 19), wie es in der Parabel
vom Säemann heisst. Dass er den Starken gebunden hat,
das hat folgenden Sinn: er hat Tadel und Verachtung über die
gebracht, welche nicht zu ihm kommen, wenn er sich gegen
den Teufel wendet, um sie von ihrer Gefangenschaft zu befreien
und sie seinem Vater zu Söhnen zu machen. Dies erweist sich
aus dem, was er unmittelbar nach jenem Wort gesprochen hat:
Wer nicht mit mir ist, der ist wider mich, und wer nicht
126 I^'*? Gwynn' sehen Cajus- und Hippolytus-Fragmento.
mit mir sammelt, der zerstreut (Mtth. 12, 30). Also erst am
Ende der Zeit soll der Teufel gebunden und in den Abgrund
geworfen werden, | wenn der Herr kommt, wie auch Jesajas ge-
sagt hat, dass der Gottlose hinweggenommen werden soll,
damit er die Herrlichkeit des Herrn nicht sehe (Jes.26, 10.
LXX). Und die Zahl der Jahre ist nicht die Zahl von Tagen, son-
dern bedeutet den Zeitraum eines Tages, des herrlichen und voll-
kommenen, an welchem, wenn der König kommt iu Herrlichkeit
mit seinen Erschlagenen (?), die Schöpfung leuchten wird, nachdem
Wort: Die Sonne soll zwiefältig (marg.: siebenfältig, Jes.
30, 26) scheinen, wenn die Gerechten mit ihm essen und trinken
werden von seinem Wein. Das ist der Tag, den der Herr
gemacht hat (Ps. 118, 24), von welchem David gesprochen hat.
Demgemäss, als Johannes mit dem Auge des Geistes die Herr-
lichkeit dieses Tages schaute, verglich er ihn mit einem Zeit-
raum von tausend Jahren, nach dem Wort: Ein Tag in der Welt
der Gerechtigkeit ist wie tausend Jahre (woher?). Und
durch die Zahl zeigt er diesen Tag als vollkommenen an für die,
welche gläubig sind. Aber was das Wort betrifft, dass er nach
den tausend Jahren losgemacht werden und die Völker
verführen soll (Apoc. 20, 7. 8), so bedeutet das, dass er ge-
rechter Weise losgemacht und in den feurigen Pfuhl ge-
worfen und gerichtet werden wird (Apoc. 20, 10. 12) zu-
sammen mit denen, welche von alter Zeit her mit ihm gesammelt
sind, wenn er versammelt hat die, so dem Königtum (Christi)
fremd sind, und Gog und Magog (Apoc. 20, 8).
Aus diesen Fragmenten lernen wir:
1) dass Cajus wirklich existiert hat und nicht etwa eine
Maske für Hippolyt gewesen ist, wie einst Light foot in einem
Aufsatz (Journal of Philology 1868 S. 98—112) vermutet hat,
2) dass der um 200 zu Rom lebende, von Eusebius als ävijit
ExxhjOiaöTixog bezeichnete Cajus, der Gegner des Hauptes der
römischen Montanisten, Proclus, der Verfasser eines Dialogs c.
Proclum, in eben diesem Dialog — denn an ihn hat man wohl
zu denken, da andere Schriften ihm nicht beigelegt werden —
die Apokalypse des Johannes verworfen hat,
3) dass Cajus dies getlian hat, indem er die Unvereinbarkeit
der eschatologischen Weissagungen der Apokalypse mit der
Schrift und mit Paulus darthat,
Die Gwyun'sclien Cajus- und Hippolytus-Fragmente. 127
4) dass zu seiner Zeit Paulus und die Schrift (A. T. und
Evangelium, citiert ist nur Mattliäus'i in der römischen Gemeinde
noch scharf geschieden \s-aren, obgleich auch die Paulusbriefe
als Instanzen galten, dass also der Zustand des Xeuen Testaments,
wenn man von einem solchen überhaupt sprechen darf, genau
derselbe war, den ich aus der pseudocyprianischen Schrift
de aleatoribus ermittelt habe, mit welcher Schrift der Dialog
c. Proclum auch zeitlich ungefähr zusammenfällt,
5) dass die Kritik des Cajus an der Apokalypse starke Be-
rührungspunkte aufweist mit der Kritik der Aloger an demselben
Buche (s. besonders das 4. Fragm.), und dass die Vorstellung des
Schriftstellers, der Teufel sei durch Christus bereits gebunden
worden, einen starken Abfall von dem urchristlichen Gedanken
ausdrückt und, wie bei Origenes, wohl das Merkmal eines sich
an die Welt gewöhnenden Christentums ist,
6) dass die freilich von Anfang an schlecht begründete Hypo-
these, Cajus sei der Verfasser des Muratorischen Fragments, nun
hinfällig geworden ist, da der Verfasser jenes Fragments die
Apokalypse Johannis anerkennt,
7) dass Cajus — wie manche andere Schriftsteller jener Zeit —
die Paulusbriefe (Pastoralbriefe) auffallend frei citiert hat; denn
Fragm. 3 giebt er II Tim. 3, 12 {ptovrjQoX jiQoxöipovGii' ijil ro
XetQOv) durch „die Bösen (müssen) blühen" wieder und ver-
ändert dadurch den Sinn der Stelle durchgreifend, den erst
Hippolyt wieder herstellt.
Mit diesen wichtigen Ergebnissen ist aber die litterar- und
kirchengeschichtliche Bedeutung des Fundes noch nicht erschöpft.
Die umfangreichen Gegenbemerkungen Hippolyts, die übrigens
der Syrer augenscheinlich nicht durchweg zuverlässig wieder-
gegeben hat ij, sind
1) Gwynn (p. 404): „The passages as they stand in Barsalibi's Com-
mentary are, probably, not actual excerpts from the ,Heads'; they have
the air rather of brief summaries of the arguments on either side'".
Über die Schriftcitate des Barsalibi s. Gwynn p. 399: „Barsalibi
quotes Scripture with gi-eat laxity. following the Peshitto in the main, but
■with many traces of familiaritj' with the seventh-century versions — the
Herakleian in the N. T. and the Syi-o-Hexaplar in the Old. Bis citations
from the Apocalypse agree so often and so closely with the version com-
monly printed in Syriac Bibles, as to prove that he knew that version;
12S I^i^ Gwynn' sehen Cajus- und ffippolytus-Fragniente.
8) ein Beleg dafür, dass die „Capita adv. Caium" Hippolyt's,
die nur Ebed Jesu erwähnt hat, wirklich existiert haben.
9) Die Verwandtschaft derselben mit der Polemik des Epi-
phanius gegen die Aloger (s. besonders Gwynn p. 406 sq.) bestä-
tigt evident, dass der letztere wirklich hippolytisches Gut in
dem betreffenden Abschnitt benutzt hat.
l(J) Da Hippolyt das Johannes-Ev. als Instanz gegen Cajus
vorführt (Fragm. 5), so kann Cajus dieses Evangelium nicht ver-
worfen haben. In diesem Punkt unterscheidet er sich also von
den Alogern, mit deren Kritik der Apokalypse er übereiustinmit,
obschon die seinige nicht so höhnend gewesen zu sein scheint,
wie die jener Kleinasiateu. In der Abfolge Aloger-Cajus zeigt
sich also ein Fortschritt in der Bildung des N. T., ebenso wie
sich ein weiterer Fortschritt dieser Bildung in der Abfolge
Cajus-Hippolyt darthut; denn Hippolyt unterscheidet in den
Citationsformeln nicht mehr zwischen der „Schrift" und Paulus.
11) Auf das Einzelne in der Exegese Hijjpolyt's einzugehen,
hätte nur in grösserem Zusammenhang Bedeutung. Einige Pa-
rallelen aus anderen Schriften Hippolyt's hat Gwynn beigebracht.
Doch sei erwähnt, dass das Wort (Fragm. 5): „Ein Tag in der
Welt der Gerechtigkeit ist wie tausend Jahre", apokryph ist.
An II Petr. 3, 8 ist jedenfalls nicht zu denken; denn dort fehlen
die entscheidenden Worte: „In der Welt der Gerechtigkeit". In
Job. 14, 30 hat Hippolyt evqi'jöh gelesen; s. Gwynn p. 417. 144.
Die neuen Fragmente des Cajus bieten wenig Berührungs-
punkte mit den aus der Kirchengeschichte bekannten. Die Frage,
ob Cajus die Apokalypse für cerinthisch gehalten hat, will ich
nicht wieder erörtern. Interessant ist, dass Eusebius die Polemik
des Cajus gegen die Apokalypse verschwiegen hat.
In seiner zweiten Abhandlung teilt Gwynn aus demselben
Kommentare, resp. aus den Excerpten desselben — denn nur
solche scheinen in dem MS. vorzuliegen — zwei Stücke mit, die
sich als Referate aus einer Schrift des Hippolyt darstellen.
Das erste Stück ist ausdrücklich auf Hippolyt von Dionysius
but he diverges from it freely now and then. In my translation I have
endeavoured to represent accurately bis method of citation."
Die Gwynn'schen Cajus- und Hippolytus-Fraginente. 129
zurückgeführt; für das zweite, welches dem ersten sehr ähnlich
ist und ihm unmittelbar folgt, hat Gwynn die Verfasserschaft
des Hippolyt erschlossen und diu*ch Vergleichung mit unzweifel-
haften Ausfüllrungen dieses Autors bewiesen. Das erste Stück
lautet:
„Und die heilige Stadt wird zertreten werden 42 Mo-
nate lang (Apoc. 11, 2). (Dazu): Die Stadt ist die Kirche, und
während dieser Monate soll sie verfolgt und getötet werden,
wenn der falsche Christus (Matth. 24, 24) kommen wird, weil
sie ihn nicht anbetet. Eben in Bezug hierauf hat Daniel gesagt:
Er wird für viele den Bund stärken eine Woche lang;
in der Hälfte der Woche wird das Opfer aufhören (Dan.
9, 27). Die halbe Woche: Das sind drei und ein halb Jahre,
und diese sind gleich den 42 Monaten, w^elche erwähnt sind.
Das Opfer, von welchem er spricht, ist nicht das von Schafen,
sondern sind die Gebete der Gerechten. Und die heilige Stadt,
von der er spricht, ist die Gerechtigkeit, d. h. es sind die, welche
unterdrückt und unter die Füsse getreten sind von dem
Hörn, welches hervorsprosste in der Mitte (Dan. 7, 8. 20.
21. 25), welches ist der Antichrist, wie Daniel gesagt hat.
Hippolyt erklärt auf andere Weise jenes Wort, das gesagt ist
in dem Evangelium (marg.: „In dem Kommentar zum Evange-
lium"): Wenn ihr nun sehen werdet den Greuel der Ver-
wüstung (Matth. 24, 15); denn er sagt, dass das nicht die
Juden betrifft und die Verwüstung von Jerusalem, was hier ge-
sagt ist, sondern das Ende des Antichrists. Die Auserwählten
(v. 22), von denen er spricht, sind die Christen, die in diesem
Kampf stehen werden. Und er sagt: Bittet, dass euere Flucht
nicht geschehe am Sabbath oder im Winter (v. 20), d. h.
er ermahnt, dass wir nicht überrascht werden mögen von den
Ereignissen, die uns treffen werden, wenn wir thatenlos sind in
Bezug auf die Gerechtigkeit, wie die Juden am Sabbath, oder
verstört durch weltliche Sorgen und Sünden, wie einer, der in
einem Wintersturm steht. Es wird alsdann eine grosse
Trübsal ,sein, als nicht gewesen ist von Anfang der
Welt u. s. w. (v. 20, Dan. 12, 1). Dazu bemerkt Hippolyt, dass
sich dies nicht in der Belagerung Vespasians erfüllt hat; denn
nichts Neues ereignete sich für die Welt in jenen Tagen, was
nicht schon früher vorgekommen wäre. Wenn du von KJrieg
Texte u. Untersuchungen VI, 3. 9
130 ßi^ Gwynn'schen Cajus- und Hippolytus-Fiagmente.
sprichst — oftmals hat es in früheren Zeiten Kriege gegeben;
und wenn von Gefangenen — Schlächtereien und Blutvergiessen
haben nicht gefehlt, die grösser waren als jene; und wenn von
dem Verzehren von Kindern und unreinen Tieren — siehe,
dasselbe geschah in den Tagen Ahabs (Jehoram ist gemeint; s.
II Reg. 6, 28). Ebenso bezieht sich das, was der Herr gesagt
hat, nicht auf Jerusalem; denn wenn er von Jerusalem sprechen
wollte, sagte er: Wenn ihr sehen werdet das Heer die
Stadt belagern, so merket, dass herbeigekommen ist
ihre Verwüstung (Luc. 21, 20). Hier (dagegen) ist der Greuel
der Verwüstung, von dem er spricht, der Antichrist. Und
Daniel hat gesagt: In der Hälfte der Woche stand der
Greuel in dem Heiligtum (Dan. 9, 27; 11, 31). Nun, nicht
Vespasian richtete in dem Tempel ein Idol auf, sondern jener
Dämon (Xeysayv), den Trajanus Quintus, ein Hauptmann der
Römer, hinstellte — er errichtete hier das Idol, welches Köre
heisst. Ebenso hat der Apostel geschrieben, dass sich die
Ereignisse auf den Antichrist beziehen: Es sei denn, dass
zuvor der Abfall komme und geoffenbart werde der
Mensch der Sünde, also dass er als Gott in dem Tem-
pel sitzen wird, den unser Herr Jesus umbringen
wird u. s. w. (II Thess. 2, 3. 4. 8). Nach diesem ist es deutlich,
dass Vespasian sich nicht selbst Gott genannt hat, noch sich
in den Tempel gesetzt hat^ noch umgebracht ward durch
den Hauch unseres Herrn. Demgemäss ist es offenbar, dass
in der Endzeit sich solche Trübsale wider die Kirche erheben
werden, wie sie niemals gewesen sind".
Das zweite Stück, welches unmittelbar auf das erste folgt,
lautet:
,,Und ich will Macht geben meinen zwei Zeugen und
sie sollen weissagen u. s. w. (Apoc. 9, 3). (Dazu): Hier
kommen zwei Propheten, Heuoch und Elias, und sie sind die
beiden Ölbäume, von denen er spricht (v. 4), wie auch Sacharjah
von ihnen gesprochen hat (Sach. 4, 3. 11. 14). In Betreff des
Elias nun hat unser Herr gesagt: Elias muss kommen, um
alles zurecht zu bringen (Marc. 9, 12. Matth. 17, 11). Von
diesen sagt er, dass sie Wunder und Zeichen bewirken und Plagen
senden über die Ungläubigen (Apoc. 11,5. 6), damit die Gläubigen
etwas Ruhe haben mögen. Diese zwei Propheten werden auf-
Die Gwynn'sclien Cajus- und Hippolytus-Fragmente. 131
stehen wider den Antichrist, wie Moses und Aaron aufstanden
wider Pharao und die Ägypter. Diese Dinge werden sich ereignen
in der Hälfte der Woche, wenn der Antichrist alle Menschen
zerstreuen wird, so dass dann nicht zwei oder drei zusammen
gefunden werden sollen, die sich vereinigen, um Gott Opfer dar-
zubringen. Es wird sich dann erfüllen, dass das Opfer auf-
hören solL Wenn dann diese getötet sind durch den falschen
Christus (Apoc. 11, 7), so sollen sie nachher wieder auf-
stehen vor den Augen vieler und sollen aufgenommen
werden auf den Wolken, entgegenzugehen unserem
Herrn (Apoc. 11, 11. 12. I Thess. 4, 17). In der Hälfte der
Woche, hat Johannes gesagt, sollen Henoch und Elias Macht
an sich nehmen (Apoc. 11,6) und sollen predigen 1260 Tage,
angethan mit Säcken (v. 3), und Reue lehren dem Volk und
den Heiden. Diese Tage sind die Hälfte der Woche, und
sie sind die zwei Ölbäume und die zwei Fackeln (v. 4),
wie Sacharjah gesagt hat, Henoch und Elias. Und das Tier,
das aus dem Abgrund aufsteigt, soll Krieg machen
wider sie und soll sie überwinden und sie töten. Und
ihre Leichname wird es auf die Strassen werfen^, das
sind die Heerstrassen, der Stadt (v. 7. 8). (Dazu): In Bezug
auf dieses Thier hat Daniel gesagt: Ich sah fürwahr ein
Tier, das stieg auf aus dem Abgrund, d. i. das Meer (Dan.
7, 3), und machte Krieg mit den Heiligen (v. 21); dieses Tier
bezeichnet jenes Hörn, welches aufsprosste (v. 8). Kein
anderes Königreich soll die Heiligen verfolgen ausser diesem
allein, aus welchem das Hörn aufsprossen wird am Ende,
welches der Antichrist ist, der Henoch und Elias umbringen soU.
Und nach diesen Begebenheiten wird sich ereignen, was Jesajas
gesagt hat: Siehe der Herr aus seinem Heiligtum sendet
heraus sein Schwert, gross und stark, wider denDrachen,
die krumme Schlange (Jes. 26, 21 sq.). Und ebenso hat Daniel
gesagt: Das Tier wurde getötet und vernichtet, und
sein Leib ward in das Feuer geworfen (Dan. 7, 11). Der
Leib, von dem er spricht, ist der Teufel, er, der wirksam ist
(II Thess. 2, 7. 9) in dem falschen Christus, und die Stadt,
von der er spricht ;, ist Jerusalem, wo sich dieses begeben soU;
denn Paulus hat in Bezug auf ihn, der der Antichrist ist, ge-
sagt: „Er setzt sich in den Tempel Gottes als Gott".
9*
132 I^i^ Gwynn'sclien Cajus- und Hippolytus-Fragmente.
Zu vergleichen ist zu beiden Stücken HippoL, de Autichristo,
bes. c. 43 ist eine höchst auffallende Übereinstimmung (Gwynn
p. 144). Origenes, mit dem sich Hippolyt in einigem berührt,
bringt gerade die eigentümlichsten Auslegungen nicht (s. Lom-
matzsch IV p. 274 sq.), und Hieronymus schreibt in seinem
Kommentar (zu Matth. 24, 15): „Quando ad intelligentiam pro-
vocamur, mysticum vocatur esse quod dictum est. Legimus autem
in Daniele hoc modo: „Et in dimidio hebdomadis etc." (Dan. 9, 27).
De hoc et apostolus loquitur (II Thess. 2, 3 sq.): „Quod homo
iniquitatis etc." Potest autem simpliciter aut de autichristo ac-
cipi aut de imagine Caesaris, quam Pilatus posuit in templo, aut
de Hadriani equestri statua, quae in ipso sancto sanctorum loco
usque in praesentem diem stetit. Abominatio quoque, secundum
veterem scripturam idolum nuncupatus, et idcirco additur, desola-
tionis, quod in desolato templo atque destructo idolum positum
sit". Diese Erklärung berührt sich auffallend stark mit der
Hippolyt's (auch in der Auslegung des 20. Verses findet sich
eine starke Berührung); aber Hieronymus hat diese doch ent-
weder nicht gelesen oder nicht behalten; denn die wichtigste
Angabe desselben hat er nicht aufgenommen. Hippolyt kennt,
wie seine Auslegung beweist (vgl. auch die Philosophumena), die
Schilderung des Josephus im „bellum Judaicum"; allein dazu
bringt er die bisher unerhörte Kunde: „Jener ,Legeon' (seil.
,Dämon' nach Mrc. 5, 9; so vermutet Gwynn wohl mit Recht)
den Trajanus Quintus, ein Hauptmann der Römer hinstellte: er
errichtete hier das Idol, welches Köre heisst". Gwynn ver-
mutet, dass der hier genannte Trajanus Quintus (seil. Quintus
Trajanus) identisch ist mit dem von Josephus erwähnten Trajan,
Anführer der 10. Legion z. Z. der Belagerung von Jotapata
(B. J. III, 7, 31; 8, 8). Dieser soll also nach Hippolyt ein Bild
der Persephone in dem Tempel aufgerichtet haben. Wann ist
das geschehen? Zur Zeit der Belagerung selbst, etwa damals,
als der Vorhof erobert war? oder zu einer anderen, viel späteren
Zeit? Wir wissen darüber nichts und müssen die neue Kunde
einfach hinnehmen — oder giebt es einen Grund, sie zu be-
zweifeln? Gwynn hat an dieser Stelle nichts zur Aufklärung
beizubringen vermocht; aber auch andere werden schwerlich
helfen können. Schürer (Theol. Lit.-Ztg. 1889 Col. 527) macht
darauf aufmerksam, dass M. Ulpius Trajanus, welcher i. J. 67 im
Die GTrynn'schen Cajus- und Hippolytus-Fragmente. J33
fleere Vespasians eine Legion befehligte, unter den hervor-
ragenden Offizieren, mit denen Titus den berühmten Kriegsrat
kurz vor Einäscherung des Tempels hielt (13. H. VI, 4, 3), nicht
erwähnt wird, also sich damals nicht mehr beim römischen Heere
in Judäa befand.
Ob Hippolyt einen Commentar zum Matthäus-Ev. geschrieben
hat, ist bekanntlich controvers. Hieronymus behauptet es in dem
Prolog zu seinem Kommentar. Allein da nur er — und allein
an dieser Stelle — ihn erwähnt, so haben manche (s. Zahn,
Forschungen II S. 10 f.) die Existenz eines solchen Werkes in
Abrede gestellt und gemeint, Hieronymus habe nach seiner Ge-
wohnheit zuviel gesagt und aus verstreuten Bemerkungen Hip-
polyts zu einzelnen Stellen des Matthäus einen Kommentar
gemacht. Diese Annahme wird durch unser Fragment zwar
nicht sicher widerlegt, aber doch erschüttert, und dies um so
mehr, als in der Handschrift bei der Einführung Hippolyts die
Marginalnote steht: ,,ln the Gospel: write, In the Interpretation
of the Gospel". Diese Bemerkung kann freilich ein blosser
Schluss sein (s. Gwynn p. 142 n. 2); allein es ist nicht not-
wendig, sie so aufzufassen.
Auf die Gestalt des Bibeltextes des Dionysius (Hippolyt)
einzugehen, empfiehlt sich nicht; denn eine Superversion ist
eine zu unsichere Grundlage. Nur auf Grund des syrischen Textes
kann von ihr crehandelt werden.
Druck von August Pries in Leipzig.
Verlag- der J. C. HINEICHS'schen Buchliandlimg in Leipzig.
Patrum apostolicorum opera
Textiim ad fidem codicum et graecoruin et latinorum adhibitis praestan-
tissimis editionibiis recensuerunt, cominentario exegetico et historico
illustraverimt, apparatu critico, versione latina passim correcta,
prolegomenis, indicibus instruxerunt
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Barnabae epistulae graece et latine, recensuerunt atque illustraverunt,
Papiae quae supersunt. Presbyterorum reliquias ab Ireuaeo servatas,
vetus ecclesiae romauae symbolum. epistolam ad Diognetum adjecerunt
Oscar de Gebhardt et Adolfus Harnack. 1S78. 272 S. M. 5. —
Fascicnlus II.
Ignatii et Polycarpi epistulae martyria fragmenta, recensuit et illustravit
Tlieodorus Zahn. 1S7G. 404 Seiten. ""M. 8.—
Fascicnlus III.
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Neue Ausgabe in 24 Bänden. Herabgesetzter Preis M. (3(3. —
Inhalt: I. Ignatius, Polykarpus , Perpetua. — II. Irenäus. — III.
1. 2. Tertullianus. — IV. Cyprianus. — V. Origenes und Klemens. —
VI. 1. 2. Athanasius und Arius. — VII. Basilius. — VIII. Gregor von
Nyssa, Gregor von Nazianz. — IX. Chrysostomus und Olympias. —
X. Ambrosius. — XL 1. 2. Augustinus. — XII. Leo, Gregor der Grosse. —
XIII. Kolumban und St. Gall, Bonifazius, Ansgar. — XIV. Anselm von
Kanterbury, Bernhard von Clairvaux, Arnold von Brescia. — XV. Peter
Abaelard. — XVI. Heloise. Innozenz III., Franziskus von Assisi, Elisabeth
von Thüringen. — XVII. Jobannes Tauler. — XVIII. Heinrich Suso,
Johannes Rusbroek, Gerhard Groot. — XIX. Florentius Radevjnzoon,
Thomas von Kempen. — XX. 1. 2. Johannes von Wykliffe. — XXI. Konrad
Waldhauser, Milic von Kremsier, Matthias von Janow. — XXII. 1. 2.
Johann Hus. — XXIII. Hieronymus von Prag. Das Conzil von Kon-
stanz. — XXIV. Hieronymus Savonarola.
\'crlag der J. C. HINRlCHS'schen Buchhuudlung in Leipzig.
NOVUM TESTAMENTUM GRAECE.
Ad autiqiiissiinos testes deiiiio recensuit
nppnratuui eriticiim oiinii studio perfecfimi apposuit
commeutatiouem isagogicain praetexuit
Constantinus Tischendorf.
Kditio octava critiea uiaior.
Vol. I et II. 1869-. 1872. 2012 S. 38 M.
Volumen III. Proleg oineiia
scripsit Casparus Renatus Gregory, additis curis f Ezrae Abbot.
Pars I. 1SS4. (IV, 440 S.) 10 M. —
Pars II. 1890. (IV, S. 441—800.) 8 M. 50.
Das letzte Heft des zweiten Bandes dieser Ausgabe erschien am Ende
des Jahres 1872 kurz vor der Erkrankung des Verfassers. Da keine Vor-
arbeiten sich unter den Papieren Tischendorf 's befanden, so sah sich
Herr Dr. Gregory, welcher die Bearbeitung der Prolegomena im Jahre 187G
übernommen hatte, genöthigt, dieselben ganz unabhängig auszuführen; nur
■wenige Seiten konnten aus den Prolegomenis zu der editio septima ent-
nommen werden.
Herr Professor Ezra Abbot, der auf diesem Gebiete eine Autorität war,
hatte die Güte, den Herrn Herausgeber mit Eath und That zu unterstützen.
Pars III soll zum gleichen Preise 1891 erscheinen.
Die Prolegomena zur Editio minor können erst nach der Vollendung
des Pars III erscheinen.
NOVUM TESTAMENTUM GRAECE.
Ad antiquissimos testes denuo receusuit
(lelectiique critico ac prolegomenis iustruxit
Constant. Tischendorf.
Editio critiea minor ex VIII. niaicre desumpta.
1877. lOüO S. gebunden 10 M. SO.
Um den Auforderungen der älteren Studenten und der angehenden
Pfarrer entgegenzukommen, hat Tischendorf sich entschlossen, wie bei der
siebenten, so auch bei der achten Auflage, denselben Text in einem kleineren
Format wiederzugeben. Diese editio minor bietet dann auch demgemäss
einen Auszug aus dem kritischen Apparat der grösseren Ausgabe. Die
ausführlichen Citate aus den kirchlichenSchriftstellern fallen weg. Doch
werden die Versionen so wie zum Theile die Minuskeln berücksichtigt. Die
hauptsächlichsten Lesarten der Unzialhandschriften werden aber, und das
ist das Wichtigste, ziemlich ausführlich mitgetheilt. Es ist auch erfreulich
zu sehen, dass diese Ausgabe lobende Anerkennung gefunden hat, nicht nur
in Deutschland, sondern auch in England und Amerika. Die Prolegomena
werden ebenfalls einen der Natur der Ausgabe entsprechenden Auszug aus
den grösseren enthalten und sofort nach Vollendung derjenigen zur editio
maior erscheinen.
Druck von August Pries in Leipzig.
DIE
ÄLTESTEN QUELLEN
DES
ORIENTALISCHEN KIRCHENRECHTES
ERSTES BUCH
DIE CANONES HIPPOLYTI
VON
Dr. PHIL. HANS ACHELIS.
LEIPZIG
J. C. HINRICHS'SCHE BUCHHANDLUNG
1891.
Doch glaube Keiner, dass mit allem Sinnen
Das ganze Lied er je enträtseln werde •,
Wir wollen doch, wenn wir genug geklommen,
Zur rechten Zeit dem Ziele näher kommen.
Goethe: Die Geheimnisse.
DIE CANONES HIPPOLYTI
VON
De. PHIL. HANS ACHELIS.
Inhaltsangabe.
Seite
Vorwort.
Kapitel 1. Die Überliefernog 1 — 23.
2 Die Herstellung des Textes 24—37.
„ 3. Die Ciinones Hippoljti, die „Ägyptische Kirchen-
ordnung" und die entsprechenden Stücke der
Const. Apost. VIII 38—137.
,, 4. Der Wert des jetzigen Textes der Canonee Hippolyti 138 — 149.
,, 5. Die Gemeindeverfassung 150—178.
a. Der Subdiakon 150—152.
b. Der Bisehof 152—160.
c. Der Presbyter IGO— 168.
d. Der Diakon 168—173.
e. Der Lektor 173-174.
f. Witwen und Jungfrauen 174 — 175.
g. Klerus und Laien 175 — 178.
„ 6. Die Gottesdienste 179-211.
a. Der Abendniahlsgottesdienst 181 — 193.
b Der Gebetsgottesdienst 194—197.
c. Die Agape 198—205.
d. Beurteilung der Gottesdienste 205—211.
7. Zeit, Ort, Autor 212-268.
Anhang I. Die Hippolyteische Schrift nepl xctQiOfjKxzwv . 269—280.
Anhang II. Zwei Fragmente Hippolyteischer Predigten . 281^293.
Nachträge und Berichtigungen.
I. Kapitel.
Die Überlieferung.
. Die Erhaltung der Canones Hippolyti (C. H.) verdanken wir
den koptischen Canonisten des 12. — 14. Jahrhunderts, in deren
zahlreich vorhandenen, arabisch geschriebenen Canonensamm-
lungen und Encyklopädien die 3S canones des „Abulides" einen
ständigen Platz haben. Wir werden es uns nicht versagen dürfen,
uns auf die vielverschlungenen Pfade des Alexandrinischen Kir-
chenrechts zu begeben, so spärlich auch die Nachrichten sind,
welche über diese umfangreichen und bedeutenden Werke vor-
liegen, die noch in römischen, französischen und englischen Biblio-
theken des Herausgebers harren.
Der Erste, der eine Kenntnis dieser Literatur nach Europa
brachte, war der Dominikaner Johann Michael W ausleben aus
Erfurt. Er brachte eine Reihe dieser Werke aus Kairo in die
Pariser Königliche Bibliothek, und gab in seinem Werkchen:
Histoire de l'eglise d'Alexandrie (Paris 1677) eine gute Übersicht
über das ihm bekannt Gewordene. S. 2S0 ff. erwähnt er auch die
canones des Abulides und teilt die Überschriften derselben in
französischer Übersetzung mit. ') Seine Quelle pflegt er nicht
namhaft zu machen; er thut dies nur im allgemeinen in der
Einleitung (ohne Seitenzählung) ; Bickell und Haneberg'^) haben
ihm indes nachgewiesen, dass er hier, wie in den meisten Fällen,
wohl die Encyklopädie des Abulbarakat ausschreibt. Er erwähnt
auch, dass Abulides von den Kopten „Römischer Patriarch" genannt
1) Bickell :. Geschichte des Kirchenrechts J, S. 18G Anm. 7 hat sie aus
Wansleben entnommen.
2) Bickell a. a. 0.; Haneberg: Can. Hipp, arabice S. 5.
Texte u. Untersuchungen VI, 4. \
2 Erstes Kapitel.
werde, bedauert aber, nicht erraten zu können, wer dieser Abulides
sei (S. 280).
Das erkannte der um die Geschichte Äthiopiens hoch ver-
diente Hiob Leutholf (Ludolfus) in seinem „Ad suam historiam
Aethiopicam commentarius" (Frankfurt a. M. 1691). Bei der
Beschreibung des grossen codex canonum der äthiopischen Kirche
(S. 304) ^) führt er die canones des Hippolytus an zweiter Stelle
auf, teilt S. 333 ff. die Überschriften derselben in lateinischer
Übersetzung aus Wanslebens französischer mit; erwähnt, dass
Hippolyt wegen dieses Werkes von den Abessiniern „Lehrer der
Kirche" genannt, und von ihnen, wie von den übrigen Orientalen,
als Römischer Papst bezeichnet werde (S. 334. 430).
Wieder Neues erfuhr man aus Assemani's Bibliotheca orien-
talis (Bd. 1, 1709). Denn unter den Werken, welche die Brüder
Assemani von ihrer ägyptischen Reise in die Vatikanische
Bibliothek brachten, befand sich neben dem Nomocanon des
Abulbarakat, den wir schon aus Wansleben kennen, und dem des
Abu Jshak ibn-al-Assal, der ebenfalls die canones des Hippolyt
unter seinen Quellen anführt, auch ein grosses zweibändiges Sammel-
werk, die „Canones ecclesiae Alexandrinae" eines Macarius aus
dem Jahre 1372. In 65 Nummern ist hier alles kirchenrecht-
liche Material, welches dem Verfasser in seinem Kloster in der
nitrischen Wü.ste erreichbar war, zusammengestellt; an 26. Stelle
auch die „Hippolyti papae canones 38." —
Bis dahin war das Wissen über das Werk des Hippolyt zwar
geringfügig, aber doch gesichert; und daher ist das merkwürdige
Misgeschick zu bedauern, dass etwa gleichzeitig mit dieser eine
andere parallele Entdeckung gemacht wurde, die — an sich
interessant und wichtig — die Untersuchung über die C. H. in
falsche Bahnen leitete, und bis auf den heutigen Tag die grösste
Verwirrung geschaffen hat.
1) cf. S. 301 ft"; bist. Aethiop. lib. III, c. 4. n. 31. ßickell S. 211 ff.
In der Inhaltsangabe dieses „Senodos", die Winand Fell: Canones apost
aethiop. (Leipzig 1871) S. 8 ff. nach 2 Berliner und einer Tübinger Hand-
schrift giebt, fehlen die canones Abulidis; doch stimmt ein index in der
Berliner Handschrift No. 23, El. 188b— 192b mit Ludolf, nicht mit dem
codex selbst überein und führt die Can. Hipp, auf, cf. August Dillmann:
Verzeichnis der abessinischen Handschriften der Kgl. Bibliothek zu
Berlin S. 16.
Die Überlieferung. 3
Schon 5 Jahre vor Wansleben machte John Pearson im In-
teresse seiner Forschungen über die Ignatianischen Briefe auf einen
Baroccianischen codex der Oxforder Bibhothek aufmerksam, welcher
die öiöaoxaUa '^IjtJioXvxov enthalte, die nichts Anderes sei als
ein Teil des 8. Buches der Const. Apost. (Vind. epist. S. Ignatii
1672 S. 6üff.)) '^^^ knüpfte daran Bemerkungen, welche noch
jetzt in Betreff der Komposition der Const. Apost. als grund-
legend gelten dürfen. Ferner beschrieb Daniel von Nessel in
seinem Catalogus mss. graecorum bibl. Vindob. 1690 Pars V.,
hist.-eccles. S. 20 f. den codex 7, dessen zweiter Teil unter der
Überschrift: öiarastig rcov aylwv äjtoOxoXcov ölu IjcjtoXvrov
einen Teil des 8. Buches der Const. Apost. von c. 4 an wieder-
gebe (ebenso Lambecius: Comm. bibl. Vindob. 1779 S, 428 ff.;
ed. KoUar 1782 coh 905 ff.; dort, aber unter n. 45).
Der gelehrte Deutsch -Engländer Johann Ernst Grabe griff
diese Notizen auf, konstatierte den gleichen Inhalt der codd.
Barocc. 26 und Vindob. 7 (45), und behielt sich die Herausgabe
vor (Spicil. SS. Patrum Bd. I. 2. Aufl. 1700 S. 283 ff.j. Er
kollationierte auch die beiden Codices, versah sie mit lateinischer
Übersetzung, und nach seinem Tode gab Johann Albert Fabricius
im 1. Bande seiner opera Hippolyti (Hamburg 1716 S. 248 — 59)
diese Arbeit heraus. Grabe selbst hatte noch dasselbe Werk
unter demselben Titel in 2 arabischen Mss. der Oxforder Bibho-
thek nachgewiesen (An essay upon two arabick manuscripts. ed. 2.
London 1712 S. 70; cf. über dieselben Bickell S. 204, 4). Syrisch
kannte das Werk auch Assemani in dem cod. pergam. Vatic. 96
(Bibl. Orient. Bd. II, S. 498), auch dort dem Hippolyt zuge-
schrieben 1). Was dieses Stück charakterisiert, ist, dass es einer-
1) cf. Haneberg S. 22, Anm. 2.: „cod. Vat. Syriac. 127 f. 15 b; 107 f.
72 b col. 2. Constitutiones Apostolorum per Hippolytum. Simonis Cananaei
(est haec lex), quae pertinet ad ecclesiasticos canones: Episcopus bene-
dictionem impertitur, neque vero accipit" etc. Diese Mss. enthalten dem-
nach Const. Apost. VIII, 27 unter der umfassenderen Lberschrift der
Constitutionen durch Hippolyt. — Wright: Catal. of Syr. Manuscripts of
the Brit. Mus. Bd. 2, S. 1033: cod. 14, 526 (saec. VII.), enthält Const.
Apost. VIII, 27. 29—33. 42—46, unter demselben Titel; femer S. 949:
cod. 12, 155 (saec. VIII.), 37 cc. unter ähnlichem Titel; ebenso S. 1037:
cod. 14, 527 (saec. XI). Bunsen (Hippolytus und seine Zeit Bd. 1, S. 515 tf.)
giebt eine dankenswerte Übersicht über den Inhalt des betreffenden Teiles
des cod. syr. 12, 155, der ihm in einer Übersetzung Cureton's vorlag. Be-
4 Erstes Kapitel.
seits offenbar ein Auszug aus dem fertigen 8. Buch der Const.
Apost. ist, andererseits aber eine Reihe von nicht unbedeutenden
Varianten enthält, die man für älter und ursprünglicher als den
geläufigen Text halten muss. Von den C. H. kann es nicht
scharf genug unterschieden werden. Diese Entdeckung hatte zu-
nächst ihre Folgen für die Const. Apost., für deren Abfassung
man jetzt so oder so Hippolyt verantwortlich machte *); dann
aber wurden nun allgemein die canones des Hippolyt, von denen
man nur die Überschriften hatte, nach den constitutiones der
Apostel durch Hippolyt, die man in extenso in vielen Handschriften
besass, beurteilt, und so in zu grosse Nähe an die Const. Apost.
gerückt. So bemühte sich zunächst William Whiston (Primitive
Christianity Bd. Hl, S. 543 ff.; Fabricius Bd. 1, S. XXH hat den
Passus lediglich aus Whiston abgedruckt), zu den Titeln Wanslebens
Parallelstellen aus dem 7. und 8. Buche der Const. Apost. auf-
zufinden, und an der Hand dieser höchst willkürlichen Arbeit hielt
er bald den Nachweis für fast vollständig gelungen, dass die
C. H. ein Auszug aus den Const. Apost. seien.
Selbst ein B ick eil — dem im übrigen auch hier das Ver-
dienst zugesprochen werden muss, die zerstreuten Bemerkungen
umsichtig und sorgfältig gesammelt und übersichtlich zusammen-
gestellt zu haben — liess sich dadurch beeinflussen (S. 186 ff.).
Wenn er auch gegen die Sicherheit Whistons mit Recht Front
macht, urteilte doch auch er, dass die C. H. eine Vermehrung
der in den griechischen Mss, vorliegenden apostoHschen „con-
.stitutiones per Hippolytum" seien, denen man noch andere Stücke
aus dem 8. und andern Büchern der Const. Apost, sowie son-
stigen unbekannten Quellen zugesetzt habe. (Ebenso von
merkenswert ist, dass die öiazd^eiQ auf c. 46 den c. 31 folgen lassen, was
in den Handschriften häufiger begegnet. — Ferner der cod. Sangerm. 38,
der als 6. Buch — doch ohne Hippolyts Namen — die cc. 26. 27. 29 — 33.
42-46, 31a enthält. Herausgegeben in griechischer Rückübersetzung bei
Bunsen : Anal. Ante-Nic. Bd. 11, S. 430 ff. von de Lagarde. — Auszüge aus
dem 8. Buch ohne Hippolyts Namen finden sich im Orient noch häufiger.
z. B. im 3—6. Buch jener unten anzuführenden koptischen „canones
ecclesiastici".
1) Z. B. ausser Pearson, Grabe, Fabricius auch Basnage: histoire de
l'eglise, Bd. 1. 1609 S. 476; Cave: Hist. litt. Bd. 1. S. 106, Simeon de Ma-
gistris: Acta Mart. ad ostia Tiber. 1795 S. 134 ff. (bei Haneberg S. 24);
auch noch Haneberg selbst S. 24.
Die Cberliefening. 5
Drev: Neue Cnters. über die Const. nnd Can. 1832 S. 175; auch
Caspari: Quellen zur Geschichte des Taufsymbols Bd. Ill 1875
S. 367 Anm.). Andererseits aber ist Bickell der Erste, der die für
die Kritik der C. H. entscheidende Beobachtung machte, dass sich
ein Teil der C. H. in der Sammlung der 127 canones, die bald
darauf von Tattam herausgegeben wurde, wiederfindet (S. 190,
Anm. 12; 195 u. Anm. IS).
Scheinbar gehört hierher auch eine Bemerkung de La garde's;
aber nur scheinbar. Denn wenn er bei Bunsen: Anal. Ante-Nic.
Bd. n, 1S54 S. 3S versichert: „in Oriente vulgatissimi sunt
canones Hippolyti qui dicuntur, syriace, arabice, aethiopice
et coptice inveniendi; maximam libri octavi [Const. Apost.]
partem comprehendentes, ut infra in editione nostra mon-
strabimus", so geht doch schon hieraus, und auch aus dem Folgen-
den (S. 39) hervor, dass er hier dem Auszug aus Const. Apost. YIII,
den Const. per HippoL, den Xamen der canones giebt, und nicht
die C. H. im Auge hat.
Sind aber diese Misverständnisse und Verwechselungen alle
aus der mangelhaften Kenntnis der C. H. zu erklären, so kann
diese Entschuldigung für die Kritik Bunsens nicht gelten
(Hippolytus und seine Zeit Bd. 1. 1852 S. 520 ff. 380). Er
schöpfte seine Kenntnis direkt aus einem schon von Beveridge
benutzten arabischen codex der Bodlejanischen Bibliothek in
Oxford. Durch Dr. Moritz Steinschneider (jetzt in Berhn) Hess
sich Bunsen eine deutsche Übersetzung von c. 1 — 4 anfertigen i) ;
1) Bunsen giebt weder in der englischen (Bd. 2, S. 356) noch in der
deutschen (Bd. 1, S. 525) Ausgabe eine nähere Bezeichnung für „die von
Beveridge erwähnte Barocci'sche arabische Handschrift" an. Nach Pusey's
Index (Bd. II, S. 683) zu Uri's Katalog der Bodlejana giebt es dort nur
eine Handschrift, welche die C. H. enthält: n. LXI u. LXII (Hunt. 31. 32),
das Sammelwerk des Macarius, A. D. 1680 (Bd. I, S. 39 ff.). Aber diese
kann Beveridge nicht benutzt haben, da sein zweiter Band schon 1672 er-
schien. Herr Dr. Steinschneider, bei dem ich anfragte, vermochte mir nicht
mehr anzugeben, aus welcher Handschi-ift er damals seine Übersetzung her-
gestellt hatte. Wenn Bunsens Bemerkung zu Recht besteht, kann der codex
wohl nur der von Beveridge (Synodikon II, App. S. 211) erwähnte Nomocanon
Ibn-al- Assais sein, der in seiner Von-ede allerdings die C. H. unter seinen
Quellen anführt („canones Julii patriarchae Romani 3&" a. a. 0. ist eine
falsche Deutung von „A bull des"), und Stücke daraus häufig beibringt
(s. unten); ob aber auch gerade die von Steinschneider übersetzten, lässt
sich vorerst noch nicht feststellen.
Q Erstes Kapitel.
durch W. Cureton Hess er diese Übersetzung mit einer andern,
als sehr unleserlich bezeichneten Handschrift des Britischen
Museums (cod. Rieh. 7211)^) vergleichen und ausserdem c. 10 —
15 und 20 — 22 auf ihren Inhalt einsehen, und gab auch c* 2, c. 4
und Teile von c. 20 und 21 heraus (S. 525 ff.) — die erste Publika-
tion eines Teiles vom Texte unsrer Schrift. So ausgerüstet, wie
keiner seiner Vorgänger, sofern ihm der Schlüssel in die Hand ge-
drückt war zur Erkenntnis der schwierigen Verwandschaftsverhält-
nisse mit den Schriften, die er eben vorher aufs ausführlichste
besprochen hatte, eröffnet er eine Kritik über die C. H., die in
ihrer blinden Kühnheit steuerlos, in ihren Resultaten unhaltbar
ist. Alles, was er in den verwandten Schriften — den Tattamschen
canones und den Const. Apost. — nicht wiederentdeckt, ist ihm
„offenbar späteres Einschiebsel", wobei er denn das verdiente Mis-
geschick hat, aus diesen von unechten Bestandteilen durchsetzten
canones nur Ursprüngliches auszuscheiden. Obwohl ihm eine
echte Grundlage dieser ganzen Literatur, die auf Hippolyt zurück-
geht, zweifellos ist, sieht er dieselbe doch nicht in den C. H.,
sondern hält diese nur für ein tertiäres Produkt gegenüber den
andern sekundären Verordnungen. Da er indes nirgends Gründe
anfuhrt, sondern alles vom ästhetischen Gefühl aus beurteilt,
erspart er die Mühe der Widerlegung.
Endlich gab — fast 200 Jahre nach ihrem ersten Bekannt-
werden — Daniel Bonifacius von Haneberg im Jahre 1870 die
C H. heraus. Er hat seiner Ausgabe (S. 27 — 61) eine lateinische
Übersetzung (S. 63 — 96) folgen lassen, die er mit einer Fülle von
Anmerkungen (S. 97 — 125) begleitet. Dem Ganzen sind Pro-
legomena (S. 1 — 26) vorausgeschickt. Wer sucht, kann vieles an
dieser Herausgabe zu tadeln und zu wünschen finden; und auch,
wer das nicht thut, wird es nicht umgehen können, manches an-
zumerken. Die Anlage des Ganzen ist nicht praktisch; man hätte
den arabischen Text neben der lateinischen Übersetzung ge-
wünscht und die Anmerkungen darunter, damit nicht der Leser
gezwungen ist, die textkritischen Bemerkungen und die Varianten
sich mühsam aus Prolegomena und Annotationes zusammen-
1) cf. Rieu: Catal. codd. mss. Orient. Mus. Brit. II (1846) S. 21—24:
cod. arab. XIX; A. D. 1682. Es ist ebenfalls die Canonensammlung des
Macarius. Auch, dies ist die einzige Handschrift des Brit. Mus., welche
die C. H. enthält.
Die Überlieferung. 7
zusuchen. Man könnte wünschen, aus dem Arabischen entweder
alle üngenauigkeiten, oder gar keine entfernt zu sehen, nicht
aber nur einen Teil (cf. S. 6 Anm. 2). Man wünscht endlich und
vor allem die Prolegomena entweder sehr vermehrt oder ver-
kürzt zu sehen. Denn Haneberg sucht hier die vielen historischen
Fragen, welche durch die Herausgabe der C. H. angeregt wer-
den mussten, wenigstens alle zu streifen. Aber so wie die Lage
der Dinge hier ist, ist mit kurzen Bemerkungen nichts genützt.
Es sind vielmehr sehr langwierige Untersuchungen und lang-
weilige Darlegungen notwendig, ehe man hier festen Boden unter
den Füssen bekommt. Haneberg kennt auch die weitverzweigte,
pseudoapostoHsche Literatur, aber er hat sich keine kritischen
Ansichten darüber gebildet: er macht für einige, von mehreren
dieser Schriften behandelte loci treffende Bemerkungen, aber sein
Schlussresultat ist befremdend. Hippolyt soll der Verfasser so-
wohl der C. H. als auch der Const. Apost. sein; die einen ent-
hielten die reinen Traditionen der Apostel, die andern seien durch
eigene Zuthaten vermehrt. Der Beweis wird in der Geistes-
verwandschaft der Const. Apost. und der Philosophumena ge-
funden; und der Leser wird schliesslich noch durch eine ver-
mehrte Auflage der alten Hypothese erfreut, dass Hippolyt, der
Freund des Origenes, aus Alexaudrien stamme, erst spät nach Rom
gekommen sei und die alexandrinische Liturgie dort eingeführt
habe. Seine letzten Worte geben der Freude über eine so alte
Bezeugung des filioque im 3. Artikel Ausdruck (S. 26). Dies
Alles wünschte man aus der Ausgabe entfernt, zumal es so leicht
zu entfernen und keineswegs für die ganze Arbeit charakteristisch
ist. Dem gelehrten und geistreichen Übersetzer sind in diesen
historischen Fragen die Augen gehalten; das liegt aber zum guten
Teil an der Schvderigkeit und Verwickeltheit der Probleme. Die
Wissenschaft ist dem würdigen Benediktinerabte und späteren
Bischof von Speyer für die Herausgabe und Übersetzung dieser
so lange gekannten und verkannten C. H. aus so schwer erreich-
baren, kostbaren Handschriften, unter Beifügung so mannigfachen
brauchbaren kritischen Materials, zu so grossem Danke ver-
pflichtet, dass man über diese Zugaben gern hinwegsieht. —
Die Ausgabe, schon vorher in den Sitzungsberichten der
Münchener Akademie (philos.-philol. Klasse 5. Juni 1869) ange-
kündigt, ist nach dem schon bekannten vatikanischen Macarius-
8 Erstes Kapitel.
codex Assemani's und einer andern von Haneberg in der Biblio-
thek der Barberini in Rom entdeckten Handschrift hergestellt.
Der Vaticauus ist ein arabischer Codex, in Grossfolio, auf
Bombyx geschrieben, wird allgemein als schön geschrieben be-
zeichnet, doch ist er nach Hanebergs Urteil nicht immer korrekt
(Sitz.-Ber. S. 33). Er besteht aus 2 Bänden, der erste zu 302,
der zweite zu 178 BLättern, in 2 Kolumnen abgeteilt. Die Teilung
in 2 tomi aber ist nur eine ausser hche; denn von den 4 Büchern
der „canones imperatorum" findet sich das erste im 1., die 3 an-
dern am Anfang des zweiten Bandes. Bei Assemani (Bibl. Orient.
Bd. 1. 1709 S. 619) hat er die Nummern II und III; doch wer-
den nebenher auch die (wohl Bibliotheks-)Nummem 151 und 167
angegeben. Bei Mai (Script, veter. nova coli. Bd. 4. 1832
S. 275 ff.) haben sich die beiden Teile wieder zusammengefunden
als n.n. 149 und 150.
Joseph Simon Assemani kaufte ihn auf seiner ägyptischen
Reise in Kairo von dem Patriarchen Johannes XVI. für den
Vatikan (Bibl. or. III, 1 S. 278). Um so mehr ist es zu ver-
wundern, dass die Nachrichten, die er selbst über den Codex (Bibl.
or. I, S. 619 f.) giebt, so viele Irrtümer enthalten. Am Schluss
der Inhaltsangabe des ersten Bandes bemerkt er: „ script.
anno martyrum 940 (Christi 1372) collectore et scriptore Macario
presbytero et monacho in monasterio S. Macarii Magni in deserto
Scetensi", und am Schluss des zweiten Bandes: „script. anno Christi
1372 eodem collectore et scriptore Macario". (Ebenso Bd. III, 1
S. 278). Also der Presbytermönch Macarius stellte mit eigener
Hand diese umfangreiche Sammlung her, im Kloster des Macarius
in der Wüste Skete *). Aber wann? Die Märtyrerära geht auf
das erste Jahr Diocletians, 284 zurück; also muss eine der Zahlen
Assemani's an 3 Stellen falsch sein.
Bei Mai (a. a. 0.) aber ist die Vorrede des Schreibers in
lateinischer Übersetzung mitgeteilt^): „Incipimus . . . describere
collectionem canonum . . . quos in hoc sacro libro presbyter . . .
Macarius, unus ex presbyteris monasterii sancti Johannis exigui
in deserto scetensi, ex pluribus codicibus in deserto, et in urbe
1) Auch Bickell S. 208 ff. hat dieselben Angaben, da er auffallender
Weise Mai überhaupt nicht kennt.
2) cf. Rieu, Catal. codd. mss. Orient. Mus. Brit. II, S. 21.
Die Überlieferung. 9
Misra, atque alibi inventis, congerere studuit; testatusque est, se
admodum elaborasse, pluresque annos impendisse in adornando
hoc opere; quod prout inventum est, in hocce exemplari descri-
bitur". Und am Schluss des zweiten Bandes: „Absolutus est
liber hie benedictus, qui complectitur omnes sacros ecclesiae ca-
nones, mense emscir (februario), anno ss. martyrum millesimo
octogesimo octavo (Christi 1332)".
Hier unterscheidet sich der namenlose Schreiber deutlich von
dem Macarius, dem Verfasser der Sammlung ; die nitrische Wüste
wird auch hier als dessen Heimat angegeben, aber sein Kloster
ist nicht nach Macarius, sondern nach Johannes Exiguus ^) benannt;
die Jahreszahl, die sich am Schluss findet, ist zwar auch hier
1) Tischendorf: Reise in den Orient Bd. 1. 1846 S. 110 beschreibt die
Sketische Wüste und deren Klöster. Er fand nur 4 dort vor: 1. das des
Macarius, 2. des Pischöi, 3. der h. Jungfrau der Syrer, 4. der Jungfrau
elbaramous, die noch heute bestehen (cf. Ersch u. Gruber, Encyklopädie;
2. Section, Bd. XXXIX, Artikel „Kopten" von Ludwig Stern, S. 24). Aber er
teilt S. 131 f. ein Stück aus der Reisebeschreibung Wanslebens (1663) mit, der
Folgendes berichtet: ,,aus einem alten, arabischen Manuscripte sah ich, dass
ehemals 7 berühmte Klöster in der Wüste existiert hätten: 1. das Kloster
zum h. Macarius. 2; das zum h. Johann dem Kleinen, 3. Amba
Bischoi" etc. etc. ,,Von allen diesen Klöstern aber kann man nur noch 2
als beträchtlich anführen; nämlich das Kloster der Syrer und das zum Amba
Bischoi". — Noch weiter zurück führt der arabische Geschichtschreiber
Makrizi (gest. 1440/41), der in seiner „Geschichte der Kopten" (ed. Ferd. Wüsten-
feld 1845) 86 Klöster kennt, die alle im 15. Jahrhundert noch bestanden.
Von dem Kloster des Johannes Exiguus sagt er (S. 111): „68. das Klo-
ster des Bu Johannes-el-Casir soll in den Zeiten des Coustantinus , des
Sohnes der Helena, gebaut sein. Dieser Abu-Johannes besass merkwürdige
Eigenschaften und gehört zu den berühmtesten Mönchen. Die Umstände
dieses Klosters waren sehr günstig, und es lebte darin eine grosse Anzahl von
Mönchen; jetzt sind darin nur noch 3 Mönche übrig'-. Und S. 113.: „84.
das Kloster des Johannes-el-Casir, gewöhnlich el-Coseir genannt ... ur-
sprünglich heisst es aber, vde gesagt ,*Deir el casir (Kloster des Kurzen) . . .
und wird auch das Kloster des Heraklius und Kloster des Maultiers ge-
nannt; ... Es gehörte zu den grössten Klöstern der Christen, jetzt ist aber
nur noch einer darin, welcher es bewacht, und es ist in den Händen der
Melikiten". — Sachau (Bruns-Sachau , syrisch-römisches Rechtsbuch S. 179
Anm. 3): ,.Der Verfasser, von Uri nicht bemerkt, nennt sich: ,Macariu8,
einer von den Mönchen des heiligen Abu-Bokhons des Kurzen in der
Wüste Shihät oder Scete". Indessen folgt Sachau hier, wie mir Dr. Bachmann
freundlichst mitteilte, einer falschen Punktatiou ; es sei auch hier zweifellos
Abu-Johannes zu lesen.
10 Erstes Kapitel.
durch einen Fehler entstellt, aber dieser ist leicht und sicher zu
korrigieren, 1332 in 1372.
Schwieriger zu finden ist die Zeit, in die das Unternehmen des
Macarius fällt. In der Überschrift Mai's wird gesagt: „coUigeute
Macario presbytero et monacho scetensi, qui circa decimum
Christi saeculum claruit". Dass diese Zeitbestimmung unmög-
lich richtig ist, geht aus dem Index des Codex hervor. Im zweiten
Bande giebt er eine Reihe von canones alexandrinischer Patri-
archen, vom Marcus filius Zaraae ^) bis KyriUos ihn Laklak (1235
— 1243) und der unter letzterem gehaltenen Synode von Kairo
(1241) wieder und beruft sich mehrmals auf das Werk Safi ibn-
al-Assals, der in der ersten Hälfte des 13. Jahrhdts. lebte. Wir
haben also das Werk des Macarius zwischen 1241 und 1372 an-
zusetzen.'^)
In dieser Sammlung nun, in der Macarius das gesamte kir-
chenrechtliche Material, das ihm in der nitrischen Wüste, dem
benachbarten Misra (Kairo) und anderwärts erreichbar war, von
pseudoapostolischen Schriften an bis auf die canones seiner zeit-
genössischen Patriarchen, in Jahre langer Arbeit zusammengestellt
hat, stehen im ersten Bande an 26. Stelle (nach Assemani's, an
25. nach Mai's Zählung) die canones Hippolyti, in dem Vaticanus
Blatt 213—226.
Es ist indes Haneberg gelungen, noch eine zweite bis dahin
unbekannte Handschrift in der Bibliothek der Barberini in Rom
aufzufinden. Seine Angaben darüber sind spärlich. Er sagt nur,
sie (n. VI, 33) enthalte dasselbe, wie der erste Band der vati-
kanischen, sei i. J. 1350 geschrieben, und wahrscheinlich von der-
selben Hand wie die vatikanische (Sitz.-Ber. S. 34). Wenn die
Übereinstimmung mit dem 1. Bande des Vat. — wie wir an-
nehmen müssen — eine genaue ist, haben wir also auch hier
eine Abschrift der Sanmilung des Macarius. Übrigens kann dieser
Barberinianus nicht die Vorlage des Vaticanus sein; denn dieser
hat trotz grosser Verwandtschaft eine Reihe ursprünglicher Les-
arten.
1) Richtiger: Makarios III. Abulfarag ibn Zerah (1166—1189).
2) Haneberg nennt Macarius „fast gleichzeitig" mit Abulbarakat, der
nach Wansleben um 1363 lebte (Sitz.-Ber. S. 33). Aber möglicher Weise
schöpft auch H. nur aus Assemani, und bestimmt das Leben des Macarius
nach dem Alter des Codex.
Die Überlieferung. H
Wir können somit das Zeitalter des Macarius auf 1241 — 1350
begrenzen, und wohl annehmen, dass, wie der Vaticanus i. J. 1372,
so der Barberinianus i. J. 1350 — da er wahrscheinlich von der-
selben Hand ist — aus einem gemeinsamen Urtypus, vielleicht
gar der Sammlung des Macarius selbst, abgeschrieben wurde ^).
Bei der Kritik der C. H. sind wir in erster Linie an die
Ausgabe Hanebergs gebunden; doch nicht allein. Wir haben
ausserdem zunächst die französischen Überschriften Wanslebens,
die wohl auf Abulbarakat zurückgehen. Dieser, der koptische,
jakobitische Presbyter Abulbarakat ihn Kibr, auch sonst als Schrift-
steller bekannt-), stellte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhdts
einen Nomocanon, d. h. eine nach sachlichen Gesichtspunkten
geordnete Sammlung des kirchenrechtHchen Materials zusammen.
Er hat also — wenn vielleicht auch nur kurz — nach Macarius
gelebt 3).
Er nannte sein Werk: „Lampas tenebrarum et declaratio
officiorum" (cf. Mai S. 215 ff. und 566 f.; Assemani I, S. 332 f.;
ein drittes Exemplar soll im Museum Borgianum sein; cf. Hane-
berg S. 1). Im 7. Kapitel giebt er einen „Catalogus virorum
illustrium christianorum, eorumque scriptorum, quorum nonnulli
in fine codicis recensentur", wo er auch die C. H. erwähnt (Asse-
mani III, 1 S. 15) und ihren Inhalt angiebt (Haneberg in Sitz.-
Ber. S. 37). Wansleben selbst sagt, dass die eigentliche Masse
seines Buches (s. oben) hieraus entnommen sei, und Bickell
(S. 207 f.) wie Haneberg (Sitz.-Ber. S. 37; C. H. S. 5) haben wohl
mit Recht dies auch von den Inhaltsangaben der C. H. ange-
nommen. Diese sind trotz' aller Verwandtschaft von den Über-
schriften im Macariuscodex doch so verschieden, dass wir uns
einer Vergleichung nicht entziehen können^).
1) Der hohe Wert dieser Hanebergschen Codices tritt erst ins rechte
Licht, wenn man damit das junge Alter der beiden englischen Macarius-
handschriften (1680 bezw. 1682) — der einzigen, welche wir noch konsta-
tieren konnten — vergleicht (S. 5 u. 6 Anmm.).
2) cf.- Ersch und Gruber, ,, Kopten'" (vom L. Stern) S. 20 u. Anm. 50;
S. 29 u. Anm. 28.
3) Wansleben sagt in der Einleitung: „qui vivait en l'an des martyrs
1074, qui etait l'an de notre seigneur 1363". Eine der Zahlen ist falsch;
doch ist das ohne praktische Bedeutung.
4) Nach Mai S. 566; Assemani I, S. 332 handelt das erste Kapitel des
12
Erstes Kapitel.
Wansleben.
Canones quos composnit Hippo-
lytus^ princeps episcoporum
Romae, secundum mandata
dominorum apostolorum ex
auctoritate domini iiostri Chri-
sti. Sunt autem 38 canones.
(Haneberg S. 5).
c. l. traite de la sainte foi de
Jesus-Clirist.
c. 2. des eveques.
c. 3. des oraisons qu'on dit sur
ceux qu'on ordonne eveques,
et de l'ordre de la messe,
c. 4. de l'ordination du pretre.
c. 5. de Celle du diacre.
c. 6. de ceux qui sont persecutes
pour la foi.
c. 7. du choix de l'anagnoste et
du sousdiacre.
c. 8. du don de la sante.
c. 9. du pretre qui demeure dans
un lieu indecent pour son
caractere.
c. 10. de ceux qui se conver-
tissent ä la religion chretienne.
c. 11. de celui qui fait des idoles.
Haneberg.
Hi sunt canones eccle-
siae et praecepta, quae scrip-
sit Hippolytus princeps epis-
coporum Romanorum secun-
dum mandata apostolorum, ex
parte spiritus sancti, qui lo-
quebatur per eum. Sunt autem
canones numero 38. — —
c. 1. de sancta fide.
c. 2. de episcopis.
c. 3. oratio super eum, qui in
episcopum cousecratur, et ordo
missae.
c. 4. de ordinatione presbyteri.
c. 5. de ordinatione diaconorum.
c. 6. de iis, qui propter fidem
poenis afficiuntur.
c. 7. de iis, qui eliguntur in
anagnostas et subdiaconos.
c. 8. de charismatibus sanationis.
c. 9. non decere [sacerdotes]
habitare in locis aKenis. De
honorandis viduis.
c. 10. de iis, qui christiani fieri
desiderant.
c. 11. de iis, qui imagines deo-
rum sive pictoria arte sive
sculptura conficiunt.
Abulbarakat: „de fide in trinitatem et incarnationem verbi". Man könnte
geneigt sein, das für eine Nachahmung des o. 1 der C. H. zu halten, der
denselben Inhalt hat. — Sehr bemerkenswert ist auch die Notiz Mai'a über
die canones des Basilius, die im Marcariuscodex an zweiter Stelle den C. H.
folgen: „27. Ejusdem sancti Basilii magni canones alii 106 de capitibus
ritui ecclesiae convenientibus, juxta sanctorum apostolorum con-
stitutiones. Init. foi. 228. Canon primus: De sancta fide. Ante
omnia de fide disseramus" — dieselbe Überschrift und wörtlich der-
selbe Anfang wie c. 1. der C. H.
Die Überlieferung,
13
Wansleben.
c. 12. contientundenombrement
des professions, dont on ne
doit pas recevoir ä la religion
chretienne ceux qui les exer-
cent, qti'auparavant ils n'ayent
fait penitence.
c. 13. du rang que les souverains
doivent tenir dans l'eglise.
c. 14. qu'il n'est pas permis aux
chretiens de porter les armes.
c. 15. des metiers qui ne sont
pas permis aux chretiens.
c. 16. du chretien qui se marie
avec une esclave.
c. 17. de la femme libre.
c. 18. de la sage-femme; et que
les femmes doivent etre sepa-
rees des hommes, quand on
prie Dieu.
c. 19. du catechumene qui souffre
le martyre avant que d'etre
baptise.
c. 20. du jeüne du mercredy,
du vendredy, et du careme.
c. 21. que les pretres et le peuple
sont obliges de s'assembler
tous les jours ä Teglise.
c. 22. de la semaine de la päque
des juifs, et de celui qui ne
sait pas la päque.
Haneberg.
c. 12. de reprobatione quorun-
dam operum, propter quae
quis a communione arcendus
est, donec poenitentiam agat.
c. 13. de potestate et militibus,
qui omnino arcendi sunt.
c. 14.
c. 15. de quibusdam operibus
illicitis.
c. 1 6. de eo, qui habet concubi-
nam, qua spreta aliam ducere
vult.
c. 17. de ferainis liberis; quid
fiat de gravidis; de separa-
tione virorum a femiuis; vir-
gines facies et capita velare
debere.
c. 18. Iterum de puerperis.
c 19. de catechumenis et de
ordine baptismi et missae.
c. 20. de jejunio feriae quartae
et sextae et quadragesimae.
c. 21. de quotidiano coetu sacer-
dotum et populi in ecclesia.
c. 22. de hebdomade paschali
secundum Judaeos. de vitanda
laetitia, de cibis illa hebdoma-
de Ileitis, de iis denique, qui
in itinere Ignorant tempus
paschale.
14
Erstes Kapitel.
VVansleben.
c. 23. qu'ou est oblige de re-
chercher la doctrine.
c. 24. du soin que Tev^que doit
avoir des malades.
25. de celui qui est charge
d'avoir soin des malades et du
temps auquel on doit faire
l'oraison.
2ö. du temps auquel on doit
entendre l'exhortation.
27. de celui qui va tous les
jours ä l'eglise.
c. 28. que les fideles ne doivent
rien manger avant la sainte
communion.
c. 29. qu'on doit prendre garde
que rien du calice ne tombe
en terra.
Haneberg.
c. 23. de doctrina, illam esse
ampliorera raari et acquisitio-
nem ejus multo studio fieri.
c. 24. de visitandis ab episcopo
infirmis. Aegrotos, qui habent
domum, in eandem redire
debere, ubi preces in ecclesia
dixerint.
c. 25. de procuratore infirmo-
rum episcopali et de tempori-
bus orationis.
c. 26. de audiendo verbo in
ecclesia et de oratione in ipsa.
c. 27. praecipitur, ut is, qui non
quotidie ecclesiam adit, tarnen
lectioni bibliorum vacet, adjun-
gitur excitatio ad preces efifun-
dendas media nocte et tempore
gallicinii, simul ad lavandas
manus tempore omnium ora-
tiouum.
c. 28. nemini fidelium licere, ut
quicquam gustet, antequam
Sacra mysteria sumserit, im-
primis tempore jejunii sancti.
c. 29. Eucharisticas oblationes
supra altari sublatas bene
custodiendas esse, ne quic-
quam in calicem sanctum
incidat, ueve communicantibus
sacerdotibus vel fidelibus quic-
quam decidat, ne spiritus
malignus iis potiatur. Intra
velum nil pronuntiari debere,
nisi orationes. Finita com-
munione laicorum psalmos
esse recitandos loco tintinna-
Die Überlieferung.
15
Wansleben.
c. 30. des catechumenes.
c. 31. que le diacre peut com-
munier le peuple aveclapermis-
sion de l'eveque ou du pretre.
c. 32. que les veuves et les
vierges sont obligees de prier
avec assiduite.
c. 33. qu'on doit faire la com-
memoration des iideles de-
funts tous les jours, hormis
le dimanche.
c. 34. de la modestie des secu-
liers dans. l'eglise.
c. 35. que les diacres peuvent
dire le benedicite et les gra-
ces, lorsqu'ils vont h quelque
agape, et que l'eveque n'y
est pas.
c. 36. des premices de la terre
et des voeux.
c. 37. que toutes les fois que
1 eveque dit la messe, les pretres
Haneberg.
bulorum. De signo crucis.
De projiciendo pulvere altaris
in sacrarium.
c. 30. de catecbumenis et quae
ad eos pertinent.
c. 31. de episcopo vel sacerdote,
qui diacono praecipiunt, ut
communionem distribuat.
c. 32. Virgines et viduas jejunio
et orationi in ecclesia vacare
debere, clericos suo arbitrio
jejunare posse, episcopum
jejunio non debere sese ob-
stringere, nisi cum clero prop-
ter agapen vel vigiliam, quae
fiunt ad commodura paupe-
rum.
c. 33. de commemoratioue pro
defunctis; interdicitur, nefiant
die dominica.
c. 34. de multiloquio et clamore
vitando. De sanctis in habi-
tacula fidelium intrantibus.
c. 35. de diacono praesente in
agape, loco presbyteri absentis,
eumque posse illius munere
fungi in oratione et fractione
panis benedictionis , neque
tarnen in corpore. De viduis.
c. 36. de primitiis fructuum
terrae et primitiis arearum et
torcularium, olei, mellis, lactis
et lanae et similium, quae ad
episcopum deferenda sunt, qui
benedictionem illis impeudat.
c. 37. episcopum quotiescunque
sanctis mysteriis frui vult,
16
Erstes Kapitel.
Wansleben.
qui y assistent doivent etre
revetus daubes.
38. qu 'aucun ne doit dormir
la nuit de la resurrectiou de
notre seisneur.
Haneberg.
diaconos et presbyteros con-
gregare debere indutos vesti-
menta alba, pulchriora populi.
Idem de anagnostis valet.
c. 38. De nocte, qua surrexit
dominus noster Jesus Chri-
stus, quod omnes illara noctem
vigilia peragere, deiude aqua
lavari debeant. De iis, qui
post baptismum peccata com-
mittunt; commentatio de hac
re, sequitur commentatio de
iis, quae fieri non debeant,
denique de iis, quae obser-
vanda sint.
Der erste Eindruck, den man aus einer Vergleicbung beider
erhält, ist der, dass die Überschriften im ganzen dieselben sind.
Die Wanslebens sclieinen mehrere Male stark abgekürzt, und zwar
nicht nur, wo Weitschweifigkeiten präciser gefasst sind; auch
ganze Teile der Überschriften, welche sich auf Teile des Textes
beziehen, sind weggelassen. Oft hat auch Wansleben seine Vor-
lage missverstanden (c. 9. 13. 16. 32. 36); nur einmal (c. 14) hat
er eine Überschrift, die wir bei Haneberg nicht finden. Aber
Wansleben hat auch seine Quelle nicht genannt, und ist so nicht
verpflichtet, den Wortlaut seiner Quelle wiederzugeben. Er will
seinen Lesern nur einen Überblick über den Inhalt der C. H.
verschaffen, und hat so freie Hand abzukürzen und verdeutlichende
Zusätze zu machen. Und Abulbarakat hatte dieselbe Freiheit
oder hat sie sich wenigstens wohl genommen. An einer Stelle
aber ist scheinbar ein Unterschied der Vorlage Abulbarakats von
unserem Text zu konstatieren. Die cc. 1.7 und 18 bei Wansleben
(Abulbarakat) sind bei Haneberg (Macarius) in c. 17 zusammen-
gezogen, und von dem kurzen c. 18 findet sich bei Wansleben
keine Spur. Das wird von Wichtigkeit, sobald wir den Inhalt
von c 18 ansehen. In c. 17 war gesagt, dass die Wöchnerinnen
nach der Geburt eines männlichen Kindes 20, nach der eines
weiblichen 40 Tage unrein sein sollten; c. 18 setzt sich dazu in
4
Die Überlieferung. ly
Widerspruch, und bestimmt 40 Tage Unreinheit bei der männ-
lichen, SO bei der weiblichen Geburt; in Übereinstimmung ebenso
mit Lev. 12^ 2 ff. wie mit der koptischen Sitte, die Knaben am
40., die Mädchen am 80. Tage nach der Geburt zu taufen (Ersch
u. Gruber, .Kopten" von Stern, S. 23). C. 18 ist also offenbar
eine Korrektur, von einem gesetzeskundigen Abschreiber oder
Bearbeiter hinzugefügt. Er wagte nicht, die Bestimmung seiner
Vorlage selbstthätig zu ändern; aber er fügte seine gegründetere
Ansicht hinten an. Deshalb zog er auch — so scheint es — die
cc. 17 und 18 seiner Vorlage in c. 17 zusammen und reservierte
für seine Zuthat den c. IS. Diese Interpolation aber scheint Abul-
barakat noch nicht zu kennen. Von hier aus wäre man aufs neue
versucht, auch an andern Stellen auf das Nichtvorhandensein ge-
wisser Passagen bei Abulbarakat zu schliessen; aber bei der Lage
der Dinge sind hier Schlüsse e sileutio nicht gestattet, so ver-
lockend sie wären; und durch eine Vergleichung mit Ibn-al-Assal
wird auch das einzige, soeben gewonnene Resultat mindestens
zweifelhaft gemacht.
Ein Jahrhundert vor Abulbarakat, in der 1. Hälfte des
13. Jahrhdts., lebten die beiden Brüder Ibn-al-Assal, beide be-
kannt durch kirchenrechtliche Schriften cf. die Bemerkung Abul-
barakats bei Haneberg S. 1 f. Anm. 2; Renaudot: Hist. patr.
Alexandr. 1713 S. 586 ff.). Von Abu Ishak ibn-al-Assal, einem der
hervorragendsten koptischen Gelehrten, haben wir ausser manchen
andern A'erdienstvollen Werken cf. Ersch u. Gruber, Artikel
, Kopten" und „Koptische Sprache u. Literatur" von L. Stern)
ein Rechtskompendium, ähnlich dem Abulbarakats , das aus Asse-
mani I, S. 623 und Mai S. 283 f., und auch aus der ungenaueren
Beschreibung in Beveridge's Synodikon (Bd. IL 1672 App. S. 211)
schon längere Zeit, wenn auch unvollkommen, bekannt war.
Das sehr umfangreiche Werk besteht aus 2 Teilen, der erste
in 22 Kapiteln das canonische, der zweite in 29 Kapiteln das
Civilrecht umfassend, beruht aber fast ausschliesslich auf kirchen-
rechtlichen Quellen: ausser der Bibel der pseudoapostolischen
Literatur, den Beschlüssen der Concilien und den Canones des
Hippolyt, Basilius, Chrysostomus u. a.; römisches Recht findet
sich nur in den „Canones regum" (es ist das „Syrisch-römische
Rechtsbuch aus dem 5. Jhdt.'', herausgegeben von Bruns und
SacLau 1880). Wegen der reichlich angeführten Belegstellen
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 2
lg Erstes Kapitel.
aus zum Teil noch uuedierten Quellen hat das Werk gerade für
den Kirchenhistoriker die grösste Bedeutung. Diese Collectio
canonum ist auch ins Äthiopische übersetzt worden und bildet in
Abessinien unter dem Titel Fetha-Nagast, d.i. , Recht der Könige",
das noch heute gültige Landesrecht. Die Übersetzung soll aus dem
Jahre 1681 herrühren ^), und zwar nach einer Notiz der Berlmer
Handschrift n. 42 (aus dem Jahre 1696) von dem Diakon Petrus,
dem Sohne des Abda Said, unter Beihilfe des Presbyters Abra-
ham verfasst sein (Bachmann S. X). Schon vor längerer Zeit
war das 44. Kapitel dieser abessinischen Übersetzung, „de regi-
bus", durch Friedrich August Arnold (Halle 1841) bekannt ge-
worden, das freilich nur geringe Belehrung gewährt, und kürz-
lich ist von Johannes Bachmann das 24. Kapitel „de sponsalibus,
dote et matrimonio" mit der für das orientalische Kirchenrecht
bedeutsamen Einleitung, unter Berücksichtigung des arabischen
Originals, mit lateinischer Übersetzung herausgegeben worden.
Nach einer neuerdings durch die Zeitungen laufenden Notiz steht
die Herausgabe des ganzen Werkes durch Guidi in Rom zu er-
warten, dem die itaHenische Regierung wegen ihrer Beziehungen
zu Abessinien Auftrag dazu erteilt hat. In den beiden bis jetzt
herausgegebenen Teilen werden die C. H. nur einmal angeführt,
aber gerade diese Stelle ist von grösster Bedeutung. Sect. V,
Caput HI, Pars XI des 24. Kap. heisst es: „Hippolyt. XVIII:
Mulier, quae peperit, maneat extra sacrum quadraginta dies, si
mas est; sin autem peperit feminam, octoginta dies. Neve por-
rigatur puerperae coena sacra, antequam purificetur 2), nisi vi-
ginti dies praeterierunt apud marem et quadraginta dies apud
feminam. Atque iterum (dicit): Decet fugere adulteram" •^). Die
zweite Stelle, welche angeführt wird, „decet fugere adulteram",
findet sich in unsem C. H. nicht; und da sie schwerlich in dem
Zeitraum zwischen Ibn-al-Assal und Macarius verloren gegangen
1) Cf. Bickell S. 214; der Angabe ist Glauben zu schenken, weil Ludolf
das Werk noch nicht kennt. Auch ist unter den von Joh. Bachmann:
Corpus juris Abessinorum 1890, S. X ff. aufgeführten äthiopischen Codices
keiner älter; aber der codex Mus. Brit. Orient. 801 (Bachmann S. XIV)
stammt aus dem Jahre 1681; cod. onent. 804 aus dem ,,saec. XVII", der
codex bibl. Bodlejanae XVI aus dem Jahre 1086 (ebendort).
2) ,, Antequam purificetur" hat nur der Araber, nicht der Äthiope.
3) Bachmann, S. 80 f.
Die Überlieferung. 19
sein kann, wird die Annahme näher liegen, dass hier die Quellen-
angabe des Ibn-al-Assal nni'ichtig ist. Die erste QueUeusteUe
aus den C. H. aber ist die Zusammenfassung zweier Stellen. Die
erste Hälfte ist eine wörtliche Wiedergabe von c. XVIII § 100,
die zweite eine freiere Anführung von c. XVII §§ 93. 94. Dieselben
Bestimmungen besprachen wir oben bei Abulbarakat. Wenn wir
aber dort vermuten mussten, dass c. XVUI, den wir als sehr späte
Interpolation charakterisierten, sich noch nicht in der Vorlage
Abulbarakats befunden habe, so müssen wir hier konstatieren,
dass wenigstens der über 100 Jahre vorher schreibende Ibn-al-
Assal ihn kennt, und so wird es mindestens schwierig, für Abul-
barakat das Gegenteil anzunehmen. Freilicli führt auch Ibn-al-
Assal beide Bestimmungen als c. XVIII auf, was nicht mit dem
Macariuscodex, wohl aber mit dem Index Wanslebens (Abulbara-
kats) übereinstimmt; aber kleine Nachlässigkeiten sind bei ihm
nicht eben selten, sodass es nicht befremden könnte, wenn er
einen Satz aus c. XVII auch unter c. XVIU gehen Hesse. Wich-
tiger dürfte sein, dass Ibn-al-Assal zwei Bestimmungen, die sich
geradezu widersprechen, deren zweite als die Korrektur der ersten
aufzufassen ist, harmoniert. Den Termin von 20 (bezw. 40) Tagen
für die Wöchnerinnen fasst er als Zeitpunkt des ersten Abend-
mahlsgenusses nach der Gebm't; aber noch weitere 20 (bezw. 40)
Tage soll es den Frauen verboten sein, das Heilige in der Kirche
zu betreten. So steht auch wörtlich in den C. H.: dass aber dort
der Termin von 40 (bezw. SO) ebenfalls als Reinigungstag ge-
meint ist, dürfte der Vergleich mitLev. 12 und die noch bestehende
koptische Sitte lehren.
Während also diese Angabe fast mehr Schwierigkeiten aufgiebt
als löst, fördert die Einleitung, wo Ibn-al-Assal unter seinen Quellen
auch die C. H. bespricht, unser Wissen an wichtigen Punkten.
,12) Canones Hippolyti, patriarchae Romani; numero 38 ca-
nones. Quos Copti vertendos curaverunt et multiplex inde usus
redundabat. Ecce, ex illis nonnuUa excerpsit Abba Gabriel, Alexan-
driae patriarcha, in eis canonibus, quos composuit" ^).
1) Bachtnann S. XXXVI. Hanebei'g hat andere Lesarten (S. 5) und über-
setzt danach: „Duodecimo loco canones Hippolyti. patriarchae Romani, qui
sunt numero 38, scilicet in versione eorum Coptica. Sunt aut«m uti-
lissimi. Ambagabriel, patriarcha Alexandrinus, in canonum collectione
quamrecensui, eosdem proposui t". An Handschriften des Ibn-al-Assal
20 Erstes Kapitel.
Wir müssen hier folgende Punkte hervorheben:
1) Ibn-al-Assal ist nicht nur in der Literatur der eigenen,
koptisch-monophysitischen Kirche bewandert, er kennt auch die
Bücher, welche die Melchiten (d. h. die koptischen Dyophysiten),
die Nestorianer und die syrischen Jakobiten bewahren, benutzt
auch diese für sein Sammelwerk, und macht in seiner Einleitung
bei jedem Buche eine Bemerkung über seine Gebrauchssphäre.
Bei den C. H. aber bemerkt er nur, dass die Kopten sie ge-
brauchten, und zwar seit langer Zeit mit grossem Nutzen (multi-
plex inde usus redundabat). Zur Zeit Assais existierte das Buch
nicht in Syrien, sondern nur in Ägypten, und auch hier nur in
der grossen monophysitischen Kirche.
2) Dem Assal lagen die C. H. iu ihrer jetzigen, arabischen
Übersetzung vor (cf. die Anm.). Wenn er daher sagt: quos
Copti vertendos curaverunt, so kann sich das nur auf die letzte
Übersetzung ins Arabische beziehen, und ist nicht für die Be-
hauptung einer Version in koptischer Sprache zu verwenden.
3) Der Patriarch Gabriel von Alexandrien hat sie in seinen
canones benutzt. Dieser Gabriel kann, wie auch Haneberg (Sitz.-
Ber. S. 40) richtig bemerkt, nur der 70. Patriarch, Gabriel II ihn
Tureik (1131 — 45) sein. Bei Renaudot S. 501 wird er genannt:
„doctus et sacrarum hterarum peritus, quique eleganter scribebat
tarn coptice quam arabice, librorum curiosus, unde multos utriusque
testamenti Codices ad ecclesiae usum comparaverat". Von ihm
stammen 32 constitutiones synodales (Renaudot S. 511 f.) und
andere canones, die Macarius in seine Sammlung aufnahm (cf
Mai S. 280). In der Übersicht der Synodalbestimmungen, wie
führt er S. 1 Anm. 2 auf: cod. or. Vatic. 151 (a. D. 1289), cod. Vat. 492 (a. D.
1334) und cod. ar. Barbarin. VI, 70. Aber trotz des hohen Alters seiner
Codices ist seine Version im Unrecht; das geht nicht nur daraus hervoi", dass
die von Bachmann benutzten äthiopischen Codices an diesem Punkte mit
dem von ihm benuzten arabischen florentinus genau übereinstimmen, son-
dern lässt sich auch inhaltlich beweisen. Aus dem „scilicet in versione
eorum Coptica" Hanebergs müsste man schliessen, dass Ibn-al-Assal die
C. H. nur in koptischer Version kannte, aber die Vergleichung des
arabischen Textes der cc. XVIII und XVII mit den C. H. bezeugt den
Gebrauch derselben arabischen Übersetzung (freundliche Mitteilung des
Dr. Bachmann). Dass aber andrerseits Abba Gabriel die C. H. in seinen
canones benutzte, bestätigt sich durch eine Vergleichung der von Renaudot
gegebenen Überschriften.
Die Überlieferung. 21
sie Reuaudot giebt, lässt sich deutlich eine Reihe von Berührungs-
punkten mit den C. H. wahrnehmen.
2. Ut ad preces matutinas et vespertinas christiani in eccle-
siam venirent. C. H. c. XXI; c. XXVII.
8. Ut ad communionem eucharistiae omnes jejunio et oratione
se praepararent. c. XIX: c. XXVIU.
13. Ut etiam ue diebus dominicis solemnes preces pro mor-
tuis fierent. c. XXXIII.
15. Ut nemo oblationes, primitias et decimas offerre negli-
geret. c. XVII; c. XXXVI.
32. Ut nemo peUicem uxori legitimae superinduceret. c. XVI.
Soviel vermögen wir über die spätere Geschichte der C. H.
zu konstatieren. Sie existierten aUem Anscheine nach nur in der
koptisch-monophysitischen Kirche, wurden aber hier nach dem
Zeugnis Ibn-al- Assais hoch gehalten und viel gebraucht. Auch
wir konnten mehrfach Spm'en ihres Gebrauches in der arabischen
Literatur nachweisen. Der Patriarch Gabriel II (1131 — 45) ver-
schaffte einigen ihrer Bestimmungen in seinen Synodalcousti-
tutionen neue Geltung; Ibn-al- Assal fülirt sie unter den Quellen
seines Nomocanon auf, und verwertet sie auch dort (1. Hälfte
des 13. Jahrhdts.). Der Presbytennönch Macarius im Kloster
Johannes des Kleinen im Xatronthal verleibte sie seiner grossen
kirchenrechtHchen Sammlung ein, in der sie uns jetzt vorliegen
(zwischen 1241 und 1350). Auch Abulbarakat führt sie in seinem
.lampas tenebrarum" auf, und giebt eine Inhaltsangabe der einzel-
nen canones, obwohl wir nicht festzustellen vermögen, in welchem
Masse und in welcher Weise sie dort benutzt sind (2. Hälfte
des 14. Jahrhdts.). Vielleicht ist c. 1 seines Werkes eine Nach-
ahmung von C. H. c. I. Es hegt endlich die Vermutung vor,
dass die C. H. in den 106 canones des Basilius, die ebenfalls der
koptischen Kirche den Jakobiten ebenso wie den Melchiten)
eigentümhch sind, benutzt wurden. Die vorhandenen Xotizen
berechtigen, von einer Einwirkung der C. H. auf die arabische
Literatur manches zu ahnen und von einer künftigen Heraus-
gabe derselben in dieser Hinsicht vieles zu erwarten, aber viel
Bestimmtes ist bis jetzt nicht zu sagen.
Wir haben hiermit schon eine Frage berührt, die wir noch von
einer anderen Seite prüfen müssen: die Frage nach der Ursprache
22 Erstes Kapitel.
der C. H. Dass sie nicht ursprünglich arabisch geschrieljeu, son-
dern eine Übersetzung sind, wird jeder des Arabischen Kundige
aus ihrer barbarischen Sprache sofort erkennen; und dass die
Ursprache griechisch ist, wird durch die häufigen Transskriptionen,
die wir als solche hervorgehoben haben, deutlich. Es kann nur
die Frage sein, ob die C. H. direkt aus dem Griechischen ins
Arabische übersetzt wurden, oder ob noch eine Mittelstufe zwischen
beiden anzunehmen ist, also — da die Geschichte der C. H. durch-
weg in Ägypten verläuft — eine koptische Version. Haneberg
hat sich (S. 6—11; Sitz.-Ber. S. 3!) f ) bemüht, aus dem arabischen
Text Argumente für das Vorhandensein einer koptischen Mittel-
versiou zu sammeln. Aber obwohl er geneigt ist, eine solche
anzunehmen, kommt er doch zu keinem festen Resultat. Man
erhält den Eindruck, dass von hier aus die Frage schwer zu
lösen ist. Denn alle diese innern Gründe können doch nur dann
Wert erhalten, wenn sie von Kennern des Koptischen geprüft
werden; alle diese zum Teil enormen Misverständnisse können
für uns ebensowohl von verschiedenen Abschreibern wie von
verschiedenen Übersetzern herrühren. Und ein koptisches Wort,
welches Haneberg (c. XXX VII: cf. S. 10) im arabischen Texte zu
finden meinte, ist nicht als solches anzusehen '). Nur das ist noch
zu bemerken, dass das häufige Vorkommen griechischer Trans-
skriptionen mindestens nicht gegen die koptische Version ange-
führt werden kann. Denn in den Schriften koptischer Sprache,
die selbst mit altgriechischen Buchstaben geschrieben wird, sind
griechische Vokabeln zahlreich erhalten, wie sich jeder durch
«inen Blick in koptische Texte überzeugen kann. Dies Argument
in ein solches für die koptische Vermittlung zu verwandeln,
würde aber wieder nur von Kennern der Übersetzungen griechi-
scher Schriften ins Arabische geschehen können. Immerhin wird
das Vorhandensein einer koptischen Version für wahrscheinlich
gelten dürfen. Die jetzige arabische Übersetzung ist kaum vor
dem 10, Jhdt. hergestellt, als das Verständnis der koptischen
Sprache allgemein abnahm. Bis ins 4. oder 5. Jhdt. aber können
wir den praktischen Gebrauch der griechischen C. H. an den
Interpolationen, in denen sich auch noch griechische Worte fin-
den, nachweisen. Es ist naheliegend, dass man damals die bisher
1) Gütige Mitteilung von Prof. Stern.
Die L'berlieferung. 23
gebrauchte griechische Kirchenordnung in die koptische Lite-
ratur aufnahm; in der arabischen Zeit würde sich kaum jemand
gefunden haben, der eine gi'iechische Schrift übersetzen konnte.
Und es ist die natürliche Annahme, dass unsere Schrift, die in
der griechischen Zeit viel gebraucht war, und deren multiplex
usus in der arabischen Zeit uns durch Ibn-al-Assal bezeugt wird,
auch in der koptischen Zeit nicht vergessen war. Das ist aber
kaum anders möglich, als durch die Annahme einer koptischen
Mittelversion.
II. Kapitel.
Die Herstellung des Textes.
Nachdem die C. H., nach deren Herausgabe 2 Jahrhunderte
lang die verschiedensten Gelehrten sehnsüchtig verlangt hatten,
herausgegeben waren, wurden sie wenig beachtet. Sie werden auf-
fallend selten von Theologen wie Orientalisten benutzt, obwohl sie
in der Thalhoferschen Kirchenväterbibliothek 1874 aus dem La-
teinischen Hauebergs ins Deutsche übersetzt wurden. Hie und da
erklärte man sie kurzweg für unecht ' ). Vielleicht ist Haneberg
selbst eine gewisse Schuld daran beizumessen, da er den C. H. einen
so schlechten Reisepass mit auf den Weg gegeben hatte. Eine
richtige kritische Bemerkung ist mir nur von Harnack bekannt^).
Er sagt (Texte und Unters. 11, 5. 1886, S. 78) über sie:
1) So Joseph Langen, Gesch. der Römischen Kirche 1881, S. 235. — Auch
in dem vortrefflichen Buche Otto Bardenhewers: des h. Hippolytus Com-
mentar zum Buche Daniel 1877, Qndet sich das schiefe Urteil : „die Unecht-
heit dieser Sammlung in der vorliegenden Gestalt steht ausser Frage. Die
einzelnen Bestandteile derselben sind oflenbar sehr verschiedeneu Ursprungs.
Die Godifiziening erfolgte ohne Zweifel im Oriente und zwar, wie es scheint,
erst in ziemlich später Zeit" (S. 29. Anm.). — Sehr voi-sichtig äussert sich
Jacobi (Herzogs Real-Enc.2 Bd. 6 S. 148): „Einige derselben sind mit Be-
stimmtheit in die Zeit der Herrschaft des Heidentums hinaufzurücken, und
tragen etwas von dem strengen asketischen Christentum in sich, welches
wir bei Hippolytus erkennen. Damit ist freilich noch bei weitem nicht ein
Anteil, auch nur an einzelnen Elementen der Sammlung erwiesen, sondern
nur eine Möglichkeit desselben. Im Orient, namentlich in Syrien, waren
viele Freunde des montanistischen und novatianischen Rigorismus, die ihr
Interesse den Schriften des Hippolytus zuwenden konnten. Aber nichts ist
dabei sicher".
2) Wichtige Bemerkungen über die Liturgie der 0. H. cc. H. HL hat
auch Kleinert gemacht (Theol. Stud. u. Krit. 1883 S. 45 f.), indem er zuerst
Die Herstellung des Textes. 25
,So wie die Canones im Arabischen vorliegen, sind sie ein
in Unordnung geratenes, durch sehr späte Zusätze ent-
stelltes Rechtsbuch. Aber eine alte Grundlage ist unverkenn-
bar, und zwar ist diese, wie schon die nahe Verwandtschaft mit
der Grundschrift des 8. Buches der Constitutionen zeigt, besonders
in der ersten Hälfte zu konstatieren" (cf. Dogmengesch. I'^
S. 403 Anm. 1).
Von der Unordnung hatte Haneberg noch nichts bemerkt,
und späte Zusätze waren ihm nur in verschwindendem Masse auf-
gefallen. Aber wir meinen, dass beides: die Unordnung und die
zeitlich verschiedenen Schichten, Beobachtungen sind, die jedem
in die Augen springen müssen, der die C. H. aufmerksam durch-
hest, und wir glauben ein Anrecht darauf zu haben, die Aner-
kennung dieses grundlegenden Satzes bei allen Lesern der C. H.
voraussetzen zu dürfen. Im ganzen stellt sich das Werk als eine
Kirchenordnung dar, und der Leser ist durchaus geneigt, der
Tradition, welche sie dem Hippolyt zuschreibt, Glauben zu schen-
ken. Mitten darin (c. XXX) aber erscheint eine lange Predigt
über die Versuchungsgeschichte, wo der Hörer mit asceta ange-
redet wird, und daran anschliessend die Ermahnung, ein Weib
nicht einmal anzusehen, nicht mit ihm zu essen, und alle Habe
den Armen zu geben; das sei der weisse Stein Apc. 2, 17. C. XXI
wird über den täglichen Kirchenbesuch geredet; c. XXII folgt
eine Vorschrift über das Osterfasten, während c. XX auch schon
vom Fasten die Rede war; über den Gottesdienst wird weiter
gehandelt erst c. XXVI, einzelne Vorschriften darüber werden
wieder c. XXVIII und XXIX gegeben; dieser Faden ist längst
verloren, als man ihn plötzlich c. XXXVII wiederfindet, und zwar
glaubt man hier den Anfang in der Hand zu haben; c. XXXVIII
spricht wieder über die Osterfeier. So kann bei gesunden Sinnen
kein Autor schreiben; so hat auch noch kein Grieche geschriebeu.
Der erste Teil, c. I — XIX, scheint allerdings nur sehr wenig von dem
schlimmen Zustand des zweiten betroffen zu sein; aber hier hat
der Jahrhunderte lange Weitergebrauch der alten Kirchenordnung
ein solches Übereinander und Durcheinander geschaffen, dass man
auf die Verwandtschaft mit der Clemensliturgie (Const. Apost. VIII) u.
ihren Verwandten aufmerksam machte, und sie zu einer Kritik derselben
mitbenutzte.
26 Zweites Kapitel.
entmutigt die Hände sinken lässt bei dem Versuch, den alten
Grundstock von den späteren Bestandteilen zu sondern. Diese
alte Schrift, welche uns Ägypten bewahrt hat, gleicht jenen Pyra-
miden und Sphinxen, die in ihrer oberen Hälfte dem Auge sich
wesentlich unverletzt darbieten, in ihrem untern Teile tief im
Wüstensande vergraben sind.
Ein günstiges Moment aber ist bei dieser Arbeit bald zu ent-
decken. Die Zusätze scheinen alle, oder doch zum bei weitem
grösseren Teil, einer bedeutend späteren Zeit anzugehören, als
der Kern. Man ist geneigt, den Abstand zwischen der alten
Kirchenordnung und den neueren Bestimmungen, die meist den
ausgebildeteren Cultus betreifen, auf mindestens 2 Jahrhunderte
zu taxieren. Man wird nie an der grundlegenden Beobachtung
irre, dass es sich um eine alte Grundlage und späte Bearbeitung
handelt; der Gedanke, dass wir vielleicht eine K.-O. aus einer
Zeit und aus einer Gegend hätten, die manche altersgraue Grund-
sätze, noch konserviert hätte, taucht nie als Möglichkeit auf.
Man könnte daraufhin immer den Versuch wagen, alte und junge
Schichten zu sondern, indem man Satz für Satz an Literatur und
Geschichte der alten Kirche bis auf Hippolyt mässe; und dann
vielleicht auch daran ginge, das inhaltlich Zusammengehörige zu-
sammenzustellen, und so eine Ordnung zu versuchen. Das Unter-
nehmen würde gewiss nicht ohne Nutzen sein; aber es würde
vielen Widerspruch finden, da besonders der zweite Teil desselben
zu sehr der Willkür des Einzelnen ausgesetzt ist.
Wir glauben einen besseren und sichereren Weg zum Ziele
zu kennen. Er hat seinen Grund in der Beobachtung, dass die
C. H. in einer andern alten K.-O. bearbeitet worden sind. Es ist
das das 2. Buch (bezw. c. 31 — 62) des zuerst von Tattam (The
apostolic constitutions or canons of the apostles in coptic 184S),
am besten von de Lagarde (Aegyptiaca 1883; canones ecclesiastici)
herausgegebenen koptischen Rechtsbnches. Das ganze Werk um-
fasst in der Tattamschen Recension 7 Bücher. Das erste ent-
hält die „ApostoUsche Kirchenordnung"; Buch 3—6 ist ein nur
wenig verkürzender Auszug aus Const. Apost. VIII; das 7. giebt die
Can. Apost. In diese Teile ist als 2. Buch eingesprengt ein in
sich abgeschlossenes altes Stück, das wir die „Ägyptische Kirchen-
Ordnung" (A. K.-O.) nennen wollen, nur um ihm einen Namen
zu geben, der ihm bis jetzt mangelt. Mit dieser identisch ist
Die Herstellung des Textes. 27
eine äthiopische Kirchenordnung, von der Ludolf (a. a. 0.) den
Anfang herausgegeben und ins Lateinische übersetzt hat; auch
dort geht ihr die „Apostolische K-'O.*^ voraus; wie die äthiopische
Sammhmg überhaupt nur eine Übersetzung der koptischen ist.
Andererseits finden sich wörtHch übereinstimmende Stücke von
ihr in den, in griechischer wie orientalischen Sprachen häufig er-
haltenen, schon oben berührten „ Constitutiones apostolorum per
Hippolytum"; und zwar sind dies gerade die Teile, die verschie-
den sind vom Text der Const. Apost. VIII, wovon sie einen Aus-
zug darstellen.
Diese A. K.-O. nun ist wieder die Hauptquelle von Const.
Apost. YIII.
Den Nachweis dieser Behauptungen, dass die A. K.-O. eine
Bearbeitung der C. H. ist, und dass diese wieder in Const.
Apost. VIII stark benutzt ist, glauben wir durch Nebeneinander-
stellung der Texte erbracht zu haben. Was aus den C. H. in
die andern Schriften übergegangen ist, haben wir mit einfachen
Linien ( ), was nur der A. K.-O. und den Const. Apost. VIII
gemeinsam ist, mit Schlangenlinien (^-^— -^) unterstrichen. Durch
die synoptische Zusammenstellung ist u. E. ein Beweis ad oculos
gegeben, der stärker ist, als es Auseinandersetzungen sein können.
Vor allem tritt das ins Auge, dass auch nicht ein Wort den
C. H. und den Const. Apost. VUI gemeinsam ist ^), das sich nicht
auch in der A. K.-O. fände, dass aber die Elemente aus den C. H.
und der A. K.-O. sich in ziemhch gleichem Masse in Const.
Apost. VIII finden. Es verhalten sich also die C. H. zu der
Ä. K.-O., und diese zu den Const. Apost. VIII wie a + b + c + [x] 2) :
a-j-b + m 4-n:a + m+ z.
Wir haben damit zugleich eine ungefähre Datiening der
A. K.-O. Wenn wir an der durch die Überlieferung behaupteten
Autorschaft der C. H. zunächst festhalten, und mit allgemeiner
Annahme die jetzige Gestalt der Const. Apost. um die Mitte des
4. Jhdts. ansetzen, so bleibt für die Ä. K.-O. wenig mehr als das
Jahrhundert vor dem Nicaenum übrig — eine Datierung, die uns
zunächst genügt. Doch sind diese Annahmen nur augenblicklich
notwendige Hülfsstützen, die wir später wegschlagen werden.
1) Ausser, wo Mängel in der handschriftlichen Überlieferung zu kon-
statieren sind.
2) [x] sind die späteren Zusätze.
2C Zweites Kapitel.
Diese A. K.-O. ist ein einheitliches Werk; alle die Schäden,
an denen die C. H. kranken, sind au ihr nicht zu bemerken.
Vergleichen wir aber die Anordnung derselben mit den C. H.,
so bemerken wir, dass beide Schriften bis zu den Bestimmungen
über die Taufe, c. XIX incL, parallel laufen; von hier an stimmt
die Anordnung beider nicht mehr überein. Man muss jetzt hiu-
und herblättern, Avenn man die zusammengehörigen Sätze sich
gegenüberstellen will. Gerade hier fängt aber, wie wir oben
sahen, der Wust in den C. H. an. In der Ä. K.-O. ferner ist ein
regelmässiger Gedankeufortgang zu bemerken, in den C. H. keines-
wegs. Nun ist es doch nicht eben wahrscheinlich, dass die C. H.,
die von sehr späten, anscheinend durchweg nachnicänischen Zu-
sätzen durchsetzt sind, schon in Unordnung waren, als sie in der
Ä. K.-O. im 3. oder im Anfang des 4. Jhdts. bearbeitet wurden.
Ihre Verwirrung wird nicht eben sogleich nach ihrer Entstehung
geschehen sein, sondern wird irgendwie mit der Interpolierung
in Zusammenhang stehen. Vielleicht ist es möghch, durch An-
einanderreihung ihrer Bestandteile nach Massgabe der entsprechen-
den Teile der Ä. K.-O. die ursprüngliche Ordnung wiederher-
zustellen. Sollte uns dies aber gelingen, dann werden auch viele
der späteren Bestandteile um so leichter fortfoUen; denn diese
werden eben in der Ä. K.-O. keine Bearbeitung erfahren haben.
Und wenn wir das Gebäude, das der alte Meister errichtet, wieder
herstellen können, dann können wir auch seinen Bauriss uns auf-
zeichnen, und wir werden um so leichter die Arbeit späterer
Hände ausscheiden können, wenn wir erkennen, dass sie nicht
nur in einem andern Geiste, sondern auch nicht gemäss dem alten
Plane angefertigt sind. —
Leider war das nicht die einzige Arbeit, die hinsichtlich der
Emendatiou der 0. H. zu leisten war. Ich war ans Werk ge-
gangen mit gutem Vertrauen auf Hanebergs Gründlichkeit und
Gewissenhaftigkeit; aber sowie ich anfing, den Text genauer zu
untersuchen, stiegen mir Zweifel daran auf, die zur Gewissheit
wurden, als ich begann, mir indices über die häutiger vorkom-
menden Wörter und Wendungen anzufertigen. Die da zu Tage
tretenden Unterschiede sahen nicht aus wie Varianten des arabi-
schen Textes, sondern wie Willkürlichkeiten des letzten Über-
setzers, zumal wenn man in den Adnotationes so häufig bessere
Vorschläge zur Übersetzung fand. Der Vergleich des arabischen
Die Herstellung des Textes. 29
Textes mit der lateinischen Übersetzung bestätigte leider diese
Vermutungen durchweg und fügte eine Menge schlimmerer
Beobachtungen hinzu. Wie oft hat H. ganze Satzteile weg-
gelassen, zum Teil wichtigster Art: wie oft hat er erklärende Be-
merkungen eingefügt, mit Klammern oder ohne Klammern, von
denen im Araber nichts steht! Vor allem: welche Unregelmässig-
keit in der Übersetzung! Hier eine vorzügliche "Wiedergabe, dort
eine unklare Weitschweifigkeit; hier die verschiedenen Lesarten
der Codices klar beurteilt, dort ohne Rechtfertigung die eine aus-
gewählt, die andere verschwiescen. Bezeichnend für die Art und
Weise ist die Orthographie des lateinischen Textes; hier werden
alle irgendwie heiUgen Dinge und Personen, wie Dominus, Dens,
Crux, Domus Dei. Ecclesia, Episcopus. Anagnostes etc. etc. gross
geschrieben, unmittelbar darauf klein.
Bald ergab sich mir daraus das niederschlagende Resultat,
dass diese Übersetzung in keiner Weise als eine nur annähernd
treue Wiedergabe des Arabers zu betrachten sei. Um aber von
diesem Texte aus zu dem ursprünglichen Texte vorzudringen,
muss wenigstens die letzte Übersetzungsstufe möglichst einge-
ebnet werden. Um die C. H. zu einer kirchengeschichtlich ver-
wertbaren Urkunde zu machen, muss wenigstens der Zustand des
Arabers, mit allen seinen Eigentümlichkeiten, seinen Feinheiten
und seinen Freiheiten, ganz wörtlich, so wie er dasteht, mit allem
Unverständhchen, das er enthält, dem Leser vor die Augen ge-
rückt werden. Da ich selbst des Arabischen nicht kundig bin,
wandte ich mich an meinen Freund, den Referendar Heinrich
Vielhaber, Schüler des hiesigen orientahschen Seminars, der
die Freundhchkeit hatte, in gemeinsamer Arbeit mit mir und nach
meinen Vorarbeiten die vorliegende Übersetzung anzufertigen;
Herr Professor Dr. Ludwig Stern hatte die Güte, die Verbesse-
rungsvorschläge auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen, und durch
glückliche Conjecturen noch manche crux interpretum zu heben.
Bei dieser Arbeit trat uns eine andere Seite der Hanebergschen
Arbeit vor Augen. Sie hat doch viele Vorzüge; manche Partien
sind ausgezeichnet übersetzt: bei schwierigen Stellen oft die
glücklichsten Conjecturen. Haneberg beherrscht das Arabische
durchaus: er war mit Phantasie und Geschick zum Übersetzer
hervorragend ausgestattet: ihm fehlt hier nur die philologische
Methode und Akribie. Man möchte vermuten, dass ihm in dem
30 Zweites Kapitel.
auch für ihn so beweguugsvollen Jahre des Vaticanum die nötige
Müsse zur genauen Ausarbeitung gefehlt hat. Wir nahmen
somit davon Abstand, eine neue Übersetzung zu schaffen. Da
wir ohnehin bei dem arabischen Texte und auch sonst vielfach
uns auf Hanebergs Schultern stellen mussten, schien es uns ein
verlorenes Kapital zu sein, wenn Avir seine Übersetzung beiseite
setzten. Und so ist diese vorliegende Übersetzung nichts anderes,
und will nichts anderes sein, als eine verbesserte Hanebergsche.
Die Verbesserungen haben sich namentlich auf folgende Punkte
erstreckt:
1) Alle Auslassungen Hanebergs sind eingesetzt, sowohl die
im Text befindlichen, die zum Teil recht erheblich sind, als be-
sonders die Varianten der codd. Barb. und Vat, die dort der des
Arabischen Unkundige meist nicht erfährt, der Kundige sich erst
mühsam aus den angefügten Adnotationes zusammensuchen muss.
2) Alle Zusätze sind entfernt, Dieselben sind dort meist
in Klammern eingeschlossen; sie sind alle entweder unnötig,
oder aber sie tragen Erklärungen in den Text ein, die nicht
darin enthalten sind, smd also irreführend. Dadurch aber, dass
manches im Texte Befindliche in gleiche Klammern eingeschlossen
wird, wird weiter die Kalamität geschaffen, dass der Leser an
manchen Stelleu im Unklaren bleibt, ob hier der Araber oder
Haneberg zu ihm redet. Auch in den Text selbst sind viele
Worte eingeschoben; diese wurden vor allem ausgemerzt.
3) Wo der Text unverständlich ist, ist genau sein Wortlaut
wiedergegeben. Gerade an solchen morastigen Stellen liebt es
H., eine üppige Decke grünenden Mooses darüber zu spannen,
dass man dort am sichersten zu gehen glaubt.
4) Notorische Fehler und misverständliche Übersetzungen
sind korrigiert.
5) Alle Transskriptionen griechischer Wörter sind als solche
kenntlich gemacht.
6) Bei allen Ausdrücken, die als termini technici erkennbar
sind, haben Avir uns genau dem Araber angepasst; dasselbe
arabische Wort durch dasselbe lateinische wiedergegeben, ver-
schiedene durch entsprechend verschiedene. Das ist einer der
schlimmsten Punkte der Hanebergschen Übersetzung. Weun der
Araber für „taufen" stets dasselbe Wort gebraucht, ist es uunötig,
c. XIX § 119 plötzHch statt baptizare: intinguere zu setzen. Für
Die Herstellung des Textes. 31
das HeiTumahl findet sich durchgängig derselbe Ausdruck, der
sich am besten durch mysteria wiedergeben lässt; Haneberg sagt
ebenso häufig sacramentum. Die Bestandteile desselben werden
mit demselben Worte wie die Naturalgaben der Gemeinde be-
zeichnet; neben dem richtigen oblationes sagt Haneberg noch
öfter communio. Auch ordinäre und consecrare geben dasselbe
Wort wieder. Es ist vielleicht nicht nur Eigenart des Arabers,
wenn er Gott den Vater und den Sohn mit einem andern Prä-
dikate den Herrn nennt, als den menschlichen Herrn; und man
kann doch leicht zwischen dominus und herus unterscheiden;
ebenso z'U'ischen satanas. diabolus und daemones; sacer und
sanctus: servus und famulus. Nicht immer ist es möghch, dem
Reichtum der arabischen Wortbildungen im Lateinischen nach-
zukommen; für presbyter werden unterschiedslos zwei Wörter
gebraucht, und auch der sacerdos erscheint einige Male, allerdings
nur als Prädikat des Bischofs. Dass aber Haneberg sacerdos
für alle drei Wörter unterschiedslos gebraucht, neben dem presbyter
für die beiden ersten, ist gewiss zu urgieren; gerade hier könnte
der Sprachgebrauch des Griechen erhalten sein.
Aber diese Beispiele mögen genügen. Wir wollen gern den
Vorwurf der Pedanterie auf uns nehmen, wenn man uns den
der üngenauigkeit erspart. —
Damit ist der erste Schritt zur Herstellung des Textes ge-
than; soweit es möglich ist, tritt hier dem Leser der Bestand
des arabischen Textes des Macariuscodex vor Augen. Von hier
aus muss nun weiter der ilim vermittelst der koptischen Version
zu Grunde liegende griechische Text projiciert und die späteren
Zusätze entfernt werden.
Und diesen zweiten Schritt thun wir an der Hand der Ä. K.-O.
Von dieser Bearbeitung der C. H. hoffen wir nichts Geringeres,
als dass sie uns eine Handhabe bieten wird, alle die Schäden der
C. H. zu verbessern. Wir hoffen, unter ihrer Leitung die ur-
sprüngliche Anordnung der C. H, wiederherzustellen, die Inter-
polationen auszuscheiden imd den Text kontroliereu zu können.
Wie weit das gelingen wird, ist von vornherein nicht zu sagen;
nach der Lage der Dinge muss der Versuch einmal allen Ernstes
gemacht werden.
Zu dem Zwecke haben wir die A. K.-O. vollständig wieder-
gegeben. Die C. H. haben wir zerlegt und die entsprechenden
32 Zweites Kapitel.
ötelleu jedesmal deu aus ilmeu geflossenen Teilen der A. K.-O.
gegenübergestellt, indem wir der Anordnung der letzteren folgten ').
Was die C. H. mehr haben — also die Interpolationen und die
in der A. K.-O. nicht benutzten Stücke — ist au passenden Orten
eingeschoben. Damit hoffen wir die ursprüngliche Anordnung
wiederhergestellt zu haben. Der Text der Hanebergschen Aus-
gabe ist von c. XX an bunt durcheinander gewürfelt; dadurch
war es bedingt, dass wir die C. H. mit einer neuen, durchgehen-
den Paragraphenteilung versahen, um ein Citieren zu ermög-
lichen. Die alte Numerierung der cc. musste beibehalten werden,
obwohl die Einteilung eine junge und sehr schlechte ist, um eine
Vergleichung mit den Citaten der arabischen Canonisten und der
Ausgabe Hanebergs zu ermöglichen. Nur die Üljerschriften der cc.
mussten mit der Neuordnung wegfallen. Sie sind erst angefertigt
worden, als die C. H. in der bisherigen Ordnung und mit der
grossen Masse der jetzigen Interpolationen bestanden; sie stellen
ausserdem eine höchst oberflächliche Arbeit dar. In den Text
eingesetzt, könnten sie nur verwirren und die Einsicht in die
Disposition des Werkes hemmen, wie dies aus einigen Äusserungen
Hanebergs leicht zu belegen wäre. Sie sind auch schon Kap. I,
S. 12 ff', vorweggenommen; die Über- und Unterschrift, ebenfalls
sehr späte Zusätze, finden sich Kap. VII.
Aber der eigentliche Text der C. H. wird nach der ver-
besserten Hanebergschen Übersetzung vollständig gegeben, nur
mit Auslassung von c. XXX ^). Dies bei Haneberg 5^2 Seiten
umfassende Stück stellt eine Homilie oder vielmehr zwei Bruch-
stücke von Homilien dar, die durch irgend einen Zufall hier auf-
genommen wurden; dass sie nicht in den Zusammenhang der
C. H. gehören, glauben wir nicht beweisen zu müssen. Nur
den ScLlussabsatz, der im Vorhergehenden keinen Anknüpfungs-
punkt hat, haben wir aufgenommen. Selbst wenn man ihn nicht
für ursprünglich halten wollte, würde er doch als liturgische
Vorschrift hierher und nicht in den Zusammenhang der Predigt
gehören. — Von dem textus receptus der Const. Apost. VHl
führen wir nur die Teile auf, welche auf die C. H. bezw. auf die
Ä. K.-O. zurückgehen. Von den griechischen Const. per Hippol.
1) Über die einzige Ausnahme cf. die Anm. zu c. XII §. 65.
2) cf, Anhang IL
Die Herstellung des Textes. 33
(nach de Lagarde: opp. Hippolyti 1858 S. 73 ff.), dem Auszug
aus den Const. Apost. VIII, nur die Stücke, ^Yelche der A. K.-O.
wesentlicli näher stehen, als der textus receptus. Den de Lagarde-
schen Texten gegenüber habe ich mir die Freiheit gestattet,
andere Lesarten, welche sich durch die Quellen als besser be-
gründet herausstellten, aus den Anmerkungen in den Text ein-
zusetzen. Ich machte hier beim 8. Buch der Constitutionen die-
selbe Erfahrung, die schon Harnack beim 7. machte (Texte und
Unters. II, 2 S. 171 f.), dass nicht selten den Handschriften y t
vor w X (de Lagarde) der Vorzug zu geben ist.
Man wird bemerken, dass sich die Const. Apost. VIII der
Ä. K.-O. viel freier gegenüberstellen; als diese den C. H. Die
Ä. K.-O. ist eine Bearbeitung der C. H.; wie es scheint, ohne
andere Quellen hergestellt, nur „zeitgemäss" umgestaltet. Die
Ä. K.-O. steht zu den Const. Apost. VIII in dem Verhältnis einer
ersten Quelle. Wenn auch im allgemeinen die Anordnung
der Ä. K.-O. befolgt ist, manches Stück überhaupt nur ver-
ständlich ist durch seine Stellungnahme zu derselben, so benutzen
doch die Const. Apost. VIII keineswegs das ganze dort vorliegende
Material und haben ausserdem noch eine Reihe anderer schriftlicher
Quellen zur Verfügung. — Einige Nachrichten über den Text
der Ä. K.-O., welchen ich wiedergebe, werden schon hier not-
wendig sein.
H. Tattam gab (a. a. 0.) 1848 das ägyptische Rechtsbuch
aus einem unterägyptischen (boheirischen , nicht so richtig auch
memphitisch genannten) Codex heraus. Dieser, jetzt in der königl.
BibKothek in Berlin befindUch (orient. 519), ist im Jahre 1520
Diocl. = 1804 p. Chr. geschrieben, in barbarischem Koptisch
verfasst (cf. de Lagarde: Mitteilungen L 1884 S. 177). Am
Schluss ist bemerkt, dass er eine Übersetzung aus dem ober-
ägyptischen Dialekt ist. Ihm angefügt ist eine arabische Über-
setzung, von der Tattam einige Varianten angiebt, die aber noch
nicht herausgegeben wurde. Tattam fügte seiner Ausgabe eine
eugUsche Übersetzung hinzu. De Lagarde übersetzte das 1. und
2. Buch (also die „apostolische Kirchenordnung " und die A. K.-O.)
desselben ins Griechische (bei Bunsen: Anal. Ante-Xic. Bd. 2.
1854 S. 451 — 477): Bun.sen selbst (Hippolyt und seine Zeit Bd. 1.
S. 487 ff.) den grössten Teil des 2. ins Deutsche. Die Handschrift
ist in 7 Bücher eingeteilt, doch messen sich die Über- und Unter-
Texte u. Untersuchungen IV, 4. 3
34 Zweites Kapitel.
Schriften der Bücher an einem Octateuch, dessen erstes Buch sie
nicht geben. Die Einteilung ist lediglich eine Nachahmung der
Form der Coust. Apost. Buch 1 ist die bekannte „Apostolische
Kirchenordnung", zuerst von Bickell 1S43 (S. 107 — 132), seitdem
sehr häufig, zuletzt von Harnack 1S84 (Texte und Unters. II, 2 S.
225 — 237) herausgegeben. Das 2. Buch ist die uns interessierende
A. K.-O., Buch 3 — 6 ein Auszug aus Const. Apost. VIII, der alle
liturgischen Stücke auslässt; Buch 7 die Can. Apost.
Tattam besass ausserdem noch eine oberägyptische (= sahi-
disch = thebaisch) Handschrift; jetzt im Brit. Mus. Orient, 440- Sie
ist ebenfalls sehr jung, auf Papier geschrieben; dazu lückenhaft.
De Lagarde schrieb sie 1853 in London ab, und gab Rel. jnr.
ant. graece 1856 S. IX ff. die ausführlichsten Nachrichten darüber.
Sie ist nicht in 8, sondern in 2 Bücher abgeteilt, dazu in cc,
und zwar ist diese Einteilung als die ursprüngliche anzusehen.
Diese Mss, haben jedes seine Mängel. Jetzt können beide
nicht mehr in Betracht kommen, da eine weit bessere und altere
Handschrift existiert und herausgegeben ist. Es ist dies der
Pergamentcodex Mus. Brit, Orient. 1320, in 4° oder Kleinfolio,
aus der Murray 'sehen Collection; geschrieben im J. 722 Diocl.
= 1006 p. Chr.
Lightfoot (S. Clement of Rome 1877 app. S. 273. 466—69)
gab die erste Nachricht davon; de Lagarde schrieb ihn 1881
ab und gab ihn 1883 in den Aegyptiaca heraus; das 2. Buch (die
Can. Apost. == Buch 7 (8) der boheirischen Version) S. 209 —
237; das 1. Buch (= Buch 1 — 6 (2 — 7) der unterägyptischen
Version) unter dem Titel: ,canones ecclesiastici" S. 238—291.
Er wies ferner nach, dass der Oberägypter Tattams aus diesem
codex geflossen sei (Mitteilungen I. S. 176 ff). In dem codex
fehlen 2 Blätter (cf. Aegyptiaca S. 256 Anm.); dies Stück ist aus
Tattams Oberägy])ter ergänzt; aber nur hierfür kommt dieser
noch in Betracht'). Die Ä. K.-O. umfasst die cc. 31—62'^).
1) In unserer Übersetzung ist dieser Teil in Klammern [ ] eingeschlossen.
2) Nachträglich bemerke ich, dass im Recueil de travaux relatifs a la
Philologie egyptienne Bd. V (1884) S. 199— 216 und Bd. VI (1885) S. 97—115
Urbain B 0 u r i a n t dasselbe Rechtsbuch herausgegeben hat, aber auch ohne
Übersetzung. Er bezeichnet dasselbe als ,,traduction en dialecte copte
Thebain, d'apres un manuscript de la bibliotheqne du patriarche Jacobite
en Caire". Seine Hs. ist erst in diesem, höchstens dem vorigen Jhdt. ge-
Die Herstellung des Textes. 35
Die A. K.-O. interessiert uns zunächst nur insofern, als sie
als die Mittelstufe zwischen C. H. und Const. Apost. VllI nach-
gewiesen werden soll. Um diesen Nachweis zu erbringen ^ ge-
nügte der enghsche Text Tattams vollständig. Aber freilich
dürfte diese schlechte englische Übersetzung aus dem barba-
rischen Kopten nur in höchster Not wieder abgedruckt werden.
Und da Herr Dr. Georg SteindorflF, Direktorialassistent der
Ägyptischen Abteilung der Königlichen Museen, sich in liebens-
würdigster Weise bereit erklärte, mir diesen Teil der „canones
ecclesiastici" zu übersetzen, de Lagarde selbst die Güte hatte,
unter diesen Umständen auf das vorbehaltene Ubersetzungs-
recht zu verzichten, bin ich imstande, eine neue Übersetzung
abzudrucken, wodurch Tattams Engländer ebenso antiquiert wird,
wie seine Kopten durch den de Lagarde's.
Aber obgleich die koptische Handschrift fast tadellos, und
die deutsche Übersetzung kaum zu beanstanden ist, leidet die
A. K.-O. in dieser Form doch an einem schweren Mangel. Der
Kopte hat nämlich die Eigentümlichkeit, sämtliche liturgischen
Stücke auszulassen. Aber auch hier haben wir einen glücklichen
Umstand zu begrüssen. Denn in der äthiopischen Version, die
Ludolf a. a. 0. S. 314 — 28 herausgegeben hat, sind fast alle diese
liturgischen Stücke, u. a. auch die grosse Liturgie am Schluss
der Bischofsweihe erhalten. Ludolf giebt von der Ä. K.-O. nur
die 3 ersten cc. (bei ihm 21 — 23), aber eben diese enthalten sämt-
liche liturgischen Stücke der A. K.-O. Nur das Gebet über dem
Diakonen fehlt am Schluss von c. 23. So wünschenswert es also
vielleicht wäre, auch die übrigen Teile der äthiopischen Version
— einer Tochter des Oberägypters und Schwester des Unter-
ägypters — zur Hand zu haben, notwendig sind sie für uns nicht;
denn die Mängel des Kopten werden schon hierdurch völlig ersetzt.
Die ungenaue lateinische Übersetzung Ludolfs, die schon der alte
Renaudot bemängelte^), konnte ich durch eine neue deutsche
schrieben (Bd. V S. 200 f.) ; so bildet sie schwerlich eine Instanz gegen-
über der de Lagarde'schen.
1) Aus dem Lateinischen Ludolfs hat Johann Ludwig König die Abend-
mahlsliturgie der A. K.-O. unter dem irreführenden Namen „Äthiopische
Liturgie" (Die Hauptliturgien der alten Kirche, Neustrelitz 18t)5 S. 46 — 49)
deutsch wiedergegeben, aber nicht ganz präcis. H. A. Köstlin (Geschichte
des christlichen Gottesdienstes 1887 S. 49—52) druckt sie hieraus ab. aber
3*
3() Zweites Kapitel.
Übersetzung aus dem Äthiopischen Ludolfs, die mir Dr. Johannes
Bachmanu freundlichst zur Verfügung stellte, ersetzen.
Durch das bedeutend vermehrte handschriftliche Material,
die parallelen Stücke im koptischen und zum Teil auch im grie-
chischen Texte, ist es möglich, die Arbeit des berühmten Athio-
pisten zu verbessern; wie auch jetzt, nach genau 200 Jahren, sein
S. 329 ausgesprochener Wunsch erfüllt werden kann: zu unter-
suchen, „num forte veterum öiarayal rcöv djtoOroXmv, Constitu-
tiones Apostolorum, ex iis lucem acquirere possunt".
Die handschriftliche Überlieferung dieser äthiopischen Version
ist freilich bei weitem nicht eine so gute, wie die des Kopten.
Ludolf stand nur eine Abschrift der cc. 21 — 23, 1 von Wanslebens
Hand zu Gebote, eben jenes Dominikaners, der auch von den
C, H. die erste Nachricht gegeben hatte; und er vermag nicht
anzugeben, aus welcher Handschrift dieser schöpfte. Er selbst
hatte in Rom im Abessinischen Hospiz 1649 einen Pergament-
codex in Händen gehabt, den der König von Abessinien, Zara-
Jakob im Jahre 1440 an die äthiopischen Mönche in Jerusalem
geschickt hatte, und der seit 1646 in Rom war. Er hatte sich
Excerpte aus dieser Handschrift gemacht; bemerkt aber mit Be-
fremden, dass sie mit der Abschrift Wanslebens öfter differieren.
Er vermutet daher, dass Wansleben einen andern, vielleicht Flo-
rentiner Codex benutzt habe (comment. S. 301. 304). Indessen
Wansleben sagt ausdrücklich (histoire de l'eglise d'Alexandrie,
Einl.), dass er seine Abschrift im Jahre 1660 in Rom angefertigt
habe; und der Maronite Abraham Ecchellensis giebt auch an (bei
Mansi: coli. conc. II (1759) S. 1071)'), dass ausser jener genannten
Handschrift in dem Hospiz der äthiopischen Nation noch zwei
wieder nicht ohne Hinzufiigung neuer Ungenauigkeiten. So wie die Liturgie
dort vorliegt, hat sie also einen fünffachen (vielleicht sogar sechsfachen) Pro-
zess von Übersetzungen bezw. Redactionen überstehen müssen (den kopti-
schen Übersetzer; den äthiopischen Übersetzer; den Abschreiber Wansleben
(s. oben); den Lateiner Ludolf; den Deutschen König; Köstlin). Wieviel da-
bei von dem ursprünglichen Bestände übrig geblieben, ist leicht zu ermessen.
1) „Quinta [versio] Aethiopica, chavacteribus et lingua ejus gentis
conscripta. Hujus terna extant exemplaria, duo in Vaticana bibliotheca,
unum in domo sancti Stephani natione Aethiopica". Abraham spricht hier
nur von der längeren Version der Nicänischen canones ; aber diese sind mit
A. K.-0. und auch den canones Abulidis in einem codex vereinigt (cf.
Ludolf S. 304).
Die Herstellung des Textes. 37
weitere Exemplare des grossen „codex canonum Aethiopum" in
Rom existierten, in der Vaticana. Dem Dominikaner lag vielleicht
der Vatikan näher als das abessmische Hospiz; und aus einer
der dortigen Handschriften wird er also wohl im Jahre 1660 jene
Abschrift hergestellt haben, die Ludolf abdruckt (cf. Bickell S.
213). Dass die Abweichungen von Ludolfs Notizen auf Nach-
lässigkeit Wanslebens zurückzuführen seien, wie Ludolf (S. 3U4.
329) andrerseits mutmasst, ist unter diesen Umständen nicht not-
wendig anzunehmen, wenn auch sein Urteil über den vorliegen-
den äthiopischen Text, dass er „mendacissime et corruptissime"
angefertigt sei, wohl zu beachten bleibt.
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IT. Kapitel.
Der Wert des jetzigen Textes der Canones Hippolyti.
Um den Wert des jetzigen Textes zu bestimmen, müssen wii-
uns die Üljerlieferung desselben ins Gedächtnis zurückrufen. Wa.<
wir als den Text der C. H. geben, ist das Produkt dreier, hinter-
einander arbeitender IJbersetzer. Der letzte ist freilich jederzeit
zu kontrollieren; denn bei Haneberg liegt der arabische Text vor;
aber besonders auf dem Araber, der den koptischen Text bear-
beitete, lastet der Verdacht, dass er sich seiner Aufgabe in wtU-
kürHcher Weise entledigte.
Es steht zweitens fest, dass die C. H. Interpolationen erlitten
haben, welche fast das volle Drittel ihres Umfangs ausmachen.
Es liegt endlich drittens auf der Hand, dass die C. H. sich
in ihrem zweiten Teile in einer Unordnung befinden, die zusam-
men mit den Interpolationen ein solches Gemisch von ältesten
und jüngsten Bestandteilen geschaffen hat, dass hier ein Versuch,
die ursprüngliche Reihenfolge der echten Teile zu rekonstruieren,
ohne anderweitige Hülfe kaum auf Gelingen zu rechnen hat.
Und dies Werk der Verwüstung ist endlich gekrönt worden
durch eine höchst mangelhafte Verteilung des so zusammen-
gesetzten Stoffes in 3S canones und durch Hinzufügung von sehr
schlechten Überschriften.
Fassen wir diese drei Momente zusammen, so muss gesagt wer-
den, dass die Überlieferung der C. H. eine beispiellos schlechte
ist. Jeder der drei Schäden ist noch derart, dass es einen Forscher
reizen könnte, ihn nach Möglichkeit zu heilen. Sie alle drei in
ihrem Zusammenwirken können wohl nur den Effekt haben, au
der Möglichkeit der Lösung verzweifeln zu machen.
Dieser Sachlage ist allerdings ein anderer Umstand entgegen-
Der Wert des jetzigen Textes. 139
zusetzen, der als eiu sehr günstiger bezeichnet werden muss. Wir
besitzen in der A. K.-O. eine Bearbeitung der C. H.. hergestellt
wohl nicht riel später als im 1 . Jhdt. nach Entstehung der C. H.,
und eine Bearbeitung, die fast den ganzen ihr vorKegenden Stoff
verwertet, die ausserdem keine weiteren Quellen zur Verfügmig
gehabt hat. Freilich auch die A. K.-O. kennen wir nur aus Über-
setzungen, aber sie ist nicht in Unordnung geraten, sie hat ferner
keine, oder doch nur selrr geringfügige, Interpolationen erfahren.
Hier haben wir ein Heilmittel für die drei Schäden der C. H.;
und wir haben nicht gesäimit, es anzuwenden. Wir haben die
Schnur zerschnitten, welche die jetzigen C. H. zusammenhält, und
haben es versucht, die einzelnen Teile nach dem Muster der
A. K.-O. aneinander zu reihen. Durch Yergleichung des Inhalts
beider hatten wir mehrfach Gelegenheit, den Text der C. H. zu
korrigieren, bezw. den ursprünglichen Inhalt zu erraten. Bei der
Ausscheidung der Interpolationen endlich waren wir durch die
A. K.-O. in der Lage, nicht ledisflich auf eine historische Unter-
suchung betreffs des Inhalts des fraglichen Abschnitts angewiesen
zu sein: wir konnten auch bei der Wiederherstellung der ur-
sprünglichen Reihenfolge fragen, ob bezw. wo der betreffende
Abschnitt sich dort einreihen lasse.
Wenn wir uns jetzt die Resultate dieses Verfahi'ens ansehen,
so ist nicht anders zu sagen, als dass sie befriedigende sind. Wir
können eine Reihe von Punkten anführen, die im ganzen ein
höchst erfreuliches Bild geben.
1) In dem Texte der C. H. kann nichts Wesentliches aus-
gefallen sein. Denn es sind verhältnismässig sehr wenige Stücke.
welche die A. K.-O. nicht auch bearbeitet hat (c. IX § 56 — 59:
c. XTH passim § 81—90. 93—96; c. XX, 1 § 154—156; c. XXX
fin. §214 f.; c. XXXI § 216); im allgemeinen braucht sie den
ganzen Stoff' der C. H. und modelt ihn nach ihren Gesichtspmikten
luu. So bleibt denn zwar die Möglichkeit, dass die C. H. noch
andere Teile gehabt haben können, welche die A. K.-O. für
überflüssig hielt; aber diese Möglichkeit ist eine sehr beschränkte,
da wir fast an keinem Punkte an der Hand der A. K.-O. einen
Ausfall in den C. H. konstatieren können. Was fehlt, ist in
c. HI § 2S ein kurzes Gebet, ebenso c. XXYII, 3 § 240 ein Gebet.
Ausserdem vielleicht c. XXX Y § 185 ein Yordersatz, der sich in
diesem Falle niu* auf wenise Worte belaufen haben kann, ferner
140 Viertes Kapitel.
c. XIII § 72 und c. XX, 1 § 154, je ein leicht zu ergänzender Nach-
satz, der in ersterem Falle wohl nur aus dem Worte „recipiantur",
in letzterem aus .jejuuent" bestanden hat. Endlich c. III § 21 das
Wort vncüv\ und c. IX § 59 die Worte „honor tribuatur". Die
zuletzt angeführten Fälle sind kleine Nachlässigkeiten, wie sie
überall begegnen; und die Auslassung der jedenfalls kurzen zM'ei
Gebete wird ebenfalls auf die Rechnung der Abschreiber zu setzen
sein, bei denen wir öfter finden, dass sie gerade Gebete nicht mit
abschreiben. Wir haben aber — und das ist das Wichtige — nicht
eine Stelle entdeckt, wo ein Ausfall infolge der späteren Benutzung
der C. H., welche die Interpolierung verschuldete, anzunehmen
wäre ^).
2) Unser Versuch, die ursprüngliche Ordnung der C. H.
wiederherzustellen, dürfte im wesentlichen als gelungen zu be-
trachten sein, wenn auch Einzelheiten bestritten werden könnteu.
Im ganzen sind die C, H, in der Form, wie wir sie wieder-
gegeben haben, eine wohldi.sponierte Schrift zu nennen.
c. I § 1 — 6. Eine auf spezielle Verhältnisse bezügliche Ein-
leitung; die Exkommunikation bestimmter Irrlehrer,
c. II — IX § 7—59. Die Ordinationen der Kleriker.
c. II u. III § 7 — 29. Wahl und Weihe des Bischofs; der sich
daran schliessende Gottesdienst.
c. IV § 30 — 32. Ordination des Presbyters.
c. V. AmtdesDiakonen(§33— 37); seine Ordination (§38— 42).
c. VI § 43 — 47. Ordination der Märtyrer und Konfessoren zu
Presbytern.
c. VII § 48. Einsetzung (nicht Ordination) des Lektors.
c. VII § 50. Einsetzung der Witwe.
c. VII § 51. Einsetzung der Jungfrau.
c. VIII § 53. 54. Ordination der mit der Gabe zu heilen Aus-
gerüsteten.
c. IX § 56—58. Prüfung der zureisenden Presbyter.
c. IX § 59. Aufforderung, die Witweu zu ehren.
c. X — XIX § 60 — 149. Vorschriften über Katechumenen,
Frauen und die Taufe.
c. X § 60 — 62. Allgemeine Vorschriften über Aufnahme von
Katechumenen.
1) Über c. XXXII § 1.^9 und c. XXV § 222 siehe unten.
Der Wert des jetzigen Textes. 141
c. X § 63. 64. Der Sklave.
c. XI § 65. 66. Der bildende Künstler.
c. XII § 67. 68. Anrücliige Gewerbe.
c. XII § 69. 70. Der Elementarlebrer.
c. XIII. XIV § 71—75. Der Soldat.
c. XY § 76—79. Aberglaube und Unsittlichkeit.
c. XVI § 80. Der Konkubinat.
c. XVII § 81—90. Die christliclie Hausfrau.
c. XVIT § 91. 92. Der Katechumeuat.
c. XVII § 93 — 98. Die Wöchnerin; Platz der Frauen in der
Kirche; der Schleier der Frauen.
c. XVII § 99. c. XIX § 101. Der Katechumenat.
c. XIX § 102—149. Der Taufritus.
c. XX § 154—156; XXXII § 157 f. Fasten.
c. XX § 154 — 156. Stationsfasten.
c. XXXII § 157. 158. Fasten der Witwen, Jungfrauen, Kle-
riker.
c. XXXII— XXXVI § 160—194. Oblationen und Agape.
c. XXXn § 160—163. Verteilung der Oblationen.
c. XXXII § 164. 165. 167. 168. Die Sonntagsagape.
c. XXXIII § 169. 170. Das Totenmahl.
c. XX § 171; c. XXXIII § 172. Der Katechumen und die
Agape.
c. XXXIII § 173; c. XXXIV § 174—176. Das Benehmen bei
der Agape.
c. XXXIV § 177—179; c. XXXV § 180—182. Der Klerus
und die Agape.
c. XXXV § 183—185. Das Witwenmahl.
c. XXX VI § 186—194. Die Pflicht der Erstlinge; die Obla-
tion derselben.
c. XXII § 195 — 198. Passahfasten.
c. XXIV § 199. 200. Krankenheilung.
Der Abendmahlsgottesdienst.
c. XXXVII § 201—204. Zurüstung des Gottesdienstes.
c. XXVIII § 205. 206; c. XXIX § 207. 209. Observanzen
bei Empfang des Abendmahls.
c. XXX § 214. 215; XXXI § 216. Austeilung der Eucharistie.
Der tägliche Morgengottesdienst.
c. XXI § 217. 218. Vorschrift über den Besuch desselben.
142 Viertes Kapitel.
c. XXI § 219; c. XXIV ^ 220. 221. Dev Kranke im Gottes-
dienste.
Observanzen des täglichen Lebens.
c. XXV § 223 — 225. Morgengebet und Händewaschen.
c. XXVI § 226—231; c. XXVII § 232. Aufforderung zum Be-
such des Morgengottesdienstes.
Betstunden: 3., 6., 9. Stunde, Abends (c. XXV § 233-236);
zu jeder passenden Zeit (c. XXVII § 239); in schlafloser
Nacht (c. XXVII § 240).
c. XXVII § 241. Händewaschen vor dem Gebet.
c. XXVII § 242. Die Ehe kein Gebetshindernis.
c. XXVII § 243. Ein Bad nicht erforderhch vor dem Beten.
c. XXVII § 244. Gebet um Mitternacht.
c. XXVII § 245. Gemeinsames Morgeugebet im Gottesdienst.
c. XXVII § 246. Gegenseitige Belehrung über den Dienst
Gottes.
c. XXIX § 247—249. Das Bekreuzen.
c. XXIII § 252-254; c. XXXVIII § 258-261. Schluss.
Die ganze Schrift zerlegt sich leicht in mehrere grosse
Gruppen. Innerhalb dieser ist die Anordnung eine freiere; und
hier würde einzusetzen sein, wenn man die hergestellte Ordnung
als falsch erweisen wollte. Wir können aus der Ä. K.-O. aber
nachweisen, dass eine streng logische Anordnung des Stoffes nicht
im Plane des Verfassers der C. H. gelegen hat. Die Konfessoren
(c. VI § 43 — 47) sollen zu Presbytern ordiniert werden; mau sollte
diesen Abschnitt daher nach c. IV § 30 — 32, der Presbyterordi-
nation, erwarten, und vor c. V § 33 — 42, der den Diakonen be-
handelt — aber die Ä. K.-O. hat dieselbe Anordnung.
c. VIU § 53. 54 empfiehlt Vorsicht bei der Ordination von
Männern, welche die Heilungsgabe besitzen; zweifellos sind dies
Kandidaten des Presbyterats. Man sollte den c. daher bei c. IV
§ 30 — 32, aber doch mindestens vor c. VII § 48. 50. 51, dem
Lektor, der Witwe und Jungfrau, die gar nicht ordiniert werden,
erwarten — aber die A. K.-O. hat den c. an derselben Stelle, uud
es wird doch niemand behaupten wollen, dass die C. H. und die
A. K.-O. zufallig dieselbe spätere Umsetzung ihrer cc. erfahren
hätten! Dann ist es aber auch nicht mehr anzutasten, wenn
c. IX § 56 — 59 die Vorschrift über den zureisenden Presbyter
und die Witwe nachgehinkt kommt.
Der Wert des jetzigen Textes. 143
In c. XVII § 81 — 99 laufen die Vorschriften über den
Katechumenat und die über die Frauen in befremdlicher Weise
durcheinander. Die A. K.-O. lässt den grössten Teil des über die
Frauen Gesagten fort; aber einiges behält sie doch bei, c. 43;
und auch diese Bestimmungen stehen mitten unter denen über
den Katechumenat.
Aus solchen kleinen Verstössen gegen ein streng logisches
Fortschreiten in der Aufeinanderfolge der Sätze wird also kein
Anhaltepunkt genommen werden dürfen, um unsre Konstruktion
anzugreifen; und selbst bei c. XXII § 195—198 und c. XXIV
§ 199. 200, über Passahfasten und Krankenheilung, die an übler
Stelle zwischen dem Erstlingsgebot und dem Abendmahlsgottes-
dienst eingeschoben sind, wird es geraten sein, sich bei ihrer
jetzigen Stellung zu beruhigen. Solche Bedenken können nicht
schwer wiegen gegenüber dem befriedigenden Eindruck, den die
grossen Gruppen des neuen Zusammenhangs, über Oblationeu und
Agape, über Abendmahlsgottesdienst und Frühgottesdienst, und
über das Gebet machen. Und woher sind die Bestandteile dieser
Gi*uppen zusammengelesen! Wir haben die Nummern der arabi-
schen cc. stehen lassen, um einen Einblick hierin zu gewähren.
Man kann aber noch von andrer Seite den Beweis führen,
dass die aufgewiesene Anordnung des Stoffes die ursprüngliche
gewesen ist. Und auf diesen Beweis ist Wert zu legen deshalb,
weil dadurch zugleich einem Einwände begegnet wird. Man könnte
nämlich sagen, die C. H. wären in ihrer neuen Reihenfolge nur
deshalb in einer gewissen logischen Ordnung, weil die A. K.-O.
in guter Ordnung sei, und die §§ der C. H. denen der A. K,-0.
inhaltlich entsprächen, so dass damit über ihre ursprüngliche An-
ordnung noch nichts bewiesen wäre, da die A. K.-O. den Stoff
in neuer Gliederung wiedergegeben haben könnte. Dem wird
begegnet dadurch, dass sich die in der A. K.-O. nicht bearbeiteten
Stücke der C. H. so gut in den neuen Zusammenhang fügen.
Eklatant ist dies bei c. XX § 154—156. Bis c. XIX § 149 läuft
die Ä. K,-0. ruhig neben den C. H. her, nur einmal c. XVK
§ 98. 99 wird diese Parallele durch eine kleine Unregelmässigkeit
unterbrochen. Xach c. XX § 156 aber beginnt das Durchein-
ander in den C. H. Wohin gehört aber der offenbar echte c. XX
§ 154—156, der in der Ä. K.-O. kein Gegenstück hat? Lassen
wir ihn hinter c. XIX § 149 (bezw. 153j an seinem alten Platze
144 Viertes Kapitel.
stehen, und führen die C. H. von da an nach Massgabe der
Ä. K.-O. weiter, so folgt e. XXXII § 157. 158 über das Fasten
der Witwen u. s. w. Dieser Abschnitt schliesst sich aber so un-
gezwungen an c. XX § 156 an, dass ein Zweifel, hier den ur-
sprünglichen Faden zu haben, kaum aufkommen kann.
c. XXX fin. § 214. 215 und c. XXXI § 216, über die Aus-
teilung der Eucharistie, sind von der A. K.-O. nicht berücksichtigt.
Der lange c. XXX, der vorangeht, die Predigtfragmente, gehört
überhaupt nicht in den Zusammenhang der Kirchenordnung.
c. XXIX § 210—213. 247—251 ist von später Hand, mit Aus-
nahme der §§ 247 — 249, über das Bekreuzen, die hier offenbar
nicht an ihrem Platze sind. An c. XXIX § 209 aber schliesst sich
c. XXX fin. § 214. 215 sehr gut an; dort hörten die Vorschriften
über das Abendmahl auf, hier werden sie fortgeführt.
In der A. K.-O. haben c 60 Schluss und c. 61 nicht den
geringsten Zusammenhang; der erstere handelt vom täglichen
Gottesdienst, der letztere von der Beerdigung, so dass man sich
über die Aufeinanderfolge wundern muss. Die entsprechenden
cc. der C. H. sind c. XXI § 217—219 und c. XXIV § 220 f. Hier
aber kann es nicht zweifelhaft sein, dass die Teile zusammen-
gehören, denn c. XXIV § 220 £ scliliesst sich unmittelbar an
c. XXI § 219 an. Dort war gesagt, dass Kranken der Kirchen-
besuch zur Genesung diene, und nur der Schwerkranke war von
der Pflicht, den täglichen Gottesdienst zu besuchen, entbunden
worden; hier ist von verschiedenen Unsitten die Rede, welche
bei Schwerkranken zur Anwendung kamen: dass man sie noch
lebend in die Cömeterien brachte, oder nach heidnischer Sitte
in der Kirche niederlegte.
Diese Beispiele mögen genügen, um zu erhärten, dass uns
die Wiederherstellung der ursprünglichen Ordnung der C. H. in
der That gelungen ist, und dass also die A. K.-O. den ersten
Dienst, welchen wir von ihr erwarteten, vollauf geleistet hat.
Zur völligen Erkenntnis der Richtigkeit dieses Resultates
würde allerdings noch gehören, dass wir die Ursache aufwiesen,
welche die Verwirrung der C. H. herbeigeführt hat. Aber das
wird wohl dunkel bleiben. Wir vermögen Avenigstens nichts bei-
zubringen, was dies Rätsel auch nur einigermassen lösen könnte.
In der Anordnung des jetzigen Bestandes, soweit sie von der
ursprünglichen abweicht, ist im ganzen nicht die geringste ratio
Der Wert des jetzigen Textes. j^45
ZU entdecken. Einzelne Teilchen sind auch in der arabischen
Ordnung so aneinandergereiht, dass Gleiches zu Gleichem gesellt
ist; so c. XXIV § 199. 200 und § 220. 221; c. XXV und auch
c. XXVn. Im ganzen aber hat es durchaus den Anschein, als
ob bei der Ordnung ein blinder Zufall gewaltet hätte. Aber
welcher? Unordnung in den Blättern eines Codex anzunehmen,
geht nicht an; die Stücke, welche durcheinander geworfen sind,
sind zu klein, als dass diese Annahme auch nur einen Schein
■des Rechts beanspruchen könnte. Man hat den Eindruck, als ob
€in mutwilliger Mensch hier gewirtschaftet hätte, um späteren
Jahrhunderten ein Rätsel aufzugeben. Aber das ist keine ernst-
hafte Erklärung. Auf diese Stütze unseres Beweises müssen wir
also leider verzichten; doch dürfte er dadurch nicht an Kraft
Terlieren.
3) Aber die Interpolationen! Nach unsrer Berechnung ver-
hält sich unter Zugrundelegung der oben begründeten Scheidung
von echten und unechten Bestandteilen die ursprüngliche Grund-
schrift zu den Einschiebseln etwa wie 12:5. Das ist aber ein
Prozentsatz von Interpolationen, der den Kühnsten erschrecken
muss. Und doch nur scheinbar! Denn thatsächlich verteilen sich
die Interpolationen derartig, dass man sie kaum mehr als eine
nennenswerte Schwierigkeit für die Benutzung der C. H. bezeichnen
kann. Zunächst ist hier noch c. XXX mitgerechnet, den (mit
Ausnahme des Schlusssatzes) für einen Teil der C. H. zu halten,
wir Haneberg überlassen müssen. Streichen wir diesen ab, so
stellt sich das Verhältnis des Echten zum Unechten etwa wie
15 : 2, schon eine bedeutende Verbesserung der Sachlage. Ferner
dürfen wir ohne ausführliche Begründung (cf. übrigens Kap. VII)
alles das abstreichen, was sich vor Beginn und nach Ende
der eigentlichen Schrift als Einleitung und Schluss angesetzt
hat. Das ist wieder ein Schritt vorwärts, den wir ohne Mühe
gethan haben. Innerhalb der eigentlichen Kirchen Ordnung
zwischen c. I § 1 und c. XXXVIII § 261 machen (abgesehen von
c. XXX) die Interpolationen nur ^ , , aus. Und diese lassen sich
leicht klassifizieren; sie haben untereinander grosse Verwandt-
schaft. Ein Teil wurde hinzugefügt, um die Verfassung der C. H.
zu vervollständigen. So ist c. VII § 49 der Subdiakon in den
Klerus eingeführt, c. XXV § 222 der Prokurator, d. h. der Para-
bolane. Dass gerade diese, und nicht mehr ordines minores ein-
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 10
j^(j Viertes Kapitel.
oefücrt sind, beweist zur Genüge, dass auch die frühere Geschichte
der C. H., ihr praktischer Gebrauch zu griechischer Zeit, im Osten
— wohl auch schon in Ägypten — spielt, c. VIII § 55 ist auch
über den Presbyter ein kurzer Satz hinzugesetzt worden. Andrer-
seits beliebten die Interpolatoreu (denn an einen Interpolator
ist schwerlich zu denken) zuweilen, dem vorliegenden Text phrasen-
hafte Zusätze meist mystischen Inhalts anzuhängen (c. XX § läü:
c. XXII § 196; c. XXIX § 250. 251). Aber die grosse Masse des
Hinzugefügten entsprang doch dem bereicherten Kultus; charakte-
ristisch genug, dass die spätere Zeit hauptsächlich an diesem
Punkte in der alten Kirchenordnung einen Mangel empfand.
Dahin gehört c. VII § 52; c. XVIII § 100; c. XIX § 150—153;
c. XXV § 237. 238; c. XXIX § 207. 208. 210—213; c. XXXII
§ 159(?); c. XXXVI § 188; c. XXXVIII §255-257.
Dies Al^ss ist nach Gutdünken hier und da angehäugt, je
nach Einfall der Bearbeiter. Die ganze Masse des Hinzugefügten
hat nicht vermocht, das alte Bild zu einem neuen zu übermalen;
es sind alles recht hässliche Zusätze. Die Interpolationen können
somit kaum ein Interesse hervorrufen; es ist meist wertloses
Material, was wir hier von dem alten Bau ablösen. Was uns
interessiert, ist nur der Grad der Sicherheit, mit dem wir dies
Alles auszuscheiden vermögen. Da sind wir uns freilich bewusst,
dass die bei solcher Arbeit aufgewandte Mühe leicht die Resul-
tate als gesicherter erscheinen lässt, als sie sich dem objektiven
Betrachter darstellen; aber trotzdem glauben wir sagen zu dürfen,
dass über die grosse Menge dieser Zusätze eine weitere Diskus-
sion kaum möglich und nötig ist. Es sind verhältnismässig
wenige Stellen, über deren Echtheit oder Unechtheit ein Zweifel
bestehen kann. Und wer etwa c. XIX § 150—153 oder c. XXIX
§ 207 oder c. XXX VIH § 255—257 für ursprünglich, oder c. IX
§ 59 für eingeschoben halten wiU, hat keinen scharfen Wider-
spruch von unserer Seite zu erwarten. Wenn zugegeben wird,
dass diese Sätze aus der Feder des Verfassers der C. H. geflossen
sein können, ist ein Streit über sie ein Streit um des Kaisers
Bart. An dem Bestände der C. H., wie wir ihn rekonstruiert haben,
kann das wenig ändern; äusserlich so wenig wie inhaltlich. Wir
zweifeln nicht, dass schärfere Augen als die unsern die Schei-
dung des Echten und Unechten an einigen Punkten modifizieren
werden; aber die Vergleichung mit der A. K.-O. giebt uns die
Der Wert des jetzigen Textes. 147
Zuversicht, dass diese Korrekturen an unserer Arbeit nicht ein
wesentlich anderes Bild liefern können, als wir es gezeichnet haben.
4) Dazu kommt endlich, dass diese Interpolierung noch eine
Kehrseite hat, die von höchster Bedeutung für die Beurteilung
unserer Schrift ist. Wir konnten oben (Punkt 1) konstatieren, dass
bei der späteren Benutzung und der daraus folgenden Bearbeitung
unserer Schrift kaum etwas ausgefallen ist; hier können wir hinzu-
fügen, dass an dem vorhandenen Bestände nicht geändert worden
ist. Als Ausnahme könnte nur c. XXXII § 159 und c. XXV § 222
angeführt Averden, wo es allerdings den Anschein hat, als ob der alte
Wortlaut von späterer Hand ausgemerzt worden wäre; aber sicher
sind auch diese beiden FaUe nicht, wenn mau bedenkt, welche
Schnitzer die Übersetzer sich haben zu schulden kommen lassen;
sie können auch hier ihre Hand im Spiele haben. Von diesen
unsicheren Fällen abgesehen aber kann behauptet werden, dass
die Interpolatoren an den Sätzen, die ihnen vorlagen, nichts ge-
ändert haben. Es liegt uns eine sehr ungeschickte Bearbeitung
vor. Die Interpolatoren hatten grosse Scheu vor dem einmal
dastehenden Buchstaben. Waren sie anderer Ansicht, so be-
gnügten sie sich, ihre Meinung hinzuzusetzen. Das schlagendste
Beispiel ist c. XVIII § 100 (cf. c. XVII § 94). Ihre Arbeit ist so
kaum eine Bearbeitung zu nennen; es ist eine Interpolierung.
Sie gleicht den Bemerkungen, welche ein für die Praxis der
Gegenwart interessierter Gelehrter an den Rand eines vor langer
Zeit gedruckten Buches schreibt. Welch ein Vorteil für uns in
diesem Umstände liegt, wird man ermessen, Avenn man sich an
andere, raffinierte Bearbeiter alter Schriften, wie Pseudo-Clemens
(Pseudo-Ignatius) oder den Verfasser der A. K.-O. erinnert. Aus
der A. K.-O. die C. H. zu rekonstruieren, ist unmöglich; aus den
arabischen C. H. die ursprünglichen, nicht schwer. Der Umstand,
dass die C. H. eine kirchenrechtliche Schrift sind, ist ihnen
wesentlich zustatten gekommen, um ihr ihre schweren Schicksale
überstehen zu helfen. Wären sie eine Schrift dogmatischen In-
halts, so ist zu sagen, dass sie kaum zu brauchen wären. Wie
hat — allem Anschein nach — das Symbol c. XIX g 124—133
gelitten! Es ist der unbrauchbarste Teil der C. H. Aber an den
klaren kirchenrechtlichen Bestimmungen hat niemand gerüttelt.
Ein kirchenrechtlicher Satz hat eben eine robustere Natur als
ein dogmatischer; an ihm haftet kein Herzensinteresse. Er ist
10*
J48 Viertes Kapitel.
bei weitem nicht so dem Wandel der Zeiten ausgesetzt. Er wird
immer noch konserviert und geehrt, selbst wo man ihn nicht
mehr braucht. Aber das Dogma ist ewigem Wechsel ausgesetzt;
und was die Väter glaubten, verketzert der Enkel. Dogmatische
Schriften haben auch immer zu der unreinlichen Arbeit der Fäl-
schung und Unterschiebung verleitet; was aber die Ägypter des
vierten oder späterer Jahrhunderte mit den C, H. anstellten, kann
man doch nur sehr uneigentlich als Fälschung bezeichnen. Es ist
eine Ergänzung, um der alten Kirchenordnung auch noch in
späterer Zeit Geltung zu erhalten. —
So können wir denn konstatieren, dass die Unordnung und
die Interpolierung der C. H. bei weitem nicht in dem Grade zu
beklagen sind, als die schlechte sprachliche Überliefenmg durch
die verschiedenen Übersetzer. Denn diese haben schwere Fehler
eingefügt. Wir erinnern nur an c. VII § 50. 51, wo der Über-
setzer die Konstitution über Witwe imd Jungfrau übersetzte, als
wäre noch von dem vorher erwähnten Subdiakon die Rede. Es
würde kaum möglich sein, den ursprünglichen Wortlaut zu er-
schliessen, wenn uns hier die A. K.-O. nicht den richtigen Weg
zeigte. Und diesen Übersetzern — wenn wir uns nicht täuschen
— besonders dem Araber, sind auch wohl alle anderen Stellen
zur Last zu legen, auf deren Verständnis wir vorläufig verzichten
müssen. An manchen Punkten verbessern sich die C. H. freilich
nach der Ä. K.-O., aber trotzdem bleibt noch vieles übrig, was
zunächst nicht zu korrigieren ist.
Indes gerade an diesem Punkte ist noch Hoffnung vorhan-
den, dass eine spätere Zeit aufhelfen wird. Auf die Entdeckung
einer griechischen Handschrift der C. H. 'zu hoffen, ist kaum
angängig; ebensowenig auf ein nicht interpoliertes oder wohl-
geordnetes Exemplar. Aber dass noch einmal der Schleier der
arabischen Übersetzung gelüftet wird, ist zu erwarten. Es exi-
stiert in Rom (und Florenz? cf. Ludolf, commentarius S. 301.
304. Anm. t.) eine äthiopische' Version der C. H., die aller Wahr-
scheinlichkeit nach aus dem Koptischen geflossen ist; ist diese
einmal publiziert, so wird die Vergleichung mit der arabischen
Schwesterversion sicherlich zu guten Resultaten hinsichtlich der
Herstellung des Wortlautes führen; wir können dann wenigstens
den Kopten rekonstruieren. Und selbst auf Entdeckung einer
koptischen Handschrift der C. H. zu hoffen, ist bei dem verhält-
Der Wert des jetzigen Textes. I49
nismässig späten Zeitpunkt der arabischen Übersetzung nicht zu
kühn. Also für den wundesten Punkt der C. H. steht noch
Heilung in Aussicht, wenn diese auch vielleicht noch lange auf
sich warten lassen wird.
Bis dahin bleibt die Ä. K.-O. der Massstab der C. H. Es wird
nicht geraten sein, die C. H. jemals abzudrucken, ohne die Pa-
raUeltexte hinzuzufügen, wie wir es gethan haben. Wenn dies
aber geschieht, so sind die C. H. eine durchaus brauchbare kir-
chengeschichtKche Urkunde. Manche Stellen sind unklar; aber
diese sind fast sämtlich belanglos. Durch ständige, vorsichtige
Vergleichung jedes einzelnen Satzes mit der A. K.-O., unter gleich-
zeitiger Erwägung ihrer Schicksale, sind die Sätze der C. H. in
kirchengeschichtlichen Untersuchungen verwertbar wie die jeder
andern Urkunde; und der Versuch, zu dem wir jetzt schreiten,
ihren Inhalt an organisatorischen und gottesdienstlichen Be-
stimmungen zu einem klaren Bilde zusammenzustellen, steht auf
völlig gesichertem Fundamente.
V. Kapitel.
Die Gemeinde Verfassung. ^)
a. Der Subdiakon.
In den cc. II — IX §§ 7 — 59 werden nach einander Bestim-
mungen über die Ordination bezw. Einsetzung von Bischof, Pres-
byter, Diakon, Lektor, Subdiakon, Witwe und Jungfrau getroffen.
Es sind hier alle die Personen zusammcngefasst, die in den Ge-
meinden um 200 eine irgendwie ausgezeichnete Stellung ein-
nahmen; denn die Märtyrer und Konfessoren, die man vermissen
konnte, sind in c. VI § 43 — 47 hier miteingeschlossen, durch
die Bestimmung nämlich, dass sie Presbyter werden sollen. An
der Vollständigkeit der Liste wird niemand zweifeln; ein ordo
befremdet vielmehr: der Subdiakonat. Nach dem, was wir über
ihn wissen, bestand er zur Zeit Tertullians und Hippolyts noch
nicht; er findet seine erste Erwähnung im Briefe des Cornelius
von Rom an Fabius von Antiochien (a. 251; Eus. h. e. VI, 43, 11),
wie in den gleichzeitigen Briefen Cyprians; und es muss als wahr-
scheinlich gelten, dass Fabian von Rom (236 — 250) diesen ordo,
und ebenso auch wohl die andern ordines minores geschaffen hat
1) Die Ausarbeitung dieses Teiles ist im engsten Anschluss an die
Werke und Aufsätze von Hatch, Hatch-Hamack , Harnack, Seyerlen,
0. Ritschl, Friedberg, E. Löning u. a. über die Entstehung der altchrist-
lichen Gemeindeverfassung geschehen. Wenn ich trotzdem nur selten auf
dieselben ausdrücklich Bezug nehme, so geschieht dies von der gewonnenen
Ansicht aus, dass der Streit -wesentlich als beendigt anzusehen sein dürfte,
oder dass wenigstens aus dem vorhandenen Material neue Argumente von
beiden Seiten nicht mehr ins Feld geführt werden können. Wie sehr Un-
recht man übrigens vielfach that, wenn man den ., enthusiastischen" Faktor
in der Bildung der Gemeindeverfassung nicht berücksichtigte oder seh»
gering anschlug, dafür hofie ich eine Reihe neuer Belege zu liefern.
Die Geraeindeverfiissung. 151
(cf. Haraack: Texte u. Unters. II, 5 S. 100 ff.)- Jedenfalls treten
für uns die ordines minores — mit Ausnahme des Lektorats und
Exorcistats, die schon lange Zeit mindestens eine Präexistenz ge-
führt haben — gemeinsam auf; und so dankbar wir sein müssten
für eine Nachricht, welche diese bisherige Erkenntnis zu modi-
fizieren imstande wäre, so vorsichtig müssen wir sein, ehe wir
sie aus der Hand einer so durchseuchten Urkunde annehmen, wie
es die C. H. sind.
Es fällt ferner auf, dass der Subdiakon c. VIT § 49 hinter
dem Lektor steht; denn überall sonst folgt der Subdiakon un-
mittelbar dem Diakon, aus dem er hervorgegangen ist. Die
Stellung erscheint als verdächtig; dass wir sie aber nicht der
Unordnung der C. H. schuld zu geben haben, zeigt die A. K.-O.,
welche dieselbe Anordnung hat.
Im folgenden wird der Subdiakon, ausser in dem fragelos
eingeschobenen c. VII § 52, überhaupt nur noch einmal erwähnt,
c. XXI § 217. „Congregentur quotidie in ecclesia presbyteri
et vjioöiaxovoi et araYvwOTUL omnisque populus tempore galli-
cinii". Bei dieser Aufzählung fällt das Fehlen des Bischofs und
das des Diakonen auf Das des Bischofs ist, wie wir sehen wer-
den, vielleicht nicht zufällig, das des Diakonen aber ist umsomehr
befremdlich, als gleich darauf gesagt wird (§ 218): ,De xXtjqg)
autem qui convenirenegligunt, neque morbo neque itinere impediti,
separentur". Hier bleibt kein Ausweg; wir müssen vielmehr die
Alternative stellen: entweder ist die Erwähnung des Diakonen
durch irgend einen Zufall uns nicht mit überliefert worden, oder
aber — der Diakon ist durch einen Zufall zum Subdia-
konen geworden, so dass hier ursprünglich die Reihenfolge
Presbyter, Diakon, Lektor. Volk stand. Die Entscheidung kann
nicht zweifelhaft sein, wenn wir bemerken, dass in dem parallelen
c. XXXVII § 201 Presbyter, Diakonen und Lektoren zum Er-
scheinen im Gottesdienste aufgefordert werden, der Subdiakon aber
dort mit keinem Worte angedeutet ist. Der Subdiakon in c. XXI
§ 217 wird also wohl durch einen lässigen Abschreiber an Stelle
des Diakonen in den Text gekommen sein; und somit ist c. VII
§ 49 die einzige Stelle, wo er wirklich erwähnt wird. Der kurze
Satz: ^vjtoöiaxorog secundum hunc ordinem 'ordinetur)" sticht
von den vorhergehenden Bestimmungen ab. Überall war eine
genaue Beschreibung der Weihehandluug und eine spezialisierende
152 Fünftes Kapitel.
Aufzähluug der Befugnisse gegeben; auf Bekanntes hatte man
sich nur hinsichtlich der Qualitäten der Ordinanden, und zwar
auf die Pastoralbriefe, berufen; beim Subdiakon ist alles als be-
kannt vorausgesetzt. So macht denn dieser Satz durchaus den
Eindruck einer Interpolation, die eingefügt wurde, um hier eine
für eine spätere Zeit vollständige Liste der Ordinationen zu haben.
Befremdend bleibt allerdings, dass auch die Ä. K.-O. den
Subdiakon hinter dem Lektor auffülirt, und dass auch sie keine
weiteren ordines minores kennt. Das scheint doch darauf zu
führen, dass dem Verfasser der A. K.-O. die Interpolation schon,
vorlag; und der Umstand möchte geeignet sein, die Annahme
einer Interpolation überhaupt unwahrscheinlich zu machen *).
Aber dennoch kann die Echtheit des Satzes daraus nicht gefolgert
werden. Das Durchschlagende bleibt, dass in der vorliegenden
Verfassung und in dem Kultus, von denen beiden wir ein deut-
liches Bild erhalten, für den Subdiakon kein Platz ist, weder
neben noch unter dem Diakon. Der Diakon hat noch alle die
niederen Geschäfte, die ihm der Subdiakon später abnahm, und
die vorausgesetzte Gemeinde ist — wie wir sehen werden — so
klein, dass ein koordinierter Subdiakon vollends unbegreiflich
wäre. Und selbst wenn wir aus zwingenden Gründen ihn für ur-
sprünglich halten müssten, würden wir auch nicht das Geringste
über ihn auszusagen vermögen; aus unsrer Behandlung dürfen
wir ihn demnach streichen.
b. Der Bischof,
An der Spitze der Gemeinde, der Presbyter und der Diakonen
1) Eine Abhängigkeit der Ä. K.-O. von dem Passus der C. H. liegt
freilich nicht vor; aber die übereinstimmende Reihenfolge: Diakon, Lektor,
Subdiakon ist bis jetzt singulär. Indessen darf darauf hingewiesen werden,
dass in der Petersburger Handschrift der Const. Apost, die Überschrift von
VUI, cc. 15 ff. ursprünglich \auieie:[ ötarayal negl xfiQorovlag TCQiaßvx^Qiov,
6iax6v(i)v, dvayv(äaxü)v , vnoöictxovwv , äiaxoviaawv etc. (cf. ed. Lagarde
261, 27). Allerdings fügt de Lagarde hinzu: „sed pr. m. vnoöiaxovcuv
dvayvwaxuiv correctum". Beides stimmt nicht mit der jetzigen Reihenfolge
der cc.: Presbyter, Diakon, Diakonisse, Subdiakon, Lektor. — Weiter ist
daran zu erinnern, dass in der „Apostolischen Kirchen-Ordnung" c. li>
(Texte und Unters. II, 2, S. 234) der Lektor sogar vor dem Diakonen
steht. Wenn er einst einen so hohen Rang innehatte, kann es nicht
Wunder nehmen, wenn er hier in zwei Urkunden zugleich sich noch über
dem jungen Subdiakonat behauptet.
Die Gemeindeverfassung. 153
steht der Bischof. In ihm konzentrieren sich alle Institute der
Gemeinde, die gottesdienstlichen und die seelsorgerischen, die
Jurisdiktion und die Verwaltung, und die Vertretung nach
aussen.
Für seine Qualitäten sind die Bestimmungen der Pastoral-
briefe massgebend (I. Tim. 3, 2 ff. Tit. 1, 7 ff.); „sedatus sit" fasst
c. II § 7 die dortigen Einzelvorschriften zusammen. Über sein
Alter wird nichts gesagt. Seine Wahl geschieht durch die ganze
Gemeinde, und nur durch diese, am Sonntag (?) in der Kirche,
wo die Gemeinde erkläxen muss: „Nos eligimus eum". Und nach
der Exhomologese betet wieder die Gemeinde für ihn: „0 Dens,
corrobora hunc, quem nobis praeparasti". Einer der anwesen-
den fremden Bischöfe oder einer der Presbyter legt ihm darauf
die Hand auf und spricht das vorgeschriebene Weihegebet. Die
Anwesenheit fremder Bischöfe erscheint hier als Regel voraus-
gesetzt, aber nicht als unbedingt notwendig. Die Gemeinde kann
auch ohne fremden Zuzug ihren Bischof wählen und weihen.
Dass der Bischof nicht nur Gemeinde-, sondern auch Kirchen-
beamter ist, braucht bei der Handlung der Ordination nicht zum
Ausdruck zu kommen. In dem Gebet (c. III § 11 — 18) wird die
Kraft desselben Geistes auf ihn herabgefleht, der den Aposteln,
den Gründern der Kirche allerorten, durch Christus innewohnte.
Es wird weiter gebetet, dass der Wandel des Bischofs seinem
Amte gemäss sei, indem er durch sein sittenstrenges Leben eine
hervorragende, beneidete Stellung in der Gemeinde einnehme.
Aus den folgenden speziellen Bitten in betreff seiner Gebete und
Opfer, um milden Geist und die Macht der Sündenvergebung,
und um „die Fähigkeit zu lösen alle Fesseln der dämonischen
Bosheit und zur Heilung aller Krankheiten" ersehen wir, dass
die charismatischen Befugnisse des Bischofs darin bestehen, dass
er der erste Liturg, der oberste Richter, und der höchste
Exorcist der Gemeinde ist.
Diese drei Funktionen werden auch im folgenden fort und
fort erwähnt. Die Vertretung der Gemeinde nach aussen tritt
in dieser Kirchenordnung, die für eine bestimmte Gemeinde ver-
fasst ist, ganz zurück. Nur beiläufig erfahren wir (c. IX § 56),
dass der Bischof einem Presbyter, der sich in einer andern Ge-
meinde niederlässt, ein Empfehlungsschreiben auszustellen hat,
worin er die Gründe seines Abgangs darlegt.
154 Fünftes Kapitel.
Dasselbe Gebet wie über den ]^isrhof' wird über den Pres-
byter gesprochen; alle Funktionen des Bischofs sind diesem also
mit jenem gemeinsam. Es wird geradezu ausgesprochen: ,,epis-
copus in Omnibus rebus aequiparetur praesbytero e.xcepto
nomine cathedrae et ordinatione" (c. IV § 32).
Diese Keservate, der eponyme Sitz auf der Cathedra (denn
so verstehe ich das ^nomen cathedrae") und das Ordinations-
recht, sind aber nicht Befugnisse, die charismatisch erlangt oder
übertragen werden, sondern Ehrenvorrechte. Also Richter ist
der Bischof mit den Presbytern zusammen ; seine liturgischen Be-
fugnisse teilt er mit den Presbytern und auch den Diakonen; mit
beiden auch die exorcistischen. So könnte es scheinen, als wäre
der Bischof im Presbyterkolleg nur primus inter pares, die Spitze
desselben, weil einmal ein Kollegium ein Haupt haben muss, und
als ständen auch die Diakonen seinem Amte an Würde nahe.
Aber das ist Schein. Aus der ganzen Darstellung der liturgischen
Handlungen und den dabei entwickelten Grundsätzen ersehen wir,
dass die Gleichstellung des Bischofs mit den Presbytern ein
Grundsatz ist, der aus alten Zeiten stammt, der aber in der Praxis
schon an entscheidenden Punkten bedeutende Einschränkungen
erfahren hat, und daher zur Charakterisierung der Verhältnisse
so wenig verwandt werden darf, wie die etwa gleichlautende
Äusserung des Hieronymus für dessen Zeit: „quid enim facit
excepta ordinatione episcopus, quod presbyter non faciat (ep. 1 40
ad Evangelum; Migne L 1194)')?
Der Keimpunkt der Entwicklung des Episkopats liegt in
der ökonomischen Verwaltung. Und diese ursprüngliche Stellung
hat sich hier noch erhalten. Wer die schuldigen Erstlinge dar-
bringen will, bringt sie zum Bischof in die Kirche, und der
Bischof, der bei dieser Gelegenheit „Priester" genannt wird, segnet
am Schlüsse des Gottesdienstes die Früchte und deren Spender
(c. XXXVI § 186—194; c. III § 28. 29). Diese Naturalien, und
die Gemeindekasse, die aus solchen Erstlingen von „der Arbeit
der Hände" (c. XXXVI § 187) sich bildete, stehen zu seiner un-
beschränkten Verfügung, und er verwendet sie zur Versorgung
1) Vergl. auch Chrysostomus , hom. 11 in I. Tim. ,,Sola quippe ordi-
natione superiores sunt [episcopi] atque hoc tantum plus quam presbytferi
habere videntur".
Die Gemein deverfassung. I55
der Witwen, Waisen und Armen, vor allem der ..verborgenen
Armen" (c. V § 34 — 36). Neben ihm und unter seiner Leitung
haben die Diakonen dieselbe Aufgabe; die Presbyter aber haben
mit diesem Zweige der Verwaltung nichts zu schaffen.
Sind die Katechumenen in ihrem Unterrichte soweit foi-tge-
schritten, dass sie nach Urteil des diaconus-doctor zur Taufe
zugelassen werden dürfen, go müssen sie zuerst dem Bischof eine
Beichte ablegen, und er erst erteilt ihnen die Approbation zur
Taufe und zum Genuss des Herrnmahls (c. XIX § 103 — 105);
^huic [episcopo] enim soli de eo [catechumeno] impositura est
onus". Am Sonnabend vor der Taufe exorcisiert er die Täuf-
linge; er vollzieht auch vor der eigentlichen Taufhandlung die
Gebete über die Ole, und nach derselben führt er die Getauften
in die Gemeinschaft der Gläubigen ein durch sein Segensgebet
mit Kuss und Bekreuzung; er teilt ihnen auch das erste Abend-
mahl aus. Er zeigt sich bei der Taufe als der oberste Leiter
der Kirche, dem das letzte Wort und die weihevollsten Hand-
lungen allein zustehen. Die Presbyter haben hier durchaus die
Rolle seiner Gehilfen, die den lästigeren und untergeordneten
Teil des Aktes übernehmen.
Ebenso beim Abendmahl. Bei dem feierlichsten Gottesdienst,
der sonntäglichen Abendmahlsfeier, teilt er mit eigener Hand die
Eucharistie aus (c. XXX § 214). Die Presbyter haben dasselbe
Recht, aber nur an den Wochentagen, und die Diakonen dürfen
es nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Bischofs oder Pres-
byters (c. XXXI § 216).
Auch bei den Agapen tritt der Supremat des Bischofs klar
zu Tage. Ignatius (ad Smyrn. 8) hatte darauf Wert gelegt, dass
keine Agape ohne Beisein des Bischofs abgehalten würde, was
freilich damals eine andere Bedeutung hatte, als noch Abend-
mahl und Agape in einem zwanglosen Gottesdienst verbunden
waren. Hier in den C. H. ist es Regel, dass die Agape ohne
den Bischof stattfindet. Ist er aber zugegen, so führt er den
Vorsitz, hält dabei Ansprachen an die Gesellschaft (c. XXXIV
§ 177), verrichtet die rituellen Handlungen und Gebete, und ent-
lässt am Schluss die Versammelten (c. XXXII § 165. 167). Nur
bei der feierlichen Sonntagsagape ist er regelmässig zugegen
(c. XXXII § 164); er sorgt auch dafür, dass den Katechumenen
etwas von dem geweihten Brote zugeschickt wird (c. XX § 171).
156 Fünftes Kapitel.
Noch einschneidender sind zwei andre Bestimmungen. Es
liegt in der Hand des Bischofs, Fasttage flir die Gemeinde aus-
ziischi-eiben (c. XXXII § 158) ^) und Abendmahlsgottesdienste an-
zusetzen (c. XXXVII § 201). Die ganze Gemeinde ist natürlich
an das Osterfasten und an die Stationstage gebunden; ausserdem
kann jeder Kleriker und Laie fasten, wann er will; will aber der
Bischof fasten, so muss er für die ganze Gemeinde einen Fast-
tag ansetzen, und an dem Tage darf demnach keine Agape ge-
halten werden.
Unter diesen Umständen ist es nicht mehr auffallig, dass in
der schon besprochenen Stelle über den aUmorgentlichen Gebets-
gottesdienst (c. XXI § 211) das Erscheinen des Bischofs nicht
gefordert wird. Es findet sich in diesem alltäglichen Gottes-
dienst kein ausgezeichneter Akt, um dessen willen der Bischof
erscheinen müsste. Die Lesung der Schriften erfolgte durch die
Lektoren, der Psalmgesang durch die Gemeinde, die Gebete waren
möglicherweise für die Kleriker reserviert; aber wenn Presbyter
und Diakon auch bei der Agape die Gebete und das Brotbrechen
vollziehen konnten, wenn ihnen auch die Spendung der Eucha-
ristie nicht versagt war, so durften sie jedenfEills auch hier am-
tieren. So dürfte denn der Verfasser die Anwesenheit des Bischofs
in diesen Frühgottesdiensten nicht für erforderlich gehalten haben,
was um so mehr ins Gewicht fällt, als die übrigen Kleriker bei
Strafe der Ausschliessung gehalten sind zu kommen, und auch
die Kranken dringend dazu aufgefordert werden (c. XXI
§ 218. 219).
Das Alles zeigt eine solche Fülle von Standes- und Ehren-
vorrechten des Bischofs in allen Akten der christlichen Gemeinde,
bei Taufe und Abendmahl, Fasten und Gebet, Katechumenat und
Gottesdiensten, dass man den Satz von der Gleichstellung des
1) Es ist freilich nicht notwendig anzunehmen, dass der Bischof Fasten
ausschreiben darf. Wenn wirklich gemäss der Ä. K.-O. „clerus" in „po-
pulus" zu korrigieren ist was mir einzig dem Kontexte gemäss scheint (s. die
Anmerkung zu der Stelle), so sind die Worte immerhin noch so zu ver-
stehen, dass der Bischof sich nur an die hergebrachten Fasttage binden
darf. Die unten anzuführende Stelle TertuUians (de jejun. 13; Reiß', u.
Wiss. I, 291, 27 ff.) und die noch weiterreichende Befugnis, Abendmahls-
gottesdienste nach Belieben anzusetzen, führten zu der im Texte wiedex'gegebe-
nen Auffassung.
Die Gemeindeverfassung. 157
Bischofs und der Presbyter mit mistrauischen Augen ansieht.
Aber doch steht er fest. Er ist nur ein Grundsatz aus älterer
Zeit, der früher vielleicht einmal auf die Verhältnisse völlig zu-
traf. Aber die Zeiten haben sich geändert. Nach und nach hat
sich ein Vorrecht des Bischofs nach dem andern gebildet; wollte
man sie alle streichen, so würde man ein völlig anderes Bild der
Gemeindeverfassung erhalten. Aber der Grundsatz der Vater,
dass der Bischof nur primus inter pares unter den Presbytern
ist, steht noch in Ehren, wenn er auch nur teilweise zu Rechte
besteht, und er wird noch an den Anfang einer Kirchenordnung
gesetzt, die doch beredt von einem Supremat des Bischofs über
Klerus und Gemeinde zu reden weiss.
Wie der Bischof einerseits an der Spitze des Presbyteriums
steht, so gruppieren sich andrerseits um ihn die Diakonen.
Ihnen liegt die Krankenpflege ob. Sie haben sich nach den ein-
zelnen Kranken umzusehen, dem Bischof davon x^nzeige zu machen
und ihn hinzugeleiten. In dem Krankenbesuch liegt eine Haupt-
thätigkeit des Bischofs; denn durch den Besuch des „Oberprie-
sters" genesen die Kranken, „zumal wenn er über ihnen betet".
Dass dieser Satz nicht etwa ein Ausdruck des christlichen Glaubens
an Gebetserhörung ist, sondern im vollsten Ernste von einer dem
Bischof innewohnenden magischen Kraft zur Krankenheilung
redet, sehen wir aus dem Weihegebet, Als Letztes und Höchstes
wird dort auf den Bischof herabgefleht: „tribue illi facultatem ad
dissolvenda omnia vincula iniquitatis daemonum, et ad sanandos
omnes morbos, et contere satanam sub pedibus ejus velociter"
(c. III § 18). Dieser Teil der Amtsthätigkeit des Bischofs fällt
also nicht in das Gebiet der Seelsorge, sondern in das des Exorci-
sierens. Wir haben damit zugleich den Schlüssel znm Verständ-
nis dieses kühnen Glaubens. Die Krankheiten der Christen haben
ihren Grund in der Einwirkung der Dämonen ^) und des Satans,
1) cf. Tatian, orat. ad Graec. 16fin.; Schwartz 18,6: elaiv fzhv ovv
xal voaoi xal axüanq rfjg iv r}(üv vkriq • datfiovFq 6'havtoTq tovzwv rag
ahiaq, ineiSav avfißahioaiv , [kavxolq] ngooyQäcpovaiv, iniövxeq onöxav
xaTa?Mf/ßävQ xäßaroq. aari 6h ozs xal avcol /ft^tüvt zfjq o<fcöv aßiXxe-
Qiaq xgaöalvovciv rriv s'giv tov awfiaxoq ' dl Xöyw &eov Svväfiewq nXrjx-
xöfjLtvoi Siöioxeq dniaaiv, xal o xäfxvov ^egansvezai. Tertullian, Apol.
c. 22 Öhler I, 207: „Operatio eorum est hominis eversio. Sic malitia spiri-
talis a primordio auspicata est in hominis exitium. Itaque corporibus
1_58 Fünftes Kapitel.
des obersten der Teufel; die Mächte der Finsternis fliehen aber
vor dem Namen Christi, wenn ihn ein Geistbegabter unter Gebet
über dem Kranken ausspricht. So vermag denn der Bischof, aut
dem der Geist ruht, alle Krankheiten zu heilen. Auf diese Weise
entgeht der Grundsatz auch dem Einwände, dass doch er-
fahrungsmässig Ba-anke auch sterben. Denn der Tod des Christen
ist Gottes Fügung, und nicht mehr Dämonenwerk.
Wie unverkennbar spricht aus solchen Sätzen der Geist der
Zeit, welcher unsre Kirchen-Ordnung entstammt! Seit dem Ende
des 2. Jahrhunderts, wo das ganze Heer der orientalischen Kulte
in Rom eingezogen war, wetteiferten alle die Religionen in solchen
praktischen Erweisen der Stärke ihrer Götter. Kranke heilten
Asklepios und Hygieia, die Priester der Hekate und des Serapis;
Alexander, der grosse Schwindler von Paphlagonien, vollzieht wun-
derbare Heilungen; selbst ein Celsus beruft sich auf solche (cf.
Reville-Krüger: die Religion zu Rom unter den Severern S. 130 —
138). Es war damals in der Zeit des Aberglaubens und des reli-
giösen Synkretismus wohl keiner, der nicht an die Wirklichkeit
solcher Heilungen durch Beschwörungen geglaubt hätte. Und
auch das Christentum war nicht imstande, sich dieser Geistes-
richtung zu entziehen.
Dazu war aber in der Christenheit der Glaube an den Besitz
solcher — man möchte sagen: niederen und massiven — Geistes-
gaben keinen Augenblick ausgestorben. Irenäus (H, 32, 4. Stieren
I, 408) beruft sich ausdrücklich auf solche verschiedene Gaben
wie Dämonenaustreibung, Kj-ankenheilung, und sogar Totener-
weckung: Öio xal av rot? sxdvov ovofzazi oi aXrj'Jcoq avxov
fia&rjxal, Tcag' avxov Xaßovxeq, xrjv yJtQiv, sjctxeXovOLV tJt
sveQysoia xfj xwv Xoljcojv dv&Qcojicov^ xaü-mg nie axaöxog avxcäv
xrjv öcoQsäv elXrjrpe jiag' avxov. Ol fisv yaQ datfiovag sXavvovot
ßsßaiojg xal aXrjB^cög, coOxs JtoXX.axig xal Jiiöxeveiv avxovg
exsivovg, xovg xa&aQiO&evxag djto xwv jiovrjQcöv jcvevfidxmv,
xal elvai av ri] axxXrjöia. Ol öa xal jiqÖjvcoolv r/ovot x(öv
[laXXovxcov, xal oxxaoiaq xal Q'^Oaig jcQocprjxixdg. AXXoi 6a
xovg xdfivovxag öid xrjg xwv yaigcov axiO-aöscog id5vxai
quidem et valetudines infligunt et aliquos casus acerbos, animae vero repen-
tinos et extraordinarios per vim excessus." Die Anschauung ist übrigens
durchaus neutestamentlich ; cf. Lc. 13, 16.
Die Gemeinde Verfassung. 159
xal vyieig ajioxad^ioräoiv. "Hötj öL yMd-cog eg>a(i8V, xal
vsxQol r/'/iQO?/oav, xal jtaQEfiELvav övv ?/filv Ixavoic srsoiv ^).
Tertullian stellt die Christen wegen dieser Kräfte als Wohlthäter
der Menschheit hin und bezeugt, dass auch viele Heiden dies
dankbar anerkannten, dass man sich sogar am Hofe der Severer
ihrer Wunderkraft bediente. „Haec omnia tibi et de officio
suggeri possunt et ab eisdem advocatis, qui et ipsi beneficia
habent christianorum, licet acclament quae volunt. Nam et
cujusdam notarius, cum a daeraone praecipitaretur, liberatus est,
et quorundam propinquus et puerulus, et quanti honesti
viri (de vulgaribus enim non dicimus) aut a daemoniis aut
valetudinibus remediati sunt. Ipse enim Severus, pater
Antonini, christianorum memor fuit. Nam et Proculum
christianum, qui Torpacion cognominabatur, Euhodi procura-
torem, qui eum per oleum aliquando curaverat, requisi-
vit et in palatio suo habuit usque ad mortem ejus; quem
et Antoninus optime noverat lacte christiano educatus" (ad Scap. 4.
Ohler I, 547 f.) 2). Wenn wirklich, wie es hiernach scheint, die
Christen sich um 200 nach aussen hin eines nicht unbedeutenden
Rufes wegen ihrer Dämonenaustreibungen und Krankenheilungen
erfreuen durften, so kann man sich leicht vorstellen, wie sehr
innerhalb der Gemeinde die Praxis im Schwange war. Das Vor-
handensein dieser Geistesgaben in der Gemeinde der C H. ist
keineswegs auffallend; nur, dass sie hier so eng mit dem Amte
verbunden sind. Mit Stolz beruft sich der Verfasser darauf, dass
auch der Schatten des Petrus Kranke geheilt habe (c. XXIV
§ 200), ebenso wie das Gebet des Bischofs.
Von hier aus fällt noch einmal ein Licht auf die geforderten
Quahtäten des Bischofs. Man sollte denken, dass mau zum Vor-
steher einer Gemeinde mit so weitreichenden Befugnissen einen
Mann bestellt hätte, der sich durch Talente der Verwaltung be-
sonders auszeichnete, vielleicht auch einen Mann von hohem all-
1) cf. Tert. de orat. 29. Reifferscheid u. Wissowa I, 199, 20 ff.: „Sola
est oratio quae Deum vincit; sed Christus eam nihil mali voluit operari.
Omnem illi virtutem de bono contulit. Itaque nihil novit, nisi defunctorum
animas de ipso mortis itinere revocare, debiles reformare, aegros remediare,
daemoniacos expiare, claustra carceris aperire, vincula innocentium solvere''.
2) cf. K. J. Neumann, der römische Staat und die allgem. Kirche
1890 I, S. 99 u. Anm. 1. 2.
160 Fünftes Kapitel.
gemeinem Ansehen, der durch seine Persönlichkeit ausserhalb wie
innerhalb der Gemeinde achtunggebietend dastand, und dass seine
Geistesgabe eben das x^giüfja xvßsQvrjöeayg gewesen sein wird.
Aber nichts von alledem! Der Bischof ist der sittenreinste
Mann der Gemeinde, ragt dadurch unter allen hervor, und wird
darum von allen beneidet. Das hat seinen Grund in seinen amt-
lichen Funktionen. Denn er ist allerdings Verwaltungsbeamter
und Vertreter der Gemeinde; aber in erster Linie ist er doch
Verwalter seines Charismas und Vertreter Gott gegenüber. Der
Schwerpunkt seines Amtes liegt darin, dass er der erste Liturg
und der mächtigste Exorcist ist. Darum besteht denn auch die
usurpatio juris, der faktische Amtsantritt, welcher nach römischer
Rechtsgewohnheit der Amtseinsetzung folgte, nicht wie später
(cf. Hatch-Harnack I, S. 134 u. A. 45) darin, dass sich der Bischof
auf die cathedra setzt, sondern darin, dass er eine Abendmahls-
feier abhält und die dargebrachten Erstlinge in Empfang nimmt,
c. Der Presbyter.
Nach dem in c. IV § 32 ausgesprochenen Grundsatz, den
wir schon zu erörtern Gelegenheit hatten, soll der Presbyter dem
Bischof durchaus gleichstehen, nur mit der Ausnahme, dass er
nicht auf der cathedra sitzt und nicht ordinieren darf. Wir hatten
gesehen, dass dieser Grundsatz hinsichtlich des Bischofs mehr
eine Antiquität ist als ein rechtskräftiger Satz ; aber er hat mehr
zu gunsten des Bischofs Änderungen erfahren, weniger zu Un-
gunsten des Presbyters. Dieser hat wenigstens keine seiner
Funktionen dadurch eingebüsst. Seine Ordination ist dieselbe
wie die des Bischofs. Allerdings scheint es nach c. VIII § 53.
54, als ob die Presbyter durch Bestimmung des Bischofs oder
durch Kooptation des Presbyteriums ihr Amt anträten, nicht
durch Wahl des Volkes; denn es ist da von einer Bittschrift
um Ordination zum Presbyterat die Rede, und es liegt näher,
dass diese an eine Korporation als an die Gemeinde eingereicht
wurde. Ist aber der Presbyter bestimmt worden, so legt ihm
der Bischof (c. IV § 30. 31) in dem sonntäglichen Gottesdienst
die Hand auf und spricht dasselbe Weihegebet über ihn, das
über den Bischof gesprochen wurde, nur dass statt des darin vor-
kommenden Wortes episcopatus das andere presbyteratus ein-
gesetzt wird. Also auch der Presbyter erhält den Geist, der in
den Aposteln mächtig war ; auch er ragt durch Sittenreinheit in
Die Gemeindeverfassung. 161
der Gemeinde hervor, auch er ist Liturg. Exorcist und Richter
der Gemeinde. Alle diese Prädikate und Funktionen gelten in
erster Linie vom Bischof, vom Presbyter in zweiter Linie; aber
es ist wichtig zu bemerken, dass, obgleich schon beim Bischof
die Verwaltung so entschieden hinter der liturgischen und exorcisti-
schen Thatigkeit zurücktritt, dennoch auch b e i m P r e s b y t e r p, t
nicht der Accent auf die Befugnisse der Körperschaft
gelegt wird, sondern auf das Charisma des einzelnen
zum Liturgen und Exorcisten.
Auf den Sittenspiegel der Presbyter Tit. 1 , 5 f. wird auffallen-
der Weise nicht Bezug genommen. Über das Alter des Ordinan-
den wird nichts gesagt ; ebenso ist die Anzahl der Presbyter nicht
festgesetzt. Aber wir haben dafür einige Andeutungen. Aus der
Bestimmung c. VI § 43 — 47, dass jeder Märtyrer und Konfessor
Presbyter werden soll, ist zu schliessen, dass es überhaupt keine
normative Zahl noch eine unbedingte Altersstufe für das Pres-
byterium gab, da hiernach die Zahl ganz von der Häufigkeit
der gerichtlichen Bestrafungen, das Alter von der Willkür der
Behörden abhängig ist. Es ist allerdings denkbar, dass eben nur
das Konfessorentum das sonst unumgängliche Alter ersetzen
konnte; aber die Altersgrenze ist hiernach doch eine Regel mit
Ausnahmen. Und wenn bei Beschreibung des Abendmahls der
Neophyten c. XIX § 144. 145 der Satz steht: „presbyteri por-
tant alios calices lactis et mellis — — — ; presbyteris non
praesentibus ad portandos illos calices portentur a diaconis",
so ist zu schliessen, dass die Anzahl der Presbyter eine äusserst
geringe gewesen sein muss. . Denn dass etwa eine Anzahl Pres-
byter bei der Taufe nicht zugegen gewesen wäre, ist bei den
rigorosen Bestimmungen, die sonst über das Erscheinen der Kleri-
ker bei den Gottesdiensten getroffen werden (c. XXI § 218;
c. XXXVU § 201), ausgeschlossen; die Abwesenheit der Presbyter,
welche hier berücksichtigt wird, kann sonach nur durch Krankheit
oder Reisen verursacht sein (c. XXI § 218). Zwei Presbyter waren
schon vorher bei dem Taufakte selbst thätig gewesen ; diese selben
konnten wohl nicht wieder hier eintreten infolge ihrer dortigen
Funktionen; also viel mehr als zwei Presbyter sind in dieser Ge-
meinde nicht vorausgesetzt. Von der Zahl 46, welche Cornelius
(Eus. h. e. VI, 43, 11) für das Jahr 251 in Rom bezeugt, ist
man hier noch weit entfernt.
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 11
jß2 Fünftes Kapitel.
Bei den i'rühmorgentlichen Gebetsdiensteu haben sie sich
regehiiässig einzufinden (c. XXI § 217), wie viel mehr bei der
sonntäglichen Eucharistie; auch Aveun der Biscliof ausser der Zeit
einen Abeudmahlsgottesdieust abhalten will, haben sie in reinen
weissen Gewändern bei ihm in der Kirche zu erscheinen (c. XXXV II
§.2ül). Bei der Eucharistie selbst haben sie die Rolle von Assi-
stenten. Bei der auf die Bischofswahl folgenden Eucharistie
(c. 111 § 20) wird geschildei-t, wie die Presbyter mit dem Bischof
zugleich ihre Hand auf die Oblation legen, wahrend der Bischof
die Respousorien und das Preisgebet spricht. Bei dem ersten
Abendmahl der Neophyteu tragen sie die Kelche mit Milch und
Honig (c. XIX g 144). Bei der Taufe stehen zwei Presbyter zur
Rechten und Linken des Bischofs, der eine mit dem Ol des
Exorcismus, der andere mit dem der Eucharistie. Der eine salbt
den TäuÜing nach seiner Abrenuntiation, der andere spricht die
Tauffragen, tauft ihn, salbt ihn mit dem eucharistischen Chrisma
und führt ihn in die Kirche ein (c. XIX § llGif ).
Auch der Presbyter kann die Eucharistie austeilen, wie aus
dem Weihegebet (c. III § 16) und den Bestimmungen c. XXX
fin. § 214 c. XXXI § 216 zu schliessen; aber nicht am Sonntag,
und nur wenn der Bischof nicht will oder kann. Bei den Agapen
haben sie in Gegenwart des Bischofs keinerlei Bevorzugung; in
seiner Abwesenheit aber führen sie den Vorsitz, brechen das
Brot, sprechen die Segensgebete, und es wird betont, dass ihnen
dann dieselbe Ehre gebührt, wie sonst dem Bischof (c XXXIV
§ 178. 179 .
Auch bei der Krankenexorcisation sind sie beteiligt. Was
der Jakobusbrief (5, 14 f.) sagt: „Ist einer krank unter euch,
der rufe die Presbyter der Gemeinde , die sollen über ihn
beten, und ihn salben mit Ol im Namen des Herrn; so
wird das Gebet des Glaubens dem Kranken helfen, und der
Herr wird ihn aufrichten", das ist durchaus im Sinne der C. H.
gesprochen, nur dass man hier vielleicht eher den Bischof
gerufen hätte. So ist denn auch der Diakon verpflichtet, dem
Presbyter zu dienen, wie dem Bischof (c. V § 34), und ihm
die Kranken der Gemeinde zu melden. Und wenn c. XXIV
§ 199. 200 nur der Bischof in dieser Thätigkeit erwähnt wird,
so sehen wir wieder, dass auch hier der Presbyter nur in zweiter
Linie wirksam ist. Wie sehr al)er trotzdem gerade die Gabe
Die Gemeindeverfassung. |ß3
der Krankenheilung wesentlich für den Presbvterat ist, ist aus
c. VIII § 53. 54 zu ersehen, der nur auf das Presbyteramt zu
beziehen ist. Wir erfahren da, dass jeder, der diese Gabe besitzt,
zum Presbyter ordiniert wird. Die Bestimmung ist dazu so ab-
gefasst, dass wir deutlich bemerken, dass hier nicht eine neue
Anordnung getroffen wird. Denn das Neue in dem § liegt nur
darin, dass man sorgfältig untersuchen soll, ob der Betreffende
die Wahrheit redet, und vor allem Acht geben, ob die von ihm
verrichteten Heilungen als Wirkungen Gottes anzusehen sind.
Nur Vorsichtsmassregelu sind vorgeschrieben, um Charlatane
vom Presbyterat fernzuhalten; denn auf die Thatsächlichkeit
der Heilungen kommt es weniger an als darauf, dass sie Wir-
kungen des Geistes sind.
Das ist die eine Klasse von Leuten, aus denen sich das
Presbjrterium rekrutiert; die andere wird in c VI § 43 — 47 nam-
haft gemacht: die Märtyrer und Konfessoren. Hier aber
macht der Wortlaut der Bestimmung den Eindruck eines novum,
das sich noch nicht auf einen usus berufen kann. Dieser c. VI
ist wohl der bedeutendste der ganzen Kirchenordnung, vielleicht
das Wichtigste, was wir über die Stellung der Märtyrer und
Konfessoren in der alten Kirche überhaupt wissen. Jeder Mär-
tyrer ist hiernach ipso facto Presbyter; „denn wahrlich, sein
Bekenntnis ist seine Ordination"". Auch der Konfessor soll Pres-
byter werden, aber noch die bischöfliche Ordination empfangen;
ist der Märtyrer ein Sklave, so ist auch er zu ordinieren.
Es ist wohl deutlich, dass eine solche Bestimmung nur ge-
troffen werden konnte zu einer Zeit, als die Martyrien Seltenheit
waren; und die geringe Anzahl der Presbyter bestätigt das Ur-
teil. Aber trotzdem ist sie von höchster Bedeutung. Wo wir
sonst früher oder später etwas Genaueres über die Bekenner er-
fahren^ sehen wir sie als eine Aristokratie den geordneten In-
stituten der Kirche gegenüberstehen, immer geneigt, kraft ihrer
populären Autorität ihren Ansichten iu disciplinaren Angelegen-
heiten Geltung zu verschaffen. So die Märtyrer von Lyon, so
die Märtyrer Cyprians. In unsrer K.-O. liegt nun der Ver-
such vor, diese ganze Aristokratie in den Wirkungs-
kreis des amtlichen Organismus zu ziehen. Über das
Motiv können wir nicht zweifelhaft sein. Man braucht nur den
c. VI einmal zu lesen, um zu erkennen, dass hier nicht etwa
11*
164 Fünftes Kapitel.
eiu übermächtiger xXTjQoq tÖjv (mQtvQcop sich dem ordo sacer-
dütalis entgegengestellt hat, und dass der bischöfliche Verfasser
der C. H. sie nicht etwa deswegen samt und sonders in den
Klerus aufgenommen hat, um die Opposition der Regierung ein-
und damit unterzuordnen. Der Grund ist ein andrer; er ist leicht
erkennbar, wenn wir die Klassifizierung dieser Gruppe beachten.
Es werden zwei Unterscheidungen getroffen, die sich gegen-
seitig durchkreuzen: 1 ) solche, die durch ihr Bekenntnis sich Strafen
zugezogen haben; 2) solche, die zwar vor Gericht bekannt haben,
aber nicht bestraft wurden; und andrerseits a) freie Männer,
b) Sklaven. Wir erhalten demnach vier Klassen, die in ihren
Ansprüchen auf den Presbyterat sich unterscheiden: 1 a) freie
Männer, die Märtyrer wurden; sie sind ipso facto Presbyter.
2a) freie Männer, die ohne gerichtliche Folgen bekannt haben;
sie haben Anspruch auf den Presbyterat, werden aber rite ordi-
niert. Ib) Sklaven-Märtyrer; sie werden ordiniert, aber bei der
Ordination wird der Passus des Gebets, der um Herabkunft des
heiligen Geistes auf den Ordinanden bittet, ausgelassen; „denn
obgleich er die Form des Presbyterats nicht erhalten hat, so
hat er doch den Geist des Presbyterats erlangt" (c. VI § 47).
2 b) Sklaven-Konfessoren; sie werden nicht erwähnt, es ist aber
deutlich, dass sie nicht Presbyter werden sollen.
Die aristokratische Scheidung zwischen a) und b), Freien
und Sklaven, ist u. W. für die Verfassungsgeschichte der ersten
Jahrhunderte singulär. Denn unter der „forma presbyteratus" ver-
stand man hiernach die gesetzliche Freiheit des Mannes, und sie
bildete ein Erfordernis des Presbyteramtes, von dem nur bei sol-
chen abgesehen wurde, welche die höhere Gabe des „Spiritus
presbyteralis" schon erlangt hatten. So kann ein Sklave nur durch
das Martyrium in das Presbyterium gelangen.
Durchschlagender aber ist die andere Distinktion, von 1)
und 2), die zwischen Märtyrern und ßekennern. Das Martyrium
kommt an Wirkung der bischöflichen Ordination gleich; es hebt
sogar den Makel der Unfreiheit auf; während der Konfessor,
wenn er ein freier Mann ist, nur ein würdiger Kandidat des
Presbyteriums ist. Also nicht der Mannesmut des öffentlichen Be-
kenntnisses, sondern das Leiden um Christi willen verleiht
den Geist Gottes, den der Presbyter besitzen muss. Es
ist dies die eigentümliche Anschauung vom Leiden, deren An-
Die Gemeindevei-fassung. 165
Sätze wir schon bei Paulus finden (IL Kor. 1, 5; Kol. 1, 24; auch
I. Petr. 4, 13). Die Märtyrer sind die (iifit/ral xov -/qkjtov', in
ihnen leidet Christus noch einmal '), und hier wird angenommen,
dass der Geist auch weiter in ihnen i;nd durch sie wirken werde.
Die höheren Beamten der Kirche, voran Bischof und Presbyter,
müssen alle Geistesträger sein. Der ganze Nachdruck ist in
unsrer K.-O. auf den Kultus und auf die sinnenfälligen Wir-
kungen des Geistes Gottes gelegt. Jeder, der solche aufweisen
kann, kommt in das Presbyterium ; in den Märtyrern und den
Heilungsbegabten aber lag ein bisher unbenutztes Kapital, das
hier auch in den Bereich des Amtes gezogen wird. So sind denn
die Heilungsbegabten und die Bekenner auch nicht zwei dis-
parate Klassen, sondern sie sind darin gleich, dass beide Träger
des Geistes sind; sie repräsentieren alles, was die Gemeinde an
ausserordenthchen Gaben des Geistes aufzuweisen hat. Das
zeigt uns aber noch einmal die Bedeutung des Presbyteramtes.
Sie liegt nicht darin, dass das Presbyterium als Kollegium dem
Bischof in Verwaltung und in Kirchenzucht zur Seite steht, son-
dern vor allem darin, dass alle einzelnen als Geistesträger dem
Bischof zur Seite stehen, und sie wie er befähigt sind zur Aus-
übung des Kultus und zum Exorcismus.
In c. I § 1 — 6 veröfientlicht der Verfasser einen Beschluss,
wonach eine Gruppe von Menschen, die über den -^.o/og-Christus
häretisch lehrten, aus der Kirche ausgeschlossen worden sind.
Er sagt, dieser Beschluss sei in der Kraft Gottes gefasst, nennt
sich und seine Genossen, die Urheber desselben, „discipuli scriptu-
rarum" und bezieht auf sie das den Aposteln gegebene Herrn-
wort, dass sie dereinst richten würden die Kreaturen in Gerech-
tigkeit, Von einer Synode kann hier kaum die Rede sein; so
dürfen wir die W^orte auf das Kollegium der Presbyter beziehen,
in dessen Namen der Bischof hier spricht, die societ^s, von der
c. IX § 58 gesagt wird, dass ein Presbyter aus fremder Gemeinde
in dieselbe aufgenommen wird. So lag denn in der Hand des
Presbyteriums die Kirchenzucht. Dasselbe kann Häretiker von
der Kirche ausschliessen und Sünder zeitweilig exkommuni-
cieren. Es ist darin nicht ganz autonom, sondern an bestimmte
1) Eus. h. e. V, 1, 23; ßÜQZvQu xwv Iö'kov TttcBäiv V. 2S, 11; cf. Ritschi:
Altkath. Kirche. 2. Aufl. S. 383.
166 Fünftes Kapitel.
Grundsätze gebunden, von denen hier eine Anzahl mitgeteilt
wird. Ein Künstler, der Götterbilder hergestellt hat, ist aus-
zuschliessen , bis er Busse thut (c. XI § 66) ; ebenso ein Soldat,
der von seiner Waffe Gebrauch gemacht hat (c. XIV § 75), und
auch die rücklalhgen Anhänger all der abergläubischen und un-
sittlichen Gebräuche, die uns c. XV § 76 — 79 namhaft gemacht
werden. Dass auch ein hoher Beamter, der ausser mit seiner
Würde nicht auch mit dem ,.Schmuck der Gerechtigkeit" be-
kleidet ist, auszuschliessen sei (c XIII § 73), ist wohl weniger
als eine rechtliche ^^orsclmft , als vielmehr als Warnung vor
jiQOOcojioXij}ix\)ia aufzufassen. Diebemerkenswerteste Bestimmung
ist in c. XVI § 80 enthalten. Ein Christ, der mit einer Konku-
bine gelebt und mit ihr einen Sohn erzeugt hat, ist, wenn er
trotzdem mit einer andern Frau eine legitime Ehe eingehen will,
ein ., Menschenmörder'', ausser wenn er die Konkubine auf Untreue
ertappt hat. Der Satz ist in mancher Hinsicht interessant. Zu-
nächst deswegen, weil ein geordnetes Konkubinat als zulässig
hhigestellt wird für den Fall, dass ein Freigeborener, ehe er
Christ wurde — denn c. XVI § 80 steht unter den Bestim-
mungen betreffs Aufnahme der Katechumenen — ein solches
Verhältnis eingegangen war. Das kann freilich nicht so sehr
überraschen, wenn man sich erinnert, in welchem Verhältnis
Marcia, die (piXodeoq, xaXXaxrj des Coramodus, zur christlichen
Gemeinde stand, und wenn man weiss, wie die römische Gesetz-
gebung jener Zeit Ehe und Konkubinat regulierte (cf. Döllinger:
Hippolytus und Kallistus S. 163—169).
2) weil der Kindersegen als wesentlich hingestellt wird.
Wenn der Konkubinat den Zweck der Ehe erfüllt hat — und
Kindererzeugung ist der einzige Zweck der Ehe nach antiker
Anschauung — so tritt er in die Rechte der Ehe ein und ist
wie diese unauflöslich, bis auf die von Christus selbst statuierte
Ausnahme der Untreue des Weibes (Mt. 5, 32). Bei der auch
sonst bemerkbaren starken Abhängigkeit der C. H. von den
Pastoralbriefen könnte man vielleicht an eine Einwirkung von
I. Tim. 2, 15 (omB-TjOetai öh dia Tfjg rsxvoyoriag) denken, denn
nur durch Kindergebären wird die Konkubine eine in den Augen
der Kirche legitime Gattin.
3) weil dieser Mann nicht als Ehebrecher, sondern als Mör-
der bezeichnet wird — eine Betrachtungsweise, die ferner zu
Die Gemeindeverfassung. 16"
liegen scheint. Mau kann doch nicht ohne Übertreibung sagen,
dass eine Konkubine und ihr Kind getötet wurden, wenn der
Mann sie verliess. Das weist auf eine andre Deutung. Wenn
in einer kirchenrechtlichen Urkunde die Erzählung eines Rechts-
falls mit den Worten abschliesst: „est occisor hominis", so ist das
nicht als ein sittliches, sondern als ein rechtliches Urteil anzu-
sehen, das damit den Fall einem bestimmten Gesetzesparagraphen
bezw. usus unterstellt. Bei allen vorher erwähnten Fällen war
nun die Möglichkeit einer Busse ausdrücklich angegeben; hier
ist sie nicht erwähnt. Wir dürfen somit schliessen, dass dem
Mörder stets die Kirche verschlossen blieb — eine Bestimmung,
an der ja auch Kallist noch nichts änderte — und damit, durch
unsern c. XVI § 80, auch dem Christen, der seine Konkubine,
die Mutter geworden, verstösst. Nun traf zwar in der Praxis
der Kirche zu Anfang des 'A. Jhdts. den Hurer und Ehebrecher
dieselbe Strafe wie den Mörder, und so tritt hier mit erneuter
Schärfe die Frage auf, warum der Katechumen, der sein Konku-
binat löst, als Mörder und nicht als Ehebrecher gehalten wer-
den soll. Wir vermögen die Frage nicht zu beantworten.
Möglicherweise, weil man in der Bestrafung des Mörders sicherer
und skrupelloser war, als in der des fleischlichen Sünders, dem
ja Kallist schon die Pforten der Kirche öffnete. Aber es ist
wohlthuend zu bemerken, wie sich in dieser ältesten eherecht-
lichen Bestimmung die kirchliche Gesetzgebung der staatlichen
entgegensetzt, ihr ihren eigenen Massstab, den sittlichen, ent-
gegenhält, wie sie das leichtgeschürzte Band, das der Heide im
Stande der Unwissenheit auf sich genommen, als eine schwere
Fessel um das Leben des Christen legt; wohlthuend besonders,
wenn wir unsere K,-0. an diesem Punkte mit der Gesetzgebung
des Kallist vergleichen, der auch den Konkubinat gestattete, aber
aus Konivenz gegen die Heiratslust vornehmer Frauen (Refut.
Hipp. IX, 12; S. 460, 27 ff.), oder gar mit den Anschauungen
Leo des Grossen, der sagt: „Seine Magd Verstössen und eine
Gattin von anerkannt freier Geburt nehmen, ist nicht Verdoppe-
lung der Ehe sondern Fortschritt in der Ehrbarkeit (ep. II,
inquis. 6. cf. 0 verbeck: Studien S. 210). —
Wäre der Text des c. IX § 57 f. nicht so verderbt, so hätten
wir vielleicht eine zweite Klasse von Presbytern zu konstatieren.
„[Presbyter] examinetur, si est discipulus, attamen caret, quod
168 Fünftes Kapitel.
presbyteros decet. Postea in societatem recipiatur et duplici
honore afficiatur, neque iterum ordinetur". Der Text ist nur
verständlich durch I. Tim. 5, 17 {ol xaXcöq jrQosOTmreg üiQBOßv-
■tsQOL öijrA/jg TijJfjQ d^iovo&cooav, f/äXiOza ol xojilöjvxbq Iv
Xöym xal öiöaoxaXia), wovon der Schlusssatz entschieden ab-
hängig ist; nur ist nicht zu sagen, wie weit diese Abhängigkeit
ging. Dürften wir mit Haneberg das unverständhche „si est
discipulus" verbessern in: „si eruditione quidera scholastica orna-
tus est", so hätten wir hier eine Erwähnung der auch sonst be-
kannten presbyteri-doctores. Das Bemerkenswerte würde sein,
dass diese ausserhalb des Presbyterkollegs standen. Aber der
Zustand des arabischen Textes gestattet kein sicheres Urteil, ge-
stattet auch keine sichere Korrektur aus I. Tim. 5 (cf. die An-
merkung zu der Stelle der C. H.).
d. Der Diakon.
,Si ordiuatur diaconus, observentur canones singulares", so
beginnen die Bestimmungen über den Diakonen (c. V § 33). Der
Satz steht in Parallele zu dem c. II § 7 über den Bischof Ge-
sagten, wo aber in deutlichen Worten auf die Pastoralbriefe
verwiesen wird. Wir dürfen somit auch wohl hierin die Bezugnahme
auf den Sittenspiegel der Diakonen I. Tim. 3, 8 ff. erblicken.
Die uns zuerst durch Cornelius von Rom (a. a. 0.) und Cy-
prian bekannte ständige Siebenzahl der Diakonen, die ihre Be-
gründung in den sieben Armenpflegern Act. 6 hat, ist hier nicht
ausdrücklich vorgeschrieben; aber die Erwähnung des Stephauus
in dem Weihegebet (c. V § 39) legt es nahe, den Grundsatz auch
für die C, H. als stillschweigende Voraussetzung anzunehmen.
In c. V § 33 — 37 und auch c. XXIV § 199 wird hervorge-
hoben, dass die Funktionen des Diakonen die eines Dieners sind;
dass er ein Diener Gottes, und auch ein Diener des Bischofs und
der Presbyter ist. So wird auf ihn das Herrnwort Job. 12, 26
bezogen: „Wenn einer mir dient, so wird ihn der Vater ehren".
Und als ein Diener tritt der Diakon auch in den C. H. auf.
Schon bei Justin (Apol. I, 65. 67) sehen wir ihn bei der
Eucharistie beschäftigt, indem er das Brot uud den Mischwein
in der Kirche austeilt und den Kranken zuträgt. Das letztere
wird auch hier gesagt, wenn auch nur hinsichtlich des kranken
Presbyters (c, XXX fin. § 215). Aber im übrigen ist die Stel-
lung des Diakonen gesunken im Vergleich mit der Justinischen
Die Gemeindeverfassung. Iß9
Zeit. Es ist nicht mehr sein Amt, die Eucharistie regelmässig
auszuteilen; das thun Bischof und Presbyter; ihm steht dies nur
mit ausdrücklicher Erlaubnis derselben zu (c. XXXI § 216). Und
während, wenn der Bischof das Sakrament verwaltet, die Pres-
byter ihm assistieren, indem sie mit ihm die Hand auf die Obla-
tionen legen, hat der Diakon hierbei die Stelle eines Ministranten,
indem er dem Bischof oder Presbyter die Oblationen zuträgt
(c. III § 20; c. V § 34; c. XIX § 142). Nur bei den Agapen
hat er in Abwesenheit von Bischof und Presbytern alle Rechte
eines präsidierenden Klerikers (c. XXXV § ISO); aber bei der
Sonntagsagape, wo der Bischof zugegen ist, fällt ihm nur die
Aufgabe zu, die Lichter anzuzünden (c. XXXII § 164).
Sind bei dem Abendmahl der Täuflinge nicht genügend Pres-
byter zugegen, so reichen Diakonen die Kelche mit Milch und
Honig (c. XIX § 145).
Im übrigen ist auch der Diakon verpflichtet, bei jedem Gottes-
dienste zu erscheinen, sowohl bei dem täglichen Frühdienst (c. XXI
§ 217. 218), wie bei der Eucharistie, die der Bischof nach Be-
lieben ansetzt (c. XXXVH § 201).
Auch bei der Krankenpflege ist er als Diener des Bischofs
und der Presbyter beteiligt, indem er die einzelnen Kranken in
Erfahrung bringt und den Bischof oder Presbyter hingeleitet,
damit sie durch deren Gebet geheilt werden (c. XXIV § 199).
In seiner Hand liegt gänzlich die iVrmenpflege der Gemeinde.
Er hat die Kranken der Gemeinde zu versorgen, den „verborgenen
Armen" besonders zur Hand zu sein und auf Witwen, Waisen
und Kranke seine Wohlthätigkeit zu erstrecken (c. V § 34 — 36).
Er muss demnach auch Verfügung über das durch die Erstlinge
zusammenkommende Kirchengut gehabt haben.
In allen diesen höheren und niederen Diensten aber geht
der Diakonat nicht auf, so wenig, dass in dem Weihegebet der
„Dienst" nur gestreift wird. Dagegen wird nachdrücklich gebetet:
„ut illi concedas vim vincendi omnem potestatem dolosi signo
crucis tuae, quo ipse signatur; utque concedas ipsi mores sine
peccato coram omnibus hominibus, doctrinamque pro multis,
qua gentem copiosam in ecclesia sacra ad salutem per-
ducat sine ullo scandalo'' (c. V § 40. 41).
Also nicht zum Dienst bei der Eucharistie, der Agape und
der Armenpflege wird der Diakon ordiniert — dazu bedurfte es
;[70 Fünftes Kapitel.
schliesslich auch keines geisteskräftigen Klerikers, — sondern er
erhält unter der bischöflichen Handauflegung den Geist und wird
bekreuzt, damit er wieder andere wirkungskräftig bekreuzen könne,
und damit er die Lehrgabe für viele erhalte. Der Diakon ist
der Katechet der Kirche. Das wird auch ausdrücklich c. X
§ 61 gesagt: „quodsi vero aliquis in fide vera advenerit, recipia-
tur cum gaudio interrogeturque de opificio, instruaturque
per diaconum discatque in ecclesia renuntiare satanae
et pompae ejus toti". So dürfen wir denn alles, was nachher
über den „doctor ecclesiae" gesagt wird, auf die — oder vielleicht
besser — einen Diakonen beziehen, indem wir freilich die Frage
offen lassen müssen, wie sich der presbyter-doctor hierzu verhält.
Aber der diaconus-doctor ist aufs unzweideutigste bezeugt, wäh-
rend der presbyter-doctor von uns nur erraten wurde. Dieser
doctor hat die Katechumenen täglich zu unterrichten; wie es
nach c. XVII § 92 scheint, früh morgens vor dem Frühgottes-
dienst; ehe er sie entlässt, legt er ihnen beschwörend die Hände
auf (c. XVII >? 99). Er hat auch zu bestimmen, wann der Kate-
chumen zur Taufe zuzulassen ist (c. XVII § 91), doch muss der
Bischof seinen Beschluss billigen (c. XIX § 102—105). Der
Gegenstand des Unterrichts wird c. X § 61 so charakterisiert:
„er lerne in der Kirche entsagen dem Satan und aller seiner
Dienerschaft". Er wird also, wie naturgemäss, in einer Darlegung
der Verwerflichkeit heidnischer Religiosität und der Vorzüge
des christlichen Glaubens bestanden haben. Dass auch das Sym-
bol gelehrt wird, ist daraus zu schliessen, dass c. XII i? 70 der
christliche Elemeutarl ehrer aufgefordert wird, unter der Hand
seinen heidnischen Schülern dieses und noch andere Hauptstücke
der christlichen Lehre bekannt zu machen.
Zu dieser Aufgabe bedurfte es allerdings eines geisteskräf-
tigen Klerikers, und man versteht, dass in dem Weihegebet die
Bitte um „die Kraft, die Macht des Teufels zu bezwingen mit
dem Zeichen Deines Kreuzes" vorangestellt wird.
Ob vielleicht unter den Diakonen eine Arbeitsteilung in der
Weise stattfand, dass die einen zum Dienst, die andern oder ein
bestimmter zum Katechumenenunterricht verwandt wurde, ist
nicht zu bestimmen. Die solenne Bezeichnung „doctor ecclesiae"
legt die Vermutung nahe. Aber selbst dann standen die Diako-
nen unter sich an Rang gleich. —
Die Gemeindeverfassung. 171
Wenn wir von hier aus Presbyterat und Diakonat vergleichen,
so muss gesagt werden, dass sie im Grunde incommensurahle
Grössen sind. Jeder hat seinen besonderen Amtskreis, und die
Einheitlichkeit der Verfassung beruht hauptsächlich darauf, dass
der Bischof der Mittelpunkt für jedes Amt der Kirche ist.
Während wir jedes der beiden Institute mit einem Kreise ver-
gleichen können, in dessen Centrum der Bischof steht, sind beide
im Verhältnis zu einander fast zwei tangierenden Kreisen gleich.
deren Berührungspunkt der Bischof bildet. Eine Rangordnung
ist dadurch hergestellt, dass auf allen Gebieten, wo Presbyter
lind Diakonen zusammentreffen, beim Gottesdienst und bei der
Krankenpflege, der Diakon energisch untergeordnet ist. Aber
die Funktionen, in denen dies zum Ausdruck kommt, machen
das Wesen des Diakonats nicht aus; sie liegen keineswegs im
Mittelpunkte desselben. Auch sind demgegenüber andere Punkte
anzuführen, an denen die Rangordnung noch nicht durchgeführt
ist, sondern im Gegenteil der Diakon fast über dem Presbyter zu
stehen scheint.
c. XXXVII § 201 heisst es: „ quotiescunciue episcopus
mysteriis frui vult, congregentur diaconi et presbyteri apud
eum": und diese Reihenfolge ist sicher ursprünglich, denn sie ist
in der Ä. K.-O. (c. 60 S. 122) erhalten. Zur Eucharistie not-
wendig sind die Presbyter so gut wie die Diakonen; die einen
sind die Assistenten, die andern die Ministranten des Bischofs.
Aber die Stufen des Klerus sind noch nicht so in Fleisch und
Blut übergegangen, dass man sie nicht auch einmal in umge-
kehrter Reihenfolge anführen könnte. — Von besonderem Inter-
€sse ist der Taufritus. Hier vollzieht der Bischof die Gebete
über die Öle; die Salbungen und die Taufe selbst werden von
den Presbytern verrichtet. Nachdem die exorcistische Ölung
vollzogen ist, wird aber gesagt (c XIX § 121): „deinde presby-
tero, qui super aquam stat, tradit presbyterque, diaconi munere
fungens, prehensa manu ejus dextra vertit faciem ejus ad
orientem in aqua". Der Presbyter vertritt also bei der Tauf-
handlung den Diakonen. Nun liegt es aber im Wesen der
Sache, dass in der Regel nur ein Niederstehender den Höher-
stehenden vertreten kann. Bei einer streng durchgeführten Rang-
ordnung ist es undenkbar, dass eine obere Charge die niedere
verfassungsmässig und ohne Notfall zu vertreten hat. Und wenn
[~2 Fünftes Kapitel.
dies hier der Fall ist, so ist das eben ein Zeichen dafür, dass
eine ausnahmslos durchgeführte Abstufung noch nicht vorliegt.
In dieser Hinsicht ist auch darauf zu verweisen , dass der Ver-
fasser einen unverhältnismässig breiten Raum verschAvendet, um
die, nicht im Wesen der Ämter, sondern in gewissen Ehren-
rechten zu Tage tretende Rangordnung Presbyter-Diakon den
Lesern einzuprägen. Die Agapenschilderung ist zum guten Teil
aus dem Gesichtspunkt abgefasst, dass dort die Stufenfolge des
Klerus ihren Ausdruck finden soll (c. XXXIV § 177 — c. XXXV
§ 1S2). Ebenso ist bei der Beschreibung des eucharistischen
Gottesdienstes die Rangordnung, die in den liturgischen Befug-
nissen der Kleriker erkennbar ist, scharf und klar ausgesprochen
(c. III § 20; c. XXX § 214 f. ; c. XXXI § 216; aber c. XXXVII § 2U1 ).
Der Verfasser bemüht sich sichtlich, die disparaten Amter zu
Stufen einer einheitlichen Verfassung zu gestalten. Die Ver-
tretung des Diakonen durch einen Presbyter hoj. der Taufe aber
ist nebenbei eingeführt. Es ist kein Grund dafür angegeben und
auch keiner erkennbar. Es hat den Anschein, als ob die Funk-
tion des Presbyters bei der Taufe einer alten Gewohnheit ent-
spräche, und es dem Verfasser nur zum Bewusstsein gekommen
wäre, dass diese dienende Rolle eigentlich dem Diakonen zu-
komme. Denn: ,episcopus in omnibus rebus aequiparetur pres-
bytero" (c.IV § 32), dagegen: „[diaconus] serviat episcopo et presby-
teris in omnibus rebus" (c. V § 34). Aber der Verfasser ist
dennoch konservativ genug, um nicht der relativ neuen Rang-
ordnung zu Liebe die alte Sitte abzuändern. So funktioniert
also der Presbyter bei der Taufe als Vertreter des Diakonen.
Die dritte einschlägige Stelle ist c. XXX fin. § 215: „si pres-
byter infirmus est, diaconus afferat ei mysteria, et presbyter
solus accipiat illa". Der Diakon ist bei der Eucharistie im all-
gemeinen ein Diener; selbst amtieren darf er nur, wenn Bischof
und Presbyter dies erlauben. Aber wenn der Presbyter krank
ist, bringt ihm der Diakon die Eucharistie ins Haus. Die Be-
stimmung erhält besonders dadurch Interesse, dass sie in einer
Mittelstellung steht zwischen einer Notiz Justins und dem
18. Canon der Nicänischen Synode. Justin sagt allgemein: öicc-
xovoi TOlg ov jiagovöiv ajtocptQovOi" (Apol. I, 65 v. Otto
I, 180) und ebenso c. 67 (v. Otto 1, 186): roig ov uiaQovoi 6ia
Tcöv öiaxovwv jitf/jiSTCci. Syn. Nie. c. 18 aber beginnt: ijXS^tv
Die Gemeindeverfassung. 173
eig T^v ayiav xal ii^yaXriv ovvoöov , 6ri iv riOi rojioig xal
ücoXeOL roTq jiQtoßi'TtQoiq rrjv EvyaQiOxiav oi öiaxovoi öiöoaOiv,
'6ji£Q ovre o xavojv ovzs ?] ovi'}/&sia jraQtöooxe, rovg tsovoiav
(ir) sxovzag üiQOOfftonv rotg 7rQ00g.tQ0v0L öiöörai ro oo^f/a rov
XQiörov". Die Bestimmung der C. H. ist Justin gegenüber auf-
fallend. Warum ist gerade der kranke Presbyter als der be-
zeichnet, dem der Diakon die Eucharistie zu bringen hat, und
nicht auch jedes andere Gemeindeglied? Das ist nur zu ver-
stehen, wenn jener Fall irgendwie bestritten war; dem gegenüber
wird er hier ausdrücklich festgelegt. Was die Nicänische Sy-
node schon rücksichtlich der inferioren Stellung der Diakonen
— wenn auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Krank-
heit des Presbyters — als unziemlich bezeichnete, ist hier für
diesen Fall fest bestimmt. Die Bestreitung der Bestimmung ist
verständlich. Es ist naturgemäss, dass der Überbringer der
Eucharistie bei einer solchen raysterienhaften Hochschätzung
derselben eine höhere Stellung einnehmen muss als der Em-
pfänger; und so ist es begreiflich, dass sich Presbyter im Be-
wusstsein ihrer höheren Stellung gesträubt haben, vom Diakonen
sich versehen zu lassen, obgleich diesen die Krankenkommunion
schon zu Justins Zeiten zustand. Auch diesen § der C. H. muss
man daher als konservativ bezeichnen: der Verfasser will an dem
Herkommen nichts geändert haben, auch nicht zu Liebe der
sonst von ihm so sehr begünstigten Superiorität der Presbyter
über die Diakonen. An solchen Punkten aber wird es deutlich,
dass die Stufenfolge Presbyter-Diakon neu und noch nicht durch
alle Zweige der Verfassung durchgeführt ist.
e. Der Lektor.
Bei der Bestimmung über den Lektor (c VH § 48) wird
nicht das Wort ordinäre gebraucht, sondern es wird von seiner
„Einsetzung" (constituere) geredet; zweifellos ist hier der Sprach-
gebrauch des Griechen erhalten. Der Bischof legt ihm auch
nicht die Hand auf, wie dem Presbyter und Diakonen, son-
dern der Einsetzungsakt besteht darin, dass der Bischof ihm das
Evangelium überreicht. Daraus ist zu schliessen, dass die Vor-
lesung der h. Schriften, speziell des Evangeliums, seine Aufgabe
ist. Wir begegnen ihm auch nur in dieser Funktion. Bei dem
allmorgentlichen Betgottesdienst wird sein Erscheinen ebenso wie
das des Presbvters und des Diakonen verlangt; die Lesung der
174 Fünftes Kapitel.
Schriften bildete ja auch einen wesentlichen Teil dieser Feier
(c. XXI § 217). Bei dem Abendmahlsgottesdieust, den der Bischof
anberaumt, wird auch von den Lektoren festliche weisse Klei-
dung verlangt; sie sollen auf dem „Platz der Vorlesung" stehen
und einer soll den andern ablösen, bis die ganze Gemeinde voll-
zählig da ist (c. XXXVll § 203). Hier werden mehrere Lektoren
ausdrücklich genannt. Bei den Agapen werden sie nicht er-
wähnt; es fand auch, soweit wir wissen, dabei keine Lesung
statt.
Was die Qualitäten des Lektors anlangt, so wird c. VII § 48
bestimmt: „ornatus sit virtutibus diaconi". Mag man dies auf
die Vorschriften I. Tim. 3, 8 f., oder — was wahrscheinlicher ist —
auf die Qualität der Lehrgabe, die das Amt des Diakonen aus-
macht, beziehen, jedenfalls wird hierdurch, Avie schon Harnack
(Texte und Unters. II, 5 S. 78) betont hat, der Lektorat in grosse
Affinität zum Diakonat gesetzt. Man muss auch weiter darauf
hinweisen, dass c. VII § 48 fortfährt: „neque manus ei impo-
natur primo". AVenn man das überhaupt verstehen will, so ist
das Wort primo nur so auszulegen, dass der Lektor schon von
vornherein für den Diakonat in Aussicht genommen wird. Als
Diakon wird ihm die Hand dann aufgelegt, aber bei der Lektor-
einsetzung, die ihm zunächst zu teil wird, noch nicht.
Bei dem Charakter der verschiedenen ordines, wie wir sie
kennen lernten, ist die Verwandtschaft des Lektorats und Diako-
nats begreiflich. Zur öffentlichen Vorlesung der heiligen Schrif-
ten, die in der scriptio continua geschrieben Avaren, bedurfte es
eines gebildeten Mannes, der das Lesen sehr gewohnt war.
Eine gewisse Bildung muss aber auch der Diakon haben, wenn
er mit Erfolg die aus den verschiedensten Bildungsschichten
stammenden Katechumenen über die Vorzüge des Christentums
und diu Nichtigkeit der heidnischen Gottheiten belehren soll.
Zum Episkopat und Presbyterat aber, wie sie hier erscheinen,
ist Bildung nicht erforderlich. Das sind die heilungskräftigen
Männer und die standhaften Märtyrer, hervorragend durch sitten-
strenges Leben, geschätzt als Virtuosen des göttlichen Geistes,
durch ihre moralischen Fähigkeiten würdig zum Episkopat
und Presbyterat.
f. Witwen und Jungfrauen.
Über die Witwen und Jungfrauen erfahren wir sehr wenig.
Die Gemeindeverfassung. ^^75.
wohl nichts, was nicht schon anderweitig bekannt wäre. Auch
das sauer erworbene Recht, c. Wl § 5U. 51 auf Witwen und
Jungfrauen zu beziehen, bessert die Sachlage nicht. Dass sie
dort neben den kirchlichen ordines genannt werden, zeigt uns^
dass sie neben diesen einen Ehrenrang in der Gemeinde ein-
nehmen. Sie werden beide nicht ordiniert, aber sie erfahren eine
kirchliche Einsetzung ähnlich der des Lektors, nachdem Nach-
barn ilire Unbescholtenheit bezeugt haben (cf. I. Tim. 5, 10). Ein
bestimmtes Alter wird für die Witwe nicht gefordert; für die
Jungfrau nur, dass sie die reiferen Jahre erreicht hat. Häufiges
Fasten und Gebet wird beiden ans Herz gelegt (c. XXXII § 157;
cf. I. Tim. 5, 5). Die Witwen sind in hervorragender Weise
Gegenstand der Liebesthätigkeit (cf. I. Tim. 5, 16): c. V § 36
wird gefordert, dass der Diakon den Witwen, Waisen und
Armen hilfreich sein soH mit Gaben aus der Gemeindekasse;
und bei der Schilderung der -Agapen wird zuletzt der Fall be-
handelt, dass jemand aus eigenen Mittehi die Witwen zu einer
Mahlzeit einlädt (c. XXXV § 183 — 1S5). Es wird dabei aufs
dringendste eingeschärft, dass keine Unordnung herrschen soll,
und dass aUe sich vor Sonnenuntergang zu trennen haben. Die
dreimalige Wiederholung dieser für die übrigen Agapen nicht
geltenden Vorschrift zeigt, dass man in dieser Hinsicht bei den
Witwen schlimme Erfahrungen gemacht hatte.
Wenn wir c IX § 59 für echt halten dürfen, wogegen nichts
spricht als das Fehlen in der A. K.-O., so müssen die Witwen
auch bei der Krankenpflege sich ausgezeichnet haben.
g. Klerus vmd Laien.
Über den Umfang, den der Begriff Klerus in den C. H. hat,
kann man zweifelhaft sein. Nach c. IX § 56 — 58, wo gesagt
wird, dass der Klerus einer Gemeinde über den Presbyter einer
andern, der sich bei ihr niederlassen will, sich ein Zeugnis von
dem Bischof der Heimat desselben ausstellen lassen, oder aber
ihn prüfen soll, ehe er in das Presbyterium aufgenommen
wird, möchte man geneigt sein, den Begriff' Klerus auf Bischof
und Presbjfter zu beschränken und ihn für synonym mit Pres-
byterium zu halten. W^enn andrerseits c. XXT § 217 die Pres-
byter, Diakonen und Lektoren aufgefordert werden, sich täglich
in der Kirche einzufinden, und dann (§ 218) fortgefahren wird:
„De xXf'jQO) autem qui convenire negligunt separentur", so-
]"ß Fünftes Kapitel.
möchte mau ausser deu Diakoueu auch noch die Lektoren in
den Klerus aufnehmen. Aber beides ist nicht sicher, c. IX § 56 ff.
kann sehr wohl zwischen clerus und presbyterium unterscheiden;
und c. XXI § 21S kann ebensowohl aus den aufgezählten ordines
beliebige herausgreifen, c. XXXY § 182 giebt Klarheit. Im Vor-
hergehenden war der Fall erörtert, dass der Bischof bei den
Agapen zugegen ist; er soll dann alle rituellen Funktionen aus-
üben. Ist er nicht da, soll ihn der Presbyter vertreten; ist auch
ein solcher nicht da. so ein Diakon. Dann fahrt der c. fort:
„si clericus omnino non adest, quilibet" etc. Es ist deutlich,
dass, wenn der Lektor unter den clerici miteinbegriffen wäre,
seiner entweder bei der vorhergehenden Stufenreihe, oder aber
hinterher hätte gedacht werden müssen. Zum Klerus gehören
also Bischof, Presbyter und Diakonen; der Lektor ist Laie. Von
hier aus verstehen wir erst die Weihen. Der Lektor wird ja
nicht ordiniert; er erhält auch nicht die Handaufleguug. Aber
für die Kleriker Avesentlich ist die Ordination, bei der sie die
Handauflegung und damit unter Gebet des Bischofs den Geist
erhalten. Für die drei klerikalen Stufen charakteristisch sind
auch die sinnenfälligen Wirkungen des Geistes. Der Bischof
und Presbyter exorcisieren bei der Krankenheilung, letzterer auch
bei der Taufe, der Diakon bei dem Katechumenenunterricht. Nur
der Klerus ist auch bei den Sakramenten beschäftigt: Bischof
und Presbyter bei der Taufe; alle drei bei der Eucharistie, regel-
mässig oder vertretungsweise; nur Kleriker können auch bei der
Agape die Gebete sprechen. Aber selbst zu den Handlanger-
diensten bei der Eucharistie bedarf es eines geisterfüllten Kle-
rikers. Der Lektor ist nur bei der Einleitung des Gottesdienstes
beteiligt, solange das Volk noch nicht vollzählig versammelt ist.
Aber nach den Mysterien darf er seine Hand nicht ausstrecken,
auch nicht die geringste rituelle Handlung vornehmen. Denn er
gehört nicht zum Klerus, Avenn er ihm auch nahe steht, als
Aspirant des Diakonates.
Von einer Stufenreihe des Klerus kann man nicht insofern
reden, als ob es Regel gewesen wäre, dass ein Kleriker alle
Stufen durchlaufen hätte. Diakonat und Lektorat stehen dem
Presbyterat gegenüber. Bei jenen überwiegen die intellektuellen
Erfordernisse, bei diesen die moralischen. Die Amter erfordern
ganz verschiedene Persönlichkeiten, sodass es fast als ausge-
Die Gemeindeverfassung. 177
schlössen erscheinen muss, dass ein Diakon zum Presbyter auf-
steigt. Auch würden sich wohl nur wenige Diakonen mit
diesem Avancement, wenn es möghch gewesen wäre, einverstan-
den erklärt haben. Sie führen als Katecheten der Gemeinde die
neuen Gläubigen zu; sie stehen als Armen- und Krankenpfleger
in beständigem, lebensvollem Konnex mit der Gemeinde; ihr Amt
ist ein würdiges Feld der Thätigkeit für einen strebenden Geist;
sie müssen die populären Persönlichkeiten gewesen sein. Von
den Presbytern kann man das alles nicht sagen; durch sie wirkt
die Kirche als Hüterin der Mysterien und übernatürlicher Kräfte,
durch die Diakonen als Lehranstalt und Liebesgemeinschaft.
Märtyrer imd Bekenner, ebenso die Heilungsbegabten, werden
sogleich zu Presbytern, nicht etwa erst zu Diakonen geweiht.
Nur der Bischof steht entschieden über beiden Amtern und
greift in beide Amtskreise ein. Auf den Fall, dass ein Presbyter
zum Bischof gewählt wird, ist c. VI § 44 ausdrücklich Rücksicht
genommen; der Bischof steht auch in den C. H. dem Presbyter
entschieden näher als dem Diakonen.
Dennoch hat sich in der Praxis die Stufenfolge Bischof
— Presbyter — Diakon — (Lektor) gebildet; und diese Stufen-
reihe einzuprägen liegt auch in der Tendenz unsers Autors. Der
Presbyter steht über dem Diakonen durch gewisse Ehrenvor-
rechte, vor allem bei der Eucharistie und den Agapen, die jedoch
mit dem Wesen beider Amter nicht sehr eng zusammenhängen,
80 dass dieselben trotzdem immer noch mehr als Parallelen denn
als Stufen erscheinen. —
Von den Rechten der Laien ist wenig die Rede, öfter von
ihren Pflichten. Sie werden weit häufiger als Objekte, denn als
Subjekte erwähnt. Ihnen werden Vorschriften über Fasten (c. XX
§ 154—156; c. XXH § 195—198), Gebet (c. XXV § 223—225.
233-236; c. XXVH § 239—246), Kirchenbesuch (c. XXI § 217;
c. XXVI § 226—232) imd Darbringung von Erstlingen (c. XXXVI
§ 186 — 194) gegeben; sie werden zu Ordnung und Anstand bei
den Agapen ermahnt (c. XXXIII § 173; XXXIV § 174 — 176);
die Hausfrauen werden aufgefordert, häufig Oblationen darzu-
bringen (c. XVII § 86); alle soUen sich der Katechumenen an-
nehmen (c. XXVII § 246). Liturgische Gebete zu sprechen ist
ihnen durchaus verboten; selbst bei der halbgottesdiensthchen
Feier der Agapen darf der Laie kein Gebet verrichten; ihm
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 12
178 Fünftes Kapitel.
steht nur zu^ das exorcistische Brot zu brechen, weil ohne
diesen Ritus die Agape nicht perfekt ist und nicht immer Kle-
riker anwesend sind (c. XXXV § 181. 182). Interessant ist c. XVIJ
§ 88 das Institut einer „inspectrix" im Gottesdienst: eine würdige
Matrone, die auf Ernst und Sittsamkeit der übrigen Frauen in
der Kirche zu achten hat.
Das einzige Recht der Gemeinde ist die Bischofswahl; und
zwar übt sie dasselbe noch unumschränkt aus, ohne dass dem
Klerus dabei besondere Vorrechte eingeräumt wären, und ohne
dass die Anwesenheit fremder Bischöfe dabei unbedingt erforder-
lich wäre (c. II § 7—10).
TL Kapitel.
Die Gottesdienste.
Es ist nicht der geringste Gewinn, den wir aus den C. H.
ziehen können, dass wir durch sie über die Gestalt der altchrist-
lichen Gottesdienste genauer unterrichtet werden. Wir haben
hier eine innerchristliche Schrift, eine Kirchenordnung, von einem
Gemeindevorsteher für seine Gemeinde geschrieben, und fast die
Hälfte der Schrift enthält gottesdienstliche Vorschriften. Freilich
ist es kein Rituale im Stile des Missale Romanum; die Schilde-
rung ist fast nirgends eine vollständige. Die Kenntnis des Ver-
laufs der Gottesdienste weiss auch dieser Autor im Besitz seiner
Leser. Er berührt nur diesen und jenen Punkt, um hier eine
rituelle Vorschrift, dort eine Ermahnung zu geben. Aber das
Material ist doch sehr gross. Von dem I. Korintherbriefe bis
zu den Const. Apost. besitzen wir kein auch nur annähernd so
genaues Bild der Gottesdienste wie hier.
Das Büd zu rekonstruieren, darf aber für uns nicht Selbst-
zweck sein. Wir müssen vor allem versuchen, aus diesem um-
fangreichen Material Daten zu gewinnen für die Bestimmung
unsrer Schrift nach Zeit, Ort und Verfasser. Das kann aber
nur geschehen, wenn wir den Bestand derselben in Beziehung
setzen zu dem, was man bis jetzt über den altchristlicheu Gottes-
dienst ermittelt hat. Diese Aufgabe aber ist durch eigentüm-
liche Schwierigkeiten gedrückt. Obwohl wir aus älterer und
neuerer Zeit gründliche zusammenfassende Darstellungen des
altchristlichen Kultus besitzen 'j, darf man doch sagen, dass sie
1) Th. Hamack, Der christl. Gemeindegottesdienst 1854.
Th. Kliefoth. Liturgische Abhandlungen Bd. IV. 1858. 2. Aufl.
12*
j^gQ Sechstes Kapitel.
alle an einem Fehler kranken, der seinen Grund in dem Bestände
der Quellen hat. Dort sind uns nämlich zunächst einige runde
Bilder des Gottesdienstes gegeben, im Brief des Plinius, bei
Justin, im 8. Buch der Const. Apost. und der etwa gleichzeitigen
5. mystagogischen Katechese des Cyrill von Jerusalem; andrer-
seits aber finden sich eine Masse zerstreuter Notizen in der ge-
samten Literatur. Man hat nun naturgemäss bei den Schilde-
rungen den Ausgangspunkt genommen, und sich aus diesen
eine Geschichte des Kultus herzustellen gesucht. Aber die erste
Frage bei dieser Arbeit hätte die sein müssen, wie weit der
Geltungskreis jedes dieser Bilder reicht, und die Antwort kann,
wenn die Frage einmal aufgeworfen wird, nur die sein, dass er
nach Zeit und Ort ausserordentlich zu beschränken ist. Denn
eine Kirche, die, zumal in den ersten beiden Jahrhunderten, an
praktischen Instituten nichts besass, was in einer bestimmten
Form allgemeine Gültigkeit gehabt hätte, die keine gemeinsame
Fastenordnung hatte, die sich über den Termin der Osterfeier
stritt, deren Verfassung sich, wenn auch unter Einwirkung der-
selben Faktoren, doch an den verschiedenen Orten ungleichmässig
entwickelte, und die erst nach und nach durch ausgesprochene
oder stillschweigende Konzessionen eine Einigung erzielte —
soweit eine solche überhaupt erreicht wurde — , sie kann auch
gleichmässige gottesdienstliche Gepflogenheiten nur in sehr be-
schränktem Masse gehabt haben. Alle die kleinen Notizen, welche
uns die kirchliche Literatur überall bietet, wären nun sehr ge-
eignet gewesen, den Wert jener Beschreibungen des Kultus zu
bestimmen; aber man hat sie, soweit man sie überhaupt herbei-
zog, nur dazu benutzt, sich die Richtigkeit derselben bestätigen
zu lassen, anstatt sie danach zu regulieren. So verläuft denn
hiernach die Geschichte des Gottesdienstes in den Etappen Pli-
nius — Justin — Const. Apost., wobei man denn freilich ge-
nötigt ist, vor jedem neuen Bilde eine neue Epoche anzusetzen.
So können wir uns nicht damit begnügen, unsre Darstel-
lung auf Grund der C. H. zwischen Justin und den Const. Apost.
Düsterdieck, Der altchristl. Gottesdienst in Jahrb. für deutsche
Theol. 1869.
Gottschick, Der Sonntagsgottesdienst in Ztschr. für prakt. Theol.
Bd. VII. 1885.
H. A, Köstlin, Geschichte des christl. Gottesdienstes. 1887.
Die Gx)ttesclipnste. Igl
einzuscliieben. Wir müssen vielmehr das Bild des gottesdienst-
lichen Lebens in seine einzelnen Züge zerlegen, und der Ent-
stehung und Entwicklung jedes dieser Momente nachzugehen
versuchen. Der Erfolg wird zeigen, dass dies Unternehmen
durchführbar ist, und dass diese kleinen Bestandteile, so gering-
fügig sie oft scheinen mögen, in ihrer Menge sehr wohl z'ir
Charakterisierung unsrer K.-O. zu verwerten sind.
Eine zusammenhängende Beschreibung haben wir nur bei
der Taufe (c. XIX § 102—149); die Bestimmungen über die an-
dern kirchlichen Feierlichkeiten sind von da ab über den ganzen
zweiten Teil der Schrift verstreut. In den arabischen C. H.
laufen die Fäden vielfach durcheinander. Man hat die grösste
Mühe, ein Ende zu finden, um den Faden aus dem Knäuel
herauszuwickeln; und auch dann bleibt ein unverständlicher Rest.
Gerade dieser Teil der C. H. wird aber augenscheinlich wieder-
hergestellt durch unsre neue Anordnung in der Reihenfolge der
canones, die wir als die ursprüngliche nachgewiesen zu haben
glauben. Es sind deutlich zwei verschiedenartige Gottesdienste
zu unterscheiden, der Abendmahlsgottesdienst, dem c. XXXVII
§201—204; c. XXVIII §205. 206; c.XXIX"§ 207. 209; c. XXX fin.
§ 214. 215; c. XXXI § 216 gelten, und der Gebetsdienst, der in
c. XXI § 217—219; c. XXIV § 221 beschrieben wird, und auf
den später noch zweimal (c. XXVI § 226— c. XXVII § 232 und
c. XXVII § 245) zurückgegriffen wird.
a. Der Abendmahlsgottesdienst.
„Quotiescunque episcopus mysteriis frui vult, congregen-
tur diaconi et presbyteri apud eum, induti vestimentis albis
pulchrioribus toto populo, potissimum autem splendidis. Bona
autem opera omnibus vestimentis praestant. Etiam dvayvcoOTai
habeant festiva indumenta et stent in loco lectionis et alter alte-
rum excipiat, donec totus populus congregetur. Postea episcopus
oret et perficiat missam" (c. XXXVII § 201—204).
Wir haben hier die Vorschrift über einen Gottesdienst, dessen
wesenthcher Bestandteil die Feier der Eucharistie ist. Das Mo-
ment ist so hervorstechend, dass der ganze Gottesdienst danach
benannt wird („mysteriis frui"). Auch in den an c. XXXVII
§ 204 sich anschliessenden Sätzen werden ausschliesslich Regeln
für das Hermmahl gegeben. Der Christ soll vorher fasten
(c. XXVIII § 205); kein ungläubiger darf daran teilnehmen
132 Sechstes Kaintel.
(c. XXVIII § 206); es ist darauf zu achten, dass niclits Unreines,
etwa eine Fliege, den Kelch berührt (c. XXIX § 207); es ist ein
Unglück, wenn etwas von der Eucharistie auf die Erde fällt
(c.XXIX § 209); am Sonntag teilt sie der Bischof aus (c. XXX fin.
§ 214); ist der Presbyter krank, so bringt ihm der Diakon die
h. Speise ins Haus (c. XXX § 215); dem Volke teilt der Diakon
nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bischofs oder Presbyters
aus (c. XXXI § 216).
Im einzelnen ist aus c. XXXVII § 201 ff. noch folgendes zu
entnehmen:
1) Es liegt in der Hand des Bischofs, einen solchen Gottes-
dienst anzuberaumen, wann er will.
2) Presbyter, Diakonen und Lektoren haben sich danach zu
richten und sich in festlichen weissen Gewändern einzufinden.
3) Der Beginn des Gottesdienstes besteht darin, dass die
Lektoren von einem erhöhten, dazu bestimmten Platze aus die
heiligen Schriften verlesen^ wobei einer den andern ablöst.
Daraus ist zu schliessen, dass die Lesung längere Zeit umfasste,
und vielleicht, dass verschiedene Abschnitte verlesen wurden.
Justin (Apol. 1,67 v. Otto I, 184 f.) sagt, dass zu Anfang der
Sonntagsfeier die „Denkwürdigkeiten der Apostel oder die
Schriften der Propheten" verlesen wurden; hier liegt es nahe, eine
Lesung aus mehreren Rollen anzunehmen, deren je eine (oder
mehrere) einem Lektor zustand. In dem Sinne, dass der Lektor
den Gottesdienst eröffnet, wird er in der „Quelle A der apostoli-
schen K.-O." „SV ralq xvQiaxaig ovvööoiq jiQmxoq ovvÖQO^oq'*
genannt (cf. Harnack, Texte u. Unters. II, 5, S. 17 f.).
4) Die Lesung hat den Zweck, die Zeit auszufüllen, während
welcher die Gemeinde noch nicht vollzählig in der Kirche ver-
sammelt ist. Justins vieldeutiger Ausdruck fitXQiq eyxf^Qsl
(a. a. 0.) ist auch vielleicht in diesem Sinne aufzufassen.
Der erste Punkt, die Anberaumung des Gottesdienstes nach
dem Belieben des Bischofs, erhält im folgenden eine Beschrän-
kung. Denn wenn c. XXX § 214 gesagt wird: „Die prima epi-
scopus tempore missae, si potest, sua manu distribuat oblationes
omni populo", wir aber andrerseits wissen, dass die Spendung der
Eucharistie auch zum Amte des Presbyters, eventuell sogar des
Diakonen gehörte, so kann der Satz nur den Sinn haben, dass
der sonntägliche Abendmahlsgottesdienst dadurch ausgezeichnet
Die Gottesdienste. Ig3
werden soll, dass dann der Bischof selbst kommuniziert. Und
wenn c. XXXIII § 169 gesagt wird, dass sich die Gedächtnis-
mahle für die Toten dadurch charakterisieren sollen, dass man
zu Beginn derselben die Eucharistie geniesst, „neque tamen die
prima", so ist diese Herabsetzung der auf den Sonntag fallenden
Totenmahle ^) unter die der Wochentage kaum anders zu er-
klären, als dadurch, dass man die Eucharistie vorher im Gottes-
dienst schon einmal genossen hatte. Auch ist darauf zu ver-
weisen, dass c. XIX § 11 2 ff. die Taufe mit dem Abendmahl der
Neophyten avif einen Sonntag fällt, und dass in c. II § 8 — wenn
wdr die durch die Ä. K.-O. und die Const. Apost, bezeugte und durch
den Kontext geforderte Korrektur von hebdomas in xvQiaxrj vor-
nehmen — auch die Bischofswahl mit dem anschliessenden Herrn-
mahl am Sonntag stattfindet. Nach dem allen sind wir zu dem
Schluss berechtigt, dass am Herrntag regelmässig ein Abendmahls-
gottesdienst gehalten wurde, dass es aber in der Hand des Bischofs
lag, auch in der Woche einen solchen anzusetzen, wann er wollte 2).
1) Der Wortlaut des c. ist nur so zu verstehen, dass Totenmahle zwar
auch am Sonntag gestattet sind, dass aber dann die Eucharistie zu Anfang
derselben wegzufallen hat. Die Überschrift sagt zwar: ,,De commemora-
tionepro defunctis; interdicitur, ne fiant die dominica", aber die beispiellos
leichtfertige Arbeit des Verfassers der Uberschiiften darf keine Instanz zum
Verständnis der C. H. bilden.
2) Die gottesdienstliche Auszeichnung des Sonntags geht bekanntlich
möglicherweise auf apostolische Anordnung zurück, doch ohne dass dies
bestimmt nachgewiesen werden könnte. Die diesbezüglichen Stellen I. Kor.
16, lif. und Act. 20, 7 lassen auch eine andre Erklärung als durchaus
zulässig erscheinen. Die erste sichere Ei-wähnung des christlichen Sonn-
tags ist Apc. 1, 10. Von gottesdienstlicher Feier ist da freilich nichts ge-
sagt, doch ist diese mit Rücksicht auf die sichere Bezeugung im 2. Jahrh.
als wahrscheinlich anzunehmen. Denn aus dem ganzen 2. Jahrh. von
Anfang bis zu Ende haben wir eine Reihe von Zeugen, die auf allgemeine
gottesdienstliche Begehung des Sonntags schliessen lassen. Plinius : stato
die; Barn. 15, 9: 6id xal ayo/xiv ttjv rjßigav xrjv oyöör}v elq si<pQoavvrjv;
Ign. ad Magn. 9, 1; Didache 14, 1: ycatu xvQiaxtjv de xvqlov avvc.^d-ävxsq
xhäaaxe uqxov xal evxaQioxrjaare; Justin Ap. 1, 67: xal xy xov tjXLov
).syof^ikV}j ri/xEQa nävzojv xaxa 7t6?.eig i] dyQOvg fitvövrwv ml xb avxo
GvvD.svaig ylvtxai (cf. Dial. 41; 24; 138); Dionys. Corinth. ad Soter. (Eus.
h. e. IV, 23, 11): x^v oj],usqov ovv xvQiaxrjv uyiav rj/ut^av ötrjydyo/xev
(cf. h. e. III, 27, 5; V, 23, 2; 24, 11); „Quelle A der apost. K.-O.": iv
xuZq xvQiuxalq avvdSo'ig. Auch die allgemeine Annahme, dass der Sonntag
der einzige Termin des Abendmahlsgottesdienstes im 2. Jahrh. war, dürfte
1§4 Sechstes Kapitel.
Hinsichtlich des Verlaufs dieser Feier erzählt c. XXXVIl
§ 203 nur von der Lesung der Lektoren, während welcher sich
das Volk einfindet, und von dem Gebet des Bischofs. Bei einem
Gebet setzt aber auch die Schilderung der Bischofswahl c. 11
§ 9 ein. Nachdem die Wahl durch das Volk vor sich gegangen
ist, wird gesagt: „Deinde silentio facto in toto grege post
aus einer Reihe dieser Stellen gestützt werden. Bei Tertullian aber
findet die eucharistische Feier nicht nur am Sonntag, sondern auch an den
Wochentagen statt. „Similiter et de stationum diebus non putant plerique
sacrificiorum orationibus interveniendum , quod statio solvenda sit accepto
corpore domini. Ergo devotum Deo obsequium eucharistia resolvit an magis
Deo obligat? Nonne solemnior erit statio tua, si et ad aram Dei steteris?
Accepto corpore domini et reservato utrumque salvum est, et participatio
sacrificii et executio officii" (de orat. 19 Reift', u. Wiss. I, 192, 5 ff".). Also
auch an einem Stationstag konnte die Eucharistie gefeiert werden. Denn
die andre Möglichkeit der P]rklärung der Stelle, die Zahn (Gesch. des
Sonntags S. G3 f. A. 24) vertxitt, dass das Privatfasten eines Christen —
so fasst er „statio" auf — auf einen Sonntag fallen konnte, ist durch die
vielen Stellen, wo Tertullian das Sonntagsfasten verbietet, ausgeschlossen.
Mit unsrer Auffassung stimmt überein, dass Tertullian, der sehr häufig von
der Feier des Sonntags redet, ihn stets nur allgemein als einen Tag der
Freude kennzeichnet, an dem das Fasten zu unterbleiben pflege, und das
kniende Gebet nicht Sitte sei, aber niemals andeutet, dass die Auszeichnung
des Sonntags in einem an dem Wochentage nicht stattfindenden Gottes-
dienste bestände, de cor. 3: (Öhler I, 422 f.) „die dominico jejunium nefas
ducimus vel de geniculis adorare"; de idol. 14; apol. 16 (Öhler I, 180): „aeque
si diem solis laetitiae indulgemus"; ad nat. I, 13; de jejun. 15; de orat. 23
(Reifi". u. Wiss. 1, 196, 25 ff".): „nos vero, sicut accepimus, solo die dominicae
resurrectionis non ab isto tantum, sed omni anxietatis habitu et officio
cavere debemus". Auch de fuga 14 (Öhler I, 491): „sed quomodo colligemus,
inquis, quomodo dominica solemnia celebrabimus ?" spricht nicht dagegen,
denn „dominica solemnia" heisst nicht: „sol. in die dominico", sondern „sei.
domini". Dagegen lässt es sich nicht beweisen, dass Tertullian einen täg-
lichen eucharistischen Gottesdienst voraussetzt (so richtig Kliefoth S. 357).
Aus de jejun. 14 (Reiff. u. Wiss. I, 293, 7 f.): „nobis certe omnis dies etiam
vulgata consecratione celebratur" ist dies nicht zu erschliessen, denn „vulgata
consecratio" ist wohl dasselbe wie „quotidiana conservatio" , ad. ux. II, 5,
nämlich Gebet, Bekreuzen, Anhauchen unreiner Sachen und Ähnliches.
Auch die leidenschaftliche Äusserung de idol. 7 (Reiff". u. Wiss. I, 36, 20 ff".) :
„pro scelus! Semel Judaei Christo manus intulerunt, isti quotidie corpus
ejus lacessunt", gegen idololatrische Kleriker gerichtet, ist nicht hinreichend,
eine tägliche Abendmahlsfeier konstatieren zu können. In Cyprians
Gemeinde aber fand ein täglicher eucharistischer Frühgottesdienst
statt. De orat. 18 (Hartel I, 280, 10 ff".): „hunc autem panem dari nobis cot-
Die Gottesdienste. jg5
e^ofioXoyrjOiv omnes pro eo orent dicentes: o Deus, corrobora
hunc, quem nobis praeparasti!" Unter dieser Exhomologese
haben wir gemäss der Didache (4, 14), Barnabas u. a. einen regel-
mässigen Bestandteil des Abendmahlsgottesdienstes zu verstehen;
es ist ein Gebet der Gemeinde, welches ein Sündenbekenntnis
enthält. Das ist ein feststehender Akt des Gottesdienstes ^); die
tidie postulamus, ne qui in Christo sumus et eucharistiam ejus cottidie ad
cibum salutis accipimus, intercedente aliquo graviore delicto, dum abstenti
et non communicantes a caelesti pane prohibemur, a Christi corpore sepa-
remur"; ep. 58, 1 (Hartel II, 657, 2 ff".): „considerantes idcirco se cotidie
calicem sanguinis Christi bibere, ut poseint et ipsi propter Christum san-
guinem fundere"; ep. 63, 16 (Hartel II, 714, 19 f.): „nos autem resurrectionem
domini mane celebramus". — Die C. H. haben demnach in der nicht nur
sonntäglichen, aber noch nicht notwendig täglichen Abendmahlsfeier eine
Mittelstellung inne, die ihnen möglicherweise mit Tertullian gemeinsam
ist. — Dass eine Übergangszeit zwischen sonntäglicher und täglicher Eucha-
ristie stattfand, und dass diese in den Anfang des 3. Jahrh. fällt, wissen
wir auch sonst. Nach einer nicht zu beanstandenden Nachricht bei Hiero-
uymus hat auch Hippolyt über die Frage geschrieben: „de eucharistia,
an accipienda quotidie" (ep. 71 ad Lucinium, n. 6). Die tägliche Eucha-
ristie muss also damals eine diskutierte Frage gewesen sein.
1) Barn. 19, 12: i^ofzoloyrjaj/ inl a/xagrlaig aov. ov TiQoari^eiq inl
TiQoaevxh^ iv awsidi^aei tcovtjqcc. Did. 4, 14: iv ixxkTjalu i^ofio?.oyi]a^
xa Tcaganriöfiarä aov, xal ov Ttgoasksva^ irtl nQooevxriv aov iv avvei-
Siqaei TtovTjQä. 14, 1: xazci xvQiaxrjv ös xvqiov avva/ßevteg xXäaaxs
ägrov xal svxciQiaxriaaxs nQOS^OfMoXoyrjaüfMSvoi xa naga-
nxojfiaxa v/nwv, onwq xaS-aga ?/ &vaia vficöv y. Also schon hier eine
Exhomologese vor der Eucharistie, falls v. Gebhardts Konjektur ngoe^o-
(xoXoyrja. statt ngoaeS. richtig ist (cf. die Anmerkung Hamacks zu der
Stelle). Jac. 5, 16; Iren. I, 13, 5. 7; III, 4, 2. Origenes, de orat. 33: fiexä
ÖS XTjV svxagiaxlav (faivsxai (jlol nixgöv xiva öelv yivo/uevov xcöv ISiwv
ccßagxrifxäxwv xaxijyogov inl &fOv, aixetv ngcäxov fxsv l'uaiv rtgog xb
anakXayfjvai xfjq x6 u/uagxcxvsiv ini(p£govarjq e'^ewq, öevxsgov acpeaiv x(Sv
7tage?.TjXvd-6x(ov ■ fxexa ös xtjv i^o/xoAÖyrjaiv xxX. — In dem Kirchengebet
I. Clem. 60 f. nimmt die Exhomologese einen breiten Raum ein, doch
nicht derartig, dass man das Ganze als Sündenbekenntnis bezeichnen könnte
{i?.e^fxov xal oixxigfxov, acpeg ^fxTv xag dvo/xlag tj/hwv xal xäg döixLag xxX.
60, 1 ff'.). — Justin giebt den Inhalt des ersten Gebetes (Apol. I. c, 67)
nicht an; aber da es ausdrücklich im Gegensatz zu dem zweiten, eucha-
ristischen Gebet als Gebet der Gemeinde bezeichnet wird (c. 65, v.
Otto I, 176: xoLvag svxag noiTjaöfjtsvoi; c. 67, v. Otto 186: eneixa uviaxä-
/xs&a xoiv^ Ttdvxeg xal svxag nifino/nsv), liegt es ausserordentlich nahe,
in ihm die Exhomologese, die nach der Didache und den'C. H. der Eucha-
ristie vorangeht, wiederzufinden.
18ß Sechstes Kapitel.
durcli die besondere Veranlassung bedingten Akte, die Wahl des
Bischofs und das Gebet für ihn, werden in c. II § 7 ff . um diesen
gruppiert. Es ist nur die Frage, ob die Exhomologese c. 11 § 9
identisch ist mit dem Gebet des Bischofs am Schluss von
c. XXXVII § 204, oder ob zwischen ihnen ein Teil — nach
Justin müsste das die Predigt des Bischofs sein — ausgefallen
ist. Die Frage wird von hier aus kaum zu entscheiden sein.
Wir werden indes später sehen, dass Predigten in den Neben-
gottesdiensteu stattfanden, so dass sie bei dem Abeudmahlsgottes-
dienste, wenn zwar nicht ausgeschlossen, doch nicht unbedingt
erforderlich sind. Auch werden bei Justin ebenfalls zwei Gebete
erwähnt, deren erstes — dort nach der Predigt — der Exhomo-
logese, deren zweites dem eucharistischen Gebet des Bischofs
entspricht. Also entweder ist in den C. H. ein drittes Gebet
vor der Predigt eingesetzt, oder die Predigt ist ausgefallen; und
letzteres ist wahrscheinlicher.
Die folgenden, c. II § 9. 10 und c. III § 19 erwähnten Akte
gehören der Bischofswahl, nicht dem regelmässigen Gottesdienste
an: das Gebet für den Bischof, seine Weihe unter Handauf-
legung, der Kuss der Gemeinde ^). Dann lenkt die Beschreibung
wieder in den Verlauf des gewöhnlichen Abendmahlsgottes-
1) Der Kuss wird in den C. H. ei-wähnt bei der Taufe c. XIX § 141
und der Ordination des Bischofs c. III § 19, und es scheint, als wenn er
auf diese Fälle beschränkt geblieben wäre : die Begrüssung, welche die Ge-
meinde den in den Stand des Bischofs und den in den Stand der Christen Ein-
geführten zu teil werden lässt. — Ebenso bei Justin. Nur bei dem Abend-
mahl derNeophyten (c. Co, v. Otto I, 178), nicht aber bei der sonntäglichen
Abendmahlsfeier (c. G7), wird gesagt: a/Xr^Xovq (pih'jixaTi da7ia'C,6fjtfd-a
Ttuvaäfisvoi r(üv £vy(öv, während sonst alle, auch die geringsten Details
in der zweiten Schilderung des Gottesdienstes (c. G7) wiederkehren. —
Tertullian dagegen setzt den Kuss als regelmässigen Bestandteil jedes
Abendmahlsgottesdienstes voraus, wie ihn auch Augustin und Chrysostomus
erwähnen; ad ux. II, 4 (Öhler 1,689): „iam vero alicui fratrum ad osculum
convenire?" de orat. 18 (ReifF. u. Wiss. I, 191, 11 ff.): „alia jam consuetudo
invaluit. Jejunantes habita oratione cum fratribus subtrahunt osculum pacis,
quod est signaculum orationis." Gerade bei solchen kultischen Bräuchen,
welche, wie dieser, so leicht ausarten konnten (Athenag. leg. c. 32 ; Clemens
AI. paed. III, 11), wird man kaum überall eine Gleichheit der Übung vor-
aussetzen dürfen. Die daraus resultierende Trennung der Geschlechter
beim Kuss findet sich schon in der Ä. K.-O. c, 43, S. 89, daher auch Const.
Apost. VIII c. 11 (Lag. 247, 28 ff.).
I
Die Gottesdienste. I37
dien.stes ein, indem der nenerwählte Bischof gemäss dem Römi-
schen Kechtsgebrauch der usurpatio juris zum erstenmal die
Mysterienfeier abhält. Der Diakon bringt ihm die Oblationen
(c. 111 § 20). Es ist in den C. H. durchweg dasselbe Wort für
die Bestandteile der Eucharistie imd die Darbringungen der Ge-
meinde gebraucht; in c. XIX § 142 ist der Ausdruck „reliquiae
mysteriales" [ta jteQLOOsviiara rmv JTQOöcpoQcöv] angewandt. Wir
erkennen, was freilich ohnehin bekannt ist, dass die Elemente
der Eucharistie aus den Naturalspenden der Gemeinde genom-
men wurden.
Der Diakon bringt die jtQOOg^OQai dem Bischof (c. III § 20);
der Ausdruck c. XIX § 142: „diaconus incipit sacriiicare" ist, wenn
überhaupt erklärbar, in diesem Sinne auszulegen (cf übrigens
die Anm. zu der Stelle). Bei Justin wird allgemein gesagt:
%ütura jcQOGqjtQExai rop xgotOxwxL tcöv döeX(jpcöv agrog xal
üioxTjQiov vöaxog xal xQa,uaxog c. 65 (v. Otto I, 178); ccQxog
3iQ00(ptQexaL xal oivog xal vöcoq c. 67 (v. Otto I, 186); aber nach
der Rolle, welche die Diakonen auch hier als Ministranten haben,
werden auch sie Brot und Wein herzugebracht haben. Aus den
C. H. aber dürfte deutlich sein , was freilich schon Justin hätte
lehren können, dass dies Herbeibringen von Brot und Wein
nicht identisch ist mit der nachher erwähnten Darbringung der
Gemeinde, die dort also — wie man bisher fast allgemein an-
nahm — anhangsweise noch einmal hervorgehoben w^ürde. Son-
dern es handelt sich um zwei getrennte Akte des Gottesdienstes,
hier ein rituelles Herzutragen aus dem Vorrat zum Zweck der
Eucharistie, dort eine Ergänzung dieses Vorrates durch die frei-
willigen Liebesgaben der Gemeinde ^).
Der Bischof legt nun in Gemeinschaft mit den Presbytern
seine Hand auf die Oblationen und beginnt die Responsorien
(ein §20-26):
1) Anders Ulilhorn (Liebestlaätigkeit I, S. 135 fl'., 399). Er sieht in
dem uQxoq nQ0O(pkQtxta xul olvoq xz).. des Justin die Gemeindeoblation
angedeutet und hält die am Schluss erwähnte Gabendarbringung für ausser-
ordentliche, aussergottesdienstliche Spenden. Richtig nur Neander: K.-G.
1. Aufl. I, 2 S, 387. Th. Harnack (S. 256 ff.) ist eher geneigt anzunehmen,
die Schilderung der Oblationen werde zuletzt noch einmal wiederholt, habe
aber ihren Platz vor dem eucharistischen Gebet. Ebenso, nur mit grösserer
Bestimmtheit, Kliefoth (S. 300. 317 ff.) u. a.
1§8 Sechstes Kapitel.
Bischof: 'O xvQiog (isra ütavrcov vficöv.
Gemeinde: Kai fierd rov jtvevfiarog öov.
Bischof: ^!Av(0 vfiwv raq xaQÖiaq.
Gemeinde: "Exofitv jtQog rov xvqlov.
Bischof: EvxccQior^ocof/ev rm xvqio).
Gemeinde: "A^iov xal ölxaiov.
Der Gebrauch des zvreiten Paars der Responsorien ist uns erst
durch eine gelegentliche Notiz bei Cyprian bezeugt ^); wir
haben um so weniger Grund, sie kurze Zeit vorher nicht auch
schon vorauszusetzen, als c. XIX § 139. 140 das erste Paar der-
selben bei der Schilderung der Taufe wiederkehrt.
Nun spricht der Bischof ein zweites Gebet, dessen Wort-
laut weder hier, noch c. XIX § 142 angegeben wird. Wir fin-
den sonst für fast alle Gebete in den C. H. Formulare (c. III
§ 28 über Öl; c. XXXVI § 189 ff. über Erstlinge; c. XXVII § 240;
die Weihegebete c. III § 11 ff. u. c. V § 39 ff.). So möchte man
annehmen, dass dies eucharistische Gebet, wie bei Justin (cf.
Gottschick S. 226), ein freies ist 2).
1) „Ideo et sacex"dos ante orationem praefatione praemissa parat fra-
trum mentes dicendo: susum corda, et dum respondet plebs: habemus ad
dominum, admoneatur nihil aliud se quam dominum cogitare debere".
de dorn. orat. 31 (Hartel I, 289, 14 ff.).
2) Justin c. 65 (v. Otto I, 178): ovrog Xaßatv alvov xal äo^av z<5
naxQl T(5v okwv öiä rov ovö/xazog rov vlov xal vov Tivevfxazoq xov ayiov
dvantfiTtsi xal evxdQi-oxiav vn^g rov xarT]^i(3a&ai rovrwv nag' avtov inl
TioXv noifZxai. c. 67 (v. Otto I, 186): o TiQoearwq ev/^Q bfioiojg xal
evxdQiarlag, oarj dvvafiig avnp, dvanifiTisi. — Auffallender Weise
finden sich in der Didache , die doch sonst im Gegensatz zu Justin einen
recht unentwickelten Kultus zeigt, Formulare für die eucharistischen Ge-
bete; nur die Propheten dürfen frei beten.
Ein in der Literatur des 2. und 3. Jahrh. besonders häufig erwähnter
Teil des Kultus ist das Gebet für den Kaiser und für alle Menschen, gern
angeführt von den Apologeten gegen den Vorwurf der christlichen Illoya-
lität. I. Tim. 2, Iff.; I. Clem. 61, 1. 2; Polyc. ad Phil. 12, 3; Justin.
Apol. I, 14; Dial. 133; Theoph. ad Autol. I, 11; Athenag. legat. 37; Ter-
tull. ad Scap. 2; apol. 30, 32, 39; Cyprian. ad Demetr. S. 365; Origenes
c. Cels. VIII, 7, 3; Dionys. Alex. (Eus. h. e. VH, 11). Es kann nicht
zweifelhaft sein, dass an allen angeführten Stellen das Gebet für den Kaiser
als Gemeindegebet gemeint ist; und man möchte in Tertull. apol. 30
(Öhler I, 232 f.) vielleicht einen Teil des in Carthago üblichen Formulars
erkermen: „precantes sumus semper pro Omnibus imperatoribus, vitam illis
prolixam, imperium securum, domum tutam, exercitus fortes, senatum
Die Gottesdienste. 189
Es folgt die Austeilung der Eucharistie, worüber wir Näheres
c. XIX § 143 — 147 erfahren. Hier spendet sie der Bischof; wir
hatten aber gesehen, dass auch Presbj^ter, unter Umständen auch
Diakonen, dasselbe Recht haben. Er steht dabei „ad meusam
corporis et sanguinis domini"; die Gemeinde tritt also au den
Tisch zum Bischof heran. Dieser reicht zuerst das Brot mit
den Worten „hoc est corpus Christi", darauf den Kelch mit den
Worten „hie est sanguis Christi". Der Empfänger antwortet beide
Male mit Amen ^).
fidelem, populum probum, orbemquietum, quaecunque hominis etCaesaris
Vota sunt". Der liturgische Stil ist nicht zu verkennen; und dass dash^elbe
Gebet c. 39 (Öhler I, 255 f.) in etwas andern Worten wiederkehrt, kann
dagegen kaum etwas beweisen, denn zur Vermeidung einer Wiederholung
wird dort das ausführliche Foimular kurz zusammengefasst: „oramus etiam
pro imperatoribus , pro ministris eorum et potestatibus , pro statu saeculi,
pro rerum quiete, pro mora finis". — Es kann zweifelhaft sein, bei welchem
der beiden Gebete, die wir oben (in der Didache, bei Justin, in den C. H.)
konstatierten, der i§ofxo?.6yi}Oiq und der evx^Qiotia, wir diese Fürbitte,
die so allgemein bezeugt ist, einzusetzen haben. Wenn wir der Analogie
der Liturgien in den Const. Apost. (11, 57; VIII, 13) folgen düifen, so
bildet diese Fürbitte den Schluss des eucharistischen Gebetes. Dagegen
findet sich in dem grossen Gebet I. Clem. 59 ff. die Bitte für die a^)yovTeg
xal fiyovfievoc zusammen mit der Exhomologese. Die Frage wird demnach
kaum zu entscheiden sein. Auf Justin c. 65 wird man sich für die Stellung
der Fürbitte in dem ersten Gemeindegebet deshalb nicht bemfen dürfen,
weil das Gebet dort durch die vorhergehende Tauf handlung bedingt ist.
1) Das Amensagen der Gemeinde bei der Eucharistie scheint überall
Sitte gewesen zu sein. Bei Justin finden wir es in etwas anderer Form,
c. 65 (v. Otto I, 178 f.): ov ovite/Joavtog zuq ev/äq xal vrjv evxaQiarlav
näq 6 naQwv kaog inev(piii.itl Xeycov Ä^t'jv. T6 de ÄfXTjv rf, i,iQai6i (fwvy
x6 yivoixo GTjfxalvei. EvyuQiazrioavxoq Se rov TiQOSOXoizoq aal intvifrj-
firjaavxoq navxbq rov Xaov ol — — — öiäxovoi Siöoaaiv exäoxo) xwv
nagövxmv (xexaXaßHv dno xov ^vxaQiaxri&svxoq ccqxov xal oi'vov xal
vöaxoq. c. 67 (v. Otto I, 18G): xal b ).aoq insvcpTjfist Xiyuiv xb '-i/nriv, xal
rj öiäöoaiq xal // fzf:Xcc?.T]xpiq dnb xwv evyaiJioxTjd-tvxwv hxdaxu) yivexai.
Also die Gemeinde antwortet auf das eucharistische Gebet des Bischofs
über Brot und Wein gemeinsam Amen; und darauf teilen die Diakonen
den einzelnen aus. Das gemeinsame Amen hat auch Irenäus: xb Jlf^tjv ofxov
Xeyövxiav rjfxüJv I, 14, 1. — Ebenso die Didache 10, 6 am Schluss des
Abendmahlsgebetes: ei' xiq ayiöq iaxiv, igyjff^^ ' f^" ^'? ov'e saxi, jusxa-
voelro) • (MaQuv dO^u • dfi/jv. Das einzige Amen der Didache steht un-
mittelbar vor Empfang des Abendmahles. — In den G. H. dagegen giebt
der Bischof Brot und Wein, und j e d e r einzelne sagt nach Empfang
190 Sechstes Kapitel.
Nach der Eucharistie erlolgt die Darbringung der Erstlinge
seitens der Gemeinde. Denn das ,,quodsi adest oleum" und „si ad-
sunt primitiae" (c. III § 28. 29) wird mau naturgemäss nur so
erklären: Wenn Öl und Erstlinge dargebracht werden. Aus
c. XXX VI § 186. 187. 194 sehen wir, dass es Erstlinge aller
Art, Naturalien Avie Geld waren. Der Bischof, der bei dieser
Funktion sacerdos genannt wird, nimmt die Gaben in Empfang
desselben: Amen. — BeiTertullian ist nicht zu unterscheiden, welchen
Modus er im Auge hat; de spect. 25 (Reift", u. Wiss. I, 2.5, 17 ff.): „ex ore,
quo Amen in sanctum protuleris, gladiatori testimonium reddere?" — Da-
gegen finden wir ganz denselben Ritus wie in den C. H. im Brief des
Cornelius an Fabius (Eus. h. e. VI, 43, 18 f.) über Novatian: noi^aag
yuQ rag 7T(Joo<fOQac xul diavifAwv Ixüaro) zb /u^Qoq aal inididohg tovxo,
ofivifiv c.vri rov tiXo'/Hv rolg Tu).uni(i)QOvg dvB-(/(Ö7iovg dvayxd^ei,
xaztyaiv o.fKfoxkQuig rulg x^Qol r«? xov ?.aßövTog, xal fj.fj d(fdg sav dv
ofivvovxsq dnojoi xovxa {xolg yuQ sxelvov 'iQriaoyMi Xöyoig) • ^'Ofxoaöv fioc
xuxa xov GWfxaxog xal rov ai'fiaxog xov xv()iov r/fiüiv 'Irjoov ;(()<ffrof',
fiTjötnoxt [xe xaxaXmtlv xal tmoxQtipai ngog Ko^vt'j?.iov. Kai 6 aO-Xiog
ai&^ionog ov nQÖxsQOv yevexai, ei /xr] TiQOxeQOV avxiö xaxaQaaaixo.
Kai dvxl xov eiTtflv Xafxßdvovxa xov kqxov ixttvov x6 Äfir'jv,
„oixtxi dv/j^io TXQog KoQvrtkiov" ktyti. — Der Alexandrinische Dionys
aber bezeugt uns wiederum die Justinische Sitte für Alexandrien (ad
Xystum; Eus. h. e. VIT, 9, 4 f.): evyuQioxlug yaQ inaxovaavxa xal
ovveTtKf&ey^ü/xevov x6 ji/u.Tjv xal X(ia7itl,t^j naQaaxdvxa xal yüQag eig
vTioöoyrjv xr/g dyi'ag t(jo<prjg TtQOxtlvavxa, xal ravTr/v xaxaSt^ccfievov xal
xov owfxaxog xal xov a"/uaxog rov xv^iov 7]/ii<jjv^l7]aov xQtoxov fitxaaxövxa
hcavoj yj)6f(p XX?.. Die Römische Nüancierung aber war noch zu Ambrosius
und Augustins Zeiten üblich (cf. die von Öhler beigebrachten Stellen, Tert. I,
57 f.), während die orientalischen Liturgien sämtlich, soweit ich sehe, den
andern Brauch haben. Eine Ausnahme machen nur die A. K.-O. und
Const. Apost. VIII; sie haben das Amen an beiden Stellen, was aber bei
ihrer Entstehung im Orient und andrerseits ihrer Abhängigkeit von den
C. H. nichts beweisen kann. Sie kombinieren hier, wie auch sonst. Wir
dürfen demnach sagen: die ältere Sitte, nach welcher die ganze Gemeinde
auf das Konsekrationsgebet des Bischofs Amen spricht, welche sich in
Alexandrien bis in die zweite Hälfte des 3. Jahrh. erhalten hat, hat in
Rom in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts die Abänderung erfahren,
dass jeder einzelne auf den Empfang der Eucharistie mit Amen antwortet.
Die Änderung ist bedeutungsvoll. In dem älteren Ritus ist ausgesprochen,
dass das Subjekt des christlichen Opfers die Gemeinde selbst ist, der
Bischof nur der Mund der Gemeinde (cf. Ritschi, Altkath. Kirche 2. Aufl.
S. 3G5f). Bei der späteren Sitte bestätigt der einzelne durch sein Amen
nur seinen Glauben an die Wahrheit der Spendeformel, und der Priester
allein ist als der das Opfer Dai-bringende bezeichnet.
Die Gottesdienste. 19 1
und spricht eiu vorgeschriebenes Dankgebet über die Dar-
bringuugen und den Spender. Über das dargebrachte Ol wird
(c. in § 28) zuerst gebetet. Das ist nicht auffallend, wenn wir
uns erinnern, dass die geweihten Öle, das Ol des Exorcismus
und das Ol der Danksagung, die beide bei der Taufe angewandt
werden, aus diesem dargebrachten Ol genommen werden. Die
Sachen kirchlichen Gebrauchs haben schon hierbei den Vorzug;
die andern Erstlinge werden ja den Armen gegeben. Am
Schluss jedes einzelnen Gebetes wird gesagt (c. III § 29): „gloria
tibi patri et filio et spiritui sancto in saecula saeculorum. Amen."
Da der Bischof das Dankgebet c. XXXYI § 193 schon mit einer
Doxologie schliesst, wird anzunehmen sein, dass diese Worte von
der Gemeinde gesprochen wurden.
Wir müssten hiermit die Kenntnis des Abendmahlsgottes-
dienstes abschliessen, wenn wir nicht noch eine Äusserung be-
sässen, die zwar in der A. K,-0. nicht benutzt, aber doch wahr-
scheinlich ursprünglich ist. „Si distribuitur oblatio, distribuatur
etiam eleemosyna pauperibus; haec autem dispertiatur pauperibus
ante occasum soHs a populo" (c. XXXII § 16U). Die Stelle be-
zieht sich auf den eucharistischen Gottesdienst, denn der Aus-
druck „oblationem distribuere'' ist der terminus technicus für das
Abendmahl (cf c. XXX fin. § 214; c. XXXI § 216; c. XXXTII
§ 169 f.). Auch ist es in der Natur der Sache gegeben, dass die
Naturalien, wenn sie dargebracht waren, sogleich auch verteilt
wurden. Denn einmal erträgt doch nur eiu Teil der in c. XXXVI
§ 186 f. 194 aufgezählten Sachen ein längeres Aufbewahren (pri-
mitiae fructuum terrae, primitiae areae, primitiae torcularium,
oleum, mel, lac, lana, primitiae mercedis, legumina terrae, poma
arborum, cucumeraria), sodann aber konnte wohl bei keiner passen-
deren Gelegenheit eine gleichmässige, allen Armen gerecht »wer-
dende Verteilung der Liebesgaben stattfinden als bei dem Gottes-
dienst, wo die ganze Gemeinde versammelt war. Ausserdem wird
aber dieser letzte, die Darstellung der christlichen Liebe um-
fassende Teil der Abendmahlsfeier auch bei Justin bezeugt.
C. 67 init. (v. Otto I, 184), als Beschluss der ersten Schilderung
des Gottesdienstes, die c. 65 beginnt, wird gesagt: r^ag Ös
fterä xavxa Xoljiov ati xovtojv d?.Xt}Xovg uva^iiivticxotiev'
xal Ol exovxeq xolg XeiJCO(^trocg jiüolv IjcixovQov/Jiv, xal ovv-
£0[iev aXXi]).OLg ad. 'Ejcl jcäoi xt oig jtgoo^SQOfie&a
192 Sechstes Kapitel.
evXoyov (UV xov üioltjxjjv x<5v Jtävrmv öia xov vlov avxov
'Itjöov ;if()föror' xal öca jtrevfjaxog xov ayiov^), wo in deut-
lichen Worten von der gegenseitigen Liebesleistung und den
Darbringungsgebeten geredet wird. Noch ausiührlicher ist die
Schilderung am Ende des Sonntagsgottesdienstes, c. 67 (v. Otto
I, 186 f.): Ol evjtoQOVvxeg öe xal ßovXofievoi xaxa jiQoaiQeOiv
axaoxog xj/v lavxov 6 ßovXexai öiöcoOi, xal x6 övXXsyofiEVOv
jcagd To5 jcqoeöxcöxi djtoxi&exai, xal avxog IjtixovQst
OQ^avoTg xe xal xVQC^tg, xal xolg 6id vooov -q 6i aXXr]v alxiav
XEiJtOfiivoig, xal xolg iv ÖEöfiolg ovOi xal xolg jiaQEjiiö^fioiq
ovöi ^ivoig, xal djcXcög Jtäoc xolg bv XQ^^9 ot'öt xrjÖEfxoav ylvE-
xai, wo der wohlthätige Zweck der Sammlung und die Ver-
waltung des Bischofs hervorgehoben wird.
Diese Austeilung innerhalb des Gottesdienstes betrifft freilich
nicht das ganze von der Gemeinde soeben gespendete Kirchen-
gut. Ein Teil wird dem Bischof und den Diakonen zur Ver-
wendung für Kranke, Gefangene, kurz für die nicht anwesenden
Bedürftigen überlassen (cf. c. V § 34 — 36 u. oben Justin). Ein
Anspruch des Klerus auf einen Teil des Kirchengutes, der schon
bei Cyprian zu finden ist, wird hier ausdrücklich abgelehnt'^)
1) Denn diese Worte gehören, wie das ßsrcc tavxa beweist, noch zu der
ersten Schilderung des Gottesdienstes, die c. 65 beginnt; die zweite Be-
schreibung fängt erst mit den Worten: Kai r^ xov riXLov Xsyonevy Vf^^9^
an. Die Kapiteleinteilung ist verwirrend. Die beiden Berichte c. 65 ff.
u. c. 67 stehen in vollständiger Parallele, und sind nur als zwei aus ver-
schiedenem Anlass (Taufe u. Sonntag) erzählte Beschreibungen derselben
(lemeindefeier zu verstehen. Das energisch hervorgehoben zu haben, ist
Kliefoths (S. 284 ff.) Verdienst. Aber c. 67 init. weiss er nicht zu deuten
(S. 298), da auch er sich durch die Kapiteiteilung irreführen lässt.
2) Der Herübemahme des A.T.lichen Erstlingsgebots begegnen wir
zuerst in der Didache 13,3 — 7. Irenaeus hat dieselbe Anschauung von
einer Verpflichtung der Erstlingsdarbringung IV, 17,5; 18, 1.4. Justin
(a. a. 0.) betont die Freiwilligkeit der Gaben. Während diese alle vor-
wiegend von Naturalien reden, erwähnt TertuUian (apol. 39) nur eine
Geldsteuer, die regelmässig monatlich erhoben, aber auch sonst angenommen
wird. Indessen wird die Nichterwähnung der Erstlinge sich aus seiner
verschleiernden Tendenz an dieser Stelle erklären lassen. In den C. H.
werden, wie in der Didache, Erstlinge aller Art gefordert (c. XXXVI § 186 f.
194; 0. XVII § 86), aber ohne Berufung auf das A.T.liche Gebot. —
Cyprian verlangt den vollen Zehnten an Geld und Naturalien (cf.
0. Ritschi S. 203 ff-). — Charakteristisch ist die Verwendung der kirch-
Die Gottesdienste. 193
(c. XXXn § 162. 163: ..ab eo autem, in cujus domo asservatur,
nihil computetur ex iis rebus; sola misei-icordia eaque tota afferat
ei, qui eam exhibet, computatam mercedem. Qui distribuit, nihil
obtineat; nam panis pauperum diutius moratur in domo ejus
per negligentiam"). Dass wir die regelmässige Almosenverteilung
somit an den Schluss des Gottesdienstes setzen dürfen, ist auch
insofern von Wichtigkeit, als wir damit die Tageszeit desselben
eruieren („baec autem dispertiatur pauperibus ante occasum
solis" c. XXXII § lt)0). Er fand abends vor Sonnenuntergang
statt. Also hier hielt noch die kirchliche Gewohnheit pietätsvoll
daran fest, die Eucharistie in feierlicher Abendstunde zu begehen,
in Erinnerung, dass ihr Stifter sie eingesetzt hatte in der Nacht,
da er verraten ward. In Afrika war dagegen schon zu gleicher
Zeit das Abendmahl in die „antelucani coetus" verlegt ^).
Hchen Einnahmen. In der Di da che dienen sie zum Untei-halt der Pro-
pheten; nur wenn ein solcher nicht da ist, werden sie den Armen gegeben.
Bei Justin werden die Armen, Witwen, Waisen, Fremden, Kranken und
Bedürftigen aller Art damit unterstützt; ebenso bei Tertullian und in
den C. H. Bei Cyprian sehen wir zuerst das Kirchengut ausser zur Wohl-
thätigkeit auch zu einer mit dem Range aufsteigenden Besoldung des
Klerus verwandt; ebenso in der etwa gleichzeitigen syrischen Aiöa-
axaXia {U, 28); ein Verfahren, das die Grosskirche bis dahin bei den
Häretikern verächtlich gebrandmarkt hatt« (cf. Apollonius bei Eus. h. e.
V, 18, 2; femer den Anonymus V, 28, 10). Const. Apost. Vni, 30 ff.
werden Zehnten, Erstlinge, Eulogien lediglich unter den Klerus verteilt. —
Es fehlt allerdings schon vor der Mitte des 3. Jahrhunderts nicht an An-
sätzen zu einer Remuneration des Klerus. Schon in den Pastoralbriefen
wird vorgeschrieben, dass den Presbytern eine Entschädigung zu zahlen
sei (I. Tim. 5, 17 f.; II. Tim. 2, 4—6); aber es ist bemerkenswert, dass dies
nur in versteckter und schüchterner Weise geschieht (cf besonders II. Tim.
2, 7). In der „Quelle A der apost. K.-O." (Texte und Unters. II, 5, S. 13 f.)
erhält der Bischof auch Anteil an den Gaben, aber nur elq o uv öcjj, wenn
er dessen bedürftig ist; also nicht von Amtswegen. Derartige Ausnahmen
können kaum an der Richtigkeit der Beobachtung irre machen , dass eine
Besoldung des Klerus erst um die Mitte des 3. Jahrhunderts aufkam; sie
begegnet uns fast gleichzeitig im Orient und Occident. Sie hängt aufs
engste zusammen mit der zunehmenden Last der klerikalen Geschäfte, die
aus dem Kultus erwuchs, und ebenso mit dem Charakter des Priestertums, der
den Klerus von weltlichen Geschäften immer mehr entfernte. Beide Momente
haben aber um die Mitte des 3. Jahrhunderts ihre Entwicklung vollendet.
1) Tertull. de cor. 3 (Öhler I, 421 f.): „eucharistiae sacramentum et in
tempore victus et omnibus mandatum a domino etiam antelucanis coetibus,
nee de aliorum manu quam praesidentium sumimus'".
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 13
]^94 Sechstes Kapitel.
b. Der Gebetsgottesdienst.
„Congregentur quotidie in ecclesia presbyteri et 6tC(xovoi{?)
et diayvcöorac omnisque populus tempore gallicinii, vacentque
oratioui, psalmis et lectioni scripturarum cum orationibus se-
cundum mandatum apostolorum: Dum venio, attende lectioni"
(c. XXI § 217).
„Porro etiam tempore, quo canit gallus, instituendae sunt
orationes in ecclesiis, quia dominus dicit: Vigilate, quia nescitis,
qua bora filius hominis venturus sit, an galli cantu an mane"
(c XXVII § 245).
An diesen beiden Stellen wird eine übereinstimmende Be-
schreibung eines zweiten Gottesdienstes gegeben. Der Umstand,
dass c, XXVII § 245 das schon c. XXI § 217 Gesagte mit ge-
ringerer Präzision wiederholt wird, hat darin seinen Grund, dass
§ 233 ff. die Gebetsstunden aufgezählt werden, wo denn diese
Gemeindefeier, welche sich als Gebetsfeier charakterisiert, noch
einmal miterwähnt wird. Die wesentlichen Momente dieses Gottes-
dienstes sind folgende:
1) Die Zusammenkunft findet täglich i) am Morgen früh,
zur Zeit des Hahnenschreis in der Kirche statt. Zur Begrün-
dung der Vorschrift werden zwei Schriftstellen angeführt, I. Tim.
4, 13 und Mc. 13, 35. Die letztere ist aber, weil sie belegen soll,
dass die Gebete frühmorgens stattfinden sollen, für diesen Zweck
zugestutzt, indem von den Zeitbestimmungen dort das dafür un-
passende Tj Olpe ?} fisoovvxTiov ausgelassen wird, wie denn das
Citat überhaupt ungenau angeführt ist (statt jcots: qua hora,
statt o xvQLog r^e olxlag: filius hominis; doch kommen diese
Ungenauigkeiten möglicherweise auf Rechnung der Überlieferung).
2) Die ganze Gemeinde mit Presbytern, Diakonen (?) und Lek-
toren nimmt daran regelmässig teil. Die Kleriker sind — wie
es scheint mit Ausnahme des Bischofs (s. oben) — bei Strafe
der Ausschliessung verpflichtet zu erscheinen, Selbst die Kran-
1) Die tägliche Wiederkehr dieses Gebetsdienstes ist nicht streng
zu nehmen, wie c. XXVI § 231: ,,ergo unusquisque summo studio conten-
dat, ut ecclesiam frequentet Omnibus dieb US, quib US fiunt orationes''
und c. XXVII § 232: „quocunque die in ecclesia non orant, sumas scripturam.
ut legas in ea'' beweisen. Sowohl das quotidie c. XXI § 217 wie c. XXVII
§ 232 stehen durch die Ä. K.-O. fest.
Die Gottesdienste. I95
ken werden zum Besuch aufgefordert mit dem Hinweis darauf,
dass das Gebet ihre Krankheit heile (c.XXI § 219; c. XXIV § 221).
3) Den Inhalt des Gottesdienstes bildet Gebet, Psalmgesang,
Lesung der Schriften mit Gebet. Dass zuletzt das Gebet noch
einmal wiederholt wird, möchte so zu erklären sein, dass ver-
schiedene Abschnitte verlesen wurden („lectioni scripturarum";
s. oben den eucharistischen Gottesdienst und c. XXXVII § 203),
die man durch Gebete von einander trennte.
Die Lesung lag den Lektoren ob, die Gebete werden von
Klerikern gesprochen sein (s. unten die Agapen), aber in dem
Gesang bethätigt sich die Gemeinde, und auf die Beteiligung
des einzelnen daran wird Wert gelegt. Bei der Prüfung der
Katechumenen (c. XIX § 102) wird ausdrücklich gefragt, ob der
Täufling Lobgesänge gesungen habe. Auf die Agapen, wo auch
gesungen wurde, kann diese Frage nicht bezogen werden, da
Katechumenen nicht daran teilnehmen (c.XXXIU § 172); sie muss
auf diesen Gemeindegottesdienst gehen.
Die tägliche Gemeindefeier ist also ein liturgischer Früh-
gottesdienst, an dem sich die Gemeinde nicht nur passiv, wie
beim Abendmahl, sondern wenigstens beim Gesang — möglicher-
weise auch sonst noch — aktiv beteiligte, und der durch Mangel
an fester Ordnung und Ritual sich von dem strengen Gefüge
der eucharistischen Feier unterscheidet.
Eine Darbringung von Liebesgaben scheint nicht stattgefun-
den zu haben. Das trifft damit zusammen, dass auch die An-
wesenheit des Bischofs, dem diese gebracht werden mussten
(c. XXXVI § 186. 187), nicht vorausgesetzt scheint. Dagegen fand
eine Austeilung derselben an die Bedürftigen statt, aber auch das
nur für den Fall, dass beim Abendgottesdienste, wo die Gaben
eingekommen waren, nicht soviel zur Verteilung gekommen war,
als gut schien („si quid de necessario reliquum est, distribuant
postero mane; et si iterum quid restat, tertio die" c. XXXII
§ 161). Unsere Schrift setzt den schönen Zustand voraus, dass
das Einkommen an Liebesgaben den augenblicklichen Bedarf
übersteigt. Nach c. V § 34 ff. werden die Diakonen die Ver-
teilung besorgt haben; doch cf. c. XXXII § 160: „dispertiatur
a populo".
Ist bis dahin das Bild klar, so scheint einige Verwirrung
zu entstehen durch c. XXVI § 226—232: „si est in ecclesia
13*
196 Seclistes Kapitel.
conventus propter verbum Dei, singuli quique cum festi-
natioue properent, ut ad illud congregentur" etc.
Es kann nicht zweifelhaft sein, dass hi;r ebenfalls der Früh-
gottesdienst gemeint ist. Denn unmittelbar vorher (c. XXV
§ 223 — 225) steht die Vorschrift, dass alle, die sich vom Mor-
genschlaf erheben, beten sollen. Und der Passus schliesst ab:
„quocunque die in ecclesia non orant, sumas scripturam, ut
legas in ea. Sol conspiciat matutino tempore scripturam
super genua tua" (c. XXVII § 232). Also um den Morgen-
gottesdienst handelt es sich hier sicherlich, nicht um die abend-
liche Sakramentsfeier. Im weiteren wird jedermann aufgefordert,
zu dieser „Besprechung wegen des Wortes Gottes" zu kommen;
als der Inhalt derselben wird dreimal das „verbum Dei" genannt,
während sonst der Frühdienst als Gebet bezeichnet wird. Und
zwar scheint nicht nur an Vorlesung, sondern auch an eine
Predigt gedacht zu sein. Die Versicherungen wenigstens, dass
selbst der wissenschaftlich Gebildete dort höre, was er nicht
wisse, und dass die vernünftigen Gedanken, die jemand zu
Hause habe, ihm das in der Kirche Gehörte nicht ersetzen
könnten, werden besser auf eine logische Gedankenentwicklung
passen, als auf ein blosses Vorlesen, zumal gleich darauf gesagt
wird, dass wer nicht hinkommen könne, die Schrift zu Hause
lesen solle.
Sehen wir von hier aus auf unsere obigen Ergebnisse zurück,
so werden wir sagen müssen, dass ein Gebetsgottesdienst jeden
Morgen stattfand; dass derselbe aber zuweilen durch eine Pre-
digt bereichert wurde. Wem dieselbe oblag, können wir aus
den C. H. nicht ermitteln.
Wenn der Frühgottesdienst begann, war die Katechese der
Katechumenen beendet (c. XVII § 92); sie nahmen daran teil,
aber an besonderen Plätzen; zu ihnen gesellten sich die Wöchne-
rinnen vor ihrer Reinigung, wenn sie imstande waren, die Kirche
zu besuchen (c. XVII § 96). i) Überhaupt hat jedermann freien
1) Über die Ordnung des Gottesdienstes spricht sich Tertullian in der
berühmten Stelle de praescr. haeret. 41 (Öhler II, 39) aus: „Non omittam
ipsius etiam conversationis haereticae descriptionem, quam futilis, quam
terrena, quam humana sit, sine gravitate, sine auctoritate, sine disciplina,
ut fidei suae congruens. Imprimis quis catechumenus, quis fidelis, incertum
est; pariter adeunt, pariter audiunt, pariter orant, etiam ethnici, si super-
Die Gottesdienste. 197
Zutritt (c. X § 60)'); nur wer ein anrüchiges Gewerbe ausübt,
muss sich einer Probezeit von 40 Tagen unterziehen, ehe er mit
der Gemeinde beten darf (c. XII § 67. 68) 2).
venerint; sanctum canibus, et porcis margaritas, licet non veras, jactabunt.
Simplicitatem volunt esse prostrationem disciplinae, cujus penes nos curam
lenocinium vocant. Pacem quoque passim cum omnibus miscent. Nihil
enim interest illis, licet diversa tractantibus, dum ad unius veritatis expu-
gnationem conspirent. Omnes tument, omnes ecientiam pollicentur. Ante
sunt perfecti catechumeni quam edocti". Was Tertullian hier an dem
Gottesdienst der Häretiker tadelt, ist, dass er ohne jene würdevolle Ordnung
stattfindet, welche den katholischen Gottesdienst auszeichnet. Das äussert
sich vor allem darin, dass kein Unterschied zwischen Gläubigen und Kate-
chumenen erkennbar ist. Alle, Katechumenen, Christen und Heiden treten
in gleicher Weise in die Kirche ein; ihr Zuhören und Beten findet in
gleicher Weise statt. Die brüderliche Anerkennung versagen sie selbst
Andersgläubigen nicht; das Heiligste wird profaniert. Der Gegensatz der
Position Tertullians besteht demnach in zwei Punkten: 1) Niemand darf der
Eucharistie beiwohnen, der nicht an ihr teilnimmt, damit das Heilige nicht
den Hunden vorgeworfen werde (cf. Didache 9, 5) ; so sollen sich auch nur
Gläubige als Brüder betrachten. 2) Der Unterschied zwischen perfecti
und Katechumenen soll sich im Gottesdienste äusserlich darstellen, d. h.
die Katechumenen sollen ihren besonderen Platz in der Kirche haben.
Nicht dass die Katechumenen überhaupt in die Kirche kommen, mithören
und mitbeten, wird getadelt, sondern das pariter adire, pariter audii'e,
pariter orare. Der hier vorausgesetzte Zustand ist aber der in den C. H.
vorgeschriebene.
1) Dasselbe ist aus Origenes bekannt. Kai zoTg e^ui uvayivwaxofMhv
xovq Xöyovq xov &sov TCQooxaXovjxsvoi avxotq inl acoxrjQiav, xovq köyovg
xrjq öiad^xTjq xavxrjq (hom. in Jerem. IX, 180); „Obsecro vos, qui auditorio
verbi semper adsistis, patienter accipite, donec paululum gentes et desides
commoneamus" (in Genes. X, 88).
2) Die Zweiheit der gottesdienstlichen Versammlungen lässt sich
bis in die ältesten Zeiten zurückverfolgen, und wird, mit einziger Aus-
nahme Justins, überall bezeugt. Auch der Charakter der beiden Gottes-
dienste bleibt durchweg derselbe, der eine zum Wort, der andre zur (ge-
meinsamen Mahlzeit und) Eucharistie. In der Korinthischen Gemeinde des
Paulus finden wir eine Versammlung, wo Gebet (Psalmgesang), Belehrung,
Prophetie, Glossenreden und Schriftlesung stattfand also eine Erbauung durch
die Charismen, eine andere elq x6 (payelv (cf. I. Kor. 11, 33 mit
14, 26). — Ebenso im PI ini usbrief 1) ein ,,ante lucem convenire", als dessen
Bestandteile angegeben werden der Lobgesang (,,carmen Christo quasi Deo
dicere secum invicem"), und die sittliche Belehrung („seque sacramento non
in scelus aliquod obstringere, sed ne furta, ne latrocinia, ne adulteria com-
mitterent, ne fidem fallerent, ne depositum appellati abnegarent"); 2) ein
•jqg Sechstes Kapitel.
c. Die Agapen.
In c. XXXII § 164— c. XXXV § 185 besitzen wir eine aus-
führliche Schilderung der Agapen. Es werden zunächst ver-
schiedene Arten unterschieden.
,rursus convenire ad capiendum cibum." — Dasselbe lässt sich aus Ignatius
erschliessen, der auch zwischen dem Gebetsgottesdienst, der UQOGiViri, und
der dyaitrj-evxaQioxia unterscheidet (cf. Zahn: Ignatius von Antiochien
S. 341 ff.). — Auch die Di dache ermahnt zu einer zweifachen gottes-
dienstlichen Zusammenkunft: 1) 16, 2: Ttvxvwg öh avvax^^oeoS^a
t,TjTOÜn:eq ta dvt'jxovra raZqxpvxaZq vfiwv; und 2) 14, 1: xaru xvQiaxrjv
öe xvQiov avvax^^'^T^^'i xXüaare uqxov xal evx<XQtOT7]oar£ TCQoe^ofxo-
Xoyrjaüf^evoi t« TtaQanxtüfjLuxa vfiaJv. — Clemens Alexandrinus kennt
ebenfalls zwei Gemeindezusammenkünfte, eine morgentliche und eine abend-
liche, in letzterer war Agape und Abendmahl noch verbunden (cf. Bigg: The
Christian Platonists of Alexandria S. 103 A. 1). — Wahrscheinlich ebenso
auch Tertullian (s. unten). — Die Geschichte des christlichen Gottes-
dienstes dürfte an diesem wesentlichen Punkte eine weit konstantere
sein, als man bisher annahm. Die einzige Ausnahme bildet Justin, be-
merkenswert auch deshalb, weil er die Predigt mit der sonntäglichen
Abendmahlsfeier verbunden zeigt, während wir doch gerade die Predigt,
in der sich die charismatischen Äusserungen der Urzeit konsolidierten, im
Gebetsdienst erwarten sollten und sonst auch finden (I. Kor.; Plinius; Ter-
tullian, s. unten; C. H.). Das Fehlen des zweiten Gottesdienstes wird,
ebenso wie das der Agape, auf zufällige Nichterwähnung zu schieben sein ;
J. verspricht nicht etwa, seinen Lesern ein vollständiges Bild aller Ge-
meindeversammlungen zu geben, sondern will den Hergang von Taufe und
Sonntagsfeier beschreiben. Das Nichterwähnte für nicht vorhanden zu
halten, ist durchaus unstatthaft (cf Kliefoth S. 286). — Dass der Gebets-
gottesdienst morgens stattfand, hören wir ausser bei Plinius auch bei
Clemens Alex, und in den C. H. ; dass aber die Abendmahlsfeier eine
abendliche war, ist für die Zeit, wo sie sich an die Agapen anschloss,
selbstverständlich ; es wird uns ausserdem Act. 20, 7 f. und bei Plinius aus-
drücklich gesagt. Der Vergleich der C. H. mit Tertullian und Cyprian,
die beide das Hermmahl nur in den „antelucani coetus-' kennen, zeigt uns
wieder, dass unser Autor die Tradition vertritt, und dass ihm so ein ge-
wisses Recht zusteht, seine kultischen Verordnungen als „traditio apostolica"
zu bezeichnen (c. XXIII § 252). - Die Entwicklung der beiden Gottes-
dienste scheint eine ganz verschiedenartige gewesen zu sein. Während
die eucharistische Feier schon früh feste Formen annahm (schon in der
Didache Unterscheidung der beiden Gebete, i^ofxoXöyrjOig und svxccQtaxia,
für letzteres sogar schon Formulare) und in die Hände des Klerus über-
ging (Justin, C. H.), scheint der Gebetsdienst lange seinen charismatischen
Charakter behalten zu haben, indem sich jedes Gemeindeglied je nach
seiner Gabe produzieren konnte. Die älteste Predigt, die wir besitzen
Die Gottesdienste. 199
c. XXXII § 164 werden spezielle Vorschriften für die Sonn '
tagsagape gegeben, c. XXXIII § 169 für die arafivrjOiq; c. XXXTII
§ 172 — c. XXXV § 182 enthalten allgemeine Grundsätze, die für
alle derartigen Mahlzeiten gelten; c. XXXV § 183 — 185 sind die
Witweneinladungen besonders berücksichtigt.
c. XXXIl § 164 lernen wir noch eine Unterscheidung kennen,
die sich mit dieser zum Teil trifft: „si agape fit vel coena ab
aliquo pauperibus paratur". Wenn die zweite Mahlzeit dadurch
gekennzeichnet ist, dass sie von einem einzelnen für die Armen
hergerichtet wird, so wird die ihr gegenübergestellte erste sich
dadurch von ihr unterscheiden, dass sie von allen Teilnehmern
aus gemeinsamen Mitteln hergestellt wurde. Doch gehört es
(n. Clem.) ist die eines Lektors ; noch im ?>. Jahrliundeit bezeugen Alexander
von Jerusalem und Theoktist von Cäsarea, dass damals in Kleinasien und
Palästina Laienpredigten eine recht verbreitete Sitte waren (Eus. h. e. VI.
19, 18; cf. übrigens Harnack: D.-G. P, S. 386, A. 1). Aber Justin lässt
den Bischof predigen. Wir wissen ferner, dass Hippolyt zu predigen
pflegte; in einer Predigt , welche noch Hier onymus kannte, erwähnt er, dass
er sie in Gegenwart des Origenes gehalten habe (de vir. inl. c. 61 Migne 11,
707: ,,et TiQooo/ui/Jav de laude domini salvatoris, in qua praesente Origene
se loqui in ecclesia significat'")- Nach Euseb. (h. e. VI, 14, 10) war Origenes
unter Zephyrin in Rom ; Caspari (Quellen III, 352) glaubt diesen Zeitpunkt
auf kurz vor 216 bestimmen zu können; wir müssen uns Hippolyt damals
als Presbyter denken; also auch Presbyter predigten. Wahrscheinlich be-
sitzen wir auch noch eine Reihe von Bruchstücken aus Homilien Hippolyts,
worauf Caspari HI, 382 f. hinweist (cf. Anhang II). — Das Material, über das
wir hier verfügen, ist zu gering, um daraus mit Sicherheit Schlüsse ziehen zu
können. Aber es dürfte doch charakteristisch sein, dass in den beidenNotizen
aus Rom Bischof und Presbyter predigen, in den beiden, etwa gleichzeitigen,
aus dem Osten Laien. Es würde zu dem, was wir über die Entwicklung
des eucharistischen Gottesdienstes wissen (s unten) gut stimmen, wenn wir
konstatieren dürften, dass in Rom die erbauUche Rede im Gottesdienste
schon in der Mitte des 2. Jahrhunderts zu den Befugnissen des Amtes ge-
hörte, während sie im Osten noch den Laien freistand. — Im übrigen aber
scheint dieser Gebets- bez. Predigtgottesdienst erst sehr spät, wenn über-
haupt, feste Formen erhalten zu haben. In den C. H. noch nicht, ebenso
wenig bei Tertullian (de anima: Reiif. u. Wiss. I, 310, 24 tf., ,.jam vero
prout scripturae leguntur aut psalmi canuntur aut allocutiones proferuntur
aut petitiones delegantur'" etc.). — „Die Abendmahlsliturgie ist als die Keim-
stelle zu betrachten, von der aus allmählich die vollständige
Formulierung der gesamten Liturgie erfolgte'' (l"h. Harnack S. 61
A. 1). Der eine Gottesdienst war ein kostbares Erbe aus der geisterfüllten
Zeit der Väter, der andere wurde mehr und mehr die Pforte des Aberglaubens.
200 Sechstes Kapitel.
mindestens nicht zu den Seltenheiten, dass ein einzelner den
ganzen Aufwand bestreitet; nicht nur c. XXXII § 165 und
c. XXXV § 1S3 Avird darauf ausdrücklich Rücksicht genommen,
sondern es ist auch zu beachten, dass der gewöhnliche Ausdruck
für Teilnahme an der Agape „invitari'' ist. Die gemeinsame Mahl-
zeit muss ein beliebtes Mittel der christlichen Liebesthätigkeit
gewesen sein. Aber die gottesdienstlich dargebrachten Liebes-
gaben der Gemeinde werden nicht dazu verwandt.
Die Sonntagsagape (c. XXXII § 164 f.) ist dadurch ausge-
zeichnet, dass der Bischof bei ihr präsidiert und auch andere
Kleriker zugegen sind (wenigstens ein Diakon), was nicht bei
jeder Agape der Fall ist. Es wird ferner nur hier das Lampen-
anzünden erwähnt; also auch hierin muss eine Auszeichnung der
Sonntagsagape gesucht werden. Man könnte versucht sein, dies
mit der unmittelbar vorhergehenden sonntäglichen Abendmahls-
feier zu kombinieren. Diese hatte bis zum Sonnenuntergang
gedauert (c. XXXII § 160) und musste also die folgende Agape
in die Dämmerung rücken. Aber wir müssen annehmen, dass es
das Gewöhnliche war, die Agapen bei Licht abzuhalten — die
populären Verleumdungen setzen gerade dies voraus (cf z. B. Ter-
tuUian apol. c. 7. 9) — ; so wird schwerlich in dem Lichtanzün-
den selbst, sondern darin, dass dies durch den Diakon geschah,
die Bevorzugung der Sonntagsagape zu erkennen sein i).
Die Totenmahle (avafivrjoig) (c. XXXIII § 169 f.), von denen
wir aus anderen Quellen wissen, dass sie am Jahrestage des
Todes der betreffenden Person, vor allem der Märtyrer, statt-
fanden, erhalten dadurch ein besonders feierliches Gepräge, dass
zu Beginn derselben die Eucharistie ausgeteilt wird. Es muss
demnach (cf. c. XXX § 214; c. XXXI § 216) auch hier wenig-
stens ein Kleriker zugegen gewesen sein. Hier hat sich also der
alte Zusammenhang von Abendmahl und Liebesmahl erhalten,
aber nicht in der alten Weise. Die Eucharistie ist nicht mehr
1) Die Diakonen haben auch sonst die Sorge für die Lampen; cf.
Eus. h. e. VI, 9, 2. Später fällt dies Geschäft den Akoluthen zu; cf. Sta-
tuta ecclesiae antiqua c. G (Bruns I, 142): „Acolythus cum ordinatur ,
ab archidiacono accipiat ceroferarium cum cereo, ut sciat se ad accendenda
ecclesiae luminaria mancipari" ; cf. auch die Abbildung der niederen ordines
in dem Sacramentar von Autun (Le sacram. d'Autun; gazette arch6o-
logique 1884, Paris 1884; pl. 20; auch Kraus, Realenc. II, S. 556, Fig. 345).
Die Gottesdienste. 201
der feierliche Abschluss der gemeinsameu Mahlzeit, sondern ist
an den Anfang gerückt. Hier ist also nicht in richtiger Erinne-
rung ihrer erstmaligen Feier die Eucharistie durch ein Liebes-
mahl eingeleitet, sondern zu feierlicher Auszeichnung der Toten-
mahle vor den andern Agapen werden zu Beginn derselben die
Mysterien gefeiert. In dieser Form hat sich die Kombination von
Eucharistie und Agape noch mehrere Jahrhunderte erhalten;
man hat sich aber zu hüten, daraus Schlüsse für die Übung der
Urzeit zu ziehen ^).
Bei den Witwenmahlen (c. XXXV § 183—185) endlich wird
hervorgehoben, dass keine Unordnung stattfinden soU, und dass
sich aUe vor Sonnenuntergang zu trennen haben. Dies wird in dem
kurzen Absatz so oft und energisch betont, dass es scheint, als
habe man Grund gehabt, den Witwen in dieser Beziehung zu
mistrauen.
Die genereUen Vorschriften (c. XXXIII§ 173 - c. XXXV § 182)
bewegen sich auf recht allgemeinem Boden. Man soll nicht
übermässig essen und trinken, nicht zu viel und zu laut reden.
Wichtiger ist, dass hier die Rangstufen des Klerus besonders
1) Dass der Gedächtnistag eines Märtyrers an seiner Grabstätte ge-
feiert zu werden pflegte, hören wir zuerst Mart. Polyc. 18, 2. Doch muss
es auch bald üblich geworden sein, dass die Verwandten eines jeden Ver-
storbenen an seinem Gedächtnistage eine solche Feier veranstalteten. Ter-
tullian, demonog. 10 (Öhler I, 776): „ofi'ert annuis diebus dormitionis ejus";
de exhort. castit. 11 (Öhler I, 753): ,.pro qua oblationes annuas reddis"; beides
von Eheleuten für den verstorbenen Gatten; de cor. 3 (Öhler I, 422): „obla-
tiones pro defunctis pro natalitiis annua die facimus". Während wir bis
dahin über die Art der Feier nur soviel erfahren, dass sie in einer Spende
irgend welcher Art bestanden haben muss, hören wir von Cyprian, dass
sie mit dem Abendmahl verbunden war (cf. ep. 12, 2; 39, 3; 1, 2). Für die
spätere Zeit cf. Bingham-Grischovius Bd. 9, S. 132 S. — Als Zeitpunkt der
Feier wird Maii. Polyc. bei Tertulhan und Cyprian der Jahrestag genannt,
als TjfXkQa ■y£ve9^?.iog; aber schon in den Johannesakten des Leucius (ed.
Zahn S. 231) wird gesagt: t^ de egiyc tj/iiqu ewS^ev u^u ziö Ävöqovixm xal
xoTq dSe'/.(foTq ['Icoüvvrjq] TCUQayLVixai elq x6 fivfj/xa, tqLzijv rjfxtpav
ixovoTjg xT^q ^J poiGiuvr/q, onwc uqxov xXÜgüjGiv ixtl. Das trifft
mit der Bestimmung Const. Apost. VIII, 42 zusammen, den dritten Tag,
den Jahrestag, und ausserdem den neunten und 40. als Gedächtnistage
zu feiern. Die Const. Apost. nehmen hier, wie das öfter zu bemerken ist,
eine vermittelnde Stellung in der Weise ein, dass sie verschiedenartige
Gebräuche nebeneinander aufführen.
202 Sechstes Kapitel.
deutlicli in Erscheinung treten. Ist der Bischof zugegen, so
präsidiert er, sonst ein Presbyter; ist ein solcher auch nicht da,
so ein Diakon. Interessant ist die Nachricht, dass zwar kein
Katechumen an der Agape teilnehmen darf, dass aber der Bischof
dafür sorgt, dass allen von dem geweihten Brote geschickt wird
(c. XX § 171)^).
Damit aber kommen wir zu dem wichtigsten Teil der Agape,
dem Brotbrechen, das eben die Agapen von gewöhnlichen
Mahlzeiten unterscheidet und ihnen einen halbgottes dienst-
lichen Charakter verleiht. Aus den zerstreuten Notizen (c. XXXII
§ 165; c. XXXIII § 170; c. XXXIV § 179; c. XXXV § 181. 182)
lässt sich folgendes entnehmen:
1) Das Brotbrechen ist ein wesenthcher Bestandteil aller
Agapen, der nie ausgelassen wird.
2) Der höchste anwesende Kleriker verrichtet den Akt; ist
ein solcher überhaupt nicht da, so ein Laie.
3) Es ist scharf zu unterscheiden von der Eucharistie. Auch
wenn diese, wie bei den Totenmahlen, vorher gereicht wird,
wird das Brotbrechen nachher vollzogen.
1) Die bisherige Kenntnis der Agapen fliesst hauptsächlich aus Clem.
Alex. paed. 11 passim und Teiiullian, apol. 39. Auch dort sehen wir, dass
ihr Hauptzwecli der der Woblthätigkeit ist (cf. auch Lc. 14, 13). Das Mahl
beginnt mit einem Gebet; nach dem Essen folgt Gesang von Psalmen und
Hymnen (cf. Tert. de jejun. 13). Ausserdem werden die Agapen bei den
Apologeten häufig ei-wähnt, aber nur um die populären Verdächtigungen
geheimer Greuel zu widerlegen, die ja sogar der Montanist Tertullian er-
hebt (de jej. 17). Wie sehr die bisherige Kenntnis der gottesdienstlichen
Gewohnheiten der alten Kirche durch die C. H. vervollständigt und prä-
zisiert wird, ist auch gerade an diesem Punkte in die Augen springend. —
Die Abtrennung der Agapen vom Abendmahl ist in den verschiedenen
Provinzen zu sehr verschiedener Zeit erfolgt. In der Didache und bei
Ignatius ist beides noch vereint. Die Trennung findet sich zuerst bei
Justin, und von da ab überall im Westen, während Clemens noch die
Einheit beider für Alexandrieu bezeugt (cf. Bigg, a. a. 0.). Die Absonde-
rung der familiären Mahle ist aber die conditio sine qua non für die
rituelle Ausgestaltung des Abendmahlsgottesdienstes. Unter der Voraus-
setzung also, dass Justin den Gottesdienst der Römischen Gemeinde be-
schrieben hat — und das ist höchstwahrscheinlich (cf. Caspari III, S. 336 f.
366 f.) — , ist es evident, dass auch der Kultus zuerst im Westen, bezw. in
Rom feste Formen angenommen hat, wie denn alle Formen, in die das
Leben des Urchristentums gepresst wurde, in Rom gegossen sind.
Die Gottesdienste. 203
4) Es ist der feierliche Einleitungsakt der Agapen, der
einzige rituelle Bestandteil derselben.
5) Der Akt besteht, falls ein Kleriker anwesend ist, in einem
Segensgebet über die Anwesenden, wobei über einem Brot das
Kreuzeszeichen gemacht wird, in dem Brechen des Brotes und
der Austeilung an die Anwesenden. Das Gebet und das Kreuzes-
zeichen aber sind nicht wesentlich für die Agape; sie werden
nur, wenn ein Kleriker zugegen ist, von diesem vollzogen.
Wesentlich ist nur das Brechen des Brotes und seine Ver-
teilung.
6) Die Anwesenden nehmen das „Brot des Exorcismus"
stehend entgegen; darauf setzen sie sich und beginnen das eigent-
liche Mahl. Den Katechumenen werden Stückchen zugeschickt ^).
1) Da man bisher von diesem, bei den Agapen üblichen Ritus des
Brotbrechens nichts wusste, sei hier auf die verwandten Erscheinungen auf-
merksam gemacht. Zunächst ist bemerkenswert, dass in einigen gnostischen
Kreisen das Herrnmahl lediglich mit Brot gefeiert wurde. Am ausführ-
lichsten ist hier die Erzählung der Acta Johannis von der fiexüaraoiq des
Apostels (ed. Zahn S. 239 ff.): r^ Se eg^Q, xvQLaxfjq ovarjg, ovvrjyfxevcov
rtüv döek(p(j)v riQqaxo ?Jysiv avxolq ' }:al uhrjoac aQxov riv'/a-
^larrjaev o'vxcoq Xeycuv • Tiva alvov rj noluv nQOO(poQuv ^ xlva. ev^a-
Qiaxiav xXcDvxeq rov uqxov snovo(xäa(üfiev, u.)X ^ oe fxovov;
y.ul x/.daaq xov aQxov iöiöov tj.uTv, exäaxw xdjv döe^.tpwv insx^ößsvoq
actov soeaS-ui avxbv XTJq xov xvqiov evyaQiGxiaq. Cf. auch das vierte Frag-
ment S. 231 (oben S. 201 Anm.). Dasselbe Fehlen des Kelches bemerken wir
in den Acta Thomae (ed. Tischendorf S. 21t); 226 f.; cf. Lipsius: Apokiyphe
Apostelgeschichten I, S. 338 ff.) Es ist nicht zu verkennen, dass diese
gnostische Abendmahlsfeier in ihrem Ritus genau mit dem Anfangsakt der
Agapen in den C. H. übereinstimmt; aber ebenso deutlich sind die Unter-
schiede. Bei den gnostischen Akten bleibt es an keiner Stelle zweifelhaft,
dass es sich dort um das Abendmahl handelt; aus enkratitischen Rück-
sichten ist der Kelch fortgefallen, wie er anderwärts in einen Wasserkelch
verwandelt ist. Aber von einer gemeinsamen Mahlzeit ist nichts zu ent-
decken; überall werden auf diese abgekürzte Handlung die vollen Prädi-
kate der Eucharistie angewandt. Das ZusammentreflFen ist somit ein zu-
fälliges; es wäre abstrus, in den C. H. gnostische Einflüsse erkennen zu
wollen.
Etwas durchaus Analoges kommt nur in den Clementinischeu Homilien
vor. Die tägliche Abendmahlzeit, welche Petrus in vertrautem Kreise ein-
nimmt, pflegt dort unter dem eigentümlichen Ausdruck „Genuss des Salzes"
angeführt zu werden (cf. hom. IV, 6; VI, 26; XI, 34; XV, 14). Wie dieser
Ausdruck zu verstehen ist, erfahren wir hom. XIV, 1: i).&6vreq oiv slq
irjv ^(vlav xul dva/Äevovxsq avxbv i/.O^HV d?.?.ij?.oiq ötsXsyöfiS&a. /asxu
204 Sechstes Kapitel.
Über sonstige erbauliche Elemente der Agapen erfahren wir
noch, dass am Schluss derselben Psalmen gesungen wurden
\xavuq Ae wQaq b IltTQoq ik&civ, xov upxov in svxccQioria xXüauq
xal ^niB-elq a?.aq, xy (irjXQl ngwxov ^TCtöojxsv, xal fiex' avxrjv
Tjfilv xoZq vloTq aixrjq. xal ovxwq avxy avveioxiü&7]/A£v xal xöv
&e6v svXoyt)aaßiv. Also auch hier das Brechen des Brotes unter Dank-
sagung und die Austeilung desselben; als eigentümlicher Zug tritt noch
tlie Zugabe des Salzes hinzu, nach der die ganze Mahlzeit benannt wird;
cf. ep. Clem. ad Jac. 9.
ÄVeiter als diese Parallelen führt eine dritte, die wir uns aus einigen
N.T.lichen Notizen herstellen können. Der Augenzeugenbericht der Act.
erzählt 27, 35 von Paulus: dituq 6h xavxa xal }.aßü)v ägxov evxaQiox7]oev
xiS d^£(ö ivciniov Ttdvxwv xal xXäaaq riQ^axo ioQ-Uiv. Die Worte ivcüTiiov
nävxwv zeigen, dass Paulus hier einen Ritus vollzieht, den man unter ge-
wöhnlichen Umständen nicht vor profanen Augen zu vollziehen pflegte.
Noch deutlicher ist Lc. 24, 13—35, wo das Brotbrechen geradezu den sprin-
genden Punkt der Geschichte bildet. Es ist zu beachten, dass es sich um
eine gewöhnliche Mahlzeit, abends vor Sonnenuntergang, handelt, dass das
Brotbrechen von dem geehrtesten Gliede der Gesellschaft zu Anfang der
Mahlzeit vollzogen wird. Alles wie nach den Bestimmungen der C. H. ;
der einzige Unterschied ist der, dass man sich hier schon niedergesetzt hat,
und dass natürlich das Bekreuzen des Brotes fehlt; das ist aber bedeu-
tungslos. Der geheime Charakter des Ritus ist hier noch stärker hervor-
gehoben ; das Brotbrechen ist als das Schibboleth der Christen hingestellt :
iyvaiod-T] avxolq iv xy xXäasi xov ccqxov. Im Vergleich mit den C. H. ist
der Schluss unabweislich, dass bei der Geschichte von den Emmauntischen
Jüngern das Brotbrechen schon als Anfangsakt der gemeinsamen Mahl-
zeiten vorausgesetzt ist. Das Brotbrechen erscheint endlich, und wieder
in genau derselben Weise, in allen sechs Berichten des Speisungswunders,
bezieht sich auch dort nur auf das Brot, nicht etwa auch auf die Fische.
Man hat längst mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass diese Wunder-
mahle mit aus den Liebesmahlen gegriffenen Farben gemalt sind, man
hat den Schlüssel der ganzen Erzählung darin gesucht (cf. Holtzmann:
Handcommentar I, 1 S. 186 ff.); der Ritus des Brotbrechens dürfte jeden-
falls daher stammen.
Es möchte naheliegen zu versuchen, den Ritus auf eine jüdische Sitte
zurückzuführen; nach dem Angeführten dürfte es indes zweifelhaft sein,
ob eine solche Herleitung gelingen wird. Es wird am nächsten liegen, zu
konjicieren, dass sich das Brotbrechen von dem Abendmahlsritus abge-
splittert hat, allmählich — aber schon sehr früh — bei allen Mahlzeiten
der Christen üblich wurde, von jedem Hausvater in seinem Kreise voll-
zogen (ähnlich wie noch bei Clemens Alex, jede Hausgemeinde mit der
Mahlzeit das Abendmahl verbindet), und endlich in den Kreis der gottes-
dienstlichen Riten gezogen wurde und als solcher bei den Agapen verblieb.
Die Gottesdienste. ■ 205
(c. XXXTI § 168, cf. Tertullian), und dass der Bischof, wenn er
anwesend war, Ansprachen zu halten pflegte (c. XXXIV § 177).
d. Beurteilung.
Es wird sich empfehlen, zum Schluss dieses Teiles in kurzen
Strichen ein Bild des gottesdienstlichen Lebens, wie es in den
C. H, vorausgesetzt wird, zu entwerfen.
Jeden Tag versammelt sich in früher Morgenstunde die
ganze Gemeinde mit Klerikern und Lektoren. Alles, was die
Gemeinde an erbaulichen Gaben besitzt, hat hier seinen Platz.
Gebet, Psalmgesang, mit Gebet verbundene Lesung der Schriften
bilden die regelmässigen Bestandteile dieses Gottesdienstes, der
als Gebetsdienst bezeichnet wird; zuweilen wird auch eine Pre-
digt gehalten. Die Katechumenen sind soeben von dem Diakon
aus ihrem Unterricht entlassen worden; auch sie treten an den
ihnen bestimmten Platz; keinem Heiden ist der Zugang ver-
wehrt, wenn er in ernstlicher Absicht kommt.
Einen ganz anderen Charakter hat die Mysterienfeier. Am
Abend des Hermtages, aber auch an andern Abenden — je nach
Bestimmung des Bischofs — findet sich die Gemeinde in der
Kirche ein. Aber nur die Gemeinde. Ungläubigen und Katechu-
menen ist der Zugang untersagt. Und von der Gemeinde auch
nur die Reinen. Wer der Kirchenbusse verfallen ist, oder sich
unziemlich in der Kirche benommen hat, ist ausgeschlossen.
Auch die Wöchnerinnen dürfen vor ihrer Reinigung nicht daran
teilnehmen; aber der Bischof gedenkt ihrer im Gebet. Die
Kleriker in festlichen weissen Gewändern; ebenso die Anagnosten.
Von erhöhtem Platze aus wird die heilige Schrift verlesen; hat
ein Lektor aufgehört, so löst ihn ein andrer ab, solange noch die
Gemeinde zuströmt. Dann spricht der Bischof ein Sünden-
hekenntnis. Ein Diakon bringt Brot und Wein; der Bischof und
die Presbyter legen ihre Hände darauf, und der Bischof spricht,
mit der Gemeinde wechselnd, die Responsorien. Dann spricht er
das eucharistische Gebet, die Gemeinde tritt an den Tisch heran,
empfängt Brot und Wein mit den Worten: „Das ist der Leib
Christi", „das ist das Blut Christi"; der Empfänger sagt Amen. —
Kun bringt jeder nach Vermögen seine Liebesgaben, freiwilUge
und die schuldigen Ersthnge, an Geld und NaturaHen, zum Bischof.
Dieser betet darüber und segnet den Geber; die Gemeinde spricht
206 Sechstes Kapitel.
dabei: „Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem h. Geiste".
Zum Schluss werden die Gaben an die Armen verteilt.
Der Gottesdienst zerlegt sich leicht in einen einleitenden,
einen eucharistischen und einen darbringenden Teil. Der
erste umfasst die Lesung (bei Justin auch noch die Predigt) und
die Exhomologese; der zweite das Abendmahl und sein Ritual;
der dritte die Darbringung und Verteilung der Gaben. Der
erste bringt das Wort, der zweite das Sakrament, der dritte die
Liebe zur Darstellung. Aber dennoch ist dieser Gottesdienst in
den C. H. wesentlich eine Mysterienfeier, die ihm seinen Namen
und sein Gepräge giebt. Eine Predigt findet nicht statt; die
Schriftlesung hat nur den Zweck, die Zeit hinzubrhigen, bis die
Gemeinde sich vollzählig eingefunden hat. Das Mysterium aber
ist mit Feierlichkeit und Pomp ausgestattet und mit einer Wolke
von Aberglauben umhüllt. Der Bischof mit den Presbytern legt
seine Hand auf die Eucharistie und spricht darüber vor dem
Weihegebet die feierhchen Responsorien. Die Austeilung geschieht
nicht mehr durch die Diakonen, sondern wo möglich durch den
..summus sacerdos", in zweiter Linie durch einen Presbyter, nur
bedingterweise durch einen Diakon. Die Eucharistie selbst ist
das reine Opfer der Christenheit, von Reinen dargebracht und
von Reinen wiederempfangen. Der Autor verschwendet kein
Wort, um einzuprägen, dass das Opfer rein sei durch die Ge-
sinnung des Herzens; und es ist ein schaler Ersatz, wenn er
versichert: „bona autem opera omnibus vestimentis praestant"
(c. XXXVTT § 202). Aber die Gewänder des Klerus und der
Anagnosten sollen rein sein und weiss, wie es die der Isispriester
waren (cf. Reville-Krüger S. 55). Der Klerus hat darauf zu
achten, dass der Wein nicht verunreinigt wird, etwa durch ein
Insekt, das hineinfällt. Und die Dämonen lauern darauf, eine
Brotkrimie oder einen Weintropfen zu erhaschen; darum muss
es die höchste Sorge aller sein, nichts auf die Erde fallen zu
lassen ^). Vor der Eucharistie darf der Gläubige nichts Profanes
1) Die Warnung wird vom Anfang des 3. Jahrhunderts an bis zum
Missale Romanum fort und fort wiederholt; aber die charakteristische,
dämonologische Begründung, die ihr offenbar zu Grunde liegt, findet sich
nur hier und in der Ä. K.-O. (c. 60). Teiiullian, de cor. 3 (Öhler I, 423):
,,calicis aut panis etiam nostri aliquid decuti in tenam anxie patimur"; Ori-
genes, hom. 13, Sin Exod. : „nostis qui divinis mysteriis Interesse consuestis,
Die Gottesdienste. 207
gemessen; aber kein tötliches Gift schadet dem, der die Eucha-
ristie vorher empfangen *). Dass kein Ungläubiger oder Büsser
zugegen sein darf, ist naturgemäss; aber auch unreine Frauen
vor ihrer Reinigung dürfen nicht daran teilnehmen 2).
quomodo, quum suscipitis coi-pus domini, cum omni cautela et veneratione
servatis, ne ex eo parum quid decidat, ne consecrati muneris aliquid deli-
batur. Reos enim vos creditis, et recte creditis, si quid inde per negli-
gentiam decidat"; Cyrill. Hieros., catech. mystag. V, § 18: fieru?.u/xßccve
TtQoaexcDV, fxtj naoanokia^jq xi Ik rovxov avzov ' öneQ yuQ iäv ünoltot//:,
tovro) (jjq dno olxdov 6t]?.ov6zi itrifXLw&Tjq /ueXovg (cf. auch V, § 21);
Augustin, hom. 26 exL.: „et ideo quanta sollicitudine observamus, quando
nobis corpus Christi ministratur, ut nihil ex ipso de nostris manibus in
teiTam cadat". — Für das Mittelalter cf. Gieseler: K. G. 11,2, 4. Aufl.,
S. 439 A. 10. — Missale Romanum: de defectibus in celebratione missarum
occun-entibus X, 5. ,,Si musca, vel aranea, vel aliquid aliud ceciderit in
calicem ante consecrati onem, projiciat vinum in locum decentem, et aliud
ponat in calice, misceat parum aquae, ofl'erat ut supra, et prosequatur mis-
sam; si post consecrationem ceciderit musca aut aliquid ejusmodi, et fiat
nausea sacerdoti, extrahat eam, et lavet cum vino; finita missa comburat
et combustio ac lotio hujusmodi in sacrarium projiciatur. Si autem non
fuerit ei nausea, nee ullum periculum timeat, sumat cum sanguine.
12. Si per negligentiam aliquid de sanguine Christi ceciderit, si quidem
super terram. seu super tabulam, lingua lambatur, et locus ipse radatur
quantum satis est, et abrasio comburatur; cinis vero in sacrarium recon-
datur etc. etc.
15. Si hostia consecrata, vel aliqua ejus particula dilabatur in teiTam,
reverenter accipiatur, et locus, ubi cecidit, mundetur, et aliquantulum abra-
datur, et pulvis seu abrasio hujusmodi in sacrarium immittatur" etc. etc.
1) Den letzten Zusatz macht allerdings nur die Ä. K.-O. c. 58. — Es
kann zweifelhaft sein, wie die Worte c. XXVIII § 205 : „ne gustet aliquis
fidelium quicquam, nisi antea de mysteriis sumserit, praesertim diebus
jejunii" zu verstehen sind, ob von einem Fasten vor dem kirchlichen Genuss
der Eucharistie, oder von einem regelmässigen, häuslichen Genuss der
Eulogien d. h. der Stückchen des exorcistischen Brotes. Letzteres kennen
wir aus Tertullian, ad ux. II, 5 (Öhler I, 690): „non seiet maritus quid
secreto ante omnem cibum gustes? et si sciverit panem, non illum credit
esse qui dicitur?"; de orat. 19 (Reiff. u. Wiss. I, 192, 9 f.): „accepto corpore
domini et reservato" und C. H. c. XX § 171; cf. übrigens Herzogs R. E^. Bd. 4,
S. 382 f., Artikel: Eulogie. Mir scheint aber ersteres näher zu liegen, da
hier im Zusammenhang nur über die Abendmahlsfeier berichtet wird und
der Genuss der Eulogien in keiner Weise der Eucharistie gleichgestellt
wird.
2) Im Briefe des Dionys von Alex, an Basilides (.Routh, rel. sacr. IIP,
S. 230) wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass auch menstruierende
208 Sechstes Kapitel.
Und nicht nur am Abendmahl haftet dieser Aberglaube; er
ist sogar auf die halbgottesdienstlichen Agapen übertragen. Es
ist des Bischofs Sorge, dass von dem exorcistischen Brote,
das am Anfang derselben gebrochen, verteilt und genossen
wird, den Katechumenen Stückchen zugeschickt werden, damit
sie durch dessen Genuss schon vor der Taufe in eine mystische
Einigung mit der Kirche treten. Aus TertuUian (s. unten) wissen
wir, dass diese „Eulogien" in jedem christlichen Haushalte zu
finden waren und vor jeder Mahlzeit genossen wurden. Auch
das Gebäude des Gottesdienstes ist dieser Heiligkeit, welche von
dem Sakrament ausstrahlt, teilhaftig geworden. Es ist die „domus
Dei", der „locus orationis in timore". Wer während des Gottes-
dienstes spricht, darf an dem Tage nicht an der Eucharistie teil-
nehmen. Eine gutbeleumdete Matrone ist als inspectrix eingesetzt,
um auf würdevolles Benehmen der Frauen zu achten. Der Ver-
fasser spricht es auch rund aus^ dass der Besuch des Gottes-
dienstes für Kranke ein Mittel zur Heilung sei (c. XXI § 219);
diesen sei deshalb besonders die tägliche Teilnahme an dem-
selben zu empfehlen. Für eine Unsitte hält er es allerdings,
dass man Schwerkranke für längere Zeit in der Kirche nieder-
legt (c. XXIV §^221), was aber demnach Sitte war, und offenbar
in der Absicht auf Heilung geschah, wie denn auch die Heiden
durch Schlafen in den Tempeln des Asklepios und der Hygieia
Genesung suchten (Tacitus Ann. II, 47; Marc. Aurel. vit. c. 11;
Uhlhorn: Liebesthätigkeit I, S. 693).
Das Bemerkenswerte aber ist, dass diese Anschauungen
nicht etwa auf irgendwelche Theorien von Opfer und Priester-
tura gegründet werden. Als Opfer sind neben der Eucharistie im
allgemeinen auch die Gaben der Gemeinde bezeichnet, aus denen
diese genommen werden (c. XVII § 86), auch die Gebete des
Bischofs (c. III § 16) und die Busse des Exkommunicierten
(?G. XIV § 75). Der Priestertitel ist keineswegs die solenne Be-
zeichnung des höheren Klerikers; er kommt bei den weitläufigen
Schilderungen der Ordinationen und der Gottesdienste nicht vor;
es ist bezeichnend, dass der Bischof — und allein dieser —
ausser bei der Krankenheilung (c. XXIV § 200) nur bei Empfang
Frauen weder am Abendmahl teilnehmen, noch überhaupt die Kirche be-
treten dürfen.
Die Gottesdienste. 209
und Segnung der Erstlinge Priester genannt wird (c, XXXVI
§188). Die Theorien sind altchristlich, nur die Praxis ist heidnisch.
Dass es sich aber um volkstümliche Anschauungen handelt,
die hier hinterher offiziell gebilUgt werden, ist unzweifelhaft
durch das Wesen der superstitiösen Gewohnheiten; es ist aber
auch daraus zu erweisen, dass unser Autor, der doch so vieles
zulässt, nicht an allen Punkten die Praxis sanktioniert. Bei
seinen Lesern waren Bedenken aufgestiegen, ob nicht das ehe-
liche Leben am Gebet hindere, wenigstens am Morgengebet.
Dieselben Skrupel hegte Kaiser Alexander Severus (cf. Reville-
Krüger S. 270). Der Verfasser setzt dagegen die eindringliche
Versicherung, dass die Ehe nicht beflecke (c. XXVII § 242).
Auch hält er es nicht für nötig, dass man ein Bad vor dem
Gebet nehme (c. XXVII § 243), was seine Leser also ebenso wie
die Tertulhans (de orat. 13) zu thun pflegten. Dagegen empfiehlt
er, vor jedem Beteu die Hände zu waschen (c. XXVII § 241;
c. XXV § 224). Von dem Niederlegen der Schwerkranken in
der Kirche will er nichts vnssen; er beschränkt das auf die Zeit
des Gottesdienstes, verspricht freilich schon hierdurch den er-
wünschten Erfolg. Immerhin giebt er der heidnischen Sitte
damit eine Wendung, die innerhalb des Christentums halbwegs
erträglich ist, und die sich, wenn auch nicht rechtfertigen, so
doch verteidigen lässt. Damit wird es auch als unwahrschein-
lich gelten müssen, dass man das A. T. für diese Gebräuche ver-
antwortlich zu machen hat, wenn sich auch einige derselben,
wie die weisse Farbe der klerikalen Gewänder (Lev. 6, 10; cf.
Koh. 9, 8; Mt. 17, 2; 28, 3; Apc. 7, 9) und die Unreinheit der
Wöchnerinnen (Lev. 12, 2ff.), auf A.T.Hche Verordnungen zurück-
führen Hessen. Die ganze Masse dieser Gewohnheiten stammt
nicht daher, und so wird das mosaische Gesetz, wenn überhaupt,
n\ir nebensächlich hier zur Erklärung beigezogen werden dürfen.
Im ganzen ist das unverkennbar: auf der Bahn von der ein-
fachen Gedächtnisfeier am Schluss der gemeinsamen Liebesmahl-
zeit bis zu dem sinuenfälligen rituellen Gepräge der zweiteiligen
Messe ^) behauptet die Schilderung der C. H. schon einen sehr
1) Aber zu der Ansicht, dass schon um 200 der Hauptgottesdienst sich
in missa catechumenorum und m. fidelium geschieden hätte, kann man
nur von einer vorgefassten Meinung über die „Arkandisziplin" kommen.
Texte u. Untersuchungen VI, i. 14
210 Sechstes Kapitel.
fortgeschrittenen Standpunkt; und der bewegende Faktor auf
dieser Bahn ist ebensosehr ein ästhetisches Bedürfnis zur wür-
digen Ausstattung der Feier, als die fortschreitende Nach-
ahmung der heidnischen Mysterien und die gedankenlose
Uberti'agung des diesen anhaftenden krassesten Aberglaubens
auf das Palladium der Kirche. Niemand hat dafür ein leb-
hafteres Gefühl gehabt als Tertullian, der doch selbst uns viel
Material beibringt: „hujusmodi enim non religioni, sed super-
stitioni deputantur, affectata et coacta et curiosi potius quam
rationalis officii, certe vel eo coercenda, quod gentilibus adae-
quent" (de orat. 15; Reiff. u. Wiss. I, 189, 18 ff.).
Und so entstand die altchristliche Liturgie. Superstitiöse
Wertschätzung und feierliche rituelle Ausstattung bedingen
sich gegenseitig; es ist unmöglich, bei dem Bilde, welches wir
in den C. H. erhalten, eins vom andern zu trennen.
In kleineren Kreisen finden die Agapen statt, je wie sich
eine Anzahl Christen dazu zusammenfindet. Sie haben einen
gemischten Charakter. Einerseits sind es gewöhnliche gemein-
same Abendmahlzeiten, die nur dadurch ein christliches Ge-
präge haben, dass sich alle massig und ruhig benehmen, und
dass häufig ein Begüterter einen Kreis von Armen und Witwen
dazu einlädt. Andrerseits aber wird zu Anfang jeder Agape
ein feierlicher Ritus vollzogen. Der Vorsitzende nimmt ein
Brot, spricht ein Segensgebet über die Anwesenden und be-
kreuzt das Brot; darauf bricht er es und teilt es aus. Alle
nehmen dasselbe stehend entgegen; ein Teil wird aufbewahrt,
von den Anwesenden mitgenommen und den Katechumenen
zugeschickt. Der Brauch ist ein Rudiment ans alter Zeit, als
man noch das Abendmahl gemäss seiner Einsetzung am Schluss
einer gemeinsamen Mahlzeit zu feiern pflegte. Längst ist die
patriarchalische Verbindung gesprengt; das Abendmahl ist
schon eine pomphafte, superstitiöse Mysterienfeier. Aber man
hat ein Stück, das Brotbrechen, davon abgelöst; der eucha-
ristische Ritus war allgemeine christliche Haussitte geworden
und dann bei den Agapen als feierlicher Eingangsakt ver-
blieben, so unzertrennlich mit ihnen verbunden, dass auch bei
den Totenmahlen die Eucharistie selbst den Ritus nicht auf-
hebt. Zuweilen sind Kleriker bei der Agape anwesend; regel-
Die Gottesdienste. 211
massig am Sonntag und bei den Gedächtnismahlen. Der Bischof
pflegt dann Ansprachen zu halten; Psalmgesang beschliesst das
Mahl 1).
1) Wenn es überhaupt möglich ist, aus den gelegentlichen, weit ver-
streuten und auch zeitlich weit auseinander liegenden Notizen Tertullians
einen Abriss der in seinem Bereiche üblichen Gottesdienste zu rekonstruieren,
so wird sich folgendes ergeben. Auch er scheint (ausser den Agapen) zwei
kultische Gemeindefeiem zu kennen, deren eine durch das Abendmahl,
deren zweite durch die Predigt charakterisiert war. De cult. fem. II, 11
(Öhler I, 731) werden beide scharf unterschieden: „vobis autem nulla pro-
cedendi causa non teti-ica. Aut imbecillus aliqui ex fratribus visitatur,
aut sacrificium offertur, aut Dei sermo administratur". Es ist
Willkür, wenn H. A. Köstlin S. 45 dies als Beweis für die Zweit-eiligkeit
des Gottesdienstes jener Zeit anführt. Vielleicht ist diese doppelte Feier
auch apol. 7 (Öhler I, 137 j angedeutet: „cotidie obsidemur, cotidie prodi-
mur, in ipsis plurimum coetibus et congregationibus nostris oppri-
mimur". Der Abendmahlsgottesdienst fand morgens in der Frühe statt;
de cor. 3 (Öhler 1, 421 f.) : ,,eucharistiae sacramentum et in tempore victus
et onmibus mandatum a domino etiam antelucanis coetibus sumi-
mus". Aus dem etiatii zu schliessen, dass ausserdem ein abendliches Herm-
mahl üblich gewesen- sei, wird kaum gestattet sein Darüber, dass das
Abendmahl nicht nur Sonntags, sondeni auch in der Woche statthatte.
8. S. 184. — Eine Beschreibung des Predigtgottesdienstes haben wir de
anima 9 (Reiff. u. Wiss. I, 310, 24 ff.): „jam vero prout scripturae leguntur
aut psalmi canuntur aut allocutiones proferuntur aut petitiones delegantur,
ita inde materiae visionibus subministrantur. Forte nescio quid de anima
dissemeramus , cum ea soror in spiritu esset". Es ist da von einer mon-
tanistischen Prophetin die Rede, die aus den einzelnen Akten des Gottes-
dienstes Material zu ihren Weissagungen zu entnehmen pflegte. Wäre dies
ein Abendmahlsgottesdienst gewesen, so wäre eine Nichtei-wähnung der
Eucharistie kaum erklärbar. So aber entspricht diese montanistische
Feier durchaus jener charismatischen Versammlung des ersten Korinther-
briefes.
14 =
vir. Kapitel.
Zeit, Ort, Autor.
Die Aufgabe, unsre Kirchenordnung nach Zeit, Ort und
Verfasser zu bestimmen, ist anscheinend eine leichte. Sie trägt
ja in Über- und Unterschrift den Namen des Römischen Hip-
polyt als Verfasser, über dessen Leben wir nach Entdeckung
der ,Refutatio omnium haeresium' feste Daten besitzen. Wenn
wir also dieser Tradition Glauben schenken dürfen, könnten wir
hier unsre Position nehmen, aus dem reichhaltigen Stoif der
C. H. einige leicht zu erhebende argumenta antiquitatis zu-
sammenlesen, vielleicht noch einige Bedenken, die sich dagegen
erheben könnten, beseitigen, und dann getrost einer Widerlegung
unsrer Ansicht entgegensehen. Diese billige Mühe hat sich von
Haneberg gemacht (S. 11—26); wir können uns damit aber nicht
begnügen.
Der Kopf der C. H. lautet: „In nomine patris et filii et Spi-
ritus sancti, Dei unici. Hi sunt canones ecclesiae et prae-
cepta, quae scripsit Hippolytus, princeps episcoporum
Romanorum secundum raandata apostolorum, ex parte spiritus
sancti, qui loquebatur per eum. Sunt autem hi canones numero
triginta octo. In pace a domino. Amen"^). Und die Nachschrift
heisst: „Ad finem perducti sunt canones sancti patriarchae
Hippolyti, prirai patriarcharum urbis magnae Romae, quos
composuit. Numerus autem eorum est triginta octo canones.
1) Rieu, catal. mss. Orient. Mus. Brit. II S. 24 : „Hi sunt canones eccle-
siae et praecepta, quae scripsit Abulides (Hippolytus), archiepiscopus Romae,
quasi mandata apostolorum. e spiritu sancto, qui locutus est per eum.
Numerus eorum est tri^nta octo canones".
Zeit, Ort, Autor. 213
Deus nos adjuvet, ut illos opere consequamur. Lausque sit Deo
seüiper, perenniter in aeternum"^).
Das Nachwort wird nun schwerlich selbständige Geltung
beanspruchen können. Es erscheint als die müssige Bemerkung
eines späten Schreibers oder Übersetzers. Von Wert und In-
teresse ist nur die Überschrift. Aber Vertrauen verdient auch
sie nicht. Dass sie in dieser Gestalt aus dem 3. Jahrhundert
stamme, wird niemand behaupten wollen. Der „oberste der
Römischen Bischöfe" (d. h. der Patriarch von Rom) ist ein Un-
ding für jene Zeit, auch die behauptete Inspiration der Schrift
durch den heiligen Geist muss Bedenken erregen. Die Zählung
nach 38 canones setzt nicht nur die grosse Masse der zahl-
reichen Interpolationen, sondern auch die jetzige Unordnung
der canones voraus. Von Wichtigkeit können für uns nur die
zwei positiven Angaben sein, der Titel: canones ecclesiae etprae-
cepta, und der Verfasser: Hippolytus, princeps episcoporum Ro-
manorum. Gegen die mögliche Echtheit der ersteren werden sich
kaum gegründete Einwendungen machen lassen; desto mehr
gegen die zweite Notiz. Man kann die Glaubwürdigkeit der-
selben nicht etwa damit verteidigen, dass hier eine K.-O., deren
Geschichte, soweit bemerkbar, lediglich in Ägypten verläuft, sich
auf einen Römer als Verfasser berufe; noch weniger damit, dass
hier eine richtige Erinnerung an den kirchlichen Rang des
Hippolyt vorliege, der uns erst neuerdings durch die Refut. be-
kannt geworden wäre. Ebenso führen sich die Const. Apost.
auf den Römischen Clemens zurück. In dieser Tradition, ver-
möge deren der Orient sein Kirchenrecht von Römischen Bi-
schöfen erhalten haben will, ist ein treffender Ausdruck zu
finden für die Morgengabe, welche Rom der altkatholischen
Kirche dargebracht hat: die festen Ordnungen der kirch-
lichen Verfassung; aber als historische Notizen sind diese An-
gaben anscheinend wertlos. Dazu ist gerade das Gedächtnis
des Römischen Hippolyt im Orient nie untergegangen. Während
der Westen vom 4. Jhdt. an von seiner Persönlichkeit nichts
mehr weiss, als dass er Presbyter in Rom und Märtyrer ge-
1) cf. Rieu, a. a. 0.: „Finiti sunt canones sancti patriarchae Abulidis,
primi patriarcharum urbis maximae Romae, quos constituit. Numerus
eoruna est triginta octo canones".
214 Siebentes Kapitel.
weseu sei, und nur in jener Notiz der Damasischen Ehren-
inschrift, die auch Prudentius las und besang, dass Hippolyt
einst Anhänger Novatians gewesen, eine Erinnerung an seine
kirchliche Stellung in Rom dämmert, bezeichnet ihn der Orient
seit der zweiten Hälfte des 4. Jhdts. ständig ') — wie die C. H.
— als „Patriarchen von Rom", seine Schriften wurden fleissig
gelesen und häufig citiert, er ist einer der bekanntesten „Lehrer
der Kirche", der yXvxvrazog ocal evvovoxaxoq, o zijq evoeßsiaq
fiaQTvg, der yvoogifiog roöv djcoOzoP.atv (cf. DöUinger S. 91 — 96;
Overbeck, Quaest. Hippolyt. specimen 1864 S. 12 — 42).
Unter diesen Umständen müssen wir die so übel überlieferte
Autorschaft des Hippolyt mit mistrauischen Augen ansehen. Die
Menge der offenbar spätesten Bestandteile der Überschrift lässt
auch den Namen des Verfassers als verdächtig erscheinen. Wir
haben kein Recht, aus diesem Schutthaufen den Namen des
Hippolyt als Goldkorn herauszulesen. Wenn im Orient eine
namenlose K.-O. umlief, schrieb man sie vielleicht am ersten
dem „Patriarchen Hippolyt" zu. Unter seinem Namen kursieren
auch in der That eine verhältnismässig grosse Anzahl von un-
echten Schriften 2j, Wir müssen also notgedrungen die C. H.
zunächst betrachten, als wären sie namenlos überliefert. Die
1) Zuerst Apollinaris von Laodicea (f 390); de Lagarde, Hippol. S. 171,
n. 72. cf. Neumann, der röm. Staat u. die allgem. Kirche I, S. 258.
2) Dazu gehören:
1. Die Schrift xaxu BiJQwvoq xal "HXixoq TttQi Q^eoXoyiuq xal oaQxm-
OBioq (de Lagarde S. 57—63), cf. Döllinger S. 318 ff. Caspari lU, 407 A. 285.
2. Die vnö&saiq öiT^yrjasüjq ttq rovq ipa^/novq (de Lag. S. 187 — 194),
cf. Overbeck S. 6 f.
8. Der koyoq ne^l rfjq Gvvxt7.iiaq xov xoa/xov xal tisqI tov avzi-
XQiOTov xal slq xrjv ötvttQav naQovaiav xov xvqlov rißdiv 'Irjaov XQiaxov
(de Lag. S. 92—123), cf. de Lagarde, Proverbien S. 72 Anm. 1.
4. Die Homilie slq xu ayia 9-eo(päveia (de Lag, S. 36—43; grösstenteils
syrisch in dem cod. syr. 12 165 des Brit. Mus.), cf. Caspari S. 382 f.
5. TtfQl x(Jüv fiaS-i]T(i)v xov XVQLOV, onov txaaxoq avxcSv ixi^Qv^e xo
evayykXiov xov xqi-Ot:ov xal ixeXeKv^rj (Fabric I, app. S. 30 f., eine andre
Recension bei de Lagarde, Const. Apost. S. 282 ff.). Dort ist die K.-G. des
Eusebius ausgeschrieben.
Und wer weiss, wie viele von den Fragmenten Hippolyts noch ausser-
dem seinen Namen mit Unrecht führen? Bei einem grossen Teil derselben
müssen wir bis jetzt die Hippolyteische Herkunft auf Treu und Glauben
hinnehmen.
Zeit, Ort, Autor. 215
Tradition, welche auf Hippolyt führt, kann nur dann Wert er-
halten, wenn sie durch andere, gewichtige Gründe unterstützt
wird. Zunächst müssen wir uns an die Daten halten, welche
der Inhalt der C. H. an die Hand giebt.
Doch ist dabei eine Rücksichtnahme auf den Zustand ge-
boten, in dem die C. H. uns vorliegen. Sie haben eine dreifache
Übersetzung durchmachen müssen, aus dem Griechischen ins
Koptische, aus dem Koptischen ins Arabische, aus dem Ara-
bischen ins Lateinische. Wir haben sie ferner aus einem Wust
von Überarbeitungen und Zusätzen herausschälen müssen, die
zum Teil so weitgehend waren, dass wir den ursprünglichen
Wortlaut nur vermuten konnten. Dieser Thatbestand wird zwar
einigermassen gebessert dadurch, dass wir eine Bearbeitung in
der Ä. K.-O. besitzen; aber auch diese haben wir nur durch
eine Kette von Übersetzungen, wenngleich sie von Interpola-
tionen verschont geblieben zu sein scheint. Immerhin sind wir
imstande, durch Vergleichung beide einigermassen zu kontrol-
lieren. Bei diesem Zustande wird es erste Pflicht sein, allen
solchen Beweisen ein möglichst geringes Gewicht beizulegen,
die sich auf einzelne Worte und Ausdrücke stützen, zumal wenn
diese in der Ä. K.-O. nicht erhalten sind. Das trifft hier be-
sonders den dogmatischen Standpunkt des Verfassers. Wir haben
in c. I § 1 ff. ein kurzes Glaubensbekenntnis, vom Autor im
Namen einer Mehrheit aufgestellt, um Andersgläubige von der
Kirche auszuschUessen; in c. XIX § 124 — 131 ein Symbol; kurze
dogmatische Äusserungen in c. XX § 156 und c. XXII § 196.
Würde bei guter Überlieferung ein Hauptgewicht auf diese
Stellen zu legen sein, so müssen wir so auf jeden Beitrag für
unsre Fragen aus diesen Quellen verzichten. Denn c. I § 1 — 6
ist in der A. K.-O. nicht bearbeitet, ebenso wenig die kurzen
Äusserungen c. XX § 156 und c. XXII § 196; ein Symbol findet
sich zwar dort auch an derselben Stelle, aber in ganz neuer
Form; und das Symbol ist wohl die wenigst geeignete Basis
für eine sichere Beweisführung. Denn die C. H. sind noch
später lange Zeit praktisch gebraucht worden — das zeigen die
Interpolationen — , und darunter wird das Symbol am meisten
zu leiden gehabt haben ^).
1) Eine Analyse des Symbols bestätigt diese Vermutung. Es ist durch-
setzt von späteren Zusätzen und entstellt durch eigentümliche Auslassungen.
216 Siebentes Kapitel.
Wir werden uns also auf das anderweitige Material zu be-
schränken haben: auf die allgemeinen Zustände der Kirche,
der Verfassung und des Kultus, in welche unsre Schrift ein-
gezeichnet ist; auf die Anschauungen, die der Verfasser über
die Fragen der Zeit, das Verhältnis der Kirche zum Staat, zu
andern Religionen zur Schau trägt. Einiges Material hat uns
die Darstellung der Verfassung und des Kultus geliefert. Das
Bild, welches wir dort erhalten haben, ist bei weitem nicht so ab-
hängig von den Textfragen; es legitimiert sich durch sich selber,
durch seine organische, in sich zusammenstimmende Einheit.
An diesem Punkte versagt, auch die Parallele der Ä. K.-O. ; denn das Sym-
bol dort scheint nicht eine Bearbeitung des der C. H. zu sein. Immerhin
lässt sich erweisen, dass die Grundlage dieses Symbols alt sein muss, und
dass nicht etwa bei einer der Redaktionen ein fertiges Symbol an seine
Stelle gerückt wurde. Mit den Symbolen der koptischen Kirche, sowohl
mit dem kurzen Taufsymbol (cf. Caspari Bd. II, S. 12 u. A. 48), wie mit
dem Messsymbol, dem Nic.-Const. (cf. a. a. 0. I, S. 106) hat es nichts ge-
mein. Sein Gebrauch, wie seine daraus resultierende Umarbeitung stammt
aus früherer Zeit. Dahin gehören einige spezifisch orientalische Zusätze,
die sich so eigentümlich in dem wortarmen Bekenntnis ausnehmen, näm-
lich 1) das dritte Glied des zweiten Artikels: „qui venit ad salvandum genus
humanum", denn diese Einleitung über das Kommen Christi auf Erden
findet sich in allen orientalischen Symbolen (cf. a. a. 0. III, S. 47 u. A. 81) ;
singulär ist nur die unlogische Stellung nach der Geburt aus Maria.
2) Das „pro nobis" nach „crucifixus est", das ebenfalls häufig in den orienta-
lischen Bekenntnissen des 4. Jahrhunderts ist (cf. a. a. O. A. 80); und es
wird auf die gleiche Quelle, nicht auf den ursprünglichen Bestand der
C, H. zurückzuführen sein, wenn die A. K.-O. denselben Zusatz hat. 3) Das
TcaQuxXrixov im dritten Artikel. Nicht das Vorkommen dieser Zusätze
kann befremden, eher der Umstand, dass es so wenige sind, da eine Reihe
andrer orientalischer Charakteristika fehlen. So der Zusatz „unum" beim
ersten und zweiten Artikel (cf. a. a. 0. S. 50 A. 88) und das Bekenntnis
zu Gott, als dem Schöpfer aller Dinge (cf. a. a. 0. S. 52 f. u. A. 91; S. 56 f.),
die im Orient durchgehend sind. In diesen wie andern Punkten stimmt
das Symbol mit den einfachen Symbolen des Abendlandes, und daraus
ergiebt sich wieder , dass als Masstab seiner Beurteilung das altrömische
Symbol anzuwenden ist, was schon durch die erwiesene (vermöge der
Linie C. H. — Ä. K.-O. — Const. Apost.) Abfassung im 3. Jahrhundert
nahegelegt ist. Wenn wir nun dieses zum Vergleich herbeiziehen, so
frappiert das Wegfallen einiger Glieder; 1) im zweiten Artikel des novo-
yavF] und xov xvqiov ijfxwv, und 2) im dritten Artikel aller Zusätze zu dem
Tfvfvfxa ayiov. Das wird sich kaum durch abendländische Parallelen er-
klären lassen, wo in der That das Fehlen einiger, und auch gerade diesei
Zeit, Ort. Autor. 217
Für die äussere Lage der Kirche ist vor allem beachtens-
wert, dass Martyrien im Gesichtskreise des Verfassers liegen.
Zwar ist dafür nicht die Bestimmung c. XIX § 101, über die
„Bluttaufe" anzuführen, wonach die Wirkung des Martyriums
der der Taufe gleichkomme. Das ist ein leerer kirchenrecht-
licher Satz, der sich von Melito an (cf. Routh, Rel. sacr. P,
S. 124 IV) durch die ganze kirchenrechtliche Literatur bis
in das corpus juris canonici verfolgen lässt. Aber die Be-
stimmungen c. VI § 43 — 47 gehören hierher. Wer um Christi
willen irgendwie bestraft wird, ist dadurch ipso facto Presbyter;
wer, ohne bestraft zu werden, Konfessor geworden ist, wird zum
Presbyter ordiniert; im ersteren Falle kann selbst ein Sklave ins
Presbyterium kommen, nur dass er ordiniert wird, jedoch ohne
Herabrufung des Geistes im Gebet, denn den Geist hat er schon
im Martyrium erhalten. Aus der Spezialisierung dieser Be-
stimmungen geht hervor, dass hier nicht etwa bloss die gedachte
Möglichkeit, sondern der praktische Fall ins Auge gefasst wird;
im zweiten Artikel nachzuweisen ist (cf. a. a. 0. III, S. 62 f.) , sondern es
wird der Nachlässigkeit der Überlieferung schuld zu geben sein. Auch
andre Singularitäten, wie die aktive Fassung des zweiten Gliedes des zweiten
Artikels: „quem peperit Maria virgo ex spiritu sancto", und die Stellung
„Pilati Pontü" (das übrigens auch bei Makrizius: Historia Coptorum Chri-
stianororum, herausgeg. u. übers, von Wetzer 1828 S. 9) wird man auf
sich beruhen lassen müssen. Das Fehlen des xa<p£vza im zweiten Artikel
dagegen könnte möglicherweise ursprünglich sein (cf. die A. K.-O. und
Patres apost. ed. v. Gebhardt, Hamack, Zahn I, 2 S. 138; auch Bornemann:
Taufsymbol Justins, Ztschr. f. K.-G. III, 1879, S. 23 f.). Ein näheres Ein-
gehen hierauf wird kaum fruchtbringend sein. — Dass der Zusatz zum
dritten Artikel „procedentem a patre filioque" nicht ursprünglich ist, bedarf
trotz Hanebergs Freude über diese alte Bezeugung der abendländischen
Lehre unter Einsichtigen keines Beweises. Es kann erst der koptischen
oder gar arabischen Geschichte der C. H. entstammen. — Caspari und
Hahn berücksichtigen dies Symbol nicht. — Die dogmatischen Äusserungen
c. XX § 156: „qui huic adversatur neque morbo neque infortunio vel
necessitate excusatus, extra canonem versatur Deoque ipsi adversatur,
qui pro nobisjejunavit" und c. XXII § 196: „norunt, dominum universi
impassibilem pro nobis passum esse eo tempore" klingen geradezu patri-
passianisch. Aber es ist zu bemerken, dass die A. K.-O. beide Sätze nicht
kennt, und dass in dem ersten nach der Übersetzung Bunsens (cf. die Anm.
zu der Stelle) das „qui pro nobis jejunavit" fehlt, und dass endlich der in
§ 196 unmittelbar folgende Passus sicher unecht ist, und so wohl diese
Worte auch mit sich zieht.
213 Siebentes Kapitel.
dem Verfasser ist das Martyrium ein wesentlicher Faktor für
seine Kirchenverfassunjv. Diese Erkenntnis wird allerdings ein-
geschränkt durch c. XIX § 144. 145. Wir sahen, dass darnach
die Zahl der Presbyter dieser Gemeinde nur sehr klein gewesen
sein kann; denn es Avird dort der Fall gesetzt, dass nicht mehr
als zwei vorhanden sind. Wenn wir uns aber erinnern, dass die
Martyrien nicht einmal die einzige Quelle für das Presbyterium
sind, dass vielmehr auch jeder mit dem Charisma der Kranken-
heilung Ausgestattete Presbyter werden soll, so ist zu schliessen,
dass die Zahl der Märtyrer und Konfessoren nur eine sehr ge-
ringe gewesen sein kann, dass also die Martyrien zu den Selten-
heiten gehörten.
Noch ein anderes Moment bestätigt dies. Solange es in
der christhchen Kirche Märtyrer gegeben hat, solange hat es
auch Renegaten gegeben; und es scheint, als wenn zu allen
Zeiten die Zahl der lapsi die der coronati überstiegen hätte
(cf. Harnack, Artikel „lapsi" Herzogs RE^ Bd. 8 S. 420 f.). Alle
die überschwenglichen Belohnungen, welche Christus und nach
ihm die Kirche dem guten Kämpfer verhiess, alle die Strafen
schwerster Art, welche die Kirche dem Feigen androhte, sind
nicht imstande gewesen, die Schaar der Schwachherzigen ver-
schwinden zu machen. Bei der ersten grossen Verfolgung nach
der langen Friedenszeit in der ersten Hälfte des 3. Jhdts. wurde
die Frage nach der Behandlung der Gefallenen eine der bren-
nendsten, und notgedrungen milderte man die alte Strenge der
Kirchenzucht. Jede Kirchenordnung also, die in Zeiten der
Verfolgung verfasst ist, muss auch zu dieser Schattenseite der
Martyrien Stellung nehmen. Anders die C. H. Sie sehen in
den Martyrien nur helles Licht; die höchsten Gnadengaben
fliessen der Kirche hierdurch zu; und sie kann nicht genug thun,
dies kostbare Material in hinreichender Weise zu verwerten.
Unter den zahlreichen disziplinaren Bestimmungen wird eine
Strafe für den Abfall nicht erwähnt. So schreibt aber kein
Praktiker, dem die tägliche Erfahrung es vor Augen rückt, wie
die bittere Not gerade die Nachtseiten der Menschennatur her-
vortreten lässt; so schreibt ein Theoretiker, dem die Not ver-
gangener Zeiten im goldigen Glänze der Erinnerung vor Augen
steht, und der sie für seine friedliche Zeit deshalb ersehnt.
So scheint denn die Beobachtung, dass der Verfasser nicht
Zeit, Ort, Autor. 219
in Zeiten grösserer Verfolgungen schrieb, weit sicherer zu sein,
als die, dass in seiner Zeit überhaupt Martyrien stattgefunden
haben. Auch auf c. Xll § 69. 70 ist noch zu verweisen. Der
christliche Elementarlehrer wird hier aufgefordert, täglich vor
seinen heidnischen Schülern zu sprechen: «noti est Dens, nisi
pater et filius et spiritus sanctus", und es wird ihm nahegelegt,
heimlich dort das Symbol zu lehren. Das müssen wahrlich
duldsame Zeiten gewesen sein, in denen eine K.-O. an den
Lehrer solche Anforderungen stellen konnte!
Der praktische Gewinn aus dieser Sachlage ist freilich
gering. Ausgeschlossen sind nur die Zeiten Marc Aureis und
andrerseits die des Decius und seiner Nachfolger. Zwischen
beiden war im aligemeinen eine Friedenszeit, hie und da durch
vereinzelte Martyrien unterbrochen. Man kann vielleicht noch
sagen, dass die Sachlage auf die Zeiten Caracallas, Elagabals
und Alexanders besser passt, als auf die des Severus, der 202
ein Reskript gegen die Christen erliess, das eine Verfolgung in
Afrika und Ägypten zur Folge hatte.
Weiter fuhrt uns die Verfassungsgeschichte. Wir können
dadurch, dass wir unsre Verfassung in das sonst Bekannte ein-
reihen, folgende Momente zur Datierung erheben.
1) Der Klerus besteht aus Bischof, Presbytern und Diakonen;
daneben stehen Lektoren, Witwen und Jungfrauen in einem
Ehrenrang in der Gemeinde, erstere deswegen, weil sie Aspi-
ranten zum Diakonat sind. Die Stellen, in denen der Subdiakon
vorkommt, sind Interpolationen oder Schreibfehler; andere or-
dines minores sind nicht vorhanden. Das ist aber der Zustand
der Verfassung zur Zeit Tertullians (cf. Harnack, Texte und
Unters. II, 5 S. 66). Die ordines minores müssen in Rom kurz
nach 236 geschaffen sein (cf. a. a. 0. S. 97 A. SS), sich aber
sehr bald auch in den westhchen Provinzen eingebürgert haben;
Cyprian kennt sie schon sämtlich. Unter der Voraussetzung
occidentalischen Ursprungs würde sich also hier die Entstehung
innerhalb des ersten Drittels des 3. Jhdts. ergeben.
2) Der Verfasser ist sichtlich bemüht, durch allerlei Ehren-
vorrechte die Stufenfolge Bischof — Presbyter — Diakon einzu-
prägen. Aus seinen Bemühungen ist deutlich, dass diese Reihen-
folge noch nicht so festgewurzelt ist, und ältere Zustände bhcken
hie und da durch. Noch findet sich der Satz, dass der Pres-
220 Siebentes Kapitel.
byter dem Bischof völlig gleichstehe, ausser dass er nicht auf
der Cathedra sitzen und nicht ordinieren dürfe (ähnlich aller-
dings noch Hieronymus und Chrysostomus a. a. 0.), obwohl der
Thatbestand die Behauptung stark einschränkt. Aber noch ist
die Ordination des Presbyters dieselbe wie die des Bischofs.
Auch die Superiorität des Presbyters über dem Diakon ist noch
keineswegs durchgeführt. Man erkennt leicht, dass Presbyterat
und Diakonat im Grunde inkommensurable Grössen sind. Dies
letztere Moment ist zwar für die Datierung nicht verwertbar;
die rivalisierenden Bestrebungen der Diakonen haben im Westen
das 3. Jhdt. überdauert (cf. Hatch-Harnack I, S. 250). Aber das
konstatierte Verhältnis von Bischof und Presbyter ist eine An-
tiquität; darin spricht sich der ältere Zustand, dass der Bischof
primus inter pares des Presbyteriums ist, aus, während dieser
doch im übrigen hier schon als der lebendige Mittelpunkt aller
Lebensäusserungen der Gemeinde erscheint. Das macht es rat-
sam, die C. H. eher in die erste, als in die zweite Hälfte des
3. Jhdts. zu verlegen.
3) Von besonderer Wichtigkeit ist der „enthusiastische"
Zug, der unsrer K.-O. anhaftet. In alten Zeiten nahmen in der
Kirche die charismatisch Begabten die höchsten Ehrenstellen
ein; und auch als die Charismen aufzuhören begannen, wurden die
noch vorhandenen Gaben aufs höchste geehrt. Daneben stehen
die Konfessoren in Ansehen, und ihr Selbstbewusstsein, das sich
aus dem allgemeinen Ansehen herleitete, hat dem Klerus, der
geordneten Verwaltung der Gemeinde, oft viel zu schaflfen ge-
macht. Unsre K.-O. hat nun darin ihre Bedeutung, dass sie
alle charismatisch begnadeten Personen, sowie alle Konfessoren
in den Bereich des Klerus zieht. Auf diese Weise sucht sie
einen Ausgleich zwischen dem Amt und der ausseramtlichen
Autorität einzelner Gemeindeglieder herzustellen. Ihrer Auf-
fassung nach ist eben die religiöse Wirksamkeit der Kleriker
der wichtigste Teil ihrer amtlichen Funktionen. Der Bischof ist
der höchste Exorcist der Gemeinde; er verrichtet als summus
sacerdos Krankenheilungen; ebenso der Presbyter; der Diakon
ist der Katechet, und die Exorcisation wird als die wesentliche
Befugnis bei seiner Ordination hervorgehoben. Ebendeswegen
sollen auch alle, die eine solche Heilungsgabe von Gott erhalten
haben, Presbyter werden; ebenso alle Märtyrer, in deren Leiden
Zeit, Ort, Autor. 221
um Christi willen sich der Geist Gottes gezeigt hat; ihr Anrecht
erstreckt sich teilweise sogar auf die Konfessoren.
Wir haben aber gerade aus den ersten Jahrzehnten des
3. Jhdts. eine Reihe von Beispielen, die uns beweisen, dass
damals die Autorität der Konfessoren nach ihrer Aufnahme in
den Klerus hin tendierte.
a) Wenn TertuUian von Valentin (adv. Valent. 4 Öhler 11,
385) sagt: ^Speraverat episcopatum Valentinus, quia et ingenio
poterat et eloquio. Sed alium ex martyrii praerogativa
loci potitum indignatus de ecclesia authenticae regulae abrupit"
— so kann das bei der Länge der zeitlichen Entfernung zwischen
Valentin und TertuUian gewiss weniger für den Thatbestand,
als für die Auffassung Tertullians beweisen. Aber für letztere
ist sie höchst instruktiv. Valentin eignete sich durch seine
Beanlagung vorzüglich zum Bischof, aber trotzdem wird ihm ein
Märtyrer vorgezogen.
b) Zur Zeit des Zephyrin wurde der Konfessor Natalius
durch ein Gehalt von monatlich 150 Denaren von Asklepiodot und
dem Wechsler Theodot bewogen, Bischof der adoptianischen Partei
in Rom zu werden. Die so ernsthaft von dem Anonymus (Eus.
h. e. V, 28, 11 f.) berichtete, und darum so lächerliche Geschichte
von den nächtlichen Gesichten und den heiligen Engeln, welche
den Natalius schliesslich durch Schläge bewegen, sich reuig
dem Zephyrin zu Füssen zu werfen, beweist zur Genüge, dass
auch er lediglich durch sein Martyrium zu einer Bischofstelle
berechtigt war.
c) Ferner ist auf die Geschichte des Kaliist zu verweisen,
wie sie uns Hippolyt (Refut. IX, 12) erzählt. Denn in dem
bewegten Leben dieses Mannes bildet das Martyrium den Wende-
punkt; das ganze Interesse des Erzählers ist darauf gericntet,
zu zeigen, in welcher Zwangslage sich Kailist befand, als er sich
das Martyrium erwählte, um dieses und damit die ganze Per-
sönlichkeit in schlechtes Licht zu stellen. Es ist bezeichnend,
dass er die Schilderung der „Häresie" der ,,KaVuöTiavoi" mit
den Worten beginnt '452, 93 £): ovzog IfiaQTVQijoev tJil <Pov-
Oxiavov £JtäQ'/ov oPTog '^Pc6fi?jg ■ 6 6e rgojcog zfjg avrov (lag-
TVQiag zoiooöe r^v. — Kaliist war in seinem Wechslergeschäft
bankerott geworden, hatte Kapital und Depositen verloren; auf
seiner Flucht war er aufgehalten, sein Selbstmordversuch war
222 Siebentes Kapitel.
vereitelt worden. Aus der Tretmühle, wohin ihn sein Herr zur
Strafe geschickt, war er entlassen, weil er vorgab, noch Gelder
ausstehen zu haben. Den Beweis für die Wahrheit dieser Aus-
sage konnte er nicht liefern — da geht er an einem Sabbath
in die Synagoge und stört den Gottesdienst, indem er sich laut
als Christ bekennt; rtxv^v d^avärov tjcsv6i]ösv (454, 27 f.). Von
den Juden wird er vor den Präfekten geschleppt und angeklagt
wegen Störung des Gottesdienstes und seines christlichen Be-
kenntnisses. Sein Herr eilt herzu und sucht seine Verur-
teilung als Christ zu hindern, indem er behauptet, Kaliist
sei kein Christ. Den Juden wird mehr geglaubt, und so wird
Kaliist zur Deportation nach Sardinien verurteilt.') Durch Durch-
stecherei kommt er von dort los, er kommt wieder nach Rom;
und nun ist die ganze Scene verändert. Von dem Kapital, das
er seinem Herrn schuldet, von den Geldern, welche andere
Christen und auch Witwen ihm anvertraut hatten, ist nicht
mehr die Rede. Der Bischof Victor ist über die Art seiner Be-
freiung zwar sehr erzürnt, aber statt ihn vor dem Presbyterium
zur Verantwortung zu ziehen, schickt er ihn nach Antium, weil
er ihn in Rom fürchtet, setzt ihm aber eine monatliche
Rente aus. Von da an geht es denn schnell mit ihm aufwärts.
Nach Victors Tode wird er Zephyrins rechte Hand, wahrschein-
lich Diakon und Aufseher des Cömeteriums, nach dessen Tode
selbst Bischof Man sieht, der Sklave Kallist hat im Martyrium
sein Glück gemacht; v^orher ein bankerotter Schwindler, gleich
darauf erscheint die Gemeinde als sein Schuldner.
Man würde am leichtesten diese in mancher Beziehung
dunkle Geschichte erklären können, wenn man annähme, der
c. VI §46. 47 unsrer K.-O. wäi*e schon damals gültig gewesen,
sodass Victor nach Kallists Rückkehr gesetzlich verpflichtet ge-
1) Diese Auffassung glaube ich auch gegen Neumann aufrecht erhalten
zu müssen, der a. a. 0. S. 89 f. zu beweisen sucht, dass Kallist nicht als
Christ, sondern wegen Störung des jüdischen Gottesdienstes verui'teilt wurde.
Die Römische Gemeinde und vor allem auch Hippolyt hat Kallist für einen
um des Glaubens willen Verurteilten gehalten. Auch Bischof Victor braucht
ihm seinen Chaji-akter als Märtyi-er nicht abgesprochen zu haben, wenn
er ihn nicht auf die der Marcia eingereichte Liste setzte. Dass er za vn
avzov zezoXfjLT^ixlva, d. h. sein Vorleben, kannte, und andrerseits seine
Rabulistereien fürchtete, genügt vollständig zur Erklärung seines Thuns.
Zeit, Ort, Autor. 223
wesen wäre, ihn zum Presbyter zu ordinieren; und dass er, um
sich dieser Verpflichtung zu entziehen, ihn nach Antium ge-
schickt, um ihn abzufinden, ihm das Gehalt ausgesetzt hätte.
Um dies behaupten zu können, fehlt es freilich an Anzeichen
von genügender Bestimmtheit. Aber das wenigstens ist aus
der Lebensgeschichte Kallists deutlich, dass schon zu Victors
Zeiten der sicherste Weg zum Klerus der des Martyriums war,
und dass dieser Weg selbst für Männer mit anrüchiger Ver-
gangenheit zum Ziele führte.
d) Vielgenannt im Cyprianischen Briefwechsel ist der Kon-
fessor und Presbyter Maximus, der sich in Rom zu Xovatian
schlug, dann aber zu Cornelius zurückkehrte, und von diesem
in seiner Presbyterstelle belassen wurde (cf. Eus. h. e. VI, 43, 6).
e) Dieselbe Rolle spielte der Presbyter und Konfessor
Moses in Rom (cf. Cypr. ep. 55, 5; Eus. h. e. VI, 43, 20).
f. Asklepiades, der spätere Bischof von Antiochien, war in
der Verfolgung des Severus Bekenner geworden (Eus. h. e. VI,
11, 4).
g) Alexander^ später Bischof von Jerusalem, hatte zur selben
Zeit Gefängnis erduldet (Eus. VI, 8, 7).
h) Wir haben aber noch ein Beispiel. Nach der ersten Ver-
folgung in Carthago teilt Cyprian ep. 39 dem Klerus mit, dass
er die Konfessoren Celerinus und Aurelius zu Lektoren ein-
gesetzt habe. Aber er fahrt fort (Hartel II S. 584, 25 ff): „ceterum
presbyterii honorem designasse nos illis jam sciatis, ut et spor-
tulis idem cum presbyteris honorentur et divisiones mensumas
aequatis quantitatibus partiantur, sessuri nobiscum" etc. Er
nimmt diese Lektoren also sogleich für den Presbyterat in Aus-
sicht und bestimmt, dass sie von vornherein die höheren Sportein
der Presbyter aus der Gemeindekasse erhalten sollen. Mau
möchte es fast aus den W^orten Cyprians herauslesen, dass er
sich eigentlich verpflichtet fühlte, diese Konfessoren sogleich
zu vollen Presbytern zu machen. Deshalb erhebt er auch das
niedere Amt in so hohen Ausdrücken und setzt es in Parallele
mit dem Presbyterat (c. 4). Seine Worte klingen so, als wäre
es allgemeiner usus gewesen, Konfessoren in den Klerus aufzu-
nehmen. .,Agnoscenda et amplectenda sunt beneficia
divina, quibus ecclesiam suam dominus inlustrare temporibus
nostris et honestare dignatus est, commeatum dando bonis con-
224 Siebentes Kapitel.
fessoribus suis et raartyribus gloriosis, ut qui sublimiter
Christum confessi essent clerum postmodum Christi
ministeriis ecclesiasticis adornarent" — so beginnt er
(Hartel II, 581, 18 ff.) seinen Brief. Das Verfahren ist um so
auffallender, als die Carriere Lektor-Presbyter sonst kaum ver-
ständlich ist. Das Lektoramt im Klerus hat mit dem des Pres-
byters nichts gemeinsam. Das ist offenbar, dass es damals in
Carthago etwas nicht Ungewöhnliches gewesen sein muss, Kon-
fessoren in den Klerus aufzunehmen; und nach unsern bis-
herigen Ergebnissen wird es wahrscheinlich, dass eine Affini-
tät zwischen Martyrium und Presbyterium auch hier zu kon-
statieren ist, und dass der Lektorat zwischen beiden nur als der
angesehenste ordo minor wegen der Jugend der Konfessoren
(c. 5) als Mittelstufe eingeschoben wurde.
Was aber auf Grund des 39. Briefes nur als Konjectur vor-
getragen werden kann, lehrt der 38. Brief über den Konfessor
Aurelius unzweifelhaft. Die Worte sprechen so für sich selbst,
dass sie ohne Kommentar hingestellt werden dürfen. „In ordi-
nationibus clericis, fratres carissimi, solemus vos ante consulere
et mores ac merita singulorum communi consilio ponderare.
Sed exspectanda non sunt testimonia humana, cum
praecedunt divina suffragia — — — . Ita et dignitate
excelsus est et humilitate summissus , ut appareat -illum
divinitus reservatum, qui ad ecclesiasticam disciplinam ceteris
esset exemplo, quomodo servi Dei in confessione virtutibus
vincerent, post confessionem moribus eminerent. Merebatur
talis clericae ordinationis ulteriores gradus et incrementa
majora, non de annis suis, sed de meritis aestimandus. Sed
interim placuit ut ab officio lectionis incipiat; — vos
orationibus frequenter insistite et preces nostras vestris precibus
adjuvate, ut Domini misericordia favens nobis cito plebi suae
et sacerdotem reddat incolumem et niartyrem cum
sacerdotelectorem (Hartel II, 579, 17 ff.; 580, 15 ff.; 581, 10 ff.).
Jeden Zweifel benimmt endlich — fast zum Ueberfluss —
der 40. Brief über den Märtyrer Numidicus. Nach der Stei-
nigung wunderbar am Leben erhalten, wird dieser von Cyprian
sofort zum Presbyter designiert. Ebenso liegt die Sache bei dem
Märtyrer und Presbyter Rogatian (c£ ep. 6. 7. 13. 41. 42). Hier
sehen wir noch einmal deutlich, dass Aurelius und Celerinus
Zeit, Ort, Autor. 225
nur wegen ihrer Jugend nicht sogleich volle Presbyter wurden,
sondern inzwischen Lektoren, mit dem Sportelrecht der Pres-
byter. Freilich kennt Cjprian auch die feine, und doch theo-
logisch so interessante Unterscheidung von Märtyrern und Kon-
fessoren nicht ; der Märtyrer ist ihm nicht ipso facto Presbyter,
sondern wird erst ordiniert (cf. ep. 40). Er ist auch weit ent-
fernt, alle Märtyrer und Konfessoren zu Presbytern zu ordi-
nieren; und wenn der Konfessor zu jung ist, um im Presbyterium
zu sitzen, so wird er inzwischen Lektor. Das alles sind den
C. H. gegenüber Einschränkungen, wie sie die praktische Er-
fahrung schafft. Der c. VI der C. H. trägt ganz die frische
Farbe einer erstmaligen Einrichtung; für Zeiten der Verfolgung
war sie eigentlich wenig geschaffen. Cyprian kennt den Grund-
satz auch; aber er gebraucht ihn als Mittel zu seinen Zwecken;
er wird genau gewusst haben, warum er bei dem einen Kon-
fessor eine diguatio divina zum Presbyterat erkannte, bei dem
andern nicht.
So sehen wir denn, dass eine Bestimmung wie c. VI der
C. H. nicht etwas durchaus Neues und Singuläres bietet. Wir
konnten eine Reihe Parallelen aufzeigen, zum Teil derart, dass
man versucht ist, die berichteten Facta aus ähnlichen kirchen-
rechtlichen Bestimmungen abzuleiten. Und die grosse Mehr-
zahl unserer Beispiele stammte aus Rom bezvv. Carthago.
Wir fanden zwar auch auf dem Bischofstuhle von Antiochien
und Jerusalem ehemalige Märtyrer und Konfessoren : das be-
weist, dass die Bevorzugung der christlichen Helden bei den
klerikalen Amtern auch im Orient gebväuchlich war, obgleich
sie sich dort bei weitem nicht mit der Bestimmtheit nachweisen
lässt, wie im Occideut. Vor allem aber ist die Fassung unseres
c, VI im höchsten Grade charakteristisch für occidentale An-
schauungen. Vielleicht kein Institut der Gemeinde verlangte
so gebieterisch eine individuelle Beurteilung, von Fall zu Fall,
wie das Martyrium. Gerade der populären Hochschätzung und
Überschätzung gegenüber erwuchs dem Gesetzgeber die Pflicht,
energisch auf das „Ehre wem Ehre gebühret" hinzuweisen.
Unser Autor ist weit davon entfernt. Er presst ein Institut, das
dies am wenigsten ertrug, in feste juristische Distinktionen Jeden
Fall wiU er nach fester Regel beurteilt wissen. Dem schlimm-
sten Misbrauch war damit Thor und Thür geöffnet: Geschichten
Texte u. Cntersuchungen VI, 4. 15
226 Siebentes Kapitel.
wie das Martyrium des Kallist mussten häufiger werden. Aber
dem Schema zu liebe wird dies alles unbeachtet gelassen. Die
rücksichtslose Anwendung des juristischen Schemas auf Dogma
und Verfassung ist aber eines der bemerkenswertesten Charak-
teristika der occidentalischen Theologie. Grund genug, den Ver-
fasser der C. H. nur im Westen zu suchen.
4) Einen Anhalt zur Datierung giebt uns auch die Be-
stimmung über die Bischofswahl (c. 11 § 7 — 10). Wir kennen
nämlich aus C3'prians Briefwechsel die Momente, die zu einer
gültigen Bischofseinsetzung gehörten, genau. Nach ep. 67, 5
und 55, 8^) gehört zweierlei dazu: die Wahl durch Klerus und
Gemeinde, die Zustimmung und Weihe durch die anwesenden
Bischöfe, deren Zahl, je nach Umständen verschieden, auf 5
(ep. 59;, 6 (ep. 56), und 16 (ep. 55) angegeben wird. Ist aber
schon aus Cyprian ersichtlich, dass der Nachdruck auf die Weihe
durch die anwesenden Bischöfe gelegt ist, so bestätigt uns dies
der Brief des Cornelius (Eus. h. e. VI, 43). Dort wird von No-
vatian erzählt, dass er um Bischof zu werden, sich drei einfältige
Bischöfe aus kleinen Orten Italiens kommen liess, sie betrunken
machte, und sich dann von ihnen ordinieren liess. Also schon
damals muss die Ansicht geherrscht haben, dass das constitu-
tive Element einer Bischofswahl die Weihe von mindestens drei
1) ep. 67, 5 (Hartel II, 739, 7 fi.) : „Propter quod diligenter de traditione
divina et apostolica observatione servandum est et tenendum, quod apud
nos quoque et fere per provincias universas tenetur, ut ad ordinationes rite
celebrandas ad eam plebem, cui propositus ordinatur, episcopi ejusdem pro-
vinciae proximi quique conveniatit, et episcopus deligatur plebe praesente,
quae singulorum vitam plenissime novit et uniuscujusque actum de ejus
conversatione perspexit. Quod et apud vos factum videmus in Sabini colle-
gae nostri ordinatioue, ut de universae fraternitatis suffragio et de
epißcoporum, qui in praesentia convenerant — — — , judicio
episcopatus ei deferretur et manus ei in locum Basilidis imponeretur".
ep. 55,8 (Hartel 11, 029, 18 ft'.): ,,Etfactus est episcopus a plurimis
collegis nostris, qui tunc in urbe Roma aderant, qui ad nos litteras
honorificas et laudabiles et testimonio suae praedicationis inlustres de ejus
ordinatione miserunt. Factus est autem Cornelius episcopus de
Dei et Christi ejus judicio, de clericorum paene omnium testi-
monio, de plebis quae tunc adfuit suffragio, de sacerdotum
antiqaorum et bonorum virorum collegio, cum nemo ante se fac-
tus esset".
Zeit, Ort, Autor. 227
andern Bischöfen war ') und dass man der Wahl durch die Ge-
meinde schliesslich entraten könne.
Ganz anders lautet unser c. II § 7 — 10. Auch hier wird
die Ordination von einem der anwesenden Bischöfe oder einem
Presbyter vollzogen, aber die Wahl liegt in der Hand der Ge-
meinde, die in feierlicher gottesdienstlicher Versammlung aus-
spricht: „nos eligimus eum", und am Schluss der Exhomologese
gemeinsam betet: „o Dens, corrobora hunc, quem nobis prae-
parasti". Dass der Klerus an der Wahl durch einen besondern
Akt betheiligt ist, wird nicht gesagt, und also nicht vorausge-
setzt. Die vorhandenen Differenzen dürfen hier gepresst werden,
denn die Bestimmung steht in einer Kirchen Ordnung, die
von einem Bischof verfasst ist. Das Schweigen über die Be-
teiligung des Klerus an der Wahl ist so bedeutsam, als wenn
das Gegenteil ausdrücklich gesagt wäre. Die Bischofswahl liegt
hier also gänzlich in der Hand der Gemeinde; die nachfolgende
Ordination erscheint danach als selbstverständliche Folge der
Wahl, obwohl sie erst den Ordinanden mit den Kräften zur
Führung seines Amtes ausrüstet.
Ein anderer, sehr altertümlicher Zug dieses c. ist der, dass
die Ordination durch einen Bischof oder einen Presbyter
geschieht- Also die Anwesenheit der benachbarten Bisehöfe
ist zwar als Regel vorausgesetzt, aber unter Umständen kann
die Gemeinde sich ihren Bischof ohne fremde Beihülfe ordi-
nieren. Denn auch der Presbyter, dem sonst jede Ordination
untersagt ist, kann als Vertreter seines Kollegiums die Weihe
des Bischofs vollziehen.
Das ist an sich klar und bedarf keiner Belege, dass die
Bestimmung in den C. H. eine frühere Stufe der Entwicklung
zeigt, als die zur Zeit Cyprians herrschende Praxis es ist. Im
Laufe der Zeit musste aus den C. H. zunächst der ordinierende
Presbyter wegfallen, wie er denn auch schon in der A, K.-O.
(c. 31) fortgelassen ist, und bei dem sich immer steigernden
Wertlegen auf Ceremonien musste auch bei der Bischofswahl
das Schwergewicht auf die Weihe fallen, bei der sich immer
mehr entwickelnden Metropolitan Verfassung mehr auf die An-
1) Zwei oder drei Bischöfe fordern Const. Apost. III, 20; VIII, 4. 26;
Can. Apost. 1.
15*
228 Siebentes Kapitel.
Wesenheit der ISachbarbiscliöfe. Andrerseits aber ist die Be-
tonung der Bischofswahl durch das Volk bei Cyprian nur als
überkommene Gewohnheit zu verstehen ; Cyprian hätte sie nicht
geschaffen. Unsere K.-O. fiele demnach, wenn sie occidentalisch
ist, einige Zeit vor Cyprian.
5) Der Bischof wird in dein Weihegebet als Nachfolger
der Apostel bezeichnet ; derselbe Geist, der durch Christus auf
den Zwölfen ruhte, kommt auf ihn herab. So ist denn auch
der Bischof der Bürge der apostolischen Tradition, sodass der
Verfasser c. XXlll § 252 den ganzen Inhalt der K.-O. als
apostolisches Erbteil bezeichnen kann. Nun wissen wir aber,
dass die Theorie von dem apostolischen Bischofamte eine occi-
dentalische ist, dass sie in ihrem vollen Umfange zuerst von den
beiden Rivalen Hippolj't und Kallist vertreten wurde, und dass
sie sich im Osten sehr langsam eingebürgert hat (cf. Harnack:
D.-G, P S. 332). Der abendländische Ursprung unserer K.-O.
ist damit sehr wahrscheinlich. —
Eine Reihe von Anknüpfungspunkten zur Datierung liefern
uns auch die umfangreichen Ausführungen über Kultus und
Sitte. Bei dem Gebrauch solcher Daten ist allerdings grosste
Vorsicht geboten. Kultus und Sitte haben sich nicht uniform
entwickelt. Trotzdem glaubten wir an einzelnen Punkten eine
Entwicklung wahrnehmen zu können, und wir können es uns
nicht versagen, sie hier anzuführen. Ihr AVert ist sehr ver-
schieden. Ein einzelner Punkt kann leicht täuschen, aber die
Mehrzahl vermehrt die Sicherheit. Wir dürfen daher hier den
Ertrag unserer Bemühungen verwerten.
6) Seit mindestens dem Anfang des 2. Jahrhunderts bis zum
Ende desselben hören wir allgemein den Sonntag als ausschliess-
lichen Tag des Abendmahlsgottesdienstes bezeichnen. Andrer-
seits ist zu Cyprians Zeiten die tägliche Begehung der Eucha-
ristie Sitte Auch bei Tertullian war nicht nur der Sonntag
durch die Abendmahlsfeier ausgezeichnet, wie überhaupt zu An-
fang des 3. Jhdts. das Recht der Cyprianischen Sitte noch bestrit-
ten, die ältere des 2. Jhdts. aber schon überschritten ist. Das ist
aber derselbe Zustand, den wir in den C. H. finden. Jeden Sonntag
ist ein eucharistischer Gottesdienst, aber auch an den Wochen-
tagen, so oft der Bischof bestimmt. So liegt es nahe, unsre K.-O.
in jene Übergangszeit, und zwar in den Occident zu verlegen.
Zeit, Ort, Autor. 229
7) Es war eine alte Sitte, dass die Gemeinde unmittelbar
vor Empfang der Eucharistie das Weihegebet des Liturgen durch
ein gemeinsames Amen bestätigte (Didache; Justin). In der-
selben Form finden wir den Brauch noch in Alexandrien zur
Zeit des Dionys. In Rom dagegen hatte sich schon vorher —
das erste Zeugnis ist der Brief des Cornelius — die Sitte in-
sofern geändert, als jeder einzelne Empfänger nach Genuss
der h. Speise Amen zu sagen pflegte, wie es noch zu Zeiten
des Ambrosius und Augustin üblich w^ar. Die C. H. zeigen die
spätere, Römische Sitte, die sich zwischen Justin und Cornelius
eingebürgert haben muss. Unter Voraussetzung ihrer Ent-
stehung in der ersten Hälfte des 3. Jhdts. dürfte demnach ihre
Abfassung im Gebiet der Römischen Sitte, sicherlich aber nicht
in Alexandrien zu suchen sein.
S) Der Ertrag der Oblationen der Gemeinde wurde ur-
sprünglich zum Unterhalt der Propheten, daneben zur Unter-
stützung der Bedürftigen verwandt (Didache). Nach dem Aus-
sterben der charismatischen Lehrer scheint deren Anspruch auf die
Gemeindekasse nicht sofort auf die Kleriker übergegangen zu sein;
die Gaben wurden zunächst noch lediglich den Armen zugewandt.
Den ersten Gehalt des Klerus in der Grosskirche finden wir bei
Cyprian, andrerseits in der syrischen Didascaha. Die C. H. aber
schliessen ihn ausdrücklich aus; wie bei Justin kommt hier das
Gemeindeeinkommen den Armen zu gute. Ein neuer Grund,
nicht unter Cyprians Zeit hinabzugehen.
9) Die Agapen sind in den C. H. längst von der Eucharistie
abgetrennt, so lange schon, dass die eucharistische Feier mit
einem ausgebildeten Ritual ausgestattet ist. Die Abendmahls-
feier der C. H. ist eine Fortentwicklung der Justinischen, wie
Schritt für Schritt nachgewiesen wurde. Das für das 3. Jhdt.
nur durch den Abendländer Cyprian bezeugte „sursum corda —
habemus ad dominum" finden wir auch in den C. H. Dagegen
ist noch zu Clemens' Zeiten in Alexandrien die ursprüngliche,
formlosere Art der Eucharistie in Verbindung mit den gemein-
samen Mahlzeiten Sitte. Dadurch ist die Abfassung der C. H.
in Ägypten ausgeschlossen und die in der Römischen Autoritäts-
sphäre wahrscheinlich geworden. Denn die Ausbildung des
gottesdienstlichen Rituals haben wir, wenn nicht alles trügt,
nach Rom zu verlegen.
230 Siebentes Kapitel.
10) Bei der Justinischen Beschreibung des Sonntagsgottes-
dienstes teilen die Diakonen die Eucharistie aus; Cyprian er-
wähnt, dass der Diakon den Kelch, also doch auch wohl das
Brot, zu spenden pflegte '). Tertullian dagegen hebt hervor:
„eucharistiae sacramentum" nee de aliorum manu quam
praesidentium sumimus" (de cor. 3, Ohler I, 421), womit die Dia-
konen direkt ausgeschlossen sind, denn die praesidentes sind
Bischof und Presbyter. Damit giebt er genau die Ansicht der
C. H. wieder, wo die Austeilung zum Amt des Bischofs und der
Presbyter gehört, der Diakon das Recht dazu nur mit deren
Erlaubnis hat. Wenn die Heimat der C. H. nicht weit von der
Tertullians entfernt ist, liegt es nahe, sie auch zeitlich nicht
von ihm zu trennen.
11) Als ein Erkennungszeichen für die Zeit der C. H. darf
aber auch der Priesterbegrifi" angeführt werden. Nach Hanebergs
Übersetzung scheint es allerdings, als wenn das Wort sacerdos
das gewöhnliche wäre, und speziell von dem Presbyter häufig
angewandt würde. Aber thatsächlich kommt das Wort — ausser
c. XII § 67 von dem heidnischen Priester — dreimal vor: c.
XXIV § 200 und c. XXXVI § 1S8 (zweimal), und die Art seiner
Verwendung scheint die Güte der Überlieferung an diesem
Punkte zu verbürgen. Denn der Priesterbegriff der C. H. ist
der Tertullians und nicht der Cyprians. Er wird hier lediglich
vom Bischof angewandt und bezieht sich auf den Presbyter
nur insofern, als der Bischof c. XXIV § 200 princeps sacerdotum
genannt wird; ebenso wie er bei Tertullian summus sacerdos,
(de bapt. 17) und bei Hippolyt (Ref. I, S. 4, 53) als Besitzer der
dQxisQareia bezeichnet wird. Es ist ferner noch keineswegs die
solenne Bezeichnung; in dem langen Abschnitt der Ordinationen
kommt er gar nicht vor. Er bezeichnet endlich noch nicht die
spezielle Dignität seines Inhabers; es ist noch kein Kapital im
Interesse des Klerus aus ihm geschlagen. Mag die Anwendung
in c. XXIV § 200 bei der Krankenheilung zufällig sein, wenn
sie nicht auf der Parallele mit dem heidnischen Oberpriester
beruht; nicht zufällig ist es, dass der Bischof zweimal hinter
1) „Ubi veio sollemnibus adinpletis calicem diaconus ofierre praesentibu8
coepit et accipientibue ceteris locus ejus advenit" (de laps. 25; Hartel
I, 255; 14 ff.).
Zeit, Ort, Autor. 231
einander in c. XXXVI § 1S8, wo von der Abgabe der Erstlinge
die Rede ist, sacerdos genannt wird. Denn hier ist seine Be-
ziehung auf den vorcjprianischen Opf'erbegriff deutlich, wonach
das Opfer im Kultus nicht das Abendmahl selbst, sondern die
Gaben der Liebe, welche Gott unter Gebet dargebracht werden,
sind. Insofern der Bischof diese Gaben weiht, wird er sacerdos
genannt. Das ist aber zugleich ein Zeichen occidentalischer
Herkunft. Denn der Priesterbegriff, den wir hier noch im ersten
Stadium seiner Entwicklung sehen, ist westlichen Ursprungs
(cf. Ritschi, Altkath. Kirche ^ S. 31)6; Harnack, D.-G. P S. 383 ff.).
12) Wir hatten im Laufe unsrer Untersuchung schon mehr-
ach Gelegenheit, auf die Affinität der C. H. zu Tertullian hin-
zuweisen. Ihre auffallendsten Vorschriften und Anschauungen
haben dort ihre Parallelen. Und die Parallelen sind so häufig,
dass das Neue, was wir aus den C. H. lernen können, dadurch
stark vermindert wird. Fasten, Gebet, Busse, Taufe, Jungfraueu-
schleier, Soldatenkranz — alles dies berührt unser Autor in
kurzen Vorschriften; Tertullian hat über dieselben Gegestände
umfangreiche Traktate geschrieben. Und Widersprüche in den
Observanzen sind fast an keinem Punkte zu konstatieren.
a) Der afrikanische Schleierstreit ist bekannt. In ,de ora-
tione' (c. 21 f.) hatte sich Tertullian noch gemässigt über den
Gegensatz ausgesprochen. Er sucht nur den Gegnern des Jung-
frauenschleiers ihren auf I. Kor. 11, 5 gestützten Einwand exe-
getisch zu entkräften. Aber ihm ist die Sache noch nicht von
Wichtigkeit, Zwang will er nicht angewandt wissen. In ,de
virginibus velandis' aber verteidigt er leidenschaftlich seinen
Standpunkt, dass alle Weiber sich zu verschleiern hätten. Der
Gegenstand ist jetzt die brennende Frage im montanistischen
Streit geworden; und im Namen der Wahrheit spricht Tertulhan
gegen die Gewohnheit, welche jenes verbietet. Die C. H. (c.
XVII § 98) vertreten aber eben die von Tertullian bekämpfte
consuetudo, der zufolge nur die verheirateten Frauen sich
verschleiern; sie schreiben nur vor, dass die Weiber von dem
Moment ihrer Verheiratung an (denn nur so ist das: „quando
tempus adest, quo ad gradum mulierum evehuntur" zu ver-
stehen) diesen Brauch befolgen, und dann nicht einen durch-
sichtigen Schleier, sondern ihr pallium zur Verhüllung des Ge-
sichtes anwenden sollten. Tertullian aber konnte sich für den
232 Siebentes Kapitel.
von ihm verlbchteiien usus auf die Übereinstimmung mit der
griechischen Sitte berufen (de virg. vel. c. 2); ein neuer Grund,
den Verfasser der C. H. im Westen zu suchen. Wie bald aber
die Schleierfrage aus dem Interesse der Zeit schwand, sehen
wir bei Cyprian, der in seiner Abhandlung ,de habitu virginum'
dieselbe mit keinem Worte berührt; in den C. H. dagegen ist
c. XVII § 98 das einzige Wort, welches den (nicht kirchlichen)
Jungfrauen gewidmet ist.
b) Tertullian verbietet allen christlichen Soldaten, bei
militärischen Festlichkeiten sich mit einem Kranze zu schmücken
(de cor. mil.), auf die Gefahr hin, dadurch sich als Christen zu
erkennen zu geben und der Bestrafung auszusetzen, wie denn ein
solcher Fall vorlag (c. 1). Aber er beruft sich zum Beweise der
Richtigkeit seiner Ausführungen auf die allgemeine christ-
liche Sitte, das Bekränzen überhaupt zu meiden (c, 2; 3 init.) ^;.
Auch unser Autor (c. XIII § 72) führt das Vermeiden der Be-
kränzung als eine der notwendigen Bedingungen auf, unter
denen ein Soldat schliesslich unter die Christen aufgenommen
werden darf.
c) Dass der Bischof das Recht hatte, zuweilen Fasten für
die ganze Kirche auszuschreiben, wussten wir bis jetzt nur
aus Tertullian (de jejun. 13), der dies an der katholischen Kirche,
den „Psychikern", lobend hervorhebt ^}. Auch in den C. H. ist
dies vorausgesetzt (c. XXXII § 158 nach der durch den Kon-
text geforderten Korrectur gemäss der A. K.-O.)^).
d) Jene zauberhafte Wertschätzung der Eucharistie, die sich
in der Besorgnis ausspricht, ja nichts von dem Brot oder Wein
auf die Erde fallen zu lassen, finden wir zuerst bei Tertullian
(de cor. 3). C. H c. XXIX § 209 wird die diesbezüghche Vor-
sicht den Christen eindringlich eingeschärft, verbunden mit der
Begründung, dass dann ein Dämon die h. Speise erhaschen könne.
e) Von allen Gebetsstunden am wichtigsten ist unserm
1) Auch der Mithra,skult verbot den Soldatenkranz; cf. Reville-Krüger
S. 81 u. A. 8; S. 95 u. A. 2.
2) „Bene autem, quod et episcopi universae plebi mandare jejunia ad-
solent, non dico de industria stipium conferendarum, ut vestrae capturae
est, sed interdum et ex aliqua sollicitudinis ecclesiasticae causa" (Reiff. u.
Wiss. I, 291, 27 fl'.),
3) Vergl. aber S. 156 Anm. 1.
Zeit, Ort. Autor. 233
Autor die um Mitternacht. Mit einem fremdartigen Citat aus
den „patres nostri" und Berufung auf Mt. 25, 6 begründet er
seine Vorschrift (c. XXVII § 244). Auch TertuUian fragt die
christliche Frau eines heidnischen Gatten: „latebisne tu, —
cum etiam per noctem exsurgis oratum, et non magiae aliquid
videberis operari?" (ad. ux. II, 5; Öhler I, 690,. Sonst legt
freilich TertuUian nicht solchen Wert auf die regelmässige
Innehaltung der Gebetsstunden, aber Cyprian giebt (de domiu.
orat. c. 34 S.) ganz dieselben Anweisungen wie unser Autor;
man solle beten zur 3., 6., 9. Stunde, ausserdem morgens und
abends; auch er betont wie die C. H. (c, XXVII § 239), dass
jede Stunde geschickt sei zum Beten („nulla hora excipitur
christianis. quominus frequentur ac semper Dens debeat ado-
rari" Hartel I, 293, 17 f.); auch nachts dürfe man das Gebet
nicht vergessen (Hartel I, 293, 25 ff.), wenn auch die Hervor-
hebung gerade der mitternächtlichen Stunde eine Singularität
der C. H. bleibt.
f) Unter den merkwürdigen Gebräuchen beim Gebet, die
TertuUian ,de oratione' misbilligt, findet sich auch der des
Händewaschens bezw. Badens vor jedem Beten. Das Hände-
waschen vor jedem Beten schärfen die C. H. zwei Mal ein (c.
XXV § 224; c. XXVII § 241. 243); das Baden vorher halten
sie wie TertuUian für unnötig (c. XXVII § 243).
g; über die Taufe erhalten wir c. XIX § 102 ff. eine ein-
gehendste Beschreibung, aber für jeden einzelnen Punkt lassen
sich Parallelen aus TertuUian oder spätestens Cyprian beibringen.
Wenn sich jemand bemüht hätte, die zerstreuten Bemerkungen
Tertullians zusammenzustellen, sein Bild des damals üblichen
Taufritus würde in allen wesentlichen Zügen mit dieser detail-
lierten Beschreibung stimmen. Das Fasten, das knieende Beten,
das Nachtwachen der Katechumenen vor der Taufe (de bapt. 20),
die Weihung des Taufwassers (Cypr. ep. 70, 1), die doppelte
Abrenuntiation, bei der Taufe und schon vorher in der Kirche
vor dem Bischof (de cor. 3), der Exorcismus vor der Taufe
(Sentent. episc; opp. Cypr. Hartel I, 436; 441; 450), das drei-
malige Untertauchen (de cor. 3; adv. Prax 26), die Salbung
nach Vollzug (de bapt. 7; adv. Marc. I, 14), die Handauflegung
(de bapt. 8), die Bekreuzung (Cypr. ep. 73, 9; de unit. eccl. 18;
ad Demetr. 26), der Genuss von Milch und Honig (de cor. 3;
234 Siebentes Kapitel.
adv. Marc. I, 14), die Kindertaufe (de bapt. 18; Irenaeus II,
22, 4), die Pathen (de bapt. IS) — alles das sind längst be-
kannte Dinge, die für jene Zeit jedermann mit der Taufe
verbunden weiss. Die Abrenuntiationsformel („renuntio tibi, o
satana, cum omni pompa (oder angelis) tua" c XIX § 119; cf.
c. X § 61: „discat in ecclesia renuntiare satanae et pompae eius
toti") ist der Tertullians unter allen bekannten am ähnlichsten,
welche nur ein gleichgültiges „et angelis tuis" hinzufügt (de cor.
3. 13; de spect. 4; de idol. 6, Reiif. u. Wiss. I, 35, 25 f. gar
ebenso wie in den C. H.: „renuntiavimus diabolo et angelis ejus"),
während schon zu Cyprians Zeit ein Abschwören des saeculum,
wie auch später, üblich gewesen sein muss (ep. 13, 5; de laps.
8). Was übrig bleibt, sind derartig unbedeutende Züge, von
denen es selbstverständlich erscheint, dass sie nur in einem de-
taillierten Ritual und nicht in gelegentlichen Hinweisen vor-
kommen. Nur einem Punkt möchte Bedeutung beigelegt
werden, der doppelten Ölung in den C. H., mit dem oleum
exorcismi bei der Abrenuntiation, mit dem oleum eucharistiae
nach der Taufe. Höfling hat nämlich von der Beobachtung aus,
dass im Orient der Nachdruck auf die Ölung vor der Taufe,
im Occident auf die nach der Taufe gelegt zu werden pflegt,
und dass häufig hier nur die eine, dort nur die andre erwähnt
wird, die Vermutung aufgestellt, dass die Ölung bei der Exor-
cisation im Orient, die nach der Taufe im Occident ihren Ur-
sprung habe, und dass man später beiderseits durch gegenseitige
Herübernahme der andern Ölung die Praxis ausgeglichen habe
(Sakrament der Taufe Bd. I, S. 427). Aber die Harmonie beider
Ölungen findet sich schon in den Clementinischen Recogni-
tionen (a. a. 0. bei Höfling), und in den C. H. ist sie sicher ur-
sprünglich, wie die Herübernahme in der A. K.-O. und in den
davon abhängigen Const. Apost. (HI, 16 f.; VH, 22. 42) deuthch
beweist. Eine Erklärung der doppelten Ölung vor und nach
der Taufe dürfte schon in dem Namen der beiden zur Ver-
wendung kommenden Öle gegeben sein. Das eine heisst oleum
exorcismi, das andere chrisma eucharistiae. Schon dadurch ist
das zweite als das eigentlich sakramentale Öl, das nur bei der
Taufe angewandt wird, bezeichnet, das andere als ein zur Exor-
cisation, die auch sonst stattfand, gehöriges Vehikel. Auch die
Vergleichung der beiden Handlungen lässt dasselbe erkennen.
Zeit, Ort, Autor. 235
Man vergleiche nur die Beschreibung c. XIX § 120 mit c. XIX
§ 134: „ubi autem haec dixit, presbvter ungat eum oleo exor-
cismi, super quo oraverat, ut recederet ab eo Spiritus maliguus"
— „ubi ex aqua ascendit, presbvter prehendit chrisma svyaQi-
oriaq et signat frontem et os et pectus ejus signo crucis, un-
gitque totum corpus ejus et caput et faciem ejus dicens: ego
te ungo in nomine patris et filii et spiritus sancti". Das erste
Mal wird nur gesagt, dass eine Ölung mit exorcisiertem Öle
stattfindet, eine rituelle Bestätigung der Abrenuntiation, das
andere Mal wird ein genauer Ritus vorgeschrieben. Es werden
bestimmte Körperteile bekreuzt, dann der ganze Köi-per mit Öl
bestrichen, unter Anwendung einer besonderen Unktionsformel.
Das ist die feierliche Salbung nach der Taufe, die wir aus
Tertullian und Cyprian (ep. 70) kennen, die zum vollständigen
Vollzug des Sakraments notwendig gehört; das andere ist nichts
weiter als die auch sonst bekannte Exorcisation vor der Taufe.
Dass das oleum exorcismi auch ausserhalb der Taufe angewandt
wurde, lässt sich zwar nicht aus den C. H., aber doch aus andern
Stellen (Const. Apost. VIII, 2S) erweisen, wie denn seit ältester
Zeit die von Dämonenaustreibungen nicht zu trennenden Kran-
kenheilungeu mit Öl verrichtet wurden (Jac. 5, 14 f.; Mc. 6,
12 f.; Tert. ad Scap. 4), während andrerseits beides unter Hand-
auflegung geschah ^).
Wir glauben genug Beobachtungen angestellt zu haben,
welche zur Placierung unsrer Urkunde geeignet sind, um zu
einer hinreichend fundierten Zusammenfassung schreiten zu
können.
Die beiden Teile, in die sich unsre K.-O. von selbst zer-
legt, den die Verfassung und den Kultus und Sitte betreffenden,
hatten wir in zwei gesonderten Kapiteln behandelt, und dem-
gemäss die dort gesammelten Resultate zusammengestellt. Die
aus der Verfassungsgeschichte gezogenen waren besonders ge-
eignet, uns Daten über die Entstehungszeit zu liefern, während
die der Kultus^eschichte entscheidende Momente für die Be-
1) Es ist hier nicht der Ort, uns in weitere Auseinandersetzungen mit
den schönen Untersuchungen Höflings einzulassen, wenngleich der oben
berührt« Punkt nicht der einzige sein dürfte, an dem seine Resultate durch
Entdeckung der C. H. modifiziert werden.
(
236 Siebentes Kapitel.
Stimmung des Ortes beibrachten. Letztere gaben vor allem
das erwünschte Resultat, dass Ägypten, das Land, welches unsre
Schrift verwüstet und doch erhalten hat. ihre Heimat nicht sein
kann; sie muss dorthin importiert sein. Wir kennen die Gottes-
dienste zur Zeit des Clemens; damit haben die der C. H. nichts
zu schaffen; sie sind nur als Fortentwicklung des Justinischen
zu begreifen und sind damit Römisch, wie denn überhaupt die
festen Formen des Kultus aus dem Westen stammen werden
(s. oben 7. u. 9.).
Andere, nicht so durchschlagende Momente bestätigten dies.
So, was wir, allerdings auf dem schwanken Grunde unsres
Textes, über den Priesterbegriff konstatierten (11.); auch für den
Nerv unsrer K.-O., den „enthusiastischen" Zug, konnten wir ent-
scheidende Parallelen aus dem Westen beibringen (3.).
Wenn also der Occident die Heimat der C. H. ist, so dürfen
wir die Verfassungsgeschichte dazu benutzen, den Zeitpunkt für
die Entstehung der C. H. zu fixieren. Unsere Lage ist damit
eine äusserst günstige. Wären wir auf die Verfassungsgeschichte
allein angewiesen gewesen, so würde es schwer sein, sich für
Orient oder Occident zu entscheiden. Denn die Anfange der
Kirchenverfassung im Orient liegen noch im Dunkel. Wir
wissen nur, dass die Entwicklung dort bei weitem keine so
schnelle und straffe gewesen ist wie im Occident; und wenn es
uns auch gelungen wäre, den C. H. im Westen einen Zeitpunkt
anzuweisen, so wäre immer noch die Frage eine berechtigte ge-
wesen, ob nicht auch irgendwo im Orient zu einer spätem Zeit
dieselben Bedingungen für die Entstehung unsrer Schrift vor-
handen waren. Da wir aber nun den Orient unberücksichtigt
lassen dürfen, ist die Zeit der C. H. ziemlich genau zu bestim-
men; die Verfassungsgeschichte des Westens steht hinreichend
im Lichte.
Alle Einzelheiten der Verfassung und des kirchlichen
Brauchs, bei denen wir eine Entwicklung nachweisen zu können
glaubten, wiesen nun daraufhin, dass der Verfasser einige Zeit
vor Cyprian schrieb. Zum Teil waren dies unbedeutendere
Observanzen, von denen eine einzelne kaum grosse Beweiskraft
haben könnte (6. 8. 10.), aber auch wichtigere Anschauungen,
wie über die Erfordernisse einer regulären Bischofswahl (4.)
und der Priesterbegriff (11.). Vor allem aber zeigte das Fehlen
Zeit, Ort, Autor, 237
der ordines minores, dass unsre K.-O. vor der Einführung dieser, die
wohl in der ersten Zeit Fabians von Rom statthatte, anzusetzen ist
(1., auch 2.). Weniger präcis war der terminus a quo zu be-
stimmen. Aber, was wir über das Vorkommen der Verfolgungen
und daraus resultierende Anschauungen des Verfassers festsetzen
konnten, Hess es ratsam erscheinen, die Zeit des Severus
noch zu meiden, und der ausgebildete Begriff der apostolischen
Succession schien in die Kälie der Zeiten des Hippoljt und
Kaliist zu führen (5.).
Das 2. — 4. Jahrzehnt des 3. Jhdts. dürfte somit die Ent-
stehungszeit unsrer Schrift sein. Beide Resultate, über Zeit
und Ort, vrurden vollends bestätigt durch die Menge des ge-
meinsamen Besitzes an Anschauungen und Observanzen eigen-
tümhchster Art, welche TertuUian und unser Autor für ihre Zeit
bezeugen.
Wir haben schon mehrfach darauf Bezug genommen, dass
unser Verfasser ein Bischof sei. Wir glaubten das thun zu
dürfen, da dies das Unzweideutigste ist^ was die C H. über ihre
Entstehung aussagen. Ist es schon schwer verständlich, wer
anders als ein Bischof eine K.-O. wie diese sollte verfasst haben,
welche so einschneidende und detailherte Bestimmungen über
das ganze praktische Lehen der Kirche und des einzelnen
Christen giebt, die ausserdem in c. I § 1 ff. auf Grund eines
Kollegialbeschlusses Andersgläubige von der Kirchengemein-
schaft ausschliesst, so ist dies vollends klar aus dem Schluss-
satz, c. XXin § 252, wo der Verfasser die ganze Masse seiner
Vorschriften auf apostolische Anordnung zurückführt, die er
ebenso wie die „fratres nostri episcopi'" kraft apostoHscher Suc-
cession bewahrt haben will. —
Soweit würden wir gehen können, wenn wir für die Be-
stimmung unsrer K.-O. lediglich auf die Daten, welche der In-
halt derselben an die Hand giebt, augewiesen wären. Wenn
wir die Heimat derselben im Occident zu suchen haben, müssen
wir unsre Augen naturgemäss zunächst nach Rom richten. Und
dass es mindestens keine Kleinstadt war, für welche der Ver-
fasser schrieb, zeigt ausserdem der Katalog der anrüchigen Ge-
werbe c. XII § G7; auch der Lasterkatalog c. XY § 76 weist aufs
bestimmteste auf das Leben einer Grossstadt. Unter den Rö-
mischen Bischöfen haben wir unsern Autor zunächst zu suchen.
238 Siebentes Kapitel.
An Zephyrin (198 — 217) wird freilich kaum zu denken sein;
der avtiQ iöicorijg xal dygäfif^arog xal ajceiQog rSv exxXr]OiaOzi-
xwv 0Q03V 'Hippolyt, Refut. IX, 1 1 ; 450, 68 f.) hat keine solche
K.-O. verfasst. Gegen die Autorschaft des Kailist (217 — 222)
würden sich leicht zwingende Gründe ergeben aus einem Ver-
gleich der C. H. mit seiner kirchlichen Gesetzgebung, die den
ausgesprochenen Zweck hatte, für die Römische Gemeinde das
Joch Christi möglichst zu erleichtern. Man vergleiche nur C. H.
c. XV § 76 mit Refut. IX, 12; 458, 1-9 und 460, 14-27; c.
XVI § 80 mit Refut. IX, 12; 460, 27-37. Wer jene Sätze auf-
gestellt hat — mag auch der Bericht Hippolyts in Einzelheiten
übertrieben und dunkel sein, — kann nicht unsre K.-O. geschaffen
haben. Sie stehen sich diametral gegenüber. Wir müssten uns
demnach an ürban (222 — 30) und Poutian (—235) halten; gegen
sie würde nichts einzuwenden sein, weil wir nichts von ihnen
wissen.
Aber diese Suche unter den Römischen Bischöfen ist von
einer Schwierigkeit gedrückt, die nicht zu unterschätzen ist.
Aus dem Briefe des Cornelius a. 251) wissen wir, dass die Rö-
mische Gemeinde damals 46 Presbyter, 7 Diakonen, 7 Subdia-
konen, 42 Akoluthen, 52 Exorcisten, Lektoren und Ostiarier,
und über 1500 Witwen und Hilfsbedürftige hatte (Eus. h. e. VI,
43, 11). Danach ist die Grösse der Römischen Gemeinde an-
nähernd zu berechnen; sie muss sehr ansehnlich gewesen sein ^).
Wenn wir auch gerade in jener langen Friedenszeit uns das
Wachstum des Christentums als rapid vorstellen müssen, so ist
doch das ausgeschlossen, dass die Römische Gemeinde noch im
3, Jhdt. so klein war, wie sie in den C. H. vorausgesetzt wird.
Denn wir mussten konstatieren, dass die Anzahl der Presbyter
eine äusserst geringe war, und dass daher auch die Gemeinde
nicht zahlreich gewesen sein kann.
Wir könnten dieser Schwierigkeit entgehen, wenn wir uns
1) Dölliriger S. 124 glaubt hiernach die Grösse der römischen Gemeinde
auf 50 000 Seelen angeben zu können. Indessen liegt der einzige Anhalts-
punkt zu einer solchen Berechnung im Verhältnis der Unterstützungsbe-
dürftigen zu den Unterstützenden. Döllinger rechnet ungefähr nach mo-
dernen Prozentsätzen. Doch dürfte seine Zahl, bei der entsetzlichen Misere
der sozialen Verhältnisse Roms zu jeuer Zeit (cf. Uhlhom: Liebesthätig-
keit I, S. 93 f.), entschieden zu hoch gegrifien sein.
Zeit, Ort, Autor. 239
erinnern, class gerade in dieser Zeit sich von der Römischen
Gemeinde eine Anzahl Sekten abgespalten hatten, und dass
diese alle den Versuch einer organisierten Gemeindebildung
gemacht hatten. Wir wissen, die Theodotianer wählten den
Konfessor Natalius zu ihrem Bischof, der freilich bald wieder
reuig zur grossen Kirche zurückkehrte. Wir wissen ferner, dass
auch unter Hippolyt sich eine kleine Sekte als die wahre Kirche
gegen Kaliist behauptete; Hippolyt legt sich in der Refut. die
Prädikate eines Bischofs bei. Sollte die Tradition wirklich
Recht behalten, wenn sie Hippolyt zum Verfasser unsrer K.-O,
macht?
Wir könnten noch einen andern Weg einschlagen, um den
Verfasser zu suchen. Die Schriftsteller, welche zu Anfang des
3. Jhdts. im Westen griechisch schrieben, sind nicht zahlreich.
Und daran, dass die C. H. ursprünglich griechisch geschrieben
waren, wird nicht zu zweifeln sein. W^ir kennen dort überhaupt
nur zwei griechische Autoren dieser Zeit, Cajus und Hippolyt.
Von Cajus kennen vdr nur seine Disputation mit dem Monta-
nisten Proklus, die er als ötäXoyoq üiQoq UqoxXov veröffentlichte.
Jede weitere literarische Thätigkeit dieses Mannes steht in der
Luft. Hat denn aber Hippolyt kirchenrechtliche Schriften hinter-
lassen? Hieronymus giebt uns Antwort auf die Frage. Als
Lucinius eine Anfrage über Sabbathfasten und Eucharistie an
ihn richtet, antwortet er: „de sabbato, quod quaeris, utrum je-
junandum sit, et de eucharistia, an accipienda quotidie
scripsit quidem et Hippolytus, vir disertissimus, et carptim di-
versi scriptores e variis auctoribus edidere" (ep. 71, 6. Migne
I, 672).
Wir werden später zu untersuchen haben, welche Schrift
bezw. Schriften Hippolyts Hieronymus hier im Auge hat; hier
interessiert uns nur der Punkt, dass Hippolyt thatsächlich über
kirchengesetzliche Fragen geschrieben hat, und zwar im all-
gemeinen oder im besonderen so sehr als der Autor xax s^o-
X^v galt, dass Hieronymus neben ihm andere Autoren gar nicht
namhaft macht. Bei dem berühmten Hippolyt haben wir also
einzusetzen, wenn wir unsre bedeutende Kirchenorduung einem
Verfasser zurückgeben wollen.
Aber ehe wir solchen Beobachtungen zuviel Gewicht bei-
legen, haben wir noch eine Tradition zu prüfen. Wir mussten
240 Siebentes Kapitel.
es oben abweisen, der Überschrift der C. H. Glauben beizu-
messen. Der Wortlaut derselben ist zu spät; und dass der
„Römische Patriarch Hippolyt" dort als Verfasser genannt wird,
konnte nur wenig Vertrauen erwecken. Aber diese Tradition
hat noch einen andern Zweig, den wir erst jetzt ins Auge fassen
können. Wir müssen zu dem Zwecke jene Handschriftengruppe
des 8. Buches der Const. Apost. prüfen, aus der wir im Texte
oben das Gebet bei der Bischofswahl und die Bestimmung über
den Lektorat entnommen hatten. Es sind das:
1) Der baroccianus-oxoniensis 26.
2) Der vindobonensis 45 (früher 7).
3) Der monacensis 380.
4) Der vaticanus 828 ^).
Der barocc. und vind. sind von Grabe verglichen und von
Fabricius (opp. Hippoh 1716 I S. 248 ff.) herausgegeben. Den
monac. hat de Lagarde in den Bei. jur. eccles. graece 1856
S. 1 — 18 und (ausser c. 1 und 2) in den opp. Hippol. 1858
S. 73 — 89 mit sorgfältiger kritischer Vergleichung der vorigen
Ausgabe zugänglich gemacht. Den vatic. hat Pitra entdeckt
und daraufhin die letzte, aber kritisch wertlose Ausgabe her-
gestellt ^j. Die vier Handschriften sind als eine Familie zu be-
trachten (cf. z. B. de Lagarde: Rel. graece S. VHI mit Pitra
1) Über die drei ersten Handschriften cf. Bickell I, 221 ff. , über die
letzte Pitra (_cf. die folgende Anmerkung).
2) Juris eccles, histor. et monum. Bd. I. 1864, S. 48 — 72. Pitra will
nicht diese mss. wiedergeben, sondern den seinem Urteile nach urältesten
Teil der Const. Apost., der sich allerdings wesentlich mit dem Inhalt der
mss. deckt. Er rühmt sich, der erste zu sein, der einen Sonderabdruck
davon veranstaltet (IS. 48). Aber er ei'kennt die charakteristischen Merk-
male dieser mss. in keiner Weise und giebt seinen Text in der Haupt-
sache nach dem textus receptus der Const. Apost. Und von den vielen
Handschriften (S. 4ü f.), durch die er sich in seiner kritischen Arbeit leiten
liess, berücksichtigt er unter den uns interessierenden nur den oxon. und
vatic, und die Liste seiner Varianten ist weit entfernt, vollständig zu sein.
— Als Inhalt des vatic. giebt er S. 40 an : „Constitutiones per Hippolytum
(C. A. VllI, 4. 16. 23. 25. 34. 45. 46)", aber in seiner Ausgabe giebt er
Varianten dieses codex auch bei den übrigen cc; so wird dieser denselben
Umfang haben, wie oxon., vind. und mon. Dass er mit diesen zu koordi-
nieren ist, zeigt die gleiche Fassung von cc. 2 (C. A Vlll, 5) und 11 (22)
— Möglicherweise bieten noch folgende mss. denselben Text:
Zeit, Ort, Autor. 241
S. 59, 1. 27 Anm.) und geben — zwar mit bemerkenswerten
Varianten — den grössten Teil von Const. Apost. VIII wieder.
Ihr Inhalt ist folgender:
L JiöaOTcaXia jcavxcov xmv aylcov äjrooxöXcov jteQi xccQiOfic'i-
rcov = C. A. Vm, 1. 2.
IL /Itarcc^Eig xcöv avxcöv ayicov äjtooxöXojv jttQl yeiQo-
xovicov öiä IxjroXvxov.
1.
2. €vx^ yeiQoxoviag Ijtiöxojiov
3. JtEQi „ JtQEOß
VXtQOvi
4. evx^] ,
5. JtSQi „ Öiaxovov
6. svxV y
7. Tcegl „ öicacovlooyjg
8. tvx^ p ,,
9. JcsQi „ vjcoöiax6vov\
10. EV'/r ejcL yEiQoxovia „ (
11. ^£()l avayvoioTov
12. n ofioXoytjxcöv
13. o avxög TteQi jcag^ivcov
14. jceQl yjiQwv \
15. 0 avxog jcsqI ijroQxtoxmv]
16. 2i(icovog xov xavavaiov ajto jcöomv
6<p£iXti ysLQOxovtlod^ai ejiioxojtog =
17. xov avxov xavövsg ixxXrjOiaoxcxoi =
18. JteQi djcagycöv xal öexaxojv
= c.
A.
VIU,
4.
=(.
n
>7
5.)
n
"
n
15.
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»
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16.
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19.
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23.
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24.
= r.
n
»
25.
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»
»
26.
J>
w
,.
27.
??
»
fl
29.
„vaiäc. 829 f. 189 saec. XIV, eadem per Hippolytum'- (= 828).
„ 1150 f. 43 saec. XV, Constitutiones per Hippolytum (C. A. VIII,
1. 2. 16. 17. 18. 21. 19. 20. 22. 28. 30. 31. 46).
vatic. 2019 f. 89 et 119, saec. XIV. Petri et Pauli canones et dida-
scalia ut in vatic. 828.
coislin. 211 f. 263, 265, 271. saec. XII, Petri et Pauli caLones et dida-
scalia TteQl x«(>t<>i"«^ö>*' ^t in vatic. 828".
Pitras Angaben gestatten kein Urteil nach irgend einer Seite hin.
Endlich der von Fabricius-Harless , bibl. gr. XII, S. 151 not. angeführte
cod. Mosquensis n. 24. „constitutio SS. apostolorum de charismatibus, et
eorundem constitutio ne^l x^iqoxovlüjv per Hippolytum". Über die nicht-
griechischen Handschriften vergl. S. 3 und Anm. 1. Wenn in den Über-
schriften der Name Hippolyts wirklich erhaltea ist, so gehören sie in unsre
Gruppe (s. unten).
Texts u. Untersuchungen. VI, 4. 16
242 Siebentes Kapitel.
19. .Tf()t sv'/.oyu7>v = C. A. VIU. 30.
20. y, '/^EiQOToricöi' xal trtQcov ixxXrj-
oiaotixcöv xaraoräoecov. Ilar^ ov
Tot xtX. = „ r, n 31.
21. UtxQov xal IlavXov zöjv ayicov djto-
oxöXojy öiatä^eLq jisgl agylaq öovXcav = „ „ „ 32.
22. 7t E()} svxcöv = n « « 33.
23. „ fit^7/f/oövvcov = , „ ^ 42.43.
24. „ rov ^7) fie&voxsoDac = „ , ,, 44.
25. „ rojv öi(oxofih>cov öia xlöriv = „ „ „ 45.
26. „ avta^iagöiöaoxaXlajcavrcovtojv
ayicov djiooroXwv =--,,„ „ 46 ^).
Die Kritik dieser Gruppe von Handschriften hat schon eine
Geschichte hinter sich. Ihre ersten Entdecker, Pearson und
Grabe, und in unserm Jhdt. noch Krabbe, Bunsen und Pitra,
hielten sie für Quellen der Const. Apost, und die ersteren
stellten auf Grund derselben den Satz auf, dass die Const. Apost.
zusammengeschweisst seien aus einer Reihe von Diataxen „apo-
stolischer Männer", wie Clemens, Ignatius, Hippolyt u. a.^)
Ihnen folgte Fabricius; er nahm daher den Inhalt des oxou.
und vind. unter die echten Werke des Hippolyt auf. Dem gegen-
über hat von Drey mit Recht behauptet (S. 151 ff.), es seien
Auszüge aus dem fertigen 8. Buch, und Bickell hat dies be-
wiesen (S. 221 ff.). Der Beweis war nicht schwer zu erbringen,
aber er ist doch als Verdienst zu veranschlagen Denn das
muss der erste Gesichtspunkt bei diesen Handschriften bleiben,
dass sie ein Auszug sind und im wesentlichen den jetzigen
1) Ich gebe die Überschriften, die in Kleinigkeiten variieren, nach
dem oxoniensis.
2) S. oben Kapitel I. S. 3ö'.; Fabricius 1. ad lect. S. VII; Krabbe
S. 14 ff. 233 ff.; Bunsen I, S. 441; Pitra a. a. 0. Die Hypothese ist nicht in
dem Grade willkürlich, wie es zunächst scheinen mag. Sie schien im
Gegenteil für manche Rätsel die Lösung darzubieten. Sie schien nicht nur
der Berufung der Const. Apost. auf Clemens und Hippolyt gerecht zu wer-
den, sondern u. a. auch derartige auffällige Erscheinungen, wie das zweite
Pfaffische Irenaeus-Fragment, zu erklären, wo unter dem Namen des Irenaeus
ai ÖEvrifjui rwv anoaxö'/Mv öiaxü^aiq augeführt und Stücke aus den Const.
Apost. VIII wörtlich citiert werden. — Doch soll damit einer haltlosen
Hypothese nicht das Wort geredet werden; ihre Wahrheit liegt nicht an
diesem Punkte.
Zeit; Ort, Autor. 243
Bestand des 8. Buches als für ihre Zeit bestehend beweisen.
Dennoch lag jener älteren Ansicht ein Wahrheitsmoment zu
Grunde, das weder von v. Drey, noch von Bickell, ja noch von
niemandem gebührend gewürdigt worden ist. Der Text, den
diese Handschriften bieten, weicht von dem der Const. Apost.
sehr ab, und besonders sind zwei Stücke darin enthalten, c. 2
und 11, das Gebet bei der Bischofsweihe und die Konstitution
des Lektors, die einen ganz andern Text bieten. Es ist un-
möglich, wie von Drey (S. 172) und Bickell (S. 226 Aum. 8.)
wollen, diese Stücke als willkürliche Abkürzungen und Ände-
rungen des textus receptus zu begreifen. Jede Vergleichung
muss ergeben, dass der Text hier aus einer älteren Zeit stammt
und dass Const. Apost. VIII, 5 und 22 danach abgeändert sind.
Einer solchen Untersuchung sind wir nun freilich überhoben.
Aus unsrer Vergleichung der Texte (s. oben S. 42 ff. 70.) ist leicht
zu ersehen, dass die Handschriften in diesen beiden Stücken den
Text derA. K.-O. bieten. Also wenn auch die Gruppe oxon.-
vind.-monac.-vatic, im ganzen denselben Umfang und Inhalt des
8. Buches der Const. Apost. voraussetzt, wie er uns jetzt vor-
liegt, so waren doch mindestens zwei Teile desselben, c 5
und 22, damals gleichlautend mit den betreffenden cc. der A.
K.-O., die ihrerseits — wie durch den S3-noptischen Text nach-
gewiesen — die Hauptquelle der Const. Apost. VIII, ist. Diese
Handschriftengruppe bezeugt das Vorhandensein einer Zwischen-
station zwischen Ä. K.-O. und Const. Apost. VIII, die allerdings
ihrem Endpunkte weit naher liegt als dem Ausgangspunkte.
Als die Const. Apost. VIII aber den von unsern ^^er Hand-
schriften vorausgesetzten Text hatten, trug ein Teil desselben
den Kamen des Hippolyt*). Man kann zweifelhaft sein, wie-
1) Man hat auch in dem jetzigen Texte der Const. Apost. den Namen
des Hippolyt wiederfinden wollen. Turrianus, der editor princ^ps der Const.
Apost., giebt folgende Gesamtüberschrift: diarccyal twv aytojv dnooxö'/MV
6ia lO.ijfisvzog xov 'Pio/xcii(ov Irciaxönov ze xul 7Co).ixov xuB^o/.iy.rj 6i6a-
axah'a du-, ßiß'/.tüjv oxzui. Le Moyne (Fabricius I, S. 260) vermutet, die-
selbe sei verderbt aus: te xal 'Innolvrov — eine Korrektur,
die nicht schwierig ist. Aber mit Recht hat v. Drey (S. 175 f.) darauf
hingewiesen, dass auch in allen andern Pseudo-Clementinen, den Recogn.
(I, 1) , den Hom, (I, Ij und in der Epitome (1) Clemens als 'Pvjuaiojv nro-
Xirijq bezeichnet ist, sodass die Konjektur hinfällig wird. Bickell (S. 60
Anm. 12) ist ihm darin gefolgt, indem er seine frühere Ansicht korrigierte.
16*
244 Siebentes Kapitel.
weit die Überschrift öia JjijioXvtov reichen soll, ob bis zum
Schluss oder nur bis c. 15 (C. A. VIII, 25). Für das erste ist
geltend zu machen, dass ja auch die auf c. 15 folgenden cc. auf
die Ä. K.-O. und damit auf die C. H. zurückgehen, aber andrer-
seits ist zu betonen, dass die Überschrift lautet öiaxaseig
jteQL )itLQOXOVLmv öia IjtjioXvrov, sodass also ira jetzigen
Texte nur die Bestimmungen über die Ordinationen c. 1 — 15
(C. A. VIII, 4. 5. 15 — 25) auf Hippolyt zurückgeführt werden
sollen. Aber das ist sicher: c. 1 und 2, die Abhandlung über
die Charismen, werden dem Hippolyt nicht zugeschrieben. Die
„Constitutionen durch Hippolyt" beginnen erst mit Const. Apost.
VIU, 4, der Bestimmung über die Bischofsweihe, mit eben der-
selben Verordnung, womit die A. K.-O. anfängt, und die auch
die erste Vorschrift in den C. H. bildet. Die Tradition, welche
diese Verordnungen dem Hippolyt zuschreibt, gründet sich also
auf die richtige Erinnerung, dass die Const. Apost. VIII in
diesem Teile auf der Ä. K.-O. und dadurch auf den C. H.
beruhen, und bezeichnet auch eben dieselben Stücke, die dort
ihre tiefste W^urzel haben, als von Hippolyt stammend. Sie ist
ebensosehr im Recht und im Unrecht, wie unser erstes Evan-
gelium, wenn es von dem Herrnjünger Matthäus geschrieben
sein will. Daraus aber folgt mit Notwendigkeit das andere:
wenn die Tradition eine inhaltlich richtige ist, so kann sie auch
nicht zufällig entstanden sein. Denn eben jene erste Quelle der
Const. Apost. VIII trägt ja noch heute den Namen Canones
Hippolyti. Hier kann kein Zufall sein neckisches Spiel treiben,
sondern diese beiden gleichlautenden Benennungen müssen eine
gemeinsame Wurzel haben. Die beiden weit getrennten Linien^
welche wir hier vor uns haben, können wir mit Sicherheit weiter
ziehen bis zu ihrem gemeinsamen Treffpunkt und konstatieren.
Der jetzige Text der Const. Apost. kennt also den Namen des Hippolyt
nicht mehr. Auch ein den besprochenen Handschriften im ganzen gleicher
Auszug in einem Florentinus (ex Balsamoniano) (cf. Bickell S. 223), der
aber c. 5 und 22 in der Gestalt der jetzigen Const. Apost. hat, trägt wohl
die Überschrift: öiarä^eiq räiv ayi'cDV dnooxöXwv thqI x^'^QOxovlüjv, doch
ohne einen Autor für diesen Teil zu nennen. Von Wichtigkeit wird dies
Resultat für die Beurteilung jener von Pitra und Fabricius angeführten
Handschriften (8.S.240A.2). Wenn diese, wie es nach Pitras Angaben scheint,
wirklich in der Überschiift den Namen Hippolyt führen, dürfen wir sie
unsrer Handschriftengruppe zuschlagen.
Zeit, Ort, Autor. 245
dass der Name des Ilippolyt den C. H. schon anhaftete, als sie
dem Autor der A. K.-O. vorlagen, in ihrer ursprünglichen
Anordnung und allein in ihren echten Bestandteilen, und dass
die Const. Apost. VIII diesen Namen nur führten, weil die
A. K.-O. ihn schon an der Stirn getragen haben muss. Der
Name des Autors hat sich rein durch die wüste Überlieferung
der C. H. hindurchgerettet, er hat auf der andern Seite auch
die grossen Überarbeitungen überstanden, welche die C. H. in
der A. K.-O. und dann weiter in den Const. Apost. VIII er-
litten haben, bis er endlich in der abschliessenden Redaktion
verschwand. Trügen nur die C. H. diese Etikette, so müssten
wir dieselbe mit zweifelhaften Augen ansehen. Die Benennung
der Const. Apost. VIII ist bis jetzt ein Rätsel gewesen, das
freilich vorsichtigen Forschern immer zu denken gegeben hat ^) ;
aber die Entstehungsgeschichte der Const. Apost. VIII löst
dieses Rätsel und zeigt zugleich, dass der Name schon von den
C. H. geführt wurde, als sie in der Ä. K.-O. bearbeitet wurden.
Leider können wir diesen Zeitpunkt noch nicht genau fixieren;
wir müssen noch bei der obigen Bestimmung bleiben, dass die
Ä. K.-O. spätestens in der ersten Hälfte des 4. Jhdts. entstand.
Aber auch diese unbestimmte Datierung ist uns willkommen,
denn wir entrücken dadurch die C. H. jener orientalischen Tra-
dition über den „Patriarchen von Rom", die allem Anschein
nach erst in der zweiten Hälfte des 4. Jhdts. ihren Anfang
nimmt. Immerhin bleibt dabei das Resultat, dass wahrscheinHch
noch innerhalb des 1. Jhdts. nach dem Tode des Hippolyt (235
oder kurz nachher)-) ihm unsre K.-O. zugeschrieben wurde.
Wenn wir dies Resultat mit den oben gefundenen Daten ver-
1) cf. Bickell I, 61. 228 f.; Caspari III, S. 387: „Wenn auch nichts von
dem, was in allen diesen Handschriften Hippolyt beigelegt wird, ihn wirk-
lich zum Verfasser hat, so scheint doch das Factum, dass es gerade ihm
beigelegt wird, auch darauf zu ruhen, dass man hier Kenntnis oder doch
ein dunkles Bewusstsein davon hatte, dass er auf kirchengesetzlichem Ge-
biet literarisch thätig gewesen war".
2) Der Einfall von Erbes (Jahrb. für protest. Theol. 1888: „Die Lebens-
zeit des Hippolyt nebst der des Theophilus von Antiochien"), das Leben
des Hippolyt bis zum 29. (30.) Januar 251 fortzuspinnen, wird kaum einer
neuen Widerlegung bedürfen. Über den Hippolyt bei Eus. h. e. VI. 46, 5
vergl. Döllinger S. 279 fi'. ; über die Glaubwürdigkeit der Dama&usinschrift:
Funk, histor.-polit. Blätter Bd. 89 (1882) S. 889 tf.
246 Siebentes Kapitel.
binden, die auf einen griechisch schreibenden occidentalischen
Bischof einer kleinen Gemeinde um die Zeit des Hippolyt deu-
teten, so ist die Autorschaft des Hippolyt kaum mehr zu be-
zweifeln. Denn Hippolyt war, wie wir aus der Refut. omn.
haeres. wissen, ein Römer ^), er war der Bischof-) einer kleinen 3)
Gemeinde, die sich für die wahre Kirche Gottes hielt*); er war
der bekannteste griechische Autor im Westen, er war auch
Vertreter der ^o/o«;- Christologie, wie dies c. I § 3 fordert; in
seiner Gemeinde sind auch strengere Disziplinarvorschriften
vorauszusetzen, als in der des Kailist.
Wenn wir aber dem Hippolyt unsre Kirchenordnung
glauben zuschreiben zu müssen, so erwächst uns notwendiger
Weise die neue Aufgabe, auch in der übrigen Hinterlassenschaft
des Mannes Spuren derselben zu entdecken, und wir müssen
erwarten, wenigstens den Titel der Schrift irgendwo zu finden.
Denn so verhältnismässig geringe Bruchstücke aus der reichen
und vielseitigen literarischen Thätigkeit Hippolyts auf uns ge-
kommen sind, so zahlreich sind uns durch eine Reihe glücklicher
1) cf. Neumann I S. 257—264.
2) Die Gründe sind folgende: 1. Er nennt sich so Refut. prooem. S. 4,
52 fl'.: wv [cnoorüliov] rjfxtZq Sidöo'/oi tvyyävovtsq t?7? tb aixriq xÜQLXoq
HtTtxovxtq i.(j-/_it(JUTeluq xe xal öiöuaxaXiaq xal (p(J0VQ0l xrjq ixx?.Tjalaq
ktXoyiOfxtvoL.
2. Nach S. 458, 7 ff. hat er den Bann in der Römischen Gemeinde
ausgeübt: xivtq de xal int xaxayvwasi txß?.7jxot xfjq ixxhjolaq ixp^
Tjfjiwv ysvöfxevoi nQoaywQi]aavxeq avxolq inXrjd-vvav xb diSaaxa-
Xeiov avxov (seil. Callisti).
3. Die Statue des Hippolyt im Latei-anmuseum stellt ihn auf
der bischöflichen Cathedra dar. Einem Presbyter kommt der Sitz
auf der Cathedra nicht zu (cf. C. H. c. IV § 30. 32).
3) Das folgt aus dem garnicht verhehlten Ingrimm, mit dem Hippolyt
die praktischen Erfolge der Callistinischen Gesetzgebung notiert; S. 458,
ötf. : ov X(5 o^(}) ccQtaxö/iiti'oc noX).ol irchjd^vvuv xb ÖiäaoxaXsiov
uvxov. S. 460, 24tf. : wv njj öiöaoxaXelo) ov()Qeovaiv ö'/koi. Aio xal nXrj-
^ivovxai, yuvQi(i>(xfvoi inl b'/^Xoiq öiä xuq ijdovdq, ac ov ovveywQrjaiv
4) Hippolyt beschreibt die Kircheutrennung lediglich als Abfall des
Kallist von der katholischen Kirche, reiht daher auch die Sekte der „Kal-
listianer", also die Grosskirche, IX, 12 in seinen Katalog der Häresien
ein, und nennt die Kirche um- öiöaaxa/.tZov oder ayoXi^, niemals ix-
x'/.rjaLu
Zeit, Ort, Autor. 247
Zufalle die Titel seiner Werke erhalten. Eusebius (h. e. VI, 22)
fuhrt eine Reihe derselben auf; Hierouyinus hat ausserdem noch
von andern selbständige Kunde (de vir. inl. c. Ol; ferner ep.
84, 7; 36, 16; 71, 6; 70, 4; coium. in Dan. c. 9; in Sach. prol,;
in Mattb. proL); der Nestorianische Metropolit Ebed Jesu zählt
mehrere auf, die zu seiner Zeit (um 1300) in syrischer Über-
setzung gebraucht wurden 'Assemani: bibl. orient. I. S. 15;
catal. Hbr. syriac. c. 7,; und endlich ist auf der echten cathe-
dra jener leider in allen übrigen Teilen restaurierten Mar-
morstatue des Hippolyt, die im Jahre 1551 im agroYerano an
der Tiburtinischen Strasse — eben dort, wo nach der Tradition
Hippolyt beigesetzt sein soll, und wo Damasus die neuerdings
wiederentdeckte Ehreninschrift stiftete — aufgefunden wurde,
ausser dem Osterkanon auch eine Reihe von Titeln seiner
Schriften eingegraben.
Eine Schrift unter dem Titel „canones ecclesiae et prae-
cepta" findet sich dort nirgends; aber wohl bringt die Statue
einen andern Namen, den wir hier im Zusammenhang prüfen
müssen: ajcoOroXixrj jiaQaöooiq^). Schon lange Zeit ist man
1) Auf der Statue st^ht vor cl:ioozo?.ix^ napädooig der Titel: TtiQi
XccQia/xärwv. Die älteren Forscher Scaliger, St. le Mo^^ne, Th. Uale, Ed.
Bernard (alle bei Fabricius I, S. 83 f.) hielten die vier Worte auch für die
Titel zweier verschiedener Schriften. Fabricius selbst fS. 245) verband sie
zu einem Titel für die Const. Apost. Till Hippolyts; ebenso gelegentlich
G. Yolkmar: Hippolytus S. 79; Neander, K.-G. 3. Aufl. I, S. 374, Anm. 6;
Hase, K.-G. 10. Aufl. S. 90, Anm. 5; Jacobi, R. E., 2. Aufl. VI, S. 148;
Langen, Gesch. der Römischen Kirche S. 235 Anm. 3. Schwankend sind
Ki-abbe S. 241, Anm. 2; v. Drey S. 167, Anm.; Bickell S. ÜO, Anm. 12 und
Caspari III, S. 388 ff. Die vei-schiedenen Mutmassungen , welche über den
Inhalt dieser Schriften oder Schrift angestellt sin^, werden wir übergehen
dürfen. Abgesehen davon, dass der Wortlaut der Inschrift, wenn er von
einer Schrift gelten sollte, lauten müsste: ?/ tisqi yapcafx. cIttogt. naQÜö.,
ist es auch inhaltlich sehr unwahrscheinlich, dass er zu einem Titel zu
verbinden ist. Unter der ,, traditio apostolica" verstand ruan den vorhan-
denen Bestand an Glaubens- und Lebensordnungen, den man eben auf
die Apostel zurückführte; eine Konstitution in betrefl' der Charismen aber
besass man nicht. — Wie sich hierzu die von Ebed Jesu (a. a. 0.) ange-
führte Schrift Hippolyts „über die Kirchenleitung'' oder ,, Kirchenregierung"
(cf. darüber Caspari III, S. 3'88, Anm. 208) verhält, lässt sich nicht aus-
machen, auch nicht vermuten. Caspari sagi: „es liegt die Annahme nahe,
dass die von Ebed Jesu angeführte Schrift wesentlich oder ungefähr das-
selbe enthalten habe, was die in der vorangehenden Anm. augeführten
248 Siebentes Kapitel.
auf diesen Titel aufmerksam geworden, zwar nicht im Interesse
der C. H., aber doch jener Version der Const. Apost. VIII, die
unter dem Namen des Hippol3t geht. Fabricius, der Bd. I
nach S. 36 die Stiche Vignohs (a.) und ßlanchinis (b. c. = Migne
X, 88 1 — 884) reproduzierte, identifizierte die Titel jtsQi x^P^ö'
(iarcov djcoOToXix?) JtaQccöoöig, welche er für den Namen
einer einzigen Schrift hielt, ohne weiteres (cf. ad lect. S. VII) mit
dem Auszug aus Const. Apost. VIII und veröffentlichte denselben
S. 245 ff. unter dem der Statue entnommenen Titel als echtes
Werk Hippolyts. Krabbe (S. 241) besass zu wenig Sachkenntnis,
um die Sachlage beurteilen zu können, fand aber die Identifizierung
problematisch. Dem sorgfältigeren von Drey erschien die Glaub-
würdigkeit der Statue zu unsicher, die Überheferung innerhalb
der Const. Apost. zu vage und die Existenz derC. H. zu apokryph,
um diese Momente zusammenzufassen und darauf irgendeine Ver-
mutung gründen zu können (S. 166 — 177). Wieder war es der
umsichtige Bickell, welchen diese dreifache Überlieferung über
Schriften Hippolyts anscheinend ähnlichen Inhalts stutzig machte,
und er erklärte (S. 60 f.): „Da der Bischof Hippolytus
auch anderweit als ein solcher erwähnt wird, welcher apostolische
Überlieferungen schriftlich aufgezeichnet haben soll, so wäre
es möglich, dass der Verfasser des 8. Buches eine solche Schrift
des Hippolytus bei der Zusammenstellung apostolischer Über-
lieferungen benutzte." Von den C. H. hatte Bickell eine ganz
falsche Anschauung, von dem Auszuge der Const. Apost. VIII.
unter Hippolyts Namen eine nur teilweise richtige, aber ihr
Zusammentreffen mit dem Titel der Statue ist ihm dennoch
bedeutsam. Diese Besonnenheit, die auch hier ihr Ziel nicht
verfehlt, sticht von der kühnen Identifizierung des Fabricius und
der schroffen Abweisung v. Dreys in gleicher Weise vorteilhaft ab.
Dem wahren Sachverhalt am nächsten aber kam Caspari,
in seiner gründlichen literärgeschichtlichen Untersuchung über
Hippolyt (Bd. III, S. 377— 409), der besten, welche wir besitzen *);
griechiscben und orientalischen Handschriften". Es sind das die C. H. und
die Const. Apost. VIII Hippolyts. Gegen diese Annahme spricht Ibn-al-
Assal (s. oben S. 19 f.), dem die C. H. nur in Ägypten bekannt waren. Allem
Anschein nach haben sich die C. H. in den syrischen Kirchen nicht er-
halten.
1) Sehr gut ist auch der Artikel „Hippolytus" in Smith and Wace,
Zeit, Ort, Autor. 249
und es ist nur zu bedauern, dass er Hanebergs Ausgabe der
C. H. nicht kannte und sich so in seinem Urteil über dieselben
von Bickell und von Drey abhängig machte i^S. 3S6, Anm. 207),
er würde sonst zweifellos das Richtige getroffen haben. Er
erklärt nämlich (S. 390, Anm. 212): „Man kann, wenn dxooxo-
XixTJ jiaQäöoGtq eine eigene Schrift bezeichnet, es im engern
Sinn fassend, an die regula fidei denken (cf. Iren. adv. haeres.
II, 9, 1; III, 2, 2. 3, 1—4. 4, 1. 2. 21, 3; V, 20, 1. Hipp. ctr.
Noet. 17 und Orig. de princ. lib. I praef. n. 2), aber auch es im
weiteren nehmend, an sie und an die apostolischen Überliefe-
rungen in Bezug auf Kirchenverfassung, kirchlichen Kultus und
Kirchen gebrauche (cf. z. B. Eus. h. e. V, 23), Dinge, die übri-
gens bisweilen auch für zur regula fidei gehörig angesehen
wurden (cf. z. B. Polykrates v. Ephesus bei Eus. h. e. V, 24)."
Er beweist dann aus einer Anführung bei Hieronymus (ep. 71),
die uns noch weiterhin zu besprechen obliegt, dass Hippolyt
wirklich eine Schrift solchen Inhalts geschrieben habe, und
schliesst (S. 391 Anm.): „Hat er nun aber über die Kirchen-
gebräuche in Bezug auf ihr Verhältnis zur ,traditio apostolica'
oder über diese in Bezug auf jene geschrieben, so kann das,
was er hierüber geschrieben, leicht ein Teil einer Schrift über
die ,traditio apostolica', ihr Verhältnis zum kirchlichen Gemein-
glauben und zu den Kirchengebräuchen überhaupt gewesen sein."
Die Richtigkeit dieser Sätze wird nicht zu beanstanden
sein und somit auch nicht die Möglichkeit, dass die C. H. den
Titel ajcoöroXLxrj jcaQaöodiq geführt haben können. Denn die
C. H. enthalten ja die „traditio apostolica" ausser ihrem weiteren,
auch ihrem engern Begriffe nach; das Symbol steht c. XIX
§ 124 ff. Und wir haben keinerlei Veranlassung, noch, wie
Caspari will, zu erwarten, dass die Kirchengebräuche und die
regula fidei zur „traditio apostolica" in Beziehung gesetzt
würden.
Aber an der Hand der C. H. können wir hier noch weiter
gehen. Die C. H. fordern für sich den Titel ajtooroXixr
Dictionaxy of Christian biography Bd. 3 (1882) Sp. 85—105, da sich der
Verfasser, George Salmou, gänzlich auf die Schultern von Döllinger und
Caspari stellt. — Auffallend wenig bietet dagegen Fechtrup in Wetzer und
Weites Kirchenlexikon Bd. 6 (1889) Sp. 12—21.
250 Siebentes Kapitel.
jcaQäöoöig. Denn der c. XXIII § 252 — 254 — der Schluss der
ursprünglichen K.-O. — lautet: „Fratres nostri episcopi in
suis urbibiis singula quaeque secundum mandata apostolo-
rum, patrum nostrorum, disposuerunt, quae omnia propter
defectum officii nostri commemorare non possumus.
Posteri nostri caveant, ne illa immutent; dicit enini de doctrina,
illam esse ampliorera mari, sine fine. Magno igitur studio conten-
damus, ut acquiramus doctrinam secundum varias species, quam
ubi invenimus recipiamus". Der Verfasser führt also nicht
allein den gesamten Inhalt seiner Schrift an organisatorischen,
disziplinaren und kultischen Vorschriften auf apostolische Über-
lieferung zurück; er ist sich sogar bewusst, dass der auf An-
ordnung der Apostel beruhende Fond der Kirche ein noch weit
grösserer ist, als er hier seinem augenblicklichen schriftstelle-
rischen Zwecke nach aufzuzählen vermag; er führt ein Wort
Ungewisser Herkunft von der Lehre, die umfassender sei als das
Meer, an, um ihren unbeschreibVjaren Umfang zu verdeutlichen.
Der bischöfliche Verfasser weiss ferner nicht allein sich und
seine Kirche in diesem apostolischen Bef?itz, derselbe ist auch
in allen Kirchen des Erdkreises vorhanden. Und von den
Aposteln herstammend ist dieser Bestand vermittelst des
Episkopats, durch jenen „ordinem episcoporura ita per
successionem ab initio decurrentem, ut primus ille episcopus
aliquem ex apostolis vel apostolicis viris, qui tarnen cum apo-
stolis perseveraverit, habuerit auctorem et antecessorem" (Tert.
de praescr. 32 Öhler II, 29), und weil die Bischöfe, welche
diese Einrichtungen getroffen, den Geist der Apostel besitzen
(c. III § 13). Es ist dieselbe „schillernde", mehr dogmatische
als historische These, mit der die ersten altkatholischen Väter
die apostolische Lehre verteidigten (cf. Harnack, D.-G. I^,
S. 329 ff.), die aber hier schon ein überwiegend dogmatisches
Gepräge hat und in ihren beiden Behauptungen, der der Rück-
führung der kirchlichen Praxis auf die Zeiten der Apostel und
der der Uniformität dieser Übung allerorten, aller Geschichte
ins Gesicht schlägt.
Wären uns die C. H. titellos überliefert, so dürfte ihre
Identität mit der ajcooroXixr) jtaQccSooig der Statue als zweifel-
los gelten. Unter den bestehenden Umständen aber bleibt der
Einwand, dass die C. H. in der vorliegenden Form den Titel
Zeit, Ort, Autor. 251
tragen: „canones ecclesiae et praecepta", weil man nicht sagen
kann, dass dieser Titel im 3. Jhdt. unmöglich gewesen wäre;
Er ist ebenso allgemein und unbestimmt wie der der Statue.
Wenn wir uns aber erinnern, dass sich derselbe in einer Über-
schrift findet, von der ausser der Berufung auf die „man-
data apostolorum", die sich doch auch dort erhalten
hat, nur der Name des Hippolyt echt ist, so wird die Annahme
nicht schwer sein, dass im Laufe der Zeit aus dem kurzem
Titel: „Hippolyti episcopi traditio apostoKca" sich der längere
gebildet hat: „canones ecclesiae et praecepta, quae scripsit Hip-
polytus, princeps episcoporum Romanorum, secundum
mandata apostoloruni" etc. ^).
Wenn also in den C. H. eine Schrift Hippolyts anzuerkennen
ist — und das dürfte im Vorhergehenden dargethan sein —
wird es als höchst wahrscheinlich gelten müssen, dass in ihr
die cuioGToXixrj jiaQccöoOig auf uns gekommen ist.
Wie bereits nachgewiesen, ist der Angabe der Const.
Apost. VIII, dass ihr Inhalt von c. 4 an auf Hippolyt zurück-
gehe, Glauben zu schenken; das Buch stellt eine, allerdings
sehr tiefgehende Bearbeitung der äjtooroÄix?} jtaQuöootg dar.
In den c. 1 und 2 dort aber ist ein, mit dem übrigen Inhalt
1) Bei einer Schrift Hippolyts ist eine derartige Annahme ohnehin
eine leichte. Caspari führt in der ohen ex-wähnten Abhandlung eine Reihe
von Beispielen an, wie sehr sich die Titel der Hippolyteischen Werke im
Laufe der Zeiten geändert haben, und wie wenig sorgsam das Morgenland
in dieser Hinsicht war. Zwei Beispiele mögen genügen. Die Schrift tieqI
dvaardaswg (Niceph. CalHsti; Hieron: de resurrectione) nennt Anastasius
Sinaita: o ?.öyog TtfQl dvaaräasiog xal dcp^agaiag; in syrischen codd. heisst
sie: 0 Xöyog ntQl dvaoräoscog UQog Mäfi/naiav zrjv ßaalXioaav oder 6
Xoyog ngbg MäfXfiaLav ztjv ßaaü.iaoav, Theodoret citiert sie als iniaTO?.ij
TiQoq ßaai).i6u rivd, und doch ist sie wahrscheinlich eben der auf der
Statue erwähnte nQOXQinnxbg TCQog Ssßrjgeivav (Caspari III, 392 f.). Nach
Döllingers Vermutung hätte also die Überlieferung hier an die Stelle der
zweiten Gemahlin Elagabals, Julia Aquilia Severa, die Mutter Alexanders,
Julia Mammäa, die bekannte Christenfreundin, gesetzt. — Die Schrift ,de
antichristo' fHieron.) führt in der orientalischen Überlieferung die unzu-
treffend erweiterten Titel: Xöyoi negl dvvr/Qiatov (Germanus von Constant.),
nsQl xfjg TcaQOvoLag xov dvxi-iQiaxov (Niceph. Call.), thqI -/qioxov xal dvxi-
XQiaxov (Joh. Dam.; Photius), endlich: UfQl xov awxi]Qog ijfi(Dv ''Irjoov
XQtaxov xal negl xov uvvixQioxov (codd.) (Caspari III, 391 f ).
252 Siebentes Kapitel.
von Const. Apost. VllI nur künstlich durch c. 3 in Verbindung
gebrachter Aufsatz über die Gnadengaben erhalten, der in den
Handschriften der älteren Receusion auch noch den Titel jctgl
XagiOficcTcov ^) führt. Es lässt sich nun nicht nur durch das
äussere Zusammentreffen der Benennungen, sondern auch durch
innere Gründe wahrscheinlich machen, dass hier in später Über-
arbeitung der auf der Statue erwähnte Hippolyteische Trak-
tat jitQL yiagLOiiärayv erhalten ist '^). So stellt denn das 8. Buch
der Const. Apost. eine Überarbeitung von zwei inhaltlich sehr
verschiedenen Werken Hippolyts dar, die aber auch auf dem
Verzeichnis der Statue in dieser Reihenfolge nebeneinander
genannt sind. Durch das Spiel des Zufalls ist in der hand-
schriftlichen Überlieferung der Const. Apost. von dem ersten
Werk der Titel, von dem zweiten der Name des Verfassers
erhalten worden. Dies ergänzt sich gegenseitig. Macht der
Inhalt des ersten es wahrscheinlich, dass die Abhandlung ütegl
XaQiOfidrcov die auf der Statue dem Hippolyt zugeschriebene ist
(cf. Anhang I), so wird das ein neuer Grund für die Annahme,
dass das Werk des Hippolyt, auf das sich der folgende Ab-
schnitt beruft, eben die mit jener kopulierte djioozohxiij jtaQcc-
öooig ist.
Wir müssen noch einmal zurückgreifen.
Wir hatten es soeben als eine zum guten Teil dogmatische
Behauptung gekennzeichnet, wenn der Verfasser den Inhalt
seiner K.-O., die ja keineswegs nur allgemeine Grundsätze, son-
dern gerade eine Masse detaillierter, häufig kasuistischer An-
ordnungen enthält, als axooroXixrj jcagaöocig bezeichnet und
sein Werk danach benennt. Wir mussten das als eine Be-
trachtungsweise charakterisieren, die aller geschichtlichen An-
schauung entgegengesetzt ist, wenn diese Bestimmungen über
die Ordinationen, die Vorschriften in betreff des Kultus und
der Observanzen des täglichen Lebens, die handgreiflich ein
Produkt geschichtlicher Entwicklung sind, auf die Apostel
zurückgeführt wurden und sogar durch die Berufung auf die
1) Vollständig: 6i6aoxu)du nävzwv xüJv aylcov anoaroXmv tisqI z«C*'
afj.dr<ov (oxoniensis).
2) Ich kann hier nur auf die manches Gute enthaltende Ausführung
von Bunsen (Bd. I, S. 43-4 ff.) verweisen; das Nähere s. Anhang I.
Zeit, Ort, Autor. 253
„fratres nostri episcopi" eine Uniforniität der Praxis behauptet
wurde. Die These ist aber noch von einem andern Gesichts-
punkt aus zu würdigen. Der Verfasser bemüht sich nämlich
augenscheinlich, für sein Werk diesen Rechtstitel zu wahren,
und wenn auch seinen Bemühungen faktisch nicht der erwünschte
Erfolg zuerkannt werden kann, sind sie doch als solche zu
registrieren.
Wir hatten oben schon mehrfach Gelegenheit, darauf hin-
zuweisen, dass der Verfasser in einigen Einzelheiten thatsäch-
lich auf dem Boden der Tradition gegenüber von „Neuerungen"
steht. Die Eucharistie will er in abendlicher Stunde gefeiert
wissen, während TertuUian (de cor. 3) bezeugt, dass sie zu glei-
cher Zeit in Carthago in den morgentlichen Gebetsgottesdienst
verlegt war. Für diesen nebensächlichen Punkt hätte sich der
Verfasser in der That auf apostolische Tradition berufen können.
Es sei auch an das Verhältnis von Episkopat und Presbyterat
erinnert, das entschieden ein altertümliches Gepräge hat. Ferner
die exorcistischen Befugnisse, welche Bischof, Presbyter und
Diakon haben, und die beispiellose Wertschätzung derselben
treten erst in das richtige Licht, wenn wir uns erinnern, dass
wir hier wenige Jahrzehnte vor der Einrichtung des ordo
minor der Exorcisten stehen. Hätten wir ein grösseres Material
den C. H. zur Seite zu stellen, würde sich vielleicht erweisen
lassen, dass der Verfasser überhaupt das kirchliche Herkommen
zu konservieren bemüht ist, und dass die angeführten Fälle
nicht zufällige sind. Vor allem aber ist hier das Bestreben
des Verfassers zu betonen, die kirchenrechtlichen Stücke der
Pastoralbriefe in seiner Schrift auszunutzen. Die starke Be-
nutzung derselben ist um so auffälliger, als Citate und An-
spielungen auf Schriftworte in dieser trockenen Schrift nicht
eben häufig sind.
Für die Qualitäten des Bischofs (c. H § 7) beruft er sich
auf die Ausführungen I. Tim. 3,2—7; Tit. 1, 7 f.; „sedatus sit,
sicut de illo in apostolo scriptum est", so resümiert er die Forde-
rungen des Sittenspiegels dort. Es muss daher als wahrschein-
lich gelten, dass auch in c. V § 33, über den Diakonat, das
„observentur canones singulares" trotz des scheinbar ungünstigen
Wortlautes als Bezugnahme auf 1. Tim. 3, 8— 11, den Sitten-
spiegel der Diakonen, aufzufassen ist; und wenn vom Lektor
254
Siebentes Kapitel.
c. VII § 48 gefordert wird: „ornatus sit virtutibus diaconi", so
mag auch dies auf das angeführte apostolische Wort zurück-
blicken, obwohl seine ganze Bedeutung schwerlich darin auf-
geht. Dasselbe Verfahren, längere Partien der Pastoralbriefe
in kürzeren Worten zusammenzufassen, ist bei der Konstitution
über Witwe und Jungfrau (c. VII § 50. 51) zu bemerken. Bei
beiden wird nichts weiter gesagt, als dass ihre Unbescholtenheit,
ihre sittliche Integrität von den Nachbarn bezeugt w^erden soll.
Die Bestimmung geht offenbar auf das: X^Q^ xaraZsytoO^co
tv tQyoig xaXolg [laQxvQovfiivi] I. Tim. 5, 9 f. zurück und
hat auch ganz das negative Gepräge der langen Ausführung
I. Tim. 5, 3—16.
Das umgekehrte Verfahren ist c. XVII § 81 flF. zu bemerken.
Das ganze Kapitel über die christliche Ehefrau erscheint ge-
radezu als eine Paraphrase vom I. Tim. 2, 9 — 12. Fast jedes
Wort hier ist dort in einer dem wirklichen Leben entsprechen-
den, praktischen Vorschrift ausgeführt.
Sioavrcog yvvaixag av xara-
oxolij xoöfiic^, jiteTU alöovg xal
Mulier libera ne veniat veste
variegata in ecclesiam, tamesti
6cocfQ00vv?]g xoöfjfiv tavrag, \ sie maritus praescribit, neve
fi)) Iv jtXiynaGLv xal y^vöm i) \ crines deraittat solutos, habeat
(laQyaQixaig '/} l(/aTiOfjm jtoXv-
xeXsI, dXX' o jiQtuiH jvvai^lv
ajcayysXXoffiraig ß^eoöeßsiar, 6i
EQycov ayad^öJv. Pvi'ii kv rjOv-
yia fiav&avtxco iv jtaö^] vjco-
rayfi • ÖLÖdoxeiv Öh yvvaixl ovx
ejiixQtjico, ovdi avO-evxtTv dv-
d()oc, dXX^ tii>uL iv rjOvyJa.
potius capillos complexos in
domo Dei, neve faciat cirros
frontales in capite, quando vult
participare mysteriis sacris ; neve
det infantes, quos peperit, nu-
tricibus, sed ipsa sola eos nutriat
secundum nomen conjiigii; neve
administrationem familiae ne-
giigat, neve in aliqua re marito
adversetur. Quodsi maritum
prudentia et scientia superat,
tantummodo omni tempore
Dei recordatione fruatur. Si
omnino mares scientia superat,
hancpraestautiam nemini osten-
dat, sed potius serviat marito
ut domino; cogitetque de pau-
peribus, quasi .sint propinqui
Zeit, Ort. Autor.
255
ipsius, et curam habeat obla-
tionumjonge refugiens a mundo
vano. Neque enim tu, quae pre-
tiosorum lapidum et margari-
tarura ornaraentis superbis, tarn
pulchra es ut illa, qaae sola na-
tura et bonitate splendet.
Auch sonst sind noch eine Reihe mehr oder weniger deut-
licher Anführungen von Worten, Ausdrücken und Gedanken
der Pastoralbriefe zu notieren.
7j ÖS hvTcog '/?]Qa jiqoo- j accipe orationes ejus et ob-
^tvei rate öerjOtötv xal ralg j lationes ejus, quastibiof-
jcQoosvxccig vvxrog xal ?]fie- feret die noctuque.
Qag I. Tim. 5, 5. ! c. III § 16.
Xr/Qa — d {hXißof/ivoig Itci'iq- I [catechumenum] debiles su-
XEOBV 5, 10. j stentasse. c. XIX § 102.
XhQOLL — XaXovoai xa ^ij öiovxa , [catechumenum] se ab omni
5, 13. I perverso sermone custo-
disse. c. XIX § 102.
milites ab omni mala
I loquela abstinuerunt.
: c. Xm § 72.
(irjöefiiav dtpoQi^r/v öiöövat roö \ neve sint scandalo hominibus,
avTixEi/Jtvcp XoLÖOQiag yÜQiv j ita ut in contumeliam vertatur
5, 14. I quivosinvitavit. c.XXXlV§174.
ot xa-ilcög:T()0£öTCöTf$ jr(>fö^t;- I [presbyter] exammetur, si
XEQOi ÖLJiXrg xifiT]g aS,tov- I est discipulus, attamen caret,
o&cooav, fiaXioxa ol xojiicör- \ quod presbyteros decet. Postea
xsg IvXöyqj xal ÖLÖaoxaXia. \ in societatem recipiatur et du-
5, 17. plici honore afficiatur.
i c. IX § 57. .
X^Tgag Tcr/fc'cog fiTjösvl sTtixi&^si si quis petitiouem porrigit, quae
5^ 22 I ad ipsius ordinationem pertinet,
I — non prius ordinetur,
j quam — c, VIII § 53.
JCQSOßvxtöag — — — ^W | hujus generis mulier iuspe c-
G(og)Qovi^coGiv xag veag g)cX- ' trix praeponenda est, ne
avÖQOvc: eIvul sint immundae etc.
Tit. 2, 3 f. ! c. XVII § 88.
256
Siebentes Kapitel.
iva o £| ivavxiac h'XQajii] fi?j-
(pavXor 2, 8.
ut videant gentes mores vestros
cum invidia. c. XXXV § 182
(cf. c. Hl § 16; c. XIX § 148;
c. XXXIV § 175).
in aquam regenerationis
c. XIX § 115.
hos dignos reddidisti, qui
iterum nascerentur, et super
quosspiritumtuumsanctum
effundis, ut jam uniti sint
corpori ecclesiae, nunquam se-
parandioperibus alienis. Da
potius, quibus jam dedisti remis-
sionem peccatorum, etiara agga-
ßwva regni tui per dominum
nostrum J. C, per quem etc.
c. XIX § 1 37 f.
öia ?.ovTgov jiaXiryevsoiag
3, 5.
xara t6 avzov sXeog eöcoobv
r/näc, öux Xovxgov jiaXcv-
yEVt'Tiac xal dvaxaivcooscog
jcveviiaxoq ayiov, ov l^t-
X^BV s(p Tjfiag JtXovoicog öia
'ItjOov xgiarot rov oojtiigog
Tjficäv, tva öixaicoB^ivTsg xrj
sxeivov x^gixi xXrjgovöfioi ye-
vr]^m(i€V xax' kXjtlöa ^(OTJg
aioivlov. 3, 5 — 7.
'iva g)govxiL,oMjiv xaXcöv eg-
ycov Jtgoioxaod ai ol Jtsjci- j
oxevxoxBQ &ecö 3, 8. '
Bemerkenswert ist vor allem, dass der Verfasser mehrfach
den Stoff für positive Bestimmungen, die uns singulär erscheinen
und ihrer Natur nach auch selten gewesen sein müssen, aus den
Pastoralbriefen schöpft. Wahrscheinlich haben wir in der Be-
stimmung über den zureisenden Presbyter c. IX § 57 f. eine Um-
kehrung von I. Tim. 5, 7 zu finden; ebenfalls stammt die in-
spectrix beim Gottesdienst wohl aus Tit. 2, 4 ff.
Die Bedeutung, welche die Pastoralbriefe für die kirchen-
rechtliche Literatur der alten Kirche haben, ist schon bei eine
andern alten Urkunde, den Quellen der ,, Apostolischen Kirchen-
ordnung", bemerkt worden (cf. Harnack: Texte und Unters. II, 5
S. 50 ff.). Der Muratorische Fragmentist sagt, dass sie diesem
Dienste, welchen sie geleistet, ihre Stellung in dem Schriften-
kanon zu verdanken hätten (in ordinatione ecclesiasticae disci-
plinae sanctificatae sunt). Auf dies Wort dürfen wir bei Ge-
legenheit der C. H. allerdings nicht Bezug nehmen. Die Benutzung
hier hat ihren Grund in der schon erfolgten sanctificatio der
Pastoralbriefe, nicht umgekehrt. Und wir glauben nicht zu
irren, dass sich Ilippolyt durch diese weit- und tiefgehende Be-
nutzung der apostolischen Briefe, durch seine Berufung auf das,
Zeit, Ort, Autor. 257
was „in apostolo scriptum est" (c.II § 7) oder auf das „matidatum
apostolorum" (c. XXI § 217), das historische Anrecht auf den
Anspruch verschaffen wollte, seine Schrift über die kirchliche
Praxis als „apostolische Überlieferung" zu bezeichnen. Das Ver-
fahren leistet nicht, was es soll. Denn was somit als apostolisch
erwiesen wird, kommt der Masse des Nichterwiesenen gegen-
über kaum in Betracht; aber als historische Stütze einer doc^-
matischen Behauptung ist es anzusehen.
Es ist noch eine schon oben angeführte Notiz zu prüfen,
die bis jetzt anscheinend mit Recht auf die ajcootoXixr jraoä-
6oGiq Hippolyts bezogen wurde: Hieronymus, ep. 71 ad Lu-
cinium, n. 6 (Migne I, 672): „De sabbato, quod quaeris, utrum
jejunandum sit, et de eucharistia, an accipienda quotidie, quod
Romana ecclesia et Hispaniae observare perhibentur, scripsit
quidem et Hippolytus, vir disertissimus, et carptim diversi scrip-
tores e variis auctoribus edidere".
Wir mussten die Stelle schon mehrfach erwähnen; sie war
uns vor allem deswegen interessant, weil Caspari (III, S. 390)
durch sie auf die richtige Anschauung von der axoöxoXix'q
jtaQaÖooig Hippolyts geführt wurde. Hieronj^mus ist sonst kein
zuverlässiger Gewährsmann, wo er literärgeschichthche Notizen
giebt; aber in diesem Falle ist sein Zeugnis kaum zu beanstan-
den. Das Sabbathfasten war wirklich im Anfang des 3. Jhdts.
schon eine Streitfrage, wie wir aus Tertullian wissen (de jejun. 14
Reiffi u. Wiss. I, S. 293, 5 ff.: „quamquam vos etiam sabbatum,
si quando, continuatis, numquam nisi in pascha jejunandum
secundum rationem alibi redditam"; cf. A. Linsenmayr, Entw. der
kirchl. Fastendisciplin 1877, S. 83 ff.), und dass die Frage, ob
täglich ein Abendmahlsgottesdienst zu halten sei, dieselben
Jahrzehnte beschäftigt haben muss, haben wir schon oben zu
begründen Gelegenheit gehabt. In der ajtoOroZixr] jtagdöoöig
aber ist über beide Fragen nichts zu lesen; sie sind dort um-
gangen. Als allgemeine Fasttage werden ausser dem Oster-
fasten (c. XXII § 195) nur die Stationstage festgesetzt (c. XX
§ 154); über weiteres Fasten wird hinzugefügt, dass es ver-
diensthch sei; eine ausdrückliche Bestimmung über das Sabbath-
fasten ist also nicht getroffen. Die eucharistischen Gottesdienste
ferner sind — ausser dem sonntäglichen — dem Bischof anzu-
setzen überlassen (c. XXXVII § 201); die Entscheidung, ob für
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 17
258 Siebentes Kapitel.
oder wider tägliche Eucharistie, ist also in sein Belieben ge-
stellt. Auf die ajtoOToXix?) jcagadoOig Hippolyts kann sich also
die Angabe des Hieronvmus nicht beziehen, oder wir müssten
gerade an beiden angeführten Punkten einen Ausfall konsta-
tieren. Bei näherer Betrachtung ist aber die Bezugnahme auf
eine Schrift wie die unsere durch den Wortlaut selbst aus-
geschlossen. Hieronymus sagt: „de sabbato et de eucha-
ristia — — scripsit Hippolytus, et carptim diversi
scriptores — — edidere". Der Gegensatz zu den gelegent-
lichen Äusserungen der , diversi scriptores" fordert eine beson-
dere Schrift bezw. zwei Schriften Hippolyts, welche diese Gegen-
stände gesondert behandelten. Wollte Hieronymus beiläufige
Äusserungen aus einer die gesamten Kirchengebräuche um-
fassenden Schrift anführen, so konnte er sich so nicht aus-
drücken. Wir werden also eine bezw. zwei Monographien
Hippolyts über diese beiden zu seiner Zeit auftauchenden
Fragen zu konstatieren haben, die mit der ajioOToXixrj jiaQct-
öoaig nichts zu schaffen hal)en. —
Damit, dass wir in den C. H. die ajroötoXixrj jtaQaöoOig Hip-
polyts wiedererkennen dürfen, haben wir zugleich die Lösung
eines Rätsels, das dieselben gleich in ihren ersten Zeilen dem
Leser aufgeben. Denn wie kommt es, dass eine K.-O., die sonst
rein sachlich abgefasst ist und den Ton kurzer, statutarischer
Bestimmungen kaum je verlässt, in c. I § 1 ff. ein Glaubens-
bekenntnis aufstellt und im Namen einer Mehrheit unter Ver-
sicherung der eigenen Einigkeit eine Anzahl von Häretikern
von der Gemeinschaft der Kirche ausschliesst und neutral Ge-
sinnte vor der Häresie eindringlich verwarnt? Von diesem
Anfang führt keine Brücke zu der eigenthchen K.-O. hinüber;
auch ist kein Grund vorhanden, ihn für einen spätem Zusatz
zu halten. Das kann seine Erklärung nur in konkreten Ver-
hältnissen, unter denen der Verfasser schrieb, haben, iind es
findet dieselbe in dem Streit zwischen Hippolyt und Kaliist und
der daraus entspringenden Kirchentrennung. Aus der Refut.
omn. haeres. wissen wir, dass Hippolyt anfangs noch als Pres-
byter der Gemeinde des Bischofs Kailist angehörte; aus Furcht
vor ihm schloss Kailist den Sabellius von der Kirche aus. Die
Trennung zwischen beiden erfolgte aus dogmatischen Gründen.
Hippolyt erklärte die Vermittlungsformel Kallists für ein Ge-
I
Zeit. Ort, Autor. 259
misch von Theodotianismus und Sabellianismus — was sie auch
war — , und dieser beschuldigte jenen des Ditheismus. Von
diesem Zeitpunkt an bezeichnet Hippolyt die Kirche Kallists
als die Sekte der Kallistianer, er nennt sie nur eine o^oXi) oder
diöaoxaXklov, sich selbst legt er aber die vollen Prädikate eines
Bischofs bei (cf. auch Döllinger S. 100 ff.)-
In eben diesen Streit fuhrt uns die ajrooroXix^ jcaQaöooiq
ein. Zwar das positive Bekenntnis, das c 1 aufgestellt wird,
ist wortarm. ^Yerbum est filius Dei, qui est creator omnis crea-
tiirae, visibilis et in\Tisibilis''. Von Hippolyt, dem geschulten
Theologen und fnichtbaren Ketzerbestreiter, würden wir mehr
zu erwarten berechtigt sein. Die Interpolation gerade an dieser
Stelle erweckt den Verdacht, dass das Bekenntnis nicht wort-
getreu erhalten ist; wie denn dogmatische Formeln bei der
Überlieferung unsrer Schrift am meisten geföhrdet waren. Aber
der eigentliche Streitpunkt ist nicht verwischt. „Ante omiiia
nobis disserendum est de fide sacra sana, quae est de domiuo
nostro Jesu Christo'': ,,hoc statuimus unauimi contra istos
perditos homines, qui de verbo Dei nefaria edixerunt".
Die Ketzerei, um derentwillen die Gegner ausgestossen
werden, ist also eine christologische , und die Verurteilung er-
folgt vom Standpunkte der Ao/o^-Christologie aus. In treffend-
ster Weise ist in diesen Worten der Gegensatz de.s Hippoly-
teischen Standpunktes gegen die dogmatische Formel Kallists
hervorgehoben; man vergleiche nur die breitere Dar.stellung
Refut. IX, r>; 45S, 79 ff.: [KcJ.Xiozoz] IcptvQ^v atgsotv roc-
äv6t, Xiycov rov Xöyov avrov tivaL vlov, avTov xal Jta-
riga ovofiCiTt iiev xaXovf/evov, ev Ö£ 6v ro nvtv^ia ädiaiQaroi'xrX.
So ist denn c. I ein höchst wertvoller Be.«taudteil der C. H.
Es sind die Eierschalen, welche unsrer K.-O noch anhaften.
Wegen der häretischen Christologie des Kailist glaubt sich Hip-
polyt von ihm und seiner Kirche trennen zu müssen. Er schaart
seine Anhänger um sich, und „arcta unione conjuncti", schliessen
diese ,discipuli scripturarum", die Vertreter der scbriftgemässen
Lehre von Chnstus, Kalbst und seine Anhänger, „(|ui de verbo
Dei nefaria edixerunt", von der Kirche aus, „quia non eonsentiunt
ecclesiae in Deo" M- Der Ton. den Hippolyt in der djiooToXixt]
1) Das schliesst natürlich nicht aus. dass Kaliist ruit seiner Exkom-
17*
2ß() Sißbentes Kapitel.
jcagäöoGig anschlägt, ist derselbe, den er in der Refut. redet.
Dort erhebt sich das Oberhaupt der rechtgläubigen Partei gegen
die Gemeinde des mächtigen Gegners in dem Bewusstsein, die
„discipuli scripturarum" hinter sich zu haben; hier sucht der be-
rühmte Schriftsteller das Andenken des vielgewandten Kirchen-
politikers zu brandmarken, indem er sein Leben und seine Lehre
beleuchtet.
Noch handgreifhcher als der Anfang nimmt der Schluss
unsrer K.-O. gegen Kallist Stellung. „Debemus igitur vigiles
esse omni tempore, non iudulgentes oculis nostris somnum.
Cavendum est, ne somnolentia nos opprimat, donec inveniamus
locum domino, neve quis dicat: Equidem et baptizatus et cor-
pore Christi pastus sum, et fretus dicat: Sum christianus, et in-
veniatur talis amator deliciarum, aversus a mandatis Christi.
Talis similis esset homini sordibus pleno, qui in balneum qui-
dem intravit, sed prius inde exivit, quam bene defricatus esset,
ita ut sordes in eo etiam postea inveniantur. Ille enim non
adhibuit exustionem spiritus, de qua loquitur beatus Paulus
apostolus monens, ut simus ferventes spiritu omni tempore"
(c. XXXVIU § 258—260). War oben die dogmatische, so wird
hier die ethische und kirchenpolitische Position des Gegners ver-
dammt. Denn darauf beruhte ja gerade die Macht des Kallist,
dass er es so gut verstanden hatte, mit dem sittenlosen Leben
der Grossstadt zu paktieren und die Kirchen gesetze nach dieser
Richtung hin zu ermässigen. Er vergab darum alle Fleisches-
sünden; er stellte den teuflischen Satz auf, dass alle in anderer
Kirchengemeinschaft begangenen Sünden vergessen seien, wenn
man zu seiner Kirche übertrete; er erlaubte vornehmen Frauen
die Heirat mit Sklaven und Freigelassenen. Er säumte auch
nicht, seine Praxis zu einer Theorie auszubauen; durch die
Arche Noah mit ihren reinen und unreinen Tieren, wie durch
das Unkraut im Acker Mt. 13, 29 bewies er das notwendige
Vorhandensein der Sünder in der Kirche. Der Erfolg musste
genau der hier geschilderte sein , dass die Christen in dem Be-
munikation dem Hippolyt schon zuvorgekommen war. Im Gegenteil ist
dies nach der Lage der Dinge wahrscheinlich. Nachdem Kallist die Nutz-
losigkeit seiner Vermittlungspolitik eingesehen hatte, entledigte er sich
und die Kirche der extremen Spitzen beider Parteien, zuerst des Sabellius,
dann des Hippolyt.
Zeit, Ort, Autor. 261
«vusstsein, der Kirche durch Taufe und Abendmahl verbunden
zu sein, ihr Gewissen einschläferten und sich skrupellos den
gewohnten Lüsten hingaben. Denn das ist der Nerv seiner
ganzen Gesetzgebung, dass er ra. jiQoq rag rjöovag roTg avd-Qcojtoig
ovyxoyQEtv tjisvörjos (Refut. IX, 12; 458, 1 f.).
Und wieder ist hier d(!r Vergleich mit der Schilderung in
der Refut. sehr lehrreich. Hier in der aTtootoXizri :raQäöoOtg
sieht Hippolyt ahnenden Geistes voraus, was für ihn und seine
Kirche die grösste Gefahr ist: der Hang der Christen zum
bequemen Leben in heidnischen Lüsten, die der Gegner so
milde zu beurteilen wusste; und er kann die Feder nicht nieder-
legen, ohne seine Gemeinde noch einmal eindringlich davor
zu warnen; dort in der Refut. berichtet seine rächende Muse,
welche Erfolge sein Rivale durch die bezeichnete Taktik sich
errungen hatte.
An diesen beiden Stellen, dem Anfang und Schluss, lässt
sich auch noch ein letzter Beweis für die Autorschaft Hippolyts
erbringen: die charakteristische Diktion. Wir hatten bis dahin
auf diesen Beweis Verzicht leisten müssen, da uns keine Schrift
Hippolyts erhalten ist, die wir der „traditio apostolica" inhaltlich
zur Seite stellen könnten, und diese in ihren knappen, sachlichen
Ausführungen wenig Raum zu allgemeineren Sätzen lässt, an
denen die Sprache Hippolyts zu erkennen wäre. Die einzige
sachliche Parallele — soweit ich sehe — findet sich in den
Andeutungen über den Taufritus im Kommentar zu Daniel
(ßardenhewer S. 73), die aber wenig austrägt, da uns nur das
Osterfest als solenner Tauftag (cf Tertullian, de bapt. c. 19) und
die bekannte Salbung nach der Taufe namhaft gemacht werden.
Wichtiger könnte scheinen de antichr. c. 59; S. 31, 3 ff , wo
bei Gelegenheit eines Vergleiches der Kirche mit einem Schiffe
gesagt wird: xXif/aB. ev acrfi dg vi\)og aväyovoa dg x6 xtgag
eixcov Oijfieiov Jta&ovg ygiOrov. tXxovOa rovg jciorovg dg dva-
ßaoiv ovQaj>(äv. oi(paQOL dt Im ro xtQag tgj' vxpTjXov aigofisvoi
xasig JiQ0<p7]Ta>v iiuqtvqojv T£ xaX ajtoöToXcov slg ßaoiXslav
XQiOTOV dvajiavofiivcov. Die Reihe: Propheten, Märtyrer, Apostel
scheint doch eine derartige Hochschätzung des Martyriums zur
Schau zu tragen, wie man sie nur dem Verfasser der „traditio
apostolica" zutrauen könnte. Und doch kann die Stelle für eine
kirchenrechtliche Prärogative der Märtyrer nichts besagen. Hip-
262 Siebentes Kapitel.
polyt bringt hier lediglich die Ansicht zum Ausdruck, die auch
Tertullian ') öfter vertritt, dass unter den Christen nur die
Märtyrer den Vorzug genössen, sogleich nach dem Tode des
Paradieses teilhaftig zu werden, während sonst alle in einem
Zwischenzustande bis zur Auferstehung aufbewahrt würden (cf.
Döllinger S. 357 f.).
Aber hier in den allgemeinen Ausführungen zu Anfang und
Schluss finden sich einige Lieblingsausdrücke des Hippolyt, die
sich auch anderweitig belegen lassen. Gleich der Anfang: „Ante
omnia nobis disserendum est de fide — — — . Posuimus ergo
id in fide contentique in omni patientia" c. I § 1, mit dem er
sich gegen Kallist wendet, erinnert an die Wendungen in der
Refut., womit er seinen Widerstand gegen ihn bezeugt: xairoi
Tjfiwv (itjdejcore ovyxca^'rjodvrtov, aXXa jrXeLOräxig avriTcad^eöxco-
xmv jcQog avrovq xal ditXby^övrcov xal axovrag ßiaOafiivcov rrjv
aXi'j^tiav onoXoyüv (IX, 7; 440, 35 ff.) und ov xa voi]iiaxa
yvövxsg f/,usig ov ovrex(OQOVfi£v, iXtyyovxsg xal dvxixad^LOxä-
(isvoi vjttQ x?/g dXrjdäag (IX, 11; 452, 85 f.). Mit dem Bekennt-
nis: „Verbum est filius Dei, qui est creator omnis creaturae,
visibilis et invisibilis (c 1 § 3) vergleiche man c. Noet. c. 10;
51, 4 ff: jtävxa yaQ xd yn^öyLiva — — — Xöyco fcev xxiC^cov,
ov Xoyov ty^cov tv tavxrp doQaxöv xs dvxa reo xxiC,o-
y.bvop xooiico ogaxov jtoisi — avxq> (lovco üiqoxeqov oqu-
xov vTiaQjpvxa, xS 6h ytvofitvqo xöofiq) d6{>axov ovxa OQaxov
jioisl. „Contra istos perditos homines. qui de verbo Dei nefaria
edixerunt" (c. I § 4) ist dieselbe Ausdrucksweise wie Refut. IX,
12; 458, 95 ff : sxcpvysTv xTJv eig xov jtaxtQn ßXaög)9](ilav o
dvorjxog xal jtoixLXog, o dvo3 xäxm oxizÖdC^mv ßXaocprjfdac und
1) de resuiT. carnis c. 43 (Öliler 11, 522): „Nemo enim peiegiünatus a
corpore statim immoratur penes dominum, nisi ex martyrii praerogativa,
paradiso scilicet, non inferis, diversm-us"; de auima c. 55 (Reiff. u. Wiss. I,
388, 21 ff.): „Imme, inquis, in paradiso, quo jam tunc et patriarcbae et
proplietae, appendices dominicae resurrectionis, ab inferis migraverint.
Et quomodo Johanni in spiritu ])aradisi regio revelata, quae subicitur altari,
nullas alias animas apud se praeter martyrum ostendit? Quo-
modo Perpetua, fortissima martyr, sub die passionis in revelatione paradisi
solos illic commartyres suos vidit, nisi quia nullis romphaea paradisi jani-
trix cedit nisi qui in Christo decesserint, non in Adam? Nova mors pro
Deo et extraordinaria pro Christo alio et privato excipitur hospitio.
Tota paradisi clavis tuus sanguis est".
Zeit, Ort, Autor. 263
c. Noet. c. 1; 43, 17 f.: o yaQ alg jrvtvfia äyiov ßXa<jg)i]fiäv.
Dass Hippolyt das Schisma konsequent als Abfall des Kailist
von der rechtgläubigen Kirche darstellt, ist bekannt; zum
Überfluss sei auf Refut. IX, 12; 458, 99 £ verwiesen: roiavra
0 yörjq roXfiijcag OvvEOTrjGaro öiöaoxaXsTov xaza rrjg sxxZr]-
ölaq ovrmq öcöaB,ag zum Vergleich mit: „Ideo multo magis nos
arcta unione in virtute Dei conjuncti separavimus illos, quo-
niam non consentiunt ecclesiae in Deo, neque nobiscum sunt, qui
sumus discipuli scripturarum. Ideoque separavimus illos ab ec-
clesia" (c. I § 5 f.). Das hier zweimal gebrauchte separare ist
auch sonst ein häufig vorkommender Ausdruck; Refut. IX, 12;
458, 8: ExßXrjroL TTJg Ixxlrjoiag vfp rjficöv ytvo^evoL-, c. Noet.
c. 1; 43, 18: exßXrjxog ytytvr/Tai xXt'jQOv ayiov; 44, 1: s^to^oav
rr/g ixxXr}Olag. Dass der „Schrifttheologe" Hippolyt seine Partei
die „discipuli scripturarum" nennt, kann nicht auffallen; den-
selben Anspruch erhebt er gegen Noet c. Noet. c. 9; 50, 15 f.:
Eig &£6g, ov ovx aXXod-tv ejnyivcooxof/ev, — — — ^ V tx rmv
ayimv ygacpäv und 50, 21 ff. : 6oa xoivvv xtjqvOöovoiv al ^eiai
yQa(pai, löcof/ev, — — — fi^ xar iÖlav jcQoaigsoiv firjds xax
löiov vovv [iTjös ßiaC,6fi£V0L xa vjto xov d-sov ösöoijsva, aX7' ov
XQOJtov avxog 8ßovX7]Q-rj öia x(äv ayimv yQagxäv öslsai, ovxcog
lömftsv; cf. auch c. 2; 44, 9 f.: ovöe ydg ovxwg al ygarpal di?]-
yovvxai; c. 3; 45, 3 f.: xa&-cog avxal al ygatpal cXtyxovOLV avxcöv
xrjv afia&iav, fiuQxvQovoat xij dXrjdaia; 45, 7 f : al fihv ygacpai
OQ&wg XsyovöLV, aXXa av xal Norjxog vofj c. 12; 52, 14: iöcofisv
ovv xa yeyQafifisva; c. 14; 52, 23 f.: xavxa fiev ovv, -^
orj^alvovöiv al ygacpai; 53, 17 f.: Jtäoai xoivvv al ygacpal jibqX
xovxov xr/QvoOovoi; de antichr. c. 1; 1, 4 ff. : svXoyov 7'jy//oäfi?]v,
acpd-ovojg aQvoafcsvog cog e^ ayiag Tcrjyijg to, avxcär xcöv äyiojv
yQacfxJöv; c. 5; 4, 11 ff.: öixaiov eoxiv tmag tqiaxpa^üvovg avxmv
xcöv {hsiwv yQatpmv ixiöüv öi avxwv. „Nos, qui judicabimus
creaturam in justitia" (c. I § 5) stellt Hippolyt den Christen in
Aussicht; ebenso spricht er de antichr. c. 5; 4, 20 ff. von der
xcöv ayicov tvÖo^og xal kxovQamog ßaoiXda xmv ovf/ßaöiXev-
ovxcov xm xQioxoy, und in Daniel, c. 4; 153, 18 f. nennt er den
Sabbath xvjcog xal slxcov xijg (isXXovOi^g ßaOiXeiag xmv aylojv,
rjvlxa övfißaöiXsvGovoi xm yQiOxcö, jtaQayivoiiivov avxov aii
ovQavcöv, (Dg 'lomvvrjg iv xij ajtoxaXvx}!ei avxov ötyjyHxai (cf.
DöUinger S. 356; 0 verbeck S. 83 ff.).
264 Siebentes Kapitel.
Höchst charakteristisch ist auch c. XXXVIII § 258 der Hin-
weis auf die 7]öovcd solcher, die sich als Christen bekennen:
„fretus dieat: Sum christianus, et iuveniatur talis amator deli-
ciarum, aversus a mandatis Christi". Man vergleiche Refut. IX,
12; 458, 4: Xtyofiivog x(>tt>Tmi^o$ et rt av ccfiaQv?]', 460, 25 f.:
yavQicofievoi ejil ox^oig 6iä rag rjöovag, ag ov (jvvsxc6q9]C€v o
XQtOTÖg; und 460, 32 spricht er von dem schändlichen Treiben
der jciaral Xey6(if:vai. Die „mandata Christi" finden auch de
antichr. c. 13; 7, 7 f. Erwähnung: rag e^ äyiov özof/axog xql-
orov exjtoQsvofiivag svroXag £o/ifiai2>s und c. 59; 30, 26: avtov
xov /piöTov ai äyiai evroXai. Der „beatus Paulus apostolus"
(c. XXXVIII § 260) findet sich noch de antichr. c. 1; 1, 17
o fiaxccQiog djröoToXog] 2, 1 f.: o fiaxaQiog [ajcoOvoXog]', c. 63
33, 9 f.: o fiaxuQiog IlavXog o djcooroXog; c. Noet. c. 15; 54, 8
o fiaxccQiog IluvXog. So lassen sich fast alle irgendwie hervor-
stechenden Gedanken und Ausdrücke in den §§ des Anfangs*
und Schlusses belegen. Die Rückübersetzung ins Griechische
würde bei diesen Teilen am wenigsten Schwierigkeiten be-
gegnen 1).
Kaliist behielt von Anfang an den grössten Teil der Ge-
meinde auf seiner Seite. Das bezeugt seine dogmatische Stellung,
die nicht aus theologischem Interesse eingegeben ist, sondern
nur den Zweck hat, möglichst vielen genug zu thun. Und die
1) Im übrigen sind mir noch folgende Parallelen aufgestossen. Zum
Titel dnoaroXixi/ 7r«pa(Jo0ie c. Noet. c. 17; 55, 17f. : niarevocü/uisv ovv ,
jfÄT« TTjv TtaQccöoaiv Tüjv dnoaxoXwv, zu c. III § 13: „tribuisti sanctis
apostolis , qui fundaverunt ecclesiam in omni loco", de antichr. c. 61;
32, 3f. : rov<; Sojöexa änoaxoXovq, 6l u)v y.aB^lÖQVzai rj ixxXrjala; zu c. XIX
§ 115: „quidquam peregrinum de spiritibus peregrinis" c. Noet. c. 1; 43,
12 f.: olrjast nvev/xazog uXXoxqIov tnayßelq, und 43, 15 f.: (pvoiw^a nvev-
fiaxoq uD.ozQiov vnsiGfjk&ev eiq avröv; zu c. XXXIV § 177: „quando
autem episcopus sermocinatur sedens, ceteri lucrum habebunt, neque ipse
sine lucro erit", de antichr. c. 2; 2, 29 ff. : ävayvwfxev roig OQ&aJgmarsvsiv
övvufiävoig, intyLveruL ufjLcpoxiQoiq xoiv)/ w(pO-sia, xw fxhv ?Jyovxi xo Sia
fivr/fXTjg xQaxi^aavxu o^Q-wg ix&ia&ui xä TCQOxeifxevu, xöj Se dxovovci
imaxfiOUL xov vovv Tifjog xa ?.fy6/xsva; endlich zu c. XXV § 234: „illa
hora universa creatura perturbata est propter facinus scelestum a Judaeis
perpetratum" c. Noet. c. 18; 57, 10 f.: TiaQaScüaavxa xö nvevfxa löovaa
i] xzlaig ha^äoaero xal xtjv avxov vTteQßcc)J,ovaav öö^av x<^Q^i<^<^^ ov
övva/uävt] ioxoxi'Qixo.
Zeit, Ort, Autor. 265
Masse der Gläubigen ist nie theologisch so interessiert, dass
sie nicht einen faulen Frieden dem dogmatischen Hader vor-
zöge. Die zum guten Teil aus praktischen Gründen abgefasste
Kirchengesetzgebung mehrte vollends die Zahl seiner Anhänger
zusehends. Um so grösser war die Gefahr für die kleine, aber
wohl auserlesenere Schaar Hippolyts, dass sie sich auf die Dauer in
ihrem Gegensatz gegen die Grosskirche nicht erhalten konnte
und sich allmählich auflöste. Aber an ihrer Spitze stand ein
Mann, nicht nur ein wissenschaftlicher Theolog, der in den
dogmatischen Streitigkeiten an Gelehrsamkeit keinen eben-
bürtigen Gegner gefunden hatte, sondern auch ein praktischer
Kirchenmann, dessen erste That nach der Kirchentrennung es
war, für seine kleine Gemeinde eine Kirchenordnung zu schrei-
ben, deren Geschichte es beweist, welche Wertung sie verdient.
Schon durch ihren Titel macht er deutlich, dass er nichts will,
als nur das uralte Erbe der Kirche gegen Neuerungen ver-
teidigen. Sein Bemühen musste vor allem sein, durch straffe
Organisation seine Anhänger zusammenzuhalten. Jetzt ver-
stehen wir es, warum er den höchsten Wert auf die sittliche
Unbescholtenheit des Klerus und der Laien legt, warum er so
oft den Neid der Heiden als sein erstrebenswertes Ziel hinstellt
(c. in § 14 ff.; c. V § 41; c. XIX § 149; c. XXXIV § 175;
c. XXXV § 182). Deshalb ist er auch so streng in seiner
Forderung des regelmässigen Kirchenbesuchs Cc. XXI § 218 ff'.;
c. XXrV^I § 226 ff.); nur so konnte er hoffen, seine Gemeinschaft
lebendig zu erhalten. Noch manche Züge der C. H. ist man
versucht, auf die konkreten Verhältnisse zurückzuführen. Bei
einer kleinen Sektengemeinde ist eine Bestimmung, wie die
c. n § 10, dass auch ein Presbyter den Bischof ordinieren darf,
besonders verständlich. Wir wissen ja, welche Mühe und List
Novatian aufwenden musste, um die zu seiner Zeit schon un-
umgängliche Bedingung der bischöflichen Ordination durch drei
Bischöfe zu erfüllen. So ist es begreiflich, dass gerade ein
Bischof, der sich im Gegensatz zu der Grosskirche weiss, sich
in dieser Hinsicht von den umliegenden Gemeinden unabhängig
macht. — Bei dem Novatianischen wie beim Theodotianischen
Schisma spielen Konfessoren eine Rolle — natürlich; denn
diese Heroen in ihrer grossen, aber nicht definierten Autorität
haben immer dem kirchlichen Amte gegenüber eine Rolle zu
266
Siebentes Kapitel.
spielen gesucht. Wir dürfen dasselbe bei dem Hippolyteischen
Schisma annehmen; und gerade die Hippolyteische Kirchen-
ordnung begünstigt in so eminenter Weise diese Aristokraten.
— Uns frappierte in c. VI § 4G f. endlich der Grundsatz, dass
sich Freie und Sklaven in ihren Ansprüchen auf den Pres-
byterat unterscheiden. Aber bei dem vornehmen Gegner des
ehemaligen Sklaven Kaliist, dem gewiegten Theologen, der
einer Kaiserin eines seiner Werke dedizieren durfte, verstehen
wir eine so aristokratische Anschauung.
Wir müssen somit unsere K.-O. kurze Zeit nach der
Kirchentrennung entstanden denken. Und da die Gesetzgebung
des Kailist, welche hier noch nicht vorliegt, mit ihren in der
Refut. berichteten Erfolgen eine gewisse Zeit voraussetzt, ehe
sie die bekannten Wirkungen zeitigen konnte, wird es geraten
sein, an die ersten Jahre des kurzen Episkopats Kallists zu den-
ken: das Jahr 218 oder die folgenden.
Noch ein andrer Grund ist vorhanden, dies Werk Hippo-
lyts verhältnismässig früh anzusetzen. Eusebius (h. e. VI, 22, 1)
hebt hervor, dass Hippolyt eine Schrift über das Osterfest ge-
schrieben habe, worin er einen auf Ißjähriger Periode ruhen-
den Kanon aufgestellt habe, die ihren Anfang im 1. Jahre
Alexanders nahm ^). Auf der Statue des Hippolyt aber ist
auch der Titel der Schrift erwähnt {ajioöei^ig yqövcov tov
jtäöxa Tcara kv r<5 jclvaxi) und dieser Kanon selbst erhalten,
in einer doppelten Tafel, wovon die eine die Ostergrenzen, die
andere die Ostersonntage angiebt. Da der Kanon auf das erste
Jahr Alexanders (222) gestellt ist, wird er eben in diesem Jahre
oder kurz nachher abgefasst sein. Es kommt ihm zwar der
Ruhm zu, der erste unter den Berechnungen des Osterfestes
zu sein, aber sehr bald sind ihm andere und bessere gefolgt.
1) Tors dfjzu xal "'InnöXvxoq avvxäxxwv (xtxa nXsLaxiüv uXXoiv vno-
fjLvtifxdziav xal x6 u^qI tov näaxa nenolrixui avyyQa[iiJia, iv (h xöiv xq6-
vdjv dvaY()C((pfjV ^xO-e/uevog xui xiva xavöva txxaidexaexrjQiSog nsgl xov
nüayu nQoO^tlq, cnl ru UQÖixov ilxog jiki^üvÖQOv avxoxQÜxoQoq xovg
X(jdvovg ntQiyQÜipei. Der Ausdruck des Euseb lässt es im unklaren, ob
da« erste Jahr Alexanders Anfangs- oder Endpunkt des Kanons war. Die
Statue beseitigt jeden Zweifel. Falsch fasst Hieronymus die Worte auf
„HippolytuH rationein paschae temporunique canones scripsit usque ad
prinium annum Alexandri imperatoris, et sedecim annorum circuluio, j
quem Graeci bxxaidfxaf-X7j^l6a vocant, reperit". De vir. inl. c. 61.
Zeit, Ort, Autor, 267
„Es ist nichts als ein roher Versuch, der nur auf wenige Jahre
die Probe bestand" (Ideler, Handbuch der Chronologie II,
S. 213 ff.; cf. Lehrbuch S. 363 ff.). Der Anfang unsers c. XXII
§ 195 lautet aber: „hebdomas, qua Judaei pascha agunt, ab
omni populo summo cum studio observetur". Die ganze Woche
vor Ostern, also sechs Tage, soll gefastet werden. Das Oster-
fest will der Verfasser also am Sonntag nach dem 14. Nisan
gefeiert haben, wie dies Victor von Rom verfochten hatte und
mit ihm die g'^.nze Kirche ausser der kleinasiatischen es hielt
(cf Eus. h. e. V, 23 — 25). Sachlich steht nun zwar diese Be-
stimmung mit der im Kanon vorausgesetzten nicht im Wider-
spruch. Das Passah der Juden fiel ja auf den ersten Vollmonds-
tag im Frühjahr, den 14. Nisan, und die christlichen Oster-
berechnungen wollten nur die Monatstage, auf die der Sonntag
nach dem Frühlingsvollmond in jedem Jahre fiel, vorher be-
stimmen. Dennoch müsste man erwarten, dass sich Hippolyt
bei der Vorschrift über das Osterfasten auf seine eigene Be-
rechnung der Ostergrenzen und Ostersonntage berufen hätte
und sich nicht mit dem wohl bequemen, aber doch vielleicht
anstössigen Verweis auf das Passah der Juden begnügt hätte,
wenn seine Osterschrift und sein Kanon schon vorher ab-
gefasst waren. Damit hätten wir demnach das Jahr 222 als
ungefähren terminus ad quem für unsre Schrift gewonnen,
während wir oben die Jahre 21S — 220, am ersten noch das
Jahr 218 selbst als Entstehungsjahr der „traditio apostolica"
konstatieren konnten.
Aus dem Streit zwischen Hippolyt und Kailist ist unsre
Kirchenordnug entstanden, eine Geburt des Augenblicks und
der Not. Dennoch ist es kein Zufall, dass diese bedeutende
kirchenrechtliche Urkunde aus dem Zeitalter der Severer stammt.
Denn das erste Drittel des 3. Jhdts. war die Zeit der Klassiker
der Jurisprudenz. Aus derselben Zeit, aus demselben Orte, und
vielleicht aus demselben Zirkel, den die feinsinnigen Kaiserin-
nen um sich sammelten i), aus dem die Werke eines Papinian,
1) Auch das darf vermutet werden; \-ielleicht war es die Kaiserin
Julia Aquilia Severa, die Gemahlin Elagabals, welcher Hippolyt seine Trost-
schiift über die Auferstehung widmete. Am Hofe Alexanders gab es eine
grosse Anzahl von Christen (Eus. h. e. VI, 28); die Kaiserin-Mutter Julia
266 Siebentes Kapitel.
Ulpian und Paulus, um von geringeren zu schweigen, hervor-
gingen, welche Hauptquellen für die grossen Sammelwerke
Justinians werden sollten (cf. Teuffei, Gesch. der röm. Literatur
4. Aufl. § 371, 376 tf.) — dorther stammt auch die ajtooroXixrj
jiaQaöoOiq Hippolyts, welche vermittelst der Ä. K.-O. eine Grund-
lage des orientalischen Sammelwerkes des Kirchenrechts, der
Const. Apost. wurde, und deren Sätze sich durch die ,Statuta
ecclesiae antiqua' ') bis in die spätesten kanonischen Rechts-
quellen des Abendlandes übertragen haben. Die Entwicklung
des kanonischen Rechts geht an diesem Punkte der des Civil-
rechts parallel.
Maramaea verkehrte mit Origenes (Eus. h. e. VI, 21). Und es müssen
doch sehr vornehme Gönner gewesen sein, welche dem Hippolyt jene Mar-
morstatue setzten, eine Auszeichnung, welche viele Jahrhunderte lang keinem
Römischen Bischof wieder zu teil wurde, im kirchlichen Altertum aelbst
nur noch dem Petrus.
1) Hier darf vielleicht auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass
der Römische Bischof Cornelius in seinem berüchtigten Brief an Fabius von
Antiocliien (bei P]usebius h. e. VI, 43) sich für die notwendigen Ergänzun-
gen der Taufe (die sie begleitenden Sakramentalien) bereits auf einen
kirchlichen Kanon beruft. Er schreibt § 15, nachdem er berichtet, dass
Novatian in der Krankheit nur die Taufe durch Begiessung erhalten: Ov
fjCTjv ovöe rtüv Xoinwv trv/^e, äia(fvyüjv xrjv vöaov, atv X9V f^STcc^ccß-
ßüveiv xaxu xbv TTJg ixxXi^aiaq xuvöva, toi xs (KpQayioO^^vai vjfo
xov Iniaxönov. In den Canones Hippolyts (s. c. XIX) sind aber diese die
Taufe begleitenden Sakramentalien bereits ausführlich dargelegt. Man
kann demgemäss voraussetzen, dass Cornelius jenen Kanon vor Augen ge-
habt hat. Nimmt man aber an, dass nach der Verschmelzung der Hippo-
lyteischen Sekte mit der grossen Kirche — diese muss unter Anteros oder
Fabian erfolgt sein — die Canones Hippolyts für Rom unwirksam geworden
sind, so bezeugt Cornelius doch immerhin, dass die Römische Kirche schon
i. J. 2.51 detaillierte Canones besessen hat, welche auch die Taufpraxia
in allen Einzelheiten regelten, und bestätigt somit die Annahme, dass
unsere Canones aus der Zeit vor der Mitte des 3. Jahrh. stammen.
Anliang I.
Die Hipp olyt eis che Schrift mgl xaQLouaTwv.
Die 9. — 11. Zeile des Schriftenverzeichnisses auf der Statue
des Hippolyt lautet:
31EPI XAPICMAT^N
ajtOCTOAIKH nAPAJO
CIG
Im Vorhergehenden ist der Nachweis geführt worden, dass
mit diesen vier Worten nicht eine, wie bisher manche an-
nahmen, sondern zwei Schriften des Römischen Bischofs be-
zeichnet sind: die erste über die Charismen, die zweite von der
„Apostolischen Überlieferung" handelnd. Es ist ferner mit ge-
nügender Sicherheit festgestellt worden, dass wir die Schrift
ajcooroXLXTJ jcagädooig noch besitzen in den echten Bestand-
teilen der arabischen Can. Hipp., deren ursprünglicher Umfang
und Reihenfolge sich durch das Zusammentreffen einer Anzahl
günstiger Umstände wiederherstellen liess. Die Frage, ob und
wo wir noch Spuren der Hippolyteischen Schrift jtsqi xaQio^a-
rcov besitzen, konnten wir nur im Vorbeigehen durch einen Hin-
weis auf Bunsens Vermutung streifen (s. oben S. 252).
Die beiden Schriften haben sich nicht etwa zufällig auf der
Statue zusammengefunden; sie haben auch inhaltlich Beziehungen.
»Apostolische Überlieferung" ist hier der Name einer Kirchen-
ordnung; und eine Abhandlung „über die Gnadeugaben" muss
auch irgendwie kirchenrechtlichen Inhalts gewesen sein, wenn
sie nicht, wie die älteren Erklärer, Scaliger etc. ohne jeden Grund
annahmen, ein Kommentar über 1. Kor. 12 sein soUte. Jedenfalls
sind diese beiden Titel die einzigen auf der Statue, welche der
kirchenrechtlichen Literatur augehören können. Kein Titel
270 Anhang I.
vorher oder nachher ist ihnen darin zur Seite zu stellen. Sie
bilden zusammen die zweite erkennbare Gruppe in dem Schriften-
verzeichnis. Denn Zeile 3 wird mit. Recht allgemein ergänzt:
slq rf)aA3I0VÜ (ct^ Hieronymus, de vir. inl. c. 61: „de psalmis";
und die Fragmente,' welche Caspari III, S. 378 Anm. anführt);
Zeile 4: dg iy rACTPIMVeON {Eieronymns a. a. 0.: ,de Saul et
Pythonissa"); Zeile 5 — 8:
tA yiiep ror rata ni
ANHN
EvayFEAIOY KAI AHO
KAAYTE^lC
(Ebed Jesu: „Apologia pro apocalypsi et evangelio Johaunis
apostoli et evangelistae"; cf. Andreas von Caesarea in Max.
Bibl. Patr. Lugd. t. V, S. 590).
Wir haben damit eine Gruppe von zwei Kommentaren und
einer apologetisch-kritischen Abhandlung, die immerhin mit den
Kommentaren zusammenzureihen ist; und wenn die Ergänzung
von Zeile 2: ür^Qi xoOfioyoNIAC richtig sein sollte (= elg ttjv
k§ar'/ii£Qov Euseb. h. e. VI, 22; Hieronymus, de vir. inl. c. 61
und ep. 84, 7), wiese diese Gruppe vier Nummern auf. Sehen
wir von der ersten Zeile ab, wo die Ergänzung von YO zu grosse
Schwierigkeiten bieten dürfte, so folgen sich auf der Statue
1) die exegetischen, bezw. eine apologetisch-kritische Schrift,
2) die kirchenrechtlichen Schriften. Im folgenden ist keine Reihen-
folge mehr erkennbar; die Schriften sind so verschiedenaiiigen
Inhalts, dass jede ihre eigene Rubrik beanspruchen müsste; nur
die letzten beiden (jtsQl ß^v xal oaQxoc dvaoraoecjog und jtsQL
raya&ov xal jiodsv to xa-Kov) lassen sich noch als die dogma-
tisch-polemischen zusammenfassen. Aber bemerkenswert und für
unsern Zweck völlig ausreichend ist die Beobachtung, dass weder
eine exegetische noch eine kirchengesetzliche Schrift unter ihnen
begegnet.
Mit dem kircheugesetzlichen Teile des Schriftenverzeichnisses
der cathedra steht in eigentümlicher Beziehung das VllL Buch
der Const. Apost. Es ist nämlich fragelos, dass hier — wenn
wir von etwaigen eingeflickten Stücken absehen — zwei Quellen
bearbeitet sind, c. 1. 2 und c. 4 ff., gänzlich verschiedenen In-
halts, die von dem Redaktor durch Einschiebung des c. 3 unge-
schickt zusammengeleimt wurden, so dass noch jetzt die Naht
Die Hippolyt^ische Schrift Ttepl xaQiOfzÜTwr. 271
deutlich bemerkbar ist. Schon der alte John Pearson hat das
gesehen: ..et sane sunt in libro constitutionum capita quaedam,
quae nihil aliud esse videntur quam methodi gratia factae
connexiones quaedam, quibus una alteri didascalia
subnecteretur. Quäle caput tertium libri octavi esse — —
deprehendimus" (Vindiciae epist. S. Ignatii, 1672; S. 62). In
jener oben besprochenen (S. 3 f. 240 fF.) Haudschriftengruppe
von Con.st. Apost. "\T^II, welche zwar einen Auszug, aber aus
einer älteren Textgestalt der Const. Apost. VIII darstellt, sind
auch noch die Überschriften der beiden Quellen vorhanden: c. 1. 2
heisst: öiöaoxa^.ia jiavzcov rwv ayion' UTiooxöXmv jteQl yaQLGj.iä-
Tcor, c. 4if.: öcara^Eig t(~jv avrmv ayicov aitooröloiiv jc£qI
■/BiQOTOVicöv öiä iTcnoXvTov (cod. oxon. 26). Die erste vdrd als
eine Schrift jitgl yarnofiärcov bezeichnet und sie stellt auch eine
Abhandlung über die Gnadengaben dar, die zweite wird auf
Hippolyt zurückgeführt. Wie richtig an dem zweiten Punkte die
Uberliefenmg tradiert hat, ist oben gezeigt worden. Wir haben
in der That in Const. Apost. VIII, 4 ff. in späterer, mehrfacher
Überarbeitung eine Schrift Hippolyts, und zwar die Schrift
ajiooToXi'Ar) jicc^äöooig.
Die Korrespondenz zwischen den Titeln der Statue und den
Quellen von Const. App. VIU ist deuthch. Hier zwei Schriften,
anscheinend kirchenrechtlichen Inhalts, die zu einem Paare ver-
bunden sind — dort zwei Quellen, die aneinanderzureihen dem
Bearbeiter Mühe macht; die eine stimmt im Titel, die zweite in
der Angabe über den Verfa.sser mit dem steinernen Zeugen überein.
Der anscheinend schwierigere Teil der dunkeln Beziehungen
ist aufgeklärt: die ajiooroXix?} JtaQuöoGiq ist mit den öiaraS^eiq
jt£(H ytiQOTOPicöv Öia IjtTtoXvrov auf ihr wahres Verhältnis
zurückgeführt. Was liegt näher, als die beiden Abhandlungen
7ct{n. yaQionäxcov nun auch gleichzusetzen, d. h. in der Quelle
von Const. Apost. VIII, 1. 2 die aus der Statue bekannte Schrift
Hippolyts zu suchen? Dies Schriftenpaar, so wird man leicht
annehmen, ist eben aus irgend einem Grunde gewöhnlich zusam-
men überliefert worden; A^elleicht wurde die erstere wegen ihres
geringen Umfanges gewöhnlich nur mit der zweiten, grösseren
abgeschrieben; so stellte der Auftraggeber des Steinmetzen die
Titel, so der kirchenrechthche Schriftsteller die Bearbeitungen
beider zusammen.
272 Anbang I.
Es wird kaum gegen diese Vermutung anzuführen sein, dass
doch eben Const. Apost. VIII, 1. 2 nicht den Namen des Hip-
polyt trage. Man würde unrecht thun, von der Tradition der
Const. Apost. noch mehr zu verlangen, als sie bietet. Wie bei
der zweiten Schrift der Titel djtoOroXixrj jcagadooig sich in dem
Titel des ganzen Werkes öiatä^eig rcöv ayicov djtoOToXcov ver-
lor, so verschwand bei der ersten Schrift der Name des Autors.
Das Recht zu einem argumentum e silentio lässt sich daraus
nicht ableiten.
Aber es wird gut sein, wenn wir uns sogleich über die Be-
dingungen klar zu werden suchen, unter denen wir eine Schrift
Hippolyts in Const. Apost. VIII, 1. 2 wiederzufinden erwarten
dürfen. Die Antwort ist nicht schwer, denn den Grad der Ver-
änderungen, denen die Quellen der Const. Apost. unterworfen wor-
den sind, können wir an allen Teilen der Const. Apost. gleich-
massig studieren. Das x, welches wir suchen, wird zu Const.
Apost. VUI^ t. 2 in keinem anderen Verhältnis stehen, als die
syrische ÖLÖaoxaXia zu I — VI, als die Di dache zu VU, als die
djiooroXLTitj jtaQaöoOig zu VIII, 4 S. Die ziemlich gleichmässig
arbeitende Hand des grossen syrischen Fälschers wird auch hier
thätig gewesen sein; vieles Charakteristische wird verwischt,
manche Schärfe durch „Erklärung" gemildert, und über das
Ganze wird die Tünche der angeblich apostolischen Herkunft ge-
strichen sein. Von vornherein muss auf den Versuch verzichtet
werden, den Wortlaut der Hippolyteischen Quelle zu rekon-
struieren; wir werden froh sein müssen, wenn wir hie und da
einen Gedanken aufweisen können, der gewiss nicht im Kopfe
jenes syrischen Klerikers entsprungen ist, sondern deutlich das Ge-
präge Hippolyts trägt; und wir werden von Glück reden dürfen,
wenn wir über den ursprünglichen Umfang der Schrift einige
gegründete Mutmassungen aufstellen können.
Diese rein apriorische Klärung der Situation bringt uns
ziemlich weit; sie reicht noch völlig aus, den einzigen Einwand,
der bisher gegen das Abhängigkeitsverhältnis der Const. Apost.
VIII, 1. 2 von der gleichnamigen Schrift Hippolyts erhoben
wurde, zu entkräften. Caspari (Quellen III, S. 389 Anm. 209)
hat darauf hingewiesen, „dass das einen wesentlichen Bestandteil
der beiden cc. bildende Bekenntnis in c. 1, 4 in Gedanken und
Ausdruck durchaus den Charakter der apostolischen Konstitutionen
il
Die Hippolyteisclie Sclirift negl /aQLafi.äxwv.
273
und insbesondere der Bekenntnisse und bekenntnisartigen Stellen
in ihnen trägt, während es mit den Hippolyteischen Bekennt-
nissen in c. Noei c. IS und ßefut. omn. haeres. X, 32. 33 so gut
wiegarkeine Verwandtschaft zeigt". Er führt folgende schlagende
Parallelen auf:
jioXv&eog doeßeia (232, 15).
öixa ofiiXiag avögoq (232, 19).
6xL bJtoXLXBvöaxo ODQ avd-Qco-
jcog avev afiagriag, JtXijQcö-
öag jcäoav 6ixaioOvvT]v rrjv
rov vofiov (232, 19 ff.).
0vyx(OQ^0si d^Eov oravQOv vjct-
fisivev aioxvvrjg xaTatpQovr/-
Cag (232, 21 f.).
xal fierä r^v avaöraoiv rec-
Oagdxovra ?]fiiQag jtaQafisi-
vag rolg djiootoXoLg xal
jcXrjQcooag üiäoav öidza^iv,
dvBXj'jfpd-r} hn oxf)£OLv avxcöv
jcQog xov djiooxsiXavxa av-
xov O-eop xal jcaxeQa (232,
23 ff.).
Texte u. Untersuchungen VI, 4.
jtoXv&tog jtXdvri III, 5 (1 00, 6).
„ VI, 20 (183,19).
„ VUI,12(253,13).
jcXdvTj d6(6Xcov V, 15(146,11).
jtoXv&sog ßavia V, 15 (140,21).
öixa dvÖQog VII, 36 (220, 7).
jcoXtx£vöäfitvov avev afiagxiag
VI, 11 (168,1).^
jtoXixevodf/svov oolcog VII, 36
(220, 8).
jcoXtxevödfisvov ooiag xaxd
xovg voiiovg xov d^EOV xal
jiaxQog aurov VU,41 (225,8f.).
jcoXixsvödfisvog ooicog VUI, 12
(254, 29;.
dxLtiiav vxooxdg ofj OvyxoiQf](^sc
VIII, 12 (255, 10).
a ÖLaxa^dfitvog ruilv dv£X^g)B^i]
tjc orpei rjtimv dg xov ov-
Qavov JiQog xov ajioOxsi-
Xavxa avxöv V, 7 (138, 1 f.).
:nXriQa)Oag Jiäoav oixovofilav
xal öidxaB,LV. dvT]X^£ JtQog
xov aTcoöxdXavxa avxov
d-EOV xal jiaxtga V, 19 (152,
xal dveXd^ovxa JCQog xov axo-
oxeUavza VI, 11 (168,2).
dosßovOLV dg xov dnooxdXavxa
VI, 15 (175, 21J. ^
xal dg ovQavovg dvaX7](f&ivxi
ÖLC x^ig Öwdfieoig xov {)^£0V
xal jiaxQog avxov In otpioiv
18
274 Ajihang I.
7]f/£TtQaig Toig ovfi<payovoiv
avTfp xal öiifijiiovoiv sjil
i/fitQag rsöOaQccxorra fisra
To uvaoxrjvac avrw ex vt-
xQwv VI, 30 (196, 14 ff.).
Der auf diese Parallelen gegründete Einwand gegen die
Identifizierung der beiden Schritten jibqI jjaQia^axcov wird auf
jeden grossen Eindruck machen, der sich nicht über die Be-
dingungen klar geworden ist, unter denen wir in den Const.
Apost. alte Quellen wiederzufinden erwarten müssen. Wer aber,
wie wir, von einer Untersuchung der Can. Hipp, herkommt, der
weiss es, wie morgenländische Bearbeiter mit Symbolen und
symbolmässigen Stücken, die sich in ihren Vorlagen finden, um-
zugehen pflegen. DiesenTeil zum Ausgangspunkt der Untersuchung
zu machen, ist ebenso falsch, wie wenn man bei der Behandlung
der Can. Hipp, von dem Symbol c. XIX § 123 — 133 ausgehen woUte.
Es ist geradezu selbstverständlich, dass der syrische Fälscher,
der zur Zeit der grossen christologischen Streitigkeiten schrieb, an
diesem Punkte seine Vorlage am gründlichsten geändert hat. —
Der Gedankengang der beiden cc. ist recht einfach. Die
Charismen wurden zuerst den Aposteln, später auch andern
Gläubigen verliehen. Ihr Zweck ist lediglich der, Ungläubige
zu bekehren, sodass also, wenn alle W^elt christlich ist, auch die
Charismen überflüssig wären. Es ist ferner zu beachten, erstens,
dass die Charismen keine unbedingte Wirkung haben, sondern
nur auf solche Ungläubige, welche durch ein unbefangenes
Urteil von Gott besonders günstig prädisponiert wurden, und
zweitens, dass bei weitem nicht alle Gläubigen mit Charismen
begnadet sind. Zwar kann man im weiteren Sinne den Glauben
jedes Christen als Charisma bezeichnen, ebenso, wenn sich je-
mand von Häresie freihält; aber Gnadengabeu im eigentlichen
Sinne, die Wunder wirken, sind nicht jedem Christen verliehen.
Daraus folgt denn, dass die charismatisch Begabten sich nicht
gegen ihre Umgebung erheben dürfen. Wie es widersinnig wäre,
wenn ein König, weil er König ist, seine Unterthanen gering
schätzte, so wäre es dem Wesen der Sache nicht entsprechend,
wenn ein Bischof sich gegen Presbyter und Diakonen, die Pres-
byter sich gegen die Laien erhöben. Denn was diesen einen
Vorzug vor ihrer Umgebung verleiht, was ihr Amt ausmacht,
Die Hippolyteische Schrift nsQl /aptff/warwv. 275
ist eben ein Charisma; und das ist ihnen von Gott gegeben.
Wenn aber jemand ein Charisma besitzt, so ist damit über seine
Frömmigkeit noch nichts ausgesagt, mag es sich auch in so
sichtbaren Zeichen, wie in Prophezeiungen und Exorcisationen
bethätigen; denn das Charisma nützt seinem Besitzer nichts.
Und so ist denn aucli ein Bischof voll Unwissenheit und
Schlechtigkeit nicht mehr Bischof; das gottgegebene Bischofamt
nmss sich, ausser im Charisma, vor allem auch in sittenreinem
Leben bethätigen; ein sittenloser Bischof trägt fölschlich seinen
Namen; nicht von Gott, sondern von Menschen ist er befördert;
er wird der Strafe Gottes nicht entgehen.
In einem Traktat „über die Gnadengaben" sollte man mehr
eine „akademische" Abhandlung vermuten, und innerhalb der
Const. Apost. hat er auch keine weitere Bedeutung; so sehr ist
er von dem Bearbeiter breitgetreteu worden. Aber es ist nicht
zu verkennen, dass die hier verarbeitete Quelle ursprünglich
keineswegs nur eine theologische Erörterung über Wert und
Bedeutung der Charismen ist, sondern dass sie eine eminent
praktische Spitze hat, in welcher der eigentliche Zweck des
Schriftchens zu suchen ist. Die Schrift ist gegen die Übergriffe
eines „unwissenden und sittenlosen" Bischofs und die ihn unter-
stützenden Presbyter gerichtet. Ihnen stellt sich ein gewiegter
Theologe, doch wohl aus dem Kreise der eigenen Gemeinde, ent-
gegen, und im Bewusstseiu seiner besseren Überzeugung und
seines überlegenen Wissens weist er ihnen nach, daas ihr wun-
derkräftiges Charisma ihnen nur dann den priesterlichen Cha-
rakter verleihe, wenn es mit frommem Leben verbunden wäre;
dass aber alle Wunder, welche durch sie geschähen, denselben
Wert hätten, wie wenn der Teufel und seine Dämonen Prophe-
zeiungen aussprächen; dass sie ihre Ordination nur von Men-
schen hätten, dass Gott aber den Hoffärtigen widersteht.
Es ist in der That schwer, hier die Stimme des Irenäus-
schülers zu verkennen, der sein ganzes Mannesalter hindurch im
Kampfe mit den Römischen Bischöfen verbrachte, an Geist und
Gelehrsamkeit ihnen allen überlegen, wenn er auch schliesslich
unterlag oder sich beugte. Wir kennen zwar nur den ersten Teil
dieses Streites; seine Position gegen Zephjrin und Kaliist macht
er uns in der Refut., die gegen den letzteren aiich in der djio-
öToXixTj :jia()ädoöcc bekannt, während wir nicht wis.sen, wie er
18*
276 Anhang I.
sich zu Urban und Pontian verhielt, wenn wir auch vermuten
müssen, dass er seine Gegenkirche auch gegen sie verteidigte.
Aber es hat durchaus den Anschein, als ob die Schrift jtsQi
XaQiöfiärmv der ersten Periode des Streites mit dem Römischen
Episkopat angehörte, als der bestehende Gegensatz noch nicht in
der Kirchenspaltung seinen Ausdruck gefunden hatte. In jteQL
XaQiOfiärmv redet nicht der Gegenbischof, wie in der a^oör.
jiaQccöootg und der Refut., sondern ein Mitglied der Gemeinde
oder des Klerus erhebt sich gegen die Ubergriife des Bischofs
und seines Anhanges. Die Schrift fiele also in die Zeit des
Zephyrin; denn das Andenken des Victor steht dem Hippolyt
hoch, er ist ihm o fiaxaQiog Ovixtojq (Refut. 454, 47; IX, 12);
und kurz nach der Inthronisation des Kallist vollzog sich schon
die Spaltung. Und für diese Ansetzung lasst sich noch ein
weiterer Beweis erbringen. Der ejcioxojcog dyvoia r/ xaxovoia
jctJiieOfievog, der darum ^pevömvvfiog ist (Const. Apost. VllI, 2
S. 234, 28 ff.), wird doch wohl derselbe sein, den die Refut. (450,
68 ff.; IX, 11) avÖQa iöimrTjv xal dygccfifiarov xal ajcfiQov xmv
hxxXtjOiaöT ixüJv OQcav — — ovxa öcoQoZr/jtTtjv xal cpi-
XctQfvQov nennt — Zephyrin, der darum auch nie wirklich
Bischof gewesen ist, sondern nur „glaubte die Kirche zu re-
gieren" {6l£ji£lv vofiiC^ovTOQ x>)v sxxXrjOiav 440, 27 f.; IX, 7).
Die Charakteristik ist deutlich übereinstimmend, und KaUist
wenigstens wäre damit schlecht gekennzeichnet. Auch den Gegen-
stand des Streites glauben wir zu erkennen, wenn der Verfasser
(232, 28 f.) versichert, dass schon der ein x<^QLr)^a jtvsvftazixov
erhalten habe, der sich von aller Häresie frei halte. Hippolyt
stand ja schon zu dem durch Kallist geleiteteten Zephyrin in
schärfstem dogmatischen Gegensatz.
Weiter stehen aber die in jieqI xaQLOf/ärcov geäusserten
kirchenreclitlichen Ansichten in deuthchem Zusammenhang mit
denen, welche wir in der djtoöToXix?} jtaQccöoGig als die Hippo-
lyts kennen lernten. Die Streitschrift baut sich auf der breiten
Bas'is einer Untersuchung über das Wesen des Charisma auf,
um hierauf die Invektiven gegen den Bischof und seine Pres-
byterpartei zu gründen. Es wird ohne weiteres vorausgesetzt,
dass Bischof und Presbyter charismatisch begabt sind, dass sie
prophezeien und Teufel austreiben. Dem bekämpften Klerus
wird nur entgegengehalten, dass sie durch solche Thaten noch
I
Die Hippolyteische Schrift thqI ■/aQiafxuxvjv. 277
keine Heiligen wären oder würden. Wir wissen aber aus keiner
andern Schrift, dass der Besitz eines klerikalen Amtes mit dem
Besitz von Wundergaben vereinigt war, als nur aus der Kirchen-
ordnung Hippolyts (Tertullian, de pudic. 21 setzt sogar das
Gegenteil voraus): Bischof und Presbyter verrichten hier Kran-
kenheilung und Exorcisation ; Diakonen vertreiben den Teufel mit
dem Kreuzeszeichen; alle erhalten diese Kraft durch die Ordi-
nation. So sehr sind die Charismen wesentlich für den Kle-
riker, dass jeder, der nachweislich in der Kraft Gottes Kranke
zu heilen vermag, ins Presbyterium aufgenommen wird. Nir-
gendwo wird ferner auf die Sittenreinheit des Bischofs und
aller Kleriker ein solches Gewicht gelegt, wie eben in der
djioOToXiTcrj jtaQccöoöig. Die Bitte um hervorragend reines Leben
steht obenan in dem Ordinationsgebet des Bischofs und Pres-
byters, sie hat auch in dem Gebet über den Diakonen ihre Stelle.
Es ist durchaus im Sinne der djtooroXix?) jcaQäöooi^ geredet,
dass sittenlose Bischöfe und Presbyter ^pevöcovv/joi sind; wären
sie durch götthche Kraft in ihrem Amte, so wäre ihnen als
Charisma von Gott ein sittenreiner Wandel vor aller Welt und
reine Lehre verheben. Von hier aus ist erst der Ausdruck der
Refut. zu verstehen, wo sowohl Zephyrin (440, 27 f; IX, 7) wie
Kallist (456, 71; IX, 12) der thatsächliche Besitz des Episkopats
abgesprochen wird. Endlich mag auch darauf hingewiesen wer-
den, dass 234, 8 die uns unverständliche Reihenfolge töjv öia-
xovcov ?} xäJv jtQSOßvTtQcop erscheint, ebenso wie Can. Hipp.
c. XXXVII § 201. — Die aufgewiesenen Beziehungen zu den
Zeitverhältnissen Hippolyts und zu den in der ajioözoXcyJ] jcagä-
öooig imd der Refut. niedergelegten kirchenrechtlichen An-
schauungen dürften genügen, um die durch die Überlieferung
so ausserordenthch nahe gelegte Identifizieinmg der Quelle von
Const. Apost. VllI, 1. 2 mit der Hippolyteischen Schrift jcsqI
XccQiOf/äTcov als erwiesen anzusehen; und da wir zugh-ich den
Episkopat des Zephyrin als die wahrscheinhche Entstehungszeit
unserer Streitschrift zu erkennen vermochten, erübrigt nur noch,
zu versuchen, den ursprünglichen umfang der Schrift, soweit
es möghch ist, festzustellen. Der Inhalt unserer Streitschrift
ist in sich geschlossen und giebt keine Veranlassung zu der
Vermutung, dass die Schrift Hippolyts einen bedeutend anderen
Umfang gehabt haben könnte, als Const. Apost. VIII, 1 . 2. Auch
278 Anhang 1.
sonst ist es ja nicht die Art des Redaktors der C. A., an seinen
Quellen bedeutende Kürzungen vorzunehmen. Er bearbeitet, fügt
vieles hinzu, aber er streicht möglichst wenig. Die syrische
öiöaöxaXia und die Didache hat er fast ganz in sein Werk auf-
genommen, weniger die axoor. jcagccö.; aber der Weg von dieser
zu dem textus receptus der Const. Apost. VIII ist durch mehrere
Stationen gekennzeichnet, und wir hatten noch nicht Gelegen-
heit, zu untersuchen, welche der verschiedenen Hände jenem
syrischen Fälscher angehört. So ist es denn auch von hier aus
nicht eben wahrscheinlich, dass Hippolyts Traktat weit grösser
war als die Pseudo-Clementinische Schrift jcsqI '/aQiOfiaroyv.
Weit eher kann man vermuten, dass sie noch kleiner war.
Einige Partieen der cc. tragen zu deutlich das Gepräge des
Pseudo-Clemens, als dass wir sie auch dem Hippolyt zuschreiben
könnten. Wir hatten oben schon auf Casparis Veranlassung in
dem symbolmässigen Stück S. 232, 15 — 27 die Verwandtschaft
mit den übrigen Symbolen der Const. Apost. hervorgehoben; es
ist klar, dass sie alle aus derselben Feder geflossen sind, wenn auch
anzunehmen ist, dass in der Vorlage hier ebenfalls ein symbol-
artigfes Stück gestanden hat. Wir können aber noch einige
andere Partieen ausscheiden. Zu den hervorstechenden Eigen-
tümlichkeiten des Fälschers gehört seine Belesenheit in der
h. Schrift, vor allem im A. T. (Harnack: Texte und Unters. II, 2
S. 246, 3); und diese Force macht er dem Leser fort und fort
bemerklich durch Sammlung von Beispielen und durch Anführung
passender oder auch unpassender Belegstellen. Gerade dies aber
macht sich bei der Schrift jtSQl ;fa()tö,«ßra)^' in stärkster Weise
bemerkbar. S. 233, 6 ist der Verfasser in eindringlicher Ver-
mahnung an die charismatisch Begabten begriffen, nicht gegen
ihre Mitmenschen hochmütig zu sein. Er bemerkt, dass schliess-
Uch jeder Gläubige als Besitzer einer geistlichen Gnadengabe
bezeichnet werden könne, denn die Gaben seien ganz verschieden-
artige. Plötzlich wird der Zusammenhang zerrissen durch den
Hinweis, dass weder Mose, noch Josua, noch Samuel, noch Elia,
noch Elisa, noch Daniel, oder die Männer im Feuerofen, trotz
ihrer Wunderthaten, übermütig geworden wären (233, 7 — 2S)
Die Störung ist eine so auffallige, dass ein aufmerksamer Leser
sie bemerken könnte, auch wenn ihm die Manier des Redaktors
nicht bekannt wäre.
Die Hippolyteische Schrift ne^l ■/UQiapdziov. 279
S. 235, 1 steht der Verfasser auf der Höhe seiner Beweis-
führung. Eben bietet er seinem bischöflichen Gegner mit der
Behauptung die Spitze, dass er ^>£v6mvvfwg sei. nicht von Gottes-,
sondern von Menschengnaden — da kann es der Bearbeiter nicht
imterdrücken, daran zu erinnern, dass man dasselbe von Auanias
und Semaja in Jerusalem, von Zedekia und Achia in Babylon,
von Bileara, Kaiphas, den Söhnen des Skeva und allen gottlosen
Königen Israels und Judas sagen könne.
S. 235, 8 fährt dann der erste Autor in seinem Lapidarstil
fort, dass diese xpsvöojvvfiot der göttlichen Strafe nicht entrinnen
könnten. Dies Argument hat ihm sein Korrektor vorwegge-
nommen, der schon von der Strafe des Bileam und seiner andern
Exempel geredet hatte, gerade so, wie er VII, 2 fin. an dem ov
xXetpEig der Didache nicht vorbeikommt, ohne an die Strafe des
Achan, des Gehasi, des Judas, des Ananias und der Sapphira
zu mahnen.
Und eben am Schluss benutzt der Bearbeiter noch einmal
die Gelegenheit, seine Belesenheit in ein günstiges Licht zu
setzen, indem er eine Liste von prophetisch begabten Männern
und Frauen giebt, die trotzdem die Bescheidenheit gewahrt
hätten; sie führt ihn von Silas und Agabus über sämtliche weis-
sagende Frauen des A. T. mit den Töchtern des Phüippus wieder
in die Act. zurück (235, 19 — 28). In allen drei Fällen ist die
Interpolation eklatant. Sie machen zusammen fast den vierten
Teil des Ganzen aus. Schon dieser Prozentsatz lasst erkennen,
dass die Bearbeitung hier mindestens ebenso stark ist, wie in
den übrigen Teüen der Const. Apost.
Minder störend, wenn auch wegen der deutlicheren Fälle
ebenfalls dem Verdachte ausgesetzt sind die Beispiele 231, 27 —
232,7 (Mose, Christus) und 234, 17 — 22 (Bileam, Kaiphas, der
Teufel und die Dämonen); sie verwässern den Stil und unter-
brechen den Gedankenorang nicht in dieser Weise, dass man sie
mit Sicherheit dem Interpolator zuschreiben könnte. Ebenso
muss darauf verzichtet werden, die reichlich eingestreuten Bibel-
verse auf die beiden Autoren zu verteilen, wenn es auch auf-
fallt, dass ein von Pseudo-Clemens so bevorzugter Spruch (VII, 4
fin; Ignat. ad. Heron. 5) wie I. Petr. 5, 5 (Jac. 4, 6) sich auch
S. 235, 18 findet. Überhaupt Hessen sich leicht noch eine Reihe
kleiner Beobachtungen zusammenstelleu, die einzelne Worte und
2S0 Anhang I.
Satzteile als geistiges Eigentum des Fälschers wahrscheinlich
machten (cf. z. B. die Konstruktion in VII, 1 init. und VIII, 1
init.); einen Nutzen aber würde der Nachweis nicht gewähren,
da er nur bestätigen könnte, was wir voraussetzten, dass nämlich
Pseudo-Clemeus bei der Hippolyteischen Schrift keine Ausnahme
gemacht, sondern sie wie die syrische öiöaOxaUa, die Didache
und die Ignatiusbriefe durchweg überarbeitet hat, sodass eine
vollständige Scheidung des Alten und Neuen ohne Vorhanden-
sein der Vorlage nicht möglich ist. Aber unser Resultat ist
darum doch wichtig genug: Pseudo-Clemens überarbeitete in dem
achten Buch der Apostolischen Konstitutionen die beiden kirchen-
rechtlichen Schriften Hippolyts, welche auch in dem Verzeichnis
der Statue verbunden sind, die Streitschrift jisqü x^^QiOfiätav
gegen Zephyriu und seine Partei, und die Kirchenordnung djco-
oroXix?) jtaQÜöoöLQ, welche den Bann gegen Kaliist kodifizierte
und den Bestand der Gegenkirche konsolidierte; und unter der
blassen Tünche einer späteren Überarbeitung leuchten noch jetzt
hie und da die grellen Farben eines Bildes aus wilder Kampfes^
zeit hervor.
Aiiliang II.
Zwei Fragmente Hippolyteischer Predigten.
(Can. Hipp. c. XXX.) i)
I. 1. Catechumeni audiant instructionem, quae ad fidein
pertinet, et magnaTn doctrinam tantiim. 2. Propinquos, consan-
guineos suos a se avertat omniaque incommoda toleret, quae
ipsum invadunt propter religionem; et tollat cracem suam sequens
salvatorem, sitque paratus ad perpetieudam mortem propter pro-
fessionem Christi. 3. Eifugium enim non relinquitur, quominus
homo, qui perfectionem quaerit, tentetur, sicut tentatus est do-
minus noster his tribus tentationibus, scilicet ciipiditate, superbia
et amore auri. 4. Tentator enim salvatorem nostrum jejunantem
sua fallacia aggressus dixit: Si tu es filius Dei, die, ut iapis ille
fiat panis. 5. Tu igitur etiam, o asceta, si proprio motu jejunium
tibi elegisti, cave tibi, ne admittas cogitationes ejus. 6. Suadebit
enim tibi, ut infringas devotionis tuae propositum, imprimis si
est jejunium lege praescriptum. 7. Responde ipse tuis ipsius
cogitationibus simili modo dicens ut dominus tuus: Non solo
pane virit homo, sed omni verbo, quod procedit ex ore Dei.
8. Ceterumboc verbum: Ut hie Iapis fiat panis, suam propriam
habet allegoriam. 9. Qui enim amant thesauros, errant et ita
componunt, ut dici possit, lapides esse thesauros. 10. Amant
1) Leider ist es mir nicht möglich, von diesem Teile der C. H. einen
besseren Text als den Hanebergschen zu geben. Doch versicherte mich
Herr Dr. Johannes Bachmann, dass gerade dieser Teil der Übersetzung
Hanebergs zu wesentlichen Korrekturen nicht Anlass gebe. Nur die er-
klärenden Zusätze Hanebergs habe ich entfernt, und den c. in seine zwei
Teile, diese wieder in Paragraphen zerlegt.
282 Anhang IT,
enim thesauros, qiü fiunt stercora; ita afficiuutur, ut putent, inde
sibi vitam parari quasi pane. 11. Quare subit aniraain memoria
eftati domini, quo dicit: Quaudo multiplicati sunt tliesauri hominis,
tamen vitam suam non invenit in eis.
12. Nolite igitur amare argentum, o amatoresDei; radix enim
oranium malorum in amore pecuniae est. 13. Vitamque vestram
agite sine sollicitudiue, dicit enim: Habentes autem alimenta et
quibus tegamur, bis contenti sumus. 14. Audi igitur, quae suadet
beatus David: Jacta super dominum curam tuam, et ipse te enutriet;
15. imprimis autem Petrum apostolumdicentem: Omnem sollicitudi-
nem vestram projicientes in eum, quoniam ipsi cura est de vobis.
16. Ubi autem adversarius videt, hominem ita iuvalescere,
secundo genere tentatiouis eum aggreditur. 17. Constituit enim
eum in pinnaculo templi, id est, in magna perfectioue virtu-
tum. 18. Quod ubi factum est, suadet animo, ut omne studium
virtutis abjiciat, quod significatur eo consilio, ut ex illo se det
praeeipitem. 19. Dicit enim homini: Virtus nimis ardua est,
neque poteris sufferre laborem pro tota terra. 20. Itaque impedit
eum, quominus recordetur salvatoris, qui dicit: Nolite solliciti
esse in crastinum. 21. De omni enim, qui per diabolum ad vir-
tutem elevatur, quod dicit eum adductum esse in civitatem sanc-
tam. 22. Attamen non perseveraut, quia virtutes non acquisie-
runt propter Deum, sed propter vanam gloriam, quae est serpens,
et solummodo, ut honorentur ab hominibus. 23. Uli postea prae-
cipitantur ad ima a pinnaculo templi et interiora eorum disrum-
puntur et foris apparent, quae interius abscoudebantur, et fit irrita
major pars eorum, quae egeruut illi. 24. Igitur ea hora, qua foedere
quodam coram Deo se obstringit homo, atque etiam postea caveat
summo studio, ne decidat in id, quod scriptum est: Ne tentes domi-
num, Deum tuum. 25. Nisi enim homo vigilet omnique hora per-
severet in continua recordatione Dei, in idololatriam delabitur.
26. Neque tamen scire solet homo, qualis sit illa idololatria, sed
cogitatiouibus suis tantummodo id revolvit,se esse praeelectum seque
esse meliorem quam cetei'os homines. 27. Haec autem est superbia
foeda coram Deo. 28. Quando diabolus persuadet alicui, se esse
meliorem ceteris hominibus omnibus, revera id ab eo jam impe-
travit, ut prostratus adoret se, iguorans vocem domini, qua dicit:
Quia mitis sum et humilis corde. 29. Neque intelligit vocem
dicit: Dominum, Deum tuum, adorabis et illi soli ser-
Zwei Fragmente Hippolyteischer Predigten. 283
vies. 30. Propter quod, carissimi mihi, fugite ab idolorum cul-
tura, quae est superbia.
II. 1. Et araemus alter alterum invicem, amemus etiam pere-
grinos, amemus doctrinam, fugiamusque ab omni socio malo.
2. Ad servos autem Dei celeriter cmramus et libenter cum iis
lesta agamus, secundum id, quod dixit quondam Abigail ad
Davidem: Ecce famida tua parata sit in ancillam, ut lavet pedes
servorum domini mei. 3. Lavemus igitur et nos pedes sauc-
torum, ut audiamus eum, qui major est Davide, Jesum Christum
domiaum nostrum, [angeli habent suas stationes] qui amat omnem
summo studio observantem mandata ejus,ita dicentem: 4.Euge, serve
bone et fidelis, quia super pauca fuisti fidehs, super multa te con-
stituam; intra in gaudium domini tui. 5. Futurum est revera, ut
dicat unicuique nostrum, qui congregati sumus in nomine ejus:
6. Venite, benedicti patris mei, possidete paratum vobis regnum a
constitutione mundi. Esurivi et dedistis mihi manducare, sitivi et
dedistis mihi bibere, hospes eram et collegistis me, nudus
et cooperuistis me, infirmus et ^'isitastis me, in carcere eram
et visitastis me. Pergit: Tunc respondebunt ei justi dicentes:
Quando te vidimus esmientem et pavimus te et cetera, quae post
haec sequuntur, fecimus tibi? Et respondens dicet: Revera dico
vobis: Quidquid feceritis aHcui ex his pusiUis, hoc mihi fecistis.
7. Cujus autem opus et studium vigüantia non custoditur, id
incendio delebitur, quia vitam non habet in virtute, sed est mor-
tuum in perversitate. 8. lUique ipsi furno destinati sunt, id est,
ludibrio erunt diabolo, qui primo ore suo dixerunt: Renuntio
tibi, o satana; jam vero operibus suis malis ad eum recurrunt.
9. Revera autem diabolus non valde gaudere videtur de iis, qui
cum ipso sunt et ad eum pertinent, sicut illi, qui corpore quidem
nobiscum sunt, animabus autem cum iUo. 10. De his dixit apo-
stolus: Confitentur se nosse Deum, factis autem negant. 11. De
üsdemque in proverbiis dicitur: Est sicut canis, qui revertitur
ad vomitum suum, sie imprudens, qui iterat peccata sua. 12. Bea-
tus autem Petrus de iis dicit: Esse similes porco, qui postquam
lotus est, volutatur in coeno suo. 13. Et hujus quidem generis
non pauci sunt, vlt dicat quis coram Deo: Equidem omnem vo-
luntatem tuam faciam, sed simul malis suis intentionibus etiam
ad servitutem diaboli convertitur. 14. Similis est militi, qui acci-
pit quidem vestitum miütarem, neque tarnen ipsi curae est res
2S4 Anhang II.
et vestis militaris, sed ignominia afficitur detectis criminibus, et
qiiamvis se ipsum solus nomiuct militem, nihil nisi externam for-
mam ruilitiae habet, qua indutus est, quuque fit, ut sibi arrogare
possit. 15. Sic quidam ipsi gloriantiir, se christianos esse, neque
tarnen operibus induti sunt. 16. Nominantur et a Deo et ab
hominibus daemoncs; non enim oderunt opera satauae, sed ipsi
infixi sunt. 16. Tales igitur hie noraen eorum nanciscuntur et
in altero loco sortis eorum fiunt participes. 18. Dicet enim iis
salvator illa die: Discedite a me, maledicti, in ignem aetemum,
qui paratus est diabolo et angelis ejus. 19. Quomodo enim opera
ejus amaverunt super tei'ram, et illi associati manebant per vitam
suam, sie etiam illi associati erimt in inferno, si mortui erant in
suis iramundis intentionibus. 20. Decet enim christianum, ut am-
bulet in mandatis Christi, assimulatus Deo, sicut filii dilecti assi-
mulantur in omni re Christo. 21. Neque enim blasphemant,
neque seortantur, neque sunt irrisores, neque obtreetatores , non
vitiose vivunt cum otiosis mulieribus, a mendaciis sunt alieni, non
cupiunt ea, quae pereunt, non sunt contumaces, neque amatores
venti, neque iracundiam adversus aliqnem retiuent, non sunt mur-
murantes, neque judicant res alienas, neque dispertiant patrimo-
nia sua ad negotia, in quibus nulla salus, neque perfieiunt ea,
quae legi non consonant, neque abjieiunt miserieordiam. 22. Fal-
sum testimonium non pronuntiant, neque voraces, neque bibuli,
neque eupidi, neque amatores mundi, neque amatores mulierum
sunt, sed uni eonjugi rito matrimonio juncti, non invidiosi, non
negligentes in frequentandis ecclesiis, filios suos educaut in timore
Dei, neque fugiunt a persecutionibus. 23. Lectioni et medita-
tioni, quod audierunt, incurabunt, ab iujuriis abstinent, manus
eorum non sunt celeres ad percutiendum, celeriter autem solvunt
aes alienum, ne propter eos blasphemetur nomen domini. 24. Non
sunt pigri, non obliviscuntur indigentium, qui ab iis expetunt,
non divulgant secreta sibi eoneredita, terminos non transferuut,
usuram non captant, sunt potius amatores peregrinorum , contu-
melia non afficiunt eos, qui e longinquo veniunt, sed in numero
filiorum suorum eos habent, non sunt difficiles in dando et acci-
piendo, duphci mensura ad librandum et metiendum non utuntur,
neque cunctanter et negligenter agunt in perceptione s. commu-
nionis et in adorationibus. 25. Juramenta omnino non adhibent,
neque cum alienis familiariter vivunt, Deo servientes et opera
Zwei Fragmente Hippolyteischer Predigten. 285
perficientes, mandatum evaiigelii non transgrediuntur, quod an-
nuntiatum est omni creaturae, quae sab coelo est.
26. Christianus, qui in bis omnibns perseverat, ipsius Christi
imaginem refert lucebitque ad dextram ejus sicut angeli et ab
illo nanciscetur coronam gloriae, sicut obtinuit coronam virtutis,
nobilissimam perfectionem et custodiam fidei. 27. Obtinebunt
coronam vitae, quae promissa est amicis ejus.
[Si autem christianus ad gradum regni aspirat, a raulieribus
longa omnino recedat et firmiter in corde suo sibi proponat, se
non aspecturum esse illas neque cibum cum illis sumtunim. Sine
cunctatione omnes thesauros suos distribuat pauperibus sibique
assumat angelicam benignitatem , cum humilitate cordis et cor-
poris, sufficiatque sibi ipse solus, similis sit aviculae, quae
armis caret, largiatur indigentibus de labore suo; communiones,
orationem multam cum jejunio amet. Hie est lapis pretiosus,
quem teste Joanne nemo novit, nisi qui accepit eum.]
Unter den Stücken, welche wir von dem Grundstock der
Can. Hipp., der Hippolyteischen Kirchenordnung dxoörohx?)
jtuQcöooig, ausschieden, nimmt c. XXX •) eine einzigartige Stel-
lung ein. Während nämlich alle andern sich leicht als Zusätze
zu erkennen gaben, welche der alten K.-O. im Gebrauch späterer
Jahrhunderte angefügt wurden, um ihre Bestimmungen mit der
Praxis der Gegenwart in Einklang zu bringen, ist c. XXX ein
selbständiges Stück, das mit der K.-O. lediglich in dem äusseren
Zusammenhang steht, dass es mit ihr auf uns gekommen ist.
Nirgends lässt es sich dem ursprünglichen Zusammenhang der
C. H. einreihen; für diese langen exegetischen und erbaulichen
Ausführungen ist unter den knappen legislatorischen Bestim-
mungen dort nirgends Raum. c. XXX gehört überhaupt nicht
in die kirchenrechtliche Literatur, sondern in die homiletische.
In Form und Inhalt spricht sich das unzweideutig aus.
Um so dringlicher wird freilich die Frage, wie dies Stück
in den jetzigen Zusammenhang gekommen ist. Und da das Band,
welches es mit den C. H. verbindet, nicht ein sachliches ist, so
1) So bezeichnen wir hier kurzweg das oben wiedergegebene Stück,
indem wir dabei unberücksichtigt lassen , dass c. XXX fin. § 214. 215 (s.
oben S. 122) fragelos ein Bestandteil der K.-O. ist.
286 Anhang 11.
liegt die Vermutung ualio, dass der gleiche Name dos Verfassers,
den die K.-O. und das homiletische Stück trug, einen Abschreiber
oder Übersetzer bewogen haben könnte, sie zusammenzustellen.
Die Anfügung der Predigt wäre schon frühzeitig erfolgt; so hätte
sie an den Schicksalen der C. H. teilgenommen, die verschiedenen
Übersetzungen wie die Unordnung überstanden; und so wäre es
gekommen, dass wir jetzt mitten in der K.-O. auf eine Predigt
stossen. Das wäre freilich nur eine Vermutung; aber doch
inimerhin die einzige, welche dem vorliegenden Sachverhalt ge-
recht wird. Sie legt jedenfalls die Pflicht auf, das Fragment auf
Hippolyteische Abkunft hin zu untersuchen.
c. XXX ist, wie gesagt, ein homiletisches Stück, es sind
zwei Predigtfragmente, die zufällig an einander gereiht sind.
Der Autor redet seine Zuhörer ,.0 asceta" ^) (I, 5), „o amatores
Dei" (I^ 12), „carissimi mihi" (I, 33) an; er spricht davon, dass
wir „congregati sumus in nomine [Christi]" (II, 5); die Ermah-
nungen zu sittenstrengem Leben nehmen in beiden Fragmenten
einen breiten Raum ein.
Das erste Stück beginnt mit einer Ermahnung an die Kate-
chumenen, denen die Schwere ihres Berufes vor Augen gestellt
wird (I, 1. 2). Jeder Christ ist denselben Versuchungen ausgesetzt
wie der Herr (I, 3) — das ist das Thema dieser Predigt über
die Versuchungsgeschichte, das in den drei durch den Text ge-
gebenen Teilen: cupiditas, superbia, amor auri durchgeführt wird.
Der Verfasser hält sich au den Text des Mt., nicht des Lc. (cf.
1, 7. 17. 21), den er in allegorisch-erbaulicher Weise auslegt.
Seine Exegese hat „Tiefe ohne Klarheit, überraschende Gedanken,
ohne Zusammenhang und Ordnung" (Redepenning, Origenes II,
226). Sein erster Teil („cupiditas") umfasst 1,4 — 15; der zweite
(„superbia") beginnt I, 16, geht in I, 28. 29 durch Anführung
von Mt. 4, 9. 10. schon in den dritten über, wird aber offenbar
erst abgeschlossen durch I, 30: „Propter quod, carissimi mihi,
fugite ab idoluium cultura, quue est superbia". Der dritte Teil
(„amor auri") fehlt hier, und wenn er .sich auch nach der Exegese
des Verfassers inhaltlich sehr eng mit dem ersten (cf. z. B. I, 12)
berührt haben muss, so ist doch mit Sicherheit zu konstatieren.
1) Der Verfasser gebraucht diese Anrede an einer Stelle, wo er von
freiwilligem Fasten rodet. Der Ausdruck ist somit unverdächtig.
Zwei Fragmeute Hippolyteischer Predigten. 287
dass mindestens ein Drittel der Predigt, der dritte Teil und der
Schluss, ausgefallen ist. Auch am Anfang Tvird ein kleines Stück
fehlen.
Das folgende versetzt uns in einen ganz andern Zusammen-
hang, in das 25. Kapitel des Mt. Aus diesem werden nach ein-
ander angeführt V. 23 (U, 4), Y. 34-40 (D, 6), V. 41 (II, 18);
diese Predigt wird also mindestens die beiden letzten Perikopen
von Mt. 25, die von den „anvertrauten Pfunden" und die von
den „.Schafen und Bocken" zusammen behandelt haben. Manches
scheint sogar darauf hinzuführen, dass auch der Anfang des
jetzigen Kapitels noch in den Bereich dieser einen Predigt ge-
zogen war. Die Erwähnung derAbigail und die Aufforderung,
gern mit den Knechten Gottes Feste zu feiern (U, 2) könnten
wenigstens als Anklänge an die Parabel von den zehn Jung-
frauen aufgefasst werden (]Mt. 25, 10). Dann hätte also diese
Predigt das ganze jetzige 25. Kapitel des Mt. nmfasst ^). In
dem erhaltenen Fragment ist freilich von einer Disposition nichts
zu erkennen. Der Verfasser ist schon in eine sehr ausführliche
Schluss-Paränese eingetreten, wenn nicht gar die ganze Predigt
einen paränetischen Charakter trug. Er ermahnt zur Nächsten-
liebe (11, 1 — 6;, warnt vor sittenlosem Leben, das dem Taufbe-
kenntnisse nicht entspreche (U, 7 — 19), und fügt schliesslich
einen umfangreichen Lasterkatalog an (II, 20 — 27), der offenbar
den Schluss seiner Predigt bildete. Während das erste Frag-
ment etwa die erste Hälfte einer Predigt darstellt, haben wir
hier den Schluss einer solchen. —
Bekanntlich ist nicht Origenes der .Vater der Homilie, der
erste in einer langen Reihe, die frühe beginnt" (so noch Rede-
penning U, 212), sondern die ältesten Beispiele homiletischer
Literatur nach IL Clem. bietet uns Hippolyt. Zwar sind uns von
ihm nur wenige Fragmente erhalten (cf. Caspari III, 382 f\ und
die einzige vollständige Rede, welche wir unter seinem Namen
besitzen, der Xoyog dg ra ayia d^socfävsia (de Lagarde S. 30 — 43)
ist zweifelhafter Echtheit. Aber wir haben ausserdem die Zeug-
nisse des Hieronymus (de vir. inl. c. 61) und des Photius (biblioth.
1) Der gr-osse Tinfang des bebandelten Abschnitts kann nicht auffallen.
Auch bei Origenes ist ein sehr umfangreicher Text nichts Uugewöhnüchea
(ef. Redepenning, a. a. 0. 11, 222).
288 Anhang II.
c. 121) über seine Predigtthätigkeit. Und unsre beiden, durch
die C. H. überlieferten Fragmente stehen dazu in so deutlicher
Beziehung zu den andern Schriften Hippolyts, dass ihre Echt-
heit damit als erwiesen gelten darf. Vor allem das II. Fragment
wiederholt so häufig Sätze aus den C. H., dass sein Sittenspiegel
fast als eine homiletische Einprägung der K.-O. gelten darf.
Zu dem I, 1 über den Unterricht der Katechumeuen Gesagten
vergleiche man C. H. c. X § Ol; zu der Aufforderung zum Mar-
tyriimi I, 3: c. XIX § 101; die Anwesenheit der Katechumeuen
ist bei dieser Predigt vorausgesetzt, ebenso wie dies aus c. XVII
§ 92 zu ersehen war. Auch der Verfasser dieser Predigten
unterscheidet zwei Gottesdienste: einen exoterischen, eucharisti-
schen, und den esoterischen Gebetsdienst (II, 24: „neque cunc-
tanter et negligenter agunt in perceptione s. communiouis et
in adorationibus"), ebenso wie dies Hippolyt in den C. H. vor-
schreibt (s. oben S. 181 ff.). Man vergleiche ferner die gleiche Aus-
drucksweise I, 3, wo der Katechumen genannt wird „homo, qui
perfectionem quaerit", mit C. H. c. XIX § 149, wo von den Neo-
phyten gesagt ist: „jam vero facti sunt christiani perfecti, qui
fruuntur corpore Christi et progrediuntur in sapientia". Frei-
williges Fasten wird I, 5 als verdienstlich gepriesen ebenso wie
c. XX § 155; jeder Christ ist aber verpflichtet zu dem „jejunium
lege praescriptum" (I, 6), zu den „diebus jejunii, qui constituti
sunt in canonibus", wie c. XX § 154 sagt. Der „beatus David''
wird angeführt (I, 14) wie fragm. 26 (Lag. 128, 21) v fiaxaQiog
Aaßiö. I, 22 wird vor „vana gloria", I, 27 — 30 vor „superbia"
gewarnt und zur Demut aufgefordert; C. H. c. XIX § 102 wird
der Katechumen gefragt: „num oderit vanam gloriam, num con-
tt-mpserit superbiam sibiqueelegerithumilitatem". Die Ermahnung
I, 25: „omni hora perseveret in continua recordatione Dei" findet
sich wörtlich C. H. c. XVII § 84: „omni hora Dei recordatione
fruatar".
Die Abrenuntiationsformel II, 8 wird vollständiger C. H. c. X
§ 61 und c. XIX § 119 wiedergegeben; die Warnung ebendort:
Jam vero operibus suis malis ad eura recurrunt" schliesst sich
genau an die Taufverraahnuug c. XIX § 109: »ipsi vero caveant,
ne abhinc operibus et actibus ad illos revertantur" und das Ge-
bet c. XIX § 137: „ut jara uniti sint corpori ecclesiae numquam
separandi operibus alienis" an. Vor allem ist die ganze Aus-
Zwei Fragmente Hippolyteisclier Predigten. 289
führung II, 7—27 mit ihrer stets wiederholten Mahnung zur
„vigilantia" (cf. I, 25: „nisi enim homo vigilet",- II, 7: „cujus
enim opus et Studium vigilantia non custoditur"), zum Wandel
in den „mandata Christi" (cf. U, 3: „[Christus] amat omnem summo
studio observantem mandata ejus"; 11, 20: „ambulet in mandatis
Christi"; II, 25: „mandatum evangelii non transgrediuntur"), mit
ihrer Warnung vor einem Leben, das dem christlichen Bekennt-
nisse nicht entspreche, nichts weiter als eine breite Ausführung
von C. H c. XXXVIII § 25S — 260 („debemus igitur vigiles esse
omni tempore"; „aversus a mandatis Cliristi") mit derselben deut-
lichen Bezugnahme auf Lehre und Praxis des Kaliist (s. oben
S. 260 f). Die Gleichheit erstreckt sich bis auf das Satzgefüge;
cf. II, 13: „ut dicat quis coram Deo: Equidem omnem voluntatem
tuam faciam, sed simul malis suis intentionibus etiam ad servi-
tutem diaboli convertitur" mit C. H. c. XXXVIII § 258: „neve
quis dicat: Equidem et baptizatus et corpore Christi pastus sum
— et fretus dicat: Sum christianus, et inveniatur talis amator
deliciarum". Der hier beigebrachte unschöne Vergleich von dem
Soldaten, der zwar seine Uniform trägt, aber keine Sorgfalt
darauf verwendet (11, 14: „similis est militi, qui accipit quidem
vestitum militarem, neque tamen ipsi curae est res et vestis raili-
taris"), erinnert deutlich an den dort angeführten, auch nicht eben
geschmackvollen von dem Manne, der in ein Bad geht, aber
sich dort nicht gehörig reinigt (c. XXXVIII § 259: „talis similis
esset homini sordibus pleno, qui in balneum quidem intravit, sed
prius inde exivit, quam bene defricatus esset"), dasselbe massive
Wort des IL Petrusbriefes (2, 22) wird hier (II, 12) wie Refut.
IX, 7 (440, 39) gegen die Gegner aufgeboten. Die Einzelheiten
des christlichen Sittenspiegeis berühren sich zum Teil wörtlich
mit den Vorschriften der C. H.; man vergleiche U, 21 „neque
blasphemant" mit c. XIII § 72; „neque scortantur" mit c. XV
§ 76; II, 22: „neque amatores mulierum sunt", „non vitiose vi-
vunt cum otiosis mulieribus" (II, 21) mit c. XVI § 80; a men-
daciis sunt alieni" mit c. XV § 76(?); „amatores venti" mit c. XVII
§ 86: »longe refugiens a mundo vano" ; „amatores mundi" (II, 22)
mit c. XV § 76: „amatores mundi"; „ab injuriis abstinent" (II,
23) mit „injuriosi" c. XV § 76; „neque cum alienis familiariter
vivunt" (II, 25) mit Refut. IX, 12 (462, 43): (if) öiaxQtvov, xioi
Ott xowmveTv, jcaOi d' dxQirmg jTQoO(p(Qov n)v xoivcoviav;
Texte u. Untersuchungen VI, 4. 19
290 Anhang II.
^amatores peregrinorum , in numero filiorum suorum
eos habent" (II, 24) mit c. XVII § 86 „cogitet de pauperibus,
quasi sint propinqui ipsins" (auch de anticlir. c. 54 (2S, 2): iöio-
Jtoiovfievog cog rtxra Wie).
Auf regelmässigen Kirchenbesuch legen die Predigten ebenso
Wert wie die K.-O.; cf. II, 22 „non negligentes in frequen-
tandis ecclesiis"; I, 24 „neque cunctanter et negligenter aguut in
perceptione s. communionis et in adorationibus" mit c. XXI
§ 218 und c. XXVI § 226. 230. Auch die Forderung (II, 23), zu
Hause zu lesen und über das Gehörte nachzudenken, berührt
sich mit c. XXVI § 228 und besonders c. XXVII § 232.
Dem Gerechten wird in Aussicht gestellt (II, 26), dass er
„lucebit ad dextram [Christi] sicut angeli" ebenso wie fragm. 9
(Lag. 90, 4): loovrai tv rf] avaoraosi ol ävd^Qcojtoi o5c ol ayyeXoi
rov &£0v (cf. auch fragm, 118 [185, 7 f.]; de antichr. c. 65 [35, 7])
und dass er den Ruhmeskranz erlangen werde (cf. de antichr.
c. 31 [15, 21 f.]), während die Bösen mit Feuer verbrannt werden;
cf. de antichr. e. 5 (4, 22): ?} rcöv ccvö/imv diä jcvQog xoXaOig;
c. 64 (34, 7): og sjcdgei rrjv exjivqcooiv Jiäöi rotg
djceid^rjOaOiv avrop.
Das zweite Fjagment enthält ferner eine Anzahl eigentüm-
licher Schärfen in Ausdruck und Anschauung, die sich wenig-
stens zum Teil als Hippolyteisch belegen lassen. Von den Men-
schen, welche nicht in den Geboten Christi wandeln, wird II, 16
gesagt: „nominantur et a Deo et ab hominibus daemones" (cf.
auch II, 17); das erinnert wenigstens an c. Noet. c. 1 (43, 12):
ovTog (fVOKod^elg dg sjcrjQiikvov ^/yßfj, oirjou Jtvsvfiarog dXXo-
XQLOV ejcax&^dg und (43, 15 f.): g)voia)fia m'svfiarog dXXozQiov
vxbiOTjXd-BV sig avxöv. Das Verbot des Schwörens Mt. 5, 34 if.
wird in seiner ganzen Strenge als Verbot des Eides überhaupt
aufgefasst (II, 33: „ab injuriis abstinent"; II, 25: Juramenta
omnino non adhibent): ebenso allem Anscheine nach C. H. c. XV
§ 76: ,injuriosus vel amator mundi, qui juramentis delectatur
— neque instruendi neque baptizandi sunt".
Endlich wird auch die Flucht in der Verfolgung für Sünde
erklärt (II, 22). Die Frage nach der Erlaubtheit derselben war
bekanntlich im montanistischen Streite kontrovers geworden.
Tertullian kann sich nicht genug thun in Zorn und Hohn über
die „pastores, in pace leones, in proelio cervos" (de cor. 1; Ohler
Zwei Fragmente Hippolytei scher Predigten. 291
I, 41 S; cf. de fiiga c. 13): aber die Grosskirclie erklärte im all-
gemeineu die Flucht vor und in der Verfolgung für erlaubt; so
hatte sich auch Cyprian unbedenklich in Sicherheit gebracht.
Aber gerade in der Römischen Gemeinde scheint an diesem Punkte
eine strengere Ansicht geherrscht zu haben; wenigstens hält sich
der Römische Klerus für verpflichtet, seine starken Bedenken
über die Erlaubtlieit des Verfahrens Cyprians dem Carthagischeu
Klerus nicht vorzuenthalten (opp. Cypriani ep. 8; Hartelll, 485 ff.).
Also unser Fragment steht nicht allein in der Grosskirche mit
seinem Fluchtverbot; und gerade bei dem in allen disziplinaren
Fragen rigorosen Hippolyt kann es nicht überraschen, wenn
er auch in den C. H. diese Ansicht nicht zum Ausdruck bringt.
Alles in allem glauben wir durch das Angeführte die Autor-
schaft Hippolyts für die beiden Predigtfragmente behaupten zu
dürfen. So sehr freilich ein derartiger Beweis, wie wir ihn hier
antreten mussten, der sich auf Ausdrucks weise und Anschauungen
eines Autors gründet, Täuschungen ausgesetzt ist, halten wir
doch in diesem Falle das beigebrachte Material für zwingend,
zumal die Überlieferung der Fragmente die Frage nach Hippo-
lyteischer Abkunft so nahe legt. Die Predigtstücke werder
wirklich nur dadurch in die K.-O. gekommen sein, dass ein Ab-
schreiber sie unter dem Namen Hippolyts vorfand und so der
Kirchenordnung Hippolyts anfügte. Dadurch wurde das Schick-
sal der C. H. das ihre; durch den merkwürdigen Umstand, der
die Unordnung der C. H. verschuldete, wurden sie in die Mitte der-
selben versetzt und erscheinen sojetzt als ein Teil der K.-O. Spätere
Zusätze haben sie ausser in H, 3 wahrscheinlich nicht erhalten *) ;
die späteren Benutzer der K.-O. hatten für diese homiletischen Aus-
führungen kein Interesse. Nur am Schluss haben sich einige
strengasketische Vorschriften angesetzt, deren Verfasser man am
ersten in einem der Klöster der Wüste Skete suchen möchte.
Wir glauben sogar, dass die Beweiskraft der beigel)rachten
Beziehungen noch weiter reicht als zur Erhärtung der Hippoly-
teischen Abkunft. Wir fanden so ausserordentlich reichhaltige
Anklänge an die C. H., die um so auffallender sind, als die
1) Ist II, 12 von Hippolyt, so haben wir hier die älteste ausdrückliche
Bezeugung des 2. Petrusbriefes in der Kirche. Dieselbe Stelle wird zwar
auch Ref. IX, 7 angefürt, aber ohne Petrus zu nennen. Unverdächtig ist
unser Citat daher nicht.
19*
292 Anhang II.
übrigen Werke und Fragmente Hippolyts hier bei weitem nicht
in dem Masse herbeizuziehen sind. Ein derartiges literarisches
Verhältnis ist aber nur denkbar, wenn auch die Abfassungszeit
der Predigten nicht weit von der der C. H. entfernt ist. Wir
mussten die C. H. in die erste Zeit des Kallist setzen (etwa 218);
die Predigten werden sonach kurze Zeit nachher von Hippolyt
gehalten sein, gewiss in der bestimmten Absicht, die in der K.-O.
niedergelegten Grundsätze im Leben seiner Gemeinde zu ver-
wirklichen. Als Rivalen werden wir hier wie in den C. H. Kallist
zu denken haben; und wir werden wohl nicht fehlgehen, wenn
wir die häufige Misbilliguug aller, zumal der unredlichen Geld-
geschäfte als Seitenblicke auf das, uns aus den Refut. bekannte
Vorleben Kallists auffassen. Dass die Christen „[non] dispertiunt
patrimonia sua ad negotia, in quibus nulla salus" (11,21), „cele-
riter autera solvunt aes alienum" (II, 23), „usuram non captant"
(II 24), „duplici mensura ad librandum et metiendum non utun-
tur" (II, 24) — jeder Zuhörer Hippolyts wird diese Spitzen auf
den ehemaligen Sklaven des Karpophorus bezogen haben, der auf
dem Fischmarkt mit dem Gelde seines Herrn seine Wechselbude auf-
geschlagen hatte, wegen bedeutender Schulden in die Tretmühle
gesperrt wurde und, wenn überhaupt, so doch erst sehr spät in der
Lage war, sie zu bezahlen; warum sollten wir sie nicht verstehen?
Aber die Fragmente legen noch eine Frage nahe, die wenig-
stens berührt werden muss, wenn sie auch vorerst nicht zu be-
antworten ist. Beide Predigten behandeln einen Abschnitt des
Martth aus- Evangeliums; die erste Mt. 4, 1 ff., die zweite einen
grossen Teil des 25. Kapitels, wenn nicht das ganze. Die Frage
liegt nahe, ob der ursprüngliche Zusammenhang nicht noch weiter
reichte, als er durch diese beiden Predigten umschrieben wird,
ob Hippolyt vielleicht das ganze Evangelium in Predigten trak-
tiert habe. Ein homiletisches Werk Hippolyts über das Mt.-
Evangelium ist zwar nicht bekannt, wohl aber ein exegetisches,
das Hieronymus (in Matth. prol.; Migne 7, 20) erwähnt, und von
dem bei Theodoret (Eranistes; Schulze-Nösselt IV, 130) ein grie-
chisches, in dem cod. syr. 12 144 des British Museum, der Catena
Patrum des Severus (bei de Lagarde, Anal. syr. S. 91), und in
dem cod. II syr. des Vatikan (Assemani, bibl. orient. III, S. 607)
zwei syrische Bruchstücke nachgewiesen sind (cf. auch Texte u.
Unters. VI, 3 S. 128 ff'.).
Zwei Fragmente Hippolyteischer Predigten. 293
Der homiletische Nachlass Hippolyts steht aber in eigen-
tümlicher Beziehung zu seinem exegetischen. Schon Caspari (HI,
382 A. 194) bemerkt; „Die exegetischen und homiletischen Schriften
Hippolyts waren ohne Zweifel zum Teil nicht scharf von ein-
ander zu trennen, indem manche von jenen homiletische Form
hatten und daher auch zu den homiletischen gerechnet Averden
konnten, und manche von diesen exegetischen Inhalts waren und
einen exegetischen Charakter trugen und sich daher auch zu den
exegetischen zählen Hessen;" und Bardenhewer schliesst (S.69) seine
Untersuchung über den Danielkommentar mit den Worten : „Hip-
polyts Kommentar besteht allem Anscheine nach aus Homilien,
sei es nun, dass dieselben vor dem mündlichen Vortrage schrift-
lich ausgearbeitet, sei es, dass sie erst während desselben (von
einem Zuhörer) oder auch nach demselben aufgezeichnet worden
sind," wie dies auch schon Mai (a. a. 0. S. 70, A. 1) erkannt hatte.
Das ist eine in mehr als einer Hinsicht wichtige Beobach-
tung. Bei vermehrtem Material und genauerer Untersuchung wird
vielleicht nicht mehr zwischen den exegetischen und den homi-
letischen Werken Hippolyts unterschieden werden dürfen; die
exegetische Literatur scheint bei ihm überhaupt noch in den
Windeln der homiletischen zu liegen, ebenso vrie andererseits in
den der apologetisch-polemischen (so Overbeck in Sybels histor.
Ztschr. Bd. 48 (N. F. 12) S. 471 A. 1). Für uns erwächst daraus
die Frage, ob eine Beziehung zwischen unsern Fragmenten und
dem über den Mt.-Kommentar Bekannten zu entdecken ist.
Das von Theodoret (a. a. 0.; bei de Lagarde S. 202 f., n. 141)
angeführte Fragment ist aus demselben Kapitel wie unser zweites
Fragnient entnommen, ex xov Xöyov xov dq xrjv tcöv xaXav-
X03V öiavofirjv, aber es giebt nur eine Bemerkung über den un-
getreuen Knecht, der auf die Theodotianer gedeutet wird. In
unserm Fragment ist gerade dieser Passus nicht behandelt:
stammen beide aus demselben Zusammenhang, so hat das Bruch-
stück Theodorets kurz vor dem unsern gestanden.
Andrerseits sagt Hieronymus (a. a. 0.): „Legisse me fateor
— Hippolyti quoque martyris opuscula, e quibus etiamsi
parva carperem, digna aliquid memoria scriberetur," aber in seinem
Kommentar ist eine Benutzung unsrer Fragmente nicht zu erkennen.
Das spricht freilich nicht gegen die Identität unsrer Fragmente
mit dem Kommentar; aber wir müssen die Frage offen lassen.
Nachträge und Berichtigungen.
Zu S. 6. Buiisen war nicht der erste, der einen Teil des
Textes der C. H. publicierte. Das Verdienst gebührt vielmehr
Simeon de Magistris (über den im Übrigen DöUinger S. 75 ff.
zu vergleichen ist), der in seinem 1795 in Rom anonym er-
schienenen Werke: Acta Martyrum ad Ostia Tiberina sub Claudio
Gothico, appendix S. 478 — 484 aus dem cod. Vatic. 151 (s. oben
S. 8 ff.) die Über- und Unterschrift der C. H., die Überschriften
der cc. und den Text von c. I, c. II § 7—9 und c. III § 11 init.
arabisch und lateinisch, nach der Übersetzung Aloys Assemanis
(t 17S2) herausgab (cf a. a. 0. S. 436). Die Vergleichung der
Übersetzungen zeigt, dass die Ausgabe Hanebergs auch quali-
tativ einen bedeutenden Fortschritt über diese Probe bedeutet.
Doch ist anzumerken, dass c. XIV hier die Überschrift trägt:
„Ne hat miles Nazarenus nisi jussus", welche bei Haneberg fehlt
(s. oben S. 13). Der Titel des specimen lautet: ,,Canones eccle-
siae Alexandrinae, perperam Hippolyto Port, tributi", was um
so mehr befremdet, da der Verfasser den von ihm edierten Akten
der heiligen Aurea jedes Wort glaubt, und ihnen zu liebe, Welt-
und Kirchengeschichte auf den Kopf stellt. — Migne (Bd. X
eol. 950 — 962) hat die Übersetzung Assemanis aus de Magistris
abgedruckt, ohne zu bemerken, dass es sich um dasselbe Werk
handelt, von dem er unmittelbar vorher (col, 957 ff.) die Über-
schriften Ludolfs mit den Glossen Whistons mitteilt. — Zu den
S. 221 ff. angeführten Belegstellen über die Aufnahme der Con-
fessoren in den Klerus kommt als eine der wichtigsten hinzu
Tertullian, de fuga 11 (Öhler I, 480), die ich, ebenso wie den
Hinweis S. 268 Anm. 1. Herrn Professor Harnack verdanke.
„Hoc sentire et facere omnem servum Dei oportet, etiam mino-
ris loci, ut majoris fieri possit, si quem gradum in per-
Nachträge und Berichtigungen. 295
secutionis tolerantia ascenderit. Sed cum ipsi auctores, id
est ipsi diaconi et presbyteri et episcopi fugiunt, quomodo laicus
iutellegere poterit, qua ratioue dictum: Fugite de civitate in civi-
tatem"? Es dürfte nicht zuviel aus diesen Worten geschlossen
sein, wenn wir konstatieren, dass auch Tertullian es nicht anders
weiss, als dass die Confessoren eo ipso Kleriker wurden. Denn
die „minoris loci" sind die Laien, die «majoris loci" Bischof, Pres-
byter und Diakonen. Also wieder steht Tertullian den C. H.
weit näher als Cyprian, der den Grundsatz von der Aufnahme
der Confessoren in den Klerus zwar kennt, sich aber dadurch in
der Auswahl der ihm geeignet scheinenden Persönlichkeit nicht
hemmen lässt (s. oben S. 225).
vol. 6
(1891)
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THE INSTITUTE OF MEDIAEVAL STUDIES
59 QUEEN'S PARK CRESCENT
TORONTO - 5, GAN ADA
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